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"Unionsbürger"
Drucksache 761/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004
zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 zur Festlegung der Modalitäten für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004
- COM(2016) 815 final; Ratsdok. 15642/16
... 1. Der Bundesrat begrüßt angesichts der steigenden EU-Mobilität der Unionsbürgerinnen und -bürger, dass die Kommission nunmehr einen Vorschlag zur Änderung der Verordnung (EG) Nr.
Drucksache 369/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Festlegung eines Mehrjahresrahmens für die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte für den Zeitraum 2018 - 2022 COM(2016) 442 final
... 3. Liste wichtiger in jüngerer Zeit angenommener Entschließungen des Europäischen Parlaments im Bereich der Grundrechte: Europäischer Flüchtlingsfonds, Europäischer Rückkehrfonds und Europäischer Fonds für die Integration von Drittstaatsangehörigen vom 6.2.2013; Online\-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten vom 12.3.2013; Geschlechterstereotypen in der EU vom 12.3.2013; Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Hasskriminalität vom 14.3.2013; Integration von Migranten vom 14.3.2013; Gleichbehandlung von Männern und Frauen vom 16.4.2013; Normensetzung für die Freiheit der Medien in der EU vom 21.5.2013; Auswirkungen der Krise auf den Zugang schutzbedürftiger Gruppen zu Pflegedienstleistungen vom 4.7.2013; Internetsicherheitsstrategie der EU vom 12.9.2013; Unbegleitete Minderjährige in der EU vom 12.9.2013; Zustrom von Migranten im Mittelmeerraum und auf Lampedusa vom 23.10.2013; Geschlechtsspezifische Aspekte des Europäischen Rahmens für die Strategien der Mitgliedstaaten zur Eingliederung der Roma vom 10.12.2013; Programm "Rechte und Unionsbürgerschaft" 2014\-2020 vom 10.12.2013; Frauen mit Behinderungen vom 11.12.2013; Umsetzung der nationalen Strategien zur Integration der Roma vom 12.12.2013; Kriminalisierung von LGBTI\-Personen vom 16.1.2014; Fahrplan zur Bekämpfung von Homophobie und Diskriminierung aus Gründen der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität vom 4.2.2014; Migrantinnen ohne Ausweispapiere in der Europäischen Union vom 4.2.2014; Gewalt gegen Frauen vom 25.2.2014; Grundrechte in der Europäischen Union (2012) vom 27.2.2014; Europäischer Haftbefehl vom 27.2.2014; Auswirkungen des Überwachungsprogramms der NSA auf die Grundrechte der EU\-Bürger vom 12.3.2014; Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten vom 12.3.2014; Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Verhütung von Straftaten vom 12.3.2014; Bewertung der Justiz in Bezug auf die Strafjustiz und die Rechtsstaatlichkeit vom 12.3.2014; Bericht über die Unionsbürgerschaft 2013 vom 12.3.2014; Asyl\-, Migrations\- und Integrationsfonds vom 13.3.2014; Netz\- und Informationssicherheit vom 13.3.2014; Halbzeitbilanz des Stockholmer Programms vom 2.4.2014; Religionsfreiheit und kulturelle Vielfalt vom 17.4.2014; Digitaler Binnenmarkt vom 27.11.2014; Lage im Mittelmeerraum und ganzheitlicher Ansatz der EU für Migration vom 17.12.2014; Fortschritt bei der Gleichstellung von Frauen und Männern in der EU 2013 vom 10.3.2015; Kampf gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet vom 11.3.2015; Internationaler Roma\-Tag vom 15.4.2015; Europäische Staatsanwaltschaft vom 29.4.2015; Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 20.5.2015; Strategie der EU für die Gleichstellung von Frauen und Männern für den Zeitraum nach 2015 vom 9.6.2015; Europäische Sicherheitsagenda vom 9.7.2015; Lage der Grundrechte in der EU (2013\-2014) vom 8.9.2015; Migration und Flüchtlinge in Europa vom 10.9.2015; Elektronische Massenüberwachung der Unionsbürger vom 29.10.2015; Verringerung von Ungleichheit mit besonderem Schwerpunkt auf Kinderarmut vom 24.11.2015; Kohäsionspolitik und gesellschaftliche Randgruppen vom 24.11.2015; Prävention der Radikalisierung und Anwerbung europäischer Bürger durch terroristische Organisationen vom 25.11.2015; Auf dem Weg zu einer Akte zum digitalen Binnenmarkt vom 19.1.2016; Die Rolle des interkulturellen Dialogs, der kulturellen Vielfalt und der Bildung bei der Förderung der Grundwerte der EU vom 19.1.2016; Unschuldsvermutung und Recht auf Anwesenheit in der Verhandlung in Strafverfahren vom 20.1.2016; Verfahrensgarantien in Strafverfahren für verdächtige oder beschuldigte Kinder vom 9.3.2016.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich und mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Expost-Bewertung
- Konsultation der Interessenträger sowie Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Artikel 1 Mehrjahresrahmen
Artikel 2 Themenbereiche
Artikel 3 Komplementarität und Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen und Organisationen
Artikel 4 Inkrafttreten
Drucksache 587/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und in der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch
... II) geregelten Leistungsausschlüsse von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern als europarechtskonform bestätigt hat*), ergingen seit dem 3. Dezember 2015 mehrere Entscheidungen des Bundessozialgerichts (BSG) zu Ansprüchen von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern auf Sicherung ihres Existenzminimums. Das BSG hat entschieden, dass Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt oder die über kein Aufenthaltsrecht verfügen, im
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 2 Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch § 23 des Zwölften Buches
Artikel 3 Änderung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister
§ 18f Datenübermittlung an die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit
Artikel 4 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
VII. Gesetzesfolgen
1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
2. Erfüllungsaufwand
a. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
3. Weitere Kosten
4. Weitere Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Drucksache 290/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Online-Plattformen im digitalen Binnenmarkt - Chancen und Herausforderungen für Europa COM(2016) 288 final
... 6. Einzelheiten dazu im Bericht über die öffentliche Konsultation 2015 zur Unionsbürgerschaft: "EU Citizenship: Share your opinion on our common values, rights and democratic participation" (http://ec.europa.eu/justice/citizen/document/files/2015_public_consultation_booklet_en.pdf), S. 10. Die mit Abstand größte Gruppe unter den 2 170 Befragten war die Altersgruppe der 18-30-Jährigen (29 %). Siehe auch: Eurobarometer-Umfrage zur Nutzung von Medien in der EU - Herbst 2014.
1. Einleitung
2. ZUNEHMENDE Bedeutung von ONLINE-PLATTFORMEN in der Digitalen Wirtschaft
3. Schaffung GEEIGNETER AUSGANGSBEDINGUNGEN für Einrichtung, FESTIGUNG und Wachstum NEUER ONLINE-PLATTFORMEN
4. EIN AUSGEWOGENER REGELUNGSRAHMEN für ONLINE-PLATTFORMEN IM Digitalen Binnenmarkt
5. Umsetzung der wichtigsten Grundsätze für die Entwicklung von PLATTFORMEN in der EU
i Gewährleistung gleicher Ausgangsbedingungen für vergleichbare digitale Dienste
ii Verantwortungsvolles Management von Online-Plattformen
iii Vertrauensbildung, Förderung von Transparenz und Gewährleistung von Fairness
- Aufklärung der Bürger und Verbraucher und Stärkung ihrer Position
- Gewährleistung eines gerechten und innovationsfreundlichen Unternehmensumfelds
iv Erhalt diskriminierungsfreier, offener Märkte zur Förderung einer datengesteuerten Wirtschaft
6. Schlussfolgerung
Drucksache 266/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Integrationsgesetzes
... 38. [c) Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auch auf seinen Beschluss vom 19. Dezember 2013 (BR-Drucksache 756/13(B)) und bittet darum, das Integrationsgesetz dazu zu nutzen, den Zugang zu Integrationskursen als Kernintegrationsangebot für weitere Migrantengruppen - insbesondere auch für Geduldete und für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger - zu ermöglichen und zu erleichtern.]
1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 132 Absatz 1 Satz 1 SGB III
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 132 Überschrift, Absatz 4 SGB III
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 132 Absatz 2 Nummer 1, Nummer 2 SGB III
4. Zu Artikel 3
'Artikel 3a Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
5. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 1a Absatz 4 Satz 2, Absatz 5 AsylbLG
6. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe b § 1a Absatz 5 Satz 1 Nummer 4 AsylbLG
7. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 2 Absatz 1 Satz 2 - neu - AsylbLG
8. Zu Artikel 4 Nummer 2a - neu - § 3 Absatz 4 Satz 3 AsylbLG
9. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe a § 5 Absatz 2 AsylbLG
10. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe a § 5 Absatz 2 AsylbLG
11. Zu Artikel 4 Nummer 7 § 11 Absatz 4 AsylbLG
12. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 2 Satz 1 AufenthG
13. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 2 Satz 1 AufenthG
14. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 3 AufenthG
15. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 3 Satz 2 - neu - AufenthG
16. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a, Satz 1a - neu - AufenthG
17. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b AufEnthG
18. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 5 Satz 1a - neu - AufenthG
19. Zu Artikel 5 Nummer 5 § 26 Absatz 3 AufenthG
20. Zu Artikel 5 Nummer 5 § 26 Absatz 3 Satz 2 AufenthG
21. Zu Artikel 5 Nummer 5 § 26 Absatz 3 AufenthG
22. Zu Artikel 5 Nummer 5a - neu - § 43 Absatz 1 AufenthG , Nummer 6 Buchstabe a - neu -, Buchstabe c - neu - § 44 Absatz 1a - neu -, Absatz 4 Satz 2 AufenthG , Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa0 - neu - § 44a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 AufenthG
23. Zu Artikel 5 Nummer 7a - neu - § 45a Absatz 3 Satz 2 - neu - AufenthG
24. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 60a Absatz 2 Satz 4 AufenthG
25. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 60a Absatz 2 Satz 9 AufenthG
26. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 60a Absatz 2 Satz 10a - neu - AufenthG
27. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 60a Absatz 2 Satz 4 bis 11 AufenthG
28. Zu Artikel 5 Nummer 9 § 68 Absatz 1 Satz 1 AufenthG
29. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 5 Absatz 3 Satz 3 - neu - AsylG
30. Zu Artikel 6 Nummer 3 § 8 Absatz 1b Satz 3 - neu - AsylG
31. Zu Artikel 6 Nummer 4 Buchstabe a § 14 Absatz 1 Satz 3 - neu - AsylG
32. Zu Artikel 6 Nummer 5 § 24 Absatz 1a AsylG Nummer 7 § 29 Absatz 4 AsylG
33. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 29 Absatz 1 AsylG
34. Zu Artikel 6 Nummer 12 Buchstabe b § 34a Absatz 1 Satz 4 AsylG
35. Zu den Angeboten für Asylsuchende mit unklarer Bleibeperspektive
36. Zur Harmonisierung von Voraufenthaltszeiten
37. Zu den Integrationskursen
Zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt
43. Zu Mehrkosten und Verwaltungsaufwand
44. Zum Zugang zu Sprachförderung und Bildung allgemein
45. Zum Studium als Integrationsmaßnahme
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
46. Zu BAföG als Fördermöglichkeit
47. Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 316/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Einführung einer Kompetenzgarantie COM(2016) 382 final
... Die von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) durchgeführte Studie zu den Kompetenzen Erwachsener im Rahmen des Programms für die internationale Kompetenzmessung bei Erwachsenen (PIAAC) zeigt, dass einer von fünf europäischen Erwachsenen (Altersgruppe 16-65) nur über rudimentäre Lese- und Schreibfertigkeiten verfügt, und dass jeder vierte nur das niedrigste Kompetenzniveau3 beim Rechnen erreicht und Informations- und Kommunikationstechnologien lediglich für sehr einfache Aufgaben einsetzen kann. Die OECD-Studie zeigt weiterhin, dass das Bildungsniveau eng mit der Beherrschung grundlegender Fertigkeiten bzw. Kompetenzen zusammenhängt, auch wenn das Kompetenzniveau bei Menschen mit ähnlichen Qualifikationen sehr unterschiedlich sein kann. Was den erreichten Bildungsabschluss anbelangt, so besitzt etwa ein Viertel der 25- bis 64-jährigen Europäerinnen und Europäer keinen Sekundarstufe-II-Abschluss; in einigen Ländern beläuft sich der entsprechende Anteil auf über 40 % bis hin zu 57 %. Darüber hinaus fallen die Bildungsergebnisse in den Teilgruppen der Bevölkerung unterschiedlich aus: So haben etwa 44 % der in der EU lebenden Nicht-EU-Bürger (Drittstaatsangehörige) keinen Sekundarstufe-II-Abschluss (etwa 7 % der Erwachsenen in der Europäischen Union verfügen also nicht über einen entsprechenden Bildungsabschluss) - und die Wahrscheinlichkeit, dass sie nur über geringe Grundfertigkeiten verfügen, ist viel höher als bei Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags Kompetenzen spielen eine wichtige Rolle
Grundfertigkeiten und Bildungsniveau in Europa
Neue Herausforderungen
Hindernisse bei der Steigerung des Kompetenzniveaus
5 Ziele
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit anderen Politikbereichen der EU
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Umsetzungspläne sowie Monitoring-, Evaluierungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Detaillierte Erläuterung der einzelnen Bestimmungen Nummern 1 und 2:
Nummer n
Nummer n
Nummer 9
Nummer 11
Nummer n
Nummer n
Vorschlag
EMPFIEHLT den Mitgliedstaaten:
Bewertung der Kompetenzen
EIN MASSGESCHNEIDERTES und FLEXIBLES LERNANGEBOT
Validierung und Anerkennung
Koordinierung und Partnerschaft
Sensibilisierungs -, Orientierungs- und Unterstützungsmaßnahmen
Monitoring und Evaluierung
EMPFIEHLT der Kommission,
Drucksache 266/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Integrationsgesetzes
... c) Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auch auf seinen Beschluss vom 19. Dezember 2013 (BR-Drucksache 756/13(B)) und bittet darum, das Integrationsgesetz dazu zu nutzen, den Zugang zu Integrationskursen als Kernintegrationsangebot für weitere Migrantengruppen - insbesondere auch für Geduldete und für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger - zu ermöglichen und zu erleichtern.
1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 132 Absatz 1 Satz 1 SGB III
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 132 Absatz 2 Nummer 1, Nummer 2 SGB III
3. Zu Artikel 3
'Artikel 3a Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
4. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 2 Absatz 1 Satz 2 - neu - AsylbLG
5. Zu Artikel 4 Nummer 2a - neu - § 3 Absatz 4 Satz 3 AsylbLG
6. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe a § 5 Absatz 2 AsylbLG
7. Zu Artikel 4 Nummer 7 § 11 Absatz 4 AsylbLG
8. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 2 Satz 1 AufenthG
9. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 2 Satz 1 AufenthG
10. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 3 Nummer 2 AufenthG
11. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 3 Satz 2 - neu - AufenthG
12. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 5 Satz 1a - neu - AufenthG
13. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 7 AufenthG
14. Zu Artikel 5 Nummer 5 § 26 Absatz 3 Satz 2 AufenthG
15. Zu Artikel 5 Nummer 5 § 26 Absatz 3 AufenthG
16. Zu Artikel 5 Nummer 7a - neu - § 45a Absatz 3 Satz 2 - neu - AufenthG
17. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 60a Absatz 2 Satz 9a - neu - AufenthG
18. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 60a Absatz 2 Satz 10a - neu - AufenthG
19. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 60a Absatz 2 Satz 4 bis 11 AufenthG
20. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 5 Absatz 3 Satz 3 - neu - AsylG
21. Zu Artikel 6 Nummer 3 § 8 Absatz 1b Satz 3 - neu - AsylG
22. Zu Artikel 6 Nummer 4 Buchstabe a § 14 Absatz 1 Satz 3 - neu - AsylG
23. Zu Artikel 6 Nummer 5 § 24 Absatz 1a AsylG Nummer 7 § 29 Absatz 4 AsylG
24. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 29 Absatz 1 AsylG
25. Zu Artikel 6 Nummer 12 Buchstabe b § 34a Absatz 1 Satz 4 AsylG
26. Zur Harmonisierung von Voraufenthaltszeiten
27. Zu den Integrationskursen
28. Zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt
29. Zu Mehrkosten und Verwaltungsaufwand
30. Zum Zugang zu Sprachförderung und Bildung allgemein
31. Zum Studium als Integrationsmaßnahme
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
32. Zu BAföG als Fördermöglichkeit
Drucksache 359/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 des Rates zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige - COM(2016) 434 final
... 5. Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
Einheitlichkeit und nationale Sicherheitsmerkmale
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
3. Ergebnisse der Konsultation der Interessenträger
- Anhörung interessierter Kreise und Einholung und Nutzung von Expertenwissen
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags Modalitäten
1. Beteiligung Dänemarks
2. Beteiligung des Vereinigten Königreichs und Irlands
3. Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes im Sinne der Assoziierungsabkommen
4. Verfügender Teil
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
ANNEX 1 Anhang zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 des Rates vom 13. Juni 2002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige
a Beschreibung
b Farbe, Drucktechnik
c Material
d Drucktechniken
e Kopierschutztechnik
f Technische Personalisierung
g Die Mitgliedstaaten
Drucksache 759/16
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Zehnten Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung
... in seiner Sitzung am 11. April 2014 zugestimmt hat, mit der ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. März 2013 (1 C 12.12) umgesetzt wurde. In seiner Entscheidung hatte das Bundesverwaltungsgericht unter Berufung auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Union die ausländerrechtlichen Gebühren, die von einem assoziationsberechtigten türkischen Arbeitnehmer für Aufenthaltsdokumente erhoben worden waren, als mit dem Assoziationsrecht EU-Türkei nicht vereinbar erklärt, weil sie im Vergleich zu entsprechenden Gebühren für Unionsbürger unverhältnismäßig hoch seien.
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Zehnten Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung BR-Drucksache 75/14 B
Drucksache 430/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes
... Dessen ungeachtet setzt sich der Gesetzentwurf nicht mit der räumlichen Reichweite des Artikels 10 Absatz 1 GG und seiner Bindungswirkung im Rahmen einer "Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung" auseinander. Eine verfassungsrechtliche Prüfung, ob die im Gesetzentwurf getroffene rechtliche Unterscheidung und die daran anknüpfende Unterscheidung der gesetzlichen Anforderungen je nach Ort der Datenerhebung (Inland oder Ausland) und Betroffenheit bestimmter Personengruppen (deutsche Staatsangehörige, Unionsbürger oder EU-Ausländer) mit Artikel 10 Absatz 1 GG vereinbar ist, scheint jedoch geboten.
Drucksache 90/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zu dem geplanten Rahmenübereinkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über den Schutz personenbezogener Daten bei deren Übermittlung und Verarbeitung zum Zwecke der Strafverfolgung (sog. Umbrella Agreement)
... Es ist zu begrüßen, dass gemäß Artikel 19 Ziffer 1 des Abkommenentwurfs jedem Unionsbürger oder Staatsbürger der USA - nach Erschöpfung des behördlichen Rechtsweges (siehe dazu Artikel 18 des Abkommenentwurfs) gerichtliche Rechtsschutzmöglichkeiten zur Verfügung stehen sollen für den Fall, dass ihnen der Zugang zu den persönlichen Daten oder deren Berichtigung verweigert wird oder diese widerrechtlich offenbart werden. Allerdings ist - da diese Regelung unter dem Vorbehalt der Vereinbarkeit mit dem jeweiligen nationalen Recht steht - sicherzustellen, dass die Rechtsschutzmöglichkeiten völkerrechtlich verbindlich vereinbart werden, da nur so die unter Umständen erforderliche Verpflichtung der Vertragspartner zur Anpassung ihres Bestandes an Rechtsvorschriften erreicht werden kann.
Anlage Entschließung des Bundesrates zu dem geplanten Rahmenübereinkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über den Schutz personenbezogener Daten bei deren Übermittlung und Verarbeitung zum Zwecke der Strafverfolgung (sog. Umbrella Agreement)
A. Allgemeines
B. Im Einzelnen
Zu Ziffer 4.1.:
Zu Ziffer 4.2.:
Zu Ziffer 4.3.:
Zu Ziffer 5.1:.
Zu Ziffer 5.2.:
Zu Ziffer 6.:
Drucksache 31/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 hinsichtlich eines verstärkten Abgleichs mit einschlägigen Datenbanken an den Außengrenzen - COM(2015) 670 final
... Der Vorschlag sieht eine gezielte Änderung der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex) vor, mit der die Sicherheit in einem Raum ohne Kontrollen an den Binnengrenzen verbessert werden soll. Mit diesem Vorschlag wird auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 9. und 20. November reagiert, in denen die Kommission aufgefordert wurde, "einen Vorschlag für eine gezielte Änderung des Schengener Grenzkodex vorzulegen, der die systematische Kontrolle von Unionsbürgern an den Außengrenzen des Schengen-Raums anhand der einschlägigen Datenbanken, einschließlich der Überprüfung biometrischer Daten, vorsieht, wobei die technischen Lösungen in vollem Umfang genutzt werden sollten, um einen fließenden Grenzverkehr zu gewährleisten".
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
• Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
• Rechtsgrundlage
• Subsidiarität
• Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
3. Ergebnis der Konsultationen
• Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Weitere Angaben
• Regelungen in Bezug auf die Beobachtung, die Bewertung und die Berichterstattung
• Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Drucksache 90/16
Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Entschließung des Bundesrates zu dem geplanten Rahmenübereinkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über den Schutz personenbezogener Daten bei deren Übermittlung und Verarbeitung zum Zwecke der Strafverfolgung (sog. Umbrella Agreement)
... Es ist zu begrüßen, dass gemäß Art. 19 Ziff. 1 des Abkommenentwurfs jedem Unionsbürger oder Staatsbürger der USA - nach Erschöpfung des behördlichen Rechtsweges (siehe dazu Art. 18 des Abkommenentwurfs) - gerichtliche Rechtsschutzmöglichkeiten zur Verfügung stehen sollen für den Fall, dass ihnen der Zugang zu den persönlichen Daten oder deren Berichtigung verweigert wird, oder diese widerrechtlich offenbart werden. Allerdings ist - da diese Regelung unter dem Vorbehalt der Vereinbarkeit mit dem jeweiligen nationalen Recht steht - sicherzustellen, dass die Rechtsschutzmöglichkeiten völkerrechtlich verbindlich vereinbart werden, da nur so die unter Umständen erforderliche Verpflichtung der Vertragspartner zur Anpassung ihres Bestandes an Rechtsvorschriften erreicht werden kann.
Drucksache 287/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über grenzüberschreitende Paketzustelldienste COM(2016) 285 final
... Artikel 4 Absatz 1 enthält eine nur auf Universaldienstanbieter abzielende Verpflichtung, wonach der nationalen Regulierungsbehörde jährlich (bis spätestens 31. Januar ) die öffentlich zugängliche Liste von Tarifen, die am 1. Januar eines jeden Kalenderjahrs für eine bestimmte Gruppe von im Anhang aufgeführten Dienstleistungen gelten, zu übermitteln ist. Die 15 im Anhang aufgeführten Postsendungen, die von Universaldienstanbietern übernommen werden, sind für Privatkunden und Kleinunternehmen am relevantesten und werden von ihnen am häufigsten verschickt. Diese zielgerichtete Bestimmung gilt nicht für andere Anbieter von Paketzustelldiensten, da sich diese auch grundsätzlich auf andere Marktsegmente (nämlich Business-to-Business-Dienstleistungen und größere Online-Einzelhändler) konzentrieren. Auch wenn möglicherweise nicht alle unter a) bis o) im Anhang angeführten Sendungen von sämtlichen Universaldienstanbietern übernommen werden, so enthält die Liste doch die relevantesten nicht im Kurierdienst zugestellten Sendungen, die im nationalen und grenzüberschreitenden Online-Handel gängig sind und die grundsätzlich von allen Unionsbürgern standortunabhängig verschickt werden können. Durch diese Bestimmung über eine Übermittlung regelmäßiger Tarifinformationen an die nationalen Regulierungsbehörden erhält man unstrittige Daten, die
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1. Hintergrund
1.2. Ziele
1.3. Politischer Hintergrund
2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen
2.1. Standpunkte der Interessenträger
2.2. Fachgutachten
2.3. Abschätzung der Folgen des Verordnungsvorschlags
3. Rechtliche Aspekte
3.1. Rechtsgrundlage
3.2. Subsidiarität
3.3. Verhältnismäßigkeit
3.4. Wahl des Instruments
3.5. Aufbau des Vorschlags und hauptsächliche Rechte und Pflichten
Gegenstand und Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen Artikel 1 und 2
Bereitstellung von Informationen Artikel 3
Transparenz von Tarifen und Endgebühren Artikel 4 und Anhang
Bewertung der Erschwinglichkeit von Tarifen Artikel 5
Transparenz und nicht diskriminierender grenzüberschreitender Zugang Artikel 6
Sanktionen Artikel 7
Überprüfungsklausel Artikel 8
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Kapitel I Gegenstand und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Regulierungsaufsicht
Artikel 3 Informationspflicht
Artikel 4 Transparenz der Tarife und Endgebühren
Artikel 5 Bewertung der Erschwinglichkeit von Tarifen
Artikel 6 Transparenter und nicht diskriminierender grenzüberschreitender Zugang
Kapitel III Durchführung, Überprüfung und Inkrafttreten
Artikel 7 Sanktionen
Artikel 8 Überarbeitung
Artikel 9 Ausschussverfahren
Artikel 10 Inkrafttreten
Anhang Der Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über grenzüberschreitende Paketzustelldienste {SWD(2016) 166 final} {SWD(2016) 167 final}
Anhang Postsendungen, für die den nationale Regulierungsbehörden die öffentliche Liste der inländischen und aller grenzüberschreitenden Tarife für die Zustellung in anderen Mitgliedstaaten vorzulegen ist:
Drucksache 761/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004
zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 zur Festlegung der Modalitäten für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004
- COM(2016) 815 final; Ratsdok. 15642/16
... 1. Der Bundesrat begrüßt angesichts der steigenden EU-Mobilität der Unionsbürgerinnen und -bürger, dass die Kommission nunmehr einen Vorschlag zur Änderung der Verordnung (EG) Nr.
Drucksache 66/3/16
Antrag des Landes Hessen
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Rechtsvereinfachung
... Wie der EuGH im Zusammenhang der so genannten Alimanovic-Entscheidung (C-67/14) festgestellt hat, darf der Aufnahmemitgliedstaat einem Unionsbürger jegliche Sozialhilfeleistung verweigern, wenn er im Aufnahmemitgliedstaat noch nicht gearbeitet hat bzw. nach unfreiwilligem Verlust eines Arbeitsplatzes, den er weniger als ein Jahr innehatte, sechs Monate arbeitslos war. Das Bundessozialgericht (BSG) hat seit Dezember 2015 in neun Entscheidungen zu den Leistungsausschlüssen von Unionsbürgern nach dem
Drucksache 66/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Rechtsvereinfachung
... Wie der EuGH im Zusammenhang der so genannten Alimanovic-Entscheidung (C-67/14) festgestellt hat, darf der Aufnahmemitgliedstaat einem Unionsbürger jegliche Sozialhilfeleistung verweigern, wenn er im Aufnahmemitgliedstaat noch nicht gearbeitet hat bzw. nach unfreiwilligem Verlust eines Arbeitsplatzes, den er weniger als ein Jahr innehatte, sechs Monate arbeitslos war. Das Bundessozialgericht (BSG) hat seit Dezember 2015 in neun
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 1 Absatz 3 Nummer 1 SGB II , Nummer 11 § 14 SGB II
2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 5 Absatz 4 SGB II Artikel 2 Nummer 3 § 22 Absatz 4 Satz 5 SGB III
3. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 11b SGB II
4. Zu Artikel 1 Nummer 10 Absatz 15 - neu - § 9 RBEG
5. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 15 Absatz 2 SGB II
6. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - § 16 Absatz 3b - neu - SGB II
7. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - § 16 Absatz 5 - neu - SGB II , Nummer 15 § 16g Absatz 2, Absatz 3 - neu - SGB II
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
8. Zu Artikel 1 Nummer 14a - neu - § 16d Absatz 1 und Absatz 2, Absatz 3 Sätze 1 bis 3, Absätze 4 bis 6, Absatz 8 SGB II
9. Zu Artikel 1 Nummer 14a - neu - § 16e Absatz 1 Satz 2 - neu -, Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 einleitender Satzteil, Nummer 1, Nummer 3, Nummer 4, Absatz 4 Sätze 01 - neu -, 02 - neu -, Satz 3, Absatz 6 - neu - SGB II , Nummer 42 § 46 Absatz 1a - neu - SGB II
Zu Nummer 14a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 42
10. Zu Artikel 1 Nummer 14a - neu - § 16f SGB II
§ 16f Freie Förderung
11. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 16h Absatz 4 SGB II
12. Zu Artikel 1 Nummer 16a - neu - § 16i - neu - SGB II
§ 16i Mehraufwandsentschädigung bei beruflicher Weiterbildung
13. Zu Artikel 1 Nummer 16a - neu - § 18a Absatz 2 - neu - SGB II
14. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe b - neu -, Buchstabe c - neu - § 28 Absatz 3 Satz 2 - neu -, Absatz 5 Satz 2 - neu - SGB II
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
15. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe b - neu - § 28 Absatz 6 Satz 2 SGB II
16. Zu Artikel 1 Nummer 25 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa - neu -, Buchstabe b - neu - § 31 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Nummer 2 SGB II
17. Zu Artikel 1 Nummer 25a - neu - § 31a Absatz 1 SGB II
18. Zu Artikel 1 Nummer 25a - neu - § 31a Absatz 2, Absatz 3 Satz 3 SGB II
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
19. Zu Artikel 1 Nummer 25a - neu - § 31b Absatz 1 Satz 4 SGB II
20. Zu Artikel 1 Nummer 25a - neu - § 32 Absatz 1 Satz 1 SGB II
21. Zu Artikel 1 Nummer 25a - neu - § 32 Absatz 2 Satz 2 SGB II
22. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 35 Absatz 4 - neu - SGB II
23. Zu Artikel 1 Nummer 32a - neu - § 37 Absatz 1 Satz 3 - neu - SGB II
24. Zu Artikel 1 Nummer 42 § 46 Absatz 5 Satz 3, Satz 5, Satz 6 - neu - SGB II
25. Zu Artikel 1 Nummer 42 § 46 Absatz 7 Satz 1, Satz 3 SGB II
26. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 9b - neu - SGB III , Nummer 3a - neu - und 3b - neu - § 31 Absatz 3 - neu -, § 45 Absatz 1 Satz 2a - neu - bis 2d - neu SGB III
§ 9b Zusammenarbeit mit anderen Leistungsträgern und öffentlichen Einrichtungen
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
27. Zu Artikel 2 Nummer 3a - neu - § 45 Absatz 1 Sätze 2a - neu - bis 2c - neu - SGB III
28. Zu Artikel 2 Nummer 3a bis 3c - neu - § 45 Absatz 6a - neu - und 6 b - neu -, § 54 Absatz 1 Satz 2 - neu - und Absatz 2 - neu -, § 79 Absatz 4 - neu - und Absatz 5 - neu - SGB III
29. Zu Artikel 3 Absatz 2a - neu - § 10 Absatz 3 Satz 2 SGB VIII
30. Zu Artikel 3 Absatz 8 Nummer 1a - neu - § 34 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 5 Satz 2 -neu -SGB XII
31. Zu Artikel 3 Absatz 11 § 11 Absatz 6 Satz 2 BKGG
32. Zu Artikel 3 Absatz 12 Nummer 1 Buchstabe b, Nummer 2 und Nummer 3 § 132 Absatz 4, §§ 133 und 134 SGB IX , Absatz 13 § 68 Nummer 3 Buchstabe c AO
33. Zum Gesetzentwurf insgesamt
34. Zum Gesetzentwurf insgesamt
35. Zum Gesetzentwurf insgesamt
36. Zum Gesetzentwurf insgesamt
37. Zum Gesetzentwurf allgemein:
38. Zum Gesetzentwurf allgemein:
Drucksache 522/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und den Rat: Mehr Sicherheit in einer von Mobilität geprägten Welt - Besserer Informationsaustausch bei der Terrorismusbekämpfung und ein stärkerer Schutz der Außengrenzen; - COM(2016) 602 final
... Laut jüngsten Berichten von Frontex handelte es sich bei den festgestellten gefälschten Dokumenten meist um nationale Personalausweise mit geringerem Sicherheitsniveau. Als Followup zum Bericht über die Unionsbürgerschaft 2013 hat die Kommission Ende 2015 eine Studie in Auftrag gegeben, in der näher untersucht werden sollte, wie den Sicherheitsbedenken und den Problemen von EU-Bürger(inne)n im Zusammenhang mit Aufenthaltskarten und Identitätsdokumenten begegnet werden kann. Nach einer öffentlichen Konsultation werden in einer Folgenabschätzung die vorhandenen Optionen mit Blick auf eine mögliche Gesetzesinitiative beurteilt. Die Kommission arbeitet ferner daran, Rückkehrausweise sicherer zu machen.
1. Einleitung
2. Mobilität und Sicherheit durch den Schutz der GRENZEN und einen EFFEKTIVEN INFORMATIONSAUSTAUSCH
3. Die wichtigsten operativen Schritte
3.1 Einführung eines integrierten europäischen Managements der Außengrenzen: die Europäische Grenz- und Küstenwache
3.2 Strengere Kontrollen durch das Einreise-/Ausreisesystem EES
3.3 Vorab-Kontrolle nicht visumpflichtiger Reisender: ein EU-weites Reiseinformations- und -Genehmigungssystem ETIAS
3.4 Verbessertes Identitätsmanagement und verstärkte Bekämpfung von Dokumentenbetrug: Dokumentensicherheit
3.5 Entwicklung der Sicherheitsunion: Stärkung von Europol
- Verbesserter Zugang von Europol zu EU-Datenbanken
- Stärkung der internen Governance des Europäischen Zentrums zur Terrorismusbekämpfung
- Maximierung des Nutzens der Zusammenarbeit
- Zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen
4. Schlussfolgerung
Drucksache 317/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates über den Europäischen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen und zur Aufhebung der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 zur Einrichtung des Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen - COM(2016) 383 final
... Defizite bei der Transparenz, dem Verständnis und der Bewertung von Fertigkeiten und Qualifikationen behindern die geografische und berufliche Mobilität von Arbeitskräften und Lernenden und wirken sich auf die EU als Ganzes aus. Diese Defizite sind einer der Hauptgründe für die mangelnde Nutzung vorhandener Fertigkeiten sowohl von Unionsbürgerinnen und -bürgern als auch von Drittstaatsangehörigen - insbesondere wenn sie über ausländische Qualifikationen verfügen - und eine wesentliche Ursache von Missverhältnissen zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage.
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
Große Unterschiede zwischen den Ländern bei der Beschreibung der Inhalte ähnlicher Qualifikationsinhalte
Beschränkung des Begriffsumfangs von Kompetenz auf Verantwortlichkeit/Selbstständigkeit
Vertrauen in die Qualität und das Niveau der Qualifikationen mit EQR-Zuordnung
Keine gemeinsamen Regelungen zur Übertragung und Akkumulierung von Credits im Zusammenhang mit den dem EQR zugeordneten Qualifikationen
Wachsende Zahl internationaler sektoraler Qualifikationen, die sich auf Standards internationaler Unternehmen oder sektoraler Organisationen stützen
Gemeinsame Ausbildungsrahmen auf Basis der EQR-Niveaus
Verbindungen zwischen dem EQR und nationalen Qualifikationsrahmen in Drittländern
Steuerung des EQR
Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Folgenabschätzung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
EMPFIEHLT den Mitgliedstaaten,
EMPFIEHLT der Kommission, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und Interessenträgern
EMPFIEHLT der Kommission,
ANNEXES 1 to 6 ANHÄNGE des Vorschlags für eine Empfehlung des Rates über den Europäischen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen und zur Aufhebung der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 zur Einrichtung des Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen
Anhang I Begriffsbestimmungen
Anhang II Deskriptoren zur Beschreibung der Niveaus des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR)
Anhang III Kriterien und Verfahren für die Zuordnung nationaler Qualifikationsrahmen und -systeme zum Europäischen Qualifikationsrahmen
Anhang IV Qualitätssicherungsgrundsätze für Qualifikationen mit Zuordnung zum Europäischen Qualifikationsrahmen2
Anhang V Grundsätze für mit dem Europäischen Qualifikationsrahmen verbundene CreditSysteme
Anhang VI Vorläufige Elemente eines gemeinsamen Formats für die elektronische Veröffentlichung von Informationen über Qualifikationen
Drucksache 626/16
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten
... Arzneimittel in der Ausbildung durch ausdrückliche Aufnahme der Risiken möglicher Resistenzentwicklungen in das Prüfungsfach Pharmakologie und Toxikologie, Vermeidung von Einzelprüfungen durch Einführung der obligatorischen Gruppenprüfung bei mündlichen Prüfungen, Einführung des Zwei-Prüfer-Prinzips in die erste Wiederholungsprüfung, Einführung der Möglichkeit, Prüfungen auch elektronisch durchzuführen, Erleichterung der Ausbildung in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung, Schaffung von mehr Flexibilität für Studierende im praktischen Studienteil, Möglichkeit für Inländer, Unterlagen im Approbationsverfahren auch elektronisch einreichen zu können, die für Unionsbürger eingeführt werden muss.
A. Problem und Ziel
1. Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU
2. Sonstige für erforderlich erachtete Änderungen
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Erste Verordnung
Artikel 1
Anlage 7 (zu § 56 Abs. 3) (Bezeichnung der zuständigen Behörde) Bescheinigung über die praktische Ausbildung in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
I. Allgemeiner Teil
A. ZielSetzUng, GegenStand Und WeSentliche Regelungen
1. Änderungen zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU
2. Sonstige Änderungen
B. VerordnungSkompetenz
C. Vereinbarkeit mit europäischem Recht
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
1. Länder:
2. Tierärztliche Ausbildungsstätten:
F. Weitere Kosten
G. Gleichstellungspolitische Bedeutung
H. Nachhaltigkeit
II. Besonderer Teil
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 18
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 19
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 137/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Fragen des Güterstands eingetragener Partnerschaften - COM(2016) 107 final; Ratsdok. 6802/16
... In ihrem "Bericht über die Unionsbürgerschaft 2010 - Weniger Hindernisse für die Ausübung von Unionsbürgerrechten"3 vom 27. Oktober 2010 stellte die Kommission fest, dass die ungeklärten Vermögensverhältnisse bei Paaren mit internationalem Hintergrund zu den großen Problemen zählen, mit denen Unionsbürger im Alltag nach wie vor konfrontiert sind, wenn sie versuchen, die Rechte, die ihnen aus der Unionsbürgerschaft erwachsen, in einem anderen Mitgliedstaat auszuüben. Um dem abzuhelfen, kündigte sie für 2011 die Annahme eines Legislativvorschlags an, der es internationalen Paaren (Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern) leichter machen soll, das für sie zuständige Gericht und das auf ihre Vermögensrechte anzuwendende Recht zu bestimmen.
Drucksache 501/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Neuansiedlungsrahmens der Union und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 516/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates - COM(2016) 468 final
... Diese Verordnung sollte unbeschadet der Richtlinie 2004/38/EG über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, angewandt werden.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der Konsultation der Interessenträger
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Elemente
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
- Neuansiedlung
- Regionen oder Drittstaaten, aus denen eine Neuansiedlung erfolgen soll
- Neu anzusiedelnde Personen
a Zulassungskriterien
b Ausschluss
a Regelverfahren
b Eilverfahren
c Übertragung von Befugnissen zwecks Änderung der Standardverfahren
- Beschlussfassungsverfahren
a Hochrangiger Ausschuss für Neuansiedlung
b Durchführungsrechtsakt des Rates zur Festlegung des jährlichen Neuansiedlungsplans der Union
c Durchführungsrechtsakt der Kommission zur Festlegung gezielter Neuansiedlungsregelungen der Union
- Zusammenarbeit
- Assoziierte Staaten
- Finanzielle Unterstützung
- Evaluierung und Überprüfung
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Neuansiedlung
Artikel 3 Neuansiedlungsrahmen der Union
Artikel 4 Regionen oder Drittstaaten, aus denen eine Neuansiedlung vorgenommen werden soll
Artikel 5 Zulassungskriterien
Artikel 6 Ausschlussgründe
Artikel 7 Jährlicher Neuansiedlungsplan der Union
Artikel 8 Gezielte Neuansiedlungsregelungen der Union
Artikel 9 Einwilligung
Artikel 10 Regelverfahren
Artikel 11 Eilverfahren
Artikel 12 Operative Zusammenarbeit
Artikel 13 Hochrangiger Ausschuss für Neuansiedlung
Artikel 14 Ausübung übertragener Befugnisse
Artikel 15 Ausschussverfahren
Artikel 16 Assoziierung von Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz
Artikel 17 Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 516/2014
Artikel 17 Mittel für den Neuansiedlungsrahmen der Union
Artikel 18 Evaluierung und Überprüfung
Artikel 19 Inkrafttreten
Drucksache 335/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Unterstützung der Prävention von Radikalisierung, die zu extremistisch motivierter Gewalt führt - COM(2016) 379 final
... Laufende Initiativen gegen Hassreden wie die vom Europarat unterstützte Initiative "No Hate Speech Movement" und weitere Basisinitiativen sind äußerst wichtig, um Gleichheit zu fördern sowie Rassismus und Radikalisierung zu verhindern. Über das Programm "Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft"17 unterstützt die Kommission die Zivilgesellschaft dabei, die Anziehungskraft und die Wirkung von Hassreden zu überwachen und zu schwächen.
Mitteilung
3 Einleitung
1. Radikalisierung und Gewaltbereitschaft: ein komplexes Phänomen, das fundierte Kenntnisse und eine vielschichtige Antwort erfordert
- Ein zunehmend komplexes und sich wandelndes Phänomen
- Forschung, Aufbau einer Evidenzbasis, Monitoring und Vernetzung unterstützen
2. Terroristischer Propaganda und Hassreden im Internet etwas entgegensetzen: Bedrohungen abwehren, kritisches Denken stärken und zivilgesellschaftliches Engagement fördern
- Mit der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft zusammenarbeiten
- Rechtsvorschriften anpassen
- Medienkompetenz fördern
3. Den Kreislauf durchbrechen: Umgang mit Radikalisierung in Justizvollzugsanstalten
4. Inklusive Bildung und gemeinsame europäische Werte fördern
- Den Rahmen für strategische Unterstützung und Kooperation stärken
- EU-Finanzierungen optimal nutzen
- Lehrkräfte und Bildungseinrichtungen unterstützen
5. Eine inklusive, offene und resiliente Gesellschaft fördern und junge Menschen erreichen
6. Die Sicherheitsdimension im Umgang mit Radikalisierung
7. Die internationale Dimension: Umgang mit Gewaltbereitschaft aufgrund von Radikalisierung jenseits der EU-Grenzen
- Die Sicherheitskapazitäten der Partnerländer stärken
- Drittländer im Kampf gegen die Ursachen der Radikalisierung unterstützen
3 Schlussfolgerung
Drucksache 701/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Auf dem Weg in eine nachhaltige Zukunft - Europäische Nachhaltigkeitspolitik - COM(2016) 739 final
... 10. Dieser Konsultations- und Entscheidungsprozess sollte auch mit dem Nachdenken über die Zukunft Europas, eingeleitet nach dem EU-Referendum im Vereinigten Königreich, verbunden werden. Eine neue strategische Vision 2030 der EU erscheint auch wichtig, um das Vertrauen der Unionsbürgerinnen und -bürger in die Zukunft der EU zu festigen. Das
Drucksache 302/15
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung
... "Des Einvernehmens der Staatsanwaltschaft nach Satz 1 bedarf es nicht, wenn nur ein geringes Strafverfolgungsinteresse besteht. Dies ist der Fall, wenn die Erhebung der öffentlichen Klage oder die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen einer Straftat nach § 95 dieses Gesetzes oder nach § 9 des Gesetzes über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern und begleitender Straftaten nach dem
‚Artikel 4 Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU
‚Artikel 5 Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
Artikel 6 Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
Artikel 7 Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Artikel 9 Inkrafttreten
Drucksache 510/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission 2016 "Jetzt ist nicht die Zeit für Business as usual" - COM(2015) 610 final
... 59. Er weist darauf hin, dass das für die Zeit 2013 bis 2020 beschlossene 7. Umweltaktionsprogramm weiterhin den Rahmen für ein nachhaltiges Wachstum und dauerhaften Wohlstand in der EU bildet. Darin werden der Erhalt und die Verbesserung des Naturkapitals sowie der Schutz der Unionsbürgerinnen und Unionsbürger vor umweltbedingten Belastungen zu prioritären Zielen der Union erklärt.
Zur Vorlage insgesamt
REFIT - Programm gesellschaftlich gestalten
Andere Dinge in Angriff nehmen - Die Dinge anders angehen
EU -Haushalt
Neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen Bildung
2 Geschlechtergleichstellung
Gemeinsame Agrarpolitik
2 Tierschutzstrategie
2 Milchmarkt
2 Gentechnik
Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt
Eine robuste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
Nachhaltigkeitsstrategie für Europa
Natura 2000
Schutz der Umweltmedien Wasser, Luft und Boden
2 Kreislaufwirtschaftsstrategie
2 Energieunion
86. Hauptempfehlung des U:
87. Hilfsempfehlung des U:
Horizont 2020
Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt mit gestärkter industrieller Basis
Auf gegenseitigem Vertrauen fußender Raum des Rechts und der Grundrechte
Hin zu einer neuen Migrationspolitik
Eine Union des demokratischen Wandels
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 24/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen
... Zu dem erfassten Personenkreis zählen neben den Unionsbürgern auch alle Nicht-EUStaatsangehörige sowie Staatenlose, sofern sie in der Bundesrepublik Deutschland ihren rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die Bundesregierung wird die nach Artikel 4 Absatz 7 Rb Freiheitsstrafen abzugebende Erklärung entsprechend erweitern.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
§ 54a Vollstreckung langer freiheitsentziehender Sanktionen
§ 71 Vollstreckung deutscher Erkenntnisse im Ausland
§ 71a Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens
Abschnitt 1 Freiheitsentziehende Sanktionen
Unterabschnitt 1 Vollstreckung ausländischer Erkenntnisse in der Bundesrepublik Deutschland
§ 84 Grundsatz
§ 84a Voraussetzungen der Zulässigkeit
§ 84b Ergänzende Zulässigkeitsvoraussetzungen
§ 84c Unterlagen
§ 84d Bewilligungshindernisse
§ 84e Vorläufige Bewilligungsentscheidung
§ 84f Gerichtliches Verfahren
§ 84g Gerichtliche Entscheidung
§ 84h Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung
§ 84i Spezialität
§ 84j Sicherung der Vollstreckung
§ 84k Ergänzende Regelungen zur Vollstreckung
§ 84l Durchbeförderung zur Vollstreckung
§ 84m Durchbeförderungsverfahren
§ 84n Durchbeförderung auf dem Luftweg
Unterabschnitt 2 Vollstreckung deutscher Erkenntnisse in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
§ 85 Vorläufige Bewilligungsentscheidung
§ 85a Gerichtliches Verfahren
§ 85b Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der verurteilten Person
§ 85c Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der Vollstreckungsbehörde
§ 85d Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung
§ 85e Inländisches Vollstreckungsverfahren
§ 85f Sicherung der weiteren Vollstreckung
Abschnitt 4 Bewährungsmaßnahmen und alternative Sanktionen
Unterabschnitt 1 Überwachung von ausländischen Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen in der Bundesrepublik Deutschland
§ 90a Grundsatz
§ 90b Voraussetzungen der Zulässigkeit
§ 90c Ergänzende Zulässigkeitsvoraussetzungen
§ 90d Unterlagen
§ 90e Bewilligungshindernisse
§ 90f Vorläufige Bewilligungsentscheidung
§ 90g Gerichtliches Verfahren
§ 90h Gerichtliche Entscheidung
§ 90i Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung
§ 90j Ergänzende Regelungen zur Vollstreckung
§ 90k Überwachung der verurteilten Person
Unterabschnitt 2 Überwachung von deutschen Bewährungsmaßnahmen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
§ 90l Bewilligung der Vollstreckung und Überwachung
§ 90m Gerichtliches Verfahren auf Antrag der verurteilten Person
§ 90n Inländisches Vollstreckungsverfahren
§ 98b Übergangsvorschrift für die Vollstreckung freiheitsentziehender Sanktionen
Artikel 2 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 3 Einschränkung eines Grundrechts
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Abschnitt : Umsetzung des Rb Freiheitsstrafen
I. Entstehungsgeschichte
II. Inhalt des umzusetzenden Rb Freiheitsstrafen
III. Vollstreckungshilfe im deutschen Recht
1. Vertraglose Vollstreckung ausländischer Erkenntnisse in der Bundesrepublik Deutschland
a Formelle und materielle Voraussetzungen
b Verfahren
1. Vertraglose Vollstreckung inländischer Erkenntnisse im Ausland
a Formelle und materielle Voraussetzungen
b Verfahren
2. Bilaterale und multilaterale Übereinkommen zur Vollstreckungshilfe
3. Notwendige Änderungen im IRG
4. Vollstreckung eines in einem anderen EU-Mitgliedstaat ergangenen Erkenntnisses in der Bundesrepublik Deutschland
5. Vollstreckung eines deutschen Erkenntnisses in einem anderen EU-Mitgliedstaat
2. Abschnitt : Umsetzung des Rb Bewährungsüberwachung
I. Entstehungsgeschichte
II. Inhalt des umzusetzenden Rahmenbeschlusses
Im Einzelnen
III. Internationale grenzüberschreitende Überwachung von Bewährungsmaßnahmen oder alternativen Sanktionen
IV. Notwendige Änderungen im IRG
1. Überwachung von ausländischen Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen in der Bundesrepublik Deutschland
2. Überwachung von deutschen Bewährungsmaßnahmen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
3. Abschnitt : Umsetzung des Rahmenbeschlusses Abwesenheitsentscheidungen
4. Abschnitt : Gesetzgebungskompetenz, Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, Gesetzesfolgen; Befristung, Evaluation
V. Gesetzgebungskompetenz
VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VII. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VIII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Im Einzelnen:
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 9
Zu Nummer 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 6
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu § 84
Zu § 84a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 84b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 84c
Zu Absatz 2
Zu § 84d
Zu § 84e
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 84f
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 84g
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 84h
Zu § 84i
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 84j
Zu § 84k
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 84l
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 84m
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 84n
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 85
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 85a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 85b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 85c
Zu § 85d
Zu § 85e
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 85f
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 26
Zu § 90a
Zu § 90b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 90c
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 90d
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 90e
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 90f
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 90g
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 90h
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu § 90i
Zu § 90j
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 90k
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 90l
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 90m
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 5
Zu § 90n
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 27
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3030: Entwurf für ein Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen
1. Zusammenfassung
2. Im Einzelnen
a. Regelungsinhalt
b. Erfüllungsaufwand
Rahmenbeschluss Freiheitsstrafen
5 Informationspflichten
Drucksache 510/15 (Beschluss)
des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission 2016 - "Jetzt ist nicht die Zeit für Business as usual" - COM(2015) 610 final
... 39. Der Bundesrat stellt in diesem Zusammenhang fest, dass das Arbeitsprogramm 2016 keinen Hinweis auf die Umsetzung des Allgemeinen Umweltaktionsprogramms der Union für die Zeit bis 2020 (7. Umweltaktionsprogramm) enthält. Er weist darauf hin, dass das für die Zeit 2013 bis 2020 beschlossene 7. Umweltaktionsprogramm weiterhin den Rahmen für ein nachhaltiges Wachstum und dauerhaften Wohlstand in der EU bildet. Darin werden der Erhalt und die Verbesserung des Naturkapitals sowie der Schutz der Unionsbürgerinnen und Unionsbürger vor umweltbedingten Belastungen zu prioritären Zielen der Union erklärt.
Zur Vorlage insgesamt
REFIT - Programm gesellschaftlich gestalten
EU -Haushalt
Neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen Bildung
2 Geschlechtergleichstellung
Gemeinsame Agrarpolitik
2 Tierschutzstrategie
2 Milchmarkt
2 Gentechnik
Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt
Eine robuste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
Nachhaltigkeitsstrategie für Europa
Natura 2000
Schutz der Umweltmedien Wasser, Luft und Boden
2 Kreislaufwirtschaftsstrategie
2 Energieunion
Horizont 2020
Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt mit gestärkter industrieller Basis
Eine vertiefte und fairere Wirtschafts- und Währungsunion
Ein vernünftiges und ausgewogenes Freihandelsabkommen mit den Vereinigten Staaten
Auf gegenseitigem Vertrauen fußender Raum des Rechts und der Grundrechte
Hin zu einer neuen Migrationspolitik
Eine Union des demokratischen Wandels
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 608/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken (Datenaustauschverbesserungsgesetz)
... An die für die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften zuständigen Behörden werden zur Erfüllung ihrer Aufgaben zu Ausländern, die keine freizügigkeitsberechtigten Unionsbürger sind, auf Ersuchen die Grunddaten und folgende Daten übermittelt:
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 16 Absatz 5 Satz 2 AsylG , Artikel 2 Nummer 8 Buchstabe b § 11 Absatz 1a AZRG
2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 63a Absatz 1 Satz 2 Nummer 9 AsylG
3. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 3 Absatz 2 Nummer 10 AZRG , Nummer 10 § 18a Nummer 13 AZRG
4. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe a § 6 Absatz 1 Nummer 1a AZRG
5. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 6 Absatz 2 Satz 3 Nummer 4 AZRG
6. Zu Artikel 2 Nummer 7 Buchstabe b - neu - § 10 Absatz 2 Satz 2a - neu AZRG
7. Zu Artikel 2 Nummer 9a - neu - § 16 Absatz 1 Nummer 6 - neu - AZRG , Nummer 13 Buchstabe b1 - neu - § 22 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5a - neu - AZRG
8. Zu Artikel 2 Nummer 11 § 18b, § 18b1 - neu - und § 18b2 - neu - AZRG , Nummer 13 Buchstabe a0 - neu - § 22 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a - neu - und Nummer 1b - neu - AZRG
§ 18b
§ 18b1 Datenübermittlung an die Gesundheitsämter und weitere für die Gesundheitsuntersuchung nach § 62 des Asylgesetzes zuständigen behördlichen Stellen
§ 18b2 Datenübermittlung an die Jugendämter
9. Zu Artikel 2 Nummer 11 § 18c - neu - AZRG
§ 18c Datenübermittlung an die für die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften zuständigen Behörden
10. Zu Artikel 2 Nummer 13 Buchstabe a0 - neu - § 22 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 AZRG
11. Zu Artikel 2 Nummer 13 Buchstabe b1 - neu - § 22 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5a - neu - AZRG
12. Zu Artikel 2 Löschung der Daten im Ausländerzentralregister
13. Zum Gesetzesentwurf allgemein
14. Zum Gesetzentwurf allgemein
15. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 298/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: EU-Aktionsplan für einen neuen Konsens über die Durchsetzung von Immaterialgüterrechten - COM(2014) 392 final; Ratsdok. 11533/14
... Sensibilisierungskampagnen zusammengestellt und im Internet veröffentlicht. Schutzrechtsverletzungen könnten erheblich verringert werden, wenn alle Binnenmarktteilnehmer (Bürger, Verbraucher, Arbeitnehmer, Unternehmen und Behörden) besser über verfügbare, attraktive und erschwingliche Produkte im Binnenmarkt informiert würden. 2014 wird die Beobachtungsstelle mit Hilfe ihrer wachsenden Wissensbasis, die sich aus den bisher durchgeführten Studien speist, die Mitgliedstaaten bei der Erarbeitung und Durchführung von Kommunikationskampagnen unterstützen, die die Unionsbürger auf die Folgen von Schutzrechtsverletzungen insbesondere für die Beschäftigung und die Wirtschaft aufmerksam machen sollen. Mit diesen Kampagnen sollte auch der Zugang zu schutzrechtskonformen Produkten im Binnenmarkt erleichtert und auf die Vorteile hingewiesen werden, die sich für die Verbraucher ergeben, wenn sie sich für schutzrechtskonforme Produkte entscheiden, bei denen die Einhaltung der Gesundheits- und Sicherheitsnormen und des Verbraucherschutzrechts gewährleistet ist.
1. Einführung
2. Eine Aufgabe für alle Akteure entlang der Wertschöpfungskette
2.1. Falsch oder echt? Verbraucher, Arbeitnehmer und Kunden müssen aufmerksamer werden
2.2. Verantwortung der Rechteinhaber für die Integrität der Lieferkette
2.3. Follow the money: Wirtschaftsdialoge als Mittel zur Unterbindung des Internethandels mit schutzrechtsverletzenden Waren
2.4. Unterstützung für KMU bei der Rechtsdurchsetzung
2.5. Chargeback-Systeme: ein Hilfsmittel für den Verbraucher
3. Zusammenarbeit der Behörden
3.1. Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden
3.2. Schulungsmaßnahmen für einzelstaatliche Behörden auf Ebene des Binnenmarkts
3.3. Verantwortung der öffentlichen Hand für die Überprüfung öffentlicher Aufträge auf schutzrechtsverletzende Produkte
4. Bessere Überwachung schutzrechtsintensiver Sektoren und bessere Ausrichtung des Immaterialgüterschutzes
4.1. Analyse der Trends im Bereich des geistigen Eigentums und bei schutzrechtsverletzenden Aktivitäten
Drucksache 642/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung
... Ausnahmen von dieser Regelung gelten für Ehegatten von ausländischen Hochqualifizierten, Forschern, Firmengründern, anerkannten Flüchtlingen, EU-Daueraufenthaltsberechtigten aus anderen Mitgliedstaaten der EU und von Unionsbürgern sowie für Ehegatten von australischen, israelischen, japanischen, kanadischen, koreanischen, neuseeländischen und US-amerikanischen Staatsbürgern.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
2. Zum Gesetzentwurf insgesamt
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Absatz 14 Nummer 2 AufenthG
4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Absatz 14 Nummer 4 AufenthG
5. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Absatz 15 Satz 2 AufenthG
6. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 und 3 AufenthG
7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 11 Absatz 2 Satz 3a - neu - AufenthG
8. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 11 Absatz 4 Satz 1 AufenthG
9. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 17a Absatz 1 Satz 1, Absatz 4 Satz 1 AufenthG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
10. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 17a Absatz 1 Satz 1 AufenthG
11. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 17a AufenthG
12. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 23 Absatz 4 Satz 2 AufenthG
13. Zu Artikel 1 Nummer 11 bis 13 §§ 25, 25a und 25b AufenthG
14. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 25 Absatz 4a Satz 1 AufenthG
15. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 25 Absatz 4a Satz 1 AufenthG
16. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 25 Absatz 4a Satz 1 AufenthG
17. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 25 Absatz 4a Satz 4 - neu - AufenthG
18. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe c § 25a Absatz 4 AufenthG
19. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 25b Absatz 2 Nummer 2 AufenthG
20. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 25b Absatz 3 AufenthG
21. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 25b Absatz 4 Satz 3 AufenthG
22. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe a - neu § 30 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 AufenthG , Buchstabe b - neu § 30 Absatz 1 Satz 2 AufenthG , Buchstabe c - neu § 30 Absatz 1 Satz 3 AufenthG
23. Zu Artikel 1 Kapitel 5 AufenthG - Abschiebungshaftrecht
24. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 44 AufenthG
25. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe a § 44 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c AufenthG
26. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe a § 44 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c AufenthG , Buchstabe b § 44 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 AufenthG
27. Zu Artikel 1 Nummer 24 und 25 §§ 48, 48a AufenthG
28. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe b § 48 Absatz 3a AufenthG
29. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe b § 48 Absatz 3a AufenthG
30. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 48a Absatz 1 AufenthG
31. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 54 Absatz 1 Nummer 5 AufenthG
32. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 54 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 und 9 AufenthG
33. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 55 Absatz 2 AufenthG
34. Zu Artikel 1 Nummer 31 Buchstabe b § 62 Absatz 4a Satz 2 - neu - AufenthG
35. Zu Artikel 1 Nummer 35 Buchstabe b - neu - § 72 Absatz 4 Satz 1, Satz 1a - neu - und Satz 1b - neu - AufenthG
36. Zu Artikel 1 Nummer 37 Buchstabe c § 75 Nummer 12 AufenthG
37. Zu Artikel 1 Nummer 41 Buchstabe c - neu - § 95 Absatz 2a - neu - AufenthG
38. Zu Artikel 4a - neu - § 427 Absatz 3 - neu - FamFG
'Artikel 4a Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
39. Zu Artikel 5 Nummer 10a - neu - § 33 BeschV
40. Zu Artikel 5 Nummer 10a - neu - § 33 Absatz 3 BeschV
41. Zu Artikel 6 Inkrafttreten
Drucksache 402/14
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Verordnung zur transparenten Ausweisung staatlich gesetzter oder regulierter Preisbestandteile in der Strom- und Gasgrundversorgung
... Die Verordnung ist mit europäischem Primär- und Sekundärrecht vereinbar und begründet keine Diskriminierung von Unionsbürgern.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Stromgrundversorgungsverordnung
§ 5a Kalkulatorische Neuermittlung bei Änderungen staatlich gesetzter oder regulierter Belastungen
Artikel 2 Änderung der Gasgrundversorgungsverordnung
§ 5a Kalkulatorische Neuermittlung bei Änderungen staatlich gesetzter Belastungen
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt
II. Ermächtigung
III. Alternativen
IV. Folgen
1. Gewollte und ungewollte Folgen
2. Kosten für die öffentlichen Haushalte
3. Kosten für die Wirtschaft und die Verbraucherinnen und Verbraucher
a Kosten für Verbraucherinnen und Verbraucher
b Kosten für die Unternehmen
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Im Einzelnen
c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung Vollzugsaufwand
V. Zeitliche Geltung
VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
VII. Vereinbarkeit mit höherrangigem nationalen Recht
VIII. Vereinbarkeit mit völkerrechtlichen Verträgen, die Deutschland abgeschlossen hat
IX. Änderungen zur geltenden Rechtslage
X. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2958: Verordnung zur transparenten Ausweisung staatlich und regulatorisch gesetzter Preisbestandteile in der Strom- und Gasgrundversorgung
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
3 Erfüllungsaufwand
Drucksache 488/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Festlegung der Höhe der Sonderentlastung von Kommunen mit besonderen Herausforderungen aus dem Zuzug aus anderen EU-Mitgliedstaaten über die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung für das Jahr 2014 (Sonderbundesbeteiligungs-Festlegungsverordnung 2014 SBBFestV 2014)
... Unter den vom BMAS benannten Ländern wird zunächst ein Sockelbetrag von 15 Millionen Euro verteilt. Damit ist sichergestellt, dass eine "Soforthilfe" in grundlegender Höhe bei diesen betroffenen Ländern tatsächlich ankommt. Die Verteilung dieses Sockelbetrages erfolgt gruppenbezogen differenziert nach dem absoluten Wanderungssaldo von Unionsbürger/innen aus den EU-2 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Rumänien) in den betreffenden Ländern (siehe Seite 113 im Abschlussbericht des Staatssekretärsausschusses zu "Rechtsfragen und Herausforderungen bei der Inanspruchnahme der sozialen Sicherungssysteme durch Angehörige der EU-Mitgliedstaaten"):
Zu § 1
1. Schritt: Verteilung eines Sockelbetrages von 15 Millionen Euro
2. Schritt: Verteilung der übrigen Entlastung von 10 Millionen Euro anhand eines sachgerechten Betroffenheitsindexes
3. Gesamtergebnis
Drucksache 32/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Umgang mit den Konsequenzen des Entzugs des Wahlrechts von Unionsbürgern, die von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch machen - COM(2014) 33 final
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Umgang mit den Konsequenzen des Entzugs des Wahlrechts von Unionsbürgern, die von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch machen - COM(2014) 33 final
Drucksache 642/14 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung
... Ausnahmen von dieser Regelung gelten für Ehegatten von ausländischen Hochqualifizierten, Forschern, Firmengründern, anerkannten Flüchtlingen, EUDaueraufenthaltsberechtigten aus anderen Mitgliedstaaten der EU und von Unionsbürgern sowie für Ehegatten von australischen, israelischen, japanischen, kanadischen, koreanischen, neuseeländischen und US-amerikanischen Staatsbürgern.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
2. Zum Gesetzentwurf insgesamt
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Absatz 14 Nummer 2 AufenthG
4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Absatz 14 Nummer 4 AufenthG
5. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 und 3 AufenthG
6. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 11 Absatz 2 Satz 3a - neu - AufenthG
7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 11 Absatz 4 Satz 1 AufenthG
8. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 17a Absatz 1 Satz 1, Absatz 4 Satz 1 AufenthG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
9. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 17a AufenthG
10. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 23 Absatz 4 Satz 2 AufenthG
11. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 25 Absatz 4a Satz 1 AufenthG
12. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 25 Absatz 4a Satz 4 - neu - AufenthG
13. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe c § 25a Absatz 4 AufenthG
14. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 25b Absatz 2 Nummer 2 AufenthG
15. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 25b Absatz 3 AufenthG
16. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 25b Absatz 4 Satz 3 AufenthG
17. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - § 25c - neu - AufenthG
§ 25c Aufenthaltsgewährung bei Berufsausbildung
18. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe a - neu - § 30 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 AufenthG , Buchstabe b - neu - § 30 Absatz 1 Satz 2 AufenthG , Buchstabe c - neu - § 30 Absatz 1 Satz 3 AufenthG
19. Zu Artikel 1 Kapitel 5 AufenthG - Abschiebungshaftrecht
20. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 44 AufenthG
21. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe a § 44 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c AufenthG
22. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe a § 44 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c AufenthG , Buchstabe b § 44 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 AufenthG
23. Zu Artikel 1 Nummer 24 und 25 §§ 48, 48a AufenthG
24. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe b § 48 Absatz 3a AufenthG
25. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe b § 48 Absatz 3a AufenthG
26. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 48a Absatz 1 AufenthG
27. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 54 Absatz 1 Nummer 5 AufenthG
28. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 54 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 und 9 AufenthG
29. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 55 Absatz 2 AufenthG
30. Zu Artikel 1 Nummer 31 Buchstabe b § 62 Absatz 4a Satz 2 - neu - AufenthG
31. Zu Artikel 1 Nummer 37 Buchstabe c § 75 Nummer 12 AufenthG
32. Zu Artikel 4a - neu - § 427 Absatz 3 - neu - FamFG
'Artikel 4a Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
33. Zu Artikel 5 Nummer 10a - neu - § 33 Absatz 3 BeschV
34. Zu Artikel 6 Inkrafttreten
Drucksache 75/14
... Mit Urteil vom 19. März 2013 (Az. 1 C 12.12) hat das Bundesverwaltungsgericht unter Berufung auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union entschieden, dass die Gebühren, die von einem assoziationsberechtigten türkischen Arbeitnehmer für Aufenthaltsdokumente erhoben worden waren, nicht mit dem Assoziationsrecht EU-Türkei (Abkommen vom 12. September 1963 zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei, BGBl. 1964 II S. 509) zu vereinbaren sind, weil sie im Vergleich zu entsprechenden Gebühren für Unionsbürger unverhältnismäßig hoch sind. Die Gebührenregelungen der
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Zehnte Verordnung
Artikel 1 Änderung der Aufenthaltsverordnung
§ 75 (weggefallen)
§ 52a Befreiung und Ermäßigung bei Assoziationsberechtigung
Artikel 2 Änderung der Beschäftigungsverordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Verordnungsfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
4. Weitere Kosten
5. Weitere Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: Entwurf einer Zehnten Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung (NKR-Nr. 2672)
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 394/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes /EU und weiterer Vorschriften
... Diese Vorschrift wird derzeit im FreizügG/EU durch § 2 Absatz 7 umgesetzt. Gemäß § 2 Absatz 7 FreizügG/EU kann das Nichtbestehen des Freizügigkeitsrechts in Fällen der Verwendung von ge- oder verfälschten Dokumenten, Vorspiegelung falscher Tatsachen - etwa über ein tatsächlich nicht bestehendes Arbeitsverhältnis oder einen tatsächlich nicht bestehenden Wohnsitz - sowie dann festgestellt werden, wenn ein Familienangehöriger einen Unionsbürger nicht zur Herstellung oder Wahrung einer familiären Lebensgemeinschaft begleitet oder ihm zu diesem Zweck nachzieht. Dies ist dann der Fall, wenn das Eingehen einer Ehe oder die Begründung eines Verwandtschaftsverhältnisses erkennbar nicht der Führung einer familiären Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet dient, sondern das Ziel hat, ein Aufenthaltsrecht aus Freizügigkeitsrecht zu erlangen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 7 Absatz 2 Satz 1, 2, 2a - neu - und 4 FreizügG/EU
2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 7 Absatz 2 FreizügG/EU
3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 7 Absatz 2 FreizügG/EU ,
4. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe c § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 11 SchwarzArbG , Buchstabe d § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 12 und 13 - neu - SchwarzArbG
5. Zu Artikel 2 Nummer 3 - neu - § 6 Absatz 1 Satz 1 SchwarzArbG Artikel 7 Satz 2 - neu - Inkrafttreten
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
6. Zu Artikel 4 § 46 Absatz 7a SGB II
7. Zu Artikel 4 § 46 Absatz 7a Satz 2 SGB II
Drucksache 558/14
... Die Verordnung ist mit europäischem Primär- und Sekundärrecht vereinbar und begründet keine Diskriminierung von Unionsbürgern.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Zweite Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt
II. Ermächtigung
III. Alternativen
IV. Folgen
1. Gewollte und ungewollte Folgen
2. Kosten für die öffentlichen Haushalte
3. Kosten für die Wirtschaft und die Verbraucherinnen und Verbraucher
a. Kosten für Verbraucherinnen und Verbraucher
b. Kosten für die Unternehmen
4. Erfüllungsaufwand
a. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung Vollzugsaufwand
V. Zeitliche Geltung
VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
VII. Vereinbarkeit mit höherrangigem nationalen Recht
VIII. Vereinbarkeit mit völkerrechtlichen Verträgen, die Deutschland abgeschlossen hat
IX. Änderungen zur geltenden Rechtslage
X. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Drucksache 488/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Festlegung der Höhe der Sonderentlastung von Kommunen mit besonderen Herausforderungen aus dem Zuzug aus anderen EU-Mitgliedstaaten über die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung für das Jahr 2014 (Sonderbundesbeteiligungs-Festlegungsverordnung 2014 - SBBFestV 2014)
... Unter den vom BMAS benannten Ländern wird zunächst ein Sockelbetrag von 15 Millionen Euro verteilt. Damit ist sichergestellt, dass eine "Soforthilfe" in grundlegender Höhe bei diesen betroffenen Ländern tatsächlich ankommt. Die Verteilung dieses Sockelbetrages erfolgt gruppenbezogen differenziert nach dem absoluten Wanderungssaldo von Unionsbürger/innen aus den EU-2 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Rumänien) in den betreffenden Ländern (siehe Seite 113 im Abschlussbericht des Staatssekretärsausschusses zu "Rechtsfragen und Herausforderungen bei der Inanspruchnahme der sozialen Sicherungssysteme durch Angehörige der EU-Mitgliedstaaten"):
Zu § 1
1. Schritt: Verteilung eines Sockelbetrages von 15 Millionen Euro
2. Schritt: Verteilung der übrigen Entlastung von 10 Millionen Euro anhand eines sachgerechten Betroffenheitsindexes
3. Gesamtergebnis
Drucksache 274/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Festlegung der Zusammensetzung des Ausschusses der Regionen - COM(2014) 226 final
... In den Verträgen wird nicht bestimmt, nach welcher Methode der Wirtschafts- und Sozialausschuss oder der Ausschuss der Regionen unter Berücksichtigung der Obergrenze von 350 Mitgliedern zusammengesetzt wird. Die Kriterien für die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments hingegen werden in Artikel 14 Absatz 2 des Vertrags über die Europäische Union festgelegt. Während sich das Parlament aus direkt gewählten Vertretern der Unionsbürgerinnen und -bürger zusammensetzt, setzt sich der Ausschuss aus Vertretern der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften zusammen (Artikel 300 Absatz 3 AEUV). Deshalb sollte das Bestreben, den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften im Ausschuss Gehör zu verschaffen, gegenüber einer unmittelbaren Anknüpfung an die Bevölkerungsgröße der Mitgliedstaaten Vorrang genießen.
Begründung
1. Hintergrund des VORSCHLAGS
2. Ergebnisse der Konsultation interessierter KREISE
3. RECHTLICHE Aspekte des VORSCHLAGS
3.1 Rechtsgrundlage
3.2 Erläuterung des Vorschlags
3.3 Inkrafttreten
Artikel 1
Artikel 2
Drucksache 202/14
Antrag des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates - Zuwanderung in die sozialen Sicherungssysteme
... I. Der Bundesrat stellt fest, dass die Arbeitnehmerfreizügigkeit ein Gewinn für die Menschen in Europa wie auch für die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt ist. Diese Errungenschaft der europäischen Integration gilt es zu erhalten. Wer in Deutschland arbeiten will, ist willkommen. Deutschland braucht qualifizierte Zuwanderer. Dies gilt insbesondere für mittelständische Unternehmen. Viele Unionsbürger kommen mit großem Fachwissen und guten Deutschkenntnissen aus den neuen Mitgliedstaaten nach Deutschland. Deutschland profitiert von gut ausgebildeten Zuwanderern, die sich integrieren und dadurch in die Sozialsysteme einzahlen.
Entschließung
1. Änderung der Freizügigkeitsrichtlinie RL 2004/38/EG vom 29. April 2004
2. Änderung der Verordnung EG Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit
3. Vorbehalt zur Anwendung des Europäischen Fürsorgeabkommens ändern
1. Klarstellung, dass ein Leistungsausschluss in der Grundsicherung für Arbeitsuchende gilt, wenn kein Aufenthaltsrecht besteht
2. Erweiterung und Verbesserung des Leistungsausschlusses für die Sozialhilfe
1. Verstärkte Zusammenarbeit zwischen Ausländerbehörden und Jobcentern
2. Sozialleistungsbetrug durch Scheinselbständige
3. Prinzip des Forderns und Förderns
Drucksache 791/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Freizügigkeit der EU-Bürger und ihrer Familien: fünf grundlegende Maßnahmen - COM(2013) 837 final
... 2. Der Bundesrat bekennt sich ausdrücklich zur Freizügigkeit von Unionsbürgerinnen und -bürgern und ihren Familienangehörigen als eine der wichtigsten Errungenschaften der europäischen Integration. Sie ist ein großer Gewinn für die Menschen in Europa.
Drucksache 202/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Vorbereitungen für die Wahlen zum Europäischen Parlament 2014 - ein demokratischeres und effizienteres Verfahren - COM(2013) 126 final
... Der Vertrag von Lissabon hat die demokratischen Grundlagen der Union konsolidiert. Er stärkt die Rolle der EU-Bürger als politische Akteure in der EU1 und etabliert eine feste Verbindung zwischen den Bürgern, der Ausübung ihrer politischen Rechte und dem demokratischen Leben der Union2. Des Weiteren unterstreicht er die Rolle des Europäischen Parlaments als repräsentative demokratische Versammlung der Union. Durch die Einführung der Bürgerinitiative ermöglicht es der Vertrag von Lissabon den Unionsbürgern außerdem, unmittelbarer und in vollem Umfang am demokratischen Leben der Union teilzunehmen.3
Mitteilung
1. Einleitung
2. Ein demokratischeres Verfahren für die Wahlen zum Europäischen Parlament
3. Eine Engere Verbindung zwischen den Stimmen der Unionsbürger und der Wahl des Präsidenten der Kommission
4. Ein effizienteres Verfahren für die Wahlen zum Europäischen Parlament und Administrative Entlastung der Mitgliedstaaten
5. Ungehinderte Ausübung des Wahlrechts durch die EU-Bürger und Achtung der gemeinsamen Grundsätze der EU
5.1. Durchsetzung des Wahlrechts von EU-Bürgern mit Wohnsitz in einem
5.2. Achtung der gemeinsamen Grundsätze für die Wahlen zum Europäischen Parlament
5.3. Ausnahmeregelungen nach Artikel 22 Absatz 2 AEUV
6. Förderung der Kandidatur ausländischer Unionsbürger bei den Wahlen ZUM Europäischen Parlament: Änderung der Richtlinie 93/109/EG
7. Schlussfolgerungen
Drucksache 87/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum strafrechtlichen Schutz des Euro und anderer Währungen gegen Geldfälschung und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2000/383/JI des Rates - COM(2013) 42 final
... (1) Der Euro ist als einheitliche Währung der Mitgliedstaaten ein wichtiger Faktor in der Wirtschaft der Union und im täglichen Leben der Unionsbürger geworden. Es liegt im Interesse der gesamten Union, Fälschungshandlungen, die der Echtheit des Euro abträglich sein könnten, zu verhindern und zu verfolgen.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
1.1. Allgemeiner Kontext
1.2. Rechtlicher Rahmen
1.2.1. Strafrecht
1.2.2. Sonstige EU-Vorschriften für diesen Bereich
2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen
2.1. Anhörung interessierter Kreise
2.2. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Rechtsgrundlage
3.2. Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und Achtung der Grundrechte
3.3. Wahl des Instruments
3.4. Spezifische Bestimmungen
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Straftatbestände
Artikel 4 Anstiftung, Beihilfe und Versuch
Artikel 5 Sanktionen
Artikel 6 Verantwortlichkeit juristischer Personen
Artikel 7 Sanktionen gegen juristische Personen
Artikel 8 Gerichtsbarkeit
Artikel 9 Ermittlungsinstrumente
Artikel 10 Pflicht zur Übermittlung falscher Banknoten und Münzen zu Analyse- und Identifizierungszwecken
Artikel 11 Beziehung zum Genfer Abkommen
Artikel 12 Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2000/383/JI des Rates
Artikel 13 Umsetzung
Artikel 14 Berichterstattung durch die Kommission und Überprüfung
Artikel 15 Inkrafttreten
Artikel 16 Adressaten
Drucksache 341/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung der Freizügigkeit von Bürgern und Unternehmen durch die Vereinfachung der Annahme bestimmter öffentlicher Urkunden innerhalb der Europäischen Union und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 - COM(2013) 228 final
... 1. Der Bundesrat unterstützt das Bemühen der Europäischen Kommission, mit Blick auf die mit der Unionsbürgerschaft verbundenen Rechte ein Europa im Dienste der Bürgerinnen und Bürger schaffen zu wollen.
Drucksache 28/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Rechtsvorschriften des Bundes infolge des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union
... 3. Der Bundesrat würdigt die hohe Bedeutung der Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der EU als Kernelement des Binnenmarktes und zentrale Grundfreiheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die gemeinsam mit der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit auf die weitgehende Gleichstellung der Unionsbürger zielt, wodurch der Arbeitnehmerfreizügigkeit eine besondere soziale und politische Bedeutung beizumessen ist. Maßnahmen zur Beschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit sind daher restriktiv zu handhaben, um nicht Unionsbürgerinnen und Unionsbürger zweiter Klasse zu schaffen.
Drucksache 204/13
Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Entschließung des Bundesrates zum Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union
... 4. Darüber hinaus haben die Erfahrungen mit der eingeschränkten Arbeitnehmerfreizügigkeit für Bulgarien und Rumänien gezeigt, dass diese die EU-Bürgerinnen und -Bürger aus den betroffenen Ländern nicht von der Wanderung und der Suche nach einer Erwerbstätigkeit in Deutschland abhält. Jede Unionsbürgerin und jeder Unionsbürger kann allein mit einem Personalausweis oder Reisepass in einen anderen Mitgliedstaat einreisen und ist auch über drei Monate hinaus umfassend aufenthaltsberechtigt. Die Beschränkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit stehen jedoch einer Aufnahme speziell sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung entgegen. Im Ergebnis wird aufgrund der Einschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit nur die durch die Niederlassungsfreiheit gegebene Möglichkeit der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit befördert, die dann oftmals in Unkenntnis über die rechtlichen Konsequenzen eingegangen wird. Dies kann für die betroffenen EU-Bürgerinnen und -Bürger ein Abgleiten in die Illegalität bedeuten, weil zum Beispiel Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge nicht pflichtgemäß entrichtet werden.
Drucksache 513/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Auf dem Weg zu einem allgemeinen europäischen Rahmen für den kollektiven Rechtsschutz COM(2013) 401 final
... 2011. führte die Kommission eine allgemeine öffentliche Konsultation unter dem Titel "Kollektiver Rechtsschutz: Hin zu einem kohärenten europäischen Ansatz" durch. Von dieser Konsultation erhoffte man sich Aufschluss über etwaige gemeinsame Rechtsgrundsätze zum kollektiven Rechtsschutz und eine Antwort darauf, wie sich solche gemeinsamen Grundsätze in das Rechtssystem der EU und in die Rechtsordnungen der 27 Mitgliedstaaten integrieren lassen. Eingegangen wurde auch auf die Bereiche, in denen verschiedene Formen des kollektiven Rechtsschutzes zu einer besseren Durchsetzung des EU-Rechts oder zu einem besseren Schutz der Rechte der Unionsbürger und Unternehmen beitragen können.
1. Einleitung
1.1. Zweck dieser Mitteilung
1.2. Was bedeutet kollektiver Rechtsschutz?
1.3. Stand des kollektiven Rechtsschutzes in der Europäischen Union
2. Wesentliche Ergebnisse der öffentlichen Konsultation
2.1. Beiträge der Teilnehmer
2.2. Mögliche Vor- und Nachteile des kollektiven Rechtsschutzes
2.2.1. Vorteile: Zugang zur Justiz und wirksamere Rechtsverfolgung
2.2.2. Nachteil: Gefahr von Klagemissbrauch
2.3. Entschließung des Europäischen Parlaments von 2012
3. Komponenten eines Allgemeinen Europäischen Rahmens für den Kollektiven Rechtsschutz
3.1. Verhältnis zwischen öffentlicher Rechtsdurchsetzung und privater kollektiver
3.2. Zulässigkeit des kollektiven Rechtsschutzes
3.3. Klagebefugnis
3.4. Optin vs. optout
3.5. Effektive Information potenzieller Kläger
3.6. Verhältnis zwischen privater kollektiver Rechtsverfolgung und öffentlicher
3.7. Effektive Rechtsdurchsetzung im Wege grenzübergreifender Kollektivklagen mithilfe des Internationalen Privatrechts
3.8. Möglichkeit der außergerichtlichen kollektiven Streitbeilegung
3.9. Finanzierung des kollektiven Rechtsschutzes
3.9.1. Finanzierung durch Dritte
3.9.2. Finanzierung aus öffentlichen Mitteln
3.9.3. Wer verliert, zahlt
4. Fazit
Drucksache 756/13 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Öffnung der Integrationskurse für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, Ausländerinnen und Ausländer mit humanitären, völkerrechtlichen oder politischen Aufenthaltserlaubnissen sowie für Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren und Geduldete
... Änderung des Gesetzes über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
2. Verwaltungsaufwand für Bund, Länder und Kommunen
3. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E. Sonstige Kosten
Artikel 1 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
Artikel 2 Änderung der Integrationskursverordnung
Artikel 3 Änderung des Gesetzes über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Drucksache 182/13
Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums des Innern
Verordnung zur Änderung des Ausländerbeschäftigungsrechts
... Demgegenüber besteht kein Bedarf mehr an Regelungen, nach denen drittstaatsangehörige gering qualifizierte Arbeitskräfte zu Beschäftigungen zugelassen werden können. Nach dem für den 1. Juli 2013 vorgesehenen Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union werden alle ausländischen Arbeitskräfte, die nach diesen Regelungen zugelassen wurden, Unionsbürger sein. Damit reichen die auf dem EU-Arbeitsmarkt vorhandenen Potenziale aus, um den Bedarf an geringer qualifizierten Beschäftigten zu decken.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (Beschäftigungsverordnung - BeschV)
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich der Verordnung, Begriffsbestimmungen
Teil 2 Zuwanderung von Fachkräften
§ 2 Hochqualifizierte, Blaue Karte EU, Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen
§ 3 Führungskräfte
§ 4 Leitende Angestellte und Spezialisten Die Zustimmung kann erteilt werden für
§ 5 Wissenschaft, Forschung und Entwicklung Keiner Zustimmung bedarf die Erteilung eines Aufenthaltstitels an
§ 6 Ausbildungsberufe
§ 7 Absolventinnen und Absolventen deutscher Auslandsschulen
§ 8 Praktische Tätigkeiten als Voraussetzung für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
§ 9 Beschäftigung bei Vorbeschäftigungszeiten oder längerem Voraufenthalt
Teil 3 Vorübergehende Beschäftigung
§ 10 Internationaler Personalaustausch, Auslandsprojekte
§ 11 Sprachlehrerinnen und Sprachlehrer, Spezialitätenköchinnen und Spezialitätenköche
§ 12 Aupair-Beschäftigungen
§ 13 Hausangestellte von Entsandten
§ 14 Sonstige Beschäftigungen
§ 15 Praktika zu Weiterbildungszwecken
Teil 4 Entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
§ 16 Geschäftsreisende
§ 17 Betriebliche Weiterbildung
§ 18 Journalistinnen und Journalisten
§ 19 Werklieferungsverträge
§ 20 Internationaler Straßen- und Schienenverkehr
§ 21 Dienstleistungserbringung
Teil 5 Besondere Berufs- oder Personengruppen
§ 22 Besondere Berufsgruppen
§ 23 Internationale Sportveranstaltungen
§ 24 Schifffahrt- und Luftverkehr
§ 25 Kultur und Unterhaltung
§ 26 Beschäftigung bestimmter Staatsangehöriger
§ 27 Grenzgängerbeschäftigung
§ 28 Deutsche Volkszugehörige
Teil 6 Sonstiges
§ 29 Internationale Abkommen
§ 30 Beschäftigungsaufenthalte ohne Aufenthaltstitel Nicht als Beschäftigung im Sinne des Aufenthaltsgesetzes gelten
Teil 7 Beschäftigung bei Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen sowie von Personen mit Duldung und Asylbewerbern
§ 31 Beschäftigung bei Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen
§ 32 Beschäftigung von Personen mit Duldung
§ 33 Versagung der Erlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung von Personen mit Duldung
§ 34 Beschäftigung von Personen im Asylverfahren
Teil 8 Verfahrensregelungen
§ 35 Beschränkung der Zustimmung
§ 36 Reichweite der Zustimmung
§ 37 Zustimmungsfiktion, Vorabprüfung
§ 38 Härtefallregelung
Artikel 2 Änderungen der Aufenthaltsverordnung
§ 17a Befreiung zur Dienstleistungserbringung für langfristig Aufenthaltsberechtigte
Artikel 3 Änderung der Arbeitsgenehmigungsverordnung
§ 12d Haushaltshilfen
§ 12f Schaustel lergehilfen
§ 12g Fertighausmonteure
§ 12h Werkverträge
Artikel 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Problem, Ziel und Lösung
II. Aufbau der neuen Beschäftigungsverordnung
Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen
Teil 2 - Zuwanderung von Fachkräften
Teil 3 - Vorübergehende Beschäftigung
Teil 4 - Entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Teil 5 - Besondere Berufs- oder Personengruppen
Teil 6 - Sonstiges
III. Bisherige Regelungen, die nicht in die neue Verordnung übernommen werden
IV. Finanzielle Auswirkungen und Bürokratiekosten
Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
4 Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
4. Weitere Kosten
V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
VI. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 37
Zu § 38
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: Entwurf einer Verordnung zur Änderung des Ausländerbeschäftigungsrechts (NKR-Nr. 2373)
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 183/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Registrierungsprogramm für Reisende - COM(2013) 97 final
... Um die Teilnahme am RTP möglichst leicht zu machen, sollten Drittstaatsangehörige bei einem Konsulat eines beliebigen Mitgliedstaats oder an jeder Außengrenzübergangsstelle einen Antrag auf Aufnahme in das RTP stellen können. So könnten mehr Reisende für das Programm gewonnen werden, was wiederum den Mitgliedstaaten die Personenkontrolle an den Außengrenzübergängen erleichtern würde. Die Anträge sollten anhand derselben Kriterien geprüft werden, die auch für die Erteilung von Mehrfachvisa gelten. Anträge, die von Familienangehörigen von Unionsbürgern gestellt werden, sollten hingegen nach denselben Kriterien geprüft werden wie Visumanträge dieser Personen. Die Mitgliedstaaten können entscheiden, ob sie an ihren Außengrenzübergangsstellen automatisierte Grenzkontrollsysteme einführen. Es ist klar, dass die Kombination aus der Gesamtheit von Prüfkriterien, wie sie für Mehrfach-Visa gelten, und automatisierter Grenzkontrolle für registrierte Reisende beim Grenzübertritt die größten Vorteile hat. Gleichzeitig bleibt ein hohes Maß an Sicherheit bei gleichzeitiger Achtung der Grundrechte gewährleistet. Auch ist diese Vorgehensweise im Vergleich zu Verfahren mit strengerer Hintergrundüberprüfung und halbautomatisierter Grenzkontrolle kostengünstiger. Die vollautomatisierte Kontrolle wäre vor allem an den am stärksten frequentierten Grenzübergangstellen, wo es bereits heute Kapazitätsprobleme und Warteschlangen gibt, ein kostengünstiges Instrument. Jeder Mitgliedstaat müsste jedoch für jeden einzelnen Grenzübergang prüfen, ob ein automatisiertes System der Grenzkontrolle die Abfertigung am Grenzkontrollpunkt tatsächlich verbessert, d.h. ob es die Wartezeit für Reisende beim Grenzübertritt verkürzt, zu Personaleinsparungen führt und ob es dem Mitgliedstaat erlaubt, das Aufkommen an Reisenden besser zu bewältigen. Drittstaatsangehörigen, die in das RTP aufgenommen wurden, sollte der Grenzübertritt an allen Außengrenzübergangsstellen erleichtert werden, gleich, ob automatisierte Grenzkontrolleinrichtungen benutzt werden oder nicht. Um eine zuverlässige Verifizierung der Antragsteller zu ermöglichen, müssen biometrische Daten (Fingerabdrücke) im Zentralregister verarbeitet und an den Außengrenzübergangsstellen abgeglichen werden. 11 der Ausschuss für Folgenabschätzung überprüfte die vorläufige Folgenabschätzung und gab seine Stellungnahme am 14. März 2012 ab. Die empfohlenen Nachbesserungen wurden in die Endfassung des Berichts übernommen. Besonders in folgenden Punkten wurden Änderungen vorgenommen: Das Basisszenario wurde eingegrenzt und deutlicher gefasst; die Problemstellung wurde aufgrund der Erkenntnisse aus der Entwicklung von anderen IT-Großprojekten und aus dem Betrieb von automatisierten Grenzkontrollsystemen und den RTPs einzelner Mitgliedstaaten und Drittländer erweitert; die Verknüpfung mit den Anhängen und der Folgenabschätzung von 2008 wurde verbessert; die Ansichten der Interessenvertreter wurden möglichst lückenlos wiedergegeben, wobei die Anmerkungen allerdings eher allgemeiner Natur waren; es wurde ausführlicher erläutert, nach welchem Verfahren die Kosten berechnet wurden, und eine strengere Kosten-Nutzen-Analyse mit Blick auf die verschiedenen Beteiligten vorgenommen; die Verwendung der Grenzschutzbeamten wurde unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Zunahme des Reiseverkehrs neu überdacht und zuletzt wurde eine aussagekräftige Zusammenfassung der Ansichten des Europäischen Datenschutzbeauftragten hinzugefügt.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung
• Anhörung interessierter Kreise
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
• Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Sonstiges
• Beteiligung
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Aufbau des RTP
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Verfahren und Bedingungen für die Antragstellung
Artikel 4 Für die Prüfung und Bescheidung von Anträgen auf Aufnahme in das RTP zuständige Behörden und Mitgliedstaaten
Artikel 5 Antragstellung
Artikel 6 Antragsformular
Artikel 7 Reisedokument
Artikel 8 Biometrische Daten
Artikel 9 Belege
Artikel 10 Gebühr
Kapitel III Prüfung und Bescheidung des Antrags
Artikel 11 Zulässigkeit
Artikel 12 Prüfung des Antrags
Artikel 13 Entscheidung über den Antrag
Kapitel IV Bewilligung der Aufnahme in das RTP, Verlängerung der Aufnahmebewilligung, Ablehnung der Aufnahme in das RTP und Aufhebung der Aufnahmebewilligung
Artikel 14 Bewilligung der Aufnahme in das RTP und Verlängerung der Aufnahmebewilligung
Artikel 15 Ablehnung der Aufnahme in das RTP
Artikel 16 Aufhebung der Aufnahmebewilligung
Kapitel V Verwaltung und Organisation
Artikel 17 Verwaltung
Artikel 18 Mittel für die Bearbeitung der Anträge, die Ausgabe der Token, Kontrollen und Statistiken
Artikel 19 Verhalten des Personals
Artikel 20 Information der Öffentlichkeit
Kapitel VI Technische Architektur des aus Token und Zentralregister bestehenden Systems, Datenkategorien und Dateneingabe durch die zuständigen Behörden
Artikel 21 Technische Architektur des aus Token und Zentralregister bestehenden Systems
Artikel 22 Datenkategorien
Artikel 23 Eingabe, Änderung und Löschung von Daten, Datenabfrage und Suche im Datenbestand
Artikel 24 Verfahren für die Eingabe von Daten aus dem Antrag
Artikel 25 Eingabe von Daten nach Antragstellung
Artikel 26 Ergänzung der Daten im Zentralregister nach Bewilligung der Aufnahme in das RTP oder nach Rücknahme des Antrags
Artikel 27 Eingabe von Daten in das Token nach Bewilligung der Aufnahme in das RTP
Artikel 28 Ergänzung der Daten im Zentralregister nach Ablehnung der Aufnahme in das RTP
Artikel 29 Ergänzung der Daten im Zentralregister nach Aufhebung der Aufnahmebewilligung
Artikel 30 Ergänzung der Daten im Zentralregister nach Verlängerung der Aufnahmebewilligung
Kapitel VII Datenabfrage
Artikel 31 Datenabfrage im Zusammenhang mit der Antragsbearbeitung, mit verloren gegangenen oder gestohlenen Token oder mit Problemen bei der Erleichterung des Grenzübertritts registrierter Reisender
Artikel 32 Datenabfrage an den Außengrenzübergangsstellen zu Kontrollzwecken
Artikel 33 Datenabfrage zwecks Erstellung von Berichten und Statistiken
Kapitel VIII Speicherfrist, Änderung der Daten, verloren gegangene oder gestohlene Token
Artikel 34 Speicherfrist
Artikel 35 Änderung der Daten und vorzeitige Löschung
Artikel 36 Verloren gegangene oder gestohlene Token
Kapitel IX Entwicklung, Betrieb, Verantwortlichkeit und Zuständigkeit
Artikel 37 Durchführungsmaßnahmen der Kommission
Artikel 38 Entwicklung und Betriebsmanagement
Artikel 39 Nationale Zuständigkeiten
Artikel 40 Verantwortlichkeit für die Verwendung von Daten
Artikel 41 Aufbewahrung von Daten in nationalen Dateien
Artikel 42 Übermittlung von Daten an Drittstaaten oder internationale Organisationen
Artikel 43 Datensicherheit
Artikel 44 Haftung
Artikel 45 Führen von Aufzeichnungen
Artikel 46 Eigenkontrolle
Artikel 47 Sanktionen
Kapitel X Rechte der betroffenen Person und Kontrolle
Artikel 48 Recht auf Information
Artikel 49 Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung
Artikel 50 Zusammenarbeit zur Gewährleistung der Datenschutzrechte
Artikel 51 Rechtsbehelfe
Artikel 52 Kontrolle durch die nationale Aufsichtsbehörde
Artikel 53 Kontrolle durch den Europäischen Datenschutzbeauftragten
Artikel 54 Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten
Kapitel XI Schlussbestimmungen
Artikel 55 Beginn der Übermittlung
Artikel 56 Aufnahme des Betriebs
Artikel 57 Ausschuss
Artikel 58 Änderung der Anhänge
Artikel 59 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 60 Mitteilung
Artikel 61 Beratergruppe
Artikel 62 Schulung
Artikel 63 Monitoring und Evaluierung
Artikel 64 Inkrafttreten und Anwendbarkeit
Anhang I Einheitliches Antragsformular40
Anhang II nicht erschöpfende Liste von belegen
1. Belege über den Zweck der Reisen
2. Dokumente, anhand deren sich die Absicht des Antragstellers, das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten zu verlassen, beurteilen lässt
3. Dokumente im Zusammenhang mit der familiären Situation des Antragstellers
Anhang III Antragsgebühr
Anhang IV Standardformular zur Unterrichtung über die Ablehnung der Aufnahme in das Registrierungsprogramm für Reisende ODER die Aufhebung der Aufnahmebewilligung und zur entsprechenden Begründung41
Anhang V Jährliche Statistiken ZUM Registrierungsprogramm für Reisende
Drucksache 418/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontogebühren, den Wechsel von Zahlungskonten und den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen - COM(2013) 266 final
... 3. Der Bundesrat begrüßt den Vorschlag für eine Richtlinie, die die Mitgliedstaaten dazu verpflichten soll, jedem Unionsbürger das Recht auf Eröffnung und Nutzung eines Zahlungskontos mit grundlegender Funktion zu gewähren.
Drucksache 199/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und der Verordnung (EG) Nr. 2027/97 über die Haftung von Luftfahrtunternehmen bei der Beförderung von Fluggästen und deren Gepäck im Luftverkehr - COM(2013) 130 final
... Im Bericht der Kommission über die "Unionsbürgerschaft - Weniger Hindernisse für die Ausübung von Unionsbürgerrechten"3 von Oktober 2010 wurden Maßnahmen angekündigt, die einen Katalog gemeinsamer Rechte für die Reisenden aller Verkehrsträger innerhalb der EU und eine adäquate Durchsetzung dieser Rechte gewährleisten sollen.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1. Geltender Rechtsrahmen
1.2. Jüngste Entwicklungen
2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzung
2.1. Konsultationsprozess
2.2. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Rechtsgrundlage
3.3. Ausführliche Erläuterung des Vorschlags
3.3.1. Wirksame und einheitliche Durchsetzung der Fluggastrechte
3.3.1.1. Klärung wesentlicher Grundsätze
3.3.1.2. Wirksame und einheitliche Sanktionen
3.3.1.3. Effiziente Bearbeitung individueller Ansprüche und Beschwerden
3.3.2. Stärkere Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Luftfahrtunternehmen
3.3.3. Bessere Durchsetzung der Fluggastrechte in Bezug auf unsachgemäß behandeltes Gepäck
3.3.4. Anpassung der Haftungshöchstbeträge an den allgemeinen Preisanstieg
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Artikel 1
‚Artikel 6 Große Verspätungen
‚Artikel 6a Verpasste Anschlussflüge
‚Artikel 8 Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Beförderung
‚Artikel 13 Regressansprüche
‚Artikel 14 Verpflichtung zur Information der Fluggäste
‚Artikel 16 Durchsetzung
‚Artikel 16a Forderungen und Beschwerden von Fluggästen
Artikel 16b Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission
Artikel 16c Ausschussverfahren
‚Artikel 17 Bericht
Artikel 2
‚Artikel 6a
Artikel 6b
Artikel 6c
Artikel 6d
Artikel 6e
‚Artikel 7
Artikel 3
Anhang 1
Anhang : Nicht erschöpfende Liste außergewöhnlicher Umstände im Sinne dieser Verordnung
Anhang 2
Anhang Haftung von Luftfahrtunternehmen für Fluggäste und deren Reisegepäck
Schadensersatz BEI TOD ODER Körperverletzung
3 VORSCHUSSZAHLUNGEN
VerspätungEN BEI der Beförderung von FluggästeN
Verlust, BESCHÄDIGUNG ODER Verspätung von Reisegepäck
HÖHERE HAFTUNGSGRENZE für Reisegepäck
Fristen für Beanstandungen BEIM Reisegepäck
Haftung des Vertraglichen und des Ausführenden LuftfahrtunternehmenS
3 KLAGEFRISTEN
Grundlage dieser Informationen
Drucksache 28/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Rechtsvorschriften des Bundes infolge des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union
... Regelungen, die die Republik Kroatien betreffen, aber mit deren Beitritt zur Europäischen Union gegenstandslos geworden sind, werden aufgehoben. Soweit sich dies notwendig aus dem Beitritt ergibt, werden Rechtsvorschriften ergänzt. Erforderliche Übergangsmaßnahmen im Bereich der Arbeitnehmerfreizügigkeit und zur Beschränkung von Entsendungen in den Branchen Bau, Gebäudereinigung und Innendekoration werden mit dem Ziel eingeführt, den kroatischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und ihren Familienangehörigen dieselben Rechte und Erleichterungen beim Zugang zum Arbeitsmarkt zu gewähren, die für die Unionsbürger aus Bulgarien und Rumänien bis zum Ablauf der Übergangsregelungen für die uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit Ende 2013 gelten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU
Artikel 3 Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland
Artikel 4 Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 206 der Bundesrechtsanwaltsordnung
Artikel 5 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 6 Änderung der Arbeitsgenehmigungsverordnung
§ 12e Saisonbeschäftigungen
Artikel 7 Weitere Änderung des Aufenthaltsgesetzes
Artikel 8 Weitere Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU
Artikel 9 Weitere Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 10 Weitere Änderung der Arbeitsgenehmigungsverordnung
Artikel 11 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes
II. Sachverhalt/ Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und mit völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung
Bürgerinnen und Bürger:
5 Wirtschaft:
5 Verwaltung:
2. Weitere Kosten
3. Auswirkung von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Schlussbemerkung
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2460: Gesetz zur Anpassung von Rechtsvorschriften des Bundes infolge des Beitritts der Republik Kroatiens zur Europäischen Union (AA)
3 Zusammenfassung
Im Einzelnen
4 Erfüllungsaufwand:
Bürgerinnen und Bürger:
5 Wirtschaft:
5 Verwaltung:
Weitere Kosten:
Drucksache 341/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung der Freizügigkeit von Bürgern und Unternehmen durch die Vereinfachung der Annahme bestimmter öffentlicher Urkunden innerhalb der Europäischen Union und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 - COM(2013) 228 final
... 1. Der Bundesrat unterstützt das Bemühen der Europäischen Kommission, mit Blick auf die mit der Unionsbürgerschaft verbundenen Rechte ein Europa im Dienste der Bürgerinnen und Bürger schaffen zu wollen.
Drucksache 322/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
... Um Personen, die einen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel erhalten haben, in dem der Geburtsname nicht gespeichert wurde, nicht von der elektronischen Antragstellung auszuschließen, wird ihnen die Möglichkeit gegeben, den Geburtsnamen im Antrag anzugeben. Die besondere Sensibilität der Registerdaten und die Vermeidung von Missbrauch erfordern in diesen Fällen jedoch den Nachweis der Richtigkeit des Geburtsnamens. In Zweifelsfällen wird die Registerbehörde einen Datenabgleich mit dem Melderegister vornehmen. Bei Ausländerinnen und Ausländern, die keine freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgerinnen oder Unionsbürger sind, kann die Registerbehörde den Geburtsnamen nach § 15 Absatz 3 des Ausländerzentralregistergesetzes (AZRG) auch mit dem Ausländerzentralregister abgleichen, in dem der Geburtsname nach § 3 Nummer 4 AZRG als sog. Grundpersonalie gespeichert wird.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
§ 30c Elektronische Antragstellung
Artikel 2 Änderung der Gewerbeordnung
§ 150e Elektronische Antragstellung
Artikel 3 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
Artikel 4 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zur Entstehungsgeschichte
II. Neuerungen im Vergleich zur bisherigen Regelung
III. Gesetzgebungszuständigkeit
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Gesetzesfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft
b Erfüllungsaufwand der Verwaltung
4. Weitere Kosten
5. Weitere Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2443: Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes und anderer registerrechtlicher Vorschriften zum Zwecke der Zulassung der elektronischen Antragstellung bei Erteilung einer Registerauskunft
3 Zusammenfassung
Im Einzelnen
1. Regelungsinhalt
2. Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand
2.1 Bürgerinnen und Bürger
2.2 Wirtschaft
2.3 Verwaltung
a Bund
b Länder und Kommunen
2.4 Sonstige Kosten
3. Bewertung
Drucksache 372/13
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... B. in der Erwägung, dass die von Unionsbürgern eingereichten Beschwerden eine wichtige Informationsquelle zu möglichen Verstößen gegen das Unionsrecht darstellen;
P7_TA -PROV 2013 0062 - Sonderbericht des Europäischen Bürgerbeauftragten Flughafen Wien Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. März 2013 zum Sonderbericht des Europäischen Bürgerbeauftragten über seine Untersuchung der Beschwerde 2591/2010/GG gegen die Europäische Kommission Flughafen Wien 2012/2264 INI
P7_TA -PROV 2013 0095 - Lage in Ägypten Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2013 zur Lage in Ägypten 2013/2542 RSP
P7_TA -PROV 2013 0100 - Lage in Bangladesch Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2013 zur Lage in Bangladesch 2013/2561 RSP
P7_TA -PROV 2013 0101 - Die problematische Lage von Minderheitengruppen, insbesondere der irakischen Turkmenen, im Irak Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2013 zum Irak: die problematische Lage von Minderheitengruppen, insbesondere der irakischen Turkmenen 2013/2562 RSP
P7_TA -PROV 2013 0102 - Der Fall Arafat Jaradat und die Lage palästinensischer Häftlinge in israelischen Gefängnissen Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2013 zum Fall Arafat Jaradat und zur Lage der palästinensischen Gefangenen in israelischen Gefängnissen 2013/2563 RSP
Drucksache 182/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Änderung des Ausländerbeschäftigungsrechts
... bezieht sich nur auf Unionsbürgerinnen und -bürger.
1. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 BeschV
2. Zu Artikel 1 § 8 Satz 1 BeschV
3. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 1a - neu -; § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4, 5 und 6 - neu - § 24 Nummer 3, 4 und 5 - neu - BeschV
4. Zu Artikel 1 § 12 Satz 1 und Satz 1a - neu - BeschV
5. Zu Artikel 1 §§ 15a - neu - bis 15c - neu - BeschV
§ 15a Saisonbeschäftigungen
§ 15b Schaustellergehilfen
§ 15c Haushaltshilfen
Zu Artikel 1
8. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Satz 1 BeschV
9. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 2 Nummern 1, 2 und 3 - neu - BeschV
10. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 4 - neu -, § 34 BeschV
11. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 3 - neu - BeschV
Drucksache 791/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Freizügigkeit der EU-Bürger und ihrer Familien: fünf grundlegende Maßnahmen - COM(2013) 837 final
... 2. Er bekennt sich ausdrücklich zur Freizügigkeit von Unionsbürgerinnen und -bürgern und ihren Familienangehörigen als eine der wichtigsten Errungenschaften der europäischen Integration. Sie ist ein großer Gewinn für die Menschen in Europa.
Drucksache 182/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Änderung des Ausländerbeschäftigungsrechts
... bezieht sich nur auf Unionsbürgerinnen und -bürger.
Anlage Änderungen und Entschließung zur Verordnung zur Änderung des Ausländerbeschäftigungsrechts
1. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 BeschV
2. Zu Artikel 1 § 8 Satz 1 BeschV
3. Zu Artikel 1 § 12 Satz 1 und Satz 1a - neu - BeschV
4. Zu Artikel 1 §§ 15a - neu - bis 15c - neu - BeschV
§ 15a Saisonbeschäftigungen
§ 15b Schaustellergehilfen
§ 15c Haushaltshilfen
5. Zu Artikel 1 § 26 BeschV
6. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 2 Nummern 1, 2 und 3 - neu - BeschV
7. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 4 - neu -, § 34 BeschV
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Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
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