[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

2396 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Zusatz"


⇒ Schnellwahl ⇒

0015/20
0212/20B
0141/20B
0286/1/20
0318/20
0437/1/20
0018/1/20
0212/20
0013/20
0070/20
0088/20B
0171/20
0091/20
0141/1/20
0456/1/20
0065/20
0164/20
0196/20
0210/20
0246/20
0160/1/20
0198/2/20
0088/1/20
0293/1/20
0266/1/20
0130/2/20
0028/20
0535/20
0141/20
0302/20
0277/20
0160/20B
0293/20B
0364/20
0376/20
0086/20
0098/20
0212/1/20
0376/20B
0002/20
0434/1/20
0210/20B
0007/20
0357/20
0075/20
0302/2/20
0528/20
0434/20B
0065/20B
0084/20
0625/19
0338/19
0270/19B
0103/19B
0335/1/19
0352/19B
0100/19B
0650/1/19
0158/19B
0587/1/19
0179/19B
0230/19B
0533/19
0363/1/19
0520/19
0533/19B
0491/19
0517/19
0587/2/19
0053/19B
0336/19
0010/19
0073/19
0629/19
0341/19B
0053/1/19
0358/1/19
0397/2/19
0572/19
0650/19B
0158/1/19
0630/19
0469/19
0496/19
0586/19
0001/19
0359/1/19
0397/19
0598/1/19
0574/1/19
0103/19
0587/3/19
0120/19
0589/1/19
0598/19B
0397/19B
0589/19B
0270/1/19
0270/19
0469/19B
0354/1/19
0022/1/19
0532/19
0489/19B
0517/19B
0489/1/19
0022/19B
0466/1/19
0308/19
0368/1/19
0003/19
0272/19
0574/19B
0594/19B
0354/19B
0620/19
0213/1/19
0670/19B
0223/19
0533/1/19
0556/1/19
0591/19B
0368/19B
0553/1/19
0366/19B
0505/19
0394/19
0128/19
0399/19
0158/4/19
0230/1/19
0630/1/19
0335/19B
0231/19
0522/19
0043/19
0090/19
0054/19B
0337/1/19
0556/19
0548/19
0358/19B
0556/19B
0605/19
0594/1/19
0363/19B
0575/19
0054/1/19
0223/19B
0352/1/19
0587/5/19
0517/1/19
0168/18
0532/18
0412/1/18
0391/1/18
0391/18B
0412/18B
0375/18B
0162/1/18
0423/18
0425/1/18
0499/18
0093/18B
0533/18
0093/1/18
0385/18
0004/18
0153/18B
0486/18
0376/18B
0375/1/18
0551/18B
0423/18B
0387/18
0383/18
0563/18
0423/1/18
0103/1/18
0375/18
0153/1/18
0105/18
0281/18
0432/1/18
0175/1/18
0065/18
0122/18
0224/18
0015/18
0206/18
0258/18
0353/18
0145/18
0208/18
0522/18
0456/18
0380/18
0041/1/18
0425/18B
0551/18
0423/6/18
0162/18B
0133/18
0547/18
0005/18
0488/18
0103/18B
0556/18
0435/18
0221/17B
0777/17
0726/1/17
0145/17B
0182/17B
0557/3/17
0678/17
0414/17
0158/17B
0447/17
0166/1/17
0658/17B
0221/17
0557/2/17
0567/2/17
0412/17
0221/1/17
0144/17
0148/1/17
0533/17
0195/17
0556/17B
0567/17B
0568/17
0139/17
0727/17B
0586/1/17
0654/17
0588/1/17
0004/17
0105/1/17
0085/1/17
0168/1/17
0404/17
0700/1/17
0182/1/17
0280/17
0125/17
0236/17
0675/17
0361/17
0419/17
0243/17
0409/17
0765/17
0105/17B
0158/1/17
0190/17
0289/17
0085/3/17
0148/2/17
0110/17B
0222/17
0659/17
0417/17B
0586/17B
0121/1/17
0658/1/17
0592/1/17
0418/17
0145/1/17
0347/17
0085/2/17
0727/17
0557/17B
0375/17
0101/16
0193/16
0371/16
0601/1/16
0413/16
0072/16
0579/16
0391/1/16
0408/16
0619/16B
0477/16B
0634/16B
0806/1/16
0118/16
0436/1/16
0332/16
0604/16
0283/16B
0655/16B
0601/16B
0017/16B
0125/16
0558/16
0546/16B
0296/1/16
0101/16B
0391/16B
0634/16
0546/1/16
0168/16
0648/16
0161/16
0569/16
0296/4/16
0607/16
0396/16
0418/1/16
0021/16
0815/16B
0569/1/16
0681/1/16
0431/1/16
0492/16
0294/16
0436/16B
0656/1/16
0172/16
0287/16
0299/16
0211/16
0160/1/16
0569/16B
0477/1/16
0310/16B
0418/16B
0601/16
0018/16
0667/16
0138/16
0806/16B
0615/16
0435/16
0023/16
0017/1/16
0063/16
0522/16
0544/16
0199/16
0160/16B
0071/1/16
0814/2/16
0295/16
0681/16
0431/16B
0279/16
0104/16
0416/16
0490/16
0697/16
0127/16
0175/16
0272/16
0642/16
0071/16B
0657/16
0577/16
0701/16
0256/16
0116/16B
0040/16
0620/1/16
0655/1/16
0068/16
0168/16B
0003/16
0116/1/16
0465/16
0440/16
0792/2/16
0185/1/16
0020/16B
0403/1/16
0543/1/15
0094/15
0300/15B
0267/15B
0456/1/15
0061/15
0026/15B
0480/15B
0595/2/15
0106/15
0550/15
0277/15B
0025/15
0230/15
0065/15
0627/1/15
0446/15
0043/15
0543/15B
0376/15
0389/15
0041/15
0024/15
0255/1/15
0630/15B
0532/15
0340/15
0370/15B
0022/15
0026/1/15
0180/15B
0057/15
0086/15
0438/15
0562/15
0487/15B
0631/15B
0255/15B
0627/15B
0496/15
0300/1/15
0541/15
0283/15
0016/15
0630/1/15
0354/15B
0569/15
0480/15
0519/15
0277/2/15
0631/1/15
0237/15
0028/15
0456/15B
0500/15
0377/15
0518/15
0056/15
0258/15B
0540/15
0255/15
0632/15B
0195/15B
0046/15
0278/15
0447/15
0487/15
0127/1/15
0606/15
0359/15B
0495/15
0346/1/15
0359/1/15
0387/15
0632/1/15
0191/1/14
0641/14B
0509/14B
0432/14
0642/1/14
0183/14
0638/14B
0541/14
0149/1/14
0509/1/14
0265/14
0638/1/14
0112/14
0507/14
0336/14B
0196/1/14
0265/1/14
0580/14
0539/14
0308/1/14
0150/14B
0265/14B
0592/14
0308/14B
0640/4/14
0527/14
0536/14
0310/14
0510/14
0642/14B
0640/1/14
0544/1/14
0071/14
0075/14
0336/1/14
0319/1/14
0367/14B
0357/1/14
0151/14B
0029/1/14
0153/14
0062/1/14
0644/1/14
0529/14
0319/14X
0196/14B
0400/14
0400/14B
0199/14
0149/14B
0357/14B
0482/14
0186/14B
0165/2/14
0417/14B
0417/1/14
0640/14B
0150/1/14
0527/14B
0151/1/14
0054/14
0482/14B
0429/14
0185/1/14
0400/1/14
0029/14B
0185/14B
0460/14
0644/14B
0458/14
0189/13B
0497/13
0208/13
0207/13
0263/13
0816/1/13
0764/13
0284/1/13
0044/13
0459/13
0113/13
0328/13
0737/13
0053/13
0768/13B
0168/13
0102/13
0032/13
0110/13
0217/3/13
0041/13
0173/13B
0555/13B
0816/13B
0780/1/13
0189/1/13
0705/13
0308/13
0519/13
0731/1/13
0539/13
0731/13B
0768/1/13
0175/13
0633/13
0090/13
0411/13
0555/13
0138/13
0199/13
0780/13B
0284/13B
0322/13
0615/1/13
0493/13
0660/13
0705/13B
0598/13
0230/13
0569/13
0380/13
0492/13
0705/1/13
0613/1/13
0695/13
0200/13
0290/13
0124/1/13
0498/13
0661/13
0168/13B
0224/13B
0528/13
0526/13
0786/13B
0174/13B
0306/13
0430/13
0068/13
0444/13
0174/13
0603/13
0188/13
0786/1/13
0520/13
0050/13X
0352/13
0114/13
0276/13
0173/1/13
0264/13
0615/13B
0707/1/12
0503/1/12
0092/12
0820/1/12
0474/1/12
0091/12
0414/1/12
0597/12
0312/12B
0569/12
0091/5/12
0446/12
0487/1/12
0579/12
0453/12
0472/12
0409/12
0052/1/12
0774/12
0113/12
0030/1/12
0745/12B
0676/12
0557/12
0414/12
0170/12
0108/12B
0550/12
0517/1/12
0445/12
0223/12
0021/12B
0814/12
0475/12
0414/12B
0032/12
0316/12
0477/12
0185/12
0428/1/12
0581/1/12
0031/12
0581/12
0811/1/12
0688/2/12
0476/12
0683/12
0688/12
0030/12B
0478/12
0671/12
0040/12
0663/12
0016/12
0243/12
0219/3/12
0801/12B
0817/12B
0655/1/12
0607/12B
0389/2/12
0473/12
0186/12
0670/12
0789/12
0307/12
0367/12
0820/12B
0490/1/12
0435/1/12
0581/12B
0302/1/12
0350/1/12
0309/12
0275/12
0324/12
0748/12
0615/12
0759/12
0487/12B
0688/12B
0447/12
0008/12
0806/12
0428/12B
0571/12
0488/1/12
0230/12
0467/12
0435/12B
0469/1/12
0310/12
0607/12
0021/1/12
0312/1/12
0721/12
0249/12
0503/12B
0488/12
0517/12
0820/12
0094/12B
0108/12
0105/12
0474/12B
0487/12
0296/12
0466/12
0513/12
0469/12B
0517/12B
0662/12
0629/12
0730/12
0624/12
0428/12X
0817/1/12
0811/12B
0608/12
0745/1/12
0801/12
0094/1/12
0607/2/12
0170/12B
0558/12
0739/1/11
0392/1/11
0040/11
0409/11
0052/11
0342/11
0266/11B
0377/11
0825/1/11
0518/11
0400/11
0520/1/11
0854/11
0344/11B
0744/11
0713/11
0843/1/11
0472/1/11
0010/11B
0820/11
0129/11
0670/1/11
0825/11B
0577/11
0029/11
0092/11
0112/11
0409/11B
0378/11
0320/11
0121/11B
0565/1/11
0170/2/11
0368/11
0141/11
0398/11
0266/1/11
0524/1/11
0865/11
0060/1/11
0156/11B
0854/11B
0799/11
0009/11B
0130/11
0776/11
0105/1/11
0851/1/11
0370/11
0070/1/11
0571/11
0170/1/11
0300/11
0121/11
0260/11
0878/1/11
0311/11
0512/11B
0844/11
0703/11
0216/11
0153/11B
0216/11X
0237/11
0053/11
0070/11
0878/11B
0265/11
0156/11
0143/11
0288/11
0339/1/11
0679/1/11
0639/11
0854/5/11
0281/11
0321/11
0264/11
0409/1/11
0472/11B
0088/11
0785/11
0123/11
0589/11
0838/11
0344/1/11
0741/11
0854/1/11
0726/11B
0851/11B
0329/11
0253/11B
0623/11
0843/11B
0121/1/11
0071/11
0283/11
0054/11
0105/11B
0256/11
0009/11
0810/11
0179/11
0856/11
0360/11
0512/1/11
0855/11
0062/11
0580/11
0231/11
0230/11B
0153/1/11
0642/1/11
0348/11
0785/1/11
0726/1/11
0010/11
0127/11
0059/11
0825/11
0315/11
0202/11B
0060/11B
0176/11
0804/11
0263/11
0227/11
0739/11B
0190/11
0874/11
0878/11
0399/11
0317/11
0529/11
0520/11B
0563/11
0524/11B
0702/11
0642/11B
0338/11
0379/11
0055/11
0661/10
0507/10
0616/10
0480/10
0540/10B
0680/10
0581/13/10
0744/1/10
0540/1/10
0654/10
0495/10B
0744/10B
0349/10
0475/10
0117/10B
0707/10
0721/10
0222/10
0314/10B
0196/10
0714/1/10
0580/1/10
0280/10
0870/10
0581/1/10
0239/10
0709/10
0659/10
0762/2/10
0553/10
0536/10
0331/10
0667/10
0139/10
0117/1/10
0482/10
0536/10B
0857/1/10
0188/1/10
0744/10
0003/10
0853/10
0623/10B
0774/10
0259/10B
0188/10B
0227/10
0312/10
0226/10
0771/2/10
0846/10
0152/10
0153/10
0532/1/10
0530/3/10
0492/10
0679/10
0007/10
0660/10B
0107/10
0763/2/10
0249/10
0483/10
0419/1/10
0718/10
0673/10
0495/1/10
0423/10
0777/10
0714/10B
0242/10B
0329/10
0713/10
0763/10
0493/10
0732/10
0698/10
0139/10B
0856/10
0129/10
0259/1/10
0242/1/10
0771/10B
0255/10
0262/10
0363/10
0231/10
0854/10
0260/10
0495/10
0580/10B
0174/10
0574/10B
0623/10
0574/1/10
0082/10
0484/10B
0052/10
0155/10
0494/10B
0675/10
0127/10
0857/10B
0855/1/10
0859/2/10
0771/10
0097/10
0320/10
0441/10
0536/1/10
0543/10
0322/10
0247/10B
0771/1/10
0332/10
0693/10
0804/10
0660/1/10
0802/10
0145/10
0720/10
0230/10
0561/10
0226/10B
0314/10
0234/10
0855/10
0002/10
0530/10
0871/10
0226/1/10
0762/10
0849/1/10
0870/10B
0789/10
0228/10
0419/10B
0018/10
0157/10
0134/10
0412/10
0582/10
0040/10
0303/10
0247/10
0518/10
0494/10
0581/10B
0645/1/10
0121/10
0855/10B
0424/10
0113/10
0508/10
0545/10
0322/10B
0496/10
0282/1/09
0028/09B
0380/09
0712/09
0014/09
0113/09B
0808/09B
0868/09
0808/09
0221/09
0177/09
0070/09
0706/1/09
0701/09
0330/09
0039/09
0450/09
0712/1/09
0169/09C
0205/09B
0263/09
0107/09
0809/1/09
0835/09
0280/09
0696/1/09
0168/09B
0024/1/09
0888/09
0553/09
0274/09
0071/09
0283/09
0906/09B
0162/09
0870/09
0281/1/09
0174/1/09
0173/09
0275/09
0599/09
0281/09B
0712/09B
0280/09B
0173/1/09
0442/1/09
0846/09
0696/09B
0624/09
0087/09
0182/09
0174/09B
0167/09B
0499/09
0529/09
0203/09
0567/09
0171/09B
0884/1/09
0028/1/09
0190/09
0656/09
0333/09
0039/09B
0005/09
0291/09B
0110/09
0154/1/09
0278/09A
0169/09D
0174/09
0915/09
0049/09
0616/09
0296/09
0706/09B
0168/09
0003/09
0295/09
0395/09
0648/09
0402/09
0178/09
0411/09
0168/1/09
0169/09G
0153/09B
0083/09
0804/09
0338/09
0321/09
0171/09
0074/09
0398/09
0153/1/09
0374/09
0315/09
0007/09
0688/09
0154/09B
0169/09H
0808/1/09
0624/1/09
0493/09
0169/09E
0532/09
0282/09B
0169/09F
0172/09
0532/1/09
0154/09
0116/09
0906/1/09
0780/09
0003/09B
0178/09B
0003/1/09
0624/09B
0677/09
0171/1/09
0520/09
0528/09
0031/09
0280/09A
0702/09
0024/09B
0067/09
0761/09
0291/1/09
0889/09
0099/09
0532/09B
0521/09
0128/09
0522/09
0205/1/09
0202/09
0442/09B
0178/1/09
0155/09
0048/09
0548/09
0678/09
0696/09
0591/09
0215/09
0002/09
0143/09
0173/09B
0806/09
0361/09
0821/09
0065/09
0331/09
0167/1/09
0073/09
0187/09
0293/1/09
0204/09
0504/09
0113/09
0809/09B
0178/08
0563/08
0471/08
0359/08
0174/08
0343/1/08
0073/08B
0616/08
0633/08B
0698/08
0009/1/08
0841/08
0342/1/08
0342/08B
0487/08
0848/08B
0148/08B
0551/08
0768/08A
0294/1/08
0574/08
0960/08
0173/08
0692/08
0822/08
0315/08B
0917/08
0039/08B
0297/08
0143/08
0536/08
0828/08
0757/08
0347/08
0165/08
0755/08
0148/08
0300/08
0343/08
0394/08
0416/08B
0697/08
0171/08
0401/08
0351/08
0759/08B
0173/1/08
0553/08B
0479/1/08
0765/08
0951/08
0940/08
0637/08
0408/08
0633/1/08
0400/08B
0401/1/08
0703/08
0295/1/08
0111/1/08
0643/08
0350/08
0004/08
0514/08
0113/08
0788/08
0755/08B
0302/1/08
0746/08
0723/08
0060/08
0848/1/08
0294/08B
0239/08
0560/08B
0052/2/08
0982/08
0111/08B
0894/08
0297/08B
0999/08
0659/08
0367/08
0342/08
0879/1/08
0367/08D
0990/08B
0859/08
0880/1/08
0402/08
0152/1/08
0210/08
0448/08
0111/08
0963/08
0566/1/08
0032/08
0990/1/08
0284/08
0968/08
0315/08
0302/08B
0543/08
0074/08
0733/08
0052/1/08
0401/08B
0170/08
0563/08B
0857/08
0694/1/08
0759/1/08
0176/08
0100/08
0883/08
0129/08
0626/08
0605/08
0073/1/08
0148/1/08
0026/08
0180/08
0009/08B
0400/1/08
0347/08B
0437/08B
0240/08
0700/08
0468/08
0990/08
0349/1/08
0416/08
0010/08C
0404/08
0437/08
0491/08
0699/08
0964/08
0755/1/08
0571/08
0163/08
0915/08
0343/08K
0008/08
0050/08
0057/08
0372/08
0880/08B
0479/08
0770/08
0096/08
0347/1/08
0563/1/08
0438/08
0295/08B
0142/08B
0052/08B
0024/08
0015/08
0694/08B
0560/1/08
0809/08
0814/08
0553/1/08
0873/08
0892/08
0195/08
0829/08
0437/1/08
0694/08
0176/08B
0607/08
0633/08
0224/08
0804/08
0713/08
0696/08
0374/08
0142/1/08
0494/08
0759/08
0033/08
0479/08B
0482/08
0343/08B
0354/07B
0555/2/07
0938/07
0269/07
0426/07
0362/07
0702/07
0434/07
0726/07
0543/07
0434/07B
0086/07
0112/07B
0831/07
0283/07
0386/07
0564/07
0424/07B
0615/07
0236/07B
0222/07
0552/07
0838/07
0796/07
0017/07B
0567/07
0159/07
0699/07
0339/07
0076/07
0718/07
0285/07
0224/1/07
0544/07B
0064/1/07
0467/1/07
0239/07B
0670/07B
0171/07
0426/07B
0704/07
0530/07
0338/07
0875/07
0207/07
0752/07
0271/07
0545/07
0890/07
0540/07
0641/07
0806/07
0127/07
0116/07
0297/07
0475/07
0239/07
0146/07
0377/07
0667/07
0589/07B
0666/07
0918/07
0075/07
0159/07B
0599/07
0895/07
0824/07
0005/07
0464/07
0196/07
0449/07
0247/07
0073/1/07
0720/07G
0633/1/07
0461/07
0794/07
0191/07
0285/07B
0851/07
0354/07
0323/07B
0604/1/07
0501/07
0221/07
0064/07B
0017/1/07
0719/07
0467/2/07
0010/07B
0275/07B
0285/1/07
0586/07B
0534/07B
0508/07
0553/07
0068/07
0508/07B
0306/07
0670/07
0589/1/07
0470/07
0812/07
0601/07B
0819/07
0583/07
0251/07
0865/1/07
0265/07
0415/07
0528/07
0055/07
0548/07
0931/07
0112/1/07
0419/07
0406/07
0086/07B
0017/07
0796/2/07
0195/07
0720/07
0534/1/07
0114/07
0555/07B
0309/2/07
0135/07
0816/07
0071/07
0663/07
0354/1/07
0929/07
0120/07
0292/1/07
0150/07B
0282/3/07
0228/07
0275/1/07
0633/07
0236/1/07
0273/07
0150/07
0601/1/07
0721/07
0661/07
0426/1/07
0534/07
0701/07
0865/07B
0682/07
0751/07
0392/07
0508/1/07
0720/07C
0716/07
0282/07
0748/07
0802/07
0276/1/07
0720/07A
0042/07
0467/07B
0323/1/07
0417/07
0073/3/07
0586/07
0218/07
0696/07
0670/1/07
0554/07
0559/07
0555/07
0292/07B
0229/07
0073/07B
0633/07B
0275/07
0224/07B
0309/07B
0746/07
0807/07
0568/07
0145/2/07
0094/07
0859/07
0591/07
0021/07
0233/07
0016/07
0365/06
0833/06B
0627/06
0751/06
0152/06
0784/06
0061/06
0158/06
0235/1/06
0315/06
0314/06
0623/06B
0591/06
0353/06
0366/06
0555/06
0376/06
0780/06
0594/06
0308/1/06
0465/06
0121/06
0754/06
0552/06B
0303/1/06
0591/06B
0779/06
0590/06
0622/06B
0096/1/06
0010/06
0536/06B
0210/06
0651/06
0590/1/06
0321/06
0206/06
0617/1/06
0149/06
0111/1/06
0589/1/06
0707/06B
0886/06
0848/06
0294/1/06
0675/06
0242/06
0161/06
0059/1/06
0359/06
0151/06
0174/06
0828/06
0672/06
0590/06B
0593/06
0368/06
0836/06
0082/06
0059/06B
0833/1/06
0901/06
0142/1/06
0214/06B
0671/06
0089/1/06
0121/1/06
0096/06B
0162/1/06
0865/06
0434/06
0179/06
0935/1/06
0678/06
0029/06
0474/06
0417/06
0404/06
0214/1/06
0588/06
0111/06B
0789/06
0322/06
0089/06
0013/06
0258/06
0162/06
0238/06
0552/1/06
0782/06B
0620/06
0142/06
0290/06
0575/06B
0017/06
0009/1/06
0261/06
0006/06
0073/06
0081/06
0157/06
0014/06
0369/06
0804/06
0515/06
0743/1/06
0681/06
0910/06
0634/06
0680/06
0308/06B
0575/1/06
0326/06
0303/06B
0739/06
0608/06
0160/06
0924/06
0503/06
0009/06
0536/1/06
0257/06
0009/06B
0101/06
0070/06
0253/06
0909/06
0015/06
0356/06B
0121/06B
0178/06
0327/06
0687/06
0264/06
0935/06B
0118/06
0657/06
0623/06
0299/06
0617/06
0707/1/06
0617/06B
0356/06
0081/17/06
0398/06B
0693/06
0787/06
0356/1/06
0002/1/06
0589/06B
0141/06
0176/06
0918/06
0644/06
0162/06B
0751/1/06
0629/06
0294/06B
0398/1/06
0153/06
0745/06
0589/06
0782/06
0755/06
0089/06B
0303/06
0194/1/05
0282/05
0539/05
0655/05
0229/05B
0351/05
0306/1/05
0305/05B
0469/05
0282/05B
0765/05
0083/05
0730/05
0396/05
0315/05
0213/05B
0194/05
0252/05
0251/05
0680/05
0094/05
0908/05
0593/05
0947/1/05
0540/05
0068/05
0470/05
0397/05B
0510/05
0006/05
0325/05
0329/05B
0390/1/05
0438/05
0238/05
0596/1/05
0942/1/05
0827/05
0089/05B
0184/05B
0286/1/05
0482/05
0334/05
0184/1/05
0667/05
0283/05
0144/05
0813/05
0784/05B
0306/05B
0275/1/05
0017/05
0003/05
0659/05
0947/05
0319/05
0329/05
0013/05
0712/05
0086/05B
0199/05
0011/05
0079/05
0462/05
0331/1/05
0725/2/05
0851/05
0006/05B
0616/05
0784/05
0826/05B
0765/05B
0194/05B
0523/05
0286/05B
0479/2/05
0406/05
0249/05
0609/1/05
0543/05B
0237/1/05
0241/05
0511/05
0941/05
0729/05
0490/05
0727/05
0812/05
0721/05
0404/05
0086/1/05
0875/05
0594/05
0806/05
0163/1/05
0229/1/05
0725/05
0555/05
0269/05
0305/05
0784/1/05
0151/05
0418/05
0188/05
0728/05
0089/1/05
0397/1/05
0512/05
0181/05
0625/05
0462/05B
0323/05
0289/05
0940/05
0395/05
0275/05B
0847/05
0543/05
0723/05
0908/1/05
0908/05B
0449/05
0766/05
0559/05
0014/1/05
0006/1/05
0615/05
0014/05
0917/05
0104/05
0284/1/05
0017/1/05
0819/1/05
0604/05
0237/05B
0235/05
0172/05
0462/1/05
0765/1/05
0539/05B
0495/05
0157/1/05
0817/05
0683/05
0726/05
0192/05
0256/05
0631/05
0826/05
0092/05
0591/05
0731/05
0842/05
0947/05B
0080/05
0082/05
0017/05B
0614/05
0666/05
0913/05
0656/1/05
0173/05
0087/05
0360/05
0390/05
0942/05B
0154/05
0229/05
0360/05B
0257/05
0760/05
0883/05
0329/1/05
0330/05
0723/1/05
0934/05
0576/05
0237/05
0910/05
0809/05
0338/05
0390/05B
0014/05B
0524/05
0942/05
0723/05B
0770/05
0485/05
0275/05
0016/05
0824/05
0596/05B
0794/05
0764/05
0251/05B
0238/04B
0621/04
0569/04
0697/1/04
0194/1/04
0780/2/04
0712/04B
0012/04B
0305/1/04
0819/04
0877/04
0741/04B
0959/04
0727/1/04
0796/1/04
0413/04B
0683/3/04
0666/2/04
0565/04
0697/04B
0862/04B
0747/04
0664/2/04
0983/04
0919/3/04
0959/1/04
0590/04
0622/04
0985/04
0576/04
0720/04
0438/04
0891/04
0708/04B
0012/04
0408/04
0727/04B
0796/04B
0726/04
0951/04
0945/04
0194/04B
0238/04
0636/04
0438/04B
0458/04B
0429/04
0939/04
0876/04
0301/04
0668/04
0664/04
0708/1/04
0361/04B
0025/04B
0703/1/04
0886/04B
0741/1/04
0664/04B
0438/1/04
0429/04B
0305/04B
0808/04
0886/04
0365/04
0985/1/04
0455/04B
0958/04
0725/04
0862/1/04
0140/04
1003/04
0613/04
0850/04
0959/04B
0967/04
0012/1/04
0667/04
0915/04
0021/04B
0818/04
0888/04
0401/03
0299/03
0401/03B
0061/03B
0663/03
0574/03B
0504/03
0715/03
0061/2/03
0120/1/03
0061/5/03
0061/1/03
0120/03B
Drucksache 101/16 (Beschluss)

... die erforderlichen Kenntnisse in den Lehrplan der sechsmonatigen Zusatzqualifizierung für den mittleren Dienst aufgenommen. Für den Bereich des Kosten- und Vergütungsrechts sind 160 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten vorgesehen. Daran kann im Falle umfassenderer Übertragungsmöglichkeiten angeknüpft werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 101/16 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur flexiblen Aufgabenübertragung in der Justiz

Artikel 1
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 391/16 (Beschluss)

... 3. Weiterhin bittet der Bundesrat um Prüfung, ob ein schnellerer Zugriff auf die gespeicherten Daten zu Zwecken der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung ermöglicht werden könnte. In Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe c des Verordnungsvorschlags erfolgte erfreulicherweise die Klarstellung der Zugangsvoraussetzungen mit dem Zusatz "zur Verhütung, Aufdeckung oder Untersuchung terroristischer oder sonstiger schwerer Straftaten". Allerdings ist vor dem Hintergrund des hohen Migrationsdrucks und der mangelhaften Sicherung der EU-Außengrenzen ein Abgleich gemäß dem in Artikel 21 Absatz 1 des Verordnungsvorschlags dargelegten stufenweisen Vorgehen der Recherchen nicht vertretbar. Aus polizeilicher Sicht ist diese vorgesehene Regelungslage zu schwerfällig und mit zu vielen Hemmnissen verbunden. Es sollte deshalb bei Vorliegen der Tatbestandsmerkmale des Artikels 1 Absatz 1 und des Artikels 21 Absatz 1 Buchstabe a bis c des Verordnungsvorschlags ein direkter polizeilicher Zugang zu den Fingerabdruck- und Gesichtsdaten ermöglicht werden. Auch sollte klargestellt werden, dass Abfragen sowohl in Kombination Fingerabdruck- und Gesichtsdaten als auch nur mit Fingerabdruck- oder Gesichtsdaten möglich sind.



Drucksache 634/16

Gesetz zu dem Strafrechtsübereinkommen des Europarats vom 27. Januar 1999 über Korruption und dem Zusatzprotokoll vom 15. Mai 2003 zum Strafrechtsübereinkommen des Europarats über Korruption



Drucksache 546/1/16

... Zusammenfassend ist deshalb festzuhalten, dass im vorliegenden Gesetzentwurf die erforderlichen Merkmale für einen frühzeitigen Abgleich der GWZ-Eigentümerangaben mit den Daten aus der MR-Lieferung 2017 nicht enthalten sind. Deshalb ist auf dieser Basis erst mit der MR-Lieferung im Jahr 2020 ein Datenabgleich möglich. Aufgrund des dadurch relativ kleinen Zeitfensters für Zusammenführungs- und Standardisierungsarbeiten entstehen den Ländern - je nach Ausgestaltung des Datenabgleichs - vermeidbare Mehrkosten in der Größenordnung von 11,5 bis 18,7 Millionen Euro. Neben diesen Zusatzkosten für die Länder dürften auch Zweifel an der Datenqualität aufkommen und vermeidbare Belastungen bei Bürgerinnen und Bürgern entstehen, wenn zum Beispiel wegen Zeitdrucks ohne zusätzliche Recherchen verstorbene Personen oder Personen mit nicht vollständigen Namensangaben häufiger angeschrieben werden; letzten Endes wäre auch mit einem nicht notwendigen Imageverlust der Amtlichen Statistik zu rechnen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 546/1/16




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu § 2 Absatz 1 ZensVorbG 2021

3. Zu § 2 Absatz 2 Satz 2 ZensVorbG 2021

4. Zu § 7a - neu -, § 9 Absatz 1 ZensVorbG 2021

§ 7a
Bestand an Angaben zur Überprüfung der Daten zu den Auskunftspflichtigen für die Gebäude- und Wohnungszählung

5. Zu § 8 Absatz 3 Nummer 2 ZensVorbG 2021

6. Zu § 9 Absatz 1 Nummer 3 - neu - ZensVorbG 2021

7. Zu § 10 Absatz 2 Satz 3, 5, 7 - neu - und Satz 8 - neu - ZensVorbG 2021

8. Zu § 12 Absatz 4 - neu - ZensVorbG 2021

9. Zu § 15 Absatz 1 Satz 2 - neu - ZensVorbG 2021

10. Zu § 16 Absatz 5 - neu - ZensVorbG 2021


 
 
 


Drucksache 168/16

... 26. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission eine Fragmentierung des Rechts nach verschiedenen Vertriebswegen bei der Bereitstellung digitaler Inhalte vermeiden will. Soweit der Anwendungsbereich der Richtlinie zu diesem Zweck auch auf körperliche Datenträger, die "ausschließlich der Übermittlung der digitalen Inhalte dienen", erweitert werden soll, weist der Bundesrat darauf hin, dass die Regelung in Artikel 3 Absatz 3 zu erheblichen Abgrenzungsproblemen führen kann. Dies gilt insbesondere für die Frage, wann ein Datenträger "ausschließlich der Übermittlung digitaler Daten dient". Exemplarisch zeigt sich dieses Problem an dem Erwerb einer Musik-CD. Ihre Funktion beschränkt sich nicht zwangsläufig auf die Übermittlung der Musikdaten, sondern kann ergänzend auch darin bestehen, über eine körperliche Sache zu verfügen, die bei Bedarf genutzt wird und Gegenstand einer "CD-Sammlung" sein kann. Dies gilt umso mehr, als den "Zusatzleistungen" (beispielsweise CD-Cover oder Booklet) teilweise ein eigener Wert zukommt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 168/16




Zur Vorlage allgemein

Zum Richtlinienvorschlag im Einzelnen

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 648/16

... b) In Nummer 2 wird der Klammerzusatz wie folgt gefasst:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 648/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Pflege-Buchführungsverordnung

Artikel 2
Änderung der Krankenhaus-Buchführungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung der Rechtsverordnung

II. Wesentlicher Inhalt der Rechtsverordnung

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Regelungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Regelungsfolgen

7. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 161/16

... Mit Blick auf das so genannte Kombattantenprivileg, wonach Angehörige der Streitkräfte, die sich unmittelbar an Feindseligkeiten beteiligen ("Kombattanten"; Artikel 3 der Haager Landkriegsordnung, Artikel 43 Absatz 2 Zusatzprotokoll I zu den Genfer Konventionen), in der Folge ihres Kombattantenprivilegs allein für ihre Teilnahme an den Feindseligkeiten nicht bestraft werden können, bleibt durch die Ausnahme von der Strafbarkeit wegen des Verbrechens der Aggression der Anreiz bestehen, durch die Beachtung des humanitären Völkerrechts straffrei zu bleiben. Bereits § 80 StGB wurde einschränkend ausgelegt und erfasste nur Personen in staatlichen Machtpositionen, die aufgrund ihrer Stellung in der Lage waren, eine Kriegsgefahr herbeizuführen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 161/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Völkerstrafgesetzbuches

Abschnitt 3
Verbrechen der Aggression

§ 13
Verbrechen der Aggression

Artikel 2
Änderung anderer Rechtsvorschriften

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

1. Vorgeschichte

2. Ergebnis der Verhandlungen in Kampala

3. Anlass für den Gesetzentwurf

4. Ratifikation und Umsetzung in anderen Staaten

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 13

Zu Absatz 1

5 Angriffshandlung

5 Schwellenklausel

5 Strafandrohung

Zu Absatz 2

Objektive Bedingung der Strafbarkeit

5 Strafrahmen

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

5 Führungsklausel

Zu Absatz 5

Zu den Nummer n

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3520: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Völkerstrafgesetzbuchs

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1. Regelungsinhalt

2.2. Ausführungen zum Erfüllungsaufwand

2.3. Sonstige Kosten


 
 
 


Drucksache 569/16

... Die Bewertung ergab außerdem, dass die Europass-Dokumente nicht die Angabe verschiedener Arten von Lernerfahrungen und Kompetenzen ermöglichen, z.B. wenn sie in einem nichtformalen oder informellen Rahmen erworben wurden. Auch die Möglichkeit der Zusammenführung des Diplomzusatzes (der Informationen über Art, Niveau, Inhalt und Status einer Hochschulqualifikation enthält) und der Zeugniserläuterung (ähnliches Dokument für die berufliche Bildung) in ein gemeinsames Dokument sollte geprüft werden.



Drucksache 296/4/16

... Mit der Verordnung der Bundesregierung soll der Stichtag für die Anerkennungsfähigkeit von Personalzusatzkosten als dauerhaft nicht beeinflussbare Kostenanteile vom 31.12.2008 auf den 31.12.2016 verschoben werden. Dieser nach dem voraussichtlichen Inkrafttreten der Änderungsverordnung liegende Stichtag würde es den Netzbetreibern erlauben, im zweiten Halbjahr 2016 noch entsprechende Vereinbarungen über Personalzusatzkosten zu schließen, die keinem Effizienzdruck unterliegen würden und daher über die Netzentgelte vollständig von den Letztverbrauchern getragen werden müssten. Ein derartiger Anreiz zur Begründung weiterer nicht beeinflussbarer Kosten ist nicht im Sinne der Anreizregulierung, die Netzbetreiber zu einem effizienten Betrieb der Energieversorgungsnetze anzuhalten.



Drucksache 607/16

... /EG Kosten für die Wirtschaft durch das Durchführen einer weiteren Prüfung bei der Beantragung eines neuen Zertifikates für Gasrückführungssysteme nach DIN EN 16321-1 (vorläufige Schätzung). Im Einzelfall fallen zusätzliche Prüfkosten von 2000 Euro an. Pro Jahr werden etwa 20 Zertifikate beantragt, so dass jährliche Zusatzkosten von etwa 40.000 Euro geschätzt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 607/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Verordnung zur Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen - 2. BImSchV

Artikel 2
Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer

Artikel 3
Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen - 21. BImSchV

Anlage 1
(zu den §§ 3 und 5) Bestimmung der Dichtheit von Gasrückführungssystemen und Einstellung des Korrekturfaktors bei Kraftstoffgemischen.

Artikel 4
Änderung der Verordnung zur Begrenzung von Emissionen aus der Titandioxid-Industrie - 25. BImSchV

Artikel 5
Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen - 31. BImSchV

Artikel 6
Bekanntmachungserlaubnis

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Wesentlicher Inhalt des Verordnungsentwurfs

1.1 Änderung der Verordnung zur Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen 2. BImSchV

1.2 Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen oder Lagern von Ottokraftstoffen, Kraftstoffgemischen oder Rohbenzin 20. BImSchV

1.3 Änderung der Verordnung zur Begrenzung von Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen 21. BImSchV

1.4 Änderung der Verordnung zur Begrenzung von Emissionen aus der Titandioxid-Industrie 25. BImSchV

1.5. Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen 31. BImSchV

2. Alternativen/Nachhaltige Entwicklung

3. Richtliniengetreue Umsetzung von Europarecht

4. Gleichstellung von Frauen und Männern

5. Befristung

6. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

7. Erfüllungsaufwand

7.1 Gesamtergebnis = Angaben des Vorblattes

7.2 Vorgaben des Verordnungsentwurfs

7.3 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

7.3.1 Änderung der 2. BImSch

7.3.2 Änderung der 20. BImSchV

7.3.3 Änderung der 21. BImSchV

7.3.4 Änderung der 25. BImSchV

7.3.5 Änderung der 31. BImSchV

7.4 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft entsprechend der Nummerierung in der Tabelle unter Punkt 7.2

7.4.1 Änderung der 2. BImSch

7.4.2 Änderung der 20. BImSchV

7.4.3 Änderung der 21. BImSchV

7.4.4 Änderung der 25. BImSchV

7.5 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

7.5.1 Änderung der 2. BImSch

7.5.2 Änderung der 20. BImSchV

7.5.3 Änderung der 21. BImSchV

7.5.4 Änderung der 25. BImSchV

7.5.5 Änderung der 31. BImSchV

8. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Artikel 3

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Artikel 4

Zu § 7

Zu Artikel 5

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

Zu Nr. 8

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3704: Entwurf einer Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/99/EU und zur Änderung und Anpassung weiterer immissionsschutzrechtlicher Verordnungen

I. Zusammenfassung

Im Einzelnen

3 Erfüllungsaufwand


 
 
 


Drucksache 396/16

... Es handelt sich um eine redaktionelle Streichung ohne Änderung materiellen Rechts. In Deutschland sind einerseits Impfstoffe, welche Bacillus Calmette-Guérin (BCG) als Wirkstoff enthalten verkehrsfähig. Sie unterliegen der Verschreibungspflicht auf Grund der Position zu Impfstoffen. Darüber hinaus sind auf Grund der nun zu ändernden Position BCG-Präparate zur Immunstimulation verkehrsfähig. Die Streichung des Zusatzes führt bei beiden Arzneimittelgruppen nicht zur Änderung von Verkaufsabgrenzungen bei konkreten Arzneimitteln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 396/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung

Artikel 1

§ 7

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Verordnungsgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union EU und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Auswirkungen der Verordnung

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Für pharmazeutische Unternehmer

Für Kliniken

Für Bürgerinnen und Bürger

Für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

Pharmazeutische Unternehmer

Sonstige Beteiligte

6. Weitere Folgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe g

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 418/1/16

... verweisende Zusatz dient daher - wie auch in § 459j Absatz 1 StPO-E und § 459k Absatz 1 StPO-E - der Klarstellung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 418/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 13 §§ 73a, 76a Absatz 4 StGB , Artikel 2 Nummer 12 § 437 StPO

2. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 73d Absatz 1 Satz 2 StGB

3. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 75 Absatz 1 Satz 2 StGB

4. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 76a Absatz 1 Satz 2 StGB

5. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 111i Absatz 2 Satz 2 StPO

6. Zu Artikel 2 Nummer 3 §§ 111d, 111h und 111i StPO

7. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 111e Absatz 4 Satz 2 StPO

8. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 111p Absatz 1 Satz 1a - neu - und Satz 2 StPO

9. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 459g Absatz 2a - neu - StPO

10. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 459g Absatz 3 Satz 2 -neuStPO

11. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 459h Absatz 2 StPO

12. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 459j Absatz 1 Satz 4 -neu-, Satz 5 - neu - StPO, § 459k Absatz 1 Satz 4 -neu-, Satz 5 - neu - StPO

13. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 459k Absatz 4 Satz 1a - neu - StPO

14. Zu Artikel 4 Absatz 29 Nummer 5 Buchstabe c § 29a Absatz 3 OWiG

15. Zu Artikel 4 Absatz 32 Nummer 01 - neu - § 324 Absatz 1a - neu - und Absatz 1b -neu AO

16. Zu Artikel 6 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 21/16

... Die Änderung von § 5 Nummer 1 BinSchG dient der Anpassung an Artikel 3 Buchstabe a CLNI 2012. Danach findet die CLNI 2012 keine Anwendung auf Ansprüche aus Bergung oder Hilfeleistung, einschließlich, soweit gegeben, auf Sondervergütung wegen Bergungsmaßnahmen für ein Schiff, das selbst oder aufgrund seiner Ladung Umweltschäden zu verursachen droht. Der Zusatz, dass auch Ansprüche auf Sondervergütung wegen Bergungsmaßnahmen für ein Schiff, das selbst oder aufgrund seiner Ladung Umweltschäden zu verursachen drohte, dem Übereinkommen nicht unterliegen, ist neu.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 21/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Binnenschifffahrtsgesetzes

§ 5n

Artikel 2
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 3
Änderung der Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung

Artikel 4
Änderung des Umweltschadensgesetzes

Artikel 5
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 6
Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2


 
 
 


Drucksache 815/16 (Beschluss)

... Der Bundesrat teilt die Auffassung der Bundesregierung, wonach die Herausnahme von "Immobilienverzehrkreditverträgen" im Sinne des § 491 Absatz 3 Satz 4 BGB-E aus dem Verbraucherdarlehensrecht lediglich klarstellenden Charakter habe, nicht. Vielmehr steht zu befürchten, dass diese Verträge, die als Darlehensvertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher ausgestaltet sind, den notwendigen Verbraucherschutzvorschriften entzogen werden und dadurch den Verbrauchern erhebliche wirtschaftliche Nachteile entstehen. Bei Immobilienverzehrkrediten besteht die Gefahr der wirtschaftlichen Benachteiligung, wenn Zinsen sowie etwaige Zusatzkosten nicht transparent dargelegt werden oder Risikozuschläge auf Grund ungünstiger Wertgutachten zu hoch angesetzt werden. Auch sind die Verbraucher davor zu bewahren, dass sie Verpflichtungen eingehen, die wirtschaftlich einem Grundstücksverkauf entsprechen, für den aus guten Gründen eine notarielle Beurkundung vorgeschrieben ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 815/16 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe 0

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 18a Absatz 10a KWG , Artikel 6 Nummer 3 § 505e Satz 1 BGB

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 18a Absatz 10a KWG

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 18a Absatz 12 - neu - KWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

6. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 48u Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 KWG

7. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 48u Absatz 1 Satz 3 KWG

8. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 48u Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 und 5 - neu - KWG

9. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 48u Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 KWG

10. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 48u Absatz 2 KWG

11. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 48u Absatz 2 KWG

12. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 48u Absatz 5 Satz 1 KWG

13. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 48u Absatz 5 KWG

14. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 48u Absatz 6 Satz 1 KWG

15. Zum Gesetzentwurf allgemein und zu Artikel 1 Nummer 12

16. Zu Artikel 6 Nummer 1 § 491 Absatz 2 Satz 2 Nummer 6, Absatz 3 Satz 2 und 3 - neu - sowie Absatz 4 BGB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

17. Zu Artikel 6 Nummer 1 § 491 Absatz 3 Satz 4 BGB

18. Zu Artikel 6 Nummer 1a - neu - § 491a Absatz 4 Satz 1 BGB

19. Zu Artikel 6 Nummer 10a - neu - § 492b Absatz 3 BGB

20. Zu Artikel 6 Nummer 10b - neu - § 502 Absatz 4 - neu - BGB

21. Zu Artikel 6 § 505d BGB

22. Zu Artikel 6 Nummer 3 § 505e BGB

23. Zu Artikel 6 Nummer 3 § 505e Satz 3 - neu - BGB

24. Zu Artikel 6 Nummer 6 Buchstabe a und Buchstabe b - neu § 514 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 und Absatz 3 - neu - BGB

25. Zu Artikel 6 Nummer 6 § 514 Absatz 3 - neu - BGB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

26. Zu Artikel 6 § 314 Absatz 3 BGB


 
 
 


Drucksache 569/1/16

... - Der Bundesrat gibt zudem zu bedenken, dass ESCO als Bezugsterminologie umfangreiche Anpassungsmaßnahmen erfordern würde, die nicht nur einen hohen Aufwand erzeugen, sondern auch die Kompatibilität mit den Instrumenten des 48 Teilnahmestaaten umfassenden Europäischen Hochschulraums beeinträchtigen könnten. Dies gilt insbesondere für die potentielle Verwendung der ESCO-Terminologie im Diplomzusatz (Diploma Supplement). Angesichts der Verantwortung von



Drucksache 681/1/16

... 4. Patienten mit fachgebietsgleicher Überweisung oder einer Überweisung durch einen Arzt mit gleicher Zusatzweiterbildung sowie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 681/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 77 Absatz 3 Satz 2 SGB V

2. Zu Artikel 1 Nummer 10

3. Zu Artikel 1 Nummer 10a * - neu - § 120 Absatz 2 Satz 2 und Satz 4 und Absatz 3 Satz 2 und Satz 4 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 431/1/16

... Auf eine Einbeziehung der in Artikel 9 Nummer 10 des Gesetzentwurfes vorgesehenen Ersetzung des bisherigen § 29 Absatz 3 BNotO in das hier maßgebliche Gesetzgebungsverfahren sollte verzichtet werden. Eine Anpassung des § 29 Absatz 3 Satz 1 BNotO an den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 8. März 2005 - 1 BvR 2561/03 (BGBl. I S. 1413) steht mit der Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie nicht in unmittelbarem Zusammenhang und ist nicht in besonderem Maße dringlich. Sie bedarf hinsichtlich ihrer Umsetzung einer sorgfältigen Abwägung, die durch eine breiter angelegte Diskussion auf der Grundlage der Ermittlung der bislang in der Praxis gewonnenen Erfahrungen vorbereitet werden sollte. Dabei sind die Berufsfreiheit des werbenden Anwaltsnotars, der Schutz der rechtsuchenden Bevölkerung vor einer Irreführung sowie der Schutz konkurrierender Berufsträger vor der ungerechtfertigten Ausnutzung eines Wettbewerbsvorteils miteinander in Einklang zu bringen. Hierbei spricht viel dafür, anhand des Kriteriums der Ortsfestigkeit zwischen Geschäftspapieren und Verzeichnissen einerseits sowie Geschäftsschildern andererseits zu unterscheiden. Anders als Geschäftspapiere oder Einträge in Verzeichnissen werden Geschäftsschilder für eine ortsfeste Verwendung beschafft. Ein schutzwürdiges Interesse, für an unterschiedlichen Orten belegene Räume gleich ausgestaltete Geschäftsschilder zu verwenden, ist nicht anzuerkennen. Ohne die Anerkennung eines solchen Interesses an einer einheitlichen Beschaffung und Verwendung aber besteht kein Grund, in Kauf zu nehmen, dass ein Anwaltsnotar auf einem Geschäftsschild an einem Ort die Bezeichnung "Notar" führt, an dem er notarielle Amtsgeschäfte nicht vornehmen darf. Mit einer solchen Verwendung eines Geschäftsschildes ist eine erhebliche Gefahr verbunden, die rechtsuchende Bevölkerung irrezuführen und den Wettbewerb unter den Berufsträgern ohne sachliche Rechtfertigung zu verzerren. Ein auf dem Schild angebrachter Hinweis auf den Amtssitz des Anwaltsnotars bringt nicht hinreichend deutlich zum Ausdruck, dass der Betroffene notarielle Amtshandlungen nicht örtlich unbegrenzt vornehmen darf. Denn angesichts der Verbreitung mit einer Ortsangabe verbundener LL.M-Titel ist für die rechtsuchende Bevölkerung nicht hinreichend klar ersichtlich, ob der Klammerzusatz lediglich angibt, wo der Betroffene sein Amt erlangt hat, oder ob aus dem Klammerzusatz zu schließen ist, dass der Betroffene an dem Ort, an dem er das mit dem Hinweis auf einen abweichenden Amtssitz versehene Schild verwendet, notarielle Amtshandlungen nicht vornehmen darf.



Drucksache 492/16

... Die Berichterstattung über Ermittlungs- und Gerichtsverfahren dient der sorgfältigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über Straftaten und andere Rechtsverletzungen, sowie deren Verfolgung und richterliche Bewertung. Sie darf dabei nicht vorverurteilen. Die Presse darf eine Person als Täter bezeichnen, wenn sie ein Geständnis abgelegt hat und zudem Beweise gegen sie vorliegen oder wenn sie die Tat unter den Augen der Öffentlichkeit begangen hat. In der Sprache der Berichterstattung ist die Presse nicht an juristische Begrifflichkeiten gebunden, die für den Leser unerheblich sind. Ziel der Berichterstattung darf in einem Rechtsstaat nicht eine soziale Zusatzbestrafung Verurteilter mit Hilfe eines ‚Medien-Prangers‘ sein. Zwischen Verdacht und erwiesener Schuld ist in der Sprache der Berichterstattung deutlich zu unterscheiden."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 492/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes

§ 17a

Artikel 3
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Patentgesetzes

Artikel 5
Übergangsvorschriften

§ 43

§ 112
Übergangsregelungen.

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

1. Erweiterung der Medienöffentlichkeit

a Bund-Länder-Arbeitsgruppe Zeitgemäße Neufassung des § 169 GVG

b Erforderlichkeit der Regelung

2. Verbesserung der Kommunikationshilfen für Hör- und sprachbehinderte Personen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Erweiterung der Medienöffentlichkeit

a Medienübertragungen von Entscheidungsverkündungen

aa Ausgangspunkt

bb Keine Abgrenzung nach Verfahrensarten

cc Abwägung der Interessen von am Verfahren Beteiligten, von Dritten sowie der Öffentlichkeit

dd Keine weitere gesetzliche Öffnung

aaa Andere Teile der Verhandlung

bbb Nur oberste Bundesgerichte

b Gerichtsinterne Übertragungen

aa Geringere Eingriffsintensität

bb Medienarbeitsraum

cc Beschränkung auf die Tonübertragung

c Audiovisuelle Dokumentation von Verfahren mit herausragender zeitgeschichtlicher Bedeutung

d Keine Erweiterung der Medienöffentlichkeit im Falle des Ausschlusses der Öffentlichkeit

e Andere Gerichtsbarkeiten

2. Verbesserung der Kommunikationshilfen für Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen

3. Weitere Folgeänderungen

III. Alternativen

1. Erweiterung der Medienöffentlichkeit im gerichtlichen Verfahren

2. Verbesserung der Kommunikationshilfen für Hör- und sprachbehinderte Personen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

c Verwaltung

aa Zusatzkosten für die Erweiterung der Medienöffentlichkeit im gerichtlichen Verfahren

bb Zusatzkosten für Übersetzungsleistungen für hör- und sprachbehinderte Personen

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Im Einzelnen

Zu Absatz 4

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR Nr. 3823: Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung der Kommunikationshilfen für Sprach- und Hörbehinderte

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Regelungsinhalt und Erfüllungsaufwand

- Medienöffentlichkeit/Dokumentation

- Übersetzungsleistungen

II.2 Evaluierung


 
 
 


Drucksache 294/16

... In § 1 Absatz 1 wird im bisherigen Satz 1 durch den Klammerzusatz die Legaldefinition der Arbeitnehmerüberlassung hervorgehoben. Der bisherige Anwendungsbereich des AÜG und die Reichweite der Erlaubnispflicht werden hierdurch nicht verändert.



Drucksache 436/16 (Beschluss)

... "(4) Ab dem 1. Januar 2019 muss jedes zum Verkauf, zur Miete oder anderweitig angebotene Hörfunkempfangsgerät, das den Programmnamen sowie programmbezogene Zusatzdienste anzeigen kann, zum Empfang digitaler Signale geeignet sein, die einer Norm einer anerkannten europäischen Normenorganisation entsprechen. " '

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 436/16 (Beschluss)




1. Zur Eingangsformel

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 41a TKG

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Nummer 1b - neu - § 45d Absatz 3 Satz 2 - neu -, Absatz 4 - neu - , Nummer 7 - neu - § 150 Absatz 16 - neu -

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

4. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 48 Überschrift, Absatz 4 - neu - TKG

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 116 Satz 2 - neu - TKG

6. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 123 Absatz 2 Satz 3 - neu - TKG

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 126 Absatz 1 Satz 3 - neu -, 4 - neu - TKG

8. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 127 Absatz 1 Satz 1 TKG

9. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b und Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 149 Absatz 1b Nummer 01 - neu - und Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 TKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

10. Zum Gesetzentwurf allgemein

11. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 656/1/16

... § 7 Absatz 3 Satz 3 ROG nimmt auf "Eignungsgebiete" Bezug, die in § 7 Absatz 3 Satz 2 Nummer 3 ROG definiert sind (vgl. dortiger Klammerzusatz "Eignungsgebiete"). Daher müsste § 7 Absatz 3 Satz 3 ROG bei enger Auslegung so gelesen werden, dass er nur auf § 7 Absatz 3 Satz 2 Nummer 3 ROG, nicht aber auf § 7 Absatz 3 Satz 2 Nummer 4 ROG mit dem Klammerzusatz "Eignungsgebiete für den Meeresbereich" Bezug nimmt. Folglich könnten Vorranggebiete nicht die Wirkung von Eignungsgebieten haben, wenn sie im Meeresbereich liegen.



Drucksache 172/16

... Das zusätzliche Korrekturverfahren könnte aus der Umverteilungsregelung für Krisenfälle hervorgehen, die die Kommission im September vergangenen Jahres vorgeschlagen hat17 und die zum Tragen kommen soll, wenn die Anwendung der Dublin-Verordnung durch großen Druck auf das Asylsystem eines Mitgliedstaates aufgrund eines unverhältnismäßig großen Zustroms von Drittstaatsangehörigen gefährdet ist. Es wäre auch denkbar, die Inanspruchnahme des Zusatzverfahrens an eine vorherige Anforderung operativer Unterstützung durch die künftige Europäischen Grenz- und Küstenwache18 für den Schutz der Außengrenzen zu binden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 172/16




I. eine ROBUSTE und Nachhaltige Gemeinsame ASYLPOLITIK

I.1 Immanente Defizite des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems in der Migrationskrise

I.2 Behebung der strukturellen Defizite: fünf Prioritäten

5 Prioritäten

a Einführung eines tragfähigen, fairen Systems zur Bestimmung des für die Prüfung von Asylanträgen zuständigen Mitgliedstaates

b Stärkung des Eurodac-Systems

c Herstellung größerer Konvergenz im EU-Asylsystem

d Verhinderung von Sekundärbewegungen innerhalb der EU

e Ein neues Mandat für die EU-Asylagentur

a Ein tragfähiges, faires System zur Bestimmung des für die Prüfung von Asylanträgen zuständigen Mitgliedstaates

b Ausweitung des Anwendungsbereichs des Eurodac-Systems

c Ein höheres Maß an Konvergenz und ein echtes gemeinsames EU-Asylsystem

d Sekundärmigration innerhalb der EU verhindern

e Ein neues Mandat für die Asylagentur der EU

II. sichere und LEGALE MIGRATIONSWEGE

II.1. Den Schutz von Flüchtlingen in der EU besser koordinieren Ein strukturiertes System für die Neuansiedlung

II.2. Eine intelligentere und gut gesteuerte legale Migrationspolitik

a Gewinnung hochqualifizierter Arbeitnehmer für Europa: eine Blue Card mit größerer Wirkung

b Gewinnung innovativer Unternehmer für die EU

c Ein kohärenteres und wirksameres Modell zur Steuerung der legalen Migration auf EU-Ebene

d Stärkung der Zusammenarbeit mit wichtigen Herkunftsländern

III. Fazit


 
 
 


Drucksache 287/16

... (16) Falls zwischen den Tarifen für die Inlandszustellung und für die grenzüberschreitende Zustellung erhebliche Unterschiede bestehen, sollten sie durch objektive Kriterien, etwa durch Zusatzkosten für den Transport und eine angemessene Gewinnspanne, gerechtfertigt sein. Paketzustelldienste erbringenden Universaldienstanbietern sollte vorgeschrieben werden, eine solche Begründung umgehend vorzulegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 287/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Hintergrund

1.2. Ziele

1.3. Politischer Hintergrund

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

2.1. Standpunkte der Interessenträger

2.2. Fachgutachten

2.3. Abschätzung der Folgen des Verordnungsvorschlags

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität

3.3. Verhältnismäßigkeit

3.4. Wahl des Instruments

3.5. Aufbau des Vorschlags und hauptsächliche Rechte und Pflichten

Gegenstand und Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen Artikel 1 und 2

Bereitstellung von Informationen Artikel 3

Transparenz von Tarifen und Endgebühren Artikel 4 und Anhang

Bewertung der Erschwinglichkeit von Tarifen Artikel 5

Transparenz und nicht diskriminierender grenzüberschreitender Zugang Artikel 6

Sanktionen Artikel 7

Überprüfungsklausel Artikel 8

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Regulierungsaufsicht

Artikel 3
Informationspflicht

Artikel 4
Transparenz der Tarife und Endgebühren

Artikel 5
Bewertung der Erschwinglichkeit von Tarifen

Artikel 6
Transparenter und nicht diskriminierender grenzüberschreitender Zugang

Kapitel III
Durchführung, Überprüfung und Inkrafttreten

Artikel 7
Sanktionen

Artikel 8
Überarbeitung

Artikel 9
Ausschussverfahren

Artikel 10
Inkrafttreten

Anhang
Der Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über grenzüberschreitende Paketzustelldienste {SWD(2016) 166 final} {SWD(2016) 167 final}

Anhang
Postsendungen, für die den nationale Regulierungsbehörden die öffentliche Liste der inländischen und aller grenzüberschreitenden Tarife für die Zustellung in anderen Mitgliedstaaten vorzulegen ist:


 
 
 


Drucksache 299/16

... 46. Dies beinhaltet eine Umschichtung von bis zu 500 Mio. EUR der EU-Garantie aus dem Finanzierungsfenster "Infrastruktur und Innovation" in das Finanzierungsfenster "KMU"; und die Nutzung der EFSI-Garantie zur Verstärkung der Darlehensgarantieinstrumente InnovFin und COSME sowie des EU-Programms für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI). Dies wird einen Anstieg des Gesamtumfangs der Mittelzuweisungen für diese Instrumente zur Folge haben und dem EIF die Finanzierung eines erheblichen Zusatzvolumens an Maßnahmen ermöglichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 299/16




1. Einleitung

2. Ein Modell für die Zukunft

a. Ein rascher und vollumfänglicher Aufbau

b. Der Europäische Fonds für strategische Investitionen: knappe Ressourcen effizienter einsetzen

Konkrete und greifbare Ergebnisse

5 Ausblick

c. Komplementarität auf allen Ebenen zur Mobilisierung zusätzlicher Investitionen

5 Komplementarität

Kombination aus EU-Mitteln und EFSI-Förderung

Mobilisierung von Kofinanzierungsmitteln aus den Mitgliedstaaten

Kapitalzuflüsse nach Europa ermöglichen

3. Ankurbelung der Investitionen in die Realwirtschaft mit einem soliden Bestand stichhaltigerer Projekte

a. Verstärkte und gezieltere technische Hilfe zur Ankurbelung der Investitionen

b. Ein neues Portal für eine bessere Sichtbarkeit der Investitionsmöglichkeiten in Europa

4. Verbesserung des Investitionsumfelds durch den Abbau von Investitionshindernissen und die Schaffung von Rechtssicherheit

a. Fortschritte auf EU-Ebene: Vollendung des Binnenmarkts und Vereinfachung bestehender sektorspezifischer Vorschriften

b. Fortschritte auf nationaler Ebene: Beseitigung von Investitionshemmnissen im Rahmen des Europäischen Semesters

5. Ausblick: eine verstärkte Investitionsoffensive und EFSI 2.0


 
 
 


Drucksache 211/16

... 4. sonstige unerwünschte Stoffe oder für die Zieltierart oder Kategorie nicht zugelassene Zusatzstoffe enthalten,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 211/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Zweck der Verwaltungsvorschrift

§ 2
Adressaten

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Kontaktstellen

§ 5
Erreichbarkeit der Kontaktstellen

Abschnitt 2
Verfahren bei Meldungen aus der Bundesrepublik Deutschland an die Kommission

§ 6
Meldeverantwortlichkeit für Lebensmittel und Lebensmittelbedarfsgegenstände

§ 7
Meldeverantwortlichkeit für Futtermittel

§ 8
Erstellung und Übermittlung des Entwurfs einer Meldung

§ 9
Prüfung und Bearbeitung der Meldung durch die nationale Kontaktstelle

§ 10
Meldung durch die nationale Kontaktstelle

§ 11
Unterrichtung des betroffenen Unternehmers und Information der Öffentlichkeit

§ 12
Kriterien für Meldungen zu Lebensmitteln

§ 13
Kriterien für Meldungen zu Lebensmittelbedarfsgegenständen

§ 14
Kriterien für Meldungen zu Futtermitteln

§ 15
Mitteilung über die Einleitung verstärkter Kontrollen bei der Einfuhr

Abschnitt 3
Verfahren bei Meldungen von der Kommission a n die Bundesrepublik Deutschland

§ 16
Bearbeitung und Weitergabe einer Meldung

Abschnitt 4
Schlussbestimmungen

§ 17
Schulungen

§ 18
Außerkrafttreten

§ 19
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu § 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 5

Zu Abschnitt 2 Verfahren bei Meldungen aus der Bundesrepublik Deutschland an die Kommission

Zu § 6

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 10

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu § 12

Zu Absatz 2

Zu Absatz 5

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu § 15

Zu Abschnitt 3 Verfahren bei Meldungen von der Kommission an die Bundesrepublik Deutschland

Zu § 16

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 7

Zu Abschnitt 4 Schlussbestimmungen

Zu § 18

Zu § 19


 
 
 


Drucksache 160/1/16

... Eine entsprechende Regelung sollte auch in die Novelle aufgenommen werden. Die Gründe für die Streichung überzeugen nicht. Die damit beabsichtigte Aufwertung des Referenzpunktes und die Konzentration der Referenzmittel würde nur minimal sein. Erfahrungsgemäß sind es nicht mehr als zwei bis drei Filme im Jahr, die von dieser Zusatzregelung profitieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 160/1/16




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu § 2 Satz 1 Nummer 9 - neu - FFG In § 2 ist Satz 1 wie folgt zu ändern:

3. Zu § 54 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 FFG § 54 Absatz 1 ist wie folgt zu ändern:

4. Zu § 56 Absatz 3 FFG

5. Zu § 73 Absatz 1 Satz 3, § 76 Absatz 1 Satz 2, § 91 Absatz 2 Satz 2 FFG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

6. Zu § 77 Absatz 2 Satz 4 - neu - FFG


 
 
 


Drucksache 569/16 (Beschluss)

... - Der Bundesrat gibt zudem zu bedenken, dass ESCO als Bezugsterminologie umfangreiche Anpassungsmaßnahmen erfordern würde, die nicht nur einen hohen Aufwand erzeugen, sondern auch die Kompatibilität mit den Instrumenten des 48 Teilnahmestaaten umfassenden Europäischen Hochschulraums beeinträchtigen könnten. Dies gilt insbesondere für die potentielle Verwendung der ESCO-Terminologie im Diplomzusatz (Diploma Supplement). Angesichts der Verantwortung von



Drucksache 477/1/16

... - und Elektronikgerätegesetz zertifiziert wurden. Dabei hat die Erfahrung gezeigt, dass hierbei die geforderte Mengenstromnachweisführung und Dokumentation regelmäßig auf die Anforderungen des "Betriebstagebuches" (Anlagenoutput anstatt Verbleib) beschränkt wurden. Bei der Auswertung von Zertifikaten entsteht bisweilen der Eindruck, dass die Ergänzung um Abfallschlüssel der Elektroaltgeräte teilweise als lediglich formal betrachtet wird und die Zusatzanforderungen auf Grund des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 477/1/16




1. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 5 Satz 4 EfbV

2. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Satz 2 und 4 EfbV *

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 4 Nummer 3

4. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 1 Satz 3, 4, Absatz 3 Nummer 1 und Satz 2 - neu - EfbV

5. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 2 Satz 1 und 3 EfbV *

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

6. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 4 Nummer 3a - neu - EfbV *

7. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 3a - neu - EfbV

8. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 3 Satz 1 - neu - EfbV

9. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 Satz 5 EfbV

10. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 2 Satz 1 - neu - bis 3 - neu -, Satz 1 EfbV

11. Zu Artikel 1 § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 EfbV

12. Zu Artikel 1 Anlage 3 Anlage zum Zertifikat Nummer 2.3, 2.4, 2.5, 2.6 EfbV

13. Zu Artikel 2 § 2 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb AbfBeauftrV

14. Zu Artikel 2 § 2 Nummer 2 Satzteil vor Buchstabe a AbfBeauftrV

15. Zu Artikel 2 § 8 Absatz 3 AbfBeauftrV

16. Zu Artikel 2 § 9 Absatz 1 Nummer 2 Satzteil vor Buchstabe a AbfBeauftrV

17. Hauptempfehlung zu den Ziffern 18, 19 und 20

Zu Artikel 2

18. Hilfsempfehlung zu Ziffer 17

Zu Artikel 2

19. Hilfsempfehlung zu Ziffer 17

Zu Artikel 2

20. Hilfsempfehlung zu Ziffer 17 nur Wi

Zu Artikel 2

21. Hauptempfehlung zu Ziffer 22

Zu Artikel 10

22. Hilfsempfehlung zu Ziffer 21

Zu Artikel 10


 
 
 


Drucksache 310/16 (Beschluss)

... Der derzeitige anzulegende Wert dieser Anlagen beträgt 23,14 Cent pro Kilowattstunde. Damit könnten schon heute zu den zu erwartenden Erlösen aus dem Stromverkauf kaum mehr Anlagen realisiert werden. Um den Zubau dieser Anlagen kostenneutral zu unterstützen, wird den Anlagen durch die Umstellung auf Bemessungsleistung ermöglicht, Zusatzerlöse aus einer Wärmenutzung zu generieren. Durch diese Umstellung könnten

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 310/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 3 Nummer 15 Buchstabe b, Buchstabe c, Buchstabe d - neu - EEG 2016

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 3 Nummer 19 EEG 2016

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 3 Nummer 33 EEG 2016

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 3 Nummer 43a - neu - EEG 2016

5. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 19 Absatz 2 EEG 2016

6. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 22 Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 EEG 2016

7. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 24 Absatz 1 Satz 4 - neu - EEG 2016

8. Zu Artikel 1 Nummer 6 und 12 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa, bb und cc - neu - § 27a Satz 1 und Absatz 2 - neu - sowie § 61 Absatz 2 Nummer 5 EEG 2016

9. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 28 Absatz 7 - neu - EEG 2016

10. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36c Absatz 1, Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 EEG 2016

11. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36e Absatz 2 - neu - EEG 2016

12. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36f EEG 2016

13. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 39a EEG 2016

14. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 39 ff EEG 2016

15. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 44 Nummer 2 EEG 2016

16. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 44a EEG 2016

17. Artikel 1 Nummer 6 § 51 Absatz 1 Satz 1, Satz 2 - neu - EEG 2016

18. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe b Doppelbuchstabe aao - neu - § 61 Absatz 2 Nummer 1 EEG 2016

19. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb und dd - neu - § 61 Absatz 2 Nummer 4 und 6 EEG 2016

20. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa, bb und cc - neu - § 61 Absatz 3 Satz 2 Nummer 3 EEG 2016

21. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 61a Absatz 1 Nummer 1, 2 und 3 - neu - EEG 2016

22. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 61a Absatz 3 EEG 2016

23. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 64 Absatz 1a - neu -, Absatz 3, Absatz 4, Absatz 6 EEG 2016

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

24. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 80 Absatz 1 Satz 4 EEG 2016

25. Zu Artikel 1 Nummer 36 § 88 Satzteil vor Nummer 1 EEG 2016

26. Zu Artikel 1 Nummer 36 § 88b EEG 2016

27. Zu Artikel 1 Nummer 36 § 88b Nummer 01 - neu - EEG 2016

28. Zu Artikel 1 Nummer 42 Buchstabe d § 95 Nummer 6 EEG 2016

29. Zu Artikel 1 Nummer 44 § 97 Absatz 01 - neu - EEG 2016

30. Zu Artikel 1 Nummer 47 Buchstabe a § 101 Absatz 1 EEG 2016

31. Zu Artikel 1 Nummer 50 Buchstabe d § 104 Absatz 3 Satz 1 EEG 2016

32. Zu Artikel 1 Nummer 53 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb Anlage 3 Nummer I Nummer 5 EEG 2016

33. Zu Artikel 1 allgemein

34. Zu Artikel 2 § 3 Nummer 6 WindSeeG

35. Zu Artikel 2 § 26 Absatz 1 WindSeeG

36. Zu Artikel 2 § 71 Satzteil vor Nummer 1 WindSeeG

37. Zu Artikel 2 allgemein

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

38. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 3 Nummer 18b und Nummer 32 EnWG

39. Zu Artikel 6 Nummer 4 § 13 EnWG

40. Zu Artikel 6 Nummer 7 Buchstabe a § 17b Absatz 1 Satz 4 - neu - EnWG

41. Zu Artikel 6 Nummer 9 § 17d Absatz 1 Satz 1 und Satz 1a - neu - EnWG

42. Zum Gesetzentwurf insgesamt

43. Zum Gesetzentwurf insgesamt

44. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 418/16 (Beschluss)

... verweisende Zusatz dient daher - wie auch in § 459j Absatz 1 StPO-E und § 459k Absatz 1 StPO-E - der Klarstellung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 418/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 13 §§ 73a, 76a Absatz 4 StGB , Artikel 2 Nummer 12 § 437 StPO

2. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 73d Absatz 1 Satz 2 StGB

3. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 75 Absatz 1 Satz 2 StGB

4. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 76a Absatz 1 Satz 2 StGB

5. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 111i Absatz 2 Satz 2 StPO

6. Zu Artikel 2 Nummer 3 §§ 111d, 111h und 111i StPO

7. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 111e Absatz 4 Satz 2 StPO

8. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 111p Absatz 1 Satz 1a - neu - und Satz 2 StPO

9. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 459g Absatz 2a - neu - StPO

10. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 459g Absatz 3 Satz 2 -neuStPO

11. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 459h Absatz 2 StPO

12. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 459j Absatz 1 Satz 4 -neu-, Satz 5 - neu - StPO, § 459k Absatz 1 Satz 4 -neu-, Satz 5 - neu - StPO

13. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 459k Absatz 4 Satz 1a - neu - StPO

14. Zu Artikel 4 Absatz 29 Nummer 5 Buchstabe c § 29a Absatz 3 OWiG

15. Zu Artikel 4 Absatz 32 Nummer 01 - neu - § 324 Absatz 1a - neu - und Absatz 1b -neu AO

16. Zu Artikel 6 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 601/16

... - das mit dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) vom 22. Dezember 2010 (BGBl. I S. 2262) eingeführte und inzwischen bewährte Verfahren zur Vereinbarung eines Erstattungsbetrags auf der Grundlage des therapeutischen Zusatznutzens aufgrund der bisherigen Erfahrungen weiterzuentwickeln, - Ärztinnen und Ärzte über ein Informationssystem besser über Fragen des Zusatznutzens in Kenntnis zu setzen und damit bei ihren Therapieentscheidungen zu unterstützen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 601/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Weitere Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Anderung der Arzneimittel-Nutzenbewertungsverordnung

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über Rabatte für Arzneimittel

Artikel 5
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 6
Anderung der Arzneimittelpreisverordnung

§ 7
Betäubungsmittel und Arzneimittel nach § 3a der Arzneimittelverschreibungsverordnung

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe n

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 1a

Zu Absatz 1b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 7


 
 
 


Drucksache 18/16

... Nach § 8 Absatz 1 BGG der seit dem Jahr 2002 geltenden Fassung sollen zivile Neubauten sowie große zivile Um- und Erweiterungsbauten des Bundes einschließlich der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik barrierefrei gestaltet werden. Dadurch erstreckt sich die Selbstverpflichtung des Bundes zur Herstellung von Barrierefreiheit im zivilen Bundesbau bereits nach geltendem Recht auf einen Großteil der investiven Baumaßnahmen, nämlich auf sämtliche Neubauten unabhängig von der Kostenhöhe, und die großen zivilen Um- oder Erweiterungsbauten des Bundes, das heißt ab einem Ausgabevolumen von mehr als 2 000 000 Euro. Indem der Anwendungsbereich des § 8 Absatz 1 Satz 1 auf alle zivilen Um- und Erweiterungsbauten des Bundes erstreckt wird, entsteht Erfüllungsaufwand für die Behörden. Dieser kann nicht quantifiziert werden. Barrierefreiheit kann bei Neubauten mit einem zusätzlichen Kostenaufwand von rund 5 Prozent hergestellt werden. Im Einzelfall können die Mehrkosten erheblich höher, bei großen Gebäuden auch niedriger ausfallen. Bestehende Gebäude sind ungleich schwerer und in vielen Fällen nur mit einem beträchtlichen Aufwand an die Barrierefreiheit anpassbar. Nach Untersuchungen in der Schweiz betragen die Zusatzkosten einer nachträglichen Anpassung im Mittel bis zu 15 Prozent. Die Kosten variieren aber bei nachträglicher Anpassung in Abhängigkeit von den Gegebenheiten im Einzelfall sehr stark, so dass auch für den Abbau von Barrieren im Baubestand nach § 8 Absatz 2 BGG keine Quantifizierung des Aufwands möglich ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 18/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

a Hinwirken auf Barrierefreiheit gegenüber Dritten

b Herstellung von Barrierefreiheit im Bereich Bau

c Leichte Sprache

d Barrierefreie Informationstechnik

e Bundesfachstelle für Barrierefreiheit

f Schlichtungsstelle

g Partizipation

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes

§ 1
Ziel und Verantwortung der Träger öffentlicher Gewalt.

§ 2
Frauen mit Behinderungen; Benachteiligung wegen mehrerer Gründe.

§ 3
Menschen mit Behinderungen

§ 6
Gebärdensprache und Kommunikation von Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen.

§ 7
Benachteiligungsverbot für Träger öffentlicher Gewalt

§ 11
Verständlichkeit und Leichte Sprache

Abschnitt 3
Bundesfachstelle für Barrierefreiheit

§ 13
Bundesfachstelle für Barrierefreiheit

§ 16
Schlichtungsstelle und -verfahren; Verordnungsermächtigung

Abschnitt 5
Beauftragte oder Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen.

§ 17
Amt der oder des Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen.

Abschnitt 6
Förderung der Partizipation

§ 19
Förderung der Partizipation

Artikel 2
Weitere Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes zum Jahr 2018

§ 11
Verständlichkeit und Leichte Sprache

Artikel 3
Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Folgeänderungen

Artikel 6
Evaluierung

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Anpassung des Behinderungsbegriffs an den Wortlaut der UN-BRK

2. Verbesserung der Barrierefreiheit

3. Leichte Sprache zur stärkeren Berücksichtigung der Belange von Menschen mit geistigen Behinderungen

4. Einrichtung einer Bundesfachstelle für Barrierefreiheit

5. Klarstellung des Benachteiligungsverbots für Träger öffentlicher Gewalt durch die Aufnahme des Prinzips der Versagung angemessener Vorkehrungen als Form der Benachteiligung

6. Stärkung von Frauen mit Behinderungen und Aufnahme einer Regelung zur Benachteiligung wegen mehrerer Gründe

7. Einrichtung einer Schlichtungsstelle und die Einführung von Schlichtungsverfahren

8. Förderung der Partizipation von Organisationen von Menschen mit Behinderungen

9. Klarstellung des Geltungsbereichs

10. Kommunikation von Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demografische Folgen

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

a Hinwirken auf Barrierefreiheit gegenüber Dritten

b Herstellung von Barrierefreiheit im Bereich Bau

c Leichte Sprache

d Barrierefreie Informationstechnik

e Bundesfachstelle für Barrierefreiheit

f Schlichtungsstelle

g Partizipation

4. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

1. Zentrale Anlaufstelle, Erstberatung

2. Bereitstellung, Bündelung und Weiterentwicklung von unterstützenden Materialien zur Herstellung von Barrierefreiheit

3. Unterstützung der Beteiligten von Zielvereinbarungsverhandlungen nach § 5 im Rahmen der verfügbaren finanziellen und personellen Kapazitäten

4. Aufbau eines Netzwerks

5. Begleitung von Forschungsvorhaben zur Verbesserung der Datenlage und zur Herstellung von Barrierefreiheit

6. Bewusstseinsbildung durch Öffentlichkeitsarbeit

Zu Absatz 3

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3302: Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

3 Erfüllungsaufwand

1. Leichte Sprache

2. Schlichtungsverfahren

3. Partizipation

Für die Verwaltung entsteht zusätzlicher Erfüllungsaufwand durch eine Reihe von Vorgaben:

1. Herstellung von Barrierefreiheit von Gebäuden

2. Leichte Sprache

3. Barrierefreie Informationstechnik

4. Bundesfachstelle für Barrierefreiheit

5. Schlichtungsstelle

6. Partizipation

3 Evaluation


 
 
 


Drucksache 667/16

... "Dazu wird von dem jeweiligen veränderten Erlösbudget nach Absatz 2 Satz 5 oder Absatz 3 Satz 12 die Summe der Zusatzentgelte abgezogen und der sich ergebende Betrag wird durch die vereinbarte Summe der effektiven Bewertungsrelationen dividiert."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 667/16




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

§ 2a
Definition von Krankenhausstandorten

Artikel 2
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

§ 4
Leistungsbezogener Vergleich

Artikel 3
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 4
Weitere Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 5
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 65d
Förderung besonderer Therapieeinrichtungen

§ 115d
Stationsäquivalente psychiatrische Behandlung

Artikel 6
Änderung des Psych-Entgeltgesetzes

Artikel 6a
Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung

Artikel 6b
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 6c
Änderung der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung

Artikel 7
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 138/16

... Die vorliegende Initiative ist gerechtfertigt, da die Ziele der vorgeschlagenen Maßnahmen von den Mitgliedstaaten allein nicht ausreichend verwirklicht werden können. Da der Warenverkehr im Binnenwasserstraßennetz in all seinen Facetten im Allgemeinen länderübergreifend ist, beeinträchtigen die Unterschiede zwischen den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten das Funktionieren des Binnenmarktes für Waren und Arbeitskräfte. Ohne ein Tätigwerden der EU wäre die Vollendung und effiziente Nutzung des transeuropäischen Verkehrsnetzes gefährdet, und die von der EU in das Binnenwasserstraßennetz investierten Mittel würden keine optimalen Ergebnisse erzielen. Die EU-weiten Unterschier rechtlichen Regelungen5 für Berufsqualifikationen in der Binnenschifffahrt können weder von den Mitgliedstaaten - einzeln oder im Rahmen internationaler Übereinkommen - noch vom Wirtschaftszweig selbst gelöst werden. Dies gilt gleichermaßen für Schiffsführer wie für andere Kategorien von Besatzungsmitgliedern. Die Ausdehnung des Geltungsbereichs auf die Rheinschifffahrt erbringt einen Zusatznutzen gegenüber dem bestehenden Rechtsrahmen, da auf diese Weise einheitliche Standards gewährleistet werden, die eine unverzichtbare Komponente des EU-Binnenmarktes für qualifizierte Arbeitskräfte in der Binnenschifffahrt darstellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 138/16




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Kohärenz mit bestehenden Maßnahmen in diesem Bereich

1.3. Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

2.1. Rechtsgrundlage

2.2. Subsidiarität

2.3. Verhältnismäßigkeit

2.4. Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

3.1. Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

3.2. Konsultation der Interessenträger

3.3. Folgenabschätzung

3.4. Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. FAKULTATIVE Angaben

5.1. Regelungen in Bezug auf die Beobachtung, die Bewertung und die Berichterstattung

5.2. Erläuternde Dokumente

Vorschlag

Kapitel 1
Gegenstand, Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel 2
Unionsbefähigungszeugnisse

Artikel 4
Verpflichtung der Mitglieder einer Decksmannschaft zum Mitführen eines Unionsbefähigungszeugnisses

Artikel 5
Verpflichtung zum Mitführen eines Unionsbefähigungszeugnisses bei besonderen Tätigkeiten

Artikel 6
Verpflichtung für Schiffsführer zum Besitz besonderer Zulassungen

Artikel 7
Klassifizierung von Binnenwasserstraßen mit maritimem Charakter

Artikel 8
Binnenwasserstraßenabschnitte mit besonderen Risiken

Artikel 9
Anerkennung

Kapitel 3
NACHWEIS von BERUFSQUALIFIKATIONEN

Abschnitt I
Verfahren für die Ausstellung von Unionsbefähigungszeugnissen und besonderen Zulassungen

Artikel 10
Ausstellung und Gültigkeit von Unionsbefähigungszeugnissen

Artikel 11
Ausstellung von besonderen Zulassungen für Schiffsführer

Artikel 12
Verlängerung von Unionsbefähigungszeugnissen

Artikel 13
Entzug von Unionsbefähigungszeugnissen und besonderen Zulassungen

Abschnitt II
Befähigungen

Artikel 14
Anforderungen für Befähigungen

Artikel 15
Beurteilung der Befähigung

Artikel 16
Prüfung unter der Zuständigkeit einer Verwaltungsbehörde

Artikel 17
Zulassung von Ausbildungsprogrammen

Artikel 18
Beurteilung der Befähigung in Bezug auf besondere Risiken

Artikel 19
Einsatz von Simulatoren

Abschnitt III
Fahrzeiten und medizinische Tauglichkeit

Artikel 20
Schifferdienstbuch und Bordbuch

Artikel 21
Medizinische Tauglichkeit

Kapitel 4
VERWALTUNGSBESTIMMUNGEN

Artikel 22
Schutz personenbezogener Daten

Artikel 23
Register

Artikel 24
Zuständige Behörden

Artikel 25
Überwachung

Artikel 26
Evaluierung

Artikel 27
Bekämpfung von Betrug und sonstigen rechtswidrigen Praktiken

Artikel 28
Sanktionen

Kapitel 5
Schlussbestimmungen

Artikel 29
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 30
Ausschuss

Artikel 31
Überprüfung

Artikel 32
Schrittweise Einführung

Artikel 33
Aufhebung

Artikel 34
Übergangsbestimmungen

Artikel 35
Umsetzung

Artikel 36
Inkrafttreten

Artikel 37
Adressaten

ANHÄNGE zur Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Binnenschifffahrt und zur Aufhebung der Richtlinie 96/50/EG des Rates und der Richtlinie 91/672/EWG des Rates

Anhang I
Mindestanforderungen in Bezug auf Alter, Einhaltung der Verwaltungsvorschriften, Befähigung und Fahrzeiten

1. BEFÄHIGUNGEN von MITGLIEDERN einer DECKSMANNSCHAFT auf dem EINSTIEGSNIVEAU

1.1. Mindestanforderungen für Befähigungszeugnisse für Decksleute

1.2. Mindestanforderungen für Befähigungszeugnisse für Auszubildende

2. BEFÄHIGUNGEN für MITGLIEDER einer DECKSMANNSCHAFT auf der BETRIEBSEBENE

2.1. Mindestanforderungen für Befähigungszeugnisse für Matrosen

2.2. Mindestanforderungen für Befähigungszeugnisse für Vollmatrosen

2.3. Mindestanforderungen für Befähigungszeugnisse für Steuerleute

3. BEFÄHIGUNGEN für MITGLIEDER einer DECKSMANNSCHAFT auf der FÜHRUNGSEBENE

3.1. Mindestanforderungen für Unionsbefähigungszeugnisse für Schiffsführer Unionsschiffsführerpatente

3.2. Anforderungen für besondere Zulassungen für das Schiffsführerbefähigungszeugnis Schiffsführerpatent

3.2.1. Wasserstraßen mit maritimem Charakter

3.2.2. Radar

3.2.3. Als Brennstoff verwendetes Flüssigerdgas Jeder Bewerber muss

3.2.4. Großverbände

4. BEFÄHIGUNGEN für besondere Tätigkeiten

4.1. Sachkundiger für die Fahrgastschifffahrt

4.2. Sachkundiger für die Verwendung von Flüssigerdgas LNG als Brennstoff

Anhang II
Grundlegende Anforderungen an die Befähigung

1. GRUNDLEGENDE BEFÄHIGUNGSANFORDERUNGEN auf der BETRIEBSEBENE

1.1. Navigation

1.2. Schiffsbetrieb

1.3. Ladungsumschlag, Ladungsstauung und Fahrgastbeförderung

1.4. Schiffsbetriebstechnik und Elektrotechnik, Elektronik und Leittechnik

1.5. Wartung und Instandsetzung

1.6. Kommunikation

1.7. Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz

2. GRUNDLEGENDE BEFÄHIGUNGSANFORDERUNGEN auf der FÜHRUNGSEBENE

2.1. Navigation

2.2. Schiffsbetrieb

2.3. Ladungsumschlag, Ladungsstauung und Fahrgastbeförderung

2.4. Schiffsbetriebstechnik und Elektrotechnik, Elektronik und Leittechnik

2.5. Wartung und Instandsetzung

2.6. Kommunikation

2.7. Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz

3. GRUNDLEGENDE BEFÄHIGUNGSANFORDERUNGEN für besondere ZULASSUNGEN

3.1. Befahren von Wasserstraßen mit maritimem Charakter

3.2. Radarnavigation

4. GRUNDLEGENDE BEFÄHIGUNGSANFORDERUNGEN für besondere Tätigkeiten

4.1. Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt

4.2. Sachkundige für die Verwendung von Flüssigerdgas LNG als Brennstoff

Anhang III
Grundlegende Anforderungen an die medizinische Tauglichkeit


 
 
 


Drucksache 806/16 (Beschluss)

... Als bußgeldbewehrt sollen nur Verstöße gegen eine genehmigungspflichtige Nutzung als Nebenwohnung geahndet werden. Dies wird durch den Zusatz "erforderliche" klargestellt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 806/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 4 Absatz 2 Satz 2

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB

4. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - § 9 Absatz 1 Nummer 24 BauGB

5. Zu Artikel 1 passive Schallschutzmaßnahmen gegen Gewerbelärm

6. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 13b BauGB

7. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 22 Absatz 1 Satz 2 BauGB

8. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 22 BauGB

9. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 35 Absatz 1 Nummer 4 BauGB

10. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 35 Absatz 4 Satz 2 - neu - und Absatz 6 Satz 4 Nummer 3 BauGB

11. Zu Artikel 1 Nummer 17a - neu - § 172 Absatz 4 Satz 3 Nummer 6 BauGB

12. Zu Artikel 1 Nummer 17b - neu - § 173 Absatz 3 Satz 3 - neu - BauGB

13. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 213 Absatz 1 Nummer 4 BauGB

14. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe b § 213 Absatz 2 BauGB

15. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 6a Absatz 4 Nummer 1 BauNVO

16. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 17 Absatz 1 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - BauNVO


 
 
 


Drucksache 615/16

Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 BHO über die Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 1102 Titel 636 12 - Erstattung von Aufwendungen der Deutschen Rentenversicherung Bund aufgrund der Überführung von Zusatzversorgungssystemen in die RV - bis zu einer Höhe von 14.000 T€



Drucksache 435/16

... Mit der Neufassung von § 26 Absatz 1 des Erdölbevorratungsgesetzes vereinfacht sich für Wirtschaftsteilnehmer das administrative Verfahren, um dem Erdölbevorratungsverband Leistungen anzubieten. Der jährliche Minderaufwand wird auf ca. 9 825 Euro geschätzt (250 Stunden x Durchschnittstarifsatz Energiebranche von 39,30 Euro pro Stunde). Dies bezieht sich auf geschätzte drei EU-weite Vergabeverfahren pro Jahr für Rahmenvereinbarungen. Geschätzt wird, dass sich insgesamt 100 Wirtschaftsteilnehmer (zwei Verfahren mit jeweils 40 Teilnehmern und ein Verfahren mit 20 Teilnehmern) an diesen Verfahren beteiligen und jeder Wirtschaftsteilnehmer (bislang) 2,5 Stunden aufwenden musste, um die erforderlichen Zusatzunterlagen durchzuarbeiten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 435/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Erdölbevorratungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Mineralöldatengesetzes

Artikel 3
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG:NKR-Nr. 3803: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften zur Bevorratung von Erdöl, zur Erhebung von Mineralöldaten und zur Umstellung auf hochkalorisches Erdgas

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

Weitere Kosten


 
 
 


Drucksache 23/16

... b) die Hüttenknappschaftliche Zusatzversicherung,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 23/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Abkommen

Teil I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Sachlicher Geltungsbereich

Artikel 3
Persönlicher Geltungsbereich

Artikel 4
Gleichbehandlung

Artikel 5
Gleichstellung des gewöhnlichen Aufenthalts und Export von Leistungen

Teil II
Anzuwendende Rechtsvorschriften

Artikel 6
Allgemeine Regelungen

Artikel 7
Entsandte Personen

Artikel 8
Beschäftigte bei diplomatischen Missionen und konsularischen Vertretungen

Artikel 9
Ausnahmevereinbarungen

Teil III
Besondere Bestimmungen

Artikel 10
Zusammenrechnung von Versicherungszeiten und Rentenberechnung

Artikel 11
Besonderheiten für die Bundesrepublik Deutschland

Artikel 12
Besonderheiten für die Republik Albanien

Teil IV
Verschiedene Bestimmungen

Kapitel 1
Amts- und Rechtshilfe

Artikel 13
Amts- und Rechtshilfe, ärztliche Untersuchungen

Artikel 14
Anerkennung vollstreckbarer Entscheidungen und Urkunden sowie Beitreibung von Beitragsrückständen

Artikel 15
Gebühren

Artikel 16
Bekanntgabe von Schriftstücken und Amtssprachen

Artikel 17
Gleichstellung von Anträgen

Artikel 18
Datenschutz

Kapitel 2
Durchführung und Auslegung dieses Abkommens

Artikel 19
Durchführungsvereinbarungen und Verbindungsstellen

Artikel 20
Währung und Umrechnungskurse

Artikel 21
Erstattungen

Artikel 22
Beilegung von Meinungsverschiedenheiten

Teil V
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 23
Leistungsansprüche auf der Grundlage dieses Abkommens

Artikel 24
Schlussprotokoll

Artikel 25
Ratifikation und Inkrafttreten

Artikel 26
Geltungsdauer und Kündigung

Schlussprotokoll zum Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Albanien über Soziale Sicherheit

1. Zu Artikel 1 Absatz 1 Nummer 5 des Abkommens:

2. Zu Artikel 1 Absatz 1 Nummer 9 des Abkommens:

3. Zu Artikel 2 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b des Abkommens:

4. Zu Artikel 2 Absatz 2 des Abkommens:

5. Zu Artikel 4 des Abkommens:

6. Zu Artikel 5 des Abkommens:

7. Zu den Artikeln 6, 7 und 9 des Abkommens:

Zu Artikel 7

9. Zu Artikel 9 des Abkommens:

10. Zu Artikel 23 des Abkommens:

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderer Teil


 
 
 


Drucksache 17/1/16

... a) Der Bundesrat bedauert, dass das bislang geltende Zulassungssystem für Zusatzstoffe, bei dem nur Zusatzstoffe verwendet werden konnten, die explizit zugelassen waren (präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt), künftig nicht mehr gelten wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 17/1/16




1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Satz 2 - neu - TabakerzV

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Nummer 1a - neu - TabakerzV

3. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 4 Satz 1 TabakerzV

4. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 4 Satz 4 - neu - TabakerzV

5. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 und § 27 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 TabakerzV

6. Zu Artikel 3 § 1 Absatz 1 PrüflabV


 
 
 


Drucksache 63/16

... Da nach den Informationen, die aus dem bisherigen Vollzug vorliegen, der überwiegende Anteil der Anlagen den Anforderungen bereits jetzt genügt, werden keine wesentlichen Zusatzkosten erwartet. Mehrkosten fallen jedoch dadurch an, dass aufgrund der BVT-Schlussfolgerungen Anforderungen an die Überwachung von Abwasserparametern durch den Anlagenbetreiber neu eingeführt werden. Diese Mehrkosten werden für die betroffenen Anlagen der Lederindustrie auf rund 1900 Euro im Jahr und für die Chloralkali-Industrie auf rund 2100 Euro im Jahr geschätzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 63/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Siebte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Abwasserverordnung

Anlage 2
(zu § 3 Absatz 1 Satz 2 bis 4) Inhalt betrieblicher Dokumentationen

1. Betriebliches Abwasserkataster

2. Betriebstagebuch

3. Jahresbericht

B Allgemeine Anforderungen

F Anforderungen für vorhandene Einleitungen

G Abfallrechtliche Anforderungen

H Betreiberpflichten

B Allgemeine Anforderungen

G Abfallrechtliche Anforderungen

H Betreiberpflichten

Artikel 2
Änderung des Abwasserabgabengesetzes

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit

II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

V. Befristung

VI. Nachhaltigkeitsaspekte

VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VIII. Erfüllungsaufwand

VIII.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

VIII.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

VIII.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

IX. Weitere Kosten

X. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

XI. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern

B. Besonderer Teil

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Nr. 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nr. 7

Zu Anlage 2 Nr. 1 Betriebliches Abwasserkataster

Zu Anlage 2 Nr. 2 Betriebstagebuch

Zu Anlage 2 Nr. 3 Jahresbericht

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Anlage n
zur Herstellung von Spezialitäten sind aus dem Geltungsbereich des BVT-Merkblatts ausgeschlossen. Dazu gehören neben den Alkoholaten auch die Dithionite. Zu Nummer 12 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb (Anhang 42, Teil A) Der neue Absatz 3 konkretisiert den in § 1 Absatz 2 Satz 1 der AbwV genannten Begriff des Emissionsgrenzwertes, indem auf die Werte in den Teilen C, E und F Abschnitt I Absatz 1 und 3 sowie F Abschnitt II Absatz 1 und 2 verwiesen wird.

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Teil
G Zur Aufrechterhaltung der Systematik der Anhänge durch die Einführung eines Teils H (Betreiberpflichten) ist die Einfügung eines Teils G notwendig.

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3391: Entwurf einer Siebten Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung und des Abwasserabgabengesetzes

I. Zusammenfassung

Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 522/16

... - der Agentur administrative Unterstützung leisten, um die Einstellung des erforderlichen Zusatzpersonals zu ermöglichen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 522/16




1. Einleitung

2. Mobilität und Sicherheit durch den Schutz der GRENZEN und einen EFFEKTIVEN INFORMATIONSAUSTAUSCH

3. Die wichtigsten operativen Schritte

3.1 Einführung eines integrierten europäischen Managements der Außengrenzen: die Europäische Grenz- und Küstenwache

3.2 Strengere Kontrollen durch das Einreise-/Ausreisesystem EES

3.3 Vorab-Kontrolle nicht visumpflichtiger Reisender: ein EU-weites Reiseinformations- und -Genehmigungssystem ETIAS

3.4 Verbessertes Identitätsmanagement und verstärkte Bekämpfung von Dokumentenbetrug: Dokumentensicherheit

3.5 Entwicklung der Sicherheitsunion: Stärkung von Europol

- Verbesserter Zugang von Europol zu EU-Datenbanken

- Stärkung der internen Governance des Europäischen Zentrums zur Terrorismusbekämpfung

- Maximierung des Nutzens der Zusammenarbeit

- Zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen

4. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 544/16

... Der Begriff des Geschäftsbetriebs ist anhand qualitativer Merkmale zu bestimmen. Ein Geschäftsbetrieb umfasst die von einer einheitlichen Gewinnerzielungsabsicht getragenen, nachhaltigen, sich gegenseitig ergänzenden und fördernden Betätigungen der Körperschaft. Weder zugunsten noch zulasten der Körperschaft ist maßgeblich, ob und in welchem Umfang aus Anlass des Anteilseignerwechsels neues Betriebsvermögen zugeführt wird. Dieses Kriterium hatte sich in der Verwaltungspraxis zu § 8 Absatz 4 KStG a.F. als besonders gestaltungs- und streitanfällig erwiesen. Wirtschaftspolitisch wäre es im Übrigen auch nicht sinnvoll, die Vermehrung des Betriebsvermögens durch einen Neugesellschafter zu sanktionieren und insbesondere die Sanierung von Unternehmen durch steuerliche Zusatzlasten zu erschweren. Die zu § 8 Absatz 4 KStG a.F. strittigen Fragen, welcher zeitliche Zusammenhang zwischen Anteilsübertragung und Betriebsvermögenszuführung bestehen muss und ob darüber hinaus ein sachlicher Zusammenhang erforderlich ist, stellen sich für § 8d - neu - KStG nicht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 544/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

§ 8d
Fortführungsgebundener Verlustvortrag

Artikel 2
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demografische Auswirkungen

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

5.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

5.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

5.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

5 Inhaltsübersicht

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

5 Antragserfordernis

5 Verwendungsreihenfolge

5 Geschäftsbetrieb

5 Fortführungserfordernis

Rechtsfolge - Untergang nicht genutzter Verluste

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3879: Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Regelungsinhalt

II.2 Vorgaben, Erfüllungsaufwand und Weitere Kosten

II.3 One in one out


 
 
 


Drucksache 199/16

... Rentenversicherung, rund 56 Millionen Euro auf die Alterssicherung der Landwirte, rund 129 Millionen Euro auf die gesetzliche Unfallversicherung und rund 142 Millionen Euro auf steuerfinanzierte Erstattungen für überführte Ansprüche aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen der ehemaligen DDR.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 199/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Festsetzung des aktuellen Rentenwerts und des aktuellen Rentenwerts (Ost)

§ 2
Festsetzung des allgemeinen Rentenwerts und des allgemeinen Rentenwerts (Ost) in der Alterssicherung der Landwirte

§ 3
Ausgleichsbedarf und Ausgleichsbedarf (Ost)

§ 4
Anpassungsfaktor in der Unfallversicherung

§ 5
Pflegegeld in der Unfallversicherung

§ 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Festsetzung der aktuellen Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung

1.1. Bestimmung des aktuellen Rentenwerts

1.2. Bestimmung des aktuellen Rentenwerts Ost

2. Festsetzung der allgemeinen Rentenwerte in der Alterssicherung der Landwirte

2.1. Bestimmung des allgemeinen Rentenwerts

2.2. Bestimmung des allgemeinen Rentenwerts Ost

3. Bestimmung des Ausgleichsbedarfs

4. Anpassung der Renten und sonstigen Geldleistungen der Unfallversicherung

4.1. Anpassung in den alten Ländern

4.2. Anpassung in den neuen Ländern

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3.2. Alterssicherung der Landwirte

3.3. Gesetzliche Unfallversicherung

3.4. Erstattungen für Ansprüche aus Zusatzversorgungssystemen

3.5. Erstattungen für Ansprüche aus Sonderversorgungssystemen

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

5. Weitere Kosten

6. Weitere Verordnungsfolgen, gleichstellungspolitische Relevanz

VI. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3692: Entwurf einer Verordnung zur Bestimmung der Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Alterssicherung der Landwirte zum 1. Juli 2016

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 160/16 (Beschluss)

... Eine entsprechende Regelung sollte auch in die Novelle aufgenommen werden. Die Gründe für die Streichung überzeugen nicht. Die damit beabsichtigte Aufwertung des Referenzpunktes und die Konzentration der Referenzmittel würde nur minimal sein. Erfahrungsgemäß sind es nicht mehr als zwei bis drei Filme im Jahr, die von dieser Zusatzregelung profitieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 160/16 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu § 2 Satz 1 Nummer 9 - neu - FFG

3. Zu § 54 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 FFG

4. Zu § 56 Absatz 3 FFG

5. Zu § 73 Absatz 1 Satz 3, § 76 Absatz 1 Satz 2, § 91 Absatz 2 Satz 2 FFG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

6. Zu § 77 Absatz 2 Satz 4 - neu - FFG


 
 
 


Drucksache 71/1/16

... Diese Verpflichtung ist unmittelbar im Kontext mit den Ausnahmen zu sehen, die in Absatz 5 niedergelegt sind. Danach unterliegen insbesondere Einfamilienhäuser nicht der Ausstattungsverpflichtung. Da der Einbau kleiner Leitungsrohre beim Hausbau nur geringe Zusatzkosten verursacht, die Nachrüstung von Gebäuden mit einer hochgeschwindigkeitsfähigen passiven Netzinfrastruktur jedoch einen beträchtlichen Teil der Kosten des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen ausmachen kann, sind alle neuen oder umfangreich zu renovierenden Gebäude - einschließlich gewerblich genutzten - unter weitergehenden Voraussetzungen mit passiven Infrastrukturen auszustatten, die den Anschluss der Endnutzer an Hochgeschwindigkeitsnetze ermöglichen. Die Verpflichtung gilt nur im Rahmen von Neubauten und umfangreichen Renovierungen, für die eine Baugenehmigung erforderlich ist, und entfaltet ihre Wirkung für Genehmigungsanträge nach dem 31. Dezember 2016.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 71/1/16




Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu den einzelnen Vorschriften

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a1 - neu - § 3 Nummer 2b - neu - TKG

7. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe d § 3 Nummer 17b TKG

8. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe f § 3 Nummer 26 TKG

9. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b § 68 Absatz 2 Satz 2 TKG

10. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe c1 - neu - § 68 Absatz 4a - neu - TKG

11. Zu Artikel 1 Nummer 10a - neu - § 71 Absatz 2 Satz 2 - neu - TKG

12. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 77a Absatz 1 Nummer 3 TKG

13. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 77a Absatz 4 TKG

14. Zu Artikel 1 Nummer 14, 15 § 77b Absatz 2 Satz 2, Absatz 6 Satz 2, § 77c Absatz 2 Satz 3, § 77h Absatz 2 Satz 2, § 77i Absatz 3 Satz 1, § 77k Absatz 3 Satz 1 TKG

15. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 77c Absatz 3 Nummer 1 TKG

16. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 77d Absatz 3a - neu - TKG

17. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 77g Absatz 2 TKG

18. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 77g Absatz 2 Nummer 3 TKG

19. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 77g Absatz 2 Nummer 7 TKG *

20. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 77i Absatz 5 Satz 2 - neu -TKG **

21. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 77g Absatz 2 Nummer 7 und § 77i Absatz 5 TKG *

22. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 77h Absatz 4 Nummer 3 TKG

23. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 77i Absatz 1 TKG

24. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 77i Absatz 7 Satz 1 TKG

25. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 77i Absatz 7 Satz 1 TKG - Hilfsempfehlung zu Ziffer 24

26. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 77i Absatz 7 TKG

27. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 77i Absatz 7 Satz 2 TKG

28. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 77i Absatz 7 Satz 3 - neu - TKG

29. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 77k Absatz 1 Satz 1 TKG

30. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 77k Absatz 2 TKG

31. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 77k Absatz 4, 5, 6 - neu - TKG , § 77o Absatz 3a - neu -, Absatz 4 TKG


 
 
 


Drucksache 814/2/16

... (2) Die Gesellschaft privaten Rechts im Sinne des Gesetzes zur Errichtung einer Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen ist als Arbeitgeber verpflichtet, die für den Abschluss einer Beteiligungsvereinbarung mit der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder schließt die in Satz 1 genannte Gesellschaft spätestens zum 1. Januar 2021 eine Beteiligungsvereinbarung mit der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder. Soweit ein Land nicht Mitglied der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder ist, wird die Erstattung der dem Land während der Zuweisung oder der Personalgestellung durch den Aufbau oder den Erhalt einer Zusatzversorgung für die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entstehenden Versorgungskosten durch den Bund durch besondere Vereinbarung gemäß § 4 Absatz 6 Satz 3 geregelt".

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 814/2/16




Zu Artikel 15


 
 
 


Drucksache 295/16

... Die Eigensicherungsmaßnahme nach Absatz 1 dient ausschließlich dem Schutz des Verdeckten Ermittlers und soll die Möglichkeit einer umgehenden Reaktion (Rettungszugriff) ermöglichen. Es handelt sich damit im Unterschied zu einer akustischen Überwachung zur Strafverfolgung oder zur Gefahrenabwehr nicht um ein Instrument, welches den Primärzweck verfolgt, Informationen zu erheben und unter bestimmten Umständen weiter zu verwenden. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass beim Einsatz eines Verdeckten Ermittlers in einer Wohnung dieser erheblichen Einfluss auf den Inhalt und den Verlauf des Gesprächs nehmen wird, so dass im Regelfall in derartigen Gesprächen nicht der Kernbereich privater Lebensgestaltung betroffen wird. Sollte dieser dennoch betroffen sein, regelt Satz 1, dass die Eigensicherungsmaßnahmen innerhalb von Wohnungen zu unterbrechen sind. Mit dem Zusatz "sobald dies ohne Gefährdung des Verdeckten Ermittlers möglich ist" wird verdeutlicht, dass die Unterbrechung situationsangepasst und -angemessen erfolgen soll, insbesondere unter Berücksichtigung der Möglichkeit eines Rettungszugriffs. Andere Gründe dürfen zur Verzögerung der Unterbrechung nicht herangezogen werden. Satz 2 stellt sicher, dass Aufzeichnungen, die den Kernbereich privater Lebensgestaltung betreffen, unverzüglich zu löschen sind. Erkenntnisse über solche Vorgänge dürfen nicht verwertet werden, auch nicht unter den Voraussetzungen des Absatzes 4. Die Tatsache der Erfassung der Daten und ihrer Löschung sind in jedem Fall aktenkundig zu machen. Diese über den Löschungsvorgang angefallenen Daten dürfen zu Zwecken der Datenschutzkontrolle verwendet werden und sind zu löschen, wenn sie für diese Zwecke nicht mehr erforderlich sind, spätestens am Ens zweiten Kalenderjahres, das dem Jahr der Dokumentierung folgt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 295/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes

§ 22b
Errichtung gemeinsamer Dateien mit ausländischen Nachrichtendiensten

§ 22c
Teilnahme an gemeinsamen Dateien mit ausländischen Nachrichtendiensten

Artikel 2
Änderung des BND-Gesetzes

§ 2a
Besondere Auskunftsverlangen

Artikel 3
Änderung des Bundespolizeigesetzes

§ 28a
Einsatz technischer Mittel zur Eigensicherung

Artikel 4
Änderung des VIS-Zugangsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Artikel 10-Gesetzes

Artikel 6
Änderung des Vereinsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes

Artikel 8
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 9
Änderung des Telekommunikationsgesetzes

§ 111
Daten für Auskunftsersuchen der Sicherheitsbehörden

Artikel 10
Einschränkung eines Grundrechts

Artikel 11
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt

III. Alternativen, Folgen und Auswirkungen

1. Alternativen

2. Folgen und Auswirkungen

3. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

VII. Sonstige Kosten

VIII. Weitere Gesetzesfolgen

IX. Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 22b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 22c

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu § 150

Zu § 150

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3751: Entwurf eines Gesetzes zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

4 Gesamtbetrachtung


 
 
 


Drucksache 681/16

... Einmalige Haushaltsausgaben in nicht quantifizierbarer sehr geringer Höhe könnten den betroffenen Körperschaften durch die Umsetzung von Informations- und Berichtspflichten von Mitgliedern der Organe entstehen. Die entstehenden Zusatzkosten werden aber aller Voraussicht nach sehr gering sein, da sich die Umsetzung der Informations- und Berichtspflichten im Rahmen von bereits jetzt turnusgemäß durchgeführten Organsitzungen vollzieht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 681/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 77b
Besondere Regelungen zu Einrichtungen und Arbeitsgemeinschaften der Kassenärztlichen Bundesvereinigungen

§ 78a
Aufsichtsmittel in besonderen Fällen bei den Kassenärztlichen Bundesvereinigungen

§ 78b
Entsandte Person für besondere Angelegenheiten bei den Kassenärztlichen Bundesvereinigungen

§ 80
Wahl und Abberufung.

§ 91a
Aufsicht über den Gemeinsamen Bundesausschuss, Haushalts- und Rechnungswesen, Vermögen

§ 217g
Aufsichtsmittel in besonderen Fällen beim Spitzenverband Bund der Krankenkassen

§ 217h
Entsandte Person für besondere Angelegenheiten bei dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen

§ 217i
Verhinderung von Organen, Bestellung eines Beauftragten

§ 219
Besondere Regelungen zu Einrichtungen und Arbeitsgemeinschaften des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen.

Artikel 2
Änderung des Elften Buches SOzialgesetzbuch

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

Im Einzelnen

III. Alternativen

IV. GesetzgebungskomPetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. NachhaltigkeitsasPekte

3. Haushaltsausgaben Ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere KOsten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu § 78a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 78b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe n

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Absatz 2a

Zu Absatz 2b

Zu Absatz 2c

Zu Absatz 2d

Zu Absatz 2e

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 431/16 (Beschluss)

... Auf eine Einbeziehung der in Artikel 9 Nummer 10 des Gesetzentwurfes vorgesehenen Ersetzung des bisherigen § 29 Absatz 3 BNotO in das hier maßgebliche Gesetzgebungsverfahren sollte verzichtet werden. Eine Anpassung des § 29 Absatz 3 Satz 1 BNotO an den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 8. März 2005 - 1 BvR 2561/03 (BGBl. I S. 1413) steht mit der Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie nicht in unmittelbarem Zusammenhang und ist nicht in besonderem Maße dringlich. Sie bedarf hinsichtlich ihrer Umsetzung einer sorgfältigen Abwägung, die durch eine breiter angelegte Diskussion auf der Grundlage der Ermittlung der bislang in der Praxis gewonnenen Erfahrungen vorbereitet werden sollte. Dabei sind die Berufsfreiheit des werbenden Anwaltsnotars, der Schutz der rechtsuchenden Bevölkerung vor einer Irreführung sowie der Schutz konkurrierender Berufsträger vor der ungerechtfertigten Ausnutzung eines Wettbewerbsvorteils miteinander in Einklang zu bringen. Hierbei spricht viel dafür, anhand des Kriteriums der Ortsfestigkeit zwischen Geschäftspapieren und Verzeichnissen einerseits sowie Geschäftsschildern andererseits zu unterscheiden. Anders als Geschäftspapiere oder Einträge in Verzeichnissen werden Geschäftsschilder für eine ortsfeste Verwendung beschafft. Ein schutzwürdiges Interesse, für an unterschiedlichen Orten belegene Räume gleich ausgestaltete Geschäftsschilder zu verwenden, ist nicht anzuerkennen. Ohne die Anerkennung eines solchen Interesses an einer einheitlichen Beschaffung und Verwendung aber besteht kein Grund, in Kauf zu nehmen, dass ein Anwaltsnotar auf einem Geschäftsschild an einem Ort die Bezeichnung "Notar" führt, an dem er notarielle Amtsgeschäfte nicht vornehmen darf. Mit einer solchen Verwendung eines Geschäftsschildes ist eine erhebliche Gefahr verbunden, die rechtsuchende Bevölkerung irrezuführen und den Wettbewerb unter den Berufsträgern ohne sachliche Rechtfertigung zu verzerren. Ein auf dem Schild angebrachter Hinweis auf den Amtssitz des Anwaltsnotars bringt nicht hinreichend deutlich zum Ausdruck, dass der Betroffene notarielle Amtshandlungen nicht örtlich unbegrenzt vornehmen darf. Denn angesichts der Verbreitung mit einer Ortsangabe verbundener LL.M-Titel ist für die rechtsuchende Bevölkerung nicht hinreichend klar ersichtlich, ob der Klammerzusatz lediglich angibt, wo der Betroffene sein Amt erlangt hat, oder ob aus dem Klammerzusatz zu schließen ist, dass der Betroffene an dem Ort, an dem er das mit dem Hinweis auf einen abweichenden Amtssitz versehene Schild verwendet, notarielle Amtshandlungen nicht vornehmen darf.



Drucksache 279/16

... bb) Höhe der Werks- oder Betriebsrenten sowie der Leistungen der Zusatzversorgungskassen des öffentlichen Dienstes,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 279/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und die Arbeitsmarktbeteiligung sowie die Wohnsituation der Haushalte (Mikrozensusgesetz - MZG)

§ 1
Art und Gegenstand der Erhebung

§ 2
Zweck der Erhebung

§ 3
Erhebungseinheiten

§ 4
Auswahl der Stichprobe, Grundstichprobe

§ 5
Periodizität, Berichtswoche

§ 6
Kernprogramm der Erhebungsmerkmale

§ 7
Erhebungsmerkmale in Bezug auf die Arbeitsmarktbeteiligung

§ 8
Erhebungsmerkmale in Bezug auf Einkommen und Lebensbedingungen

§ 9
Erhebungsmerkmale in Bezug auf Informations- und Kommunikationstechnologie

§ 10
Erhebungsmerkmale in Gemeinschaftsunterkünften

§ 11
Hilfsmerkmale

§ 12
Erhebungsbeauftragte

§ 13
Auskunftspflicht

§ 14
Trennung und Löschung von Angaben

§ 15
Datenübermittlung

§ 16
Zusatzaufbereitungen zur Erwerbsbeteiligung

§ 17
Weitere Stichprobenerhebungen

§ 18
Experimentierklausel

§ 19
Verordnungsermächtigung

Artikel 2
Änderung des Informationsgesellschaftsstatistikgesetzes

§ 4
Hilfsmerkmale

Artikel 3
Änderung des Hochschulstatistikgesetzes

§ 9
Hilfsmerkmale

Artikel 4
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 5
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Alternativen

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluation

VII. Folgen für die nachhaltige Entwicklung

VIII. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu den Nummern 1 bis 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 10

Zu Satz 2

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 7

Zu Absatz 1

Im Einzelnen

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 9

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 19

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3689: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Mikrozensus und zur Änderung weiterer Statistikgesetze

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 104/16

... a) In dem Klammerzusatz wird die Angabe "Abs. 3" gestrichen.



Drucksache 416/16

... ) erreicht werden. Mit der damaligen Gesetzesänderung sollte klargestellt werden, dass auch der im Wesentlichen gleiche Auftritt eines nicht verbotenen Schwestervereins unter Beifügung einer unterscheidenden Ortsbezeichnung ebenfalls unter das Kennzeichenverbot fällt. In der Praxis wurde aber der Zusatz "die Zielrichtung teilenden" von den Gerichten so ausgelegt, dass sich das Merkmal des Teilens auf diejenigen Ziele beziehen muss, die zum Vereinsverbot geführt haben und letztlich auch zum Verbot des Schwestervereins führen könnten (vgl. dazu die Auflistung im Urteil des BGH vom 9. Juli 2015, 3 StR 33/15). Dies wird aber dem vom Gesetzgeber intendierten Zweck der Regelung, die Kennzeichen verbotener Vereine effektiv aus der Öffentlichkeit zu verbannen, nicht gerecht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 416/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Vereinsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen Keine IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 490/16

... Neben den in Absatz 2 genannten Grundvoraussetzungen können die Vertragspartner bei der Vereinbarung der Rahmenbedingungen des Modellvorhabens (zum Beispiel aufgrund von Schwerpunktsetzungen, tatsächlichen Gegebenheiten bei den Leistungserbringern, wie etwa deren Tätigkeitsspektrum, die örtliche Verteilung und so weiter) weitere Zusatzanforderungen aufstellen, die Auswirkungen auf den potenziellen Teilnehmerkreis haben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 490/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 64d
Modellvorhaben zur Heilmittelversorgung

Artikel 2
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Flexibilisierung des Systems der Preisfindung im Heilmittelbereich

2. Erprobung der stärkeren Einbindung der Heilmittelerbringer in die Versorgungsverantwortung

3. Weiterentwicklung des Präqualifizierungsverfahrens im Hilfsmittelbereich

4. Gewährleistung der kontinuierlichen Fortschreibung, Aktualisierung und Bereinigung des Hilfsmittelverzeichnisses

5. Stärkung der Ergebnisqualität der Hilfsmittelversorgung durch kontinuierliches Vertragscontrolling

6. Stärkere Berücksichtigung von Qualitätsaspekten bei der Ausschreibung zur Hilfsmittelversorgung

7. Stärkung der Wahlrechte der Versicherten

8. Gewährleistung des Sachleistungsprinzips durch mehr Transparenz und umfassende Informations- und Beratungsrechte der Versicherten

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und mit völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

c Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Absatz 1a

Zu Absatz 2

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe e

Zu Absatz 5a

Zu Absatz 5b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3785: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung

I. Zusammenfassung

Bürgerinnen und Bürger

4 Wirtschaft

Weitere Kosten:

4 Evaluierung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

Wirtschaft und Verwaltung

- Modellvorhaben Blankoverordnung

4 Wirtschaft

- Akkreditierungsverfahren der Präqualifizierungsstellen durch die DAkkS

- Verfahren für noch nicht unter die Verbandmitteldefinition fallende Produkte

4 Verwaltung


 
 
 


Drucksache 697/16

... mittelbar gegen § 118 Absatz 4 Satz 1 Buchstabe 1 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch in der Fassung des Artikels 8 Nummer 6 des Hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherungs-Neuregelungs-Gesetzes vom 21. Juni 2002 (BGBl. I S. 2167 <2181>)



Drucksache 127/16

... Nach Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe j des bestehenden Doppelbesteuerungs - abkommens können die Vertragsstaaten vereinbaren, bestimmte Gebiete als grenzüberschreitende Gewerbegebiete im Sinne des Abkommens zu erklären. Eine entsprechende Regelung enthielt auch das Doppelbesteuerungsabkommen vom 16. Juni 1959 (BGBl. 1960 II S. 1781, 1782) in der Fassung des Dritten Zusatzprotokolls vom 4. Juni 2004 (BGBl. 2004 II S. 1653, 1655). Durch Artikel 2 des vorliegenden Vertragsgesetzes soll das Bundesministerium der Finanzen ermächtigt werden, durch Rechtsverordnung eine solche Vereinbarung in Kraft zu setzen. Im Rahmen des Vertragsgesetzes zum geltenden Doppelbesteuerungsabkommen (BGBl. 2012 II S. 1414, 1415) ist die Schaffung der Verordnungsermächtigung unterblieben und soll nun nachgeholt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 127/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Protokoll zur
Änderung des Abkommens vom 12. April 2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen

Artikel I

Artikel II

Artikel III

Artikel IV

Artikel V

Artikel VI

Artikel VII

Artikel VIII

Artikel IX

Artikel X

Artikel XI

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel I Zu Artikel II Zu Artikel III Zu Artikel IV Zu Artikel V Zu Artikel VI Zu Artikel VII Zu Artikel VIII Zu Artikel IX Zu Artikel X Zu Artikel XI

 
 
 


Drucksache 175/16

... a) In der Überschrift werden im Klammerzusatz nach den Wörtern "§ 6 Satz 1" die Wörter ", § 20 Absatz 1" eingefügt.



Drucksache 272/16

... "8. bei Inverkehrbringen von Festbrennstoffkesseln, die in Verbundanlagen aus Festbrennstoffkesseln, Zusatzheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen eingesetzt werden sollen, haben Lieferanten für jeden Festbrennstoffkessel ein zweites Etikett zu liefern.".

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 272/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer n

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 642/16

... Darüber hinaus hätte ein umfassendes Regelwerk zum Vorgehen gegen hybride Gestaltungen auf EU-Ebene einen Zusatznutzen gegenüber dem, was durch eine Vielzahl nationaler Vorschriften bewirkt werden kann. Eine EU-Initiative vermindert das Risiko, dass Schlupflöcher verbleiben oder es zur Doppelbesteuerung kommt, das bei einem Flickenteppich nationaler Vorschriften für hybride Gestaltungen gegeben ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 642/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

4 Rechtsgrundlage

Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

4 Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

Konsultation der Interessenträger

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

4 Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Hybride Gestaltungen bei Unternehmen

Hybride Unternehmensgestaltungen, die zu einem doppelten Abzug führen

Hybride Gestaltungen bei Unternehmen, die zu einem Abzug bei gleichzeitiger steuerlicher Nichtberücksichtigung führen

Hybride Gestaltungen bei Finanzinstrumenten

Hybride Übertragungen

Hybride Gestaltungen bei Betriebsstätten

Hybride Gestaltung bei Betriebsstätten, die zu Nichtbesteuerung bei gleichzeitiger steuerlicher Nichtberücksichtigung führt

Hybride Gestaltung bei Betriebsstätten, die zu einem doppelten Abzug führt

Hybride Gestaltung bei Betriebsstätten, die zu einem Abzug bei gleichzeitiger steuerlicher Nichtberücksichtigung führt

Eingeführte Inkongruenzen

Inkongruenz bei doppelter Ansässigkeit

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 9
Hybride Gestaltungen

Artikel 9a
Inkongruenzen bei der Steueransässigkeit

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 71/16 (Beschluss)

... Diese Verpflichtung ist unmittelbar im Kontext mit den Ausnahmen zu sehen, die in Absatz 5 niedergelegt sind. Danach unterliegen insbesondere Einfamilienhäuser nicht der Ausstattungsverpflichtung. Da der Einbau kleiner Leitungsrohre beim Hausbau nur geringe Zusatzkosten verursacht, die Nachrüstung von Gebäuden mit einer hochgeschwindigkeitsfähigen passiven Netzinfrastruktur jedoch einen beträchtlichen Teil der Kosten des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen ausmachen kann, sind alle neuen oder umfangreich zu renovierenden Gebäude - einschließlich gewerblich genutzten - unter weitergehenden Voraussetzungen mit passiven Infrastrukturen auszustatten, die den Anschluss der Endnutzer an Hochgeschwindigkeitsnetze ermöglichen. Die Verpflichtung gilt nur im Rahmen von Neubauten und umfangreichen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 71/16 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu den einzelnen Vorschriften

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a1 - neu - § 3 Nummer 2

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe f § 3 Nummer 26 TKG

6. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b § 68 Absatz 2 Satz 2 TKG

7. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe c1 - neu - § 68 Absatz 4a - neu - TKG

8. Zu Artikel 1 Nummer 10a - neu - § 71 Absatz 2 Satz 2 - neu - TKG

9. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 77a Absatz 1 Nummer 3 TKG

10. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 77a Absatz 4 TKG

11. Zu Artikel 1 Nummer 14, 15 § 77b Absatz 2 Satz 2, Absatz 6 Satz 2, § 77c Absatz 2 Satz 3, § 77h Absatz 2 Satz 2, § 77i Absatz 3 Satz 1, § 77k Absatz 3 Satz 1 TKG

12. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 77c Absatz 3 Nummer 1 TKG

13. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 77d Absatz 3a - neu - TKG

14. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 77g Absatz 2 TKG

15. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 77i Absatz 5 Satz 2 - neu -TKG

16. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 77g Absatz 2 Nummer 7 und § 77i Absatz 5 TKG

17. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 77h Absatz 4 Nummer 3 TKG

18. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 77i Absatz 1 TKG

19. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 77i Absatz 7 Satz 1 TKG

20. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 77i Absatz 7 Satz 2 TKG

21. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 77i Absatz 7 Satz 3 - neu - TKG

22. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 77k Absatz 1 Satz 1 TKG

23. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 77k Absatz 2 TKG

24. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 77k Absatz 4, 5, 6 - neu - TKG , § 77o Absatz 3a - neu -, Absatz 4 TKG


 
 
 


Drucksache 657/16

... 2. bei Nährkaseinaten die Angabe der Art oder der Arten der aus den verwendeten Lebensmittelzusatzstoffen stammenden Kationen Natrium, Kalium, Calcium, Ammonium und Magnesium;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 657/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3 Bund:

Länder und Kommunen:

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über Kaseine und Kaseinate für die menschliche Ernährung (Kasein-Verordnung - KaseinV)

§ 1
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

§ 2
Anforderungen

§ 3
Kennzelchnung

§ 4
Straftaten

Artikel 2
Anderung der Milcherzeugnisverordnung

Artikel 3
Neubekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Artikel 1 Zu § 1 (Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen)

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 4

Artikel 2
(Änderung der Milcherzeugnisverordnung)

Zu Nummer n

Artikel 3
(Neubekanntmachungserlaubnis)

Artikel 4
(Inkrafttreten)


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.