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176 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Datenbasis"


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Drucksache 379/20

... Der Gesamtumfang des Geldvermögens bei den Kreditinstituten auf solchen nachrichtenlosen Konten lässt sich mangels ausreichender Datenbasis nur schwer abschätzen. Das Finanzministerium in Nordrhein-Westfalen geht nach Auswertung der Mitteilungen seiner Prüfungsdienste landesweit von einem Gesamtbestand von bis zu 300 Mio. EUR und bundesweit von bis zu 2 Mrd. EUR aus. Der Verband Deutscher Erbenermittler e.V. schätzt das bundesweite Volumen hingegen auf bis zu 9 Mrd. EUR, ohne die Schätzungsgrundlagen aber näher zu spezifizieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 379/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 2
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches

§ 2027a
Informationen für unbekannte Erben

Artikel 3
Kosten

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Ziel

II. Wesentlicher Inhalt

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger:

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft:

Erfüllungsaufwand für Verwaltung:

4. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 13/20

... Der Gesetzentwurf steht mit den einschlägigen Nachhaltigkeitszielen der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung von 2016 im Einklang. Insbesondere der bessere Schutz des Wassers (SDG 6), der Energieressourcen (SDG 7), der Rohstoffressourcen (SDG 8) und des Klimas (SDG 13) werden durch den Gesetzentwurf angestrebt. Die Verfügbarkeit von Untergrunddaten ist unter anderem wesentlich für den Schutz und die Gewinnung des Trinkwassers, aber auch für Nutzung des Untergrunds zum Zweck der Energieversorgung, des Klimaschutzes und der effizienten Rohstoffgewinnung. Bei alledem trägt die Bündelung aller geologischen Daten dazu bei, dass bereits vorhandene Erkenntnisse über den Untergrund nicht erneut erhoben werden müssen. Eine breite Datenbasis erlaubt darüber hinaus die Wahl der ressourcenschonendsten Alternative, wenn verschiedenen Nutzungen oder aber verschiedene Varianten einer Nutzung zur Verfügung stehen. Auf der Grundlage öffentlich bereitgestellter Untergrunddaten können die Wissenschaft sowie insbesondere kleine und mittlere Unternehmen mit spezifischem technischem Know-How innovative Konzepte für einen möglichst nachhaltigen Umgang mit den Ressourcen und Nutzungspotentialen des geologischen Untergrunds entwickeln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 13/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

2 Inhaltsübersicht

Kapitel 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Sachlicher und räumlicher Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Anwendung des Geodatenzugangsgesetzes und des Umweltinformationsgesetzes

Kapitel 2
Aufgaben und Befugnisse der zuständigen Behörde

§ 5
Aufgaben der zuständigen Behörde

§ 6
Betretensrecht für die staatliche geologische Landesaufnahme; Betretensrecht zur Verhütung geologischer Gefahren; Zutritt zu geologischen Untersuchungen Dritter

§ 7
Wiederherstellungspflicht und Haftung

Kapitel 3
Übermittlung geologischer Daten an die zuständige Behörde

Abschnitt 1
Anzeige geologischer Untersuchungen; Übermittlung geologischer Daten

§ 8
Anzeige geologischer Untersuchungen und Übermittlung von Nachweisdaten an die zuständige Behörde

§ 9
Übermittlung von Fachdaten geologischer Untersuchungen an die zuständige Behörde

§ 10
Übermittlung von Bewertungsdaten geologischer Untersuchungen an die zuständige Behörde

§ 11
Einschränkung von Anzeige- und Übermittlungspflichten; Vorhaltung geologischer

§ 12
Nachträgliche Anforderung nichtstaatlicher Fachdaten

§ 13
Pflichten vor Entledigung von Proben und Löschung von Daten

Abschnitt 2
Anzeige- und übermittlungsverpflichtete Personen, Frist und Form für die Übermittlung

§ 14
Anzeige- und übermittlungsverpflichtete Personen

§ 15
Abschluss einer geologischen Untersuchung; Beginn der Übermittlungsfrist; Einhaltung der Anzeige- und Übermittlungsfristen

§ 16
Datenformat

§ 17
Kennzeichnung von Daten

Kapitel 4
Öffentliche Bereitstellung geologischer Daten und Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben

Abschnitt 1
Öffentliche Bereitstellung geologischer Daten und Zugang z u bereitgestellten Daten

Unterabschnitt 1
Allgemeine Regeln für die öffentliche Bereitstellung

§ 18
Öffentliche Bereitstellung geologischer Daten; anderweitige Ansprüche auf Informationszugang

§ 19
Öffentliche Bereitstellung nach den Anforderungen des Geodatenzugangsgesetzes, analoge Bereitstellung

§ 20
Zugang zu öffentlich bereitgestellten geologischen Daten im Rahmen gewerblicher Tätigkeiten

§ 21
Öffentliche Bereitstellung geologischer Daten in analoger Form anlässlich eines Zugangsbegehrens

§ 22
Hinweise auf geologische Daten in Geodatendiensten

Unterabschnitt 2
Öffentliche Bereitstellung staatlicher geologischer Daten

§ 23
Öffentliche Bereitstellung staatlicher geologischer Daten der zuständigen Behörde

§ 24
Öffentliche Bereitstellung übermittelter staatlicher geologischer Daten

§ 25
Inhaberlose Daten

Unterabschnitt 3
Öffentliche Bereitstellung nichtstaatlicher geologischer Daten

§ 26
Öffentliche Bereitstellung nichtstaatlicher Nachweisdaten nach § 8

§ 27
Öffentliche Bereitstellung nichtstaatlicher Fachdaten nach § 9

§ 28
Schutz nichtstaatlicher Bewertungsdaten nach § 10 sowie nachträglich angeforderter nichtstaatlicher Fachdaten nach § 12

§ 29
Öffentliche Bereitstellung nichtstaatlicher geologischer Daten, die vor dem ... [einsetzen: Datum des Inkrafttretens nach § 39 Absatz 1] an die zuständige Behörde übermittelt worden sind

§ 30
Einwilligung des Dateninhabers

Abschnitt 2
Beschränkung der öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten

§ 31
Schutz öffentlicher Belange

§ 32
Schutz sonstiger Belange bei verbundenen Daten

Abschnitt 3
Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben

§ 33
Zurverfügungstellung geologischer Daten für öffentliche Aufgaben

§ 34
Erweiterte öffentliche Bereitstellung geologischer Daten

Kapitel 5
Schlussbestimmungen

§ 35
Anordnungsbefugnis

§ 36
Zuständige Behörden; Überwachung

§ 37
Verordnungsermächtigung; Ausschluss abweichenden Landesrechts

§ 38
Bußgeldvorschriften

§ 39
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Öffentliche Bereitstellung nichtstaatlicher geologischer Fach- und Bewertungsdaten

IV. Vereinbarkeit mit der Datenschutz-Grundverordnung DSGVO , dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung nach Artikel 2 Absatz 1 GG und dem Bundesdatenschutzgesetz BDSG

V. Sonstige Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Alternativen

VII. Gesetzgebungskompetenz

VIII. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

aa Erfüllungsaufwand des Bundes

bb Erfüllungsaufwand der Länder

cc Erfüllungsaufwand der Kommunen

5. Weitere Kosten

IX. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 4

Zu Kapitel 2 Aufgaben und Befugnisse der zuständigen Behörde

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Kapitel 3 Übermittlung geologischer Daten an die zuständige Behörde

Zu Abschnitt 1 Anzeige geologischer Untersuchungen; Übermittlung geologischer Daten

Zu § 8

Zu § 9

Zu Satz 1 Nummer 1

Zu Satz 1 Nummer 2

Zu Satz 1 Nummer 3

Zu Satz 1 Nummer 4

Zu Satz 1 Nummer 5

Zu Satz 1 Nummer 6

Zu Satz 2

Zu Absatz 2

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 12

Zu § 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Abschnitt 2 Anzeige- und übermittlungsverpflichtete Personen, Frist und Form für die Übermittlung

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 16

Zu § 17

Zu Kapitel 4 Öffentliche Bereitstellung geologischer Daten und Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben

Zu Abschnitt 1 Öffentliche Bereitstellung geologischer Daten

Zu Unterabschnitt 1 Allgemeine Regeln für die öffentliche Bereitstellung

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 21

Zu § 22

Zu Unterabschnitt 2 Öffentliche Bereitstellung staatlicher geologischer Daten

Zu § 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 28

Zu § 29

Zu Absatz 2

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 30

Zu Abschnitt 2 Beschränkung der öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten

Zu § 31

Zu § 32

Zu Abschnitt 3 Zurverfügungstellung geologischer Daten für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben

Zu § 33

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 34

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Kapitel 5 Schlussbestimmungen

Zu § 35

Zu § 36

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 37

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 38

Zu § 39

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4782, BMWi: Entwurf eines Gesetzes zur amtlichen geologischen Landesaufnahme sowie zur Übermittlung, Sicherung, öffentlichen Bereitstellung und Zurverfügungstellung geologischer Daten

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund

Verwaltung Länder

II.2. ‚One in one out‘-Regel

II.3. Evaluierung

II.4. KMU Betroffenheit

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 2/20 (Beschluss)

... Für die weitere Verbesserung der Zusammenarbeit bietet die zunehmende Digitalisierung von Verwaltungsverfahren große Chancen, Synergien im Rahmen der Wahrnehmung gleicher bzw. gemeinsamer Aufgaben noch besser zu nutzen. Für Daten, die einer von zwei für die gleiche Aufgabe zuständigen Aufgabenträgern bei seiner Aufgabenwahrnehmung als Erkenntnisse gewinnt bzw. als Daten erhebt, die auch für den anderen Aufgabenträger relevant sind, erspart ein automatisierter Datenaustausch erhebliche parallele Erhebungs- und Besichtigungserfordernisse. Zugleich verfügen beide an einem gegenseitigen Datenaustausch beteiligte Aufgabenträger damit über eine breitere Datenbasis für eine qualitativ bessere und effizientere Aufgabenwahrnehmung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 2/20 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe d § 85 Absatz 3b Satz 1 Nummer 2, 3, 4 - neu -, Satz 2 - neu - SGB IV

2. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 16 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 SGB II Artikel 4 Nummer 2 § 31a Absatz 1 Satz 3 - neu -, Absatz 2 Satz 1 SGB III

Artikel 3
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 6 Nummer 2 Buchstabe b § 6 Absatz 2 Satz 3 SGB VI

4. Zu Artikel 6 Nummer 2 Buchstabe b § 6 Absatz 2 Satz 4 SGB VI

5. Zu Artikel 7 Nummer 3 Buchstabe c § 9 Absatz 2b - neu - SGB VII

6. Zu Artikel 7 Nummer 3 Buchstabe d § 9 Absatz 3a Satz 7 - neu - SGB VII

7. Zu Artikel 7 Nummer 3 Buchstabe e § 9 Absatz 4 SGB VII

8. Zu Artikel 7 Nummer 3a - neu - § 20 Absatz 1a - neu - SGB VII

‚Artikel 19a Änderung des Gesetzes über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit

9. Zu Artikel 8 Nummer 2a - neu - § 69 Absatz 6 - neu - SGB X Nummer 2b - neu - § 71 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 SGB X

10. Zu Artikel 8 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - § 74a Absatz 1 Satz 2 - neu - SGB X Doppelbuchstabe cc - neu - § 74a Absatz 1 Satz 4 SGB X

11. Zu Artikel 8 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 94 Absatz 1a Satz 2 und 3 SGB X

12. Zu Artikel 10 Nummer 3 Buchstabe b - neu - § 29 Absatz 4 Nummer 3 SGG

13. Zu Artikel 10 Nummer 4 § 75 Absatz 2b Satz 4 - neu - und 5 - neu - SGG

14. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 455/20 (Beschluss)

... In Anlage 3 sind im Abschnitt Denitrifikation im Boden (ND) dem Absatz 3 nach den Wörtern "regionalspezifisch abgeleitet." die Sätze "Die in den Ländern bestmöglich vorhandene Datenbasis kann bei der Anwendung zur Berechnung der Denitrifikationsleistung im Boden herangezogen werden. Dies betrifft insbesondere die Anwendung der zugrundeliegenden Tabelle zur Berechnung der Denitrifikationsleistung." anzufügen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 455/20 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV Gebietsausweisung - AVV GeA)

A Änderungen

1. Zu § 4 Absatz 2 AVV GeA

2. Zu § 14 Absatz 1, Absatz 5, § 16 Absatz 2 AVV GeA

3. Zu § 14 Absatz 2 Nummer 2 AVV GeA

4. Zu § 18 Absatz 2 Satz 2 AVV GeA

5. Zu Anlage 1 Nummer 1 Absatz 3 Satz 3 AVV GeA

6. Zu Anlage 1 Nummer 2 AVV GeA

7. Zu Anlage 2 Nummer 1 Buchstabe b Satz 1 AVV GeA

8. Zu Anlage 2 Nummer 1 Buchstabe c Satz 1, Satz 1a - neu - AVV GeA

9. Zu Anlage 3 Abschnitt Denitrifikation im Boden ND Absatz 3 Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - AVV GeA

10. Zu Anlage 4 Absatz 3 Satz 4 AVV GeA

B Entschließung


 
 
 


Drucksache 160/1/20

... , die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, auch Lebensmittelabfälle im Rahmen der zu ergreifenden Maßnahmen zur Abfallvermeidung zu berücksichtigen. Er begrüßt diesen Ansatz, da Lebensmittelverschwendung ein Problem darstellt, das angegangen werden muss. Für die Erarbeitung entsprechender Maßnahmen bedarf es jedoch einer geeigneten Datenbasis.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 160/1/20




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 3 Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 AVV

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Nummer 2.2.1 der Anlage zu § 2 Absatz 1 AVV

3. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 1 Absatz 2 Nummer 5 Buchstabe b DepV

4. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe c § 7 Absatz 3 Satz 1 DepV

5. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe b § 8 Absatz 2 Satz 3 DepV

6. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe d § 8 Absatz 11 Satz 2 DepV

7. Zu Artikel 2 Nummer 7 Buchstabe a § 10 Absatz 2 Satz 2 DepV

8. Hauptempfehlung zu Ziffer 9

Zu Artikel 2 Nummer 7a

9. Hilfsempfehlung zu Ziffer 8

Zu Artikel 2 Nummer 7a

10. Zu Artikel 2 Nummer 11 Buchstabe c Anhang 1 Nummer 2.2 DepV

11. Zu Artikel 2 Nummer 12 Buchstabe c Anhang 3 Tabelle 2 DepV

12. Zu Artikel 2 Nummer 12 Buchstabe d Anhang 3 Tabelle 2 Fußnote 2a DepV

13. Zu Artikel 2 Nummer 13 Buchstabe b Anhang 4 Nummer 2 Satz 1 und Satz 1a - neu - DepV

14. Zu Artikel 2 Nummer 13 Buchstabe c Anhang 4 Nummer 3 Satz 2 DepV

15. Zu Artikel 2 Nummer 13 Buchstabe c Anhang 4 Nummer 3 Satz 3 DepV

16. Zu Artikel 2 Nummer 13 Buchstabe k Anhang 4 Nummer 3.2.2 DepV

17. Zu Artikel 2 Nummer 13 Buchstabe s Anhang 4 Nummer 3.2.15 DepV

18. Zu Artikel 2 Nummer 13 Buchstabe u Anhang 4 Nummer 3.3.1 Satz 1 DepV

19. Zu Artikel 2 Nummer 13 Buchstabe v Doppelbuchstabe aa Anhang 4 Nummer 4 DepV

20. Zu Artikel 2 Nummer 13 Buchstabe w Doppelbuchstabe dd - neu - Anhang 4 Nummer 5 Ziffer 5 DepV

21. Zu Artikel 2 Nummer 14 Buchstabe a Anhang 5 Nummer 2.2 Satz 2 DepV

22. Zu Artikel 2 Nummer 14 Buchstabe b Anhang 5 Nummer 3.1 Nummer 1 DepV

23. Zu Artikel 2 Nummer 14 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa Anhang 5 Nummer 3.2 Fußnote 1 Satz 2 DepV

24. Zu Artikel 2 Nummer 14 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb Anhang 5 Nummer 3.2 Fußnote 4 Satz 4 DepV


 
 
 


Drucksache 455/1/20

... In Anlage 3 sind im Abschnitt Denitrifikation im Boden (ND) dem Absatz 3 nach den Wörtern "regionalspezifisch abgeleitet." die Sätze "Die in den Ländern bestmöglich vorhandene Datenbasis kann bei der Anwendung zur Berechnung der Denitrifikationsleistung im Boden herangezogen werden. Dies betrifft insbesondere die Anwendung der zugrundeliegenden Tabelle zur Berechnung der Denitrifikationsleistung." anzufügen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 455/1/20




1. Zu § 4 Absatz 2 AVV GeA

2. Zu § 4 Absatz 2 AVV GeA

3. Zu § 14 Absatz 2 Nummer 2 AVV GeA

4. Zu § 16 Absatz 2 AVV GeA

5. Zu § 18 Absatz 1 Satz 2 AVV GeA

6. Zu § 18 Absatz 2 Satz 2 AVV GeA

7. Zu § 19 Absatz 4 - neu - AVV GeA

8. Zu Anlage 1 Nummer 1 Absatz 3 Satz 3 AVV GeA

9. Zu Anlage 1 Nummer 1 Absatz 6 Satz 1 AVV GeA

10. Zu Anlage 1 Nummer 2 AVV GeA

11. Zu Anlage 2 Nummer 1 Buchstabe b Satz 1 AVV GeA

12. Zu Anlage 2 Nummer 1 Buchstabe c Satz 1, Satz 1a - neu - AVV GeA

13. Zu Anlage 3 Abschnitt Denitrifikation im Boden ND Absatz 3 Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - AVV GeA

14. Zu Anlage 3 Abschnitt Sickerwasserrate Qsw Satz 3 und Satz 4 - neu - AVV GeA

15. Zu Anlage 4 Absatz 3 Satz 4 AVV GeA

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f


 
 
 


Drucksache 2/1/20

... Für die weitere Verbesserung der Zusammenarbeit bietet die zunehmende Digitalisierung von Verwaltungsverfahren große Chancen, Synergien im Rahmen der Wahrnehmung gleicher bzw. gemeinsamer Aufgaben noch besser zu nutzen. Für Daten, die einer von zwei für die gleiche Aufgabe zuständigen Aufgabenträgern bei seiner Aufgabenwahrnehmung als Erkenntnisse gewinnt bzw. als Daten erhebt, die auch für den anderen Aufgabenträger relevant sind, erspart ein automatisierter Datenaustausch erhebliche parallele Erhebungs- und Besichtigungserfordernisse. Zugleich verfügen beide an einem gegenseitigen Datenaustausch beteiligte Aufgabenträger damit über eine breitere Datenbasis für eine qualitativ bessere und effizientere Aufgabenwahrnehmung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 2/1/20




1. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe d § 85 Absatz 3b Satz 1 Nummer 2, 3, 4 - neu -, Satz 2 - neu - SGB IV

2. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 16 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 SGB II Artikel 4 Nummer 2 § 31a Absatz 1 Satz 3 - neu -, Absatz 2 Satz 1 SGB III

Artikel 3
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 6 Nummer 2 Buchstabe b § 6 Absatz 2 Satz 3 SGB VI

4. Zu Artikel 6 Nummer 2 Buchstabe b § 6 Absatz 2 Satz 4 SGB VI

5. Zu Artikel 6 Nummer 2 Buchstabe b § 6 Absatz 2 Satz 4 SGB VI

6. Zu Artikel 7 Nummer 3 Buchstabe c § 9 Absatz 2b - neu - SGB VII

7. Zu Artikel 7 Nummer 3 Buchstabe d § 9 Absatz 3a Satz 7 - neu - SGB VII

8. Zu Artikel 7 Nummer 3 Buchstabe e § 9 Absatz 4 SGB VII

9. Zu Artikel 7 Nummer 3a - neu - § 20 Absatz 1a - neu - SGB VII Artikel 19a - neu - § 20a Absatz 2 Nummer 5, Nummer 6 - neu -, § 21 Absatz 3a - neu - ArbSchG

‚Artikel 19a Änderung des Gesetzes über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit

10. Zu Artikel 7 Nummer 19 § 144 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 SGB VII Artikel 16 § 4 Absatz 1 Satz 3 BGVPLTErG Artikel 28 Absatz 9 Inkrafttreten

11. Zu Artikel 7 Nummer 19 Buchstabe a § 144 Absatz 1 Satz 2 SGB VII Buchstabe b § 144 Absatz 2 Satz 2 - neu - SGB VII *

12. Zu Artikel 8 Nummer 2a - neu - § 69 Absatz 6 - neu - SGB X Nummer 2b - neu - § 71 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 SGB X

13. Zu Artikel 8 Nummer 3 Buchstabe a § 74a Absatz 1 Satz 2 - neu -, 4 SGB X

14. Zu Artikel 8 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 94 Absatz 1a Satz 2 und 3 SGB X

15. Zu Artikel 10 Nummer 3 Buchstabe b - neu - § 29 Absatz 4 Nummer 3 SGG

16. Zu Artikel 10 Nummer 4 § 75 Absatz 2b Satz 4 - neu - und 5 - neu - SGG

17. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 96/20 (Beschluss)

... 20. Der Bundesrat bittet darum, dass neben bisher unerschlossenen Märkten bestehende Märkte in der Datenstrategie mehr Beachtung finden. Es sollten auch weiterhin Bemühungen zur Änderung des Status quo erfolgen; die Fokussierung auf neue Märkte sollte nicht dazu führen, dass die marktbeherrschende Stellung einiger weniger Marktteilnehmer zementiert wird. Ansonsten könnte eine marktbeherrschende Stellung in bestehenden Märkten dazu führen, dass auch in derzeit unerschlossenen Bereichen bereits ein Vorsprung (Wissen, Technologie, Datenbasis) dieser Akteure besteht. Der europäische Weg soll den Austausch und die breite Nutzung von Daten mit der Einhaltung hoher Schutzstandards (Datenschutz, Sicherheit, Ethik) verbinden.



Drucksache 96/1/20

... 26. Der Bundesrat bittet darum, dass neben bisher unerschlossenen Märkten bestehende Märkte in der Datenstrategie mehr Beachtung finden. Es sollten auch weiterhin Bemühungen zur Änderung des Status quo erfolgen; die Fokussierung auf neue Märkte sollte nicht dazu führen, dass die marktbeherrschende Stellung einiger weniger Marktteilnehmer zementiert wird. Ansonsten könnte eine marktbeherrschende Stellung in bestehenden Märkten dazu führen, dass auch in derzeit unerschlossenen Bereichen bereits ein Vorsprung (Wissen, Technologie, Datenbasis) dieser Akteure besteht. Der europäische Weg soll den Austausch und die breite Nutzung von Daten mit der Einhaltung hoher Schutzstandards (Datenschutz, Sicherheit, Ethik) verbinden.



Drucksache 160/20 (Beschluss)

... , die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, auch Lebensmittelabfälle im Rahmen der zu ergreifenden Maßnahmen zur Abfallvermeidung zu berücksichtigen. Er begrüßt diesen Ansatz, da Lebensmittelverschwendung ein Problem darstellt, das angegangen werden muss. Für die Erarbeitung entsprechender Maßnahmen bedarf es jedoch einer geeigneten Datenbasis.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 160/20 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Verordnung zur Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung und der Deponieverordnung

A Änderungen

1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 3 Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 AVV

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Nummer 2.2.1 der Anlage zu § 2 Absatz 1 AVV

3. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 1 Absatz 2 Nummer 5 Buchstabe b DepV

4. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe c § 7 Absatz 3 Satz 1 DepV

5. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe b § 8 Absatz 2 Satz 3 DepV

6. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe d § 8 Absatz 11 Satz 2 DepV

7. Zu Artikel 2 Nummer 7 Buchstabe a § 10 Absatz 2 Satz 2 DepV

8. Zu Artikel 2 Nummer 7a - neu - § 18 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 DepV

9. Zu Artikel 2 Nummer 12 Buchstabe c Anhang 3 Tabelle 2 DepV

10. Zu Artikel 2 Nummer 12 Buchstabe d Anhang 3 Tabelle 2 Fußnote 2a DepV

11. Zu Artikel 2 Nummer 13 Buchstabe b Anhang 4 Nummer 2 Satz 1 und Satz 1 Artikel 2 Nummer 13 Buchstabe b ist wie folgt zu fassen: ‚b Nummer 2 wird wie folgt geändert:

12. Zu Artikel 2 Nummer 13 Buchstabe c Anhang 4 Nummer 3 Satz 2 DepV

13. Zu Artikel 2 Nummer 13 Buchstabe c Anhang 4 Nummer 3 Satz 3 DepV

14. Zu Artikel 2 Nummer 13 Buchstabe k Anhang 4 Nummer 3.2.2 DepV

15. Zu Artikel 2 Nummer 13 Buchstabe s Anhang 4 Nummer 3.2.15 DepV

16. Zu Artikel 2 Nummer 13 Buchstabe u Anhang 4 Nummer 3.3.1 Satz 1 DepV

17. Zu Artikel 2 Nummer 13 Buchstabe v Doppelbuchstabe aa Anhang 4 Nummer 4 DepV

18. Zu Artikel 2 Nummer 13 Buchstabe w Doppelbuchstabe dd - neu - Anhang 4 Nummer 5 Ziffer 5 DepV

19. Zu Artikel 2 Nummer 14 Buchstabe b Anhang 5 Nummer 3.1 Nummer 1 DepV

20. Zu Artikel 2 Nummer 14 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa Anhang 5 Nummer 3.2 Fußnote 1 Satz 2 DepV

21. Zu Artikel 2 Nummer 14 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb Anhang 5 Nummer 3.2 Fußnote 4 Satz 4 DepV

22. Zu Artikel 3 Inkrafttreten

Artikel 3
Inkrafttreten

B Entschließung


 
 
 


Drucksache 86/20

... Der GKV-Spitzenverband wird beauftragt, bis Ende des Jahres 2026 einen Bericht über die Umsetzung des neuen Leistungsanspruchs auf außerklinische Intensivpflege vorzulegen. Dabei sind auch die Satzungsregelungen der Krankenkassen nach Absatz 3 mit einzubeziehen. Ebenfalls soll der Bericht unter anderem Angaben über die Berücksichtigung der Wünsche der Betroffenen und der Anwendung der Regelung des Absatzes 2 Satz 7 bei fehlender Einwilligung zur Begutachtung im eigenen Wohnbereich enthalten. Der Bericht soll auf Grundlage einer validen Datenbasis einen umfassenden Überblick über die Umsetzung des neuen Leistungsanspruchs auf außerklinische Intensivpflege geben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 86/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

1. Bund, Länder und Gemeinden

2. Gesetzliche Krankenversicherung

3. Soziale Pflegeversicherung

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 37c
Außerklinische Intensivpflege

§ 111b
Landesschiedsstelle für Versorgungs- und Vergütungsvereinbarungen zwischen Krankenkassen und Trägern von Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen und Bundesschiedsstelle für Rahmenempfehlungen, Verordnungsermächtigung

§ 132j
Versorgung mit außerklinischer Intensivpflege, Verordnungsermächtigung

Artikel 2
Weitere Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Bund, Länder und Gemeinden

Gesetzliche Krankenversicherung

Soziale Pflegeversicherung

4. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Demografische Aspekte

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe bbaa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe bbaa

Zu Doppelbuchstabe bbbb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 17

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2


 
 
 


Drucksache 426/20 (Beschluss)

... Für die weitere Verbesserung der Zusammenarbeit bietet die zunehmende Digitalisierung von Verwaltungsverfahren große Chancen, Synergien im Rahmen der Wahrnehmung gleicher oder gemeinsamer Aufgaben noch besser zu nutzen. Wenn einer von zwei für die gleiche Aufgabe zuständigen Aufgabenträgern bei seiner Aufgabenwahrnehmung Erkenntnisse gewinnt und Daten erhebt, die auch für den anderen Aufgabenträger relevant sind, erspart ein automatisierter Datenaustausch erhebliche parallele Erhebungs- und Besichtigungserfordernisse. Zugleich verfügen beide an einem gegenseitigen Datenaustausch beteiligte Aufgabenträger damit über eine breitere Datenbasis für eine qualitativ bessere und effizientere Aufgabenwahrnehmung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 426/20 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 18 Absatz 3 ArbSchG

2. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 20a Absatz 2 Nummer 6 - neu - ArbSchG , Nummer 2 Buchstabe c - neu - § 21 Absatz 3a - neu - ArbSchG , Artikel 9a - neu - § 20 Absatz 1a - neu - SGB VII

‚Artikel 9a Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch SGB VII

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 22 Absatz 2 Satz 1, 5, 6 - neu -, 7, 8 ArbSchG

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe c § 23 Absatz 5 Satz 1 ArbSchG

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe c § 23 Absatz 5 Satz 2 ArbSchG

6. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 24a ArbSchG

7. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 1 GSA Fleisch

8. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Absatz 2 Satz 3 GSA Fleisch , Nummer 5 § 6a Absatz 2 Satz 2, 3 GSA Fleisch , Nummer 6 § 7 Absatz 1 Nummer 3, Absatz 2 Nummer 5, 6 GSA Fleisch , Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe b § 6a Absatz 2 Satz 3 GSA Fleisch

9. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Absatz 2 Satz 4 - neu - GSA Fleisch

10. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Absatz 2 GSA Fleisch

11. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe a § 6 Satz 1 GSA Fleisch

12. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe b § 6 Satz 2 GSA Fleisch

13. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe c - neu - § 6 Satz 3 - neu - GSA Fleisch

14. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 6a Absatz 3 Satz 1 GSA Fleisch

15. Zu den Artikeln 2 und 3 GSA Fleisch

16. Zu Artikel 4 Nummer 2 Buchstabe a § 2 Absatz 8 Nummer 3 ArbStättV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

17. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 9 Nummer 4b - neu - ArbStättVO

18. Zu Artikel 8 Nummer 1 Buchstabe b § 1 Absatz 3 Nummer 5 SchwarzArbG

19. Zu Artikel 9a - neu - § 139b Absatz 6 Satz 1 GewO

‚Artikel 9a Änderung der Gewerbeordnung

20. Zu Artikel 9a - neu - § 35 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1, Absatz 5 Satz 2 BauGB

‚Artikel 9a Änderung des Baugesetzbuches


 
 
 


Drucksache 100/19 (Beschluss)

... Es bedarf einer möglichst breiten Datenbasis, die es bislang nicht gibt. Der Wärmeenergiebedarf hängt maßgeblich vom energetischen Zustand und der verwendeten Anlagentechnik eines Gebäudes ab. Es gibt kein zentrales Register zum Zustand des Wärmeschutzes oder zu den Energieverbräuchen. Auch der Abruf von Fördermitteln lässt keine zuverlässigen Rückschlüsse auf die Sanierungstätigkeit im Gebäudebestand zu, da zahlreiche Maßnahmen ohne Fördermittel durchgeführt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 100/19 (Beschluss)




1. Zum Gesetzesentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zum Gesetzentwurf allgemein

5. Zu § 5 Absatz 2 Nummer 4 ZensG 2021

6. Zu § 10 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe f und f1 - neu - ZensG 2021

7. Zu § 10 Absatz 1 Nummer 2 ZensG 2021

8. Zu § 11 Absatz 1 Satz 4 - neu -, 5 - neu - ZensG 2021

9. Zu § 15 Absatz 1 Nummer 7 - neu - ZensG 2021

10. Zu § 20 Absatz 3 ZensG 2021

11. Zu § 23 Absatz 1 Satz 5 - neu -, 6 - neu - ZensG 2021

12. Zu § 28 Absatz 2 - neu -, 3 - neu -, § 29 Absatz 1 ZensG 2021

13. Zu § 34 ZensG 2021

§ 34
Bereitstellung der Zensusdaten für die statistischen Ämter der Länder

14. Zu § 34a - neu - ZensG 2021

§ 34a
Information der Öffentlichkeit

15. Zu § 35a - neu - ZensG 2021

§ 35a
Finanzzuweisung


 
 
 


Drucksache 53/19 (Beschluss)

... - Fraglich ist, auf welcher Datenbasis der G-BA überhaupt über eine Austauschbarkeit eines Biosimilars entscheiden soll, denn valide Daten zur Beurteilung der Auswirkungen der Substitution auf Adhärenz und Therapieergebnisse fehlen. Demzufolge ist in den meisten europäischen Ländern der Austausch ohne Rücksprache mit dem behandelnden Arzt nicht erlaubt. - Aufgrund ihrer Komplexität in Herstellung und Anwendung sind Biosimilars besonders anspruchsvolle Arzneimittel. Daher ist eine adäquate Einbeziehung der Patienten und des Arztes bei Erstverordnung und beim Wechsel der biopharmazeutischen Therapie dringend empfohlen. Bei einem Austausch auf Ebene der Apotheke wäre dies nicht mehr gegeben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 53/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 6 Absatz 1 AMG

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe c § 13 Absatz 2b Satz 2 Nummer 3 AMG

3. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 43 Absatz 3a AMG , Nummer 14 Buchstabe a § 47 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a AMG , Artikel 12 Nummer 9 Buchstabe a § 130a Absatz 3a Satz 13 SGB V , Nummer 10 Buchstabe b § 130b Absatz 7a SGB V , Nummer 11 § 130d SGB V , Artikel 14 Nummer 1 § 1 Absatz 3 Satz 1 Nummer 6 AMPreisV , Artikel 15 § 3 Absatz 1 PackungsV , Artikel 19 § 11 Absatz 2a ApoG und Artikel 22 Absatz 3 Inkrafttreten

4. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 47 Absatz 1 Satz 1 AMG

5. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe a1 - neu - § 47 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3d - neu - AMG

6. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe b § 62 Absatz 1 Satz 2 AMG

7. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 63j Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 und Absatz 3 AMG

8. Zu Artikel 1 Nummer 22 Buchstabe a1 - neu - § 64 Absatz 2 Satz 3a - neu - AMG

9. Zu Artikel 1 Nummer 22 Buchstabe e § 64 Absatz 3k Satz 2 AMG

10. Zu Artikel 1 Nummer 22 Buchstabe e § 64 Absatz 3k Satz 2 AMG

11. Zu Artikel 1 Nummer 22 Buchstabe e § 64 Absatz 3k Satz 2 AMG

12. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe c § 67 Absatz 9 und Absatz 10 - neu - AMG

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

13. Zu Artikel 1 Nummer 25 Buchstabe c § 69 Absatz 1b Satz 1 und Satz 1a - neu - AMG

14. Zu Artikel 1 Nummer 25a - neu - § 72a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 AMG

15. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 77a Absatz 1 Satz 3 AMG

16. Zu Artikel 3a - neu - § 27 Absatz 4 - neu - AMWHV

‚Artikel 3a Änderung der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung

17. Zu Artikel 10

18. Zu Artikel 11 § 21 Absatz 1 MPG

19. Zu Artikel 12 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 31 Absatz 1a Satz 2 SGB V

20. Zu Artikel 12 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 35a Absatz 1 Satz 12 SGB V

21. Zu Artikel 12 Nummer 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 129 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB V , Doppelbuchstabe aa1 - neu - § 129 Absatz 1 Satz 8 SGB V und Nummer 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa - neu -, Doppelbuchstabe bb - neu - und Doppelbuchstabe cc § 130a Absatz 3a Satz 6, Satz 7, Satz 8 und Satz 12 SGB V

22. Zu Artikel 12 Nummer 8 § 129 Absatz 1 und Absatz 1a SGB V

23. Zu Artikel 12 Nummer 8 Buchstabe b § 129 Absatz 1a SGB V

24. Zu Artikel 12 Nummer 9 § 130a Absatz 2 SGB V

25. Zu Artikel 12 Nummer 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa - neu - § 130a Absatz 3a Satz 4 SGB V und Doppelbuchstabe bb § 130a Absatz 3a Satz 13 SGB V

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

26. Zu Artikel 12 Nummer 9 Buchstabe b § 130a Absatz 8 Satz 9 SGB V

27. Zu Artikel 12 Nummer 11a - neu - § 131 Absatz 4 Satz 2a - neu - SGB V

28. Zu Artikel 12 § 140f Absatz 7 SGB V

29. Zu Artikel 17 § 3 Absatz 1 Satz 1 ZHG

30. Zu Artikel 17 § 3 Absatz 1 Satz 1 ZHG

31. Zu Artikel 20 § 15 Absatz 2 ApBetrO

32. Zu Artikel 21a - neu - § 9 Absatz 1a Nummer 3 KHEntgG

‚Artikel 21a Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes


 
 
 


Drucksache 549/19 (Beschluss)

... Der Bundesrat fordert die Bundesregierung zudem auf, die in Artikel 59 verankerte Finanzuntersuchung in den Jahren 2023 bis 2026 dergestalt vorzubereiten, dass eine mit den Ländern abgestimmte Datenbasis als Grundlage der Untersuchung zur Verfügung gestellt werden kann.



Drucksache 53/1/19

... - Fraglich ist, auf welcher Datenbasis der G-BA überhaupt über eine Austauschbarkeit eines Biosimilars entscheiden soll, denn valide Daten zur Beurteilung der Auswirkungen der Substitution auf Adhärenz und Therapieergebnisse fehlen. Demzufolge ist in den meisten europäischen Ländern der Austausch ohne Rücksprache mit dem behandelnden Arzt nicht erlaubt. - Aufgrund ihrer Komplexität in Herstellung und Anwendung sind Biosimilars besonders anspruchsvolle Arzneimittel. Daher ist eine adäquate Einbeziehung der Patienten und des Arztes bei Erstverordnung und beim Wechsel der biopharmazeutischen Therapie dringend empfohlen. Bei einem Austausch auf Ebene der Apotheke wäre dies nicht mehr gegeben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 53/1/19




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 6 Absatz 1 AMG

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe c § 13 Absatz 2b Satz 2 Nummer 3 AMG

3. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 43 Absatz 3a AMG , Nummer 14 Buchstabe a § 47 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a AMG , Artikel 12 Nummer 9 Buchstabe a § 130a Absatz 3a Satz 13 SGB V , Nummer 10 Buchstabe b § 130b Absatz 7a SGB V , Nummer 11 § 130d SGB V , Artikel 14 Nummer 1 § 1 Absatz 3 Satz 1 Nummer 6 AMPreisV , Artikel 15 § 3 Absatz 1 PackungsV , Artikel 19 § 11 Absatz 2a ApoG und Artikel 22 Absatz 3 Inkrafttreten

4. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 47 Absatz 1 Satz 1 AMG

5. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe a1 - neu - § 47 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3d - neu - AMG

6. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe b § 62 Absatz 1 Satz 2 AMG

7. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 63j Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 und Absatz 3 AMG

8. Zu Artikel 1 Nummer 22 Buchstabe a1 - neu - § 64 Absatz 2 Satz 3a - neu - AMG

9. Zu Artikel 1 Nummer 22 Buchstabe e § 64 Absatz 3k Satz 2 AMG

10. Zu Artikel 1 Nummer 22 Buchstabe e § 64 Absatz 3k Satz 2 AMG

11. Zu Artikel 1 Nummer 22 Buchstabe e § 64 Absatz 3k Satz 2 AMG

12. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe c § 67 Absatz 9 Satz 2 AMG

13. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe c § 67 Absatz 9 und Absatz 10 - neu - AMG

14. Zu Artikel 1 Nummer 25 Buchstabe c § 69 Absatz 1b Satz 1 und Satz 1a - neu - AMG

15. Zu Artikel 1 Nummer 25a - neu - § 72a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 AMG

16. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 77a Absatz 1 Satz 3 AMG

17. Zu Artikel 3a - neu - § 27 Absatz 4 - neu - AMWHV

‚Artikel 3a Änderung der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung

18. Zu Artikel 10 § 27 Absatz 2 Satz 2 PflBG

19. Zu Artikel 10

20. Zu Artikel 11 § 21 Absatz 1 MPG

21. Zu Artikel 12 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 31 Absatz 1a Satz 2 SGB V

22. Hilfsempfehlung zu Ziffer 21

Zu Artikel 12 Nummer 1

23. Zu Artikel 12 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 35a Absatz 1 Satz 12 SGB V

24. Zu Artikel 12 Nummer 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 129 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB V , Doppelbuchstabe aa1 - neu - § 129 Absatz 1 Satz 8 SGB V und Nummer 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa - neu -, Doppelbuchstabe bb - neu - und Doppelbuchstabe cc § 130a Absatz 3a Satz 6, Satz 7, Satz 8 und Satz 12 SGB V

25. Zu Artikel 12 Nummer 8 § 129 Absatz 1 und Absatz 1a SGB V

26. Zu Artikel 12 Nummer 8 Buchstabe b § 129 Absatz 1a SGB V

27. Zu Artikel 12 Nummer 9 § 130a Absatz 2 SGB V

28. Zu Artikel 12 Nummer 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa - neu - § 130a Absatz 3a Satz 4 SGB V und Doppelbuchstabe bb § 130a Absatz 3a Satz 13 SGB V

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

29. Zu Artikel 12 Nummer 9 Buchstabe b § 130a Absatz 8 Satz 9 SGB V

30. Zu Artikel 12 Nummer 11a - neu - § 131 Absatz 4 Satz 2a - neu - SGB V

31. Zu Artikel 12 § 140f Absatz 7 SGB V

32. Zu Artikel 17 § 3 Absatz 1 Satz 1 ZHG

33. Zu Artikel 17 § 3 Absatz 1 Satz 1 ZHG

34. Zu Artikel 20 § 15 Absatz 2 ApBetrO

35. Zu Artikel 21a - neu - § 9 Absatz 1a Nummer 3 KHEntgG

‚Artikel 21a Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes


 
 
 


Drucksache 505/1/19

... Das Ziel, eine umfassendere Datenbasis zur Ermittlung der regionalen Versorgungslage zu erhalten, wird grundsätzlich unterstützt. Die diesbezüglich beabsichtigten Änderungen zur Bedarfsplanung und Anrechnung von in ermächtigten Einrichtungen tätigen Ärzten wird allerdings zu einem unangemessen hohen Dokumentationsaufwand führen und wird deshalb als nicht geeignet angesehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 505/1/19




3. Zu Artikel 2 Nummer 2a § 65e SGB V

4. Zu Artikel 2 Nummer 3a § 75 Absatz 1a Satz 14 SGB V , Nummer 4a § 87 Absatz 2a Satz 26 und Absatz 2c Satz 8 SGB V , Nummer 5 § 92 Absatz 6a und Absatz 6b SGB V , Nummer 8a § 100 Absatz 1 Satz 1 SGB V , Nummer 9 § 101 Absatz 1 SGB V , Nummer 9a § 103 Absatz 1 Satz 1 SGB V und Nummer 10a § 120 Absatz 2 Satz 6 SGB V

5. Zu Artikel 2 Nummer 10a § 120 Absatz 2 Satz 6 SGB V

6. Zu Artikel 2 Nummer 10b Buchstabe a § 136a Absatz 2 Satz 9 SGB V


 
 
 


Drucksache 146/19

... - Schaffung einer verlässlichen Datenbasis für Investitionsentscheidungen der Forst- und Holzwirtschaft,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 146/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Zeitpunkt

§ 2
Stichprobenverfahren

§ 3
Grunddaten

§ 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage
(zu § 1 Satz 2) Verdichtung der Bundeswaldinventur

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte und demographische Entwicklung

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

III. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4


 
 
 


Drucksache 549/2/19

... Der Bundesrat fordert die Bundesregierung zudem auf, die in Artikel 59 verankerte Finanzuntersuchung in den Jahren 2023 bis 2026 dergestalt vorzubereiten, dass eine mit den Ländern abgestimmte Datenbasis als Grundlage der Untersuchung zur Verfügung gestellt werden kann.



Drucksache 90/19

... Als Datenbasis wurden die Angaben im Erfüllungsaufwand des Zweiten Gesetzes zur Änderung der bewachungsrechtlichen Vorschriften zugrunde gelegt. Der gesamte Erfüllungsaufwand resultiert aus Informationspflichten, die der Verbesserung des Vollzugs des Bewachungsrechts dienen. Demgegenüber stehen Entlastungen des Gewerbetreibenden - weitgehend auf Grund der Datenvorhaltung im Bewacherregister -, die sich mindernd auf den Erfüllungsaufwand auswirken:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 90/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

2 Inhaltsübersicht

Abschnitt 1
Zuständigkeit, Unterrichtung der Gewerbeämter, Antragsstellung

§ 1
Örtliche Zuständigkeit

§ 2
Unterrichtung in Strafsachen

§ 3
Angaben bei der Antragsstellung

Abschnitt 2
Unterrichtungsverfahren

§ 4
Zweck

§ 5
Zuständige Stelle

§ 6
Verfahren

§ 7
Inhalt der Unterrichtung

§ 8
Anerkennung anderer Nachweise

Abschnitt 3
Sachkundeprüfung

§ 9
Zweck und Gegenstand der Sachkundeprüfung

§ 10
Zuständige Stelle und Prüfungsausschuss

§ 11
Prüfung, Verfahren

§ 12
Anerkennung anderer Nachweise

Abschnitt 4
Anerkennung von ausländischen Befähigungsnachweisen

§ 13
Gebrauch der Dienstleistungsfreiheit

Abschnitt 5
Anforderungen a n die Haftpflichtversicherung

§ 14
Umfang der Versicherung

§ 15
Versicherungsbestätigung, Anzeigepflicht des Versicherungsunternehmens

Abschnitt 6
Verpflichtungen bei der Ausübung des Gewerbes

§ 16
Beschäftigte, An- und Abmeldung von Wach- und Leitungspersonal

§ 17
Dienstanweisung

§ 18
Ausweis, Kennzeichnung der Wachperson

§ 19
Dienstkleidung

§ 20
Behandlung der Waffen und Anzeigepflicht nach Waffengebrauch

§ 21
Buchführung und Aufbewahrung

Abschnitt 7
Ordnungswidrigkeiten

§ 22
Ordnungswidrigkeiten

Abschnitt 8
Schlussvorschriften

§ 23
Übergangsvorschriften

§ 24
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1
(zu § 6 Absatz 2) Bescheinigung über die Unterrichtung nach § 34a Absatz 1a Satz 1 Nummer 2 der Gewerbeordnung (Familienname und Vorname)

Anlage 2
(zu § 7) Sachgebiete für das Unterrichtungsverfahren im Bewachungsgewerbe

Anlage 3
(zu § 11 Absatz 7) Bescheinigung über die erfolgreiche Ablegung einer Sachkundeprüfung nach § 34a Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 und Absatz 1a Satz 2 der Gewerbeordnung

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Verordnungsermächtigung

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu §§ 14

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu Anlage 1 bis 3:


 
 
 


Drucksache 544/18

... Die Anlage 1 enthält die Angaben, die in einem Antrag auf Erhöhung des natürlichen Alkoholgehalts um 0,5 Volumenprozent enthalten sein müssen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die vom Bund zu treffende Entscheidung auf einer sicheren und ausreichenden Basis getroffen werden kann. Maßgeblich sind dabei die Berechnungen des Deutschen Wetterdienstes, der seine Datenbasis den antragstellenden Ländern zur Verfügung stellt. Durch das gewählte Verfahren wird das Risiko von Rückfragen oder Interventionen der Europäischen Kommission oder von Mitgliedstaaten deutlich reduziert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 544/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

Länder und Kommunen

F. Weitere Kosten

Verordnung

Vierundzwanzigste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Weinverordnung

§ 4a
Nachweis der Lage im Anbaugebiet oder im Landweingebiet (zu § 7c Absatz 2 des Weingesetzes)

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Ermächtigungsnorm

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Folgen der Verordnungsänderung

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

4 Bund

Länder und Kommunen

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer n

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 88/1/18

... Der Bundesrat stellt fest, dass die Änderung der TechKontrollV die Meldeverpflichtung der Länder erneut erweitern wird. Dies führt zu einer nochmaligen Steigerung des bereits nach aktuellem Recht bestehenden hohen Erfassungs-und Berichtsaufwands. Dabei stellt nicht nur die zuletzt erfolgte Erweiterungder Datenbasis die Polizeien der Länder vor große Herausforderungen, sondern auch der elektronische Datenverkehr. Der Bundesrat ist der Überzeugung, dass es zur Vermeidung eines weiteren Aufwuchses des bürokratischen Aufwandes bei der Erfüllung europarechtlich begründeter Berichtspflichten auf dem Gebiet der Straßenverkehrssicherheit gemeinsamer Anstrengungen von Bund und Ländern bedarf. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher, den Ländern kurzfristig ein zur Erfüllung der Berichtspflicht geeignetes software-basiertes Erfas-sungs- und Auswertungssystem zur Verfügung zu stellen.



Drucksache 303/1/18

... Es ist zweifelhaft, ob eine weitere Ausdehnung der Datenbasis für Eintragspfade für Makro- und Mikroplastik einen Mehrwert für die Erarbeitung wirksamer Maßnahmen zur Abfallreduzierung/-entsorgung generiert. Mit Blick auf den vorliegenden Fall von Lebensmittelverpackungen muss es primär darum gehen, eine ordnungsgemäße Abfallentsorgung sicherzustellen und ggf. den Verbraucher hierfür weiter zu sensibilisieren. Eine weitere Ausdehnung der Datenbasis ist deshalb momentan nicht erforderlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 303/1/18




1. Zu Nummer 3 Satz 2 - neu - Der Nummer 3 ist folgender Satz anzufügen:

2. Zu Nummer 5 Satz 2 - neu - Der Nummer 5 ist folgender Satz anzufügen:

3. Zu Nummer 9


 
 
 


Drucksache 88/18 (Beschluss)

... Der Bundesrat stellt fest, dass die Änderung der TechKontrollV die Meldeverpflichtung der Länder erneut erweitern wird. Dies führt zu einer nochmaligen Steigerung des bereits nach aktuellem Recht bestehenden hohen Erfassungs- und Berichtsaufwands. Dabei stellt nicht nur die zuletzt erfolgte Erweiterung der Datenbasis die Polizeien der Länder vor große Herausforderungen, sondern auch der elektronische Datenverkehr. Der Bundesrat ist der Überzeugung, dass es zur Vermeidung eines weiteren Aufwuchses des bürokratischen Aufwandes bei der Erfüllung europarechtlich begründeter Berichtspflichten auf dem Gebiet der Straßenverkehrssicherheit gemeinsamer Anstrengungen von Bund und Ländern bedarf. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher, den Ländern kurzfristig ein zur Erfüllung der Berichtspflicht geeignetes software-basiertes Erfassungs- und Auswertungssystem zur Verfügung zu stellen.



Drucksache 300/18

... Um die Datenbasis von Mietspiegeln zu verbessern, wird der Bezugszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete von vier auf zehn Jahre erweitert. Ferner wird bei Existenz eines qualifizierten Mietspiegels fortan allein dieser als Begründungsmittel für ein Mieterhöhungsverlangen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete anerkannt. Darüber hinaus werden die bei der Erstellung qualifizierter Mietspiegel einzuhaltenden "anerkannten wissenschaftlichen Grundsätze" klarer gefasst. Die Einzelheiten zum Inhalt eines Mietspiegels und zum Verfahren, das bei seiner Erstellung oder Anpassung einzuhalten ist, sind in einer Rechtsverordnung, die von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassen ist, weiter zu konkretisieren. Zur Stärkung des Mietspiegelinstruments sieht das Gesetz nunmehr eine Vermutung vor, wonach ein sowohl von der nach Landesrecht zuständigen Behörde als auch von Interessenvertretern der Vermieterinnen und Vermieter sowie Mieterinnen und Mieter anerkannter Mietspiegel den Anforderungen eines qualifiziertes Mietspiegels entspricht. Ein qualifizierter Mietspiegel wird im Mietprozess wie ein schriftliches Sachverständigengutachten behandelt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 300/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentliche Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches

§ 558e
Verordnungsermächtigung und Datenübermittlung

Artikel 2
Änderungen des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

§ ... [einsetzen: die zum Verkündungszeitpunkt auf die letzte folgende Zählbezeichnung] Übergangsvorschrift zum Mietrechtsanpassungsgesetz vom [einsetzen: Datum der Ausfertigung des Gesetzes]

Artikel 3
Änderung des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954

§ 22
Übergangsregelung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

V. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Geschlechtsspezifische Auswirkungen

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

3. Sonstige Kosten; Bürokratiekosten; Nachhaltigkeitsaspekte

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Satz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Satz 4

Zu Absatz 3

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Satz 4

Zu Satz 5

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Satz 3

Zu Satz 4

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3 und 4

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 667/17 (Beschluss)

... 7. Der Bundesrat befürwortet des Weiteren das Ziel, die Transparenz, die Kohärenz und die Datenqualität zu stärken. Auch dies fördert den Wettbewerb und damit die Effizienz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Jedoch hält der Bundesrat es für angezeigt, diese Ziele zunächst mit den bereits ergriffenen Maßnahmen zu verfolgen. Die durch die Reform des Vergaberechts im Jahr 2016 eingeführten Berichtspflichten sind geeignet, zu einer verbesserten Datenbasis beizutragen. Zudem hat der Bundesgesetzgeber 2017 das Gesetz zur Einrichtung und zum Betrieb eines Registers zum Schutz des Wettbewerbs um öffentliche Aufträge und Konzessionen (Wettbewerbsregistergesetz) verabschiedet, das diese Zielsetzung gleichfalls unterstützt.



Drucksache 429/17 (Beschluss)

... 8. Der Bundesrat weist außerdem darauf hin, dass das Hochschulranking "U-Multirank" nach wie vor methodische sowie inhaltliche Schwächen aufweist und von vielen Hochschulen sehr kritisch gesehen wird. So führt die Vermengung der Daten von Hochschulen, die sich aktiv durch Ausfüllen eines Fragenbogens beteiligen, und von Hochschulen, die durch Rückgriff auf bibliometrische Daten aus bestehenden Datenbanksystemen beteiligt sind, dazu, dass diese Daten bereits wegen der unterschiedlichen Erhebungssystematik nicht vergleichbar sind und nur wenig Aussagekraft besitzen. Darüber hinaus erscheint die Datenbasis insgesamt noch dünn und wenig transparent. Der Bundesrat bemängelt zudem, dass die Kommission bei "U-Multirank" das Ziel, nach 2017 eine von "Erasmus+" unabhängige Finanzierung zu gewährleisten, nicht erreicht hat und daher weiterhin Mittel aus dem EU-Programm für Bildung, Jugend und Sport in "U-Multirank" fließen.



Drucksache 152/17

... Die Umsetzung dieser Vorgaben in der Grundwasserverordnung ergänzt die bisherige Systematik der Beurteilung, Einstufung und Überwachung des Grundwasserzustands sowie der Ermittlung signifikanter und anhaltender steigender Trends von Schadstoffkonzentrationen in Grundwasserkörpern. Sowohl die Einführung von Standards für die Ableitung von Hintergrundwerten als auch die Steigerung des Detaillierungsgrades der Bewirtschaftungspläne führen zur Verbreiterung der Datenbasis zum Zustand der Grundwasserkörper. Insofern verbessern die Änderungen die Möglichkeit, Handlungsbedarfe bezüglich der Verhinderung oder der Begrenzung des Eintrags von Schadstoffen in das Grundwasser und der Abwehr von Verschlechterungen des Grundwasserzustands zu erkennen und auf diese zu reagieren. Zudem befördern die Änderungen die Qualität und EU-weite Vergleichbarkeit der Grundwasseranalysen und tragen so zu einem kohärenten und umfassenden Vollzug aller EU-rechtlichen Vorgaben zum Gewässerschutz bei.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 152/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Grundwasserverordnung

§ 8a
Zusätzliche Inhalte der Bewirtschaftungspläne

Anlage 2
(zu § 3 Absatz 1, § 5 Absatz 1 und Absatz 3, § 7 Absatz 2 Nummer 1, § 10 Absatz 2 Satz 4 Nummer 1)

Anlage 4a
(zu § 5 Absatz 2 Satz 1 und 2 und Absatz 3) Ableitung von Hintergrundwerten für hydrogeochemische Einheiten

Artikel 2
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit

II. Wesentliche Bestimmungen

1. Ableitung von Hintergrundwerten § 5 Absatz 2 und 3 und Anlage 4a

2. Konkretisierung der flächenbezogenen Voraussetzungen bei der Bewertung der Überschreitung von Schwellenwerten § 7 Absatz 3 Nummer 1

3. Inhalte von Bewirtschaftungsplänen § 8a

4. Ergänzung der Anlage 2 um Schwellenwerte zu weiteren Stoffen und Stoffgruppen

III. Vereinbarkeit mit EU-Recht

IV. Alternativen

V. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen

VI. Befristung

VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VIII. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

IX. Sonstige Kosten

X. Nachhaltige Entwicklung

B. Zu den Vorschriften im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 585/17

... Nach Ablauf einer Übergangsphase mit Ende des Jahres 2017 setzt sich die Schlüsselzahl für den Länderanteil ab dem Jahr 2018 zu 25 Prozent aus der Summe des Gewerbesteueraufkommens (brutto), zu 50 Prozent aus der Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Arbeitsort (ohne Beschäftigte von Gebietskörperschaften und Sozialversicherungen sowie deren Einrichtungen) sowie zu 25 Prozent aus der Summe der sozialversicherungspflichtigen Entgelte am Arbeitsort (ohne Beschäftigte von Gebietskörperschaften und Sozialversicherungen sowie deren Einrichtungen) zusammen. Beschäftigte und Entgelte werden mit dem durchschnittlichen gewogenen örtlichen Gewerbesteuer-Hebesatz des jeweiligen Erfassungszeitraums gewichtet. Die dem Schlüssel zu Grunde liegende Datenbasis wird im Drei-Jahres-Turnus aktualisiert. Die Regelungen der Rechtsverordnung zum Verteilungsschlüssel und zur Datenbasis beruhen auf den gesetzlichen Vorgaben des Gemeindefinanzreformgesetzes.

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Drucksache 585/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

§ 5

§ 6

§ 7

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7


 
 
 


Drucksache 60/17

... -Werte nach WLTP ab dem 1. September 2017 für neue Fahrzeugtypen und ab dem 1. September 2018 für erstmalige Zulassungen anzuwenden ist. In der Folge wird in der Zeit von voraussichtlich Mai 2017 bis August 2018 für die Bemessung der Kraftfahrzeugsteuer eine heterogene Datenbasis entstehen, die zur gleichmäßigen Besteuerung ungeeignet wäre.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 60/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Artikel 1
Änderung des Zweiten Verkehrsteueränderungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Änderung des Zweiten Verkehrsteueränderungsgesetzes

2. Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demografische Auswirkungen

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

5.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

5.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

5.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 236/17

... Dass ein Wahlrecht die öffentlichen Haushalte teuer zu stehen kommen würde, hat zuletzt eine Studie des IGES-Instituts widerlegt. Zwar müsste diese Studie durch eine Untersuchung auf breiterer Datenbasis ergänzt werden. Dennoch ist festzustellen, dass die Studie zu dem Ergebnis kommt, dass die Beihilfeausgaben bis 2030 stark steigen werden. Die Ausgaben für den Bund sollen bis 2030 um 46 Prozent auf jährlich 6,6 Milliarden Euro steigen. Für die Länder erhöhen sich die Kosten für die Beihilfe sogar um mehr als 80 Prozent auf 13,6 Milliarden Euro pro Jahr. Grund hierfür ist, dass die geburtenstarken Jahrgänge 1955 bis 1965 nach und nach ihre Pension antreten. Dadurch erhalten sie einen auf 70 Prozent der Behandlungskosten erhöhten Anspruch auf Beihilfe. Würden 90 Prozent der Beamtinnen und Beamten in die GKV wechseln, würden die öffentlichen Haushalte entlastet, da der Arbeitgeberanteil des Krankenkassenbeitrages nur 75 Prozent der früher anfallenden Beihilfezahlungen betragen würde.



Drucksache 231/17

... zugelassene Feststellung des DNA-Identifizierungsmusters zu Zwecken künftiger Strafverfahren und die Nutzung der DNA-Datei des Bundeskriminalamtes. Bei nach wie vor steigenden Trefferzahlen wird hierdurch in zahlreichen Fällen eine sehr schnelle und zuverlässige Identifikation von Spurenlegern ermöglicht. Aus Sicht der Strafverfolgungsbehörden besteht daher ein dringendes Bedürfnis, den Aufbau und die Pflege der DNA-Analyse-Datei auf eine breitere Grundlage zu stellen und damit die Effizienz der Tataufklärung weiter zu verbessern. Es ist davon auszugehen, dass weitgehend proportional zur Anzahl der Datensätze auch die Anzahl der Treffer und damit die Zuordnung von Spurenverursachern ansteigen wird. Dem Anliegen nach einer breiteren Datenbasis trägt der Entwurf Rechnung, indem er den Anwendungsbereich der DNA-Analyse für die Zwecke künftiger Strafverfahren erweitert und den im geltenden Recht für die Durchführung sonstiger erkennungsdienstlicher Maßnahmen vorgesehenen materiellen Voraussetzungen angleicht. Auch das Verfahren zur Erhebung des genetischen Fingerabdrucks soll erleichtert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 231/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 2
Zitiergebot

Artikel 3
Übergangsvorschrift

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 347/17

... Den Kommunen entgehen durch Mieterstrom Einnahmen bei der Konzessionsabgabe. Die Einnahmeausfälle belaufen sich im ersten Jahr auf rund zwei Millionen Euro pro Jahr (Datenbasis 2016). Langfristig können sie auf bis zu 60 Millionen Euro pro Jahr (Datenbasis 2016) ansteigen.

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Drucksache 347/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

§ 21
Einspeisevergütung und Mieterstromzuschlag.

§ 23b
Besondere Bestimmung zum Mieterstromzuschlag

Artikel 2
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

§ 42a
Mieterstromverträge

Artikel 3
Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes

Artikel 4
Änderung der Marktstammdatenregisterverordnung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4133, BMWi: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Mieterstrom

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

II.2 One in one out‘-Regel

II.3 Evaluierung

III. Votum


 
 
 


Drucksache 667/1/17

... 7. Der Bundesrat befürwortet des Weiteren das Ziel, die Transparenz, die Kohärenz und die Datenqualität zu stärken. Auch dies fördert den Wettbewerb und damit die Effizienz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Jedoch hält der Bundesrat es für angezeigt, diese Ziele zunächst mit den bereits ergriffenen Maßnahmen zu verfolgen. Die durch die Reform des Vergaberechts im Jahr 2016 eingeführten Berichtspflichten sind geeignet, zu einer verbesserten Datenbasis beizutragen. Zudem hat der Bundesgesetzgeber 2017 das Gesetz zur Einrichtung und zum Betrieb eines Registers zum Schutz des Wettbewerbs um öffentliche Aufträge und Konzessionen (Wettbewerbsregistergesetz) verabschiedet, das diese Zielsetzung gleichfalls unterstützt.



Drucksache 429/1/17

... 8. Der Bundesrat weist darauf hin, dass das Hochschulranking "U-Multirank" nach wie vor methodische sowie inhaltliche Schwächen aufweist und von vielen Hochschulen sehr kritisch gesehen wird. So führt die Vermengung der Daten von Hochschulen, die sich aktiv durch Ausfüllen eines Fragenbogens beteiligen, und von Hochschulen, die durch Rückgriff auf bibliometrische Daten aus bestehenden Datenbanksystemen beteiligt sind, dazu, dass diese Daten bereits wegen der unterschiedlichen Erhebungssystematik nicht vergleichbar sind und nur wenig Aussagekraft besitzen. Darüber hinaus erscheint die Datenbasis insgesamt noch dünn und wenig transparent. Der Bundesrat bemängelt zudem, dass die Kommission bei "U-Multirank" das Ziel, nach 2017 eine von "Erasmus+" unabhängige Finanzierung zu gewährleisten, nicht erreicht hat und daher weiterhin Mittel aus dem EU-Programm für Bildung, Jugend und Sport in "U-Multirank" fließen.



Drucksache 541/16 (Beschluss)

... Beträge nur auf einer sehr dünnen, teilweise nicht mehr statistisch belastbaren Datenbasis ermittelt werden. Wie der Antwort des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 28. September 2016 zu der schriftlichen Frage im September 2016, Arbeitsnummer 35 zu entnehmen ist, basieren die ermittelten Regelbedarfssätze insbesondere der Regelbedarfsstufen 4 bis 6 zumeist auf einer Stichprobenfallzahl ab 25 bis unter 100 Haushalten in den Referenzgruppen, oftmals sogar einer Stichprobenfallzahl unter 25 Haushalten. Die Ergebnisse sind damit - statisch betrachtet - nicht ausreichend valide, weil mit einem relativen Standardfehler von 10 bis 20 Prozent gerechnet werden muss.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 541/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 §§ 5 und 6 RBEG

2. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 RBEG Artikel 3 Nummer 5 Buchstabe § 6b Absatz 2 Satz 5 BKGG

Artikel 6a
Änderung weiterer Gesetze und Rechtsverordnungen

3. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 8 Absatz 1 Satz 2 RBEG Artikel 2 Nummer 1 ist zu streichen.

4. Zu Artikel 3 Nummer 3a - neu - § 31 Absatz 1 Nummer 3 SGB XII Artikel 6 Nummer 2a - neu - § 24 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 SGB II

5. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 33 Absatz 1 Satz 1 SGB XII

6. Zu Artikel 3 Nummer 5 Buchstabe a1- neu - § 34 Absatz 3 SGB XII Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe a - neu - § 28 Absatz 3 Satz 1, 2 SGB II

7. Zu Artikel 3 Nummer 6 § 35 Absatz 6 - neu - SGB XII

8. Zu Artikel 3 Nummer 6a - neu - § 38 Absatz 1, Absatz 2 - neu - SGB XII Nummer 9 § 42 Nummer 4, 5 und 6 - neu - SGB XII Nummer 17a - neu - § 82 Absatz 4 SGB XII

9. Zu Artikel 3 Nummer 6a - neu - bis 6c - neu - Überschrift Sechster Abschnitt des Dritten Kapitels, § 39b - neu - und § 39c - neu -SGB XII Nummer 13 § 44 Absatz 3 Satz 1, Absatz 5 - neu - SGB XII Nummer 14, 15 und 16 § 44a, 44b, 44c SGB XII

§ 39b
Vorläufige Entscheidung

§ 39c
Aufrechnung, Verrechnung

10. Zu Artikel 3 Nummer 10 § 42a Absatz 3 Satz 1 und 2 SGB XII

11. Zu Artikel 3 Nummer 17a - neu - § 48 Satz 2 SGB XII

12. Zu Artikel 4 § 32 Absatz 1 SGB XII

13. Zu Artikel 6 Nummer 01 - neu - § 7 Absatz 4b - neu - SGB II

14. Zu Artikel 6 Nummer 4 § 65 Absatz 1 Satz 1 SGB II

15. Zur Anrechnung betrieblicher und privater Vorsorge

16. Zu den Regelbedarfen für Kinder und Jugendliche

17. Zum Barbetrag für Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe wohnen

18. Zum Gesetzentwurf insgesamt

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i


 
 
 


Drucksache 625/16

... , die die elektronische Datenübermittlung von den Meldebehörden zu den Ausländerbehörden und die Datenspeicherung in den Ausländerbehörden regeln, angepasst und Regelungen getroffen, um den Ausländerbehörden eine vollständige und damit verlässliche Datenbasis für deren ausländerrechtlichen Entscheidungen zur Verfügung zu stellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 625/16




B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Vierzehnte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Aufenthaltsverordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

III. Rechtsfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

IV. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Doppelbuchstabe gg


 
 
 


Drucksache 295/1/16

... Zu den Teilnehmerdaten gehören zum einen die Anschlusskennungen und gegebenenfalls die Mobilfunkendgerätenummern sowie zum anderen die wichtigsten persönlichen Daten des Vertragspartners wie Name, Anschrift und Geburtsdatum. Sinn der Datenerhebung und -speicherung ist es, eine Datenbasis für die in den §§ 112 und 113

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 295/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 22b Absatz 1 BVerfSchG

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 22b Absatz 1 Nummer 2 BVerfSchG

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 22b Absatz 1 Satz 2 - neu - BVerfSchG

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 22b Absatz 2 Satz 2 und 3 BVerfSchG

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 22b Absatz 3 BVerfSchG

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 22b Absatz 5 Satz 1 BVerfSchG

7. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 22b Absatz 6 BVerfSchG

8. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 22b Absatz 7 Satz 2 BVerfSchG

9. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 22b Absatz 8 - neu -, § 22c Satz 2 BVerfSchG

10. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 22b1 - neu - BVerfSchG

§ 22b1
Errichtung gemeinsamer Dateien mit ausländischen Nachrichtendiensten durch die Landesverfassungsschutzbehörden

11. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe b § 28 Absatz 3a Satz 1 BPolG

12. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe c § 28 Absatz 9 Satz 4 BPolG

13. Zu Artikel 9 Nummer 2 § 111 Absatz 1 Satz 3 TKG


 
 
 


Drucksache 327/16

... Der Mietspiegel als Instrument zur Abbildung der ortsüblichen Vergleichsmiete spiegelt die Verhältnisse auf dem Wohnungsmarkt derzeit nur verzerrt wieder. Alle Mietverhältnisse, die vor mehr als vier Jahren abgeschlossen wurden und alle seit vier Jahren unveränderten Mieten sind bei der Erstellung des Mietspiegels nicht zu berücksichtigen. Zur Stärkung des Mietspiegels muss daher die berücksichtigungsfähige Datenbasis verbreitert werden, damit er seiner Abbildfunktion besser gerecht werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 327/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentliche Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches

Artikel 2
Änderungen des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts (Wirtschaftsstrafgesetz 1954)

§ 22
Übergangsregelung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

V. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Geschlechtsspezifische Auswirkungen

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

3. Sonstige Kosten; Bürokratiekosten; Nachhaltigkeitsaspekte

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 295/16 (Beschluss)

... Zu den Teilnehmerdaten gehören zum einen die Anschlusskennungen und gegebenenfalls die Mobilfunkendgerätenummern sowie zum anderen die wichtigsten persönlichen Daten des Vertragspartners wie Name, Anschrift und Geburtsdatum. Sinn der Datenerhebung und -speicherung ist es, eine Datenbasis für die in den §§ 112 und 113

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 295/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 22b Absatz 1 BVerfSchG

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 22b Absatz 1 Nummer 2 BVerfSchG

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 22b Absatz 1 Satz 2 - neu - BVerfSchG

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 22b Absatz 2 Satz 2 und 3 BVerfSchG

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 22b Absatz 3 BVerfSchG

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 22b Absatz 6 BVerfSchG

7. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 22b Absatz 7 Satz 2 BVerfSchG

8. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 22b Absatz 8 - neu -, § 22c Satz 2 BVerfSchG

9. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe c § 28 Absatz 9 Satz 4 BPolG

10. Zu Artikel 9 Nummer 2 § 111 Absatz 1 Satz 3 TKG


 
 
 


Drucksache 435/16

... Mit der Änderung des Mineralöldatengesetzes sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, dass beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle vorliegende und einzelnen Ländern zuordenbare Daten an die jeweiligen statistischen Ämter der Länder übermittelt werden können. Die betreffenden Daten sollen auf diese Weise für die Erstellung von Energie- und Treibhausgasbilanzen der Länder nutzbar gemacht werden. Energie- und Treibhausgasbilanzen bieten eine die verschiedenen Energieträger und Wirtschaftszweige umfassende Übersicht der energiewirtschaftlichen Verflechtungen. Indem sie Aussagen über die Verwendung und den Verbrauch von Energieträgern erlauben, stellen sie eine wichtige Datenbasis für energiepolitische Entscheidungen dar. Nachdem die Mineralölbranche die freiwillig erfolgte Übermittlung von Daten zur Mineralölverarbeitung eingestellt hatte, stehen seit dem Berichtsjahr 2010 den Ländern keine länderbezogenen Daten mehr zur Verfügung. Außerdem sollen Begrifflichkeiten an die im

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 435/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Erdölbevorratungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Mineralöldatengesetzes

Artikel 3
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG:NKR-Nr. 3803: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften zur Bevorratung von Erdöl, zur Erhebung von Mineralöldaten und zur Umstellung auf hochkalorisches Erdgas

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

Weitere Kosten


 
 
 


Drucksache 541/1/16

... Die Ermittlung der Referenzgruppe gründet sich auf der Auswertung von Familienhaushalten mit einem Kind jeweils aus den untersten 20 Prozent der Haushalte. Familienhaushalte mit mehreren Kindern und gegebenenfalls zusätzliche Bedarfen sind nicht erfasst. Dabei kommt das angewandte Statistikmodell in seiner Aussagekraft an seine Grenzen, da die jeweiligen Beträge nur auf einer sehr dünnen, teilweise nicht mehr statistisch belastbaren Datenbasis ermittelt werden. Wie der Antwort des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 28. September 2016 zu der schriftlichen Frage im September 2016, Arbeitsnummer 35 zu entnehmen ist, basieren die ermittelten Regelbedarfssätze insbesondere der Regelbedarfsstufen 4 bis 6 zumeist auf einer Stichprobenfallzahl ab 25 bis unter 100 Haushalten in den Referenzgruppen, oftmals sogar einer Stichprobenfallzahl unter 25 Haushalten. Die Ergebnisse sind damit - statisch betrachtet - nicht ausreichend valide, weil mit einem relativen Standardfehler von 10 bis 20 Prozent gerechnet werden muss.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 541/1/16




1. Zu Artikel 1 §§ 5 und 6 RBEG

2. Zu Artikel 1 § 7 RBEG und Artikel 3 Nummer 2 § 27a SGB XII

3. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 RBEG Artikel 3 Nummer 5 Buchstabe § 6b Absatz 2 Satz 5 BKGG

Artikel 6a
Änderung weiterer Gesetze und Rechtsverordnungen

4. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 8 Absatz 1 Satz 2 RBEG

5. Zu Artikel 3 Nummer 3a - neu - § 31 Absatz 1 Nummer 3 SGB XII Artikel 6 Nummer 2a - neu - § 24 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 SGB II

6. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 33 Absatz 1 Satz 1 SGB XII

7. Zu Artikel 3 Nummer 5 Buchstabe a1- neu - § 34 Absatz 3 SGB XII Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe a - neu - § 28 Absatz 3 Satz 1, 2 SGB II

8. Zu Artikel 3 Nummer 6 § 35 Absatz 6 - neu - SGB XII

9. Zu Artikel 3 Nummer 6a - neu - § 38 Absatz 1, Absatz 2 - neu - SGB XII Nummer 9 § 42 Nummer 4, 5 und 6 - neu - SGB XII Nummer 17a - neu - § 82 Absatz 4 SGB XII

10. Zu Artikel 3 Nummer 6a - neu - bis 6c - neu - Überschrift Sechster Abschnitt des Dritten Kapitels, § 39b - neu - und § 39c - neu -SGB XII Nummer 13 § 44 Absatz 3 Satz 1, Absatz 5 - neu - SGB XII Nummer 14, 15 und 16 § 44a, 44b, 44c SGB XII

§ 39b
Vorläufige Entscheidung

§ 39c
Aufrechnung, Verrechnung

11. Zu Artikel 3 Nummer 10 § 42a Absatz 3 Satz 1 und 2 SGB XII

12. Zu Artikel 3 Nummer 17a - neu - § 48 Satz 2 SGB XII

13. Zu Artikel 4 § 32 Absatz 1 SGB XII

14. Zu Artikel 6 Nummer 01 - neu - § 7 Absatz 4b - neu - SGB II

15. Zu Artikel 6 Nummer 4 § 65 Absatz 1 Satz 1 SGB II

16. Zur Anrechnung betrieblicher und privater Vorsorge

17. Zu den Regelbedarfen für Kinder und Jugendliche

18. Zum Barbetrag für Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe wohnen

19. Zum Gesetzentwurf insgesamt

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i


 
 
 


Drucksache 295/16

... Die Regelung im neuen Absatz 1 Satz 3 verpflichtet die geschäftsmäßigen Erbringer von Telekommunikationsdiensten sowie daran Mitwirkende bei im Voraus bezahlten Mobilfunkdiensten dazu, die nach § 111 Absatz 1 Satz 1 zu erhebenden Bestandsdaten der Anschlussinhaber auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Die Erweiterung der nach § 111 Absatz 1 bereits bestehenden Pflicht zur Erhebung und Speicherung der Daten ist geboten, um eine belastbare Datenlage für die Auskunftsverfahren nach den §§ 112, 113 TKG in den Kundendateien zu erhalten. In seiner Entscheidung vom 24. Januar 2012 (1 BvR 1299/05, Rz. 132 ff.) hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass § 111 dazu dient, eine verlässliche Datenbasis für Auskünfte nach den §§ 112, 113 TKG vorzuhalten, die es bestimmten Behörden erlaubt, als Anknüpfungspunkt für weitere Ermittlungen Telekommunikationsnummern individuellen Anschlussinhabern zuzuordnen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 295/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes

§ 22b
Errichtung gemeinsamer Dateien mit ausländischen Nachrichtendiensten

§ 22c
Teilnahme an gemeinsamen Dateien mit ausländischen Nachrichtendiensten

Artikel 2
Änderung des BND-Gesetzes

§ 2a
Besondere Auskunftsverlangen

Artikel 3
Änderung des Bundespolizeigesetzes

§ 28a
Einsatz technischer Mittel zur Eigensicherung

Artikel 4
Änderung des VIS-Zugangsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Artikel 10-Gesetzes

Artikel 6
Änderung des Vereinsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes

Artikel 8
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 9
Änderung des Telekommunikationsgesetzes

§ 111
Daten für Auskunftsersuchen der Sicherheitsbehörden

Artikel 10
Einschränkung eines Grundrechts

Artikel 11
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt

III. Alternativen, Folgen und Auswirkungen

1. Alternativen

2. Folgen und Auswirkungen

3. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

VII. Sonstige Kosten

VIII. Weitere Gesetzesfolgen

IX. Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 22b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 22c

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu § 150

Zu § 150

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3751: Entwurf eines Gesetzes zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

4 Gesamtbetrachtung


 
 
 


Drucksache 279/16

... Die Angaben zu einer schulischen, dualen, beruflichen oder sonstigen Form der (Berufs-) Ausbildung an allgemeinbildenden Schulen, Fachschulen oder Hochschulen und deren jeweilige Fachrichtung werden als Datenbasis für die Bildungsplanung sowie für die Lieferverpflichtung für die Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 benötigt. Die Angaben werden für das der Erhebung jeweils vorausgehende Jahr erhoben und durch die zusätzliche Erfassung der Angaben über Ausbildung und Fachrichtung in den letzten vier Wochen um saisonale Einflüsse (insbesondere bei der Befragung im Zeitraum der Sommer- bzw. Semesterferien) bereinigt. Hierdurch können zusätzlich Personen, die sich im Übergang von der einen zu einer anderen Bildungseinrichtung befinden, vollständig erfasst und deren Bildungsbeteiligung dargestellt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 279/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und die Arbeitsmarktbeteiligung sowie die Wohnsituation der Haushalte (Mikrozensusgesetz - MZG)

§ 1
Art und Gegenstand der Erhebung

§ 2
Zweck der Erhebung

§ 3
Erhebungseinheiten

§ 4
Auswahl der Stichprobe, Grundstichprobe

§ 5
Periodizität, Berichtswoche

§ 6
Kernprogramm der Erhebungsmerkmale

§ 7
Erhebungsmerkmale in Bezug auf die Arbeitsmarktbeteiligung

§ 8
Erhebungsmerkmale in Bezug auf Einkommen und Lebensbedingungen

§ 9
Erhebungsmerkmale in Bezug auf Informations- und Kommunikationstechnologie

§ 10
Erhebungsmerkmale in Gemeinschaftsunterkünften

§ 11
Hilfsmerkmale

§ 12
Erhebungsbeauftragte

§ 13
Auskunftspflicht

§ 14
Trennung und Löschung von Angaben

§ 15
Datenübermittlung

§ 16
Zusatzaufbereitungen zur Erwerbsbeteiligung

§ 17
Weitere Stichprobenerhebungen

§ 18
Experimentierklausel

§ 19
Verordnungsermächtigung

Artikel 2
Änderung des Informationsgesellschaftsstatistikgesetzes

§ 4
Hilfsmerkmale

Artikel 3
Änderung des Hochschulstatistikgesetzes

§ 9
Hilfsmerkmale

Artikel 4
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 5
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Alternativen

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluation

VII. Folgen für die nachhaltige Entwicklung

VIII. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu den Nummern 1 bis 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 10

Zu Satz 2

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 7

Zu Absatz 1

Im Einzelnen

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 9

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 19

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3689: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Mikrozensus und zur Änderung weiterer Statistikgesetze

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 297/14

... Aktuell liegen keine Daten zur Häufigkeit des Konsums von Crystal in der Bevölkerung vor. Um eine solide Datenbasis des tatsächlichen Ausmaßes des Crystal-Konsums zu erhalten, wird die Bundesregierung aufgefordert, bestehende Untersuchungen um Fragen zum Konsum von Methamphetamin zu erweitern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 297/14




Entschließung

I. Der Bundesrat stellt fest:

II. Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf:


 
 
 


Drucksache 338/14

... Die Schlüsselzahl für den Länderanteil setzt sich für einen Zeitraum seit dem Jahr 2009 bis einschließlich dem Jahr 2017 aus einem nichtfortschreibungsfähigen Bestandteil (§ 5a Gemeindefinanzreformgesetz) und einem fortschreibungsfähigen Bestandteil (§ 5b Gemeindefinanzreformgesetz) zusammen. Der nichtfortschreibungsfähige Teil des Verteilungsschlüssels entspricht dem bis einschließlich 2008 geltenden Schlüssel. Der fortschreibungsfähige Teil des Verteilungsschlüssels setzt sich zusammen zu 25 Prozent aus der Summe des Gewerbesteueraufkommens (brutto), zu 50 Prozent aus der Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Arbeitsort (ohne Beschäftigte von Gebietskörperschaften und Sozialversicherungen sowie deren Einrichtungen) sowie zu 25 Prozent aus der Summe der sozialversicherungspflichtigen Entgelte am Arbeitsort (ohne Beschäftigte von Gebietskörperschaften und Sozialversicherungen sowie deren Einrichtungen). Beschäftigte und Entgelte werden mit dem durchschnittlichen gewogenen örtlichen Gewerbesteuer-Hebesatz des jeweiligen Erfassungszeitraums gewichtet. In den Jahren 2009 bis 2011 geht der nichtfortschreibungsfähige Teil mit einem Gewicht von 75 Prozent und der fortschreibungsfähige Teil mit einem Gewicht von 25 Prozent in den Verteilungsschlüssel ein, in den Jahren 2012 bis 2014 gehen nichtfortschreibungsfähiger und fortschreibungsfähiger Teil mit einem Gewicht von jeweils 50 Prozent in den Schlüssel ein und in den Jahren 2015 bis 2017 geht der nichtfortschreibungsfähige Teil mit einem Gewicht von 25 Prozent und der fortschreibungsfähige Teil mit einem Gewicht von 75 Prozent in den Verteilungsschlüssel ein. Ab dem Jahr 2018 gilt allein der fortschreibungsfähige Schlüssel. Zudem wird die dem Schlüssel zu Grunde liegende Datenbasis im Drei-Jahres-Turnus aktualisiert. Die Regelungen der Rechtsverordnung zum Verteilungsschlüssel und zur Datenbasis beruhen auf den gesetzlichen Vorgaben des Gemeindefinanzreformgesetzes.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 338/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

§ 5

§ 6

§ 7

Begründung

Allgemeiner Teil

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Tabelle

Tabelle

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7


 
 
 


Drucksache 297/14 (Beschluss)

... Aktuell liegen keine Daten zur Häufigkeit des Konsums von Crystal in der Bevölkerung vor. Um eine solide Datenbasis des tatsächlichen Ausmaßes des Crystal-Konsums zu erhalten, wird die Bundesregierung aufgefordert, bestehende Untersuchungen um Fragen zum Konsum von Methamphetamin zu erweitern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 297/14 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates - Präventive und repressive Maßnahmen von Bund und Ländern gegen den Crystal-Konsum

I. Der Bundesrat stellt fest:

II. Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf:


 
 
 


Drucksache 223/1/14

... Die alters-, geschlechts- und pflegestufenspezifische Berichtspflicht gibt Aufschluss über eventuelle Abweichungen der Daten nach Alterskohorten, Geschlecht und Grad der Pflegebedürftigkeit. Hinweise auf entsprechende Abweichungen bei Empfehlungen zur medizinischen Rehabilitation, wie beispielsweise im Barmer GEK Pflegereport 2013, können so auf einer breiten Datenbasis auf ihre Ursachen hin untersucht werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 223/1/14




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7 Absatz 2a - neu -, Absatz 3 Satz 6 und Absatz 5 - neu - SGB XI und Nummer 2a - neu - § 7b SGB XI

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 8 Absatz 3 Satz 1, 7 und 8 und Absatz 4 - neu - SGB XI

3. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 13 Absatz 3a SGB XI

4. Zu Artikel 1 Nummer 3b - neu - § 18 Absatz 3a Satz 1a - neu - SGB XI

5. Zu Artikel 1 Nummer 3c - neu - § 18a Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 und Nummer 4 SGB XI

6. Zu Artikel 1 Nummer 3d - neu - § 18a Absatz 2 Satz 2 SGB XI

7. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a § 36 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe d und Nummer 2 Buchstabe d SGB XI , Nummer 11 Buchstabe a § 41 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe d und Nummer 2 Buchstabe d SBG XI und Nummer 29 Buchstabe b und c § 123 Absatz 3 und 4 SGB XI

8. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 38a SGB XI

§ 38a
Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen

9. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 38a SGB XI und Nummer 17 § 45b SGB XI

10. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 39 Absatz 1 Satz 2 SGB XI

11. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 45b Absatz 1 Satz 2 SGB XI

12. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe b § 45c Absatz 1 Satz 1 und Satz 1a SGB XI , Buchstabe d § 45c Absatz 3 SGB XI und Buchstabe e § 45c Absatz 3a SGB XI

13. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 55 Absatz 1 Satz 1 SGB XI

14. Zu Artikel 1 Nummer 24a - neu - § 84 Absatz 2 Satz 4a - neu - SGB XI und Artikel 1 Nummer 26a - neu - § 89 Absatz 1 Satz 3, Satz 4 - neu - und 5 - neu - SGB XI

15. Zu Artikel 1 Nummer 27a - neu - § 114a Absatz 3a Satz 3 - neu - SGB XI

16. Zu Artikel 1 Nummer 28 Ausgestaltung der Pflege-Transparenzvereinbarungen Der Bundesrat begrüßt den Gesetzentwurf der Bundesregierung. Dieser widmet sich der Behebung und Abfederung aktueller Problemlagen und langfristig auf die Pflegeversicherungen zukommender Herausforderungen.

17. Zu Artikel 1 Nummer 28a - neu - § 117 Absatz 2 Satz 1, Satz 2a - neu - SGB XI

18. Zu Artikel 1 Nummer 28a - neu - § 121 Absatz 1 Nummer 1, 2, 5 und 6 SGB XI und Artikel 2a - neu - § 193 Absatz 12 - neu - VVG

'Artikel 2a Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag

19. Zu Artikel 1 Nummer 30 § 132 SGB XI

20. Zur Stärkung der Ausbildung in der Altenpflege

21. Zur Entwicklung von Begutachtungs-Richtlinien

22. Zu den Regelungen zur Finanzierung der Leistungen von Pflegeeinrichtungen


 
 
 


Drucksache 354/14 (Beschluss)

... Der Bundesrat weist darauf hin, dass in einigen Regionen Deutschlands im Bereich des Nährstoffeinsatzes bereits erhebliche Nährstoffüberschüsse bestehen. Dabei ist es für die betroffenen Länder notwendig, Fehlentwicklungen effizient und wirkungsvoll entgegenwirken zu können. Hier ist eine umfassende und rechtssichere Datenbasis erforderlich, die mit dem bisherigen Düngerecht nur unzureichend sichergestellt wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 354/14 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3, Satz 3 - neu - AgrarZahlVerpflG

2. Zu Artikel 2 § 6 Absatz 1 Satz 1 InVeKoSDG

3. Zu Artikel 2 Anlage zu § 2 Nummer 1 Buchstabe p - neu - InVeKoSDG

4. Zu Artikel 2 InVeKoSDG

5. Zu Artikel 6 Änderung des Marktorganisationsgesetzes


 
 
 


Drucksache 319/14 (Begründung)

... - Berücksichtigung neuer Erkenntnisse der Fachwelt, erweiterte Datenbasis unter Einbeziehung von Messungen neuerer Eisenbahntechnik (z.B. Hochgeschwindigkeits-Triebzüge und neue Fahrbahnarten), - Integration der Schallimmissionen aus der Schall 03 [1990] und der Akustik 04 [ 1990] für Rangier- und Umschlagbahnhöfe in einer Vorschrift,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 319/14 (Begründung)




Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Problem und Ziel

II. Wesentliche Bestimmungen

1. Berechnungsverfahren

2. Berechnung der Schallausbreitung

3. Unterschiede zwischen Schall 03 [1990] sowie Akustik 04 [1990] und Schall 03 [2012]

4. Vergleichsrechnung zwischen Schall 03 [1990] und Akustik 04 [1990] sowie Schall 03 [2012]

5. Schienenbonus

6. Anerkennung akustischer Kennwerte

III. Vereinbarkeit mit EU-Recht

IV. Ermächtigungsgrundlage

V. Alternativen

VI. Befristung

VII. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

VIII. Weitere Kosten

IX. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

X. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

1. Fahrzeugarten von Eisenbahnen

2. Fahrzeugarten von Straßenbahnen

3. Geschwindigkeit

4. Fahrbahnarten

5. Schallminderungstechniken am Gleis

6. Brücken

7. Rangier- und Umschlagbahnhöfe

8. Straßenbahnen

9. Schallausbreitung

10. Auffälligkeit von Eisenbahngeräuschen

11. Berücksichtigung von abweichender Bahntechnik und von schalltechnischen Innovationen Grundlage für die Beurteilung, ob eine abweichende Bahntechnik oder eine schalltechnische Innovation vorliegt, ist die messtechnische Ermittlung

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2164: Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Verkehrslärmschutzverordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen:


 
 
 


Drucksache 354/1/14

... Der Bundesrat weist darauf hin, dass in einigen Regionen Deutschlands im Bereich des Nährstoffeinsatzes bereits erhebliche Nährstoffüberschüsse bestehen. Dabei ist es für die betroffenen Länder notwendig, Fehlentwicklungen effizient und wirkungsvoll entgegenwirken zu können. Hier ist eine umfassende und rechtssichere Datenbasis erforderlich, die mit dem bisherigen Düngerecht nur unzureichend sichergestellt wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 354/1/14




1. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3, Satz 3 - neu - AgrarZahlVerpflG

2. Zu Artikel 2 § 6 Absatz 1 Satz 1 InVeKoSDG

3. Zu Artikel 2 Anlage zu § 2 Nummer 1 Buchstabe p - neu - InVeKoSDG

4. Zu Artikel 2 InVeKoSDG

5. Zu Artikel 6 Änderung des Marktorganisationsgesetzes


 
 
 


Drucksache 244/14

... Das Ressort hat die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen auf die Kosten ausführlich und schlüssig dargestellt sowie auf die Unwägbarkeiten im Hinblick auf die Kostenschätzung hingewiesen. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, hat das Ressort auf Empfehlung des Nationalen Normenkontrollrates (NKR) im Entwurf vorgesehen, die Kostenauswirkungen nach 2 Jahren näher zu untersuchen und die Bilanz entsprechend anzupassen, da es voraussichtlich im Frühsommer 2016 über eine fundierte Datenbasis verfügen wird. Über das Ergebnis der Überprüfung des Erfüllungsaufwands wird es den NKR unterrichten. Der Nationale Normenkontrollrat macht daher im Rahmen seines gesetzlichen Prüfauftrages keine Einwände gegen die Darstellung der Gesetzesfolgen im vorliegenden Regelungsvorhaben geltend. Darüber hinaus fordert der NKR das Ressort auf, ihn künftig ordnungsgemäß zu beteiligen und insbesondere die in der gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien vorgesehen Fristen einzuhalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 244/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Siebte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

4 Bürokratiekosten

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2885: Siebte Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1 Regelungsinhalt

2.2 Erfüllungsaufwand/sonstige Kosten

2.2 Evaluation der Kostenschätzung

3. Bewertung


 
 
 


Drucksache 223/14 (Beschluss)

... Die alters-, geschlechts- und pflegestufenspezifische Berichtspflicht gibt Aufschluss über eventuelle Abweichungen der Daten nach Alterskohorten, Geschlecht und Grad der Pflegebedürftigkeit. Hinweise auf entsprechende Abweichungen bei Empfehlungen zur medizinischen Rehabilitation, wie beispielsweise im Barmer GEK Pflegereport 2013, können so auf einer breiten Datenbasis auf ihre Ursachen hin untersucht werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 223/14 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7 Absatz 2a - neu -, Absatz 3 Satz 6 und Absatz 5 - neu - SGB XI und Nummer 2a - neu - § 7b SGB XI

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 8 Absatz 3 Satz 1, 7 und 8 und Absatz 4 - neu - SGB XI

3. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 13 Absatz 3a SGB XI

4. Zu Artikel 1 Nummer 3b - neu - § 18 Absatz 3a Satz 1a - neu - SGB XI

5. Zu Artikel 1 Nummer 3c - neu - § 18a Absatz 1 Satz 1,

6. Zu Artikel 1 Nummer 3d - neu - § 18a Absatz 2 Satz 2 SGB XI

7. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a § 36 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe d und Nummer 2 Buchstabe d SGB XI ,

8. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 38a SGB XI

§ 38a
Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen

9. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 38a SGB XI und Nummer 17 § 45b SGB XI

10. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 39 Absatz 1 Satz 2 SGB XI

11. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 45b Absatz 1 Satz 2 SGB XI

12. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe b § 45c Absatz 1 Satz 1 und Satz 1a SGB XI , Buchstabe d § 45c Absatz 3 SGB XI und Buchstabe e § 45c Absatz 3a SGB XI

13. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 55 Absatz 1 Satz 1 SGB XI

14. Zu Artikel 1 Nummer 24a - neu - § 84 Absatz 2 Satz 4a - neu - SGB XI und Nummer 26a - neu - § 89 Absatz 1 Satz 3, Satz 4 - neu - und 5 - neu - SGB XI

15. Zu Artikel 1 Nummer 27a - neu - § 114a Absatz 3a Satz 3 - neu - SGB XI

16. Zu Artikel 1 Nummer 28 Ausgestaltung der Pflege-Transparenzvereinbarungen

17. Zu Artikel 1 Nummer 28a - neu - § 117 Absatz 2 Satz 1, Satz 2a - neu - SGB XI

18. Zu Artikel 1 Nummer 28a - neu - § 121 Absatz 1 Nummer 1, 2, 5 und 6 SGB XI und Artikel 2a - neu - § 193 Absatz 12 - neu - VVG

'Artikel 2a Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag

19. Zu Artikel 1 Nummer 30 § 132 SGB XI


 
 
 


Drucksache 447/14

... (Quelle: BBSR (Hintergrundpapier "Aktuelle Mietenentwicklung und ortsübliche Vergleichsmiete: Liegen die erzielbaren Mietpreise mittlerweile deutlich über dem örtlichen Bestandsmietenniveau?", 2/2014, verfügbar über http://www.bbsr.bund.de unter BBSR/DE/WohnenImmobilien/Immobilienmarktbeobachtung/ProjekteFachbeitraege/Mietsteigerungen/hintergrundpapier_mieten.pdf?__blob=publicationFile&v=6), S. 27; Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtungssystem, IDN ImmoDaten GmbH, Kieler Mietspiegel 2012, Mietspiegel Hannover 2013, Bonner Mietspiegel 2011, Berliner Mietspiegel 2013, Mietspiegel München 2013, Hamburger Mietenspiegel 2013, Mietspiegel Frankfurt am Main 2012)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 447/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Unterkapitel 1a Vereinbarungen über die Miethöhe bei Mietbeginn in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten.

Unterkapitel 1a Vereinbarungen über die Miethöhe bei Mietbeginn in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten

§ 556d
Zulässige Miethöhe bei Mietbeginn; Verordnungsermächtigung

§ 556e
Berücksichtigung der Vormiete oder einer durchgeführten Modernisierung

§ 556f
Ausnahmen

§ 556g
Rechtsfolgen; Auskunft über die Miete

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

§ ... [einsetzen: nächster bei der Verkündung freier § mit Zählbezeichnung] Übergangsvorschriften zum Mietrechtsnovellierungsgesetz vom ... [einsetzen: Datum der Ausfertigung des Gesetzes]

Artikel 3
Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Regelungsbedarf

1. Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten

a Beschreibung der aktuellen Situation

b Beispielhaftes Datenmaterial zu angespannten Wohnungsmärkten

aa Abweichung der Angebotsmieten zu Vergleichsmieten der Mietspiegel 2013 in ausgewählten Städten

bb Mittlere Abweichung von ortsüblicher Vergleichsmiete und Angebotsmiete für Mietwohnungen mit mittlerer Ausstattung und Wohnungsgröße nach Wohnlagen für ausgewählte Städte Kiel / Hannover / Bonn / Berlin / München / Hamburg / Frankfurt am Main

cc Entwicklung der Neuvermietungsangebote für Berlin; prozentualer Preisanstieg 2012/ 2013

c Heterogenität der Mietwohnungsmärkte in Deutschland

d Verfügbares rechtliches Instrumentarium

2. Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung

II. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

1. Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten

2. Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung

III. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten

2. Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung

IV. Alternativen

1. Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten

2. Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung

V. Vereinbarkeit mit den Maßgaben des Grundgesetzes

1. Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten

a Zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung

b Kein Eingriff in die Substanz des Eigentums durch die neuen Regelungen zur zulässigen Miethöhe bei Mietbeginn

c Verhältnismäßigkeit der Regelung

2. Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung

VI. Gesetzgebungskompetenz

VII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

1. Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten

2. Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung

VIII. Gesetzesfolgen

1. Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten

2. Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung

3. Nachhaltigkeitsaspekte

4. Demografische Auswirkungen

5. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

6. Erfüllungsaufwand Vorbemerkung

7. Weitere Kosten

8. Weitere Gesetzesfolgen

IX. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu § 556d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 556e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 556f

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu § 556g

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2845: Entwurf eines Gesetzes zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung

I. Zusammenfassung

Sonstige Kosten

Im Einzelnen

1 Regelungsinhalt

2 Erfüllungsaufwand

3 Evaluation

4 Befristung


 
 
 


Drucksache 161/1/13

... Weiterhin muss auf einer soliden Datenbasis überprüft werden, ob und gegebenenfalls in welchen Bereichen eine Erhöhung der Leistungen angemessen ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 161/1/13




1. Entschließung des Bundesrates - Verbesserung der Situation der Mieterinnen und Mieter

2. Entschließung des Bundesrates - Änderung des Wohngeldgesetzes; Wiedereinführung des Heizkostenzuschusses, Begrenzung des Mietenanstiegs

Begründung


 
 
 


Drucksache 30/13

... Die europäische Staatsschuldenkrise hat gezeigt, dass verlässliche Daten über die Finanzen der öffentlichen Haushalte zwingende Voraussetzung für eine solide Finanzpolitik sind. Im Rahmen der Stärkung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes sind die Qualitätsanforderungen, die das EU-Recht an finanzstatistische Daten stellt, gestiegen. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, ist im Bereich der Statistiken über die Schulden- und die finanziellen Transaktionen eine erweiterte Datenbasis notwendig. Zusätzlich müssen die Zahlungsströme zwischen Einheiten, die zum Sektor Staat gehören, kohärent und einheitlich erfasst werden. Dazu müssen Informationen über die Sektorzuordnung von Fonds, Einrichtungen und Unternehmen allgemein zugänglich sein. Weiterhin sind durch zeitlich bedingte Tatbestandsveränderungen diverse geringfügige Änderungen des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 30/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Finanz- und Personalstatistikgesetzes

§ 5
Statistik über die Schulden, Sicherheiten für Schulden und Finanzaktiva

§ 9
Zusätzliche Erhebungsmerkmale Zusätzliche Erhebungsmerkmale sind

§ 9a
Datenbank Berichtskreismanagement

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2400 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Finanz- und Personalstatistikgesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 309/13

... Als Ergebnis der 2013 vorgenommenen Überprüfung der Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen zum Ausgleich der Sonderlasten durch die strukturelle Arbeitslosigkeit für die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen hat sich ein Betrag von 777 Mio. Euro ab dem Jahr 2014 und damit eine Absenkung gegenüber der bisherigen Höhe um 30 Mio. Euro ergeben. Bei der Überprüfung wurde auf die vollständig vorliegende Datenbasis 2012 (endgültige Daten der Bundesagentur für Arbeit zu den Kosten der Unterkunft und zu Bedarfsgemeinschaften) zurückgegriffen. Außergewöhnliche und unvorhersehbare Sonderentwicklungen in den Ländern sind dabei nicht festgestellt worden. Die horizontale Verteilung der Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen erfolgt unter Beibehaltung der bisherigen prozentualen Anteile (Brandenburg 19,0 Prozent, Mecklenburg-Vorpommern 12,8 Prozent, Sachsen 31,9 Prozent, Sachsen-Anhalt 18,7 Prozent, Thüringen 17,6 Prozent).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 309/13




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 612/13

... Aufgrund der bestehenden Schwierigkeiten hinsichtlich der Einzelfallkosten empfiehlt der Nationale Normenkontrollrat eine fallgruppenbezogene Segmentierung, die die Kategorien geringer, mittlerer und hoher Aufwand umfassen könnte. Hierbei kann das Ressort auf die Unterstützung des Statistischen Bundesamtes zurückgreifen. Nach Ansicht des Nationalen Normenkontrollrates dürfte eine expost Betrachtung mit vertretbarem Aufwand möglich sein. So. hat z.B. die Gemeinde Straubing auf Nachfrage den Aspekt der Ortsbesichtigung mit 10-20 Minuten beziffert. Freilich müssen bei der Schätzung des Aufwandes weitere Aspekte berücksichtigt werden (Aufwand des Betroffenen für den Antrag, Vollzugskosten der Behörde etc.). Ein Vergleich der Zahlen in den betroffenen Ländern könnte hier die Datenbasis bilden. Angesichts der Tatsache, dass die Hilfe den sich in einer Notlage befindenden Betroffenen ohne Verzögerung gewährt werden sollte, hält der Nationale Normenkontrollrat in diesem besonderen Fall das Nachreichen der Ermittlung des Erfüllungsaufwandes ausnahmsweise für zulässig. Zumal davon auszugehen ist, dass die expost Evaluation bereits in wenigen Monaten möglich sein dürfte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 612/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

3 Eingangsformel

§ 1
Mittelverteilung

§ 2
Ermittlung der Schadenshöhe

§ 3
Mittelverwendung

§ 4
Zweckentsprechende Mittelverwendung, Rückforderung

§ 5
Inanspruchnahme und Rückzahlung von Mitteln

§ 6
Liquidität des Fonds

§ 7
Fondsverwaltung

§ 8
EU-beihilferechtliche Genehmigung

§ 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Aufbauhilfe“

3 Vorbemerkung

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 2661: Verordnung über die Verteilung und Verwendung der Mittel des Fonds Aufbauhilfe (Aufbauhilfeverordnung - AufbhV)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

1. Regelungsinhalt

2. Erfüllungsaufwand

3. Bewertung


 
 
 


Drucksache 819/1/13

... 16. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Kommission bei den Verhandlungen zu dem Vorschlag auf EU-Ebene aufzufordern, ihre Datengrundlage für die stark divergierenden Reduktionsziele in den einzelnen Mitgliedstaaten aufzudecken und das Berechnungsmodell aufzuschlüsseln. Ferner bittet der Bundesrat die Bundesregierung, dass zur Ermittlung der Emissionsminderungsverpflichtungen die nationale Datenbasis herangezogen wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 819/1/13




Zur Vorlage allgemein und zu den Minderungszielen

Zu einzelnen Vorschriften

2 Weiteres


 
 
 


Drucksache 309/13 (Beschluss)

... Als Ergebnis der 2013 vorgenommenen Überprüfung der Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen zum Ausgleich der Sonderlasten durch die strukturelle Arbeitslosigkeit für die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen hat sich ein Betrag von 777 Mio. Euro ab dem Jahr 2014 und damit eine Absenkung gegenüber der bisherigen Höhe um 30 Mio. Euro ergeben. Bei der Überprüfung wurde auf die vollständig vorliegende Datenbasis 2012 (endgültige Daten der Bundesagentur für Arbeit zu den Kosten der Unterkunft und zu Bedarfsgemeinschaften) zurückgegriffen. Außergewöhnliche und unvorhersehbare Sonderentwicklungen in den Ländern sind dabei nicht festgestellt worden. Die horizontale Verteilung der Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen erfolgt unter Beibehaltung der bisherigen prozentualen Anteile (Brandenburg 19,0 Prozent, Mecklenburg-Vorpommern 12,8 Prozent, Sachsen 31,9 Prozent, Sachsen-Anhalt 18,7 Prozent, Thüringen 17,6 Prozent).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 309/13 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kostender öffentlichen Haushalte

E. Vollzugsaufwand:

F. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.