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Drucksache 280/09A

... Eine Reihe von Landeswassergesetzen sieht für Errichtung, Betrieb und wesentliche Änderung von Abwasseranlagen weder ein Genehmigungs- noch ein Anzeigeerfordernis vor. Demgegenüber besteht für derartige Vorhaben in mehreren Ländern ein Genehmigungserfordernis, das mit deutlich höheren Bürokratiekosten für die Unternehmen verbunden ist als die hier vorgesehene bloße Anzeigepflicht. Andere Landesgesetze wiederum sehen anderweitige Instrumente der behördlichen (Vor)Kontrolle vor (z.B. Bauartzulassung, Vorlage eines Bestandsplans auf Verlangen der Behörde). Vor diesem Hintergrund wird hier davon ausgegangen, dass die Informationspflicht 11 im Vergleich zum derzeitigen Recht im Ergebnis nicht zu einer Be- oder Entlastung bei den Bürokratiekosten führen wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 280/09A




A. Allgemeines

I. Zielsetzung des Gesetzentwurfs

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Vereinbarkeit mit EG-Recht

V. Alternativen

VI. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen

VII. Befristung

VIII. Finanzielle Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

2. Kosten für die Wirtschaft, Preiswirkungen

IX. Bürokratiekosten

1. Unternehmen

Zu den Informationspflichten im Einzelnen

1.1 Erlaubnis- bzw. Bewilligungspflicht für Gewässerbenutzungen § 8 Absatz 1

1.2 Anmeldung alter Rechte und alter Befugnisse § 21 Absatz 1 Satz 1

1.3 Antrag auf Ausgleichsverfahren für konkurrierende Gewässerbenutzungen § 22 Satz 1

1.4 Anzeigepflicht für Arbeiten, die sich auf das Grundwasser auswirken können § 49 Absatz 1 Satz 1

1.5 Anzeigepflicht für die unbeabsichtigte Erschließung von Grundwasser § 49 Absatz 2

1.6 Pflicht von Unternehmen der öffentlichen Wasserversorgung zur Information der Endverbraucher § 50 Absatz 3 Satz 2

1.7 Pflicht zur Übermittlung von Untersuchungsergebnissen zu Rohwasser § 50 Absatz 5 Satz 2

1.8 Genehmigungspflicht für Einleitungen von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Indirekteinleitungen, § 58 Absatz 1

1.9 Genehmigungspflicht für Einleitungen von Abwasser in private Abwasseranlagen § 59 Absatz 1 i. V. m. § 58 Absatz 1 Satz 1

1.11 Anzeigepflicht für Kanalisationen § 60 Absatz 4 Satz 1

1.12 Pflicht zur Vorlage von Aufzeichnungen zu Abwasserbehandlungsanlagen § 61 Absatz 2 Satz 2

1.13 Verpflichtung zur Eignungsfeststellung für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen § 63 Absatz 1 Satz 1

1.14 Anzeigepflicht des Gewässerbenutzers im Zusammenhang mit der Bestellung und Abberufung von Gewässerschutzbeauftragten § 66 i.V.m. § 55 Absatz 1 Satz 2 BImSchG

1.15 Planfeststellungs- oder Plangenehmigungspflicht für Gewässerausbauten, Deich-, Damm- und Küstenschutzbauten § 68 Absatz 1 und 2

1.16 Genehmigungspflicht für bauliche Anlagen in festgesetzten Überschwemmungsgebieten § 78 Absatz 3

1.17 Zulassung bestimmter Maßnahmen in festgesetzten Überschwemmungsgebieten § 78 Absatz 4 Satz 1

1.18 Genehmigungspflicht für bauliche Anlagen in vorläufig gesicherten Gebieten § 78 Absatz 6 i. V. m. Absatz 3

1.19 Zulassung bestimmter Maßnahmen in vorläufig gesicherten Gebieten § 78 Absatz 6 i.V.m. Absatz 4 Satz 1

1.20 Verpflichtung von Trägern wasserwirtschaftlicher Maßnahmen zur Übermittlung von Informationen und Aufzeichnungen und zur Erteilung von Auskünften § 88 Absatz 2

1.21 Auskunftspflicht von Vorhabenträgern § 101 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und Absatz 2

2. Bürgerinnen und Bürger

3. Verwaltung

B. Zu den Vorschriften im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Kapitel 2 Bewirtschaftung von Gewässern

Zu Abschnitt 1 Gemeinsame Bestimmungen

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu Abschnitt 2 Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu Abschnitt 3 Bewirtschaftung von Küstengewässern

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu Abschnitt 4 Bewirtschaftung des Grundwassers

Zu § 46

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu Kapitel 3 Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen

Zu Abschnitt 1 Öffentliche Wasserversorgung, Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutz

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu Abschnitt 2 Abwasserbeseitigung

Zu § 54

Zu § 55

Zu § 56

Zu § 57

Zu § 58

Zu § 59

Zu § 60

Zu § 61

Zu Abschnitt 3 Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Zu § 62

Zu § 63

Zu Abschnitt 4 Gewässerschutzbeauftragte

Zu § 64

Zu § 65

Zu § 66

Zu Abschnitt 5 Gewässerausbau, Deich-, Damm- und Küstenschutzbauten

Zu § 67

Zu § 68

Zu § 69

Zu § 70

Zu § 71

Zu Abschnitt 6 Hochwasserschutz

Zu § 72

Zu § 73

Zu § 74

Zu § 75

Zu § 74

Zu § 77

Zu § 78

Zu § 79

Zu § 80

Zu § 81

Zu Abschnitt 7 wasserueber.htmwirtschaftliche Planung und Dokumentation

Zu § 82

Zu § 83

Zu § 84

Zu § 85

Zu § 86

Zu § 87

Zu § 88

Zu Abschnitt 8 Haftung für Gewässerveränderungen

Zu § 89

Zu § 90

Zu Abschnitt 9 Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen

Zu § 91

Zu § 92

Zu § 93

Zu § 94

Zu § 95

Zu Kapitel 4 Entschädigung, Ausgleich

Zu § 96

Zu § 97

Zu § 98

Zu § 99

Zu Kapitel 5 Gewässeraufsicht

Zu § 100

Zu § 101

Zu § 102

Zu Kapitel 6 Bußgeld- und Überleitungsbestimmungen

Zu § 103

Zu § 104

Zu § 105

Zu § 106

Zur Anlage 1 zu § 3 Nummer 11

Zur Anlage 2 zu § 7 Absatz 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 870: Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts


 
 
 


Drucksache 183/09

... Die Agentur bringt zwölf Genehmigungs-, Anmeldungs- und Koordinationsarbeitsverfahren zum Einsatz, wovon ein Teil Sozialschutzaufgaben erfüllt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 183/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bulgarien über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des grenzüberschreitenden Missbrauchs bei Leistungen und Beiträgen zur sozialen Sicherheit durch Erwerbstätigkeit und von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit sowie bei illegaler grenzüberschreitender Leiharbeit

Artikel 1
Zweck des Vertrags

Artikel 2
Räumlicher Geltungsbereich des Vertrags

Artikel 3
Bestimmung der zuständigen Stellen

Artikel 4
Ebenen der Zusammenarbeit

Artikel 5
Formen der Zusammenarbeit

Artikel 6
Ersuchen und unaufgeforderte Mitteilungen

Artikel 7
Kosten

Artikel 8
Datenschutz

Artikel 9
Gemischte Kommission

Artikel 10
Änderung des Vertrags und Anlagen

Artikel 11
Durchführung des Vertrags

Artikel 12
Registrierung des Vertrags

Artikel 13
Inkrafttreten des Vertrags

Artikel 14
Kündigung des Vertrags

Anlage zum
Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bulgarien über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des grenzüberschreitenden Missbrauchs bei Leistungen und Beiträgen zur sozialen Sicherheit durch Erwerbstätigkeit und von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit sowie bei illegaler grenzüberschreitender Leiharbeit

A Bundesrepublik Deutschland

I. Darstellung des Zuständigkeitsbereichs der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen der Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 3 Absatz 1 des Vertrags

II. Zentrale Stelle nach Artikel 3 Absatz 2 des Vertrags

B Republik Bulgarien

I. Darstellung des Zuständigkeitsbereichs der Nationalen Einkommensagentur beim Ministerium der Finanzen der Republik

II. Darstellung des Zuständigkeitsbereichs der Exekutivagentur

III. Darstellung des Zuständigkeitsbereichs des Nationalen Versicherungsinstituts der Republik Bulgarien im Sinne des Artikel 4 Absatz 2 und Artikel 1 des Vertrags:

IV. Darstellung des Zuständigkeitsbereichs der Nationalen

V. Zentrale Stellen gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Vertrags

1. Exekutivagentur Zentrale Arbeitsaufsichtsstelle beim Minister für Arbeit und Sozialpolitik der Republik Bulgarien

2. Nationale Einkommensagentur beim Ministerium der Finanzen der Republik Bulgarien

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 809: Entwurf für ein Gesetz zu dem Vertrag vom 12. November 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bulgarien über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des grenzüberschreitenden Missbrauchs bei Leistungen und Beiträgen zur sozialen Sicherheit durch Erwerbstätigkeit und von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit sowie bei illegaler grenzüberschreitender Leiharbeit


 
 
 


Drucksache 155/09

... 1. Im Rahmen ihrer Verantwortlichkeit ergreifen die Mitgliedstaaten alle erforderlichen Maßnahmen, um die Durchführung der Projekte, die EEPR-Unterstützung erhalten, sicherzustellen. Sie treffen insbesondere alle erforderlichen Maßnahmen zur Beschleunigung der von den Projektverantwortlichen zu durchlaufenden Verwaltungs- sowie Bewilligungs-, Genehmigungs- und Zertifizierungsverfahren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 155/09




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Einleitende Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Haushalt

Kapitel II
Unterprogramme

Abschnitt 1
Gas- und Stromverbindungsleitungsprojekte

Artikel 4
Ziele

Artikel 5
Prioritäten

Artikel 6
Projektliste

Artikel 7
Gewährung von finanzieller Unterstützung der Gemeinschaft

Artikel 8
Förderfähigkeit

Artikel 9
Auswahl- und Vergabekriterien

Artikel 10
Finanzierungsbedingungen

Artikel 11
Instrumente

Artikel 12
Pflichten der Mitgliedstaaten in finanzieller Hinsicht

Abschnitt 2
Offshore–Windenergieprojekte

Artikel 13
Gewährung der EEPR-Unterstützung

Artikel 14
Förderfähigkeit

Artikel 15
Auswahl- und Vergabekriterien

Artikel 16
Finanzierungsbedingungen

Artikel 17
Instrumente

Abschnitt 3
Kohlenstoffabscheidung und –speicherung

Artikel 18
Gewährung von EEPR-Unterstützung

Artikel 19
Förderfähigkeit

Artikel 20
Auswahl- und Vergabekriterien

Artikel 21
Finanzierungsbedingungen

Artikel 22
Instrumente

Kapitel III
Gemeinsame Bestimmungen

Artikel 23
Sonstige EEPR-Unterstützung und Instrumente

Artikel 24
Programmplanung und Durchführungsmodalitäten

Artikel 25
Reserve

Artikel 26
Allgemeine Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten

Artikel 27
Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften

Kapitel IV
Durchführungs- und Schlussbestimmungen

Artikel 28
Ausschüsse

Artikel 29
Bewertung

Artikel 30
Unterrichtung des Europäischen Parlaments und des Rates

Artikel 31
Inkrafttreten

Anhang
Förderfähige Projekte

A. Verbindungsleitungen

1. Gas-Verbindungsleitungen

2. Stromverbindungsleitungen

3. Projekte für kleine Inseln

B. Offshore-Windenergieprojekte

C. Projekte zur Kohlenstoffabscheidung und -speicherung

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 48/09

... Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ist unverändert als Genehmigungs-und Zustimmungsbehörde tätig. Die Genehmigungen sowie die Zustimmungen erfolgen weiterhin gebührenfrei. Durch die geänderte Verordnung sind keine wesentlichen Zusatzkosten zu erwarten, da der mit der geänderten Verordnung einhergehende Arbeitsaufwand (Bearbeitung von Verbringungsanträgen, Erteilung von Genehmigungen und Zustimmungen, Erfüllung von Informationspflichten) im Wesentlichen dem Aufwand entspricht, der durch den Vollzug der Verordnung in ihrer bisherigen Fassung entstanden ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 48/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Verhältnis zu anderen Vorschriften

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Einheitlicher Begleitschein

§ 5
Verbringungsverbot, Genehmigung

§ 6
Antragstellung

§ 7
Eingangsbestätigung und Informationsersuchen

§ 8
Verbringung in einen Mitgliedstaat

§ 9
Verbringung in ein Drittland

§ 10
Verbringung in das Inland aus einem Drittland

§ 11
Verbringung durch das Inland

§ 12
Unterrichtungen

§ 13
Übermittlung und Mitführen von Unterlagen

§ 14
Zustimmung zur Verbringung in das Inland aus einem Mitgliedstaat

§ 15
Zustimmung zur Durchfuhr

§ 16
Genehmigung durch andere Mitgliedstaaten

§ 17
Nicht zu Ende geführte Verbringungen

§ 18
Bestätigung über den Erhalt

§ 19
Sprachenregelung

§ 20
Mitwirkung der Zollstellen

§ 21
Aufbewahrung der einheitlichen Begleitscheine nach Abschluss des Verfahrens

§ 22
Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 23
Ordnungswidrigkeiten

§ 24
Übergangsbestimmung

§ 25
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage
Einheitlicher Begleitschein für die Überwachung und Kontrolle von Verbringungen radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente (Richtlinie 2006/117/Euratom des Rates)

Allgemeine Bemerkungen

Abschnitt
A-1 Antrag auf Genehmigung von (einer) Verbringung(en) radioaktiver Abfälle

Abschnitt
A-2 Empfangsbestätigung für den Antrag auf Verbringung radioaktiver Abfälle – Informationsersuchen

Abschnitt
A-3 Zustimmung oder Verweigerung der Zustimmung durch die betroffenen zuständigen Behörden

Abschnitt
A-4a Genehmigung der Verbringung radioaktiver Abfälle

Abschnitt
A-4b Verweigerung der Genehmigung der Verbringung radioaktiver Abfälle

Abschnitt
A-5 Beschreibung der Lieferung radioaktiver Abfälle und Liste der Gebinde

Abschnitt
A-6 Empfangsbestätigung für die radioaktiven Abfälle

Abschnitt
B-1 Antrag auf Genehmigung einer Verbringung/mehrerer Verbringungen von abgebrannten Brennelementen

Abschnitt
B-2 Empfangsbestätigung für den Antrag auf Verbringung(en) abgebrannter Brennelemente – Informationsersuchen

Abschnitt
B-3 Zustimmung oder Verweigerung der Zustimmung für (die) Verbringung(en) abgebrannter Brennelemente durch die betroffenen zuständigen Behörden

Abschnitt
B-4a Genehmigung der Verbringung(en) abgebrannter Brennelemente

Abschnitt
B-4b Verweigerung der Genehmigung der Verbringung(en) abgebrannter Brennelemente

Abschnitt
B-5 Beschreibung der Lieferung abgebrannter Brennelemente und Liste der Gebinde

Abschnitt
B-6 Empfangsbestätigung für die abgebrannten Brennelemente

Erläuterungen zu den einzelnen Rubriken der Abschnitte A-1 bis A-6 und B-1 bis B-6 des einheitlichen Begleitscheins

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung, Lösung

II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

III. Sonstige Kosten

IV. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten für die Wirtschaft

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

2. Bürokratiekosten für die Bürger und Bürgerinnen

3. Bürokratiekosten für die Verwaltung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Allgemeine Änderungen

Im gesamten Verordnungstext

Titel

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

§ 5

§ 6

§ 7

§ 8

§ 9

§ 10

§ 11

§ 12

§ 13

§ 14

§ 15

§ 16

§ 17

§ 18

§ 19

§ 20

§ 21

§ 22

§ 23

§ 24

§ 25

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung über die Verbringung radioaktiver Abfälle oder abgebrannter Brennelemente (AtAV)


 
 
 


Drucksache 619/09

... – neue Anwendungen auf bestehenden Systemen aufzusetzen und neue Systeme parallel zu bereits bestehenden einzuführen, ohne dass dadurch übermäßige Belastungen beim Markteintritt oder andere betriebliche Hindernisse entstehen, z.B. durch überzogene Genehmigungs-/Gebührenanforderungen oder unangemessene Regelungen für das geistige Eigentum40;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 619/09




Mitteilung

1. Internet der Dinge: der Oberbegriff für ein neues Paradigma

2. Bereits bestehende Anwendungen des Internet der Dinge

3. Die Lenkung des Internet der Dinge

Aktionsbereich 1 – Lenkung und Verwaltung

4. Beseitigung der Hindernisse für das Internet der Dinge

Aktionsbereich 2 – Ständige Beobachtung der Fragen in Bezug auf die Wahrung der Privatsphäre und den Schutz personenbezogener Daten

Aktionsbereich 3 – Das Schweigen der Chips

Vertrauen, Akzeptanz und Sicherheit

Aktionsbereich 4 – Ermittlung neu auftretender Risiken

Aktionsbereich 5 – IoT als lebenswichtige Ressource für Wirtschaft und Gesellschaft

4 Normung

Aktionsbereich 6 – Normungsmandate

Forschung und Entwicklung

Aktionsbereich 7 – Forschung und Entwicklung

Aktionsbereich 8 – Öffentlichprivate Partnerschaft

Offenheit für Innovation

Aktionsbereich 9 – Innovation und Pilotprojekte

Institutionelle Bewusstseinsbildung

Aktionsbereich 10 – Institutionelle Bewusstseinsbildung

Internationaler Dialog

Aktionsbereich 11 – Internationaler Dialog

4 Abfallbewirtschaftung

Aktionsbereich 12 – RFID-Technik in Recyclinganlagen

4 Entwicklungsperspektiven

Aktionsbereich 13 – Messung der Einführung

Aktionsbereich 14 – Bewertung der Entwicklung

5. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 190/09 (Beschluss)

... (2) Für die im Gutachten zusammengefassten Ergebnisse müssen Prüfprotokolle vorliegen, aus denen hervorgeht, dass die notwendigen Prüfungen durchgeführt und die geforderten Ergebnisse erreicht wurden. Auf Anforderung sind die Prüfprotokolle der Genehmigungs- oder der zuständigen Aufsichtsbehörde vorzulegen. Die Aufbewahrungsfrist für die Gutachten und Prüfprotokolle beträgt zehn Jahre.

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Drucksache 190/09 (Beschluss)




1. Zu Artikel 3 Nummer 1a - neu - § 21 StVZO

§ 21
Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge

2. Zu Artikel 4 Nummer 2 Buchstabe c1 - neu - Gebührennummer 308.2 GebOst

3. Zu Artikel 4 Nummer 2 Buchstabe d Überschrift zu Gebührennummer 413 GebOst


 
 
 


Drucksache 117/09 (Beschluss)

... 8. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei den weiteren Beratungen auf EU-Ebene auf ein beschleunigtes und einfaches Genehmigungs-, Verwaltungs- und Kontrollverfahren hinzuwirken.



Drucksache 348/08

... Die Änderung ermächtigt den Verordnungsgeber, auch solche Bestimmungen zu erlassen, die das gewerbsmäßige Feilbieten, das gewerbsmäßige Veräußern und das gewerbsmäßige Inverkehrbringen von Fahrzeugen, Fahrzeugteilen und Ausrüstungen betreffen. Durch diese Ergänzung wird der Tatsache Rechnung getragen, dass insbesondere Fahrzeugteile nicht nur der Genehmigung aufgrund nationaler Vorschriften bedürfen, sondern dass die Genehmigung auch aufgrund europäischer Rechtsvorschriften erforderlich sein kann. Um welche Fahrzeugteile und Ausrüstungen es sich handelt und welche Bedingungen im Einzelnen erfüllt sein müssen wird unter Bezugnahme auf die jeweiligen europäischen Rechtsvorschriften in der Verordnung geregelt werden. Es handelt sich dabei um die nach den Typgenehmigungsrichtlinien genehmigungs- und kennzeichnungspflichtigen Bauteile oder selbständigen technischen Einheiten, die Bestandteil eines Fahrzeugs werden sollen sowie Teile oder Ausrüstungen im Sinne von Artikel 31 Abs. 1 und 2 der Richtlinie



Drucksache 645/08 (Beschluss)

... Genehmigungs- oder Erlaubnisbescheid

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Drucksache 645/08 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Eingangsformel BKatV

2. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b § 3 Abs. 4a Satz 1 BKatV

3. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb Anlage zu § 1 Abs. 1 Abschnitt I Unterabschnitt A Buchstabe b lfd. Nr. 168 BKatV

4. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe c Doppelbuchstabe dd Dreifachbuchstabe bbb1 - neu -, bbb2 - neu - Anlage zu § 1 Abs. 1 Abschnitt I Unterabschnitt A Buchstabe d lfd. Nr. 201 und 202 BKatV

5. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe c Doppelbuchstabe ee Anlage zu § 1 Abs. 1 Abschnitt I Unterabschnitt A Buchstabe e lfd. Nr. 237 BKatV

6. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe f Anlage zu § 1 Abs. 1 Abschnitt II Unterabschnitt C Buchstabe a, b, e lfd. Nr. 250, 251, 256 BKatV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

7. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe j Anhang zu § 3 Abs. 3 Tabelle 4 2. Teil BKatV

8. Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 271/1/08

... Nach den magnetschwebebahnrechtlichen Vorschriften ist bei Anwenderstrecken das Eisenbahn-Bundesamt Genehmigungs-, Aufsichts- und Planfeststellungsbehörde.

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Drucksache 271/1/08




1. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 12 Abs. 12 Satz 1 - neu - und Satz 2 - neu -


 
 
 


Drucksache 104/08

... Die Genehmigungs-, Betriebs-, Überwachungs- und Schließungsbedingungen werden auf die Auflagen begrenzt, die zur Gewährleistung eines EU-weit vergleichbaren Umweltschutzniveaus erforderlich sind. Andere Maßnahmen beschränken sich auf Bereiche, in denen Maßnahmen, die allein von den Mitgliedstaaten getroffen werden, zu Wettbewerbsverzerrungen führen können. Dies gilt für die Übertragung der Verantwortung an den Staat, die finanzielle Sicherheit für Haftungsverbindlichkeiten und den Zugang zu den Transport- und Speichernetzen.

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Drucksache 104/08




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Konsultierte Organisationen/Sachverständige

Zusammenfassung der Stellungnahmen und Gutachten

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

5 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

4 Vereinfachung

4 Entsprechungstabelle

Europäischer Wirtschaftsraum

Einzelerläuterung zum Vorschlag

Vorschlag

Kapitel 1
Gegenstand, Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Zweck

Artikel 2
Geltungsbereich und Verbot

Artikel 3
Begriffbestimmungen

Kapitel 2
Standortauswahl und Explorationsgenehmigungen

Artikel 4
Auswahl von Speicherstätten

Artikel 5
Explorationsgenehmigungen

Kapitel 3
Speichergenehmigungen

Artikel 6
Speichergenehmigungen

Artikel 7
Anträge auf Speichergenehmigungen

Artikel 8
Bedingungen für Speichergenehmigungen

Artikel 9
Inhalt von Speichergenehmigungen

Artikel 10
Überprüfung der Genehmigungsentwürfe durch die Kommission

Artikel 11
Änderungen, Überprüfung, Aktualisierung und Entzug von Speichergenehmigungen

Kapitel 4
Betrieb, Schließung und Nachsorgeverpflichtungen

Artikel 12
Kriterien und Verfahren für die Annahme eines CO2-Stroms

Artikel 13
Überwachung

Artikel 14
Berichterstattung

Artikel 15
Inspektionen

Artikel 16
Maßnahmen im Falle wesentlicher Unregelmäßigkeiten bzw. Leckagen

Artikel 17
Schließung und Nachsorgeverpflichtungen

Artikel 18
Übertragung der Verantwortung

Artikel 19
Finanzielle Sicherheit

Kapitel 5
Zugang Dritter

Artikel 20
Zugang zum Transportnetz und zu den Speicherstätten

Artikel 21
Streitbeilegung

Kapitel 6
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 22
Zuständige Behörde

Artikel 23
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Artikel 24
Register der geschlossenen Speicherstätten

Artikel 25
Berichterstattung durch die Mitgliedstaaten

Artikel 26
Sanktionen

Artikel 27
Änderung der Anhänge

Artikel 28
Ausschuss

Kapitel 7
Änderungen

Artikel 29
Änderung der Richtlinie 85/337/EWG

Artikel 30
Änderung der Richtlinie 96/61/EG

Artikel 31
Änderung der Richtlinie 2000/60/EG

Artikel 32
Änderung der Richtlinie 2001/80/EG

Artikel 9a

Artikel 33
Änderung der Richtlinie 2004/35/EG

Artikel 34
Änderung der Richtlinie 2006/12/EG

Artikel 35
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006

Kapitel 8
Schlussbestimmungen

Artikel 36
Umsetzung

Artikel 37
Inkrafttreten

Artikel 38
Adressaten

Anhang I
Kriterien für die Charakterisierung und Bewertung von Speicherstätten gemäss Artikel 4

Stufe 1: Datenerhebung

Stufe 2: Computersimulation des Speicherkomplexes

Stufe 3: Charakterisierung von Sicherheit, Sensibilität und Gefahren

Stufe 3.1 Charakterisierung der Sicherheit

Stufe 3.2 Charakterisierung der Sensibilität

Stufe 3.3 Charakterisierung der Gefahren

Stufe 4: Risikobewertung

Anhang II
Kriterien für die Aufstellung und Aktualisierung des Überwachungsplans gemäss Artikel 13 Absatz 2 und für die Nachsorgeüberwachung

1. Aufstellung und Aktualisierung des Überwachungsplans

1.1 Aufstellung des Plans

1.2 Aktualisierung des Plans

2. Nachsorgeüberwachung

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 777/08

... (4) Für jede Regierung, die dem Verwahrer nicht nach Artikel 38 notifiziert hat, dass sie dieses Übereinkommen vorläufig anwenden wird, und die ihre Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs-oder Beitrittsurkunde nach Inkrafttreten dieses Übereinkommens hinterlegt tritt es am Tag dieser Hinterlegung in Kraft.

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Drucksache 777/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Internationales Tropenholz-Übereinkommen von 2006 Übersetzung

3 Präambel

Kapitel I
Zielsetzung

Artikel 1
Zielsetzung

Kapitel II
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel III
Organisation und Verwaltung

Artikel 3
Sitz und Aufbau der Internationalen Tropenholzorganisation

Artikel 4
Mitgliedschaft in der Organisation

Artikel 5
Mitgliedschaft zwischenstaatlicher Organisationen

Kapitel IV
Internationaler Tropenholzrat

Artikel 6
Zusammensetzung des Internationalen Tropenholzrats

Artikel 7
Befugnisse und Aufgaben des Rates

Artikel 8
Vorsitzender und stellvertretender Vorsitzender des Rates

Artikel 9
Tagungen des Rates

Artikel 10
Verteilung der Stimmen

Artikel 11
Abstimmungsverfahren des Rates

Artikel 12
Beschlüsse und Empfehlungen des Rates

Artikel 13
Beschlussfähigkeit des Rates

Artikel 14
Exekutivdirektor und Personal

Artikel 15
Zusammenarbeit und Koordinierung mit anderen Organisationen

Artikel 16
Zulassung von Beobachtern

Kapitel V
Vorrechte und Immunitäten

Artikel 17
Vorrechte und Immunitäten

Kapitel VI
Finanzfragen

Artikel 18
Finanzkonten

Artikel 19
Verwaltungskonto

Artikel 20
Sonderkonto

Artikel 21
Der Bali-Partnerschaftsfonds

Artikel 22
Formen der Zahlung

Artikel 23
Rechnungsprüfung und Veröffentlichung des Rechnungsabschlusses

Kapitel VII
Geschäftstätigkeit

Artikel 24
Strategieentwicklung der Organisation

Artikel 25
Projektarbeit der Organisation

Artikel 26
Ausschüsse und nachgeordnete Organe

Kapitel VIII
Statistiken, Untersuchungen und Informationen

Artikel 27
Statistiken, Untersuchungen und Informationen

Artikel 28
Jahresbericht und zweijährliche Überprüfung

Kapitel IX
Verschiedene Bestimmungen

Artikel 29
Allgemeine Verpflichtungen der Mitglieder

Artikel 30
Befreiung von Verpflichtungen

Artikel 31
Beschwerden und Streitigkeiten

Artikel 32
Differenzierte Maßnahmen und Abhilfemaßnahmen sowie Sondermaßnahmen

Artikel 33
Überprüfung

Artikel 34
Nichtdiskriminierung

Kapitel X
Schlussbestimmungen

Artikel 35
Verwahrer

Artikel 36
Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme und Genehmigung

Artikel 37
Beitritt

Artikel 38
Notifikation der vorläufigen Anwendung

Artikel 39
Inkrafttreten

Artikel 40
Änderungen

Artikel 41
Rücktritt

Artikel 42
Ausschluss

Artikel 43
Kontenabrechnung mit zurückgetretenen oder ausgeschlossenen Mitgliedern oder Mitgliedern, die nicht in der Lage sind, eine Änderung anzunehmen

Artikel 44
Geltungsdauer, Verlängerung und Außerkrafttreten

Artikel 45
Vorbehalte

Artikel 46
Ergänzende Bestimmungen und Übergangsbestimmungen

Anlage
A

Anlage
B

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 684: Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Immunitäten an die Internationale Tropenholzorganisation nach Inkrafttreten des Internationalen Tropenholz-Übereinkommens


 
 
 


Drucksache 453/08

... Mit diesem Ziel vor Augen schlägt die Kommission vor, die Rahmen-, die Genehmigungs- und die Zugangsrichtlinie zu ändern, um Effizienz und Kohärenz bei der Anwendung des Regelungsrahmens zu verbessern, die Regulierung wirkungsvoller zu gestalten und zu vereinfachen und den Zugang zu Radiofrequenzen zu erleichtern.

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Drucksache 453/08




Bemerkungen der europäischen Kommission zu einer Stellungnahme des Deutschen Bundesrates KOM 2007 697 Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2002/21/EG über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsdienste und –netze, der Richtlinie 2002/19/EG über den Zugang zu elektronischen Kommunikationsnetzen und dazugehörigen Einrichtungen sowie deren Zusammenschaltung und der Richtlinie 2002/20/EG über die Genehmigung elektronischer Kommunikationsnetze und -dienste SEK/2007/1472, SEK/2007/1473


 
 
 


Drucksache 402/08

... a) falsche Angaben im Genehmigungs- oder Rückrufverfahren,

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Drucksache 402/08




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Übereinstimmung mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Konsultierte Organisationen/Sachverständige

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

Folgenabschätzung

1. Vereinfachung

2. Moderne Sicherheitstechnik

3. Anforderungen an Reifen

4 Option

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Zusätzliche Angaben

Simulation, Pilotphase und Übergangsfrist

Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel lI
Pflichten der Hersteller

Artikel 4
Allgemeine Pflichten

Artikel 5
Anforderungen und Prüfungen

Artikel 6
Besondere Vorschriften für Fahrzeuge der Klassen N und O

Artikel 7
Besondere Vorschriften für Fahrzeuge der Klassen M2 und M3

Artikel 8
Klassifizierung von Reifen

Artikel 9
Besondere Vorschriften für Fahrzeugreifen

Artikel 10
Fahrerassistenzsysteme

Kapitel III
Pflichten der Mitgliedstaaten

Artikel 11
Typgenehmigung von Fahrzeugen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten

Artikel 12
Sanktionen

Kapitel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 13
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 14
Änderung der Richtlinie 2007/46/EG

Artikel 15
Aufgehobene Rechtsakte

Artikel 16
Inkrafttreten

Anhang I
Anforderungen an Nasshaftung, Rollwiderstand und Rollgeräusch von Reifen

Teil
A Nasshaftung

Teil
B Rollwiderstand

Tabelle

Tabelle

Teil
C Rollgeräusch

Anhang II
Änderung der Richtlinie 2007/46/EG


 
 
 


Drucksache 271/08 (Beschluss)

... Die mit der Gesetzesänderung eintretende Harmonisierung der Genehmigungs- und Aufsichtszuständigkeiten nach dem Gesetz über den Bau und den Betrieb von Versuchsanlagen zur Erprobung von Techniken für den spurgeführten Verkehr und nach den Rechtsvorschriften für Magnetschwebebahnen wird eine Kostenreduktion im Bundeshaushalt bewirken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 271/08 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Bau und den Betrieb von Versuchsanlagen zur Erprobung von Techniken für den spurgeführten Verkehr

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 271/08

... Die mit der Gesetzesänderung eintretende Harmonisierung der Genehmigungs- und Aufsichtszuständigkeiten nach dem Gesetz über den Bau und den Betrieb von Versuchsanlagen zur Erprobung von Techniken für den spurgeführten Verkehr und nach den Rechtsvorschriften für Magnetschwebebahnen wird eine Kostenreduktion im Bundeshaushalt bewirken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 271/08




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2009 in Kraft.

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 12

Zu § 12

Zu § 12

Zu § 12

Zu § 12

Zu § 12

Zu § 12

Zu § 12

Zu § 12

Zu § 12

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 880/08

... es in Verbindung mit der Atomrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungs-Verordnung vom 1. Juli 1999 regelt die Überprüfung der Zuverlässigkeit von Personen, die in Genehmigungs-, Planfeststellungs- und Aufsichtsverfahren nach dem

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 880/08




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Atomgesetzes

§ 12b
Überprüfung der Zuverlässigkeit von Personen zum Schutz gegen Entwendung oder Freisetzung radioaktiver Stoffe

§ 57b
Betrieb und Stilllegung der Schachtanlage Asse II

Artikel 2
Folgeänderungen

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Finanzielle Auswirkungen

Kosten der öffentlichen Haushalte

4 Bürokratiekosten

Sonstige Kosten

IV. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Artikeln

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer n

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 217: 10. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes


 
 
 


Drucksache 645/1/08

... Genehmigungs- oder Erlaubnisbescheid

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 645/1/08




1. Zu Artikel 1 Eingangsformel BKatV

2. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b § 3 Abs. 4a Satz 1 BKatV

3. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe www Anlage zu § 1 Abs. 1 Abschnitt I Unterabschnitt A Buchstabe a lfd. Nr. 153 BKatV

4. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb Anlage zu § 1 Abs. 1 Abschnitt I Unterabschnitt A Buchstabe b lfd. Nr. 168 BKatV

5. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe c Doppelbuchstabe dd Dreifachbuchstabe bbb1 - neu -, bbb2 - neu - Anlage zu § 1 Abs. 1 Abschnitt I Unterabschnitt A Buchstabe d lfd. Nr. 201 und 202 BKatV

6. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe c Doppelbuchstabe ee Anlage zu § 1 Abs. 1 Abschnitt I Unterabschnitt A Buchstabe e lfd. Nr. 237 BKatV

7. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe f Anlage zu § 1 Abs. 1 Abschnitt II

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

8. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe j Anhang zu § 3 Abs. 3 Tabelle 4 2. Teil BKatV


 
 
 


Drucksache 176/08

... Der Generalsekretär der Organisation zeigt allen Unterzeichner- und beitretenden Staaten den Eingang jeder Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs-, Beitritts- oder Kündigungsurkunde, jeder Notifikation gemäß Artikel 13 (b) und 23 und jeder Entscheidung des Direktionsausschusses gemäß Artikel 1 (a) (ii), 1 (a) (iii) und 1 (b) an. Er notifiziert ihnen auch den Zeitpunkt, in dem dieses Übereinkommen in Kraft tritt, den Wortlaut aller Änderungen, den Zeitpunkt, in dem sie in Kraft treten, sowie jeden gemäß Artikel 18 gemachten Vorbehalt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 176/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Kosten der öffentlichen Haushalte

4 Bürokratiekosten

Sonstige Kosten

Protokoll zur
Änderung des Übereinkommens vom 29. Juli 1960 über die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der Kernenergie in der Fassung des Zusatzprotokolls vom 28. Januar 1964 und des Protokolls vom 16. November 1982

2 I.

A. Artikel 1 Absatz a i und ii wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

B. Artikel 1 Absatz a werden vier neue Ziffern vii , viii , ix und x angefügt, und zwar wie folgt:

C. Artikel 2 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

D. Artikel 3 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

E. In Artikel 4 werden die Absätze c und d als Absätze d und e neu nummeriert und ein neuer Absatz c mit folgendem Wortlaut eingefügt:

F. Artikel 5 Absätze b und d wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

G. Artikel 6 Absätze c , e und g wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

H. Artikel 7 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

I. Artikel 8 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

J. Artikel 9 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

K. Artikel 10 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

L. Artikel 12 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

M. Artikel 13 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

N. Artikel 14 Absatz b wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

O. Artikel 15 Absatz b wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

P. Nach Artikel 16 wird ein neuer Artikel 16bis eingefügt:

Artikel 16bis

Q. Artikel 17 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

R. Artikel 18 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

S. Artikel 19 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

T. Artikel 20 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

U. Artikel 21 wird ein neuer Absatz c mit folgendem Wortlaut angefügt:

V. In Artikel 22 wird Absatz c zu Absatz d , und ein neuer Absatz c wird in Artikel 22 eingefügt; er lautet wie folgt:

W. Artikel 23 Absatz b wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

X. Artikel 24 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Y. Der in den folgenden Artikeln gebrauchte Ausdruck Schaden wird durch den Ausdruck nuklearer Schaden ersetzt:

2 II.

Protokoll zur
Änderung des Zusatzübereinkommens vom 31. Januar 1963 zum Pariser Übereinkommen vom 29. Juli 1960 über die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der Kernenergie in der Fassung des Zusatzprotokolls vom 28. Januar 1964 und des Protokolls vom 16. November 1982

2 I.

A. Absatz 2 der Präambel wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

B. Artikel 2 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Artikel 2

C. Artikel 3 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Artikel 3

D. Artikel 4 wird gestrichen.

E. Artikel 5 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Artikel 5

F. Artikel 6 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Artikel 6

G. Artikel 7 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Artikel 7

H. Artikel 8 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Artikel 8

I. Artikel 9 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Artikel 9

J. Artikel 10 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Artikel 10

K. Artikel 11 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Artikel 11

L. Artikel 12 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Artikel 12

M. Nach Artikel 12 wird folgender neuer Artikel 12bis eingefügt:

Artikel 12bis

N. Artikel 13 Absätze a , b , f und i wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Artikel 13

O. Artikel 14 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Artikel 14

P. Artikel 15 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Artikel 15

Q. Artikel 17 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Artikel 17

R. Artikel 18 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Artikel 18

S. Artikel 20 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Artikel 20

T. Artikel 21 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Artikel 21

U. Artikel 25 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Artikel 25

V. Der Anhang wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Anhang zum
Zusatzübereinkommen vom 31. Januar 1963 zum Pariser Übereinkommen vom 29. Juli 1960 über die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der Kernenergie in der Fassung des Zusatzprotokolls vom 28. Januar 1964, des Protokolls vom 16. November 1982 und des Protokolls vom 12. Februar 2004

2 II.

Denkschrift

Protokoll 2004
zum Pariser Übereinkommen

A. Allgemeines zum Inhalt des Protokolls

B. Zu den einzelnen Abschnitten des Protokolls

Zu Abschnitt I Buchstabe A

Zu Abschnitt I Buchstabe B

Zu Abschnitt I Buchstabe C

Protokoll 2004
zum Brüsseler Zusatzübereinkommen

A. Allgemeines zum Inhalt des Protokolls

B. Zu den einzelnen Abschnitten des Protokolls

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zum Pariser Übereinkommen und zum Brüsseler Zusatzübereinkommen; Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung haftungsrechtlicher Vorschriften des Atomgesetzes und der Atomrechtlichen Deckungsvorsorge-Verordnung und des Chemikaliengesetzes


 
 
 


Drucksache 9/08

... (2) § 3 Abs. 1 ist nicht anzuwenden auf die nicht genehmigungsbedürftige Errichtung von Gebäuden, die nach Maßgabe des Bauordnungsrechts der Gemeinde zur Kenntnis zu bringen sind und mit deren Ausführung vor dem [einfügen: Datum des Inkrafttretens des Gesetzes] begonnen werden durfte oder bereits rechtmäßig begonnen worden ist. Auf sonstige nicht genehmigungsbedürftige, insbesondere genehmigungs-, anzeige- und verfahrensfreie Errichtungen von Gebäuden ist § 3 Abs. 1 nicht anzuwenden, wenn vor dem [einfügen: Datum des Inkrafttretens des Gesetzes] mit der Bauausführung begonnen worden ist.



Drucksache 580/08

... Der Begriff Verwaltungsverfahren ist weit zu verstehen, er umfasst nicht nur sämtliche Tätigkeiten der zuständigen Behörde, die nach § 9 auf den Erlass eines Verwaltungsaktes oder den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages abzielen, sondern auch solche, die im Zusammenhang mit einem Anzeigeverfahren stehen, oder lediglich Informationspflichten der Behörden betreffen – etwa bei genehmigungs- oder anzeigefreien Tätigkeiten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 580/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes

§ 42a
Genehmigungsfiktion

Abschnitt 1a
Verfahren über eine einheitliche Stelle

§ 71a
Anwendbarkeit

§ 71b
Verfahren

§ 71c
Informationspflichten

§ 71d
Gegenseitige Unterstützung

§ 71e
Elektronisches Verfahren

Artikel 2
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (FNA 860-10-1)

Artikel 3
Änderung des Personenstandsgesetzes (FNA 211-1)

Artikel 4
Änderung des Konsulargesetzes (FNA 27-5)

Artikel 5
Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung (FNA 303-8)

§ 73a
Einheitliche Stelle

Artikel 6
Änderung des Steuerberatungsgesetzes (FNA 610-10)

Artikel 7
Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (FNA 701-1)

§ 10
Aufgabenübertragung und öffentlich-rechtlicher Zusammenschluss

Artikel 8
Änderung der Handwerksordnung (FNA 7110-1)

§ 5b
Verfahren über eine einheitliche Stelle

Artikel 9
Änderung des Luftverkehrsgesetzes (FNA 96-1)

Artikel 10
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 11
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Ziel und Gegenstand des Gesetzentwurfs

III. Die wesentlichen Änderungen im Überblick

1. Einführung einer neuen besonderen Verfahrensart Verfahren über eine einheitliche Stelle

2. Einführung von Regelungen über die Genehmigungsfiktion

3. Einführung von Öffnungsklauseln, damit die Länder bestimmten Berufskammern die Aufgaben der einheitlichen Stelle übertragen können und Einführung von Regelungen zur Anordnung der Geltung des neuen Verfahrensmodells und der Genehmigungsfiktion in einigen Berufskammergesetzen.

IV. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

V. Finanzielle Auswirkungen

1. Bürokratiekosten für die Wirtschaft.

2. Bürokratiekosten für die Bürger

3. Bürokratiekosten für die Verwaltung

VI. Rechtsvereinfachung

VII. Befristung

VIII. Vereinbarkeit mit EU-Recht

VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 71a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 71b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 71c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 71d

Zu § 71e

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 595: Viertes Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften / Gesetz zur verwaltungsrechtlichen Umsetzung der EG-Dienstleistungsrichtlinie


 
 
 


Drucksache 571/08

... (a) sie erlassen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die sicherstellen, dass Zertifizierungs-, Genehmigungs- und Kontrollverfahren zur Gewährleistung der Richtigkeit der betreffenden Angaben bestehen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 571/08




Begründung

1. Kontext

Gründe und Ziele des Vorschlags: Vervollständigung des neuen GAP-Rechtsrahmens, der Verordnung über die einheitliche GMO EG Nr. 1234/2007

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte und Hauptmerkmale der horizontalen GMO

Rechtsgrundlage

Inhalt des Vorschlags

Subsidiaritätsprinzip

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Vereinfachung

Artikel 1
Die Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 wird wie folgt geändert:

Artikel 55
Quotensysteme und Produktionspotenzial.

Abschnitt IV
Verfahrensvorschriften für Zucker- und Milchquoten”.

Abschnitt IV
A Produktionspotenzial im Weinsektor

Unterabschnitt I
Widerrechtliche Anpflanzungen

Artikel 85a
Nach dem 31. August 1998 getätigte widerrechtliche Anpflanzungen

Artikel 85b
Obligatorische Regularisierung der vor dem 1. September 1998 getätigten widerrechtlichen Anpflanzungen

Artikel 85c
Kontrolle des Nichtinverkehrbringens und der Destillation

Artikel 85d
Flankierende Maßnahmen

Artikel 85e
Durchführungsmaßnahmen

Unterabschnitt II
Vorübergehende Pflanzungsrechtregelung

Artikel 85f
Laufzeit

Artikel 85g
Vorübergehendes Rebpflanzungsverbot

Artikel 85h
Neuanpflanzungsrechte

Artikel 85i
Wiederbepflanzungsrechte

Artikel 85j
Nationale und regionale Reserve von Pflanzungsrechten

Artikel 85k
Erteilung von Pflanzungsrechten aus der Reserve

Artikel 85l
De minimis

Artikel 85m
Strengere nationale Vorschriften

Artikel 85n
Durchführungsmaßnahmen

Unterabschnitt III
Rodungsregelung

Artikel 85o
Laufzeit

Artikel 85p
Geltungsbereich und Begriffsbestimmung

Artikel 85q
Bedingungen für die Inanspruchnahme

Artikel 85r
Höhe der Rodungsprämie

Artikel 85s
Verfahren und Finanzmittel

Artikel 85t
Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen

Artikel 85u
Ausnahmen

Artikel 85v
De minimis

Artikel 85w
Ergänzende einzelstaatliche Beihilfe

Artikel 85x
Durchführungsmaßnahmen

Abschnitt IV
B Stützungsprogramme im Weinsektor

Unterabschnitt I
Einleitende Bestimmungen

Artikel 103i
Geltungsbereich

Artikel 103j
Vereinbarkeit und Kohärenz

Unterabschnitt II
Einreichung und Inhalt von Stützungsprogrammen

Artikel 103k
Einreichung von Stützungsprogrammen

Artikel 103l
Inhalt der Stützungsprogramme

Artikel 103m
Förderfähige Maßnahmen

Artikel 103n
Allgemeine Vorschriften für die Stützungsprogramme

Unterabschnitt III
Besondere Stützungsmassnahmen

Artikel 103o
Betriebsprämienregelung und Unterstützung für Weinbauern

Artikel 103p
Absatzförderung auf Drittlandsmärkten

Artikel 103q
Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen

Artikel 103r
Grüne Weinlese

Artikel 103s
Fonds auf Gegenseitigkeit

Artikel 103t
Ernteversicherung

Artikel 103u
Investitionen

Artikel 103v
Destillation von Nebenerzeugnissen

Artikel 103w
Destillation von Trinkalkohol

Artikel 103x
Dringlichkeitsdestillation

Artikel 103y
Verwendung von konzentriertem Traubenmost

Artikel 103z
Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen

Unterabschnitt IV
Verfahrensvorschriften

Artikel 103za
Durchführungsmaßnahmen

Kapitel I
Vermarktungs- und Herstellungsvorschriften

Abschnitt I
Vermarktungsvorschriften

Artikel 113c
Vermarktungsregeln zur Verbesserung und Stabilisierung des gemeinsamen Marktes für Weine

Artikel 113d
Besondere Vorschriften für die Vermarktung von Wein

Abschnitt I
A Ursprungsbezeichnungen, geografische Angaben und traditionelle Begriffe im Weinsektor

Artikel 118a
Geltungsbereich

Unterabschnitt I
Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben

Artikel 118b
Begriffsbestimmungen

Artikel 118c
Inhalt der Schutzanträge

Artikel 118d
Schutzantrag für ein geografisches Gebiet in einem Drittland

Artikel 118e
Antragsteller

Artikel 118f
Nationales Vorverfahren

Artikel 118g
Prüfung durch die Kommission

Artikel 118h
Einspruchverfahren

Artikel 118i
Entscheidung über den Schutz

Artikel 118j
Homonyme

Artikel 118k
Gründe für die Verweigerung des Schutzes

Artikel 118l
Beziehung zu Marken

Artikel 118m
Schutz

Artikel 118n
Register

Artikel 118o
Benennung der zuständigen Kontrollbehörde

Artikel 118p
Kontrolle der Einhaltung der Spezifikationen

Artikel 118q
Änderungen der Produktspezifikationen

Artikel 118r
Löschung

Artikel 118s
Bestehende geschützte Weinnamen

Artikel 118t
Gebühren

Unterabschnitt II
Traditionelle Begriffe

Artikel 118u
Begriffsbestimmungen

Artikel 118v
Schutz

Abschnitt I
B Kennzeichnung und Aufmachung im Weinsektor

Artikel 118w
Begriffsbestimmung

Artikel 118x
Anwendbarkeit horizontaler Vorschriften

Artikel 118y
Obligatorische Angaben

Artikel 118z
Fakultative Angaben

Artikel 118za
Sprachen

Artikel 118zb
Anwendung

Abschnitt II
A Herstellungsvorschriften im Weinsektor

Unterabschnitt I
Keltertraubensorten

Artikel 120a
Klassifizierung von Keltertraubensorten

Unterabschnitt II
Önologische Verfahren und Einschränkungen

Artikel 120b
Geltungsbereich

Artikel 120c
Önologische Verfahren und Einschränkungen

Artikel 120d
Von den Mitgliedstaaten beschlossene restriktivere Vorschriften

Artikel 120e
Zulassung von önologischen Verfahren und Einschränkungen

Artikel 120f
Zulassungskriterien

Artikel 120g
Analysemethoden

Abschnitt I
B Regeln für Erzeugerorganisationen und Branchenverbände im Weinsektor

Artikel 125o
Anerkennung

Artikel 133a
Besondere Sicherheit im Weinsektor

Unterabschnitt V
Sonderbestimmungen für Einfuhren von Wein

Artikel 158a
Besondere Einfuhranforderungen für Wein

Artikel 175
Anwendung der Artikel 81 bis 86 des EG-Vertrags

Artikel 182a
Einzelstaatliche Beihilfe für Dringlichkeitsdestillation

Artikel 185a
Weinbaukartei und Aufstellung über das Produktionspotenzial

Artikel 185b
Obligatorische Mitteilungen im Weinsektor

Artikel 185c
Begleitdokumente und Register im Weinsektor

Artikel 185d
Benennung der zuständigen einzelstaatlichen Behörden im Weinsektor

Artikel 188a
Mitteilungen und Bewertung im Weinsektor

Artikel 190a

Artikel 194a
Kompatibilität mit dem Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem

Artikel 196
Organisation des Verwaltungsausschusses

Artikel 203b
Übergangsbestimmungen im Weinsektor

Artikel 2
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1184/2006

Artikel 1

Artikel 3
Aufhebungen und befristete weitere Anwendung

Artikel 4
Inkrafttreten

Anhang I

Teil IIIa
: Begriffsbestimmungen für den Weinsektor

Anhang II

Anhang Xb
Haushaltsmittel für Stützungsprogramme (gemäß Artikel 103n Absatz 1)

Anhang Xc
Haushaltsmittel für die Entwicklung des ländlichen Raums gemäß Artikel 190a Absatz 3

Anhang Xd
Haushaltsmittel für die Rodungsregelung

Anhang Xe
Flächen, die die Mitgliedstaaten für nicht rodungsfähig erklären können (gemäß Artikel 85u Absätze 1, 2 und 5) in ha

Anhang III

Anhang XIb
Kategorien von Weinbauerzeugnissen

1. Wein

2. Jungwein

3. Likörwein

4. Schaumwein

5. Qualitätsschaumwein

6. Aromatischer Qualitätsschaumwein

7. Schaumwein mit zugesetzter Kohlensäure

8. Perlwein

9. Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure

10. Traubenmost

11. Teilweise gegorener Traubenmost

12. Teilweise gegorener Traubenmost aus eingetrockneten Trauben

13. Konzentrierter Traubenmost

14. Rektifiziertes Traubenmostkonzentrat

15. Wein aus eingetrockneten Trauben

16. Wein aus überreifen Trauben

17. Weinessig

Anlage zu
Anhang XIb Weinbauzonen

Anhang IV

Anhang XVa
Anreicherung, Säuerung und Entsäuerung in bestimmten Weinbauzonen

A. Anreicherungsgrenzen

B. Anreicherungsverfahren

C. Säuerung und Entsäuerung

D. Behandlungen

Anhang XVb
Einschränkungen

A. Allgemeines

B. Frische Trauben, Traubenmost und Traubensaft

C. Weinmischungen

D. Nebenerzeugnisse

Anhang V


 
 
 


Drucksache 105/08

... 1. Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass einzelstaatliche Vorschriften für die Genehmigungs-, Zertifizierungs- und Zulassungsverfahren, die auf Anlagen zur Erzeugung von Strom, Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energiequellen und auf den Vorgang der Umwandlung von

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 105/08




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit der Politik und den Zielen der Union in anderen Bereichen

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung des Vorschlags

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Neufassung

Entsprechungstabelle

Europäischer Wirtschaftsraum EWR

Artikel 1
Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Ziele für die Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen

Artikel 4
Nationale Aktionspläne

Artikel 5
Berechnung des Anteils von Energie aus erneuerbaren Quellen

Artikel 6
Herkunftsnachweise für Strom, Wärme und Kälte, die aus erneuerbaren Energiequellen erzeugt werden

Artikel 7
Zuständige Stellen und Herkunftsnachweisregister

Artikel 8
Vorlage von Herkunftsnachweisen zur Entwertung

Artikel 9
Übertragung von Herkunftsnachweisen

Artikel 10
Auswirkungen der Entwertung von Herkunftsnachweisen

Artikel 11
Kapazitätserhöhungen

Artikel 12
Verwaltungsverfahren und Vorschriften

Artikel 13
Information und Ausbildung

Artikel 14
Zugang zum Elektrizitätsnetz

Artikel 15
Kriterien für die ökologische Nachhaltigkeit von Biokraftstoffen und anderen flüssigen Brennstoffen

Artikel 16
Überprüfung der Übereinstimmung von Biokraftstoffen und anderen flüssigen Biobrennstoffen mit den Kriterien für die ökologische Nachhaltigkeit

Artikel 17
Berechnung des Beitrags von Biokraftstoffen und anderen flüssigen Biokraftstoffen zum Treibhauseffekt

Artikel 18
Besondere Bestimmungen für Biokraftstoffe

Artikel 19
Berichterstattung durch die Mitgliedstaaten

Artikel 20
Überwachung und Berichterstattung durch die Kommission

Artikel 21
Ausschuss

Artikel 22
Änderungen und Aufhebung

Artikel 23
Umsetzung

Artikel 24
Inkrafttreten

Artikel 25
Adressaten

Anhang I
Nationale Gesamtziele für den Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen am Endenergieverbrauch im Jahr 2020

A. Nationale Gesamtziele

B. Richtkurs

Anhang II
Normalisierungsregel für die Berücksichtigung von Strom aus Wasserkraft

Anhang III
Energiegehalt von Kraftstoffen

Anhang IV
Zertifizierung von Installateuren

Anhang V
Spezifikationen für eine Biodiesel-Beimischung von 7% in Dieselkraftstoff

Anhang VI
Spezifikationen für eine Biodiesel-Beimischung von 10% in Dieselkraftstoff

Anhang VII
Regeln für die Berechnung des Beitrags von Biokraftstoffen, anderen flüssigen Biobrennstoffen und des entsprechenden Komparators für Fossilbrennstoffe zum Treibhauseffekt

A. Typische Werte und Standardwerte für Biokraftstoffe bei Herstellung ohne Nettokohlenstoffemission infolge geänderter Flächennutzung

B. Geschätzte typische Werte und Standardwerte für künftige Biokraftstoffe, die 2008 nicht oder nur in vernachlässigbaren Mengen auf dem Markt sind, bei Herstellung ohne Nettokohlenstoffemission infolge geänderter Flächennutzung

C. Methodik

D. Disaggregierte Werte für Biokraftstoffe und andere flüssige Biobrennstoffe

E. Geschätzte disaggregierte Werte für künftige Biokraftstoffe und flüssige Biobrennstoffe, die im Januar 2008 nicht oder nur in vernachlässigbaren Mengen auf dem Markt sind


 
 
 


Drucksache 645/08

... Genehmigungs- oder Erlaubnisbescheid auf Verlangen nicht ausgehändigt

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 645/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Ausgaben und Einnahmen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Sonstige Auswirkungen

Verordnung

Verordnung

Artikel 1

Abschnitt II
Vorsätzlich begangene Ordnungswidrigkeiten

Anhang
(zu Nr. 12 der Anlage)

Tabelle

Anhang
(zu § 3 Abs. 3)

Tabelle

Artikel 2

Begründung

I. Allgemeines

1. Wesentlicher Inhalt

2. Kosten, Auswirkungen auf das Preisgefüge

II. Zu den einzelnen Vorschriften

1. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 1 Abs. 2 BKatV

2. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 3 BKatV

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

3. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 4 Abs. 1 Satz 1 Nummern 3 und 4

4. Zu Artikel 1 Nr. 4 Anlage zu § 1 Abs. 1

5. Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 600: Entwurf der Verordnung zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung


 
 
 


Drucksache 396/08

... (i) nichtdiskriminierende Genehmigungs- und Handelsbedingungen für Energieerzeugnisse,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 396/08




Sektorbezogene Anliegen

Länderspezifische Anliegen

Nachhaltige Entwicklung

Politische Erwägungen

Die Rolle des Europäischen Parlaments


 
 
 


Drucksache 18/08

... 3. bei Hinterlegung ihrer Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunde zu diesem Übereinkommen eine Erklärung abgegeben hat, wonach Änderungen der Anlage 1 für sie erst nach Notifikation ihrer Annahme der betreffenden Änderungen an den Generalsekretär in Kraft tritt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 18/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 6

Internationales Übereinkommen von 2001 über die Beschränkung des Einsatzes schädlicher Bewuchsschutzsysteme auf Schiffen

Artikel 1
Allgemeine Verpflichtungen

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Anwendungsbereich

Artikel 4
Maßnahmen zur Beschränkung des Einsatzes von Bewuchsschutzsystemen

Artikel 5
Kontrollmaßnahmen in Bezug auf Abfälle im Sinne der Anlage 1

Artikel 6
Vorschlagsverfahren für die Änderung von Maßnahmen zur Beschränkung des Einsatzes von Bewuchsschutzsystemen

Artikel 7
Facharbeitsgruppen

Artikel 8
Wissenschaftliche und technische Forschung und Überwachung

Artikel 9
Übermittlung und Austausch von Informationen

Artikel 10
Besichtigungen und Zeugniserteilung

Artikel 11
Überprüfungen von Schiffen und Aufdecken von Verstößen

Artikel 12
Verstöße

Artikel 13
Unangemessenes Auf- oder Festhalten von Schiffen

Artikel 14
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 15
Verhältnis zum internationalen Seerecht

Artikel 16
Änderungen

Artikel 17
Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme, Genehmigung und Beitritt

Artikel 18
Inkrafttreten

Artikel 19
Kündigung

Artikel 20
Verwahrer

Artikel 21
Sprachen

Anlage 1
Maßnahmen zur Beschränkung des Einsatzes von Bewuchsschutzsystemen

Anlage 2
Vorgeschriebene Bestandteile eines ersten Vorschlags

Anlage 3
Vorgeschriebene Bestandteile eines umfassenden Vorschlags

Anlage 4
Besichtigungen und Vorschriften über die Erteilung von Zeugnissen für Bewuchsschutzsysteme

Regel 1 Besichtigungen

Regel 2 Ausstellung oder Bestätigung eines internationalen Zeugnisses über ein Bewuchsschutzsystem

Regel 3 Ausstellung oder Bestätigung eines internationalen Zeugnisses über ein Bewuchsschutzsystem durch eine andere Vertragspartei

Regel 4 Gültigkeit eines internationalen Zeugnisses über ein Bewuchsschutzsystem

Regel 5 Erklärung über ein Bewuchsschutzsystem

Anhang 1
zu Anlage 4 Mustervordruck des internationalen Zeugnisses über ein Bewuchsschutzsystem

Internationales Zeugnis über ein Bewuchsschutzsystem Dieses Zeugnis ist durch eine Spezifikation der Bewuchsschutzsysteme zu ergänzen.

Mustervordruck einer Spezifikation der Bewuchsschutzsysteme

Bestätigung betreffend die Spezifikation5

Anhang 2
zu Anlage 4 Mustervordruck der Erklärung über ein Bewuchsschutzsystem

Denkschrift

I . Allgemeines

II. Zu den einzelnen Vorschriften des Übereinkommens von 2001

Zur Präambel

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Anlage 1 Maßnahmen zur Beschränkung des Einsatzes von Bewuchsschutzsystemen

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zu dem internationalen Übereinkommen von 2001 über die Beschränkung des Einsatzes schädlicher Bewuchsschutzsysteme auf Schiffen (AFS-Übereinkommen)


 
 
 


Drucksache 109/07

... 2. will den Ersatz von 38 EG-Richtlinien13 durch die entsprechenden UN/ECE-Regelungen vorschlagen, sobald die neue Typgenehmigungs-Rahmenrichtlinie verabschiedet ist (voraussichtlich 2007).



Drucksache 715/07

... a) falsche Angaben im Genehmigungs- oder Rückrufverfahren,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 715/07




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Konsultierte Organisationen/Sachverständige

Zusammenfassung der Stellungnahmen und ihre Berücksichtigung

4 Folgenabschätzung

1 Gesetzgeberische Maßnahmen der Mitgliedstaaten

2 Freiwillige Selbstverpflichtung

3 Fortbestehen der Richtlinie 2003/102 in ihrer jetzigen Form

4 Übernahme eines Vorschlags der Industrie

5 Änderung nur der Anforderungen an die passive Sicherheit

6 Kombination gelockerter Anforderungen für Phase II mit einer aktiven Sicherheitsmaßnahme

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Simulation, Pilotphase und Übergangszeit

4 Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Überprüfungs -/Revisions-/Verfallsklausel

Europäischer Wirtschaftsraum

Kapitel I
Gegenstand, Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Pflichten der Hersteller

Artikel 4
Pflichten der Hersteller

Artikel 5
Antrag auf Erteilung der EG-Typgenehmigung

Kapitel III
Pflichten der Behörden der Mitgliedstaaten

Artikel 6
Erteilung der EG-Typgenehmigung

Artikel 8
Veränderung des Typs und Änderung der Typgenehmigung

Artikel 9
Zeitplan für die Anwendung der Verordnung auf Fahrzeuge

Artikel 10
Anwendung der Verordnung auf Frontschutzsysteme

Artikel 11
Kollisionsschutzsysteme

Artikel 12
Überwachung

Artikel 13
Sanktionen

Kapitel IV
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 14
Aufgehobene Rechtsakte

Artikel 15
Inkrafttreten

Anhang

Anhang I
Technische Vorschriften für die Prüfung von Fahrzeugen und Frontschutzsystemen

Anhang II
Muster der vom Hersteller vorzulegenden Beschreibungsbögen

Anhang III
Muster der EG-Typgenehmigungsbögen

Teil 3
(Muster)

Anhang IV
EG-Typgenehmigungszeichen

Anlage
Beispiel für das EG-Typgenehmigungszeichen


 
 
 


Drucksache 19/07

... (2) Für jeden Staat, der dieses Protokoll nach Hinterlegung der zweiundzwanzigsten Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunde ratifiziert, annimmt, genehmigt oder ihm beitritt, tritt es am dreißigsten Tag nach Hinterlegung der Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungsoder Beitrittsurkunde durch diesen Staat in Kraft.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 19/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Sicherheit von Personal der Vereinten Nationen und beigeordnetem Personal Übersetzung

Artikel I
Verhältnis zwischen dem Protokoll und dem Übereinkommen

Artikel II
Anwendung des Übereinkommens auf Einsätze der Vereinten Nationen

Artikel III
Verpflichtung eines Vertragsstaats in Bezug auf Artikel 8 des Übereinkommens

Artikel IV
Unterzeichnung

Artikel V
Zustimmung, gebunden zu sein

Artikel VI
Inkrafttreten

Artikel VII
Kündigung

Artikel VIII
Verbindliche Wortlaute

Denkschrift

I. Allgemeiner Teil

II. Entstehungsgeschichte

III. Besonderer Teil


 
 
 


Drucksache 666/07

... a) Jede Vertragspartei teilt dem Generalsekretär des Europarats bei der Unterzeichnung oder bei der Hinterlegung ihrer Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunde die Bezeichnung und Anschrift jeder Behörde mit die, falls kein Vertrag besteht, für die Stellung oder Entgegennahme eines Ersuchens um Auslieferung oder vorläufige Verhaftung zuständig ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 666/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Übereinkommen über Computerkriminalität

Kapitel I
Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Innerstaatlich zutreffende Maßnahmen

Abschnitt 1
Materielles Strafrecht

Titel 1
Straftaten gegen die Vertraulichkeit, Unversehrtheit und Verfügbarkeit von Computerdaten und -systemen

Artikel 2
Rechtswidriger Zugang

Artikel 3
Rechtswidriges Abfangen

Artikel 4
Eingriff in Daten

Artikel 5
Eingriff in ein System

Artikel 6
Missbrauch von Vorrichtungen

Titel 2
Computerbezogene Straftaten

Artikel 7
Computerbezogene Fälschung

Artikel 8
Computerbezogener Betrug

Titel 3
Inhaltsbezogene Straftaten

Artikel 9
Straftaten mit Bezug zu Kinderpornographie

Titel 4
Straftaten in Zusammenhang mit Verletzungen des Urheberrechts und verwandter Schutzrechte

Artikel 10
Straftaten in Zusammenhang mit Verletzungen des Urheberrechts und verwandter Schutzrechte

Titel 5
Weitere Formen der Verantwortlichkeit und Sanktionen

Artikel 11
Versuch und Beihilfe oder Anstiftung

Artikel 12
Verantwortlichkeit juristischer Personen

Artikel 13
Sanktionen und Maßnahmen

Abschnitt 2
Verfahrensrecht

Titel 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 14
Geltungsbereich verfahrensrechtlicher Bestimmungen

Artikel 15
Bedingungen und Garantien

Titel 2
Umgehende Sicherung gespeicherter Computerdaten

Artikel 16
Umgehende Sicherung gespeicherter Computerdaten

Artikel 17
Umgehende Sicherung und teilweise Weitergabe von Verkehrsdaten

Titel 3
Anordnung der Herausgabe

Artikel 18
Anordnung der Herausgabe

Titel 4
Durchsuchung und Beschlagnahme gespeicherter Computerdaten

Artikel 19
Durchsuchung und Beschlagnahme gespeicherter Computerdaten

Titel 5
Erhebung von Computerdaten in Echtzeit

Artikel 20
Erhebung von Verkehrsdaten in Echtzeit

Artikel 21
Erhebung von Inhaltsdaten in Echtzeit

Abschnitt 3
Gerichtsbarkeit

Artikel 22
Gerichtsbarkeit

Kapitel III
Internationale Zusammenarbeit

Abschnitt 1
Allgemeine Grundsätze

Titel 1
Allgemeine Grundsätze der internationalen Zusammenarbeit

Artikel 23
Allgemeine Grundsätze der internationalen Zusammenarbeit

Titel 2
Grundsätze der Auslieferung

Artikel 24
Auslieferung

Titel 3
Allgemeine Grundsätze der Rechtshilfe

Artikel 25
Allgemeine Grundsätze der Rechtshilfe

Artikel 26
Unaufgeforderte Übermittlung von Informationen

Titel 4
Verfahren für Rechtshilfeersuchen ohne anwendbare völkerrechtliche Übereinkünfte

Artikel 27
Verfahren für Rechtshilfeersuchen ohne anwendbare völkerrechtliche Übereinkünfte

Artikel 28
Vertraulichkeit und Beschränkung der Verwendung

Abschnitt 2
Besondere Bestimmungen

Titel 1
Rechtshilfe bei vorläufigen Maßnahmen

Artikel 29
Umgehende Sicherung gespeicherter Computerdaten

Artikel 30
Umgehende Weitergabe gesicherter Verkehrsdaten

Titel 2
Rechtshilfe in Bezug auf Ermittlungsbefugnisse

Artikel 31
Rechtshilfe beim Zugriff auf gespeicherte Computerdaten

Artikel 32
Grenzüberschreitender Zugriff auf gespeicherte Computerdaten mit Zustimmung oder wenn diese öffentlich zugänglich sind

Artikel 33
Rechtshilfe bei der Erhebung von Verkehrsdaten in Echtzeit

Artikel 34
Rechtshilfe bei der Erhebung von Inhaltsdaten in Echtzeit

Titel 3
24/7-Netzwerk

Artikel 35
24/7-Netzwerk

Kapitel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 36
Unterzeichnung und Inkrafttreten

Artikel 37
Beitritt zum Übereinkommen

Artikel 38
Räumlicher Geltungsbereich

Artikel 39
Wirkungen des Übereinkommens

Artikel 40
Erklärungen

Artikel 41
Bundesstaatsklausel

Artikel 42
Vorbehalte

Artikel 43
Status und Rücknahme von Vorbehalten

Artikel 44
Änderungen

Artikel 45
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 46
Konsultationen der Vertragsparteien

Artikel 47
Kündigung

Artikel 48
Notifikation

Denkschrift

I. Allgemeines

1. Entstehungsgeschichte

2. Inhalt und Würdigung des Übereinkommens

4 Begriffsbestimmungen:

Innerstaatlich zu treffende Maßnahmen:

Internationale Zusammenarbeit:

4 Schlussbestimmungen:

3. Deutsche Erklärung

II. Besonderes

Kapitel I
Begriffsbestimmungen

Zu Artikel 1

Kapitel II
Innerstaatlich zu treffende Maßnahmen

Abschnitt 1
Materielles Strafrecht

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Abschnitt 2
Verfahrensrecht

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Abschnitt 3
– Gerichtsbarkeit

Zu Artikel 2

Kapitel III
Internationale Zusammenarbeit

Zu Artikel 23

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 2

Abschnitt 2
Besondere Bestimmungen

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Artikel 32

Zu Artikel 35

Kapitel IV
Schlussbestimmungen

Zu den Artikeln 36

Übereinkommen über Computerkriminalität ETS Nr. 185 Erläuternder Bericht am 8. November 2001 angenommen

I. Einleitung

II. Die vorbereitenden Arbeiten

III. Das Übereinkommen

Bemerkungen zu den Artikeln des Übereinkommens

Kapitel I
Begriffsbestimmungen

Einleitung zu den Begriffsbestimmungen in Artikel 1

Artikel 1
Buchstabe a – Computersystem

Artikel 1
Buchstabe b – Computerdaten

Artikel 1
Buchstabe c – Diensteanbieter

Artikel 1
Buchstabe d – Verkehrsdaten

Kapitel II
Maßnahmen auf nationaler Ebene

Abschnitt 1
Materielles Strafrecht

Titel 1
Straftaten gegen die Vertraulichkeit, Unversehrtheit und Verfügbarkeit von Computerdaten und -systemen

Rechtswidriger Zugang Artikel 2

Rechtswidriges Abfangen Artikel 3

Eingriff in Daten Artikel 4

Eingriff in ein System Artikel 5

Missbrauch von Vorrichtungen Artikel 6

Titel 2
Computerbezogene Straftaten

Computerbezogene Fälschung Artikel 7

Computerbezogener Betrug Artikel 8

Titel 3
Inhaltsbezogene Straftaten

Straftaten mit Bezug zu Kinderpornografie Artikel 9

Titel 4
Straftaten in Zusammenhang mit Verletzungen des Urheberrechts und verwandter Schutzrechte

Straftaten in Zusammenhang mit Verletzungen des Urheberrechts und verwandter Schutzrechte Artikel 10

Titel 5
Nebenformen der Verantwortlichkeit und Sanktionen

Versuch und Beihilfe oder Anstiftung Artikel 11

Verantwortlichkeit juristischer Personen Artikel 12

Sanktionen und Maßnahmen Artikel 13

Abschnitt 2
Verfahrensrecht

Titel 1
Allgemeine Bestimmungen

Geltungsbereich verfahrensrechtlicher Bestimmungen Artikel 14

Bedingungen und Garantien Artikel 15

Titel 2
Umgehende Sicherung gespeicherter Computerdaten

Umgehende Sicherung gespeicherter Computerdaten Artikel 16

Umgehende Sicherung und teilweise Weitergabe von Verkehrsdaten Artikel 17

Titel 3
Anordnung der Herausgabe

Anordnung der Herausgabe Artikel 18

Titel 4
Durchsuchung und Beschlagnahme gespeicherter Computerdaten

Durchsuchung und Beschlagnahme gespeicherter Computerdaten Artikel 19

Titel 5
Erhebung von Computerdaten in Echtzeit

Erhebung von Verkehrsdaten in Echtzeit Artikel 20

Erhebung von Inhaltsdaten in Echtzeit Artikel 21

Abschnitt 3
Gerichtsbarkeit

Gerichtsbarkeit Artikel 22

Kapitel III
Internationale Zusammenarbeit

Abschnitt 1
Allgemeine Grundsätze

Titel I
Allgemeine Grundsätze der internationalen Zusammenarbeit

Allgemeine Grundsätze der internationalen Zusammenarbeit Artikel 23

Titel 2
Grundsätze der Auslieferung

Auslieferung Artikel 24

Titel 3
Allgemeine Grundsätze der Rechtshilfe

Allgemeine Grundsätze der Rechtshilfe Artikel 25

Unaufgeforderte Übermittlung von Informationen Artikel 26

Titel 4
Verfahren für Rechtshilfeersuchen ohne anwendbare völkerrechtliche Übereinkünfte

Verfahren für Rechtshilfeersuchen ohne anwendbare völkerrechtliche Übereinkünfte Artikel 27

Vertraulichkeit und Beschränkung der Verwendung Artikel 28

Abschnitt 2
Besondere Bestimmungen

Titel 1
Rechtshilfe bei vorläufigen Maßnahmen

Umgehende Sicherung gespeicherter Computerdaten Artikel 29

Umgehende Weitergabe gesicherter Verkehrsdaten Artikel 30

Titel 2
Rechtshilfe in Bezug auf Ermittlungsbefugnisse

Rechtshilfe beim Zugriff auf gespeicherte Computerdaten Artikel 31

Grenzüberschreitender Zugriff auf gespeicherte Computerdaten mit Zustimmung oder wenn diese öffentlich zugänglich sind Artikel 32

Rechtshilfe bei der Erhebung von Verkehrsdaten in Echtzeit Artikel 33

Rechtshilfe bei der Erhebung von Inhaltsdaten in Echtzeit Artikel 34

Titel 3
Netzwerk 24/7

24/7 - Netzwerk Artikel 35

Kapitel IV
Schlussbestimmungen

Unterzeichnung und Inkrafttreten Artikel 36

Beitritt zum Übereinkommen Artikel 37

Wirkungen des Übereinkommens Artikel 39

Bundesstaatsklausel Artikel 41

Vorbehalte Artikel 42

Änderungen Artikel 44

Konsultationen der Vertragsparteien Artikel 46

2 Fußnoten:

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarates vom 23. November 2001 über Computerkriminalität


 
 
 


Drucksache 861/1/07

... 21. Der Bundesrat begrüßt die in Artikel 6a und 6b des Genehmigungs-Richtlinienvorschlags vorgesehene Harmonisierung der Verfahrensregeln bei der Zuteilung der Frequenznutzungsrechte. Zugleich weist der Bundesrat darauf hin, dass eine gemeinschaftsweite Harmonisierung nur bei echten paneuropäischen Diensten mit grenzüberschreitendem Bezug in Frage kommt. Darunter fallen nach Auffassung des Bundesrates keine Dienste, die von Unternehmen lediglich in mehreren Mitgliedstaaten angeboten werden, ohne einen grenzüberschreitenden Bezug aufzuweisen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 861/1/07




A Konzeption des EU-Ausschusses

I. Allgemeine wirtschaftspolitische Stellungnahme:

4 Grundsätzliches

Fehlen von Regelungen für neue Märkte und Next-Generation-Network

Funktionelle Separierung

Vetorecht bei Abhilfemaßnahmen

Frequenzverwaltung - Grundsätze der Technologie- und Diensteneutralität

4 Frequenzhandel

4 Allgemeingenehmigung

Nutzungsbedingungen und Harmonisierungsregelungen für Dienste mit gesamteuropäischer Bedeutung

Regelung des einstweiligen Rechtsschutzes

II. Medienpolitische Stellungnahme:

III. Beteiligung der Länder

IV. Direktzuleitung an die Kommission

B Konzeption der Ausschüsse K, R und Wi

3 Grundsätzliches

Fehlen von Regelungen für neue Märkte und Next-Generation-Network

Funktionelle Separierung

Vetorecht bei Abhilfemaßnahmen

Frequenzverwaltung - Grundsätze der Technologie- und Diensteneutralität

Digitale Dividende

3 Frequenzhandel

3 Allgemeingenehmigung

Nutzungsbedingungen und Harmonisierungsregelungen für Dienste mit gesamteuropäischer Bedeutung

Weitere Bemerkungen


 
 
 


Drucksache 230/07

... 3. Die Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunden werden beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 230/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Schlussbemerkung

Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen ADN

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Geltungsbereich

Artikel 2
Verordnung in der Anlage des Übereinkommens

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Bestimmungen technischer Art

Artikel 4
Beförderungsverbote, Beförderungsbedingungen, Kontrollen

Artikel 5
Befreiungen

Artikel 6
Rechte der Staaten

Artikel 7
Sonderregelungen, Ausnahmegenehmigungen

Artikel 8
Übergangsbestimmungen

Artikel 9
Anwendbarkeit anderer Verordnungen

Kapitel III
Schlussbestimmungen

Artikel 10
Vertragsparteien

Artikel 11
Inkrafttreten

Artikel 12
Kündigung

Artikel 13
Erlöschen

Artikel 14
Erklärungen

Artikel 15
Streitigkeiten

Artikel 16
Vorbehalte

Artikel 17
Verwaltungsausschuss

Artikel 18
Sicherheitsausschuss

Artikel 19
Verfahren zur Änderung dieses Übereinkommens ausschließlich seiner beigefügten Verordnung

Artikel 20
Verfahren zur Änderung der beigefügten Verordnung

Artikel 21
Anträge, Mitteilungen und Einsprüche

Artikel 22
Revisionskonferenz

Artikel 23
Verwahrer

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu den Artikeln 1

Zu den Artikeln 4

Zu den Artikeln 10

Zur Verordnung in der Anlage des Übereinkommens


 
 
 


Drucksache 5/07

... Aufgrund der bis 2012 geplanten Rückführung des Bundeszuschusses an die Deutsche Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur, die im Gegenzug durch eine Erhöhung der Gebühreneinnahmen der Deutschen Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur kompensiert werden soll, werden den Arzneimittelherstellern zusätzliche Kosten im Rahmen der gebührenpflichtigen Genehmigungs-, Zulassungs- und sonstigen Verfahren entstehen. Ob bei diesen Unternehmen infolge der Neuregelung mittelfristig einzelpreisrelevante Kostenschwellen überschritten werden, die sich erhöhend auf deren Angebotspreise auswirken, und ob diese ihre Kostenüberwälzungsmöglichkeiten in Abhängigkeit von der konkreten Wettbewerbssituation auf ihren Teilmärkten Einzelpreis erhöhend ausschöpfen, lässt sich weder abschätzen, noch ausschließen. Gleichwohl dürften die geringfügigen Einzelpreisänderungen aufgrund ihrer geringen Gewichtung jedoch nicht ausreichen, um messbare Effekte auf das allgemeine Preis oder Verbraucherpreisniveau zu induzieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 5/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über die Deutsche Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur (DAMAG)

§ 1
Errichtung, Rechtsform, Sitz

§ 2
Aufgaben

§ 3
Bundesstellen, Pharmakovigilanzkommission, nationale Pharmakovigilanzzentren

§ 4
Zielvereinbarungen

§ 5
Aufsicht

§ 6
Organe

§ 7
Vorstand

§ 8
Verwaltungsrat

§ 9
Wissenschaftlicher Beirat

§ 10
Berichtspflicht

§ 11
Satzung

§ 12
Finanzierung

§ 13
Haushaltsplan

§ 14
Gebühren und Auslagen

§ 15
Beamtinnen und Beamte

§ 16
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende

§ 17
Überleitung von Beschäftigten

§ 18
Verteilung der Versorgungsbezüge

§ 19
Personalvertretung, Schwerbehindertenvertretung, Gleichstellungsbeauftragte, Dienstvereinbarungen

§ 20
Gerichtskostenbefreiung aus Anlass der Errichtung

§ 21
Eigentumsübertragung

Artikel 2
Änderung des BGA-Nachfolgegesetzes

Artikel 3
Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Arzneimittelrechts

Artikel 5
Änderung des Betäubungsmittel- und Grundstoffüberwachungsrechts

Artikel 6
Änderung des Medizinprodukterechts

Artikel 7
Änderung der Leistungsstufenverordnung

Artikel 8
Änderung der Leistungsprämien- und -zulagenverordnung

Artikel 9
Änderung sonstiger Gesetze

Artikel 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

1. Ausgangslage

2. Internationaler Wettbewerb

3. Neuregelung

4. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

5. Gleichstellungspolitische Bedeutung

6. Finanzielle Auswirkungen

7. Kosten- und Preiswirkungen

B. Die Vorschriften im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absätze 5 bis 7

Zu Absätze 8 und 9

Zu Absatz 10

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absätzen 2, 3 und 4

Zu Absatz 5

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Absatz 1

Zu Nummer 11

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10


 
 
 


Drucksache 861/07 (Beschluss)

... 21. Der Bundesrat begrüßt die in Artikel 6a und 6b des Genehmigungs-Richtlinienvorschlags vorgesehene Harmonisierung der Verfahrensregeln bei der Zuteilung der Frequenznutzungsrechte. Zugleich weist der Bundesrat darauf hin, dass eine gemeinschaftsweite Harmonisierung nur bei echten paneuropäischen Diensten mit grenzüberschreitendem Bezug in Frage kommt. Darunter fallen nach Auffassung des Bundesrates keine Dienste, die von Unternehmen lediglich in mehreren Mitgliedstaaten angeboten werden, ohne einen grenzüberschreitenden Bezug aufzuweisen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 861/07 (Beschluss)




I. Allgemeine wirtschaftspolitische Stellungnahme:

3 Grundsätzliches

Fehlen von Regelungen für neue Märkte und Next-Generation-Network

Funktionelle Separierung

Vetorecht bei Abhilfemaßnahmen

Frequenzverwaltung - Grundsätze der Technologie- und Diensteneutralität

3 Frequenzhandel

3 Allgemeingenehmigung

Nutzungsbedingungen und Harmonisierungsregelungen für Dienste mit gesamteuropäischer Bedeutung

Regelung des einstweiligen Rechtsschutzes

II. Medienpolitische Stellungnahme:

III. Beteiligung der Länder

IV. Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 670/07

... erwartete Kostenreduzierung: Für im Inland zugelassene Omnibusse wird im Regelfall die Tempo 100 km/h-Zulassung innerhalb des Genehmigungs- bzw. Betriebserlaubnisverfahrens miterteilt, so dass hierbei – abgesehen von der Gebühr für die Tempo 100-Plakette von ca. 1 € - auch bislang keine Kosten entstanden sind; die Kostenreduzierung für die entfallende Tempo 100-Plakette ist daher mit ca. 1 € pro Fahrzeug gering.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 670/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen Keine.

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten zu a)

F. Bürokratiekosten

G. Gender Mainstreaming

Verordnung

17. Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

I. Allgemeines

a Tempo 100-Busse

b Elektronische Parkraumbewirtschaftung

II. Kosten, Auswirkungen auf das Preisgefüge

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

III. Sonstige Kosten

IV. Bürokratiekosten

V. Zu den Vorschriften im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz:


 
 
 


Drucksache 358/07

... Die Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunden werden beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 358/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Protokoll zur
Änderung von Artikel 1 Buchstabe a, Artikel 14 Absatz 1 und Artikel 14 Absatz 3 Buchstabe b des Europäischen Übereinkommens vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) (Übersetzung)

Artikel 1
Änderung des Artikels 1 Buchstabe a des Übereinkommens

Artikel 2
Änderung des Artikels 14 Absatz 1 des Übereinkommens

Artikel 3
Änderung des Artikels 14 Absatz 3 des Übereinkommens

Artikel 4
Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme, Genehmigung oder Beitritt

Artikel 5
Verwahrer

Artikel 6
Inkrafttreten

Artikel 7

Artikel 8

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8


 
 
 


Drucksache 686/07

... - die Vereinfachung und Integration der Genehmigungs- und Lizenzierungsverfahren unter Wahrung ökologischer und gesundheitspolitischer Standards,



Drucksache 85/07

... - Anpassung der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten im Außenwirtschaftsverkehr vom 18. Juli 1977 an die Aufhebung der Genehmigungs- und Meldepflichten,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 85/07




A. Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Achtundsiebzigste Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeines

B. Im Einzelnen

Artikel 1

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 5

Nummer 6

Nummer 7

Nummer 8

Nummer 9

Nummer 10

Nummer 11

Artikel 2

Nummer 1

Nummer 2

Artikel 3


 
 
 


Drucksache 929/07

... Die zweite legislative Maßnahme, die geprüft wurde, war die Vereinfachung und Angleichung der nationalen Genehmigungs- und Regulierungssysteme; sie sollte verwirklicht werden durch die schrittweise Einführung von Allgemein- und Globalgenehmigungen und durch Maßnahmen zur Sicherheit und Vertrauensbildung, etwa die Zertifizierung von Unternehmen der Verteidigungsindustrie oder Garantien dafür, dass die Unternehmen Ausfuhrbeschränkungen einhalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 929/07




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

1.4. Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen der Union und der internationalen Zusammenarbeit

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

2.1. Anhörung von interessierten Kreisen

2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen

2.3. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

3.2. Rechtsgrundlage

3.3. Subsidiaritätsprinzip

3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.5. Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

5.1. Vereinfachung

5.2. Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

5.3. Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Genehmigungen

Artikel 4
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 5
Allgemeingenehmigungen

Artikel 6
Globalgenehmigungen

Artikel 7
Einzelgenehmigungen

Kapitel III
Information, Zertifizierung und Ausfuhr nach der Verbringung

Artikel 8
Information durch die Lieferanten

Artikel 9
Zertifizierung

Artikel 10
Ausfuhrbeschränkungen

Kapitel IV
Zusammenarbeit im Zollwesen und in der Verwaltung

Artikel 11
Zusammenarbeit im Zollwesen

Artikel 12
Informationsaustausch

Kapitel V
Aktualisierung der Liste der Verteidigungsgüter

Artikel 13
Aktualisierung des Anhangs

Artikel 14
Ausschuss

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 15
Schutzmaßnahmen

Artikel 16
Berichterstattung

Artikel 17
Umsetzung

Artikel 18
Inkrafttreten

Artikel 19
Adressaten

Anhang
Liste der Verteidigungsgüter

ML1 WAFFEN MIT GLATTEM LAUF MIT EINEM KALIBER KLEINER ALS 20 MM, ANDERE HANDFEUERWAFFEN UND MASCHINENWAFFEN MIT EINEM KALIBER VON 12,7 MM 0,50 INCH ODER KLEINER UND ZUBEHÖR WIE FOLGT SOWIE BESONDERS KONSTRUIERTE BESTANDTEILE HIERFÜR:

ML2 WAFFEN MIT GLATTEM LAUF MIT EINEM KALIBER VON 20 MM ODER GRÖßER, ANDERE WAFFEN ODER BEWAFFNUNG MIT EINEM KALIBER GRÖßER ALS 12,7 MM 0,50 INCH , WERFER UND ZUBEHÖR WIE FOLGT SOWIE BESONDERS KONSTRUIERTE BESTANDTEILE HIERFÜR:

ML3 MUNITION UND ZÜNDERSTELLVORRICHTUNGEN WIE FOLGT SOWIE BESONDERS KONSTRUIERTE BESTANDTEILE HIERFÜR:

ML4 BOMBEN, TORPEDOS, RAKETEN, FLUGKÖRPER, ANDERE SPRENGKÖRPER UND -LADUNGEN SOWIE ZUGEHÖRIGE AUSRÜSTUNG UND ZUBEHÖR WIE FOLGT, BESONDERS KONSTRUIERT FÜR MILITÄRISCHE ZWECKE, UND BESONDERS KONSTRUIERTE BESTANDTEILE HIERFÜR:

ML5 FEUERLEITEINRICHTUNGEN, ZUGEHÖRIGE ÜBERWACHUNGS- UND ALARMIERUNGSAUSRÜSTUNG SOWIE VERWANDTE SYSTEME, PRÜF- ODER JUSTIERAUSRÜSTUNG UND AUSRÜSTUNG FÜR GEGENMAßNAHMEN WIE FOLGT, BESONDERS KONSTRUIERT FÜR MILITÄRISCHE ZWECKE, SOWIE BESONDERS KONSTRUIERTE BESTANDTEILE UND BESONDERS KONSTRUIERTES ZUBEHÖR HIERFÜR:

ML6 LANDFAHRZEUGE UND BESTANDTEILE HIERFÜR WIE FOLGT:

ML7 CHEMISCHE ODER BIOLOGISCHE TOXISCHE AGENZIEN, REIZSTOFFE, RADIOAKTIVE stoffe, ZUGEHÖRIGE AUSRÜSTUNG, BESTANDTEILE UND MATERIALIEN WIE FOLGT:

ML8 ENERGETISCHE MATERIALIEN UND ZUGEHÖRIGE stoffe WIE FOLGT:

ML9 KRIEGSSCHIFFE, MARINE-SPEZIALAUSRÜSTUNG UND ZUBEHÖR WIE FOLGT SOWIE BESTANDTEILE HIERFÜR, BESONDERS KONSTRUIERT FÜR MILITÄRISCHE ZWECKE:

ML10 LUFTFAHRZEUGE, LUFTFAHRTGERÄTE NACH DEM PRINZIP .LEICHTER ALS LUFT, UNBEMANNTE LUFTFAHRZEUGE, TRIEBWERKE, LUFTFAHRZEUG-AUSRÜSTUNG, ZUSATZAUSRÜSTUNG UND BESTANDTEILE, BESONDERS KONSTRUIERT ODER GEÄNDERT FÜR MILITÄRISCHE ZWECKE, WIE FOLGT:

ML11 ELEKTRONISCHE AUSRÜSTUNG, SOWEIT nicht ANDERWEITIG VON DER GEMEINSAMEN MILITÄRGÜTERLISTE DER EU ERFASST, WIE FOLGT UND BESONDERS KONSTRUIERTE BESTANDTEILE HIERFÜR:

ML12 WAFFENSYSTEME MIT HOHER KINETISCHER ENERGIE HIGH VELOCITY KINETIC ENERGY WEAPON SYSTEMS UND ZUGEHÖRIGE AUSRÜSTUNG WIE FOLGT SOWIE BESONDERS KONSTRUIERTE BESTANDTEILE HIERFÜR:

ML13 SPEZIALPANZER- ODER SCHUTZAUSRÜSTUNG UND KONSTRUKTIONEN SOWIE BESTANDTEILE WIE FOLGT:

ML14 SPEZIALISIERTE AUSRÜSTUNG FÜR DIE MILITÄRISCHE AUSBILDUNG ODER FÜR DIE SIMULATION MILITÄRISCHER SZENARIEN, SIMULATOREN, BESONDERS KONSTRUIERT FÜR DIE AUSBILDUNG IM UMGANG MIT DEN VON NUMMER ML1 ODER ML2 ERFASSTEN FEUERWAFFEN ODER WAFFEN, SOWIE BESONDERS KONSTRUIERTE BESTANDTEILE UND BESONDERS KONSTRUIERTES ZUBEHÖR HIERFÜR.

ML15 BILDAUSRÜSTUNG ODER AUSRÜSTUNG FÜR GEGENMAßNAHMEN, BESONDERS KONSTRUIERT FÜR MILITÄRISCHE ZWECKE, WIE FOLGT SOWIE BESONDERS KONSTRUIERTE BESTANDTEILE UND BESONDERS KONSTRUIERTES ZUBEHÖR HIERFÜR:

ML16 SCHMIEDESTÜCKE, GUSSSTÜCKE UND ANDERE UNFERTIGE ERZEUGNISSE, DEREN VERWENDUNG IN EINER ERFASSTEN WARE ANHAND VON MATERIALZUSAMMENSETZUNG, GEOMETRIE ODER FUNKTION BESTIMMT WERDEN KANN UND DIE FÜR EINE DER VON NUMMER ML1, ML2, ML3, ML4, ML6, ML9, ML10, ML12 ODER ML19 ERFASSTEN WAREN BESONDERS KONSTRUIERT SIND.

ML17 VERSCHIEDENE AUSRÜSTUNGSGEGENSTÄNDE, MATERIALIEN UND BIBLIOTHEKEN WIE FOLGT SOWIE BESONDERS KONSTRUIERTE BESTANDTEILE HIERFÜR:

ML18 AUSRÜSTUNG FÜR DIE HERSTELLUNG DER VON DER GEMEINSAMEN MILITÄRGÜTERLISTE DER EU ERFASSTEN WAREN WIE FOLGT:

ML19 STRAHLENWAFFEN-SYSTEME, ZUGEHÖRIGE AUSRÜSTUNG, AUSRÜSTUNG FÜR GEGENMAßNAHMEN ODER VERSUCHSMODELLE WIE FOLGT UND BESONDERS KONSTRUIERTE BESTANDTEILE HIERFÜR:

ML20 KRYOGENISCHE TIEFTEMPERATUR- UND SUPRALEITENDE AUSRÜSTUNG WIE FOLGT SOWIE BESONDERS KONSTRUIERTE BESTANDTEILE UND BESONDERS KONSTRUIERTES ZUBEHÖR HIERFÜR:

ML21 SOFTWARE WIE FOLGT:

ML22 TECHNOLOGIE WIE FOLGT:

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 595/07

... 1. Die genehmigten Betreiber sind für die Einhaltung sämtlicher an ihre Genehmigungen geknüpften Bedingungen und die Entrichtung etwaiger Genehmigungs- oder Nutzungsentgelte und Gebühren entsprechend den Vorschriften der Mitgliedstaaten verantwortlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 595/07




Begründung

1 Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Vereinfachung

Einzelerläuterung zum Vorschlag

Titel I
Ziel, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Ziel und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Titel II
Auswahlverfahren

Artikel 3
Vergleichendes Auswahlverfahren

Artikel 4
Zulässigkeit der Anträge

Artikel 5
Erste Auswahlrunde

Artikel 6
Zweite Auswahlrunde

Titel III
Genehmigung

Artikel 7
Genehmigungserteilung an die ausgewählten Antragsteller

Artikel 8
Zugehörige Bodenkomponenten

Artikel 9
Überwachung und Durchsetzung

Titel IV
Allgemeine und Schlussbestimmungen

Artikel 10
Ausschuss

Artikel 11
Inkrafttreten

Artikel 12
Adressaten

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 716/07

... a) falsche Angaben im Genehmigungs- oder Rückrufverfahren,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 716/07




Begründung

1 Kontext des Vorschlages

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2 Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Konsultierte Organisationen/Sachverständige

Zusammenfassung der eingeholten und berücksichtigten Stellungnahmen

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

4 Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung des Vorschlags

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Simulation, Pilotphase und Übergangszeit

4 Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Überprüfungs -/Revisions-/Verfallsklausel

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Pflichten des Herstellers

Artikel 5
Allgemeine Vorschriften für Wasserstoffsysteme und Wasserstoff führende Bauteile

Artikel 6
Vorschriften für Behälter für flüssigen Wasserstoff

Artikel 7
Vorschriften für sonstige flüssigen Wasserstoff führende Bauteile

Artikel 8
Vorschriften für Behälter für komprimierten (gasförmigen) Wasserstoff

Artikel 9
Vorschriften für sonstige gasförmigen Wasserstoff führende Bauteile

Artikel 10
Allgemeine Vorschriften für den Einbau von Wasserstoffsystemen und Wasserstoff führenden Bauteilen

Artikel 11
Zeitplan für die Anwendung

Artikel 12
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 13
Änderung der Richtlinie 2007/46/EG

Artikel 14
Sanktionen bei Verstößen

Artikel 15
Inkrafttreten

Anhang I
Typgenehmigungspflichtige Bauteile

Anhang II
Vorgeschriebene Prüfungen für Behälter für flüssigen Wasserstoff

Anhang III
Vorgeschriebene Prüfungen für andere flüssigen Wasserstoff führende Bauteile als Behälter

Anhang IV
Vorgeschriebene Prüfungen für Behälter für komprimierten (gasförmigen) Wasserstoff

Anhang V
Vorgeschriebene Prüfungen für andere gasförmigen Wasserstoff führende Bauteile als Behälter

Anhang VI
Vorschriften für den Einbau von Wasserstoffsystemen und Wasserstoff führenden Bauteilen

Anhang VII
Änderung der Richtlinie 2007/46/EG


 
 
 


Drucksache 282/07

(2) Diese Verordnung ist nicht anzuwenden auf nicht genehmigungsbedürftige Bauvorhaben, die nach Maßgabe des Bauordnungsrechts der Gemeinde zur Kenntnis zu bringen sind und mit deren Ausführung vor dem [ eintragen: Tag des Inkrafttretens dieser Verordnung ] begonnen werden durfte oder bereits rechtmäßig begonnen worden ist. Auf sonstige nicht genehmigungsbedürftige insbesondere genehmigungs-, anzeige- und verfahrensfreie Vorha25 ben ist diese Verordnung nicht anzuwenden, wenn vor dem [ eintragen: Tag des Inkrafttretens dieser Verordnung ] mit der Bauausführung begonnen worden ist.



Drucksache 720/07A

... (3) Die Voraussetzung des Absatzes 2 Satz 2 Nr. 1 gilt in der Regel als erfüllt, wenn die zeitliche Beanspruchung durch eine oder mehrere Nebentätigkeiten in der Woche ein Fünftel der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit überschreitet. Bei begrenzter Dienstfähigkeit ist ein Fünftel der nach § 45 Abs. 2 Satz 1 verkürzten Arbeitzeit zugrunde zu legen. Soweit der Gesamtbetrag der Vergütung für eine oder mehrere Nebentätigkeiten 40 Prozent des jährlichen Endgrundgehalts des Amtes der Beamtin oder des Beamten übersteigt, liegt ein Versagungsgrund vor. Die Dienstbehörde kann Ausnahmen zulassen, wenn die Beamtin oder der Beamte durch Angabe bestimmter Tatsachen nachweist, dass die zeitliche Beanspruchung ein Fünftel der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit nicht übersteigt oder die Versagung unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls nicht angemessen wäre. Bei Anwendung der Sätze 1 bis 4 sind genehmigungs- und anzeigepflichtige Nebentätigkeiten zusammen zu berücksichtigen.



Drucksache 65/07

... Beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik wird durch die Prüfung der Sicherheitsverfahren bei Betreiber und Datenanbieter zusätzlicher Aufwand entstehen. Diese Prüfung ist im Genehmigungs- und Zulassungsverfahren sowie anschließend nur im Falle einer Änderung der Sicherheitsverfahren zu leisten. Es kann daher erwartet werden, dass der Vollzugsaufwand gering bleibt. Zudem entsteht einmalig bei der Vorbereitung der Prüfverfahren für den Fall zusätzlicher Aufwand, dass die Erstellung von Schutzprofilen oder technischen Richtlinien erforderlich ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 65/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Teil 1
. Anwendungsbereich

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Teil 2
. Betrieb eines hochwertigen Erdfernerkundungssystems

§ 3
Genehmigung

§ 4
Genehmigungsvoraussetzungen

§ 5
Dokumentationspflicht

§ 6
Anzeigepflicht

§ 7
Auskunftspflicht

§ 8
Betretens- und Prüfungsrechte

§ 9
Maßnahmen der zuständigen Behörde

§ 10
Erwerb von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen; Betriebsübernahme

Teil 3
. Verbreiten von Daten

Kapitel 1
. Allgemeine Voraussetzungen

§ 11
Zulassung

§ 12
Zulassungsvoraussetzungen

§ 13
Anzeigepflicht

§ 14
Auskunftspflicht

§ 15
Betretens- und Prüfungsrechte

§ 16
Maßnahmen der zuständigen Behörde

Kapitel 2
. Verfahren des Verbreitens von Daten

§ 17
Sensitivitätsprüfung

§ 18
Dokumentationspflicht

§ 19
Erlaubnis

§ 20
Sammelerlaubnis

Teil 4
. Vorrangige Bedienung von Anfragen der Bundesrepublik Deutschland

§ 21
Verpflichtung des Datenanbieters

§ 22
Verpflichtung des Betreibers

§ 23
Vergütung

Teil 5
. Durchführungsvorschriften

§ 24
Zuständigkeit

§ 25
Verfahren

§ 26
Gebühren und Auslagen

§ 27
Übermittlung von personenbezogenen Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse

Teil 6
. Bußgeldvorschriften, Strafvorschriften

§ 28
Ordnungswidrigkeiten

§ 29
Straftaten

§ 30
Auslandstaten Deutscher

§ 31
Straf- und Bußgeldverfahren

Teil 7
. Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 32
Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes

§ 33
Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes

§ 34
Übergangsregelung

§ 35
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit

II. Lösung

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Auswirkungen auf den Bundeshaushalt, die Wirtschaft und die Preise

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu Absatz 2

Zu § 12

Zu Absatz 2

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 18

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35


 
 
 


Drucksache 121/07

... (1) Dieses Übereinkommen tritt am dreißigsten Tag nach Hinterlegung der zweiundzwanzigsten Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunde beim Generalsekretär der Vereinten Nationen in Kraft.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 121/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Internationales Übereinkommen zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen Übersetzung

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 23

Artikel 24

Artikel 25

Artikel 26

Artikel 27

Artikel 28

Denkschrift

I. Allgemeiner Teil

Zu den Bestimmungen des Übereinkommens im Einzelnen:

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu den Artikeln 24


 
 
 


Drucksache 720/07H

... Ein solcher Versagungsgrund liegt in der Regel auch vor, wenn sich die Nebentätigkeit wegen gewerbsmäßiger Dienst- oder Arbeitsleistung oder sonst nach Art, Umfang, Dauer oder Häufigkeit als Ausübung eines Zweitberufs darstellt. Die Voraussetzung des Satzes 2 Nr. 1 gilt in der Regel als erfüllt, wenn die zeitliche Beanspruchung durch eine oder mehrere Nebentätigkeiten in der Woche acht Stunden überschreitet. Soweit der Gesamtbetrag der Vergütung für eine oder mehrere Nebentätigkeiten 40 Prozent des jährlichen Endgrundgehalts des Dienstgrades des Soldaten übersteigt, liegt ein Versagungsgrund vor. Der zuständige Disziplinarvorgesetzte kann Ausnahmen zulassen, wenn der Soldat durch Angabe bestimmter Tatsachen nachweist, dass die zeitliche Beanspruchung in der Woche acht Stunden nicht übersteigt oder die Versagung unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls nicht angemessen wäre oder wenn dienstliche Interessen die Genehmigung einer Nebentätigkeit rechtfertigen. Bei Anwendung der Sätze 4 bis 6 sind genehmigungs- und anzeigepflichtige Nebentätigkeiten zusammen zu berücksichtigen. Die Genehmigung ist auf längstens fünf Jahre zu befristen; sie kann mit Auflagen und Bedingungen versehen werden. Ergibt sich eine Beeinträchtigung dienstlicher Interessen nach Erteilung der Genehmigung, ist diese zu widerrufen.



Drucksache 365/06

... ", ist es erforderlich, die seuchenhygienischen Anforderungen an diese Anlagen zu definieren; insoweit wird auch auf Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 verwiesen, die (da Pasteurisierungsanlagen dort nicht erfasst sind) entsprechend anzuwenden sind. Die Anlagen bedürfen der nationalen Zulassung. Die Zulassung kann als Bestandteil anderer nationaler Genehmigungs-/Zulassungsverfahren erteilt werden, insbesondere bei Anlagen, die unter das

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 365/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Spezifische Anforderungen für Küchen- und Speiseabfälle und an Betriebe mit Nutztierhaltung

§ 3
Küchen- und Speiseabfälle aus privaten Haushaltungen

§ 4
Sonstige Küchen- und Speiseabfälle

§ 5
Betriebe mit Nutztierhaltung

Teil 3
Transport- und Nachweisverpflichtungen

§ 6
Lagerung, Beförderung und Inverkehrbringen von Gülle

§ 7
Anzeige und Betriebsregistrierung

§ 8
Reinigung und Desinfektion

§ 9
Handelspapiere, Aufzeichnungspflichten

Teil 4
Anforderungen an die Verarbeitung, Behandlung und Entsorgung tierischer Nebenprodukte

Abschnitt 1
Verarbeitungsmethoden

§ 10
Verarbeitungsmethoden

Abschnitt 2
Pasteurisierung von tierischen Nebenprodukten

§ 11
Anlagen zur Pasteurisierung

Abschnitt 3
Vergärung und Kompostierung von tierischen Nebenprodukten

Unterabschnitt 1
Anforderungen an Biogasanlagen

§ 12
Verarbeitung von tierischen Nebenprodukten in einer Biogasanlage

§ 13
Biogasanlagen, in denen ausschließlich Küchen- und Speiseabfälle eingesetzt werden

§ 14
Biogasanlagen, in denen ausschließlich Küchen- und Speiseabfälle zusammen mit Gülle, Magen- und Darminhalt, Milch und Kolostrum eingesetzt werden

§ 15
Biogasanlagen, in denen ausschließlich Gülle, Magen- und Darminhalt, Milch und Kolostrum eingesetzt werden

Unterabschnitt 2
Anforderungen an Kompostierungsanlagen

§ 16
Verarbeitung von tierischen Nebenprodukten in einer Kompostierungsanlage

§ 17
Kompostierungsanlagen, in denen ausschließlich Küchen- und Speiseabfälle eingesetzt werden

§ 18
Kompostierungsanlagen, in denen ausschließlich Küchen- und Speiseabfälle zusammen mit Gülle, Magen- und Darminhalt, Milch und Kolostrum eingesetzt werden

§ 19
Kompostierungsanlagen, in denen ausschließlich Gülle, Magen- und Darminhalt, Milch und Kolostrum eingesetzt werden

Unterabschnitt 3
Anforderungen an Biogas- und Kompostierungsanlagen, Untersuchungen und Probenahme bei zugelassenen Anlagen

§ 20
Gemeinsame Anforderungen an Biogas- und Kompostierungsanlagen

§ 21
Untersuchungen und Probenahme in Biogas- und Kompostierungsanlagen

§ 22
Untersuchungen und Probenahme in Anlagen zur Pasteurisierung

Unterabschnitt 4
Verwertung von Fermentationsrückständen und Komposten

§ 23
Verwertung von Fermentationsrückständen und Komposten

Abschnitt 4
Anlagen zur Entsorgung tierischer Nebenprodukte als Abfall

§ 24
Verbrennungsanlagen

§ 25
Ablagerung auf Deponien

Teil 5
Registrierung und Zulassung

§ 26
Registrierung und Bekanntmachung der Zulassungen

Teil 6
Ausnahmen

§ 27
Ausnahmen

Teil 7
Schlussvorschriften

§ 28
Ordnungswidrigkeiten

§ 29
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 9 Abs. 1 und 4) Handelspapiere

Handelspapier für Fermentationsrückstände oder Komposte*

Anlage 2
(§ 9 Abs. 5) Muster für Aufzeichnungen

Anlage 3
(zu § 21 Abs. 1) Probenahme

Anlage 4
(zu § 23 Abs. 1) Liste der zur Verarbeitung in Biogas- und Kompostierungsanlagen zugelassenen tierischen Nebenprodukte, soweit die Fermentationsrückstände und Komposte aus den Anlagen zur Verwertung auf Böden bestimmt sind

Anlage 5
(zu § 26 Abs. 1) Nummernschlüssel für die Betriebsart

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Kosten für die öffentlichen Haushalte

C. Spezieller Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu §§ 12

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29


 
 
 


Drucksache 357/06

... /EG, genannten Einrichtungen, wie beispielsweise Eisenbahnaufsichts-, Genehmigungs- und Regierungsstellen sowie Eisenbahnen, Informationen über Fahrzeuge zu ermöglichen, deren Inbetriebnahme genehmigt worden ist. Dies gilt ebenfalls für die in Art. 14 Abs. 4 Satz 2 c) der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 357/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Allgemeiner Teil

3 Allgemeines

3 Gesetzgebungskompetenz

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

4 Bund

4 Länder

4 Gemeinden

Sonstige Kosten

Zu den einzelnen Vorschriften

Artikel 1

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 4

Zu Nr. 4

Zu Nr. 4b

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 552/06 (Beschluss)

... Ergänzend zum Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz, das u.a. die Voraussetzungen der Anerkennung von Umweltschutzvereinigung regelt, wird im jeweiligen Fachrecht (vgl. z.B. Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben, BR-Drs. 365/05) entschieden, in welcher Form solche Vereinigungen in Genehmigungs- bzw. Planungsverfahren zu beteiligen sind. Im Rahmen dieser fachrechtlichen Regelungen ist sicherzustellen, dass die Beteiligung in ihrem satzungsmäßigen Aufgabenbereich betroffener Umweltschutzvereinigungen keine zusätzlichen, über die allgemeine Auslegung der Planunterlagen hinausgehenden förmlichen Benachrichtigungen erfordert. Insbesondere ist es zu vermeiden, dass Umweltschutzvereinigungen wie bisher Naturschutzvereine ein individuelles Anschreiben über die Verfahrenseinleitung und teils sogar Planunterlagen erhalten. Dies würde Verfahrensaufwand und -kosten bei einer derartigen Beteiligung einer Vielzahl bundesweit anerkannter in- und ausländischer Vereinigungen um ein Vielfaches steigern. Eigenständige Benachrichtigungspflichten für Umweltschutzvereinigungen würden außerdem das Risiko von Verfahrensfehlern unnötig erhöhen. Europarechtlich wird lediglich eine frühzeitige und effektive Möglichkeit der Beteiligung für Umweltschutzvereinigungen gefordert (Artikel 3 Nr. 4 RL

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 552/06 (Beschluss)




1. Zu § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

2. Zu § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

3. Zu § 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 Satz 1 Nr. 1

4. Zu § 2 Abs. 1 Nr. 2 und 2a - neu -

5. Zu § 2 Abs. 2

6. Zu § 2 Abs. 4a - neu -In § 2 ist nach Absatz 4 folgender Absatz 4a einzufügen:

7. Zu § 3 Abs. 2

8. Zu § 3 Abs. 2 Satz 2 bis 5 - neu -Dem § 3 Abs. 2 sind folgende Sätze anzufügen:

9. Zu § 3

10. Zu § 4


 
 
 


Drucksache 174/06

... 3 Die Berechnung nach Absatz 1 letzter Satz und die Umrechnung nach Absatz 2 erfolgen in der Weise, dass die Beträge nach Artikel 3 Absatz 1, Artikel 4a Absatz 1, Artikel 7 Absatz 1 und Artikel 8, in der Landeswährung der Vertragsstaaten ausgedrückt so weit wie möglich dem tatsächlichen Wert entsprechen, der sich aus der Anwendung des Absatzes 1 Sätze 1 bis 3 ergeben würde. Die Staaten teilen dem Generalsekretär die Art der Berechnung nach Absatz 1 oder das Ergebnis der Umrechnung nach Absatz 2 bei der Hinterlegung ihrer Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunde zu diesem Übereinkommen sowie immer dann mit wenn sich die Berechnungsart oder das Umrechnungsergebnis ändert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 174/06




Begründung

1 Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2 Anhörung von Interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

Option 1: nur Umsetzung des Athener Übereinkommens. Dies wird durch die

Option 2: Übernahme des Übereinkommens ohne Anpassungen.

Option 3: Übernahme des Übereinkommens mit Anpassungen, wie der Ausweitung des Geltungsbereichs auf den Inlandsverkehr und die Binnenschifffahrt.

3 rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Fragen im Zusammenhang mit der Haftung des Beförderers und der Rechte der

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 weitere Angaben

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Europäischer Wirtschaftsraum

Einzelerläuterung zum Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Anhang

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Haftung des Beförderers

Artikel 4
Haftungshöchstsummen

Artikel 5
Vorschusszahlung

Artikel 6
Information der Reisenden

Artikel 7
Bericht und Änderung des Athener Übereinkommens von 2002

Artikel 8
Inkrafttreten

Anlage
Athener Übereinkommen von 2002 über die BEFÖRDERUNG von REISENDEN und ihrem GEPÄCK auf SEE

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 1a
Anhang

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Haftung des Beförderers

Artikel 4
Ausführender Beförderer

Artikel 4a
Pflichtversicherung

Artikel 5
Wertsachen

Artikel 6
Verschulden des Reisenden

Artikel 7
Haftungsbeschränkung bei Tod und bei Körperverletzung

Artikel 8
Haftungsbeschränkung für Verlust oder Beschädigung von Gepäck und Fahrzeugen

Artikel 9
Rechnungseinheit und Umrechnung

Artikel 10
Ergänzungsbestimmungen über Haftungshöchstbeträge

Artikel 11
Einreden und Beschränkungen für die Bediensteten des Beförderers

Artikel 12
Mehrere Ansprüche

Artikel 13
Verlust des Rechts auf Haftungsbeschränkung

Artikel 14
Grundlage für Ansprüche

Artikel 15
Anzeige des Verlusts oder der Beschädigung von Gepäck

Artikel 16
Verjährung von Schadenersatzklagen

Artikel 17
Zuständiges Gericht

Artikel 18
Nichtige Vereinbarungen

Artikel 19
Sonstige Übereinkommen über Haftungsbeschränkung

Artikel 20
Nukleare Schäden

Artikel 21
Gewerbsmäßige Beförderung durch öffentlich-rechtliche Körperschaften

Artikel 22
Erklärung der Nichtanwendung

Artikel 22a
Schlussbestimmungen des Übereinkommens

Schlussbestimmungen Artikel 17 bis 25 des Protokolls von 2002 zum Athener Übereinkommen von 1974 über die Beförderung von Reisenden und ihrem Gepäck auf See

Artikel 17
Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme, Genehmigung und Beitritt

Artikel 18
Staaten mit mehr als einer Rechtsordnung

Artikel 19
Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration

Artikel 20
Inkrafttreten

Artikel 21
Kündigung

Artikel 22
Revision und Änderung

Artikel 23
Änderung der Höchstbeträge

Artikel 24
Verwahrer

Artikel 25
Sprachen

Anhang zum
Athener Übereinkommen

Bescheinigung über eine Versicherung oder sonstige finanzielle Sicherheit

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 4/06

... /EWG des Rates vom 15. Juli 1975 über Abfälle5 wurde der Rechtsrahmen für den Umgang mit Abfällen in der Gemeinschaft festgelegt. Sie enthält Bestimmungen wichtiger Begriffe wie Abfälle, Verwertung und Beseitigung und grundlegende Anforderungen an die Bewirtschaftung von Abfällen, insbesondere die die Genehmigungs- bzw. Registrierungspflicht von Abfallbehandlungsverfahren und Wirtschaftsbeteiligten und die Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Aufstellung von Abfallbewirtschaftungsplänen, sowie wichtige Grundsätze wie die Verpflichtung, Abfälle so zu behandeln, dass die Umwelt nicht beeinträchtigt wird, und das Prinzip, dass die Erzeuger von Abfällen für die Kosten der Abfallbehandlung aufkommen müssen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 4/06




Begründung

1 Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union Entfällt.

2 Anhörung von Interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Zusammenfassung der Stellungnahmen und ihre Berücksichtigung

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

Folgenabschätzung

3 rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 weitere Angaben

Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Entsprechungstabelle

Europäischer Wirtschaftsraum

Einzelerläuterung zum Vorschlag

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Verwertung und Beseitigung

Abschnitt 1
Allgemeines

Artikel 5
Verwertung

Artikel 6
Beseitigung

Artikel 7
Auflagen

Artikel 8
Zuständigkeit

Abschnitt 2
Kosten und Vernetzung

Artikel 9
Kosten

Artikel 10
Netz der Beseitigungsanlagen

Kapitel III
Abfallende

Artikel 11
Sekundärprodukte, -werkstoffe und -stoffe

Kapitel IV
Gefährliche Abfälle

Abschnitt 1
Einstufung und Erstellung eines Verzeichnisses

Artikel 12
Einstufung

Artikel 13
Verzeichnis

Artikel 14
Nicht in das Verzeichnis aufgenommene gefährliche Abfälle

Artikel 15
Nicht gefährliche als gefährlich eingestufte Abfälle

Abschnitt 2
besondere Anforderungen

Artikel 16
Trennung der Abfälle

Artikel 17
Kennzeichnung

Artikel 18
Mineralische Altöle

Kapitel V
Genehmigungen und Registrierung

Abschnitt 1
Genehmigungen

Unterabschnitt 1
Allgemeines

Artikel 19
Ausstellung der Genehmigungen

Artikel 20
Genehmigungen gemäß der Richtlinie 96/61/EG

Artikel 21
Durchführungsbestimmungen

Unterabschnitt 2
Ausnahmen

Artikel 22
Voraussetzungen

Artikel 23
Allgemeine Vorschriften

Artikel 24
Gefährliche Abfälle

Abschnitt 2
Registrierung

Artikel 25
Registrierung

Kapitel VI
Abfallbewirtschaftung

Abschnitt 1
Pläne

Artikel 26
Abfallbewirtschaftungspläne

Artikel 27
Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten

Artikel 28
Durchführungsbestimmungen

Abschnitt 2
Programme zur Abfallvermeidung

Artikel 29
Festlegung der Programme

Artikel 30
Inhalt der Programme

Artikel 31
Überprüfung

Kapitel VII
Inspektionen und Aufzeichnungen

Artikel 32
Inspektionen

Artikel 33
Führung von Aufzeichnungen

Kapitel VIII
Schlussbestimmungen

Artikel 34
Berichterstattung und Überprüfung

Artikel 35
Anpassung an den technischen Fortschritt

Artikel 36
Ausschuss

Artikel 37
Umsetzung

Artikel 38
Aufhebung

Artikel 39
Inkrafttreten

Artikel 40
Adressaten

Anhang I
Beseitigungsverfahren

Anhang II
Verwertungsverfahren

Anhang III
Gefahrenrelevante Eigenschaften der Abfälle

4 Erläuterungen

4 Prüfverfahren

Anhang IV
Massnahmen zur Abfallvermeidung

Anhang V
Konkordanztabelle


 
 
 


Drucksache 94/06

... im Gegensatz zu luftrechtlichen Genehmigungs- oder Planfeststellungsbescheiden von Betroffenen vielfach noch Jahre oder Jahrzehnte nach Eintritt der Rechtskraft angefochten werden, beispielsweise mit dem Argument, es seien seinerzeit nicht alle Belange richtig abgewogen worden. Dies führt zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit. Deshalb ist in § 8 Abs. 2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 94/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Mehraufwendungen

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes

Artikel 2
Änderung des Raumordnungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 4
Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

Artikel 5
Änderung des Bundesfernstraßengesetzes

Artikel 6
Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes

Artikel 7
Änderung der Kostenverordnung zum Bundeswasserstraßengesetz

Artikel 8
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Magnetschwebebahnplanungsgesetzes

Artikel 10
Änderung der Magnetschwebebahn-Bau- und Betriebsordnung

Artikel 11
Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

Artikel 12
Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes

Artikel 13
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 14
Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes

Artikel 15
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 16
Neufassung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes, des Bundesfernstraßengesetzes, des

Artikel 17
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt

1. Beteiligung anerkannter Naturschutzvereine und Präklusionsfristen

2. Geltungsdauer von Plänen

3. Möglichkeiten zum Verzicht auf Erörterungstermine

4. Verzicht auf das Raumordnungsverfahren.

5. Einführung von Schwellenwerten und Kriterien zur Bestimmung der UVP-pflichtigen Vorhaben.

6. Ermittlungserleichterungen gegenüber Grundstücksbetroffenen, die nicht in dem betroffenen Gebiet ansässig sind

7. Vorarbeiten zur Vorbereitung der Baudurchführung Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen

8. Gesetzgebungskompetenzen

II. Gender-Mainstreaming

III. Alternativen

IV. Gesetzesfolgen

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

2. Kosten für die Wirtschaft

V. Befristung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 18a

Zu § 18a

Zu § 18a

Zu § 18a

Zu § 18a

Zu § 18a

Zu § 18a

Zu § 18b

Zu § 18c

Zu § 18d

Zu § 18e

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 17

Zu § 17a

Zu § 17a

Zu § 17a

Zu § 17a

Zu § 17a

Zu § 17a

Zu § 17a

Zu § 17a

Zu § 17b

Zu § 17b

Zu § 17b

Zu § 17b

Zu § 17b

Zu § 17b

Zu § 17b

Zu § 17c

Zu § 17d

Zu § 17e

Zu Nummer 4

Zu Nummer 8

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 14a

Zu § 14a

Zu § 14a

Zu § 14a

Zu § 14a

Zu § 14a

Zu § 14a

Zu § 14a

Zu § 14b

Zu § 14b

Zu § 14c

Zu § 14d

Zu § 14e

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu § 6

Zu § 6

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17


 
 
 


Drucksache 353/1/06

... Die Änderung dient der Klarstellung, dass auch andere Nebenbestimmungen als Auflagen zulässig sind. Auflagen sind selbstständig durchsetzbare Nebenbestimmungen zu einem Verwaltungsakt. Im Vertragsarztrecht bzw. Vertragszahnarztrecht geht es bei Nebenbestimmungen jedoch weniger um die Begründung selbständig durchsetzbarer Verhaltenpflichten des Vertragsarztes/-zahnarztes als um die Wirksamkeit der Genehmigungs- und Ermächtigungsentscheidungen selbst, die durch Bedingungen und Befristungen modifiziert wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 353/1/06




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe a und b § 43b Abs. 2 Satz 4 und Satz 4 - neu - bis 9 - neu - SGB V

2. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe c1 - neu - und Buchstabe d § 95 Abs. 5 - neu - , Abs. 6 Satz 1a - neu -, Satz 2 SGB V ,

3. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe f § 95 Abs. 9 Satz 1 SGB V ,

4. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe g § 95 Abs. 9a Satz 1 SGB V

5. Zu Artikel 4 Nr. 1 § 192 Abs. 1a Satz 1 Nr. 1 SGG

6. Zu Artikel 5 Nr. 7 Buchstabe a § 24 Abs. 4 Satz 1 Ärzte-ZV und Artikel 6 Nr. 7 Buchstabe a § 24 Abs. 4 Satz 1 Zahnärzte-ZV

7. Zu Artikel 5 Nr. 9a - neu - § 32 Abs. 1 Satz 6 - neu - Ärzte-ZV , Artikel 6 Nr. 9a - neu - § 32 Abs. 1 Satz 6 - neu - Zahnärzte-ZV und Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe b § 285 Abs. 3 Satz 5 - neu - SGB V

8. Zu Artikel 5 Nr. 16 § 46 Ärzte-ZV , Artikel 6 Nr. 16 § 46 Zahnärzte-ZV

9. Zu Artikel 6 Nr. 7 Buchstabe a § 24 Abs. 3 Satz 2, 3 und Satz 5 bis 8 Zahnärzte-ZV und Nr. 11 Buchstabe b § 33 Abs. 2 Satz 2 und Absatz 3 Satz 2 bis 5 Zahnärzte-ZV *

10. Zu Artikel 6 Nr. 9a - neu - § 32 Abs. 2 Satz 1 und 2 - neu - Zahnärzte-ZV und Nr. 10 § 32b Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 und 2 Zahnärzte-ZV

11. Zu Artikel 7 Aufhebung der Sechsten Gebührenanpassungsverordnung


 
 
 


Drucksache 552/1/06

... Ergänzend zum Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz, das u.a. die Voraussetzungen der Anerkennung von Umweltschutzvereinigung regelt, wird im jeweiligen Fachrecht (vgl. z.B. Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben, BR-Drs. 365/05) entschieden, in welcher Form solche Vereinigungen in Genehmigungs- bzw. Planungsverfahren zu beteiligen sind. Im Rahmen dieser fachrechtlichen Regelungen ist sicherzustellen, dass die Beteiligung in ihrem satzungsmäßigen Aufgabenbereich betroffener Umweltschutzvereinigungen keine zusätzlichen, über die allgemeine Auslegung der Planunterlagen hinausgehenden förmlichen Benachrichtigungen erfordert. Insbesondere ist es zu vermeiden, dass Umweltschutzvereinigungen wie bisher Naturschutzvereine ein individuelles Anschreiben über die Verfahrenseinleitung und teils sogar Planunterlagen erhalten. Dies würde Verfahrensaufwand und -kosten bei einer derartigen Beteiligung einer Vielzahl bundesweit anerkannter in- und ausländischer Vereinigungen um ein Vielfaches steigern. Eigenständige Benachrichtigungspflichten für Umweltschutzvereinigungen würden außerdem das Risiko von Verfahrensfehlern unnötig erhöhen. Europarechtlich wird lediglich eine frühzeitige und effektive Möglichkeit der Beteiligung für Umweltschutzvereinigungen gefordert (Artikel 3 Nr. 4 RL

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Drucksache 552/1/06




1. Zu § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

2. Zu § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

3. Zu § 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 Satz 1 Nr. 1

4. Zu § 2 Abs. 1 Nr. 2 und 2a - neu -

5. Zu § 2 Abs. 2

6. Zu § 2 Abs. 2 Satz 2

7. Zu § 2 Abs. 4a - neu -

8. Zu § 3 Abs. 2

9. Zu § 3 Abs. 2 Satz 2 bis 5 - neu -

10. Zu § 3

11. Zu § 4

12. Zu § 4 Abs. 1


 
 
 


Drucksache 800/06

... 25. ist besorgt darüber, dass das Verfahren für Genehmigungen ausländischer Investitionen eine große Hürde darstellt, wobei Anträge, die automatisch genehmigt werden können, auf einem Mindestniveau gehalten werden, die große Mehrzahl umfangreicher Anträge hingegen auf Einzelfallbasis genehmigt wird; hält es für besorgniserregend dass viele Beamte weiterhin zugunsten lokaler Interessen diskriminierend handeln; stellt fest, dass dieses Verfahren der Genehmigungs- und Lizenzerteilung in einigen Regionen als unfair und nicht transparent kritisiert wurde, da sich die Bestimmungen ärgerlicherweise so oft ändern, dass es schwierig sein kann, mit den Launen des Systems Schritt zu halten; fordert die staatlichen und kommunalen Behörden auf, die Antragsverfahren zu vereinfachen und zu konsolidieren;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 800/06




Zusammenarbeit zwischen der EU und Indien

Die wirtschaftliche und soziale Lage Indiens

Entwicklung und Umwelt


 
 
 


Drucksache 6/06

... Zusätzlich zu Artikel 14 ist eine Pflicht zur Zusammenarbeit eigens einzuführen, um Situationen zu vermeiden, in denen das Genehmigungs- bzw. Zustimmungsverfahren zum Zwecke der Hinauszögerung missbraucht und ein ungerechtfertigtes Hemmnis z.B. für den freien Verkehr abgebrannter Brennstoffe innerhalb der Gemeinschaft werden könnte. Es kommen die jeweiligen Kontrollmechanismen der Gemeinschaft zur Anwendung, gegebenenfalls können so auch Vertragsverletzungsverfahren aufgrund des Artikels 141 Euratom-Vertrag eingeleitet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 6/06




Begründung

1. Begründung des Vorschlags

2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3. Kosten der Umsetzung des Vorschlags für die Mitgliedstaaten und die Gemeinschaft

3.1. Kosten für die Mitgliedstaaten

3.2. Kosten für die Betreiber

3.3. Kosten für die Gemeinschaft

4. Anhörung der Beteiligten

5. Anhörung des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses EWSA

6. EINZELNE Bestimmungen des Vorschlags

6.1. Gegenstand und Anwendungsbereich Artikel 1

6.2. Rückverbringungen zur Behandlung oder Wiederaufarbeitung Artikel 2

6.3. Begriffsbestimmungen Artikel 3

6.4. Antrag auf Genehmigung einer Verbringung Artikel 4

6.5. Übermittlung des Antrags an die zuständigen Behörden Artikel 5

6.6. Zustimmung und Verweigerung der Zustimmung Artikel 6

6.7. Genehmigung von Verbringungen Artikel 7

6.8. Bestätigung des Eingangs der Lieferung Artikel 8

6.9. Nicht durchgeführte Verbringungen Artikel 9

6.10. Besondere Vorschriften für die Einfuhr in die Gemeinschaft Artikel 10

6.11. Besondere Vorschriften für die Durchfuhr durch die Gemeinschaft Artikel 11

6.12. Besondere Vorschriften für die Ausfuhr aus der Gemeinschaft Artikel 12

6.13. Verbotene Ausfuhren Artikel 13

6.14. Verwendung des einheitlichen Begleitscheins Artikel 14

6.15. Zuständige Behörden Artikel 15

6.16. Zusammenarbeit Artikel 16

6.17. Regelmäßige Berichterstattung Artikel 17

6.18. Beratender Ausschuss Artikel 18

6.19. Umsetzung in innerstaatliches Recht Artikel 19

6.20. Schlussbestimmungen Artikel 20, 22 und 23

6.21. Übergangsbestimmungen Artikel 21

Vorschlag

Kapitel 1
Einleitende Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Rückverbringungen zur Behandlung oder Wiederaufarbeitung

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel 2
Verbringungen innerhalb der Gemeinschaft

Artikel 4
Antrag auf Genehmigung einer Verbringung

Artikel 5
Übermittlung des Antrags an die zuständigen Behörden

Artikel 6
Zustimmung und Verweigerung der Zustimmung

Artikel 7
Genehmigung von Verbringungen

Artikel 8
Bestätigung des Empfangs der Lieferung

Artikel 9
Nicht zu Ende geführte Verbringungen

Kapitel 3
Verbringungen in Länder und aus Ländern außerhalb der Gemeinschaft

Artikel 10
Einfuhren in die Gemeinschaft

Artikel 11
Durchfuhr durch die Gemeinschaft

Artikel 12
Ausfuhren aus der Gemeinschaft

Artikel 13
Ausfuhrverbot

Kapitel 4
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 14
Verwendung des einheitlichen Begleitscheins

Artikel 15
Zuständige Behörden

Artikel 16
Zusammenarbeit

Artikel 17
Regelmäßige Berichterstattung

Artikel 18
Beratender Ausschuss

Artikel 19
Umsetzung

Artikel 20
Aufhebung

Artikel 21
Übergangsbestimmungen

Artikel 22
Inkrafttreten

Artikel 23

Anhang
Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 73/06

... (1) Jeder Staat und die Europäische Gemeinschaft können bei der Unterzeichnung oder bei der Hinterlegung ihrer Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunde einzelne oder mehrere Hoheitsgebiete bezeichnen, auf die dieses Übereinkommen Anwendung findet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 73/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgen

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Allgemeiner Teil

Spezieller Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Europäisches Übereinkommen über den Schutz von Tieren beim internationalen Transport revidiert

Allgemeine Grundsätze

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Arten

Artikel 3
Anwendung des Übereinkommens

Artikel 4
Wesentliche Grundsätze des Übereinkommens

Artikel 5
Genehmigung für Transportunternehmer

Gestaltung und Konstruktion

Artikel 6
Gestaltung und Konstruktion

Vorbereitung für den Transport

Artikel 7
Planung

Artikel 8
Begleiter

Artikel 9
Transportfähigkeit

Artikel 10
Untersuchung/Bescheinigung

Artikel 11
Ausruhen, Tränken und Füttern vor dem Verladen

Verladen und Ausladen

Artikel 12
Grundsätze

Artikel 13
Einrichtungen und Verfahren

Artikel 14
Umgang mit den Tieren

Artikel 15
Trennung

2 Transportpraktiken

Artikel 16
Böden und Einstreu

Artikel 17
Platzangebot (Bodenfläche und Höhe)

Artikel 18
Anbinden von Tieren

Artikel 19
Lüftung und Temperatur

Artikel 20
Wasser, Futter und Ruhezeiten

Artikel 21
Laktierende weibliche Tiere

Artikel 22
Beleuchtung

Artikel 23
Transportbehältnisse

Artikel 24
Betreuung während des Transports

Artikel 25
Notversorgung kranker oder verletzter Tiere während des Transports

Besondere Bestimmungen

Artikel 26
Besondere Bestimmungen für Transporte auf der Schiene

Artikel 27
Besondere Bestimmungen für Transporte auf der Straße

Artikel 28
Besondere Bestimmungen für Transporte auf dem Wasserweg (außer Ro-Ro-Schiffe)

Artikel 29
Besondere Bestimmungen für Transporte in Straßenfahrzeugen oder Eisenbahnwagen, die auf Ro-Ro-Schiffen geladen sind

Artikel 30
Besondere Bestimmungen für Transporte auf dem Luftweg

Multilaterale Konsultationen

Artikel 31
Multilaterale Konsultationen

Artikel 32
Aufgaben der multilateralen Konsultationen

Technische Protokolle

Artikel 33
Zweck

Artikel 34
Annahme und Inkrafttreten

Artikel 35
Änderungen

Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 36
Beilegung von Streitigkeiten

2 Schlussbestimmungen

Artikel 37
Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme, Genehmigung

Artikel 38
Beitritt von Nichtmitgliedstaaten

Artikel 39
Geltungsbereichsklausel

Artikel 40
Kündigung

Artikel 41
Notifikationen

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

3 Präambel

Allgemeine Grundsätze

Gestaltung und Konstruktion

Vorbereitung für den Transport

Verladen und Ausladen

3 Transportpraktiken

Besondere Bestimmungen

Multilaterale Konsultation

Technische Protokolle

Beilegen von Streitigkeiten

3 Schlussbestimmungen

Anlage zur
Denkschrift Erläuternder Bericht (wie vom Ministerkomitee am 11. Juni 2003 verabschiedet) (Übersetzung)

3 Einleitung

Das Übereinkommen von 1968

Revision des Übereinkommens

Allgemeine Erwägungen

Kurze Anmerkungen zu einigen Bestimmungen des revidierten Übereinkommens

Titel

Artikel 1
- Begriffsbestimmungen

Artikel 2
- Arten

Artikel 3
- Anwendung des Übereinkommens

Artikel 4
- Wesentliche Grundsätze des Übereinkommens

Artikel 5
- Genehmigung für Transportunternehmer

Artikel 6
- Gestaltung und Konstruktion

Artikel 7
- Planung

Artikel 8
- Begleiter

Artikel 9
- Transportfähigkeit

Artikel 10
- Untersuchung/Bescheinigung

Artikel 13
- Einrichtungen und Verfahren

Artikel 14
- Umgang mit den Tieren

Artikel 15
- Trennung

Artikel 17
- Platzangebot (Bodenfläche und Höhe)

Artikel 18
- Anbinden von Tieren

Artikel 20
- Wasser, Futter und Ruhezeiten

Artikel 21
- Laktierende weibliche Tiere

Artikel 24
- Betreuung während des Transports

Artikel 25
- Notversorgung kranker oder verletzter Tiere während des Transports

Artikel 27
- Besondere Bestimmungen für Transporte auf der Straße

Artikel 28
- Besondere Bestimmungen für Transporte auf dem Wasserweg (außer Ro-Ro-Schiffe)

Artikel 29
- Besondere Bestimmungen für Transporte in Straßenfahrzeugen oder Eisenbahnwagen, die auf Ro-Ro-Schiffen geladen sind

Artikel 30
- Besondere Bestimmungen für Transporte auf dem Luftweg

Artikel 36
- Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 37 bis 41


 
 
 


Drucksache 157/06

... Dieses Übereinkommen bedarf der Ratifikation, der Genehmigung oder der Annahme. Die Ratifikations-, Genehmigungs- oder Annahmeurkunden werden beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 157/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Protokoll
über die Vorrechte und Immunitäten der Internationalen Meeresbodenbehörde (Übersetzung)

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Allgemeine Bestimmung

Artikel 3
Rechtspersönlichkeit der Behörde

Artikel 4
Unverletzlichkeit der Räumlichkeiten der Behörde

Artikel 5
Finanzielle Erleichterungen der Behörde

Artikel 6
Flagge und Emblem

Artikel 7
Vertreter von Mitgliedern der Behörde

Artikel 8
Bedienstete

Artikel 9
Sachverständige im Auftrag der Behörde

Artikel 10
Einhaltung der Gesetze und sonstigen Vorschriften

Artikel 11
Passierscheine und Visa

Artikel 12
Verhältnis zwischen dem Sitzabkommen und diesem Protokoll

Artikel 13
Zusatzabkommen

Artikel 14
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 15
Unterzeichnung

Artikel 16
Ratifikation

Artikel 17
Beitritt

Artikel 18
Inkrafttreten

Artikel 19
Vorläufige Anwendung

Artikel 20
Kündigung

Artikel 21
Verwahrer

Artikel 22
Verbindliche Wortlaute

Denkschrift

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

2 Präambel

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22


 
 
 


Drucksache 160/06

... Soweit die Zuständigkeit für Entscheidungen in Anerkennungsangelegenheiten den Gliedstaaten einer Vertragspartei obliegt, stellt die Vertragspartei einem der Verwahrer bei der Unterzeichnung oder bei der Hinterlegung seiner Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunde oder jederzeit danach eine kurze Darstellung seiner verfassungsrechtlichen Lage oder Gliederung zur Verfügung. In solchen Fällen treffen die zuständigen Behörden der Gliedstaaten derartiger Vertragsparteien die notwendigen Maßnahmen, um die Durchführung dieses Übereinkommens in ihrem Hoheitsgebiet zu gewährleisten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 160/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region Lissabon, 1997

Abschnitt I
Begriffsbestimmungen

Artikel I

Abschnitt II
Zuständigkeit der Behörden

Artikel II.1

Artikel II.2

Artikel II.3

Abschnitt III
Wesentliche Grundsätze in Bezug auf die Bewertung von Qualifikationen

Artikel III.1

Artikel III.2

Artikel III.3

Artikel III.4

Artikel III.5

Abschnitt IV
Anerkennung von Qualifikationen, die den Zugang zur Hochschulbildung ermöglichen

Artikel IV.1

Artikel IV.2

Artikel IV.3

Artikel IV.4

Artikel IV.5

Artikel IV.6

Artikel IV.7

Artikel IV.8

Artikel IV.9

Abschnitt V
Anerkennung von Studienzeiten

Artikel V.1

Artikel V.2

Artikel V.3

Abschnitt VI
Anerkennung von Hochschulqualifikationen

Artikel VI.1

Artikel VI.2

Artikel VI.3

Artikel VI.4

Artikel VI.5

Abschnitt VII
Anerkennung von Qualifikationen, die Flüchtlinge, Vertriebene und den Flüchtlingen gleich gestellte Personen innehaben

Artikel VII

Abschnitt VIII
Informationen über die Bewertung von Hochschuleinrichtungen und -programmen

Artikel VIII.1

Artikel VIII.2

Abschnitt IX
Informationen über Anerkennungsangelegenheiten

Artikel IX.1

Artikel IX.2

Artikel IX.3

Abschnitt X
Durchführungsmechanismen

Artikel X.1

Artikel X.2

Artikel X.3

Abschnitt XI
Schlussklauseln

Artikel XI.1

Artikel XI.2

Artikel XI.3

Artikel XI.4

Artikel XI.5

Artikel XI.6

Artikel XI.7

Artikel XI.8

Artikel XI.9

Denkschrift

1 . Allgemeines

2 . Besonderes


 
 
 


Drucksache 503/06

... (1) Dieses Protokoll tritt dreißig Tage nach Hinterlegung der zwölften Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunde durch einen Vertragsstaat des Übereinkommens in Kraft.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 503/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Entwurf

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Protokoll
über die Vorrechte und Immunitäten der Europäischen Organisation für Kernforschung(Übersetzung)

2 Präambel

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Völkerrechtspersönlichkeit

Artikel 3
Unverletzlichkeit des Geländes, der Gebäude und der Räumlichkeiten

Artikel 4
Unverletzlichkeit der Archive und Unterlagen

Artikel 5
Immunität von der Gerichtsbarkeit und von Vollstreckungsmaßnahmen

Artikel 6
Steuer- und Zollregelungen

Artikel 7
Freie Verfügung über Gelder

Artikel 8
Amtlicher Nachrichtenverkehr

Artikel 9
Vorrechte und Immunitäten der Staatenvertreter

Artikel 10
Vorrechte und Immunitäten der Bediensteten der Organisation

Artikel 11
Soziale Sicherheit

Artikel 12
Vorrechte und Immunitäten des Generaldirektors

Artikel 13
Zweck und Grenzen der Immunität

Artikel 14
Zusammenarbeit mit den Vertragsstaaten dieses Protokolls

Artikel 15
Sicherheit und öffentliche Ordnung

Artikel 16
Privatrechtliche Streitigkeiten

Artikel 17
Streitigkeiten zwischen Vertragsstaaten dieses Protokolls

Artikel 18
Streitigkeiten zwischen Vertragsstaaten dieses Protokolls und der Organisation

Artikel 19
Internationales Schiedsgericht

Artikel 20
Durchführung des Protokolls

Artikel 21
Änderungsverfahren

Artikel 22
Besondere Vereinbarungen

Artikel 23
Unterzeichnung, Ratifikation und Beitritt

Artikel 24
Inkrafttreten

Artikel 25
Notifikationen

Artikel 26
Registrierung

Artikel 27
Kündigung


 
 
 


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