Suchen im Titel Dokument |  

 Ergebnisse für Umwelt  71551 bis 71700 von 116696 Ergebnissen.      |  Seite:1 473 474 475 476 477 478 479 480 481 482 778 Zurück Weitere 150

Archivdatei - TRbF 502 - Richtlinie/Bau- und Prüfgrundsätze für Leckanzeigegeräte für doppelwandige Rohrleitungen (1)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.Regelwerk Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten TRbF 502 - Richtlinie/Bau- und Prüfgrundsätze für Leckanzeigegeräte für doppelwandige Rohrleitungen Ausgabe Dezember 1982 (BArbBl. 12/1982 S. 72; 3/1986 S. 80; 5/1989 S. 69 aufgehoben) als Technische Regel aufgehoben (BArbBl. 6/2002 S. 62)- Beschaffenheitsanforderungen gelten bis Ablösung durch EU-Regelung weiter Nachfolger ... ...

Archivdatei - TRbF 522 - LKS-Richtlinie - Richtlinie für den lokalen kathodischen Korrosionsschutz (LKS) von unterirdischen Tankanlagen und Rohrleitungen aus metallischen Werkstoffen - Abbildungs- und Tabellenverzeichnis - Übersicht

Demoversion
Suchausgabe
  • ... Abbildungs- und Tabellenverzeichnis TRbF 522 Abbildungen Bild 1. Zu TRbF 522 Nr. 4.11 Potentialmessungen Bild 2. Messung des spezifischen Bodenwiderstandes nach Wenner Bild 3. Tiefenmeßpunkt Bild 4. Meßprobe Tabellen Tafel 1. Potentialdifferenz Tafel 2. Spezifischer Bodenwiderstand Tafel 3. Homogenität des Erdbodens 1) DIN 30676: Die metallenleitende Verbindung ist eine niederohmige. elektrisch leitende Verbindung durch Elektronenleitung 2) z.B. aus Gründen des Explosionsschutzes 3) DIN 30676: E ... ...

Archivdatei - TRbF 512 - Richtlinie für den Bau von Abfüllsicherungen

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRbF 502 - Richtlinie/Bau- und Prüfgrundsätze für Leckanzeigegeräte für doppelwandige Rohrleitungen

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRbF 521 - KKS Richtlinie - Richtlinie für den kathodischen Korrosionsschutz (KKS) von unterirdischen Tankanlagen und Rohrleitungen aus metallischen Werkstoffen (2)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... TRbF 521 - Richtlinie für den kathodischen Korrosionsschutz (KKS) von unterirdischen Tankanlagen und Rohrleitungen aus metallischen Werkstoffen (KKS-Richtlinie) zurück 6.52 Anoden (1) Anoden sollen so beschaffen und bemessen sein, daß sie den erforderlichen Schutzstrom für die geplante Betriebszeit, mindestens jedoch für 25 Jahre, abgeben können. (2) Anoden sind möglichst in Tiefe der Tankachse bzw. Rohrleitungsachse oder tiefer einzubauen. (3) Zum kathodischen Schutz von Stahl im Erdreich mitte ... ...

Archivdatei - TRbF 501 - Richtlinie/Bau- und Prüfgrundsätze für Leckanzeigegeräte für Behälter (4)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... TRbF 501 - Richtlinie/Bau- und Prüfgrundsätze für Leckanzeigegeräte für Behälter (4) zurück . Einlagen aus unverstärkten PVC-weich-Bahnen  Anhang 1.1 zu TRbF 501 1 Baugrundsätze 1.1 Die Einlagen aus PVC-weich-Bahnen müssen frei von Blasen, Rissen, Poren und Inhomogenitäten sein. 1.2 Die Einlagen von PVC-weich-Bahnen müssen den Anforderungen von Tafel 1 bis 3 entsprechen. 2 Prüfgrundsätze 2.1 Prüfmuster (1) Zur Prüfung sind Bahnenabschnitte mit und ohne Fügenähte vorzulegen. Die Fügenähte dürf ... ...

Archivdatei - TRbF 502 - Richtlinie/Bau- und Prüfgrundsätze für Leckanzeigegeräte für doppelwandige Rohrleitungen - Abbildungs- und Tabellenverzeichnis (4) - Übersicht

Demoversion
Suchausgabe
  • ... Tabellenverzeichnis TRbF 502 Tafel 1 Zu Nummer 7.2 Umfang und Häufigkeit der Fertigungsprüfung Anhang 2 Tafel 1 Zusammensetzung der Mineralsalzlösung Tafel 2 Zusammensetzung des Sabouraud-Maltose-Mediums Tafel 3 Prüfpilze ...

Archivdatei - TRbF 501 - Richtlinie/Bau- und Prüfgrundsätze für Leckanzeigegeräte für Behälter (3)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... TRbF 501 - Richtlinie/Bau- und Prüfgrundsätze für Leckanzeigegeräte für Behälter (3) zurück 5.2 Leckschutzauskleidungen 5.21 Flexible Einlagen 5.211 Werkstoffe (1) Die Eignung der Einlage als Teil der Leckschutzauskleidung ist durch ein Gutachten nachzuweisen. (2) Für die Prüfung der werkstoffspezifischen Eigenschaften gilt Anhang 1.1. 5.212 Maßhaltigkeit und Dichtheit der Einlagen (1) Die Einlage muß nach Fertigung auf Maßhaltigkeit und mit einem geeigneten Verfahren auf Dichtheit durch den Kon ... ...

Archivdatei - TRbF 501 - Richtlinie/Bau- und Prüfgrundsätze für Leckanzeigegeräte für Behälter (2)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... TRbF 501 - Richtlinie/Bau- und Prüfgrundsätze für Leckanzeigegeräte für Behälter (2) zurück 4.2 Leckschutzauskleidungen 4.21 Flexible Einlagen 4.211 Werkstoffe (1) Als Werkstoff für flexible Einlagen dienen unverstärkte oder verstärkte Bahnen aus Kunststoffen. Der Werkstoff muß so beschaffen sein, daß er den im Einsatz auftretenden mechanischen, thermischen und chemischen Beanspruchungen standhält und ausreichend beständig gegenüber Alterung ist. Die chemische Zusammensetzung des Werkstoffs der ... ...

Archivdatei - TRbF 503 - Richtlinie für die Überwachung der Montage von Leckanzeigegeräten (1)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.Regelwerk Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten TRbF 503 - Richtlinie für die Überwachung der Montage von Leckanzeigegeräten Ausgabe Februar 1985 (BArbBl. 2/1985 S. 84; 5/1987 S. 48 aufgehoben) als Technische Regel aufgehoben (BArbBl. 6/2002 S. 62) - Beschaffenheitsanforderungen gelten bis Ablösung durch EU-Regelung weiter Nachfolgeregelung Geltungsbereich Diese Richtlini ... ...

Archivdatei - TRbF 511 - Richtlinie für den Bau von Grenzwertgebern (1)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.Regelwerk Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten TRbF 511 - Richtlinie für den Bau von Grenzwertgebern Ausgabe Juni 1982 (BArbBl. 6/1982 S. 53; 12/1982 S. 53; 3/1986 S. 80 aufgehoben) als Technische Regel aufgehoben (BArbBl. 6/2002 S. 62) - Beschaffenheitsanforderungen gelten bis Ablösung durch EU-Regelung weiter Nachfolgeregelung Geltungsbereich Diese Richtlinie gilt für ... ...

Archivdatei - TRbF 501 - Richtlinie/Bau- und Prüfgrundsätze für Leckanzeigegeräte für Behälter

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRbF 502 - Richtlinie/Bau- und Prüfgrundsätze für Leckanzeigegeräte für doppelwandige Rohrleitungen (2)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... TRbF 502 - Richtlinie/Bau- und Prüfgrundsätze für Leckanzeigegeräte für doppelwandige Rohrleitungen (2) zurück 4.23 Leckanzeiger für Über- und Unterdrucksysteme 4.231 Allgemeine Anforderungen (1) Die im Überwachungsraum der doppelwandigen Rohrleitungen von den Leckanzeigern erzeugten Über- bzw. Unterdrücke sind so zu wählen, daß die zulässige Beanspruchung der Rohrleitungswandungen auch bei druckloser Rohrleitung nicht überschritten wird. (2) Die Anlageteile eines Leckanzeigers, die mit Druck be ... ...

Archivdatei - TRbF 512 - Richtlinie für den Bau von Abfüllsicherungen (1)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.Regelwerk Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten TRbF 512 Richtlinie für den Bau von Abfüllsicherungen Ausgabe Juni 1982 (BArbBl. 6/1982 S. 60; 2/1985 S. 83; 3/1986 S. 80 aufgehoben) als Technische Regel aufgehoben (BArbBl. 6/2002 S. 62) - Beschaffenheitsanforderungen gelten bis Ablösung durch EU-Regelung weiter Nachfolgeregelung Geltungsbereich Diese Richtlinie gilt für den ... ...

Archivdatei - TRbF 501 - Richtlinie/Bau- und Prüfgrundsätze für Leckanzeigegeräte für Behälter (5)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... TRbF 501 - Richtlinie/Bau- und Prüfgrundsätze für Leckanzeigegeräte für Behälter (5) zurück Tafel 5. Fertigungsüberwachung Lfd. Nr. Werkstoff-Eigenschaften 1 allgemeine Beschaffenheit und Aussehen 2 Dicke 3 Dichte 4 Reißfestigkeit und Reißdehnung 5 Haftung der Schichten 6 Maßänderung nach Lagerung bei 80 °C 7 Falzen in der Kälte 3.3 Fertigungsüberwachung/Fremdüberwachung 3.31 Durchführung (1) Die Fertigungsüberwachung wird mindestens einmal jährlich nach DIN 18200 an aus der laufenden Fertigung ... ...

Archivdatei - TRbF 521 - KKS Richtlinie - Richtlinie für den kathodischen Korrosionsschutz (KKS) von unterirdischen Tankanlagen und Rohrleitungen aus metallischen Werkstoffen - Abbildungs- und Tabellenverzeichnis - Übersicht

Demoversion
Suchausgabe
  • ... Abbildungs- und Tabellenverzeichnis TRbF 521 Abbildungen Bild 1. Zu TRbF 521 Nr. 4.11 und 5.11 Messung des spezifischen Bodenwiderstandes nach Wenner Bild 2. Zu TRbF 521 Nr. 4.21 und 5.21 Potentialmessungen Bild 3. Zu TRbF 521 Nr. 4.31 und 5.31 Ermittlung des Ausbreitungswiderstandes Tabellen Tafel 1.  Spezifischer Bodenwiderstand Tafel 2. Homogenität des Erdbodens Tafel 3. Potentialdifferenz Tafel 4. Ausbreitungswiderstand (Tankanlagen) Tafel 5. Ausbreitungswiderstand (Rohrleitungen) Fußnoten T ... ...

Archivdatei - TRbF 510 - Richtlinie/Bau- und Prüfgrundsätze für Überfüllsicherungen (1)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.Regelwerk TRbF 510 - Richtlinie/Bau- und Prüfgrundsätze für Überfüllsicherungen Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten (TRbF) Ausgabe Februar 1985 (BArbBl. 2/1985 S. 85; 3/1988 S. 59; 5/1989 S. 69 aufgehoben) als Technische Regel aufgehoben (BArbBl. 6/2002 S. 62) Beschaffenheitsanforderungen gelten bis Ablösung durch EU-Regelung weiter Nachfolgeregelung Geltungsbereich/Einführun ... ...

Archivdatei - TRbF 522 - LKS-Richtlinie - Richtlinie für den lokalen kathodischen Korrosionsschutz (LKS) von unterirdischen Tankanlagen und Rohrleitungen aus metallischen Werkstoffen

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRbF 521 - KKS Richtlinie - Richtlinie für den kathodischen Korrosionsschutz (KKS) von unterirdischen Tankanlagen und Rohrleitungen aus metallischen Werkstoffen

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRbF 522 - LKS-Richtlinie - Richtlinie für den lokalen kathodischen Korrosionsschutz (LKS) von unterirdischen Tankanlagen und Rohrleitungen aus metallischen Werkstoffen (1)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.Regelwerk Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten TRbF 522 - Richtlinie für den lokalen kathodischen Korrosionsschutz (LKS) von unterirdischen Tankanlagen und Rohrleitungen aus metallischen Werkstoffen (LKS-Richtlinie) Ausgabe März 1988 (BArbBl. 3/1988 S. 62 aufgehoben) als Technische Regel aufgehoben (BArbBl. 6/2002 S. 62) - Beschaffenheitsanforderungen gelten bis Ablösun ... ...

Archivdatei - TRbF 501 - Richtlinie/Bau- und Prüfgrundsätze für Leckanzeigegeräte für Behälter (1)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.Regelwerk Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten TRbF 501 - Richtlinie/Bau- und Prüfgrundsätze für Leckanzeigegeräte für Behälter Ausgabe Dezember 1982 (BArbBl. 12/1982 S. 53; 3/1986 S. 80; 5/1989 S. 69 aufgehoben) als Technische Regel aufgehoben (BArbBl. 6/2002 S. 62)- Beschaffenheitsanforderungen gelten bis Ablösung durch EU-Regelung weiter Nachfolgeregelung Einführung/G ... ...

Archivdatei - TRbF 503 - Richtlinie für die Überwachung der Montage von Leckanzeigegeräten

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRbF 513 - Richtlinie für selbsttätig schließende Zapfventile (1)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.Regelwerk Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten TRbF 513 - Richtlinie für selbsttätig schließende Zapfventile Ausgabe Februar 1985 (BArbBl. 2/1985 S. 83; 5/1989 S. 68 aufgehoben) als Technische Regel aufgehoben (BArbBl. 6/2002 S. 62) - Beschaffenheitsanforderungen gelten bis Ablösung durch EU-Regelung weiter Nachfolgeregelung Geltungsbereich Diese Richtlinie gilt für den ... ...

Archivdatei - TRbF 501 - Richtlinie/Bau- und Prüfgrundsätze für Leckanzeigegeräte für Behälter - Bild 2 (7) - Übersicht

Demoversion
Suchausgabe
  • ... Bild 2. Zu Nummer 5.232 Versuchsanordnung für die Prüfung des Luftstromwiderstandes Prüfmuster Ausgangsdicke s1 in mm Restdicke bei 0,5 bar nach Belastung s2 in mm 1/2 Restdicke s2 s3 in mm Strömungswiderstand W 85 l/h Luft (Anordnung s. Skizze) in mbar ...

Archivdatei - TRbF 501 - Richtlinie/Bau- und Prüfgrundsätze für Leckanzeigegeräte für Behälter - Abbildungs- und Tabellenverzeichnis (8) - Übersicht

Demoversion
Suchausgabe
  • ... Abbildungs- und Tabellenverzeichnis TRbF 501 Bild 1. Zu Nummer 4.332 und 4.334: Zulässige Volumenströme von Druckerzeugern Bild 2. Zu Nummer 5.232: Versuchsanordnung für die Prüfung des Luftstromwiderstandes Bild 3. Zu Nummer 5.24: Versuchsanordnung für die Prüfung der Schutzplatte Tafel 1. Zu Nummer 7.2 - Umfang und Häufigkeit der Fertigungsprüfung Tafel 2. Zu Nummer 7.3 - Umfang der Fertigungsüberwachung Anhang 1.1 Einlagen aus unverstärkten PVC-weich-Bahnen Bild 1 zu Nr. 2.41: Prüfzelle aus D ... ...

Archivdatei - TRbF 501 - Richtlinie/Bau- und Prüfgrundsätze für Leckanzeigegeräte für Behälter (6)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... TRbF 501 - Richtlinie/Bau- und Prüfgrundsätze für Leckanzeigegeräte für Behälter (6) zurück 4 Auswertung der Versuche 4.1 Prüfung nach dem Augenschein (1) Das Aussehen der getrockneten Probebleche wird zunächst nach dem Augenschein beurteilt. Es ist festzustellen, ob die Bleche metallisch blank und unverändert oder metallisch blank und gleichmäßig angeätzt oder mit einer gleichmäßigen Deckschicht behaftet erscheinen oder ob Stellen örtlicher (namentlich pustel- oder lochfraßartiger) Korrosion be ... ...

Archivdatei - TRbF Reihe 100 - Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten - Übersicht

Demoversion
Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRbF Reihe 200 - Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten - Übersicht

Demoversion
Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

TRbF - Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten - TRbF 20, 30, 40, 50, 60 (1)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten (TRbF) Bek. des BMA vom 15. Mai 2002 - IIIb3 - 35508 - (BArbBl. 6/2002 S. 62) Im Anschluss an die Bekanntmachung des BMA vom 1. Februar 2002 - IIIb3-35508 (BArbBl. Heft 3/2002 S. 72) gebe ich nachstehend bekannt: Änderungen, Ergänzungen und Aufhebungen von Technischen Regeln für brennbare Flüssigkeiten (TRbF), die d ... ...

Übergreifende Änderungen (1)

Demoversion
Suchausgabe

Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten (TRbF) (1)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten (TRbF) Vom 15. Juni 2000 (BArbBl. 7-8/2000 S. 45) Bek. des BMA vom 15. Juni 2000 - IIIc1 -35508 - Im Anschluss an die Bekanntmachung des BMA vom 1. November 1998 - IIIb4-35508 (BArbBl. Heft 12/1998 S. 73) gebe ich nachstehend die Änderung der Technischen Regel für brennbare Flüssigkeiten (TRbF) 40, 212 und 280 beka ... ...

Archivdatei - TRbF Reihe 500 - Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten - Übersicht

Demoversion
Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRbF - Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten

Demoversion
Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRbF Reihe 600 - Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten - Übersicht

Demoversion
Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRbF Reihe 400 - Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten - Übersicht

Demoversion
Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten (TRbF) (1)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten (TRbF) Vom 1. November 1998 (BArBbl. 12/1998 S. 73) Bek. des BMA vom 1. November 1998-111 b 4-35508 - Im Anschluß an die Bekanntmachung des BMA vom 1. August 1998 - IIIb 4-35508 - (BArbBl. 10/1998 S. 77) gebe ich nachstehend die Änderung der Technischen Regeln für brennbare Flüssigkeiten (TRbF) 280 bekannt,die der D ... ...

Archivdatei - TRbF - Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten - Übersicht

Demoversion
Suchausgabe
  • ... Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten gültig bis 31.12.2012 vgl. Bauregelliste: 15 Bauprodukte für ortsfest verwendete Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen von wassergefährdeten Stoffen Reihe 000 Allgemeines, Aufbau und Anwendung der TRbF TRbF 003 Einstufung brennbarer Flüssigkeiten - Prüfverfahren aufgehoben TRbF 01 Allgemeines, Aufbau und Anwendung der TRbF TRbF 020 Läger TRbF 20 - Anhang E Sicherheitstechnische Anforderungen an ortsfeste Löschwasser-Rückhalteeinrichtungen in ... ...

Archivdatei - TRbF Reihe 300 - Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten - Übersicht

Demoversion
Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRA 600 - Mühlenaufzüge 670 - 679 Türverschlüsse

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRA 600 - Mühlenaufzüge 640 - 649 Fahrkorb und Gegengewicht

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRA 600 - Mühlenaufzüge - Inhalt -

Demoversion
Suchausgabe
    • ... Technische Regeln, TRA TRA 600 - Inhalt - Vorbemerkung Begriffsbestimmungen Hauptmerkmale 600 Fahrschacht, Triebwerksraum, Rollenraum 601 Schachtgrube und Schachtkopf 602 Schachtwände 604 Führungsschienen 605 Aufstellung des Triebwerkes 606 Rollenraum 607 Betretbare Räume unter der Fahrbahn des Fahrkorbes 608 Aufzugsfremde Einrichtungen 610 - 619 Schachtöffnungen 610 Schachzugänge 612 Schachtüren 614 Hinweise an den Schachtzugängen 620 - 629 Triebwerk 620 Allgemeines 621 Betriebsges ... ...

Archivdatei - TRA 600 - Mühlenaufzüge 650 - 659 Fangvorrichtungen, Geschwlndigkeitsbegrenzer, Puffer (8)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... TRA 600 - Mühlenaufzüge (6/8) zurück 650 - 659 Fangvorrichtungen, Geschwlndigkeitsbegrenzer, Puffer 650 Fangvorrichtungen 650.1 Fahrkörbe müssen eine Fangvorrichtung haben. 650.2 Fangvorrichtungen müssen durch einen Geschwindigkeitsbegrenzer eingerückt werden, wenn die Betriebsgeschwindigkeit des Aufzuges in der Abwärtsfahrt überschritten wird und dabei die Auslösegeschwindigkeit erreicht ist. Sie müssen den bis zur zulässigen Nutzlast beladenen Fahrkorb zum Stillstand bringen und an den Führung ... ...

Archivdatei - TRA 600 - Mühlenaufzüge 660 - 669 Elektrische Ausrüstung

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRA 600 - Mühlenaufzüge 650 - 659 Fangvorrichtungen, Geschwlndigkeitsbegrenzer, Puffer

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRA 600 - Mühlenaufzüge 620 - 629 Triebwerk

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRA 600 - Mühlenaufzüge 620 - 629 Triebwerk (3)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... TRA 600 - Mühlenaufzüge (3/8) zurück 620 - 629 Triebwerk 620 Allgemeines 620.1 Für jeden Aufzug muß mindestens ein eigenes Triebwerk vorhanden sein. 620.2 Es sind nur Treibscheibenantriebe zulässig. 621 Betriebsgeschwindigkeit 621.1 Die in der Beschreibung nach § 7 Abs. 2 AufzV (jetzt BetrSichV) angegebene Betriebsgeschwindigkeit darf bei allen Lastzuständen des Aufzuges bis zur zulässigen Tragfähigkeit nur bis zu 15 vom Hundert überschritten werden können. 621.2 Die Betriebsgeschwindigkeit darf ... ...

Archivdatei - TRA 600 - Mühlenaufzüge 640 - 649 Fahrkorb und Gegengewicht (7)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... TRA 600 - Mühlenaufzüge (5/8) zurück 640 - 649 Fahrkorb und Gegengewicht 640 Führungen 640.1 Fahrkorb und Gegengewicht müssen mit Gleit- oder Rollenführungen an den Führungsschienen geführt werden. 640.2 Bei Führungen aus nichttragfähigem Material müssen zusätzlich Notführungen vorhanden sein. 640.3 Ist Schmierung erforderlich, muß sie selbsttätig erfolgen. 641 Fahrkorbgröße und Tragfähigkeit 641.1 Die lichte Höhe des Fahrkorbes muß mindestens 2,0 m betragen. 641.2 Die Grundfläche des Fahrkorbes ... ...

Archivdatei - TRA 600 - Mühlenaufzüge 630 - 639 Tragmittel (4)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... TRA 600 - Mühlenaufzüge (4/8) zurück 630 - 639 Tragmittel 630 Allgemeines 630.1 Als Tragmittel dürfen nur Drahtseile verwendet sein. 631 Drahtseile 631.1 Es müssen mindestens 3 Seile als Tragmittel verwendet werden. 631.2 Der Seildurchmesser muß mindestens 6,5 mm betragen. 632 Seilberechnung 632.1 Die Einzeldrähte der als Tragmittel verwendeten Drahtseile müssen eine Nennfestigkeit von mindestens 130 kg/mm2 haben. Eine Nennfestigkeit über 180 kg/mm2 bleibt bei der Berechnung unberücksichtigt (si ... ...

Archivdatei - TRA 600 - Mühlenaufzüge 630 - 639 Tragmittel

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRA 600 - Mühlenaufzüge 610 - 619 Schachtöffnungen (2)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... TRA 600 - Mühlenaufzüge (2/8) zurück 610 - 619 Schachtöffnungen 610 Schachzugänge 610.1 Schachtzugänge müssen mit Schachttüren versehen sein. 610.2 Die lichte Höhe der Schachtzugänge muß mindestens 1,8 m betragen. 612 Schachtüren 612.1 Schachttüren dürfen nicht in die Fahrbahn ragen können. 612.2 Schachttüren müssen den Nummern 602.2 oder 602.3 entsprechen. 612.3 Schachttüren müssen so beschaffen sein, daß die Türsperrung auch bei abgenutzten Scharnieren und Führungen nicht versagt, Die Türen mü ... ...

Archivdatei - TRA 600 - Mühlenaufzüge 600 - 609 Fahrschacht, Triebwerksraum, Rollenraum

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRA 600 - Mühlenaufzüge 610 - 619 Schachtöffnungen

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRA 600 - Mühlenaufzüge 600 - 609 Fahrschacht, Triebwerksraum, Rollenraum (1)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.Regelwerk Technische Regeln, TRA Technische Regeln für Aufzügen TRA 600 - Mühlenaufzüge Ausgabe Mai 1992 (BArbBl. 5/1992 S. 73; 12/1995 S. 49; GMBl. 28.01.2011 S. 161 aufgehoben) Zur Neuregelung: "TRBS - Technische Regeln für Betriebssicherheit" (9. GPSGV - 2006/42/EG) Vorbemerkung Die TRA 200 und folgende sind so aufgebaut, daß sich die Nummern mit gleicher Zehner- und Einer ... ...

Archivdatei - TRA 600 - Mühlenaufzüge 660 - 669 Elektrische Ausrüstung (9)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... TRA 600 - Mühlenaufzüge (7/8) zurück 660 - 669 Elektrische Ausrüstung 660 Allgemeines 660.1 Allgemeine Anforderungen 660.11 Für die elektrische Ausrüstung sind die als VDE-Bestimmungen gekennzeichneten Normen anzuwenden, soweit in den TRA nichts anderes bestimmt ist. 660.12 Im Triebwerksraum oder beim Triebwerk müssen die Stromlaufpläne der Anlage vorhanden sein, aus denen ersichtlich ist, wie die in den TRA gestellten schaltungstechnischen Anforderungen erfüllt sind. 660.13 Steuerspannungen dür ... ...

Archivdatei - TRA 600 - Mühlenaufzüge 670 - 679 Türverschlüsse (10)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... TRA 600 - Mühlenaufzüge (8/8) zurück 670 - 679 Türverschlüsse 670 Allgemeine Anforderungen 670.1 Der Aufzug darf erst anfahren können, wenn alle Schachttüren geschlossen und gesperrt sind. Türverschlüsse müssen mit einer elektrischen Sicherheitseinrichtung nach Nummer 661.1 Ziffer 1 ausgerüstet sein. 670.2 Schachttüren dürfen nur geöffnet werden können, wenn. das Triebwerk abgeschaltet ist und der Höhenunterschied zwischen dem Fahrkorbfußboden und der Flurhöhe der Haltestelle höchstens 0,25 m (z ... ...

Archivdatei - TRA 400 - Kleingüteraufzüge 470 - 479 Türverschlüsse

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRA 400 - Kleingüteraufzüge 440 - 449 Fahrkorb, Gegengewicht

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRA 400 - Kleingüteraufzüge - Inhalt -

Demoversion
Suchausgabe
    • ... Technische Regeln, TRA TRA 400 - Inhalt - Vorbemerkung Begriffsbestimmungen Hauptmerkmale 400 - 409 Fahrschacht, Triebwerksraum, Rollenraum 401 Schachtgrube und Schachtkopf 402 Schachtwände 403 Lichtöffnungen und Verglasungen 404 Führungsschienen 405 Triebwerksraum 406 Rollenraum 407 Betretbare Räume unter der Fahrbahn des Fahrkorbes oder des Gegengewichtes 408 Aufzugsfremde Einrichtungen 409 Sonderausführungen 410 - 419 Schachtöffnungen 410 Schachtzugänge 412 Schachttüren 413 Schau ... ...

Archivdatei - TRA 400 - Kleingüteraufzüge 450 - 459 Fangvorrichtungen, Rohrbruchsicherungen, Geschwindigkeitsbegrenzer, Puffer (6)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... TRA 400 Kleingüteraufzüge (6/8) zurück 450 - 459 Fangvorrichtungen, Rohrbruchsicherungen, Geschwindigkeitsbegrenzer, Puffer 450 Fangvorrichtungen 450.1 Ist nach Nummer 407.1 Ziff. 3 oder Nummer 407.2 eine Fangvorrichtung erforderlich, gelten die Nummern 450.2 bis 452. 450.2 (1) Fangvorrichtungen müssen durch einen Geschwindigkeitsbegrenzer eingerückt werden, wenn in der Abwärtsfahrt die Auslösegeschwindigkeit erreicht ist. Sie müssen den mit Nutzlast beladenen Fahrkorb zum Stillstand bringen und ... ...

Archivdatei - TRA 400 - Kleingüteraufzüge 460 - 469 Elektrische Ausrüstung

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRA 400 - Kleingüteraufzüge 450 - 459 Fangvorrichtungen, Rohrbruchsicherungen, Geschwindigkeitsbegrenzer, Puffer

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRA 400 - Kleingüteraufzüge 420 - 429 Triebwerk

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRA 400 - Kleingüteraufzüge 420 - 429 Triebwerk (3)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... TRA 400 Kleingüteraufzüge (3/8) zurück 420 - 429 Triebwerk 420 Allgemeines 420.1 Für jeden Aufzug muß mindestens ein eigenes Triebwerk vorhanden sein. 421 Betriebsgeschwindigkeit 421.1 Die in der Beschreibung nach § 7 Abs. 2 AufzV (jetzt BetrSichV) angegebene Betriebsgeschwindigkeit darf bei allen Lastzuständen des Aufzuges bis zur zulässigen Tragfähigkeit nur bis 15 vom Hundert überschritten werden können. 421.2 Die Betriebsgeschwindigkeit der Aufzüge mit Seiltrommeln und der Aufzüge, bei denen ... ...

Archivdatei - TRA 400 - Kleingüteraufzüge 440 - 449 Fahrkorb, Gegengewicht (5)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... TRA 400 Kleingüteraufzüge (5/8) zurück 440 - 449 Fahrkorb, Gegengewicht 440 Allgemeines 440.1 Fahrkorb und Gegengewicht müssen mit Gleit- oder Rollenführungen an Führungsschienen geführt sein. 440.3 Sofern Schmierung der Führungen erforderlich ist, muß sie selbsttätig erfolgen. 441 Fahrkorbgröße und Tragfähigkeit 441.1 (1) Die Grundfläche des Fahrkorbes darf höchstens 1,0 m2 betragen. (2) Die Fahrkorbtiefe darf höchstens 1,0 m betragen. 441.2 Die lichte Höhe des Fahrkorbes darf 1,2 m nur übersch ... ...

Archivdatei - TRA 400 - Kleingüteraufzüge 430 - 439 Tragmittel (4)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... TRA 400 Kleingüteraufzüge (4/8) zurück 430 - 439 Tragmittel 430 Allgemeines 430.1 (1) Als Tragmittel dürfen nur Drahtseile, Ketten, Kolben, Spindeln oder Zahnstangen verwendet sein. (2) Bei Verwendung von Drahtseilen oder mehr als einer Kette als Tragmittel müssen Einrichtungen vorhanden sein, die eine gleichmäßige Beanspruchung der Tragmittel bewirken. Auf diese Einrichtungen kann verzichtet werden, wenn bei Aufzügen mit zwei Tragmitteln diese an den gegenüberliegenden Seiten des Fahrkorbes bef ... ...

Archivdatei - TRA 400 - Kleingüteraufzüge 430 - 439 Tragmittel

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRA 400 - Kleingüteraufzüge 410 - 419 Schachtöffnungen (2)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... TRA 400 Kleingüteraufzüge (2/8) zurück 410 - 419 Schachtöffnungen 410 Schachtzugänge 410.1 Schachtzugänge müssen mit Schachttüren versehen sein. 410.2 (1) Die lichte Höhe der Schachtzugänge darf die lichte Höhe des Fahrkorbes um nicht mehr als 5 cm überschreiten. (2) Abweichend von Absatz 1 darf das dort genannte Maß überschritten werden, sofern an der Vorderkante der Fahrkorbdecke eine feste Wand angebracht ist, die den Höhenunterschied ausfüllt. 412 Schachttüren 412.1 (1) Schachttüren dürfen n ... ...

Archivdatei - TRA 400 - Kleingüteraufzüge 400 - 409 Fahrschacht, Triebwerksraum, Rollenraum

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRA 400 - Kleingüteraufzüge 410 - 419 Schachtöffnungen

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRA 400 - Kleingüteraufzüge 400 - 409 Fahrschacht, Triebwerksraum, Rollenraum (1)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.Regelwerk Technische Regeln, TRA Technische Regeln für Aufzüge TRA 400 - Kleingüteraufzüge Ausgabe Mai 1992 (BArbBl. 5/1992 S. 62; 5/1994 S. 63; 12/1995 S. 49; GMBl. 28.01.2011 S. 161 aufgehoben) Zur Neuregelung: "TRBS - Technische Regeln für Betriebssicherheit" (DIN EN 81-3) Vorbemerkung Die TRA 200 und folgende sind so aufgebaut, daß sich die Nummern mit gleicher Zehner- un ... ...

Archivdatei - TRA 400 - Kleingüteraufzüge 460 - 469 Elektrische Ausrüstung (7)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... TRA 400 Kleingüteraufzüge (7/8) zurück 460 - 469 Elektrische Ausrüstung 460 Allgemeines 460.1 Allgemeine Anforderungen 460.11 Fürdie elektrische Ausrüstung sind die als VDE Bestimmungen gekennzeichneten Normen anzuwenden, soweit in den TRA nichts anderes bestimmt ist. 460.12 Im Triebwerksraum müssen die Stromlaufpläne der Anlage vorhanden sein, aus denen ersichtlich ist, wie die in den RA gestellten schaltungstechnischen Anforderungen erfüllt 460.13 Steuerspannungen dürfen 250 Volt, Spannungen f ... ...

Archivdatei - TRA 400 - Kleingüteraufzüge 470 - 479 Türverschlüsse (8)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... TRA 400 Kleingüteraufzüge (7/8) zurück 470 - 479 Türverschlüsse 470 Allgemeine Anforderungen 470.1 (1) Aufzüge, bei denen die Betriebsgeschwindigkeit größer als 0,85 m/s ist, oder Schachtzugänge eine lichte Höhe von mehr als 1,2 m haben, oder Brüstungen von Schachtzugängen niedriger als 0,4 m sind, dürfen erst anfahren können, wenn alle Schachttüren geschlossen und gesperrt sind. (2) Aufzüge, bei denen die Betriebsgeschwindigkeit höchstens 0,85 m/s beträgt und Schachtzugänge eine lichte Höhe von ... ...

Archivdatei - TRA 300 - Vereinfachte Güteraufzüge, Behälteraufzüge, Unterfluraufzüge 370 - 379 Türverschlüsse

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRA 300 - Vereinfachte Güteraufzüge, Behälteraufzüge, Unterfluraufzüge 340 - 349 Fahrkorb, Gegengewicht

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRA 300 - Vereinfachte Güteraufzüge, Behälteraufzüge, Unterfluraufzüge - Inhalt -

Demoversion
Suchausgabe
    • ... Technische Regeln, TRA TRA 300 - Inhalt - Vorbemerkung Begriffsbestimmungen Hauptmerkmale 301 Schachtgrube und Schachtkopf 302 Schachtwände 303 Lichtöffnungen und Verglasungen 304 Führungsschienen 305 Aufstellung der Triebwerke 306 Rollenraum 307 Betretbare Räume unter der Fahrbahn des Fahrkorbes 308 Aufzugsfremde Einrichtungen 309 Sonderausführungen 310 - 319 Schachtöffnungen, Förderhöhe 310 Schachtzugänge 312 Schachttüren 313 Schauöffnungen in Schachttüren 314 Hinweise an Schacht ... ...

Archivdatei - TRA 300 - Vereinfachte Güteraufzüge, Behälteraufzüge, Unterfluraufzüge 350 - 359 Fangvorrichtungen, Rohrbruchsicherungen, Geschwindigkeitsbegrenzer, Anschläge, Aufsetzvorrichtungen (6)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück 350 - 359 Fangvorrichtungen, Rohrbruchsicherungen, Geschwindigkeitsbegrenzer, Anschläge, Aufsetzvorrichtungen 350 Fangvorrichtungen, Aufsetzvorrichtungen 350.1 (1) Betretbare Fahrkörbe, die nicht durch Stützketten oder unmittelbar durch Kolben getragen werden, müssen eine Fangvorrichtung oder Aufsetzvorrichtung haben. (2) Auf die Nummern 350.9 und 351.4 wird hingewiesen. 350.2 (1) Fangvorrichtungen müssen bei Bruch eines oder aller Tragmittel oder durch einen Geschwindigkeitsbegrenzer ein ... ...

Archivdatei - TRA 300 - Vereinfachte Güteraufzüge, Behälteraufzüge, Unterfluraufzüge 360 - 369 Elektrische Ausrüstung

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRA 300 - Vereinfachte Güteraufzüge, Behälteraufzüge, Unterfluraufzüge 350 - 359 Fangvorrichtungen, Rohrbruchsicherungen, Geschwindigkeitsbegrenzer, Anschläge, Aufsetzvorrichtungen

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRA 300 - Vereinfachte Güteraufzüge, Behälteraufzüge, Unterfluraufzüge 320 - 329 Triebwerk

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRA 300 - Vereinfachte Güteraufzüge, Behälteraufzüge, Unterfluraufzüge 320 - 329 Triebwerk (3)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück 320 - 329 Triebwerk 320 Allgemeines 320.1 Für jeden Aufzug muß mindestens ein eigenes Triebwerk vorhanden sein. 321 Betriebsgeschwindigkeit 321.1 Die in der Beschreibung nach § 7 Abs. 2 AufzV (jetzt BetrSichV) angegebene Betriebsgeschwindigkeit darf bei allen Lastzuständen des Aufzugs bis zur zulässigen Tragfähigkeit nur bis 15 vom Hunden überschritten werden können. 321.2 Die Betriebsgeschwindigkeit darf höchstens 0,3 m/s betragen. 322 Treibscheiben 322.1 Treibscheiben sind unzulässig. 3 ... ...

Archivdatei - TRA 300 - Vereinfachte Güteraufzüge, Behälteraufzüge, Unterfluraufzüge 340 - 349 Fahrkorb, Gegengewicht (5)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück 340 - 349 Fahrkorb, Gegengewicht 340 Allgemeines 340.1 (1) Bei Behälteraufzügen darf der Fahrkorb als Plattform ausgeführt sein. Der Fahrkorb muß mit Gleit- oder Rollenführungen an Führungsschienen geführt sein. 340.2 Bei Führungen aus nichttragfähigem Werkstoff müssen zusätzlich Notführungen vorhanden sein. 340.3 Sofern Schmierung der Führungen erforderlich ist, muß sie selbsttätig erfolgen. B 340.4 Bei Behälteraufzügen müssen am Fahrkorb Einrichtungen vorhanden sein, mit denen die vorge ... ...

Archivdatei - TRA 300 - Vereinfachte Güteraufzüge, Behälteraufzüge, Unterfluraufzüge 330 - 339 Tragmittel (4)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück 330 - 339 Tragmittel 330 Allgemeines 330.1 (1) Als Tragmittel dürfen nur Drahtseile, Ketten, Kolben, Spindeln oder Zahnstangen verwendet sein. Auf Nummer 334.3 wird hingewiesen. (2) Bei Verwendung von Drahtseilen oder Ketten als Tragmittel müssen Einrichtungen vorhanden sein, die eine gleichmäßige Beanspruchung der Tragmittel bewirken. (3) Werden für die Einrichtung nach Absatz 2 Federn verwendet, müssen diese auf Druck beansprucht werden. Die Endbefestigungen der Tragmittel müssen nachge ... ...

Archivdatei - TRA 300 - Vereinfachte Güteraufzüge, Behälteraufzüge, Unterfluraufzüge 330 - 339 Tragmittel

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRA 300 - Vereinfachte Güteraufzüge, Behälteraufzüge, Unterfluraufzüge 310 - 319 Schachtöffnungen, Förderhöhe (2)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück 310 - 319 Schachtöffnungen, Förderhöhe 310 Schachtzugänge 310.1 Schachtzugänge müssen mit Schachttüren versehen sein. 310.2 (1) Die lichte Höhe der Schachtzugänge von Vereinfachten Güteraufzügen muß bei betretbaren Fahrkörben mindestens 1,8 m darf bei nicht betretbaren Fahrkörben höchstens 1,2 m betragen. (2) Die lichte Breite des Schachtzuganges darf die lichte Breite des Fahrkorbes um nicht mehr als 5 cm überschreiten. (3) Die lichte Höhe von Schachtzugängen von Behälteraufzügen muß min ... ...

Archivdatei - TRA 300 - Vereinfachte Güteraufzüge, Behälteraufzüge, Unterfluraufzüge 300 - 309 Fahrschacht, Aufstellung des Triebwerkes, Rollenraum

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRA 300 - Vereinfachte Güteraufzüge, Behälteraufzüge, Unterfluraufzüge 310 - 319 Schachtöffnungen, Förderhöhe

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRA 300 - Vereinfachte Güteraufzüge, Behälteraufzüge, Unterfluraufzüge 300 - 309 Fahrschacht, Aufstellung des Triebwerkes, Rollenraum (1)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.Regelwerk Technische Regeln, TRA Technische Regeln für Aufzüge TRA 300 - Vereinfachte Güteraufzüge, Behälteraufzüge, Unterfluraufzüge Ausgabe Mai 1992 (BArbBl. 5/1992 S. 49; 12/1995 S. 49; GMBl. 28.01.2011 S. 161 aufgehoben) Zur Neuregelung: "TRBS - Technische Regeln für Betriebssicherheit" (DIN EN 81-31) 300 - 309 Fahrschacht, Aufstellung des Triebwerkes, Rollenraum Vorbemer ... ...

Archivdatei - TRA 300 - Vereinfachte Güteraufzüge, Behälteraufzüge, Unterfluraufzüge 360 - 369 Elektrische Ausrüstung (7)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück 360 - 369 Elektrische Ausrüstung 360 Allgemeines 360.1 Allgemeine Anforderungen 360.11 Für die elektrische Ausrüstung sind die als VDE-Bestimmungen gekennzeichneten Normen anzuwenden, soweit in den TRA nichts anderes bestimmt ist. 360.12 Im Triebwerksraum oder beim Triebwerk müssen die Stromlaufpläne der Anlage vorhanden sein, aus denen ersichtlich ist, wie die in den TRA gestellten schaltungstechnischen Anforderungen erfüllt sind. 360.13 Steuerspannungen dürfen 250 Volt, Spannungen für A ... ...

Archivdatei - TRA 300 - Vereinfachte Güteraufzüge, Behälteraufzüge, Unterfluraufzüge - Fußnoten

Demoversion
Suchausgabe
  • ... Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.Regelwerk Technische Regeln, TRA Fußnoten TRA 300 1)Siehe DIN 19361 - Verglasungsarbeiten 2) Z.B. Sammel-, Lager-, Roh-, Ersatzteil-, Sortiment-, Müllbehälter ...

Archivdatei - TRA 300 - Vereinfachte Güteraufzüge, Behälteraufzüge, Unterfluraufzüge 370 - 379 Türverschlüsse (8)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück 370 - 379 Türverschlüsse 370 Allgemeine Anforderungen 370.1 (1) Der Aufzug darf erst anfahren können, wenn alle Schachttüren geschlossen und gesperrt sind. (2) Absatz 1 gilt nicht, soweit nach den Nummern 365.1, 365.3 und 365.4 Abweichungen zulässig sind. (3) Türverschlüsse müssen mit einer elektrischen Sicherheitseinrichtung nach Nummer 361.1 Ziff. 1 ausgerüstet sein. 370.2 (1) Schachttüren dürfen nur geöffnet werden können, wenn das Triebwerk abgeschaltet ist und der Höhenunterschied zw ... ...

Archivdatei - TRA 200 - Personenaufzüge, Lastenaufzüge, Güteraufzüge 270 - 279 Türverschlüsse

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRA 200 - Personenaufzüge, Lastenaufzüge, Güteraufzüge 240 - 249 Fahrkorb, Gegengewicht

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRA 200 - Personenaufzüge, Lastenaufzüge, Güteraufzüge - Inhalt -

Demoversion
Suchausgabe
    • ... Technische Regeln, TRA TRA 200 - Inhalt - Vorbemerkung Begriffsbestimmungen 201 Schachtgrube und Schachtkopf 202 Schachtwände 203 Lichtöffnungen und Verglasungen 204 Führungsschienen 205 Triebwerksraum 206 Rollenraum 207 Betretbare Räume unter der Fahrbahn des Fahrkorbes oder des Gegengewichtes 208 Aufzugsfremde Einrichtungen 209 Sonderausführungen 210-219 Schachtöffnungen 210 Schachtzugänge 212 Schachttüren 213 Schauöffnungen in Schachttüren 214 Hinweise an den Schachtzugängen 215 ... ...

Archivdatei - TRA 200 - Personenaufzüge, Lastenaufzüge, Güteraufzüge 250-259 Fangvorrichtungen, Rohrbruchsicherungen, Geschwindigkeitsbegrenzer, Puffer (6)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... TRA 200 Personenaufzüge, Lastenaufzüge, Güteraufzüge (6/9) zurück 250-259 Fangvorrichtungen, Rohrbruchsicherungen, Geschwindigkeitsbegrenzer, Puffer 250 Fangvorrichtungen 250.1 (1) Fahrkörbe, die nicht durch Stützketten oder unmittelbar durch Kolben getragen werden, müssen eine Fangvorrichtung haben. (2) Auf die Nummern 250.9 und 251.4 wird hingewiesen. 250.2 (1) Fangvorrichtungen müssen durch einen Geschwindigkeitsbegrenzer eingerückt werden, wenn in der Abwärtsfahrt die Auslösegeschwindigkeit ... ...

Archivdatei - TRA 200 - Personenaufzüge, Lastenaufzüge, Güteraufzüge 260 Elektrische Ausrüstung

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRA 200 - Personenaufzüge, Lastenaufzüge, Güteraufzüge 250-259 Fangvorrichtungen, Rohrbruchsicherungen, Geschwindigkeitsbegrenzer, Puffer

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRA 200 - Personenaufzüge, Lastenaufzüge, Güteraufzüge 220 - 229 Triebwerk

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRA 200 - Personenaufzüge, Lastenaufzüge, Güteraufzüge 220 - 229 Triebwerk (3)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... TRA 200 Personenaufzüge, Lastenaufzüge, Güteraufzüge (3/9) zurück 220 - 229 Triebwerk 220 Allgemeines 220.1 Für jeden Aufzug muß mindestens ein eigenes Triebwerk vorhanden sein. 221 Betriebsgeschwindigkeit 221.1 Die in der Beschreibung nach § 7 Abs. 2 AufzV (jetzt BetrSichV) angegebene Betriebsgeschwindigkeit darf bei allen Lastzuständen des Aufzugs bis zur zulässigen Tragfähigkeit nur bis 15 vom Hundert überschritten werden können. 221.2 Die Betriebsgeschwindigkeit der Aufzüge mit SeiltrommeIn ... ...

Archivdatei - TRA 200 - Personenaufzüge, Lastenaufzüge, Güteraufzüge 240 - 249 Fahrkorb, Gegengewicht (5)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.Regelwerk Technische Regeln, TRA, TRA 230-239 240 - 249 Fahrkorb, Gegengewicht 240 Allgemeines 240.1 Fahrkorb und Gegengewicht müssen mit Gleit- oder Rollenführungen an Führungsschienen geführt sein. (2) Fahrkorbtüren und Schachttüren in vollständig geöffnetem Zustand sowie ihre Antriebe dürfen Bewegungen des Fahrkorbes im gesamten Fahrbereich nicht behindern. 240.2 Bei Führungen aus nic ... ...

Archivdatei - TRA 200 - Personenaufzüge, Lastenaufzüge, Güteraufzüge 230 - 239 Tragmittel (4)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... TRA 200 Personenaufzüge, Lastenaufzüge, Güteraufzüge (4/9) zurück 230 - 239 Tragmittel 230 Allgemeines 230.1 (1) Als Tragmittel dürfen nur Drahtseile, Stahlgelenkketten, Kolben, Spindeln oder Zahnstangen verwendet sein. (2) Bei Verwendung von Drahtseilen oder Stahlgelenkketten als Tragmittel müssen Einrichtungen vorhanden sein, die eine gleichmäßige Beanspruchung der Tragmittel bewirken. (3) Werden für die Einrichtung nach Absatz 2 Federn verwendet, müssen diese auf Druck beansprucht werden. Die ... ...

Archivdatei - TRA 200 - Personenaufzüge, Lastenaufzüge, Güteraufzüge 264-269 Elektrische Ausrüstung (9)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... TRA 200 Personenaufzüge, Lastenaufzüge, Güteraufzüge (9/9) zurück 264-269 Elektrische Ausrüstung 264 Anforderungen an elektrische Sicherheitseinrichtungen 264.1 Sicherheitsschalter 264.11 Sprechen Sicherheitsschalter an, müssen ihre Schaltstücke mechanisch zwangsläufig geöffnet werden. Das Betätigungssystem zur zwangsläufigen Öffnungsbewegung muß formschlüssig ausgeführt sein. Der Vorlauf bei Zwangsöffnung darf im Störfall nicht mehr als das 2fache des Vorlaufs im ungestörten Betrieb sein. Die Z ... ...

Archivdatei - TRA 200 - Personenaufzüge, Lastenaufzüge, Güteraufzüge 230 - 239 Tragmittel

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRA 200 - Personenaufzüge, Lastenaufzüge, Güteraufzüge 210-219 Schachtöffnungen (2)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... TRA 200 Personenaufzüge, Lastenaufzüge, Güteraufzüge (2/9) zurück 210-219 Schachtöffnungen 210 Schachtzugänge 210.1 Schachtzugänge müssen mit Schachttüren versehen sein. 210.2 Die lichte Höhe der Schachtzugänge muß mindestens 1,8 m betragen. Überschreitet die lichte Höhe der Schachtzugänge die lichte Höhe des Fahrkorbzuganges um mehr als 5 cm, ist Nummer 249.1 entsprechend anzuwenden. F 210.4 Schachtzugänge von Feuerwehraufzügen müssen in Geschossen mit Aufenthaltsräumen im Sinne des Bauaufsicht ... ...

Archivdatei - TRA 200 - Personenaufzüge, Lastenaufzüge, Güteraufzüge 200-209 Fahrschacht, Triebwerksraum, Rollenraum

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRA 200 - Personenaufzüge, Lastenaufzüge, Güteraufzüge 261-263 Elektrische Ausrüstung (8) (1)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... TRA 200 Personenaufzüge, Lastenaufzüge, Güteraufzüge (8/9) Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.Regelwerk Technische Regeln, TRA TRA 260 261-263 Elektrische Ausrüstung 261 Elektrische Sicherheitseinrichtungen 261.1 Durch elektrische Sicherheitseinrichtungen muß bei Stillstand eine Fahrt verhindert sein und bei der Fahrt das Stillsetzen des Triebwerkes bewirkt werden, wenn die Sperrmittel der Türverschlüsse nicht eingerückt ... ...

Archivdatei - TRA 200 - Personenaufzüge, Lastenaufzüge, Güteraufzüge 210-219 Schachtöffnungen

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRA 200 - Personenaufzüge, Lastenaufzüge, Güteraufzüge 200-209 Fahrschacht, Triebwerksraum, Rollenraum (1)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.Regelwerk Technische Regeln, TRA Technische Regeln für Aufzüge TRA 200 - Personenaufzüge, Lastenaufzüge, Güteraufzüge Mai 1992 (BArbBl. 5/92 S. 30; 5/1994 S. 63; 12/1995 S. 47; GMBl. 28.01.2011 S. 161 aufgehoben) 200-209 Fahrschacht, Triebwerksraum, Rollenraum Zur Neuregelung: "TRBS - Technische Regeln für Betriebssicherheit" (DIN EN 81-1/2) Vorbemerkung Die in dieser TRA gen ... ...

Archivdatei - TRA 200 - Personenaufzüge, Lastenaufzüge, Güteraufzüge 260 Elektrische Ausrüstung (7)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... TRA 200 Personenaufzüge, Lastenaufzüge, Güteraufzüge (7/9) zurück 260 Elektrische Ausrüstung 260 Allgemeines 260.1 Allgemeine Anforderungen 260.11 Für die elektrische Ausrüstung sind die als VDE-Bestimmungen gekennzeichneten Normen anzuwenden, soweit in den TRA nichts anderes bestimmt ist. 260.12 Triebwerksraum müssen die Stromlaufpläne der Anlage vorhanden sein, aus denen ersichtlich ist, wie die in den TRA gestellten schaltungstechnischen Anforderungen erfüllt sind. 260.13 Steuerspannungen dür ... ...

Archivdatei - TRA 200 - Personenaufzüge, Lastenaufzüge, Güteraufzüge 270 - 279 Türverschlüsse (10) (1)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... TRA 260-269 270 - 279 Türverschlüsse 270 Allgemeine Anforderungen 270.1 (1) Der Aufzug darf erst anfahren können, wenn alle Schachttüren geschlossen und gesperrt sind. (2) Absatz 1 gilt nicht, soweit nach Nummern 265.1, 265.4 und 266.3 Abweichungen zulässig sind. (3) Türverschlüsse müssen mit einer elektrischen Sicherheitseinrichtung nach Nummer 261.1 Ziff. 1 ausgerüstet sein. 270.2 (1) Schachttüren dürfen nur geöffnet werden können, wenn das Triebwerk abgeschaltet ist und der Höhenunterschied z ... ...

Archivdatei - TRA 500 - Personen-Umlaufaufzüge 540-549 Lastaufnahmemittel und Führungen

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRA 500 - Personen-Umlaufaufzüge - Inhalt -

Demoversion
Suchausgabe
    • ... Technische Regeln, TRA TRA 500 - Inhalt - 500-509 Fahrschacht, Triebwerksraum 501 Schachtgrube und Schachtkopf 502 Fahrschachtwände 503 Lichtöffnungen und Verglasungen 504 Führungsschienen 505 Triebwerksraum 508 Aufzugsfremde Einrichtungen 510-519 Fahrschachtöffnungen 510 Fahrschachtzugänge 514 Hinweise an den Fahrschachtzugängen 515 Wartung 520-529 Triebwerk 520. Allgemeines 521. Betriebsgeschwindigkeit 527. Bremsen 528. Drehvorrichtungen 530-539 Tragmittel 530. Allgemeines 534. St ... ...

Archivdatei - TRA 500 - Personen-Umlaufaufzüge 560-569 Elektrische Ausrüstung

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRA 500 - Personen-Umlaufaufzüge 520-529 Triebwerk

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRA 500 - Personen-Umlaufaufzüge 530-539 Tragmittel

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRA 500 - Personen-Umlaufaufzüge 500-509 Fahrschacht, Triebwerksraum

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRA 500 - Personen-Umlaufaufzüge 510-519 Fahrschachtöffnungen

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRA 500 - Personen-Umlaufaufzüge 500-509 Fahrschacht, Triebwerksraum (1)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.Regelwerk Technische Regeln, TRA Technische Regeln für Aufzüge TRA 500 - Personen-Umlaufaufzüge Ausgabe September 1972 (ArbSch 10-11/1972 S. 393; BArbBl. 10/1985 S. 81; GMBl. 28.01.2011 S. 161 aufgehoben) Zur Neuregelung: "TRBS - Technische Regeln für Betriebssicherheit" 500-509 Fahrschacht, Triebwerksraum 501. Schachtgrube und Schachtkopf (Umsetzstellen) 501.1 Am unteren End ... ...

Archivdatei - TRA 104 - Richtlinie für die Prüfung von Fassadenaufzügen mit motorbetriebenem Hubwerk (1)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.Regelwerk Technische Regeln, TRA Technischen Regeln für Aufzüge TRA 104 - Richtlinie für die Prüfung von Fassadenaufzügen mit motorbetriebenem Hubwerk Ausgabe April 1981 (BArbBl. 7-8/81 S. 42; 5/19983 S. 56; GMBl. 28.01.2011 S. 161 aufgehoben) Zur Neuregelung: "TRBS - Technische Regeln für Betriebssicherheit" (TRBS 1201-4) 1. Geltungsbereich 1.1 Diese Richtlinie gilt für die ... ...

Archivdatei - TRA 101 - Richtlinie für die Prüfung von Bauteilen nach § 17 der Aufzugsverordnung

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRA 105 - Richtlinie für die Prüfung von Bauaufzügen mit Personenbeförderung (1)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.Regelwerk Technische Regeln, TRA Technischen Regeln für Aufzüge TRA 105 - Richtlinie für die Prüfung von Bauaufzügen mit Personenbeförderung Ausgabe April 1981 (BArbBl. 7-8/1981 S. 47; GMBl. 28.01.2011 S. 161 aufgehoben) Zur Neuregelung: "TRBS - Technische Regeln für Betriebssicherheit" (TRBS 1201-4) 1. Geltungsbereich 1.1 Diese Richtlinie gilt für die in den §§ 9, 10, 12, 13 ... ...

Archivdatei - TRA 102 Richtlinie für die Prüfung von Aufzugsanlagen

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRA 104 - Richtlinie für die Prüfung von Fassadenaufzügen mit motorbetriebenem Hubwerk

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRA 101 - Richtlinie für die Prüfung von Bauteilen nach § 17 der Aufzugsverordnung (2)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... TRA 101 - Prüfung von Bauteilen nach § 17 der Aufzugsverordnung (2) zurück 6. Geschwindigkeitsbegrenzer 6.1 Die der Bauteilprüfung zugrunde gelegte Nenneinrückgeschwindigkeit darf bei keiner möglichen Sperrstellung des Geschwindigkeitsbegrenzers überschritten und um nicht mehr als 10 % unterschritten werden. Hierzu sind mindestens 20 Versuche durchzuführen, die auch die Einrückgeschwindigkeit des für den Geschwindigkeitsbegrenzer vorgesehenen unteren Geschwindigkeitsbereiches erfassen; bei größe ... ...

Archivdatei - TRA 105 - Richtlinie für die Prüfung von Bauaufzügen mit Personenbeförderung

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRA 101 - Richtlinie für die Prüfung von Bauteilen nach § 17 der Aufzugsverordnung (1)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.Regelwerk Technische Regeln, TRA Technische Regeln für Aufzüge TRA 101 - Richtlinie für die Prüfung von Bauteilen nach § 17 der Aufzugsverordnung Ausgabe Juli 1980 (BArbBl. 11/1980 S. 77; 5/1983 S. 56; 6/1988 S. 41; GMBl 28.01.2011 S. 161 aufgehoben) Zur Neuregelung: "TRBS - Technische Regeln für Betriebssicherheit" 1. Geltungsbereich Diese Richtlinie gilt für die Prüfung von ... ...

Archivdatei - TRA 106 - Leitsysteme für Fernnotrufe

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRA 106 - Leitsysteme für Fernnotrufe (1)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.Regelwerk Technische Regeln, TRA Technische Regeln für Aufzüge TRA 106 - Leitsysteme für Fernnotrufe Ausgabe März 1990 (BArbBl. 3/1990 S. 87; 12/1995 S. 47; GMBl. 28.01.2011 S. 161 aufgehoben) Zur Neuregelung: "TRBS - Technische Regeln für Betriebssicherheit" (TRBS 2181) Allgemeines Bei Anschluß einer Aufzugsanlage an ein Leitsystem für Fernnotrufe (Notrufzentrale) ist die ... ...

Archivdatei - TRA 102 Richtlinie für die Prüfung von Aufzugsanlagen (1)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.Regelwerk Technische Regeln, TRA Technischen Regeln für Aufzüge TRA 102 Richtlinie für die Prüfung von Aufzugsanlagen* Ausgabe April 1981 (BArbBl. 7-8/81 S. 38; 5/1994 S. 63; 11/1997 S. 76; GMBl. 28.01.2011 S. 161 aufgehoben) Zur Neuregelung: "TRBS - Technische Regeln für Betriebssicherheit" (TRBS 1201-4) 1. Geltungsbereich 1.1 Diese Richtlinie gilt für die in den §§ 9, 10, ... ...

Archivdatei - TRA 1300 - Vereinfachte Personenaufzüge 1370 - 1379 Türverschlüsse

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRA 1300 - Vereinfachte Personenaufzüge 1340 - 1349 Fahrkorb, Gegengewicht

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRA 1300 - Vereinfachte Personenaufzüge - Inhalt -

Demoversion
Suchausgabe
    • ... Technische Regeln, TRA TRA 1300 - Inhalt - I. Vorbemerkung II. Allgemeines III. Begriffsbestimmungen IV. Hauptmerkmale 1300-1309 Fahrschacht, Triebwerksraum, Rollenraum 1301 Schachtgrube und Schachtkopf 1302 Schachtwände 1303 Lichtöffnungen und Verglasungen 1304 Führungsschienen 1305 Aufstellung des Triebwerkes 1306 Rollenraum 1307 Betretbare Räume unter der Fahrbahn des Fahrkorbes oder des Gegengewichtes 1308 Aufzugsfremde Einrichtungen 1309 Sonderausführungen 1310 - 1319 ... ...

Archivdatei - TRA 1300 - Vereinfachte Personenaufzüge 1350 - 1359 Fangvorrichtungen, Rohrbruchsicherungen, Geschwindigkeitsbegrenzer, Puffer (5)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück 1350 - 1359 Fangvorrichtungen, Rohrbruchsicherungen, Geschwindigkeitsbegrenzer, Puffer 1350 Fangvorrichtungen 1350.1 (1) Fahrkörbe, die nicht durch Stützketten oder unmittelbar durch Kolben getragen werden, müssen eine Fangvorrichtung haben. (2) Fahrkörbe von Aufzügen mit einer Schachtgrube nach Nummer 1301.3 Abs. 3 müssen eine Fangvorrichtung haben, die gemäß Nummer 1354.8 aktiviert wird. (3) Auf die Nummern 1350.9 und 1351.4 wird hingewiesen. 1350.2 (1) Fangvorrichtungen müssen durch ei ... ...

Archivdatei - TRA 1300 - Vereinfachte Personenaufzüge 1300 - 1309 Fahrschacht, Triebwerksraum, Rollenraum

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRA 1300 - Vereinfachte Personenaufzüge 1360 - 1369 Elektrische Ausrüstung

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRA 1300 - Vereinfachte Personenaufzüge 1350 - 1359 Fangvorrichtungen, Rohrbruchsicherungen, Geschwindigkeitsbegrenzer, Puffer

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...
 Seite:1 473 474 475 476 477 478 479 480 481 482 778 Zurück Weitere 150

Weitersuchen durch "Doppelklick" auf ein Wort in den Suchergebnissen (JavaScript erforderlich)