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Regelwerk, EU 2013, Lebensmittel - EU Bund

Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007 des Rates
- GMO-Verordnung -

(ABl. Nr. L 347 vom 20.12.2013 S. 671, ber. 2014 L 189 S. 261, ber. 2016 L 130 S. 18, ber. 2020 L 106 S. 12;
VO (EU) 1310/2013 - ABl. Nr. L 347 vom 20.12.2013 S. 865;
VO (EU) 2016/791 - ABl. Nr. L 135 vom 24.05.2016 S. 1 Inkrafttreten Gültig,
VO (EU) 2016/1166 - ABl. Nr. L 193 vom 19.07.2016 S. 17 Inkrafttreten;
VO (EU) 2016/1226 - ABl. Nr. L 202 vom 28.07.2016 S. 5 Inkrafttreten;
VO (EU) 2017/2393 - ABl. Nr. L 350 vom 29.12.2017 S. 15 Inkrafttreten Gültig A;
VO (EU) 2020/2220 - ABl. L 437 vom 28.12.2020 S. 1 Inkrafttreten Gültig A;
VO (EU) 2021/2117 - ABl. L 435 vom 06.12.2021 S. 262 Inkrafttreten Gültig, Übergangsbestimmungen, ber. 2023 L 192 S. 34 A;
VO (EU) 2023/2464 - ABl. L 2023/2464 vom 08.11.2023 Inkrafttreten Gültig)



Neufassung - Ersetzt die VO 1234/2007 -s. weitergeltende Bestimmungen der aufgehobenen VO 1234/2007 - Inkrafttreten Gültig /Anwenden - Entsprechungstabelle

Hebt die VO'en (EWG) 922/72, (EWG) 234/79, (EG) 1601/96 und (EG) 1037/2001 auf

Ergänzende Informationen
Liste zur Ergänzung der VO (EU) 1308/2013 in Bezug auf die/hinsichtlich ...

VO (EU) 2022/1408

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 42 Absatz 1 und Artikel 43 Absatz 2,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,

nach Stellungnahme des Rechnungshofs 1,

nach Stellungnahmen des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses 2,

nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen 3, gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren 4, in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) In der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel "Die GAP bis 2020: Nahrungsmittel, natürliche Ressourcen und ländliche Gebiete - die künftigen Herausforderungen" sind die potenziellen Herausforderungen, Ziele und Ausrichtungen für die Gemeinsame Agrarpolitik (im Folgenden "GAP") nach 2013 aufgeführt. Im Lichte der Debatte über diese Mitteilung sollte die GAP mit Wirkung vom 1. Januar 2014 reformiert werden. Diese Reform sollte sich auf alle Hauptinstrumente der GAP erstrecken, einschließlich der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates 5. Aufgrund des Umfangs einer solchen Reform ist es angezeigt, die genannte Verordnung aufzuheben und durch eine neue Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse zu ersetzen. Mit der Reform sollten auch die Bestimmungen, insbesondere diejenigen für mehr als einen Agrarsektor, soweit wie möglich harmonisiert, gestrafft und vereinfacht werden, auch indem sichergestellt wird, dass die Kommission nicht wesentliche Elemente von Maßnahmen im Wege delegierter Rechtsakte erlassen kann.

(2) Diese Verordnung sollte alle grundlegenden Elemente der gemeinsamen Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse enthalten.

(3) Diese Verordnung sollte für alle in Anhang I des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) (gemeinsam im Folgenden "die Verträge") aufgeführten landwirtschaftlichen Erzeugnisse gelten, um sicherzustellen, dass es eine gemeinsame Marktorganisation für alle diese Erzeugnisse gibt, wie in Artikel 40 Absatz 1 des AEUV vorgeschrieben.

(4) Es sollte klargestellt werden, dass die Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates

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