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Regelwerk, Gefahrgut/Transport / See / MSC

Entschließung MSC.402(96)
Anforderungen an Instandhaltung, eingehende Überprüfung, Funktionsprüfung, Überholung und Reparatur von Rettungsbooten und Bereitschaftsbooten, Aussetzvorrichtungen und Auslösemechanismen

Vom 5. Dezember 2016
(VkBl. Nr. 24 vom 30.12.2016 S. 869)



(angenommen am 19. Mai 2016)
Az.: 11-3-0
Siehe Fn. *

Der Schiffssicherheitsausschuss,

gestützt auf Artikels 28 Buchstabe b des Übereinkommens über die Internationale Seeschifffahrts-Organisation betreffend die Aufgaben des Ausschusses,

sowie gestützt auf die von ihm angenommenen Maßnahmen zur Verhinderung von Unfällen mit Rettungsbooten (MSC.1/Rundschreiben 1206/Rev. 1) und Vorläufigen Empfehlungen über Bedingungen für die Autorisierung von Dienstleistern für Rettungsboote, Aussetzvorrichtungen und unter Last auslösbaren Heißhaken (MSC.1/Rundschreiben 1277),

in der Erkenntnis der Notwendigkeit, eine einheitliche, sichere und dokumentierte Norm für Instandhaltung, eingehende Überprüfung, Funktionsprüfung, Überholung und Reparatur von Rettungsbooten (einschließlich Freifall-Rettungsbooten) und Bereitschaftsbooten (einschließlich schnellen Bereitschaftsbooten), Aussetzvorrichtungen und Auslösemechanismen zu erstellen,

im Hinblick darauf, dass er mit Entschließung MSC.404(96) Änderungen an den Regeln III/ 3 und III/ 20 des Internationen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See ("das Übereinkommen") hinsichtlich Instandhaltung, eingehender Überprüfung, Funktionsprüfung, Überholung und Reparatur von Rettungsbooten und Bereitschaftsbooten, Aussetzvorrichtungen und Auslösemechanismen angenommen hat,

auch im Hinblick darauf, dass die obengenannte Rege III/ 20 des Übereinkommens vorsieht, dass die Instandhaltung, eingehende Überprüfung, Funktionsprüfung, Überholung und Reparatur gemäß den Anforderungen an Instandhaltung, eingehende Überprüfung, Funktionsprüfung, Überholung und Reparatur von Rettungsbooten und Bereitschaftsbooten, Aussetzvorrichtungen und Auslösemechanismen ("die Anforderungen") ausgeführt werden,

nach Erwägung der vom Unterausschuss Schiffssysteme und Ausrüstungen auf seiner dritten Tagung gemachten Empfehlung bei seiner sechsundneunzigsten Tagung

  1. nimmt die Anforderungen für Instandhaltung, eingehende Überprüfung, Funktionsprüfung, Überholung und Reparatur von Rettungsbooten und Bereitschaftsbooten, Aussetzvorrichtungen und Auslösemechanismen, deren Wortlaut in der Anlage zur vorliegenden Entschließung wiedergegeben ist, an;
  2. fordert die Vertragsregierungen des Übereinkommens auf, zur Kenntnis zu nehmen, dass die Anforderungen mit Inkrafttreten der zugehörigen Änderungen an den Regeln III/ 3 und III/ 20 des Übereinkommens am 1. Januar 2020 wirksam werden;
  3. fordert die Vertragsregierungen des Übereinkommens ferner auf, von ihnen als geeignet erachtete Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass nationale Hersteller von Ausrüstungsgegenständen, die gemäß Kapitel III des Übereinkommens für den Einbau und die Verwendung an Bord von Schiffen zertifiziert sind, sich dazu verpflichten, unabhängigen Dienstleistern Ausrüstungsgegenstände, Bedienungsanleitungen, Spezialwerkzeuge, Ersatzteile, Ausbildungsmaßnahmen und Zubehörteile erforderlichenfalls rechtzeitig und kostengünstig zur Verfügung zu stellen;
  4. ersucht den Generalsekretär, allen Vertragsregierungen des Übereinkommens beglaubigte Abschriften dieser Entschließung und des Wortlauts der Anforderungen, die in der Anlage enthalten sind, zu übermitteln;
  5. ersucht den Generalsekretär ferner, allen Mitgliedern der Organisation, die nicht Vertragsregierungen des Übereinkommens sind, Abschriften dieser Entschließung und der Anlage zu übermitteln.

Anforderungen an Instandhaltung, eingehende Überprüfung, Funktionsprüfung, Überholung und Reparatur von Rettungsbooten und Bereitschaftsbooten, Aussetzvorrichtungen und Auslösemechanismen

1 Allgemeines

1.1 Die Zielsetzung dieser Anforderungen für Instandhaltung, eingehende Überprüfung, Funktionsprüfung, Überholung und Reparatur von Rettungsbooten und Bereitschaftsbooten, Aussetzvorrichtungen und Auslösemechanismen (die Anforderungen) ist es, eine einheitliche, sichere und dokumentierte Norm für Instandhaltung, eingehende Überprüfung, Funktionsprüfung, Überholung und Reparatur der in Absatz 2.1 aufgeführten Ausrüstung zu erstellen.

1.2 Die von diesen Anforderungen abgedeckten detaillierten Verfahren befinden sich in Abschnitt 6.

1.3 Diese Anforderungen beziehen sich auf die folgenden Regeln:

  1. Regel III/ 20 SOLAS - Einsatzbereitschaft, Instandhaltung und Inspektionen; und
  2. Regel III/ 36 SOLAS - Anleitungen für die Instandhaltung an Bord.

1.4 Das Unternehmen 1 soll sicherstellen, dass Instandhaltung, eingehende Überprüfung, Funktionsprüfung, Überholung und Reparatur an Bord seiner Schiffe in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen und Regel III/ 20

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