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Regelwerk, Technische Regeln, TRSK

TRSK 604 - Baumusterprüfung und Registrierung von Getränke- oder Grundstoffbehältern der Gruppen IIb und IVb
Technische Regeln für Getränkeschankanlagen (TRSK)

Ausgabe April 2000
(BAnz. vom 18. August 2000, Nr. 155a S. 26; 27.09.2002 S. 3777aufgehoben)



1 Geltungsbereich

Diese Technische Regel gilt für das Verfahren der Baumusterprüfung von Getränke- oder Grundstoffbehältern (Behälter) der Gruppen IIb und IVb sowie für deren Registrierung nach § 7 Abs. 6 SchankV durch die Zertifizierungsstelle.

Die Vorschriften der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Getränkeschankanlagenverordnung bleiben unberührt.

2 Allgemeines

Die Baumusterprüfung ersetzt die erstmalige Prüfung nach § 7 Abs. 4 SchankV.

Die Baumusterprüfung kann auch die Abnahmeprüfung des Behälters einschließen, wenn sie sich in ihrem Umfang auf die Abnahmeprüfung erstreckt, ausgenommen die Prüfung der Aufstellung.

Der Hersteller des Behälters bescheinigt, dass der Behälter mit dem geprüften Baumuster übereinstimmt, einer Druckprüfung unterzogen worden ist und nach dem Ergebnis der Druckprüfung den insoweit zu stellenden Anforderungen entspricht.

Wenn die Baumusterprüfung die Abnahmeprüfung einschließt, fügt der Hersteller oder Errichter eine Bescheinigung über die ordnungsgemäß durchgeführte Abnahmeprüfung des Behälters (Ordnungsprüfung, Prüfung der Ausrüstung) bei.

3 Prüfauftrag und Prüfunterlagen

3.1 Der Prüfauftrag zur Durchführung einer Baumusterprüfung sowie zur Registrierung derselben durch die Zertifizierungsstelle wird an den Sachverständigen gerichtet. Auftraggeber ist, wer den Behälter herstellt oder ausrüstet. In dem Prüfauftrag wird angegeben, ob sich die Baumusterprüfung auch auf die Abnahmeprüfung erstrecken soll.

3.2 Prüfauftrag

Es sind die Angaben in TRSK 603 Nr. 4.1 Satz 2 zu machen.

3.3 Prüfunterlagen

Es sind die Unterlagen nach TRSK 603 Nr. 4.2 einzureichen. Für den Fall, dass es sich um eine Baumusterprüfung einschließlich der Abnahmeprüfung handelt, sind zusätzlich einzureichen:

4 Durchführung und Bescheinigung der Baumusterprüfung

4.1 Der Sachverständige nimmt folgende Prüfungen an einem Baumuster vor:

4.1.1 Erstmalige Prüfung

Diese Prüfung umfasst die Vorprüfung, Bauprüfung und Druckprüfung entsprechend TRSK 603 Nr. 5.

4.1.2 Lebensmittelrechtliche Prüfung

Der Sachverständige überprüft, ob die Erklärung des Herstellers nach § 10 Abs. 5 der Bedarfsgegenständeverordnung vorliegt.

4.1.3 Abnahmeprüfung

Schließt die Baumusterprüfung auch die Abnahmeprüfung ein, erfolgt diese nach TRSK 605.

4.2 Über das Ergebnis der Baumusterprüfung stellt der Sachverständige einen Prüfbericht entsprechend § 7 Abs. 6 Nr. 1 SchankV aus (Baumusterprüfbericht, Anlage 1 und/oder 2). Die Gültigkeitsdauer des Baumusterprüfberichtes beträgt 10 Jahre, wenn nicht aus besonderem Grund eine längere Dauer möglich oder eine kürzere Dauer erforderlich ist. Der Sachverständige vermerkt die Gültigkeitsdauer im Baumusterprüfbericht.

4.3 Der Hersteller vereinbart mit dem Sachverständigen regelmäßige Nachprüfungen der Fertigung im Herstellerwerk dahingehend, ob die Voraussetzungen, unter denen die Baumusterprüfung durchgeführt wurden, noch gegeben sind. Die Prüfung wird in der Regel zweimal jährlich durchgeführt, soweit nicht aus besonderem Grund etwas anderes zu vereinbaren ist. Bei diesen Prüfungen wird auch geprüft, ob das Verzeichnis nach Nummer 6.3 die nötigen Aussagen enthält. Die vereinbarten Fristen werden im Baumusterprüfbericht vermerkt.

4.4 Soll die Gültigkeitsdauer eines Baumusterprüfberichtes wegen Ablaufs der in ihr vermerkten Frist verlängert werden, so erfolgt im Regelfall keine erneute Prüfung nach Nummer 4.1. Es wird vielmehr geprüft, ob zwischenzeitliche Änderungen in den Technischen Regeln für Getränkeschankanlagen oder der Fertigung bzw. Ausrüstung einer Verlängerung entgegenstehen. Hinsichtlich der Prüfung der Fertigung bzw. der Ausrüstung stützt sich der Sachverständige weitgehend auf die Ergebnisse der Prüfung nach Nummer 4.3 erster Satz.

5 Registrierung der Baumusterprüfung

5.1 Der Sachverständige sendet den nach Nummer 4.2 erstellten Baumusterprüfbericht zur Registrierung an die Zertifizierungsstelle.

5.2 Die Zertifizierungsstelle registriert den Baumusterprüfbericht, erstellt die Baumusterprüfbescheinigung und legt das Baumusterkennzeichen fest.

5.3 Eine Verlängerung der in der Baumusterprüfbescheinigung genannten Gültigkeitsdauer kann vor deren Ablauf aufgrund einer Prüfung nach Nummer 7.1 vereinbart werden. Der Sachverständige trägt auf dem Baumusterprüfbericht die Veränderung ein und unterrichtet hiervon die Zertifizierungsstelle, die die Fristverlängerung in die Baumusterprüfbescheinigung übernimmt.

5.4 Die Zertifizierungsstelle behält sich vor, die Baumusterprüfbescheinigung zurückzunehmen für die Fälle, dass

6 Prüfung der Behälter durch den Hersteller

6.1 Mit den Bescheinigungen nach Anlage 3 und 4, die der Hersteller nach § 7 Abs. 6 Nr. 2 SchankV ausstellt, bestätigt er, dass der von ihm dem Baumuster nachgebaute Behälter dem geprüften Baumuster entspricht und der Druckprüfung ohne sicherheitstechnisch bedenkliche Verformung standgehalten hat.

6.2 Der Prüfende versieht die von ihm geprüften Behälter mit dem Baumusterkennzeichen, das die Zertifizierungsstelle bestimmt hat.

6.3 Der Hersteller, führt über die geprüften Behälter ein Verzeichnis, in dem angegeben sind:

7 Änderungen

7.1 Beabsichtigt ein Hersteller, Behälter, für die eine Baumusterprüfung besteht, in geänderter Form herzustellen oder auszurüsten, so beauftragt er den Sachverständigen, insoweit eine erneute Baumusterprüfung durchzuführen und einen Nachtrag zum Baumusterprüfbericht auszustellen. Für diesen Prüfauftrag gelten die Nummern 3 und 5 entsprechend.

7.2 Stellt der Sachverständige bei der regelmäßigen Nachprüfung der Fertigung fest, dass die Voraussetzungen für die Erteilung der Baumusterprüfbescheinigung nicht mehr gegeben sind, teilt er dem Hersteller mit, dass innerhalb einer angemessenen Frist ein neuer Prüfauftrag erteilt werden muss; andernfalls ist über eine Rücknahme der Baumusterprüfbescheinigung zu befinden.

.

Muster des nach § 7 Abs. 6 Nr. 1 SchankV Baurausterprüfberichtes im Umfang der erstmaligen Prüfung von Getränke- oder Grundstoffbehälter der Gruppen IIb und IVb  Anlage 1
TRSK 604


Zertifizierungsstelle für Getränkeschankanlagen Original/Ausfertigung Prüf-Nr.:

Baumusterprüfbericht nach § 7 Abs. 6 Nr. 1 der Getränkeschankanlagenverordnung (SchankV)
im Umfang der erstmaligen Prüfung von Getränke- oder Grundstoffbehältern der Gruppen IIb und IVb

Neuantrag/Änderung


Für die Firma: ______________________________

______________________________

______________________________

wurde der mit nachstehenden Angaben auf dem Fabrikschild versehene Getränke- oder Grundstoffbehälter

Hersteller/Ausrüster:
Herstellerzeichen: Herstell-Nr.:
Zul. Betriebsüberdruck (bar): Herstelljahr:
Inhalt (l):  

der Baumusterprüfung in folgendem Umfang unterzogen:

1. Vorprüfung der Zeichnung(en) Nr.:

vom durch

2. Bauprüfung am:

Die Ausführung des Baumusters entspricht der (den) beigefügten Zeichnung(en) und in ihren wesentlichen Teilen der vorgeprüften Zeichnung.

3. Druckprüfung am:

Der Getränke- oder Grundstoffbehälter wurde einer Druckprüfung mit ............... bar mit Erfolg unterzogen. Es wird bestätigt, dass das Baumuster den Anforderungen der SchankV bzw. der TRSK 604 entspricht.

Gültigkeitsdauer dieser Baumusterbescheinigung:

Vereinbarte Frist der regelmäßigen Prüfungen der Fertigung nach TRSK 604 Nr. 4.3: ..................

Prüfzeichen nach TRSK 603 Nr. 6.2: [ ] ja [ ] nein

Der Herstellerbescheinigung beizufügende Unterlagen: Abdruck der registrierten Baumusterprüfbescheinigung,

Die Abnahmeprüfung nach § 7 Abs. 4 SchankV ist noch erforderlich.

Anlagen:

Ort/Datum:   Baumusterkennzeichen nach Registrierung
  Der Sachverständige/Unterschrift  

SK __________-___________

________________
*!Nicht Zutreffendes streichen!


.

 Muster des Baumusterprüfberichtes nach § 7 Abs. 6 Nr. 1 SchankV im der einschließlich Umfang der erstmaligen von Prüfung Getränke- oder Grundstoffbehältern Prüfung der Ausrüstung Gruppen IIb und IVb Anlage 2
TRSK 604


Zertifizierungsstelle für Getränkeschankanlagen Original/Ausfertigung Prüf-Nr.:

Baumusterprüfbericht nach § 7 Abs. 6 Nr. 1 der Getränkeschankanlagenverordnung (SchankV) im
Umfang der erstmaligen Prüfung einschließlich Prüfung der Ausrüstung von
Getränke- oder Grundstoffbehältern der Gruppen IIb und IVb

Neuantrag/Änderung


Für die Firma ______________________________

______________________________

______________________________


wurde der mit nachstehenden Angaben auf dem Fabrikschild versehene Getränke- oder Grundstoffbehälter Hersteller/Ausrüster:

Hersteller/Lieferer: _______________________________________
Herstellerzeichen: _________________ Herstell-Nr.: _______________
Zul. Betriebsüberdruck (bar) : ___________ Herstelljahr: ________________
Inhalt (l): _________  

der Baumusterprüfung einschl. der Prüfung der Ausrüstung unterzogen.

Die Baumusterprüfung im Umfang der erstmaligen Prüfung ist durchgeführt worden
am ___________ durch ____________________________
Baumusterprüfbescheinigung vom ___________________
Die Prüfung der Ausrüstung am _____________ergab:

1. Art der Druckerzeugung ________________________
Vordruck (bar) ________________________
2. Druckmindereinrichtung
Baumusterkennzeichen SK ______-_______
3. Absperrvorrichtung für
Hinterdruckgasleitung ________________________
Baumusterkennzeichen SK______-_______
4. Sicherheitsventil

Ansprechüberdruck

Baumusterkennzeichen

Sicherung gegen

Verstellen

Feder

_____________

SK ____ - _______
Plombe
Kennzeichen

Feder

_____________

SK ____ - _______
Plombe
Kennzeichen

Feder

_____________

SK ____ - _______
Plombe
Kennzeichen

5. Überdruckmessgerät

mit Marke bei Betriebsüberdruck

Anzeigebereich

Anschluss für Kontroll-
überdruckmessgerät

_________bar
von ____ bis _____

vorhanden

_________bar
von ____ bis _____

vorhanden

_________bar
von ____ bis _____

vorhanden

6. Weitere Ausrüstungsteile z.B. Druckregeleinrichtung
Baumusterkennzeichen SK ____ - _______

Es wird bestätigt, dass das Baumuster den Anforderungen der Getränkeschankanlagenverordnung entspricht.
Gültigkeitsdauer dieser Baumusterbescheinigung: _____________________________
Vereinbarte Frist der regelmäßigen Fertigungsprüfung nach TRSK 604 Nr. 4.3: _______________________
Prüfzeichen nach TRSK 603 Nr. 6.2: _______________________

Der Herstellerbescheinigung beizufügende Unterlagen:

Die Prüfung der Aufstellung des nach dieser Baumusterprüfbescheinigung ausgerüsteten Getränkebehälters ist noch erforderlich.

Anlagen:

Baumusterkennzeichen nach Registrierung : SK ____ - _______ Der Sachverständige/Unterschrift
Ort/Datum: _______________________ _______________________



.

  Muster der Herstellerbescheinigung für nicht ausgerüstete Getränke- oder Grundstoffbehälter der Gruppen IIb und IVb Anlage 3
TRSK 604


Firmenbezeichnung: ______________________________

______________________________

______________________________


Muster der Herstellerbescheinigung für nicht ausgerüstete
Getränke- oder Grundstoffbehälter der Gruppen IIb und IVb

Der Getränke- oder Grundstoffbehälter mit den nachstehenden Angaben auf dem Fabrikschild

Hersteller/Lieferer: _______________________________________
Herstellerzeichen: _________________ Herstell-Nr.: _______________
Zul. Betriebsüberdruck (bar) : ___________ Herstelljahr: ________________
Inhalt (l): _________  
Baumusterkennzeichen: SK _______-_______  
nach Zeichnung-Nr.: ___________ Datum: ________________
stimmt mit dem geprüften Baumuster überein.

Für die in Zeichnung-Nr. angeführten Werkstoffe liegen Bescheinigungen über Werkstoffprüfungen vor, soweit diese nicht beigefügt sind.

Die Druckprüfung wurde am wie folgt durchgeführt: Prüfdruck (bar):

Druckprüfmittel:

Bei der Druckprüfung war der Getränkebehälter dicht.

Er zeigte keine sicherheitstechnisch bedenklichen Verformungen. Prüfzeichen:

Bemerkungen für den Betreiber:

Die Ausrüstung wurde nicht geprüft.

Die Abnahmeprüfung/Prüfung der Aufstellung (§ 7 Abs. 4 und 5 der Getränkeschankanlagenverordnung (SchankV) und TRSK 605 Nr. 4.3) durch den Sachverständigen/Sachkundigen ist noch erforderlich. *

Der Getränkebehälter unterliegt nach § 12 Abs. 2 SchankV wiederkehrenden Prüfungen. Anlagen:

Ort/Datum Hersteller

(Stempel /Unterschrift)

* ) Nicht Zutreffendes streichen!

.

  Muster der für ausgerüstete Getränke- Herstellerbescheinigung oder Grundstoffbehälter betriebsfähig der Gruppen IIb und IVb Anlage 4
TRSK 604


Firmenbezeichnung: ______________________________

______________________________

______________________________


Muster der Herstellerbescheinigung für betriebsfähig ausgerüstete
Getränke- oder Grundstoffbehälter
der Gruppen IIb und IVb

Die Ausrüstung des Getränke- oder Grundstoffbehälters mit den nachstehenden Angaben auf dem Fabrikschild

Hersteller/Lieferer: _______________________________________
Herstellerzeichen: _________________ Herstell-Nr.: _______________
Zul. Betriebsüberdruck (bar) : ___________ Herstelljahr: ________________
Inhalt (l): _________  
Baumusterkennzeichen: SK _______-_______  
nach Zeichnung-Nr.: ___________ Datum: ________________
stimmt mit der Ausrüstung des geprüften Baumusters hinsichtlich Art, Anzahl, Einbaustelle und Beschaffenheit
der Ausrüstungsteile sowie mit der Art der Druckerzeugung und der Verbindung
mit dem Getränke- oder Grundstoffbehälter überein.

Verwendungszweck: ortsbeweglich - ortsfest

Die Prüfung der Funktion und Wirksamkeit der Sicherheits- und Messeinrichtungen ergab keine Beanstandung.

Prüfzeichen: ___________

Bemerkungen für den Betreiber: _______________________

Die Prüfung der Aufstellung durch den Sachkundigen ist noch erforderlich.

Der Getränkebehälter unterliegt nach § 12 Abs. 2 der Getränkeschankanlagenverordnung wiederkehrenden Prüfungen.

Anlagen:

Ort/Datum ___________________ Hersteller: ________________________
(Stempel/Unterschrift)

*) Nicht Zutreffendes streichen

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