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"EU-Recht"
Drucksache 516/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 in Bezug auf Flugplätze, Flugverkehrsmanagement und Flugsicherungsdienste - COM(2013) 409 final
... sofern die Freistellung im Einklang mit den allgemeinen Sicherheitszielen dieser Verordnung und anderen Vorgaben des EU-Rechts steht.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Geltungsbereich Artikel 1 der Verordnung EG Nr. 216/2008
3.2. Ziele Artikel 2
3.3. Erklärungen ab Artikel 3 durch die gesamte Verordnung hinweg
3.4. Begriffsbestimmungen Artikel 3
3.5. ATM/ANS Artikel 8b
3.6. Grundlegende Anforderungen Anhang Vb
3.7. Verschiedenes
4. Fakultative Angaben
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 13 Qualifizierte Stellen
Artikel 37a Exekutivrat
Artikel 39a Ernennung des Exekutivdirektors
Artikel 39b Ernennung der Stellvertretenden Exekutivdirektoren
Artikel 65b Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 65c Dringlichkeitsverfahren
Artikel 66a Sitzabkommen und Arbeitsvoraussetzungen
Artikel 66b Sicherheitsvorschriften für den Schutz von Verschlusssachen und nicht als Verschlusssache eingestuften sensiblen Informationen
Artikel 2
Drucksache 68/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung - ElektroStoffV )
... Während der Regelungstext einen Vorrang speziellerer Vorschriften vor den Anforderungen der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung festlegt, räumt die Begründung zur Vorschrift missverständlich der "jeweils weitergehenden Anforderung" den Vorrang ein. Soweit "weitergehend" als "strenger" oder "niedrigere Grenzwerte" verstanden würde, könnte daraus der Schluss gezogen werden, die niedrigeren Grenzwerte der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung müssten auch von Batterien eingehalten werden, die in Geräte eingebaut oder diesen beigefügt sind. Dies würde aber EU-Recht widersprechen. Auch die in § 1 Absatz 1 des aktuellen
Drucksache 705/13
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und des
Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
... VII. Vereinbarkeit mit EU-Recht
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
Artikel 2 Änderung der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziele und wesentliche Regelungen
II. Notwendigkeit staatlicher Maßnahmen
III. Erfüllungsaufwand und Informationspflichten
Für die Wirtschaft pharmazeutische Unternehmer
Für verschreibende Personen
Marginaler wiederkehrender Erfüllungsaufwand
Weitere Kosten
IV. Nachhaltigkeit
VI. Befristung
VII. Vereinbarkeit mit EU-Recht
VIII. Zustimmungsbedürftigkeit und Einvernehmen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe e
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2619: Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung und der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 479/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Verstärkung der Bekämpfung des Zigarettenschmuggels und anderer Formen des illegalen Handels mit Tabakerzeugnissen - Eine umfassende EU-Strategie - COM(2013) 324 final
... Der illegale Tabakhandel ist jedoch nicht nur ein wirtschaftliches Problem. Er wirkt sich nicht nur sehr negativ auf die Einnahmen der Mitgliedstaaten und der EU aus, sondern verstärkt auch die Schattenwirtschaft. Tätig sind in diesem Bereich fast ausschließlich organisierte kriminelle Gruppen, die grenzübergreifend agieren. Aus gesundheitlicher Sicht untergräbt der illegale Handel zudem politische Initiativen zur Verringerung des Konsums von Tabakerzeugnissen, insbesondere in anfälligen Gruppen wie jungen Menschen und Personen mit geringem Einkommen. Illegale Tabakerzeugnisse werden größtenteils nicht gemäß den Anforderungen der EU-Rechtsvorschriften für Tabakerzeugnisse5 hergestellt.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Art und Ausmass des Problems des illegalen Tabakhandels in der EU
2.1. Die Art des illegalen Handels
2.2. Ausmaß des illegalen Handels in der EU
2.3. Ursprungsländer illegaler Tabakerzeugnisse außerhalb der EU
2.4. Illegale Herstellung in der EU
2.5. Beschlagnahmte Marken und Orte der Beschlagnahmen
3. Faktoren, die zum illegalen Handel beitragen
3.1. Große Anreize und erhebliche Schlupflöcher
3.2. Kontrollmaßnahmen entlang der Lieferkette sind der Bedrohung nicht angemessen
3.3. Probleme der Strafverfolgungsbehörden
3.3.1. Zoll- und Steuerbehörden
3.3.1.1. Risikomanagement
3.3.1.2. Kontrollmethoden, Ausrüstung, Fortbildung und IT-Instrumente
3.3.2. Andere Behörden
3.3.3. Zusammenarbeit zwischen Behörden und EU-Akteuren
3.3.4. Korruption
3.3.5. Internationale Zusammenarbeit mit Behörden von Drittländern
3.4. Geringe Abschreckung: Sanktionen der Mitgliedstaaten fallen relativ milde aus
4. Weitere Vorgehensweise
4.1. Maßnahmen zur Verringerung der Anreize
4.2. Maßnahmen zur Sicherung der Lieferkette
4.3. Maßnahmen für eine wirksamere Durchsetzung der Vorschriften
4.3.1. Bewältigung der Probleme der Strafverfolgungsbehörden in der EU
4.3.1.1. Risikomanagement
4.3.1.2. Operative Aktionen
4.3.1.3. IT-Tools und -ausrüstung
4.3.1.4. Zusammenarbeit zwischen den EU-Behörden
4.3.1.5. Besondere Problembereiche
4.3.2. Intensivierung der Zusammenarbeit mit wichtigen Ursprungs- und Durchfuhrländern
4.4. Verschärfung der Sanktionen
5. Fazit
Drucksache 513/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Auf dem Weg zu einem allgemeinen europäischen Rahmen für den kollektiven Rechtsschutz COM(2013) 401 final
... Die Justizpolitik der EU ist auf den Aufbau eines echten Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Dienste der Bürger und Unternehmen gerichtet.1 Bürger wie Unternehmen sollten ihre Rechte gerade bei Streitsachen mit Bezug zu einem anderen EU-Mitgliedstaat und in Fällen, in denen die ihnen kraft Unionsrecht zustehenden Rechte verletzt wurden, wirksam durchsetzen können. Hierzu müssen gegebenenfalls verfahrensrechtliche Lösungen auf der Grundlage von EU-Recht gefunden werden. Die Arbeiten im Bereich des Verfahrensrechts haben bereits eine Reihe von Regelungen hervorgebracht, die den Zugang zum Recht erleichtern. Das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen2 beispielsweise ist ein vereinfachtes, kostengünstiges europäisches Zivilverfahren, das Verbrauchern die Geltendmachung ihrer Ansprüche aus Käufen im Ausland erleichtert. Mit dem Europäischen Mahnverfahren3 können Unternehmen ihre ausstehenden Forderungen in anderen Mitgliedstaaten schneller eintreiben. Die Mediationsrichtlinie4, die für alle grenzübergreifenden Zivilrechtsstreitigkeiten gilt, fördert die alternative Streitbeilegung und spart Zeit und Kosten bei Streitsachen mit Auslandsbezug. Noch weiter gehen im Bereich des Verbraucherschutzes5 die unlängst erlassene Richtlinie über Formen der alternativen
1. Einleitung
1.1. Zweck dieser Mitteilung
1.2. Was bedeutet kollektiver Rechtsschutz?
1.3. Stand des kollektiven Rechtsschutzes in der Europäischen Union
2. Wesentliche Ergebnisse der öffentlichen Konsultation
2.1. Beiträge der Teilnehmer
2.2. Mögliche Vor- und Nachteile des kollektiven Rechtsschutzes
2.2.1. Vorteile: Zugang zur Justiz und wirksamere Rechtsverfolgung
2.2.2. Nachteil: Gefahr von Klagemissbrauch
2.3. Entschließung des Europäischen Parlaments von 2012
3. Komponenten eines Allgemeinen Europäischen Rahmens für den Kollektiven Rechtsschutz
3.1. Verhältnis zwischen öffentlicher Rechtsdurchsetzung und privater kollektiver
3.2. Zulässigkeit des kollektiven Rechtsschutzes
3.3. Klagebefugnis
3.4. Optin vs. optout
3.5. Effektive Information potenzieller Kläger
3.6. Verhältnis zwischen privater kollektiver Rechtsverfolgung und öffentlicher
3.7. Effektive Rechtsdurchsetzung im Wege grenzübergreifender Kollektivklagen mithilfe des Internationalen Privatrechts
3.8. Möglichkeit der außergerichtlichen kollektiven Streitbeilegung
3.9. Finanzierung des kollektiven Rechtsschutzes
3.9.1. Finanzierung durch Dritte
3.9.2. Finanzierung aus öffentlichen Mitteln
3.9.3. Wer verliert, zahlt
4. Fazit
Drucksache 768/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Anpassung von Rechtsakten, in denen auf das Regelungsverfahren mit Kontrolle Bezug genommen wird, an Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union - COM(2013) 451 final; Ratsdok. 12730/13
... 1. Der Bundesrat sieht die Notwendigkeit der Anpassung von EU-Rechtsakten an den Vertrag von Lissabon (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)).
Zu den Vorlagen allgemein
Zu den Rechtsakten im Anhang
Drucksache 68/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung - ElektroStoffV )
... Der Bundesrat weist darauf hin, dass eine solche Auslegung auch auf Grund von EU-Recht geboten ist. Die entsprechenden Regelungen in Artikel7 Buchstabe i, Artikel 9 Buchstabe f und Artikel 10 Buchstabe c der Richtlinie
Anlage Entschließung zur Verordnung zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung - ElektroStoffV)
Drucksache 665/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung
... Insoweit ist eine Differenzierung zwischen gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen sachgerecht. Auch wenn es nach der Rechtsprechung des EuGH für die Melde- bzw. Registrierungspflicht grundsätzlich nicht auf die einzelnen Abfallarten ankommt, so ist zu berücksichtigen, dass die EU-rechtliche Registerpflicht des Artikels 26 EG-Abfallrahmenrichtlinie
Drucksache 455/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Freisetzung des Cloud-Computing-Potenzials in Europa - COM(2013) 3132 final
... Im Hinblick auf die Anwendung des Rechts von Drittstaaten und mögliche Konflikte achtet die Kommission besonders aufmerksam auf in Drittländern geltende Rechtsvorschriften, durch deren etwaige extraterritoriale Anwendung das Grundrecht der Bürger auf Schutz ihrer personenbezogenen Daten möglicherweise untergraben werden könnte. Nach den Regeln des Völkerrechts kann ein ausländischer Rechtsakt als solcher das einschlägige EU-Recht oder die Gesetze der Mitgliedstaaten nicht außer Kraft setzen, auch nicht im Bereich des Datenschutzes. Diese Frage wird in Erwägungsgrund 90 der vorgeschlagenen Verordnung angesprochen: Datenübermittlungen sollten daher nur zulässig sein, wenn die in dieser Verordnung festgelegten Bedingungen für Datenübermittlungen in Drittländer eingehalten werden. Dies kann unter anderem der Fall sein, wenn die Weitergabe aus einem wichtigen öffentlichen Interesse erforderlich ist, das im Unionsrecht oder im Recht des Mitgliedstaats, dem der für die Verarbeitung Verantwortliche unterliegt, anerkannt ist. Folglich sollten die internationalen Kooperationsmechanismen wie Rechtshilfeabkommen auch künftig die geeigneten Kanäle für die Übermittlung personenbezogener Daten zu Strafverfolgungszwecken sein.
Drucksache 692/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über neue psychoaktive Substanzen - COM(2013) 619 final
... Durch die Anwendung ein und derselben strafrechtlichen Bestimmungen sowohl auf kontrollierte Drogen als auch auf ebenso schädliche neue psychoaktive Substanzen mit hohem Risiko würde die Abschreckung gegen den Handel mit derartigen Substanzen und gegen den Einstieg krimineller Vereinigungen in einen solchen Handel verstärkt und gleichzeitig der EU-Rechtsrahmen für den Drogenbereich verschlankt und präzisiert.
Drucksache 524/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens "Aufbauhilfe" und zur Änderung weiterer Gesetze (Aufbauhilfegesetz)
... VII. Vereinbarkeit mit EU-Recht
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Aufbauhilfe(Aufbauhilfefonds-Errichtungsgesetz - AufbhG)
§ 1 Errichtung des Fonds
§ 2 Zweck und Mittelverwendung; Verordnungsermächtigung
§ 3 Stellung im Rechtsverkehr
§ 4 Finanzierung des Fonds
§ 5 Wirtschaftsplan und Haushaltsrecht
§ 6 Rechnungslegung
§ 7 Verwaltungskosten
Artikel 2 Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
Artikel 3 Gesetz über die vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bei hochwasserbedingter Insolvenz
§ 1
§ 2
Artikel 4 Änderung des Entflechtungsgesetzes
§ 2 Finanzierung beendeter Gemeinschaftsaufgaben
§ 3 Finanzierung beendeter Finanzhilfen
§ 5 Zweckbindung
§ 6 Überweisung an die Länder
Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Inhalt des Gesetzes
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Finanzielle Auswirkungen
IV. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
V. Weitere Kosten
VI. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
VII. Vereinbarkeit mit EU-Recht
VIII. Nachhaltigkeit
C. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr.2638: Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Aufbauhilfe und zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (Aufbauhilfegesetz)
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 717/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Bewertung der nationalen Reglementierungen des Berufszugangs - COM(2013) 676 final
... Der Zugang zu beruflichen Tätigkeiten, deren Ausübung eine besondere Kenntnis technischer Regeln oder Verfahren erfordert, können auf nationaler Ebene der obligatorischen Zertifizierung unterliegen. In einigen Fällen leitet sich diese Verpflichtung aus den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften ab. Der größte Unterschied zwischen diesem Ansatz und der vorstehend beschriebenen Praxis der vorbehaltenen Tätigkeiten besteht darin, dass die Qualifikationsanforderung nicht ausschließlich an den Beruf geknüpft ist. Die Ausübung einiger weniger besonders technischer Dienstleistungen setzt den Besitz eines Befähigungsnachweises, der von Angehörigen verschiedener Berufe erworben werden könnte, voraus.
1. Einleitung
2. warum IST ES wichtig, ALLE Berufe einer überprüfung zu unterziehen?
2.1 Mögliche Vorteile einer Reglementierung des Berufszugangs
2.1.1 Dem Verbraucher helfen, die Qualität einer Dienstleistung zu bewerten
2.1.2 Das ordnungsgemäße Funktionieren der Wirtschaft in einem Mitgliedstaat unterstützen
Verbraucherschutz und Gemeinwohl
Auswirkungen auf Dritte
2.2 Vorteile einer Öffnung des Berufszugangs
2.2.1 Größere Auswahl für den Verbraucher zu einem niedrigeren Preis Niedrigere Preise
Größere Auswahl für die Verbraucher
2.2.2 Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung der Beschäftigung auf nationaler Ebene
Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit
Förderung der Beschäftigung
2.3 Bewertung der ökonomischen Auswirkungen von Reglementierungen
2.4 Fachkräften die Nutzung der Vorteile des Binnenmarkts ermöglichen
2.5 Notwendigkeit vollständiger Transparenz und einer fundierten Analyse
3. WIE WIRD die Kommission die gegenseitige Evaluierung Durchführen?
3.1 Umfang
3.2 Bewertung der Berechtigung der Reglementierung
3.2.1 Mehrschichtigkeit der Reglementierung
3.2.2 Schutzmaßnahmen durch Bildungssysteme oder Arbeitgeber
3.2.3 Vorschriften auf regionaler Ebene
3.3 Bewertung der Verhältnismäßigkeit der Reglementierung
3.3.1 Umfang und Anzahl der vorbehaltenen Tätigkeiten
3.3.2 Auswirkungen auf die Dienstleistungsempfänger und auf den Markt
3.3.3 Alternative Modelle im Vergleich
4. der Arbeitsplan
4.1 Erste Phase: Bestandsaufnahme der reglementierten Berufe in jedem Mitgliedstaat
4.2 Zweite Phase November 2013 - April 2015 : Überprüfung, Evaluierung und nationale Aktionspläne für die erste Gruppe von Wirtschaftszweigen
4.3 Dritte Phase Juni 2014 - Januar 2016 : Überprüfung, Evaluierung und nationale Aktionspläne für die zweite Gruppe von Wirtschaftszweigen
5. Schlussfolgerungen
Anhang I Unterschiedliche Ansätze für die Reglementierung beruflicher Tätigkeiten
1. Reglementierte Berufe in Verbindung mit vorbehaltenen Tätigkeiten
2. Berufliche Tätigkeiten, deren Reglementierung durch eine obligatorische Zertifizierung erfolgt
3. Geschützte Berufsbezeichnungen
4. Systeme der Zertifizierung auf freiwilliger Basis
Anhang II
Drucksache 626/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Sondervermögens "Energie- und Klimafonds" und zur Änderung des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung
... VII. Vereinbarkeit mit EU-Recht
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Energie- und Klimafonds
Artikel 2 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Inhalt des Gesetzes
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Finanzielle Auswirkungen Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
IV. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
V. Weitere Kosten
VI. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
VII. Vereinbarkeit mit EU-Recht
VIII. Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2614: Gesetz zur Stärkung des Sondervermögens Energie und Klimafonds und zur Änderung des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 418/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontogebühren, den Wechsel von Zahlungskonten und den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen - COM(2013) 266 final
... 8. Aufgrund europarechtlicher Vorgaben sind Zahlungsdienstleister seit Einführung der SEPA-Überweisung nicht mehr verpflichtet, den Namen des Empfängers mit der Kontonummer auf dem Überweisungsformular abzugleichen. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen deshalb bei der Verwendung der Zahlen- und Buchstabencodes sehr aufmerksam sein. Falsche Angaben, zum Beispiel durch einen Zahlendreher verursacht, gehen grundsätzlich zu ihren Lasten. Die EU sollte die Gelegenheit nutzen, diese für Verbraucherinnen und Verbraucher ungünstige, durch EU-Recht hervorgerufene Entwicklung zu korrigieren und die Banken zu einem Hinweis an den Kunden bei offensichtlicher Diskrepanz zwischen angegebener Kontonummer des Überweisungsempfängers und angegebenem Kontoinhaber zu verpflichten.
Drucksache 38/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates zur Einführung einer gemeinschaftlichen Kontrollregelung zur Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik - COM(2013) 9 final
... "(14) ‚Gebiet mit Fangbeschränkungen’: ein durch einen verbindlichen EU-Rechtsakt festgelegtes Meeresgebiet unter der Gerichtsbarkeit eines Mitgliedstaats, in dem die Ausübung von Fischereitätigkeiten entweder untersagt oder eingeschränkt ist;"
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
2. Ergebnisse der Konsultation von Interessengruppen und Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
- Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
- Rechtsgrundlage
- Subsidiaritätsprinzip
- Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Artikel 13 Neue Technologien
Artikel 51a Durchführungsbestimmungen
Artikel 61 Wiegen von Fischereierzeugnissen nach der Beförderung vom Anlandeplatz
Artikel 65 Ausnahmen von der Verkaufsbelegsvorschrift
Artikel 79 EU-Inspektoren
Kapitel IV Befristete Maßnahmen
Artikel 108 Befristete Maßnahmen
Artikel 111a Durchführungsbestimmungen zur Umsetzung der Datenvorschriften
Artikel 116a Durchführungsbestimmungen für Websites und Webdienste
Artikel 119 Ausschussverfahren
Artikel 119a Befugnisübertragung
Artikel 2
Drucksache 318/13
Verordnungsantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Tierschutz -Nutztierhaltungsverordnung
... Umsetzung des EU-Richtlinientextes und damit Klarstellung des EU-rechtlich Gewollten:
Drucksache 199/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und der Verordnung (EG) Nr. 2027/97 über die Haftung von Luftfahrtunternehmen bei der Beförderung von Fluggästen und deren Gepäck im Luftverkehr - COM(2013) 130 final
... Übereinkommens (umgesetzt in EU-Recht durch die Verordnung (EG) Nr. 2027/972) können Fluggäste bei unsachgemäßer Behandlung des Gepäcks einen Entschädigungsanspruch haben (maximal ca. 1200 EUR), sofern das Luftfahrtunternehmen nicht nachweisen kann, dass es alle zumutbaren Maßnahmen zur Schadensvermeidung ergriffen hat oder dass die Ergreifung dieser Maßnahmen unmöglich war. Im Gegensatz zur Verordnung (EG) Nr. 261/2004 sieht aber weder die Verordnung (EG) Nr. 2027/97 noch das
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1. Geltender Rechtsrahmen
1.2. Jüngste Entwicklungen
2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzung
2.1. Konsultationsprozess
2.2. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Rechtsgrundlage
3.3. Ausführliche Erläuterung des Vorschlags
3.3.1. Wirksame und einheitliche Durchsetzung der Fluggastrechte
3.3.1.1. Klärung wesentlicher Grundsätze
3.3.1.2. Wirksame und einheitliche Sanktionen
3.3.1.3. Effiziente Bearbeitung individueller Ansprüche und Beschwerden
3.3.2. Stärkere Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Luftfahrtunternehmen
3.3.3. Bessere Durchsetzung der Fluggastrechte in Bezug auf unsachgemäß behandeltes Gepäck
3.3.4. Anpassung der Haftungshöchstbeträge an den allgemeinen Preisanstieg
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Artikel 1
‚Artikel 6 Große Verspätungen
‚Artikel 6a Verpasste Anschlussflüge
‚Artikel 8 Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Beförderung
‚Artikel 13 Regressansprüche
‚Artikel 14 Verpflichtung zur Information der Fluggäste
‚Artikel 16 Durchsetzung
‚Artikel 16a Forderungen und Beschwerden von Fluggästen
Artikel 16b Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission
Artikel 16c Ausschussverfahren
‚Artikel 17 Bericht
Artikel 2
‚Artikel 6a
Artikel 6b
Artikel 6c
Artikel 6d
Artikel 6e
‚Artikel 7
Artikel 3
Anhang 1
Anhang : Nicht erschöpfende Liste außergewöhnlicher Umstände im Sinne dieser Verordnung
Anhang 2
Anhang Haftung von Luftfahrtunternehmen für Fluggäste und deren Reisegepäck
Schadensersatz BEI TOD ODER Körperverletzung
3 VORSCHUSSZAHLUNGEN
VerspätungEN BEI der Beförderung von FluggästeN
Verlust, BESCHÄDIGUNG ODER Verspätung von Reisegepäck
HÖHERE HAFTUNGSGRENZE für Reisegepäck
Fristen für Beanstandungen BEIM Reisegepäck
Haftung des Vertraglichen und des Ausführenden LuftfahrtunternehmenS
3 KLAGEFRISTEN
Grundlage dieser Informationen
Drucksache 807/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Gemeinsam für eine wettbewerbsfähige und ressourceneffiziente Mobilität in der Stadt - COM(2013) 913 final
... 8. Er unterstützt die Auffassung der Kommission, dass durch die EU-Rechtsvorschriften zur Luftqualität und durch zunehmend strengere Emissionsnormen für Kraftfahrzeuge die Bürgerinnen und Bürger vor schädlichen Emissionen, Schadstoffeinträgen und Partikeln geschützt werden sollen. Vor diesem Hintergrund begrüßt es der Bundesrat, wenn die Kommission bei der Festlegung von ambitionierten, realistischen Emissionsgrenzwerten für Fahrzeuge (EURO-Normen) und bei der Förderung umweltfreundlicherer Verkehrsträger und - Technologien (wie z.B. der E-Mobilität) weiter aktiv ist.
Drucksache 372/13
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... T. in der Erwägung, dass der Empfehlungsentwurf somit nicht erfolgreich und der Bürgerbeauftragte der Auffassung war, dass der vorliegende Fall ein Beispiel für eine Situation ist, in der die Kommission im Zusammenhang mit einem eindeutigen Verstoß gegen das EU-Recht keine angemessenen Abhilfemaßnahmen ergriffen hat, da sie nicht dafür gesorgt hat, dass die Ex-post-UVP unparteiisch durchgeführt wird, und sich nicht in angemessener Weise an die Empfehlung des Bürgerbeauftragten im Hinblick auf den Rechtsbehelf gegen diese Prüfung gehalten hat;
P7_TA -PROV 2013 0062 - Sonderbericht des Europäischen Bürgerbeauftragten Flughafen Wien Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. März 2013 zum Sonderbericht des Europäischen Bürgerbeauftragten über seine Untersuchung der Beschwerde 2591/2010/GG gegen die Europäische Kommission Flughafen Wien 2012/2264 INI
P7_TA -PROV 2013 0095 - Lage in Ägypten Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2013 zur Lage in Ägypten 2013/2542 RSP
P7_TA -PROV 2013 0100 - Lage in Bangladesch Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2013 zur Lage in Bangladesch 2013/2561 RSP
P7_TA -PROV 2013 0101 - Die problematische Lage von Minderheitengruppen, insbesondere der irakischen Turkmenen, im Irak Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2013 zum Irak: die problematische Lage von Minderheitengruppen, insbesondere der irakischen Turkmenen 2013/2562 RSP
P7_TA -PROV 2013 0102 - Der Fall Arafat Jaradat und die Lage palästinensischer Häftlinge in israelischen Gefängnissen Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2013 zum Fall Arafat Jaradat und zur Lage der palästinensischen Gefangenen in israelischen Gefängnissen 2013/2563 RSP
Drucksache 228/13
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zur Änderung der Fischseuchenverordnung
... 1:1-Umsetzung von EU-Recht
Drucksache 519/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einführung des interoperablen EU-weiten eCall-Dienstes - COM(2013) 315 final
... Die Umsetzung der Anforderung des vorgeschlagenen Beschlusses hat durch die Träger der 112-Notrufabfragestellen zu erfolgen, also je nach vorhandener Leitstellen-Struktur durch Länder oder kommunale Aufgabenträger. Die einzuhaltenden Vorgaben ergeben sich dabei aus der in Bezug genommenen Delegierten Verordnung Nr. 305/2013, die im Amtsblatt vom 3. April 2013 veröffentlicht worden ist. Die Delegierte Verordnung regelt die von Notrufabfragestellen zu gewährleistenden technischen Rahmenbedingungen durch Verweis auf die Normen EN 16072, EN 16062 und EN 15722. Zudem wird für die Konformitätsbewertung durch staatliche Stellen auf die Norm EN 16454 verwiesen. Für eine erfolgreiche Einführung der notwendigen Infrastruktur bei den Notrufabfragestellen ist daher dort und bei den staatlichen Behörden, welche die Konformität bewerten sollen, allein die Kenntnis der EU-Rechtsakte nicht ausreichend, vielmehr ist zusätzlich der Erwerb von EN-Normen erforderlich. Hierfür können im Bereich eines Landes Kosten von bis zu 40 000 Euro entstehen. Die EN 16454 ist erst im August 2013 veröffentlicht worden, eine deutsche Fassung liegt bisher noch gar nicht vor.
Drucksache 412/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit, Pflanzenvermehrungsmaterial und Pflanzenschutzmittel sowie zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 999/2001 , (EG) Nr. 1829/2003 , (EG) Nr. 1831/2003 , (EG) Nr. 1/2005 , (EG) Nr. 396/2005 , (EG) Nr. 834/2007 , (EG) Nr. 1099/2009 , (EG) Nr. 1069/2009 und (EG) Nr. 1107/2009 , der Verordnungen (EU) Nr. 1151/2012 und (EU) Nr. [ ]/2013 und der Richtlinien 98/58 /EG, 1999/74 /EG, 2007/43 /EG, 2008/119 /EG, 2008/120 /EG und 2009/128 /EG (Verordnung über amtliche Kontrollen) - COM(2013) 265 final
... 1. Der Bundesrat begrüßt die Zielsetzung des Verordnungsvorschlags, mittels eines harmonisierten EU-Rechtsrahmens für die Organisation und Durchführung amtlicher Kontrollen entlang der Lebensmittelkette eine EU-weit einheitliche Anwendung der geltenden Bestimmungen und das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes für Lebensmittelprodukte zu gewährleisten.
Zur Vorlage allgemein
Zum Anwendungsbereich
Zur Verschwiegenheitspflicht, Transparenz der amtlichen Kontrollen
Delegierte Rechtsakte, Kompetenz, Verhältnismäßigkeit
Zu Artikel 33
Finanzierung der amtlichen Kontrollen Pflichtgebühren Artikel 77
Gebührennachlass für Unternehmer, die sich gleichbleibend vorschriftsmäßig verhalten Artikel 80
Befreiung von Kleinstunternehmen Artikel 82
Transparenz Artikel 83
Gleichberechtigte Beteiligung der involvierten Bereiche bei den Verhandlungen
Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu den neuen Kontrollregelungen
Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur nationalen Ausgestaltung
Drucksache 512/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich der Verpflichtung zum automatischen Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung - COM(2013) 348 final
... - Eine EU-Initiative gewährleistet ein kohärentes, einheitliches und umfassendes EU-weites Konzept für den automatischen Informationsaustausch im Binnenmarkt. Sie würde für alle Mitgliedstaaten dasselbe Berichtskonzept vorsehen, was die Kosten für Steuerverwaltungen und Wirtschaftsbeteiligte senken würde (siehe auch Abschnitt 11). - Ein EU-Rechtsinstrument würde auch Rechtssicherheit für Steuerverwaltungen und Wirtschaftsbeteiligte in der EU gewährleisten.
Drucksache 53/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung über Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch
... a) Der Bundesrat tritt der im besonderen Teil des Begründungstexts zu § 3 der Verordnung gewählten Formulierung entgegen, wonach ein Inverkehrbringen im Sinne von § 3 eine Änderung der Eigentumsverhältnisse voraussetzt, da diese Formulierung von der EU-rechtlichen Grundlage abweicht.
Drucksache 191/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur Kennzeichnung der Herkunft von in Lebensmitteln verarbeiteten Eiern und Eiprodukten und zur Änderung der Verordnung über die Kennzeichnung von Lebensmitteln (Lebensmittel -Kennzeichnungsverordnung - LMKV ) sowie zur Änderung EU-rechtlicher Kennzeichnungsvorschriften - Antrag des Landes Rheinland-Pfalz -
... ) sowie zur Änderung EU-rechtlicher Kennzeichnungsvorschriften - Antrag des Landes Rheinland-Pfalz -
Drucksache 325/13
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Neufassung der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen und zur Änderung der Gefahrstoffverordnung
... Im Rahmen der Gesetzesfolgenabschätzung wurden als Alternativen zu dem vorliegenden Regelungsentwurf zur Neufassung der Biostoffverordnung die Beibehaltung des Status quo sowie eine Beschränkung der Regelungen auf eine Umsetzung des EU-Rechts geprüft.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und Risikogruppeneinstufung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Einstufung von Biostoffen in Risikogruppen
Abschnitt 2 Gefährdungsbeurteilung, Schutzstufenzuordnung, Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten
§ 4 Gefährdungsbeurteilung
§ 5 Tätigkeiten mit Schutzstufenzuordnung
§ 6 Tätigkeiten ohne Schutzstufenzuordnung
§ 7 Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung und Aufzeichnungspflichten
Abschnitt 3 Grundpflichten und Schutzmaßnahmen
§ 8 Grundpflichten
§ 9 Allgemeine Schutzmaßnahmen
§ 10 Zusätzliche Schutzmaßnahmen und Anforderungen bei Tätigkeiten der Schutzstufen 2, 3 oder 4 in Laboratorien, in der Versuchstierhaltung sowie in der Biotechnologie
§ 11 Zusätzliche Schutzmaßnahmen und Anforderungen bei Tätigkeiten der Schutzstufen 2, 3 oder 4 in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes
§ 12 Arbeitsmedizinische Vorsorge
§ 13 Betriebsstörungen, Unfälle
§ 14 Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten
Abschnitt 4 Erlaubnis- und Anzeigepflichten
§ 15 Erlaubnispflicht
§ 16 Anzeigepflicht
Abschnitt 5 Vollzugsregelungen und Ausschuss für Biologische
§ 17 Unterrichtung der Behörde
§ 18 Behördliche Ausnahmen
§ 19 Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe
Abschnitt 6 Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Übergangsvorschriften
§ 20 Ordnungswidrigkeiten
§ 21 Straftaten
§ 22 Übergangsvorschrift
Anhang I Symbol für Biogefährdung
Anhang II Zusätzliche Schutzmaßnahmen, insbesondere Containmentanforderungen, bei Tätigkeiten in Laboratorien und vergleichbaren Einrichtungen sowie in der Versuchstierhaltung
Anhang III Zusätzliche Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in der Biotechnologie
Artikel 2 Änderung der Gefahrstoffverordnung
Anhang III (zu § 11 Absatz 4) Spezielle Anforderungen an Tätigkeiten mit Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen sowie mit organischen Peroxiden
§ 25 Sprengstoffgesetz - Tätigkeiten mit Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen
Anhang III (zu § 11 Absatz 4) Spezielle Anforderungen an Tätigkeiten mit Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen sowie mit organischen Peroxiden
Nummer 1
1.1 Anwendungsbereich
1.2 Begriffsbestimmungen
Nummer 2
2.1 Anwendungsbereich
2.2 Begriffsbestimmungen
2.3 Gefährdungsbeurteilung
2.4 Gefahrgruppenzuordnung und Bereichseinteilung
2.5 Festlegung der Schutzmaßnahmen
2.5.1 Betriebliche Organisation
2.5.2 Schutz- und Sicherheitsabstände
2.5.3 Bauliche Schutzmaßnahmen
2.5.4 Organisatorische Maßnahmen
2.5.5 Maßnahmen gegen unbeabsichtigtes Auslösen
2.5.6 Tätigkeiten unter Sicherheit
2.6 Zusätzliche Anforderungen an bestimmte Tätigkeiten und Einrichtungen
2.6.1 Sammlung, Vernichtung und Entsorgung explosivstoffhaltiger Abfälle
2.6.3 Instandsetzungsarbeiten
2.6.4 Laboratorien
2.6.5 Prüfstände
2.6.6 Schießstände
3.1 Anwendungsbereich
3.2 Begriffsbestimmungen
3.3 Zuordnung organischer Peroxide zu Gefahrgruppen
3.4 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung
3.5 Schutz- und Sicherheitsabstände
3.6 Bauliche Anforderungen
3.7 Zündquellen
3.8 Innerbetrieblicher Transport
3.9 Anforderungen an das Aufbewahren organischer Peroxide
3.10 Anforderungen an Betriebsanlagen und -einrichtungen
Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und wesentliche Inhalt des Entwurfs
II. Gesetzesfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Aspekte der Gleichstellung
3. Kosten und Erfüllungsaufwand
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und Risikogruppeneinstufung
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu Absatz 11
Zu Absatz 12
Zu Absatz 13
Zu Absatz 14
Zu Absatz 15
Zu § 3
Zu Abschnitt 2 Gefährdungsbeurteilung, Schutzstufenzuordnung, Dokumentationsund Aufzeichnungspflichten
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 6
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Abschnitt 3 Grundpflichten und Schutzmaßnahmen
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 7
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 2
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
4. Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 12
Zu § 13
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Abschnitt 4 Erlaubnis- und Anzeigepflichten
Zu § 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Abschnitt 5 Vollzugsregelungen und Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu Abschnitt 6 Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Übergangsvorschriften
Zu § 20
Zu § 22
Zu Anhang I Symbol für Biogefährdung
Nummer 3
Nummer 15
Nummer 17
Nummer 18
Zu Anhang III Zusätzliche Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in der Biotechnologie
Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2282: Entwurf einer Verordnung zur Neufassung der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen und zur Änderung anderer Verordnungen
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Wirtschaft
II.2 Verwaltung
II.3 Sonstige Kosten
Drucksache 609/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates zur Errichtung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union - COM(2013) 522 final; Ratsdok. 12883/13
... 5. Die bei Antragstellung geforderten Angaben zur Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften über Katastrophenprävention dürfen der beabsichtigten Vereinfachung der Arbeitsweise des Solidaritätsfonds aber nicht entgegenstehen.
Zur Vorlage allgemein
Zu den einzelnen Vorschriften
Drucksache 11/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Elftes Gesetz zur Änderung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes
... Eine Durchfahrtsverbot ohne eine Gebietseinschränkung würde EU-rechtlich dem freien Güterwagenverkehr zuwiderlaufen. Die Gebietseinschränkung für Durchfahrtsverbote ist dagegen EU-rechtlich anerkannt wie auch bei der
Drucksache 527/13
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2009/71 /Euratom des Rates über einen Gemeinschaftsrahmen für die nukleare Sicherheit kerntechnischer Anlagen - Vorlage eines Entwurfs nach Artikel 31 Euratom-Vertrag zur Stellungnahme durch den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss - COM(2013) 343 final
... sowohl aufgrund dieser Richtlinie als auch aufgrund anderer EU-Rechtsvorschriften besteht, können die Mitgliedstaaten koordinierte oder gemeinsame Verfahren vorsehen, die die Anforderungen der einschlägigen EU-Rechtsvorschriften erfüllen.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
1.1. Allgemeiner Kontext
1.2. Begründung und Zielsetzung
1.3. Bestehende Rechtsvorschriften der EU im Bereich der nuklearen Sicherheit
1.4. Kohärenz mit anderen Politikbereichen
2. Ergebnisse der Konsultation der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen
2.1. Konsultation der interessierten Kreise
2.2. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Rechtsgrundlage
3.2. Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
3.3. Rechtliche Aspekte
3 Ziele
3 Begriffsbestimmungen
Gesetzes -, Vollzugs- und Organisationsrahmen
3 Transparenz
Ziele im Bereich der nuklearen Sicherheit
Anlage ninterne Notfallvorsorge und -bekämpfung
Peer Reviews
Angemessene Durchführung der geänderten Richtlinie
Bericht
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. ERLÄUTERNDE Dokumente
• Komplexität der Umsetzung der geänderten Richtlinie über nukleare Sicherheit auf nationaler Ebene
• Bereits bestehende einzelstaatliche Rechtsvorschriften
• Rahmenrichtlinie
Grundsatz der Verhältnismässigkeit
Entwurf
Vorlage eines Entwurfs nach Artikel 31 Euratom-Vertrag zur Stellungnahme durch den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss
Artikel 1
Abschnitt 1 Allgemeine Verpflichtungen.
Artikel 7 Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem Gebiet der nuklearen Sicherheit
Artikel 8 Transparenz
Abschnitt 2 Besondere Verpflichtungen
Artikel 8a Sicherheitsziel für kerntechnische Anlagen
Artikel 8b Umsetzung des Sicherheitsziels für kerntechnische Anlagen
Artikel 8c Methodik für Standortwahl, Auslegung, Bau, Inbetriebnahme, Betrieb und Stilllegung kerntechnischer Anlagen
Artikel 8d Anlageninterne Notfallvorsorge und -bekämpfung
Kapitel 2a PEER REVIEWS und Leitlinien
Artikel 8e Peer Reviews
Artikel 8f Leitlinien für die Verbesserung der nuklearen Sicherheit
Kapitel 2b Allgemeine Bestimmungen
Artikel 9a Sanktionen
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Drucksache 19/13
Verordnungsantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf einer Verordnung zur Änderung ÖLG -Kontrollstellen-Zulassungsverordnung
... Hierdurch werden die geltenden Durchführungsbestimmungen über die Pflichten der Kontrollstellen nach dem Öko-Landbaugesetz ergänzt und an die aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben geänderten Vorschriften des Öko-Landbaugesetzes angepasst.
Drucksache 151/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Drittes Gesetz zur Änderung des Lebensmittel - und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften
... - und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) mit dem EU-Recht sowie nach deren Verfassungsmäßigkeit aufgeworfen und Veröffentlichungen der Behörden nach § 40 Absatz 1a LFGB untersagt haben. Hierdurch wird die Möglichkeit für eine rechtskonforme Weiterführung des Vollzugs durch die Landesbehörden zunehmend in Frage gestellt. Der weitere Vollzug ist in einigen Ländern bis zur endgültigen Entscheidung dieser Fragen faktisch blockiert.
2. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 1, Absatz 1a LFGB
3. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 42 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 bis 7 - neu - LFGB
4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a und Nummer 2 § 17a LFGB
5. Zur Verordnung EG Nr. 178/2002
Drucksache 321/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission über die Vorbereitung auf die vollständige Konvergenz der audiovisuellen Welt: Wachstum, Schöpfung und Werte - COM(2013) 231 final
... Die AVMD-Richtlinie gilt nur für Anbieter, die dem EU-Recht unterliegen. Werden audiovisuelle Mediendienste über Satellit bereitgestellt, fallen sie unter mitgliedstaatliches Recht, sofern die Satellitenbodenstation sich in dem betreffenden Mitgliedstaat befindet oder eine "diesem Mitgliedstaat gehörende"53 Übertragungskapazität des Satelliten genutzt wird. Diese Bestimmungen erstrecken sich nicht auf Inhalte, die zwar aus Ländern außerhalb der EU über das Internet bereitgestellt werden, aber für die EU bestimmt sind.
1. Einleitung1
2. Wachstum und Innovation
2.1. Marktüberlegungen
2.2. Finanzierungsmodelle
2.3. Interoperabilität von Hybridfernsehen
2.4. Infrastruktur und Frequenzen
3. Werte
3.1. Rechtsrahmen
3.2. Freiheit und Pluralismus der Medien 62
3.3. Kommerzielle Kommunikation
3.4. Schutz von Minderjährigen
3.5. Barrierefreiheit für Personen mit Behinderungen
4. Nächste Schritte
Drucksache 611/13
Allgemeine
Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
... -Sicherungs-Gesetz nach. Sie soll zur einheitlichen Durchführung der Überwachung der Länder nach den o.g. holzhandelsrechtlichen Vorschriften beitragen. Es liegt auch im Interesse des Bundes, dass die Überwachungstätigkeit unter Beachtung der EU-rechtlichen Vorgaben auf einem angemessenen und vergleichbaren Niveau erfolgt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Artikel 1 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Holzhandels-Sicherungs-Gesetz (HolzSiGVwV)
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich und Zweck
Abschnitt 2 Überwachung der Marktteilnehmer
§ 2 Bestimmung der Marktteilnehmer
§ 3 Allgemeine Grundsätze für die Überwachung der Marktteilnehmer
§ 4 Überwachung des Verbots des Inverkehrbringens
§ 5 Überwachung der Anwendung der Sorgfaltspflichtregelung
Abschnitt 3 Überwachung in sonstigen Fällen
§ 6 Überwachung der Händler, Rückverfolgung
§ 7 Überwachung der Überwachungsorganisationen
Artikel 2 Aufhebung von Verwaltungsvorschriften im Bereich des Rechts über forstliches Vermehrungsgut
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2605: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Holzhandels-Sicherungs-Gesetz und zur Aufhebung von Verwaltungsvorschriften im Bereich des Rechts über forstliches Vermehrungsgut
3 Zusammenfassung:
Im Einzelnen:
Drucksache 660/13
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Zweite Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Vorschriften und der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung
... vom Wortlaut her missverständlich abgefasst oder müssen an Änderungen des EU-Rechts angepasst werden. Für Änderungen der gemäß Artikel 118s der Verordnung (EG) Nr.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4 Bund
Länder und Kommunen
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
4 Bund
Länder und Kommunen
F. Weitere Kosten
Verordnung
Zweite Verordnung
Artikel 1 Änderung der Weinverordnung
§ 19 Herstellen von Qualitätswein, Prädikatswein, Sekt b.A., Qualitätsperlwein b.A.,Qualitätslikörwein b.A., Qualitätsschaumwein außerhalb des bestimmten Anbaugebiets (zu § 17 Absatz 2 Nummer 1 des Weingesetzes).
§ 20 Herstellen von Landwein außerhalb des Landweingebiets (zu § 22 Absatz 2 Nummer 2 des Weingesetzes)
§ 40 Angabe kleinerer geografischer Einheiten (zu § 24 Absatz 2 des Weingesetzes)
Artikel 2 Änderung der Wein-Überwachungsverordnung
§ 23 Begleitpapier, Ermächtigungen (zu § 30 Satz 1 Nr. 2 i. V.m.
§ 41 Übergangsvorschriften
Artikel 3 Änderung der Verordnung zur Durchsetzung des gemeinschaftlichen Weinrechts
Artikel 4 Änderung der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Gründe
II. Verordnungsgebungskompetenz
III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
IV. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
V. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
5 Bund
Länder und Kommunen
4. Weitere Kosten
VI. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer n
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2453: Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Vorschriften und der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 71/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrags
... zielt darauf ab, die Beteiligung der Länder an Sanktionszahlungen zur Sicherstellung der Haushaltsdisziplin auf die zwischen Bund und Ländern in den o.g. Eckpunkten getroffenen Vereinbarungen zurückzuführen. Der Gesetzeswortlaut des § 1 SZAG ist deswegen bis auf die Aktualisierungen der Bezüge zum EU-Recht grundsätzlich unverändert beizubehalten. Eine ggf. beabsichtigte Erweiterung der Haftungsregelungen zulasten der Länder ab dem Jahr 2020 bliebe damit einem gesonderten Gesetzgebungsvorhaben vorbehalten. Klarstellend wird gesetzlich festgelegt, dass die Aufteilung von Sanktionen im Zusammenhang mit dem präventiven Arm des Stabilitäts- und Wachstumspakts oder statistischen Manipulationen nicht Gegenstand des Gesetzes sind. Darüber hinaus wird im neuen § 1 Absatz 2 SZAG klargestellt, dass Sanktionszahlungen im Zusammenhang mit dem präventiven Arm des Stabilitäts- und Wachstumspakts, die vor dem 1. Januar 2020 begründet werden, vom Bund getragen werden.
1. Zum Gesetz allgemein
2. Zum Gesetz allgemein
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 - neu - § 51 Absatz 3 - neu - HGrG
4. Zu Artikel 3 Nummer 2 bis 4 § 1, § 2 Absatz 1, § 4 Absatz 1 SZAG
§ 1 Gegenstand
Zu a:
Zu § 1
Zu § 1
Zu b:
Drucksache 417/13
... Die Änderungen aktualisieren die Verweise auf EU-Sanktionsverordnungen und dienen der Anpassung der Waffenembargos an die aktuelle EU-Rechtslage zur Bekämpfung des Terrorismus sowie deren Strafbewehrung. Berücksichtigt werden die jeweils letzten Änderungen
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Sechsundneunzigste Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2528: Sechsundneunzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
Drucksache 4/1/13
... nicht mehr (denn wenn der Gesetzgeber in Kenntnis der nach dem EU-Recht obligatorischen Transponderkennzeichnung jetzt den Schenkelbrand ausdrücklich zulässt, werden die Gerichte darin eine ausdrücklich getroffene Leitentscheidung sehen, die nicht von den Behörden durch eine am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und an Artikel 20a GG ausgerichtete Auslegung korrigiert werden darf). Zudem besteht auch hier der Wertungswiderspruch zu § 3 Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
a Regelungen zu Organ-/Gewebeentnahmen zu nichtwissenschaftlichen Zwecken
b Kontrollen von Versuchstierhaltungen
Zu Buchstabe c
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c § 2a Absatz 4 - neu -, 5 - neu -
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a1 - neu - § 3 Nummer 6
4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a2 - neu - § 3 Nummer 10
5. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 3 Nummer 14 - neu -
6. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 3 Nummer 14 - neu - *
7. Zu Artikel 1 Nummer 6 und 7 §§ 5 und 6
8. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe aaa § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1b
9. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 7a Absatz 3
10. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe d § 7a Absatz 7 - neu -
11. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 8a Absatz 1 Nummer 4
12. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 9 Absatz 3 Satz 2 - neu -
13. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 11 Absatz 4
14. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 11 Absatz 8 Satz 3 - neu -
15. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 1 1b TierSchG
§ 11b
16. Zu Artikel 1 Nummer 22 Buchstabe a § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4
17. Zu Artikel 1 Nummer 23a - neu - § 13 Absatz 1a - neu -
18. Zu Artikel 1 Nummer 34a - neu - § 17 Nummer 2 Buchstabe a und b
19. Zu Artikel 1 Nummer 40 § 21 Absatz 1 Satz 1, Satz 2
Drucksache 18/13
Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Öko -Landbaugesetzes
... Keine - Die Beibehaltung des gegenwärtigen Rechtszustandes würde ein Defizit der Umsetzung von EU-Recht bedeuten, zu Rechtsunsicherheit bei der Arbeit der Kontrollstellen führen und Betrug mit Öko-Produkten Vorschub leisten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E. 1 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
E. 2 Erfüllungsaufwand für die Kontrollstellen und Beteiligten
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
V. Auswirkungen des Gesetzentwurfes
1. Geschlechterspezifische Auswirkungen
2. Finanzielle Auswirkungen
3. Sonstige Kosten
B. Besonderer Teil
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Drucksache 18/13 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Öko -Landbaugesetzes
... Die Beibehaltung des gegenwärtigen Rechtszustandes würde ein Defizit der Umsetzung von EU-Recht bedeuten, zu Rechtsunsicherheit bei der Arbeit der Kontrollstellen führen und Betrug mit Öko-Produkten Vorschub leisten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
E.2 Erfüllungsaufwand für die Kontrollstellen und Beteiligten
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Öko-Landbaugesetzes
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
V. Auswirkungen des Gesetzentwurfes
1. Geschlechterspezifische Auswirkungen
2. Finanzielle Auswirkungen
3. Sonstige Kosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Drucksache 141/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Sozialinvestitionen für Wachstum und sozialen Zusammenhalt - einschließlich Durchführung des Europäischen Sozialfonds 2014-2020 - COM(2013) 83 final
... In der Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum1 wurden die Ziele festgelegt, mindestens 20 Millionen Menschen aus Armut und sozialer Ausgrenzung herauszuführen und die Beschäftigungsquote der 20- bis 64-Jährigen auf 75 % zu erhöhen. Unterstützt werden die Anstrengungen zur Verwirklichung dieser Ziele durch die Leitinitiativen der Strategie Europa 2020, darunter die Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut und der sozialen Ausgrenzung und die Agenda für neue Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten. Das Europäische Semester bildet den Rahmen für die Lenkung und das Monitoring der Wirtschafts- und Sozialreformen in den Mitgliedstaaten. Die offene Methode der Koordinierung in den Bereichen Sozialschutz und soziale Inklusion hat zur Lenkung der einschlägigen Strukturreformen der Mitgliedstaaten beigetragen. Die Förderung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts sowie die Bekämpfung sozialer Ausgrenzung und Diskriminierungen sind grundlegende Ziele der Europäischen Union und als solche im Vertrag festgelegt2. In der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist verankert, dass die Einrichtungen der EU und die Mitgliedstaaten bei der Durchführung des EU-Rechts die persönlichen, bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rechte achten müssen.
3 Einleitung
1. die Herausforderungen
Demografischer Wandel
Mehr Effizienz in der Sozialpolitik
Ressourcen des privaten und des dritten Sektors zur Ergänzung der staatlichen Anstrengungen
Die geschlechtsspezifische Dimension
2. Was ist zu Tun? Der Schwerpunkt muss auf einfachen, gezielten und an Bedingungen geknüpften Sozialinvestitionen liegen
2.1. Verbesserung der Nachhaltigkeit und Zweckmäßigkeit der Sozialsysteme durch Vereinfachung und stärkere Zielausrichtung
2.2. Aktivitäts- und kompetenzfördernde Politik durch gezielte, an Bedingungen geknüpfte, wirksamere Unterstützung
2.3. Sozialinvestitionen in allen Lebensphasen
3. Leitlinien für die Nutzung der EU-FONDS 2014-2020
4. Gezielte Initiativen
4.1. Maßnahmen zur Förderung von Sozialinvestitionen
• Förderung des Zugangs von Sozialunternehmen zu Finanzierungsmöglichkeiten: Europäischer Fonds für soziales Unternehmertum
• Nutzung neuer Finanzierungsinstrumente
• Social Impact Bonds
4.2. Förderung eines angemessenen Auskommens/Sensibilisierung für soziale Rechte
• Sicherung eines angemessenen Auskommens
• Aufbau von Verwaltungskapazitäten und Einrichtung zentraler Anlaufstellen
• Förderung der finanziellen Inklusion
• Schutz vor finanziellen Schwierigkeiten
• Energieeffizienz
• Verbesserung des Informationszugangs für die Bürgerinnen und Bürger
4.3. Investitionen in Kinder / Frühkindliche Erziehung und Betreuung
• Verbesserung des Zugangs zu Kinderbetreuung
• Senkung der Schulabbrecherquote
5. Schlussfolgerung - AUSBLICK
1. Verstärkte Sozialinvestitionen als Bestandteil des Europäischen Semesters
2. Bestmögliche Nutzung der EU-Fonds zur Förderung von Sozialinvestitionen
3. Straffung von Governance und Berichterstattung
Drucksache 518/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 294/2008 zur Errichtung des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts
... Die im Euratom-Vorschlag vorgesehenen Mittel für indirekte Kernforschungsmaßnahmen (ausgedrückt in derzeitigen Werten) bewegen sich in der gleichen Größenordnung wie die jährlichen Mittel für Verpflichtungen im Rahmen der beiden vorangegangenen Rahmenprogramme. Insbesondere die Mittel für indirekte Maßnahmen im Bereich Kernspaltung sind im Vergleich zu dem laufenden Programm (2012-2013) unverändert. Die Mittel für direkte Maßnahmen der Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC) sollen um rund 30 % gegenüber dem Zeitraum 2009-2013 aufgestockt werden. Dieser Vorschlag für die Mittelverteilung basiert auf den inflationsbereinigten (2 %) Beträgen, die im letzten Jahr des laufenden Rahmenprogramms zugewiesen wurden, zu denen die Kosten der Infrastrukturprojekte hinzuaddiert wurden, die durch die strengeren kerntechnischen Auflagen und Sicherheitsstandards, EU-Rechtsvorschriften und Umweltziele bedingt sind (80 Mio. EUR für die Programmlaufzeit von 5 Jahren).
Drucksache 409/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Tiergesundheit - COM(2013) 260 final
... 1. Der Bundesrat begrüßt die Zielsetzung des Verordnungsvorschlags, mittels eines harmonisierten EU-Rechtsrahmens zur Tiergesundheit eine EU-weit einheitliche Anwendung der geltenden Bestimmungen und das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes sowie der Ein- und Ausfuhr von Tieren und tierischen Produkten zu gewährleisten.
Zur Vorlage insgesamt
Häufung unbestimmter Rechtsbegriffe, Verständlichkeit
3 Biosicherheit
Delegierte Rechtsakte
Fortgang der Beratungen auf EU-Ebene
Drucksache 30/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Finanz - und Personalstatistikgesetzes
... Die europäische Staatsschuldenkrise hat gezeigt, dass verlässliche Daten über die Finanzen der öffentlichen Haushalte zwingende Voraussetzung für eine solide Finanzpolitik sind. Im Rahmen der Stärkung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes sind die Qualitätsanforderungen, die das EU-Recht an finanzstatistische Daten stellt, gestiegen. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, ist im Bereich der Statistiken über die Schulden- und die finanziellen Transaktionen eine erweiterte Datenbasis notwendig. Zusätzlich müssen die Zahlungsströme zwischen Einheiten, die zum Sektor Staat gehören, kohärent und einheitlich erfasst werden. Dazu müssen Informationen über die Sektorzuordnung von Fonds, Einrichtungen und Unternehmen allgemein zugänglich sein. Weiterhin sind durch zeitlich bedingte Tatbestandsveränderungen diverse geringfügige Änderungen des
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Finanz- und Personalstatistikgesetzes
§ 5 Statistik über die Schulden, Sicherheiten für Schulden und Finanzaktiva
§ 9 Zusätzliche Erhebungsmerkmale Zusätzliche Erhebungsmerkmale sind
§ 9a Datenbank Berichtskreismanagement
Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Kosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Absatz 2
Absatz 3
Absatz 4
Absatz 5
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2400 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Finanz- und Personalstatistikgesetzes
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 269/13
Verordnung der Bundesregierung
Erste Verordnung zur Änderung der Störfall -Verordnung
... /EG unter die Grundpflichten des europäischen Störfallrechts. Erreicht oder überschreitet die Menge an Schweröl in einem Betriebsbereich 200 Tonnen, muss der Betreiber über die Grundpflichten hinaus so genannte erweiterte Pflichten erfüllen, wie z.B. die Erstellung eines Sicherheitsberichts und eines internen Alarm- und Gefahrenabwehrplans sowie die Information der Öffentlichkeit über Sicherheitsmaßnahmen. Im geltenden nationalen Recht unterfallen Schweröle durch die Einstufung nach R50/53 der Nummer 9a der Stoffliste des Anhangs I der Störfall-Verordnung und unterliegen damit auch national den Mengenschwellen und Betreiberpflichten entsprechend dem EU-Recht.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Erste Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU Seveso-III-Richtlinie
II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt der Verordnung
III. Alternativen / Nachhaltige Entwicklung
IV. Richtliniengetreue Umsetzung von Europarecht
V. Gleichstellung von Frauen und Männern
VI. Befristung
VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
VIII. Erfüllungsaufwand
1. Gesamtergebnis = Angaben des Vorblattes
2. Vorgaben des Verordnungsentwurfs
3. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
4. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
5. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
IX. Weitere Kosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2517: Erste Verordnung zur Änderung der Störfall-Verordnung
1. Zusammenfassung
2. Im Einzelnen
2.1 Regelungsinhalt
2.2 Erfüllungsaufwand
2.3 Umsetzung des EU-Rechts
3. Bewertung
Drucksache 765/13
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Schulobstgesetzes
... nicht sachgerecht reagiert werden. Mit der Verordnungsermächtigung soll erreicht werden, dass das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zeitnah und ohne Änderung des Schulobstgesetzes selbst mit Verordnung im Einzelfall die Fristen anpassen kann, sofern dies zur Durchführung von Rechtsakten der Europäischen Union erforderlich ist. Aus dringlichen EU-rechtlichen Gründen soll eine Rechtsverordnung auch befristet ohne Zustimmung des Bundesrates erlassen werden können.
Drucksache 71/13 (Beschluss)
Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat
Gesetz zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrags
... zielt darauf ab, die Beteiligung der Länder an Sanktionszahlungen zur Sicherstellung der Haushaltsdisziplin auf die zwischen Bund und Ländern in den o.g. Eckpunkten getroffenen Vereinbarungen zurückzuführen. Der Gesetzeswortlaut des § 1 SZAG ist deswegen bis auf die Aktualisierungen der Bezüge zum EU-Recht grundsätzlich unverändert beizubehalten. Eine ggf. beabsichtigte Erweiterung der Haftungsregelungen zulasten der Länder ab dem Jahr 2020 bliebe damit einem gesonderten Gesetzgebungsvorhaben vorbehalten. Klarstellend wird gesetzlich festgelegt, dass die Aufteilung von Sanktionen im Zusammenhang mit dem präventiven Arm des Stabilitäts- und Wachstumspakts oder statistischen Manipulationen nicht Gegenstand des Gesetzes sind. Darüber hinaus wird im neuen § 1 Absatz 2 SZAG klargestellt, dass Sanktionszahlungen im Zusammenhang mit dem präventiven Arm des Stabilitäts- und Wachstumspakts, die vor dem 1. Januar 2020 begründet werden, vom Bund getragen werden.
1. Zum Gesetz allgemein
2. Zum Gesetz allgemein
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 - neu - § 51 Absatz 3 - neu - HGrG
4. Zu Artikel 3 Nummer 2 bis 4 § 1, § 2 Absatz 1, § 4 Absatz 1 SZAG
§ 1 Gegenstand
Zu a:
Zu § 1
Zu § 1
Zu b:
Drucksache 412/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit, Pflanzenvermehrungsmaterial und Pflanzenschutzmittel sowie zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 999/2001 , (EG) Nr. 1829/2003 , (EG) Nr. 1831/2003 , (EG) Nr. 1/2005 , (EG) Nr. 396/2005 , (EG) Nr. 834/2007 , (EG) Nr. 1099/2009 , (EG) Nr. 1069/2009 und (EG) Nr. 1107/2009 , der Verordnungen (EU) Nr. 1151/2012 und (EU) Nr. [ ]/2013 und der Richtlinien 98/58 /EG, 1999/74 /EG, 2007/43 /EG, 2008/119 /EG, 2008/120 /EG und 2009/128 /EG (Verordnung über amtliche Kontrollen) - COM(2013) 265 final
... 1. Der Bundesrat begrüßt die Zielsetzung des Verordnungsvorschlags, mittels eines harmonisierten EU-Rechtsrahmens für die Organisation und Durchführung amtlicher Kontrollen entlang der Lebensmittelkette eine EU-weit einheitliche Anwendung der geltenden Bestimmungen und das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes für Lebensmittelprodukte zu gewährleisten.
Drucksache 92/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen zur Gewährleistung einer hohen gemeinsamen Netz- und Informationssicherheit in der Union COM(2013) 48 final
... Option 2: ein Regulierungsansatz, bestehend aus einem Legislativvorschlag zur Schaffung eines gemeinsamen EU-Rechtsrahmens für die NIS im Hinblick auf die Kapazitäten der Mitgliedstaaten, Mechanismen für die Zusammenarbeit auf EU-Ebene und Anforderungen an wichtige private Akteure und öffentliche Verwaltungen;
Vorschlag
Begründung
1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags
1.2. Allgemeiner Kontext
1.3. Derzeitige einschlägige Vorschriften auf EU- und internationaler Ebene
2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen
2.1. Anhörung interessierter Kreise und Nutzung von Sachverstand
2.2. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Rechtsgrundlage
3.2. Subsidiarität
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich
Artikel 2 Mindestharmonisierung
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Nationaler Rahmen für die NETZ-UND INFORMATIONSSICHERHEIT
Artikel 4 Grundsatz
Artikel 5 Nationale NIS-Strategie und nationaler NIS-Kooperationsplan
Artikel 6 Für die Netz- und Informationssicherheit zuständige nationale Behörde
Artikel 7 IT-Notfallteam
Kapitel III Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden
Artikel 8 Kooperationsnetz
Artikel 9 Sicheres System für den Informationsaustausch
Artikel 10 Frühwarnungen
Artikel 11 Koordinierte Reaktion
Artikel 13 Internationale Zusammenarbeit
Kapitel IV Sicherheit der Netze und Informationssysteme der öffentlichen Verwaltungen und der Marktteilnehmer
Artikel 14 Sicherheitsanforderungen und Meldung von Sicherheitsvorfällen
Artikel 15 Umsetzung und Durchsetzung
Artikel 16 Normung
Kapitel V Schlussbestimmungen
Artikel 17 Sanktionen
Artikel 18 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 19 Ausschussverfahren
Artikel 20 Überprüfung
Artikel 21 Umsetzung
Artikel 22 Inkrafttreten
Artikel 23 Adressaten Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. Geschehen zu Brüssel am [ ... ]
Anhang I IT-Notfallteam (Computer Emergency Response Team, CERT) - Anforderungen und Aufgaben
Anhang II Liste der Marktteilnehmer nach Artikel 3 Absatz 8 Buchstabe a
Drucksache 62/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 hinsichtlich der Öffnung des Marktes für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste - COM(2013) 28 final
... über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße wird ein Rahmen für die Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge und die Ausgleichsleistungen für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen aufgestellt, aber kein gemeinsames Konzept für die Vergabe von Aufträgen für den Schienenpersonenverkehr festgelegt. Trotz der neuen EU-Rechtsvorschriften bleibt der Anteil des Schienenverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen innerhalb der EU jedoch relativ gering.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.2 Anstehende Probleme
1.3 Allgemeine Ziele
1.4 Einzelziele
2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1 Definition einer zuständigen örtlichen Behörde Artikel 2 Buchstabe c
3.2 Spezifikationen zur Definition gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen und des geografischen Geltungsbereichs öffentlicher Dienstleistungsaufträge durch die zuständigen Behörden Artikel 2 Buchstabe e und neuer Artikel 2a
3.3 Bereitstellung operationeller, technischer und finanzieller Informationen über den öffentlichen Personenverkehr, für den ein öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Wege einer Ausschreibung zu vergeben ist Artikel 4 Absatz 6 und neuer Artikel 4 Absatz 8
3.4 Obergrenzen für die Direktvergabe von Aufträgen kleinen Umfangs und Direktvergabe an kleine und mittlere Unternehmen Artikel 5 Absatz 4
3.5 Obligatorische wettbewerbliche Vergabe von Aufträgen im Eisenbahnverkehr Artikel 5 Absatz 6 und Artikel 4
3.6 Vergabebeschränkungen neuer Artikel 5 Absatz 6
3.7 Zugang zu Rollmaterial neuer Artikel 5a und neuer Artikel 9a
3.8 Veröffentlichung bestimmter Informationen zu öffentlichen Dienstleistungsaufträgen Artikel 7 Absätze 1 und 2
3.9 Übergangszeitraum für die wettbewerbliche Vergabe Artikel 8 Absatz 2
3.10 Übergangszeitraum für bestehende direkt vergebene Eisenbahnaufträge neuer Artikel 8 Absatz 2a
3.11 Anpassung der Bestimmungen der Verordnung 1370/2007 hinsichtlich der Befreiung von der Meldepflicht für staatliche Beihilfen und der Bedingungen für die Vereinbarkeit staatlicher Beihilfen aufgrund von Anforderungen des AEUV
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2a Pläne für den öffentlichen Verkehr und gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen
Artikel 5a Rollmaterial
Artikel 9a Ausschussverfahren
Artikel 2
Drucksache 247/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Ein Rahmen für die Klima- und Energiepolitik COM(2013) 169 final
... -Emissionsquellen ins Ausland und auf die damit verbundenen Auswirkungen auf energieintensive Industriezweige abstellen. Der Rahmen wird von einer breiten Palette von Finanzinstrumenten der Union sowie dem Europäischen Strategieplan für Energietechnologie (SET-Plan) flankiert. Darüber hinaus hat die Kommission vorgeschlagen, die EU-Rechtsvorschriften über die Besteuerung von Energieprodukten und Strom2 zu überarbeiten, um Überschneidungen bestehender steuerpolitischer Instrumente zu beseitigen. Der Rahmen für 2020 wird durch die Energiestrategie 20203 ergänzt, in der die Herausforderungen und Maßnahmen für ein wettbewerbsfähiges, nachhaltiges und sicheres Energiesystem bewertet werden.
1. Einleitung
2. Der derzeitige EU-Politikrahmen und das Bisher Erreichte
2.1. Das 20 %-THG-Minderungsziel und die einschlägigen Maßnahmen
2.2. Das EU-Ziel für erneuerbare Energien und die einschlägigen Maßnahmen
2.3. Das Energieeinsparziel und die einschlägigen Maßnahmen
2.4. Versorgungssicherheit und Erschwinglichkeit von Energie im Energiebinnenmarkt
3. die wichtigsten Themen für diese Konsultation
3.1. Zielvorgaben
3.2. Kohärenz der politischen Instrumente
3.3. Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft
3.4. Berücksichtigung der unterschiedlichen Kapazitäten der Mitgliedstaaten
4. Fragen
4.1. Allgemeine Fragen
4.2. Zielvorgaben
4.3. Instrumente
4.4. Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit
4.5. Kapazitäten und Lastenteilung
5. Übermittlung der Antworten IM Rahmen der Konsultation
Anhang Hintergrundinformationen zu Energie- und Klimapolitik
1. Rechtsinstrumente zur Umsetzung der Kernziele des Klima- und Energiepakets und maßgebliche Strategien für ihre Umsetzung
2. Weiterführende Informationen
Drucksache 187/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... Seit Annahme des "Small Business Act" für Europa sind Bürokratieabbau und ein offenes Ohr für die Belange der KMU ein konstantes Anliegen der Kommission. Die Mitteilung der Kommission "Verringerung der Verwaltungslasten für KMU - Anpassung der EU-Rechtsvorschriften an die Bedürfnisse von Kleinstunternehmen" aus dem Jahr 2011 hat diese Arbeiten noch einen Schritt weiter gebracht. Ausgangspunkt der Mitteilung ist der im "Small Business Act" entwickelte Grundsatz "Vorfahrt für KMU", dem zufolge bei der Ausarbeitung von Rechtsvorschriften berücksichtigt werden muss, welche Auswirkungen diese auf KMU haben, und das bestehende Regelungsumfeld vereinfacht werden muss2. Für Kleinstunternehmen ist die Möglichkeit einer - begründeten - Befreiung von Vorschriften3 und für KMU die Anwendung weniger strenger Vorschriften vorgesehen . Unlängst wurde in der Mitteilung zur Industriepolitik4 eine Vereinfachung des regulatorischen und administrativen Umfelds empfohlen, von der vor allem KMU profitieren sollen, und auf die Bedeutung hingewiesen, die einem unkomplizierten, stabilen und vorhersehbaren langfristigen Regulierungsrahmen mit Blick auf Investitionen in neue Technologien und Innovation zukommt. Schließlich macht das Programm von Eignungs- und Leistungsfähigkeitstests für Rechtsvorschriften (REFIT) die Ermittlung von Vereinfachungsmöglichkeiten, von unnötigen regulatorischen Kosten und von Bereichen, in denen die Leistung verbessert werden könnte, zu einem integralen, festen Bestandteil von5politischer Entscheidungsfindung und Programmplanung
Mitteilung
1. Einleitung
2. Befreiung der Kleinstunternehmen von EU-Rechtsvorschriften
3. Weniger strenge Vorschriften für KMU
4. Der KMU-Anzeiger
5. Unterstützung und Konsultierung von KMU
5.1 Konsultation von KMU - Allgemeine Aspekte
5.2 Die TOP 10-Konsultation
6. Reaktion auf die KMU-Konsultationen
7. Die nächsten Schritte
Drucksache 19/13 (Beschluss)
Verordnungsentwurf des Bundesrates
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der ÖLG -Kontrollstellen-Zulassungsverordnung
... Hierdurch werden die geltenden Durchführungsbestimmungen über die Pflichten der Kontrollstellen nach dem Öko-Landbaugesetz ergänzt und an die auf Grund EU-rechtlicher Vorgaben geänderten Vorschriften des Öko-Landbaugesetzes angepasst.
Drucksache 699/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen -
... Wälder sind multifunktional - sie dienen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Zwecken. Sie bieten Tieren und Pflanzen einen Lebensraum und spielen eine große Rolle bei der Reduzierung der Auswirkungen des Klimawandels und anderen Umweltdienstleistungen. Knapp ein Viertel der Waldfläche der EU steht im Rahmen von Natura 2000 unter Schutz, und ein Großteil der übrigen Fläche beherbergt Arten, die unter die EU-Rechtsvorschriften im Bereich Naturschutz fallen. Wälder bringen auch zahlreiche gesamtgesellschaftliche Vorteile mit sich, beispielsweise für die Gesundheit des Menschen, die Erholung und den Tourismus.'
Mitteilung
1. Europa braucht seine Wälder
2. Warum ein neuer Rahmen notwendig ist
3. Das weitere Vorgehen: eine neue EU-Strategie für Wälder und den Forstbasierten Sektor
3.1 Leitgrundsätze
3.2 Forstbezogene Ziele bis 2020
3.3 Acht miteinander verknüpfte Schwerpunktbereiche: Wertschöpfung für alle
3.3.2 Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Forstwirtschaft, der Bioenergie und der allgemeinen grünen Wirtschaft der EU
3.3.3 Wälder in einem sich ändernden Klima
3.3.4 Der Schutz von Wäldern und die Verbesserung von Ökosystemleistungen
3.3.5 Welche Wälder haben wir, und wie verändern sie sich?
3.3.6 Neue und innovative forstwirtschaftliche Erzeugnisse mit hoher Wertschöpfung
3.3.7 Mehr Zusammenarbeit für eine kohärente Bewirtschaftung und ein besseres Verständnis unserer Wälder
3.3.8 Wälder aus einer globalen Perspektive
4. Grundsätze in die Praxis umsetzen: Zusammenarbeit für unsere Wälder und die Forstwirtschaft
5. Schlussfolgerungen
Drucksache 689/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen zum europäischen Binnenmarkt der elektronischen Kommunikation und zur Verwirklichung des vernetzten Kontinents und zur Änderung der Richtlinien 2002/20/EG, 2002/21/EG und 2002/22/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 1211/2009 und (EU) Nr. 531/2012 - COM(2013) 627 final
... 3. Der Bundesrat bezweifelt insbesondere, ob eine unmittelbar geltende und verbindliche Verordnung zur Änderung des aus verschiedenen Richtlinien bestehenden EU-Rechtsrahmens erforderlich ist. Er befürchtet vielmehr, dass eine EU-Verordnung zu rechtlichen Unklarheiten und Abgrenzungsproblemen im Verhältnis zu dem geltenden Richtlinienpaket führen würde. Der Bundesrat lehnt daher - mit Ausnahme für den Bereich Roaming - eine Regelung in Form einer EU-Verordnung ab und spricht sich für eine Empfehlung im Sinne von Artikel 288 AEUV aus. Allenfalls eine Richtlinie der EU kann noch als angemessen gewertet werden.
Zur Vorlage allgemein
Zum Umfang der Harmonisierung
Zur EU-weiten Genehmigung
Zur Frequenzvergabe
Zur Netzneutralität
Zum Best-Effort-Prinzip
Weitere Aspekte zum Verbraucherschutz
Zu den Roaming-Gebühren und den Tarifen für Fernverbindungen in Festnetzen
2 Gesamtempfehlung
2 Direktzuleitung
Drucksache 765/13 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Schulobstgesetzes
... Werden diese Fristen von Seiten der Kommission geändert, kann darauf auf Grund der Fristen im Schulobstgesetz nicht sachgerecht reagiert werden. Mit der Verordnungsermächtigung soll erreicht werden, dass das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft zeitnah und ohne Änderung des Schulobstgesetzes selbst mit Verordnung im Einzelfall die Fristen anpassen kann, sofern dies zur Durchführung von Rechtsakten der Europäischen Union erforderlich ist. Aus dringlichen EU-rechtlichen Gründen soll eine Rechtsverordnung auch befristet ohne Zustimmung des Bundesrates erlassen werden können.
Drucksache 753/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Siebzehnte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen
... Beim Antrag auf Zuweisung einer Saatgutmenge sollten die Daten zu den Vermehrungsflächen und Entnahmeorte aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung nicht gemeldet werden. Nach EU-Recht (Richtlinie
Anlage Änderungen zur Siebzehnten Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen
1. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 6 Absatz 3 Nummer 4 Erhaltungsmischungsverordnung
2. Zu Artikel 5a - neu - § 2 Absatz 3 Satz 3 - neu -, Anlage 3 PflSchSachkV
'Artikel 5a Änderung der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung
Drucksache 807/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Gemeinsam für eine wettbewerbsfähige und ressourceneffiziente Mobilität in der Stadt - COM(2013) 913 final
... 13. Der Bundesrat unterstützt die Auffassung der Kommission, dass durch die EU-Rechtsvorschriften zur Luftqualität und durch zunehmend strengere Emissionsnormen für Kraftfahrzeuge die Bürgerinnen und Bürger vor schädlichen Emissionen, Schadstoffeinträgen und Partikeln geschützt werden sollen. Vor diesem Hintergrund begrüßt es der Bundesrat, wenn die Kommission bei der Festlegung von ambitionierten, realistischen Emissionsgrenzwerten für Fahrzeuge (EURO-Normen) und bei der Förderung umweltfreundlicherer Verkehrsträger und -Technologien (wie z.B. der E-Mobilität) weiter aktiv ist.
Drucksache 99/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 259/2012
... in Bezug auf die Verwendung von Phosphaten und anderen Phosphorverbindungen in für den Verbraucher bestimmten Waschmitteln und Maschinengeschirrspülmitteln (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 16 - im Folgenden "EU-Phosphatverordnung") führt harmonisierte Vorschriften für die Begrenzung von Phosphaten und anderen Phosphorverbindungen in Wasch- und Maschinengeschirrspülmitteln ein. Als unmittelbar geltendes EU-Recht bedarf die EU-Phosphatverordnung hinsichtlich ihrer materiellen Vorschriften keiner Umsetzung in nationales Recht. Für eine wirksame Durchführung der Vorschriften in Deutschland ist jedoch die Schaffung von Sanktionsvorschriften für Verstöße gegen die EU-Phosphatverordnung sowie die Erweiterung von Anordnungsbefugnissen der zuständigen Behörden erforderlich.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternative
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes
Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Ziel des Gesetzes und europarechtlicher Hintergrund
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Regelungsnotwendigkeit, Alternativen, Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
IV. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes
V. Gesetzesfolgen
1. Finanzielle Auswirkungen
a. Kosten der öffentlichen Haushalte
b. Sonstige Kosten
c. Erfüllungsaufwand
2. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
3. Nachhaltige Entwicklung
B. Zu den Vorschriften im Einzelnen
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2407: Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 259/2012
1. Zusammenfassung
2. Im Einzelnen
Drucksache 60/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein europäischer Aktionsplan für den Einzelhandel COM(2013) 36 final
... Des Weiteren werden im Kodex der EU-Online-Rechte im Rahmen der Digitalen Agenda auf transparente und umfassende Weise die im EU-Recht verankerten Verbraucherrechte im digitalen Umfeld dargelegt. Der Kodex ist ein wichtiges Instrument, um das Verbrauchervertrauen zu befördern, und trägt zu einer breiteren Nutzung von Online-Diensten bei.15
Mitteilung
1. Einleitung
2. Den Binnenmarkt im Einzelhandel verwirklichen
2.1 Der Einzelhandel im Wandel
2.2 Der Einzelhandel steht vielfältigen Herausforderungen gegenüber
2.3 Ein Binnenmarkt im Einzelhandel zum Nutzen aller Beteiligten
3. Fünf Triebfedern für wettbewerbsfähigere und nachhaltigere Einzelhandelsdienstleistungen
3.1 Stärkung der Verbraucher
3.1.1 Verbraucherinformation
3.1.2 Nachhaltigeres Verbraucherverhalten
3.2 Zugang zu wettbewerbsfähigeren Dienstleistungen des Einzelhandels
3.2.1 Einrichtung von Niederlassungen
3.2.2 Elektronischer Handel
3.3 Entwicklung einer ausgewogeneren B2B-Lieferkette für Lebensmittel und Nicht-Lebensmittel
3.3.1 Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken
3.4 Aufbau einer nachhaltigeren Lieferkette im Einzelhandel
3.4.1 Mehr Nachhaltigkeit in Produktion und Verbrauch
3.4.2 Verringerung von Lebensmittelverschwendung
3.5 Entwicklung innovativerer Lösungen
3.5.1 Produktkennzeichnung
3.5.2 Elektronische Zahlungen
3.6 Schaffung eines besseren Arbeitsumfelds
3.6.1 Missverhältnis zwischen vorhandenen und geforderten Qualifikationen
3.6.2 Informelle Wirtschaft
3.7 Internationale Dimension
4. Fazit: Ständiger Dialog mit dem Einzelhandelssektor
Drucksache 679/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Prävention und die Kontrolle der Einbringung und Verbreitung invasiver gebietsfremder Arten - COM(2013) 620 final
... 4. Der Bundesrat weist aber darauf hin, dass auf Grund der gewählten konzeptionellen Vorgehensweise (Kontrollen, Erhebung von Daten, Ausführung von Eindämmungsmaßnahmen) die Kommission stark auf die nationalen Verwaltungen und im Rahmen der föderalen Aufgabenverteilung in Deutschland auf die Landesverwaltungen angewiesen ist. Dies bedeutet einen erheblichen zusätzlichen finanziellen Aufwand für die Länder. Schon die Umsetzung des jetzigen EU-Rechts im Bereich der Biodiversität stellt die Länder vor erhebliche Personal- und Haushaltsprobleme. Der Bundesrat sieht daher die Notwendigkeit, die im Verordnungsvorschlag vorgesehenen Maßnahmen auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken.
Zur Vorlage allgemein
Zur Folgenabschätzung
Zum Verwaltungsaufwand
Zur Vermeidung von Doppelstrukturen
Zum Klärungsbedarf über den Mehraufwand
Zur Liste invasiver Arten und zum Umfang der Tilgungsmaßnahmen
Zu weiteren Vorschriften
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