[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

459 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Fertigkeit"


⇒ Schnellwahl ⇒

0021/20
0270/19B
0352/19B
0587/1/19
0230/19B
0629/19
0572/19
0397/19
0373/19
0270/19
0234/19B
0523/19
0265/19
0505/19
0230/1/19
0670/19
0584/19
0352/1/19
0158/18
0210/1/18
0423/18
0468/18
0020/18
0423/18B
0630/18
0204/18
0423/1/18
0210/18B
0016/18
0020/1/18
0020/18B
0667/17
0184/2/17
0709/17
0429/17
0429/17B
0249/17
0428/17
0039/17
0713/17
0366/17
0360/17
0573/17
0120/17
0387/17
0429/1/17
0411/17
0315/16
0315/1/16
0196/16
0302/16
0116/16
0316/16
0481/16
0403/16
0569/1/16
0065/16
0455/1/16
0317/16B
0172/16
0012/16
0748/16
0569/16B
0316/1/16
0317/1/16
0315/16B
0317/16
0301/16
0316/16B
0740/16
0740/16B
0495/16
0116/16B
0116/1/16
0407/16
0036/15
0533/15
0416/15
0437/15B
0076/15
0500/15
0437/1/15
0386/1/15
0386/15
0386/15B
0432/14
0312/14
0429/14
0460/14
0709/13
0654/13B
0318/13
0654/1/13
0717/13B
0717/1/13
0141/13
0425/13
0515/13
0060/13
0526/13
0185/13
0444/13
0114/13
0570/1/13
0001/12
0597/12
0535/12B
0135/1/12
0756/12
0725/12
0535/1/12
0372/12
0683/12B
0031/12
0683/12
0548/12
0575/12
0434/12
0389/1/12
0238/12B
0728/12
0389/12B
0238/12
0230/12
0310/12
0137/12
0610/12
0338/12
0608/12
0683/1/12
0038/12
0577/12
0535/12
0135/12B
0170/12B
0060/11
0371/11
0631/11
0141/11
0121/11
0313/1/11
0809/11
0556/11B
0877/11
0058/11
0309/11
0043/11
0313/11B
0161/1/11
0333/11
0762/11
0722/11
0054/11
0093/11
0378/11B
0317/11
0661/10
0507/10
0367/3/10
0341/10
0679/10
0660/10B
0264/1/10
0264/10B
0329/10
0694/10
0444/10
0208/10
0260/10
0127/10
0661/10B
0488/10B
0097/10
0441/10
0660/1/10
0802/10
0421/10
0488/10
0422/10
0786/10
0661/1/10
0026/09
0111/1/09
0221/09
0479/09
0228/09
0866/09
0488/09
0871/09
0399/1/09
0026/09B
0100/09
0399/09
0069/1/09
0174/09
0111/09B
0069/09
0810/09
0099/09
0111/09
0399/09B
0026/1/09
0310/09
0473/09
0227/09
0062/09
0226/08
0919/08
0200/08
0187/08
0486/08B
0488/1/08
0464/08
0755/08
0497/08
0187/1/08
0145/08
0004/08
0168/08
0505/08
0134/08
0806/08
0760/08
0488/08
0486/1/08
0655/08
0486/08
0968/08
0483/08
0356/08
0498/08
0827/08
0805/08
0699/08
0562/08
0154/08
0105/08
0136/08
0194/08
0302/08
0630/08
0744/08
0296/08
0795/08
0195/08
0451/08
0182/08
0488/08B
0411/07
0207/07B
0951/07
0697/07
0780/07
0338/07
0207/07
0641/07
0824/07
0574/07
0762/07
0253/07
0657/07
0532/07
0818/07
0470/07
0252/07
0863/07
0207/1/07
0535/07B
0535/1/07
0454/07
0392/07
0282/07
0457/07
0916/07
0919/07
0559/07
0207/2/07
0522/07
0837/07
0141/07
0456/07
0207/3/07
0591/07
0001/07
0924/07
0713/06
0366/06
0376/06
0168/06
0308/06
0475/06
0032/06
0259/06
0713/1/06
0149/06
0929/06
0672/06
0145/06
0350/06
0388/06
0081/14/06
0507/06
0800/06
0005/06
0081/06
0713/06B
0212/06
0687/06
0102/06
0219/06
0303/06
0852/05
0606/05
0653/05
0140/1/05
0285/05
0763/05
0580/05
0719/05
0140/05
0364/05
0081/05
0820/05B
0902/05
0783/05
0049/05
0818/05
0773/05
0578/05
0392/05
0728/05
0588/05
0820/05
0569/05
0037/05
0392/1/05
0097/05
0853/05
0080/05
0830/05
0662/05
0714/05
0661/05
0392/05B
0275/05
0820/1/05
0607/05
0846/1/04
0803/04
0807/04
0487/04B
0565/04
0747/04
0730/1/04
0730/04B
0232/04
0578/04
0429/04
0487/1/04
0165/04B
0666/04
0818/04
0774/03
0774/03B
0856/03
Drucksache 81/14/06

... Nach Nummer 13.8 Abs. 3 kann Jagdscheinanwärtern zur Erlangung der erforderlichen Schießfertigkeit unter engen Voraussetzungen ein Bedürfnis für eine bestimmte Waffe eingeräumt werden. Zur Erlangung der Schießfertigkeit ist es notwendig, dass der Jagdscheinanwärter mit dieser Waffe auch schießen kann. Dafür ist der Erwerb und Besitz von Munition notwendig. Alleine die erlaubnisfreie Abgabe von Munition auf dem Schießstand entspricht nicht den Notwendigkeiten der Praxis und ist sicherheitsrechtlich auch nicht notwendig.



Drucksache 507/06

... – der öffentliche Sektor Zugang zu zahlreichen privatwirtschaftlichen Fertigkeiten erhält, die es ihm ermöglichen dürften, effizientere und kostenwirksamere Dienste anzubieten;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 507/06




Begründung

1. Einführung

2. Kohäsion, Wachstum, Beschäftigung

2.1. Die überarbeitete Lissabon-Agenda

2.2. Der Beitrag der Kohäsionspolitik zu Wachstum und Beschäftigung

3. Der Rahmen für die Kohäsionspolitik im Zeitraum 2007-2013

3.1. Konzentration

3.2. Konvergenz

3.3. Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung

3.4. Europäische territoriale Zusammenarbeit

3.5. Governance

4. Leitlinien für die Kohäsionspolitik im Zeitraum 2007-2013

4.1. Leitlinie: Stärkung der Anziehungskraft Europas für Investoren und

4.1.1. Ausbau und Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur

4.1.2. Stärkung der Synergien zwischen Umweltschutz und Wachstum

4.1.3. Eine Lösung für Europas intensiven Einsatz traditioneller Energiequellen

4.2. Leitlinie: Förderung von Wissen und Innovation für Wachstum

4.2.1. Mehr und gezieltere Investitionen in Forschung und technologische Entwicklung

4.2.2. Innovation erleichtern und unternehmerische Initiative fördern

4.2.3. Förderung der Informationsgesellschaft für alle

4.2.4. Besserer Zugang zu Finanzmitteln

4.3. Leitlinie: Mehr und bessere Arbeitsplätze

4.3.1. Mehr Menschen an das Erwerbsleben heranführen und die Sozialschutzsysteme

4.3.2. Die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen verbessern und die

4.3.3. Steigerung der Investitionen in Humankapital durch bessere Ausbildung und

4.3.4. Verwaltungskapazitäten

4.3.5. Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte

5. Der teritoriale Aspekt der Kohäsionspolitik

5.1. Der Beitrag der Städte zu Wachstum und Beschäftigung

5.2. Förderung der wirtschaftlichen Diversifizierung des ländlichen Raums, von

5.3. Zusammenarbeit

5.4. Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

5.5. Transnationale Zusammenarbeit

5.6. Interregionale Zusammenarbeit

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Anhang
Strategische Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft, 2007-2013

1. Einleitung Leitlinien für die Kohäsionspolitik im Zeitraum 2007-2013

1.1 Leitlinie: Stärkung der Anziehungskraft Europas für Investoren und Arbeitskräfte

1.1.1 Ausbau und Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur

1.1.2 Stärkung der Synergien zwischen Umweltschutz und Wachstum

1.1.3 Eine Lösung für Europas intensiven Einsatz traditioneller Energiequellen

1.2 Leitlinie: Förderung von Wissen und Innovation für Wachstum

1.2.1 Mehr und gezieltere Investitionen in Forschung und technologische Entwicklung

1.2.2 Innovation erleichtern und unternehmerische Initiative fördern

1.2.3 Förderung der Informationsgesellschaft für alle

1.2.4 Besserer Zugang zu Finanzmitteln

1.3 Leitlinie: Mehr und bessere Arbeitsplätze

1.3.1 Mehr Menschen an das Erwerbsleben heranführen und die Sozialschutzsysteme modernisieren

1.3.2 Die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen verbessern und die Flexibilität der Arbeitsmärkte steigern

1.3.3 Steigerung der Investitionen in Humankapital durch bessere Ausbildung und Qualifikation

1.3.4 Verwaltungskapazitäten

1.3.5 Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte

2. DER territoriale Aspekt DER Kohäsionspolitik

2.1 Der Beitrag der Städte zu Wachstum und Beschäftigung

2.2 Förderung der wirtschaftlichen Diversifizierung des ländlichen Raums, von Fischereigebieten und von Gebieten mit naturbedingten Nachteilen

2.3 Zusammenarbeit

2.4 Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

2.5 Transnationale Zusammenarbeit

2.6 Interregionale Zusammenarbeit


 
 
 


Drucksache 800/06

... AC. in der Erwägung, dass Indien aufgrund der im Kastensystem verankerten anhaltenden Diskriminierung das Potenzial und die Fertigkeiten seiner Bevölkerung noch immer nicht optimal nutzen kann, Handel

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 800/06




Zusammenarbeit zwischen der EU und Indien

Die wirtschaftliche und soziale Lage Indiens

Entwicklung und Umwelt


 
 
 


Drucksache 5/06

... ". In einigen Mitgliedstaaten besteht in bestimmten Wirtschaftssektoren bereits ein erhebliches Defizit an Arbeitskräften und Fertigkeiten, das von den nationalen Arbeitsmärkten nicht ausgeglichen werden kann. Dieses Phänomen betrifft die gesamte Bandbreite der Qualifikationen - vom ungelernten Arbeiter bis hin zur akademischen Spitzenkraft.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 5/06




1. Einleitung

1.1. Politischer Hintergrund

1.2. Die Lissabon-Agenda und demografische Trends

2. Legilative Maßnahmen für die Zuwanderung von Arbeitskräften

2.1. Allgemeine Rahmenrichtlinie

2.2. Vier spezifische Richtlinien

2.2.1. Vorschlag für eine Richtlinie über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt hoch qualifizierter Arbeitnehmer13

2.2.2. Vorschlag für eine Richtlinie über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Saisonarbeitnehmern

2.2.3.Vorschlag für eine Richtlinie über Verfahren zur Regelung der Einreise, des befristeten Aufenthalts und der Wohnsitznahme von innerbetrieblich versetzten Arbeitnehmern

2.2.4. Vorschlag für eine Richtlinie über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von bezahlten Auszubildenden

2.3. Sonstige legislative Maßnahmen

3. Wissensaufbau und Integration

3.1. Information und politische Debatte

3.2. Europäisches Portal zur beruflichen Mobilität EURES

3.3. Europäisches Migrationsnetz EMN

4. Integration

5. Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern

5.1. Instrumente zur Förderung der zirkulären Migration und der Rückkehrmigration

5.2. Schulung in den Herkunftsländern

6. Fazit


 
 
 


Drucksache 81/06

... Die Sachkundevermittlung und -prüfung (u. a für nichtorganisierte Sportschützen, Bewachungsgewerbe, gefährdete Personen) kann sich - je nach Antrag - auf verschiedene Kombinationen der Schusswaffen- und Munitionsarten (Kurzwaffe, Langwaffe, Signalwaffe) oder auf eine umfassende Sachkunde beziehen. Der Regelfall dürfte die Kombination Kurz- und Langwaffen sein, es sei denn, dass sich das Bedürfnis nur auf eine Waffenart bezieht. Da die im Rahmen der Sachkundeprüfung nachzuweisenden Kenntnisse nur über die beantragten Waffen- und Munitionsarten und nur für den mit dem Bedürfnis geltend gemachten und den damit im Zusammenhang stehenden Zweck nachgewiesen werden müssen, reicht es aus, wenn nur Kenntnisse über die Schusswaffen- und Munitionsarten verlangt werden, die der Prüfling angibt. Die Schusswaffen- und Munitionsarten (z.B. Kurzwaffen, Langwaffen, Signalwaffen mit einem Patronenlager mit mehr als 12 mm Durchmesser) sind vor der Prüfung vom Prüfungsausschuss festzulegen. Aus der Sachkundebescheinigung müssen Art und Umfang der nachgewiesenen Sachkunde hervorgehen (§ 2 Abs. 4 AWaffV). Hierzu sind insbesondere Aussagen zu folgenden Punkten erforderlich: Bedürfniszweck des Prüflings; Umfang der Sachkundeprüfung (geprüfte Waffenarten), Aussage zu Schießfertigkeiten. Die Prüfungsausschüsse nach § 2 AWaffV legen der Prüfung den vom Bundesverwaltungsamt herausgegebenen Fragenkatalog und die Prüfungsgrundsätze zugrunde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 81/06




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Abschnitt 1
Ausführungen zu §§ 1- 58 Waffengesetz

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Vorbemerkungen

I. Verbringen nach Deutschland endgültig

II. Mitnahme nach Deutschland vorübergehend

III. Verbringen aus Deutschland endgültig

IV. Mitnahme aus Deutschland vorübergehend

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu § 54

Zu § 55

Zu § 56

Zu § 57

Zu § 58

Abschnitt 2
Ausführungen zu Anlagen 1 und 2 Waffengesetz

Zu Anlage 1:

Zu Abschnitt 1:

Zu Unterabschnitt 1:

Anl.I -A1-UA1-1.1

Anl.I -A1-UA1-1.2

Anl.I -A1-UA1-1.2.1

Anl.I -A1-UA1-1.2.2

Anl.I -A1-UA1-1.3

Anl.I -A1-UA1-1.3.1

Anl.I -A1-UA1-1.3.3

Anl.I -A1-UA1-1.3.4

Anl.I -A1-UA1-1.3.5

Anl.I -A1-UA1-1.3.6

Anl.I -A1-UA1-1.4

Anl.I -A1-UA1-1.4.6

Anl.I -A1-UA1-1.5

Anl.I -A1-UA1-2.

Anl.I -A1-UA1-2.1

Anl.I -A1-UA1-2.2

Anl.I -A1-UA1-2.3

Anl.I -A1-UA1-2.5

Anl.I -A1-UA1-2.7

Anl.I -A1-UA1-2.8

Anl.I -A1-UA1-2.9

Anl.I -A1-UA1-3.1

Anl.I -A1-UA1-3.2

Anl.I -A1-UA1-3.3

Anl.I -A1-UA1-3.6

Anl.I -A1-UA1-3.7

Anl.I -A1-UA1-4

Anl.I -A1-UA1-4.1

Anl.I -A1-UA1-4.2

Anl.I -A1-UA1-5

Zu Unterabschnitt 2:

Anl.I -A1-UA2-1.1

Anl.I -A1-UA2-1.2.1

Anl.I -A1-UA2-1.2.3

Anl.I -A1-UA2-1.2.4

Anl.I -A1-UA2-1.2.5

Anl.I -A1-UA2-1.2.6

Anl.I -A1-UA2-1.3

Anl.I -A1-UA2-2.1

Anl.I -A1-UA2-2.1.1

Anl.I -A1-UA2-2.1.4

Anl.I -A1-UA2-2.2

Zu Unterabschnitt 3:

Anl.I -A1-UA3

Anl.I -A1-UA3-1.1

Anl.I -A1-UA3-1.4

Anl.I -A1-UA3-1.4.1

Anl.I -A1-UA3-1.4.2

Anl.I -A1-UA3-1.4.3

Anl.I -A1-UA3-2

Anl.I -A1-UA3-3

Anl.I -A1-UA3-3.1

Anl.I -A1-UA3-3.2

Zu Abschnitt 2:

Anl.I -A2-1

Anl.I -A2-2

Anl.I -A2-3

Anl.I -A2-4

Anl.I -A2-5

Anl.I -A2-6

Anl.I -A2-7

Anl.I -A2-8.1

Anl.I -A2-8.2

Zu Abschnitt 3:

Anl.I -A3

Zu Anlage 2:

Zu Abschnitt 1

Anl.II -A1-1.1

Anl.II -A1-1.2.1

Anl.II -A1-1.2.2

Anl.II -A1-1.2.3

Anl.II -A1-1.2.4

Anl.II -A1-1.3.1

Anl.II -A1-1.3.2

Anl.II -A1-1.3.3

Anl.II -A1-1.3.5

Anl.II -A1-1.3.6

Anl.II -A1-1.4

Anl.II -A1-1.4.1

Anl.II -A1-1.4.2

Anl.II -A1-1.4.3

Anl.II -A1-1.4.4

Anl.II -A1-1.5.1

Anl.II -A1-1.5.2

Anl.II -A1-1.5.3

Anl.II -A1-1.5.4

Anl.II -A1-1.5.5

Anl.II -A1-1.5.6

Zu Abschnitt 2:

Zu Unterabschnitt 1:

Anl.II -A2-UA1

Zu Unterabschnitt 2:

Anl.II -A2-UA2-1.1

Anl.II -A2-UA2-1.3

Anl.II -A2-UA2-1.4

Anl.II -A2-UA2-1.5

Anl.II -A2-UA2-1.7

Anl.II -A2-UA2-1.8 und 1.9

Anl.II -A2-UA2-1.11

Anl.II -A2-UA2-1.12

Anl.II -A2-UA2-2

Anl.II -A2-UA2-3.1

Anl.II -A2-UA2-3.3

Anl.II -A2-UA2-4.1, 5.1 und 5.2

Anl.II -A2-UA2-6.1

Anl.II -A2-UA2-7.5

Anl.II -A2-UA2-7.6 und 7.7

Zu Unterabschnitt 3:

Anl.II -A2-UA3-1

Anl.II -A2-UA3-1.1

Anl.II -A2-UA3-1.2

Anl.II -A2-UA3-2

Anl.II -A2-UA3-2.1

Zu Abschnitt 3:

Zu Unterabschnitt 1:

Anl.II -A3-UA1

Zu Unterabschnitt 2:

Anl.II -A3-UA2

Anl.II -A3-UA2-1

Anl.II -A3-UA2-2

Anl.II -A3-UA2-3

Anl.II -A3-UA2-4

Abschnitt 3
Bestimmungen zu den Anlagen der WaffVwV

1. Verzeichnis der Anlagen

2. Beschaffung der Vordrucke:

Abschnitt 4
Übergangsregelungen für die Anlagen

Abschnitt 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 713/06 (Beschluss)

... es sowie im Ausland erworbene Prüfungszeugnisse den entsprechenden Zeugnissen über das Bestehen der Prüfungen nach dem Hufbeschlaggesetz gleichstellen können, wenn die in der jeweiligen Prüfung nachgewiesenen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gleichwertig sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 713/06 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Verordnung über den Beschlag von Hufen und Klauen (Hufbeschlagverordnung - HufBeschlV)

A. Änderungen

1. Zu § 5 Abs. 8, § 17 Abs. 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu § 13 Abs. 1 Satz 2

3. Zu § 19 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 1 und 2

4. Zu § 22 Abs. 2

5. Zu Anlage 1 zu § 1 Abs. 1 , Anlage 2 zu § 2 Abs. 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

6. Zu Anlage 4 zu § 14 Abs. 1 und zu § 21 Abs. 1

7. Zu Anlage 5 zu § 14 Abs. 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

8. Zu Anlage 6 zu § 21 Abs. 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

B. Entschließung


 
 
 


Drucksache 212/06

... Nach derzeit geltendem Recht beträgt das Mindestalter für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klassen C1 und C1E 17 Jahre, wenn diese während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin" oder in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden, erteilt wird (§ 10 Abs. 2).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 212/06




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

E. Sonstige Kosten

F. Sonstige Auswirkungen

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeines

Zu den einzelnen Vorschriften:

Zu Artikel 1

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 687/06

... 8. Angesichts dieser Notwendigkeit einer langfristigen Investitionsplanung kommt nationalen Strategien für lebenslanges Lernen eine große Bedeutung zu. Die Mitgliedstaaten haben beschlossen, bis Ende 2006 solche Strategien festzulegen. Künftig wird die Validierung jeglicher Art des Lernens durch nationale und europäische Qualifikationsrahmen vereinfacht werden. Dies ist wichtig, um für mehr Gerechtigkeit zu sorgen, da viele besonders stark benachteiligte Personen Schlüsselkompetenzen und Fertigkeiten im Rahmen der nichtformalen und informellen Bildung erwerben9. Wenn sichergestellt ist, dass alle Formen des Lernens validiert werden und übertragbar sind, so dass Lernwege nicht in Sackgassen enden, kommt dies sowohl der Effizienz als auch der Gerechtigkeit zugute10.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 687/06




Mitteilung

1. Einleitung

1.1 Die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen bewältigen

2. Effizienz und Gerechtigkeit in Strategien für lebenslanges Lernen einbeziehen

3. Effizienz und Gerechtigkeit in den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung verwirklichen

3.1. Vorschulbildung: Das Lernen vom frühesten Kindesalter an in den Vordergrund stellen

3.2. Primar- und Sekundarschulbildung: Die schulische Grundbildung für alle Bürger verbessern

3.3. Hochschulbildung: Die Investitionen verbessern und den Kreis der Studierenden vergrößern

3.4. Berufliche Aus- und Weiterbildung: Qualität und Relevanz verbessern

4. Massnahmen der Europäischen Union


 
 
 


Drucksache 102/06

... Alle Bürger sollten sich in ihrer Sprache über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren können. Informationen sollten daher über verschiedenste Kanäle - u. a. die Massenmedien und neue Technologien wie das Internet - allgemein verfügbar gemacht werden. Dies bedeutet auch, dass Menschen aus allen Gesellschaftsschichten in sämtlichen EU-Ländern dabei unterstützt werden sollten, die nötigen Fertigkeiten zu erwerben, um diese Informationen zu beschaffen und zu nutzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 102/06




Einleitung: die KLUFT überbrücken

Teil I
Die Kommunikation IN den Dienst der Bürger Stellen

1. Kommunikation ALS eigenständige Politik

2. INTENSIVIERUNG von Diskussion und Dialog - eine Europäische öffentliche SPHÄRE

Teil II
Die Dinge voranbringen

1. gemeinsame Grundsätze festlegen

Einbeziehung.

Vielfalt.

Teilnahme.

2. Die Rolle der Bürger stärken

3. mit den Medien zusammenarbeiten und NEUE Technologien Nutzen

4. EIN klares BILD von der öffentlichen Meinung IN Europa gewinnen

5. Die Aufgabe gemeinsam angehen

6. Schlussfolgerung

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 219/06

... 32. betont die Notwendigkeit, dass die zuständigen Behörden mit qualifiziertem Personal ausgestattet sind, das besonders für die Verhütung des Menschenhandels durch gemeinsame Trainingsprogramme für alle Betroffenen ausgebildet wird - Polizei, Justiz, Ärzteschaft, Sozialarbeiter, repräsentative Vereinigungen, die auf die Bekämpfung und die Prävention des Frauen- und Kinderhandels spezialisiert sind, und andere - wobei geschlechtsspezifische Instrumente und Fertigkeiten anzuwenden sind;



Drucksache 303/06

... Die Richtlinie bietet in Artikel 4 Abs. 1 Unterabs. 2 die Möglichkeit, im Bereich der nebentätigen Versicherungsvermittlung die Anforderungen an Kenntnisse und Fertigkeiten des Vermittlers an die von ihm vertriebenen Produkte anzupassen. Eine allgemeine Privilegierung des Vertriebs von Versicherungen im Nebenbetrieb ist bei der Umsetzung nicht erfolgt, da hinsichtlich der möglichen Risiken ein Unterschied zwischen Versicherungsvertrieb im Haupt- oder im Nebenberuf nicht ersichtlich ist. Artikel 4 Abs. 1 Unterabs. 2 der Richtlinie geht dabei davon aus, dass ein anderer Vermittler die Haftung und damit die Verantwortung übernimmt und insoweit auch die Sachkunde sicherstellt. Artikel 2 Nr. 7 Unterabs. 2 nennt als Typus des gebundenen Vermittlers auch den Vermittler produktakzessorischer Produkte. Eine Kombination der beiden Vorschriften ermöglicht den Befreiungstatbestand des Absatzes 3, so dass bezüglich produktakzessorischer Versicherungen auch Mehrfirmenvertreter privilegiert werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 303/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgen

Gesetzentwurf

Artikel 1
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag

Artikel 3
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

1. Zielsetzung

2. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

3. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

4. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

5. Sonstige Kosten

6. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 34d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu § 34e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummern 8 bis 12

Zu Nummer n

Zu Nummer 14b

Zu Nummer 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1a

Zu Nummer 1b

Zu § 42a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 42b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 42c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 42d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 42e

Zu § 42f

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 42g

Zu § 42h

Zu § 42i

Zu § 42j

Zu § 42k

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer n

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 80a

Zu § 80b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 852/05

... • zu überprüfen, ob ihre universitären Aus- und Weiterbildungsprogramme den Studierenden mit einem Berufswunsch im Sprachenbereich die richtigen Fähigkeiten und Fertigkeiten für sich rasant verändernde Arbeitsbedingungen vermitteln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 852/05




I Einleitung

I.1 Mehrsprachigkeit und Europäische Werte

I.2 Was bedeutet Mehrsprachigkeit?

II eine multilinguale Gesellschaft

II.1 Sprachenlernen

II.1.1 Sprachenkenntnisse

II.1.2 Wie unterstützt die Gemeinschaft den Erwerb von Sprachenkenntnissen und die Sprachenvielfalt?

II.1.3 Schlüsselbereiche für das Aktivwerden in den Bildungssystemen und der Bildungspraxis

II.2 Forschung und Entwicklung im Bereich der Mehrsprachigkeit

II.3 Maßnahmen

III Die multilinguale Wirtschaft

III.1 Sprachenkenntnissen und die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft

III.2 Mehrsprachigkeit und Verbraucher/innen

III.3 Mehrsprachigkeit und die Informationsgesellschaft

III.4 Sprachenberufe und -industrien

III.5 Übersetzungsdienstleistungen

III.6 Dolmetschdienstleistungen

III.7 Fremdsprachenkenntnisse: Unterrichten, Überprüfen, Zertifizieren

III.8 Maßnahmen Die Kommission wird

IV Mehrsprachigkeit und die Beziehungen Kommission - Bürger/innen

IV.1 Zugang und Transparenz

IV.2 Mehrsprachigkeit - eine Besonderheit der EU

IV.3 Maßnahmen

V Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 606/05

... Wenn Europa Vollbeschäftigung erreichen, die Qualität und Produktivität am Arbeitsplatz erhöhen und den sozialen und territorialen Zusammenhalt stärken will muss es mehr Menschen in Beschäftigung bringen und dort halten, das Arbeitskräfteangebot erhöhen, die Sozialschutzsysteme modernisieren, die Anpassungsfähigkeit von Arbeitnehmern und Unternehmen verbessern und die Investitionen in das Humankapital durch bessere Bildung und Fertigkeiten erhöhen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 606/05




Begründung

1 Kontext des Vorschlags

2 Konsultation Interessierter Kreise und Folgenabschätzung

3 rechtliche Aspekte des Vorschlags

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Sonstiges

Vorschlag

Kapitel I
Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Pflichten des Zahlungsverkehrsdienstleisters des Auftraggebers

Artikel 4
Vollständiger Auftraggeberdatensatz

Artikel 5
Bei Geldtransfers zu übermittelnde Angaben und Datenspeicherung

Artikel 6
Geldtransfers innerhalb der Gemeinschaft

Artikel 7
Geldtransfers in Drittländer

Kapitel III
Pflichten des Zahlungsverkehrsdienstleisters des Begünstigten

Artikel 8
Feststellung des Fehlens von Angaben zum Auftraggeber

Artikel 9
Transfers mit fehlenden oder unvollständigen Angaben zum Auftraggeber

Artikel 10
Einschätzung des Risikos

Artikel 11
Datenspeicherung

Kapitel IV
Pflichten zwischengeschalteter Zahlungsverkehrsdienstleister

Artikel 12
Erhaltung der Angaben zum Auftraggeber bei einem Geldtransfer

Artikel 13
Technische Beschränkungen

Kapitel V
Allgemeine Pflichten, Durchführungs- und Änderungsbefugnisse

Artikel 14
Pflicht zur Zusammenarbeit

Artikel 15
Strafen

Artikel 16
Durchführungs- und Änderungsbefugnisse

Artikel 17
Ausschuss

Kapitel VI
Ausnahmeregelungen

Artikel 18
Vereinbarungen mit Gebieten oder Ländern außerhalb der Gemeinschaft

Artikel 19
Geldtransfers an karitative Einrichtungen innerhalb eines Mitgliedstaats

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 20
Inkrafttreten

Mitteilung

1. eine Botschaft der Zuversicht und Entschlossenheit

2. EIN Auftrag zum Handeln

3. das Lissabon-Programm der Gemeinschaft - eine Agenda für Wachstum und Beschäftigung

3.1. Wissen und Innovation - Motoren des nachhaltigen Wachstums

3.2. Europa für Investoren und Arbeitnehmer attraktiver machen

3.3. Mehr und bessere Arbeitsplätze schaffen

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 653/05

... In ihrer Mitteilung „Förderung des Sprachenlernens und der Sprachenvielfalt: Aktionsplan 2004-2006“1 betonte die Kommission zum wiederholten Mal, wie wichtig es ist, die Mehrsprachigkeit der Bürger und der Gesellschaft insgesamt in der Europäischen Union zu fördern. Die Fähigkeit, Fremdsprachen zu verstehen und in ihnen zu kommunizieren, ist eine Grundfertigkeit, die alle europäischen Bürgerinnen und Bürger besitzen müssen. Die Verbesserung der Fremdsprachenkenntnisse ist ein wichtiger Faktor für mehr Mobilität innerhalb der Union2. Da Fremdsprachenkenntnisse den Bürgern die Möglichkeit geben, in vollem Umfang von ihrer Freiheit Gebrauch zu machen, in einem anderen Mitgliedstaat zu arbeiten oder zu studieren, tragen sie bei zum Aufbau eines wirklich europäischen Arbeitsmarktes dar. Arbeitskräfte mit praktischen Sprachkenntnissen und interkultureller Kompetenz ermöglichen es darüber hinaus den europäischen Unternehmen, sich besser im globalen Wettbewerb durchsetzen.



Drucksache 140/1/05

... Die Strafbarkeit des sexuellen Missbrauchs von Menschenhandelsopfern ist auf die vorsätzliche Tatbegehung zu beschränken. Ein Fahrlässigkeitsdelikt würde - auch bei einer Beschränkung auf Leichtfertigkeit - einen Fremdkörper im Bereich der Sexualdelikte bilden. Strafwürdige Fälle lassen sich nach § 232a Abs. 1 StGB-E erfassen. Das gilt auch dann, wenn sich nicht feststellen lässt, dass der Täter die Opfersituation sicher erkannt hat. Wenn sich aus den äußeren Umständen aufdrängt, dass es sich um ein Opfer des Menschenhandels handelt, wird die Praxis durch die Annahme bedingten Tatvorsatzes sachgerechte Ergebnisse erzielen. Ein darüber hinausgehendes Strafbedürfnis besteht nicht.



Drucksache 285/05

... • Ausbau der Kapazitäten von Verbraucherorganisationen: Schulungsmaßnahmen zur Weiterentwicklung von Fertigkeiten und Kenntnissen, Vernetzung und Bündelung der Bemühungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 285/05




1. Einleitung

1.1. Was möchten unsere Bürger?

1.2. Weshalb ein gemeinsamer Ansatz?

2. Mehr Gesundheit, Sicherheit und Zuversicht für die Bürger Europas

2.1. Gemeinsame Zielvorgaben für die Bereiche Gesundheit und Verbraucherschutz

2.2. Gemeinsame Maßnahmen

3. Mehr Gesundheit für die Bürger Europas

3.1. Unser Ausgangspunkt

3.2. Unsere nächsten Schritte

3.2.1.Stärkere Überwachung und Kontrolle von Gesundheitsgefahren

3.2.2.Reaktion auf Gesundheitsgefahren neuer Aktionsbereich

3.2.3.Gesundheitsförderung durch Berücksichtigung gesundheitsrelevanter Faktoren

3.2.4.Prävention von Krankheiten und Verletzungen neuer Aktionsbereich

3.2.5.Erzielung von Synergien zwischen nationalen Gesundheitssystemen neuer Aktionsbereich

3.2.6.Ausarbeitung und Verbreitung von mehr und besseren Gesundheitsinformationen für die Bürger, Gesundheitsexperten und politischen Entscheidungsträger

4. EIN europäischer Markt für Europas Verbraucher

4.1. Unser Ausgangspunkt

4.2. Unsere nächsten Schritte

4.2.1.Besseres Verständnis von Verbrauchern und Märkten Dies umfasst Folgendes:

4.2.2.Bessere Regelung des Verbraucherschutzes Dies umfasst Folgendes:

4.2.3.Bessere Durchsetzung, Überwachung und besserer Rechtsschutz

4.2.4.Verbraucher, die besser unterrichtet sind und ihre Rechte kennen

5. Fazit

Vorschlag

Artikel 1
Festlegung des Programms

Artikel 2
Zielvorgaben

Artikel 3
Durchführungsmethoden

Artikel 4
Durchführung des Programms

Artikel 5
Finanzierung

Artikel 6
Ausschuss

Artikel 7
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 8
Beteiligung von Drittländern

Artikel 9
Internationale Zusammenarbeit

Artikel 10
Überwachung, Bewertung und Verbreitung der Ergebnisse

Artikel 11
Aufhebung

Artikel 12
Übergangsmaßnahmen

Artikel 13
Schlussbestimmungen

Anhang 1
- Stärkung der Synergien durch gemeinsame Maßnahmen und Instrumente

Anhang 2
- Gesundheit

Anhang 3
: Verbraucherpolitik - Aktionen und Fördermaßnahmen


 
 
 


Drucksache 763/05

... . Zur Ergänzung dieser bestehenden Maßnahmen wird vorgeschlagen, Bewertungen der Qualifikationsdefizite in bestimmten Industriezweigen vorzunehmen. Zu diesen Bewertungen würde die Ermittlung derzeitiger sektorbezogener Qualifikationsanforderungen und Qualifikationslücken gehören, und wahrscheinliche Entwicklungen in sektorspezifischen Fertigkeiten würden untersucht, darunter soweit möglich die Auswirkungen auf KMU. Aufbauend auf den laufenden Arbeiten des Cedefop würde diese Informationsgrundlage es ermöglichen, zukünftige spezifische politische Maßnahmen hinsichtlich der Anforderungen der sektoralen Wettbewerbsfähigkeit zu formulieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 763/05




Mitteilung

1. Die Industriepolitik der EU und das Aktionsprogramm für Wachstum und Beschäftigung

2. DieBedeutung des verarbeitenden Gewerbes IN der EU

3. Bewertung der zahlreichen politischen Herausforderungen für die einzelnen Sektoren

Nahrungsmittelindustrie und Biowissenschaften

Maschinen - und Systemindustrie

Mode - und Designindustrie

Grundstoff - und Produktionsgüterindustrie

4. AUF dem WEG ZU einem Arbeitsplan für die Industriepolitik

4.1. Sektorübergreifende politische Maßnahmen

Eine Initiative für Rechte an geistigem Eigentum und gegen Nachahmungen 2006

Hochrangige Gruppe für Wettbewerbsfähigkeit, Energie und Umwelt Ende 2005

Externe Aspekte der Wettbewerbsfähigkeit und des Markzugangs Frühjahr 2006

Neues Programm zur Vereinfachung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften Oktober 2005

Verbesserung sektorbezogener Qualifikationen 2006

Management des Strukturwandels im verarbeitenden Gewerbe Ende 2005

Ein integriertes europäisches Konzept für industrielle Forschung und Innovation 2005

4.2. Sektorspezifische Initiativen

Arzneimittel-Forum erste Sitzung 2006

Halbzeitüberprüfung der Strategie für Biowissenschaften und Biotechnologie 2006-2007

Neue hochrangige Gruppen für die chemische Industrie 2007 und die Verteidigungsindustrie

Europäisches Raumfahrtprogramm

Taskforce IKT-Wettbewerbsfähigkeit 2005/2006

Dialog über die Politik im Bereich Maschinenbau 2005/2006

Eine Reihe von wettbewerbsbezogenen Studien, darunter über die IKT-, Nahrungsmittel- und Mode- und Design-Industrie

5. Schlussfolgerung

Anhang 1

Anhang 2


 
 
 


Drucksache 580/05

... 36. unterstützt das Ziel der Verringerung des Gesamtvolumens an Unternehmensbeihilfen, weist jedoch auf den Nutzen bestimmter Beihilfen zur Überwindung mancher Schwächen des Marktes hin, etwa was die Beihilfen für F&E oder für die Ausbildung, insbesondere berufliche Bildung und Lehre, sowie jene zur Beratung und Begleitung im Hinblick auf die wirtschaftliche Entwicklung der Unternehmen anbelangt; hält es für hochwichtig, die Industrie attraktiver für junge Leute zu machen, etwa durch Beihilfen für F&E und Informationen über industrielle Ausbildungsberufe und Fertigkeiten, die mit einer europäischen Politik der Anerkennung der Qualifikationen und des lebenslangen Lernens einhergehen sollten; ist besorgt, dass die Beihilfen mit regionaler Ausrichtung für große Unternehmen außerhalb der derzeit gemäß Artikel 87 Absatz 3 des Vertrags förderfähigen Gebiete mit wenigen Ausnahmen völlig abgeschafft werden sollen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 580/05




Festlegung von Zielen für die europäische Industriepolitik

Berücksichtigung der verschiedenen Dimensionen der europäischen Industriepolitik

Eine Methode und ein ordnungspolitischer Rahmen für unsere Ziele im Bereich der Industriepolitik

Instrumente zur Unterstützung der europäischen Industrie


 
 
 


Drucksache 719/05

... Eine erfolgreich abgelegte Meisterprüfung bzw. Technikerprüfung (oder vergleichbare Abschlussprüfung) ist eine ausreichende Qualifikation für eine Tätigkeit in der Futtermittelüberwachung. Meister oder Techniker (oder Absolventen vergleichbarer Abschlüsse) haben im Rahmen ihres beruflichen Werdeganges während Aus- und Fortbildung umfangreiche Fertigkeiten und Kenntnisse für eine Tätigkeit in der Futtermittelüberwachung erworben. Die in der Verordnung geforderte Erfahrung in leitender Tätigkeit ist zur späteren Ausübung einer Tätigkeit als Futtermittelkontrolleur nicht erforderlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 719/05




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Futtermittelkontrolleur-Verordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 140/05

... Absatz 1 normiert ein Vorsatzdelikt. Bedingter Vorsatz genügt. Der Täter muss zumindest damit gerechnet und billigend in Kauf genommen haben, dass er sich die durch eine Straftat des Menschenhandels geschaffene Lage des Opfer zunutze macht. Damit sind naturgemäß Nachweisprobleme aufgeworfen. Diese wohnen jedoch auch den sonstigen Tatbeständen des Menschenhandels inne und sprechen nicht entscheidend gegen die Pönalisierung. Zunächst ist auf die Signalwirkung des Tatbestands hinzuweisen (vgl. oben). Ferner wird es Konstellationen geben, in denen die äußeren Umstände so sehr auf einen vollführten Menschenhandel hinweisen, dass der Einwand des Täters, er habe nichts geahnt, als bloße Schutzbehauptung gelten kann (z.B. schlechter körperlicher Zustand, Merkmale von Gewaltanwendungen). Für verbleibende Fälle steht der Leichtfertigkeitstatbestand des Absatzes 2 zur Verfügung.



Drucksache 364/05

... In den europäischen Rechtsvorschriften wird die Bedeutung von Informationsverfahren hervorgehoben. Bevor die Verbraucher jedoch nicht selbst die für das Verständnis zunehmend komplexer Finanzprodukte erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse erwerben, können sie auf der Grundlage von Informationen keine sachkundigen (Anlage-)Entscheidungen treffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 364/05




Grünbuch zur Finanzdienstleistungspolitik

1. Grundlegende politische Ausrichtung

2. BESSERE Regulierung, Umsetzung, rechtliche Durchsetzung und kontinuierliche Bewertung

3. Konsolidierung der Finanzdienstleistungsvorschriften während des Zeitraums 2005-2010

3.1. VOLLENDUNG verbleibender Massnahmen, laufende Rechtsvorschriften und Massnahmen IN Vorbereitung

3.2. EFFIZIENTE und wirksame Aufsicht

3.3. ERMÖGLICHUNG grenzübergreifender Investitionen und eines grenzübergreifenden Wettbewerbs

3.4. Dieaussenwirtschaftliche Dimension

4. MÖGLICHE NEUE gezielt GEPLANTE Initiativen

Anhang I
, Abschnitt I - Wirtschaftlicher Nutzen der Finanzintegration

Anhang I
, Abschnitt II - Bessere Regulierung, Umsetzung, rechtliche Durchsetzung und kontinuierliche Bewertung

Anhang I
, Abschnitt III - Effiziente und wirksame Aufsicht

Anhang I
, Abschnitt IV - Hindernisse für eine grenzübergreifende Konsolidierung

Anhang I
, Abschnitt V - Die außenwirtschaftliche Dimension

Anhang I
, Abschnitt VI - Vermögensverwaltung

Künftiges Vorgehen

3 Verbraucherperspektive


 
 
 


Drucksache 81/05

notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 81/05




I. In der Inhaltsübersicht wird nach Artikel 2 folgende Angabe eingefügt:

II. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

III. Artikel 2 wird wie folgt geändert:

IV. Nach Artikel 2 wird folgender Artikel 2a eingefügt:


 
 
 


Drucksache 820/05 (Beschluss)

... " zur Kenntnis und sieht darin einen interessanten Diskussionsansatz, wie anzustrebende Fähigkeiten und Fertigkeiten der Bürgerinnen und Bürger der EU beschrieben werden können.



Drucksache 902/05

... Der Kommission (Eurostat) sind Mikrodaten über die Teilnahme an Lerntätigkeiten und deren Merkmale zu übermitteln. Des Weiteren sind soziodemografische Angaben zu erheben. Angaben der Befragten über eigene Fertigkeiten und die Teilnahme an sozialen und kulturellen Tätigkeiten sind ebenfalls zu erheben, in erster Linie als erläuternde Variablen, die für die weitere Analyse der Profile von Teilnehmern bzw. Nichtteilnehmern von Nutzen sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 902/05




Begründung

1 Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Im Zusammenhang mit dem Vorschlag bereit bestehende Vorschriften

Abstimmung auf andere Politikbereiche und Ziele der Europäischen Union Keine.

2 Anhörung von Interessengruppen, Folgeabschätzungen

Anhörung von Interessengruppen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

5 Methodik

Zusammenfassung der eingegangenen und genutzten Sachverständigengutachten

Maßnahmen zur Veröffentlichung der Sachverständigengutachten

Folgenabschätzung

3 rechtliche Elemente des Vorschlags

Zusammenfassende Darstellung der vorgeschlagenen Aktion

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 ZUSÄTZLICHE Informationen

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen die Zwecke dieser Verordnung gelten folgende Definitionen:

Artikel 3
Bereiche

Artikel 4
Statistische Maßnahmen

Artikel 5
Datenübermittlung

Artikel 6
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 7
Ausschuss

Artikel 8
Inkrafttreten

Anhang
Bereiche

Bereich 1
: Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung

1. Ziel

2. Erfassungsbereich

3. Behandelte Themen

4. Periodizität

Bereich 2
: Beteiligung von erwachsenen am lebenslangen lernen

1. Ziel

2. Erfassungsbereich

3. Behandelte Themen

4. Periodizität

Bereich 3
: sonstige Statistiken über Bildung und lebenslanges lernen

1. Ziel

2. Erfassungsbereich


 
 
 


Drucksache 783/05

... Endziel ist die Schaffung eines offenen und wettbewerbsfähigen europäischen Arbeitsmarktes für Forscher durch eine stärkere Diversifizierung der Kompetenzen und Laufbahnen auf länderübergreifender Ebene. Auf nationaler Ebene wurden wesentliche Fortschritte bei einer Reihe von Maßnahmen zur Beseitigung von Hindernissen für die Mobilität von Forschern, zur Entwicklung der für ihre Laufbahnen in den verschiedenen Sektoren und Disziplinen benötigten Fertigkeiten und Kompetenzen sowie zur Verbesserung ihres Status und ihrer Laufbahnentwicklung erzielt8. Mobile Wissenschaftler sind jedoch nach wie vor mit Rechts-, Verwaltungs- und Informationsproblemen insbesondere im Zusammenhang mit Steuern und Sozialversicherung und mit anderen Hindernissen konfrontiert, die der Mobilität über die Grenzen von Sektoren und Ländern hinweg im Wege stehen. Diese Hindernisse müssen abgebaut werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 783/05




Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft: Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen

3 Einleitung

Kapitel 1
Forschung und Innovation IM Mittelpunkt der EU-Politik

1.1. Bessere Rechtsetzung für neue Technologien

1.2. Neuausrichtung staatlicher Beihilfen auf Forschung und Innovation

1.3. Verbesserung von Efizienz und Nutzung geistigen Eigentums

1.4. Ein attraktiver Binnenmarkt für Forscher

1.5. Nutzung des öffentlichen Auftragswesens zur Förderung von Forschung und Innovation

1.6. Bessere und umfassendere Nutzung von Steueranreizen

Kapitel 2
Forschung und Innovation IM Mittelpunkt der EU-Finanzierung

2.1. Mobilisierung öffentlicher und privater Mittel für Schlüsseltechnologien

2.2. Europäische Strukturfonds als Motoren für Forschung und Innovation

2.3. Verbesserung des Zugangs von KMU zu Finanzmitteln

2.4. Mobilisierung nationaler Programme und anderer Finanzierungsquellen für europäische Forschung und Innovation

Kapitel 3
Forschung und Innovation IM Mittelpunkt der Unternehmen

3.1. Intensivierung der Partnerschaften zwischen Hochschulen und Industrie

3.2. Innovationspole sowie forschungsorientierte und industrielle Cluster

3.3. Proaktive Unterstützungsdienste zur Förderung von Forschung und Innovation

3.4. Innovationsmanagement und sozialer Wandel

3.5. Das Potenzial innovativer Dienstleistungen

3.6. Einrichtung eines europäischen Überwachungssystems für industrielle Forschung und Innovation und Verbesserung der Berichterstattung über intellektuelles Kapital

Kapitel 4
Verbesserte Forschungs- und Innovationssysteme

4.1. Forschung und Innovation als ein vorrangiger Bereich der nationalen Reformprogramme für Wachstum und Beschäftigung

4.2. Verbesserte Instrumente für die Politikanalyse

4.3. Unterstützung für Lernprozesse in der Politik und für Kooperation

Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 49/05

... "(3) Die BerufsausbiIdung hat die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) in einem geordneten Ausbildungsgang zu vermitteln. Sie hat ferner den Erwerb der erforderlichen Berufserfahrungen zu ermöglichen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 49/05




I. In der Inhaltsübersicht wird nach Artikel 2 folgende Angabe eingefügt:

II. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

III. Artikel 2 wird wie folgt geändert:

IV. Nach Artikel 2 wird folgender Artikel 2a eingefügt:


 
 
 


Drucksache 818/05

... d) eine Ausbildung vermitteln, um die Fertigkeiten der Heimarbeiter (einschließlich nichttraditioneller Fertigkeiten, Führungsfähigkeiten und Verhandlungsgeschick) sowie ihre Produktivität, ihre Beschäftigungsmöglichkeiten und ihre Erwerbsfähigkeit zu verbessern;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 818/05




Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Übereinkommen Nr. 173 der Internationalen Arbeitsorganisation über den Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers

I. Allgemeines

II. Besonderes

Teil I
- Artikel 1 bis 4

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Teil II
- Artikel 5 bis 8

Teil III
- Artikel 9 bis 13

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Teil IV
- Artikel 14 bis 22

Artikel 14

Artikel 15 bis 22

Stellungnahme der Bundesregierung zu der Empfehlung Nr. 180 betreffend den Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers

I. Allgemeines

II. Besonderes

Teil I

Teil II

Teil III

Teil IV

Internationale ARBEITSKONFERENZ Übereinkommen 173 Übereinkommen über den Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers

Teil I
allgemeine Bestimmungen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Teil II
, Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer durch ein Vorrecht Geschützte Forderungen

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Teil III
. Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer durch eine Garantieeinrichtung

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Teil IV
. Schlussbestimmungen

Artikel 74

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Internationale ARBEITSKONFERENZ Empfehlung 180 Empfehlung betreffend den Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers

I. Begriffsbestimmungen UNI Durchführungsmethoden

II. Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer durch EIN Vorrecht

III. Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer durch eine Garantieeinrichtung

Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Übereinkommen Nr. 177 der Internationalen Arbeitsorganisation über Heimarbeit

I. Allgemeines

II. Besonderes

Stellungnahme der Bundesregierung zu der Empfehlung Nr. 184 der Internationalen Arbeitsorganisation betreffend Heimarbeit

Abschnitt I

Abschnitt II

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Abschnitt III

Zu Absatz 7

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Abschnitt IV

Abschnitt V

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Abschnitt VI

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Absatz 16

Zu Absatz 17

Zu Absatz 17

Zu Absatz 17

Zu Absatz 18

Abschnitt VII

Zu Absatz 19

Zu Absatz 20

Zu Absatz 20

Zu Absatz 20

Zu Absatz 21

Zu Absatz 22

Zu Absatz 22

Zu Absatz 23

Zu Absatz 24

Abschnitt IX

Zu Absatz 25

Zu Absatz 26

Abschnitt X

Abschnitt XI

Abschnitt XII

Abschnitt XIII

Internationale ARBEITSKONFERENZ Übereinkommen 177 Übereinkommen über Heimarbeit

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

INTERNATlONALE ARBEITSKONFERENZ Empfehlung 184 Empfehlung betreffend Heimarbeit

I. Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich

II. allgemeine Bestimmungen

III. UBERWACHUNG der Heimarbeit

IV. MlNDESTALTER

V. Vereinigungsrecht und Recht zu Kollektivverhandlungen

VI. Entgelt

VII. ARBEITSSCHUTZ

IX. SOZIALE Sicherheit und Mutterschutz

X. Schutz bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

XII. Programme betreffend Heimarbeit

XIII. Zugang ZU Informationen

Stellungnahme der Bundesregierung zum Übereinkommen Nr. 181 über private Arbeitsvermittler

I. Allgemeines

II. Besonderes

Stellungnahme der Bundesregierung zur Empfehlung Nr. 188 über private Arbeitsvermittler

I. Allgemeines

II. Besonderes

Die Absätze 1 bis 3 enthalten allgemeine Bestimmungen.

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Absatz 7

Für die in Absatz 8 Buchstabe a beschriebenen Fälle

Absatz 9

Absatz 10

Die Absätze 11 und 12 betreffen den von den privaten Arbeitsvermittlern gegenüber Arbeitnehmern einzuhaltenden Datenschutz.

Die in Absatz 11 vorausgesetzte Erforderlichkeit der in Dateien und Karteien gespeicherten Daten

Die in Absatz 12 1

Absatz 13

Absatz 14

Absatz 15

Die Absätze 16 und 17 betreffen die Zusammenarbeit zwischen der öffentlichen Arbeitsvermittlung und privaten Arbeitsvermittlern.

Internationale ARBEITSKONFERENZ Übereinkommen 181 Übereinkommen über private Arbeitsvermittler

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 23

Artikel 24

Internationale ARBEITSKONFERENZ

Empfehlung 188 Empfehlung betreffend private Arbeitsvermittler Die Allgemeine Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation,

I. allgemeine Bestimmungen

II. Schutz der Arbeitnehmer

III. Beziehung zwischen dem öffentlichen Arbeitsvermittlungsdienst und den Privaten Arbeitsvermittlern

Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Übereinkommen Nr. 168 über Beschäftigungsförderung und den Schutz gegen Arbeitslosigkeit

I. Allgemeines

II. Besonderes

I. Allgemeines

II. Besonderes:

Teil III
(Nr. 12 - 23) enthält nähere Ausführungen zum Schutz der Arbeitslosen, die im deutschen Recht z.T. keine Entsprechung finden.

Übereinkommen 168 Übereinkommen über Beschäftigungsförderung und den Schutz gegen Arbeitslosigkeit Die Allgemeine Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation,

I. allgemeine Bestimmungen

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

II. FÖRDERUNG der produktiven Beschäftigung

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

III. GEDECKTE Fälle

Artikel 10

IV. geschützte Personen

Artikel 11

V. FORMEN des Schutzes

Artikel 12

VI. ZU gewährende Leistungen

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 23

Artikel 24

Artikel 25

VII. besondere Bestimmungen für erstmals oder erneut Arbeitsuchende

Artikel 26

VIII. Rechts- Verwaltungs- und Finanzgarantien

Artikel 27

Artikel 28

Artikel 29

Artikel 30

Artikel 31.

Artikel 32

Artikel 33

Artikel 34

Artikel 35
.

Artikel 36

Artikel 37

Artikel 38

Artikel 39

Empfehlung 176 Empfehlung betreffend Beschäftigungsförderung und den Schutz gegen Arbeitslosigkeit

I. allgemeine Bestimmungen

II. FÖRDERUNG der produktiven Beschäftigung

III. Schutz der Arbeitslosen

IV. Entwicklung und Verbesserung von Schutzsystemen


 
 
 


Drucksache 773/05

... (6) In Anbetracht der Gefahren durch die Verwendung von pyrotechnischen Erzeugnissen ist es angebracht, Altersbeschränkungen für ihren Verkauf an Verbraucher und ihre Verwendung festzulegen und sicherzustellen, dass die Kennzeichnung ausreichende und angemessene Informationen über die sichere Verwendung enthält, um die menschliche Gesundheit und Sicherheit und die Umwelt zu schützen. Es sollte vorgeschrieben werden, dass bestimmte pyrotechnische Erzeugnisse nur zugelassenen Fachleuten mit den erforderlichen Kenntnissen, Fertigkeiten und Erfahrungen zur Verfügung gestellt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 773/05




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Die derzeitige Lage

1.1.1. Das Inverkehrbringen von Feuerwerkskörpern Klassifikation und Zulassung

1.1.2. Unfälle

1.1.3. Inverkehrbringen von pyrotechnischen Erzeugnissen für den Kraftfahrzeugsektor

1.2. Angestrebte Auswirkungen auf die EU-Rechtsvorschriften

1.3. Kohärenz mit anderen Gemeinschaftsvorschriften

2. Ergebnisse der Konsultationen mit den Betroffenen und Folgenabschätzung

4 Konsultationen

4 Folgenabschätzung

3. rechtliche Aspekte des Vorschlags

4 Rechtsgrundlage

Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit

Auswahl der Hilfsmittel

4. Auswirkungen auf die Haushaltsmittel

Vorschlag

Artikel 1
Ziele und Umfang

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Kategorisierung

Artikel 4
Pflichten des Herstellers

Artikel 5
Inverkehrbringen

Artikel 6
Freier Warenverkehr

Artikel 7
Altersbeschränkungen

Artikel 8
Harmonisierte Normen

Artikel 9
Konformitätsbewertungsverfahren

Artikel 10
Benannte Stellen

Artikel 11
Pflicht, die CE-Kennzeichnung anzubringen

Artikel 12
Kennzeichnung

Artikel 13
Marktaufsicht

Artikel 14
Schnelle Information über Erzeugnisse, die ernsthafte Gefahren darstellen

Artikel 15
Schutzklausel

Artikel 16
Zu Ablehnungen oder Einschränkungen führende Entscheidungen

Artikel 17
Durchführungsbestimmungen

Artikel 18
Ausschuss

Artikel 19
Sanktionen

Artikel 20
Umsetzung

Artikel 21
Inkrafttreten

Artikel 22
Adressaten

Anhang I
Grundlegende Sicherheits-Anforderungen

A. Feuerwerkskörper

B. Sonstige pyrotechnische Erzeugnisse

C. Anzündmittel

Anhang II
Konformitätsbewertungsverfahren

1. Modul B EG-Baumusterprüfung

2. Modul C: Baumusterkonformität

3. Modul D: Qualitätssicherung Produktion

4. Modul E: Qualitätssicherung Produkt

5. Modul F: Prüfung bei Produkten

6. Modul G: Einzelprüfung

Anhang III
von den Mitgliedstaaten ZU BERÜCKSICHTIGENDE Mindestkriterien für die Benennung der für die Konformitätsbewertung zuständigen Stellen

Anhang IV
Konformitätskennzeichnung


 
 
 


Drucksache 578/05

... - grundlegende Fertigkeiten, die die Teilnahme in der Gesellschaft ermöglichen, erfordert,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 578/05




Die politische Dimension und die besondere Dringlichkeit von Maßnahmen gegen Diskriminierung und von Minderheitenschutz

Unbefriedigende Reaktionen der Mitgliedstaaten auf Maßnahmen nach Artikel 13 des EG-Vertrags

Diskriminierung aufgrund des Geschlechts

Die Gemeinschaft der Roma

Neue und seit längerer Zeit ansässige Einwanderer

Sprachliche Minderheiten

Traditionelle oder ethnische Minderheiten, die in einem Mitgliedstaat leben

Dauerhaft in den Mitgliedstaaten lebende Staatenlose

Künftige wirtschaftliche und finanzielle Maßnahmen

Durchführungsmaßnahmen und Feedback-Mechanismen


 
 
 


Drucksache 392/05

... (2) Die Ausbildung zum Hufbeschlagschmied/zur Hufbeschlagschmiedin hat zum Ziel, die für die Ausübung einer sach-, fach- und tiergerechten Tätigkeit als Hufbeschlagschmied/Hufbeschlagschmiedin notwendigen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) unter Beachtung der Anforderungen und Belange der Tiergesundheit, des Tierschutzes und des Arbeits- und Unfallschutzes sowie des zeitgemäßen Standes der Technik zu erwerben. Die Ausbildung hat ferner den Erwerb der erforderlichen Berufserfahrungen zu ermöglichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 392/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgen

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über den Beschlag von Hufen und Klauen(Hufbeschlaggesetz - HufBeschlG)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Hufbeschlagschmiede/Hufbeschlagschmiedinnen, Hufbeschlaglehrschmiede/Hufbeschlaglehrschmiedinnen

§ 4
Anerkennung der Hufbeschlagschmiede/Hufbeschlagschmiedinnen

§ 5
Anerkennung der Hufbeschlaglehrschmiede/Hufbeschlaglehrschmiedinnen

§ 6
Hufbeschlagschulen

§ 7
Widerruf der Anerkennungen

§ 8
Ermächtigungen

§ 9
Bußgeldvorschriften

§ 10
Übergangsregelungen

§ 11
Aufhebung von Vorschriften

Artikel 2
Änderung des Tierschutzgesetzes

Artikel 3
Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung

Artikel 4
Neubekanntmachung

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage und Reformansätze

2. Gesetzgebungskompetenz

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu den Nummer n

Zu Nummer 6

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 728/05

... Mit dem spezifischen Programm „Menschen“ werden Maßnahmen zur quantitativen und qualitativen Stärkung des Humanpotenzials in der europäischen Forschung und Technologie gefördert. Die als Marie-Curie-Maßnahmen bezeichneten Maßnahmen zur Förderung der Ausbildung und Laufbahnentwicklung von Forschern werden ausgebaut, wobei ihr Schwerpunkt stärker auf den wesentlichen Aspekten der Fertigkeiten und der Laufbahnentwicklung und auf intensiveren Verbindungen zu den einzelstaatlichen Systemen liegt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 728/05




Begründung

1. Hintergrund der Vorschläge

2. VORHERIGE Konsultation

3. Rechtliche Aspekte

4. Verwendung der Haushaltsmittel

5. EINHEITLICHE und flexible Durchführung

5.1. Anpassung an neue Erfordernisse und Möglichkeiten

5.2. Querschnittsthemen

6. Vereinfachung der Verwaltungsverfahren

7. Inhalt der spezifischen Programme

7.1. Zusammenarbeit

7.2. Ideen

7.3. Menschen

7.4. Kapazitäten

7.5. Tätigkeiten der Gemeinsamen Forschungsstelle

8. DER Aufbau des EFR des Wissens für Wachstum

Anhang 1
ESFRI-„Liste der Möglichkeiten“7

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Anhang
Wissenschaftliche und technologische Ziele, Grundzüge der Themen und Massnahmen

3 Einleitung

Ethische Aspekte

3 Maßnahmen

- Forschererstausbildung

- Lebenslange Ausbildung und Laufbahnentwicklung

- Wege und Partnerschaften zwischen Industrie und Akademie

- Die internationale Dimension

- Besondere Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 588/05

... • der öffentliche Sektor Zugang zu zahlreichen privatwirtschaftlichen Fertigkeiten erhält, die es ihm ermöglichen dürften, effizientere und kostenwirksamere Dienste anzubieten;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 588/05




2 Inhalt

1. Einleitung 3

2. Zusammenhalt, Wachstum, Beschäftigung 5

2.1. Die überarbeitete Lissabon-Agenda 5

2.2. Der Beitrag der Kohäsionspolitik zu Wachstum und Beschäftigung 6

3. Der Rahmen für die Kohäsionspolitik im Zeitraum 2007-2013 7

4. Leitlinien für die Kohäsionspolitik im Zeitraum 2007-2013 12

5. Berücksichtigung des territotialen Aspekts der Kohäsionspolitik 33

6. Die nächsten Schritte 37

Mitteilung

1. Einleitung

2. Zusammenhalt, Wachstum, Beschäftigung

2.1. Die überarbeitete Lissabon-Agenda

2.2. Der Beitrag der Kohäsionspolitik zu Wachstum und Beschäftigung

3. Der Rahmen für die Kohäsionspolitik im Zeitraum 2007-2013

3.1. Konzentration

3.2. Konvergenz

3.3. Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung

3.4. Europäische territoriale Zusammenarbeit

3.5. Governance

4. Leitlinien für die Kohäsionspolitik im Zeitraum 2007-2013

4.1. Leitlinie: Stärkung der Anziehungskraft Europas und seiner Regionen für Investoren und Arbeitskräfte

4.1.1. Ausbau und Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur

4.1.2. Steigerung der Synergien zwischen Umweltschutz und Wachstum

4.1.3. Eine Lösung für Europas intensiven Einsatz traditioneller Energiequellen

4.2. Leitlinie: Förderung von Wissen und Innovation für Wachstum

4.2.1. Mehr und gezieltere Investitionen in Forschung und technologische Entwicklung

4.2.2. Innovation erleichtern und unternehmerische Initiative fördern

4.2.3. Förderung der Informationsgesellschaft für alle

4.2.4. Besserer Zugang zu Finanzmitteln

4.3. Leitlinie: Mehr und bessere Arbeitsplätze

4.3.1. Mehr Menschen an das Erwerbsleben heranführen und die Sozialschutzsysteme modernisieren

4.3.2. Die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen verbessern und die Flexibilität der Arbeitsmärkte steigern

4.3.3. Die Investitionen in Humankapital steigern durch Verbesserung von Bildung und Qualifizierung

4.3.4. Verwaltungskapazitäten

4.3.5. Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte

5. Berücksichtigung des Territorialen Aspekts der Kohäsionspolitik

5.1. Der Beitrag der Städte zu Wachstum und Beschäftigung

5.2. Förderung der wirtschaftlichen Diversifizierung des ländlichen Raums

5.3. Zusammenarbeit

5.4. Grenzübergreifende Zusammenarbeit

5.5. Transnationale Zusammenarbeit

5.6. Interregionale Zusammenarbeit

6. Die nächsten Schritte

Anhang


 
 
 


Drucksache 820/05

... Der Europäische Rat von Lissabon stellte im März 2000 fest, dass Europa aufgrund der Globalisierung und des Paradigmenwechsels zur wissensbasierten Wirtschaft vor neuen Herausforderungen steht. In seinen Schlussfolgerungen betonte er folgende Aspekte: „Jedem Bürger müssen die Fähigkeiten vermittelt werden, die für das Leben und die Arbeit in dieser neuen Informationsgesellschaft erforderlich sind.“ „Durch einen europäischen Rahmen sollte festgelegt werden, welche neuen Grundfertigkeiten1 durch lebenslanges Lernen zu vermitteln sind: IT-Fertigkeiten, Fremdsprachen, technologische Kultur, Unternehmergeist und soziale Fähigkeiten.“ Im Jahr 2000 wurde eindeutig anerkannt, dass die Menschen Europas wichtigstes Gut sind, wenn es um Wachstum und Beschäftigung geht, und diese Aussage wurde in regelmäßigen Abständen wiederholt - zuletzt in der neu belebten Lissabonner Strategie und beim Europäischen Rat im März 2005, der verstärkte Investitionen in Bildung, Ausbildung und Fähigkeiten forderte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 820/05




Begründung

1. Kontext

Gründe für den Vorschlag und Zielsetzungen

Die Nachfrage nach Kompetenzen in einer Wissensgesellschaft

Derzeitige Möglichkeiten zum Erwerb von Schlüsselkompetenzen

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2. Konsultation Interessierter Parteien und Folgenabschätzung

Heranziehung von Fachwissen

Folgenabschätzung

3. rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung des Vorschlags

Rechtsgrundlage

Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprinzip

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Anhang

3 Einleitung

2 Schlüsselkompetenzen

1. Muttersprachliche Kompetenz18

2. Fremdsprachliche Kompetenz

3. Mathematische Kompetenz und grundlegende naturwissenschaftlich - technische Kompetenz

4. Computerkompetenz

5. Lernkompetenz

6. Interpersonelle, interkulturelle und soziale Kompetenz und Bürgerkompetenz

7. Unternehmerische Kompetenz

8. Kulturelle Kompetenz


 
 
 


Drucksache 569/05

... - die Förderung von Mikrounternehmen und Handwerksbetrieben kann auf traditionelle Fertigkeiten aufbauen oder neue Fähigkeiten einbringen, insbesondere in Kombination mit dem Erwerb von Ausrüstung, Ausbildung und Schulung, Unterstützung des Unternehmertums und Entwicklung des wirtschaftlichen Gefüges;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 569/05




Begründung

Vorschlag

Einziger Artikel

1. Einführung

2. DieEntwicklung des ländlichen Raums und die allgemeinen Ziele der Gemeinschaft

2.1. Die GAP und die Entwicklung des ländlichen Raums

2.2. Auf dem Weg zu einer nachhaltigen Landwirtschaft: die GAP-Reformen von 2003 und 2004

2.3. Entwicklung des ländlichen Raums 2007-2013

2.4. Den Herausforderungen begegnen

3. AUFSTELLUNG der Prioritäten der Gemeinschaft für die Entwicklung des ländlichen Raums 2007-2013

3.1. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Agrar- und Forstsektors Leitlinie

3.2. Verbesserung von Umwelt und Landschaft Leitlinie

3.3. Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum und Förderung der Diversifizierung

3.4. Aufbau lokaler Kapazitäten für Beschäftigung und Diversifizierung Leitlinie

3.5. Umsetzung der Prioritäten in Programme

3.6. Komplementarität zwischen den Gemeinschaftsinstrumenten

4. BERICHTERSTATTUNGSSYSTEM


 
 
 


Drucksache 37/05

eines Mangels an Arbeitskräften oder an Arbeitskräften mit besonderen Fertigkeiten erlaubt

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 37/05




1. Einführung

2. Entwicklung eines Eu-Konzepts für Arbeitsmigration

2.1. Wieviel Vereinheitlichung sollte die EU anstreben?

2.2. Zulassungsverfahren im Falle der unselbstständigen Erwerbstätigkeit

2.3. Zulassungsverfahren im Falle der selbstständigen Erwerbstätigkeit

2.4. Anträge auf Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung en

2.5. Möglichkeit des Wechsels des Arbeitgebers/Sektors

2.6. Rechte

2.7. Flankierende Maßnahmen: Integration, Rückkehr und Zusammenarbeit mit Drittländern

3. Schlussfolgerung

Anhang


 
 
 


Drucksache 392/1/05

... Mit der Forderung nach einer sozialversicherungspflichtigen beruflichen Beschäftigung soll sichergestellt werden, dass neben den handwerklichen Fertigkeiten die Bewerber auch für den Umgang mit den Tieren sowie für eine tiergerechte Tätigkeit qualifiziert sind. Beispielsweise kann bei ausgebildeten Pferdewirten auf Grund ihrer Ausbildung davon ausgegangen werden, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 392/1/05




1. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 1 HufBeschlG

2. Zu Artikel 1 § 4 Abs. 1 Nr. 3, § 5 Abs. 1 Nr. 4 HufBeschlG

3. Zu Artikel 1 § 4 Abs. 4 - neu - HufBeschlG

4. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 3 HufBeschlG

5. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, § 10 Abs. 1 HufBeschlG

6. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 4 - neu - HufBeschlG Dem § 8 ist folgender Absatz 4 anzufügen:

7. Zu Artikel 2 Nr. 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 6 Abs. 1 Satz 4 TierSchG

8. Zu Artikel 3 § 11 TierSchHuV

§ 11
Verbot der Zucht nach § 1b Abs. 2 des Tierschutzgesetzes

9. Der Ausschuss für Kulturfragen empfiehlt dem Bundesrat,


 
 
 


Drucksache 97/05

... 1. Aufklärung über Fertigkeiten zum individuellen Umgang mit Gesundheitsrisiken und -belastungen vor Krankheitseintritt;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 97/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Präventionsgesetz (PrävG)

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Gesundheitliche Prävention

§ 3
Maßnahmen der gesundheitlichen Prävention

§ 4
Vorrang von gesundheitlicher Prävention

§ 5
Eigenverantwortung

§ 6
Verantwortung für die gesundheitliche Prävention

§ 7
Soziale Präventionsträger

§ 8
Vorbehalt abweichender Regelungen

§ 9
Gesundheitsberichterstattung des Bundes

§ 20
Wirksamkeit und Qualitätssicherung

§ 21
Grundsätze

§ 22
Mitwirkung der Stiftung Prävention und Gesundheitsförderung

§ 23
Aufbringung und Verteilung der Mittel für primäre Prävention und Gesundheitsförderung

§ 24
Verwendung nicht abgerufener Mittel

§ 25
Berichterstattung der sozialen Präventionsträger und der gemeinsamen Entscheidungsgremien in den Ländern

§ 26
Präventionsbericht

Artikel 2
Gesetz über die Stiftung Prävention und Gesundheitsförderung(Präventionsstiftungsgesetz - PrävStiftG)

§ 1
Name, Rechtsform und Sitz der Stiftung

§ 2
Zweck der Stiftung

§ 3
Stiftungsvermögen

§ 4
Satzung

§ 5
Organe der Stiftung

§ 6
Stiftungsrat

§ 7
Kuratorium

§ 8
Vorstand

§ 9
Wissenschaftlicher Beirat

§ 10
Aufsicht, Haushalts- und Rechnungswesen

Artikel 3
Gesetz über die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung(BZgA-Gesetz - BZgAG)

§ 1
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

§ 2
Aufgaben der Bundeszentrale

§ 3
Aufklärung zur gesundheitlichen Prävention

§ 4
Aufklärung zur Suchtprävention

§ 5
Aufklärung zur Prävention von Infektionskrankheiten

§ 6
Umfang der Tätigkeit, Zielsetzung, Qualitätssicherung

§ 7
Forschung

§ 8
Wissenschaftlicher Beirat

§ 9
Aufgabendurchführung

§ 10
Zusammenarbeit

§ 11
Aufträge Dritter

§ 12
Aufsicht im besonderen Fall

§ 13
Beschäftigte

Artikel 4
Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch

§ 20
Leistungen zur primären Prävention und Gesundheitsförderung.

§ 20
Leistungen zur primären Prävention und Gesundheitsförderung

Artikel 5
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 20a
Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten

§ 20b
Betriebliche Gesundheitsförderung

§ 20c
Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren

§ 20d
Förderung der Selbsthilfe

§ 21
Gesundheitliche Prävention von Zahnerkrankungen (Gruppenprophylaxe)

§ 22
Gesundheitliche Prävention von Zahnerkrankungen (Individualprophylaxe)

§ 23
Medizinische Leistungen zur primären und tertiären Prävention von Krankheiten

§ 24
Medizinische Leistungen zur primären und tertiären Prävention von Krankheiten für Mütter und Väter

Vierter Abschnitt

§ 25
Untersuchungen zur sekundären Prävention von Krankheiten

§ 26
Kinderuntersuchung zur sekundären Prävention von Krankheiten

Artikel 7
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Erster Abschnitt

§ 5a
Aufgabe der Leistungen zur gesundheitlichen Prävention

§ 12a
Verhaltensprävention

§ 12b
Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten

Dritter Unterabschnitt Umfang der Leistungen zur Teilhabe.

Erster Abschnitt

§ 5a
Aufgabe der Leistungen zur gesundheitlichen Prävention

Zweiter Unterabschnitt Leistungen zur primären Prävention und Gesundheitsförderung.

§ 12a
Verhaltensprävention

§ 12b
Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten

Dritter Unterabschnitt Umfang der Leistungen zur Teilhabe.

Artikel 8
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Erster Abschnitt

§ 1
Aufgaben der Unfallversicherung.

§ a
Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz

§ 1b
Maßnahmen der gesundheitlichen Prävention.

Zweites Kapitel Sicherheit und Gesundheitsschutz.

§ 15
Vorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz.

§ 115
Sicherheit und Gesundheitsschutz im Bereich der Unfallkasse des Bundes.

§ 1
Aufgaben der Unfallversicherung.

§ 1a
Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz

§ 1b
Maßnahmen der gesundheitlichen Prävention

§ 15
Vorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz.

§ 20a
Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten

§ 115
Sicherheit und Gesundheitsschutz im Bereich der Unfallkasse des Bundes.

Artikel 9
Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch

§ 3
Vorrang der Prävention von Behinderungen

§ 54
Prävention zur Erhaltung von Beschäftigung

§ 3
Vorrang der Prävention von Behinderungen

§ 54
Prävention zur Erhaltung von Beschäftigung

Artikel 10
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Sechster Abschnitt

Sechster Abschnitt

§ 45d
Grundsätze

§ 45e
Leistungen zur Verhaltensprävention

§ 45f
Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten

Artikel 11
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

§ 14
Vorrang der Prävention von Behinderungen und Rehabilitation

Artikel 12
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 13
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

Erster Abschnitt

§ 6a
Aufgabe der Leistungen zur gesundheitlichen Prävention

Zweiter Unterabschnitt Leistungen zur primären Prävention und Gesundheitsförderung

§ 9a
Verhaltensprävention

§ 9b
Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten

Dritter Unterabschnitt Umfang und Ort der Leistungen zur Teilhabe

Erster Abschnitt

§ 6a
Aufgabe der Leistungen zur gesundheitlichen Prävention

Zweiter Unterabschnitt Leistungen zur primären Prävention und Gesundheitsförderung

§ 9a
Verhaltensprävention

§ 9b
Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten

Dritter Unterabschnitt Umfang und Ort der Leistungen zur Teilhabe

Artikel 14
Änderung des Gesetzes zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung

Artikel 15
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Potenziale der gesundheitlichen Prävention

II. Instrumente und Maßnahmen des Gesetzes

III. Notwendigkeit bundesgesetzlicher Regelungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Allgemeine Regelungen

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Abschnitt 2 Informationsgrundlagen für gesundheitliche Prävention Zu § 9 Gesundheitsberichterstattung des Bundes

Zu Abschnitt 3 Zielorientierung und Koordinierung der primären Prävention und Gesundheitsförderung

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu Abschnitt 4 Gesundheitliche Aufklärung

Zu § 13

Zu § 14

Zu Abschnitt 5 Leistungen zur primären Prävention und Gesundheitsförderung Zu § 15 Verhaltensprävention

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu Abschnitt 6 Modellvorhaben Zu § 21 Grundsätze

Zu § 22

Zu Abschnitt 7 Umfang und Verteilung der Mittel

Zu § 23

Zu § 24

Zu Abschnitt 8 Weiterentwicklung der gesundheitlichen Prävention

Zu § 25

Zu § 26

Zu Artikel 2

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu Artikel 3

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu Artikel 4

Zu Nummer 2

Zu Nummern 3 bis 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu § 20a

Zu § 20c

Zu § 20d

Zu den Nummern 7 bis 20

Zu Artikel 7

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu den Buchstabe n

Zu Nummer 12

Zu Artikel 8

Zu § 1a

Zu § 1b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu den Buchstabe n

Zu den Nummer n

Zu Artikel 9

Zu den Nummer n

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Nummer 3

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 7

Zu Nummer 9

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

C. Finanzielle Auswirkungen


 
 
 


Drucksache 853/05

... Einem Luftfahrzeugführer wird eine Lizenz erteilt, wenn nachgewiesen ist, dass er die Vorschriften, die zur Sicherstellung der Erfüllung der grundlegenden Anforderungen an theoretische Kenntnisse, praktische Fertigkeiten und Sprachkenntnisse erlassen wurden, einhält. Diese Lizenz darf von einer Bewertungsstelle erteilt werden, wenn die damit gewährten Sonderrechte auf den Freizeitflugverkehr beschränkt sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 853/05




Begründung

1. REGELUNGSRAHMEN

2. derzeitige Herausforderungen

3. STELLUNGNAHME der Europäischen Agentur für Flugsicherheit und Konsultation der Interessengruppen

4. Folgenabschätzung

5. RECHTSETZUNGSVORSCHLAG

5.1. Instrument und Methode

5.2. Inhalt

5.2.1. Änderungen an der Stellungnahme der Agentur

5.2.2. Ausweitung des Geltungsbereichs der Verordnung

5.2.3. Sonstige Änderungen an der Verordnung

6. Entsprechungstabelle mit der neuen und der alten Nummerierung der Artikel sowie Angabe der Änderungen an der Verordnung EG NR.1592/2002 :

7. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

8. Bewertung

Vorschlag

Kapitel I
Änderungen an der Grundverordnung

Artikel 1
Die Verordnung (EG) Nr. 1592/2002 wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 2 Absatz 2 wird folgender Buchstabe f angefügt:

2. Artikel 3 wird wie folgt geändert:

3. Artikel 4 wird wie folgt geändert:

4. Artikel 5 wird wie folgt geändert:

5. Nach Artikel 6 werden folgende Artikel 6a und 6b eingefügt:

6. Artikel 7 erhält folgende Fassung:

7. Artikel 8 wird wie folgt geändert:

8. Artikel 9 wird wie folgt geändert:

9. Nach Artikel 9 wird folgender Artikel 9a eingefügt:

10. Artikel 10 erhält folgende Fassung:

11. In Artikel 11 Absatz 4 wird folgender Satz angefügt:

12. Nach Artikel 11 wird folgender Artikel 11a eingefügt:

13. Artikel 13 wird wie folgt geändert:

14. In Artikel 14 Absatz 2 Buchstabe a wird der Wortlaut

15. Artikel 15 wird wie folgt geändert:

16. Nach Artikel 15 werden folgende Artikel 15a und 15b eingefügt:

17. In Artikel 16 erhalten die Absätze 1 und 2 folgende Fassung:

18. In Artikel 18 Absatz 2 wird folgender Unterabsatz angefügt:

19. Artikel 24 wird wie folgt geändert:

20. Artikel 25 wird wie folgt geändert:

21. In Artikel 26 Absatz 2 erhält der letzte Satz folgende Fassung:

22. Artikel 28 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

23. Nach Artikel 28 werden folgende Artikel 28a bis 28c eingefügt:

24. Artikel 29 Absatz 3 wird wie folgt geändert:

25. Artikel 30 wird wie folgt geändert:

26. Artikel 35 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

27. Artikel 41 wird wie folgt geändert:

28. In Artikel 45 Absatz 1 erhält der Einleitungsteil folgende Fassung:

29. Artikel 46 wird wie folgt geändert:

30. Nach Artikel 46 werden folgende Artikel 46a und 46b eingefügt:

31. In Artikel 47 werden folgende Absätze 5 und 6 angefügt:

32. Artikel 48 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

Kapitel II
Schlussbestimmungen

Artikel 2
Aufhebung

Artikel 3
Inkrafttreten

Anhang

„Anhang II Luftfahrzeuge im Sinne von Artikel 4 Absatz 2

„Anhang III Grundlegende Anforderungen für die Lizenzierung von Luftfahrzeugführern gemäß Artikel 6a

Anhang IV
Grundlegende Anforderungen an den Flugbetrieb gemäß Artikel 6b

Anhang V
Kriterien für qualifizierte Stellen gemäß Artikel 9a


 
 
 


Drucksache 80/05

... die Kenntnisse und Fertigkeiten erworben haben, um Mandantenaufträge erledigen und interdisziplinäre Fragestellungen lösen zu können. Der Masterstudiengang muss dazu folgende wesentliche Lehrinhalte umfassen:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 80/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Teil 1
Anerkennung von Hochschulausbildungsgängen (§ 8a der Wirtschaftsprüferordnung)

§ 1
Besondere Eignung von Masterstudiengängen

§ 2
Anerkennungsgrundlagen

§ 3
Anforderungen an den Zugang zum Masterstudiengang und dessen Ausgestaltung

§ 4
Referenzrahmen

§ 5
Akkreditierung

§ 6
Anrechnung von Leistungen aus dem Masterstudiengang auf das Wirtschaftsprüfungsexamen und Anrechnungsverfahren

Teil 2
Verkürzte Prüfung nach Anrechnung gleichwertiger Prüfungsleistungen (§ 13b der Wirtschaftsprüferordnung)

§ 7
Voraussetzungen der Anrechnung

§ 8
Bestätigung der Gleichwertigkeit an die Hochschule

§ 9
Anrechnung auf das Wirtschaftsprüfungsexamen

Teil 3
Schlussbestimmungen

§ 10
Berücksichtigung von Diplomstudiengängen

§ 11
Übergangsvorschriften

§ 12
Inkrafttreten

Amtliche Begründung

I. Zielsetzung

II. Aufbau der Verordnung; Verordnungskompetenz; Gleichstellung

IV. Evaluation

B. Zu den einzelnen Vorschriften Zu Teil 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Teil 2

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Teil 3

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12


 
 
 


Drucksache 830/05

... Der Rat hat wiederholt betont, dass den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung eine Doppelrolle zukommt: Sie sind sowohl für die soziale als auch für die wirtschaftliche Entwicklung maßgeblich und somit Schlüsselfaktoren für das Potenzial eines Landes, herausragende Leistungen und Innovationen hervorzubringen und im Wettbewerb zu bestehen. Zugleich zählen die allgemeine und die berufliche Bildung zu den Kernelementen der sozialen Dimension Europas, da im Rahmen der Bildung Werte wie Solidarität, Chancengleichheit und gesellschaftliche Teilhabe vermittelt werden und die Bildung zugleich eine positive Wirkung in den Bereichen Gesundheit, Kriminalität, Umwelt, Demokratisierung und allgemeine Lebensqualität hat. Alle Bürger müssen durch lebenslanges Lernen kontinuierlich neue Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen erwerben, wobei auch die besonderen Bedürfnisse der von Ausgrenzung bedrohten Menschen zu berücksichtigen sind. Dadurch wird ein Beitrag zur Steigerung der Erwerbsquote und zum Wirtschaftswachstum geleistet und zugleich auch der soziale Zusammenhalt gesichert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 830/05




1. Einleitung

2. Fortschritte bei der Umsetzung des Arbeitsprogramms „allgemeine und berufliche Bildung 2010“

2.1. Auf nationaler Ebene: Die Reformen gehen in die richtige Richtung

2.1.1. Auf mehr Efizienz und bessere Qualität ausgerichtete Prioritäten und Investitionen

2.1.2. Fortschritte bei der Festlegung von Strategien für lebenslanges Lernen - Umsetzung jedoch weiterhin eine Herausforderung

2.1.3. Hochschulreformen unterstützen verstärkt die Lissabon-Agenda

2.1.4. Status der beruflichen Aus- und Weiterbildung: allmähliche Verbesserung, doch weiterer Handlungsbedarf

2.1.5. Europäische Dimension in den nationalen Systemen: Fortschritte, jedoch weitere Verbesserungen notwendig

2.2. Auf europäischer Ebene: Verbesserung der Steuerung Governance des Arbeitsprogramms „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“

3. Fazit: Die Reformen beschleunigen, um wirksamer zur Lissabon-Strategie und zur Stärkung des Europäischen Sozialmodells beizutragen

3.1. Gerechtigkeit und Steuerung Governance müssen bei den Reformen besondere Beachtung finden

3.1.1. Reformen umsetzen, die efiziente, gerechte Systeme gewährleisten

3.1.2. Mobilisierung von Akteuren und Ressourcen mittels heterogener Lernpartnerschaften

3.2. Die Umsetzung des Arbeitsprogramms „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ intensivieren

3.2.1. Auf nationaler Ebene

3.2.2. Auf europäischer Ebene

STATISTISCHER Anhang Fortschritt IM Bereich der 5 Europäischen Durchschnittsbezugswerte für allgemeine und berufliche Bildung (Benchmarks)

ÜBERSICHT über den Erzielten Fortschritt IM Bereich der 5 Benchmarks

2 SCHLÜSSELKOMPETENZEN

2 SCHULABBRECHER

ABSCHLUSS der Sekundarstufe II

HOCHSCHULABSOLVENTEN IN den Bereichen Mathematik, NATURWISSENSCHAFTEN und Technik (MNT)

TEILNAHME am lebenslangen lernen

Investitionen IN die Humanressourcen


 
 
 


Drucksache 662/05

... ) Gebrauch, mit denen außerhalb des Anwendungsbereichs dieser Gesetze oder im Ausland erworbene Prüfungszeugnisse den entsprechenden deutschen Zeugnissen über das Bestehen einer Fortbildungsprüfung gleichgestellt werden können, wenn die in der Prüfung nachzuweisenden beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gleichwertig sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 662/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten (z.B. Kosten für die Wirtschaft, Kosten fir soziale Sicherungssysteme)

Verordnung

Verordnung

§ 1
Zweck der Verordnung

§ 2
Gleichstellung von Prüfungszeugnissen

§ 3
Inkrafttreten

I. Allgemeiner Teil

II. Die Vorschriften im einzelnen

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3


 
 
 


Drucksache 714/05

... Nach ihrer Rückkehr werden die Teilnehmerinnen beraten, wie sie ihre während des Auslandsaufenthaltes erworbenen Fertigkeiten und Kompetenzen nutzen können. Personen, die nach einer langen Mobilitätsphase zurückkehren, sind bei der Wiedereingliederung in das soziale, Bildungs- oder Berufsumfeld in ihrem Heimatland in geeigneter Form zu unterstützen. Die Teilnehmerinnen evaluieren die gewonnene Erfahrung gemeinsam mit den verantwortlichen Organisationen und überprüfen, ob die Lernplanziele erreicht wurden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 714/05




Begründung

1 Hintergrund

Begründung und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende einschlägige Rechtsvorschriften

Übereinstimmung mit anderen Politikfeldern und Zielen der Union

2 Konsultation der Betroffenen und Folgenabschätzung

Konsultation der Betroffenen Konsultationsmethoden, Hauptadressaten und allgemeines Profil der Antwortenden

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3 rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Rechtsinstrument Vorgeschlagener Rechtsakt: Empfehlung

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Ergänzende Informationen

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Anhang

Europäische Qualitätscharta für Mobilität

1. Beratung und Information

2. Lernplan

3. Personalisierung

4. Allgemeine Vorbereitung

5. Sprachliche Aspekte

6. Logistische Unterstützung

7. Mentoring

8. Anrechnung

9. Wiedereingliederung und Evaluierung

10. Verpflichtungen und Zuständigkeiten


 
 
 


Drucksache 661/05

... ) Gebrauch, mit denen im Ausland erworbene Prüfungszeugnisse den entsprechenden deutschen Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- bzw. Gesellenprüfung gleichgestellt werden können, wenn die in der Prüfung nachzuweisenden beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gleichwertig sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 661/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten (z.B. Kosten für die Wirtschaft, Kosten für soziale Sicherungssysteme)

Verordnung

Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Gleichstellung österreichischer Prüfungszeugnisse mit Zeugnissen über das Bestehen der Abschlussprüfung oder Gesellenprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Die Vorschriften im einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 392/05 (Beschluss)

... Mit der Forderung nach einer sozialversicherungspflichtigen beruflichen Beschäftigung soll sichergestellt werden, dass neben den handwerklichen Fertigkeiten die Bewerber auch für den Umgang mit den Tieren sowie für eine tiergerechte Tätigkeit qualifiziert sind. Beispielsweise kann bei ausgebildeten Pferdewirten auf Grund ihrer Ausbildung davon ausgegangen werden, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind.



Drucksache 275/05

... Bei Aktionen zur Unterstützung der E-Kompetenz werden die Arbeiten, die unter dem Programm „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ zu den Grundfertigkeiten erfolgen, sowie die Förderung der E-Kompetenz unter dem Programm für lebenslanges Lernen berücksichtigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 275/05




Begründung

1. Einleitung

2. DAS Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation

Das Programm für unternehmerische Initiative und Innovation

3. Verwaltung des neuen Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation

4. ÜBEREINSTIMMUNG mit anderen Politikbereichen

5. Konsultationen und Folgenabschätzung

6. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

7. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Titel I
gemeinsame Bestimmungen

Kapitel I
Das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation

Artikel 1
Einrichtung

Artikel 2
Ziele

Artikel 3
Budget

Artikel 4
Teilnahme von Drittländern

Kapitel II
Durchführung des Rahmenprogramms

Artikel 5
Arbeitsprogramme

Artikel 6
Art der Durchführungsmaßnahmen

Artikel 7
Technische Unterstützung

Artikel 8
Überwachung und Bewertung

Artikel 9
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Titel II
Die spezifischen Programme

Kapitel I
Programm „unternehmerische Initiative und Innovation“

Abschnitt 1
Ziele und Aktionsbereiche

Artikel 10
Einrichtung und Ziele

Artikel 11
Finanzierung von KMU in der Gründungs- und Wachstumsphase

Artikel 12
Zusammenarbeit zwischen KMU

Artikel 13
Innovation, einschließlich Öko-Innovation, in Unternehmen

Artikel 14
Unternehmerische Initiative und Innovationskultur

Artikel 15
Unternehmens- und innovationsorientierte Wirtschafts- und Verwaltungsreform

Abschnitt 2
Durchführung

Artikel 16
Finanzierungsinstrumente der Gemeinschaft für KMU

Artikel 17
Die GIF

Artikel 18
Die SMEG-Fazilität

Artikel 19
Das CBS

Artikel 20
Dienstleistungen zur Unterstützung von Unternehmen und Innovation

Artikel 21
Instrument zur Förderung von Innovation in Unternehmen

Artikel 22
Analysen, Entwicklung und Koordinierung von Politiken mit den Teilnehmerländern

Artikel 23
Partnerschaften zwischen Behörden auf nationaler und regionaler Ebene

Artikel 24
Unterstützungsmaßnahmen zur Durchführung des Programms

Abschnitt 3
Arbeitsprogramm

Artikel 25
Arbeitsprogramm

Kapitel II
Programm zur Unterstützung der IKT-Politik

Abschnitt 1
Ziele und Aktionsbereiche

Artikel 26
Einrichtung und Ziele

Artikel 27
Europäischer Informationsraum

Artikel 28
Förderung der Innovation durch verstärkten Einsatz von und Investitionen in IKT

Artikel 29
Schaffung einer Informationsgesellschaft für alle, Entwicklung leistungsfähigerer und kostengünstigerer Dienste in Bereichen von öffentlichem Interesse und Verbesserung der Lebensqualität Aktionen zur Schaffung einer Informationsgesellschaft für alle, zur Entwicklung leistungsfähigerer und kostengünstigerer Dienste in Bereichen von öffentlichem Interesse und zur Verbesserung der Lebensqualität haben folgende Ziele:

Abschnitt 2
Durchführung

Unterabschitt 1 Projekte

Artikel 30
Allgemeines

Artikel 31
Projekte, Best Practice-Aktionen und thematische Netze

Unterabschnitt 2
Sonstige Bestimmungen

Artikel 32
Anträge

Artikel 33
Analysen, Entwicklung und Koordinierung von Politiken mit den Teilnehmerländern

Artikel 34
Werbung, Kommunikation, Information und Verbreitung

Artikel 35
Projekte von gemeinsamem Interesse: Vergabe öffentlicher Aufträge auf der Grundlage von gemeinsam mit den Mitgliedstaaten erarbeiteten technischen Spezifikationen

Abschnitt 3
Arbeitsprogramm

Artikel 36
Arbeitsprogramm

Kapitel III
Das Programm „Intelligente Energie - Europa“

Abschnitt 1
Ziele und Aktionsbereiche

Artikel 37
Einrichtung und Ziele

Artikel 38
Operative Ziele

Artikel 39
Energieeffizienz und rationelle Nutzung von Energie (SAVE)

Artikel 40
Neue und erneuerbare Energiequellen (ALTENER)

Artikel 41
Energie im Verkehrswesen (Steer)

Artikel 42
Bereichsübergreifende Aktionen

Abschnitt 2
Durchführung

Artikel 43
Projekte zur Werbung und Informationsverbreitung Folgendes wird unterstützt:

Artikel 44
Technologievermarktungsprojekte

Abschnitt 3
Arbeitsprogramm

Artikel 45
Arbeitsprogramm

Titel II
allgemeine und Schlussbestimmungen

Artikel 46
Ausschüsse

Artikel 47
Aufgehobene Rechtsakte

Artikel 48
Übergangsbestimmungen

Artikel 49
Inkrafttreten

Anhang I
Vorläufige Aufteilung der Mittel

Anhang II
Bestimmungen für den zum Einsatz der in Artikel 16 genannten Finanzierungsinstrumente der Gemeinschaft für KMU

1. Gemeinsame Bestimmungen für alle Finanzierungsinstrumente

2. Durchführung der Fazilität für wachstumsintensive und innovative KMU GIF

3. Durchführung der KMU-Bürgschaftsfazilität SMEG

4. Durchführung des Programms für den Aufbau von Kapazitäten CBS

5. Bewertung

Anhang III
Nähere Angaben zu den in Artikel 20 genannten Dienstleistungen zur Unterstützung von Unternehmen und Innovation


 
 
 


Drucksache 820/1/05

... " zur Kenntnis und sieht darin einen interessanten Diskussionsansatz, wie anzustrebende Fähigkeiten und Fertigkeiten der Bürgerinnen und Bürger der EU beschrieben werden können.



Drucksache 607/05

... Wenn Europa Vollbeschäftigung erreichen, die Qualität und Produktivität am Arbeitsplatz erhöhen und den sozialen und territorialen Zusammenhalt stärken will muss es mehr Menschen in Beschäftigung bringen und dort halten, das Arbeitskräfteangebot erhöhen, die Sozialschutzsysteme modernisieren, die Anpassungsfähigkeit von Arbeitnehmern und Unternehmen verbessern und die Investitionen in das Humankapital durch bessere Bildung und Fertigkeiten erhöhen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 607/05




Mitteilung

1. eine Botschaft der Zuversicht und Entschlossenheit

2. EIN Auftrag zum Handeln

3. das Lissabon-Programm der Gemeinschaft - eine Agenda für Wachstum und Beschäftigung

3.1. Wissen und Innovation - Motoren des nachhaltigen Wachstums

3.2. Europa für Investoren und Arbeitnehmer attraktiver machen

3.3. Mehr und bessere Arbeitsplätze schaffen

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 846/1/04

... Absatz 1 normiert ein Vorsatzdelikt. Bedingter Vorsatz genügt. Der Täter muss zumindest damit gerechnet und billigend in Kauf genommen haben, dass er sich die durch eine Straftat des Menschenhandels geschaffene Lage des Opfer zunutze macht. Damit sind naturgemäß Nachweisprobleme aufgeworfen. Diese wohnen jedoch auch den sonstigen Tatbeständen des Menschenhandels inne und sprechen nicht entscheidend gegen die Pönalisierung. Zunächst ist auf die Signalwirkung des Tatbestands hinzuweisen (vgl. oben). Ferner wird es Konstellationen geben, in denen die äußeren Umstände so sehr auf einen vollführten Menschenhandel hinweisen, dass der Einwand des Täters, er habe nichts geahnt als bloße Schutzbehauptung gelten kann (z.B. schlechter körperlicher Zustand, Merkmale von Gewaltanwendungen). Für verbleibende Fälle steht der Leichtfertigkeitstatbestand des Absatzes 2 zur Verfügung.



Drucksache 803/04

... werden die Aufgaben der EPA festgelegt. Gegenüber dem ursprünglichen Ratsbeschluss über die Errichtung der EPA werden die Aufgaben der EPA um die Entwicklung und Bereitstellung von gemeinsamen Standards und Kursmodulen für die Ausbildungseinrichtungen der Mitgliedstaaten sowie um die Evaluierung ihrer Anwendung erweitert. Auf diese Weise dürfte die EPA in der Lage sein, eine einheitliche Anwendung der gemeinsamen Standards und eine einheitliche Durchführung bestimmter wichtiger Kurse in der gesamten EU zu gewährleisten, so dass sichergestellt ist, dass alle Angehörigen von Strafverfolgungsbehörden auf bestimmten, als wesentlich für eine optimale Aufgabenerfüllung geltenden Gebieten über die gleichen Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 803/04




Begründung

1. Einleitung

2. ZIEL

3. Durchführung

4. Finanzierung

5. WAHL der Struktur

6. WAHL der Rechtsgrundlage

7. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

4 Subsidiarität

4 Verhältnismäßigkeit

8. Bemerkungen ZU den einzelnen Artikeln

Vorschlag

Kapitel I
Errichtung, Rechtspersönlichkeit und Sitz

Artikel 1
Errichtung

Artikel 2
Rechtspersönlichkeit

Artikel 3
Vorrechte und Befreiungen

Artikel 4
Sitz

Kapitel II
Zweck, Ziele und Aufgaben

Artikel 5
Zweck

Artikel 6
Ziele

Artikel 7
Aufgaben

Kapitel III
Organe, nationale Stellen und Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen

Artikel 8
Organe

Artikel 9
Verwaltungsrat

Artikel 10
Direktor

Artikel 11
Personal

Artikel 12
Nationale Stellen

Artikel 13
Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen

Kapitel IV
Finanzvorschriften

Artikel 14
Haushaltsplan

Artikel 15
Kontrolle des Haushaltsplans

Artikel 16
Finanzregelung

Artikel 17
Betrugsbekämpfung

Artikel 18
Sprachen

Artikel 19
Zugang zu Dokumenten

Kapitel V
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 20
Vorläufiger Sitz der EPA

Artikel 21
Benennung der nationalen EPA-Stellen

Artikel 22
Berichterstattung und Evaluierung

Artikel 23
Aufhebung

Artikel 24
Wirksamwerden

Artikel 25
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht..


 
 
 


Drucksache 807/04

... c) der militärischen Ausbildung für Kampfeinsätze, außer der Ausbildung in nicht kämpferischen Fertigkeiten, die für die Beteiligung an breit angelegten friedensfördernden Maßnahmen oder der Reform des Sicherheitssektors erforderlich sind;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 807/04




Begründung

Titel I
Ziele

Artikel 1
Allgemeine Ziele und Anwendungsbereich

Artikel 2
Zweck

Artikel 3
Andere Initiativen

Titel II
PROGRAMMIERUNG und Mittelzuweisung

Artikel 4
Maßnahmen und Programme

Artikel 5
Besondere Bestimmungen in Bezug auf Sondermaßnahmen und Interimsprogramme

Artikel 6
Besondere Bestimmungen für friedensfördernde Maßnahmen

Artikel 7
Mehrjahresprogramme

Artikel 8
Annahme von Programmierungsdokumenten

Titel III
Durchführung

Artikel 10
Finanzierungsbeschlüsse

Artikel 11
Annahme nicht in den Strategiepapieren und Mehrjahresrichtprogrammen vorgesehener Sondermaßnahmen

Artikel 12
Förderfähigkeit

Artikel 13
, 14 Art der Maßnahmen und flankierende Maßnahmen

Artikel 15
-16 Kofinanzierungen und Verwaltungsformen

Artikel 17
Mittelbindungen

Artikel 18
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 19
Teilnahme an Verfahren zur Vergabe von Aufträgen oder Zuschüssen und Anwendung der Ursprungsregeln

Artikel 20
, 21 – 22 Vorfinanzierungen, Zuschüsse und der Europäischen Investitionsbank oder anderen Finanzintermediären zur Verfügung gestellte Zuschüsse

Artikel 23
Evaluierung

Titel IV
Schlussbestimmungen

Vorschlag

Titel I
Ziele

Artikel 1
Allgemeine Ziele und Anwendungsbereich

Artikel 2
Zweck

Artikel 3
Andere Initiativen

Titel II
PROGRAMMIERUNG und Mittelzuweisung

Artikel 4
Maßnahmen und Programme

Artikel 5
Besondere Bestimmungen in Bezug auf Sondermaßnahmen und Interimsprogramme

Artikel 6
Besondere Bestimmungen für friedensfördernde Maßnahmen

Artikel 7
Mehrjahresprogramme

Artikel 8
Annahme von Programmierungsdokumenten

Artikel 9
Annahme neuer politischer Initiativen

Titel III
Durchführung

Artikel 10
Finanzierungsbeschlüsse

Artikel 11
Annahme nicht in den Strategiepapieren und Mehrjahresrichtprogrammen vorgesehener Sondermaßnahmen

Artikel 12
Förderfähigkeit

Artikel 13
Art der Maßnahmen

Artikel 14
Flankierende Maßnahmen

Artikel 15
Kofinanzierung

Artikel 16
Verwaltungsformen

Artikel 17
Mittelbindungen

Artikel 18
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 19
Teilnahme an Vergabeverfahren und Ursprungsregeln

Artikel 20
Vorfinanzierungen

Artikel 21
Zuschüsse

Artikel 22
Der Europäischen Investitionsbank oder anderen Finanzintermediären zur Verfügung gestellte Mittel

Artikel 23
Evaluierung

Titel IV
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 24
Bericht

Artikel 25
Ausschuss

Artikel 26
Überprüfung

Artikel 27
Aufhebung

Artikel 28
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 487/04 (Beschluss)

... h) die im Gesetz vorgesehenen Erfordernisse der Sachkunde und Ausstattung beim Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen, für die bereits eine Genehmigung zum Inverkehrbringen vorliegt, gestrichen werden. Eine Regelung, nach der alle Personen, die zu erwerbswirtschaftlichen Zwecken mit GVO, GVO-enthaltenden oder aus GVO bestehenden Produkten umgehen, die Zuverlässigkeit, Kenntnis, Fertigkeiten und Ausstattung besitzen müssen, um die Vorsorgepflicht nach § 16b Abs. 1 erfüllen zu können, ist unverhältnismäßig und praxisfremd. Die Überwachung der Einhaltung dieser Regelung dürfte zudem ohne einen unverhältnismäßig hohen Zeit- und Personalaufwand nicht vollziehbar sein. Es ist völlig ausreichend, wenn sich Personen, die mit GVO- bzw. GVO-enthaltenden Produkten umgehen, anhand der durch den Inverkehrbringer mitzuliefernden Produktinformationen darüber informieren, wie die Vorsorgepflicht erfüllt werden kann;



Drucksache 565/04

... (49) Die LEADER-Initiative ist nach drei Programmplanungsperioden soweit ausgereift, dass die ländlichen Gebiete das LEADER-Konzept in den Hauptprogrammen für die Entwicklung des ländlichen Raums umfassender anwenden können. Es ist daher erforderlich die Grundprinzipien des LEADER-Konzepts auf die Programme zu übertragen wobei in diesen ein eigener diesbezüglicher Schwerpunkt aufzubauen ist, und die lokalen Aktionsgruppen und die zu unterstützenden Maßnahmen – einschließlich Durchführung lokaler Strategien, Zusammenarbeit, Vernetzung und Erwerb von Fertigkeiten – zu definieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 565/04




Begründung

Vorschlag

Titel I
Ziele und Grundregeln für Förderinterventionen

Kapitel I
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Ziele und Aufgaben

Artikel 3
Auftrag und Instrumente

Artikel 4
Ziele

Kapitel III
Grundsätze der Förderinterventionen

Artikel 5
Komplementarität, Kohärenz und Konformität

Artikel 6
Partnerschaft

Artikel 7
Subsidiarität

Artikel 8
Gleichstellung von Männern und Frauen

Titel II
Der strategische Ansatz für die Entwicklung des ländlichen Raums

Kapitel I
Die strategischen Leitlinien der Gemeinschaft

Artikel 9
Inhalt und Beschlussfassung

Artikel 10
Revision

Kapitel II
Einzelstaatlicher Strategieplan

Artikel 11
Inhalt

Artikel 11a
Vorbereitung

Kapitel III
Strategiebegleitung

Artikel 12
Jährliche zusammenfassende Berichte der Mitgliedstaaten

Artikel 13
Jahresbericht der Kommission

Titel III
Programmplanung

Kapitel I
Inhalt der Programmplanung

Artikel 14
Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum

Artikel 15
Inhalt der Programme

Artikel 16
Gleichgewicht der Schwerpunkte

Kapitel II
Vorbereitung, Genehmigung und Revision

Artikel 17
Vorbereitung und Genehmigung

Artikel 18
Revision

Titel IV
Schwerpunkte der Entwicklung des ländlichen Raums

Kapitel I
Schwerpunkte

Abschnitt 1
Schwerpunktachse 1: Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft

Artikel 19
Maßnahmen

Unterabschnitt 1
Bedingungen für Maßnahmen zur stärkung der Humanressourcen

Artikel 20
Berufsbildung und Informationsmaßnahmen

Artikel 21
Niederlassung von Junglandwirten

Artikel 22
Vorruhestand

Artikel 23
Inanspruchnahme von Betriebsberatungsdiensten

Artikel 24
Aufbau von Betriebsführungs-, Vertretungs- und Beratungsdiensten

Unterabschnitt 2
Bedingungen für Maßnahmen zur Umstrukturierung und Anpassung des physischen Potenzials

Artikel 25
Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe

Artikel 26
Verbesserung des wirtschaftlichen Wertes der Wälder

Artikel 27
Erhöhung der Wertschöpfung der land- und forstwirtschaftlichen Primärerzeugung

Artikel 28
Verbesserung und Ausbau der mit der Entwicklung und Anpassung der Land- und Forstwirtschaft verbundenen Infrastruktur

Unterabschnitt 3
Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der landwirtschaftlichen Produktion und der landwirtschaftlichen Erzeugnisse

Artikel 29
Einhaltung von Normen, die auf Gemeinschaftsvorschriften beruhen

Artikel 30
Teilnahme der Landwirte an Lebensmittelqualitätsregelungen

Artikel 31
Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen

Unterabschnitt 4
Bedingungen für Übergangsmaßnahmen

Artikel 32
Semi-Subsistenzbetriebe

Artikel 33
Erzeugergemeinschaften

Abschnitt 2
Schwerpunkt 2: Landmanagement

Artikel 34
Maßnahmen

Unterabschnitt 1
Bedingungen für Maßnahmen zur Förderung der nachhaltigen Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen

Artikel 35
Zahlungen für naturbedingte Nachteile in Berggebieten und Zahlungen in anderen Gebieten mit Benachteiligungen

Artikel 36
Zahlungen im Rahmen von NATURA 2000

Artikel 37
Zahlungen für Agrarumwelt- und Tierschutzmaßnahmen

Artikel 38
Beihilfen für nichtproduktive Investitionen

Unterabschnitt 2
Bedingungen für Maßnahmen zur Förderung einer nachhaltigen bewirtschaftung bewaldeter Flächen

Artikel 39
Allgemeine Bedingungen

Artikel 40
Erstaufforstung landwirtschaftlicher Flächen

Artikel 41
Ersteinrichtung von Agroforst-Systemen auf landwirtschaftlichen Flächen

Artikel 42
Erstaufforstung nichtlandwirtschaftlicher Flächen

Artikel 43
Zahlungen im Rahmen von NATURA 2000

Artikel 44
Zahlungen für Wald-Umweltmaßnahmen

Artikel 45
Wiederaufbau des forstwirtschaftlichen Produktionspotenzials und Einführung vorbeugender Aktionen

Artikel 46
Beihilfen für nichtproduktive Investitionen

Unterabschnitt 3
Gebietsausweisung

Artikel 47
Beihilfefähige Gebiete

Unterabschnitt 4
Einhaltung von Normen

Artikel 48
Kürzung oder Ausschluss von Zahlungen

Abschnitt 3
Schwerpunktachse 3: Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft und Lebensqualität im ländlichen Raum

Artikel 49
Maßnahmen

Unterabschnitt 1
Bedingungen für Maßnahmen zur Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft

Artikel 50
Diversifizierung hin zu nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten

Artikel 51
Förderung von Unternehmensgründung und -entwicklung

Artikel 52
Förderung des Fremdenverkehrs

Artikel 53
Schutz, Aufwertung und Bewirtschaftung des natürlichen Erbes

Unterabschnitt 2
Bedingungen für Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum

Artikel 54
Dienstleistungseinrichtungen zur Grundversorgung für die ländliche Wirtschaft und Bevölkerung

Artikel 55
Dorferneuerung und –entwicklung sowie Schutz und Erhaltung des ländlichen Kulturerbes

Unterabschnitt 3
Berufsbildung, Kompetenzentwicklung und Animation

Artikel 56
Berufsbildung

Artikel 57
Kompetenzentwicklung und Animation

Unterabschnitt 4
Umsetzung der Schwerpunktachse

Artikel 58
Lokale Entwicklungsstrategien

Artikel 59
Abgrenzung

Kapitel II
Schwerpunktachse LEADER

Abschnitt I
Das LEADER-Konzept

Artikel 60
Definitionen

Artikel 61
Lokale Aktionsgruppen

Abschnitt 2
Interventionsbereiche

Artikel 62
Maßnahmen

Unterabschnitt 1
Bedingungen

Artikel 63
Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategien

Artikel 64
Zusammenarbeit

Artikel 65
Kompetenzentwicklung

Unterabschnitt 2
Umsetzung des Schwerpunkts

Artikel 66
Förderbetrag für die Schwerpunktachse

Kapitel III
Technische Hilfe

Artikel 67
Finanzmittel für technische Hilfe

Artikel 68
Europäisches Netzwerk für ländliche Entwicklung

Artikel 69
Nationales Netzwerk für den ländlichen Raum

Titel V
Finanzielle Beteiligung des Fonds

Artikel 70
Haushaltsmittel und ihre Aufteilung

Artikel 71
Beteiligung des Fonds

Artikel 72
Zuschussfähigkeit der Ausgaben

Artikel 73
Dauerhaftigkeit investitionsbezogener Operationen

Titel VI
Verwaltung, Kontrolle und Information

Kapitel I
Verwaltung und Kontrolle

Artikel 74
Aufgaben der Kommission

Artikel 75
Aufgaben der Mitgliedstaaten

Artikel 76
Benennung der Behörden

Artikel 77
Verwaltungsbehörde

Artikel 78
Zahlstelle

Artikel 79
Bescheinigende Stelle

Kapitel II
Information und Publizität

Artikel 80
Information und Publizität

Titel VII
Begleitung, Bewertung und Reserve

Kapitel I
Begleitung

Artikel 81
Begleitausschuss

Artikel 82
Aufgaben des Begleitausschusses

Artikel 83
Modalitäten der Begleitung

Artikel 84
Gemeinsamer Begleitungs- und Bewertungsrahmen

Artikel 85
Indikatoren

Artikel 86
Jährlicher Fortschrittsbericht

Artikel 87
Jährliche Überprüfung der Programme

Kapitel II
Bewertung

Artikel 88
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 89
Ex-ante-Bewertung

Artikel 90
Laufende Bewertung

Artikel 91
Synthesedarstellung über die Ex-post-Bewertungen

Kapitel III
Reserve

Artikel 92
Gemeinschaftsreserve für die Schwerpunktachse LEADER

Titel VIII
Staatliche Beihilfen

Artikel 93
Anwendung der Regeln staatliche Beihilfen

Artikel 94
Einzelstaatliche zusätzliche Förderung

Titel IX
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 95
Ausschuss für die Entwicklung des ländlichen Raums

Artikel 96
Durchführungsbestimmungen

Artikel 97
Übergangsbestimmungen

Artikel 98
Aufhebung

Artikel 99
Inkrafttreten

Anhang I
Förderbeträge und -prozentsätze

Anhang II
Jährliche Aufteilung der Verpflichtungsermächtigungen über den Zeitraum 2007–2013 (gemäß Artikel 70, Absatz 1)


 
 
 


Drucksache 747/04

... Nach heutigem Kenntnisstand setzt qualifizierte Streitschlichtung ganz bestimmte Kenntnisse und Fähigkeiten voraus, die Zivilrichtern bisher weder in ihrer juristischen Ausbildung noch im Rahmen der üblichen Fortbildungsangebote vertieft vermittelt werden. Das führt dazu, dass die einschlägigen Fertigkeiten bei der Richterschaft - je nach Interesse und persönlicher Veranlagung - sehr unterschiedlich ausgeprägt sind. Eine Erschließung zusätzlicher Schlichtungsressourcen setzt deshalb in erster Linie ein verbessertes Aus- bzw. Fortbildungsangebot voraus, das sich nach Inhalten, Niveau und Zuschnitt an der marktüblichen Mediatoren-Zusatzausbildung der freien Berufe orientieren kann. Dazu gehört etwa auch die Möglichkeit, den erreichten Kenntnis- und Befähigungsstand fortlaufend zu prüfen und zu erweitern (Supervision, Austausch mit anderen Mediatoren).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 747/04




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

Gesetzesantrag

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der gütlichen Streitbeilegung im Zivilprozess

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 2
In- und Außerkrafttreten

Begründung

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 730/1/04

... In der ersten Ausbildungsstufe werden gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 1.5 der Verordnung über die Berufsausbildung zum Hauswirtschafter/zur Hauswirtschafterin vom 30. Juni 1999 (BGBl. I S. 1495) Fertigkeiten und Kenntnissen in Hygiene vermittelt. Der dazu gehörende Ausbildungsrahmenplan beschreibt dafür die Lehrinhalte bezüglich der Betriebs-, Produkt-, Prozess- und Personalhygiene sowie betriebsspezifische Maßnahmen zur Sicherung der Hygiene.



Drucksache 730/04 (Beschluss)

... In der ersten Ausbildungsstufe werden gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 1.5 der Verordnung über die Berufsausbildung zum Hauswirtschafter/zur Hauswirtschafterin vom 30. Juni 1999 (BGBl. I S. 1495) Fertigkeiten und Kenntnissen in Hygiene vermittelt. Der dazu gehörende Ausbildungsrahmenplan beschreibt dafür die Lehrinhalte bezüglich der Betriebs-, Produkt-, Prozess- und Personalhygiene sowie betriebsspezifische Maßnahmen zur Sicherung der Hygiene.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 730/04 (Beschluss)




1. Zu Artikel 2 Abs. 2 Nr. 1a - neu - § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 - neu - Hackfleisch-Verordnung

2. Zu Artikel 2 Abs. 3 Nr. 2 § 7b Abs. 2 - neu - Milcherzeugnisverordnung


 
 
 


Drucksache 232/04

... Mit dieser Aktion würden die Partnerländer unter anderem in folgenden Bereichen unterstützt werden: Inhalte, Lehrpläne und Qualifikationen; Erwerb der Grundfertigkeiten (Schreiben/Lesen, Rechnen, Sprachen) und Erwerb von Kenntnissen in den Bereichen Informationstechnologie, Unternehmergeist, soziale und interkulturelle Kompetenz, Lernkompetenz; Lehrerausbildung.



Drucksache 578/04

... ii) Unterstützung junger Menschen beim Erwerb grundlegender Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, die notwendig sind für die persönliche Entwicklung, gute Beschäftigungschancen und aktiven europäischen Bürgersinn;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 578/04




Begründung

1. Einleitung

2. Der Weg nach vorn

2.1. Ein integriertes Programm für die allgemeine und die berufliche Bildung

2.2. Mehr Substanz

2.3. Vereinfachung

2.4. Dezentralisierung

3. Vorgeschlagener Beschlusstext

3.1. Titel I: Allgemeine Bestimmungen

3.2. Titel II, Kapitel I bis IV: Comenius, Erasmus, Leonardo da Vinci und Grundtvig

3.3. Titel II, Kapitel V: Querschnittsprogramm

3.4. Titel II, Kapitel VI: Programm Jean Monnet

3.5. Anhang mit Verwaltungs- und Finanzbestimmungen

4. Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

Vorschlag

Titel I
Allgemeine Bestimmungen

Kapitel I
Integriertes Programm

Artikel 1
Festlegung des integrierten Programms

Artikel 2
Einzelprogramme

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Zugang zum integrierten Programm

Artikel 5
Aktionen der Gemeinschaft

Artikel 6
Aufgaben der Kommission und der Mitgliedstaaten

Artikel 7
Teilnahme von Drittländern

Artikel 8
Internationale Zusammenarbeit

Kapitel II
Durchführung des integrierten Programms

Artikel 9
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 10
Ausschuss

Artikel 11
Sozialpartner

Artikel 12
Bereichsübergreifende Fragen

Artikel 13
Gemeinsame Aktionen

Artikel 14
Kohärenz und Komplementarität

Kapitel III
Finanzvorschriften – Evaluierung

Artikel 15
Finanzierung

Artikel 16
Überprüfung und Evaluierung

Titel II
Einzelprogramme

Kapitel I
Programm Comenius

Artikel 17
Zugang zum Programm Comenius

Artikel 18
Operative Ziele

Artikel 19
Aktionen

Artikel 20
Budget

Artikel 21
Durchführungsmaßnahmen

Kapitel II
Programm Erasmus

Artikel 22
Zugang zum Programm Erasmus

Artikel 23
Operative Ziele

Artikel 24
Aktionen

Artikel 25
Budget

Artikel 26
Durchführungsmaßnahmen

Kapitel III
Programm Leonardo da Vinci

Artikel 27
Zugang zum Programm Leonardo da Vinci

Artikel 28
Operative Ziele

Artikel 29
Aktionen

Artikel 30
Budget

Artikel 31
Durchführungsmaßnahmen

Kapitel IV
Programm Grundtvig

Artikel 32
Zugang zum Programm Grundtvig

Artikel 33
Operative Ziele

Artikel 34
Aktionen

Artikel 35
Budget

Artikel 36
Durchführungsmaßnahmen

Kapitel V
Querschnittsprogramm

Artikel 37
Operative Ziele

Artikel 38
Aktionen

Artikel 39
Durchführungsmaßnahmen

Kapitel VI
Programm Jean Monnet

Artikel 40
Zugang zum Programm Jean Monnet

Artikel 41
Operative Ziele

Artikel 42
Aktionen

Artikel 43
Budget

Artikel 44
Durchführungsmaßnahmen

Titel III
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 45
Übergangsbestimmung

Artikel 46
Inkrafttreten

Anhang Verwaltung
und Finanzierung

A. Verwaltung

1. Abwicklung über nationale Agenturen NA-Verfahren

1.1 Verfahren 1

1.2 Verfahren 2

2. Abwicklung durch die Kommission Kommissionsverfahren

B. Finanzierung

1. Im NA-Verfahren verwaltete Aktionen

2. Benennung von Empfängern

3. Empfänger

4. Pauschalfinanzierungen, Stückkostensätze und Preise

5. Einrichtungen, die Ziele von allgemeinem europäischem Interesse verfolgen

6. Fachkenntnisse und berufliche Qualifikationen der Antragsteller

7. Teilnahme von Partnern aus Drittländern

8. Mindesthöhe der Mittelausstattung

9. Nationale Agenturen

10. Technische Unterstützung

11. Betrugsbekämpfung


 
 
 


Drucksache 429/04

... § 57 folgt im Grundsatz der Systematik des § 51 LMBG und bezieht nunmehr auch einen Verstoß gegen § 17 Abs. 1 Nr. 1 mit ein. Nicht fortgeführt wird die Ausnahmeregelung in § 51 Abs. 4 LMBG, wonach nur derjenige bei einem fahrlässigen Verstoß gegen § 15 LMGB - jetzt § 10 - mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft wird, der die pharmakologisch wirksamen Stoffe zugeführt oder die Lebensmittel oder die lebenden Tiere in den Geltungsbereich des Gesetzes verbracht hat, und im übrigen eine Ordnungswidrigkeit bei Leichtfertigkeit vorliegt. Künftig soll nur noch unterschieden werden zwischen vorsätzlichem und fahrlässigem Handeln, obei bei fahrlässigem Handeln die Strafe in allen Fällen Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe ist. Damit wird derjenige, der ein Tier, dem pharmakologisch wirksame Stoffe von einem Dritten zugeführt worden sind, in Kenntnis dieses Umstandes kauft, und fahrlässig weiterveräußert genau so behandelt, wie derjenige, der dem Tier den Stoff zugeführt hat, und es anschließend fahrlässig veräußert. Dies erscheint sachgerecht.



Drucksache 487/1/04

... Eine Regelung, nach der alle Personen, die zu erwerbswirtschaftlichen Zwecken mit GVO, GVO-enthaltenden oder aus GVO bestehenden Produkten umgehen die Zuverlässigkeit, Kenntnis, Fertigkeiten und Ausstattung besitzen müssen, um die Vorsorgepflicht nach § 16b Abs. 1 erfüllen zu können ist unverhältnismäßig und praxisfremd. Die Überwachung der Einhaltung dieser Regelung dürfte zudem ohne einen unverhältnismäßig hohen Zeit- und Personalaufwand nicht vollziehbar sein. Es ist völlig ausreichend, wenn sich Personen, die mit GVO bzw. GVO-enthaltenden Produkten umgehen anhand der durch den Inverkehrbringer mitzuliefernden Produktinformationen darüber informieren, wie die Vorsorgepflicht erfüllt werden kann;



Drucksache 165/04 (Beschluss)

... 8. Er begrüßt nachdrücklich die im Arbeitsprogramm zu den künftigen Zielen der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung enthaltene und im Rahmen der Arbeitsgruppe B (Grundfertigkeiten, Fremdsprachenlernen und Unternehmergeist) von den Mitgliedstaaten diskutierte Zielsetzung, junge Menschen im Rahmen ihrer schulischen Bildung mit unternehmerischen Aspekten in Berührung zu bringen. Der Bundesrat betont gleichzeitig, dass in zahlreichen Ländern in der Bundesrepublik Deutschland unternehmerische Inhalte bereits vermittelt werden: sei es durch die Gründung von Übungs- oder Schülerfirmen, sei es im Rahmen von Planspielen von Schülern, in Zusammenarbeit mit betreuenden Lehrern oder schulexternen Personen, sei es als fachlicher Bestandteil des Unterrichts oder fächerübergreifend.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.