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"Kaffee"
Drucksache 578/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Verpackungsgesetzes
... a) Der Bundesrat sieht mit Sorge, dass der steigende Außer-Haus-Verzehr von Heißgetränken zu einer ansteigenden Menge von Einwegheißgetränkebechern führt. Jedes Jahr nutzen die Deutschen 2,8 Milliarden Einwegbecher für ihren Kaffee und verursachen so Unmengen an Müll. Hinzu kommen weitere Serviceverpackungen für Speisen (Pizzakarton etc.). Derzeit verursachen Mehrwegverpackungssysteme für Speisen und Getränke für den Außer-Haus-Verzehr bei Gastronomiebetrieben höhere Kosten als Einwegsysteme. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass für eine Trendumkehr ökonomische oder auch ordnungsrechtliche Instrumente zu nutzen sind, die die Wettbewerbsbedingungen für Wiederverwendungssysteme gegenüber Einwegartikeln verbessern.
1. Hauptempfehlung
Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c § 5 Absatz 2 Satz 2 VerpackG
4. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1
Zu Artikel 1 Nummer 1
5. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1
Zu Artikel 1 Nummer 1
6. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1
Zu Artikel 1 Nummer 2a
§ 34a Übergangsvorschrift zu § 5 Absatz 2
7. Hilfs-Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 und Hilfsempfehlung zu Ziffer 6
Zu Artikel 2
8. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 34a - neu - VerpackG *
§ 34a Einziehung
9. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1
Zum Gesetzentwurf allgemein
10. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 578/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Verpackungsgesetzes
... a) Der Bundesrat sieht mit Sorge, dass der steigende Außer-Haus-Verzehr von Heißgetränken zu einer ansteigenden Menge von Einwegheißgetränkebechern führt. Jedes Jahr nutzen die Deutschen 2,8 Milliarden Einwegbecher für ihren Kaffee und verursachen so Unmengen an Müll. Hinzu kommen weitere Serviceverpackungen für Speisen (Pizzakarton etc.). Derzeit verursachen Mehrwegverpackungssysteme für Speisen und Getränke für den Außer-Haus-Verzehr bei Gastronomiebetrieben höhere Kosten als Einwegsysteme. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass für eine Trendumkehr ökonomische oder auch ordnungsrechtliche Instrumente zu nutzen sind, die die Wettbewerbsbedingungen für Wiederverwendungssysteme gegenüber Einwegartikeln verbessern.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c § 5 Absatz 2 VerpackG
2. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 34a - neu - VerpackG
§ 34a Übergangsvorschrift zu § 5 Absatz 2
3. Zu Artikel 1 Nummer 2b - neu - § 34b - neu - VerpackG
§ 34b Einziehung
4. Zum Gesetzentwurf allgemein
5. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 221/17
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Zweite Verordnung zur Änderung der Tabakerzeugnisverordnung
... b) Bestandteile einschließlich verarbeiteter Bestandteile, Extrakte und Öle der Kaffeepflanze und der Kaffeebohnen
Drucksache 452/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Zweites Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetz es
... Artikel 7 Änderung des Kaffeesteuer
Zweites Gesetz
Artikel 1 Änderung des Energiesteuergesetzes
§ 3b Staatliche Beihilfen
§ 26 Steuerbefreiung für den Eigenverbrauch
§ 28 Steuerbefreiung für gasförmige Energieerzeugnisse
§ 53 Steuerentlastung für die Stromerzeugung.
§ 53a Steuerentlastung für die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme
§ 66c Bußgeldvorschriften
Artikel 2 Weitere Änderung des Energiesteuergesetzes
§ 47a Steuerentlastung für den Eigenverbrauch
Artikel 3 Änderung des Stromsteuergesetzes
§ 2a Staatliche Beihilfen
§ 14 Bußgeldvorschriften
Artikel 4 Weitere Änderung des Stromsteuergesetzes
§ 9c Steuerentlastung für den öffentlichen Personennahverkehr
Artikel 5 Änderung des Tabaksteuergesetzes
Artikel 6 Änderung des Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetzes
Artikel 7 Änderung des Kaffeesteuergesetzes
Artikel 8 Änderung des Alkoholsteuergesetzes
Artikel 9 Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes
Artikel 10 Inkrafttreten
Drucksache 676/16
Antrag des Landes Niedersachsen
Entschließung des Bundesrates für eine Modernisierung und Erweiterung der EU-Regelungen für Notbremsassistenten und Abstandswarner in schweren Nutzfahrzeugen sowie eine Reform der Regelungen für die Sanktionierung fahrfremder Tätigkeiten
... ) dahingehend zu überarbeiten, dass auch solche fahrfremden Tätigkeiten, die nachhaltig ablenkend sind, wie beispielsweise Video/TV schauen, Kaffeekochen oder Zeitunglesen, zukünftig ausdrücklich bußgeldbewehrt sind.
Entschließung
I. EU-Regelungen für Notbremsassistenten und Abstandswarner
II. Regelungen zur Sanktionierung fahrfremder Tätigkeiten
Drucksache 676/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates für eine Modernisierung und Erweiterung der EU-Regelungen für Notbremsassistenten und Abstandswarner in schweren Nutzfahrzeugen sowie eine Reform der Regelungen für die Sanktionierung fahrfremder Tätigkeiten
... ) dahingehend zu überarbeiten, dass auch solche fahrfremden Tätigkeiten, die nachhaltig ablenkend sind, wie beispielsweise Video/TV-schauen, Kaffeekochen oder Zeitunglesen, zukünftig ausdrücklich bußgeldbewehrt sind.
Anlage Entschließung des Bundesrates für eine Modernisierung und Erweiterung der EU-Regelungen für Notbremsassistenten und Abstandswarner in schweren Nutzfahrzeugen sowie eine Reform der Regelungen für die Sanktionierung fahrfremder Tätigkeiten
I. EU-Regelungen für Notbremsassistenten und Abstandswarner
II. Regelungen zur Sanktionierung fahrfremder Tätigkeiten
Drucksache 300/15 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Verkaufsveranstaltungen im Reisegewerbe
... Unseriöse Kaffeefahrten, von denen insbesondere ältere Menschen betroffen sind, stellen trotz gesetzgeberischer Maßnahmen und einer breiten Aufklärung der Verbraucher weiterhin einen verbraucherpolitischen Missstand dar. Schätzungen zufolge nehmen pro Jahr 4,5 bis 5 Millionen Deutsche an Verkaufsveranstaltungen teil, die gewerberechtlich als sogenannte "Wanderlager" einzustufen sind. Nach Medienrecherchen beträgt der Umsatz der Branche 500 Millionen Euro im Jahr. Die Verletzlichkeit der Teilnehmer wird mit aggressiven und irreführenden Verkaufsmethoden zu ihrem finanziellen Nachteil ausgenutzt. Ein besonders gutes Geschäft wird mit Produkten gemacht, die auf das gesteigerte Interesse an ausgewogener Ernährung und Gesundheit der Teilnehmer abzielen. Zunehmend werden auch Finanzdienstleistungen und Pauschalreisen mit erheblichen Schäden für die Verbraucher vertrieben. Außerdem wird eine Tendenz beobachtet, den Ort der Verkaufsveranstaltung ins Ausland zu verlagern und damit die gewerberechtliche Anzeigepflicht zu umgehen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Verkaufsveranstaltungen im Reisegewerbe
Artikel 1 Änderung der Gewerbeordnung
§ 56a Ankündigung des Gewerbebetriebs, Wanderlager
Artikel 2 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass und Ziel des Gesetzentwurfs
II. Wesentlicher Inhalt
III. Verfassungsrecht/Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
B. Besonderer Teil
I. Zu Artikel 1 Änderung der Gewerbeordnung
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1a
Zu Absatz 1b
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
II. Zu Artikel 2 Inkrafttreten
Drucksache 379/15
Allgemeine
Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
... Kaffee Bohnen gemahlen
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
3 Vollzugsaufwand
F. Weitere Kosten
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
§ 1 Ausschuss Monitoring
§ 2 Expertengruppen
§ 3 Monitoringplan 2016 - 2020
§ 4 Verfahrensweise zur Festlegung der Einzelheiten des Monitorings
§ 5 Probenahme, Probenvorbereitung und Analytik
§ 6 Qualitätssicherungsmaßnahmen
§ 7 Handbuch
§ 8 Datenübermittlung
§ 9 Berichterstattung
§ 10 Aufhebung der AVV Monitoring 2011-2015, Übergangsvorschrift
§ 11 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu § 3) Anzahl an jährlichen Untersuchungen für jedes Bundesland im Zeitraum 2016 bis 2020
Anlage 2 : (zu § 3) Übersicht über die im Monitoring 2016 bis 2020 grundsätzlich zu untersuchenden Lebensmittel
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3284: Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Monitorings von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen für die Jahre 2016 bis 2020
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 300/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Verkaufsveranstaltungen im Reisegewerbe - Antrag des Freistaates Bayern -
... Obwohl ein Briefkasten den Erfordernissen einer Wohnung bzw. einer Niederlassung nicht genügt, stellt es sich in der Praxis häufig so dar, dass unseriöse Veranstalter so genannter Kaffeefahrten lediglich eine Postfachanschrift angeben und auf die an diese Postfächer gerichteten Schreiben nicht reagieren. Da hier beispielsweise eine Zustellung gegen Empfangsbekenntnis nicht möglich ist, ergeben sich Beweisschwierigkeiten für den Zugang von Schriftstücken. Während es unstreitig sein dürfte, dass ein Postfach keine Wohnung darstellt, scheint dies für die Niederlassung nicht so eindeutig zu sein. Es sollte daher klargestellt werden, dass die Angabe eines Postfachs nicht den Anforderungen in § 56a Absatz 1 Satz 4 Nummern 2 und 4 entspricht, wonach die Anzeige auch eine Bezeichnung der Wohnung oder der gewerbliche Niederlassung enthalten muss."
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 56a Absatz 1 Satz 6 - neu - GewO
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 56a Absatz 1a Satz 1, 3 - neu - GewO
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 56a Absatz 1b Satz 2 - neu - GewO
4. Zu Artikel 2- neu - Inhaltsübersicht, §§ 40a bis 40c PostG
'Artikel 2 Änderung des Postgesetzes
§ 40a Eröffnung eines Postfachs
§ 40b Dokumentation
§ 40c Auskunftsanspruch
'II. Zu Artikel 2 Änderung des Postgesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 40a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 40b
Zu § 40c
Drucksache 568/14
... Kaffee, Tee, Mate und Gewürze
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Dritte Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 7
Zu Nummer 9
Zu Nummer 9
Zu Nummer 9
Zu Nummer 9
Zu Nummer 9
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Artikel 2
Drucksache 560/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur Befreiung von fair gehandeltem Kaffee von der Kaffeesteuer - Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg -
Entschließung des Bundesrates zur Befreiung von fair gehandeltem Kaffee von der Kaffeesteuer
Drucksache 560/14
Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Entschließung des Bundesrates zur Befreiung von fair gehandeltem Kaffee von der Kaffeesteuer
Entschließung des Bundesrates zur Befreiung von fair gehandeltem Kaffee von der Kaffeesteuer
Drucksache 163/14
... - Getränkesystemkapseln (z.B. für Kaffee, Kakao, Milch), die nach Gebrauch leer sind
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Sechste Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Verordnungsermächtigung
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
VII. Befristung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2579: Entwurf einer Sechsten Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 149/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
... Änderung der Kaffeesteuerverordnung
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 2 Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
§ 1 Anwendung auf Ehegatten und Lebenspartner
Artikel 3 Änderung der Abgabenordnung
§ 263 Vollstreckung gegen Ehegatten oder Lebenspartner.
Artikel 4 Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
§ 17e Aufteilung einer Gesamtschuld bei Ehegatten oder Lebenspartnern.
Artikel 5 Änderung des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes
Artikel 6 Änderung des Bewertungsgesetzes
§ 26 Umfang der wirtschaftlichen Einheit bei Ehegatten oder Lebenspartnern.
Artikel 7 Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
Artikel 8 Änderung des Eigenheimzulagengesetzes
Artikel 9 Änderung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes
Artikel 10 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 11 Änderung des Energiesteuergesetzes
Artikel 12 Änderung der Kaffeesteuerverordnung
Artikel 13 Änderung der Deutsch-Schweizerischen Konsultationsvereinbarungsverordnung
§ 21 Unterhaltsleistungen an geschiedene oder dauernd getrennt lebende Ehegatten oder an Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft oder dauernd getrennt lebende Lebenspartner.
Artikel 14 Änderung der Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
Artikel 15 Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung
Artikel 16 Änderung der Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung
§ 12 Anwendung der Verordnung
Artikel 17 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 8
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 17
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2841: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 608/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über harmonisierte Verbraucherpreisindizes und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2494/95 COM(2014) 724 final
... Kaffee, Tee und Kakao
Vorschlag
1. Kontext des Vorschlags
2. Ergebnisse der Konsultation interessierter Kreise und der Folgenabschätzungen
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Erstellung der harmonisierten Indizes
Artikel 4 Vergleichbarkeit der harmonisierten Indizes
Artikel 5 Datenanforderungen
Artikel 6 Periodizität
Artikel 7 Fristen, Austauschnormen und Revisionen
Artikel 8 Pilotstudien
Artikel 9 Qualitätssicherung
Artikel 10 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 11 Ausschuss
Artikel 12 Aufhebung
Artikel 13 Inkrafttreten
Anhang 1 Anhang des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über harmonisierte Verbraucherpreisindizes und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2494/95
Anhang Europäische Klassifikation der Verwendungszwecke des Individualkonsums (ECOICOP)
Drucksache 560/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Befreiung von fair gehandeltem Kaffee von der Kaffeesteuer - Antrag der Länder Hamburg und Baden-Württemberg -
Entschließung des Bundesrates zur Befreiung von fair gehandeltem Kaffee von der Kaffeesteuer
Drucksache 219/13 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken
... Die Einladungen zu sogenannten Kaffeefahrten, einer weit verbreiteten unseriösen Geschäftsmethode zur Überrumpelung vor allem verletzlicher Verbraucher, sind inzwischen in der überwiegenden Anzahl aller Fälle als "Gewinnmitteilungen" getarnt, die die Empfänger dazu bewegen sollen, an diesen Fahrten teilzunehmen. Im Jahr 2011 wurden von den Veranstaltern ausschließlich Postfachadressen angegeben. Tatsächlich existierte aber keine der im Jahr 2011 in den Mitteilungen angegebenen Firmen und Vertretungsberechtigten. Ein erfolgreiches Einklagen des Anspruchs auf den Gewinn aus § 661a BGB ist daher nicht möglich. Bislang existiert keine Pflicht der Postfachanbieter, zutreffende Daten zu erheben. Das OLG Köln (Urteil vom 23. Februar 2011, - 6 W 199/100 -, GRUR-RR 2011, 468) hat entschieden, dass die Deutsche Post nicht verpflichtet ist, vor einer Überlassung von Postfächern an Kunden genaue Feststellungen zu deren Identität und Rechtsfähigkeit zu treffen. Gemäß § 5 Absatz 1 der Postdienstleistungsverordnung setze die Vereinbarung der Abholung von Briefsendungen nur voraus, dass der Kunde für Fälle der förmlichen Zustellung eine zustellfähige Anschrift nachgewiesen habe.
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 11a Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2 RDG
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 11a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 RDG , Artikel 4 § 43d Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BRAO
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 11a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2a - neu - RDG
4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 11a Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 -neuRDG
5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 11b - neu - RDG , Nummer 3 § 14 Nummer 3 RDG
§ 11a Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen
§ 11b Berufsrechtliche Pflichten
6. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 13a - neu - RDG
§ 13a Aufsichtsmaßnahmen
7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 20 Absatz 4 RDG
8. Zu Artikel 2 § 10 RDV
9. Zu Artikel 3 § 4 Absatz 5 Satz 1 und Absatz 6 Satz 2 RDGEG
10. Zu Artikel 3 § 4 Absatz 5 Satz 3 - neu - RDGEG
11. Zu Artikel 3 § 4 Absatz 5 RDGEG
12. Zu Artikel 4 § 43d Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2 BRAO
13. Zu Artikel 4 § 43d Absatz 1 Satz 1 Nummer 2a - neu - BRAO
14. Zu Artikel 4 § 43d Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 - neu - BRAO
15. Zu Artikel 5 §§ 312b1 -neu-, 675 Absatz 3 BGB , Artikel 6 Artikel 229 EGBGB - Überleitungsvorschrift zu dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken
'Artikel 5 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
§ 312b1 Vertragsschluss bei Telefonwerbung
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
16. Zu Artikel 5 Nummer 1 § 312g Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 Satz 1 BGB , Artikel 6 Artikel 229 EGBGB - Überleitungsvorschrift zu dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken
'Artikel 5 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
17. Zu Artikel 7 Nummer 1 Buchstabe a - neu - § 7 Absatz 2 Nummer 2 UWG , Nummer 5 Buchstabe a § 20 Absatz 1 UWG
18. Zu Artikel 7 Nummer 2a - neu - § 10 Absatz 1 Satz 1, Satz 2 -neu-, Absatz 4 Satz 2 und 3, Absatz 5, Absatz 6 - neu - UWG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
19. Zu Artikel 9 Nummer 1 - neu - Inhaltsübersicht zum UrhG , Nummer 3 - neu - § 104a - neu - UrhG
'Artikel 9 Änderung des Urheberrechtsgesetzes
§ 104a Örtliche Zuständigkeit
20. Zu Artikel 9 Nummer 2 - neu - § 101 Absatz 2 UrhG
21. Zu Artikel 10 Nummer 2 § 49 Absatz 1 GKG
Zu Buchstabe a
22. Zu Artikel 10 Nummer 3 § 51 Absatz 4 GKG
23. Zu Artikel 10a - neu - §§ 40a - neu - bis 40c -neu-, § 49 Absatz 1 Nummer 8a - neu - bis 8c -neu-, Absatz 2 PostG
'Artikel 10a Änderung des Postgesetzes
§ 40a Eröffnung eines Postfachs
§ 40b Dokumentation
§ 40c Auskunftsanspruch
24. Zum Gesetzentwurf allgemein
Zur Beseitigung von Missständen bei urheberrechtlichen Abmahnungen
Zur Beseitigung von Missständen bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen
Drucksache 577/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Pauschal- und Bausteinreisen, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2011/83 /EU sowie zur Aufhebung der Richtlinie 90/314/EWG des Rates - COM(2013) 512 final; Ratsdok. 12257/13
... 31. Der Bundesrat regt an, den Verbraucherinnen und Verbrauchern zumindest bei Reiseverträgen, die außerhalb von geschlossenen Geschäftsräumen geschlossen werden, ein Widerrufsrecht einzuräumen. Die Verbraucherinnen und Verbraucher sind bei dieser Form des Vertragsschlusses schutzwürdig, da eine Überrumpelungsgefahr insbesondere bei Haustürgeschäften oder sogenannten Kaffeefahrten, bei denen von aggressiven Verkäuferinnen und Verkäufern eine Pauschalreise aufgedrängt wird, besteht. Es ist auch kein Grund ersichtlich, weshalb Reiseverträge anders als vergleichbare Vertragsarten zu behandeln wären. Die weiteren in dem Richtlinienvorschlag enthaltenen Schutzvorschriften sind nicht ausreichend. Es ist bei außerhalb von geschlossenen Geschäftsräumen abgeschlossenen Verträgen ein Recht der Verbraucherinnen und Verbraucher erforderlich, sich ohne Grund vom Reisevertrag lösen zu können. Um das Widerrufsrecht vom Beendigungsrecht vor Reisebeginn nach Artikel 10 des Richtlinienvorschlags gegen Entschädigung bzw. ohne Entschädigung bei Vorliegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände abzugrenzen, wäre eine zeitliche Beschränkung zur Ausübung des Widerrufs zu erwägen.
Drucksache 704/13
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Vierte Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz -Anwendungsverordnung
... Johannisbeere, rote und weiße (Ribes rubrum) Johannisbeere, schwarze (Ribes nigrum) Johannisbrotbaum/Karotenbaum (Ceratonia siliqua) Kaffee (Coffea spp. arabica, robusta, liberica)
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Vierte Verordnung
Artikel 1
§ 9 Anwendbarkeit von Vorschriften
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2678: Entwurf der Vierten Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 577/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Pauschal- und Bausteinreisen, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2011/83 /EU sowie zur Aufhebung der Richtlinie 90/314/EWG des Rates - COM(2013) 512 final; Ratsdok. 12257/13
... 23. Der Bundesrat regt ferner an, den Verbraucherinnen und Verbrauchern zumindest bei Reiseverträgen, die außerhalb von geschlossenen Geschäftsräumen geschlossen werden, ein Widerrufsrecht einzuräumen. Die Verbraucherinnen und Verbraucher sind bei dieser Form des Vertragsschlusses schutzwürdig, da eine Überrumpelungsgefahr insbesondere bei Haustürgeschäften oder sogenannten Kaffeefahrten, bei denen von aggressiven Verkäuferinnen und Verkäufern eine Pauschalreise aufgedrängt wird, besteht. Es ist auch kein Grund ersichtlich, weshalb Reiseverträge anders als vergleichbare Vertragsarten zu behandeln wären. Die weiteren in dem Richtlinienvorschlag enthaltenen Schutzvorschriften sind nicht ausreichend. Es ist bei außerhalb von geschlossenen Geschäftsräumen abgeschlossenen Verträgen ein Recht der Verbraucherinnen und Verbraucher erforderlich, sich ohne Grund vom Reisevertrag lösen zu können. Um das Widerrufsrecht vom Beendigungsrecht vor Reisebeginn nach Artikel 10 des Richtlinienvorschlags gegen Entschädigung bzw. ohne Entschädigung bei Vorliegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände abzugrenzen, wäre eine zeitliche Beschränkung zur Ausübung des Widerrufs zu erwägen.
Drucksache 185/12
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Zweite Verordnung zur Änderung der Fruchtsaftverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften
... (2) Koffeinhaltige Erfrischungsgetränke sind mit einer Angabe zu versehen, die klar und eindeutig auf den Koffeingehalt hinweist. Satz 1 gilt nicht für koffeinhaltige Erfrischungsgetränke auf der Grundlage von Kaffee, Tee oder Kaffee- oder Tee-Extrakt, wenn dies aus der Kennzeichnung oder Aufmachung klar erkennbar ist.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Zweite Verordnung
Artikel 1 Änderung der Fruchtsaftverordnung
Abschnitt 3 Koffeinhaltige Erfrischungsgetränke
§ 4 Begriffsbestimmungen
§ 5 Besondere Anforderungen an Herstellung und Inverkehrbringen
§ 6 Kennzeichnung koffeinhaltiger Erfrischungsgetränke
Artikel 2 Änderung der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung
Artikel 3 Änderung der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung
Artikel 4 Aufhebung der Verordnung über koffeinhaltige Erfrischungsgetränke
Artikel 5 Neufassung
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Inhalt der Verordnung
II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
III. Erfüllungsaufwand
III.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
III.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
III.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
IV. Weitere Kosten
V. Geschlechtsspezifische Auswirkungen
VI. Nachhaltigkeitsprüfung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Nr. 4
Zu Nr. 5
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu Nr. 6
Zu Nr. 11
Zu Nr. 14
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 701: Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Fruchtsaftverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften
Drucksache 817/12 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung
... Die Ausnahme sollte auf Reiseverträge, die im Fernabsatz geschlossen werden, beschränkt werden. Reiseverträge, die im Fernabsatz geschlossen werden, fallen bereits nach geltendem Recht nicht unter die Vorschriften für Fernabsatzverträge (§ 312b Absatz 3 Nummer 6 BGB). Demgegenüber kann der Verbraucher einen Reisevertrag, den er auf einer vom Unternehmer und auch in dessen Interesse durchgeführten Freizeitveranstaltung (z.B. Kaffeefahrt) geschlossen hat, gemäß § 312 Absatz 1 Nummer 2 BGB widerrufen. Diese Möglichkeit würde aufgrund der Neuregelung zukünftig nicht mehr bestehen. Die Begründung des Gesetzentwurfs führt zu dieser Ausnahme aus, dass Verbraucher bereits von den Vorschriften, die in Umsetzung der Pauschalreiserichtlinie (Richtlinie 90/314/EWG des Rates vom 13. Juni 1990 über Pauschalreisen) erlassen wurden, ausreichend geschützt würden (vgl. BR-Drs. 817/12, S. 74). Die Möglichkeiten des Reisenden, sich vom Vertrag vor Reisebeginn zu lösen (insbesondere durch Rücktritt nach § 65 1a Absatz 5 Satz 2, § 65 1 i BGB), sind j edoch mit einem Widerrufsrecht hinsichtlich der Voraussetzungen (§ 651a Absatz 5 Satz 2 BGB) bzw. der Rechtsfolgen (§ 65 1 i BGB) nicht vergleichbar. Die Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie sollte nicht zum Anlass genommen werden, den Verbraucherschutz zu reduzieren, ohne dass die Richtlinie dies vorgibt.
1. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 312 Absatz 2 Nummer 1, § 312g Absatz 2 Nummer 13 BGB
2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 312 Absatz 2 Nummer 3 BGB
3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 312 Absatz 2 Nummer 4 BGB
4. Zu Artikel 1 Nummer 5 §§ 312a und 312b BGB
5. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 312b Absatz 1 BGB
6. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 312b1 - neu - BGB
§ 312b1 Vertragsschluss bei Telefonwerbung
7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 312c Absatz 2 Satz 1a - neu - BGB
8. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 312c Absatz 5 Satz 2, 3 - neu -, 4 - neu - BGB
9. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 358 Absatz 4 Satz 1 BGB
10. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 360 Absatz 1 Satz 2 BGB
11. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b § 443 Absatz 1 BGB
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
12. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 443 BGB
13. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 474 Absatz 3 BGB
14. Zu Artikel 1 allgemein
15. Zu Artikel 1 Ein- und Ausbaukosten bei Nacherfüllung
16. Zu den Artikeln 1 und 2
17. Zu Artikel 5
18. Zu Artikel 7 Nummer 1 Buchstabe b § 1 Absatz 2 Satz 3 - neu - PAngV
Drucksache 191/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 1999/4 /EG, 2000/36/EG, 2001/11 1/EG, 2001/113 /EG und 2001/114/EG in Bezug auf die der Kommission zu übertragenden Befugnisse - COM(2012) 150 final
... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Februar 1999 über Kaffee- und Zichorien-Extrakte 3, 2000/3 6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juni 2000 über Kakao- und Schokoladeerzeugnisse für die menschliche Ernährung4, 200 1/1 11/EG des Rates vom 20. Dezember 2001 über bestimmte Zuckerarten für die menschliche Ernährung5,
Drucksache 817/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung
... Mit dem Vorschlag soll einer Absenkung des Verbraucherschutzniveaus bei Pauschalreiseverträgen, insbesondere durch Aufrechterhaltung des Widerrufsrechts, entgegengewirkt werden. Verträge über Reiseleistungen gemäß § 651a BGB (Pauschalreiseverträge) werden (mit Ausnahme von § 312c Absatz 1, 3, 5 und 6 BGB-E) durch den Gesetzentwurf aus dem sachlichen Anwendungsbereich der Kapitel 1 und 2 des Untertitels 2 "Grundsätze bei Verbraucherverträgen und besondere Vertriebsformen" ausgenommen. Damit besteht für Pauschalreisen, die z.B. auf sogenannten Kaffeefahrten gebucht werden, zukünftig kein Widerrufsrecht mehr. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen weist darauf hin, dass auf "Kaffeefahrten" häufig Reisen "verkauft" werden, die vorher als Reisegewinne beworben, aber nur durch Zuzahlung zu realisieren sind. Die deutliche Reduzierung des Verbraucherschutzniveaus ergibt sich nicht aus der Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie.
1. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 312 Absatz 2 Nummer 1, § 312g Absatz 2 Nummer 13 BGB
2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 312 Absatz 2 Nummer 3 BGB
3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 312 Absatz 2 Nummer 4 BGB , Artikel 7 Nummer 3 Buchstabe a § 9 Absatz 3 PAngV
4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 312 Absatz 2 Nummer 4 BGB
5. Zu Artikel 1 Nummer 5 §§ 312a und 312b BGB
6. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 312b Absatz 1 BGB
7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 312b1 - neu - BGB
§ 312b1 Vertragsschluss bei Telefonwerbung
8. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 312 i1 - neu - BGB
9. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 312c Absatz 2 Satz 1a - neu - BGB
10. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 312c Absatz 5 Satz 2, 3 - neu -, 4 - neu - BGB
11. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 358 Absatz 4 Satz 1 BGB
12. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 360 Absatz 1 Satz 2 BGB
13. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b § 443 Absatz 1 BGB
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
14. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 443 BGB
15. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 474 Absatz 3 BGB
Zu Artikel 1
18. Zu den Artikeln 1 und 2
Zu Artikel 5
1. Zu Artikel 7 Nummer 1 Buchstabe b § 1 Absatz 2 Satz 3 - neu - PAngV
Drucksache 37/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission über die Modernisierung der europäischen Politik im Bereich des öffentlichen Auftragswesens: Wege zu einem effizienten europäischen Markt für öffentliche Aufträge KOM (2011) 15 endg.
... 82.1. Gibt es Ihrer Meinung nach gute Gründe, bei der Festlegung der technischen Spezifikationen die Anforderung, dass diese im Hinblick auf die Verfahrens- und Produktionsmethoden den Merkmalen des Produkts Rechnung zu tragen haben, abzuschwächen, damit auch Elemente erfasst werden können, die nicht im Zusammenhang mit den eigentlichen Produktmerkmalen stehen (wenn beispielsweise beim Kaffeekauf der Lieferant aufgefordert wird, den Erzeugern eine Prämie zu zahlen, die in Tätigkeiten zur Förderung der sozioökonomischen Entwicklung lokaler Gemeinschaften investiert werden soll)?
Grünbuch über die Modernisierung der europäischen Politik im Bereich des öffentlichen Auftragswesens: Wege zu einem effizienteren europäischen Markt für öffentliche Aufträge
1. Worum geht es bei den EU-Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen
1.1. Beschaffung
1.2. Öffentliche Aufträge
Dienstleistungen gemäß Anhang II Teile A und B
5 Schwellenwerte
1.3. Öffentliche Auftraggeber
Auftragsvergabe durch öffentliche Stellen
Öffentliche Versorgungsleistungen
2. Verbesserung des Instrumentarium für die öffentlichen Auftraggeber
2.1. Modernisierung der Verfahren
Allgemeine Verfahren
Mehr Verhandlungen
Gewerbliche Güter und Dienstleistungen
Auswahl und Zuschlagserteilung
Berücksichtigung früherer Erfahrungen
Spezifische Instrumentarien für Versorgungsunternehmen
2.2. Spezifische Instrumente für kleine öffentliche Auftraggeber
Mehr Rechtssicherheit für die Vergabe von Aufträgen unterhalb der Richtlinienschwellenwerte
2.3. Öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit
2.4. Angemessene Instrumentarien für die Zusammenführung der Nachfrage / gemeinsame Auftragsvergabe
2.5. Bedenken im Hinblick auf die Auftragsausführung
Wesentliche Änderungen
Änderungen hinsichtlich des Auftragnehmers und Beendigung von Aufträgen
Vergabe von Unteraufträgen
3. Bessere Zugänglichkeit des Europäischen Beschaffungsmarkts
3.1. Besserer Zugang für KMU und Neugründungen
Verringerung der Verwaltungslasten in der Auswahlphase
Sonstige Vorschläge
3.2. Gewährleistung eines fairen und wirksamen Wettbewerbs
Verhinderung von wettbewerbswidrigem Verhalten
3.3. Vergabe im Falle nicht vorhandenen Wettbewerbs/bei Vorhandensein von Ausschließlichkeitsrechten
4. Die öffentliche Auftragsvergabe als Strategische Antwort auf neue Herausforderungen
4.1. „Beschaffungstechnik“ – Erreichung der Ziele von Europa 2020
Beschreibung des Auftragsgegenstands und technische Spezifikationen
Festlegung besonders relevanter Auswahlkriterien
Anwendung der zweckmäßigsten Zuschlagskriterien
Vorgabe angemessener Klauseln für die Auftragsausführung
Prüfung der Anforderungen
Verknüpfung mit Auftragsgegenstand/Auftragsausführung
4.2. „Beschaffungsgegenstand“ – Förderung der Ziele von Europa 2020
4.3. Innovation
4.4. Sozialwesen
5. Gewährleistung ordnungsgemässer Verfahren
5.1. Vermeidung von Interessenkonflikten
5.2. Bekämpfung von Günstlingswirtschaft und Korruption
5.3. Ausschluss „unseriöser“ Bieter
5.4. Vermeidung unfairer Vorteile
6. Zugang von Lieferanten aus Drittländern zum EU-Markt
Drucksache 323/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiebetriebene -Produkte-Gesetzes
... 2. Warmwasserbereiter (Gas/Öl/elektrisch); Heizkessel und Kombiboiler; kleine Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe; Wasserpumpen; gerichtete Haushaltsbeleuchtung; PCs (Desktop, Laptop) und Computermonitore; Staubsauger; Wäschetrockner; Klima- und Lüftungstechnik im Haushalt; gewerbliche Kühl- und Gefriergeräte; Einzelraumheizgeräte; Warmluftzentralheizung; Haushalts- und Gewerbeöfen für Speisen, inkl. Mikrowellengeräte; Haushalts- und Gewerbeherde und -grills; gewerbliche Geschirrspüler, Waschmaschinen und Trockner; nicht gewerbliche Kaffeemaschinen; Verbrauch im vernetzten Bereitschaftsbetrieb (networked stand-by); Haushalts- und Notstromversorgung; Kühlgeräte (die in Los 10, 12, und 13 nicht erfasst sind); Transformatoren; Geräte zur Bild- und Tonverarbeitung; Industrieöfen und Laboröfen; Klimatechnik.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
a Unternehmen
b Bürgerinnen und Bürger
c Verwaltung
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Energiebetriebene-Produkte-Gesetzes
Artikel 2 Folgeänderungen
Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Problem und Ziel
II. Regelungsinhalt
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Gesetzesfolgen
1. Vollzugsaufwand für die öffentliche Hand
2. Kosten- und Preiswirkungen
2.1 Folgen für die Wirtschaft
2.2 Bürokratiekosten
2.3 Preiswirkungen
V. Gleichstellungspolitische Bedeutung
VI. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Art. 1 Nr. 1
Zu Art. 1 Nr. 2; 3 b , c , e , f ; 4; 5 a , c , d , f ; 6; 7; 8b aa ; 9 b ; 10; 11 a , 13 a
Zu Art. 1 Nr. 3a
Zu Art. 1 Nr. 3d , Nr. 5g und Nr. 8f
Zu Art. 1 Nr. 3g , 5 e , 9a und 13 b
Zu Art. 1 Nr. 3h
Zu Art. 1 Nr. 5b
Zu Art. 1 Nr. 5h
Zu Art. 1 Nr. 8a , b bb und cc , c
Zu Art. 1 Nr. 8b dd
Zu Art. 1 Nr. 8d cc
Zu Art. 1 Nr. 8d aa und bb , e und f
Zu Art. 1 Nr. 8g
Zu Art. 1 Nr. 11b
Zu Art. 1 Nr. 12
Zu Art. 2
Zu Art. 3
Zu Art. 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1735: Gesetz zur Änderung des Energiebetriebene-Produkte-Gesetzes
Drucksache 169/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
... Die Rechtsvorschriften im Bereich der nicht harmonisierten Kaffeesteuer werden den harmonisierten Verbrauchsteuern strukturell und inhaltlich weitgehend angeglichen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
2 Inhaltsübersicht
Artikel 7 Änderung des Stromsteuergesetzes
Artikel 8 Änderung des Truppenzollgesetzes
Artikel 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel
II. Gesetzesfolgen § 44 GGO
II. 1 Finanzielle Auswirkungen
• Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
• Vollzugsaufwand
II.2 Kosten- und Preiswirkungen
II.3 Informationspflichten und Bürokratiekosten
• Unternehmen
• Bürgerinnen und Bürger
• Verwaltung
III. Befristung des Gesetzes
IV. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
VI. Gesetzgebungskompetenz
VII. Gleichstellungsspezifische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Absätze 1 und 4
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 805: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
Drucksache 450/09
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Viertes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
... 6. Artikel 5 (Kaffeesteuergesetz
§ 25 Übergangsvorschriften
‚Artikel 8a Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Drucksache 169/09G
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen - Artikel 5 Kaffeesteuergesetz es (KaffeeStG )
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen - Artikel 5 Kaffeesteuergesetz
Artikel 5 Kaffeesteuergesetzes (KaffeeStG)
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Steuergebiet, Steuergegenstand
§ 2 Steuertarif
§ 3 Kaffeehaltige Waren
§ 4 Sonstige Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Steueraussetzung und Besteuerung
§ 5 Steuerlager
§ 6 Steuerlagerinhaber
§ 7 Registrierte Versender
§ 8 Begünstigte
§ 9 Beförderungen im und aus dem Steuergebiet
§ 10 Unregelmäßigkeiten während der Beförderung
§ 11 Steuerentstehung, Steuerschuldner
§ 12 Steueranmeldung, Fälligkeit
Abschnitt 3 Einfuhr von Kaffee aus Drittländern oder Drittgebieten
§ 13 Einfuhr
§ 14 Unregelmäßigkeiten im zollrechtlichen Nichterhebungsverfahren
§ 15 Steuerentstehung, Steuerschuldner
Abschnitt 4 Beförderung und Besteuerung von Kaffee des zollrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten
§ 16 Erwerb durch Privatpersonen
§ 17 Bezug und Besitz zu gewerblichen Zwecken
§ 18 Versandhandel
§ 19 Unregelmäßigkeiten während der Beförderung
Abschnitt 5 Steuervergünstigungen
§ 20 Steuerbefreiungen
§ 21 Steuerentlastung
Abschnitt 6 Steueraufsicht, Besondere Ermächtigungen
§ 22 Steueraufsicht
§ 23 Besondere Ermächtigungen
Abschnitt 7 Schlussbestimmungen
§ 24 Ordnungswidrigkeiten
§ 25 Übergangsvorschriften
Begründung
Zu Artikel 5
Abschnitt 1 - Allgemeine Bestimmungen
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Abschnitt - 2 Steueraussetzung und Besteuerung
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Abschnitt 3 - Einfuhr von Kaffee aus Drittländern oder Drittgebieten
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Abschnitt 4 - Beförderung und Besteuerung von Kaffee des zollrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Abschnitt 5 - Steuervergünstigungen
Zu § 20
Zu § 21
Abschnitt 6 - Steueraufsicht, Besondere Ermächtigungen
Zu § 22
Zu § 23
Abschnitt 7 - Schlussbestimmungen
Zu § 24
Zu § 25
Drucksache 521/09
Verordnung der Bundesregierung
Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (Flugplatz-Schallschutzmaßnahmenverordnung - 2. FlugLSV)
... 1974 eine Bestimmung des Begriffs des Aufenthaltsraums vor. Im Grundsatz wird unterschieden zwischen Wohnungen und schutzbedürftigen Einrichtung, die sowohl am Tag wie in der Nacht genutzt werden, sowie schutzbedürftigen Einrichtungen, die typischerweise nachts nicht genutzt werden. Bei den beiden zuerst genannten Kategorien baulicher Anlagen zählen zu den Aufenthaltsräumen auch die Schlafräume. Die Schlafräume werden entsprechend der Festlegung in § 9 Absatz 2 Satz 1 des Fluglärmgesetzes beschrieben. Zu den in nicht nur unwesentlichem Umfang zum Schlafen genutzten Räumen gehören in Wohnungen nicht nur Schlafzimmer im engeren Sinne, sondern auch andere Räume (z.B. Kinder und Jugendzimmer und Einraumappartements) sowie in Erholungsheimen, Altenheimen, Krankenhäusern und ähnlichen in gleichem Maße schutzbedürftigen Einrichtungen auch Übernachtungs- und Bettenräume. Zu den Wohnräumen zählen auch Wohnküchen und sonstige Küchen, soweit sie keine Tee- oder Kaffeeküchen sind. Gästezimmer werden in vielen Fällen nur in unwesentlichem Umfang zum Schlafen genutzt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Zweite Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Grundsatz
§ 3 Schallschutzanforderungen
§ 4 Einhaltung der Anforderungen
§ 5 Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen
§ 6 Zugänglichkeit der Normblätter
§ 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
A. Allgemeines
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Verordnungsentwurfs
II. Alternativen
III. Kosten
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
2. Sonstige Kosten
3. Bürokratiekosten
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 719: Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (Flugplatz-Schallschutzmaßnahmenverordnung 2. FlugLSV)
Drucksache 828/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung truppenzollrechtlicher Vorschriften und anderer Vorschriften (Truppenzollrechtsänderungsgesetz)
... 3. Kaffee 500 Gramm oder
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
G. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Ausführung der zoll- und steuerrechtlichen Bestimmungen des NATO-Truppenstatuts, des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte und des Protokolls und der Abkommen betreffend die in der Bundesrepublik Deutschland errichteten internationalen militärischen Hauptquartiere (Truppenzollgesetz – TrZollG)
§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 2 Grundsatz, Geltungsbereich, Truppenverwendung
§ 3 Überführung von Nichtgemeinschaftswaren in die Truppenverwendung
§ 4 Anmeldung und Zollabfertigung zur Truppenverwendung
§ 5 Überführung in die Truppenverwendung unter Einsatz der Datenverarbeitung
§ 6 Vereinfachte Zollanmeldung
§ 7 Einfuhr - Höchstmengen
§ 8 Einfuhr von Nichtgemeinschaftswaren aus anderen Mitgliedstaaten
§ 9 Übergang von Gemeinschaftswaren in die Truppenverwendung
§ 10 Einfuhr von Gemeinschaftswaren aus anderen Mitgliedstaaten
§ 11 Abgabenbegünstigter Erwerb von Kraftfahrzeugen
§ 12 Zollrechtlicher Status der Waren, Vermutung
§ 13 Beendigung der Truppenverwendung
§ 14 Anmeldung und Zollabfertigung zur Ausfuhr in ein Drittland
§ 15 Ausfuhr in ein Drittland unter Einsatz der Datenverarbeitung
§ 16 Übernahme von Waren aus der Truppenverwendung, Zuführung zu einer anderen zollrechtlichen Bestimmung
§ 17 Pflichten aus der Inanspruchnahme der Truppenverwendung, Zweckwidrige Verwendung
§ 18 Rationsmengen
§ 19 Abgabenschuld, Abgabenschuldner
§ 20 Beendigung vorangegangener Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung
§ 21 Verlust der Rechtsstellung als Mitglied der ausländischen Streitkräfte oder der Hauptquartiere
§ 22 Harmonisierungsvorschrift für Waren aus anderen Mitgliedstaaten
§ 23 Vertretung
§ 24 Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 25 Ermächtigungen
§ 26 Ordnungswidrigkeiten
Artikel 2 Änderung des Gesetzes zum Hauptquartierprotokoll
Artikel 3 Änderung der Ausfuhrerstattungsverordnung
Artikel 4 Änderung des Offshore-Steuergesetzes
Artikel 3 § 2
Artikel 5 Aufhebung der Verordnung zur Durchführung der zoll-, verbrauchsteuer- und monopolrechtlichen Bestimmungen des Offshore-Steuergesetzes
Artikel 6 Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung
§ 105a Steuerentlastung für ausländische Streitkräfte und Hauptquartiere
Artikel 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Besonderer Teil:
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 17
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 18
Zu § 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 20
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 21
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 22
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 23
Zu § 24
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 25
Zu § 26
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 714: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der truppenzollrechtlichen Vorschriften und anderer Vorschriften
Drucksache 775/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Qualität von Agrarerzeugnissen: Produktnormen, Bewirtschaftungsauflagen und Qualitätsregelungen KOM (2008) 641 endg.; Ratsdok. 14358/08
... 2 Für folgende Erzeugnisse gelten Vermarktungsnormen: Rindfleisch, Eier, frisches und verarbeitetes Obst und Gemüse, Honig, Hopfen, Milch- und Milcherzeugnisse, Olivenöl, Schweinefleisch, Geflügelfleisch, Schaffleisch, Zucker, Wein, Kakao- und Schokoladeerzeugnisse, Kaffee-Extrakte und Zichorien-Extrakte, Fruchtsaft, Konfitüren, Gelees, Marmeladen usw., Spirituosen sowie Butter, Margarine und Mischfette.
Grünbuch zur Qualität von Agrarerzeugnissen: Produktnormen, Bewirtschaftungsauflagen und Qualitätsregelungen
2 Einleitung
Maßnahmen betreffend Mindestanforderungen
Qualitätsmaßnahmen und –regelungen auf EU-Ebene
3 Grünbuch
Teil I Produktionsanforderungen und Vermarktungsnormen
1. EU-Bewirtschaftungsauflagen
Frage 1:
2. Vermarktungsnormen
2.1. Pflichtbestandteile von Vermarktungsnormen
Frage 2:
2.2. Vorbehaltene Angaben in Vermarktungsnormen
Frage 3:
2.3. Vereinfachung von Vermarktungsnormen
5 Selbstregulierung
Vereinfachte EU-Verordnung
Frage 4:
Teil II Besondere EU-Qualitätsregelungen
3. Geografische Angaben
3.1 Schutz und Durchsetzung geografischer Angaben
5 Schutz
5 Durchsetzungsmaßnahmen
Frage 5:
3.2. Kriterien für die Eintragung geografischer Angaben
Frage 6:
3.3. Schutz der geografischen Angaben der EU in Drittländern
Frage 7:
3.4. Produkte mit geografischen Angaben als Zutaten von Verarbeitungserzeugnissen
Frage 8:
3.5. Ursprung der Rohstoffe von Produkten mit geschützten geografischen Angaben
Frage 9:
3.6. Kohärenz und Vereinfachung der Regelungen für geografische Angaben
Frage 10:
4. Garantiert traditionelle Spezialitäten
Frage 11:
5. Ökologischer Landbau/Biologische Landwirtschaft
Frage 12:
6. Strategie für Qualitätsprodukte aus den Regionen in äusserster Randlage
Frage 13:
7. Weitere EU-Regelungen
Frage 14:
Teil III Zertifizierungsregelungen
8. Regelungen für die Qualitätszertifizierung von Nahrungsmitteln
8.1. Wirksamkeit der Zertifizierungsregelungen bei der Verwirklichung politischer Ziele
Frage 15:
8.2. EU-Aufsicht
8.3. Aufwands- und Kostensenkung
Frage 17:
8.4. Internationale Dimension
Frage 18:
3 Fazit
Frage 19:
Drucksache 999/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (Neufassung) KOM (2008) 810 endg.; Ratsdok. 17367/08
... Mühlen, Kaffeemaschinen und Geräte zum Öffnen oder Verschließen von Behältnissen oder Verpackungen
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags
1.2. Allgemeiner Kontext
1.3. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
1.4. Kohärenz mit den anderen Politikbereichen und Zielen der EU
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
2.1. Anhörung von interessierten Kreisen
Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche
5 Methodik
Konsultierte Organisationen/Sachverständige
Zusammenfassung der Stellungnahmen und Berücksichtigung
Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen
2.3. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
3.2. Rechtsgrundlage
3.3. Subsidiaritätsprinzip
3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
3.5. Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf Den Haushalt
5. Weitere Angaben
5.1. Vereinfachung
5.2. Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
5.3. Neufassung
5.4. Entsprechungstabelle
5.5. Einzelerläuterung zum Vorschlag
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Produktkonzeption
Artikel 5 Getrennte Sammlung
Artikel 6 Beseitigung und Beförderung von gesammelten Elektro- und Elektronik-Altgeräten
Artikel 7 Sammelquote
Artikel 86 Behandlung
Artikel 9 Genehmigungen und Inspektionen
Artikel 10 erbringung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten
Artikel 117 Zielvorgaben für die Verwertung
Artikel 128 Finanzierung in Bezug auf Elektro- und Elektronik-Altgeräte aus privaten Haushalten
Artikel 139 Finanzierung in Bezug auf Elektro- und Elektronik-Altgeräte anderer Nutzer als privater Haushalte
Artikel 1410 Informationen für die Nutzer
Artikel 1511 Informationen für Behandlungsanlagen
Artikel 1612 Registrier-, Informations- und Berichtspflicht
Artikel 1713 Anpassung an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt
Artikel 1814 Ausschuss
Artikel 1915 Sanktionen
Artikel 2016 Inspektion und Überwachung
Artikel 2117 Umsetzung
Artikel 22 Aufhebung
Artikel 2318 Inkrafttreten
Artikel 2419 Adressaten
Anhang I A Von dieser Richtlinie erfasste Gerätekategorien
Anhang I B Auflistung der Produkte, die im Sinne dieser Richtlinie zu berücksichtigen sind und unter die in Anhang IA aufgeführten Kategorien fallen
1. Haushaltsgroßgeräte
2. Haushaltskleingeräte
3. IT- und Telekommunikationsgeräte
4. Geräte der Unterhaltungselektronik
5. Beleuchtungskörper
6. Elektrische und elektronische Werkzeuge Mit Ausnahme ortsfester industrieller Grosswerkzeuge
7. Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte
8. Medizinische Geräte Mit Ausnahme aller implantierten und infizierten Produkte
9. Überwachungs- und Kontrollinstrumente
10. Automatische Ausgabegeräte
Anhang I Mindestüberwachungsanforderungen für die Verbringung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten
ANHANG II Selektive Behandlung von Werkstoffen und Bauteilen von Elektro- und Elektronik-Altgeräten gemäß Artikel 86 Absatz 21
Anhang III Technische Anforderungen gemäß Artikel 86 Absatz 3
Anhang IV Symbol zur Kennzeichnung von Elektro- und Elektronikgeräten
Anhang V
Teil A Aufgehobene Richtlinie mit ihren nachfolgenden Änderungen (genannt in Artikel 22)
Teil B Fristen für die Umsetzung in innerstaatliches Recht (genannt in Artikel 22)
Anhang VI Entsprechungstabelle
Finanzbogen
Drucksache 378/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. April 2008 zu der Politik Chinas und deren Auswirkungen auf Afrika (2007/2255(INI))
... 35. betont, wie wichtig es für Afrika ist, eine eigene China-Strategie auszuarbeiten; ist der Auffassung, dass eine solche Strategie sehr viel dazu beitragen kann, die Handelsbeziehungen zwischen China und Afrika auf eine von mehr Gegenseitigkeit geprägte Grundlage zu stellen; betont ausdrücklich, dass diese Strategie bei einer stärkeren Beteiligung afrikanischer Arbeitskräfte an chinesischen Projekten in Afrika, einer größeren Bereitschaft Chinas zur Weitergabe von Technologie und einem besseren Zugang zum chinesischen Markt für typisch afrikanische Ausfuhrgüter wie Kaffee, Kakao und Lederwaren ansetzen muss;
Drucksache 111/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel KOM (2008) 40 endg.; Ratsdok. 6172/08
... 4.1 Getränke mit Ausnahme derjenigen, die auf Kaffee, Tee bzw. Kaffee- oder Teeextrakt basieren und bei denen der Begriff "
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
• Gründe für den Vorschlag und Ziele
• Allgemeiner Kontext
• Geltende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Vereinbarkeit mit der Politik und den Zielen der Union in anderen Bereichen
2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung
• Anhörung interessierter Kreise
Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Teilnehmer
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
• Simulation, Pilotphase und Übergangsfrist
• Vereinfachung
• Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
• Neufassung
• Europäischer Wirtschaftsraum
• Einzelerläuterung zum Vorschlag
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Vorschriften
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Allgemeine Grundsätze im Bereich der Information über Lebensmittel
Artikel 3 Allgemeine Ziele
Artikel 4 Grundsätze für die Pflicht zur Information über Lebensmittel
Artikel 5 Anhörung der Behörde
Kapitel III Allgemeine Anforderungen an die Information über Lebensmittel und Pflichten der Lebensmittelunternehmer
Artikel 6 Grundlegende Anforderung
Artikel 7 Lauterkeit der Informationspraxis
Artikel 8 Pflichten
Kapitel IV Vorgeschriebene Informationen über Lebensmittel
Abschnitt 1 Inhalt und Darstellungsform
Artikel 9 Liste der vorgeschriebenen Angaben
Artikel 10 Weitere vorgeschriebene Angaben für bestimmte Arten oder Kategorien von Lebensmitteln
Artikel 11 Abweichungen von den Vorschriften in Bezug auf vorgeschriebene Angaben
Artikel 12 Maße und Gewichte
Artikel 13 Verfügbarkeit und Platzierung vorgeschriebener Informationen über Lebensmittel
Artikel 14 Darstellungsform der vorgeschriebenen Angaben
Artikel 15 Versandverkauf
Artikel 16 Sprachliche Anforderungen
Artikel 17 Fehlen bestimmter vorgeschriebener Angaben
Abschnitt 2 Detaillierte Bestimmungen für vorgeschriebene Angaben
Artikel 18 Bezeichnung des Lebensmittels
Artikel 19 Verzeichnis der Zutaten
Artikel 20 Fehlen des Verzeichnisses der Zutaten
Artikel 21 Fehlende Angabe der Bestandteile von Lebensmitteln im Zutatenverzeichnis
Artikel 22 Kennzeichnung bestimmter Stoffe, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen
Artikel 23 Quantitative Angabe der Zutaten
Artikel 24 Nettomenge
Artikel 26 Gebrauchsanweisung
Artikel 27 Alkoholgehalt
Abschnitt 3 Nährwertdeklaration
Artikel 28 Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften
Artikel 29 Inhalt
Artikel 30 Berechnung
Artikel 31 Form der Angabe
Artikel 32 Angabe auf der Grundlage einer Portion
Artikel 33 Andere Formen der Angabe
Artikel 34 Darstellungsform
Kapitel V Freiwillige information über Lebensmittel
Artikel 35 Geltende Anforderungen
Artikel 36 Darstellung
Kapitel VI Rechtsvorschriften auf nationaler Ebene
Artikel 37 Grundsatz
Artikel 38 Einzelstaatliche Bestimmungen über weitere vorgeschriebene Angaben
Artikel 39 Milch und Milcherzeugnisse
Artikel 40 Alkoholische Getränke
Artikel 41 Einzelstaatliche Maßnahmen für nicht fertig abgepackte Lebensmittel
Artikel 42 Mitteilungsverfahren
Artikel 43 Einzelheiten
Kapitel VII Ausarbeitung nationaler Regelungen
Artikel 44 Nationale Regelungen
Artikel 45 Konformitätsvermutung
Artikel 46 Maßnahmen der Gemeinschaft
Artikel 47 Durchführungsbestimmungen
Kapitel VIII Durchführungs-, Änderungs- und Schlussbestimmungen
Artikel 48 Technische Anpassungen
Artikel 49 Ausschuss
Artikel 50 Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006
Artikel 51 Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006
Artikel 52 Aufhebung
Artikel 53 Inkrafttreten
Anhang I Spezielle Begriffsbestimmungen im Sinne von Artikel 2 Absatz 4
Anhang II Zutaten, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen
Anhang III Lebensmittel, deren Kennzeichnung eine oder mehrere zusätzliche Angaben enthalten muss
Anhang IV Lebensmittel, für die eine Nährwertdeklaration nicht vorgeschrieben ist
Anhang V Bezeichnung des Lebensmittels und spezielle zusätzliche Angaben
Teil A Bezeichnung
Teil B Vorgeschriebene Angaben zur Ergänzung der Bezeichnung
Teil C Spezielle Anforderungen an die Bezeichnung Hackfleisch/faschiertes
Anhang VI Angabe und Bezeichnung von Zutaten
Teil A Spezielle Vorschriften für die Angabe von Zutaten in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils
Teil B Bezeichnung bestimmter Zutaten, bei denen die spezifische Bezeichnung durch die Angabe einer Kategorie ersetzt werden kann
Teil C Nennung bestimmter Zutaten mit der Bezeichnung der betreffenden Klasse, gefolgt von ihrer spezifischen Bezeichnung oder der EG-Nummer
Teil D Bezeichnung von Aromen im Zutatenverzeichnis
Teil E Bezeichnung von zusammengesetzten Zutaten
Anhang VII Quantitative Angabe der Zutaten
Anhang VIII Angabe der Nettomenge
Anhang IX Mindesthaltbarkeitsdatum
Anhang X Alkoholgehalt
Anhang XI Referenzmengen
Teil A Referenzmengen für die Zufuhr von Vitaminen und Mineralstoffen (Erwachsene)
Teil B Referenzmengen für die Zufuhr von Energie und ausgewählten Nährstoffen, die keine Vitamine oder Mineralstoffe sind (Erwachsene)
Anhang XII Umrechnungsfaktoren
Umrechnungsfaktoren für die Berechnung der Energie
Anhang XIII Abfassung und Gliederung der Nährwertdeklaration
Teil A Abfassung der Nährwertdeklaration
Teil B Gliederung der Nährwertdeklaration in Bezug auf Bestandteile von Kohlenhydraten und Fett
Teil C Reihenfolge der Energie- und Nährwerte in einer Nährwertdeklaration
Finanzbogen
Drucksache 711/08
Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen
Verordnung über die Einfuhrabgabenfreiheit von Waren im persönlichen Gepäck von Reisenden (Einreise-Freimengen-Verordnung - EFVO )
... - des § 19 Nr. 10 Buchstabe d des Kaffeesteuergesetz
A. Problem und Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternative
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten – Auswirkungen auf die Wirtschaft
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Gegenstand, Begriffsbestimmungen
§ 2 Höchstmengen und Wertgrenzen
§ 3 Sonderfälle
§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 703: Entwurf einer Verordnung über die Einfuhrabgabenfreiheit von Waren im persönlichen Gepäck von Reisenden (Einreise-Freimengen-Verordnung)
Drucksache 180/08
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Abrechnung der Aufwendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende durch die zugelassenen kommunalen Träger und für die Bewirtschaftung von Bundesmitteln im automatisierten Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen des Bundes (Kommunalträger-Abrechnungsverwaltungsvorschrift - KoA-VV)
... ",6 wie z.B. dem Herrichten des Arbeitsplatzes zu Dienstbeginn und Dienstende, dem Hoch- und Herunterfahren des Arbeitsplatzrechners, Materialbeschaffung, Teilnahme an Personalsammlungen und ähnlichem, aber auch private Gespräche, Kaffee kochen, Toilettengänge etc. Hier lassen sich inhaltliche Bezüge zu einer der beiden Aufgabenblöcke Bundesaufgabe / kommunale Aufgabe nicht herstellen. Vielmehr handelt es sich um die mit jeder Aufgabenerledigung unvermeidlich verbundenen Verlustzeiten. Methodisch macht es wenig Sinn, diese in den Aufgabenkatalog aufnehmen und – z.B. über Arbeitsaufzeichnungen – empirisch messen zu wollen, denn es handelt sich um einen sensiblen Bereich, und mit realistischen Ergebnissen ist – angesichts der Thematik verständlicherweise – kaum zu rechnen. Da beide Träger die Belastung durch Rüstzeiten und personenbezogene Verlustzeiten jedoch ohnehin entsprechend ihrer anteiligen Verantwortung für die Gesamtaufgabe zu tragen haben, kann auf die Einbeziehung dieses Bereiches in die Organisationsuntersuchung insgesamt verzichtet werden. Mit anderen Worten: Sie beeinflussen das Gesamtergebnis nicht, und ihre Aufnahme in Organisationsuntersuchung und Aufgabenkatalog ist damit entbehrlich.7
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Abschnitt 1 Geltungsbereich
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Verhältnis zu den Verwaltungsvereinbarungen
Abschnitt 2 Abrechnung von Aufwendungen
Unterabschnitt 1 Begriffsbestimmungen
§ 3 Haushaltsjahr
§ 4 Einzahlungen und Auszahlungen
§ 5 Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
§ 6 Kosten der Grundsicherung für Arbeitsuchende
§ 7 Eingliederungsleistungen
§ 8 Verwaltungskosten
§ 9 Vollzeitäquivalent
§ 10 Personalkosten
§ 11 Personalnebenkosten
§ 12 Versorgungsaufwendungen bei Beamtinnen und Beamten
§ 13 Personalgemeinkosten
§ 14 Sachkosten
§ 15 Investitionen
Unterabschnitt 2 Vorschriften über die Rechnungslegung
§ 16 Grundsätze der Abrechnung
§ 17 Buchung nach Haushaltsjahren
§ 18 Abgrenzung von kommunalen Aufgaben und Bundesaufgaben
§ 19 Abrechnung von Personalkosten
§ 20 Abrechnung von Personalnebenkosten
§ 21 Versorgungszuschlag
§ 22 Abrechnung von Personalgemeinkosten
§ 23 Abrechnung von Sachkosten
§ 24 Abrechnung von Investitionen
§ 25 Kommunaler Finanzierungsanteil
Abschnitt 3 Bewirtschaftung von Bundesmitteln im HKR-Verfahren
Unterabschnitt 1 Allgemeine Grundsätze
§ 26 Sachliche und zeitliche Bindung
§ 27 Deckungsfähigkeit
§ 28 Übertragbarkeit
§ 29 Verbot von Vorleistungen
Unterabschnitt 2 Vorschriften über den Mittelabruf
§ 30 Bedarfsgerechter Mittelabruf
§ 31 Verzinsung
§ 32 Mittelzuweisung bei schrittweiser Freigabe des Ermächtigungsrahmens in besonderen Einzelfällen
Abschnitt 4 Informations- und Sorgfaltspflichten
§ 33 Kassensicherheit
§ 34 Stundung, Niederschlagung und Erlass
§ 35 Sonstige Dokumentations- und Mitteilungspflichten
Abschnitt 5 Übergangsvorschriften und Inkrafttreten
§ 36 Übergangsvorschrift
§ 37 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu § 19 Abs. 2) Rundschreiben des Bundesministeriums der Finanzen zu Personalkostensätzen und Sachkostenpauschalen vom 30. Juli 2007 (II A 3 – H 1012 – 10/07/0001)
Anlage 2 (zu § 24) Merkblatt zur Abrechnung von Investitionen als Verwaltungskosten bei den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Zb1 – 04611)
Anlage 3 (zu § 25 Abs. 2) Merkblatt zur Erhebung des kommunalen Finanzierungsanteils (IIb6 – 28534 – 2)
Merkblatt zur Erhebung des kommunalen Finanzierungsanteils KFA an den Verwaltungskosten bei den zugelassenen kommunalen Trägern zkT – Stand 04.10.2007 Mit diesem Merkblatt werden die Hinweise für eine Erhebung zum kommunalen Finanzierungsanteil KFA vom 08. Mai 2007 aufgrund neuer Erkenntnisse ersetzt.
3 Hintergrund
Anlage 4 (zu § 25 Abs. 2) Leitfaden Ermittlung des kommunalen Aufgabenanteils bei den Trägern der Grundsicherung nach dem SGB II
Leitfaden Ermittlung des kommunalen Aufgabenanteils bei den Trägern der Grundsicherung nach dem SGB II – Kriterien für Organisationsuntersuchungen – erstellt für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Berlin
1 Einleitung
2 Die Durchführung von Organisationsuntersuchungen zum kommunalen Aufgabenanteil
2.1 Projektmanagement
2.1.1 Projektbegleitende Strukturen
2.1.2 Offensive Informationspolitik im Projekt
2.2 Vorbereitung der Organisationsuntersuchung:
2.2.1 Aufbauorganisation:
2.2.2 Prozessorganisation:
2.3 Aufgabenkatalog
2.3.1 Das gesamte Aufgaben-Portfolio der Grundsicherungsstelle:
2.3.2 Die Abgrenzung von kommunalen und Bundesaufgaben
2.3.3 Querschnitts-, Führungs- und sonstige nichtoperative Aufgaben
2.3.4 Verteil- und Verlustzeiten
2.4 Methodenwahl und methodisches Design der Organisationsuntersuchung
2.4.1 Allgemeines zur Methodenwahl
2.4.2 Mindestanforderungen an das Ergebnis der Organisationsuntersuchung
2.4.3 Erhebungsdesign für die gesamte Organisation festlegen
2.4.4 Datengewinnung über Arbeitsaufzeichnungen Selbstaufschreibung der Mitarbeiter
2.5 Durchführung der Erhebung, Auswertung und Dokumentation
2.5.1 Plausibilisierung der Daten
2.5.2 Ermittlung des Gesamtergebnisses
2.5.3 Kommunaler Aufgabenanteil = kommunaler Finanzierungsanteil?
2.5.4 Dokumentation der Organisationsuntersuchung
3 Schlussbemerkung
4 Abbildungsverzeichnis
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Finanzbeziehungen zwischen Bund und zugelassenen kommunalen Trägern
2. Regelungsbefugnis und verfassungsrechtlicher Rahmen
3. Alternative zum Erlass einer Verwaltungsvorschrift: Änderung der Verwaltungsvereinbarungen
4. Übertragbarkeit auf den Bereich der Arbeitsgemeinschaften und der Kooperationsmodelle getrennte Aufgabenwahrnehmung
5. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
B. Besonderer Teil
Zu Abschnitt 1 Geltungsbereich
Zu § 1
Zu § 2
Zu Abschnitt 2 Abrechnung von Aufwendungen
Zu Unterabschnitt 1 Begriffsbestimmungen
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 5
Zu § 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Unterabschnitt 2 Vorschriften über die Rechnungslegung
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 17
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 4
Zu § 18
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Abschnitt 3 Bewirtschaftung von Bundesmitteln im HKR-Verfahren
Zu Unterabschnitt 1 Allgemeine Grundsätze
Zu § 26
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 27
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 28
Zu § 29
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Unterabschnitt 2 Vorschriften über den Mittelabruf
Zu § 30
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 31
Zu § 32
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Abschnitt 4 Informations- und Sorgfaltspflichten
Zu § 33
Zu § 34
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 35
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Abschnitt 5 Übergangsvorschriften und Inkrafttreten
Zu § 36
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 37
C. Finanzieller Teil
D. Preiswirkungsklausel
E. Bürokratiekosten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf von Allgemeinen Verwaltungsvorschriften für die Abrechnung der Aufwendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende durch die zugelassenen kommunalen Träger und für die Bewirtschaftung von Bundesmitteln im HKR-Verfahren
Drucksache 463/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Mai 2008 zum Handel mit Roh- und Grundstoffen (2008/2051(INI))
... – unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 3. September 2002 zu Handel und Entwicklung im Hinblick auf die Beseitigung der Armut1, vom 30. Januar 2003 zum Hunger in der Welt und zur Beseitigung der Hemmnisse für den Handel mit den ärmsten Ländern2, vom 10. April 2003 zur Krise auf dem internationalen Kaffeemarkt3, vom 1. Juni 2006 zu Handel und Armut: Konzipierung von handelspolitischen Maßnahmen zur Optimierung des Beitrags des Handels zur Armutsminderung4, vom 15. Februar 2007 über die makroökonomischen Auswirkungen des Anstiegs der Energiepreise5, vom 22. Mai 2007 zu Europa im Zeitalter der Globalisierung – externe Aspekte der Wettbewerbsfähigkeit6, vom 23. Mai 2007 zu handelsbezogener Hilfe der EU7 und vom 29. November 2007 zu Handel und Klimaänderung8,
Drucksache 782/08
Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen
Verordnung zur Änderung der Zollverordnung und der Einfuhrumsatzsteuer-Befreiungsverordnung 1993
... - des § 19 Nr. 10 Buchstabe e des Kaffeesteuergesetz
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternative
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten - Auswirkungen auf die Wirtschaft
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Zollverordnung
Artikel 2 Änderung der Einfuhrumsatzsteuer-Befreiungsverordnung 1993
§ 1a Sendungen von geringem Wert
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
Erster Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 4
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer n
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRGesetz: NKR-Nr. 711: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Zollverordnung und der Einfuhrumsatzsteuer-Befreiungsverordnung 1993
Drucksache 33/08
Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen
Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen sowie der Brennereiordnung
... Im Kaffeesteuerrecht soll die Überwachung verstärkt und das Kaffeesteueraufkommen gesichert werden, indem ergänzende Angaben beim Steuerversandverfahren und bei Steuerentlastungen sowie bei Steuerbefreiungen für Lieferungen in andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union gefordert werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Tabaksteuerverordnung
§ 9 Änderung von Verhältnissen
§ 10 Erlöschen, Fortbestand der Erlaubnis
§ 32a Kleinbetragsregelung
Artikel 2 Änderung der Biersteuerverordnung
§ 6 Änderung von Verhältnissen
§ 34 Kleinbetragsregelung
Artikel 3 Änderung der Branntweinsteuerverordnung
§ 31 Steuerfreiheit für branntweinhaltige Waren aus vergällten Erzeugnissen
§ 50a Kleinbetragsregelung
Artikel 4 Änderung der Alkoholverordnung
Artikel 5 Änderung der Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuerverordnung
§ 35a Kleinbetragsregelung
Artikel 6 Änderung der Kaffeesteuerverordnung
§ 5 Fortbestand, Erlöschen der Erlaubnis
§ 5 Fortbestand, Erlöschen der Erlaubnis
§ 27a Kleinbetragsregelung
Artikel 7 Änderung der Brennereiordnung
§ 4
Artikel 8 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel
II. Verordnungsfolgen § 62 Abs. 2 i.V.m. § 44 GGO
II.1 Finanzielle Auswirkungen
• Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
• Vollzugsaufwand
II.2 Kosten- und Preiswirkungen
II.3 Informationspflichten und Bürokratiekosten
• Unternehmen
• Bürgerinnen und Bürger
• Verwaltung
III. Befristung der Verordnung
IV. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
VI. Gleichstellungsspezifische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu § 5
Zu § 7
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer n
Zu Nummern 12 bis 16
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu den Nummer n
Zu den Nummer n
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu den Nummer n
Zu den Nummer n
Zu Nummer 6
Zu den Nummer n
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Artikel 4
Zu den Nummern 1 bis 4
Zu den Nummer n
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe c
Zu den Nummer n
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu den Nummer n
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer n
Zu Artikel 8
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen sowie der Brennereiordnung
Drucksache 337/07
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen und zur Änderung der Anbaumaterialverordnung
... Milchkaffee
Drucksache 752/07
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung Allgemeine Verwaltungsvorschrift über Grundsätze zur Durchführung der amtlichen Überwachung der Einhaltung lebensmittelrechtlicher, weinrechtlicher und tabakrechtlicher Vorschriften (AVV-Rahmen-Überwachung - AVV-RÜb)
... Schokolade, Kakao und kakaohaltige Erzeugnisse, Kaffee, Tee
A. Problem und Ziel
• Rotationsprinzip von Kontrollpersonal § 4
• Qualitätsmanagement-Systeme § 6
• Vier-Augen-Prinzip bei Betriebskontrollen § 8
• Nationales Frühwarnsystem § 20
• Krisenmanagement §§ 25 bis 27
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Zweck
§ 2 Geltungsbereich
Abschnitt 2 Anforderungen an die amtliche Kontrolle
§ 3 Zuständige Behörden
§ 4 Personelle Anforderungen
§ 5 Anforderungen an amtliche Prüflaboratorien für amtliche Untersuchungen
§ 6 Qualitätsmanagement-Systeme
Abschnitt 3 Grundsätze für die amtliche Kontrolle von Betrieben
§ 7 Allgemeine Kriterien der risikoorientierten Kontrolle von Betrieben
§ 8 Durchführung der amtlichen Kontrolle von Betrieben
Abschnitt 4 Kontrollprogramme, amtliche Probenahme und Probenuntersuchung
§ 9 Grundsätze der amtlichen Probenahme und Probenuntersuchung
§ 10 Durchführung der amtlichen Probenahme
§ 11 Mehrjähriger nationaler Kontrollplan
§ 12 Bundesweiter Überwachungsplan
§ 13 Beauftragung von nicht amtlichen Prüflaboratorien
§ 14 Nationale Referenzlaboratorien
§ 15 Verbindungsstelle
Abschnitt 5 Kontrollen durch die Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Gemeinschaftskontrollen)
§ 16 Vorbereitung und Begleitung von Gemeinschaftskontrollen sowie Berichterstattung
Abschnitt 6 Amtliche Maßnahmen zur Durchsetzung lebensmittelrechtlicher, weinrechtlicher und tabakrechtlicher Vorschriften
§ 17 Maßnahmen bei Rechtsverstößen ohne unmittelbares Risiko für die Gesundheit
§ 18 Maßnahmen bei ernstem unmittelbaren oder mittelbaren Risiko für die Gesundheit
§ 19 Informationsaustausch über Maßnahmen
§ 20 Nationales Frühwarnsystem
Abschnitt 7 Sonstiger Informationsaustausch, Verfahren bei Veröffentlichungen und Berichtswesen
§ 21 Sonstiger Informationsaustausch
§ 22 Verfahren bei Veröffentlichungen
§ 23 Datenübermittlung
§ 24 Jahresbericht nach Artikel 44 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004
Abschnitt 8 Krisenmanagement
§ 25 Notfallpläne
§ 26 Zusammenarbeit der Behörden im Krisenfall
§ 27 Durchführung von Simulationsübungen
Abschnitt 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
§ 28 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1 (zu § 5 Abs. 4)
Anlage 2 (zu § 7 ) Anforderungen an ein System zur Ermittlung der risikoorientierten Häufigkeit amtlicher Kontrollen von Lebensmittelbetrieben
1. Anforderungen an das Beurteilungssystem
1.1 Beurteilungssystem
1.2 Beurteilungsmerkmale und -kriterien
1.3 Gewichtung der Beurteilungsmerkmale
1.4 Beurteilungsstufen
2. Kriterien zur Festlegung von Risikokategorien für Betriebe
3. Kriterien zur Festlegung von Risikostufen für Produkte
4. Dokumentation
5. Beispielmodell zur risikoorientierten Beurteilung von Betrieben
5.1 Beurteilungsbogen
5.2: Erläuterungen zur Anwendung der risikoorientierten Beurteilung von Lebensmittelbetrieben Leitfaden
5.3 Durchführungsanleitung
5.3.1 Angaben zur Beurteilung von Betrieben
5.3.2 Ersteinstufung
5.3.3 Feineinstufung
5.3.4 Ermittlung der Gesamtpunktzahl Ergebnis
5.3.5 Ermittlung der Kontrollhäufigkeit
5.3.6 Durchführung einer vereinfachten Beurteilung von Betrieben
5.3.7 Ersteinstufung und Wiederholung der Beurteilung von Betrieben
5.4 Glossar
5 Hauptmerkmal
5 Beurteilungsmerkmal
5 Beurteilungskriterium
5 Beurteilungsstufen
Anlage 3 (zu §§ 8 und 24) Ergebnisse der nach § 8 durchgeführten amtlichen Kontrolle von Lebensmittel- und Lebensmittelbedarfsgegenständebetrieben hinsichtlich Anzahl und Art der festgestellten Verstöße (*)
Anlage 4 (zu § 24) Ergebnisse der Untersuchung der nach § 9 entnommenen amtlichen Proben von Lebensmitteln und Lebensmittelbedarfsgegenständen
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Allgemeine Verwaltungsvorschrift über Grundsätze zur Durchführung der amtlichen Überwachung der Einhaltung lebensmittelrechtlicher, weinrechtlicher und tabakrechtlicher Vorschriften
Drucksache 285/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Zweite Verordnung zur Änderung zusatzstoffrechtlicher Vorschriften
... Bei der Verwendung bestimmter auf dem Markt befindlicher Wasserfilter zur Entsalzung von Trinkwasser für die Zubereitung von Kaffee und Tee werden, um zunächst ein Verkeimen des Filtermaterials zu verhindern, Silber und Silberverbindungen zugesetzt. Die im Filtermaterial befindlichen Silberverbindungen werden von dem zu entsalzenden Wasser darüber hinaus teilweise ausgewaschen (Migration) und gelangen so in das derart behandelte Trinkwasser. Dieses Auswaschen wird technologisch definiert so gesteuert, dass Silber bewusst dem behandelten Wasser unterhalb der geltenden Höchstmenge zugesetzt wird, um auch das gefilterte Wasser für eine längere Standzeit zu konservieren. Insofern handelt es sich neben der stattfindenden Migration auch um einen gezielten Zusatz von Stoffen zu Lebensmitteln zu einem technologischen Zweck. Der Übergang von Silber und Silberverbindungen in das aufbereitete Lebensmittel Trinkwasser ist demnach aktiv gewollt und nicht lediglich auf eine Migration zurückzuführen. Damit unterliegt diese Art der Anwendung von Silber und Silberverbindungen dem vorliegenden Rechtsetzungsvorhaben.
Drucksache 285/1/07
Antrag des Landes Hessen
Zweite Verordnung zur Änderung zusatzstoffrechtlicher Vorschriften
... Bei der Verwendung bestimmter auf dem Markt befindlicher Wasserfilter zur Entsalzung von Trinkwasser für die Zubereitung von Kaffee und Tee werden, um zunächst ein Verkeimen des Filtermaterials zu verhindern, Silber und Silberverbindungen zugesetzt. Die im Filtermaterial befindlichen Silberverbindungen werden von dem zu entsalzenden Wasser darüber hinaus teilweise ausgewaschen (Migration) und gelangen so in das derart behandelte Trinkwasser. Dieses Auswaschen wird technologisch definiert so gesteuert, dass Silber bewusst dem behandelten Wasser unterhalb der geltenden Höchstmenge zugesetzt wird, um auch das gefilterte Wasser für eine längere Standzeit zu konservieren. Insofern handelt es sich neben der stattfindenden Migration auch um einen gezielten Zusatz von Stoffen zu Lebensmitteln zu einem technologischen Zweck. Der Übergang von Silber und Silberverbindungen in das aufbereitete Lebensmittel Trinkwasser ist demnach aktiv gewollt und nicht lediglich auf eine Migration zurückzuführen. Damit unterliegt diese Art der Anwendung von Silber und Silberverbindungen dem vorliegenden Rechtsetzungsvorhaben.
Drucksache 247/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung einheitlicher Regeln für die Bereitstellung von Basisinformationen für Kaufkraftparitäten sowie für deren Berechnung und Verbreitung KOM (2006) 135 endg.; Ratsdok. 7887/06
... Kaffee, Tee und Kakao COICOP 01.2.1
Drucksache 671/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
... es und des Kaffeesteuergesetz
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Tabaksteuergesetzes
1. § 2 wird wie folgt geändert:
2. § 3 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:
3. § 4 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:
4. § 6 wird wie folgt geändert:
5. § 20 Abs. 4 wird wie folgt gefasst:
6. § 21 wird wie folgt gefasst:
7. Dem § 30 werden folgende Absätze 3 und 4 angefügt:
8. § 31 wird wie folgt geändert:
Artikel 2 Änderung des Kaffeesteuergesetzes
Artikel 3 Neufassung des Tabaksteuergesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Tabaksteuergesetz
II. Kaffeesteuergesetz
III. Finanzielle Auswirkungen
1. Haushaltseinnahmen/-ausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
3. Sonstige Kosten
B. Im Einzelnen
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Drucksache 66/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol und von Verbrauchsteuergesetzen
... Außerdem sollen die Fälligkeitsfristen bei der Branntweinsteuer, der Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuer sowie der Kaffeesteuer verkürzt werden. Mit dieser Maßnahme soll einer entsprechenden Forderung des Bundesrechnungshofes teilweise Rechnung getragen werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Artikel 1 Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol
Artikel 2 Änderung des
Artikel 3 Änderung des Kaffeesteuergesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Gesetz über das Branntweinmonopol
II. Verbrauchsteuergesetze
III. Finanzielle Auswirkungen
1. Haushaltseinnahmen/-ausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
B. Im Einzelnen
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Artikel 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Drucksache 171/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Befreiung der von aus Drittländern kommenden Reisenden eingeführten Waren von der Mehrwertsteuer und den Verbrauchsteuern KOM (2006) 76 endg.; Ratsdok. 6746/06
... - die Höchstmengen für Parfüms, Kaffee und Tee abzuschaffen, da sie nicht mehr dem tatsächlichen Muster der Besteuerung verbrauchsteuerpflichtiger Waren in der EU der 25 Mitgliedstaaten entsprechen.
Drucksache 540/05
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Übermittlung von Daten aus der amtlichen Überwachung nach lebensmittelrechtlichen und weinrechtlichen Vorschriften sowie aus dem Lebensmittel-Monitoring ( AVV Datenübermittlung - AVV Düb )
... Schokolade, Kakao und kakaohaltige Erzeugnisse, Kaffee, Tee
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
§ 1 Zweck der Verwaltungsvorschrift
§ 2 Anwendungsbereich
§ 3 Meldestelle
§ 4 Grundsätze der Datenübermittlung
§ 5 Einzelheiten der Datenübermittlung
§ 6 Berichtswesen
§ 7 Änderung und Pflege der Kodierkataloge
§ 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1 zu § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1
Schnittstelle für die Übermittlung von Daten aus dem Bereich „Inspektion“
1. Allgemeine Erläuterungen:
2. Schnittstelle „Inspektion“
3. Legende zur Schnittstelle „Inspektion“
4. Feldbeschreibung der Schnittstelle „Inspektion“
Anlage 2 zu § 4, § 5 Abs. 2 und 3
1. Allgemeine Erläuterungen:
2. Schnittstelle „ Probenahme und -untersuchung“
3. Legende zur Schnittstelle „Probenahme und -untersuchung“
4. Feldbeschreibung der Schnittstelle „Probenahme und -untersuchung“
Anlage 3 zu § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 2
Leitlinien zur Angleichung der im Rahmen der jährlichen Überwachungsprogramme von den Mitgliedstaaten zu übermittelnden Angaben
1. Anwendungsbereich der Erhebungsergebnisse, die gemäß Artikel 14 der Richtlinie 89/397/EWG über die amtliche Lebensmittelüberwachung mitzuteilen sind
2. Hinweise zum Ausfüllen der Erhebungsbögen zur Übermittlung der Kontrollergebnisse
Art der Verstöße
- Hygiene
- Hygiene allgemein
- Zusammensetzung
- Kennzeichnung und Aufmachung
- Andere
- Mikrobiologische Verunreinigung
- Andere Verunreinigungen
- Zusammensetzung
- Kennzeichnung und Aufmachung
4 Produktgruppe
Allgemeine Anmerkungen
3. Bericht
Drucksache 53/05
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro - und Elektronikgerätegesetz - ElektroG )
Mühlen, Kaffeemaschinen und Geräte zum Öffnen
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Abfallwirtschaftliche Ziele
§ 2 Anwendungsbereich
§ 3 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Pflichten beim Inverkehrbringen von Elektro- und Elektronikgeräten
§ 4 Produktkonzeption
§ 5 Stoffverbote
§ 6 Einrichten der Gemeinsamen Stelle, Registrierung, Finanzierungsgarantie
§ 7 Kennzeichnung
§ 8 Vertrieb mit Hilfe der Fernkommunikationstechnik
Abschnitt 3 Sammlung, Rücknahme, Behandlungs- und Verwertungspflichten
§ 9 Getrennte Sammlung
§ 10 Rücknahmepflicht der Hersteller
§ 11 Behandlung
§ 12 Verwertung
§ 13 Mitteilungs- und Informationspflichten der Hersteller
Abschnitt 4 Gemeinsame Stelle, zuständige Behörde
§ 14 Aufgaben der Gemeinsamen Stelle
§ 15 Organisation der Gemeinsamen Stelle
§ 16 Aufgaben der zuständigen Behörde
Abschnitt 5 Beleihung
§ 17 Ermächtigung zur Beleihung
§ 18 Aufsicht
§ 19 Beendigung der Beleihung
Abschnitt 6 Schlussbestimmungen
§ 20 Beauftragung Dritter
§ 21 Widerspruch und Klage
§ 22 Kosten
§ 23 Bußgeldvorschriften
§ 24 Übergangsvorschriften
§ 25 Inkrafttreten
Anhang I Liste der Kategorien und Geräte
Anhang II Symbol zur Kennzeichnung von Elektro- und Elektronikgeräten nach § 7
Anhang III Selektive Behandlung von Werkstoffen und Bauteilen von Elektro- und Elektronikaltgeräten nach § 11 Abs. 2
Anhang IV Technische Anforderungen nach § 11 Abs.2 Satz 4
Drucksache 555/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für Zucker Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe Vorschlag für eine Verordnung des Rates mit einer befristeten Umstrukturierungsregelung für die Zuckerindustrie in der Europäischen Gemeinschaft und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1258/1999 über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik KOM (2005) 263 endg.; Ratsdok. 10514/05
... Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee, Tee oder Mate und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage von Kaffee, Tee oder Mate; geröstete Zichorien und andere geröstete Kaffeemittel sowie Auszüge, Essenzen und Konzentrate hieraus:
Drucksache 224/05
Verordnung des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung über Höchstmengen an Mykotoxinen und weiteren Kontaminanten in Lebensmitteln und zur Änderung oder Aufhebung anderer lebensmittelrechtlicher Verordnungen
... Die Anlage entspricht im Wesentlichen der Anlage 1 der bisher geltenden MHmV. Die Fußnote 1 übernimmt die Funktion der ursprünglichen Fußnoten 2 und 3 und schreibt die Ausnahmeregelung für Lebensmittel fest, die der Verordnung (EG) Nr. 466/2001 unterfallen. Die bisher geltenden nationalen Höchstmengen für Ochratoxin A in Kaffee werden durch das fortgeschriebene EG-Recht überlagert und daher gestrichen.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Artikel 1 Verordnung über Höchstmengen an Mykotoxinen und weiteren Kontaminanten in Lebensmitteln (Kontaminanten-Höchstmengenverordnung - KHmV)
§ 1 Höchstmengen in Lebensmitteln
§ 2 Lagerung und Aufbewahrung sowie Kenntlichmachung von unverarbeiteten Erzeugnissen und Lebensmitteln mit überhöhten Mykotoxingehalten
§ 3 Probenahmeverfahren und Analysemethoden
§ 4 Bezugnahme auf Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft
§ 5 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
§ 6 Übergangsvorschrift
Artikel 2 Änderung der Diätverordnung
Artikel 3 Änderung der Technische Hilfsstoff-Verordnung
Artikel 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 4
Zu § 5
Zu der Anlage
Drucksache 139/05
Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen
Haushaltsführung 2004 über- und außerplanmäßige Ausgaben und
Verpflichtungsermächtigungen im vierten Vierteljahr des
Haushaltsjahres 2004
... Ansiedlung der Internationalen Kaffeeorganisation(ICO) im VN-Campus Bonn - 1.000
Drucksache 917/05
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Verordnung zur Änderung lebensmittelrechtlicher und tabakrechtlicher Bestimmungen
... Artikel 10 Änderung der Verordnung über Kaffee, Kaffee- und Zichorienextrakte
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Nährwert-Kennzeichnungsverordnung
Artikel 2 Änderung der Zusatzstoff - Zulassungsverordnung
Artikel 3 Änderung der Zusatzstoff - Verkehrsverordnung
Artikel 4 Änderung der Lebensmittelbestrahlungsverordnung
Artikel 5 Änderung der Konfitürenverordnung
Artikel 6 Änderung der Honigverordnung
Artikel 7 Änderung der Zuckerartenverordnung
Artikel 8 Änderung der Verordnung über den Verkehr mit Essig und Essigessenz
Artikel 9 Änderung der Kakaoverordnung
Artikel 10 Änderung der Verordnung über Kaffee, Kaffee- und Zichorienextrakte
Artikel 11 Änderung der Erukasäure-Verordnung
Artikel 12 Änderung der Fruchtsaftverordnung
Artikel 13 Änderung der Los-Kennzeichnungs-Verordnung
Artikel 14 Änderung der Technische Hilfsstoff-Verordnung
Artikel 15 Änderung der Neuartige Lebensmittel- und Lebensmittelzutaten-Verordnung
Artikel 16 Änderung der Rückstands-Höchstmengenverordnung
Artikel 17 Änderung der Mykotoxin-Höchstmengenverordnung
Artikel 18 Änderung der Zinnverordnung
Artikel 19 Änderung der Tabakverordnung
Artikel 20 Aufheben von Vorschriften
Artikel 21 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 19
Zu Artikel 20
Zu Artikel 21
Drucksache 666/04 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Vorschlägen zu Bürokratieabbau und Deregulierung aus den Regionen und zur Änderung wohnungsrechtlicher Vorschriften
... Die mit dem Vorschlag verbundene Einschränkung, wonach Voraussetzung hierfür ist, dass die kostenpflichtige Verabreichung alkoholfreier Getränke und zubereiteter Speisen das eigentliche Angebot "lediglich ergänzt", ist wirklichkeitsfremd, bürokratisch und schafft zudem erhebliche Abgrenzungsprobleme. So dürften Dienstleister wie Rechtsanwälte eine entgeltliche Abgabe einer Tasse Kaffee kaum anbieten. Auch ist das Abgrenzungskriterium der "Ergänzung des eigentlichen Angebots" in der Wirklichkeit angesichts der sich immer mehr vermischenden Handels-, Dienstleistungs- und Serviceangeboten und des damit einhergehenden Fehlens eines Schwerpunktes der wirtschaftlichen Tätigkeit kaum möglich. Weiterhin kann die Größe des jeweiligen Betriebes zu Abgrenzungsschwierigkeiten führen. Denn bei einem großen Möbelmarkt wird selbst ein SB-Restaurant mit 100 Sitzplätzen noch eine "Ergänzung" des Möbelgeschäftes darstellen, bei einem kleinen Bäcker dürften bereits vier Sitzplätze zuviel sein. Durch diese Regelung würden insbesondere die arbeitsplatzintensiven kleinen Gewerbetreibenden gegenüber den großen arbeitsplatzextensiven Anbietern benachteiligt werden. Arbeitsmarkt- und wirtschaftspolitisch ist diese Regelung daher in dieser Form abzulehnen.
1. Zum Gesetzentwurf insgesamt:
2. Zu Artikel 1 § 23c Satz 1 GVG
3. Zu Artikel 2 Nr. 01 - neu - § 15 Abs. 3 Satz 4 - neu - KrW-/AbfG
4. Zu Artikel 2 Nrn. 1 bis 4 §§ 16, 19 bis 21 KrW-/AbfG
5. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 42 Abs. 1 Satz 2, Satz 2a - neu - KrW-/AbfG
6. Zu Artikel 3 Nr. 2 - neu - § 31 Abs. 2 Satz 2a - neu - WHG
7. Zu Artikel 4 Nr. 1 § 1 Abs. 2 Nr. 2 ChemVerbotsV
8. Zu Artikel 6 Änderung der EMAS-Privilegierungs-Verordnung
9. Zu Artikel 8 Nrn. 01 - neu -, 1 Buchstabe c § 1 Abs. 1 Nrn. 1, 2 und 3, § 2 Abs. 4 GastG
10. Zu Artikel 8 Nr. 1 Buchstabe a § 2 Abs. 2 GastG
11. Zu Artikel 8 Nr. 1 Buchstabe b § 2 Abs. 3 GastG
12. Zu Artikel 8 Nr. 1a - neu - § 18 Satz 1 GastG
13. Zu Artikel 8 Nr. 2 § 32 GastG , Artikel 9 Nrn. 1 bis 3 - neu - § 144 Abs. 2 Nr. 1, 1a - neu - , 3, 3a - neu - , Abs. 4, § 145 Abs. 2 Nr. 8, 9 - neu - , Abs. 4, § 146 Abs. 2 Nr. 11, 11a - neu - , Abs. 3 GewO
a In Artikel 8 ist die Nummer 2 zu streichen.
b In Artikel 9 sind die Nummern 1 und 2 durch folgende Nummern zu ersetzen:
1. § 144 wird wie folgt geändert:
2. § 145 wird wie folgt geändert:
3. § 146 wird wie folgt geändert:
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
14. Zu Artikel 10 Nr. 2 Buchstabe a § 16 Abs. 1 Satz 1 MaBV
15. Zu Artikel 13 Nr. 2 § 1 Abs. 2 Satz 2 WoGG
16. Zu Artikel 13 Nr. 2 § 1 Abs. 2 Satz 4 und 5 - neu - WoGG
17. Zu Artikel 13 Nr. 4 Buchstabe e § 10 Abs. 2 Nr. 7 WoGG
18. Zu Artikel 13 Nr. 6 § 27 Abs. 4 und 5 WoGG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
19. Zu Artikel 13 Nr. 7 Buchstabe a1 - neu - § 28 Abs. 2 Satz 3 - neu - bis 5 - neu - WoGG
20. Zu Artikel 13 Nr. 10 § 35 WoGG
21. Zu Artikel 13 Nr. 11 § 37b Abs. 2 bis 6 WoGG
22. Zu Artikel 13 Nr. 13 § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 - neu - WoGG
23. Zu Artikel 16a - neu - § 68 Nr. 10 SGB I
Drucksache 666/2/04
Empfehlungen der Ausschüsse 805. Sitzung des Bundesrates am 5. November 2004
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Vorschlägen zu Bürokratieabbau und Deregulierung aus den Regionen und zur Änderung wohnungsrechtlicher Vorschriften
... Die mit dem Vorschlag verbundene Einschränkung, wonach Voraussetzung hierfür ist, dass die kostenpflichtige Verabreichung alkoholfreier Getränke und zubereiteter Speisen das eigentliche Angebot "lediglich ergänzt", ist wirklichkeitsfremd, bürokratisch und schafft zudem erhebliche Abgrenzungsprobleme. So dürften Dienstleister wie Rechtsanwälte eine entgeltliche Abgabe einer Tasse Kaffee kaum anbieten. Auch ist das Abgrenzungskriterium der "Ergänzung des eigentlichen Angebots" in der Wirklichkeit angesichts der sich immer mehr vermischenden Handels-, Dienstleistungs- und Serviceangeboten und des damit einhergehenden Fehlens eines Schwerpunktes der wirtschaftlichen Tätigkeit kaum möglich. Weiterhin kann die Größe des jeweiligen Betriebes zu Abgrenzungsschwierigkeiten führen. Denn bei einem großen Möbelmarkt wird selbst ein SB-Restaurant mit 100 Sitzplätzen noch eine "Ergänzung" des Möbelgeschäftes darstellen, bei einem kleinen Bäcker dürften bereits vier Sitzplätze zuviel sein. Durch diese Regelung würden insbesondere die arbeitsplatzintensiven kleinen Gewerbetreibenden gegenüber den großen arbeitsplatzextensiven Anbietern benachteiligt werden. Arbeitsmarkt- und wirtschaftspolitisch ist diese Regelung daher in dieser Form abzulehnen.
1. Zum Gesetzentwurf insgesamt:*
3 2.
3. Zu Artikel 1 § 23c Satz 1 GVG
4. Zu Artikel 2 Nr. 01 - neu - § 15 Abs. 3 Satz 4 - neu - KrW-/AbfG
5. Zu Artikel 2 Nrn. 1 bis 4 §§ 16, 19 bis 21 KrW-/AbfG
6. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 42 Abs. 1 Satz 2, Satz 2a - neu - KrW-/AbfG
7. Zu Artikel 3 Nr. 2 - neu - § 31 Abs. 2 Satz 2a - neu - WHG
8. Zu Artikel 4 Nr. 1 § 1 Abs. 2 Nr. 2 ChemVerbotsV
9. Zu Artikel 4 Nr. 1 § 1 Abs. 2 Nr. 2 ChemVerbotsV
10. Zu Artikel 6 Änderung der EMAS-Privilegierungs-Verordnung
11. Zu Artikel 8 Nrn. 01 - neu -, 1 Buchstabe c § 1 Abs. 1 Nrn. 1, 2 und 3, § 2 Abs. 4 GastG
12. Zu Artikel 8 Nr. 1 Buchstabe a § 2 Abs. 2 GastG
13. Zu Artikel 8 Nr. 1 Buchstabe a § 2 Abs. 2 Nr. 5 GastG
14. Zu Artikel 8 Nr. 1 Buchstabe b § 2 Abs. 3 GastG
15. Zu Artikel 8 Nr. 1a - neu - § 18 Satz 1 GastG
16. Zu Artikel 8 Nr. 2 § 32 GastG
17. Zu Artikel 9 Nr. 2 § 13 GewO
18. Zu Artikel 9 Nrn. 3 bis 5 - neu - § 144 Abs. 2 Nr. 1, 1a - neu - , 3, 3a - neu - , Abs. 4, § 145 Abs. 2 Nr. 8, 9 - neu - , Abs. 4, § 146 Abs. 2 Nr. 11, 11a - neu - , Abs. 3 GewO
19. Zu Artikel 10 Nr. 2 Buchstabe a § 16 Abs. 1 Satz 1 MaBV
20. Zu Artikel 13 Nr. 2 § 1 Abs. 2 Satz 2 WoGG
21. Zu Artikel 13 Nr. 2 § 1 Abs. 2 Satz 4 und 5 - neu - WoGG
22. Zu Artikel 13 Nr. 4 Buchstabe e § 10 Abs. 2 Nr. 7 WoGG
23. Zu Artikel 13 Nr. 6 § 27 Abs. 4 und 5 WoGG
24. Zu Artikel 13 Nr. 7 Buchstabe a1 - neu - § 28 Abs. 2 Satz 3 - neu - bis 5 - neu - WoGG
25. Zu Artikel 13 Nr. 10 § 35 WoGG
26. Zu Artikel 13 Nr. 11 § 37b Abs. 2 bis 6 WoGG
27. Zu Artikel 13 Nr. 13 § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 - neu - WoGG
28. Zu Artikel 16a - neu - § 68 Nr. 10 SGB I
Drucksache 967/1/04
Empfehlungen der Ausschüsse 808. Sitzung des Bundesrates am 18. Februar 2005
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Nennfüllmengen für Erzeugnisse in Fertigpackungen, zur Aufhebung der Richtlinien 75/106/EWG und 80/232/EWG des Rates und zur Änderung der Richtlinie 76/211/EWG des Rates KOM (2004) 708 endg.; Ratsdok. 15570/04
... Hinsichtlich verbindlicher oder unverbindlicher Größenwerte für Nennfüllmengen bei Fertigpackungen mit Bier, Kaffee, Zucker, Wein, Limonade, Konfitüre oder Spirituosen gibt es keinen Unterschied.
Drucksache 664/04
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz.- ElektroG )
... Mühlen, Kaffeemaschinen und Geräte zum Öffnen
oder Verschließen von Behältnissen oder
Verpackungen
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Entwurf
Entwurf
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Abfallwirtschaftliche Ziele
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Alternativen
B. Einzelne Vorschriften
Drucksache 967/04 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Nennfüllmengen für Erzeugnisse in Fertigpackungen, zur Aufhebung der Richtlinien 75/106/EWG und 80/232/EWG des Rates und zur Änderung der Richtlinie 76/211/EWG des Rates
... Eine Unterscheidung zwischen Sektoren, in denen die Beibehaltung verbindlicher Größenwerte sinnvoll ist und in Sektoren, in denen dafür keine zwingenden Gründe festgestellt werden können, ist aus fachlicher Sicht nicht nachvollziehbar. Hinsichtlich verbindlicher oder unverbindlicher Größenwerte für Nennfüllmengen bei Fertigpackungen mit Bier, Kaffee, Zucker, Wein, Limonade, Konfitüre oder Spirituosen gibt es keinen Unterschied.
Drucksache 967/04
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Nennfüllmengen für Erzeugnisse in Fertigpackungen, zur Aufhebung der Richtlinien 75/106/EWG und 80/232/EWG des Rates und zur Änderung der Richtlinie 76/211/EWG des Rates KOM (2004) 708 endg.; Ratsdok. 15570/04
... Für bestimmte Sektoren scheint sich die Beibehaltung einer Regelung zur vollständigen Harmonisierung jedoch als sinnvoll zu erweisen. Aus weiteren Forschungsarbeiten4 ging hervor dass festgelegte Größen ein Mittel gegen den unverhältnismäßig hohen Druck darstellen der bisweilen von großen Handelsketten auf kleine und mittlere Unternehmen ausgeübt wird, auf die andernfalls unangemessen hohe Kosten zukommen würden, und zwar insbesondere in Sektoren mit strukturell geringem Nachfragewachstum, in denen festgelegte Größen üblich sind. Für Sektoren, für die die rechtsetzenden Instanzen auf Gemeinschaftsebene bereits verbindliche harmonisierte Packungsgrößen festgelegt hatten, d.h. für die Branchen Wein, Spirituosen, Löslicher Kaffee und Weißzucker, könnten obligatorische Reihen auf dieser Grundlage daher gerechtfertigt sein. Es wurden jedoch keine zwingenden Gründe für die Ausweitung dieser Regelung auf weitere Sektoren festgestellt.
Begründung
1. Hintergrund
1.1. Geltendes Recht
1.2. Notwendigkeit einer überprüfung
1.3. Abschätzung der Auswirkungen von Handlungsalternativen
2. Ziele des Vorschlags
2.1. Deregulierung und Vereinfachung
2.2. Zeitliche Begrenzung
2.3. Form des Rechtsakts
2.4. Rechtsgrundlage
3. ÜBEREINSTIMMUNG mit den Gemeinschaftsgrundsätzen
3.1. Verhältnismäßigkeit
3.2. Subsidiarität
4. ÜBEREINSTIMMUNG mit der Gemeinschaftspolitik
4.1. Unternehmenspolitik
4.2. Verbraucherpolitik
4.3. Umweltpolitik
5. Bezug zum Arbeitsprogramm
6. Bedeutung für den EWR
7. EXTERNE Konsultation
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Freier Warenverkehr
Kapitel II Spezifische Bestimmungen
Artikel 3 Inverkehrbringen und freier Verkehr mit bestimmten Erzeugnissen
Artikel 4
Artikel 5
Kapitel III Aufhebungen, Änderungen und Schlussbestimmungen
Artikel 6 Aufgehobene Rechtsvorschriften
Artikel 7 Geänderte Rechtsvorschriften
Artikel 8 Umsetzung
Artikel 9 Inkrafttreten
Artikel 10 Adressaten
Anhang WERTEREIHEN für Nennfüllmengen von Fertigpackungen
1. NACH Volumen verkaufte Erzeugnisse Angabe der MENGE IN Milliliter
2. NACH Gewicht verkaufte Erzeugnisse Angabe der MENGE IN GRAMM
3. Begriffsbestimmungen für die Erzeugnisse
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.