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"Nichtregierungsorganisationen"
Drucksache 408/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Programm "Gesundheit für Wachstum", das dritte mehrjährige EU-Aktionsprogramm im Bereich der Gesundheit, für den Zeitraum 2014-2020 - COM(2011) 709 endg.; Ratsdok. 16796/11
... 7. Das vorgeschlagene Programm soll die jeweiligen Akteure mobilisieren, um die Gesundheitspolitiken sowohl auf europäischer als auch regionaler Ebene zu beeinflussen. Deshalb ist die Beteiligung der Regionen, Kommunen und Nichtregierungsorganisationen in dem Maße vorgesehen, wie diese programmrelevante Ziele verfolgen7. Und natürlich wurde der Ausschuss der Regionen zu diesem Programmvorschlag konsultiert.
Drucksache 513/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung eines Gemeinschaftssystems zur Registrierung von Beförderern radioaktiven Materials KOM (2011) 518 endg.
... Gibt es in einem Mitgliedstaat mehrere zuständige Behörden, halten sie Verbindung miteinander und arbeiten auf der Grundlage rechtlicher oder formeller Vereinbarungen, in denen die Zuständigkeiten der einzelnen Behörden geregelt sind, eng zusammen. Sie sollten miteinander in Verbindung stehen und sich gegenseitig unterrichten sowie der nationalen Kontaktstelle und anderen Regierungsstellen und Nichtregierungsorganisationen mit relevanten Zuständigkeiten Informationen übermitteln.
Vorschlag
Begründung
1. Begründung und Zielsetzung
2. Rechtsgrundlage
3. Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Allgemeine Bestimmungen
Artikel 4 Electronic System for Carrier Registration (ESCReg) - Elektronisches System für die Registrierung von Beförderern
Artikel 5 Registrierungsverfahren
Artikel 6 Änderung von Daten
Artikel 7 Erfüllung der Anforderungen
Artikel 8 Zuständige Behörden und nationale Kontaktstelle
Artikel 9 Zusammenarbeit der zuständigen Behörden
Artikel 10 Expertengruppe
Artikel 11 Inkrafttreten
Anhang I Antragsformular zur Registrierung als Beförderer im Gemeinschaftssystem dieser Antrag ist ausschliesslich über die Website der Europäischen Kommission für das sichere elektronische System für die Registrierung von Beförderern (ESCReg) zu übermitteln
1. Angaben ZUM Antragsteller:
2. Art der Beförderung:
3. Geografischer Geltungsbereich
4. Art der Sendungen
5. Strahlenschutzprogramm
6. Qualitätssicherungsprogramm
7. Erklärung
Anhang II Elektronische Bescheinigung über die Registrierung des Beförderers für die Beförderung von radioaktivem Material
Finanzbogen
Drucksache 827/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über den konsularischen Schutz von Unionsbürgern im Ausland KOM (2011) 881 endg.
... Es fand eine ausführliche Konsultation interessierter Kreise statt. In einer umfassenden öffentlichen Anhörung zum Thema Rechte der Unionsbürger des Jahres 2010 wurden Beiträge aller Bürger und Akteure eingeholt; besonderes Augenmerk galt dabei dem konsularischen Schutz für EU-Bürger. Dieser öffentlichen Anhörung ging eine andere zum Grünbuch von 2007 über den diplomatischen und konsularischen Schutz des Unionsbürgers in Drittländern voraus 17. Die dabei vorgebrachten Gedanken gingen in die Diskussionen während der Konferenz zu den Rechten der EU-Bürger vom 1. - 2. Juli 2010 ein; dabei wurde der konsularische Schutz ausführlich behandelt. Akteure, die am konsularischen Schutz ein besonderes Interesse haben (beispielsweise die Mitgliedstaaten, Reiseveranstalter, Nichtregierungsorganisationen und Wissenschaftler) wurden weiter gehend konsultiert, u.a. im Wege zweier einschlägiger Workshops vom 24. September 2010 und 23. Juni 2011. Die konsularischen und diplomatischen Behörden aller Mitgliedstaaten wurden in der Arbeitsgruppe des Rates zu konsularischen Fragen (Working Group Consular Affairs -
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts
1.1 Einleitung
1.2 Kontext und Gründe für den Vorschlag
1 Persönlicher Geltungsbereich
2 Zugang zum konsularischen Schutz und Zusammenarbeit/Koordinierung
3 Koordinierung vor Ort
4 Hilfe in Krisensituationen/Kostenerstattung
2. Anhörung interessierter Kreise
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1 Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen
1 Persönlicher Geltungsbereich
2 Zugang zum konsularischen Schutz und Zusammenarbeit/Koordinierung
3 Koordinierung vor Ort / EU-Mehrwert
4 Hilfe in Krisensituationen/Kostenerstattung
3.2 Rechtsgrundlage
3.3 Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
3.4 Auswirkungen auf die Grundrechte
Vorschlag
Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Schutzberechtigte Personen
Artikel 3 Nichtvorhandensein einer Vertretung
Artikel 4 Zugang zum konsularischen Schutz
Artikel 5 Identitätsnachweis
Artikel 6 Art der Hilfe
Artikel 7 Allgemeiner Grundsatz
Artikel 8 Festnahme oder Inhaftierung
Artikel 9 Opfer von Straftaten
Artikel 10 Schwerer Unfall oder schwere Erkrankung
Artikel 11 Todesfall
Kapitel 3 Finanzverfahren
Artikel 12 Allgemeine Bestimmungen
Artikel 13 Vereinfachtes Verfahren in Krisensituationen
Kapitel 4 Zusammenarbeit und Koordinierung vor Ort und in Krisensituationen
Artikel 14 Zusammenarbeit vor Ort
Artikel 15 Zusammenarbeit in Krisensituationen
Artikel 16 Federführender Staat
Kapitel 5 Schlussbestimmungen
Artikel 17 Günstigere Behandlung
Artikel 18 Umsetzung
Artikel 19 Aufhebung
Artikel 20 Überwachung und Bewertung
Artikel 21 Inkrafttreten
Artikel 22
Anhang 1
A. Formular für Anträge auf Kostenerstattung Artikel 12
A. Gemeinsames Formular – Rückzahlungsverpflichtung finanzielle Hilfe
Anhang 2
A. Formular für Anträge auf Kostenerstattung bezüglich Krisensituationen Artikel 13
A. Pauschalbeträge
Drucksache 724/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Programm "Gesundheit für Wachstum", das dritte mehrjährige EU-Aktionsprogramm im Bereich der Gesundheit, für den Zeitraum 2014-2020 KOM (2011) 709 endg.; Ratsdok. 16796/11
... 7. Der Bundesrat bedauert, dass die Regionen und Kommunen in dem Programm keine Rolle spielen. Die Aufgaben der nichtstaatlichen Stellen und Interessenorganisationen werden vorrangig in der Bereitstellung notwendiger Informationen und der Beratung der Kommission hinsichtlich der Programmdurchführung gesehen. Der Bundesrat erachtet es als unabdingbar, dass die Ausgestaltung und Umsetzung des Gesundheitsprogramms nicht nur dazu dient, der europäischen Ebene zuzuarbeiten, sondern auch dazu, die Regionen, Kommunen und Nichtregierungsorganisationen gezielt durch Aufarbeitung, Bewertung und Zurverfügungstellung der Politikansätze, Erfahrungen, Projekte und Studien zu unterstützen. Dabei kommt der Verwendung der Amtssprachen eine hohe Bedeutung für den Gebrauch vor Ort zu.
Drucksache 713/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sicherheit von Offshore-Aktivitäten zur Prospektion, Exploration und Förderung von Erdöl und Erdgas KOM (2011) 688 endg.
... 2. Dabei sind realistische Zeiträume vorzusehen, damit für jede Phase der Beteiligung der Öffentlichkeit ausreichend Zeit zur Verfügung steht. Der Mitgliedstaat ermittelt die Kreise der Öffentlichkeit, die für die Zwecke des Absatzes 1 ein Beteiligungsrecht haben; hierzu zählen relevante Nichtregierungsorganisationen, z.B. Organisationen, die sich für den Umweltschutz oder die Offshore-Sicherheit einsetzen, sofern sie alle nach innerstaatlichem Recht geltenden Voraussetzungen erfüllen.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts
Gründe und Ziele des Vorschlags
Allgemeiner Hintergrund der Regulierungsinitiative
Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Ergebnisse der Anhörung interessierter Kreise Hinsichtlich der Verordnung Ergebnisse der Folgenabschätzung für die verschiedenen politischen Optionen
Anhörung interessierter Kreise
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
Verhütung von Unfällen
Überprüfung der Einhaltung von Vorschriften und Haftung bei Schäden
Transparenz, Informationsaustausch und bestmögliche Praktiken
4 Notfallmaßnahmen
Internationale Aktivitäten
Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Politische Optionen und Bewertung der Auswirkungen
3. Rechtliche Aspekte der Verordnung
4 Betreiber
4 Mitgliedstaaten
4 Kommission
4 Rechtsgrundlage
4 Subsidiaritätsprinzip
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. weitere Informationen
Änderung geltender Rechtsvorschriften
4 Übertragung
Europäischer Wirtschaftsraum und Energiegemeinschaft
Vorschlag
Kapitel I Einleitende Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II vermeidung ernster Gefahren bei Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten
Artikel 3 Allgemeine Grundsätze des Risikomanagements bei Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten
Artikel 4 Sicherheitserwägungen im Rahmen der Genehmigung von Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten gemäß der Richtlinie 94/22/EG
Artikel 5 Beteiligung der Öffentlichkeit an Lizenzvergabeverfahren
Artikel 6 Akzeptanz von Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten innerhalb von Lizenzgebieten
Artikel 7 Haftung für Umweltschäden
Artikel 8 Zuständige nationale Behörde
Kapitel III Vorbereitung Durchführung von Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten auf der Basis einer Risikobewertung
Artikel 9 Bedingungen für den Betrieb von Offshore-Anlagen
Artikel 10 Gefahrenbericht für Förderanlagen
Artikel 11 Gefahrenbericht für Nichtförderanlagen
Artikel 12 Interne Notfalleinsatzpläne
Artikel 13 Mitteilung über Bohrungsarbeiten
Artikel 14 Mitteilung über den kombinierten Betrieb
Artikel 15 Überprüfung durch einen unabhängigen Dritten
Artikel 16 Befugnis, Aktivitäten zu untersagen
Artikel 17 Grenzüberschreitende Auswirkungen
Kapitel IV Beste Praxis für die Beherrschung ernster Gefahren
Artikel 18 Verhütung schwerer Unfälle durch die Betreiber
Artikel 19 Anforderungen an die zuständigen Behörden
Artikel 20 Gewährleistung der Einhaltung des Regulierungsrahmens zur Verhütung schwerer Unfälle
Artikel 21 Anonyme Meldung von Sicherheitsbedenken
Kapitel V Transparenz Austausch von Informationen
Artikel 22 Informationsaustausch
Artikel 23 Transparenz
Artikel 24 Berichterstattung über die Auswirkungen von Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten auf die Sicherheit und Umwelt
Artikel 25 Untersuchungen nach einem schweren Unfall
Artikel 26 Vertraulichkeit
Kapitel IV Koordinierung Zusammenarbeit
Artikel 27 Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten
Artikel 28 Koordinierter Ansatz für Sicherheit in angrenzenden Regionen und internationale Aktivitäten
Kapitel VII Vorbereitung auf den Notfall Noftallmassnahmen
Artikel 29 Anforderungen an interne Notfalleinsatzpläne
Artikel 30 Externe Notfalleinsatzpläne und Vorbereitung auf den Notfall
Artikel 31 Notfallmaßnahmen
Artikel 32 Grenzüberschreitende Vorbereitung auf den Notfall und Notfallmaßnahmen
Kapitel VIII Schlussbestimmungen
Artikel 33 Sanktionen
Artikel 34 Der Kommission übertragene Befugnisse
Artikel 35 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 36 Ausschussverfahren
Artikel 37 Änderung der Richtlinie 2004/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden 25
Artikel 38 Übergangsbestimmungen
Artikel 39 Inkrafttreten
Anhang I Beteiligung der Öffentlichkeit in Verbindung mit Genehmigungen gemäß der Richtlinie 94/22/EG
Anhang II Anforderungen an Dokumente für das Akzeptanzverfahren
1. in einer Auslegungsmitteilung für eine Förder-Anlage zu übermittelnde Informationen
2. in einem Bericht über ERNSTE Gefahren für den Betrieb einer Förder-Anlage zu übermittelnde Informationen
3. in einem Bericht über ERNSTE Gefahren für eine NICHTFörder-Anlage zu übermittelnde Informationen
4. in einer Mitteilung über Bohrungsarbeiten zu übermittelnde Informationen
5. Aspekte eines überprüfungssystems
6. BEI einem grösseren Umbau einer Anlage, EINSCHLIESSLICH der Entfernung einer Festen Anlage, zu übermittelnde Informationen
7. in einer Mitteilung über kombinierten Betrieb zu übermittelnde Informationen
Anhang III Vorkehrungen der zuständigen Behörden zur Regelung von Betriebsvorgängen, die mit ernsten Gefahren behaftet sind
Anhang IV Vorkehrungen des Betreibers zur Verhütung schwerer Unfälle
Anhang V Anforderungen in Bezug auf Notfallvorsorge und Notfallmaßnahmen
1. Interne Notfallpläne
2. Externe Notfallpläne
Anhang VI Informationsaustausch und Transparenz
Drucksache 279/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die gegenseitige Anerkennung von Schutzmaßnahmen in Zivilsachen KOM (2011) 276 endg.
... Zu den Vorbereitungen für die Folgenabschätzung gehörte auch eine öffentliche Anhörung, die vom 15. Juli 2010 bis 30. September 2010 stattfand und sich ebenso an den einzelnen Bürger wie an Behörden und Nichtregierungsorganisationen richtete und in deren Mittelpunkt die Frage stand, was die EU unternehmen soll (etwa im Bereich von Schutzanordnungen), um die Situation von Opfern von Straftaten zu verbessern.
Drucksache 371/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Rio+20 - Hin zu einer umweltverträglichen Wirtschaft und besserer Governance KOM (2010) 363 endg.
... In der Agenda 21 und im Durchführungsplan von Johannesburg wird betont, wie wichtig die nichtstaatlichen Akteure (die sogenannten „wichtigen Gruppen“) sind. Hierzu gehören indigene Völker, Frauen, Kinder und Jugendliche, Arbeitnehmer, Bauern, örtliche Behörden, die Wissenschaft, die Privatwirtschaft und Nichtregierungsorganisationen. Ihre Rolle und ihr Einfluss unterliegen jedoch Einschränkungen, und es gilt, sie zu stärken, wobei vor allem für eine breitere Mitwirkung der Privatwirtschaft gesorgt werden muss. Viele Unternehmen vor allem aus der Lebensmittel-, Getränke- und chemischen Industrie haben sich bereits verpflichtet, umweltverträglicher zu wirtschaften. Dies muss durch dynamischere öffentlichprivate Partnerschaften sowie neue Unternehmensnetze und -verbände weiter vorangetrieben werden; außerdem sind Einrichtungen zu finanzieren, mit denen sich die Ökologisierung der Wirtschaft und „grüne“ Innovationen beschleunigen lassen.
1. RIO+20: eine Gelegenheit, die sich die Welt nicht entgehen lassen darf
2. Bilanz seit 1992: Umsetzungslücken künftige Herausforderungen
2.1. Nachhaltige Entwicklung auf internationaler Ebene
2.2. Nachhaltige Entwicklung in der EU
3. Hin zu einer umweltverträglichen Wirtschaft besserer Governance
3.1. Ermöglichung des Übergangs
3.2. Investitionen in die nachhaltige Bewirtschaftung von Schlüsselressourcen und Naturkapital
3.3. Schaffung der richtigen Markt- und Regulierungsbedingungen
3.4. Bessere Governance und engere Einbindung des Privatsektors
4. Vorgeschlagene Aktionsleitlinien für RIO+20
4.1. Ein ergebnisorientierter Rahmen
4.2. Maßnahmen in Bezug auf Ressourcen, Material und Naturkapital
4.3. Bereitstellung von wirtschaftlichen Instrumenten und Investitionen in Humankapital
4.4. Bessere Governance
5. Blick in die Zukunft
Anhang Die Strategie Europa 2020: Zielvorgaben und Leitinitiativen
Drucksache 191/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma bis 2020 KOM (2011) 173 endg.
... - Um Kapazitätsengpässe (z.B. fehlendes Know-how sowie fehlende administrative Kapazitäten der Verwaltungsbehörden) sowie Schwierigkeiten bei der Bündelung finanzieller Mittel im Rahmen integrierter Projekte zu bewältigen, fordert die Kommission die Mitgliedstaaten auf zu prüfen, ob die Verwaltung und die Durchführung einiger Programmteile an zwischengeschaltete Stellen übertragen werden kann. Dies könnten internationale Organisationen sein, regionale Entwicklungseinrichtungen, Kirchen und religiöse Organisationen bzw. Gemeinschaften sowie Nichtregierungsorganisationen, die nachweislich über Erfahrungen im Bereich der Roma-Integration verfügen und die Akteure vor Ort kennen
1. Verbesserung der Situation der ROMA: eine soziale wirtschaftliche Notwendigkeit für die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten
2. Notwendigkeit eines zielgerichteten Ansatzes: Ein EU-Rahmen für Nationale Strategien zur Integration der ROMA
3. Festlegung von EU-Zielen zur Integration der ROMA
- Zugang zur Bildung: Sicherstellen, dass alle Roma -Kinder zumindest die Grundschule abschließen
- Zugang zur Beschäftigung: Die Beschäftigungsquote der Roma an die der übrigen Bevölkerung annähern
- Zugang zur Gesundheitsfürsorge: Gesundheitssituation der Roma an die der restlichen Bevölkerung angleichen
- Zugang zu Wohnraum und grundlegenden Diensten: Den Anteil der Roma mit Zugang zu Wohnraum und zu den öffentlichen Versorgungsnetzen z.B. Wasser, Strom und Gas auf den entsprechenden Anteil an der restlichen Bevölkerung bringen
4. Nationale Strategien zur Integration der ROMA: eine klare politische Verpflichtung der Mitgliedstaaten
5. Die Situation der ROMA verbessern
6. Förderung der Integration der ROMA ausserhalb der EU: die besondere Situation der Beitrittsländer
7. Stärkung der Einflussmöglichkeiten der Zivilgesellschaft: eine bedeutendere Rolle der Europäischen Plattform für die Einbeziehung der ROMA
8. Messung der Fortschritte: Einrichtung eines soliden Monitoringsystems
9. Fazit: Jetzt ist Handeln angezeigt
Anhang Angaben basierend auf den Daten des Europarats
Drucksache 234/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Umsetzung der Verstärkten Zusammenarbeit bei der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes im Hinblick auf die anzuwendenden Übersetzungsregelungen KOM (2011) 216 endg.
... 3. Sechs Jahre nach dem Zeitpunkt der Anwendung dieser Verordnung und dann alle zwei Jahre ist durch einen unabhängigen Sachverständigenausschuss eine objektive Bewertung durchzuführen, inwieweit vom Europäischen Patentamt entwickelte, qualitativ hochwertige maschinelle Übersetzungen von Patentanmeldungen und Patentschriften in alle Amtssprachen der Europäischen Union zur Verfügung stehen. Dieser Sachverständigenausschuss wird von den teilnehmenden Mitgliedstaaten im Rahmen der Europäischen Patentorganisation eingesetzt und besteht aus Vertretern des Europäischen Patentamts und von Nichtregierungsorganisationen, die Nutzer des Europäischen Patentsystems vertreten und die vom Verwaltungsrat der Europäischen Patentorganisation nach Maßgabe von Artikel 30 Absatz 3 EPÜ als Beobachter eingeladen werden.
Drucksache 398/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Das System der Europäischen Union zur Kontrolle der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck - in einer Welt des Wandels Sicherheit und Wettbewerbsfähigkeit gewährleisten KOM (2011) 393 endg.
... Nach Artikel 25 der Dual-Use-Verordnung muss die Kommission einen Bericht über die Umsetzung des EU-Systems zur Ausfuhrkontrolle und über potenzielle Reformfelder erstellen. Zweck dieses Grünbuchs ist es daher, eine breite öffentliche Diskussion zur Funktionsweise des derzeitigen EU-Systems zur Kontrolle der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck einzuleiten. 5 Bei dieser Konsultation sollen Stellungnahmen aus der Zivilgesellschaft, von Nichtregierungsorganisationen, aus Wirtschaft und Wissenschaft sowie von den Regierungen der Mitgliedstaaten zu folgenden Themen gesammelt werden:
1. Einleitung
2. Zweck des Grünbuchs
3. Aufbau dieses Grünbuchs
4. EU-Ausfuhrkontrollen in einer WELT des Wandels
4.1. Bedeutung des Dual-Use-Bereichs für die Wirtschaft der EU
4.2. Kontrolle der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck in einer sich entwickelnden Welt
4.3. Unterschiede in den nationalen Ansätzen zur Ausfuhrkontrolle von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck
4.4. Gleiche Ausgangschancen für EU-Ausführer
5. Kontrolle der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck durch die EU NACH der Verordnung 428/2009
5.1. Überblick über das Ausfuhrkontrollsystem der EU für Güter mit doppeltem Verwendungszweck
5.2. Die vorliegenden Genehmigungsarten
5.3. „Catch-all“-Kontrollen
5.4. Durchfuhr- und Vermittlungskontrollen
5.5. Weitere von den Mitgliedstaaten eingeführte Kontrollen
5.6. Kriterien für die Entscheidung über eine Ausfuhrgenehmigung
5.7. Genehmigungsverweigerungen
5.8. Kontrollen der Verbringung innerhalb der EU
5.9. EU-Kontrollliste
6. Die Entwicklung der Dual-Use-Ausfuhrkontrollen in der EU
6.1. Auf dem Weg zu einem neuen Modell der EU-Ausfuhrkontrolle
6.2. Strategisches Ziel und risikoorientierte EU-Ausfuhrkontrollen
6.3. Künftige Organisation der EU-Ausfuhrkontrollen
6.4. Gemeinsame Risikobewertung und angemessene Überprüfungsverfahren
6.5. Systematischer Informationsaustausch
6.6. Ausweitung des Geltungsbereichs der Allgemeinen Ausfuhrgenehmigungen der EU
6.7. Ein gemeinsamer Ansatz für „Catch-all“-Kontrollen
6.8. Auf dem Weg zu einem vollständig integrierten Binnenmarkt für Güter mit doppeltem Verwendungszweck
6.9. Verbesserte Durchsetzung der Ausfuhrkontrollen
7. Fazit
7.1. Nächste Schritte
7.2. Konsultationsfrist
7.3. Veröffentlichung von Stellungnahmen
Drucksache 90/11
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... 54. bestätigt seine Unterstützung für einen ständigen Beobachterstatus für die EU im Arktischen Rat; erkennt an, dass die EU-Mitgliedstaaten über verschiedene internationale Organisationen (wie IMO, OSPAR, NEAFC und das Stockholmer Übereinkommen) in die Arbeit des Arktischen Rates eingebunden sind, und unterstreicht die Notwendigkeit der Kohärenz aller politischen Maßnahmen der EU gegenüber der Arktis; fordert die Kommission auf, das Parlament gebührend über die Sitzungen und die Arbeit des Arktischen Rates und seiner Arbeitsgruppen zu unterrichten; betont indessen, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten bereits als Mitglieder oder Beobachter in anderen internationalen Organisationen, die für die Arktis von Bedeutung sind, wie etwa in der IMO, der OSPAR, der NEAFC und im Rahmen des Stockholmer Übereinkommens, vertreten sind, und dass sie daher den Schwerpunkt konsequenter auf die Arbeit in diesen Organisationen legen sollten; betont in diesem Zusammenhang insbesondere, dass alle Maßnahmen der EU gegenüber der Arktis kohärent sein müssen; ermutigt den Arktischen Rat, die Zivilgesellschaft und Nichtregierungsorganisationen als Ad-hoc-Beobachter enger einzubeziehen;
Drucksache 366/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission:
... von Justizvollzugsanstalten, Sozialarbeitern und Bewährungshelfern, Wissenschaftlern sowie Vertretern von einschlägigen Nichtregierungsorganisationen und Regierungsbehörden einholen möchte.
Grünbuch Stärkung des gegenseitigen Vertrauens im europäischen Rechtsraum – Grünbuch zur Anwendung der EU-Strafrechtsvorschriften im Bereich des Freiheitsentzugs
1. Gegenstand
2. Wieso hat die EU ein Interesse an diesen Fragen
3. Der Zusammenhang zwischen den Instrumenten der gegenseitigen Anerkennung Freiheitsentziehenden Massnahmen
3.1. Der Europäische Haftbefehl8
3.2. Überstellung von Häftlingen
3.3. Bewährungsstrafen und alternative Sanktionen
3.4. Europäische Überwachungsanordnung
3.5. Umsetzung
Fragen zu den Instrumenten der gegenseitigen Anerkennung
4. die Untersuchungshaft
4.1. Länge der Untersuchungshaft
4.2. Regelmäßige Überprüfung der Gründe für die Untersuchungshaft/gesetzliche Höchstdauer
Fragen zur Untersuchungshaft
5. Kinder
Frage zum Freiheitsentzug BEI Kindern
6. Haftbedingungen
6.1. Maßnahmen der EU mit Bezug zum Strafvollzug
6.2. Überprüfung der Haftbedingungen durch die Mitgliedstaaten
Fragen zur überprüfung der Haftbedingungen
6.3. Europäische Strafvollzugsgrundsätze
Fragen zu den Haftbedingungen
7. öffentliche Anhörung
2 Anhänge
Tabelle
Tabelle
Drucksache 319/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung von Sperrregelungen bei der Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen
... Die Möglichkeiten einer intensiven Zusammenarbeit zwischen Polizeibehörden und nichtstaatlichen Einrichtungen wie Selbstregulierungsorganisationen der Internetwirtschaft und Nichtregierungsorganisationen wurden in jüngster Zeit weiter genutzt, um national und international eine schnellstmögliche Löschung der Inhalte zu erreichen. Dieses Vorgehen hat sich als erfolgreich erwiesen, so dass Sperrmaßnahmen nicht erforderlich sind. Das Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen (
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Telekommunikationsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Ziel und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes; Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat
IV. Finanzielle Auswirkungen; Bürokratiekosten; Nachhaltigkeitsaspekte
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1750: Gesetz zur Aufhebung von Sperrregelungen bei der Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen
Drucksache 112/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Evaluierung der EU-Rückübernahmeabkommen KOM (2011) 76 endg.
... 4. Die Erwägung der Kommission in Empfehlung 9, die systematische Teilnahme einschlägig befasster Nichtregierungsorganisationen bei den Sitzungen der Gemischten Rückübernahmeausschüsse vorzusehen, lehnt der Bundesrat nachdrücklich ab. Die einschlägigen Organisationen sind nicht in verantwortlicher Funktion an dem Rückübernahmeverfahren beteiligt und verfolgen in der Regel nicht die Interessen der Mitgliedstaaten, den Aufenthalt ausreisepflichtiger Ausländer in einem schnellen und effizienten Verfahren zu beenden.
Drucksache 724/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Programm "Gesundheit für Wachstum", das dritte mehrjährige EU-Aktionsprogramm im Bereich der Gesundheit, für den Zeitraum 2014-2020 KOM (2011) 709 endg.
... 7. Der Bundesrat bedauert, dass die Regionen und Kommunen in dem Programm keine Rolle spielen. Die Aufgaben der nichtstaatlichen Stellen und Interessenorganisationen werden vorrangig in der Bereitstellung notwendiger Informationen und der Beratung der Kommission hinsichtlich der Programmdurchführung gesehen. Der Bundesrat erachtet es als unabdingbar, dass die Ausgestaltung und Umsetzung des Gesundheitsprogramms nicht nur dazu dient, der europäischen Ebene zuzuarbeiten, sondern auch dazu, die Regionen, Kommunen und Nichtregierungsorganisationen gezielt durch Aufarbeitung, Bewertung und Zurverfügungstellung der Politikansätze, Erfahrungen, Projekte und Studien zu unterstützen. Dabei kommt der Verwendung der Amtssprachen eine hohe Bedeutung für den Gebrauch vor Ort zu.
Drucksache 232/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Binnenmarktakte - Zwölf Hebel zur Förderung von Wachstum und Vertrauen "Gemeinsam für neues Wachstum" KOM (2011) 206 endg.
... Die öffentliche Debatte über diese Vorschläge wurde auf europäischer, nationaler und lokaler Ebene geführt. Im Rahmen der öffentlichen Konsultation über die Binnenmarktakte sind mehr als 800 Beiträge eingegangen, in denen Mitgliedstaaten, Nichtregierungsorganisationen, Sozialpartner auf nationaler und europäischer Ebene, kommunale und regionale Behörden, Branchen- und Berufsverbände, Gewerkschaften, Unternehmen, Verbraucherverbände, Denkfabriken, Wissenschaftler sowie zahlreiche Bürgerinnen und Bürger ihre Standpunkte darlegten.8 Die Konsultation hat deutlich gemacht, dass die Zivilgesellschaft hohe Erwartungen in den Binnenmarkt setzt, was sowohl für die Entwicklung seines Potenzials für die Förderung von Wachstum und Beschäftigung als auch für seine soziale Dimension und den Schutz öffentlicher Dienstleistungen gilt. Die von den Wirtschaftsakteuren genannten Prioritäten bestätigen, dass das gemeinsame Ziel einer in hohem Maße wettbewerbsfähigen sozialen Marktwirtschaft breite Unterstützung findet.
Mitteilung
1. Einleitung
Ein Aktionsplan zur Wiederbelebung des Wachstums und zur Stärkung des Vertrauens
Eine fruchtbare und anregende Debatte
Zwölf Hebel zur Förderung von Wachstum und Vertrauen
Nachhaltiges Wachstum
Intelligentes Wachstum
Integratives Wachstum
Eine integrierte Strategie
2. Zwölf Hebel zur Förderung von Wachstum Vertrauen
2.1. Finanzierungsmöglichkeiten für KMU
2.2. Mobilität der Bürger
2.3. Rechte des geistigen Eigentums
2.4. Verbraucher als Akteure des Binnenmarkts
2.5. Dienstleistungen
2.6. Netze
2.7. Digitaler Binnenmarkt
2.8. Soziales Unternehmertum
2.9. Steuern
2.10. Sozialer Zusammenhalt
2.11. Regulierungsumfeld der Unternehmen
2.12. Öffentliches Auftragswesen
3. Voraussetzungen für den Erfolg: VERSTÄRKTE Steuerung des Binnenmarkts
Einbeziehung der Zivilgesellschaft und regelmäßige Bewertung
Schaffung von Partnerschaften und Förderung der Zusammenarbeit
Bessere Informationen für eine bessere Umsetzung der Binnenmarktvorschriften
Gleiche Spielregeln für alle
Spielregeln auf globaler Ebene
4. Weiteres Vorgehen Schlussfolgerung
Anhang 1 Leitaktionen
Anhang 2 Indikatoren für den Binnenmarkt
Drucksache 31/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Beitrag der Regionalpolitik zum nachhaltigen Wachstum im Rahmen der Strategie Europa 2020 KOM (2011) 17 endg.
... - Entwicklung der Kapazitäten von Nichtregierungsorganisationen, als politische Partner zu agieren (SI)
Mitteilung
1. Einleitung
2. Nachhaltiges Wachstum Regionalpolitik
Tabelle
Grafik 1: Prozentsatz der Ausschöpfung der Kohäsionsmittel des Zeitraums 2007-2013, die zu nachhaltigem Wachstum beitragen, durch die Mitgliedstaaten
Grafik 2: Gesamte öffentliche Umweltschutzausgaben als Anteil am BIP 2008
Karte 1: Situation in den Mitgliedstaaten in Bezug auf den „nachhaltigen Ressourceneinsatz“ und geplante kohäsionspolitische Investitionen in den „nachhaltigen Ressourceneinsatz“ im Zeitraum 2007-2013
3. Stärkung des Beitrags der Regionalpolitik zum nachhaltigen Wachstum im laufenden Programmplanungszeitraum
3.1. Säule I: Mehr in nachhaltiges Wachstum investieren
Zukunftsfähige europäische Städte
Nutzung des Potenzials von grünen Technologien und Ökoinnovationen durch die Regionen
3.2. Säule II: Besser investieren
Integration des Nachhaltigkeitsgrundsatzes in den gesamten Projektzyklus
Bewährte Verfahren bei der Konzeption des Lebenszyklus von Projekten
Prüfung von Investitionen im Hinblick auf Klimabeständigkeit und Ressourceneffizienz
Bewährte Verfahren bei der Überprüfung der operationellen Programme im Hinblick auf ihre Klimabeständigkeit und ihre Ressourceneffizienz
Bessere Governance
4. Fazit für die Politik
Anhang 1 Maßnahmen, um die Ziele der Strategie Europa 2020 im Bereich nachhaltiges Wachstum mittels der Regionalpolitik und der dafür verfügbaren Finanzmittel zu erreichen
Anhang 2 Maßnahmen, um die Ziele der Strategie Europa 2020 im Bereich nachhaltiges Wachstum mittels der Regionalpolitik und der dafür verfügbaren Finanzmittel zu erreichen
Drucksache 696/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäische Plattform gegen Armut und soziale Ausgrenzung - Ein europäischer Rahmen für den sozialen und territorialen Zusammenhalt KOM (2010) 758 endg.
... Außerdem organisiert die Kommission alljährlich den Konvent der Europäischen Plattform gegen Armut und soziale Ausgrenzung. Bei dieser Veranstaltung wird einem breiten Publikum Gelegenheit geboten, sich an der Debatte zu beteiligen. Eine erweiterte Gruppe ist bereits in Anlehnung an das Modell gebildet worden, das für das Europäische Jahr 2010 entwickelt wurde und an dem sich der Ausschuss der Regionen, der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss, die Sozialpartner und die Nichtregierungsorganisationen beteiligt haben. Der erste Konvent findet am 17. und 18. Oktober 2011 unter dem polnischen EU-Vorsitz in Krakau statt.
Drucksache 763/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein System für die Überwachung von Treibhausgasemissionen sowie für die Berichterstattung über diese Emissionen und über andere klimaschutzrelevante Informationen auf Ebene der Mitgliedstaaten und der EU KOM (2011) 789 endg.
... Zusätzlich zu den Sachverständigensitzungen und Workshops wurden die Interessenträger zwischen dem 7. März 2011 und dem 29. April 2011 auch im Rahmen einer öffentlichen Online-Konsultation zu allen Aspekten der geplanten Überarbeitung der Entscheidung Nr.280/2004/EG konsultiert. Der Online-Fragebogen konnte von den Websites der GD Klimapolitik und "Ihre Stimme in Europa" abgerufen werden. Er war in allen Amtsprachen verfügbar, und Interessenträger wurden entsprechend informiert. Es gingen Antworten von Privatpersonen, nationalen Verwaltungen, Nichtregierungsorganisationen, Privatunternehmen, Industriekonzernen und einem Forschungsinstitut ein.
Vorschlag
Begründung
1. Inhalt des Vorschlags
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Hintergrund
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Ergebnisse der Beratungen mit den interessierten Parteien der Folgenabschätzungen
• Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
• Ergebnis der öffentlichen Online-Konsultation
• Konsultation der Mitgliedstaaten
• Folgenabschätzung
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
a Transnationaler Charakter des Problems Kriterium der Erforderlichkeit
b Kriterium der Wirksamkeit Mehrwert
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. FAKULTATIVE Angaben
• Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
Vorschlag
Kapitel 1 Gegenstand, Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Kapitel 2 Politiken für eine emissionsarme Entwicklung
Artikel 4 Politiken für eine emissionsarme Entwicklung
Kapitel 3 Berichterstattung über historische Emissionen von Treibhausgasen und deren Abbau
Artikel 5 Nationale Inventarsysteme
Artikel 6 Inventarsystem der Union
Artikel 7 Treibhausgasinventare
Artikel 8 Vorläufige Treibhausgasinventare
Artikel 9 Verfahren für die Vervollständigung der Emissionsschätzungen
Artikel 10 Berichterstattung über CO2-Emissionen aus dem Seeverkehr
Kapitel 4 Register
Artikel 11 Errichtung und Führung von Registern
Artikel 12 Ausbuchung von Einheiten im Rahmen des Kyoto-Protokolls
Kapitel 5 Berichterstattung über Politiken und Maßnahmen sowie Prognosen für anthropogene Emissionen von Treibhausgasen aus Quellen und den Abbau dieser Gase durch Senken
Artikel 13 Nationale Systeme für Politiken, Maßnahmen und Prognosen
Artikel 14 Berichterstattung über Politiken und Maßnahmen
Artikel 15 Berichterstattung über Prognosen
Kapitel 6 Berichterstattung über andere klimaschutzrelevante Informationen
Artikel 16 Berichterstattung über nationale Anpassungsmaßnahmen
Artikel 17 Berichterstattung über die finanzielle und technologische Unterstützung von Entwicklungsländern
Artikel 18 Berichterstattung über die Verwendung von Versteigerungseinkünften und Projektgutschriften
Artikel 19 Zweijahresberichte und nationale Mitteilungen
Kapitel 7 Überprüfung von Treibhausgasemissionen durch EU-Experten
Artikel 20 Expertenprüfung der Inventare
Artikel 21 Auswirkungen von Neuberechnungen
Kapitel 8 Bewertung des Fortschritts bei der Erfüllung EU-interner und internationaler Verpflichtungen
Artikel 22 Fortschrittsbewertung
Artikel 23 Bericht über den zusätzlichen Zeitraum für die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem KyotoProtokoll
Kapitel 9 Zusammenarbeit und Unterstützung
Artikel 24 Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten und Union
Artikel 25 Rolle der Europäischen Umweltagentur
Kapitel 10 Befugnisübertragung
Artikel 26 Ausführliche Berichterstattungsvorschriften
Artikel 27 Vorschriften für nationale Systeme
Artikel 28 Aufhebung und Änderung von Verpflichtungen
Artikel 29 Ausübung der Befugnisübertragung
Kapitel 11 Schlussbestimmungen
Artikel 30 Ausschussverfahren
Artikel 31 Überprüfung
Artikel 32 Aufhebung
Artikel 33 Inkrafttreten
Anhang I Treibhausgase
Anhang II Neuberechnung der Summe der Treibhausgasemissionen der einzelnen Mitgliedstaaten gemäß Artikel 21 Absatz 1
Anhang II Entsprechungstabelle
Drucksache 278/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindeststandards für die Rechte und den Schutz von Opfern von Straftaten sowie für die Opferhilfe KOM (2011) 275 endg.
... Im Zuge der Folgenabschätzung veranstaltete die Kommission eine öffentliche Anhörung, die sich mit der Frage, was die EU unternehmen sollte (u.a. im Bereich von Schutzanordnungen), um die Situation von Verbrechensopfern zu verbessern, an alle Bürger sowie an Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen richtete. Bei Ablauf der Beantwortungsfrist waren 77 Antworten bei der Kommission eingegangen.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts
Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 , 4, 5 und 6
Artikel 7 Recht auf Opferhilfe
Artikel 8 Recht der Opfer auf Anzeigebestätigung
Artikel 9 Anspruch auf rechtliches Gehör
Artikel 10 Rechte bei Verzicht auf Strafverfolgung
Artikel 11 Recht auf Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit Mediations- oder anderen Täter-Opfer-Ausgleichsverfahren
Artikel 13 Anspruch auf Kostenerstattung
Artikel 18 Feststellung der besonderen Schutzbedürftigkeit
Artikel 19 Recht des Opfers auf Vermeidung des Zusammentreffens mit dem Täter
Artikel 20 Recht auf Schutz der Opfer während der Vernehmung in strafrechtlichen Ermittlungen
Artikel 21 und 22
Artikel 24 Schulung betroffener Berufsgruppen
4. Subsidiaritätsprinzip
5. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Vorschlag
Kapitel 1 Einführungsbestimmungen
Artikel 1 Ziele
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel 2 Information Hilfe
Artikel 3 Recht auf Information bei der ersten Kontaktaufnahme mit einer zuständigen Behörde
Artikel 4 Recht der Opfer auf Informationen zu ihrem Fall
Artikel 5 Recht, zu verstehen und verstanden zu werden
Artikel 6 Recht auf Verdolmetschung und Übersetzung
Artikel 7 Recht auf Opferhilfe
Kapitel 3 Teilnahme am Strafverfahren
Artikel 8 Recht der Opfer auf Anzeigebestätigung
Artikel 9 Anspruch auf rechtliches Gehör
Artikel 10 Rechte bei Verzicht auf Strafverfolgung
Artikel 11 Recht auf Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit Mediations- und anderen Täter-Opfer-Ausgleichsverfahren
Artikel 12 Anspruch auf Prozesskostenhilfe
Artikel 13 Anspruch auf Kostenerstattung
Artikel 14 Recht auf Rückgabe von Eigentum
Artikel 15 Recht auf Entscheidung über Entschädigung durch den Täter im Rahmen des Strafverfahrens
Artikel 16 Rechte der Opfer mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat
Kapitel 4 Anerkennung der Besonderen Schutzbedürftigkeit Schutz der Opfer
Artikel 17 Schutzanspruch
Artikel 18 Feststellung der besonderen Schutzbedürftigkeit
Artikel 19 Recht des Opfers auf Vermeidung des Zusammentreffens mit dem Täter
Artikel 20 Recht auf Schutz der Opfer während der Vernehmung in strafrechtlichen Ermittlungen
Artikel 21 Schutzanspruch schutzbedürftiger Opfer während des Strafverfahrens
Artikel 22 Schutzanspruch minderjähriger Opfer während des Strafverfahrens
Artikel 23 Recht auf Schutz der Privatsphäre
Kapitel 6 Allgemeine Bestimmungen
Artikel 24 Schulung der betroffenen Berufsgruppen
Artikel 25 Zusammenarbeit und Koordinierung von Diensten
Kapitel 7 Schlussbestimmungen
Artikel 26 Umsetzung
Artikel 27 Bereitstellung von Daten und Statistiken
Artikel 28 Ersetzung
Artikel 29 Inkrafttreten
Artikel 30 Adressaten
Drucksache 317/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Optimierung der Geldwäscheprävention
... Die im deutschen Maßnahmepaket gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung festzustellenden Defizite lassen sich nicht allein durch neue oder überarbeitete gesetzliche Regelungen beseitigen. Untergesetzliche Handlungsschritte müssen diese Regelungen flankieren. Hierzu gehört die Einrichtung eines institutionalisierten "Forums für Geldwäscheprävention und Verhinderung der Terrorismusfinanzierung". Dieses Forum soll als eine dauerhafte Arbeitsstruktur mit klaren Aufgaben und Zielen bei dem Bundesministerium der Finanzen eingerichtet werden. Zweck ist die Zusammenarbeit der beteiligten Ressorts und den für die Arbeit des Forums unverzichtbaren Austausch mit Aufsichts- und Ermittlungsbehörden sowie Interessengruppen der Wirtschaft und Nichtregierungsorganisationen auf eine für alle Beteiligten verbindliche und nachvollziehbare Grundlage zu stellen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Geldwäschegesetzes
§ 10 Zentralstelle für Verdachtsmeldungen
§ 14 Meldepflicht von Behörden
Abschnitt 4 Aufsicht, Zusammenarbeit und Bußgeldvorschriften
§ 16a Zusammenarbeit mit der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde, der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung sowie mit der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde
Artikel 2 Änderungen des Kreditwesengesetzes
Artikel 3 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Personalausweisgesetzes
Artikel 5 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 6 Änderung der Prüfungsberichtsverordnung
§ 25f Absatz 1 und 2 KWG
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel des Gesetzes
II. Wesentlicher Inhalt
III. Untergesetzliche Maßnahmen - Forum für Geldwäscheprävention und Verhinderung der Terrorismusfinanzierung
IV. Alternativen, Folgen und Auswirkungen des Gesetzes
1. Alternativen
2. Folgen und Auswirkungen
3. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
V. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
VI. Auswirkungen des Gesetzes auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf das Preisniveau
VII. Bürokratiekosten
1. Vorbemerkung
2. Bürokratiekosten für die Wirtschaft
3. Bürokratiebelastungen für Bürgerinnen und Bürger
4. Bürokratiekosten für die Verwaltung
VIII. Nachhaltige Entwicklung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Buchstabe b
Zu § 3
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu § 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1657: Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention
1. Bestellung eines Geldwäschebeauftragten
2. Verdachtsmeldewesen
3. Bewertung des NKR
Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) vom 4. Mai 2011 zum Entwurf eines Gesetzes zur Optimierung der Geldwäscheprävention
Drucksache 819/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Programms für Umwelt- und Klimapolitik (LIFE) KOM (2011) 874 endg.
... (22) Die Europäische Union ist Vertragspartei des Übereinkommens der UN-Wirtschaftskommission für Europa (UNECE) über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten (nachstehend: "Aarhus-Konvention") Daher sollte die Arbeit von Nichtregierungsorganisationen (NRO) unterstützt werden, da diese sowohl die Ziele der Aarhus-Konvention wirksam fördern, indem sie sich im politischen Gestaltungsprozess für die Anliegen und Überzeugungen von Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union einsetzen, als auch ihre Umsetzung unterstützen und für Umwelt- und Klimaprobleme sowie die politischen Reaktionen sensibilisieren. Es ist angebracht, dass das LIFE-Programm ein breites Spektrum von NRO, die für die Europäische Union von Interesse und hauptsächlich auf den Gebieten Umwelt und/oder Klimapolitik tätig sind, durch die wettbewerbsorientierte und transparente Gewährung von Betriebskostenzuschüssen unterstützt, damit sie einen wirksamen Beitrag zur EU-Politik leisten können und um ihre Fähigkeit, effiziente Partner zu werden, aufzubauen und zu stärken.
Drucksache 663/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission: Strategie zur wirksamen Umsetzung der Charta der Grundrechte durch die Europäische Union KOM (2010) 573 endg.
... Menschenrechtsbehörden und die nationalen Behörden, die die Auswirkungen der innerstaatlichen Rechtsvorschriften auf die Grundrechte bewerten sollen. Die Überwachungsmechanismen des Europarates und der Vereinten Nationen können ebenfalls eine relevante Informationsquelle für Maßnahmen der Union und der Mitgliedstaaten bei der Durchführung des Rechts der Union darstellen. Da die Nichtregierungsorganisationen am besten mit den Gegebenheiten vor Ort vertraut sind, werden auch Informationen aus der Zivilgesellschaft in den Bericht einfließen.
Mitteilung
Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union
Beitritt zur Europäischen Menschenrechtskonvention
Ziel der Strategie: Die Union muss Vorbild sein
1. Die Union muss Vorbild sein
1.1. Stärkung der Grundrechtskultur in der Kommission
Grundrechts -Checkliste
1.1.1. Konsultationen im Vorfeld
1.1.2. Folgenabschätzung
1.1.2.1. Einbeziehung der „Grundrechtsdimension“ in die Arbeiten der Steuerungsgruppen für Folgenabschätzung
1.1.2.2. Operative Leitlinien zu den Grundrechten
1.1.2.3. Ausschuss für Folgenabschätzung
1.1.3. Abfassung des Entwurfs eines Rechtsakts
1.1.3.1. Gezielte Erwägungsgründe
1.1.3.2. Zusammenfassung der „Grundrechtsaspekte“ in der Begründung
1.2. Berücksichtigung der Charta während des Gesetzgebungsverfahrens
1.2.1. Änderungen
1.2.2. Interinstitutioneller Dialog
1.3. Sicherstellung der Achtung der Charta bei der Durchführung des Rechts der Union durch die Mitgliedstaaten
1.3.1. Prävention
1.3.2. Vertragsverletzungsverfahren
1.3.3. Nicht unter die Charta fallende Situationen
2. Bessere Information der Bürger
2.1. Informationsbedarf
2.2. Maßnahmen der Kommission
2.2.1. Information über die Rolle der Union auf dem Gebiet der Grundrechte
2.2.2. Information über mögliche Rechtsmittel
3. Jahresbericht über die Anwendung der Charta
Drucksache 506/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. Juli 2010 zur Strategie der Europäischen Union für den Ostseeraum und zur Rolle der Makroregionen in der künftigen Kohäsionspolitik (2009/2230(IN I))
... 2. nimmt mit besonderer Befriedigung zur Kenntnis, dass die Strategie das Ergebnis umfassender Konsultationen mit den beteiligten Kreisen in den Mitgliedstaaten, dabei nicht nur mit nationalen, regionalen und lokalen Behörden, sondern auch mit der akademischen und der Geschäftswelt sowie Nichtregierungsorganisationen ist; bringt die Überzeugung zum Ausdruck, dass der Prozess der Konsultationen und der Einbeziehung der Partner in die Arbeit an der Strategie von Beginn an ein wichtiger Faktor ist, der über ihren Erfolg entscheidet; begrüßt in diesem Zusammenhang die Einrichtung eines Forums der Zivilgesellschaft in der Region, wie den Ostseegipfel „Baltic Sea Action Summit“, und fordert ähnliche Initiativen für künftige Makro-Regionen, die öffentliche und private Akteure an einen Tisch bringen und es ihnen ermöglichen, sich an der Entwicklung von makroregionalen Strategien zu beteiligen;
Drucksache 667/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die nationalen Parlamente: Überprüfung des EU-Haushalts KOM (2010) 700 endg.
... Sowohl Akademiker als auch Regierungen, Nichtregierungsorganisationen und das Europäische Parlament haben Vorschläge zur Reformierung der Einnahmenseite des Haushalts unterbreitet. Das Europäische Parlament hat 2007 einen Bericht angenommen, in dem es das derzeitige Eigenmittelsystem analysiert und eine ganze Reihe möglicher neuer Eigenmittelarten vorschlägt14.
1. Welche Lehren lassen sich aus der heutigen Lage ziehen
2. Grundsätze für den EU-Haushalt
2.1. Ausrichtung auf politische Prioritäten
2.2. Mehrwert durch die EU
2.3. Ein ergebnisorientierter Haushalt
2.4. Gegenseitiger Nutzen durch Solidarität
2.5. Reform der Haushaltsfinanzierung
3. Ein Haushalt für die Zukunft
3.1. Intelligentes Wachstum
Forschung, Innovation und Bildung
Infrastrukturen der Zukunft
3.2. Nachhaltiges Wachstum
Einbindung der Energie- und der Klimapolitik in eine ressourceneffiziente Wirtschaft
Die Gemeinsame Agrarpolitik
3.3. Integratives Wachstum
Kohäsionspolitik und Europa 2020
Ein gemeinsamer strategischer Rahmen
Konzentration auf die von einer EU-Unterstützung erwarteten Ergebnisse: eine Entwicklungs- und Investitionspartnerschaft
Verbesserte Ausgabenqualität
Unterstützung von unter Druck geratenen Branchen
3.4. Unionsbürgerschaft
3.5. Hilfe zur Beitrittsvorbereitung
3.6 Europa in der Welt
Weltweites Eintreten für die Werte und Interessen der EU
5 Krisenreaktion
5 Armutsbekämpfung
Enge und funktionierende Beziehungen mit den unmittelbaren Nachbarländern
3.6. Verwaltungsausgaben
4. Eine Ergebnisorientierte Ausgabenpolitik
4.1. Der Haushalt der EU als Instrument zur Erschließung zusätzlicher Mittel
4.2. Anleihen für EU-Projekte
4.3. Großprojekte
4.4. Mit dem Einsatz von Haushaltsmitteln Anreize schaffen
4.5. Ein den Prioritäten entsprechender Haushaltsplan
4.6. Geltungsdauer des mehrjährigen Finanzrahmens
4.7. Berücksichtigung sich ändernder Umstände
4.8. Einfachere Verfahren und weniger Verwaltungsaufwand
4.9. Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung
5. Der Haushalt der EU als ordnungspolitisches Instrument
6. Berücksichtigung künftiger Erweiterungen
7. Reform des Einnahmensystems der EU
Vereinfachung der Beiträge der Mitgliedstaaten
Schrittweise Einführung einer oder mehrerer Eigenmittelarten
Das Problem der Korrekturmechanismen
8. Schlussfolgerungen und weiteres Vorgehen
Drucksache 61/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Dezember 2009 zum Entwurf eines Gesetzes über das Verbot von Homosexualität in Uganda
... F. in der Erwägung, dass das vorgeschlagene Gesetz von Nichtregierungsorganisationen weltweit und in Uganda selbst als gravierendes Hindernis bei der Bekämpfung von HIV/AIDS in der homosexuellen Bevölkerung scharf kritisiert wurde,
Drucksache 245/10
Verordnung der Bundesregierung
Vierte Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an die Sonderorganisationen der Vereinten Nationen
... Angeschlossene Mitglieder können nach Artikel 7 der Satzung der (UN)WTO nichtstaatliche Akteure und kommerzielle Unternehmen sein, wenn ihre Tätigkeit mit den Zwecken der Organisation in Verbindung steht oder ihre Zuständigkeit berührt. Öffentliche und private Unternehmen, Organisationen, Nichtregierungsorganisationen, Bildungseinrichtungen oder andere Einrichtungen, die mit Tourismusaktivitäten befasst sind, können angeschlossenes Mitglied sein.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Vierte Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Schlussbemerkung
Anlage XVIII Weltorganisation für Tourismus (Übersetzung)
Denkschrift
I. Allgemeiner Teil
II. Besonderer Teil
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1157: Entwurf der Vierten Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an die Sonderorganisationen der Vereinten Nationen
Drucksache 181/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verhütung und Bekämpfung von Menschenhandel und zum Opferschutz sowie zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates KOM (2010) 95 endg.
... Im Hinblick auf die Ausarbeitung der Folgenabschätzung fanden drei Konsultationstreffen statt. Die Sachverständigengruppe für Menschenhandel kam am 2. und 3. Oktober 2008 zusammen und gab nach eingehenden Diskussionen eine schriftliche Stellungnahme ab. Ein Konsultationstreffen mit Sachverständigen unterschiedlicher Provenienz, einschließlich Vertretern der Regierungen, von Strafverfolgungsbehörden, Nichtregierungsorganisationen, internationalen Organisationen und Hochschulen, fand am 7. Oktober 2008 statt. Nachdem die Teilnehmer anschließend gebeten worden waren, sich schriftlich zu äußern, gaben mehrere Sachverständige eine schriftliche Stellungnahme ab. Am 17. Oktober 2008 fand ein Treffen mit Vertretern der Mitgliedstaaten statt.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1. Gründe für den Vorschlag und Zielsetzung
1.2. Allgemeiner Kontext
1.3. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
1.4. Kohärenz mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Konsultation der interessierten Kreise und Folgenabschätzung
2.1. Konsultation der interessierten Kreise
2.1.1. Konsultationsmethoden und allgemeines Profil der Befragten
2.1.2. Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen
2.3. Folgenabschätzung SEK 2009 358 und Zusammenfassung der
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
3.1.1. Bestimmungen des materiellen Strafrechts
3.1.2. Gerichtliche Zuständigkeit und Strafverfolgung
3.1.3. Unterstützung und Betreuung der Opfer
3.1.4. Schutz der Opfer bei Strafverfahren
3.1.5. Prävention
3.1.6. Kontrolle
3.2. Mehrwert des Vorschlags gegenüber dem Übereinkommen des Europarats zur
3.3. Rechtsgrundlage
4. Subsidiaritätsprinzip
5. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
6. Wahl des Instruments
7. Auswirkungen auf den Haushalt
8. Weitere Angaben
8.1. Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
8.2. Geografischer Anwendungsbereich
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Straftaten im Zusammenhang mit Menschenhandel
Artikel 3 Anstiftung, Beihilfe und Versuch
Artikel 4 Strafen
Artikel 5 Verantwortlichkeit juristischer Personen
Artikel 6 Sanktionen gegen juristische Personen
Artikel 7 Verzicht auf Strafverfolgung oder Straffreiheit der Opfer
Artikel 8 Ermittlung und Strafverfolgung
Artikel 9 Gerichtliche Zuständigkeit
Artikel 10 Unterstützung und Betreuung von Opfern des Menschenhandels
Artikel 11 Schutz der Opfer von Menschenhandel bei Strafermittlungen und Strafverfahren
Artikel 12 Allgemeine Bestimmungen über Unterstützungs-, Betreuungs- und Schutzmaßnahmen für Kinder, die Opfer von Menschenhandel sind
Artikel 13 Unterstützung und Betreuung von Kindern, die Opfer von Menschenhandel sind
Artikel 14 Schutz von Kindern, die Opfer von Menschenhandel sind, bei Strafermittlungen und Strafverfahren
Artikel 15 Prävention
Artikel 16 Nationale Berichterstatter oder gleichwertige Mechanismen
Artikel 17 Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI
Artikel 18 Umsetzung
Artikel 19 Berichterstattung
Artikel 20 Inkrafttreten
Artikel 21 Adressaten
Drucksache 873/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen KOM (2010) 781 endg.
... 17. „die betroffene Öffentlichkeit“ die von einer Entscheidung über einen der Sachverhalte gemäß Artikel 14 Absatz 1 betroffene oder wahrscheinlich betroffene Öffentlichkeit oder die Öffentlichkeit mit einem Interesse daran, einschließlich Nichtregierungsorganisationen, die sich für den Umweltschutz einsetzen und einschlägige, nach innerstaatlichem Recht geltende Voraussetzungen erfüllen;
Drucksache 460/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein europäischer Raum der Straßenverkehrssicherheit - Leitlinien für die Politik im Bereich der Straßenverkehrssicherheit 2011 - 2020 KOM (2010) 389 endg.
... Die Kommission wird daher mit Hilfe einer Task Force aus Vertretern der relevanten Akteure, von internationalen Organisationen und Nichtregierungsorganisationen, von Regierungsfachleuten sowie der Kommission die Eckpunkte einer globalen Strategie für Maßnahmen entwickeln, die auf Straßenverkehrsunfälle mit Verletzen und die erste Hilfe abstellen.
3 Einleitung
2. Ex-Post-Evaluierung des dritten Europäischen Aktionsprogramms für Straßenverkehrssicherheit
3. Grundsätze und Zielvorgaben
3.1. Grundsätze
Die höchsten Standards für die Straßenverkehrssicherheit in ganz Europa anstreben
Ein integriertes Konzept für Sicherheit im Straßenverkehr
Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und geteilte Verantwortung
3.2. Zielvorgabe
4. Strategische Ziele
Ziel 1: Verkehrserziehung und Fahrausbildung/Fahrtraining der Straßenverkehrsteilnehmer verbessern
• Lernen vor der Führerscheinprüfung
• Führerscheinprüfung
• Fahrtraining nach dem Führerscheinerwerb
Ziel 2: Straßenverkehrsvorschriften verstärkt durchsetzen
• Grenzüberschreitender Informationsaustausch auf dem Gebiet der Straßenverkehrssicherheit
• Durchsetzungskampagnen
• Fahrzeugtechnik zur Unterstützung der Durchsetzung
• Nationale Durchsetzungsziele
Ziel 3: Sicherere Straßenverkehrsinfrastruktur
Ziel 4: Sicherere Fahrzeuge
• Heutige Fahrzeuge
• Fahrzeuge der Zukunft
Ziel 5: Nutzung moderner Technologie für mehr Sicherheit im Straßenverkehr fördern
Ziel 6: Notfalldienste und Dienste für die Betreuung von Verletzten verbessern
Ziel 7: Schwächere Straßenverkehrsteilnehmer schützen
• Motorisierte Zweiräder
• Fußgänger und Radfahrer
• Ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen
5. Umsetzung der Leitlinien für die Europäische Politik im Bereich der Straßenverkehrssicherheit 2011-2020
5.1 Verbesserung des Einsatzes aller Beteiligten durch eine stärkere Regelung
• Vorrang für die Durchführung der EU-Rechtsvorschriften im Bereich der Straßenverkehrssicherheit
• Schaffung eines Rahmens für die offene Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission
5.2 Gemeinsame Instrumente für die fortlaufende Beobachtung und Bewertung der Effizienz der Politik im Bereich der Straßenverkehrssicherheit
• Verbesserung der fortlaufenden Beobachtung durch Datenerhebung und -analyse
• Das Verständnis von Unfällen und Risiken verbessern
6. Schlussfolgerung
Drucksache 561/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: "Jugend in Bewegung" - Eine Initiative zur Freisetzung des Potenzials junger Menschen, um in der Europäischen Union intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum zu erzielen KOM (2010) 477 endg.
... Es ist erwiesen, dass eine konstruktive Politikkoordinierung auf europäischer Ebene unter Berücksichtigung der gemeinsamen Flexicurity-Grundsätze die Situation junger Menschen maßgeblich verbessern kann. Gemeinsam mit den Stakeholdern, wie öffentlichen Arbeitsverwaltungen, Sozialpartnern und Nichtregierungsorganisationen, müssen auf EU- wie auch auf einzelstaatlicher Ebene entsprechende Anstrengungen unternommen werden. Diese sollten sich auf die nachfolgend genannten prioritären Maßnahmen stützen, mit denen die Jugendarbeitslosigkeit abgebaut und die Beschäftigungschancen junger Menschen verbessert werden sollen. Die prioritären Maßnahmen sollten als Beitrag zur Erreichung der mit der Strategie "Europa 2020" angestrebten Beschäftigungsquote von 75 % verstanden werden.
1. Einleitung
1.1. Schwerpunkt der Initiative
2. Ausarbeitung moderner Systeme für die Allgemeine und berufliche Bildung, die Schlüsselkompetenzen vermitteln und Exzellenz Hervorbringen
3. Steigerung der Attraktivität der Hochschulbildung im Hinblick auf die wissensbasierte Wirtschaft
4. Förderung einer umfassenden Ausweitung des Transnationalen Lernens sowie der Beschäftigungsmobilität Junger Menschen
4.1. Förderung der Mobilität zu Lernzwecken
4.2. Förderung der Beschäftigungsmobilität
5. Ein Rahmen für die Jugendbeschäftigung
5.1. Unterstützung auf dem Weg zur ersten Arbeitsstelle und beim Start in den Beruf
5.2. Unterstützung besonders gefährdeter junger Menschen
5.3. Adäquate soziale Absicherung junger Menschen
5.4. Förderung von Jungunternehmern und selbständiger Tätigkeit
6. Volle Ausschöpfung des Potenzials der EU-Finanzierungsprogramme
7. überwachung und Berichterstattung
8. Informationskampagne
9. Fazit
Drucksache 734/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Oktober 2010 zum Internationalen Tag gegen die Todesstrafe
... 13. ermutigt außerdem die Tätigkeiten von Nichtregierungsorganisationen, die sich für die Abschaffung der Todesstrafe einsetzen, darunter Hands Off Cain, Amnesty International, Penal Reform International, die Weltkoalition gegen die Todesstrafe (World Coalition Against the Death Penalty), die internationale Helsinki-Föderation für die Menschenrechte, Sant' Egidio und Reprieve; begrüßt und unterstützt die auf dem 12. EU-NGO-Forum über Menschenrechte ausgegebenen Empfehlungen über Instrumente der EU zur Bekämpfung der Todesstafe;
Drucksache 700/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle KOM (2010) 618 endg.
... für radioaktive Abfälle, Erzeuger radioaktiver Abfälle und sonstige Stellen in den Mitgliedstaaten sowie die verschiedenen europäischen Institutionen, Nichtregierungsorganisationen und sonstige Partner angehört. Berücksichtigt wurde auch ein ausführlicher Beitrag der Europäischen Gruppe der Regulierungsbehörden für nukleare Sicherheit (European Nuclear Safety Regulators Group — ENSREG). Dies war angesichts der speziellen Zuständigkeit von ENSREG, die die einzelstaatlichen Regulierungs- bzw. Sicherheitsbehörden für den Nuklearbereich in sämtlichen Mitgliedstaaten – mit und ohne Kernkraftprogramm – vertritt, von besonderer Bedeutung.
Drucksache 57/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2009 zu restriktiven Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen, gegenüber Simbabwe und aufgrund der Lage in Somalia
... 6. stellt fest, dass Nichtregierungsorganisationen mit ihrer Tätigkeit einen wichtigen Beitrag zu Entwicklung, Demokratie und Menschenrechten leisten und dass es nützlich sein könnte, sie zu den Maßnahmen der Europäischen Union auf dem Gebiet der Terrorismusbekämpfung zu konsultieren, um wertvolle Informationen über die diesbezügliche Situation zu erhalten; stellt ferner fest, dass repressive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus die Verfolgung ihrer Ziele in den Bereichen Entwicklung, Demokratie und Menschenrechte nicht behindern sollten;
Zu restriktiven Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen
Zu bestimmten restriktiven Maßnahmen gegenüber Simbabwe und zu bestimmten spezifischen restriktiven Maßnahmen gegen bestimmte natürliche und juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen aufgrund der Lage in Somalia
Zu Fragen des Datenschutzes
Drucksache 140/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Januar 2009 zu der Kontrolle der Ausführung von EU-Mitteln in Afghanistan (2008/2152(INI))
... 2. stellt fest, dass sich die Hilfe der Europäischen Union aus direkten und indirekten Hilfen zusammensetzt, und dass die direkte Gemeinschaftshilfe, die 70 % (970 000 000 EUR) des Gesamtbetrags ausmacht, zwischen 2002 und 2007 von den Dienststellen der Kommission verwaltet wurde, und zwar in Form von Finanzierungsvereinbarungen mit dem afghanischen Staat, von Verträgen mit den Erbringern von Dienstleistungen, Lieferungen und Arbeiten und im Rahmen von Beihilfevereinbarungen mit internationalen Organisationen oder europäischen oder lokalen Nichtregierungsorganisationen, während die indirekte Hilfe im Wesentlichen von den Vereinten Nationen und der Weltbank (13 % bzw. 17 % des Gesamtbetrags der Mittel) verwaltet wird;
Drucksache 730/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Beantragung eines Abgleichs mit EURODAC-Daten durch Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und Europol zu Strafverfolgungszwecken KOM (2009) 344 endg.; Ratsdok. 13322/09
... Zudem konsultierte die Kommission bei einem Treffen, das am 8. Oktober 2007 in Brüssel stattfand, zwischenstaatliche Organisationen, Nichtregierungsorganisationen und Experten in Fragen des Asylrechts/der Asylpolitik, der Grundrechte und des Datenschutzes. An dem Treffen nahmen auch die MEPs Cavada, Klamt und Ludford teil.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Kohärenz mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung und Berücksichtigung der Beiträge
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
• Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Benannte Behörden
Artikel 4 Prüfstellen
Artikel 5 Europol
Kapitel II Verfahren für den Abgleich und die Übermittlung von Daten
Artikel 6 Verfahren für den Abgleich von Fingerabdruckdaten mit EURODAC-Daten
Artikel 7 Bedingungen für den Zugriff benannter Behörden auf EURODAC-Daten
Artikel 8 Bedingungen für den Zugriff von Europol auf EURODAC-Daten
Artikel 9 Kommunikation zwischen den Prüfstellen und den nationalen Zugangsstellen
Kapitel III Datenschutz
Artikel 10 Datenschutz
Artikel 11 Datensicherheit
Artikel 12 Verbot der Übermittlung von Daten an Drittländer, internationale Organisationen oder private Stellen
Artikel 13 Protokollierung und Dokumentierung
Kapitel IV Schlussbestimmungen
Artikel 14 Kosten
Artikel 15 Sanktionen
Artikel 16 Meldung der benannten Behörden und Prüfstellen
Artikel 17 Überwachung und Bewertung
Artikel 18 Inkrafttreten und Anwendung
Drucksache 298/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz von Opfern sowie zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI KOM (2009) 136 endg.; Ratsdok. 8151/09
... Im Hinblick auf die Ausarbeitung der Folgenabschätzung fanden drei Konsultationstreffen statt. Die Sachverständigengruppe für Menschenhandel kam am 2. und 3. Oktober 2008 zusammen und gab nach eingehenden Diskussionen eine schriftliche Stellungnahme ab. Ein Konsultationstreffen mit Sachverständigen unterschiedlicher Provenienz, einschließlich Vertretern der Regierungen, von Strafverfolgungsbehörden, Nichtregierungsorganisationen, internationalen Organisationen und Hochschulen, fand am 7. Oktober 2008 statt. Nachdem die Teilnehmer anschließend gebeten worden waren, sich schriftlich zu äußern, gaben mehrere Sachverständige eine schriftliche Stellungnahme ab. Am 17. Oktober 2008 fand ein Treffen mit Vertretern der Mitgliedstaaten statt.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1. Gründe für den Vorschlag und Zielsetzung
1.2. Allgemeiner Kontext
1.3. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
1.4. Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
2.1. Anhörung von interessierten Kreisen
2.1.1. Anhörungsmethoden und allgemeines Profil der Befragten
2.1.2. Zusammenfassung der Beiträge
2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen
2.3. Folgenabschätzung
• Option 1:
• Option 2:
• Option 3:
• Option 4:
3. Rechtliche Aspekte
3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
A Bestimmungen des materiellen Strafrechts
B Gerichtliche Zuständigkeit und Strafverfolgung
C Opferrechte im Strafverfahren
D Unterstützung der Opfer
E Prävention
F Kontrolle
3.2. Mehrwert des Vorschlags gegenüber dem Übereinkommen des Europarats zur
3.3. Rechtsgrundlage
4. Subsidiaritätsprinzip
5. Grundsatz der Verhältnismässigkeit
6. Wahl des Instruments
7. Auswirkungen auf den Haushalt
8. Weitere Angaben
Vorschlag
Artikel 1 Straftaten im Zusammenhang mit Menschenhandel
Artikel 2 Anstiftung, Beihilfe und Versuch
Artikel 3 Strafen und erschwerende Umstände
Artikel 4 Verantwortlichkeit juristischer Personen
Artikel 5 Sanktionen gegen juristische Personen
Artikel 6 Keine Verhängung von Sanktionen gegen Opfer
Artikel 7 Ermittlung und Strafverfolgung
Artikel 8 Gerichtliche Zuständigkeit und Koordinierung der Strafverfolgung
Artikel 9 Schutz besonders gefährdeter Opfer von Menschenhandel in Strafverfahren
Artikel 10 Unterstützung der Opfer
Artikel 11 Besondere Schutzmaßnahmen für Kinder
Artikel 12 Prävention
Artikel 13 Kontrolle
Artikel 14 Geografischer Anwendungsbereich
Artikel 15 Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI
Artikel 16 Umsetzung
Artikel 17 Inkrafttreten
Drucksache 107/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Dezember 2008 zu den Entwicklungsperspektiven für die Friedensschaffung und Nationenbildung im Anschluss an die Konfliktbeilegung (2008/2097(INI))
... L. in der Erwägung, dass Staaten in Situationen der Fragilität ermutigt werden müssen, Nichtregierungsorganisationen (NRO) frei von unangemessenen bürokratischen Registrierungsvorschriften und -verfahren, die die Entwicklung einer wirklich effizienten Zivilgesellschaft verhindern, operieren zu lassen,
Drucksache 486/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. April 2009 zu dem Interimshandelsabkommen mit Turkmenistan
... 5. bedauert, dass in mehreren Bereichen, insbesondere in den Bereichen Menschenrechte und Demokratie, die Situation noch nicht zufriedenstellend ist, verweist insbesondere auf die Notwendigkeit einer bedingungslosen Freilassung aller politischen Gefangenen; hebt hervor, wie wichtig die Abschaffung aller Hindernisse für die Reisefreiheit und den freien Zugang unabhängiger Beobachter, einschließlich des Internationen Roten Kreuzes, ist; fordert weitere Verbesserungen bei den Grundfreiheiten auch für die Nichtregierungsorganisationen; betont, wie notwendig die Durchführung der Reformen auf allen Ebenen und in allen Bereichen der Verwaltung ist;
Drucksache 133/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. Januar 2009 zu den Perspektiven für den Ausbau des Dialogs mit den Bürgern im Rahmen des Vertrags von Lissabon
... " auf die zahlreichen Nichtregierungsorganisationen und gemeinnützigen Organisationen bezieht, die aus eigenem Antrieb von Bürgerinnen und Bürgern gegründet werden, im öffentlichen Leben präsent sind und die Interessen, Vorstellungen und Weltanschauungen ihrer Mitglieder oder anderer Personen - auf der Grundlage ethischer, kultureller, politischer, wissenschaftlicher, religiöser oder philanthropischer Erwägungen - zum Ausdruck bringen,
Drucksache 870/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. November 2009 zu den Vorbereitungen auf das Gipfeltreffen EU-Russland am 18. November 2009
... 13. unterstreicht die Bedeutung des ständigen Meinungsaustauschs über die Menschenrechte mit Russland im Rahmen der Konsultationen EU-Russland über Menschenrechtsthemen, unter besonderer Berücksichtigung der Maßnahmen der russischen Behörden, die Sicherheit der Menschenrechtsverteidiger und die Pressefreiheit zu gewährleisten, und fordert eine Verbesserung der Ausgestaltung dieser Treffen, um eine größere Wirksamkeit sicherzustellen, wobei besonderes Augenmerk auf das gemeinsame Vorgehen gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zu richten ist und ein wirksamer Beitrag des Europäischen Parlaments, der Duma und der im Bereich der Menschenrechte tätigen Nichtregierungsorganisationen zu diesem Prozess ermöglicht werden sollte, ganz gleich ob der Dialog in Russland oder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union stattfindet; vertritt mit Nachdruck die Ansicht, dass der Schutz der Menschenrechte auf dem nächsten EU-Russland-Gipfel vorrangig behandelt und im neuen EU-Russland-Kooperationsabkommen verankert werden sollte; bekräftigt seine Forderung, dafür zu sorgen, dass die Mörder von Natalja Estemirowa, Andrej Kulagin, Zarema Sadulajewa, Alik Dzhabrailow, Makscharip Auschew, Stanislav Markelov, Anastasiya Baburova sowie Anna Politkowskaja gefunden und vor Gericht gestellt werden;
Drucksache 626/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über Maßnahmen zur Krebsbekämpfung: Europäische Partnerschaft KOM (2009) 291 endg.; Ratsdok. 11516/09
... Gemäß Artikel 152 EG-Vertrag und dem Subsidiaritätsprinzip wird sich die Europäische Partnerschaft für Maßnahmen zur Krebsbekämpfung auf Maßnahmen konzentrieren, die auf EU-Ebene getroffen werden können, um Krebsvorbeugung und -bekämpfung effizienter zu gestalten. Auf der Grundlage eines handlungsorientierten Konzepts der Zusammenarbeit wird diese gemeinsame Partnerschaft ein breites Spektrum von Akteuren auf EU-Ebene zusammenführen; dazu gehören Mitgliedstaaten, Sachverständige, Angehörige der Gesundheitsberufe, Nichtregierungsorganisationen, Patientenverbände, Vertreter der Zivilgesellschaft und der Industrie. Damit dient sie als Modell für nicht übertragbare Krankheiten insgesamt.
Mitteilung
1. Warum eine Partnerschaft für Massnahmen zur Krebsbekämpfung?
1.1. Krebs: ein Beispiel für die Anwendung der Grundsätze der Gesundheitsstrategie
1.2. Die Bedeutung der Krebsbekämpfung für die Maximierung der gesunden Lebensjahre
1.3. Gemeinsame Reaktion – Europäische Partnerschaft für Maßnahmen zur Krebsbekämpfung
2. Umfassende politische Reaktion: Bereiche und Massnahmen
2.1. Ein Drittel aller Krebserkrankungen könnte vermieden werden – die kosteneffizienteste Reaktion
5 Früherkennung:
5 Zielmaßnahmen:
Weitere Maßnahmen:
2.2. Umsetzung des Konzepts der bestmöglichen gesundheitlichen Versorgung in die Praxis – Ermittlung und Verbreitung bewährter Verfahren
5 Zielmaßnahmen:
Weitere Maßnahmen:
2.3. Zusammenarbeit und Koordinierung bei der Krebsforschung
5 Zielmaßnahmen:
Weitere Maßnahmen:
2.4. Benchmarking-Prozess – Bereitstellung vergleichbarer Informationen, die für politische Strategien und Maßnahmen notwendig sind
5 Zielmaßnahmen:
Weitere Maßnahmen:
3. Nachhaltige Massnahmen der Krebsbekämpfung – Partnerschaftliche Zusammenarbeit
Abbildung 1
3.1. Die nächsten Schritte
3.2. Finanzierung
4. Fazit
Drucksache 478/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 2. April 2009 zu der Gesundheitsproblematik in Zusammenhang mit elektromagnetischen Feldern (2008/2211(INI))
... 21. fordert die Kommission angesichts der Bedenken der Öffentlichkeit in vielen Mitgliedstaaten auf, mit allen interessierten Kreisen wie nationalen Experten, Nichtregierungsorganisationen und Wirtschaftssektoren zusammenzuarbeiten, um die Verfügbarkeit und den Zugang zu aktuellen, für den Laien verständlichen Informationen über Drahtlostechnologie und Schutzvorschriften zu verbessern;
Drucksache 867/09
Gesetzesantrag der Länder Baden-Württemberg, Hessen
Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes - Strafbarkeit der Verstümmelung weiblicher Genitalien (... StrÄndG )
... Die Verstümmelung weiblicher Genitalien ist eine schwerwiegende Grundrechtsverletzung an Mädchen oder Frauen. Seit 1995 gilt sie auch international als Menschenrechtsverletzung. Davon betroffen sind überwiegend Frauen in Afrika, wo in einzelnen Ländern bis zu 90% der Frauen beschnitten sind, aber auch in einzelnen Ländern Asiens und Lateinamerikas. In Deutschland sind nach Schätzungen von Nichtregierungsorganisationen ca. 20.000 Frauen von Genitalverstümmelung betroffen. Ungefähr 4.000 Mädchen und Frauen mit Migrationshintergrund sind als gefährdet anzusehen, dieser Praxis, beispielsweise bei einem Ferienaufenthalt im Herkunftsland der Familie, unterworfen zu werden.
A. Problem
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
§ 226a Genitalverstümmelung
Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Drucksache 192/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen KOM (2009) 66 endg.; Ratsdok. 6700/09
... Grundlage der Asylstrategie vom Juni 2008, in der die Vorlage eines Legislativvorschlags zur Einrichtung eines Unterstützungsbüros angekündigt wird, ist ein Grünbuch der Kommission vom Juni 2007, das sich mit den Maßnahmen auseinandersetzt, die für die zweite Phase des gemeinsamen europäischen Asylsystems in Betracht kommen. Das Grünbuch enthält eine Reihe von Fragen, die sich konkret auf die Einrichtung eines Unterstützungsbüros für Asylfragen beziehen. An der Grünbuch-Konsultation, zu der 89 Beiträge eingingen, beteiligte sich ein breites Spektrum an Akteuren aus dem Asylbereich, darunter 20 Mitgliedstaaten, Regional- und Kommunalbehörden, der Ausschuss der Regionen, der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss, der UNHCR, Hochschulen, politische Parteien und zahlreiche Nichtregierungsorganisationen. Die Antworten auf das Grünbuch lassen eine breite Zustimmung der Befragten für einen Ausbau der praktischen Zusammenarbeit im Asylbereich und für die Schaffung einer entsprechenden Unterstützungsstruktur erkennen. Die Einrichtung eines europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen wird in der Asylstrategie ausdrücklich als Option bevorzugt. 2008 gab die Kommission eine externe Studie zur Durchführbarkeit dieser Option in Auftrag. Im Rahmen dieser Studie wurden die beteiligten Akteure umfassend konsultiert: zehn Fallstudien wurden angefertigt und mit mehr als 50 Beteiligten wurden Interviews geführt. Es fanden zwei Arbeitstreffen – im April 2008 und im Juni 2008 - statt, auf denen sich die Beteiligten zu den Aufgaben des Unterstützungsbüros und dessen institutioneller Struktur äußern konnten. Die Studie wurde Ende 2008 fertig gestellt. Von den Kommissionsdienststellen wurde eine Folgenabschätzung erstellt, die diesem Vorschlag beigefügt ist.
Begründung
1 Kontext des Vorschlags
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Vereinbarkeit mit der Politik und den Zielen der Union in anderen Bereichen
2 Anhörung der interessierten Kreise und Folgenabschätzung
• Anhörung der interessierten Kreise
3 Rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4 Auswirkungen auf den Haushalt
5 Weitere Angaben
• Inhalt des Vorschlags
• Bewertung
Vorschlag
Kapitel 1 Einrichtung des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen und Auftrag
Artikel 1 Einrichtung eines Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen
Artikel 2 Auftrag des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen
Kapitel 2 Aufgaben des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen
Abschnitt 1 Unterstützung der praktischen Zusammenarbeit im Asylbereich
Artikel 3 Austausch von Informationen und bewährten Praktiken
Artikel 4 Herkunftslandinformationen
Artikel 5 Unterstützung bei der Neuansiedlung innerhalb der EU von Personen, die internationalen Schutz genießen
Artikel 6 Schulungen
Artikel 7 Unterstützung im Außenbereich
Abschnitt 2 Unterstützung besonders belasteter Mitgliedstaaten
Artikel 8 Besondere Belastung
Artikel 9 Sammlung und Auswertung von Informationen
Artikel 10 Maßnahmen zur Unterstützung der Mitgliedstaaten
Abschnitt 3 Mitwirkung bei der Umsetzung des gemeinsamen europäischen Asylsystems
Artikel 11 Sammlung und Austausch von Informationen
Artikel 12 Berichte und sonstige Veröffentlichungen des Büros
Kapitel 3 Asyl-Unterstützungsteams
Artikel 13 Koordinierung
Artikel 14 Technische Hilfe
Artikel 15 Asyl-Einsatzpool
Artikel 16 Entsendung
Artikel 17 Entscheidung über die Entsendung eines Teams
Artikel 18 Einsatzplan
Artikel 19 Nationale Kontaktstelle
Artikel 20 EU-Kontaktstelle
Artikel 21 Kosten
Kapitel 4 Organisation des Büros
Artikel 22 Organe des Büros
Artikel 23 Zusammensetzung des Verwaltungsrats
Artikel 24 Vorsitz des Verwaltungsrats
Artikel 25 Sitzungen des Verwaltungsrats
Artikel 26 Abstimmungsmodalitäten
Artikel 27 Aufgaben des Verwaltungsrats
Artikel 28 Ernennung des Exekutivdirektors
Artikel 29 Aufgaben des Exekutivdirektors
Artikel 30 Exekutivausschuss
Artikel 31 Arbeitsgruppen
Artikel 32 Beirat
Kapitel 5 Finanzbestimmungen
Artikel 33 Haushaltsplan
Artikel 34 Aufstellung des Haushaltsplans
Artikel 35 Ausführung des Haushaltsplans
Artikel 36 Rechnungslegung und Entlastung
Artikel 37 Finanzregelung
Kapitel 6 Bestimmungen betreffend das Personal
Artikel 38 Personal
Artikel 39 Vorrechte und Befreiungen
Kapitel 7 Allgemeine Bestimmungen
Artikel 40 Rechtsstellung
Artikel 41 Sprachenregelung
Artikel 42 Zugang zu Dokumenten
Artikel 43 Sicherheitsvorschriften für den Schutz von Verschlusssachen und nicht als Verschlusssache eingestuften sensiblen Informationen
Artikel 44 Haftung
Artikel 45 Bewertung und Überarbeitung
Artikel 46 Verwaltungskontrolle
Artikel 47 Zusammenarbeit mit assoziierten Drittländern
Artikel 48 Zusammenarbeit des Büros mit dem UNHCR
Artikel 49 Zusammenarbeit mit FRONTEX, der Grundrechte-Agentur und anderen Einrichtungen der Gemeinschaft sowie mit internationalen Organisationen
Artikel 50 Sitzabkommen und Voraussetzungen für die Arbeitsweise des Büros
Artikel 51 Aufnahme der Tätigkeit des Büros
Artikel 52 Inkrafttreten
Finanzbogen
Drucksache 141/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Januar 2009 zu der Umsetzung und Anwendung der Richtlinie 2002/73/EG zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen (2008/2039(INI))
... – Förderung des Dialogs mit den einschlägigen Nichtregierungsorganisationen, um die Einhaltung des Grundsatzes der Gleichbehandlung zu fördern,
Drucksache 724/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Entscheidung Nr. 573/2007/EG zur Einrichtung des Europäischen Flüchtlingsfonds für den Zeitraum 2008 bis 2013 innerhalb des Generellen Programms "Solidarität und Steuerung der Migrationsströme " und zur Aufhebung der Entscheidung 2004/904/EG des Rates KOM (2009) 456 endg.; Ratsdok. 12985/09
... 8. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Kommission, dass für den Erfolg des Neuansiedlungsprogramms - sowohl bei der Festlegung der gemeinsamen Prioritäten als auch der praktischen Kooperation - eine enge Zusammenarbeit mit UNHCR und weiteren mit Neuansiedlungsfragen befassten Nichtregierungsorganisationen wichtig ist. Er gibt aber zu bedenken, dass die wesentlichen Planungs- und Steuerungsentscheidungen den EU-Ratsgremien bzw. den zuständigen nationalen Stellen vorbehalten bleiben müssen. Der Bundesrat weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die konzeptionellen Vorstellungen des UNHCR zum Resettlement teilweise erheblich von denjenigen der Länder abweichen. Dies gilt vor allem für die Frage der Rechtsstellung der aufgenommenen Personen (Flüchtlingsstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention) sowie hinsichtlich der Kriterien für die Auswahl der Personen, die für eine Neuansiedlung in Frage kommen (Integrationsfähigkeit als Auswahlkriterium).
Drucksache 411/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. März 2009 zur Bekämpfung der Genitalverstümmelung bei Frauen in der Europäischen Union (2008/2071(INI))
... R. in der Erwägung, dass die Aktionsplattform der 1994 in Kairo stattgefundenen Internationalen Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung vorsieht, dass die Regierungen Genitalverstümmelungen bei Frauen, dort wo sie bestehen, abschaffen und die Nichtregierungsorganisationen und religiösen Einrichtungen, die sich für die Beseitigung dieser Praktiken einsetzen, unterstützen,
Drucksache 771/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. September 2009 zur Ermordung von Menschenrechtsaktivisten in Russland
... 6. begrüßt die von Präsident Medwedew ergriffene Initiative zur Änderung des Gesetzes über Nichtregierungsorganisationen, durch die einige für russische Nichtregierungsorganisationen geltende Einschränkungen gelockert sowie Schwierigkeiten bei der Registrierung solcher Organisationen beseitigt werden sollen, und erhofft sich erhebliche Verbesserungen;
Drucksache 791/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes (Neufassung) KOM (2009) 551 endg./2; Ratsdok. 14863/1/09
... Beispielsweise haben einzelstaatliche Behörden, die die derzeitige Formulierung breit auslegen, auch Clans und Stämme als Akteure, die Schutz bieten können, in Betracht gezogen, obwohl diese bezüglich ihrer Fähigkeit, Schutz zu bieten, nicht Staaten gleichgestellt werden können. In anderen Fällen haben Behörden Nichtregierungsorganisationen in Bezug auf Frauen, denen die Gefahr einer Genitalverstümmelung oder eines Ehrenmordes droht, als Akteure, die Schutz bieten können, angesehen, obwohl solche Organisationen Opfern von Verfolgung nur vorübergehend Sicherheit bieten oder sogar nur Unterschlupf gewähren können. Um solche Schutzdefizite zu beseitigen und die uneingeschränkte Vereinbarkeit mit der Genfer Flüchtlingskonvention und einen qualitativ besseren und effizienteren Entscheidungsprozess sowie eine konsequente und kohärente Auslegung der verschiedenen Richtlinienbestimmungen zu gewährleisten, werden in dem Vorschlag die Kriterien zur Bewertung der Art des zu gewährenden Schutzes präzisiert.
Drucksache 115/09
Antrag der Länder Baden-Württemberg, Niedersachsen
Entschließung des Bundesrates zum Tierschutz bei der Haltung von Kaninchen zu Erwerbszwecken
... Für die Haltung und Zucht von Kaninchen zu Erwerbszwecken gibt es derzeit lediglich Empfehlungen von verschiedenen Nichtregierungsorganisationen, die sich inhaltlich erheblich unterscheiden und nicht verbindlich sind. Im Hinblick auf die hohe Zahl an Tieren, die zu Erwerbszwecken nach wie vor in Käfigen mit Drahtgitterboden ohne Strukturierung gehalten werden sowie der damit verbundenen möglichen Beeinträchtigungen der Tiere sind daher europaweit einheitliche und rechtsverbindliche Vorgaben zur tiergerechten Haltung erforderlich. Bei der Festlegung der Haltungsanforderungen ist zudem die Tiergesundheit zu beachten.
Drucksache 328/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. März 2009 zum 50. Jahrestag des tibetischen Aufstands und zum Dialog zwischen dem Dalai Lama und der chinesischen Regierung
... 7. fordert die chinesischen Behörden auf, Menschenrechtsexperten der Vereinten Nationen und anerkannten internationalen Nichtregierungsorganisationen ungehinderten Zugang nach Tibet zu gewähren, damit sie die Lage vor Ort untersuchen können;
Drucksache 867/09 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes - Strafbarkeit der Verstümmelung weiblicher Genitalien (... StrÄndG )
... Die Verstümmelung weiblicher Genitalien ist eine schwerwiegende Grundrechtsverletzung an Mädchen und Frauen. Seit 1995 gilt sie auch international als Menschenrechtsverletzung. Davon betroffen sind überwiegend Frauen in Afrika, wo in einzelnen Ländern bis zu 90 Prozent der Frauen beschnitten sind, aber auch in einzelnen Ländern Asiens und Lateinamerikas. In Deutschland sind nach Schätzungen von Nichtregierungsorganisationen ca. 20 000 Frauen von Genitalverstümmelung betroffen. Ungefähr 4 000 Mädchen und Frauen mit Migrationshintergrund sind als gefährdet anzusehen, dieser Praxis, beispielsweise bei einem Ferienaufenthalt im Herkunftsland der Familie, unterworfen zu werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
3 Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes - Strafbarkeit der Verstümmelung weiblicher Genitalien (... StrÄndG)
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
§ 226a Genitalverstümmelung
Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Drucksache 183/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 12. November 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bulgarien über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des grenzüberschreitenden Missbrauchs bei Leistungen und Beiträgen zur sozialen Sicherheit durch Erwerbstätigkeit und von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit sowie bei illegaler grenzüberschreitender Leiharbeit
... Die Politik der Agentur ist auf Prävention, Publizität der Tätigkeit, Entwicklung der integrierten Arbeitsaufsicht, darunter auch Beachtung des Gesetzes über die Beschäftigungsförderung, Zusammenarbeit mit weiteren staatlichen Verwaltungen, Nichtregierungsorganisationen, national repräsentativen gewerkschaftlichen und weiteren Organisationen gerichtet.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Schlussbemerkung
Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bulgarien über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des grenzüberschreitenden Missbrauchs bei Leistungen und Beiträgen zur sozialen Sicherheit durch Erwerbstätigkeit und von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit sowie bei illegaler grenzüberschreitender Leiharbeit
Artikel 1 Zweck des Vertrags
Artikel 2 Räumlicher Geltungsbereich des Vertrags
Artikel 3 Bestimmung der zuständigen Stellen
Artikel 4 Ebenen der Zusammenarbeit
Artikel 5 Formen der Zusammenarbeit
Artikel 6 Ersuchen und unaufgeforderte Mitteilungen
Artikel 7 Kosten
Artikel 8 Datenschutz
Artikel 9 Gemischte Kommission
Artikel 10 Änderung des Vertrags und Anlagen
Artikel 11 Durchführung des Vertrags
Artikel 12 Registrierung des Vertrags
Artikel 13 Inkrafttreten des Vertrags
Artikel 14 Kündigung des Vertrags
Anlage zum Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bulgarien über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des grenzüberschreitenden Missbrauchs bei Leistungen und Beiträgen zur sozialen Sicherheit durch Erwerbstätigkeit und von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit sowie bei illegaler grenzüberschreitender Leiharbeit
A Bundesrepublik Deutschland
I. Darstellung des Zuständigkeitsbereichs der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen der Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 3 Absatz 1 des Vertrags
II. Zentrale Stelle nach Artikel 3 Absatz 2 des Vertrags
B Republik Bulgarien
I. Darstellung des Zuständigkeitsbereichs der Nationalen Einkommensagentur beim Ministerium der Finanzen der Republik
II. Darstellung des Zuständigkeitsbereichs der Exekutivagentur
III. Darstellung des Zuständigkeitsbereichs des Nationalen Versicherungsinstituts der Republik Bulgarien im Sinne des Artikel 4 Absatz 2 und Artikel 1 des Vertrags:
IV. Darstellung des Zuständigkeitsbereichs der Nationalen
V. Zentrale Stellen gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Vertrags
1. Exekutivagentur Zentrale Arbeitsaufsichtsstelle beim Minister für Arbeit und Sozialpolitik der Republik Bulgarien
2. Nationale Einkommensagentur beim Ministerium der Finanzen der Republik Bulgarien
Denkschrift
I. Allgemeines
II. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 809: Entwurf für ein Gesetz zu dem Vertrag vom 12. November 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bulgarien über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des grenzüberschreitenden Missbrauchs bei Leistungen und Beiträgen zur sozialen Sicherheit durch Erwerbstätigkeit und von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit sowie bei illegaler grenzüberschreitender Leiharbeit
Drucksache 855/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Oktober 2009 zum Demokratieaufbau in den Außenbeziehungen der EU
... 9. betont, dass die EU Strategien zur Unterstützung der Entwicklung der Zivilgesellschaft und der demokratischen Strukturen entwickeln muss; spricht sich für die Unterstützung von politischen Stiftungen, Nichtregierungsorganisationen und akademischen Einrichtungen aus, da diese in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle spielen;
Drucksache 724/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Entscheidung Nr. 573/2007/EG zur Einrichtung des Europäischen Flüchtlingsfonds für den Zeitraum 2008 bis 2013 innerhalb des Generellen Programms "Solidarität und Steuerung der Migrationsströme " und zur Aufhebung der Entscheidung 2004/904/EG des Rates
... 8. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Kommission, dass für den Erfolg des Neuansiedlungsprogramms - sowohl bei der Festlegung der gemeinsamen Prioritäten als auch der praktischen Kooperation - eine enge Zusammenarbeit mit UNHCR und weiteren mit Neuansiedlungsfragen befassten Nichtregierungsorganisationen wichtig ist. Er gibt aber zu bedenken, dass die wesentlichen Planungs- und Steuerungsentscheidungen den EU-Ratsgremien bzw. den zuständigen nationalen Stellen vorbehalten bleiben müssen. Der Bundesrat weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die konzeptionellen Vorstellungen des UNHCR zum Resettlement teilweise erheblich von denjenigen der Länder abweichen. Dies gilt vor allem für die Frage der Rechtsstellung der aufgenommenen Personen (Flüchtlingsstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention) sowie hinsichtlich der Kriterien für die Auswahl der Personen, die für eine Neuansiedlung in Frage kommen (Integrationsfähigkeit als Auswahlkriterium).
Drucksache 549/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. Mai 2009 zu der aktiven Eingliederung der aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzten Personen (2008/2335(INI))
... 17. ist der Auffassung, dass im Prozess der Planung und Umsetzung solcher Maßnahmen die Meinung der Betroffenen berücksichtigt werden sollte; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Eigenverantwortung sozialer Nichtregierungsorganisationen zu unterstützen, um ihre Mitwirkung an der Konzeption und Umsetzung von politischen Integrationsmaßnahmen zu erleichtern;
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