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"Notfall"
Drucksache 732/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Bericht der Kommission über die Unionsbürgerschaft 2010: Weniger Hindernisse für die Ausübung von Unionsbürgerrechten KOM (2010) 603 endg.
... Allgemein fällt die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung in der EU jedoch kaum ins Gewicht, sie macht – einschließlich Notfallversorgung 22 – schätzungsweise 1 % der öffentlichen Gesundheitsausgaben aus. Patienten haben nicht immer Zugang zu den einschlägigen Informationen über wesentliche Gesichtspunkte der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung, beispielsweise über ihren Anspruch auf Kostenerstattung für in anderen Mitgliedstaaten geleistete Gesundheitsversorgung. Dies verunsichert die Patienten und führt zu Misstrauen; es hält sie davon ab, ihr Recht auf Gesundheitsversorgung in einem anderen EU-Land wahrzunehmen.
Bericht
1. Einleitung
2. die Alltäglichen Hindernisse für Bürger angehen
2.1. Bürger als Privatpersonen
2.1.1. Ungeklärte Eigentumsrechte bei internationalem Ehepaaren
2.1.2. Bürokratische und teure grenzüberschreitende Anerkennung zivilrechtlicher Dokumente und Schwierigkeiten beim grenzüberschreitenden Zugang zur Justiz
2.1.3. Unzureichender Schutz von Verdächtigten, Beschuldigten und von Verbrechensopfern in Strafsachen
2.1.4. Probleme der Besteuerung in grenzüberschreitenden Situationen insbesondere Fahrzeugregistrierungssteuern
2.1.5. Hindernisse bei der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung für europäische Bürger und bei elektronischen Gesundheitsdiensten eHealth
2.1.6. Unvollständige Umsetzung des Rechts auf konsularischen Schutz für in Drittstaaten in Not geratene Unionsbürger
2.2. Bürger als Verbraucher
2.2.1. Mangelnde Information über die Rechte der Bürger in ihrer Rolle als Passagiere und Urlauber und beim Kauf von Urlaubspaketen und unzureichende Durchsetzung
2.2.2. Fehlen einheitlicher Verbraucherschutzregelungen, mangelnde Kenntnis bestehender Beschwerdemöglichkeiten und unzulängliche Beschwerdemöglichkeiten
2.3. Bürger als Einwohner, Studenten und Berufstätige
2.3.1. Divergierende und inkorrekte Anwendung des EU-Rechts und aufwändige Verwaltungsverfahren – Freizügigkeitshindernisse
2.3.2. Aufwändige und unzuverlässige Verfahren zur Anerkennung von Hochschulabschlüssen und Berufsqualifikationen
2.3.3. Unterschiedliche Sozialversicherungssysteme als Hindernis für die Mobilität von Arbeitnehmern
2.4. Bürger als politische Akteure
2.5. Mangel an leicht zugänglicher Information und Unterstützung für Bürger
2.6. Mangelndes Bewusstsein für die Bedeutung der Unionsbürgerschaft
3. Schlussfolgerungen
Drucksache 873/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen KOM (2010) 781 endg.
... Artikel 11 behält die Anforderungen an die Notfallplanung für Betriebe der oberen Klasse, wie bisher in Artikel 11 der Richtlinie
Drucksache 96/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften
... Die Gewährleistung eines einheitlichen Notdienstes ist eine überragende Aufgabe aller in der gesetzlichen Krankenversicherung Beteiligter. Das größer werdende Angebot von Selektivverträgen und die damit einhergehende Übertragung des Sicherstellungsauftrags von den Kassenärztlichen Vereinigungen auf die an den Selektivverträgen beteiligten Krankenkassen führt zu einer Aufsplitterung des Sicherstellungsauftrags, die für die Notfallversorgung nicht hinnehmbar ist.
1. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 20 Absatz 1 Satz 2a - neu - SGB V
2. Zu Artikel 1 Nummer 02 und 03 - neu - § 73b Absatz 4 Satz 6 und 7 § 73c Absatz 3 Satz 4 und 5 SGB V
3. Zu Artikel 1 Nummer 04 - neu - § 105 Absatz 5 SGB V und
4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a und b - neu - § 171b Absatz 2 Satz 3 - neu - und Absatz 7 SGB V
5. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 207 Absatz 4a Satz 2 SGB V
6. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 217c Absatz 1 Satz 6 SGB V
7. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa1 und aa2 - neu - § 274 Absatz 1 Satz 2 und 3 SGB V
8. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 77 Absatz 1a Satz 4 - neu - SGB IV *
9. Zu Artikel 2a - neu - § 12 Absatz 3 - neu - SVRV *
Artikel 2a Änderung der Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung
10. Zu Artikel 2b - neu - § 46 Absatz 6 Satz 2, 3 und 5 SGB XI
Artikel 2b Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
11. Zu Artikel 3 § 6 Absatz 4 Satz 3 und 4 - neu - BPflV
Artikel 3 Änderung der Bundespflegesatzverordnung
12. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe c § 4 Absatz 2 Satz 5 und 6 - neu - BApO
13. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe c § 4 Absatz 2a Satz 1 BApO
14. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe c § 4 Absatz 2a Satz 6a und 6b - neu - BApO
15. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe c § 4 Absatz 2a Satz 8 BApO
16. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe c § 4 Absatz 2b - neu - BApO
17. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe d § 4 Absatz 3 Satz 2 BApO
18. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe a § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BApO
19. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe b - neu - § 11 Absatz 2 Satz 4 Nummer 2 und 5 - neu - BApO
20. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a § 3 Absatz 2 Satz 6 und 7 - neu - BÄO
21. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a § 3 Absatz 2a Satz 6a, 6b - neu - BÄO
22. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a § 3 Absatz 2a Satz 8 BÄO
23. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a § 3 Absatz 2b - neu - BÄO
24. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe b § 3 Absatz 3 Satz 3 BÄO
25. Zu Artikel 5 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und bb - neu - § 10 Absatz 1 Satz 1 bis 3 - neu -, Satz 4 und 5 BÄO
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
26. Zu Artikel 5 Nummer 3 Buchstabe a1 - neu - § 10 Absatz 2 Satz 2 und 3 BÄO
27. Zu Artikel 5 Nummer 3 Buchstabe b § 10 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 BÄO
28. Zu Artikel 5 Nummer 3 Buchstabe b § 10 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 BÄO
29. Zu Artikel 5 Nummer 3 Buchstabe c - neu - § 10 Absatz 5 Satz 2 BÄO
30. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe a § 2 Absatz 2 Satz 6 und 7 - neu - ZHG
31. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe a § 2 Absatz 2a Satz 6a und 6b - neu - ZHG
32. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe a § 2 Absatz 2a Satz 8 ZHG
33. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe a § 2 Absatz 2b - neu - ZHG
34. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe b § 2 Absatz 3 Satz 3 ZHG
35. Zu Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe a1 - neu - § 13 Absatz 2 Satz 2 und 3 ZHG
36. Zu Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe b § 13 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 ZHG
37. Zu Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe b § 13 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 ZHG
38. Zu Artikel 7 Nummer 1 § 2 Absatz 3 Satz 5 und 6 - neu - KrPflG
39. Zu Artikel 7 Nummer 1 § 2 Absatz 3a Satz 3 KrPflG
40. Zu Artikel 7 Nummer 1 § 2 Absatz 3a Satz 7a und 7b - neu - KrPflG
41. Zu Artikel 7 Nummer 1 § 2 Absatz 3a Satz 9 KrPflG
42. Zu Artikel 7 Nummer 1a - neu - § 2 Absatz 7 - neu - KrPflG
43. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 2 Absatz 2 Satz 5 und 6 - neu - HebG
44. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 2 Absatz 2a Satz 3 HebG
45. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 2 Absatz 2a Satz 7a und 7b - neu - HebG
46. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 2 Absatz 2a Satz 9 HebG
47. Zu Artikel 8 Nummer 1a - neu - § 2 Absatz 6 - neu - HebG
48. Zu Artikel 10 Nummer 1 § 39 Absatz 2 Satz 1 ÄApprO
49. Zu Artikel 11 Nummer 1 § 59 Absatz 2 Satz 1 ZÄPrO
50. Zu den Berufsgesetzen der akademischen Heilberufe allgemein Der Bundesrat bittet erneut um Prüfung, wie die Berufsgesetze der akademischen Heilberufe - Bundes-Apothekerordnung, Bundesärzteordnung,
51. Zu Artikel 14 Absatz 2 Inkrafttreten entfällt bei Ablehnung von Ziffer 8 und 9
Drucksache 549/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Meereskenntnisse 2020 - Meeresbeobachtung und Meeresdaten für intelligentes und nachhaltiges Wachstum KOM (2010) 461 endg.
... - Die Kommission wird dafür Sorge tragen, dass ihre Agenturen regelmäßig Daten veröffentlichen. - Die Kommission fordert auch die Mitgliedstaaten auf, sich anzuschließen und ihre für einen bestimmten Zweck gesammelten Daten – notfalls zeitlich und räumlich aggregiert zur Verfügung zu stellen.
Drucksache 174/10
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit
Verordnung über klinische Prüfungen von Medizinprodukten und zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften
... 1. Angaben zur Eignung der Prüfstelle, bezogen auf die beantragte Prüfung, insbesondere zu der vorhandenen personellen, räumlichen, apparativen und notfallmedizinischen Ausstattung sowie gegebenenfalls zur räumlichen Anbindung an ein Krankenhaus mit Notfallversorgung, ferner Angaben zu den in der Prüfstelle bereits durchgeführten, laufenden und geplanten klinischen Studien unter Angabe des Anwendungsbereiches,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung über klinische Prüfungen von Medizinprodukten (MPKPV)
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Kennzeichnung
§ 3 Antragstellung
§ 4 Ergänzende Informationen der Genehmigungsbehörden
§ 5 Bewertungsverfahren
§ 6 Genehmigungsverfahren
§ 7 Verfahren bei klinischen Prüfungen und Leistungsbewertungsprüfungen von Medizinprodukten mit geringem Sicherheitsrisiko
§ 8 Änderungen
§ 9 Anforderungen an Prüfer
§ 10 Durchführung der klinischen Prüfung und Leistungsbewertungsprüfung
§ 11 Überwachung
Artikel 2 Änderung der Medizinprodukte-Verordnung
Artikel 3 Änderung der Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung
Artikel 4 Änderung der Medizinprodukte-Gebührenverordnung
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Ausgangslage
2. Überblick über die Regelungen
3. Gleichstellungspolitische Bedeutung
4. Kosten
4.1 Kosten der öffentlichen Haushalte
4.2 Sonstige Kosten
4.3 Bürokratiekosten
1. der Wirtschaft
2. für Bürgerinnen und Bürger
3. für die Verwaltung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 2
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Absatz 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu § 4
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Absatz 5
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 5
Zu Nummer 7
Zu Absatz 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 4
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
4 Personalbedarfsberechnung
4 Kostenberechnung
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1153: Verordnung Zweite Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften
Drucksache 155/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
... 2. Planung und Koordinierung der Aufsichtstätigkeiten im Rahmen der laufenden Aufsicht sowie in Krisensituationen, insbesondere bei widrigen Entwicklungen bei Instituten oder an den Finanzmärkten. Die Bundesanstalt und, soweit sie im Rahmen dieses Gesetzes tätig wird, die Deutsche Bundesbank arbeiten hierbei soweit erforderlich mit den jeweils zuständigen Stellen der anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums zusammen. Im Rahmen der laufenden Aufsicht umfasst die Zusammenarbeit insbesondere die laufende Überwachung des Risikomanagements der Institute, grenzüberschreitende Prüfungen, Maßnahmen bei organisatorischen Mängeln nach § 45b, die Offenlegung durch die Institute und die in Anhang V der Bankenrichtlinie genannten technischen Vorgaben für die Organisation und Behandlung von Risiken. In Krisensituationen, insbesondere bei widrigen Entwicklungen in Instituten oder an den Finanzmärkten, schließt die Zusammenarbeit die Anordnung von Maßnahmen nach den §§ 45 bis 46b, die Ausarbeitung gemeinsamer Bewertungen, die Durchführung von Notfallkonzepten und die Kommunikation mit der Öffentlichkeit ein.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Kreditwesengesetzes
§ 1b Begriffsbestimmungen für Verbriefungen
§ 8e Aufsichtskollegien
§ 18a Verbriefungen
§ 18b Organisatorische Vorkehrungen bei Verbriefungen
§ 24b Teilnahme an Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und abrechnungssystemen sowie interoperablen Systemen
§ 64m Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
Artikel 2 Änderung der Insolvenzordnung
Artikel 3 Änderung des Pfandbriefgesetzes
Abschnitt 5 Schutz vor Zwangsvollstreckung; Trennungsprinzip bei Insolvenz der Pfandbriefbank
§ 29 Schutz vor Zwangsvollstreckung, Arresten und Aufrechnung
§ 30 Trennungsprinzip bei Insolvenz der Pfandbriefbank; Sachwalterernennung
Artikel 4 Änderung der Pfandbrief-Barwertverordnung
Artikel 5 Änderung des Handelsgesetzbuchs
Artikel 6 Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch
Einunddreißigster Abschnitt Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
Artikel 69
Artikel 7 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
Artikel 8 Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Artikel 9 Änderung des Schuldverschreibungsgesetzes
Artikel 10 Änderung des Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung
Artikel 11 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung
II. Sachverhalt und Notwendigkeit
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
1. Änderung der Großkreditvorschriften zur besseren Erfassung von Konzentrationsrisiken
2. Einheitliche Prinzipien für die Anerkennung von hybriden Kapitalbestandteilen als Kernkapital
3. Stärkung der Zusammenarbeit der europäischen Aufsichtsbehörden
4. Verbriefungen und Verschärfung der Offenlegungsanforderungen
5. Änderungen des Pfandbriefgesetzes PfandBG
6. Verbesserung der Liquiditätssteuerung der Institute
V. Finanzielle Auswirkungen
VI. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe j
Zu Buchstabe j
Zu Buchstabe j
Zu Buchstabe j
Zu Buchstabe j
Zu Buchstabe k
Zu Buchstabe k
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu § 18a
Zu § 18b
Zu Nummer 19
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Nummer 41
Zu Nummer 42
Zu Nummer 43
Zu Nummer 44
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 16
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Anlage 1 Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1145: Gesetz zur Umsetzung der geänderten Richtlinien über die Wirksamkeit von Abrechnungen in Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen und über Finanzsicherheiten im Hinblick auf verbundene Systeme und Kreditforderungen
Anlage 2 Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1236: Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
Anlage 3 Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) vom 15. März 2010 zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
Drucksache 460/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein europäischer Raum der Straßenverkehrssicherheit - Leitlinien für die Politik im Bereich der Straßenverkehrssicherheit 2011 - 2020 KOM (2010) 389 endg.
... Ziel 6: Notfalldienste und Dienste für die Betreuung von Verletzten verbessern
3 Einleitung
2. Ex-Post-Evaluierung des dritten Europäischen Aktionsprogramms für Straßenverkehrssicherheit
3. Grundsätze und Zielvorgaben
3.1. Grundsätze
Die höchsten Standards für die Straßenverkehrssicherheit in ganz Europa anstreben
Ein integriertes Konzept für Sicherheit im Straßenverkehr
Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und geteilte Verantwortung
3.2. Zielvorgabe
4. Strategische Ziele
Ziel 1: Verkehrserziehung und Fahrausbildung/Fahrtraining der Straßenverkehrsteilnehmer verbessern
• Lernen vor der Führerscheinprüfung
• Führerscheinprüfung
• Fahrtraining nach dem Führerscheinerwerb
Ziel 2: Straßenverkehrsvorschriften verstärkt durchsetzen
• Grenzüberschreitender Informationsaustausch auf dem Gebiet der Straßenverkehrssicherheit
• Durchsetzungskampagnen
• Fahrzeugtechnik zur Unterstützung der Durchsetzung
• Nationale Durchsetzungsziele
Ziel 3: Sicherere Straßenverkehrsinfrastruktur
Ziel 4: Sicherere Fahrzeuge
• Heutige Fahrzeuge
• Fahrzeuge der Zukunft
Ziel 5: Nutzung moderner Technologie für mehr Sicherheit im Straßenverkehr fördern
Ziel 6: Notfalldienste und Dienste für die Betreuung von Verletzten verbessern
Ziel 7: Schwächere Straßenverkehrsteilnehmer schützen
• Motorisierte Zweiräder
• Fußgänger und Radfahrer
• Ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen
5. Umsetzung der Leitlinien für die Europäische Politik im Bereich der Straßenverkehrssicherheit 2011-2020
5.1 Verbesserung des Einsatzes aller Beteiligten durch eine stärkere Regelung
• Vorrang für die Durchführung der EU-Rechtsvorschriften im Bereich der Straßenverkehrssicherheit
• Schaffung eines Rahmens für die offene Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission
5.2 Gemeinsame Instrumente für die fortlaufende Beobachtung und Bewertung der Effizienz der Politik im Bereich der Straßenverkehrssicherheit
• Verbesserung der fortlaufenden Beobachtung durch Datenerhebung und -analyse
• Das Verständnis von Unfällen und Risiken verbessern
6. Schlussfolgerung
Drucksache 490/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Post- und Telekommunikationssicherstellungsrechts und zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften
... a) internationaler Vereinbarungen zur Notfallbewältigung,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
G. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Sicherstellung von Postdienstleistungen und Telekommunikationsdiensten in besonderen Fällen (Post- und Telekommunikationssicherstellungsgesetz – PTSG)
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Postsicherstellungspflicht; Postbevorrechtigte
§ 3 Umsetzung der Postbevorrechtigung
§ 4 Unterstützung der Feldpost
§ 5 Telekommunikationssicherstellungspflicht
§ 6 Telekommunikationsbevorrechtigung
§ 7 Umsetzung der Telekommunikationsbevorrechtigung
§ 8 Auskunfts- und Mitwirkungspflichten
§ 9 Entgelte; Entschädigung
§ 10 Kontrolle und Durchsetzung von Verpflichtungen
§ 11 Bußgeldvorschriften
§ 12 Übergangsvorschriften
Artikel 2 Folgeänderungen
Artikel 3 Änderung des Telekommunikationsgesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
1. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzentwurfs
2. Zugrunde liegender Sachverhalt
3. Andere Lösungsmöglichkeiten / Erledigung durch Private
4. Informationspflichten
5. Befristung
6. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
7. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
8. Änderungen zur geltenden Rechtslage
9. Gesetzesfolgen
9.1 Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
9.2 Kosten für die Wirtschaft und Auswirkungen auf das Preisniveau
9.3 Bürokratiekosten
9.4 Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit
10. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen
11. Gesetzgebungskompetenz
Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nr. 1
Zu Nr. 4
Zu Nr. 4
Zu Nr. 4
Zu Nr. 5
Zu Nr. 6
Zu Nr. 7
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1181: Gesetz zur Neuregelung des Post- und Telekommunikationssicherstellungsrechts und zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften
Drucksache 664/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Zentralbank: Ein EU-Rahmen für Krisenmanagement im Finanzsektor KOM (2010) 579 endg.
... Um zu gewährleisten, dass Institute rechtzeitig Schritte unternehmen, um Problemen frühzeitig entgegenzuwirken, sollten die unter den Rahmen fallenden Banken und Wertpapierfirmen verpflichtet werden, der Aufsichtsbehörde auf Verlangen einen Plan vorzulegen, aus dem hervorgeht, welche Maßnahmen sie in einer bestimmten finanziellen Notlage zu ihrer Sanierung einleiten würden. Dieser neu eingeführten Pflicht müsste ein Institut nachkommen, wenn es die Solvenzanforderungen der CRD oder etwaige andere künftige Liquiditätsanforderungen nicht erfüllt. Dieser Plan dürfte sich in den meisten Fällen auf die im Sanierungsplan des Unternehmens dargelegten Notfallmaßnahmen stützen und diese umsetzen.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Geltungsbereich Ziele
3. Hauptelemente des Rahmens
3.1. Für das Krisenmanagement zuständige Behörden
3.2. Präparativ- und Präventivmaßnahmen
Verstärkte Beaufsichtigung
Übertragbarkeit von Aktiva
Sanierungs - und Abwicklungspläne
5 Präventivbefugnisse
3.3. Auslöser
Auslöser für die Abwicklung
3.4. Frühzeitiges Eingreifen
Befugnisse der Aufsichtsbehörden
Umsetzung von Sanierungsplänen
5 Sonderverwalter
3.5. Abwicklung
Abwicklung und Insolvenz
3.6. Abschreibung von Schulden
4. Grenzübergreifende Koordinierung des Krisenmanagements
4.1. Koordinierte Abwicklung von EU-Bankengruppen
4.2. Rahmen für die Koordinierung mit Drittländern
4.3. Rolle der europäischen Aufsichtsbehörden bei der Krisenbewältigung
5. Abwicklungsfinanzierung
5.1. Nutzung der Abwicklungsfonds
5.2. Abwicklungsfonds und Einlagensicherungssysteme
5.3. Gestaltung der Abwicklungsfonds
5.4. Größe der Fonds
6. weitere Schritte Künftige Arbeiten
6.1. Weitere Schritte: Koordinierungsrahmen 2011
6.2. Künftige Arbeiten
Insolvenzrahmen mittelfristig
Integrierter Rahmen längerfristig
7. Schlussfolgerung
Drucksache 443/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den gewerbsmäßigen grenzüberschreitenden Straßentransport von Euro-Bargeld zwischen Mitgliedstaaten der Euro-Zone KOM (2010) 377 endg.
... (1) In Abweichung von der allgemeinen Regelung kann ein Mitgliedstaat in einer Notfallsituation, in der die Sicherheit von Geldtransporten ernsthaft bedroht ist, vorübergehende Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, die über die hier vorgesehenen Maßnahmen hinausgehen. Diese vorübergehenden Maßnahmen müssen alle Geldtransporte im gesamten Hoheitsgebiet des Landes oder in Landesteilen betreffen, dürfen maximal vier Wochen gelten und sind der Kommission unverzüglich mitzuteilen. Die Kommission sorgt auf geeignetem Wege für eine umgehende Veröffentlichung dieser Maßnahmen.
Vorschlag
Begründung
1. Inhalt des Vorschlags
2. Ergebnisse der Konsultationen von Interessenträgern Folgenabschätzung
3. Erläuterung der Hauptmerkmale der vorgeschlagenen Regelung
4. Rechtliche Aspekte
Vorschlag
Abschnitt 1 Gemeinsame Vorschriften für grenzüberschreitende Strassentransporte von Euro-Bargeld im Allgemeinen
Artikel 1 Begriffsbestimmungen
Artikel 2 Ausschlüsse
Artikel 3 Abfahrtsort, Höchstdauer und Zahl der Bargeldzustellungen/-abholungen
Artikel 4 Lizenz für grenzüberschreitende Geldtransporte
Artikel 5 CIT-Sicherheitspersonal
Artikel 6 Führen von Waffen
Artikel 7 Ausrüstung des Fahrzeugs
Artikel 8 Rolle der nationalen Polizeikräfte
Artikel 9 Sicherheitsvorschriften für die Standorte von Bargeldzustellungen/-abholungen im (in den) Aufnahmemitgliedstaat(en)
Artikel 10 Einziehung neutralisierter Banknoten
Artikel 11 Gegenseitige Unterrichtung
Artikel 12 Mitteilung vor Beginn des grenzüberschreitenden Transports
Abschnitt 2 Besondere Vorschriften für die einzelnen Transportarten
Artikel 13 Transport von Banknoten in einem unauffälligen, ungepanzerten Fahrzeug mit IBNS
Artikel 14 Transport von Banknoten in einem ungepanzerten Fahrzeug mit deutlichem Hinweis auf IBNS-Ausrüstung
Artikel 15 Transport von Banknoten in einem kabinengepanzerten Fahrzeug mit IBNS
Artikel 16 Transport von Banknoten in einem voll gepanzerten Fahrzeug ohne IBNS
Artikel 17 Transport von Banknoten in einem voll gepanzerten Fahrzeug mit IBNS
Artikel 18 Transport von Münzen in einem ungepanzerten Fahrzeug
Artikel 19 Transport von Münzen in einem kabinengepanzerten Fahrzeug
Artikel 20 Nationale Ausnahmeregelungen
Abschnitt 3 Schlussbestimmungen
Artikel 21 Kontrolle
Artikel 22 Sanktionen
Artikel 23 Sicherheitsmaßnahmen für Notfälle
Artikel 24 Entlohnung des grenzüberschreitende Geldtransporte durchführenden CIT-Personals
Artikel 25 Ausschuss für grenzüberschreitende Transporte von Euro-Bargeld
Artikel 26 Überprüfung
Artikel 27 Änderung der technischen Vorschriften
Artikel 28 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 29 Widerruf der Befugnisübertragung
Artikel 30 Einwände gegen delegierte Rechtsakte
Artikel 31 Inkrafttreten
Anhang I Sicherheitsmerkmale der Lizenz für grenzüberschreitende Geldtransporte
Anhang II Muster für die Lizenz für grenzüberschreitende Geldtransporte
Allgemeine Bestimmungen
Anhang III Iintelligentes Banknotenneutralisierungssystem (IBNS)
I. Definitionen und allgemeine Bestimmungen
II. IBNS-Zulassungsverfahren
i Hauptfunktionen des Überwachungssystems
ii Ort der Programmierung des Systems und Einflussnahme der CIT-Sicherheitskräfte auf den Betrieb des IBNS
iii Ort, an dem das IBNS geöffnet werden kann bei End-to-End-Systemen
III. Testverfahren
a Test der Widerstandsfähigkeit des IBNS bei verschiedenen Angriffszenarien
b Wirksamkeit der Neutralisierung der Banknoten
c Inhalt der Widerstandstests bei Reinigung der Banknoten für IBNS mit Einfärbetechnik
Anhang IV IBNS-Piktogramme
Anhang V Piktogramm für ausschliesslich Münzen Transportierende CIT-Fahrzeuge
Anhang VIInhalt der Grundausbildung für CIT-Personal, das grenzüberschreitende Geldtransporte durchführt
Anhang VII Gemeinsame Referenzniveaus des Europarats
Drucksache 456/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Neufassung der Gefahrstoffverordnung und zur Änderung sprengstoffrechtlicher Verordnungen
... "(1) Um die Gesundheit und die Sicherheit der Beschäftigten bei Betriebsstörungen, Unfällen oder Notfällen zu schützen, hat der Arbeitgeber rechtzeitig die Notfallmaßnahmen festzulegen, die beim Eintreten eines derartigen Ereignisses zu ergreifen sind. Dies schließt die Bereitstellung angemessener Erste-Hilfe-Einrichtungen und die Durchführung von Sicherheitsübungen in regelmäßigen Abständen ein.
1. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Satz 1 GefStoffV
2. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 4 GefStoffV
3. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 8 Satz 1 GefStoffV
4. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 7 Satz 1 GefStoffV
5. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Satz 1 GefStoffV
6. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 5 Satz 2 - neu - GefStoffV
7. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 7 Satz 1 GefStoffV
8. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 1 GefStoffV
9. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 4 Satz 2 GefStoffV
10. Zu Artikel 1 § 12 GefStoffV
§ 12 Tätigkeiten mit explosionsgefährlichen Stoffen und organischen Peroxiden
11. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 bis 3 GefStoffV
Begründung
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
12. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 3 Nummer 3 GefStoffV
13. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 3 Nummer 4, § 22 Absatz 1 Nummer 28 - neu - GefStoffV
Zu a:
Zu b:
14. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 3 Satz 2 GefStoffV
15. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 1 Satz 2 GefStoffV
16. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Nummer 3a - neu - GefStoffV
17. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Nummer 15a - neu - GefStoffV
18. Zu Artikel 1 Anhang I Nummer 2.1 Satz 3 GefStoffV
19. Zu Artikel 1 Anhang I Nummer 4.4.4 Absatz 2 Warnzeichen GefStoffV
20. Zu Artikel 1 Anhang II Nummer 1 Absatz 1 GefStoffV
21. Zu Artikel 1 Anhang II Nummer 5 Absatz 4 - neu - GefStoffV
22. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 2 der 2. SprengV
§ 2 Allgemeine Anforderungen
23. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe k Doppelbuchstabe bb Anhang Nummer 2.2.5 Absatz 4 der 2. SprengV
24. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe t bis v Anhang Nummer 4.1 bis 4.3 der 2. SprengV In Artikel 2 Nummer 5 sind Buchstabe t bis v wie folgt zu fassen:
Zu Buchstabe u
25. Zu Artikel 2 Nummer 7 Buchstabe c Anhang Anlage 2 Tabelle 5 der 2. SprengV
26. Zu Artikel 2 Nummer 7 Buchstabe e Anhang Anlage 2 Tabelle 7 der 2. SprengV
27. Zu Artikel 2 Nummer 11 Anhang Anlagen 6 und 7 der 2. SprengV
28. Zu Artikel 3 Nummer 1a - neu - § 8 Satz 2 der 1. SprengV
29. Zu Artikel 3 Nummer 2a - neu - § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 der 1. SprengV
30. Zu Artikel 3 Nummer 3a - neu - § 47 Nummer 3 der 1. SprengV
31. Zu Artikel 3 Nummer 3a - neu - § 47 Nummer 4 der 1. SprengV
1. Zur Gefahrstoffverordnung insgesamt
2. Zur langfristigen Aufbewahrung von Expositionsdaten
3. Zu § 15 Absatz 5 GefStoffV
4. Zur Verwendung von dichlormethanhaltigen Farbabbeizmitteln
Drucksache 591/1/10
... bis auf Weiteres auszusetzen. Desweiteren ist die Agrarministerkonferenz der Auffassung, dass der Rechtsbereich der Ernährungsnotfallvorsorge einer Überprüfung bedarf. Sie beauftragte daher die für die Ernährungsnotfallvorsorge zuständigen Abteilungsleiter des Bundes und der Länder, Vorschläge für eine generelle Verschlankung der Normen mit dem Ziel der Entlastung der Unternehmer und der Verwaltung auszuarbeiten und der Agrarministerkonferenz bis zur Herbst-AMK 2011 vorzulegen.
Drucksache 267/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates über die Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union: Teil I der integrierten Leitlinien zu Europa 2020 SEK(2010) 488 endg.
... " sowie die Errichtung eines Notfallfonds für die Eurozone misst der Bundesrat namentlich der Leitlinie 1: Gewährleistung der Qualität und langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen eine große Rolle zu. Danach sollen die Mitgliedstaaten Strategien zur Konsolidierung ihrer Haushalte auf der Grundlage des Stabilitäts- und Wachstumspakts umsetzen. Der Bundesrat teilt auch die Vorstellung der Kommission, dass möglichst bald mit der Konsolidierung des Haushalts begonnen werden sollte und die mittelfristigen Haushaltsziele erreicht werden sollten.
Vorschlag
Zu Leitlinie 1:
Zu Leitlinien 2 und 3:
Zu Leitlinie 2:
Zu Leitlinie 3:
Zu Leitlinie 4:
Zu Leitlinie 5:
Zu Leitlinie 6:
Zu Leitlinien 5 und 6:
Zu Leitlinie 7:
Zu Leitlinie 8:
Zu Leitlinien 8 und 9:
Zu Leitlinie 9:
Zu Leitlinie 10:
2 Weiteres:
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 804/10
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Zehnte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
... "Dexamethason und seine Ester – ausgenommen Dexamethasondihydrogenphosphat zur einmaligen parenteralen Anwendung in wässriger Lösung in Ampullen/Fertigspritzen mit 40 mg Wirkstoff und bis zu maximal 3 Packungseinheiten (entsprechend 120 mg Wirkstoff) für die Notfallbehandlung schwerer anaphylaktischer Reaktionen beim Menschen nach Neuraltherapie bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes –".
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Zehnte Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Zehnte Verordnung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe j
Zu den Positionen
Zur Position Eltrombopag
Zur Position Pazopanib
Zur Position Pseudoephedrin
Zur Position Roflumilast
Zu Buchstabe k
Zu Buchstabe l
Zu Artikel 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1488: Zehnte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (BMG)
Drucksache 313/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Verstärkung der wirtschaftspolitischen Koordinierung KOM (2010) 250 endg.
... Dagegen müssen Optionen geprüft werden, wie notfalls eine Staatsinsolvenz für Euro-Mitgliedstaaten unter Einbeziehung der Gläubiger (z.B. durch einen Forderungsverzicht oder einen Rangrücktritt) geregelt werden kann bzw. ein Staat als Ultima Ratio aus der Währungsunion ausgeschlossen werden kann. Für künftige vergleichbare Fälle müssen klare Verfahrensregeln geschaffen werden. Innerhalb dieses Verfahrens darf es keinen automatisierten Anspruch auf Hilfen der anderen Länder geben. Es müssen dabei die Interessen nicht nur der Schuldnerländer, sondern der Gesamtheit der Eurogruppe Berücksichtigung finden.
Drucksache 460/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein europäischer Raum der Straßenverkehrssicherheit - Leitlinien für die Politik im Bereich der Straßenverkehrssicherheit 2011 - 2020 KOM (2010) 389 endg.
... 22. Der Bundesrat teilt die Absicht der Kommission, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten die Notfalldienste und Dienste für die Betreuung von Verletzten zu verbessern.
Drucksache 701/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Auf dem Weg zu einer verstärkten europäischen Katastrophenabwehr - die Rolle von Katastrophenschutz und humanitärer Hilfe KOM (2010) 600 endg.
... - Aufbau einer europäischen Notfallabwehrkapazität auf der Grundlage im Voraus bereitgestellter Ressourcen der Mitgliedstaaten und im Voraus vereinbarter Notfallpläne, - Errichtung eines Europäischen Notfallabwehrzentrums als operative Schnittstelle zwischen Katastrophenhilfe und den Koordinierungsinstrumenten der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP),
Drucksache 772/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: EU-Strategie der inneren Sicherheit - Fünf Handlungsschwerpunkte für mehr Sicherheit in Europa KOM (2010) 673 endg.
... Spätestens 2013 soll die EU über ein Zentrum für Cyberkriminalität verfügen, das in den bestehenden institutionellen Rahmen integriert werden und es den Mitgliedstaaten und den Organen der EU erlauben soll, operationelle und analytische Kapazitäten für einschlägige Ermittlungen aufzubauen und die Zusammenarbeit mit internationalen Partnern zu verstärken. 23 Durch das Zentrum sollen die Bewertung und Überwachung der vorhandenen Präventions- und Ermittlungsmaßnahmen verbessert, die Entwicklung von Ausbildungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen für die Strafverfolgungs- und Justizbehörden unterstützt, für eine Zusammenarbeit mit der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA) gesorgt und eine Verbindung zu einem Netz nationaler/staatlicher Computer- Notfallteams hergestellt werden. Das Zentrum für Cyberkriminalität sollte zur Zentralstelle für die Bekämpfung der Cyberkriminalität in der EU werden.
1. Das Europäische Sicherheitsmodell: Gemeinsam Europa sicherer machen
2. Fünf strategische Ziele für die Innere Sicherheit
Ziel 1: Schwächung internationaler krimineller Netzwerke
Maßnahme 1: Aufdeckung und Zerschlagung krimineller Netzwerke
Maßnahme 2: Schutz der Wirtschaft vor krimineller Infiltration
Maßnahme 3: Einziehung von Erträgen aus Straftaten
Ziel 2: Maßnahmen gegen Terrorismus, Radikalisierung und die Rekrutierung von Terroristen
Maßnahme 1: Einbindung der Bevölkerung in die Verantwortung zur Verhinderung von Radikalisierung und Rekrutierung von Terroristen
Maßnahme 2: Unterbindung der Geld- und Materialbeschaffung durch Terroristen und Überwachung ihrer Transaktionen
Maßnahme 3: Schutz der Verkehrsträger
Ziel 3: Besserer Schutz der Bürger und Unternehmen im Cyberspace
Maßnahme 1: Aufbau von Kapazitäten bei der Strafverfolgung und in der Justiz
Maßnahme 2: Zusammenarbeit mit der Industrie zur Aktivierung und zum Schutz der Bürger
Maßnahme 3: Verbesserung des Reaktionsvermögens gegenüber Cyberangriffen
Ziel 4: Erhöhung der Sicherheit durch Maßnahmen an den Außengrenzen
Maßnahme 1: Volle Ausschöpfung des EUROSUR-Potenzials
Maßnahme 2: Verstärkung des Frontex-Beitrags zur Kriminalitätsbekämpfung an den Außengrenzen
Maßnahme 3: Gemeinsames Risikomanagement für den die EU-Außengrenzen überschreitenden Warenverkehr
Maßnahme 4: Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden
Ziel 5: Verbesserung der Widerstandsfähigkeit Europas gegenüber Krisen und Katastrophen
Maßnahme 1: Anwendung der Solidaritätsklausel
Maßnahme 2: Entwicklung einer Bedrohung s- und Risikobewertung smethode, die allen Gefahren Rechnung trägt
Maßnahme 3: Vernetzung der verschiedenen Lagebeobachtungszentren
Maßnahme 4: Aufbau europäischer Notfallabwehrkapazitäten für den Katastrophenfall
3. Umsetzung der Strategie
4 Umsetzung
Überwachung und Bewertung
Abschliessende Bemerkungen
Drucksache 762/10
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzierungsgesetz - GKV-FinG)
... c) In der Fußnote 2 zur neuen laufenden Nummer 5 werden die Wörter "sowie insbesondere des Abschlags wegen Nichtteilnahme an der Notfallversorgung" gestrichen.
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 87d Vergütung vertragsärztlicher Leistungen in den Jahren 2011 und 2012
§ 221b Leistungen des Bundes für den Sozialausgleich
§ 241 Allgemeiner Beitragssatz
§ 242a Durchschnittlicher Zusatzbeitrag
§ 242b Sozialausgleich
§ 243 Ermäßigter Beitragssatz
Artikel 2 Weitere Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 2a Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 6 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
Artikel 7 Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes
Artikel 8 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
Artikel 9 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 10 Änderung der Bundespflegesatzverordnung
Artikel 11 Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung
§ 11b Meldung von Arbeitsentgelten bei Mehrfachbeschäftigung sowie bei Bezug von weiteren beitragspflichtigen Einnahmen
Artikel 12 Änderung der Beitragsverfahrensverordnung
Artikel 13 Aufhebung der GKV-Beitragssatzverordnung
Artikel 14 Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung
Artikel 15 Inkrafttreten
Drucksache 96/10 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften
... Die Gewährleistung eines einheitlichen Notdienstes ist eine überragende Aufgabe aller in der gesetzlichen Krankenversicherung Beteiligter. Das größer werdende Angebot von Selektivverträgen und die damit einhergehende Übertragung des Sicherstellungsauftrags von den Kassenärztlichen Vereinigungen auf die an den Selektivverträgen beteiligten Krankenkassen führt zu einer Aufsplitterung des Sicherstellungsauftrags, die für die Notfallversorgung nicht hinnehmbar ist.
1. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 20 Absatz 1 Satz 2a - neu - SGB V
2. Zu Artikel 1 Nummer 02 und 03 - neu - § 73b Absatz 4 Satz 6 und 7 und § 73c Absatz 3 Satz 4 und 5 SGB V
3. Zu Artikel 1 Nummer 04 - neu - § 105 Absatz 5 SGB V und Artikel 14 Absatz 2 Inkrafttreten
4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a und b - neu - § 171b Absatz 2 Satz 3 - neu - und Absatz 7 SGB V
5. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 207 Absatz 4a Satz 2 SGB V
6. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 217c Absatz 1 Satz 6 SGB V
7. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa1 und aa2 - neu - § 274 Absatz 1 Satz 2 und 3 SGB V
8. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 77 Absatz 1a Satz 4 - neu - SGB IV
9. Zu Artikel 2a - neu - § 12 Absatz 3 - neu - SVRV
'Artikel 2a Änderung der Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung
10. Zu Artikel 2b - neu - § 46 Absatz 6 Satz 2, 3 und 5 SGB XI
'Artikel 2b Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
11. Zu Artikel 3 § 6 Absatz 4 Satz 3 und 4 - neu - BPflV
'Artikel 3 Änderung der Bundespflegesatzverordnung
12. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe c § 4 Absatz 2 Satz 5 und 6 - neu - BApO
13. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe c § 4 Absatz 2a Satz 1 BApO
14. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe c § 4 Absatz 2a Satz 6a und 6b - neu - BApO
15. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe c § 4 Absatz 2a Satz 8 BApO
16. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe c § 4 Absatz 2b - neu - BApO
17. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe d § 4 Absatz 3 Satz 2 BApO
18. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe a § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BApO In Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe a ist in § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 die Angabe § 4 Absatz 2a durch die Angabe § 4 Absatz 2 oder 2a zu ersetzen.
19. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe b - neu - § 11 Absatz 2 Satz 4 Nummer 2 und 5 - neu - BApO
20. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a § 3 Absatz 2 Satz 6 und 7 - neu - BÄO
21. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a § 3 Absatz 2a Satz 6a und 6b - neu - BÄO
22. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a § 3 Absatz 2a Satz 8 BÄO
23. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a § 3 Absatz 2b - neu - BÄO
24. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe b § 3 Absatz 3 Satz 3 BÄO
25. Zu Artikel 5 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und bb - neu - § 10 Absatz 1 Satz 1 bis 3 - neu -, Satz 4 und 5 BÄO
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
26. Zu Artikel 5 Nummer 3 Buchstabe a1 - neu - § 10 Absatz 2 Satz 2 und 3 BÄO
27. Zu Artikel 5 Nummer 3 Buchstabe b § 10 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 BÄO
28. Zu Artikel 5 Nummer 3 Buchstabe b § 10 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 BÄO
29. Zu Artikel 5 Nummer 3 Buchstabe c - neu - § 10 Absatz 5 Satz 2 BÄO
30. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe a § 2 Absatz 2 Satz 6 und 7 - neu - ZHG
31. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe a § 2 Absatz 2a Satz 6a und 6b - neu - ZHG
32. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe a § 2 Absatz 2a Satz 8 ZHG
33. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe a § 2 Absatz 2b - neu - ZHG
34. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe b § 2 Absatz 3 Satz 3 ZHG
35. Zu Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe a1 - neu - § 13 Absatz 2 Satz 2 und 3 ZHG
36. Zu Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe b § 13 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 ZHG
37. Zu Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe b § 13 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 ZHG
38. Zu Artikel 7 Nummer 1 § 2 Absatz 3 Satz 5 und 6 - neu - KrPflG
39. Zu Artikel 7 Nummer 1 § 2 Absatz 3a Satz 3 KrPflG
40. Zu Artikel 7 Nummer 1 § 2 Absatz 3a Satz 7a und 7b - neu - KrPflG
41. Zu Artikel 7 Nummer 1 § 2 Absatz 3a Satz 9 KrPflG
42. Zu Artikel 7 Nummer 1a - neu - § 2 Absatz 7 - neu - KrPflG
43. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 2 Absatz 2 Satz 5 und 6 - neu - HebG
44. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 2 Absatz 2a Satz 3 HebG
45. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 2 Absatz 2a Satz 7a und 7b - neu - HebG
46. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 2 Absatz 2a Satz 9 HebG
47. Zu Artikel 8 Nummer 1a - neu - § 2 Absatz 6 - neu - HebG
48. Zu Artikel 10 Nummer 1 § 39 Absatz 2 Satz 1 ÄApprO
49. Zu Artikel 11 Nummer 1 § 59 Absatz 2 Satz 1 ZÄPrO
51. Zu Artikel 14 Absatz 2 Inkrafttreten
Drucksache 873/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen KOM (2010) 781 endg.; Ratsdok. 18257/10
... /EG bestimmt, "dass die von dem Mitgliedstaat hierzu benannten Behörden einen externen Notfallplan für Maßnahmen außerhalb des Betriebs erstellen".
Zur Vorlage insgesamt
Zur Anpassung an den AEUV
Zu Artikel 23
Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 9
Zu Artikel 9
Zu Artikel 11
Begründung
Zu Artikel 12
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Artikel 14
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Artikel 17
Zu Artikel 19
Zu Artikel 19
Zu Artikel 20
Zu Artikel 21
Zu Anhang I
Zu Anhang V Teil 1 Nummer 6
Zu Anhang V Teil 2 Nummer 1
Zur Qualität der Übersetzung
Drucksache 262/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2006/25/EG zum Schutz der Arbeitnehmer vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung und zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen
... ", die ausschließlich für den Notfall konzipiert und ausschließlich im Notfall benutzt werden,"
1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 11 Satz 2 OStrV
2. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Satz 4 OStrV
3. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 4 Satz 4 - neu - OStrV
4. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 2 - neu - , § 11 Absatz 1 Nummer 4a - neu - OStrV
5. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 3 OStrV
6. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 2 OStrV
7. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 1 OStrV
8. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 2 Absatz 8 Satz 2 LärmVibrationsArbSchV
9. Zu Artikel 3 Nummer 8 § 15 Absatz 1 Satz 1 LärmVibrationsArbSchV
10. Zu Artikel 3 Nummer 9 Anhang Ziffer 2.1 Satz 1 LärmVibrationsArbSchV
11. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 3 Absatz 1 Satz 4 ArbStättV
12. Zu Artikel 4 Nummer 6 Buchstabe a § 7 Absatz 1 Satz 1 ArbStättV
13. Zu Artikel 4 Nummer 6a - neu - § 8 Absatz 2 ArbStättV
14. Zu Artikel 4 Nummer 8 Buchstabe d1 - neu - Anhang Ziffer 2.3 Absatz 2 Satz 3 ArbStättV
15. Zu Artikel 4 Nummer 8 Buchstabe e Doppelbuchstabe bb Anhang Ziffer 3.3 Absatz 2 Satz 1 ArbStättV
16. Zu Artikel 4 Nummer 8 Buchstabe e Doppelbuchstabe bb Anhang Ziffer 3.3 Absatz 2 Satz 2 ArbStättV
17. Zu Artikel 4 Nummer 8 Buchstabe f Anhang Ziffer 3.7 Satz 2 ArbStättV
Drucksache 518/10
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
... "2. Planung und Koordinierung der Aufsichtstätigkeiten im Rahmen der laufenden Aufsicht sowie in Krisensituationen, insbesondere bei widrigen Entwicklungen bei Instituten oder an den Finanzmärkten. Die Bundesanstalt und, soweit sie im Rahmen dieses Gesetzes tätig wird, die Deutsche Bundesbank arbeiten hierbei soweit erforderlich mit den jeweils zuständigen Stellen der anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums zusammen. Im Rahmen der laufenden Aufsicht umfasst die Zusammenarbeit insbesondere die laufende Überwachung des Risikomanagements der Institute, grenzüberschreitende Prüfungen, Maßnahmen bei organisatorischen Mängeln nach § 45b, die Offenlegung durch die Institute und die in Anhang V der Bankenrichtlinie genannten technischen Vorgaben für die Organisation und Behandlung von Risiken. In Krisensituationen, insbesondere bei widrigen Entwicklungen in Instituten oder an den Finanzmärkten, schließt die Zusammenarbeit die Anordnung von Maßnahmen nach den §§ 45 bis 46b, die Ausarbeitung gemeinsamer Bewertungen, die Durchführung von Notfallkonzepten und die Kommunikation mit der Öffentlichkeit ein."
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Kreditwesengesetzes
§ 1b Begriffsbestimmungen für Verbriefungen
§ 8e Aufsichtskollegien
§ 18a Verbriefungen
§ 18b Organisatorische Vorkehrungen bei Verbriefungen
§ 24b Teilnahme an Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und abrechnungssystemen sowie interoperablen Systemen.
§ 64m Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
Artikel 2 Änderung der Insolvenzordnung
Artikel 3 Änderung des Pfandbriefgesetzes
Abschnitt 5 Schutz vor Zwangsvollstreckung; Trennungsprinzip bei Insolvenz der Pfandbriefbank.
Abschnitt 5 Schutz vor Zwangsvollstreckung; Trennungsprinzip bei Insolvenz der Pfandbriefbank.
§ 29 Schutz vor Zwangsvollstreckung, Arresten und Aufrechnung.
Artikel 4 Änderung der Pfandbrief-Barwertverordnung
Artikel 5 Änderung des Handelsgesetzbuchs
Artikel 6 Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch
Einunddreißigster Abschnitt Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
Artikel 69
Artikel 7 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
Artikel 8 Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Artikel 9 Änderung des Schuldverschreibungsgesetzes
Artikel 10 Änderung des Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung
Artikel 11 Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
Artikel 12 Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
Artikel 13 Inkrafttreten
Drucksache 440/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/18 /EG betreffend die den Mitgliedstaaten eingeräumte Möglichkeit, den Anbau von GVO auf ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen KOM (2010) 375 endg.
... Nach dem bestehenden Rechtsrahmen der EU ist der Anbau von GVO vollständig harmonisiert. Danach ist es den Mitgliedstaaten gestattet, ausschließlich unter den in diesem Rechtsrahmen festgelegten Bedingungen (insbesondere der Schutzklauseln und der Bestimmungen über Notfallmaßnahmen bei Feststellung einer ernsthaften Gefahr für Gesundheit und Umwelt sowie in Anwendung von Artikel 26a der Richtlinie
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
2. Bevorzugte Option und Bewertung ihrer Auswirkungen
2.1. Gründe für die Änderung des EU-Rechtsrahmens im Vergleich zu anderen Lösungen
2.2. Die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Folgen des Vorschlags
2.2.1. Wirtschaftliche Auswirkungen
2.2.2. Soziale Auswirkungen
2.2.3. Folgen für die Umwelt
2.3. Schlussfolgerung
3. Rechtliche Aspekte
3.1. Inhalt des Vorschlags
3.2. Wahl des Instruments
3.3. Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
3.3.1. Vereinbarkeit des Vorschlags mit dem Subsidiaritätsprinzip
3.3.2. Vereinbarkeit des Vorschlags mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Artikel 1 Änderung der Richtlinie 2001/18/EG
Artikel 26b Anbau
Artikel 2 Inkrafttreten
Drucksache 96/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften
... Mit der 15. AMG-Novelle wurden kurzfristig Regelungen für die Abrechnung von ambulanten ärztlichen Leistungen bei der Notfallbehandlung im Krankenhaus sowie bei Selektivverträgen geschaffen. Dies zielte darauf, den Datentransfer über eine vom Bundessozialgericht gewährte Übergangsfrist hinaus vorübergehend weiter zu ermöglichen, soweit private Abrechnungsstellen für die Abrechnung von Leistungen einbezogen sind. Diese Regelungen sind zeitlich bis zum 30. Juni 2010 befristet. Die Befristung wird bis zum 30. Juni 2011 verlängert. Damit wird die in diesen Bereichen bereits geübte Praxis, private Abrechnungsstellen bei der Abrechnung von Leistungen vorübergehend einzubeziehen, weiter ermöglicht. Zudem sind einzelne Anpassungen an aktuelle Entwicklungen oder Klarstellungen in krankenversicherungsrechtlichen und anderen Vorschriften notwendig.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 307a Strafvorschriften
Artikel 2 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung der Bundespflegesatzverordnung
Artikel 4 Änderung der Bundes-Apothekerordnung
Artikel 5 Änderung der Bundesärzteordnung
Artikel 6 Änderung des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde
Artikel 7 Änderung des Krankenpflegegesetzes
Artikel 8 Änderung des Hebammengesetzes
Artikel 9 Änderung der Approbationsordnung für Apotheker
Artikel 10 Änderung der Approbationsordnung für Ärzte
Artikel 11 Änderung der Approbationsordnung für Zahnärzte
Artikel 12 Änderung des Medizinproduktegesetzes
Artikel 13 Änderung des Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
Artikel 14 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziele des Gesetzentwurfes
II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfes
II.1. Einbeziehung privater Abrechnungsstellen bei Abrechnung von Leistungen
II.2. Klarstellungen in krankenversicherungsrechtlichen und anderen Vorschriften
II.3. Klarstellung bestimmter Straf- und Bußgeldvorschriften
II.4. Änderung berufsrechtlicher Regelungen
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Vereinbarkeit mit EU-Recht
V. Finanzielle Auswirkungen, Kosten und Preiswirkung
VI. Bürokratiekosten
VII. Gleichstellungspolitische Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Drucksache 119/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Europäische Agenturen - Mögliche Perspektiven KOM (2008) 135 endg.; Ratsdok. 7972/08
... s durch die betroffenen Mitgliedstaaten sichergestellt werden können, die notfalls durch Vertragsverletzungsverfahren hierzu angehalten werden können.
Drucksache 475/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 2. April 2009 zu Problemen und Perspektiven der Unionsbürgerschaft (2008/2234(INI))
... 55. fordert die Kommission nachdrücklich auf, eine kostenlose europäische Telefonnummer einzurichten, die zusammen mit Artikel 20 EG-Vertrag im Reisepass steht und über die jeder Unionsbürger im Notfall in seiner Sprache Zugang zu allen zweckdienlichen Informationen über die Konsulate der Mitgliedstaaten hat, an die er sich wenden kann, um die notwendige Hilfe zu erhalten;
Drucksache 658/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Impfung gegen die saisonale Grippe KOM (2009) 353 endg.; Ratsdok. 11970/1/09
... Diese nicht bereinigten Zahlen lassen unberücksichtigt, dass Grippeimpfungen von gefährdeten Gruppen in unterschiedlichem Maß in Anspruch genommen werden und dass der Anteil der hochbetagten und anfälligen Menschen in Europa steigt. Während die möglichen Folgen einer Pandemie im Mittelpunkt des Interesses stehen, findet nur wenig Beachtung, dass viel mehr Menschen in den zwischen zwei Pandemien liegenden Jahren an saisonalen Grippeepidemien sterben als an den Pandemien selbst. Von zusätzlicher und wachsender Bedeutung sind ausgedehnte Epidemien, welche eine Überlastung der notfallmedizinischen Versorgung und eine hohe Zahl von Krankenhauseinweisungen verursachen, die zusammen mit grippebedingten Personalengpässen in Krankenhäusern eine funktionierende Gesundheitsversorgung enorm beeinträchtigen.
Drucksache 730/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Beantragung eines Abgleichs mit EURODAC-Daten durch Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und Europol zu Strafverfolgungszwecken KOM (2009) 344 endg.; Ratsdok. 13322/09
... a) die Daten physisch zu schützen, auch durch die Aufstellung von Notfallplänen für den Schutz kritischer Infrastrukturen;
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Kohärenz mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung und Berücksichtigung der Beiträge
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
• Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Benannte Behörden
Artikel 4 Prüfstellen
Artikel 5 Europol
Kapitel II Verfahren für den Abgleich und die Übermittlung von Daten
Artikel 6 Verfahren für den Abgleich von Fingerabdruckdaten mit EURODAC-Daten
Artikel 7 Bedingungen für den Zugriff benannter Behörden auf EURODAC-Daten
Artikel 8 Bedingungen für den Zugriff von Europol auf EURODAC-Daten
Artikel 9 Kommunikation zwischen den Prüfstellen und den nationalen Zugangsstellen
Kapitel III Datenschutz
Artikel 10 Datenschutz
Artikel 11 Datensicherheit
Artikel 12 Verbot der Übermittlung von Daten an Drittländer, internationale Organisationen oder private Stellen
Artikel 13 Protokollierung und Dokumentierung
Kapitel IV Schlussbestimmungen
Artikel 14 Kosten
Artikel 15 Sanktionen
Artikel 16 Meldung der benannten Behörden und Prüfstellen
Artikel 17 Überwachung und Bewertung
Artikel 18 Inkrafttreten und Anwendung
Drucksache 441/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verwalter alternativer Investmentfonds und zur Änderung der Richtlinien 2004/39/EG und 2009/.../EG KOM (2009) 207 endg.; Ratsdok. 9494/09
... Darüber hinaus sollen die nationalen Behörden im Notfall befugt sein, die Hebelfinanzierung bei einzelnen Verwaltern oder Fonds zusätzlich einzuschränken. Außerdem sollen AIFM, deren Fremdkapitalanteil systematisch über eine bestimmte Schwelle hinausgeht, der Behörde ihres Herkunftslandes die Summe des gesamten eingesetzten Fremdkapitals und dessen Hauptquelle mitteilen müssen. Wie die zuständigen Behörden mit diesen Angaben umgehen, soll in der Richtlinie aber nicht vorgeschrieben werden. Bei hebelfinanzierten Fonds sind die zuständigen Behörden verpflichtet, Informationen, die für die Überwachung relevant sind und benötigt werden, um auf potenzielle Auswirkungen von AIFM-Geschäften auf systemrelevante Institute in der EU und/oder auf die Ordnung der Märkte, auf denen AIFM tätig sind, zu reagieren, zu sammeln und mit anderen zuständigen Behörden auszutauschen.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1. Kontext, Gründe und Ziele des Vorschlags
1.2. Vorbereitung des Vorschlags: Konsultation und Folgenabschätzung
2. Grundsätzlicher Ansatz
3. Rechtliche Aspekte
3.1. Rechtsgrundlage
3.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
3.3. Wahl des Instruments
3.4. Ausschussverfahren
3.5. Inhalt des Vorschlags
3.5.1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
3.5.2. Tätigkeitsbedingungen und Erstzulassung
3.5.3. Informationen für die Anleger
3.5.4. Informationen für die Regulierungsbehörden
3.5.5. Besondere Anforderungen an AIFM, die hebelfinanzierte Fonds verwalten
3.5.6. Besondere Anforderungen an AIFM, die beherrschende Unternehmensbeteiligungen erwerben
3.5.7. Rechte von AIFM im Rahmen der Richtlinie
3.5.8. Drittländer
3.5.9. Zusammenarbeit und Informationsaustausch zwischen den Aufsichtsbehörden
3.6. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Anwendungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Zulassung Eines Aifm
Artikel 4 Zulassungspflicht
Artikel 5 Zulassungsverfahren
Artikel 6 Zulassungsvoraussetzungen
Artikel 7 Änderungen beim Zulassungsumfang
Artikel 8 Entzug der Zulassung
Kapitel III Bedingungen für die Ausübung der Tätigkeit
Abschnitt 1 Wohlverhaltensregeln
Artikel 9 Allgemeine Grundsätze
Artikel 10 Interessenkonflikte
Artikel 11 Risikomanagement
Artikel 12 Liquiditätsmanagement
Artikel 13 Anlagen in Verbriefungspositionen
Abschnitt 2 Eigenkapitalanforderungen
Artikel 14 Anfangskapital und laufende Kapitalausstattung
Abschnitt 3 Organisatorische Anforderungen
Artikel 15 Allgemeine Grundsätze
Artikel 16 Bewertung
Artikel 17 Verwahrstelle
Abschnitt 4 Übertragung von AIFM-Aufgaben
Artikel 18 Übertragung
Kapitel IV Transparenzanforderungen
Artikel 19 Jahresbericht
Artikel 20 Informationspflichten gegenüber den Anlegern
Artikel 21 Informationspflichten gegenüber den zuständigen Behörden
Kapitel V Pflichten von AIFM, die bestimmte Arten von AIF verwalten
Abschnitt 1 Pflichten von AIFM, die hebelfinanzierte Fonds verwalten
Artikel 22 Anwendungsbereich
Artikel 23 Informationspflichten gegenüber Anlegern
Artikel 24 Informationspflicht gegenüber den zuständigen Behörden
Artikel 25 Nutzung der Informationen durch die zuständigen Behörden, aufsichtsbehördliche Zusammenarbeit und Beschränkungen für die Hebelfinanzierung
Abschnitt 2 Pflichten von AIFM, die AIF mit beherrschendem Einfluss auf Unternehmen verwalten
Artikel 26 Anwendungsbereich
Artikel 27 Mitteilung des Erlangens eines beherrschenden Einflusses bei nicht börsennotierten Unternehmen
Artikel 28 Informationspflicht bei Erwerb eines beherrschenden Einflusses bei Emittenten oder nicht börsennotierten Unternehmen
Artikel 29 Besondere Bestimmungen hinsichtlich des Jahresberichts von AIF, die einen beherrschenden Einfluss bei Emittenten oder nicht börsennotierten Unternehmen ausüben
Artikel 30 Besondere Bestimmungen hinsichtlich Unternehmen, deren Aktien nicht mehr zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind
Kapitel VI Erbringung von Verwaltungs- und Vertriebsdiensten durch AIFM
Artikel 31 Vertrieb von Anteilen von AIF im Herkunftsmitgliedstaat
Artikel 32 Option für die Mitgliedstaaten, den Vertrieb von AIF an Kleinanleger zu gestatten
Artikel 33 Bedingungen für den Vertrieb in anderen Mitgliedstaaten
Artikel 34 Bedingungen für die Erbringung von Verwaltungsdiensten in anderen Mitgliedstaaten
Kapitel VII Spezifische Vorschriften in Bezug auf Drittländer
Artikel 35 Bedingungen für den Vertrieb von AIF mit Sitz in einem Drittland in der Gemeinschaft
Artikel 36 Übertragung administrativer Tätigkeiten durch die AIFM an ein Unternehmen mit Sitz in einem Drittland
Artikel 37 Bewertungsstelle mit Sitz in einem Drittland
Artikel 38 Übertragung der Verwahrung für AIF mit Sitz in einem Drittland
Artikel 39 Zulassung von AIFM mit Sitz in Drittländern
Kapitel VIII Zuständige Behörden
Abschnitt 1 Benennung, Befugnisse und Rechtsbehelfe
Artikel 40 Benennung der zuständigen Behörden
Artikel 41 Befugnisse der zuständigen Behörden
Artikel 42 Aufsichtsbefugnisse
Artikel 43 Verwaltungssanktionen
Artikel 44 Recht auf Einlegung eines Rechtsbehelfs
Abschnitt 2 Zusammenarbeit der verschiedenen zuständigen Behörden
Artikel 45 Verpflichtung zur Zusammenarbeit
Artikel 46 Austausch von Informationen in Bezug auf potenzielle Systemauswirkungen von AIFM-Geschäften
Artikel 47 Zusammenarbeit bei der Aufsicht
Artikel 48 Schlichtung
Kapitel IX Übergangs- und Schlussbestimmungen
Artikel 49 Ausschuss
Artikel 50 Überprüfung
Artikel 51 Übergangsbestimmungen
Artikel 52 Änderung der Richtlinie 2004/39/EG
Artikel 53 Änderung der Richtlinie 2009/.../EG27
Artikel 54 Umsetzung
Artikel 55 Inkrafttreten
Artikel 56 Adressaten
Drucksache 712/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV )
... ", nicht berücksichtigt. Reservekessel werden in der Regel im Lastbereich deutlich unter 50 Prozent der Gesamtleistung betrieben, sind jedoch für den Notfall in der Regel so ausgelegt, dass der Gesamtbedarf abgedeckt werden kann.
1. Zu § 3 Absatz 1 Nummer 5a und 9 § 3 Absatz 1 ist wie folgt zu ändern:
2. Zu § 5 Absatz 3 Satz 2
3. Zu § 5 Absatz 4 Satz 5 Nummer 2
4. Zu § 10 Absatz 3 Nummer 2
5. Zu § 14 Absatz 1 erster Halbsatz
6. Zu § 15 Absatz 3 Satz 1
7. Zu § 19 Absatz 1
8. Zu § 19 Absatz 2 Satz 1
9. Zu § 24 Nummer 17 - neu -§ 24 ist wie folgt zu ändern:
10. Zu § 25 Absatz 2 Satz 1 erste Tabelle
11. Zu § 25 Absatz 5 und § 26 Absatz 7
13. Zu § 5 Absatz 1 Satz 1 Tabelle
14. Zu § 5 Absatz 3 Satz 2
15. Zu § 19 Absatz 1
16. Zur Anlage 4 Nummer 2
Drucksache 228/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. Februar 2009 zu "2050: Die Zukunft beginnt heute - Empfehlungen für eine künftige integrierte EU-Klimaschutzpolitik " (2008/2105(INI))
... 160. hebt als mögliche Maßnahmen die Sammlung und Auswertung relevanter Daten über die Auswirkungen des Klimawandels auf die menschliche Gesundheit, die Stärkung der Katastrophenbereitschaft, des öffentlichen Gesundheitswesens und der Notfallvorsorge, die Unterstützung gesundheitsfördernder Maßnahmen in allen Sektoren sowie bewusstseinsbildende Maßnahmen hervor, wie beispielsweise die Aufklärung über neuartige Gesundheitsgefahren, Warnhinweise und konkrete Hinweise zur Expositionsprophylaxe, insbesondere in Bezug auf Krankheiten, die von Insekten übertragen werden, und auf Hitzewellen;
Politische Leitideen
Die internationale Dimension: die Zeit nach 2012, Klimaaußenpolitik und internationaler Handel
2 Energie
2 Biokraftstoffe
2 Energieeffizienz
Mobilität und Logistik
Tourismus und Kulturdenkmäler
2 Industrieemissionen
Landwirtschaft und Viehzucht
2 Wälder
2 Bodenschutz
2 Wasserbewirtschaftung
2 Fischerei
Abfallbehandlung und Ressourcenmanagement
2 Anpassungsmaßnahmen
2 Gesundheit
Wachstum und Beschäftigung
Förderung von Zukunftstechnologien
Intelligente Computersysteme und Informations- und Kommunikationstechnologien IKT
Finanzierung und Haushaltsfragen
Bildung, Ausbildung, Berichterstattung, Kennzeichnung und Bewusstseinsbildung
2050 - Die Zukunft beginnt heute
Politische Leitideen
Die internationale Dimension: die Zeit nach 2012, Klimaaußenpolitik und internationaler Handel
2 Energie
2 Biokraftstoffe
2 Energieeffizienz
Mobilität und Logistik
Tourismus und Kulturdenkmäler
2 Industrieemissionen
Landwirtschaft und Viehzucht
2 Wälder
2 Bodenschutz
2 Wasserbewirtschaftung
2 Fischerei
Abfallbehandlung und Ressourcenmanagement
2 Anpassungsmaßnahmen
2 Gesundheit
Wachstum und Beschäftigung
Förderung von Zukunftstechnologien
Intelligente Computersysteme und IKT
Finanzierung und Haushaltsfragen
Bildung, Ausbildung, Berichterstattung, Kennzeichnung und Bewusstseinsbildung
2050 - Die Zukunft beginnt heute
Anhang A Auswahl zur EU-Umweltgesetzgebung Mit positivem Klimabeitrag
Anhang B Entschliessungen des Europäischen Parlaments zu Klimawandel und Energie
Drucksache 216/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Gemeinschaftskonzept zur Verhütung von Naturkatastrophen und von Menschen verursachten Katastrophen KOM (2009) 82 endg.; Ratsdok. 7075/1/09
... Sie wird auf der Grundlage bisheriger Erfahrungen mit existierenden Verhütungsvorschriften prüfen, ob die derzeitigen sektoralen Ansätze allgemeiner angewandt werden könnten. So sieht die Hochwasser-Richtlinie beispielsweise Gefahren- und Risikokartierungsverfahren vor, während die Seveso-Richtlinie Vorschriften für die Flächennutzungsplanung, Sicherheitsberichte und Notfallpläne enthält. Diese Maßnahmen könnten sich auch zur Verhütung anderer Katastrophenfälle als zweckdienlich erweisen.
1. Einleitung
2. Die Notwendigkeit eines Gemeinschaftskonzepts zur Verhütung von Naturkatastrophen und von Menschen verursachten Katastrophen
3. Schlüsselelemente eines gemeinschaftlichen Verhütungskonzepts
3.1. Festlegung der Bedingungen für die Entwicklung wissensbasierter Verhütungsstrategien auf allen Regierungsebenen
3.1.1. Erstellung eines Dateninventars für Katastrophen
3.1.2. Verbreitung bewährter Praktiken
3.1.3. Festlegung von Leitlinien für die Gefahren-/Risikokartierung
3.1.4. Förderung von Forschungsarbeiten
3.2. Abstimmung zwischen Akteuren und Strategien innerhalb des gesamten Katastrophenmanagement-Zyklus
3.2.1. Anwendung des Programms Bisherige Erfahrungen auf die Katastrophenverhütung
3.2.2. Schulung und Sensibilisierung im Bereich Katastrophenverhütung
3.2.3. Verbesserung der Abstimmung zwischen Akteuren
3.2.4. Verbesserung von Frühwarnsystemen
3.3. Verbesserung der Funktionsfähigkeit existierender Instrumente mit Blick auf die Katastrophenverhütung
3.3.1. Effizientere Ausrichtung gemeinschaftlicher Fördermittel
3.3.2. Berücksichtigung der Katastrophenverhütung in geltenden Gemeinschaftsvorschriften
4. Stärkung der internationalen Zusammenarbeit in Bereich Verhütung
5. Schlussfolgerung und Perspektive
Drucksache 815/09
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Zweite Verordnung zur Änderung der Gefahrgutverordnung See
... 4. Notfallmaßnahmen, die beim Freiwerden, bei Körperkontakt und bei Feuer zu ergreifen sind,
Drucksache 274/09
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt - GGVSEB )
... interne Notfallpläne für Rangierbahnhöfe aufgestellt werden und
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Zulassung zur Beförderung
§ 4 Allgemeine Sicherheitspflichten
§ 5 Ausnahmen
§ 6 Zuständigkeiten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
§ 7 Zuständigkeiten der vom Bundesministerium der Verteidigung oder vom Bundesministerium des Innern bestellten Sachverständigen oder Dienststellen
§ 8 Zuständigkeiten der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
§ 9 Zuständigkeiten der von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung anerkannten Sachverständigen
§ 10 Zuständigkeiten des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung
§ 11 Zuständigkeiten des Bundesamtes für Strahlenschutz
§ 12 Zuständigkeiten zugelassener Überwachungsstellen
§ 13 Zuständigkeiten der Benannten Stellen
§ 14 Besondere Zuständigkeiten im Straßenverkehr
§ 15 Besondere Zuständigkeiten im Eisenbahnverkehr
§ 16 Besondere Zuständigkeiten in der Binnenschifffahrt
§ 17 Pflichten des Auftraggebers des Absenders
§ 18 Pflichten des Absenders
§ 19 Pflichten des Beförderers
§ 20 Pflichten des Empfängers
§ 21 Pflichten des Verladers
§ 22 Pflichten des Verpackers
§ 23 Pflichten des Befüllers
§ 24 Pflichten des Betreibers eines Tankcontainers, ortsbeweglichen Tanks, MEGC, Schüttgut-Containers oder MEMU
§ 25 Pflichten des Herstellers und des Rekonditionierers von Verpackungen und der Stellen für Inspektionen und Prüfungen von IBC
§ 26 Sonstige Pflichten
§ 27 Pflichten mehrerer Beteiligter im Straßen- und Eisenbahnverkehr sowie in der Binnenschifffahrt
§ 28 Pflichten des Fahrzeugführers im Straßenverkehr
§ 29 Pflichten mehrerer Beteiligter im Straßenverkehr
§ 30 Pflichten des Betreibers eines Kesselwagens, abnehmbaren Tanks und Batteriewagens im Eisenbahnverkehr
§ 31 Pflichten des Eisenbahninfrastrukturunternehmers im Eisenbahnverkehr
§ 32 Pflichten des Reisenden im Eisenbahnverkehr
§ 33 Pflichten des Schiffsführers in der Binnenschifffahrt
§ 34 Pflichten des Eigentümers oder Ausrüsters in der Binnenschifffahrt
§ 35 Fahrweg und Verlagerung im Straßenverkehr
§ 36 Schriftliche Weisungen im Eisenbahnverkehr
§ 37 Ordnungswidrigkeiten
§ 38 Übergangsbestimmungen
§ 39 Aufheben von Vorschriften
§ 40 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu § 35)
Gefährliche Güter, für deren innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung § 35 gilt
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Anlage 2
Anlage 3
1. Berlin:
2. Hamburg:
3. Niedersachsen:
4. Nordrhein-Westfalen:
5. Thüringen:
I. Allgemeines
Finanzielle Auswirkungen auf Öffentliche Haushalte:
Sonstige Kosten:
4 Bürokratiekosten:
II. Zu den Einzelvorschriften zu § 1 Geltungsbereich:
Zu § 1
Zu § 1
Zu § 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 5
Zu § 5
Zu § 5
Zu § 5
Zu § 5
Zu § 5
Zu § 5
Zu § 5
Zu § 5
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 17
Zu § 19
Zu § 25
Zu § 27
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 38
Zu § 39
Zu § 40
Zu Anlage 1:
Zu Anlage 2:
Zu Anlage 3:
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahnen und Binnenschifffahrt – GGVSEB)
Drucksache 71/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Zweiten Protokoll vom 26. März 1999 zur Haager Konvention vom 14. Mai 1954 zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten
... Die nach Artikel 3 des Abkommens in Friedenszeiten getroffenen Vorbereitungsmaßnahmen zur Sicherung des Kulturguts gegen die absehbaren Folgen eines bewaffneten Konflikts umfassen gegebenenfalls die Erstellung von Verzeichnissen, die Planung von Notfallmaßnahmen zum Schutz gegen Feuer oder Gebäudeeinsturz, die Vorbereitung der Verlagerung von beweglichem Kulturgut oder die Bereitstellung von angemessenem Schutz solchen Gutes an Ort und Stelle sowie die Bezeichnung der für die Sicherung des Kulturguts zuständigen Behörden.
Drucksache 665/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Erdgasversorgung und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/67 /EG KOM (2009) 363 endg.; Ratsdok. 11892/09
... 5. Der Bundesrat fordert daher, die vorgeschlagenen Regelungen für den gemeinschaftsweiten Notfall (Artikel 10) so zu ändern, dass die primäre Verantwortung der Gasunternehmen auch im Notfall erhalten bleibt. Vorrang vor einem Tätigwerden der EU muss außerdem die regionale Kooperation der betroffenen Mitgliedstaaten haben.
Drucksache 854/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Oktober 2009 zum Schengener Informationssystem II und zum Visa -Informationssystem: Sachstand
... 9. fordert die Kommission auf aufzuklären, ob die mögliche Kündigung des Vertrags im Falle des SIS-II-Projekts automatisch zur Anwendung der Auffang- oder Notfalllösung führt, und die möglichen Auswirkungen für das VIS-Projekt darzulegen;
Drucksache 712/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV )
... ", nicht berücksichtigt. Reservekessel werden in der Regel im Lastbereich deutlich unter 50 Prozent der Gesamtleistung betrieben, sind jedoch für den Notfall in der Regel so ausgelegt, dass der Gesamtbedarf abgedeckt werden kann.
Anlage Änderungen und Entschließung zur Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV)
A. Änderungen
1. Zu § 3 Absatz 1 Nummer 5a und 9
2. Zu § 5 Absatz 3 Satz 2
3. Zu § 5 Absatz 4 Satz 5 Nummer 2
4. Zu § 10 Absatz 3 Nummer 2
5. Zu § 14 Absatz 1 erster Halbsatz
6. Zu § 19 Absatz 2 Satz 1
7. Zu § 24 Nummer 17 - neu -§ 24 ist wie folgt zu ändern:
8. Zu § 25 Absatz 2 Satz 1 erste Tabelle
9. Zu § 25 Absatz 5 und § 26 Absatz 7
B. Entschließung
1. Zu § 5 Absatz 1 Satz 1 Tabelle
2. Zu § 19 Absatz 1
3. Zur Anlage 4 Nummer 2
4. Zur Verordnung insgesamt
Drucksache 348/09
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften der Zahlungsdiensterichtlinie (Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz )
... 3. ein angemessenes Notfallkonzept für IT-Systeme und
Gesetz
Artikel 1 Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz – ZAG)
Abschnitt 1 Begriffsbestimmungen, Anwendungsbereich, Aufsicht, Zahlungssysteme
§ 1 Begriffsbestimmungen und Anwendungsbereich
§ 2 Für Zahlungsinstitute zugelassene Tätigkeiten und verbotene Geschäfte
§ 3 Aufsicht und Entscheidung in Zweifelsfällen
§ 4 Einschreiten gegen unerlaubte Zahlungsdienste
§ 5 Verfolgung unerlaubter Zahlungsdienste
§ 6 Verschwiegenheitspflicht
§ 7 Zugang zu Zahlungssystemen
Abschnitt 2 Erlaubnis, Inhaber bedeutender Beteiligungen
§ 8 Erlaubnis
§ 9 Versagung der Erlaubnis
§ 10 Erlöschen und Aufhebung der Erlaubnis
§ 11 Inhaber bedeutender Beteiligungen2
Abschnitt 3 Eigenkapital
§ 12 Eigenkapital
Abschnitt 4 Vorschriften über die Beaufsichtigung von Zahlungsinstituten, sofortige Vollziehbarkeit
§ 13 Sicherungsanforderungen
§ 14 Auskünfte und Prüfungen
§ 15 Abberufung von Geschäftsleitern, Übertragung von Organbefugnissen auf Sonderbeauftragte
§ 16 Maßnahmen in besonderen Fällen und Insolvenzantrag
§ 17 Vorlage von Jahresabschluss, Lagebericht und Prüfungsberichten
§ 18 Besondere Pflichten des Prüfers
§ 19 Inanspruchnahme von Agenten
§ 20 Auslagerung
§ 21 Aufbewahrung von Unterlagen
§ 22 Besondere organisatorische Pflichten von Zahlungsinstituten und Sicherungsmaßnahmen gegen Geldwäsche
§ 23 Sofortige Vollziehbarkeit
Abschnitt 5 Zusammenarbeit mit anderen Behörden, Zweigniederlassung, grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr
§ 24 Zusammenarbeit mit anderen Behörden
§ 25 Errichten einer Zweigniederlassung, grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr
§ 26 Unternehmen mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums
§ 27 Zweigstellen von Unternehmen mit Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Abschnitt 6 Außergerichtliches Beschwerdeverfahren
§ 28 Beschwerden über Zahlungsdienstleister
Abschnitt 7 Anzeigen, Zahlungsinstituts-Register, Strafbestimmungen, Bußgeldvorschriften und Übergangsvorschriften
§ 29 Anzeigen
§ 29a Monatsausweise und weitere Angaben
§ 30 Zahlungsinstituts-Register
§ 31 Strafvorschriften
§ 32 Bußgeldvorschriften
§ 33 Zuständige Verwaltungsbehörde
§ 34 Mitteilung in Strafsachen
§ 35 Übergangsvorschriften
Artikel 2 Änderung des Kreditwesengesetzes
Artikel 3 Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
Artikel 4 Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
Artikel 5 Änderung des Geldwäschegesetzes
Artikel 6 Änderung des Handelsgesetzbuchs
Artikel 7 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 8 Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank
Artikel 9 Inkrafttreten
Drucksache 856/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Oktober 2009 zu dem bevorstehenden Gipfeltreffen EU-USA und dem Treffen des Transatlantischen Wirtschaftsrats
... ") sind, zu befassen, und unterstützt die Vorschläge der G20 für detailliert festgelegte Notfallpläne für systemisch relevante grenzübergreifend tätige Institute; vertritt die Auffassung, dass systemisch relevante Finanzinstitute strengeren Offenlegungspflichten unterworfen werden könnten, wie etwa Beschränkungen des Geschäftsgeheimnisses, wie es für marktbeherrschende Unternehmen im Rahmen der Wettbewerbspolitik der Europäischen Union bereits möglich ist;
Gipfeltreffen EU-USA
Treffen des Transatlantischen Wirtschaftsrats und dessen Stärkung
Rolle des Transatlantischen Dialogs der Gesetzgeber im TWR
TWR und Wirtschafts- und Finanzkrisen
TWR und geistiges Eigentum
TWR und Verbraucherschutz
Bilateraler Handel – Zollfragen, Marktüberwachung und Handelssicherheit
Gegenseitige Anerkennung und Standardisierung
Umweltfragen und Fragen der öffentlichen Gesundheit
Energie, Industrie und Wissenschaft
Internationaler Handel
Justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit, Visa
Drucksache 182/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
... 1. Einrichtungen betreibt, in denen dem Fahr- und Zugbegleitpersonal oder sonstigem, mit sicherheitsrelevanten Aufgaben betrautem Eisenbahnpersonal die erforderlichen technischen Kenntnisse über Fahrzeuge oder über Strecken, die nur mit einer Sicherheitsgenehmigung betrieben werden dürfen, die erforderlichen Kenntnisse der Betriebsvorschriften und Betriebsverfahren, einschließlich der Signalgebung, der Zugsteuerung und Zugsicherung, sowie der für die betreffenden Strecken geltenden Notfallverfahren vermittelt werden,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
4 Bund
4 Länder
4 Gemeinden
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
§ 7d Anerkennungen
Artikel 2 Änderung des Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
Allgemeiner Teil
3 Gesetzgebungskompetenz
4 Bund
4 Länder
4 Gemeinden
Sonstige Kosten
4 Bürokratiekosten
Zu den einzelnen Vorschriften
Artikel 1 (AEG) Nr. 1 (§ 5 Abs. 1e)
• Nr. 3
• Nr. 8
• Buchstabe a
• Buchstabe b
• Buchstabe c
• Buchstabe d
Artikel 2 (BEVVG)
Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 814: Sechstes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften zur Umsetzung der RL 2007/59/EG (Triebfahrzeugführerscheinrichtlinie)
Drucksache 171/09 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
... dürfte genügen. Damit könnten Praxiskliniken innerhalb des durch den vorgesehenen Katalog gesetzten Rahmens Patienten der GKV stationär behandeln. Die Krankenhausplanung der Länder wird damit ad absurdum geführt. Es ist davon auszugehen, dass den Plankrankenhäusern in großer Menge (leichte) Fälle entzogen werden und damit Finanzmittel zur Deckung ihrer Kosten, etwa für die Notfallversorgung, ausbleiben. Wegen des Eingriffs in die Krankenhausplanung, die grundgesetzlich den Ländern zugewiesen ist, bestehen gegen die Regelung des § 122 SGB V auch verfassungsrechtliche Bedenken.
1. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe f1- neu - § 4 Absatz 30 Satz 2 AMG
2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe g § 4 Absatz 31 AMG , Nummer 13 Buchstabe b § 13 Absatz 1a Nummer 4 - neu - AMG , Nummer 56 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 64 Absatz 1 Satz 5 AMG und Nummer 58 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 67 Absatz 1 Satz 7 AMG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
3. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 4a Satz 1 Nummer 3 AMG
4. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 5 Absatz 1 AMG
5. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 6a Absatz 2a Satz 1 AMG
6. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe f § 10 Absatz 8a Satz 1a - neu - AMG
7. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb § 11 Absatz 4 Satz 3 AMG
8. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe a § 13 Absatz 1 Satz 1a - neu - AMG
9. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 14 Absatz 1 Nummer 3 AMG
10. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe b § 15 Absatz 3a Satz 2 Nummer 6 AMG
11. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 20d Satz 1 AMG
12. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 20d Satz 1 AMG
13. Zu Artikel 1 Nummer 22 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 21 Absatz 2 Nummer 1e AMG und Nummer 46a - neu - § 44 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a und b und Nummer 2 AMG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
14. Zu Artikel 1 Nummer 22 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 21 Absatz 2 Nummer 1e und 1f - neu - AMG
15. Zu Artikel 1 Nummer 36 und Nummer 37 §§ 33 und 36 AMG
16. Zu Artikel 1 Nummer 40 Buchstabe c § 39 Absatz 2b Satz 3 AMG
17. Zu Artikel 1 Zu den Therapieoptimierungsstudien
18. Zu Artikel 1 Nummer 44 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa0 - neu - § 42 Absatz 1 Satz 4a - neu - AMG
19. Zu Artikel 1 Nummer 48a - neu - § 52a Absatz 4 Nummer 3 - neu - AMG
20. Zu Artikel 1 Nummer 49 § 52b Absatz 1 AMG
21. Zu Artikel 1 Nummer 49 § 52b Absatz 2 Satz 1 AMG
22. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 64 Absatz 1 Satz 6 - neu - AMG und Nummer 58 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 67 Absatz 1 Satz 8 - neu - AMG
23. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb § 64 Absatz 3 Satz 3 AMG
24. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe d - neu - § 64 Absatz 4 Nummer 1 AMG
25. Zu Artikel 1 Nummer 62 § 72 Absatz 1 Satz 1 AMG
26. Zu Artikel 1 Nummer 63 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 72a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 AMG
27. Zu Artikel 1 Nummer 64 Buchstabe b § 72b Absatz 2 Satz 1 AMG
28. Zu Artikel 1 Nummer 65 Buchstabe b § 73 Absatz 1b Satz 2 AMG
29. Zu Artikel 1 Nummer 65 Buchstabe f § 73 Absatz 4 Satz 2 AMG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
30. Zu Artikel 1 Nummer 69a - neu - § 79 Absatz 5 - neu - AMG
31. Zu Artikel 1 Nummer 74 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa1 - neu - § 97 Absatz 2 Nummer 16a - neu - AMG
32. Zu Artikel 1 Nummer 77 § 144 Absatz 7 - neu - AMG
33. Zu Artikel 1 Regelungen zur Kennzeichnung von Arzneimitteln für Krankenhäuser
35. Zu Artikel 1 insgesamt AMG
36. Zu Artikel 5 Nummer 3 Buchstabe b § 4 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b1 - neu - BtMG
37. Zu Artikel 7 Nummer 1 Buchstabe c und d § 1 Absatz 3 Nummer 7 und 8 AMPreisV
38. Zu Artikel 13 Nummer 2 § 38 Absatz 2 Satz 4 IfSG
39. Zu Artikel 15 § 16 SGB V
40. Zu Artikel 15 Nummer 01 - neu - § 27a Absatz 3 Satz 3 SGB V
41. Zu Artikel 15 Nummer 1, 2, 3, 4 und 10a - neu - § 44 Absatz 1 und 2, § 46 Satz 2, 3 und 4 bis 6 - neu -, § 49 Absatz 1 Nummer 6 und 7, § 53 Absatz 6 und § 243a - neu - SGB V
§ 243a Erhöhte Beitragssätze
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
42. Zu Artikel 15 Nummer 5 Buchstabe b - neu - § 85 Absatz 2 Satz 4 und Absatz 3f - neu - SGB V
43. Zu Artikel 15 Nummer 6a - neu - § 122 SGB V
44. Zu Artikel 15 Nummer 8 Buchstabe b § 129 Absatz 5c Satz 1 und 2 SGB V
45. Zu Artikel 15 Nummer 10 und 14 § 130a Absatz 1 Satz 6 und § 300 Absatz 3 Satz 2 und 4 SGB V
46. Zu Artikel 15 Nummer 10b - neu - § 190 Absatz 14 - neu - SGB V
47. Zu Artikel 18 Nummer 1 und 2 - neu - § 18 Absatz 3 Satz 1 KHEntgG
Artikel 18 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
48. Zu § 12 Absatz 1c Satz 6 VAG
49. Zur GCP-Verordnung Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die GCP-VO aus dem Jahr 2004 zeitnah zu aktualisieren und insbesondere bezüglich der Meldungen über Verdachtsfälle von unerwarteten schwerwiegenden Nebenwirkungen an die europäische Richtlinie ENTR/CT3 anzupassen.
Drucksache 674/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 hinsichtlich allgemeiner Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds im Hinblick auf die Vereinfachung bestimmter Anforderungen und im Hinblick auf bestimmte Bestimmungen bezüglich der finanziellen Verwaltung KOM (2009) 384 endg.; Ratsdok. 12425/09
... Unter der Annahme unveränderter Politiken könnten sich Haushaltsdefizite von 1% des BIP im Jahre 2007 auf 2.6% in 2010 erhöhen. Zuverlässige Vorhersagen zu öffentlichen Finanzen - und insbesondere auf dem Gebiet der Verschuldung - sind jedoch schwierig wegen der Ungewissheit, die die Haushaltsauswirkungen von Notfallmaßnahmen umgibt, die schon von den Regierungen ergriffen wurden.
Begründung
1. Hintergrund zum Vorschlag
• Gründe und Ziele für den Vorschlag
• Allgemeiner Zusammenhang
• Bestimmungen, die im Politikbereich des Vorschlags in Kraft sind
• Übereinstimmung mit anderen Politiken und Zielen der Union
2. Konsultation der Interessensparteien und Impaktanalyse
• Konsultation der interessierten Parteien
• Beschaffung und Nutzung von Fachwissen
• Impaktanalyse
3. Gesetzliche Elemente des Vorschlags
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
• Wahl von Instrumenten
4. Haushaltsauswirkung
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 39 Inhalt
Artikel 77 Gemeinsame Regeln für die Berechnung der Zwischenzahlungen und des Restbetrags
Artikel 2
Finanzbogen
Drucksache 797/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Europäischen Gerichtshof und die Europäische Zentralbank: Ein EU-Rahmen für das grenzübergreifende Krisenmanagement im Bankensektor KOM (2009) 561 endg.; Ratsdok. 15049/09
... unternehmensspezifischen Notfall- und Abwicklungsplänen
Mitteilung
1. Einleitung
2. Ziel und Struktur der Mitteilung
2.1. Ziel
2.2. Struktur
2.3 Wechselwirkungen mit anderen EU-Maßnahmen
3. Frühzeitiges Eingreifen der Aufsichtsbehörden
3.1. Werkzeuge für ein frühzeitiges Eingreifen
5 Fragen8
3.2. Übertragung von Vermögenswerten innerhalb der Gruppe
4. Abwicklung von Banken
4.1. Warum werden für die Abwicklung von Banken EU-Maßnahmen benötigt?
Unterschiede zwischen nationalen Rechtsvorschriften
Anreize für die Isolierung nationaler Vermögenswerte
4.2. Ziele des Abwicklungsmechanismus für den Bankensektor
4.3. Welche Instrumente werden benötigt?
4.4. Auslöseschwellen und Zeitplan für den Einsatz der Instrumente
4.5. Geltungsbereich des Abwicklungsrahmens für den Bankensektor
4.6. Bedeutung der Rechte der Beteiligten für den Abwicklungsmechanismus im Bankensektor
5 Aktionäre
Gläubiger und Gegenparteien
4.7. Abwicklung von Bankengruppen
4.8. Finanzierung der grenzübergreifenden Abwicklung
Finanzierung durch den Privatsektor
5 Lastenteilung
5. Insolvenz
Integrierter Umgang mit Unternehmensgruppen
Harmonisierte EU-Insolvenzregelung für Banken
6. Folgemassnahmen
Drucksache 811/09
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Achte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
... Als Notfallkontrazeption innerhalb von 120 Stunden nach einem ungeschützten Geschlechtsverkehr oder Versagen der Kontrazeption
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Achte Verordnung
Artikel 1
§ 9
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1 Nummer 1
Zu Artikel 1 Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zur Position Gadofosveset
Zur Position Natalizumab
Zur Position Zubereitung aus Artemether und Lumefantrin
Zur Position Zubereitung aus Quinupristin und Dalfopristin
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zur Position Agomelatin
Zu den Positionen Artemether und Lumefantrin
Zur Position Bazedoxifen und seine Ester
Zur Position Capsaicin und seine Ester
Zu den Positionen Dalfopristin und Quinupristin
Zur Position Dapoxetin
Zur Position Degarelix
Zur Position Eptotermin alfa
Zur Position Eslicarbazepin und seine Ester
Zur Position Lasofoxifen und seine Ester
Zur Position Mifamurtid und seine Ester
Zur Position Na-Nifurstyrenat – zur Anwendung bei Tieren –
Zur Position Prasugrel
Zur Position Sarafloxacin – zur Anwendung bei Tieren –
Zur Position Toloniumchlorid Toluidinblau – zur parenteralen Anwendung –
Zur Position Tolvaptan
Zur Position Ulipristal und seine Ester
Zur Position Zubereitung aus Xylometazolin und Ipratropiumbromid und seinen Estern
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1075: Achte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
Drucksache 230/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Februar 2009 zu der Anwendung der Richtlinie 2003/9/EG des Rates zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten: Reisen des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres von 2005 bis 2008 (2008/2235(INI))
... 13. ist der Ansicht, dass Asylbewerbern mit der Aufnahme verbundene grundlegende Leistungen wie Nahrung, Wohnung und medizinische Notfallversorgung unter keinen Umständen vorenthalten werden sollten, da dies eine Verletzung ihrer Grundrechte bedeuten könnte;
Drucksache 665/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Erdgasversorgung und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/67 /EG KOM (2009) 363 endg.; Ratsdok. 11892/09
... Die Verordnung setzt zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit vor allem auf den Erdgasbinnenmarkt. Die Bestimmungen sollen die Erdgasunternehmen in die Lage versetzen, ihre Kunden gemeinschaftsweit solange wie möglich und ohne nationale Einschränkungen zu beliefern. Der Verordnung zufolge darf die zuständige Behörde auf nicht marktgerechte Maßnahmen nur im Notfall und als äußerstes Mittel zurückgreifen, wenn alle marktgerechten Maßnahmen ausgeschöpft sind und die Erdgasunternehmen die Lieferstörungen nicht mehr auffangen können. Auch wird die Position der Kommission gestärkt, die sicherstellen muss, dass der Binnenmarkt möglichst lange funktioniert und die auf einzelstaatlicher Ebene beschlossenen Maßnahmen mit diesem Grundsatz vereinbar sind.
Drucksache 226/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 3. Februar 2009 zu der Zweiten Überprüfung der Energiestrategie (2008/2239(INI))
... /EG verbindlich vorgeschrieben werden sollten und auf nationaler und EU-Ebene wirksame Aktionspläne für den Notfall umfassen sollten, in denen unter anderem Folgendes festgelegt wird: gemeinsame Erklärung einer Notfallsituation, Aufteilung der verfügbaren Vorräte und der Infrastrukturkapazitäten auf die betroffenen Staaten, Koordinierung der Abgabe, Auslösung von Sofortmaßnahmen in nicht oder weniger betroffenen Staaten, damit auf den betroffenen Märkten größere Gasmengen verfügbar sind, wobei alle erdenklichen Mittel eingesetzt werden sollten, einschließlich u. a. beispielsweise unterbrechbare Verträge, Umstellung auf andere Energieträger, Entnahmen aus Vorräten und Lieferflexibilitäten; hält es für wesentlich, das Funktionieren des Marktes durch Transparenz und die Aufstockung der auf dem Markt verfügbaren Gasmengen zu verbessern; fordert die Europäische Union und die Mitgliedstaaten auf, Gasspeicherkapazitäten zu entwickeln, die schnell freigegeben werden können;
Europäische Energiepolitik
2 Versorgungssicherheit
2 Energiebinnenmarkt
Externe Energiepolitik
Mechanismen zur Bewältigung von Krisen durch Bewirtschaftung der Öl- und Gasvorräte
2 Energieeffizienz
Optimierte Nutzung der in der Europäischen Union vorhandenen Ressourcen und der besten Technologien
Perspektiven für 2050
Drucksache 171/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
... Für die Finanzierung der Investitions- und Betriebskosten nach Absatz 7 Satz 4 Nummer 1 und 2, die bei Leistungserbringern nach § 115b Absatz 2 Satz 1, § 116b Absatz 2 Satz 1 und § 120 Absatz 2 Satz 1 sowie bei Notfallambulanzen in Krankenhäusern, die Leistungen für die Versorgung im Notfall erbringen, entstehen, finden Satz 1 und Satz 2, 1. Halbsatz sowie die Sätze 3 und 4 entsprechende Anwendung."
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Arzneimittelgesetzes
§ 4b Sondervorschriften für Arzneimittel für neuartige Therapien
§ 20d Ausnahme von der Erlaubnispflicht für Gewebe und Gewebezubereitungen
§ 25c Maßnahmen der zuständigen Bundesoberbehörde zu Entscheidungen der Europäischen Kommission oder des Rates der Europäischen Union
§ 52b Bereitstellung von Arzneimitteln
§ 74 Mitwirkung von Zolldienststellen
Sechzehnter Unterabschnitt
§ 144 Übergangsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
Artikel 2 Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Transplantationsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamtes für Sera und Impfstoffe
Artikel 5 Änderung des Betäubungsmittelgesetzes
§ 39a Übergangsregelungen aus Anlass des Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
Artikel 6 Aufhebung der Verordnung über homöopathische Arzneimittel
Artikel 7 Änderung der Arzneimittelpreisverordnung
Artikel 8 Änderung der Arzneimittelfarbstoffverordnung
Artikel 9 Änderung der Verordnung über ein Verbot der Verwendung von Ethylenoxid bei Arzneimitteln
Artikel 10 Änderung der Verordnung über das Verbot der Verwendung von mit Aflatoxinen kontaminierten Stoffen bei der Herstellung von Arzneimitteln
Artikel 11 Änderung der Arzneimittel-TSE-Verordnung
Artikel 12 Änderung des Transfusionsgesetzes
Artikel 13 Änderung des Infektionsschutzgesetzes
Artikel 14 Änderung der Tierimpfstoff-Verordnung
Artikel 15 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 319 Übergangsregelung zum Krankengeldwahltarif
Artikel 16 Änderung des Nutzungszuschlags-Gesetzes
Artikel 17 Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung
Artikel 18 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
Artikel 19 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziele und Handlungsbedarf
II. Inhalte und Maßnahmen des Gesetzentwurfes
1. Arzneimittelgesetz
2. Bundesbesoldungsgesetz
3. Transplantationsgesetz
4. Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Sera und Impfstoffe
5. Betäubungsmittelgesetz
6. Verordnung über homöopathische Arzneimittel
7. Arzneimittelpreisverordnung
8. Arzneimittelfarbstoffverordnung
9. Verordnung über ein Verbot der Verwendung von Ethylenoxid bei Arzneimitteln
10. Verordnung über das Verbot der Verwendung von mit Aflatoxinen kontaminierten
11. Arzneimittel-TSE-Verordnung
12. Transfusionsgesetz
13. Infektionsschutzgesetz
14. Tierimpfstoff-Verordnung
15. Fünftes Buch Sozialgesetzbuch
Wahltarife zum Krankengeld:
5 Sozialpsychiatrievereinbarung:
Parenterale Zubereitungen Infusionen insbesondere aus Zytostatika:
Elektronische Gesundheitskarte:
16. Nutzungszuschlags-Gesetz
17. Risikostruktur-Ausgleichsverordnung
18. Krankenhausentgeltgesetz
III. Gesetzgebungskompetenz / Notwendigkeit bundesgesetzlicher Regelungen
IV. Gleichstellungspolitische Bedeutung
V. Vereinbarkeit mit EU-Recht
VI. Finanzielle Auswirkungen, Kosten und Preiswirkungen
1. Arzneimittelgesetz
Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
Sonstige Kosten
4 Bürokratiekosten
a Bürokratiekosten der Wirtschaft
b Bürokratiekosten der Verwaltung
c Bürokratiekosten für Bürgerinnen und Bürger
2. Bundesbesoldungsgesetz
3. Transplantationsgesetz
4. Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Sera und Impfstoffe
5. Betäubungsmittelgesetz
4 Bürokratiekosten
6. Verordnung über homöopathische Arzneimittel
7. Arzneimittelpreisverordnung
8. Arzneimittelfarbstoffverordnung
9. Verordnung über ein Verbot der Verwendung von Ethylenoxid bei Arzneimitteln
10. Verordnung über das Verbot der Verwendung von mit Aflatoxinen kontaminierten Stoffen bei der Herstellung von Arzneimitteln
11. Arzneimittel-TSE-Verordnung
12. Transfusionsgesetz
13. Infektionsschutzgesetz
14. Tierimpfstoff-Verordnung
15. Fünftes Buch Sozialgesetzbuch
5 Krankengeld
5 Sozialpsychiatrievereinbarung
Parenterale Zubereitungen insbesondere aus Zytostatika
5 Gesundheitskarte
16. Nutzungszuschlags-Gesetz
17. Risikostruktur-Ausgleichsverordnung
18. Krankenhausentgeltgesetz
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Buchstabe b
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 23
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 24
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 41
Zu Nummer 42
Zu Nummer 43
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 44
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Buchstabe c
Zu Nummer 45
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 46
Zu Nummer 47
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 48
Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 49
Zu Nummer 50
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 51
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 52
Zu Nummer 53
Zu Nummer 54
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 55
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 56
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 57
Zu Nummer 58
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 59
Zu Nummer 60
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Buchstabe d
Zu Nummer 61
Zu Buchstabe a
Buchstabe b
Zu Nummer 62
Zu Nummer 63
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 64
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 65
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 66
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 67
Zu Nummer 68
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 69
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 70
Zu Nummer 71
Zu Nummer 72
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 73
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 74
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 75
Zu Nummer 76
Zu Nummer 77
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 13
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 18
Zu Artikel 19
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 828: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes und anderer Vorschriften
Drucksache 15/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 3. September 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über eine Feste Fehmarnbeltquerung
... Angelegenheiten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie des Notfallmanagements
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Schlussbemerkung
Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über eine Feste Fehmarnbeltquerung
Artikel 1 Gegenstand des Vertrags
Artikel 2 Beschreibung der Festen Fehmarnbeltquerung
Artikel 3 Errichtung und Betrieb der Festen Fehmarnbeltquerung
Artikel 4 Straßenbaulast
Artikel 5 Beschreibung der Hinterlandanbindungen
Artikel 6 Die Gesellschaft, die für die Errichtung und den Betrieb der Festen Fehmarnbeltquerung zuständig ist
Artikel 7 Organisation der Gesellschaft
Artikel 8 Bereitstellung der notwendigen Flächen und Genehmigungen
Artikel 9 Festsetzung der Gebühren für die Straßennutzung
Artikel 10 Entgelte für die Nutzung der Schienenwege und den Zugang zu den Schienenwegen
Artikel 11 Verwaltung der Eisenbahninfrastruktur und Planung des Eisenbahnverkehrs
Artikel 12 Gemeinschaftszuschüsse für transeuropäische Verkehrsnetze (TEN-V)
Artikel 13 Genehmigungsverfahren, Umweltverträglichkeitsprüfung, Bauausführung
Artikel 14 Angelegenheiten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie des Notfallmanagements
Artikel 15 Steuern
Artikel 16 Regelung bezüglich der Arbeitsbedingungen
Artikel 17 Einreiserecht und Arbeitserlaubnisse
Artikel 18 Datenschutz
Artikel 19 Gemeinsamer Ausschuss
Artikel 20 Konsultationsgremium
Artikel 21 Streitigkeiten
Artikel 22 Änderungen des Vertrags sowie übrige Verpflichtungen
Artikel 23 Ratifikation und Inkrafttreten
Denkschrift
I. Allgemeines
II. Besonderes
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 494: Entwurf eines Gesetzes zum Vertrag vom 3. September 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über eine Feste Fehmarnbeltquerung
Drucksache 632/09
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Stärkung der Finanzmarkt- und der Versicherungsaufsicht
... 3. schließt die Festlegung eines angemessenen Notfallkonzepts, insbesondere für IT-Systeme, ein."
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Kreditwesengesetzes
§ 13b Großkredite und gruppeninterne Transaktionen bei Institutsgruppen und Finanzholding-Gruppen.
§ 36 Abberufung von Geschäftsleitern, Übertragung von Organbefugnissen auf Sonderbeauftragte, Abberufung von Mitgliedern des Verwaltungs- und Aufsichtsorgans.
Artikel 2 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
§ 87 Widerruf der Erlaubnis, Abberufung von Geschäftsleitern und Mitgliedern des Aufsichtsrats
§ 104i Risikokonzentrationen auf Versicherungsgruppenebene
§ 123f Übergangsfristen bei Geschäftsleitern
Artikel 3 Änderung des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes
Artikel 4 Änderung der Kapitalausstattungs-Verordnung
Artikel 5 Änderung des Pfandbriefgesetzes
Artikel 6 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
Artikel 7 Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes
Artikel 8 Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
Artikel 9 Inkrafttreten
Drucksache 624/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs -Zulassungs-Ordnung - Antrag des Freistaates Sachsen -
... , wenn sie für Unfall- oder Notfalleinsätze vorgesehen sind
Zu Artikel 1
7. Zu Artikel 1 § 52 Absatz 11 Satz 2 StVZO
8. Zu Artikel 1 Nummer 2 - neu - § 72 Absatz 2 Bestimmung zu § 57a Absatz 1 - neu - StVZO
9. Zu Artikel 1 Nummer 2* - neu - Anlage XIX Nummer 1.2 Satz 2 StVZO
Drucksache 154/09
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs -Ordnung (VwV-StVO)
... 19 5. Die Flüssigkeit des Verkehrs auf Sonderfahrstreifen an Kreuzungen und Einmündungen kann durch Abbiegeverbote für den Individualverkehr (z.B. Zeichen 209 bis 214) verbessert werden. Notfalls sind besondere Lichtzeichen (§ 37 Abs. 2 Nr. 4) anzuordnen. Die Einrichtung von Busschleusen oder die Vorgabe bedarfsgerechter Vor- und Nachlaufzeiten an Lichtzeichenanlagen wird empfohlen.
Drucksache 731/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: H1N1-Pandemie 2009 KOM (2009) 481 endg.; Ratsdok. 13355/09
... Eine Kernfrage der Notfallplanung mit Blick auf eine mögliche Grippepandemie besteht darin ob es sinnvoll ist, den internationalen Reiseverkehr in und aus den betroffenen Gebieten zu beschränken oder ein Screening von Reisenden bei der Ein- oder Ausreise an Flughäfen vorzuschreiben. Während der SARS-Epidemie 2003 wurde deutlich, wie leicht sich Infektionskrankheiten über eine immer enger miteinander verbundene, stetig wachsende Weltbevölkerung ausbreiten können. Allerdings hat sich damals erwiesen, dass die Reisebeschränkungen auf bestimmte Länder abzielten, in denen sich die Epidemie weit verbreitet hatte, und nur geringe Wirkung zeigten. Außerdem unterscheidet sich die derzeitige Pandemie offenbar insofern, als sie sich bereits über die ganze Welt ausgebreitet hat. Nach den WHO-Empfehlungen gelten daher Reisebeschränkungen gegenwärtig nicht als geeignetes Mittel. Diese Stellungnahme wurde auch am 1. Mai von der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) an alle Luftfahrtbehörden geschickt und auf der Sitzung des Rates der ICAO am 11. Mai 2009 bestätigt. Im Einklang mit dieser Stellungnahme ist auf EU-Ebene keine Empfehlung zu Reisebeschränkungen, auch nicht im Luftverkehr, ergangen.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Ergänzende Massnahmen für EU-Mitgliedstaaten
3. Hintergrund
4. EU-Koordinierung der Reaktion des Gesundheitswesens – Gemeinsam mit den Mitgliedstaaten
Schnittstelle zwischen Mensch und Tier
4 Luftverkehr
Siebtes Forschungsrahmenprogramm FP7
5. Internationale Koordinierung
6. Soziale und wirtschaftliche Auswirkungen der Pandemie
Langfristige Auswirkungen wirtschaftliche Ungewissheit
7. Zentrale strategische Linien12
Unterstützung von Drittländern bei der Bekämpfung der H1N1-Pandemie 2009
4 Impfstrategien
Regulierungsverfahren für die Zulassung von antiviralen Arzneimitteln und von Impfstoffen
Kommunikation mit der Öffentlichkeit und den Medien über die H1N1-Pandemie 2009
8. Schlussfolgerungen
Drucksache 559/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Weißbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zum gewerbsmäßigen grenzüberschreitenden Straßentransport von Euro-Bargeld zwischen Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet KOM (2009) 214 endg.; Ratsdok. 10875/09
... Zur Handhabung schwerwiegender Sicherheitsrisiken sollte ebenfalls eine spezielle Klausel für Notfallmaßnahmen vorgesehen werden. Auslöser könnte zum Beispiel eine Reihe gewalttätiger Übergriffe sein, die vorübergehend eine Polizeibegleitung aller Geldtransporte auf dem Gebiet eines Mitgliedstaates erfordern würden. Um eine unterschiedliche Behandlung einheimischer und ausländischer Transportunternehmen zu vermeiden, sollten diese Notfallmaßnahmen für alle Geldtransporte im betroffenen Mitgliedstaat gelten. Sie sollten zudem zeitlich begrenzt sein und der Kommission mitgeteilt werden. Für eine Ausweitung der Notfallmaßnahmen sollte eine formale vorherige Zustimmung der Kommission erforderlich sein.
1. Einleitung
2. Initiative der Kommission zur Vereinfachung des grenzüberschreitenden Transports von Euro-Bargeld; Erste Konsultation von Interessengruppen
3. Hauptmerkmale möglicher gemeinsamer Vorschriften
3.1. Rechtsgrundlage
3.2. Transporte tagsüber und innerhalb eines Tages
3.3. Lizenz für grenzüberschreitende Geldtransporte
3.4. Zulässige Arten des Bargeldtransports
3.5. Sanktionen
3.6. Sonstige Bestimmungen
4. Weiteres Vorgehen
Anhang
Abschnitt 1 Gemeinsame Vorschriften für alle grenzüberschreitenden Strassentransporte von Euro-Bargeld
A. Anwendungsbereich
B. Lizenz für grenzüberschreitende Geldtransporte
C. Sicherheitspersonal des Geldtransports
D. Ausrüstung des Fahrzeugs
E. Vorabbenachrichtigung der nationalen Polizeibehörden
F. Verfahren für den Umgang mit Bargeld außerhalb des Geldtransportfahrzeugs in dem/den Mitgliedstaat en , in dem/denen die Dienstleistung erbracht wird
G. Gegenseitige Unterrichtung
Abschnitt 2 Besondere Vorschriften, die für die vier zulässigen Transportarten vorgesehen sind
A. Transport von Banknoten in einem ungepanzerten oder kabinengepanzerten Fahrzeug, das mit IBNS ausgestattet ist
B. Transport von Banknoten in einem voll gepanzerten Fahrzeug ohne IBNS
C. Transport von Banknoten in einem voll gepanzerten Fahrzeug, das mit IBNS ausgestattet ist
D. Transport von Münzen
Abschnitt 3 Verschiedenes
A. Definitionen
B. Sanktionen
C. Überprüfung
D. Notfallmaßnahmen
E. Sonstige gemeinschaftliche Rechtsvorschriften
F. Intelligentes Banknoten-Neutralisierungssystem IBNS
G. Gemeinsame Referenzniveaus des Europarats
Drucksache 624/09 (Beschluss)
Verordnungsentwurf des Bundesrates
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs -Zulassungs-Ordnung
... "(11) Kraftfahrzeuge nach Absatz 3 Nummern 1, 2 und 4 dürfen zusätzlich zu Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht) und Kennleuchten für blaues Blinklicht mit einer Hauptabstrahlrichtung nach vorn mit zwei bis sechs horizontal nach hinten wirkenden Leuchten für gelbes Blinklicht (Heckwarnsystem) ausgerüstet sein, wenn sie für Unfall- oder Notfalleinsätze vorgesehen sind. Die gelben Leuchten sind im oberen Bereich des Fahrzeughecks anzubringen und müssen bauartgenehmigt sein als Warnleuchten nach § 53a (§ 22a Absatz 1 Nummer 16) oder als Fahrtrichtungsanzeiger nach § 54
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte, getrennt für Bund,
E. Sonstige Kosten (z.B. Kosten für die Wirtschaft, Kosten für soziale
Verordnung
Anlage Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Artikel 1 Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Artikel 2 Inkrafttreten
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Vorschriften
1. Zu § 52 Absatz 11 StVZO
2. Zu § 72 Absatz 2 betreffend die Bestimmung zu § 57a Absatz 1 Fahrtschreiber StVZO
3. Zur Ergänzung Anlage XIX Nummer 1.2 Satz 2 StVZO
4. Zu Artikel 2 Inkrafttreten Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten.
Drucksache 773/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat über die Stärkung der chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Sicherheit in der Europäischen Union - CBRN-Aktionsplan der EU KOM (2009) 273 endg.; Ratsdok. 11480/09
... Verantwortlich für viele Bereiche dieses Maßnahmenpakets sind in erster Linie die Mitgliedstaaten. Sie sind für die zahlreichen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor CBRN-Bedrohungen zuständig, in die viele verschiedene Behörden einbezogen sind. Ihre Strafverfolgungs- und Katastrophenschutzbehörden und ihre ärztlichen Notfalldienste sind die ersten, die an den Ort des Ereignisses gerufen werden, und ihre Krankenwagen, Krankenhäuser und breitgefächerten Gegenmaßnahmen kommen bei der ersten medizinischen Versorgung und der Weiterbehandlung zum Einsatz. Darüber hinaus sind auch die einzelstaatlichen kriminaltechnischen Fähigkeiten gefragt, um die Ursachen des Ereignisses zu klären und im Falle von Anschlägen die Täter zu ermitteln. Im Allgemeinen sind viele Mitgliedstaaten verhältnismäßig gut auf CBRN-Bedrohungen vorbereitet. Alle haben eigene, auf ihr Land zugeschnittene Lösungen für Koordinierungs- und andere Probleme im Zusammenhang mit der Prävention, Detektion und Bewältigung von CBRN-Ereignissen.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Begriffsbestimmungen
3. Neue CBRN-Maßnahmen auf einzelstaatlicher und EU-Ebene
3.1. Einzelstaatliche Maßnahmen
3.2. Maßnahmen auf Ebene der EU
3.3. Krisenreaktionsmechanismen der EU
4. Der CBRN-Aktionsplan der EU
4.1. Ausarbeitung des CBRN-Aktionsplans der EU – die CBRN-Taskforce
4.2. Übergeordnetes Ziel und Kernmaßnahmen
4.3. Arbeitsschwerpunkte
4.4. Prävention
4.5. Detektion
4.6. Vorsorge und Reaktion
4.7. Horizontale Maßnahmen
5. Umsetzung
5.1. Bestehende Strukturen
5.2. CBRN-Beratungsgruppe
5.3. Finanzielle Unterstützung der Kommission
5.4. Zeitplan, Berichte und Überprüfung
6. Sicherheit und Gesundheit kombinieren – ein Überblick über bewährte Praktiken
7. Außenbeziehungen
8. Schlussfolgerungen
Drucksache 665/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Erdgasversorgung und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/67 /EG KOM (2009) 363 endg.; Ratsdok. 11892/09
... 5. Der Bundesrat fordert daher, die vorgeschlagenen Regelungen für den gemeinschaftsweiten Notfall (Artikel 10) so zu ändern, dass die primäre Verantwortung der Gasunternehmen auch im Notfall erhalten bleibt. Vorrang vor einem Tätigwerden der EU muss außerdem die regionale Kooperation der betroffenen Mitgliedstaaten haben. Die EU-weite Koordinierung sollte nicht der Kommission übertragen werden, stattdessen sollte die "
Drucksache 171/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
... dürfte genügen. Damit könnten Praxiskliniken innerhalb des durch den vorgesehenen Katalog gesetzten Rahmens Patienten der GKV stationär behandeln. Die Krankenhausplanung der Länder wird damit ad absurdum geführt. Es ist davon auszugehen, dass den Plankrankenhäusern in großer Menge (leichte) Fälle entzogen werden und damit Finanzmittel zur Deckung ihrer Kosten, etwa für die Notfallversorgung, ausbleiben. Wegen des Eingriffs in die Krankenhausplanung, die grundgesetzlich den Ländern zugewiesen ist, bestehen gegen die Regelung des § 122 SGB V auch verfassungsrechtliche Bedenken.
1. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe f1- neu - § 4 Absatz 30 Satz 2 AMG
2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe g § 4 Absatz 31 AMG , Nummer 13 Buchstabe b § 13 Absatz 1a Nummer 4 - neu - AMG , Nummer 56 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 64 Absatz 1 Satz 5 AMG und Nummer 58 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 67 Absatz 1 Satz 7 AMG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
3. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 4a Satz 1 Nummer 3 AMG
4. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 5 Absatz 1 AMG
5. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 6a Absatz 2a Satz 1 AMG
6. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe f § 10 Absatz 8a Satz 1a - neu - AMG
7. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb § 11 Absatz 4 Satz 3 AMG
8. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe a § 13 Absatz 1 Satz 1a - neu - AMG
9. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 14 Absatz 1 Nummer 3 AMG
10. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe b § 15 Absatz 3a Satz 2 Nummer 6 AMG
11. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 20d Satz 1 AMG
12. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 20d Satz 1 AMG
13. Zu Artikel 1 Nummer 22 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 21 Absatz 2 Nummer 1e AMG und Nummer 46a - neu - § 44 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a und b und Nummer 2 AMG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
14. Zu Artikel 1 Nummer 22 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 21 Absatz 2 Nummer 1e und 1f - neu - AMG
15. Zu Artikel 1 Nummer 36 und Nummer 37 §§ 33 und 36 AMG
16. Zu Artikel 1 Nummer 40 Buchstabe c § 39 Absatz 2b Satz 3 AMG
17. Zu Artikel 1 Zu den Therapieoptimierungsstudien
18. Zu Artikel 1 Nummer 44 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa0 - neu - § 42 Absatz 1 Satz 4a - neu - AMG
19. Zu Artikel 1 Nummer 46 § 43 Absatz 1 Satz 1, 1a - neu -, 1b - neu - und 3 AMG bei Ablehnung entfallen die Ziffern 30, 35, 55 und 56
20. Zu Artikel 1 Nummer 48a - neu - § 52a Absatz 4 Nummer 3 - neu - AMG
21. Zu Artikel 1 Nummer 49 § 52b Absatz 1 AMG
22. Zu Artikel 1 Nummer 49 § 52b Absatz 2 Satz 1 AMG
23. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 64 Absatz 1 Satz 6 - neu - AMG und Nummer 58 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 67 Absatz 1 Satz 8 - neu - AMG
24. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb § 64 Absatz 3 Satz 3 AMG
25. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe d - neu - § 64 Absatz 4 Nummer 1 AMG
26. Zu Artikel 1 Nummer 60 Buchstabe a0 - neu - § 68 Absatz 1 Satz 2 - neu - AMG
27. Zu Artikel 1 Nummer 62 § 72 Absatz 1 Satz 1 AMG
28. Zu Artikel 1 Nummer 63 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 72a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 AMG
29. Zu Artikel 1 Nummer 64 Buchstabe b § 72b Absatz 2 Satz 1 AMG
30. Zu Artikel 1 Nummer 65 Buchstabe a, Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe ccc - neu - § 73 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a AMG und Doppelbuchstabe bb - neu - § 73 Absatz 1 Satz 3 AMG entfällt bei Ablehnung von Ziffer 19
31. Zu Artikel 1 Nummer 65 Buchstabe b § 73 Absatz 1b Satz 2 AMG
32. Zu Artikel 1 Nummer 65 Buchstabe f § 73 Absatz 4 Satz 2 AMG *
33. Zu Artikel 1 Nummer 65 Buchstabe f § 73 Absatz 4 Satz 2 AMG *
34. Zu Artikel 1 Nummer 69a - neu - § 79 Absatz 5 - neu - AMG
35. Zu Artikel 1 Nummer 72 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu - § 95 Absatz 1 Nummer 4 AMG entfällt bei Ablehnung von Ziffer 19
36. Zu Artikel 1 Nummer 74 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa1 - neu - § 97 Absatz 2 Nummer 16a - neu - AMG
37. Zu Artikel 1 Nummer 77 § 144 Absatz 7 - neu - AMG
38. Zu Artikel 1 Regelungen zur Kennzeichnung von Arzneimitteln für Krankenhäuser
39. Zu Artikel 1 insgesamt AMG
40. Zu Artikel 1 insgesamt AMG
41. Zu Artikel 5 Nummer 3 Buchstabe b § 4 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b1 - neu - BtMG
42. Zu Artikel 7 Nummer 1 Buchstabe c und d § 1 Absatz 3 Nummer 7 und 8 AMPreisV
43. Zu Artikel 13 Nummer 2 § 38 Absatz 2 Satz 4 IfSG
44. Zu Artikel 15 § 16 SGB V
2 Hauptempfehlung
45. Zu Artikel 15 Nummer 1, 2, 3, 4 und 10a - neu - § 44 Absatz 1 und 2, § 46 Satz 2, 3 und 4 bis 6 - neu -, § 49 Absatz 1 Nummer 6 und 7, § 53 Absatz 6 und § 243a - neu - SGB V bei Annahme entfallen Ziffer 46 und 47
§ 243a Erhöhte Beitragssätze
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
46. Zu Artikel 15 Nummer 4 Buchstabe a § 53 Absatz 6 Satz 1 SGB V entfällt bei Annahme von Ziffer 45
Hilfsempfehlung zu Ziffer 45
47. Zu Artikel 15 Nummer 4 Buchstabe b § 53 Absatz 6 Satz 2 SGB V entfällt bei Annahme von Ziffer 45
48. Zu Artikel 15 Nummer 4a - neu - § 73b Absatz 1, Absatz 3 Satz 2, Absatz 4 und 4a SGB V
49. Zu Artikel 15 Nummer 5 Buchstabe b - neu - § 85 Absatz 2 Satz 4 und Absatz 3f - neu - SGB V
50. Zu Artikel 15 Nummer 6a - neu - § 122 SGB V
51. Zu Artikel 15 Nummer 8 Buchstabe b § 129 Absatz 5c Satz 1 und 2 SGB V
52. Zu Artikel 15 Nummer 10 und 14 § 130a Absatz 1 Satz 6 und § 300 Absatz 3 Satz 2 und 4 SGB V
53. Zu Artikel 15 Nummer 10a - neu - § 190 Absatz 14 - neu - SGB V
54. Zu Artikel 18 Nummer 1 und 2 - neu - § 18 Absatz 3 Satz 1 KHEntgG
Artikel 18 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
55. Zu Artikel 18a - neu - § 11a Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b und Satz 2 ApoG entfällt bei Ablehnung von Ziffer 19
Artikel 18a Änderung des Apothekengesetzes
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
56. Zu Artikel 18b - neu - § 17 Absatz 2 Satz 1, 2, 3 - neu - und 4 bis 6 Absatz 2a Satz 1 Nummer 4 ApBetrO entfällt bei Ablehnung von Ziffer 19
Artikel 18b Änderung der Apothekenbetriebsordnung
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
57. Zu § 12 Absatz 1c Satz 6 VAG
58. Zur GCP-Verordnung Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die GCP-VO aus dem Jahr 2004 zeitnah zu aktualisieren und insbesondere bezüglich der Meldungen über Verdachtsfälle von unerwarteten schwerwiegenden Nebenwirkungen an die europäische Richtlinie ENTR/CT3 anzupassen.
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.