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"Verbrechen"
Drucksache 523/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 9. Dezember 2011 über den Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union
... 8. Der Bundesrat begrüßt, dass Kroatien im Beitrittsvertrag weitreichende Verpflichtungen zu weiteren Reformen in den Bereichen Justiz und Grundrechte übernommen hat, insbesondere zur Steigerung der Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Effizienz der Justiz, zur unparteiischen Bearbeitung der Fälle von Kriegsverbrechen in Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof und zur Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Korruption. Er ist der Ansicht, dass das im Beitrittsvertrag vorgesehene Verfahren zur Überwachung der übernommenen Verpflichtungen im Bereich Justiz und Grundrechte bis zum Beitritt der Republik Kroatien konsequent umgesetzt werden sollte.
Drucksache 197/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Vereinfachung der Verbringung von in einem anderen Mitgliedstaat zugelassenen Kraftfahrzeugen innerhalb des Binnenmarkts - COM(2012) 164 final
... Konkret sollen mit dieser Initiative die Verfahren zur erneuten Zulassung von in einem anderen Mitgliedstaat bereits zugelassenen Kraftfahrzeugen für Bürger, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Mietwagen- und Leasingunternehmen sowie Zulassungsbehörden harmonisiert, gestrafft und vereinfacht werden. Darüber hinaus zielt diese Initiative darauf ab, den administrativen Aufwand für alle Beteiligten ohne Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit oder der Verbrechens- und Betrugsbekämpfung zu verringern.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
2. Ergebnisse der Konsultation interessierter Kreise der Folgenabschätzungen
3. Rechtliche Aspekte
3.1 Ziele dieses Vorschlags
3.2. Rechtsgrundlage - Form des Rechtsakts
3.3 Inhalt des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1 Gültigkeitsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Ort der Zulassung von Fahrzeugen, die zuvor in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen wurden
Artikel 4 Verfahren für die Zulassung von Fahrzeugen, die zuvor in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen wurden
Artikel 5 Verweigerung der Zulassung eines Fahrzeugs, das zuvor in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen wurde
Artikel 6 Vorübergehende Zulassungen für die Verbringung in einen anderen Mitgliedstaat
Artikel 7 Informationsaustausch über die Fahrzeugzulassungsdaten
Artikel 8 Fahrzeugzulassungen für Händler
Artikel 9 Fahrzeugzulassungsbehörden
Artikel 10 Delegierte Rechtsakte
Artikel 11 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 12 Ausschussverfahren
Artikel 13 Evaluierung
Artikel 14 Inkrafttreten und Anwendbarkeit
Anhang I Datensatz für die automatische Suche von Fahrzeugzulassungsdaten nach Artikel 7 Absatz 1
Anhang II Verwendung der Softwareanwendung nach Artikel 7
Drucksache 472/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze
... 1. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Antragsteller die für die Aufstellung von Spielgeräten erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt; die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt in der Regel nicht, wer in den letzten drei Jahren vor Stellung des Antrages wegen eines Verbrechens, wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Hehlerei, Betruges, Untreue, unerlaubter Veranstaltung eines Glücksspiels, Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel oder wegen eines Vergehens nach § 27 des
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Gewerbeordnung
Artikel 2 Änderung der Handwerksordnung
Artikel 3 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Vermögensanlagengesetzes
Artikel 5 Änderung des Luftverkehrsnachweissicherungsgesetzes
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel des Gesetzentwurfs
II. Gesetzgebungszuständigkeit
III. Gesetzesfolgenabschätzung
IV. Erfüllungsaufwand
V. Gleichstellungsspezifische Aspekte
VI. Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 3
Zu Nummer 5
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2071: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze
Drucksache 519/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des
... n.F. ist ein Verbrechenstatbestand und dient der Strafbewehrung von Verstößen gegen Waffenembargos.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Außenwirtschaftsgesetz(AWG)
Teil 1 Rechtsgeschäfte und Handlungen
§ 1 Grundsatz
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Zweigniederlassungen und Betriebsstätten
§ 4 Beschränkungen und Handlungspflichten zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und der auswärtigen Interessen
§ 5 Gegenstand von Beschränkungen
§ 6 Einzeleingriff
§ 7 Einzeleingriff im Seeverkehr außerhalb des deutschen Küstenmeeres
§ 8 Erteilung von Genehmigungen
§ 9 Erteilung von Zertifikaten
Teil 2 Ergänzende Vorschriften
§ 10 Deutsche Bundesbank
§ 11 Verfahrens- und Meldevorschriften
§ 12 Erlass von Rechtsverordnungen
§ 13 Zuständigkeiten für den Erlass von Verwaltungsakten und für die Entgegennahme von Meldungen
§ 14 Verwaltungsakte
§ 15 Rechtsunwirksamkeit
§ 16 Urteil und Zwangsvollstreckung
Teil 3 Straf-, Bußgeld- und Überwachungsvorschriften
§ 17 Strafvorschriften
§ 18 Strafvorschriften
§ 19 Bußgeldvorschriften
§ 20 Einziehung und Erweiterter Verfall
§ 21 Aufgaben und Befugnisse der Zollbehörden
§ 22 Straf- und Bußgeldverfahren
§ 23 Allgemeine Auskunftspflicht
§ 24 Übermittlung von Informationen durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
§ 25 Automatisiertes Abrufverfahren
§ 26 Übermittlung personenbezogener Daten aus Strafverfahren
§ 27 Überwachung des Fracht-, Post- und Reiseverkehrs
§ 28 Kosten
Artikel 2 Folgeänderungen
1 Änderung des Ausführungsgesetzes zum Chemiewaffenübereinkommen
2 Änderung des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen
3 Änderung der Verordnung über allgemeine Genehmigungen nach dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen
4 Änderung des Artikel 10-Gesetzes
5 Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes
6 Änderung des Grundstoffüberwachungsgesetzes
7 Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes
8 Änderung des Kulturgüterrückgabegesetzes
9 Änderung der Strafprozessordnung
10 Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
11 Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes
12 Änderung der FIDE-Verzeichnis-Verordnung
14 Aufhebung der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten im Außenwirtschaftsverkehr mit Erzeugnissen der Ernährungs- und Landwirtschaft
15 Aufhebung der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten im Außenwirtschaftsverkehr
16 Änderung der Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung
17 Änderung des Kreditwesengesetzes
18 Änderung des Textilkennzeichnungsgesetzes
19 Änderung des Kristallglaskennzeichnungsgesetzes
20 Änderung des Marktorganisationsgesetzes
21 Änderung der Magermilchpulverabsatz-Verordnung
22 Änderung der Verordnung über den Absatz von Rindfleisch aus staatlicher Lagerhaltung zu pauschal im voraus festgesetzten Preisen zum Zweck der Ausfuhr nach Drittländern
23 Änderung der Wein-Alkohol-Absatz-Verordnung
24 Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
25 Änderung des Verkehrssicherstellungsgesetzes
26 Änderung der Verordnung zur Sicherstellung des Seeverkehrs
Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Ziele und Inhalt des Entwurfs
1. Ausgangslage
2. Schwerpunkte der Novelle
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte:
IV. Erfüllungsaufwand:
B. Im Einzelnen
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Im Einzelnen
Zu § 3
Zu § 4
Im Einzelnen
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu Teil 2
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu §§ 24
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2224: Gesetz zur Modernisierung des Außenwirtschaftsrechts - Vereinfachung, Straffung und zielgenauere Fassung des Außenwirtschaftsrechts unter Beibehaltung seiner bewährten Grundstrukturen
Drucksache 653/12
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zu der Mordserie der Neonazi-Bande und zur Arbeit der Sicherheitsbehörden
... Die Aufdeckung der "NSU"-Mordserie vor nunmehr fast einem Jahr hat die Bundesrepublik Deutschland schwer erschüttert. Dass eine kleine Gruppe von rechtsextremistischen Tätern über Jahre hinweg aus dem Untergrund agieren, zehn Menschen ermorden und weitere schwere Verbrechen verüben konnte, ist in der Geschichte der Bundesrepublik beispiellos. Unser Mitgefühl gilt den Angehörigen der Opfer, die neben dem Verlust geliebter Menschen über Jahre hinweg falsche Verdächtigungen und fehlgeleitete Ermittlungen erdulden mussten, die - im Nachhinein - Mängel bei der damaligen Ermittlungsarbeit sowie der Kooperation und Koordination der deutschen Sicherheitsbehörden offenbart haben. Neben die strafrechtliche Aufarbeitung der NSU-Mordserie, die mit der von der Bundesanwaltschaft mit Unterstützung des Bundeskriminalamtes vorbereiteten Anklageerhebung gegen eine Reihe von Beschuldigten noch in diesem Jahr einen großen Schritt voran gebracht wird, muss daher auch eine politischgesellschaftliche Auseinandersetzung und Aufarbeitung der Geschehnisse treten.
Drucksache 476/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Rahmenabkommen vom 10. Mai 2010 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits
... in erneuter Bekräftigung ihrer Entschlossenheit, schwere Verbrechen von internationalem Belang zu bekämpfen, und ihrer Überzeugung, dass die wirksame Verfolgung der schwersten Verbrechen von internationalem Belang durch Maßnahmen auf einzelstaatlicher Ebene und durch engere weltweite Zusammenarbeit sichergestellt werden muss,
Drucksache 478/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 23. April 2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerhinterziehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
... (5) Wiederkehrende und einmalige Vergütungen, die ein Vertragsstaat oder eine seiner Gebietskörperschaften an eine im anderen Vertragsstaat ansässige Person als Entschädigung für politische Verfolgung oder für Unrecht oder Schäden aufgrund von Kriegshandlungen (einschließlich Wiedergutmachungsleistungen) oder des Wehr- oder Zivildienstes oder eines Verbrechens, einer Impfung oder ähnlicher Vorkommnisse zahlt, können abweichend von Absatz 1 nur im erstgenannten Staat besteuert werden.
Drucksache 173/12 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebotes im Recht der Sicherungsverwahrung
... (1) Werden nach einer Verurteilung wegen eines Verbrechens gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder die sexuelle Selbstbestimmung oder eines Verbrechens nach den §§ 250, 251, auch in Verbindung mit § 252 oder § 255, oder wegen eines der in § 66 Absatz 3 Satz 1 genannten Vergehen vor Ende des Vollzugs dieser Freiheitsstrafe oder einer oder mehrerer unmittelbar im Anschluss daran vollstreckten Freiheits- oder Ersatzfreiheitsstrafen Tatsachen erkennbar, die auf eine erhebliche Gefährlichkeit der verurteilten Person für die Allgemeinheit hinweisen, so kann das Gericht die nachträgliche Therapieunterbringung anordnen, wenn
1. Zum Gesetzentwurf allgemein Begriff der Sicherungsverwahrung
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Inhaltsübersicht des StGB ,
§ 65 Nachträgliche Therapieunterbringung
§ 65a Einrichtungen für den Vollzug der nachträglichen Therapieunterbringung
'Artikel 2a Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
'Artikel 3 Änderung der Strafprozessordnung
§ 275b
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 67a Absatz 2 Satz 2 StGB
Drucksache 689/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebotes im Recht der Sicherungsverwahrung
... - Die nachträgliche Therapieunterbringung soll möglich sein, wenn nach einer Verurteilung wegen eines Verbrechens gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder die sexuelle Selbstbestimmung oder eines Verbrechens nach den §§ 250, 251
1. Zur Aufnahme des Rechtsinstituts der nachträglichen Therapieunterbringung
2. Zu Artikel 8 Nummer 1 Buchstabe a § 1 Absatz 1 ThUG , Buchstabe b § 1 Absatz 2 ThUG , Nummer 2 § 2 Absatz 2 ThUG
'Artikel 8 Änderung des Therapieunterbringungsgesetzes
Drucksache 367/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Strategie der EU zur Beseitigung des Menschenhandels 2012 - 2016 COM(2012) 286 final
... In dem 2010 veröffentlichten Bericht des Büros der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung heißt es, dass weltweit 79 Prozent der erkannten Opfer des Menschenhandels sexuell ausgebeutet wurden, 18 Prozent Zwangsarbeit verrichteten und 3 Prozent sonstige Formen der Ausbeutung erleiden mussten. 66 Prozent dieser Opfer waren Frauen, 13 Prozent Mädchen, 12 Prozent Männer und 9 Prozent Jungen. 4
Mitteilung
1. Bestimmung der Ausgangslage
Maßnahmen der EU-zur Bekämpfung des Menschenhandels
Maßnahmen auf internationaler Ebene
2. Die wichtigsten Prioritäten
2.1. PRIORITÄT A: Erkennung, Schutz und Unterstützung der Opfer des Menschenhandels
1 Maßnahme 1: Einrichtung nationaler und länderübergreifender Verweismechanismen referral mechanisms
2 Maßnahme 2: Erkennen von Opfern
3 Maßnahme 3: Schutz von Kindern, die Opfer von Menschenhandel sind
4 Maßnahme 4: Bereitstellung von Informationen zu den Rechten der Opfer
2.2. PRIORITÄT B: Verstärkung der Präventionsmaßnahmen gegen Menschenhandel
1 Maßnahme 1: Die Nachfrage verstehen und verringern
2 Maßnahme 2: Förderung der Einrichtung einer Plattform für den Privatsektor
3 Maßnahme 3: EU-weite Sensibilisierungsmaßnahmen und Präventionsprogramme
2.3. PRIORITÄT C: Verstärkung der strafrechtlichen Verfolgung der Menschenhändler
1 Maßnahme 1: Einrichtung nationaler, multidisziplinärer Strafverfolgungseinheiten
2 Maßnahme 2: Sicherstellung proaktiver Finanzermittlungen
3 Maßnahme 3: Verstärkung der grenzüberschreitenden polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit
4 Maßnahme 4: Intensivierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
2.4. PRIORITÄT D: Verbesserung der Koordination und Kooperation zwischen den maßgeblichen Akteuren sowie Kohärenz der Politiken
1 Maßnahme 1: Stärkung des EU-Netzwerks nationaler Berichterstatter oder gleichwertiger Mechanismen
2 Maßnahme 2: Koordinierung der externen politischen Aktivitäten der EU
3 Maßnahme 3: Förderung der Einrichtung einer Plattform der Zivilgesellschaft
4 Maßnahme 4: Überprüfung EU-finanzierter Projekte
5 Maßnahme 5: Stärkung der Grundrechte in der Politik zur Bekämpfung des Menschenhandels und in verwandten Maßnahmen
6 Maßnahme 6: Koordinierung von Schulungsmaßnahmen in einem multidisziplinären Kontext
2.5. PRIORITÄT E: Verbesserung der einschlägigen Kenntnisse und effiziente
1 Maßnahme 1: Entwicklung eines EU-weiten Datenerhebungssystems
2 Maßnahme 2: Ausbau von Kenntnissen über die geschlechterspezifische Dimension des Menschenhandels und die gefährdeten Gruppen
3 Maßnahme 3: Kenntnisse über Anwerbung im Internet
4 Maßnahme 4: Bekämpfung des Menschenhandels zu Zwecken der Ausbeutung der Arbeitskraft
3. Bewertung, Überwachung
Zusammenfassung der Maßnahmen der EU-Strategie zur Beseitigung des Menschenhandels 2012-2016
Drucksache 427/12
Verordnung des Bundesministeriums der Justiz
Verordnung über die Zusammenarbeit mit Eurojust
... b) Netzwerk im Sinne des Beschlusses 2002/494/JI des Rates vom 13. Juni 2002 zur Einrichtung eines Europäischen Netzes von Anlaufstellen betreffend Personen, die für Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen verantwortlich sind (ABl. L 167 vom 26.6.2002, S. 1),
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung über die Koordinierung der Zusammenarbeit mit Eurojust (Eurojust-Koordinierungs-Verordnung - EJKoV)
§ 1 Gegenstand der Verordnung
§ 2 Eurojust-Anlaufstellen
§ 3 Eurojust-Kontaktstellen
§ 4 Nationales Eurojust-Koordinierungssystem
Artikel 2 Änderung der Eurojust-Anlaufstellen-Verordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Relevanter Inhalt des Eurojust-Beschlusses und Verordnungsermächtigung
II. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
III. Folgenabschätzung
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
4. Weitere Kosten
5. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz NKR-Nr. 2171: Verordnung über die Zusammenarbeit mit Eurojust
Drucksache 173/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebotes im Recht der Sicherungsverwahrung
... (1) Werden nach einer Verurteilung wegen eines Verbrechens gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder die sexuelle Selbstbestimmung oder eines Verbrechens nach den §§ 250, 251, auch in Verbindung mit § 252 oder § 255, oder wegen eines der in § 66 Absatz 3 Satz 1 genannten Vergehen vor Ende des Vollzugs dieser Freiheitsstrafe oder einer oder mehrerer unmittelbar im Anschluss daran vollstreckten Freiheits- oder Ersatzfreiheitsstrafen Tatsachen erkennbar, die auf eine erhebliche Gefährlichkeit der verurteilten Person für die Allgemeinheit hinweisen, so kann das Gericht die nachträgliche Therapieunterbringung anordnen, wenn
1. Zum Gesetzentwurf allgemein Begriff der Sicherungsverwahrung
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Inhaltsübersicht des StGB ,
§ 65 Nachträgliche Therapieunterbringung
§ 65a Einrichtungen für den Vollzug der nachträglichen Therapieunterbringung
'Artikel 2a Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
'Artikel 3 Änderung der Strafprozessordnung
§ 275b
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 67a Absatz 2 Satz 2 StGB , Buchstabe b § 67a Absatz 4 Satz 2 StGB
4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 67a Absatz 2 Satz 2 StGB *
Drucksache 652/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission 2013 - COM(2012) 629 final
... - Einrichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft, um Verbrechen zu Lasten des EU-Haushalts zu bekämpfen und die finanziellen Interessen der EU zu schützen; - Bekämpfung des Handels mit Schusswaffen;
Mitteilung
Das richtige Fundament schaffen: der Weg zu einer echten Wirtschafts- und Währungsunion
Förderung der Wettbewerbsfähigkeit durch den Binnenmarkt und die Industriepolitik
Sich vernetzen, um wettbewerbsfähig zu bleiben: heute die Netze von morgen schaffen
Beschäftigungswirksames Wachstum: Integration und Exzellenz
Mehr Wettbewerbsfähigkeit durch Europas Ressourcen
Errichtung eines sicheren und geschützten Europa
Unser Gewicht zur Geltung bringen: Europa als globaler Akteur
Anhang Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen
Anhang I Künftige Initiativent
Anhang II Initiativen zur Vereinfachung und Verringerung des Verwaltungsaufwands
Anhang III Liste der zurückzuziehenden Vorschläge3
Drucksache 214/12
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... L. in der Erwägung, dass der Menschenhandel für das organisierte Verbrechen ein überaus profitables Geschäft darstellt;
Drucksache 522/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu den Änderungen vom 10. und 11. Juni 2010 des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs vom 17. Juli 1998
... Die auf der Überprüfungskonferenz in Kampala von den Vertragsstaaten des Römischen Statuts angenommenen Änderungen des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (BGBl. 2000 II S. 1393, 1394) schließen mit der Normierung des Aggressionstatbestandes eine wesentliche Lücke der völkerrechtlichen Strafbarkeit. Durch die Änderung des Artikels 8 Absatz 2 Buchstabe e des Römischen Statuts in Bezug auf Kriegsverbrechen wird außerdem der Einsatz bestimmter Waffen und Geschosse, der bereits im Fall ihrer Verwendung in internationalen bewaffneten Konflikten ein Kriegsverbrechen darstellt, im Einklang mit dem Völkergewohnheitsrecht und dem deutschen Völkerstrafgesetzbuch auch im nichtinternationalen bewaffneten Konflikt unter Strafe gestellt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
3 Vorbemerkung
Schlussbemerkung
Resolution RC/Res.5
Anlage I Änderung des Artikels 8
Resolution RC/Res.6
Das Verbrechen der Aggression
Anlage I Änderungen des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs in Bezug auf das Verbrechen der Aggression
Artikel 8bis Verbrechen der Aggression
Artikel 15a3 Ausübung der Gerichtsbarkeit über das Verbrechen der Aggression
Artikel 15ter Ausübung der Gerichtsbarkeit über das Verbrechen der Aggression
Denkschrift
I. Allgemeiner Teil
1. Gesamtwürdigung
2. Tatbestand der Aggression und Ausübung der Gerichtsbarkeit
a Vorgeschichte
b Konferenzverlauf
c Ergebnis der Verhandlungen
aa Tatbestand des Verbrechens der Aggression Artikel 8bis des Römischen Statuts
bb Ausübung der Gerichtsbarkeit Artikel 15bis und Artikel 15ter des Römischen Statuts
cc Aktivierung der Gerichtsbarkeit des IStGH über das Verbrechen der Aggression
3. Änderung des Artikels 8 des Römischen Statuts
4. Verbrechenselemente, Vereinbarte Auslegungen
5. Deutsche Übersetzung
II. Besonderer Teil
Artikel 5 Absatz 2
Artikel 8bis Verbrechen der Aggression
Artikel 9 Absatz 1 Satz 1
Artikel 15bis Ausübung der Gerichtsbarkeit über das Verbrechen der Aggression
Artikel 15ter Ausübung der Gerichtsbarkeit über das Verbrechen der Aggression
Artikel 25 Absatz 3bis
Anlage zur Denkschrift
Resolution RC/Res.5
Änderungen des Artikels 8 des Römischen Statuts
Anlage I Änderung des Artikels 8
Anlage II Verbrechenselemente
Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe e Ziffer xiii
Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe e Ziffer xiv
Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe e Ziffer xv
Resolution RC/Res.6
Anlage I Änderungen des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs in Bezug auf das Verbrechen der Aggression
Artikel 8bi3 Verbrechen der Aggression
Artikel 15bi3 Ausübung der Gerichtsbarkeit über das Verbrechen der Aggression
Artikel 15ter Ausübung der Gerichtsbarkeit über das Verbrechen der Aggression
Anlage II Änderungen der Verbrechenselemente
Artikel 8bis Verbrechen der Aggression
Anlage III Vereinbarte Auslegungen betreffend die Änderungen des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs in Bezug auf das Verbrechen der Aggression
Unterbreitung durch den Sicherheitsrat
Gerichtsbarkeit ratione temporis
Innerstaatliche Gerichtsbarkeit über das Verbrechen der Aggression
Weitere vereinbarte Auslegungen
Drucksache 689/12
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebotes im Recht der Sicherungsverwahrung
... 1. der Jugendliche zu einer Jugendstrafe von mindestens sieben Jahren verurteilt wird wegen oder auch wegen eines Verbrechens
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
§ 66c Ausgestaltung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung und des vorhergehenden Strafvollzugs
Artikel 2 Änderung des Jugendgerichtsgesetzes
§ 92 Rechtsbehelfe im Vollzug.
Artikel 3 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 4 Änderung des Strafvollzugsgesetzes
§ 119a Strafvollzugsbegleitende gerichtliche Kontrolle bei angeordneter oder vorbehaltener Sicherungsverwahrung
Artikel 5 Änderung des Gerichtskostengesetzes
Artikel 6 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
§ 39 Von Amts wegen beigeordneter Rechtsanwalt.
Artikel 7 Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch
Artikel 316f Übergangsvorschrift zum Gesetz zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebotes im Recht der Sicherungsverwahrung
Artikel 8 Änderung des Therapieunterbringungsgesetzes
Artikel 9 Inkrafttreten
Drucksache 135/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sicherstellung und Einziehung von Erträgen aus Straftaten in der Europäischen Union COM(2012) 85 final
... 1. Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung, "Estimating illicit financial flows resulting from drug trafficking and other transnational organised crime", Oktober 2011.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1. Allgemeiner Kontext
1.2. Einschlägige Rechtsvorschriften der EU
1.3. Übereinstimmung mit Maßnahmen in anderen Bereichen
2. Ergebnisse der Anhörungen der Folgenabschätzung
2.1. Anhörung interessierter Kreise
2.2. Folgenabschätzung
2.3. Rechtsgrundlage
2.4. Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und Achtung der Grundrechte
2.5. Wahl des Instruments
2.6. Erläuterung der Artikel
- Gegenstand Artikel 1
- Begriffsbestimmungen Artikel 2
- Einziehung Artikel 3
- Erweiterte Einziehungsmöglichkeiten Artikel 4
- Einziehung ohne vorherige Verurteilung Artikel 5
- Dritteinziehung Artikel 6
- Sicherstellung Artikel 7
- Garantien Artikel 8
- Umfang der Einziehung und wirksame Vollstreckung Artikel 9
- Verwaltung sichergestellter Vermögensgegenstände Artikel 10
- Wirksamkeit und Berichtspflichten Artikel 11
Vorschlag
Titel I Gegenstand Anwendungsbereich
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Titel II Sicherstellung Einziehung
Artikel 3 Einziehung auf der Grundlage einer Verurteilung
Artikel 4 Erweiterte Einziehungsmöglichkeiten
Artikel 5 Einziehung ohne vorherige Verurteilung
Artikel 6 Dritteinziehung
Artikel 7 Sicherstellung
Artikel 8 Garantien
Artikel 9 Umfang der Einziehung und wirksame Vollstreckung
Artikel 10 Verwaltung sichergestellter Vermögensgegenstände
Titel III Schlussbestimmungen
Artikel 11 Statistik
Artikel 12 Umsetzung
Artikel 13 Berichterstattung
Artikel 14 Ersetzung der Gemeinsamen Maßnahme 98/699/JI, des Rahmenbeschlusses 2001/500/JI und des Rahmenbeschlusses 2005/212/JI
Artikel 15 Inkrafttreten
Artikel 16 Adressaten
Drucksache 172/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes - Beschränkung der Möglichkeit zur Strafmilderung bei Aufklärungs- und Präventionshilfe (... StrÄndG )
... und des Versammlungsgesetzes und zur Einführung einer Kronzeugenregelung bei terroristischen Straftaten vom 9. Juni 1989 (BGBl. I S. 1059) eingeführten und durch Artikel 5 des Verbrechensbekämpfungsgesetzes vom 28. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3186) um die Taten einer kriminellen Vereinigung ergänzten und am 31. Dezember 1999 ausgelaufenen Kronzeugenregelung verwiesen werden. Danach musste es sich bei der eigenen und der offenbarten Tat um eine Straftat nach den §§ 129, 129a
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
Artikel 2 Änderung des Betäubungsmittelgesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung des Entwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht
III. Erfüllungsaufwand; weitere Kosten; Nachhaltigkeitsaspekte
IV. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu § 46b
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1745: ... Strafrechtsänderungsgesetz - Beschränkung der Möglichkeit zur Strafmilderung bei Aufklärungs- und Präventionshilfe
Drucksache 523/12 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 9. Dezember 2011 über den Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union
... 8. Der Bundesrat begrüßt, dass Kroatien im Beitrittsvertrag weitreichende Verpflichtungen zu weiteren Reformen in den Bereichen Justiz und Grundrechte übernommen hat, insbesondere zur Steigerung der Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Effizienz der Justiz, zur unparteiischen Bearbeitung der Fälle von Kriegsverbrechen in Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof und zur Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Korruption. Er ist der Ansicht, dass das im Beitrittsvertrag vorgesehene Verfahren zur Überwachung der übernommenen Verpflichtungen im Bereich Justiz und Grundrechte bis zum Beitritt der Republik Kroatien konsequent umgesetzt werden sollte.
Drucksache 325/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 6. April 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Albanien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
... (2) Wiederkehrende und einmalige Vergütungen, die ein Vertragsstaat oder eine seiner Gebietskörperschaften an eine im anderen Vertragsstaat ansässige Person als Entschädigung für politische Verfolgung oder für Unrecht oder Schäden aufgrund von Kriegshandlungen (einschließlich Wiedergutmachungsleistungen) oder des Wehr- oder Zivildienstes oder eines Verbrechens, einer Impfung oder ähnlicher Vorkommnisse zahlt, können abweichend von Absatz 1 nur im erstgenannten Staat besteuert werden.
Drucksache 827/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über den konsularischen Schutz von Unionsbürgern im Ausland KOM (2011) 881 endg.
... Ferner wird im Einzelnen festgelegt, welche Hilfe die Mitgliedstaaten üblicherweise auf der Grundlage gemeinsamer Gepflogenheiten der Mitgliedstaaten beim konsularischen Schutz28 in den häufigsten Fällen (d.h. bei Festnahme oder Inhaftierung, für Opfer von Gewaltverbrechen, bei schwerem Unfall oder schwerer Erkrankung, im Todesfall, durch Hilfe und Rückführung in Not und die Notwendigkeit von Rückkehrausweisen) leisten und welche Verfahren in solchen Fällen für die Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den Konsularbehörden gelten. Um dem Selbstbestimmungsrecht der Bürger Rechnung zu tragen, sieht der Vorschlag vor, dass die Bürger zu ihren Wünschen befragt werden und diesen nach Möglichkeit entsprochen wird; dies gilt auch für die Frage, ob Familien- oder andere Angehörige (z.B. über eine Festnahme) informiert werden sollen. Ebenso ist beim Tod einer Person der Wunsch der nächsten Angehörigen zu berücksichtigen, wie mit dem Leichnam zu verfahren ist.
Drucksache 279/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die gegenseitige Anerkennung von Schutzmaßnahmen in Zivilsachen KOM (2011) 276 endg.
... Das Europäische Parlament hat dem Rat ebenfalls empfohlen, einen umfassenden Rechtsrahmen zu beschließen, der Opfern von Verbrechen bestmöglichen Schutz bietet4. In seiner Entschließung vom 26. November 20095 zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen fordert das Europäische Parlament die Mitgliedstaaten auf, ihre einzelstaatlichen Gesetze und Maßnahmen zur Bekämpfung aller Formen von Gewalt gegen Frauen zu verbessern und Schritte gegen die Ursachen der Gewalt gegen Frauen zu ergreifen, nicht zuletzt mittels vorbeugender Maßnahmen; die Europäische Union wurde dabei aufgefordert, das Recht auf Beistand und Unterstützung für alle Opfer von Gewalt zu gewährleisten.
Drucksache 92/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine EU-Agenda für die Rechte des Kindes KOM (2011) 60 endg.
... Kinder können auf verschiedene Weise mit der Justiz in Berührung kommen, z.B. wenn sich ihre Eltern scheiden lassen und zwischen den Elternteilen ein Sorgerechtsstreit entbrennt, wenn sie straffällig oder Zeuge oder Opfer eines Verbrechens werden oder wenn sie Asyl suchen. Bekommen es die Kinder mit einem Justizwesen zu tun, das keine Rücksicht auf ihren Status als Kinder nimmt, können sie auf mannigfache Weise in ihren Rechten beschnitten oder verletzt werden.
Mitteilung
3 Einleitung
1. Allgemeine Grundsätze
1.1. Die Rechte des Kindes zu einem festen Bestandteil der EU-Grundrechtepolitik machen
1.2. Die Grundlagen für eine faktengestützte Politik schaffen
1.3. Zusammenarbeit mit wichtigen Akteuren
2. Konkrete Massnahmen der EU Zugunsten von Kindern
2.1. Eine kindgerechte Justiz
2.2. Spezielle Aktionen der EU zum Schutz von schutzbedürftigen Kindern
2.3. Kinder und die Politik der EU im Außenbereich
3. Partizipation - Sensibilisierungen der Kinder
Schlussbemerkung
Drucksache 765/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zu der Mordserie der Neonazi-Bande und zur Arbeit der Sicherheitsbehörden
... Wir sind zutiefst beschämt, dass nach den ungeheuren Verbrechen des nationalsozialistischen Regimes rechtsextremistische Ideologie in unserem Land eine blutige Spur unvorstellbarer Mordtaten hervorbringt.
Anlage Entschließung des Bundesrates zu der Mordserie der Neonazi-Bande und zur Arbeit der Sicherheitsbehörden
Drucksache 280/11
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... B. unter Hinweis darauf, dass die jeweiligen Regierungen mit einer Zunahme der gewaltsamen Repression, der Verhängung des Ausnahmezustandes und der Inkraftsetzung von Gesetzen zur Bekämpfung des Terrorismus reagiert haben, um gravierende Verbrechen - wie u.a. außergerichtliche Tötungen, Entführungen und Verschwindenlassen von Personen, willkürliche Verhaftungen, Folter und unfaire Gerichtsverfahren - zu rechtfertigen,
Drucksache 575/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 27. Mai 2009 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreichs Saudi-Arabien über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich
... 8. Austausch von Gesetzen und sonstigen Rechtsvorschriften sowie von Veröffentlichungen und wissenschaftlichen Forschungsergebnissen, die von den zuständigen Stellen der Vertragsparteien herausgegeben werden und die Verbrechensbekämpfung betreffen.
Drucksache 90/11
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... 6. begrüßt, dass Homophobie vor kurzem als strafschärfender Umstand bei Verbrechen eingestuft wurde;
Drucksache 352/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische Statistiken über den Schutz vor Kriminalität KOM (2011) 335 endg.
... Im Rahmen von Ausschreibungen wurde Fachwissen von einer Reihe von internationalen Expertengremien eingeholt. Darunter waren das UN-Institut HEUNI, das den anfänglichen Fragebogen verfasste, und die Initiatoren der Internationalen Erhebung über die Opfer von Straftaten (International Crime Victims Survey ICVS) - dies ist der einzige frühere Versuch, eine internationale Kriminalitätserhebung durchzuführen. Außerdem wurde eng mit dem UN-Büro für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) und der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) zusammengearbeitet, die bei ähnlichen Entwicklungen auf internationaler Ebene führend sind.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
Ziele des Vorschlags
Allgemeiner Kontext
Bestehende Rechtsvorschriften zu dem Sachverhalt, auf den sich der Vorschlag bezieht
2. Ergebnisse der Anhörungen von interessierten Kreisen der Folgenabschätzungen
Gedankenaustausch/Diskussion zwischen den Kommissionsdienststellen
Anhörung von interessierten Kreisen
Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Analyse der Auswirkungen und Folgen
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
4 Rechtsgrundlage
4 Subsidiaritätsprinzip
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. weitere Angaben
Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
Europäischer Wirtschaftsraum
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Anwendungsbereich
Artikel 4 Datenmerkmale und Zeitplan
Artikel 5 Probenahme und Probengröße
Artikel 6 Erhebungseinheit
Artikel 7 Übermittlung und Verarbeitung der Daten
Artikel 8 Übermittlung der Daten und Metadaten
Artikel 9 Datenverbreitung und Zugang zu vertraulichen Daten für wissenschaftliche Zwecke
Artikel 10 Qualitätsbewertung
Artikel 11 Finanzierung
Artikel 12 Ausschussverfahren
Artikel 13 Inkrafttreten und Anwendbarkeit
Anhang I
1. Erfahrungen mit Kriminalität, aufgeschlüsselt nach Arten von Kriminalität
1.1. Kfz-Kriminalität
1.2. Den Haushalt betreffende Kriminalität: Einbruch am Haupthaushalt;
1.3. Verbrechen gegen die Person:
1.4. Neuere Formen der Kriminalität:
2.1. Zu jeder unter den Punkten 1.1-1.4 aufgezählten Kriminalitätsform sind Informationen zu Folgendem zu erfassen:
4 2.2.
3. Einstellung der Auskunftspersonen zu Strafverfolgung und Sicherheitsvorkehrungen:
4. Sicherheitsgefühl der Auskunftsperson und Angst vor Kriminalität:
5. Soziodemografischer Hintergrund der Auskunftsperson:
6. Technische Variablen:
7. Gewaltverbrechen in einem gesonderten Modul am Ende der Befragung zu erheben :
4 7.1.
4 7.2.
3 8.
Anhang II Hoheitsgebiete, die von der Erhebung freigestellt werden können
Drucksache 370/11
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... O. in der Erwägung, dass der derzeitige dramatische demografische Wandel innerhalb wie auch außerhalb der EU Auswirkungen auf den Multilateralismus haben wird, da die neuen Realitäten Druck erzeugen, eine entsprechende Anpassung bei Mitgliedschaft, Sitzen und Stimmrechten in multilateralen Organisationen zu fordern, in der Erwägung, dass die EU von den Schwellenländern im Zusammenhang mit der Wiederherstellung des Gleichgewichts bei der Vertretung, wovon die EU-Länder zwangsläufig am stärksten getroffen werden, unter Ausschöpfung ihrer diplomatischen Instrumente eine Verpflichtung der Schwellenländer zu konstruktivem und transparentem Verhalten in dem sich weiterentwickelndem multilateralen System fordern sollte, vor allem in den Bereichen nachhaltige Entwicklung, Beseitigung der Armut, Bekämpfung des Terrorismus und des internationalen organisierten Verbrechens sowie Klimawandel, in der Erwägung, dass die Mitwirkung der EU an den entstehenden Strukturen für die Weltordnungspolitik sowie an der Aushandlung neuer Regeln und Grundsätze Kompromisse mit diesen Ländern erforderlich macht und nach neuen Akteuren verlangt, die ihre Standpunkte auf internationaler Ebene mit Nachdruck deutlich machen,
Entschließung
Allgemeine Fragen
3 Warenverkehr
Dienstleistungsverkehr, Niederlassung
3 Investitionen
Öffentliche Aufträge
Handel und Wettbewerb
Handel und nachhaltige Entwicklung
Die Rolle des Europäischen Parlaments
Sonstige Erwägungen
Entschließung
Entschließung
Sicherheit und Außenpolitik
Sicherheit und Verteidigung
Innen - und außenpolitische Sicherheit
Sicherheit durch Einsätze
Sicherheit in Partnerschaften
Entschließung
Stärkung der Rolle der EU im multilateralen System
Die Rolle der EU im System der Vereinten Nationen
Die UN-Generalversammlung UNGA
Der UN-Sicherheitsrat UNSC
Der UN-Menschenrechtsrat UNHRC
Die Rolle der EU in den internationalen Finanzinstitutionen IFI
Der Internationale Währungsfond IWF
Die Weltbank WB und die wichtigsten multilateralen Entwicklungsbanken
Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich BIZ
Die Rolle der EU in multilateralen Sicherheitsorganisationen - Der Nordatlantikpakt NATO
Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa OSZE
Die Rolle der EU in anderen multilateralen Organisationen - Der Europarat
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OECD
Die Welthandelsorganisation WTO
Die Rolle der EU in der „Gipfeldiplomatie“ - Ambitionen im G8- und G20-Prozess
Entschließung
Entschließung
Kultur und europäische Werte
EU -Programme
Medien und neue Informationstechnologien
Kulturdiplomatie und kulturelle Zusammenarbeit
EU -Außenbeziehungen und Europäischer Auswärtiger Dienst EAD
UNESCO -Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen
GD Bildung und Kultur der Kommission, März 2009
Entschließung
Entschließung
Drucksache 258/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 30. März 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Irland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
... (4) Wiederkehrende und einmalige Vergütungen, die ein Vertragsstaat oder eine seiner Gebietskörperschaften an eine im anderen Vertragsstaat ansässige Person als Entschädigung für politische Verfolgung oder für Unrecht oder Schäden aufgrund von Kriegshandlungen (einschließlich Wiedergutmachungsleistungen) oder des Wehr- oder Zivildienstes oder eines Verbrechens, einer Impfung oder ähnlicher Vorkommnisse zahlt, können abweichend von Absatz 1 nur im erstgenannten Staat besteuert werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Schlussbemerkung
Abkommen
Artikel 1 Unter das Abkommen fallende Personen
Artikel 2 Unter das Abkommen fallende Steuern
Artikel 3 Allgemeine Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Ansässige Person
Artikel 5 Betriebsstätte
Artikel 6 Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen
Artikel 7 Unternehmensgewinne
Artikel 8 Seeschifffahrt, Binnenschifffahrt und Luftfahrt
Artikel 9 Verbundene Unternehmen
Artikel 10 Dividenden
Artikel 11 Zinsen
Artikel 12 Lizenzgebühren
Artikel 13 Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen
Artikel 14 Einkünfte aus unselbständiger Arbeit
Artikel 15 Aufsichtsrats- oder Verwaltungsratsvergütungen
Artikel 16 Künstler und Sportler
Artikel 17 Ruhegehälter und Renten
Artikel 18 Öffentlicher Dienst
Artikel 19 Gastprofessoren, Lehrer und Studierende
Artikel 20 Andere Einkünfte
Artikel 21 Vermögen
Artikel 22 Tätigkeiten vor der Küste
Artikel 23 Vermeidung der Doppelbesteuerung
Artikel 24 Gleichbehandlung
Artikel 25 Verständigungsverfahren
Artikel 26 Informationsaustausch
Artikel 27 Amtshilfe bei der Erhebung von Steuern
Artikel 28 Verfahrensregeln für die Quellenbesteuerung
Artikel 29 Einschränkung der Abkommensvergünstigung
Artikel 30 Mitglieder diplomatischer
Artikel 31 Protokoll
Artikel 32 Inkrafttreten
Artikel 33 Kündigung
Artikel 34 Registrierung
Protokoll zum Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Irland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 30. März 2011
1. Zu dem Abkommen als Ganzes:
2. Zu Artikel 10 Dividenden :
3. Zu den Artikeln 10 Dividenden und 11 Zinsen :
4. Zu Artikel 12 Lizenzgebühren :
5. Zu Artikel 17 Absatz 3 Ruhegehälter und Renten , Artikel 23 Absatz 2 Buchstabe a Vermeidung der Doppelbesteuerung sowie Nummer 6 dieses Protokolls:
6. Zu Artikel 20 Absatz 2 Andere Einkünfte :
7. Zu Artikel 23 Vermeidung der Doppelbesteuerung :
8. Zu Artikel 26 Informationsaustausch :
Denkschrift
I. Allgemeines
II. Besonderes
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Artikel 18
Zu Artikel 19
Zu Artikel 20
Zu Artikel 21
Zu Artikel 22
Zu Artikel 23
4 Freistellungsmethode
4 Anrechnungsmethode
Zu Artikel 24
Zu Artikel 25
Zu Artikel 26
Zu Artikel 27
Zu Artikel 28
Zu Artikel 29
Zu Artikel 30
Zu Artikel 31
Zu Artikel 32
Zu Artikel 33
Zu Artikel 34
Zu dem gesamten Abkommen
Zu der Gemeinsamen Erklärung
Anlage zur Denkschrift (Übersetzung)
3 Verbalnote
Drucksache 237/11
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... 65. betont die Notwendigkeit weiterer Anstrengungen, die darauf abzielen, Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung durch eine engere justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit auf EU-Ebene auszumerzen; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um auf Gewohnheit oder Tradition beruhende fehlgeleitete Einstellungen und Praktiken zu beseitigen, darunter Genitalverstümmelung bei Frauen, Früh- und Zwangsehen und Ehrenverbrechen;
Drucksache 555/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Wahrung des Schengen-Svstems - Stärkung des Raums ohne Kontrollen an den Binnengrenzen KOM (2011) 561 endg.
... Haben die Herausforderungen, mit denen der fragliche Mitgliedstaat konfrontiert ist, einen kriminellen Hintergrund, kann es auch ratsam sein, Unterstützung von Europol anzufordern. Im Falle krimineller Netze, die Migranten schleusen oder mit Migranten Menschenhandel treiben, kann Europol bei der Planung und Umsetzung wirksamer Maßnahmen zur Bekämpfung solcher Netze helfen. Europol hat Italien in den letzten Monaten mit einer Risikoanalyse unterstützt, in der untersucht wurde, inwieweit kriminelle oder terroristische Netze die unstabile politische Lage in der Region ausnutzen könnten. Außerdem hat Europol Italien vor Ort auf Lampedusa unterstützt, in Echtzeit den Zugriff auf Verbrechensdatenbanken ermöglicht und sich an der Informationserhebung beteiligt.
Mitteilung
3 Einleitung
1.1. Raum ohne Kontrollen an den Binnengrenzen
Stärkung der Verwaltung des Schengen-Raums
Aussergewöhnliche Umstände, die Anlass zur Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen als Letztes Mittel SEIN können
Welche Bedingungen gelten derzeit für die Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen?
Notwendigkeit eines Mechanismus auf Ebene der Europäischen Union
Anwendung der Schengen-regeln unter dem Dach der EU
3 Fazit
Anhang 1 EU-Massnahmen zur Unterstützung der Mitgliedstaaten BEI der Verwaltung ihrer Aussengrenzen
Unterstützung durch Frontex
EU -Mittel
Andere unterstützende Maßnahmen
Zusammenarbeit mit Drittländern
Anhang 2 Wichtigste Ausnahmefälle, in denen die Vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen Erwogen werden kann
Vorhersehbare Ereignisse mit zumeist lokal begrenzten und kurzfristigen Folgen
Dringende unvorhergesehene Ereignisse kurzer Dauer
Eine anhaltende Nichterfüllung der Pflicht, einen Abschnitt der Außengrenzen der Union zu verwalten
Ereignisse, die kurz- oder längerfristig große Auswirkungen haben könnten
Drucksache 159/11
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... 3. äußert sich besorgt angesichts von Berichten über politisch motivierte Gerichtsverfahren, unfaire Verfahren und nicht durchgeführte Ermittlungen bei schweren Verbrechen wie Mord, bei Drangsalierungen oder bei anderen Gewalttaten; fordert die russischen Justiz- und Strafverfolgungsbehörden auf, ihre Aufgaben gründlich, unparteiisch und unabhängig wahrzunehmen, damit Straftäter vor Gericht gestellt werden;
Drucksache 89/11
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... - unter Hinweis auf die Arbeit des Büros der Vereinten Nationen für Drogenkontrolle und Verbrechensbekämpfung (UNODC) und insbesondere auf dessen Bericht vom Oktober 2009 „Addiction, Crime and Insurgency - the transnational threat of Afghanistan opium“, sowie auf seinen Weltdrogenbericht von 2010,
Entschließung
Bewertung des geltenden Rechtsrahmens/rechtsetzungsunabhängigen Rahmens
Fragen im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des Internet/der neuen Technologien
Schutz schutzbedürftiger Kategorien
Gewährleistung der Gleichstellung von Frauen und Männern und der menschlichen Würde in der Werbung
Schulung/Aufklärung der unterschiedlichen Akteure
Entschließung
Eine neue EU-Strategie
Internationale Hilfe - Gebrauch und Missbrauch
Der Friedensprozess
Polizei und Rechtsstaatlichkeit
3 Drogen
Entschließung
Entschließung
Erklärung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2010 über eine stärkere Unterstützung des Breitensports durch die Europäische Union
Erklärung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2010 zu einer EU-Strategie zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit
Drucksache 765/11
Antrag aller Länder
Entschließung des Bundesrates zu der Mordserie der Neonazi-Bande und zur Arbeit der Sicherheitsbehörden
... Wir sind zutiefst beschämt, dass nach den ungeheuren Verbrechen des nationalsozialistischen Regimes rechtsextremistische Ideologie in unserem Land eine blutige Spur unvorstellbarer Mordtaten hervorbringt.
Drucksache 259/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 18. Februar 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Zypern zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
... (3) Wiederkehrende und einmalige Vergütungen, die ein Vertragsstaat oder eine seiner Gebietskörperschaften an eine im anderen Vertragsstaat ansässige Person als Entschädigung für politische Verfolgung oder für Unrecht oder Schäden aufgrund von Kriegshandlungen (einschließlich Wiedergutmachungsleistungen) oder des Wehr- oder Zivildienstes oder eines Verbrechens, einer Impfung oder ähnlicher Vorkommnisse zahlt, können abweichend von Absatz 1 nur im erstgenannten Staat besteuert werden.
Drucksache 306/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Übertragung bestimmter den Schutz von Rechten des geistigen Eigentums betreffender Aufgaben, einschließlich der Zusammenführung von Vertretern des öffentlichen und des privaten Sektors im Rahmen einer Europäischen Beobachtungsstelle für Marken- und Produktpiraterie, auf das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) KOM (2011) 288 endg.
... - ein attraktives Betätigungsfeld für das organisierte Verbrechen darstellt10
Drucksache 62/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2009/43 /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 zur Vereinfachung der Bedingungen für die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern
... In der Praxis ist deutlich geworden, dass es einfach gelagerte Fälle der ungenehmigten Beförderung von Kriegswaffen gibt, bei denen eine Bestrafung aus dem Verbrechenstatbestand nicht angezeigt erscheint. Die Bestrafung von Erben, Findern oder ähnliche Personen, die Kriegswaffen ohne zuvor erteilte Genehmigung beispielsweise zur Polizei befördern, erscheint unangebracht. Gleiches gilt für Legal-Kriegswaffenbesitzer, die bei einem Umzug keine Beförderungsgenehmigung beantragt haben. Hier soll künftig nur noch eine Ahndung als Ordnungswidrigkeit erfolgen.
Drucksache 821/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Festlegung eines Mehrjahresrahmens für die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte für den Zeitraum 2013-2017 KOM (2011) 880 endg.
... - Erinnerung an die Verbrechen totalitärer Regime.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts
1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags
1.2. Mehrjahresrahmen 2007-2012
1.4. Europäisches Parlament und Rat
2. Konsultation
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Inhalt der vorgeschlagenen Maßnahme
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Ausführliche Erläuterung des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1 Mehrjahresrahmen
Artikel 2 Themenbereiche
Artikel 3 Komplementarität und Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen und Organisationen
Drucksache 616/11
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates "Rente statt Sozialhilfe - Verbesserung des sozialrechtlichen Status für in Deutschland lebende jüdische Holocaustüberlebende aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion"
... Deutschland nimmt seit 1991 vor dem Hintergrund der historischen Verantwortung für die Verbrechen des Nationalsozialismus Juden und ihre Familienangehörigen aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion auf. Maßgeblich hierfür war auch die Überlegung, durch Zuwanderung neuer Mitglieder die jüdischen Gemeinden in Deutschland zu stärken.
Drucksache 37/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission über die Modernisierung der europäischen Politik im Bereich des öffentlichen Auftragswesens: Wege zu einem effizienten europäischen Markt für öffentliche Aufträge KOM (2011) 15 endg.
... 103. Welche zusätzlichen Instrumente könnten im Rahmen der Beschaffungsrichtlinien entwickelt werden, um das organisierte Verbrechen im öffentlichen Beschaffungswesen zu bekämpfen? Würden Sie beispielsweise eine Ex-ante-Kontrolle der Vergabe von Unteraufträgen befürworten?
Grünbuch über die Modernisierung der europäischen Politik im Bereich des öffentlichen Auftragswesens: Wege zu einem effizienteren europäischen Markt für öffentliche Aufträge
1. Worum geht es bei den EU-Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen
1.1. Beschaffung
1.2. Öffentliche Aufträge
Dienstleistungen gemäß Anhang II Teile A und B
5 Schwellenwerte
1.3. Öffentliche Auftraggeber
Auftragsvergabe durch öffentliche Stellen
Öffentliche Versorgungsleistungen
2. Verbesserung des Instrumentarium für die öffentlichen Auftraggeber
2.1. Modernisierung der Verfahren
Allgemeine Verfahren
Mehr Verhandlungen
Gewerbliche Güter und Dienstleistungen
Auswahl und Zuschlagserteilung
Berücksichtigung früherer Erfahrungen
Spezifische Instrumentarien für Versorgungsunternehmen
2.2. Spezifische Instrumente für kleine öffentliche Auftraggeber
Mehr Rechtssicherheit für die Vergabe von Aufträgen unterhalb der Richtlinienschwellenwerte
2.3. Öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit
2.4. Angemessene Instrumentarien für die Zusammenführung der Nachfrage / gemeinsame Auftragsvergabe
2.5. Bedenken im Hinblick auf die Auftragsausführung
Wesentliche Änderungen
Änderungen hinsichtlich des Auftragnehmers und Beendigung von Aufträgen
Vergabe von Unteraufträgen
3. Bessere Zugänglichkeit des Europäischen Beschaffungsmarkts
3.1. Besserer Zugang für KMU und Neugründungen
Verringerung der Verwaltungslasten in der Auswahlphase
Sonstige Vorschläge
3.2. Gewährleistung eines fairen und wirksamen Wettbewerbs
Verhinderung von wettbewerbswidrigem Verhalten
3.3. Vergabe im Falle nicht vorhandenen Wettbewerbs/bei Vorhandensein von Ausschließlichkeitsrechten
4. Die öffentliche Auftragsvergabe als Strategische Antwort auf neue Herausforderungen
4.1. „Beschaffungstechnik“ – Erreichung der Ziele von Europa 2020
Beschreibung des Auftragsgegenstands und technische Spezifikationen
Festlegung besonders relevanter Auswahlkriterien
Anwendung der zweckmäßigsten Zuschlagskriterien
Vorgabe angemessener Klauseln für die Auftragsausführung
Prüfung der Anforderungen
Verknüpfung mit Auftragsgegenstand/Auftragsausführung
4.2. „Beschaffungsgegenstand“ – Förderung der Ziele von Europa 2020
4.3. Innovation
4.4. Sozialwesen
5. Gewährleistung ordnungsgemässer Verfahren
5.1. Vermeidung von Interessenkonflikten
5.2. Bekämpfung von Günstlingswirtschaft und Korruption
5.3. Ausschluss „unseriöser“ Bieter
5.4. Vermeidung unfairer Vorteile
6. Zugang von Lieferanten aus Drittländern zum EU-Markt
Drucksache 176/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Online-Gewinnspiele im Binnenmarkt KOM (2011) 128 endg.
... Alle Mitgliedstaaten streben danach, Betrug und unfaire Spielpraktiken zu verhindern. Nationale Rechtsvorschriften dienen dem Schutz der Verbraucher (vor betrügerischen und kriminellen Anbietern), der Anbieter (vor betrügerischen Spielern oder Spielersyndikaten) und der Veranstalter von Ereignissen. Einige Beispiele: unzulässige Nutzung von Kreditkarten, auch im Zusammenhang mit „Identitätsdiebstahl“, und Spielabsprachen (Manipulation von Veranstaltungen), wobei eine Einzelperson oder eine Gruppe von Personen (in der Regel aus dem Milieu des organisierten Verbrechens) versucht, das Ergebnis einer Veranstaltung (z.B. eines Sportereignisses oder eines Kartenspiels) zu beeinflussen77. Betrug ist auch gegeben, wenn eine Gruppe von Spielern sich gegen einen anderen Spieler zusammentut (z.B. Manipulationen am Pokertisch).
Grünbuch Online-Gewinnspiele im Binnenmarkt
1. die Regulierung von ONLINE-GEWINNSPIELEN in der EU: JÜNGSTE Entwicklungen Aktuelle Herausforderungen AUS Sicht des Binnenmarkts
1.1. Zweck dieser Konsultation
1.2. Online-Glücksspiele in der EU: aktuelle Lage
Der Sektor der Online-Gewinnspiele in der EU
2. SCHLÜSSELFRAGEN DIESER Konsultation
2.1. Definition und Organisation von Online-Gewinnspielen
5 Definitionen
2.2. Verbundene Dienste, die Anbieter von Online-Gewinnspieldiensten erbringen und/oder nutzen
2.3. Ziele des Allgemeininteresses
2.3.1. Verbraucherschutz
Problematisches Spielverhalten
5 Spielsucht
Schutz von Minderjährigen und anderen gefährdeten Personen
Zugang von Minderjährigen zu Zahlungssystemen
- Minderjährige und das Marketing von Online-Gewinnspielen
- Andere gefährdete Spielertypen
2.3.2. Öffentliche Ordnung Betrugsbekämpfung
Verhinderung von Geldwäsche
Vermeidung anderer Arten der Kriminalität
2.3.3. Finanzierung von gemeinnützigen und im Allgemeininteresse liegenden Tätigkeiten sowie von Sportereignissen, die Gegenstand von Online-Wetten sind
Verwendung der Einnahmen
Grundsatz des Mittelrückflusses zum Veranstalter des Ereignisses
Das „Freifahrt-Risiko“ bei Online-Gewinnspielen
2.4. Durchsetzung und damit verbundene Fragen
Die Glücksspielbehörden der Mitgliedstaaten
5 Verwaltungszusammenarbeit
Stärkere Zusammenarbeit mit anderen Beteiligten
Blockierung von Zahlungen und Haftungsregelungen für Diensteanbieter
Drucksache 278/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindeststandards für die Rechte und den Schutz von Opfern von Straftaten sowie für die Opferhilfe KOM (2011) 275 endg.
... Die Europäische Kommission hat den Schutz von Verbrechensopfern und die Festlegung von Mindeststandards auf der Grundlage des Stockholmer Programms und des dazugehörigen Aktionsplans1 in ihrem Arbeitsprogramm als strategische Priorität2 eingestuft. Dem Opferschutz wird danach auf EU-Ebene besondere Bedeutung beigemessen. Zudem wird auf die Notwendigkeit integrierter und koordinierter Opferschutzmaßnahmen hingewiesen und die Absicht bekundet, im Sinne der Schlussfolgerungen des Rates „Justiz und Inneres“ vom Oktober 20093 entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts
Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 , 4, 5 und 6
Artikel 7 Recht auf Opferhilfe
Artikel 8 Recht der Opfer auf Anzeigebestätigung
Artikel 9 Anspruch auf rechtliches Gehör
Artikel 10 Rechte bei Verzicht auf Strafverfolgung
Artikel 11 Recht auf Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit Mediations- oder anderen Täter-Opfer-Ausgleichsverfahren
Artikel 13 Anspruch auf Kostenerstattung
Artikel 18 Feststellung der besonderen Schutzbedürftigkeit
Artikel 19 Recht des Opfers auf Vermeidung des Zusammentreffens mit dem Täter
Artikel 20 Recht auf Schutz der Opfer während der Vernehmung in strafrechtlichen Ermittlungen
Artikel 21 und 22
Artikel 24 Schulung betroffener Berufsgruppen
4. Subsidiaritätsprinzip
5. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Vorschlag
Kapitel 1 Einführungsbestimmungen
Artikel 1 Ziele
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel 2 Information Hilfe
Artikel 3 Recht auf Information bei der ersten Kontaktaufnahme mit einer zuständigen Behörde
Artikel 4 Recht der Opfer auf Informationen zu ihrem Fall
Artikel 5 Recht, zu verstehen und verstanden zu werden
Artikel 6 Recht auf Verdolmetschung und Übersetzung
Artikel 7 Recht auf Opferhilfe
Kapitel 3 Teilnahme am Strafverfahren
Artikel 8 Recht der Opfer auf Anzeigebestätigung
Artikel 9 Anspruch auf rechtliches Gehör
Artikel 10 Rechte bei Verzicht auf Strafverfolgung
Artikel 11 Recht auf Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit Mediations- und anderen Täter-Opfer-Ausgleichsverfahren
Artikel 12 Anspruch auf Prozesskostenhilfe
Artikel 13 Anspruch auf Kostenerstattung
Artikel 14 Recht auf Rückgabe von Eigentum
Artikel 15 Recht auf Entscheidung über Entschädigung durch den Täter im Rahmen des Strafverfahrens
Artikel 16 Rechte der Opfer mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat
Kapitel 4 Anerkennung der Besonderen Schutzbedürftigkeit Schutz der Opfer
Artikel 17 Schutzanspruch
Artikel 18 Feststellung der besonderen Schutzbedürftigkeit
Artikel 19 Recht des Opfers auf Vermeidung des Zusammentreffens mit dem Täter
Artikel 20 Recht auf Schutz der Opfer während der Vernehmung in strafrechtlichen Ermittlungen
Artikel 21 Schutzanspruch schutzbedürftiger Opfer während des Strafverfahrens
Artikel 22 Schutzanspruch minderjähriger Opfer während des Strafverfahrens
Artikel 23 Recht auf Schutz der Privatsphäre
Kapitel 6 Allgemeine Bestimmungen
Artikel 24 Schulung der betroffenen Berufsgruppen
Artikel 25 Zusammenarbeit und Koordinierung von Diensten
Kapitel 7 Schlussbestimmungen
Artikel 26 Umsetzung
Artikel 27 Bereitstellung von Daten und Statistiken
Artikel 28 Ersetzung
Artikel 29 Inkrafttreten
Artikel 30 Adressaten
Drucksache 743/11
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2012 (Haushaltsgesetz 2012)
... Opfer und Hinterbliebene rechtsterroristischer Verbrechen sollen als Zeichen der Solidarität eine finanzielle Entschädigung erhalten.
Anlage Gesamtplan des Bundeshaushaltsplans 2012
Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht Einnahmen
Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht Ausgaben
Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht Verpflichtungsermächtigungen und deren Fälligkeiten
Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht Flexibilisierte Ausgaben nach § 5 HG
Gesamtplan - Teil II Berechnung der zulässigen Kreditaufnahme nach § 5 des Artikel 115-Gesetzes sowie der Verordnung über das Verfahren zur Bestimmung der Konjunkturkomponente nach § 5 des Artikel 115-Gesetzes
Gesamtplan - Teil III Finanzierungsübersicht
Gesamtplan - Teil IV Kreditfinanzierungsplan
Drucksache 305/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Binnenmarkt für Rechte des geistigen Eigentums - Förderung von Kreativität und Innovation zur Gewährleistung von Wirtschaftswachstum, hochwertigen Arbeitsplätzen sowie erstklassigen Produkten und Dienstleistungen in Europa KOM (2011) 287 endg.
... Diejenigen, die Rechte des geistigen Eigentums verletzen, berauben Erfinder und Schöpfer in der EU ihres angemessenen Lohns, behindern Innovationen, beeinträchtigen die Wettbewerbsfähigkeit, vernichten Arbeitsplätze, verursachen Einnahmeverluste in den öffentlichen Haushalten und gefährden unter Umständen sogar Gesundheit und Sicherheit der EU-Bürger. Laut einer Studie des Centre for Economics and Business Research (CEBR) könnten die durch Marken- und Produktpiraterie verursachten Verluste eine Verringerung des EU-BIP um jährlich 8 Mrd. EUR bewirken39. Im Übrigen bescheren Produktfälschungen dem organisierten Verbrechen beträchtliche Profite und begünstigen Verzerrungen im Binnenmarkt, indem sie Anreize für illegale Praktiken in der Wirtschaft schaffen40.
1. Einleitung
Das Spektrum von Rechten des geistigen Eigentums
2. Chancen Herausforderungen in einem Binnenmarkt für Rechte des geistigen Eigentums
Rechte des geistigen Eigentums prägen das tägliche Leben der Bürger
Erhaltung der Dynamik
Im Binnenmarkt liegt die Lösung
Notwendigkeit einer Vision für die Gestaltung des Wandels
3. WICHTIGSTE politische Initiativen zur Bewältigung der Herausforderungen
3.1. Reform des Patentsystems in Europa und Begleitmaßnahmen
3.1.1. Einheitlicher Patentschutz
3.1.2. Ein einheitliches Patentgerichtssystem
3.1.3. Ein Instrument für die Valorisierung von Rechten des geistigen Eigentums
3.2. Modernisierung des Markensystems in Europa
3.3. Schaffung eines umfassenden Rahmens für Urheberrechte im digitalen Binnenmarkt
3.3.1. Europäische Regelung und Verwaltung von Urheberrechten
Neu entstehende Geschäftsmodelle
3.3.2. Technologie- und Datenbankmanagement
3.3.3. Nutzergenerierte Inhalte
3.3.4. Abgaben für Privatkopien
3.3.5. Zugang zum kulturellen Erbe Europas und Förderung der Medienpluralität
3.3.6. Rechte der ausführenden Künstler
3.3.7. Audiovisuelle Werke
3.3.8. Folgerecht des Urhebers
3.4. Ergänzender Schutz immaterieller Vermögenswerte
3.4.1. Geschäftsgeheimnisse und Nachahmungen
3.4.2. Geografische Angaben für nichtlandwirtschaftliche Erzeugnisse
3.5. Verstärkung des Kampfs gegen Marken- und Produktpiraterie 36
3.5.1. Sensibilisierung der Öffentlichkeit
3.5.2. Tragfähigere Struktur für die Europäische Beobachtungsstelle für Marken- und Produktpiraterie
3.5.3. Überprüfung der Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums
3.6. Internationale Dimension der Rechte des geistigen Eigentums
3.6.1. Multilaterale Initiativen, einschließlich Koordinierung mit internationalen Organisationen
3.6.2. Bilaterale Verhandlungen und Zusammenarbeit mit Drittländern beim Schutz geistigen Eigentums
3.6.3. Verbesserungen des Schutzes und der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums an den EU-Außengrenzen
4. Fazit
Anhang Überblick über die künftigen Massnahmen der Kommission
Drucksache 582/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Auf dem Weg zu einer europäischen Strafrechtspolitik: Gewährleistung der wirksamen Durchführung der EU-Politik durch das Strafrecht KOM (2011) 573 endg.
... Nach Ansicht der Unionsbürger ist Kriminalität ein wichtiges Problem der Union. Wenn sie gefragt werden, auf welche Themen die europäischen Organe ihre Tätigkeit in den kommenden Jahren zur Stärkung der Europäischen Union konzentrieren sollten, geben sie die Verbrechensbekämpfung unter den vier wichtigsten Tätigkeitsbereichen an1. Seit über einem Jahrzehnt hat die EU im Bereich des Strafrechts Maßnahmen zur besseren Bekämpfung der in zunehmendem Maße internationalen und immer komplexeren Kriminalität ergriffen. Mit diesen Maßnahmen wurde eine gewisse Angleichung im Hinblick auf Definitionen und das Strafmaß für bestimmte, besonders schwere Straftaten wie Terrorismus, Menschenhandel, Drogenhandel und Betrugsdelikte zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU erzielt2. In Ermangelung einer expliziten, einschlägigen Rechtsgrundlage wurden vor dem Lissabonner Vertrag3 nur sehr wenige Maßnahmen getroffen, um die Durchsetzung der EU-Politiken zu verbessern 4. Auf diesem Aspekt des EU-Strafrechts liegt der Schwerpunkt der vorliegenden Mitteilung.
Mitteilung
Ein Anliegen der EU-Bürger
Der Mehrwert des EU-Strafrechts
Stärkung des gegenseitigen Vertrauens
Gewährleistung einer wirksamen Durchführung der EU-Politik
Einheitlichkeit und Kohärenz
Ein neuer Rechtsrahmen
Warum die EU tätig werden sollte - der Mehrwert eines EU-Strafrechts
1. Anwendungsbereich des EU-Strafrechts
2. Welche Grundsätze sollten das EU-STRAFRECHT leiten?
2.1. Zu beachtende allgemeine Grundsätze
2.2. Ein zweistufiges Konzept für Rechtsvorschriften im Bereich des Strafrechts
2.2.1. Stufe 1: Der Beschluss, ob überhaupt strafrechtliche Maßnahmen erlassen werden sollen
- Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit - Strafrecht als ultima ratio
2.2.2. Stufe 2: Grundsätze für den Beschluss über die Art der zu erlassenden strafrechtlichen Maßnahmen
- Mindestvorschriften
- Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit
- Klare Fakten
- Die Sanktion der Straftat anpassen
3. in Welchen politischen Bereichen der EU Wären Strafvorschriften erforderlich?
4. Fazit
Drucksache 24/11
Gesetzesantrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung des Haftgrundes der Wiederholungsgefahr
... und anderer Gesetze (Verbrechensbekämpfungsgesetz vom 28.10.1994) in § 30a
A. Problem und Zielsetzung
B. Alternativen
C. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand:
2. Vollzugsaufwand:
D. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 2 Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
Artikel 3 Einschränkung eines Grundrechts
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Einzelbegründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Drucksache 707/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Gesamtkonzept für den Datenschutz in der Europäischen Union KOM (2010) 609 endg.
... Gleichzeitig werden die Verfahren zur Erfassung personenbezogener Daten immer raffinierter und lassen sich immer schwerer aufspüren. So können Unternehmen durch die Beobachtung des Verhaltens von Internetbenutzern mithilfe ausgeklügelter Programme Personen individuell ansprechen. Auch die zunehmende Verwendung von Verfahren, bei denen Daten automatisch erfasst werden, wie elektronische Fahrausweise, elektronische Straßengebührenerhebung oder elektronische Standortbestimmungsinstrumente, erleichtert die Bestimmung des Aufenthaltsortes einer Person, weil diese einen mobilen Datenträger oder ein mobiles Gerät mit sich führt. Zudem verwenden die Behörden u.a. über ihre elektronischen Verwaltungssysteme zunehmend personenbezogene Daten für verschiedene Zwecke, wie zur Auffindung von Personen beim Ausbruch einer ansteckenden Krankheit, zur wirksameren Terrorismus- und Verbrechensbekämpfung, zur Verwaltung von Sozialversicherungssystemen und zur Steuererhebung.
Mitteilung
1. neue Herausforderungen für den Datenschutz
• Beherrschung der Auswirkungen neuer Technologien
• Binnenmarktdimension des Datenschutzes
• Umgang mit der Globalisierung und Verbesserung internationaler Datentransfers
• Verstärkter institutioneller Rahmen für die wirksame Durchsetzung der Datenschutzvorschriften
• Kohärentere Regelung für den Datenschutz
2. Hauptziele des Gesamtkonzepts für den Datenschutz
2.1. Stärkung der Rechte des Einzelnen
2.1.1. Angemessener Schutz des Einzelnen in allen Situationen
2.1.2. Mehr Transparenz für die von der Verarbeitung Betroffenen
2.1.3. Bessere Kontrolle des Betroffenen über seine Daten
2.1.4. Bewusstsein fördern
2.1.5. Gewährleistung der Einwilligung ohne Zwang und in Kenntnis der Sachlage
2.1.6. Schutz sensibler Daten
2.1.7. Wirksamere Rechtsbehelfe und Sanktionen
2.2. Stärkung der Binnenmarktdimension
2.2.1. Mehr Rechtssicherheit und gleiche Bedingungen für die Verantwortlichen für die Datenverarbeitung
2.2.2. Verringerung des Verwaltungsaufwands
2.2.3. Klärung der Bestimmungen über das anwendbare Recht und der Verantwortung der Mitgliedstaaten
2.2.4. Mehr Verantwortung der für die Verarbeitung Verantwortlichen
2.2.5. Förderung von Initiativen zur Selbstregulierung und Möglichkeit der Zertifizierung durch die EU
2.3. Änderung der Datenschutzvorschriften in den Bereichen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen
2.4. Die globale Dimension des Datenschutzes
2.4.1. Klärung und Vereinfachung der Bestimmungen über internationale Datentransfers
2.4.2. Förderung universeller Grundsätze
2.5. Verstärkter institutioneller Rahmen für eine bessere Durchsetzung der Datenschutzvorschriften
3. Schlussfolgerung: das weitere Vorgehen
Drucksache 510/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Juli 2010 zum Antrag Islands auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union
... 9. ermutigt Island, den Empfehlungen 2008 der OSZE/des BDIMR zu Hassverbrechen zu folgen;
Drucksache 222/10
Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des strafrechtlichen Wiederaufnahmerechts
... • eines ausschließlich mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedrohten Tötungsverbrechens nach dem Völkerstrafgesetzbuch oder
Drucksache 306/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Digitale Agenda für Europa KOM (2010) 245 endg.
... Die Europäer werden sich nur dann auf immer kompliziertere Online-Aktivitäten einlassen wenn sie das Gefühl haben, dass sie – und ihre Kinder – sich voll auf ihre Netze verlassen können. Europa muss deshalb dem Aufkommen neuer Verbrechensformen ("
Mitteilung
1. Einleitung
Abbildung 1: Erfolgszyklus der digitalen Wirtschaft
• Fragmentierung der digitalen Märkte
• Mangelnde Interoperabilität
• Zunahme der Cyberkriminalität und Gefahr mangelnden Vertrauens in Netze
• Mangelnde Investitionen in Netze
• Unzureichende Forschung und Innovation
• Mangelnde digitale Kompetenzen und Qualifikationen
• Verpasste Chancen für die Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen
2. Die Aktionsbereiche der digitalen Agenda
2.1. Ein pulsierender digitaler Binnenmarkt
2.1.1. Öffnung des Zugangs zu Inhalten
Abbildung 2: Musik-Downloads – in den USA viermal so viele wie in der EU Einzelne Musik-Downloads pro Quartal in Millionen
4 Aktionen
2.1.2. Vereinfachung online und grenzüberschreitend ausgeführter Transaktionen
4 Aktionen
2.1.3. Vertrauensbildung im digitalen Umfeld
Abbildung 3: Gründe für den Verzicht auf den Online-Einkauf Prozentsatz der Personen, die 2009 nichts online bestellt haben
4 Aktionen
2.1.4. Stärkung des Binnenmarkts für Telekommunikationsdienste
4 Aktionen
2.2. Interoperabilität und Normen
2.2.1. Verbesserung der IKT-Normung
2.2.2. Förderung einer besseren Nutzung von Normen und Standards
2.2.3. Größere Interoperabilität durch Koordinierung
4 Aktionen
2.3. Vertrauen und Sicherheit
4 Aktionen
2.4. Schneller und ultraschneller Internetzugang
2.4.1. Garantierte universelle Breitbandversorgung mit steigenden Geschwindigkeiten
2.4.2. Förderung des Ausbaus von NGA-Netzen
Abbildung 4: FTTH-Verbreitung im Juli 2009
2.4.3. Offenes und neutrales Internet
4 Aktionen
2.5. Forschung und Innovation
Abbildung 5: Gesamtausgaben für IKT-FuE in Mrd. EUR 2007
2.5.1. Verstärkte Anstrengungen und Effizienzsteigerung
2.5.2. Vorantreiben von IKT-Innovationen durch Nutzung des Binnenmarkts
2.5.3. Offene Innovation unter Federführung der Wirtschaft
4 Aktionen
2.6. Verbesserung der digitalen Kompetenzen, Qualifikationen und Integration
2.6.1. Digitale Kompetenz und Qualifikationen
2.6.2. Integrative digitale Dienste
4 Aktionen
2.7. IKT-gestützte Vorteile für die Gesellschaft in der EU
2.7.1. Die IKT im Dienste der Umwelt
4 Aktionen
2.7.2. Tragfähige Gesundheitsfürsorge und IKT-gestützte Hilfen für ein würdiges und unabhängiges Leben54
4 Aktionen
2.7.3. Förderung von kultureller Vielfalt und kreativen Inhalten
4 Aktionen
2.7.4. Elektronische Behördendienste eGovernment
4 Aktionen
2.7.5 Intelligente Verkehrssysteme für effizienten Verkehr und bessere Mobilität
4 Aktionen
2.8. Internationale Aspekte der Digitalen Agenda
4 Aktionen
3. Durchführung und Verwaltung
Abbildung 6: Europäischer Politikgestaltungszyklus im Rahmen der Digitalen Agenda
Anhang 1 Liste legislativer Maßnahmen
Anhang 2 Wichtige Leistungsziele
1. Breitbandziele:
2. Digitaler Binnenmarkt:
3. Digitale Integration:
4. Öffentliche Dienste:
5. Forschung und Innovation:
6. CO2-arme Wirtschaft:
Drucksache 667/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die nationalen Parlamente: Überprüfung des EU-Haushalts KOM (2010) 700 endg.
... Die Europäer erwarten, dass die EU ihre Interessen und ihren Einfluss nach außen geltend macht. Themen wie Armutsbekämpfung, Migration, Wettbewerbsfähigkeit, Klimawandel, Energie, Terror und organisiertes Verbrechen können nur im internationalen Kontext behandelt werden. Im Zeitalter der Globalisierung ist es unabdingbar, dass die Innenpolitik für nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung in Europa um eine außenpolitische Komponente ergänzt wird. Auch die Solidarität hat natürlich ihre außenpolitische Dimension: die EU ist zu Recht stolz darauf, weltweit der größte Geber in der Entwicklungspolitik und der humanitären Hilfe zu sein. Die EU und die Mitgliedstaaten bringen zusammen rund 55 % der weltweiten Entwicklungshilfe auf und stehen damit bei der Armutsbekämpfung an der Spitze. Wir sind uns aber auch der Bedeutung der Millenium-Entwicklungsziele für die Stabilität, die Sicherheit und den Wohlstand großer Gebiete der Erde bewusst.
1. Welche Lehren lassen sich aus der heutigen Lage ziehen
2. Grundsätze für den EU-Haushalt
2.1. Ausrichtung auf politische Prioritäten
2.2. Mehrwert durch die EU
2.3. Ein ergebnisorientierter Haushalt
2.4. Gegenseitiger Nutzen durch Solidarität
2.5. Reform der Haushaltsfinanzierung
3. Ein Haushalt für die Zukunft
3.1. Intelligentes Wachstum
Forschung, Innovation und Bildung
Infrastrukturen der Zukunft
3.2. Nachhaltiges Wachstum
Einbindung der Energie- und der Klimapolitik in eine ressourceneffiziente Wirtschaft
Die Gemeinsame Agrarpolitik
3.3. Integratives Wachstum
Kohäsionspolitik und Europa 2020
Ein gemeinsamer strategischer Rahmen
Konzentration auf die von einer EU-Unterstützung erwarteten Ergebnisse: eine Entwicklungs- und Investitionspartnerschaft
Verbesserte Ausgabenqualität
Unterstützung von unter Druck geratenen Branchen
3.4. Unionsbürgerschaft
3.5. Hilfe zur Beitrittsvorbereitung
3.6 Europa in der Welt
Weltweites Eintreten für die Werte und Interessen der EU
5 Krisenreaktion
5 Armutsbekämpfung
Enge und funktionierende Beziehungen mit den unmittelbaren Nachbarländern
3.6. Verwaltungsausgaben
4. Eine Ergebnisorientierte Ausgabenpolitik
4.1. Der Haushalt der EU als Instrument zur Erschließung zusätzlicher Mittel
4.2. Anleihen für EU-Projekte
4.3. Großprojekte
4.4. Mit dem Einsatz von Haushaltsmitteln Anreize schaffen
4.5. Ein den Prioritäten entsprechender Haushaltsplan
4.6. Geltungsdauer des mehrjährigen Finanzrahmens
4.7. Berücksichtigung sich ändernder Umstände
4.8. Einfachere Verfahren und weniger Verwaltungsaufwand
4.9. Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung
5. Der Haushalt der EU als ordnungspolitisches Instrument
6. Berücksichtigung künftiger Erweiterungen
7. Reform des Einnahmensystems der EU
Vereinfachung der Beiträge der Mitgliedstaaten
Schrittweise Einführung einer oder mehrerer Eigenmittelarten
Das Problem der Korrekturmechanismen
8. Schlussfolgerungen und weiteres Vorgehen
Drucksache 34/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen
... – Verbrechen, die in die Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs fallen,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
§ 77a Elektronische Kommunikation und Aktenführung
§ 77b Verordnungsermächtigung
Abschnitt 2 Geldsanktionen
Unterabschnitt 1 Allgemeine Regelungen
§ 86 Vorrang
Unterabschnitt 2 Eingehende Ersuchen
§ 87 Grundsatz
§ 87a Vollstreckungsunterlagen
§ 87b Zulässigkeitsvoraussetzungen
§ 87c Vorbereitung der Entscheidung über die Bewilligung
§ 87d Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung
§ 87e Beistand
§ 87f Bewilligung der Vollstreckung
§ 87g Gerichtliches Verfahren
§ 87h Gerichtliche Entscheidung nach Einspruch
§ 87i Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der Bewilligungsbehörde; Bewilligung
§ 87j Rechtsbeschwerde
§ 87k Zulassung der Rechtsbeschwerde
§ 87l Besetzung der Senate der Oberlandesgerichte
§ 87m Verbot der Doppelverfolgung; Mitteilung an das Bundeszentralregister
§ 87n Vollstreckung
Unterabschnitt 3 Ausgehende Ersuchen
§ 87o Grundsatz
§ 87p Inländisches Vollstreckungsverfahren
§ 98 Anwendungsvorbehalt; Stichtagsregelung
Artikel 2 Änderung der Justizverwaltungskostenordnung
Artikel 3 Änderung des Gerichtskostengesetzes
Artikel 4 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Entstehungsgeschichte
II. Wesentliche Neuerungen des RbGeld
III. Gründe für die Umsetzung des RbGeld im Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen IRG
IV. Änderungsbedarf im deutschen Recht aufgrund des RbGeld
V. Grundzüge des Verfahrensgangs
VI. Verhältnis des RbGeld zu anderen Übereinkommen
VII. Gesetzgebungskompetenz und Gesetzesfolgenabschätzung
VIII. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
I. Zu Artikel 1 – Änderungen des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
1. Zur Neufassung der Inhaltsübersicht Nummer 1 und 2
2. Zu § 55 IRG – Entscheidung über die Vollstreckbarkeit Nummer 3
3. Zu § 74 IRG – Zuständigkeit des Bundes Nummer 4
4. Zu §§ 77a und 77b – Elektronische Kommunikation und Aktenführung Nummer 5
5. Zu § 86 IRG-E – Vorrang Nummer 6
6. Zu § 87 IRG-E – Grundsatz
a Zu Absatz 1
b Zu Absatz 2
c Zu Absatz 3
7. Zu § 87a IRG-E – Vollstreckungsunterlagen
9. Zu § 87b IRG-E – Zulässigkeitsvoraussetzungen
a Zu Absatz 1
b Zu Absatz 2
c Zu Absatz 3
9. Zu § 87c IRG-E – Vorbereitung der Entscheidung über die Bewilligung
10. Zu § 87d IRG-E – Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung; Bewilligungshindernisse
11. Zu § 87e IRG-E – Beistand
12. Zu § 87f IRG-E – Bewilligung der Vollstreckung
13. Zu § 87g IRG-E – Gerichtliches Verfahren
a Zu Absatz 1
b Zu Absatz 2
c Zu Absatz 3
d Zu Absatz 4
14. Zu § 87h IRG-E – Gerichtliche Entscheidung nach Einspruch
a Zu Absatz 1 und 2
b Zu Absatz 3
c Zu Absatz 4
15. Zu § 87i IRG-E – Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der Bewilligungsbehörde; Bewilligung
a Zu Absatz 1
b Zu Absatz 2
c Zu Absatz 3
d Zu Absatz 4
e Zu Absatz 5
f Zu Absatz 6
16. Zu § 87j IRG-E – Rechtsbeschwerde
a Zu Absatz 1
b Zu Absatz 2 und Absatz 3
c Zu Absatz 4
d Zu Absatz 5 und Absatz 6
17. Zu § 87k IRG-E – Zulassung der Rechtsbeschwerde
18. Zu § 87l IRG-E – Besetzung der Senate der Oberlandesgerichte
19. Zu § 87m IRG-E – Verbot der Doppelverfolgung; Mitteilung an das Bundeszentralregister
20. Zu § 87n IRG-E – Vollstreckung
a Zu Absatz 1
b Zu Absatz 2
c Zu Absatz 3
d Zu Absatz 4
e Zu Absatz 5
f Zu Absatz 6
21. Zu § 87o IRG-E – Grundsatz
a Zu Absatz 1
b Zu Absatz 2
22. Zu § 87p IRG-E – Inländisches Vollstreckungsverfahren
24. Zu § 98 IRG-E – Anwendungsvorbehalt; Stichtagsregelung
II. Zu Artikel 2 – Änderung der Justizverwaltungskostenordnung
1. Zu § 5 Absatz 4 JVKostO Nummer 1
III. Zu Artikel 3 – Änderung des Gerichtskostengesetzes
1. Zu § 1 GKG Nummer 1
2. Zur Änderung des Kostenverzeichnisses Nummer 2
Zu Teil 3
IV. Zu Artikel 4 – Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
1. Zur Gliederung des Vergütungsverzeichnisses zum RVG Nummer 1
2. Zu Teil 6 Abschnitt 1 VV RVG Nummer 2
V. Zu Artikel 5 – Inkrafttreten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 457: Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen
Drucksache 452/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Juni 2010 zur Demokratischen Republik Kongo: der Fall Floribert Chebeya Bahizire
... M. in der Erwägung, dass die Demokratische Republik Kongo angesichts des im April 2008 vom Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) herausgegebenen Haftbefehls gegen Bosco Ntaganda wegen Kriegsverbrechen, einschließlich der Rekrutierung von Kindersoldaten, als Vertragspartei des Römischen Statuts ihren rechtlichen Verpflichtungen zur Zusammenarbeit mit dem IStGH, zu denen auch die Festnahme von mit Haftbefehl gesuchten Personen gehört, nicht nachkommt; in der Erwägung, dass die Demokratische Republik Kongo Bosco Ntaganda stattdessen auf eine führende Stelle in der kongolesischen Armee befördert und dadurch den Eindruck verstärkt hat, dass Menschenrechtsverletzungen nicht bestraft werden, was wiederum zu der Häufung solcher Verbrechen beiträgt,
Drucksache 132/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Februar 2010 zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Europäischen Union - 2009 (2009/2101(INI))
... V. in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten in seiner oben genannten Entschließung vom 3. September 2008 aufgefordert wurden, das Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels zu ratifizieren, das als effizientestes europäisches Rechtsinstrument zur Bekämpfung dieses Phänomens gilt, da der Menschenhandel darin als Verbrechen und Menschenrechtsverletzung sowie als Verletzung der Wurde und der Unversehrtheit des Menschen definiert ist; in der Erwägung, dass bis heute lediglich 16 Mitgliedstaaten der Union dieses Übereinkommen ratifiziert haben,
Drucksache 733/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Oktober 2010 zum Versagen bei der Verteidigung der Menschenrechte und der Gerechtigkeit in der Demokratischen Republik Kongo
... – unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Demokratischen Republik Kongo, insbesondere die Entschließung vom 17. Januar 2008 zur Lage in der Demokratischen Republik Kongo und Vergewaltigung als Kriegsverbrechen1 und vom 18. Dezember 2009 zu sexueller Gewalt durch bewaffnete Gruppen und den fortdauernden Menschenrechtsverletzungen in der Demokratischen Republik Kongo2;
Drucksache 188/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2010 - Jetzt handeln KOM (2010) 135 endg.
... Es werden Vorschläge erarbeitet, die die Umsetzung der Entsenderichtlinie eindeutig regeln, und solche, mit denen neue Herausforderungen, beispielsweise der Schutz personenbezogener Daten, angegangen werden (strategische Initiative Nr. 25). Zugleich wird die Kommission ab 2010 eine eingehende Analyse der politischen Kohärenz im Bereich der Sammelklage vornehmen und eine öffentliche Anhörung über gemeinsame Rechtsgrundsätze und konkrete Fragen durchführen, um daran etwaige künftige Vorschläge betreffend Sammelklagen im EU-Recht auszurichten. Ferner nimmt die Kommission Vorschläge zur Verbesserung des Schutzes von Verbrechensopfern in Angriff.
TEIL I Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss UND den Ausschuss der Regionen Arbeitsprogramm der Kommission für 2010 Jetzt handeln
1. Einleitung: Eine neue Ära
2. Bewältigung der Krise und Bewahrung der sozialen Marktwirtschaft in Europa
2.1. Bewältigung der Krise
2.2. Weiterer Vorstoß für die Europe-2020-Leitinitiativen
2.3. Beseitigung von Engpässen und Verbindungslücken in Europa
3. Eine Agenda für Bürgernähe: der Mensch im Mittelpunkt der EU-Massnahmen
3.1. Schaffung eines Europas der Bürger
3.2. Eine offene und sichere EU
3.3. Inangriffnahme langfristiger gesellschaftlicher Probleme
4. Die externe Agenda: Eine einflussreiche Europäische Union, die mit einer Stimme spricht
4.1. Eine starke und kohärente Außenvertretung - die EU als globaler Akteur
4.2. Vertiefung der EU-Handelsagenda
4.3. Nachbarschafts-, Erweiterungs- und Entwicklungspolitik der Union
5. Modernisierung der Instrumente und der Arbeitsweise der Union
5.1. Intelligente Regulierung – die Wirksamkeit der Maßnahmen sicherstellen
5 Folgenabschätzung
Expost -Bewertung und Eignungstests
Vereinfachung, Verringerung der Verwaltungslasten und Rücknahme
5 Umsetzung
5.2. Europa vermitteln
5.3. Anpassung des EU-Finanzrahmens im Dienste der politischen Prioritäten
6. Schlussfolgerung: Es geht voran
Drucksache 575/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2010 - 2015 KOM (2010) 491 endg.
... Frauen erfahren unterschiedlichste Formen der Gewalt, nur weil sie Frauen sind. Dazu gehören häusliche Gewalt, sexuelle Belästigung, Vergewaltigung, sexuelle Gewalt in Konflikten sowie Bräuche, Riten und Traditionen zum Schaden von Frauen wie etwa Genitalverstümmelung, Zwangsehen und im Namen der Ehre begangene Verbrechen. Schätzungen zufolge haben 20 % bis 25 % aller Frauen zumindest einmal in ihrem Leben körperliche Gewalt erlitten 21 ; es gibt auch Schätzungen, wonach in Europa bis zu einer halben Million Frauen leben, die einer22 Genitalverstümmelung unterzogen wurden
Mitteilung
3 Einleitung
1. Gleiche wirtschaftliche Unabhängigkeit
2. Gleiches Entgeld für Gleiche Gleichwertige Arbeit
4 Leitaktionen
3. Gleichstellung in Entscheidungsprozessen
4 Leitaktionen
4. Schutz der Würde Unversehrtheit – der Gewalt Aufgrund des Geschlechts EIN ENDE setzen
4 Leitaktionen
5. Gleichstellung in der Aussenpolitik
4 Leitaktionen
6. Querschnittsfragen
6.1. Geschlechterrollen
6.2. Rechtslage
6.3. Governance und Instrumente der Gleichstellung
4 Leitaktionen
Drucksache 120/10
Gesetzesantrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hessen
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Effektivität des Strafverfahrens
... Ermittlungsverfahren könnten effizienter geführt werden, wenn für Zeugen eine Erscheinens- und Aussagepflicht bei der Polizei bestünde. Die Strafverfolgungsbehörden haben es nicht selten mit wankelmütigen und bedrohten Zeugen zu tun, deren Aussagebereitschaft - auch bei der Polizei - gefördert werden sollte. Für den Ermittlungserfolg kann es entscheidend sein, wenn gerade solche Zeugen so frühzeitig wie möglich vernommen werden und schon bei der ersten Vernehmung weiterführende Angaben machen. Die Effektivität der Strafverfolgung bedingt, dass bei der Vernehmung von Zeugen auch das Erfahrungswissen der Polizei umfassend nutzbar gemacht wird. Insbesondere bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität müssen die verfügbaren kriminaltaktischen Möglichkeiten bestmöglich genutzt werden. Einer frühzeitigen Erstvernehmung durch die Polizei kommt insbesondere dann Bedeutung zu, wenn besonderes polizeiliches Erfahrungswissen nutzbar zu machen ist oder etwa auf Datenbestände und Erkenntnisse aus der vorbeugenden Verbrechensbekämpfung, die der Staatsanwaltschaft nicht unmittelbar zur Verfügung stehen, zurückgegriffen werden muss.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 2 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 3 Zitiergebot
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
a Vereinfachung im Ermittlungsverfahren § 163a StPO
b Änderung im Rechtsmittelrecht § 153a StPO
c Änderungen im Gerichtsverfassungsrecht
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
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