Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte dieEinstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk, Bau und Planung |
![]() |
LplG - Landesplanungsgesetz
- Baden-Württemberg -
Vom 10. Juli 2003
(GVBl. Nr. 10 vom 11.08.2003 S. 385; 01.04.2004 S. 177; 01.07.2004 S. 469 04; 14.12.2004 S. 882 04; 01.12.2005 S. 710 05; 14.10.2008 S. 367 08; 04.05.2009 S. 185 09; 22.05.2012 S. 285 12; 23.07.2013 S. 229 13; 03.12.2013 S. 329 13a; 23.06.2015 S. 585 15; 28.10.2015 S. 870 15; 23.02.2017 S. 99 17; 19.12.2017 S. 645 17a, 28.11.2018 S. 439 18; 21.12.2021 S. 1 22; 15.11.2022 S. 537 22a; 21.12.2022 S. 649 22b; 07.02.2023 S. 26 23; 18.03.2025 Nr. 22 25; 22.07.2025 Nr. 71 25a)
Erster Teil
Aufgabe der Raumordnung und Landesplanung
(1) Aufgabe der Raumordnung und Landesplanung ist
(2) Dieses Gesetz ergänzt das Raumordnungsgesetz in der jeweils geltenden Fassung und enthält davon abweichende Regelungen.
§ 2 Leitvorstellung, Gegenstromprinzip 08 22a
(1) Leitvorstellung bei der Erfüllung der Aufgabe nach § 1 ist eine nachhaltige Raumentwicklung, die die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang bringt und zu einer dauerhaften, großräumig ausgewogenen Ordnung führt. Dabei sind
(2) Die räumliche Entwicklung und Ordnung der Regionen und ihrer Teilräume soll sich in die Gegebenheiten und Erfordernisse des Gesamtraums des Landes einfügen; die räumliche Entwicklung und Ordnung des Gesamtraums soll die Gegebenheiten und Erfordernisse der Regionen und ihrer Teilräume berücksichtigen (Gegenstromprinzip).
(1) Die Umweltprüfung findet für die Aufstellung, Fortschreibung und sonstige Änderung von Entwicklungs- und Regionalplänen nach § 8 ROG statt. Der Umweltbericht ist als gesonderter Bestandteil der Begründung des Planentwurfs oder als eigenständiges Dokument zu erstellen.
(2) Der Umweltbericht umfasst die in der Anlage 1
(Stand: 09.09.2025)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: ab 105.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion