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Archivdatei - TRA 300 - Vereinfachte Güteraufzüge, Behälteraufzüge, Unterfluraufzüge - Inhalt -

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    • ... Technische Regeln, TRA TRA 300 - Inhalt - Vorbemerkung Begriffsbestimmungen Hauptmerkmale 301 Schachtgrube und Schachtkopf 302 Schachtwände 303 Lichtöffnungen und Verglasungen 304 Führungsschienen 305 Aufstellung der Triebwerke 306 Rollenraum 307 Betretbare Räume unter der Fahrbahn des Fahrkorbes 308 Aufzugsfremde Einrichtungen 309 Sonderausführungen 310 - 319 Schachtöffnungen, Förderhöhe 310 Schachtzugänge 312 Schachttüren 313 Schauöffnungen in Schachttüren 314 Hinweise an Schacht ... ...

Archivdatei - TRA 300 - Vereinfachte Güteraufzüge, Behälteraufzüge, Unterfluraufzüge 350 - 359 Fangvorrichtungen, Rohrbruchsicherungen, Geschwindigkeitsbegrenzer, Anschläge, Aufsetzvorrichtungen (6)

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  • ... zurück 350 - 359 Fangvorrichtungen, Rohrbruchsicherungen, Geschwindigkeitsbegrenzer, Anschläge, Aufsetzvorrichtungen 350 Fangvorrichtungen, Aufsetzvorrichtungen 350.1 (1) Betretbare Fahrkörbe, die nicht durch Stützketten oder unmittelbar durch Kolben getragen werden, müssen eine Fangvorrichtung oder Aufsetzvorrichtung haben. (2) Auf die Nummern 350.9 und 351.4 wird hingewiesen. 350.2 (1) Fangvorrichtungen müssen bei Bruch eines oder aller Tragmittel oder durch einen Geschwindigkeitsbegrenzer ein ... ...

Archivdatei - TRA 300 - Vereinfachte Güteraufzüge, Behälteraufzüge, Unterfluraufzüge 360 - 369 Elektrische Ausrüstung

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Archivdatei - TRA 300 - Vereinfachte Güteraufzüge, Behälteraufzüge, Unterfluraufzüge 350 - 359 Fangvorrichtungen, Rohrbruchsicherungen, Geschwindigkeitsbegrenzer, Anschläge, Aufsetzvorrichtungen

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Archivdatei - TRA 300 - Vereinfachte Güteraufzüge, Behälteraufzüge, Unterfluraufzüge 320 - 329 Triebwerk

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Archivdatei - TRA 300 - Vereinfachte Güteraufzüge, Behälteraufzüge, Unterfluraufzüge 320 - 329 Triebwerk (3)

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  • ... zurück 320 - 329 Triebwerk 320 Allgemeines 320.1 Für jeden Aufzug muß mindestens ein eigenes Triebwerk vorhanden sein. 321 Betriebsgeschwindigkeit 321.1 Die in der Beschreibung nach § 7 Abs. 2 AufzV (jetzt BetrSichV) angegebene Betriebsgeschwindigkeit darf bei allen Lastzuständen des Aufzugs bis zur zulässigen Tragfähigkeit nur bis 15 vom Hunden überschritten werden können. 321.2 Die Betriebsgeschwindigkeit darf höchstens 0,3 m/s betragen. 322 Treibscheiben 322.1 Treibscheiben sind unzulässig. 3 ... ...

Archivdatei - TRA 300 - Vereinfachte Güteraufzüge, Behälteraufzüge, Unterfluraufzüge 340 - 349 Fahrkorb, Gegengewicht (5)

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  • ... zurück 340 - 349 Fahrkorb, Gegengewicht 340 Allgemeines 340.1 (1) Bei Behälteraufzügen darf der Fahrkorb als Plattform ausgeführt sein. Der Fahrkorb muß mit Gleit- oder Rollenführungen an Führungsschienen geführt sein. 340.2 Bei Führungen aus nichttragfähigem Werkstoff müssen zusätzlich Notführungen vorhanden sein. 340.3 Sofern Schmierung der Führungen erforderlich ist, muß sie selbsttätig erfolgen. B 340.4 Bei Behälteraufzügen müssen am Fahrkorb Einrichtungen vorhanden sein, mit denen die vorge ... ...

Archivdatei - TRA 300 - Vereinfachte Güteraufzüge, Behälteraufzüge, Unterfluraufzüge 330 - 339 Tragmittel (4)

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  • ... zurück 330 - 339 Tragmittel 330 Allgemeines 330.1 (1) Als Tragmittel dürfen nur Drahtseile, Ketten, Kolben, Spindeln oder Zahnstangen verwendet sein. Auf Nummer 334.3 wird hingewiesen. (2) Bei Verwendung von Drahtseilen oder Ketten als Tragmittel müssen Einrichtungen vorhanden sein, die eine gleichmäßige Beanspruchung der Tragmittel bewirken. (3) Werden für die Einrichtung nach Absatz 2 Federn verwendet, müssen diese auf Druck beansprucht werden. Die Endbefestigungen der Tragmittel müssen nachge ... ...

Archivdatei - TRA 300 - Vereinfachte Güteraufzüge, Behälteraufzüge, Unterfluraufzüge 330 - 339 Tragmittel

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Archivdatei - TRA 300 - Vereinfachte Güteraufzüge, Behälteraufzüge, Unterfluraufzüge 310 - 319 Schachtöffnungen, Förderhöhe (2)

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  • ... zurück 310 - 319 Schachtöffnungen, Förderhöhe 310 Schachtzugänge 310.1 Schachtzugänge müssen mit Schachttüren versehen sein. 310.2 (1) Die lichte Höhe der Schachtzugänge von Vereinfachten Güteraufzügen muß bei betretbaren Fahrkörben mindestens 1,8 m darf bei nicht betretbaren Fahrkörben höchstens 1,2 m betragen. (2) Die lichte Breite des Schachtzuganges darf die lichte Breite des Fahrkorbes um nicht mehr als 5 cm überschreiten. (3) Die lichte Höhe von Schachtzugängen von Behälteraufzügen muß min ... ...

Archivdatei - TRA 300 - Vereinfachte Güteraufzüge, Behälteraufzüge, Unterfluraufzüge 300 - 309 Fahrschacht, Aufstellung des Triebwerkes, Rollenraum

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Archivdatei - TRA 300 - Vereinfachte Güteraufzüge, Behälteraufzüge, Unterfluraufzüge 310 - 319 Schachtöffnungen, Förderhöhe

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Archivdatei - TRA 300 - Vereinfachte Güteraufzüge, Behälteraufzüge, Unterfluraufzüge 300 - 309 Fahrschacht, Aufstellung des Triebwerkes, Rollenraum (1)

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  • ... Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.Regelwerk Technische Regeln, TRA Technische Regeln für Aufzüge TRA 300 - Vereinfachte Güteraufzüge, Behälteraufzüge, Unterfluraufzüge Ausgabe Mai 1992 (BArbBl. 5/1992 S. 49; 12/1995 S. 49; GMBl. 28.01.2011 S. 161 aufgehoben) Zur Neuregelung: "TRBS - Technische Regeln für Betriebssicherheit" (DIN EN 81-31) 300 - 309 Fahrschacht, Aufstellung des Triebwerkes, Rollenraum Vorbemer ... ...

Archivdatei - TRA 300 - Vereinfachte Güteraufzüge, Behälteraufzüge, Unterfluraufzüge 360 - 369 Elektrische Ausrüstung (7)

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  • ... zurück 360 - 369 Elektrische Ausrüstung 360 Allgemeines 360.1 Allgemeine Anforderungen 360.11 Für die elektrische Ausrüstung sind die als VDE-Bestimmungen gekennzeichneten Normen anzuwenden, soweit in den TRA nichts anderes bestimmt ist. 360.12 Im Triebwerksraum oder beim Triebwerk müssen die Stromlaufpläne der Anlage vorhanden sein, aus denen ersichtlich ist, wie die in den TRA gestellten schaltungstechnischen Anforderungen erfüllt sind. 360.13 Steuerspannungen dürfen 250 Volt, Spannungen für A ... ...

Archivdatei - TRA 300 - Vereinfachte Güteraufzüge, Behälteraufzüge, Unterfluraufzüge - Fußnoten

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  • ... Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.Regelwerk Technische Regeln, TRA Fußnoten TRA 300 1)Siehe DIN 19361 - Verglasungsarbeiten 2) Z.B. Sammel-, Lager-, Roh-, Ersatzteil-, Sortiment-, Müllbehälter ...

Archivdatei - TRA 300 - Vereinfachte Güteraufzüge, Behälteraufzüge, Unterfluraufzüge 370 - 379 Türverschlüsse (8)

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  • ... zurück 370 - 379 Türverschlüsse 370 Allgemeine Anforderungen 370.1 (1) Der Aufzug darf erst anfahren können, wenn alle Schachttüren geschlossen und gesperrt sind. (2) Absatz 1 gilt nicht, soweit nach den Nummern 365.1, 365.3 und 365.4 Abweichungen zulässig sind. (3) Türverschlüsse müssen mit einer elektrischen Sicherheitseinrichtung nach Nummer 361.1 Ziff. 1 ausgerüstet sein. 370.2 (1) Schachttüren dürfen nur geöffnet werden können, wenn das Triebwerk abgeschaltet ist und der Höhenunterschied zw ... ...

Archivdatei - TRA 200 - Personenaufzüge, Lastenaufzüge, Güteraufzüge 270 - 279 Türverschlüsse

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Archivdatei - TRA 200 - Personenaufzüge, Lastenaufzüge, Güteraufzüge 240 - 249 Fahrkorb, Gegengewicht

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Archivdatei - TRA 200 - Personenaufzüge, Lastenaufzüge, Güteraufzüge - Inhalt -

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    • ... Technische Regeln, TRA TRA 200 - Inhalt - Vorbemerkung Begriffsbestimmungen 201 Schachtgrube und Schachtkopf 202 Schachtwände 203 Lichtöffnungen und Verglasungen 204 Führungsschienen 205 Triebwerksraum 206 Rollenraum 207 Betretbare Räume unter der Fahrbahn des Fahrkorbes oder des Gegengewichtes 208 Aufzugsfremde Einrichtungen 209 Sonderausführungen 210-219 Schachtöffnungen 210 Schachtzugänge 212 Schachttüren 213 Schauöffnungen in Schachttüren 214 Hinweise an den Schachtzugängen 215 ... ...

Archivdatei - TRA 200 - Personenaufzüge, Lastenaufzüge, Güteraufzüge 250-259 Fangvorrichtungen, Rohrbruchsicherungen, Geschwindigkeitsbegrenzer, Puffer (6)

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  • ... TRA 200 Personenaufzüge, Lastenaufzüge, Güteraufzüge (6/9) zurück 250-259 Fangvorrichtungen, Rohrbruchsicherungen, Geschwindigkeitsbegrenzer, Puffer 250 Fangvorrichtungen 250.1 (1) Fahrkörbe, die nicht durch Stützketten oder unmittelbar durch Kolben getragen werden, müssen eine Fangvorrichtung haben. (2) Auf die Nummern 250.9 und 251.4 wird hingewiesen. 250.2 (1) Fangvorrichtungen müssen durch einen Geschwindigkeitsbegrenzer eingerückt werden, wenn in der Abwärtsfahrt die Auslösegeschwindigkeit ... ...

Archivdatei - TRA 200 - Personenaufzüge, Lastenaufzüge, Güteraufzüge 260 Elektrische Ausrüstung

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Archivdatei - TRA 200 - Personenaufzüge, Lastenaufzüge, Güteraufzüge 250-259 Fangvorrichtungen, Rohrbruchsicherungen, Geschwindigkeitsbegrenzer, Puffer

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Archivdatei - TRA 200 - Personenaufzüge, Lastenaufzüge, Güteraufzüge 220 - 229 Triebwerk

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Archivdatei - TRA 200 - Personenaufzüge, Lastenaufzüge, Güteraufzüge 220 - 229 Triebwerk (3)

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  • ... TRA 200 Personenaufzüge, Lastenaufzüge, Güteraufzüge (3/9) zurück 220 - 229 Triebwerk 220 Allgemeines 220.1 Für jeden Aufzug muß mindestens ein eigenes Triebwerk vorhanden sein. 221 Betriebsgeschwindigkeit 221.1 Die in der Beschreibung nach § 7 Abs. 2 AufzV (jetzt BetrSichV) angegebene Betriebsgeschwindigkeit darf bei allen Lastzuständen des Aufzugs bis zur zulässigen Tragfähigkeit nur bis 15 vom Hundert überschritten werden können. 221.2 Die Betriebsgeschwindigkeit der Aufzüge mit SeiltrommeIn ... ...

Archivdatei - TRA 200 - Personenaufzüge, Lastenaufzüge, Güteraufzüge 240 - 249 Fahrkorb, Gegengewicht (5)

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  • ... Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.Regelwerk Technische Regeln, TRA, TRA 230-239 240 - 249 Fahrkorb, Gegengewicht 240 Allgemeines 240.1 Fahrkorb und Gegengewicht müssen mit Gleit- oder Rollenführungen an Führungsschienen geführt sein. (2) Fahrkorbtüren und Schachttüren in vollständig geöffnetem Zustand sowie ihre Antriebe dürfen Bewegungen des Fahrkorbes im gesamten Fahrbereich nicht behindern. 240.2 Bei Führungen aus nic ... ...

Archivdatei - TRA 200 - Personenaufzüge, Lastenaufzüge, Güteraufzüge 230 - 239 Tragmittel (4)

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  • ... TRA 200 Personenaufzüge, Lastenaufzüge, Güteraufzüge (4/9) zurück 230 - 239 Tragmittel 230 Allgemeines 230.1 (1) Als Tragmittel dürfen nur Drahtseile, Stahlgelenkketten, Kolben, Spindeln oder Zahnstangen verwendet sein. (2) Bei Verwendung von Drahtseilen oder Stahlgelenkketten als Tragmittel müssen Einrichtungen vorhanden sein, die eine gleichmäßige Beanspruchung der Tragmittel bewirken. (3) Werden für die Einrichtung nach Absatz 2 Federn verwendet, müssen diese auf Druck beansprucht werden. Die ... ...

Archivdatei - TRA 200 - Personenaufzüge, Lastenaufzüge, Güteraufzüge 264-269 Elektrische Ausrüstung (9)

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  • ... TRA 200 Personenaufzüge, Lastenaufzüge, Güteraufzüge (9/9) zurück 264-269 Elektrische Ausrüstung 264 Anforderungen an elektrische Sicherheitseinrichtungen 264.1 Sicherheitsschalter 264.11 Sprechen Sicherheitsschalter an, müssen ihre Schaltstücke mechanisch zwangsläufig geöffnet werden. Das Betätigungssystem zur zwangsläufigen Öffnungsbewegung muß formschlüssig ausgeführt sein. Der Vorlauf bei Zwangsöffnung darf im Störfall nicht mehr als das 2fache des Vorlaufs im ungestörten Betrieb sein. Die Z ... ...

Archivdatei - TRA 200 - Personenaufzüge, Lastenaufzüge, Güteraufzüge 230 - 239 Tragmittel

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Archivdatei - TRA 200 - Personenaufzüge, Lastenaufzüge, Güteraufzüge 210-219 Schachtöffnungen (2)

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  • ... TRA 200 Personenaufzüge, Lastenaufzüge, Güteraufzüge (2/9) zurück 210-219 Schachtöffnungen 210 Schachtzugänge 210.1 Schachtzugänge müssen mit Schachttüren versehen sein. 210.2 Die lichte Höhe der Schachtzugänge muß mindestens 1,8 m betragen. Überschreitet die lichte Höhe der Schachtzugänge die lichte Höhe des Fahrkorbzuganges um mehr als 5 cm, ist Nummer 249.1 entsprechend anzuwenden. F 210.4 Schachtzugänge von Feuerwehraufzügen müssen in Geschossen mit Aufenthaltsräumen im Sinne des Bauaufsicht ... ...

Archivdatei - TRA 200 - Personenaufzüge, Lastenaufzüge, Güteraufzüge 200-209 Fahrschacht, Triebwerksraum, Rollenraum

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Archivdatei - TRA 200 - Personenaufzüge, Lastenaufzüge, Güteraufzüge 261-263 Elektrische Ausrüstung (8) (1)

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  • ... TRA 200 Personenaufzüge, Lastenaufzüge, Güteraufzüge (8/9) Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.Regelwerk Technische Regeln, TRA TRA 260 261-263 Elektrische Ausrüstung 261 Elektrische Sicherheitseinrichtungen 261.1 Durch elektrische Sicherheitseinrichtungen muß bei Stillstand eine Fahrt verhindert sein und bei der Fahrt das Stillsetzen des Triebwerkes bewirkt werden, wenn die Sperrmittel der Türverschlüsse nicht eingerückt ... ...

Archivdatei - TRA 200 - Personenaufzüge, Lastenaufzüge, Güteraufzüge 210-219 Schachtöffnungen

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Archivdatei - TRA 200 - Personenaufzüge, Lastenaufzüge, Güteraufzüge 200-209 Fahrschacht, Triebwerksraum, Rollenraum (1)

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  • ... Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.Regelwerk Technische Regeln, TRA Technische Regeln für Aufzüge TRA 200 - Personenaufzüge, Lastenaufzüge, Güteraufzüge Mai 1992 (BArbBl. 5/92 S. 30; 5/1994 S. 63; 12/1995 S. 47; GMBl. 28.01.2011 S. 161 aufgehoben) 200-209 Fahrschacht, Triebwerksraum, Rollenraum Zur Neuregelung: "TRBS - Technische Regeln für Betriebssicherheit" (DIN EN 81-1/2) Vorbemerkung Die in dieser TRA gen ... ...

Archivdatei - TRA 200 - Personenaufzüge, Lastenaufzüge, Güteraufzüge 260 Elektrische Ausrüstung (7)

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  • ... TRA 200 Personenaufzüge, Lastenaufzüge, Güteraufzüge (7/9) zurück 260 Elektrische Ausrüstung 260 Allgemeines 260.1 Allgemeine Anforderungen 260.11 Für die elektrische Ausrüstung sind die als VDE-Bestimmungen gekennzeichneten Normen anzuwenden, soweit in den TRA nichts anderes bestimmt ist. 260.12 Triebwerksraum müssen die Stromlaufpläne der Anlage vorhanden sein, aus denen ersichtlich ist, wie die in den TRA gestellten schaltungstechnischen Anforderungen erfüllt sind. 260.13 Steuerspannungen dür ... ...

Archivdatei - TRA 200 - Personenaufzüge, Lastenaufzüge, Güteraufzüge 270 - 279 Türverschlüsse (10) (1)

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  • ... TRA 260-269 270 - 279 Türverschlüsse 270 Allgemeine Anforderungen 270.1 (1) Der Aufzug darf erst anfahren können, wenn alle Schachttüren geschlossen und gesperrt sind. (2) Absatz 1 gilt nicht, soweit nach Nummern 265.1, 265.4 und 266.3 Abweichungen zulässig sind. (3) Türverschlüsse müssen mit einer elektrischen Sicherheitseinrichtung nach Nummer 261.1 Ziff. 1 ausgerüstet sein. 270.2 (1) Schachttüren dürfen nur geöffnet werden können, wenn das Triebwerk abgeschaltet ist und der Höhenunterschied z ... ...

Archivdatei - TRA 500 - Personen-Umlaufaufzüge 540-549 Lastaufnahmemittel und Führungen

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Archivdatei - TRA 500 - Personen-Umlaufaufzüge - Inhalt -

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    • ... Technische Regeln, TRA TRA 500 - Inhalt - 500-509 Fahrschacht, Triebwerksraum 501 Schachtgrube und Schachtkopf 502 Fahrschachtwände 503 Lichtöffnungen und Verglasungen 504 Führungsschienen 505 Triebwerksraum 508 Aufzugsfremde Einrichtungen 510-519 Fahrschachtöffnungen 510 Fahrschachtzugänge 514 Hinweise an den Fahrschachtzugängen 515 Wartung 520-529 Triebwerk 520. Allgemeines 521. Betriebsgeschwindigkeit 527. Bremsen 528. Drehvorrichtungen 530-539 Tragmittel 530. Allgemeines 534. St ... ...

Archivdatei - TRA 500 - Personen-Umlaufaufzüge 560-569 Elektrische Ausrüstung

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Archivdatei - TRA 500 - Personen-Umlaufaufzüge 520-529 Triebwerk

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRA 500 - Personen-Umlaufaufzüge 530-539 Tragmittel

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRA 500 - Personen-Umlaufaufzüge 500-509 Fahrschacht, Triebwerksraum

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Archivdatei - TRA 500 - Personen-Umlaufaufzüge 510-519 Fahrschachtöffnungen

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Archivdatei - TRA 500 - Personen-Umlaufaufzüge 500-509 Fahrschacht, Triebwerksraum (1)

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  • ... Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.Regelwerk Technische Regeln, TRA Technische Regeln für Aufzüge TRA 500 - Personen-Umlaufaufzüge Ausgabe September 1972 (ArbSch 10-11/1972 S. 393; BArbBl. 10/1985 S. 81; GMBl. 28.01.2011 S. 161 aufgehoben) Zur Neuregelung: "TRBS - Technische Regeln für Betriebssicherheit" 500-509 Fahrschacht, Triebwerksraum 501. Schachtgrube und Schachtkopf (Umsetzstellen) 501.1 Am unteren End ... ...

Archivdatei - TRA 104 - Richtlinie für die Prüfung von Fassadenaufzügen mit motorbetriebenem Hubwerk (1)

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  • ... Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.Regelwerk Technische Regeln, TRA Technischen Regeln für Aufzüge TRA 104 - Richtlinie für die Prüfung von Fassadenaufzügen mit motorbetriebenem Hubwerk Ausgabe April 1981 (BArbBl. 7-8/81 S. 42; 5/19983 S. 56; GMBl. 28.01.2011 S. 161 aufgehoben) Zur Neuregelung: "TRBS - Technische Regeln für Betriebssicherheit" (TRBS 1201-4) 1. Geltungsbereich 1.1 Diese Richtlinie gilt für die ... ...

Archivdatei - TRA 101 - Richtlinie für die Prüfung von Bauteilen nach § 17 der Aufzugsverordnung

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Archivdatei - TRA 105 - Richtlinie für die Prüfung von Bauaufzügen mit Personenbeförderung (1)

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  • ... Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.Regelwerk Technische Regeln, TRA Technischen Regeln für Aufzüge TRA 105 - Richtlinie für die Prüfung von Bauaufzügen mit Personenbeförderung Ausgabe April 1981 (BArbBl. 7-8/1981 S. 47; GMBl. 28.01.2011 S. 161 aufgehoben) Zur Neuregelung: "TRBS - Technische Regeln für Betriebssicherheit" (TRBS 1201-4) 1. Geltungsbereich 1.1 Diese Richtlinie gilt für die in den §§ 9, 10, 12, 13 ... ...

Archivdatei - TRA 102 Richtlinie für die Prüfung von Aufzugsanlagen

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Archivdatei - TRA 104 - Richtlinie für die Prüfung von Fassadenaufzügen mit motorbetriebenem Hubwerk

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Archivdatei - TRA 101 - Richtlinie für die Prüfung von Bauteilen nach § 17 der Aufzugsverordnung (2)

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  • ... TRA 101 - Prüfung von Bauteilen nach § 17 der Aufzugsverordnung (2) zurück 6. Geschwindigkeitsbegrenzer 6.1 Die der Bauteilprüfung zugrunde gelegte Nenneinrückgeschwindigkeit darf bei keiner möglichen Sperrstellung des Geschwindigkeitsbegrenzers überschritten und um nicht mehr als 10 % unterschritten werden. Hierzu sind mindestens 20 Versuche durchzuführen, die auch die Einrückgeschwindigkeit des für den Geschwindigkeitsbegrenzer vorgesehenen unteren Geschwindigkeitsbereiches erfassen; bei größe ... ...

Archivdatei - TRA 105 - Richtlinie für die Prüfung von Bauaufzügen mit Personenbeförderung

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Archivdatei - TRA 101 - Richtlinie für die Prüfung von Bauteilen nach § 17 der Aufzugsverordnung (1)

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  • ... Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.Regelwerk Technische Regeln, TRA Technische Regeln für Aufzüge TRA 101 - Richtlinie für die Prüfung von Bauteilen nach § 17 der Aufzugsverordnung Ausgabe Juli 1980 (BArbBl. 11/1980 S. 77; 5/1983 S. 56; 6/1988 S. 41; GMBl 28.01.2011 S. 161 aufgehoben) Zur Neuregelung: "TRBS - Technische Regeln für Betriebssicherheit" 1. Geltungsbereich Diese Richtlinie gilt für die Prüfung von ... ...

Archivdatei - TRA 106 - Leitsysteme für Fernnotrufe

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Archivdatei - TRA 106 - Leitsysteme für Fernnotrufe (1)

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  • ... Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.Regelwerk Technische Regeln, TRA Technische Regeln für Aufzüge TRA 106 - Leitsysteme für Fernnotrufe Ausgabe März 1990 (BArbBl. 3/1990 S. 87; 12/1995 S. 47; GMBl. 28.01.2011 S. 161 aufgehoben) Zur Neuregelung: "TRBS - Technische Regeln für Betriebssicherheit" (TRBS 2181) Allgemeines Bei Anschluß einer Aufzugsanlage an ein Leitsystem für Fernnotrufe (Notrufzentrale) ist die ... ...

Archivdatei - TRA 102 Richtlinie für die Prüfung von Aufzugsanlagen (1)

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  • ... Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.Regelwerk Technische Regeln, TRA Technischen Regeln für Aufzüge TRA 102 Richtlinie für die Prüfung von Aufzugsanlagen* Ausgabe April 1981 (BArbBl. 7-8/81 S. 38; 5/1994 S. 63; 11/1997 S. 76; GMBl. 28.01.2011 S. 161 aufgehoben) Zur Neuregelung: "TRBS - Technische Regeln für Betriebssicherheit" (TRBS 1201-4) 1. Geltungsbereich 1.1 Diese Richtlinie gilt für die in den §§ 9, 10, ... ...

Archivdatei - TRA 1300 - Vereinfachte Personenaufzüge 1370 - 1379 Türverschlüsse

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Archivdatei - TRA 1300 - Vereinfachte Personenaufzüge 1340 - 1349 Fahrkorb, Gegengewicht

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Archivdatei - TRA 1300 - Vereinfachte Personenaufzüge - Inhalt -

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    • ... Technische Regeln, TRA TRA 1300 - Inhalt - I. Vorbemerkung II. Allgemeines III. Begriffsbestimmungen IV. Hauptmerkmale 1300-1309 Fahrschacht, Triebwerksraum, Rollenraum 1301 Schachtgrube und Schachtkopf 1302 Schachtwände 1303 Lichtöffnungen und Verglasungen 1304 Führungsschienen 1305 Aufstellung des Triebwerkes 1306 Rollenraum 1307 Betretbare Räume unter der Fahrbahn des Fahrkorbes oder des Gegengewichtes 1308 Aufzugsfremde Einrichtungen 1309 Sonderausführungen 1310 - 1319 ... ...

Archivdatei - TRA 1300 - Vereinfachte Personenaufzüge 1350 - 1359 Fangvorrichtungen, Rohrbruchsicherungen, Geschwindigkeitsbegrenzer, Puffer (5)

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  • ... zurück 1350 - 1359 Fangvorrichtungen, Rohrbruchsicherungen, Geschwindigkeitsbegrenzer, Puffer 1350 Fangvorrichtungen 1350.1 (1) Fahrkörbe, die nicht durch Stützketten oder unmittelbar durch Kolben getragen werden, müssen eine Fangvorrichtung haben. (2) Fahrkörbe von Aufzügen mit einer Schachtgrube nach Nummer 1301.3 Abs. 3 müssen eine Fangvorrichtung haben, die gemäß Nummer 1354.8 aktiviert wird. (3) Auf die Nummern 1350.9 und 1351.4 wird hingewiesen. 1350.2 (1) Fangvorrichtungen müssen durch ei ... ...

Archivdatei - TRA 1300 - Vereinfachte Personenaufzüge 1300 - 1309 Fahrschacht, Triebwerksraum, Rollenraum

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Archivdatei - TRA 1300 - Vereinfachte Personenaufzüge 1360 - 1369 Elektrische Ausrüstung

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Archivdatei - TRA 1300 - Vereinfachte Personenaufzüge 1350 - 1359 Fangvorrichtungen, Rohrbruchsicherungen, Geschwindigkeitsbegrenzer, Puffer

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Archivdatei - TRA 1300 - Vereinfachte Personenaufzüge 1320 - 1329 Triebwerk

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Archivdatei - TRA 1300 - Vereinfachte Personenaufzüge 1320 - 1329 Triebwerk (2)

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  • ... zurück 1320 - 1329 Triebwerk 1320 Allgemeines 1320.1 Für jeden Aufzug muß mindestens ein eigenes Triebwerk vorhanden sein. 1321 Betriebsgeschwindigkeit 1321.1 Die in der Beschreibung nach § 7 Abs. 2 AufzV (jetzt BetrSichV) angegebene Betriebsgeschwindigkeit darf bei allen Lastzuständen des Aufzugs bis zur zulässigen Tragfähigkeit nur bis 15 vom Hundert überschritten werden können. 1321.2 Die Betriebsgeschwindigkeit darf höchstens 0,20 m/s betragen. 1322 Treibscheiben 1322.1 Die ausreichende Trei ... ...

Archivdatei - TRA 1300 - Vereinfachte Personenaufzüge 1340 - 1349 Fahrkorb, Gegengewicht (4)

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  • ... zurück 1340 - 1349 Fahrkorb, Gegengewicht 1340 Allgemeines 1340.1 Fahrkorb und Gegengewicht müssen mit Gleit- oder Rollenführungen an Führungsschienen geführt sein. 1340.2 Bei Führungen aus nichtragfähigem Werkstoff müssen zusätzlich Notführungen vorhanden sein. 1340.3 Sofern Schmierung der Führungen erforderlich ist, muß sie selbsttätig erfolgen. 1340.4 Wartungsklappen in den Fahrkorbwänden, der Decke oder dem Boden müssen mit besonderem Schlüssel zu öffnen sein und dürfen nicht nach außen aufs ... ...

Archivdatei - TRA 1300 - Vereinfachte Personenaufzüge 1330 - 1339 Tragmittel (3)

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  • ... zurück 1330 - 1339 Tragmittel 1330 Allgemeines 1330.1 (1) Als Tragmittel dürfen nur Drahtseile, Stahlgelenkketten, Kolben, Spindeln oder Zahnstangen verwendet sein. (2) Bei Verwendung von Drahtseilen oder Stahlgelenkketten als Tragmittel müssen Einrichtungen vorhanden sein, die eine gleichmäßige Beanspruchung der Tragmittel bewirken. (3) Werden für die Einrichtung nach Absatz 2 Federn verwendet, müssen diese auf Druck beansprucht werden. Die Endbefestigungen der Tragmittel müssen nachgespannt we ... ...

Archivdatei - TRA 1300 - Vereinfachte Personenaufzüge 1300 - 1309 Fahrschacht, Triebwerksraum, Rollenraum (1)

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  • ... Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.Regelwerk Technische Regeln, TRA Technische Regeln für Aufzüge TRA 1300 - Vereinfachte Personenaufzüge Ausgabe Mai 1994 (BArbBl. 5/1994 S. 49; 12/1995 S. 50; GMBl. 28.01.2011 S. 161 aufgehoben) Zur Neuregelung: "TRBS - Technische Regeln für Betriebssicherheit" (DIN EN 81-41) 1300 - 1309 Fahrschacht, Triebwerksraum, Rollenraum Das Notifizierungsverfahren gemäß der Informations ... ...

Archivdatei - TRA 1300 - Vereinfachte Personenaufzüge 1330 - 1339 Tragmittel

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRA 1300 - Vereinfachte Personenaufzüge 1310 - 1319 Schachtöffnungen (1)

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  • ... zurück 1310 - 1319 Schachtöffnungen 1310 Schachtzugänge 1310.1 Schachtzugänge müssen mit Schachttüren versehen sein. 1310.2 Die lichte Höhe der Schachtzugänge muß mindestens 1,8 m betragen. Die lichte Höhe der Schachtzugänge darf die lichte Höhe des Fahrkorbzugangs um nicht mehr als 5 cm überschreiten. 1312 Schachttüren 1312.1 (1) Schachttüren dürfen nicht in die Fahrbahn ragen können. (2) Zapfen von Türscharnieren müssen gegen Verschieben gesichert sein. (3) Türen müssen gegen Ausheben gesicher ... ...

Archivdatei - TRA 1300 - Vereinfachte Personenaufzüge 1310 - 1319 Schachtöffnungen

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRA 1300 - Vereinfachte Personenaufzüge 1360 - 1369 Elektrische Ausrüstung (6)

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  • ... zurück 1360 - 1369 Elektrische Ausrüstung 1360 Allgemeines 1360.1 Allgemeine Anforderungen Es sind die allgemeinen Anforderungen der TRA 200, Abschnitt 260.11 bis 260.17 zu erfüllen. Abweichend von TRA 200 Abschnitt 260.12 können die Stromlaufpläne auch am Aufstellungsort der Steuerung vorhanden sein. 1360.2 Hauptschalter 1360.21 Die Energiezufuhr zu jedem Aufzug, ausgenommen seiner Beleuchtungseinrichtungen, Lüftungseinrichtungen für den Fahrkorb und Notrufeinrichtung, muß an allen in Nummer 13 ... ...

Archivdatei - TRA 1300 - Vereinfachte Personenaufzüge 1370 - 1379 Türverschlüsse (7)

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  • ... zurück 1370 - 1379 Türverschlüsse 1370 Allgemeine Anforderungen 1370.1 (1) Der Aufzug darf erst anfahren können, wenn alle Schachttüren geschlossen und gesperrt sind. (2) Absatz 1 gilt nicht, soweit nach Nummer 1365.1 Abweichungen zulässig sind. (3) Türverschlüsse müssen mit einer elektrischen Sicherheitseinrichtung nach Nummer 1361.1 Ziff. 1 ausgerüstet sein. 1370.2 Schachttüren dürfen nur geöffnet werden können, wenn das Triebwerk abgeschaltet ist und der Höhenunterschied zwischen dem Fahrkorb ... ...

Archivdatei - TRA 1100 Bauaufzüge mit Personenbeförderung 1170 - 1179 Türverschlüsse

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRA 1100 Bauaufzüge mit Personenbeförderung 1140 - 1149 Fahrkorb, Gegengewicht, Ausgleichsgewicht

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRA 1100 Bauaufzüge mit Personenbeförderung - Inhalt -

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    • ... Technische Regeln, TRA TRA 1100 - Inhalt - Vorbemerkung Begriffsbestimmungen Hauptmerkmale 1100 - 1109 Fahrbahn, Aufstellung der Triebwerke 1101 Fahrbahn 1102 Fahrbahnverkleidungen 1104 Führungsschienen 1105 Aufstellung der Triebwerke 1106 Zugang zu Rollen 1107 Betretbare Räume unter der Fahrbahn des Fahrkorbes, Gegen- oder Ausgleichsgewichts 1110 -1119 Schachtöffnungen 1110 Schachtzugänge 1112 Schachttüren 1114 Hinweise an den Schachtzugängen 1120 -1129 Triebwerke 1120 Allgemeines ... ...

Archivdatei - TRA 1100 Bauaufzüge mit Personenbeförderung 1150 - 1159 Fangvorrichtungen, Fangbremsen, Rohrbruchsicherungen, Geschwindigkeitsbegrenzer, Puffer (5)

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  • ... TRA 1100 Bauaufzüge mit Personenbeförderung (6/8) zurück 1150 - 1159 Fangvorrichtungen, Fangbremsen, Rohrbruchsicherungen, Geschwindigkeitsbegrenzer, Puffer 1150 Fangvorrichtungen, Fangbremsen 1150.1 Fahrkörbe, die nicht unmittelbar durch Kolben getragen werden, müssen mit einer Fangvorrichtung oder Fangbremse versehen sein. 1150.2 (1) Fangvorrichtungen und Fangbremsen müssen durch einen Geschwindigkeitsbegrenzer zur Wirkung gebracht werden, wenn in der Abwärtsfahrt die Auslösegeschwindigkeit na ... ...

Archivdatei - TRA 1100 Bauaufzüge mit Personenbeförderung 1160 - 1169 Elektrische Ausrüstung

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRA 1100 Bauaufzüge mit Personenbeförderung 1150 - 1159 Fangvorrichtungen, Fangbremsen, Rohrbruchsicherungen, Geschwindigkeitsbegrenzer, Puffer

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRA 1100 Bauaufzüge mit Personenbeförderung 1120 -1129 Triebwerke

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRA 1100 Bauaufzüge mit Personenbeförderung 1120 -1129 Triebwerke (2)

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  • ... TRA 1100 Bauaufzüge mit Personenbeförderung (3/8) zurück 1120 -1129 Triebwerke 1120 Allgemeines 1120.1 Für jeden Aufzug muß mindestens ein eigenes Triebwerk vorhanden sein. 1120.2 Bei Kletterantrieben, z.B. auf eine Zahnstange am Tragmast wirkend, dürfen Triebwerke am Fahrkorb angeordnet sein. 1121 Betriebsgeschwindigkeit 1121.1 Die in der Beschreibung nach § 7 Abs. 2 AufzV (jetzt BetrSichV) angegebene Betriebsgeschwindigkeit darf bei allen Lastzuständen des Aufzugs bis zur zulässigen Tragfähigk ... ...

Archivdatei - TRA 1100 Bauaufzüge mit Personenbeförderung 1140 - 1149 Fahrkorb, Gegengewicht, Ausgleichsgewicht (4)

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  • ... TRA 1100 Bauaufzüge mit Personenbeförderung (5/8) zurück 1140 - 1149 Fahrkorb, Gegengewicht, Ausgleichsgewicht 1140 Allgemeines 1140.1 Das Lastaufnahmemittel muß ein Fahrkorb sein. 1140.2 (1) Fahrkorb, Gegengewicht und Ausgleichsgewicht müssen mit Gleit- oder Rollenführungen an den Führungsschienen geführt werden. Notführungen müssen vorhanden sein. (2) Die oberen Rollenführungen müssen von oben abgedeckt sein. (3) Werden Gegen- und Ausgleichsgewichte nach Nummer 1104.1 Abs. 2 geführt, sind Führ ... ...

Archivdatei - TRA 1100 Bauaufzüge mit Personenbeförderung 1130 - 1139 Tragmittel (3)

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  • ... TRA 1100 Bauaufzüge mit Personenbeförderung (4/8) zurück 1130 - 1139 Tragmittel 1130 Allgemeines 1130.1 Als Tragmittel dürfen nur Drahtseile, Stahlgelenkketten, Kolben, Spindeln oder Zahnstangen verwendet sein. 1131 Drahtseile 1131.1 (1) Fahrkörbe von Aufzügen mit Treibscheiben müssen an mindestens drei Seilen aufgehängt sein. (2) Werden mehrere Treibscheiben verwendet, müssen mindestens zwei Seile je Treibscheibe vorhanden sein. 1131.2 Fahrkörbe von Aufzügen mit Seiltrommeln oder von hydraulisc ... ...

Archivdatei - TRA 1100 Bauaufzüge mit Personenbeförderung 1130 - 1139 Tragmittel

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRA 1100 Bauaufzüge mit Personenbeförderung 1110 -1119 Schachtöffnungen (1)

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  • ... TRA 1100 Bauaufzüge mit Personenbeförderung (2/8) zurück 1110 -1119 Schachtöffnungen 1110 Schachtzugänge 1110.1 Schachtzugänge müssen mit Türen gegen die Fahrbahn abgegrenzt sein (Schachttüren). 1112 Schachttüren 1112.1 (1) Schachttüren an den Zugängen dürfen nicht in die Fahrbahn ragen können. (2) Die lichte Höhe der Schachttüren muß mindestens 1,95 m betragen. (3) Zapfen von Türscharnieren müssen gegen Verschieben gesichert sein. (4) Die Türen müssen gegen Ausheben gesichert sein. 1112.2 Die T ... ...

Archivdatei - TRA 1100 Bauaufzüge mit Personenbeförderung

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRA 1100 Bauaufzüge mit Personenbeförderung 1110 -1119 Schachtöffnungen

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRA 1100 Bauaufzüge mit Personenbeförderung (1)

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  • ... Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.Regelwerk Technische Regeln, TRA Technische Regeln für Aufzüge TRA 1100 Bauaufzüge mit Personenbeförderung Ausgabe Mai 1992 (BArBl. 5/1992 S. 97; 5/1994 S. 63; 12/1995 S. 50) Zur Neuregelung: "TRBS - Technische Regeln für Betriebssicherheit" DIN EN 12159 Vorbemerkung Die TRA 200 und folgende sind so aufgebaut, daß sich die Nummern mit gleicher Zehner- und Einerziffer weitgehe ... ...

Archivdatei - TRA 1100 Bauaufzüge mit Personenbeförderung 1160 - 1169 Elektrische Ausrüstung (6)

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  • ... zurück 1160 - 1169 Elektrische Ausrüstung 1160 Allgemeines 1160.1 Allgemeine Anforderungen 1160.11 Für die elektrische Ausrüstung sind die als VDE-Bestimmungen gekennzeichneten Normen anzuwenden, soweit in den TRA nichts anderes bestimmt ist. 1160.12 An der Aufzugsanlage müssen die Stromlaufpläne der Anlage vorhanden sein, aus denen ersichtlich ist, wie die in den TRA gestellten schaltungstechnischen Anforderungen erfüllt sind. 1160.13 Steuerspannungen dürfen 250 Volt, Spannungen für Antriebe 10 ... ...

Archivdatei - TRA 1100 Bauaufzüge mit Personenbeförderung 1170 - 1179 Türverschlüsse (7)

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  • ... zurück 1170 - 1179 Türverschlüsse 1170 Türverschlüsse an Schachttüren 1170.1 (1) Der Aufzug darf erst anfahren können, wenn alle Schachttüren geschlossen und gesperrt: sind, soweit nicht Abweichungen zulässig sind. Auf Nummer 1165.3 wird hingewiesen. (2) Türverschlüsse müssen mit einer elektrischen Sicherheitseinrichtung nach Nummer 1161.1 Ziff. 1 ausgerüstet sein. 1170.2 Eine Schachttür darf nur geöffnet werden können, wenn das Triebwerk abgeschaltet ist und der Höhenunterschied zwischen dem Fa ... ...

Archivdatei - TRA 001 - Technisches Regelwerk für Aufzüge Allgemeines, Aufbau, Anwendung (1)

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  • ... Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.Regelwerk Technische Regeln, TRA Technische Regeln für Aufzüge TRA 001 - TechnischesRegelwerk für Aufzüge Allgemeines, Aufbau, Anwendung Ausgabe November 1990 (BArbBl. 11/1990 S. 50, ber. 12/1990 S. 35; GMBl. 28.01.2011 S. 161 aufgehoben) Zur Neuregelung: "TRBS - Technische Regeln für Betriebssicherheit" 1 Das technischeRegelwerk im Rahmen der Aufzugsvorschriften 1.1 Aufzug ... ...

Archivdatei - TRA 002 - Verzeichnis der in den TRA angeführten DIN-Normen, AD-Merkblätter und VDE-Bestimmungen (1)

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  • ... Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.Regelwerk Technische Regeln, TRA Technische Regeln für Aufzüge TRA 002 - Verzeichnis der in den TRA angeführten DIN-Normen, AD-Merkblätter und VDE-Bestimmungen Ausgabe 1981 (BArbBl. 12/1981 S. 93) 1 DIN-Normen Die in diesem Verzeichnis genannten Unterlagen geben den Stand nach dem DIN- Normblattverzeichnis, abgeschlossen mit der Ausgabe April 1981, der "DIN-Mitteilungen" ei ... ...

Archivdatei - TRA 007 - Betrieb (1)

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  • ... Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.Regelwerk Technische Regeln, TRA Technische Regeln für Aufzüge TRA 007 Betrieb Ausgabe Oktober 1985 (BArbBl. 10/1985 S. 74; 5/1994 S. 63; GMBl vom 28.01.2011 S. 161 aufgehoben) zur Neuregelung: "TRBS - Technische Regeln für Betriebssicherheit" (TRBS 3121) 1 Vorbemerkung 1.1 Der Betreiber einer Aufzugsanlage hat in der Nähe des Triebwerkes eine Betriebsanweisung anzubringen ... ...

Archivdatei - TRA 006 - Wesentliche Änderungen

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRA 001 - Technisches Regelwerk für Aufzüge Allgemeines, Aufbau, Anwendung

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRA 006 - Wesentliche Änderungen (1)

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  • ... Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.Regelwerk Technische Regeln, TRA Technische Regeln für Aufzüge TRA 006 - Wesentliche Änderungen Ausgabe Juli 1986 (BArbBl. 7-8/1986 S. 60; GMBl. 28.01.2011 S. 161 aufgehoben) Zur Neuregelung: "TRBS - Technische Regeln für Betriebssicherheit" (TRBS 1121) 1 Vorbemerkung Nach § 7 Abs. 1 Satz 3 der Verordnung über Aufzugsanlagen (Aufzugsverordnung - AufzV (jetzt BetrSichV, 12. ... ...

Archivdatei - TRA 003 - Berechnung der Treibscheibe

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRA - Technische Regeln für Aufzüge - Übersicht

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  • ... TRA - Technische Regeln für Aufzüge (gültig bis 31.12.2012 / nur zur Information) siehe BetrSichV aufgestellt vom Deutschen Aufzugsausschuß (DAA), veröffentlicht durch das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung im Bundesarbeitsblatt (BArbBl.) TRA 001 TechnischesRegelwerk für Aufzüge, Allgemeines, Aufbau, Anwendung TRA 002 Verzeichnis der in den TRA angeführten DIN-Normen, AD-Merkblätter und VDE-Bestimmungen (Außer Betrieb) TRA 003 Berechnung der Treibscheibe TRA 006 Wesentliche Änderung ... ...

Archivdatei - TRA 007 - Betrieb (2)

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  • ... zurück 6.2 Elektro-mechanisch angetriebene Aufzüge 6.2.1 Bei fehlender Energieversorgung und für Aufzugsanlagen ohne Rückholsteuerung gilt: 6.2.1.1 Mit Eingeschlossenen Kontakt aufnehmen, nach Verletzten fragen. 6.2.1.2 Hauptschalter im Triebwerksraum ausschalten. Das Betätigen von im Steuerschrank vorhandenen Schützen von Hand bedeutet Lebensgefahr und ist deshalb verboten! 6.2.1.3 Fahrkorbtüren - soweit vorhanden - von den Eingeschlossenen schließen lassen. Bei fehlenden Fahrkorbtüren Eingesch ... ...

Archivdatei - TRA 003 - Berechnung der Treibscheibe (1)

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  • ... Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.Regelwerk Technische Regeln, TRA Technische Regeln für Aufzüge TRA 003 - Berechnung der Treibscheibe Ausgabe September 1981 (BArbBl. 9/1981 S. 83; GMBl. 28.01.2011 S. 161 aufgehoben) Zur Neuregelung: "TRBS - Technische Regeln für Betriebssicherheit" - DIN EN 81-1 1 Verwendete Kurzeichen S2/S1  Verhältnis der durch den Aufzug bedingten statischen Seilkräfte auf beiden Seiten d ... ...

Archivdatei - TRA 007 - Betrieb

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRA 700 - Lagerhausaufzüge 770 - 779 Verriegelung der Schranken

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRA 700 - Lagerhausaufzüge 740 - 749 Fahrkorb

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRA 700 - Lagerhausaufzüge - Inhalt -

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    • ... Technische Regeln, TRA TRA 700 - Inhalt - Vorbemerkung Begriffsbestimmungen Hauptmerkmale 700 - 709 Fahrschacht, Triebwerksraum, Rollenraum 701 Schachtgrube und Schachtkopf 702 Schachtwände 704 Führungsschienen 705 Aufstellung des Triebwerkes 706 Rollenraum 707 Betretbare Räume unter der Fahrbahn des Fahrkorbes 708 Aufzugsfremde Einrichtungen 710 - 719 Schachtöffnungen 710 Schachtzugänge 711 Förderhöhe 712 Schranken 714 Hinweise an den Schachtzugängen 720 - 729 Triebwerk 720 Allgeme ... ...

Archivdatei - TRA 700 - Lagerhausaufzüge 750 - 759 Fangvorrichtungen, Geschwindigkeitsbegrenzer, Anschläge (6)

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  • ... TRA 700 Lagerhausaufzüge (6/8) zurück 750 - 759 Fangvorrichtungen, Geschwindigkeitsbegrenzer, Anschläge 750 Fangvorrichtungen 750.1 Fahrkörbe müssen mit einer Fangvorrichtung versehen sein. 750.2 Fangvorrichtungen müssen durch einen Geschwindigkeitsbegrenzer eingerückt werden, wenn die Betriebsgeschwindigkeit des Aufzuges in der Abwärtsfahrt überschritten wird und dabei die Auslösegeschwindigkeit erreicht ist. Sie müssen den bis zur zulässigen Nutzlast beladenen Fahrkorb zum Stillstand bringen u ... ...

Archivdatei - TRA 700 - Lagerhausaufzüge 760 - 769 Elektrische Ausrüstung

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRA 700 - Lagerhausaufzüge 750 - 759 Fangvorrichtungen, Geschwindigkeitsbegrenzer, Anschläge

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRA 700 - Lagerhausaufzüge 720 - 729 Triebwerk

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRA 700 - Lagerhausaufzüge 720 - 729 Triebwerk (3)

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  • ... TRA 700 Lagerhausaufzüge (3/8) zurück 720 - 729 Triebwerk 720 Allgemeines 720.1 Für jeden Aufzug muß mindestens ein eigenes Triebwerk vorhanden sein. 720.2 Es sind nur Antriebe mit Seiltrommeln zulässig. 721 Betriebsgeschwindigkeit 721.1 Die in der Beschreibung nach § 7 Abs. 2 AufzV (jetzt BetrSichV) angegebene Betriebsgeschwindigkeit darf bei allen Lastzuständen des Aufzuges bis zur zulässigen Tragfähigkeit nur bis zu 15 vom Hundert überschritten werden können. 721.2 Die Betriebsgeschwindigkeit ... ...

Archivdatei - TRA 700 - Lagerhausaufzüge 740 - 749 Fahrkorb (5)

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  • ... TRA 700 Lagerhausaufzüge (5/8) zurück 740 - 749 Fahrkorb 740 Allgemeines 740.1 (1) Das Lastaufnahmemittel muß ein Fahrkorb sein. (2) Der Fahrkorb muß mit Gleit- oder Rollenführungen an den Führungsschienen geführt werden. 740.2 Bei Führungen aus nichttragfähigem Material müssen zusätzlich Notführungen vorhanden sein. 740.3 Sofern Schmierung der Führungen erforderlich ist, muß sie selbsttätig erfolgen. 741 Fahrkorbgröße und Tragfähigkeit 741.1 Die lichte Höhe des Fahrkorbes muß mindestens 1,8 m b ... ...

Archivdatei - TRA 700 - Lagerhausaufzüge 730 - 739 Tragmittel (4)

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  • ... TRA 700 Lagerhausaufzüge (4/8) zurück 730 - 739 Tragmittel 730Allgemeines 730.1 Als Tragmittel dürfen nur Drahtseile verwendet sein. 731 Drahtseile 731.2 Fahrkörbe müssen an mindestens zwei Drahtseilen aufgehängt sein. 732 Seilberechnung 732.1 Die Einzeldrähte der als Tragmittel verwendeten Drahtseile müssen eine Nennfestigkeit von mindestens 130 kg/mm2 haben. Eine Nennfestigkeit über 180 kg/mm2 bleibt bei der Berechnung unberücksichtigt (siehe DIN 3051 Blatt 3). 732.2 Die als Tragmittel verwend ... ...

Archivdatei - TRA 700 - Lagerhausaufzüge 730 - 739 Tragmittel

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRA 700 - Lagerhausaufzüge 710 - 719 Schachtöffnungen (2)

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  • ... TRA 700 Lagerhausaufzüge (2/8) zurück 710 - 719 Schachtöffnungen 710 Schachtzugänge 710.1 Schachtzugänge müssen Schranken haben. 710.2 (1) Die lichte Höhe der Schachtzugänge, gemessen vom Fußboden bis zur Unterkante der Schürze nach Absatz 2, muß mindestens 1,8 m betragen. Sie darf die lichte Höhe des Fahrkorbzuganges um nicht mehr als 5 cm überschreiten. (2) Die Oberkanten der Schachtzugänge müssen in Fahrkorbbreite eine mindestens 0,20 m hohe Schürze haben, die einen Winkel von 30 Grad gegen d ... ...

Archivdatei - TRA 700 - Lagerhausaufzüge 700 - 709 Fahrschacht, Triebwerksraum, Rollenraum

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRA 700 - Lagerhausaufzüge 710 - 719 Schachtöffnungen

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRA 700 - Lagerhausaufzüge 700 - 709 Fahrschacht, Triebwerksraum, Rollenraum (1)

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Suchausgabe
  • ... Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.Regelwerk Technische Regeln, TRA Technische Regeln für Aufzüge TRA 700 - Lagerhausaufzüge Ausgabe Mai 1992 (BArbBl. 5/92 S. 80; GMBl 28.01.2011 S. 161 aufgehoben) Zur Neuregelung: "TRBS - Technische Regeln für Betriebssicherheit" (9. GPSGV - 2006/42/EG) Vorbemerkung Die TRA 200 und folgende sind so aufgebaut, daß sich die Nummern mit gleicher Zehner- und Einerziffer weitgehen ... ...

Archivdatei - TRA 700 - Lagerhausaufzüge 760 - 769 Elektrische Ausrüstung (7)

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  • ... TRA 700 Lagerhausaufzüge (7/8) zurück 760 - 769 Elektrische Ausrüstung 760 Allgemeines 760.1Allgemeine Anforderungen 760.11 Für die elektrische Ausrüstung sind die als VDE-Bestimmungen gekennzeichneten Normen anzuwenden, soweit in den TRA nichts anderes bestimmt ist. 760.12 Im Triebwerksraum oder beim Triebwerk müssen die Stromlaufpläne der Anlage vorhanden sein, aus denen ersichtlich ist, wie die in den TRA gestellten schaltungstechnischen Anforderungen erfüllt sind. 760.13 Steuerspannungen dür ... ...

Archivdatei - TRA 700 - Lagerhausaufzüge 770 - 779 Verriegelung der Schranken (8)

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  • ... TRA 700 Lagerhausaufzüge (8/8) zurück 770 - 779 Verriegelung der Schranken 770 Allgemeine Anforderungen 770.1 Der Aufzug darf erst anfahren können, wenn alle Schranken geschlossen sind. Auf Nummer 761.1 Ziffer 2 wird hingewiesen. 770.2 Eine Schranke darf nur geöffnet werden können, wenn der Höhenunterschied zwischen dem Fahrkorbfußboden und dem Fußboden der Haltestelle nicht mehr als 0,16 m beträgt. 771 Ausführung der Schrankensperrung 771.1 (1) Die mechanischen Sperren der Schranken müssen zuve ... ...

Archivdatei - TRA 900 - Fassadenaufzüge mit mototbetriebenem Hubwerk 940 - 949 Lastaufnahmemittel

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRA 900 - Fassadenaufzüge mit mototbetriebenem Hubwerk - Inhalt -

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    • ... Technische Regeln, TRA TRA 900 - Inhalt - Vorbemerkung Begriffsbestimmungen Hauptmerkmale 900-909 Allgemeine Anforderungen 901 Bemessungsgrundlagen 902 Bauliche Voraussetzungen 904 Führungen 910-919 Fahrwagen und Ausleger 911 Standsicherheit 912 Schachttüren 913 Schauöffnungen in Schachttüren 920-929 Triebwerk 920 Allgemeines 921 Betriebsgeschwindigkeit 922 Treibscheiben 923 Seiltrommeln 925 Seilrollen, Kettenrollen 927 Bremsen 930-939 Tragmittel 930 Allgemeines 931 Drahtseile 932 S ... ...

Archivdatei - TRA 900 - Fassadenaufzüge mit mototbetriebenem Hubwerk 960 - 969 Elektrische Ausrüstung (8)

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  • ... TRA 900 - Fassadenaufzüge mit motorbetriebenem Hubraum (8/8) zurück 961 Elektrische Sicherheitseinrichtungen 961.1 Aufgaben der elektrischen Sicherheitseinrichtungen 961.11 Durch elektrische Sicherheitseinrichtungen müssen alle motorischen Bewegungen des Aufzuges verhindert sein, wenn - - - - - Fangvorrichtungen nach Nummer 950 eingerückt sind. - - - - - - - Sicherheitsbremsen am Ausleger nach Nummer 927.2 betätigt sind. - Notbremsschalter betätigt sind. - - 961.12 Durch elektrische Sicherheitse ... ...

Archivdatei - TRA 900 - Fassadenaufzüge mit mototbetriebenem Hubwerk 950 - 959 Fangvorrichtungen, Geschwindigkeitsbegrenzer, Anschläge (6)

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  • ... TRA 900 - Fassadenaufzüge mit motorbetriebenem Hubraum (6/8) zurück 950 - 959 Fangvorrichtungen, Geschwindigkeitsbegrenzer, Anschläge 950 Fangvorrichtungen 950.1 Fangvorrichtungen anstelle von Sicherheitsbremsen sind nur bei Fassadenaufzügen zulässig, bei denen betriebsmäßig eine formschlüssige Verbindung zwischen Fahrwagen und Gebäude besteht. 950.2 (1) Fangvorrichtungen, die zur Erfüllung der Forderungen nach den Nummern 931.1 und 931.2 vorhanden sind, und Fangvorrichtungen, die die Sicherheit ... ...

Archivdatei - TRA 900 - Fassadenaufzüge mit mototbetriebenem Hubwerk 960 - 969 Elektrische Ausrüstung

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRA 900 - Fassadenaufzüge mit mototbetriebenem Hubwerk 950 - 959 Fangvorrichtungen, Geschwindigkeitsbegrenzer, Anschläge

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRA 900 - Fassadenaufzüge mit mototbetriebenem Hubwerk 920 - 929 Triebwerk

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRA 900 - Fassadenaufzüge mit mototbetriebenem Hubwerk 920 - 929 Triebwerk (3)

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  • ... TRA 900 - Fassadenaufzüge mit motorbetriebenem Hubraum (2/8) zurück 920 - 929 Triebwerk 920 Hubwerk 920.1 Die Hub- und Senkbewegungen müssen motorisch erfolgen. 920.2 Folgende Antriebsarten sind zulässig: Trommelantrieb Treibscheibenantrieb. 920.3 (1) Über der höchsten möglichen Betriebsstellung des Lastaufnahmemittels muß in allen Stellungen der Ausleger ein Überfahrweg von mehr als 0,2 m vorhanden sein. (2) Nach Ansprechen der Notendschalter des Hubwerkes darf der Abstand von 0,1 m zwischen Au ... ...

Archivdatei - TRA 900 - Fassadenaufzüge mit mototbetriebenem Hubwerk 940 - 949 Lastaufnahmemittel (5)

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  • ... TRA 900 - Fassadenaufzüge mit motorbetriebenem Hubraum (5/8) zurück 940 - 949 Lastaufnahmemittel 940 Allgemeines 940.1 (1) Das Lastaufnahmemittel muß eine Arbeitsbühne oder ein Personenaufnahmemittel sein. (2) Das Lastaufnahmemittel muß so eingerichtet sein, daß es an den Führungen nach Nummer 904.1 geführt werden kann. 940.2 Bestehen Führungen am Lastaufnahmemittel aus nicht tragfähigem Werkstoff, müssen zusätzlich Notführungen vorhanden sein. 941 Größe und Tragfähigkeit des Lastaufnahmemittels ... ...

Archivdatei - TRA 900 - Fassadenaufzüge mit mototbetriebenem Hubwerk 930 - 939 Tragmittel (4)

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  • ... TRA 900 - Fassadenaufzüge mit motorbetriebenem Hubraum (4/8) zurück 930 - 939 Tragmittel 930 Allgemeines 930.1 Als Tragmittel für das Lastaufnahmemittel dürfen nur Drahtseile verwendet sein. 931 Drahtseile 931.1 (1) Lastaufnahmemittel müssen an mindestens zwei voneinander unabhängigen Seilen aufgehängt sein. (2) Bei Ausfall eines Seiles darf die Neigung des Lastaufnahmemittels 15 Grad nicht überschreiten, wobei die Lage der Belastung nach Nummer 941.3 Abs. 3 anzunehmen ist. Auf Nummer 941.4 wird ... ...

Archivdatei - TRA 900 - Fassadenaufzüge mit mototbetriebenem Hubwerk 930 - 939 Tragmittel

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Archivdatei - TRA 900 - Fassadenaufzüge mit mototbetriebenem Hubwerk 911 - 919 Fahrwagen und Ausleger (2)

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  • ... TRA 900 - Fassadenaufzüge mit motorbetriebenem Hubraum (2/8) zurück 911 - 919 Fahrwagen und Ausleger 911 Standsicherheit 911.1 Bei Fassadenaufzügen, bei denen ein Kippen nicht durch eine betriebsmäßig wirksame formschlüssige Verbindung mit dem Gebäude verhindert ist, muß die Standsicherheit für die Ruhe- und die Arbeitsstellungen nachgewiesen sein. 911.2 Bei der Ermittlung der Standsicherheit sind die maximalen Kippmomente anzusetzen aus: dem 1,5fachen der Nutzlast, der Gewichtskraft des Lastauf ... ...

Archivdatei - TRA 900 - Fassadenaufzüge mit mototbetriebenem Hubwerk 900 - 909 Allgemeine Anforderungen

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Archivdatei - TRA 900 - Fassadenaufzüge mit mototbetriebenem Hubwerk 911 - 919 Fahrwagen und Ausleger

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Archivdatei - TRA 900 - Fassadenaufzüge mit mototbetriebenem Hubwerk 900 - 909 Allgemeine Anforderungen (1)

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  • ... Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.Regelwerk Technische Regeln, TRA Technische Regeln für Aufzüge Fassadenaufzüge mit mototbetriebenem Hubwerk Ausgabe Mai 1992 (BArbBl. 5/1992 S. 86; 12/1995 S. 49; GMBl 28.01.2011 S. 161 aufgehoben) Zur Neuregelung: "TRBS - Technische Regeln für Betriebssicherheit" (DIN EN 1808) Vorbemerkung Die in dieser TRA genannten Anforderungen gelten grundsätzlich für die in der Begriffs ... ...

Archivdatei - TRA 900 - Fassadenaufzüge mit mototbetriebenem Hubwerk 960 - 969 Elektrische Ausrüstung (7)

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  • ... TRA 900 - Fassadenaufzüge mit motorbetriebenem Hubraum (7/8) zurück 960 - 969 Elektrische Ausrüstung 960 Allgemeines 960.1 Allgemeine Anforderungen 960.11 Für die elektrische Ausrüstung sind die als VDE-Bestimmungen gekennzeichneten Normen anzuwenden, soweit in den TRA nichts anderes bestimmt ist. 960.12 An der Aufzugsanlage müssen die Stromlaufpläne der Anlage vorhanden sein, aus denen ersichtlich ist, wie die in den TRA gestellten schaltungstechnischen Anforderungen erfüllt sind. 960.13 Steuer ... ...

Archivdatei - Technische Regeln für Aufzüge Reihe 100

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Archivdatei - Technische Regeln für Aufzüge Reihe 200

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Archivdatei - Technische Regeln für Aufzüge Reihe 500

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Archivdatei - Technische Regeln für Aufzüge

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Archivdatei - Technische Regeln für Aufzüge Reihe 600

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Archivdatei - Technische Regeln für Aufzüge Reihe 700

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Archivdatei - Technische Regeln für Aufzüge Reihe 400

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Archivdatei - Technische Regeln für Aufzüge Reihe 900

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