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Minamata-Übereinkommen - Übereinkommen von Minamata über Quecksilber (1)

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  • ... Allgemeines Minamata-Übereinkommen Übereinkommen von Minamata vom 10.10.2013 über Quecksilber Vom 11. Juni 2017 (BGBl. II Nr. 14 vom 19.06.2017 S. 611) Zum Gesetz vom Minamata-Übereinkommen Zu den Beratungsabläufen mit Erläuterungen / Begründungen im DIP In Kraft für die Bundesrepublik Deutschland am 14.12.2017 (Bek. 12.10.17) - 2017 II 1340 (Übersetzung) Die Vertragspa ... ...

Erste Verordnung zu Anpassungen des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen (1)

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5. CDNI-V - 5. CDNI-Verordnung - Fünfte Verordnung zu dem Übereinkommen über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (1)

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  • ... Abfall, Transport 5. CDNI-V - 5. CDNI-Verordnung Fünfte Verordnung zu dem Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt Vom 15. November 2017 (BGBl. II Nr. 30 vom 27.11.2017 S. 1410) Auf Grund des § 2 Absatz 1 Nummer 5 in Verbindung mit Absatz 2 des Binnenschifffahrt-Abfallübereinkommen-Ausführun ... ...

Internationales Übereinkommen von Nairobi von 2007 über die Beseitigung von Wracks

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  • ... Siehe Titel ...

Änderungstext: Verordnung zu den Änderungen der Internationalen Regeln von 1972

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  • ... Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.Regelwerk Verordnung zu den Änderungen der Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See Vom 7. Dezember 2021 (BGBl. II Nr. 25 vom 10.12.2021 S. 1187) Auf Grund des Artikels 1 des Gesetzes vom 29. Juni 1976 zu dem Übereinkommen vom 20. Oktober 1972 über die Internationalen Regeln zur Verhütung von Zusammenstößen auf See (BGBl. 1976 II S. 1017) in Verbindung ... ...

Übereinkommen von Hongkong - Internationales Übereinkommen von Hongkong von 2009

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  • ... Abfall Übereinkommen von Hongkong - Internationales Übereinkommen von Hongkong von 2009 vom 15.05.2009 über das sichere und umweltgerechte Recycling von Schiffen Vom 29. November 2018 (BGBl. II Nr. 24 vom 07.12.2018 S. 617) Zum Gesetz Zu den Beratungsabläufen mit Erläuterungen / Begründungen im DIP (Übersetzung) Die Vertragsparteien dieses Übereinkommens - in Anbetracht der ... ...

Gesetz zu dem Internationalen Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen

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  • ... Siehe Titel ...

Wiener Übereinkommen zum Schutz der Ozonschicht

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - NagProtBGebV 2019 - Besondere Gebührenverordnung Nagoya-Protokoll - Besondere Gebührenverordnung über Gebühren und Auslagen für Maßnahmen des Bundesamtes für Naturschutz nach § 2 des Gesetzes zur Umsetzung der Verpflichtungen nach dem Nagoya-Protokoll und zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 511/2014 (1)

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  • ... Abkommen NagProtBGebV - Besondere Gebührenverordnung Nagoya-Protokoll Besondere Gebührenverordnung über Gebühren und Auslagen für Maßnahmen des Bundesamtes für Naturschutz nach § 2 des Gesetzes zur Umsetzung der Verpflichtungen nach dem Nagoya-Protokoll und zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 511/2014 Vom 18. Juli 2019 (BGBl. I Nr. 28 vom 02.08.2019 S. 1107; aufgehob ... ...

Minamata-Übereinkommen - Übereinkommen von Minamata über Quecksilber

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  • ... Siehe Titel ...

Verordnung zu dem Übereinkommen über die vorübergehende Verwendung (1)

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Gebührenverzeichnis der Mess- und Eichgebührenverordnung: Textvergleich der Fassungen 08.05.2019 zu 01.01.2021

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  • ... Alle anzeigen Unterschiede anzeigenRegelwerk Gebührenverzeichnis der Mess- und Eichgebührenverordnung: Textvergleich der Fassungen 08.05.2019 zu 01.01.2021 Fassung vom 08.05.2019 Fassung vom 01.01.2021 Gebührenverzeichnis 1 Anlage 19 Gebührenverzeichnis 1 Anlage 19 (zu § 3) (zu § 3) Schlüsselzahl Sachgebiet Höhe der Schlüsselzahl Sachgebiet Höhe der Gebühr in Euro Gebühr in Euro I. Eichungen (einschließlich EG-Ersteichungen) und Befundprüfungen I. Eichungen (einschließlich EG-Ersteichungen) und ... ...

ZustVMessE - Zuständigkeitsverordnung Mess- und Eichwesen - Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Mess- und Eichwesens - Bayern (1)

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Archivdatei - Eichordnung (14)

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  • ... Eichordnung 14 zurück zur Nachfolgeregelung . Selbsttätige Waagen Anlage 10 07 11 (zu § 7k) Abschnitt 1 07 Selbsttätige Waagen EG - Anforderungen 1 Begriffsbestimmungen 1.1 Selbsttätige Waage Ein Gerät, das dazu bestimmt ist, die Masse eines Körpers unter Nutzung der Wirkung der Schwerkraft auf diesen Körper ohne Eingreifen vom Bedienungspersonal zu bestimmen und dabei einem vorgegebenen automatischen, für das Gerät charakteristischen Programmablauf zu folgen. Als "Eingreif ... ...

Änderungstext: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Einheiten im Messwesen

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  • ... Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Einheiten im Messwesen und des Eichgesetzes, zur Aufhebung des Zeitgesetzes, zur Änderung der Einheitenverordnung und zur Änderung der Sommerzeitverordnung Vom 3. Juli 2008 (BGBl. I Nr. 28 vom 11.07.2008 S. 1185) Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Änderung des Gesetzes über Einheiten im Messwesen ... ...

Archivdatei - Eichordnung (19)

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  • ... Eichordnung 19 zurück zur Nachfolgeregelung . Medizinische Messgeräte 01 Anlage 15 (aufgehoben) weiter.   ...

Änderungstext: Verordnung des Finanz- und Wirtschaftsministeriums zur Änderung der Mess

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  • ... Verordnung des Finanz- und Wirtschaftsministeriums zur Änderung der Mess- und Eich-Zuständigkeitsverordnung Vom 28. Januar 2015 (GBl. Nr. 3 vom 27.02.2015 S. 95) Es wird verordnet auf Grund von § 40 Absatz 1 des Mess- und Eichgesetzes vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2722, 2723), § 8 des Einheiten- und Zeitgesetzes in der Fassung vom 22. Februar 1985 (BGBl. I S. ... ...

Archivdatei - Eichordnung (22)

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  • ... Eichordnung 22 zurück zur Nachfolgeregelung . Messgeräte im Straßenverkehr Anlage 18 07 (zu § 7k) Abschnitt 1 Wegstreckenzähler in Kraftfahrzeugen Abschnitt 2 Taxameter in Kraftfahrzeugen Teil 1 EG-Anforderungen Teil 2 Innerstaatliche Anforderungen Abschnitt 3 Geschwindigkeitsmessgeräte in Kraftfahrzeugen Abschnitt 4 Fahrtschreiber in Kraftfahrzeugen Abschnitt 5 Bremsverzögerungsmessgeräte Abschnitt 6 Wegdrehzahlfeststeller für Kraftfahrzeuge Abschnitt 7 A ... ...

Verordnung des Wirtschaftsministeriums zur Änderung der Mess- und Eich-Zuständigkeitsverordnung (1)

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  • ... Verordnung des Wirtschaftsministeriums zur Änderung der Mess- und Eich-Zuständigkeitsverordnung Vom 29. Juni 2006 (GBl. Nr. 10 vom 28.07.2006 S. 256) Es wird im Einvernehmen mit dem Innenministerium verordnet auf Grund von § 5 des Gesetzes über Einheiten im Messwesen in der Fassung vom 22. Februar 1985 (BGBl. I S. 409), § 11 Abs. 1 des Eichgesetzes in der Fassun ... ...

Archivdatei - Eichordnung (9)

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  • ... Eichordnung 9 zurück zur Nachfolgeregelung . Messanlagen für die kontinuierliche und dynamische Messung von Mengen von Flüssigkeiten außer Wasser Anlage 5 07 (zu § 7k ) EG - Anforderungen 1 Begriffsbestimmungen 1.1 Zähler Ein Gerät, das für das kontinuierliche Messen, das Speichern und das Anzeigen der Menge einer den Messwertaufnehmer in einer geschlossenen, vollständig gefüllten Leitung durchfließenden Flüssigkeit bei Betriebsbedingungen ausgelegt ist. 1.2 Rechenwerk Teil ei ... ...

Archivdatei - GM-AR - Gesetzliches Messwesen - Allgemeine Regelungen (2)

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  • ... Gesetzliches Messwesen - Allgemeine Regelungen 2 zurück 4.6 Prüfmittel Zu den Prüfmitteln zählen Normale und Geräte, die Einfluss auf die Messunsicherheit bei der Prüfung von Messgeräten bzw. Normalen haben. Prüfmittel müssen geeignet sein, während des gesamten Verwendungszeitraumes die erforderliche Genauigkeit zu erreichen. Die Eignung der Normale muss insbesondere durch Untersuchungen zur Messbeständigkeit nachgewiesen und durch eine auf dem Gebiet des gesetzlichen Messwesens k ... ...

Archivdatei - Eichordnung (25)

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  • ... Eichordnung 25 zurück zur Nachfolgeregelung . Schallpegelmessgeräte Anlage 21 Abschnitt 1 Schallpegelmesser 1 Zulassung Die Bauarten der Schallpegelmesser bedürfen der Zulassung zur innerstaatlichen Eichung. 2 Begriffsbestimmungen Schallpegelmesser dienen zur Messung von frequenz- und zeitbewerteten Schalldruckpegeln. Sie bestehen im Wesentlichen aus einem Mikrofon, einem Verstärker mit bestimmten Frequenzbewertungen und einem Gleichrichtungs- und Anzeigeteil mit bestimmten Zeitbe ... ...

Archivdatei - Eichordnung (11)

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  • ... Eichordnung 11 zurück zur Nachfolgeregelung . Messgeräte für Gas Anlage 7 07 (zu § 7k) vgl.: Richtlinie 2014/32/EU zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt, Anhang IV Abschnitt 1 07 Gaszähler Teil 1 EG - Anforderungen 1 Begriffsbestimmungen 1.1 Gaszähler Ein Gerät, das für das Messen, Speichern und Anzeigen der das Gerät durchströmenden Menge Brenngas (Volumen oder Masse) ausgelegt ist. Gaszähler können ... ...

Archivdatei - Eichordnung (26)

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  • ... Eichordnung 26 zurück zur Nachfolgeregelung . Messgeräte für thermische Energie Anlage 22 07 (zu § 7k) Abschnitt 1 Wärmezähler EG - Anforderungen 1 Begriffsbestimmungen 1.1 Ein Wärmezähler ist ein Gerät, das dafür auslegt ist, in einem Wärmetauscher-Kreislauf die Wärme zu messen, die von einer als Wärmeträgerflüssigkeit bezeichneten Flüssigkeit im Heizbetrieb abgegeben wird. 1.2 Ein Wärmezähler ist entweder ein vollständiger Wärmezähler oder ein kombinierter Wärmezähler, der aus ... ...

Änderungstext: Fünfte Verordnung zur Änderung der Eichordnung (1)

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  • ... Fünfte Verordnung zur Änderung der Eichordnung Vom 6. Juni 2011 (BGBl. Nr. 27 vom 16.06.2011 S. 1035) Es verordnen auf Grund des § 2 Absatz 2, des § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 und 3 Buchstabe a und h, des § 3 Absatz 1 a Nummer 2 und des § 3 Absatz 2 Nummer 1 a, jeweils in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Nummer 4 des Eichgesetzes, von denen § 3 Absatz la durch Arti ... ...

MessEGebV - Mess- und Eichgebührenverordnung - Gebührenverordnung zum Mess- und Eichwesen (1)

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  • ... zurück . Gebührenverzeichnis Anlage 19 20 20a 21a 25 (zu § 3) Schlüsselzahl Sachgebiet Gebühr in Euro I . Eichungen (einschließlich EG-Ersteichung) und Befundprüfungen Schlüsselzahlengruppe 1: Messgeräte zur Bestimmung der Länge oder Kombination von Längen zur Längen- oder Flächenbestimmung 1. Eichung 1.1.1.1 Messmaschinen für Draht, Kabel oder Ähnliches 258,00 1.1.1.2 Stoff- und Stofflegemessmaschinen 372,20 1.1.1.3 Messmaschinen für Bodenbeläge nach Aufwand entsprechend den Schlüsselzahlen ... ...

Archivdatei - GM-AR - Gesetzliches Messwesen - Allgemeine Regelungen (1)

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  • ... Anlagentechnik GM-AR Gesetzliches Messwesen - Allgemeine Regelungen (BAnz. Nr. 108a vom 15. Juni 2002 aufgehoben) Zur Fassung 2017 red. Anm. Die Einführung ab 01.08.2017 obliegt den zuständigen Behörden der Länder entsprechend den landesrechtlichen Vorschriften. Mit der Einführung tritt die Verwaltungsvorschrift "Gesetzliches Messwesen - Allgemeine Regelungen" (GM- ... ...

Archivdatei - Eichordnung

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - Eichordnung (12)

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  • ... Eichordnung 12 zurück zur Nachfolgeregelung . Gewichtstücke Anlage 8 Teil 1: EWG-Anforderungen Teil 2: Innerstaatliche Anforderungen Teil 1 EWG-Anforderungen 1 Zulassung Gewichtstücke der Fehlergrenzenklassen E1, E2, F1, F2 und M1 sowie zylindrische Gewichtstücke und Blockgewichte der mittleren Fehlergrenzenklasse sind allgemein zur EWG-Ersteichung zugelassen. 2 Anforderungen 2.1 Für Gewichtstücke der Fehlergrenzenklassen E1, E2, F1, F2 und M1 gilt der Anhang der Richtlinie 74/148 ... ...

Archivdatei - Eichordnung (13)

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  • ... Eichordnung 13 zurück zur Nachfolgeregelung . Nichtselbsttätige Waagen Anlage 9 07 11 1 Begriffsbestimmung Nichtselbsttätige Waagen im Sinne dieser Anlage sind Waagen zur Bestimmung der Masse eines Körpers auf der Grundlage der auf diesen Körper wirkenden Schwerkraft, die beim Wägen das Eingreifen einer Bedienungsperson erfordern. Eine nichtselbsttätige Waage kann auch dazu dienen, andere mit der Masse verbundene Größen, Mengen, Parameter oder Merkmale zu bestimmen. 2 Zulassung 2. ... ...

Archivdatei - Eichordnung (10)

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  • ... Eichordnung 10 zurück zur Nachfolgeregelung . Wasserzähler Anlage 6 07 (zu § 7k ) vgl.: Richtlinie 2014/32/EU zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt, Anhang III Teil 1 EG - Anforderungen 1 Begriffsbestimmungen 1.1 Wasserzähler Ein Gerät, das für das Messen, Speichern und Anzeigen der Menge des den Messwertaufnehmer durchströmenden sauberen Kalt- oder Warmwassers bei Betriebsbedingungen ausgelegt ist. ... ...

Archivdatei - Eichordnung (20)

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  • ... Eichordnung 20 zurück zur Nachfolgeregelung . Überdruckmessgeräte Anlage 16 1 Zulassung 1.1 Überdruckmessgeräte nach Nummer 2 sind allgemein zur innerstaatlichen Eichung zugelassen. 1.2 Die Bauarten der Überdruckmessgeräte nach Nummer 2 mit einer Einrichtung für Fernmessung, Fernmeldung, Grenzwertmessung, Maximal- oder Minimalmessung bedürfen der Zulassung zur innerstaatlichen Eichung. 2 Begriffsbestimmung Überdruckmessgeräte im Sinne dieser Anlage sind mechanische Messgeräte mit ... ...

Archivdatei - Eichordnung (15)

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  • ... Eichordnung 15 zurück zur Nachfolgeregelung . Messgeräte zur Bewertung von Getreide und Ölsaaten Anlage 11 Abschnitt 1 Getreideprober Teil 1 EWG-Anforderungen 1 Zulassung Die Bauarten der Zwanzigliterprober für die Bestimmung der EWG-Schüttdichte können eine Zulassung zur EWG-Ersteichung erhalten. 2 Begriffsbestimmung Der Bezugswert für die Schüttdichte ist der mit dem Zwanzigliter- EWG- Normalprober ermittelte Wert (EWG-Schüttdichte). Er wird in kg/hl mit zwei Dezimalstellen hint ... ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichgebührenverordnung (1)

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  • ... Zweite Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichgebührenverordnung Vom 8. Dezember 2025 (BGBl. I vom 12.12.2025 Nr. 321) Zu den Beratungsabläufen mit Erläuterungen / Begründungen im DIP Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verordnet aufgrund des § 59 Absatz 3 des Mess- und Eichgesetzes vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2722, 2723), das zuletzt durc ... ...

Erste Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichgebührenverordnung (1)

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  • ... Erste Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichgebührenverordnung Vom 26. März 2021 (BGBl. Nr. 14 vom 06.04.2021 S. 649) Gesetzgebungsvorgang mit Erläuterungen / Begründungen Auf Grund des § 59 Absatz 3 des Mess- und Eichgesetzes vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2722, 2723), der zuletzt durch Artikel 293 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geänd ... ...

Archivdatei - Eichordnung (17)

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  • ... Eichordnung 17 zurück zur Nachfolgeregelung . Dichte- und Gehaltsmessgeräte Anlage 13 Abschnitt 1 Aräometer Teil 1 EWG-Anforderungen 1 Zulassung Die Bauarten der Alkoholometer und Dichtearäometer für Alkohol können eine Zulassung zur EWG-Ersteichung erhalten. 2 Anforderungen Es gilt der Anhang der Richtlinie 76/765/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Alkoholometer und Dichtearäometer für Alkohol (ABl. EG Nr. L 262 S. 143) ... ...

Archivdatei - MessEGebV - Mess- und Eichgebührenverordnung - Gebührenverordnung zum Mess- und Eichwesen (1)

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  • ... zurück . Gebührenverzeichnis 1 (aufgehoben) Anlage 19 20 20a 21a (zu § 3) Schlüsselzahl Sachgebiet Höhe der Gebühr in Euro I. Eichungen (einschließlich EG-Ersteichungen) und Befundprüfungen Schlüsselzahlengruppe 1: Messgeräte zur Bestimmung der Länge oder Kombination von Längen zur Längen- oder Flächenbestimmung 1. Eichung 1.1.1.1 Messmaschinen für Draht, Kabel oder Ähnliches 175,80 1.1.1.2 Stoff- und Stofflegemessmaschinen 248,10 1.1.1.3 Messmaschinen für Bodenbeläge 221,90 1.1.1.4 Messmas ... ...

Archivdatei - GM-AR - Gesetzliches Messwesen - Allgemeine Regelungen

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - Eichordnung (23)

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  • ... Eichordnung 23 zurück zur Nachfolgeregelung . Zeitzähler - Stoppuhren - Anlage 19 1 Zulassung Die Bauarten der Stoppuhren bedürfen der Zulassung zur innerstaatlichen Eichung. 2 Aufschriften Bei mechanischen Stoppuhren müssen auf dem Ziffernblatt oder auf dem Gehäuse zusätzlich zu den Angaben nach § 42 Abs. 1 angegeben sein Messbereich, Halbschwingungsdauer. 3 Fehlergrenzen 3.1 Die Eichfehlergrenzen für die einzelne Messung sind gleich dem kleinsten Skalenteilungswert bzw. Zifferns ... ...

MessEGebV - Mess- und Eichgebührenverordnung: Textvergleich der Fassungen 2021 zu 2025

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  • ... Alle anzeigen Unterschiede anzeigenRegelwerk MessEGebV - Mess- und Eichgebührenverordnung: Textvergleich der Fassungen 2021 zu 2025 Fassung vom 2021 Fassung vom 2025 Schlüsselzahl Schlüsselzahl Sachgebiet Sachgebiet Höhe der Gebühr in Euro Gebühr in Euro I. Eichungen (einschließlich EG-Ersteichungen) und Befundprüfungen I . Eichungen (einschließlich EG-Ersteichung) und Befundprüfungen Schlüsselzahlengruppe 1: Messgeräte zur Bestimmung der Länge oder Kombination von Längen zur Längen- oder Fläch ... ...

Archivdatei - Eichordnung (16)

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  • ... Eichordnung 16 zurück zur Nachfolgeregelung . Volumenmessgeräte für Laboratoriumszwecke Anlage 12 1 Zulassung Folgende Volumenmessgeräte sind allgemein zur Ausstellung einer Konformitätsbescheinigung zugelassen: Messkolben, Messzylinder für ein Volumen, Messzylinder mit einer Skale, Büretten für Flüssigkeiten, Pipetten mit einzelnen Marken (Vollpipetten), Pipetten mit einer Skale (Messpipetten), Einmal-Kapillar-Pipetten Büretten für Gase, Messröhren für Gase, Mikroazotometer, Kolb ... ...

Archivdatei - Eichordnung (24)

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  • ... Eichordnung 24 zurück zur Nachfolgeregelung . Messgeräte für Elektrizität Anlage 20 07(zu § 7k) vgl.: Richtlinie 2014/32/EU zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt, Anhang V Abschnitt 1 Elektrizitätszähler Teil 1 EG - Anforderungen 1 Begriffsbestimmungen 1.1 Ein Elektrizitätszähler für Wirkverbrauch ist eine Einrichtung, die die in einem Stromkreis verbrauchte elektrische Wirkenergie misst. Anmerkung: El ... ...

Archivdatei - Eichordnung (1)

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  • ... Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.Regelwerk Eichordnung Vom 12 August 1988 (BGBl. I 1992 S. 1653, 1931; 1993 S. 512, 2436; 1994 S. 1293; 1998 S. 1762; 2000 S. 1307; 2001 S.1714, 29.10.2001 S. 2785 Art 339, S. 3586, 3603 Art 8; 25.11.2003 S. 2304; 08.02.2007 S. 70 07; 13.12.2007 S. 2930 07; 06.06.2011 S. 1035 11; 11.12.2014 S. 2010 14 aufgehoben) Gl.-Nr.: 7141-6-12 zur Nachfolgeregelung Der Bundesminister für Wirtschaf ... ...

Änderungstext: Siebte Verordnung zur Änderung der Eichkostenverordnung (1)

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  • ... Siebte Verordnung zur Änderung der Eichkostenverordnung Vom 31. Juli 2013 (BGBl. I Nr. 44 S. 2835) Auf Grund des § 14 Satz 1 des Eichgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. März 1992 (BGBl. I S. 711), der zuletzt durch Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b des Gesetzes vom 2. Februar 2007 (BGBl. I S. 58) geändert worden ist, in Verbindung mit dem 2. Abschni ... ...

Änderungstext: Zweite Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung für die Zulassung

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  • ... Zweite Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung für die Zulassung von Messgeräten zur Eichung Vom 18. Oktober 2010 (BGBl. I Nr. 52 vom 27.10.2010 S. 1430) Auf Grund des § 14 Satz 1 des Eichgesetzes, der zuletzt durch Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b des Gesetzes vom 2. Februar 2007 (BGBl. I S. 58) neu gefasst worden ist, in Verbindung mit dem 2. Abschnitt des ... ...

Gebührenverzeichnis der Mess- und Eichgebührenverordnung: Textvergleich der Fassungen 2015 zu

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  • ... Alle anzeigen Unterschiede anzeigenRegelwerk Gebührenverzeichnis der Mess- und Eichgebührenverordnung: Textvergleich der Fassungen 2015 zu 2019 Fassung vom 2015 Fassung vom 2019 Gebührenverzeichnis 1 Anlage Gebührenverzeichnis 1 Anlage 19 (zu § 3) (zu § 3) Schlüsselzahl Sachgebiet Höhe der Schlüsselzahl Sachgebiet Höhe der Gebühr in Euro Gebühr in Euro I. Eichungen (einschließlich EG-Ersteichungen) und Befundprüfungen I. Eichungen (einschließlich EG-Ersteichungen) und Befundprüfungen Schlüsselz ... ...

Archivdatei - Eichordnung (4)

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  • ... Eichordnung 4 zurück zur Nachfolgeregelung . . Besondere Gültigkeitsdauer der Eichung Anhang B 07 11 (zu den §§ 12 und 14) Ordnungs- nummer Messgeräteart Gültigkeitsdauer in Jahren, sofern nicht anders angegeben 1.1 Längenmessgeräte mit Ausnahme von mechanische Längenmessmaschinen nicht befristet 1.2 Längenmessmaschinen im Einzelhandel nicht befristet 2.1 Flächenmesswerkzeuge nicht befristet 4.1 Flüssigkeitsmaße nicht befristet 4.2 Messwerkzeuge für Flüssigkeiten mit Ausnahme der ... ...

Archivdatei - Eichordnung (21)

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  • ... Eichordnung 21 zurück zur Nachfolgeregelung . Messgeräte für milchwirtschaftliche Untersuchungen Anlage 17 1 Zulassung Butyrometer, Volumenmessgeräte zur butyrometrischen Fettbestimmung sowie Dichtearäometer sind allgemein zur innerstaatlichen Eichung zugelassen. 2 Begriffsbestimmungen 2.1 Butyrometer für Milch, Rahm oder Käse geben den Massenanteil an Fett in Prozent an. 2.2 Volumenmessgeräte für Milch und Amylalkohol zur butyrometrischen Fettbestimmung sind: 2.2.1 Vollpipetten, ... ...

Änderungstext: Vierte Verordnung zur Änderung der Zulassungskostenverordnung (1)

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  • ... Vierte Verordnung zur Änderung der Zulassungskostenverordnung Vom 25. November 2013 (BGBl. I Nr. 68 vom 28.11.2013 S. 4018) Auf Grund des § 14 Satz 1 des Eichgesetzes, der zuletzt durch Artikel 1 Nummer 4b des Gesetzes vom 2. Februar 2007 (BGBl. I S. 58) neu gefasst worden ist, in Verbindung mit § 23 Absatz 2 des Bundesgebührengesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. ... ...

Änderungstext: Verordnung des Wirtschaftsministeriums zur Änderung der Mess- und Eich

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  • ... Verordnung des Wirtschaftsministeriums zur Änderung der Mess- und Eich-Zuständigkeitsverordnung - Baden-Württemberg - Vom 20. Dezember 2023 (GBl. BW Nr. 1 vom 12.01.2024) Auf Grund von § 4 Absatz 1 in Verbindung mit § 8 Absatz 4 Nummer 3 des Landesverwaltungsgesetzes vom 14. Oktober 2008 (GBl. S. 313, 314), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 21. ... ...

MessEGebV - Mess- und Eichgebührenverordnung - Gebührenverordnung zum Mess- und Eichwesen (1)

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Archivdatei - Eichkostenverordnung (1)

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Suchausgabe
  • ... Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.Regelwerk Mess- und Eichwesen Eichkostenverordnung Vom 21.04.1982 (BGBl I Nr. 15 vom 30.04.1982 S. 428; 20.07.1982 S. 1006; 22.05.1985 S. 799; 09.01.1981 S. 61; 19.06.1992 S. 1097; 29.05.1996 S. 719; 11.07.2001 S. 1608; 31.07.2013 S. 2835 13; 07.08.2013 S. 3154 13a; 24.03.2015 S. 330 aufgehoben) Gl.-Nr.: 7141-6-11 Zur Nachfolgeregelung MessEGebV Auf Grund des § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ... ...

Archivdatei - GM-AR - Gesetzliches Messwesen - Allgemeine Regelungen (4)

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  • ... Gesetzliches Messwesen - Allgemeine Regelungen 4 zurück 10.6.2 Antrag auf öffentliche Bestellung als Leiter(in)/Stellvertreter(in) 1 Name des Antragstellers - Familienname ...
  • ... - Vornamen (sämtliche, Rufnamen unterstreichen) ...
  • ... 2 Geburtsangaben - Tag, Monat, Jahr ...
  • ... ... ...

Archivdatei - Eichordnung (8)

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  • ... Eichordnung 8 zurück zur Nachfolgeregelung . Volumenmessgeräte für Flüssigkeiten in ruhendem Zustand Anlage 4 Abschnitt 1 Flüssigkeitsmaße, Messwerkzeuge und deren Zusatzeinrichtungen 1 Zulassung 1.1 Flüssigkeitsmaße, Messwerkzeuge und deren mechanische Zusatzeinrichtungen sind allgemein zur innerstaatlichen Eichung zugelassen. 1.2 Die Bauarten der Messwerkzeuge mit elektrischen Einrichtungen bedürfen der Zulassung zur innerstaatlichen Eichung. 2 Begriffsbestimmungen 2.1 Bei Flü ... ...

EinhZeitG - Einheiten- und Zeitgesetz - Gesetz über die Einheiten im Messwesen und die Zeitbestimmung (1)

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  • ... Anlagentechnik EinhZeitG - Einheiten- und Zeitgesetz Gesetz über die Einheiten im Messwesen und die Zeitbestimmung Fassung vom 22. Februar 1985 (BGBl. I 1985 S. 408; 29.10.2001 S. 2785; 25.11.2003 S. 2304; 31.10.2006 S.2407 06; 03.07.2008 S. 1185 08; 07.08.2013 S. 3154 13 13a; 31.08.2015 S. 1474 15; 18.07.2016 S. 1666 16 *) Gl.-Nr.: 7141-5 *) Die Änderung BGBl. I vom 07.0 ... ...

Archivdatei - Eichordnung (18)

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  • ... Eichordnung 18 zurück zur Nachfolgeregelung . Temperaturmessgeräte Anlage 14 Anmerkung: Für medizinische Thermometer nach § 1 Abs. 1 gilt Anlage 15 Abschnitt 1. Abschnitt 1 Flüssigkeits-Glasthermometer 1 Zulassung Flüssigkeits-Glasthermometer sind allgemein zur innerstaatlichen Eichung zugelassen. 2 Begriffsbestimmung Flüssigkeits-Glasthermometer sind Thermometer, bei denen die thermische Ausdehnung einer in einem Glasgefäß mit angeschlossener Glaskapillare befindlichen thermometr ... ...

MessEGebV - Mess- und Eichgebührenverordnung - Gebührenverordnung zum Mess- und Eichwesen

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - Eichordnung (27)

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  • ... Eichordnung 27 zurück zur Nachfolgeregelung . Strahlenschutzmessgeräte Anlage 23 07 Abschnitt 1 Ortsfeste Strahlenschutz-Messgeräte zur Messung der Umgebungs- Aquivalentdosis und der Umgebungs- Aquivalentdosisleistung 1. Zulassung 1.1 Die Bauarten der ortsfesten Strahlenschutz-Messsysteme nach § 2 bedürfen der Zulassung zur innerstaatlichen Eichung. 1.2 Die Bauarten der radioaktiven Kontrollvorrichtungen bedürfen der Zulassung zur innerstaatlichen Eichung. 2. Begriffsbestimmunge ... ...

Archivdatei - Eichordnung (7)

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  • ... Eichordnung 7 zurück zur Nachfolgeregelung . Messeinrichtungen für nichtflüssige Messgüter Anlage 3 1 Zulassung Die Bauarten der Messeinrichtungen für nicht-flüssige Messgüter bedürfen der Zulassung zur innerstaatlichen Eichung. 2 Begriffsbestimmung Messeinrichtungen für nichtflüssige Messgüter sind an Vorratsbehältern (Silos) befindliche spezielle Apparaturen, z.B. Dosierräder. Sie entnehmen das Messgut und bestimmen sein Volumen. 3 Aufschriften An den Messeinrichtungen müssen di ... ...

Archivdatei - Eichordnung (6)

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  • ... Eichordnung 6 zurück zur Nachfolgeregelung . Ausschankmaße Anlage 2 07 (zu § 7k) EG - Anforderungen 1 Begriffsbestimmungen 1.1 Ausschankmaß Ein Hohlmaß (beispielsweise ein Maß in Form eines Trinkglases, Kruges oder Bechers), das für die Bestimmung eines festgelegten Volumens einer zum sofortigen Verbrauch verkauften Flüssigkeit (ausgenommen Arzneimittel) ausgelegt ist. 1.2 Strichmaß Ein Ausschankmaß mit einer Strichmarkierung zur Anzeige des Nennfassungsvermögens (Nennfüllstands ... ...

Mess- und Eich-Zuständigkeitsverordnung - Verordnung des Wirtschaftsministeriums über Zuständigkeiten nach dem Mess- und Eichgesetz und nach dem Einheiten- und Zeitgesetz - Baden-Württemberg (1)

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Archivdatei - Eichordnung (5)

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  • ... Eichordnung 5 zurück zur Nachfolgeregelung . Geräte zur Messung von Längen und ihrer Kombinationen Anlage 1 07 (zu § 7k ) Abschnitt 1 Verkörperte Längenmaße Teil 1 EG - Anforderungen 1 Begriffsbestimmung 1.1 Ein verkörpertes Längenmaß ist ein Gerät mit Einteilungsmarken, deren Abstände in gesetzlichen Längenmaßeinheiten angegeben sind. 1.2 Verkörperte Längenmaße können ausgeführt sein als Maßstab, Gliedermaßstab, Messband, Peilbandmaß, Teleskopmessstab. 2 Anforderungen Für ... ...

Archivdatei - GM-AR - Gesetzliches Messwesen - Allgemeine Regelungen (3)

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  • ... Gesetzliches Messwesen - Allgemeine Regelungen 3 zurück 10.3 Muster - Rückfragen Ein Rückführungsschema ist eine Folge von Stufen, um die messtechnische Rückführung einer Messgröße vom geprüften Messgerät auf das nationale Normal zu dokumentieren. Das messgrößenspezifische Rückführungsschema muss folgende Stufen enthalten: Nationales Normal Bezugsnormal Gebrauchsnormal, wobei ggf. mehrere Stufen von Gebrauchsnormalen zweckmäßig sein können (dann Kontrollnormale genannt) Gegenstand ... ...

Änderungstext: Vierte Verordnung - zur Änderung der Eichordnung (1)

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  • ... Vierte Verordnung zur Änderung der Eichordnung*) Vom 8. Februar 2007 (BGBl. Nr. 4 vom 12.02.2007 S. 70) Es verordnen auf Grund des § 2 Abs. 2 und 3 in Verbindung mit Abs. 5 und des § 3 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3 Buchstabe a, c, d und f sowie Abs. 1a in Verbindung mit Abs. 3 des Eichgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. März 1992 (BGBl. I S. 711), von dene ... ...

Erste Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichgebührenverordnung und der Mess- und Eichverordnung (1)

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  • ... Erste Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichgebührenverordnung und der Mess- und Eichverordnung Vom 30. April 2019 (BGBl. I Nr. 17 vom 07.05.2019 S. 579) Es verordnen auf Grund des § 4 Absatz 1, des § 30 Nummer 3 und des § 41 Nummer 5 und 6 des Mess- und Eichgesetzes vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 1722) die Bundesregierung und auf Grund des § 59 Absatz 3 des ... ...

Archivdatei - Eichordnung (3)

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  • ... Eichordnung 3 zurück zur Nachfolgeregelung § 54 Bestellung und Verpflichtung 11 (1) Leiter und Stellvertreter werden für die Tätigkeit an einer bestimmten Prüfstelle öffentlich bestellt. Die Bestellung kann inhaltlich beschränkt, mit einer Bedingung oder Befristung erlassen oder mit einer Auflage verbunden werden. Die Bestellung erfolgt durch Aushändigung einer Bestellungsurkunde. (2) Die Verpflichtung erfolgt in der Weise, dass der mit der Verpflichtung beauftragte Beamte an den ... ...

Archivdatei - Verordnung über die Zuständigkeiten im Eichwesen - Hessen (1)

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  • ... Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.Regelwerk; Anlagentechnik Verordnung über die Zuständigkeiten im Eichwesen - Hessen - Vom 6. Dezember 2003 (GVBl. Nr. 18 vom 11.12.2003 S. 311 aufgehoben) Gl.-Nr.: 514-6 Aufgrund des § 5 des Gesetzes über Einheiten im Messwesen in der Fassung vom 22. Februar 1985 (BGBl. I S. 409), geändert durch Verordnung vom 29. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2785), des § 11 des Eichgesetzes in der Fass ... ...

Archivdatei - Eichordnung (2)

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  • ... Eichordnung 2 zurück zur Nachfolgeregelung § 10a Angabe von Gewichtswerten Im geschäftlichen Verkehr mit losen Erzeugnissen dürfen Gewichtswerte, die der Preisermittlung zugrundeliegen, nur als Nettowerte angegeben werden. Hiervon ausgenommen ist die Abgabe von Erzeugnissen an Personen, die das Erzeugnis in ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen oder in ihrer behördlichen oder dienstlichen Tätigkeit verwenden. § 10b Abgabe von leichtem Heizöl 11 (1) Wird Gasöl, das auf ... ...

Archivdatei - Zulassungskostenverordnung 1999 - Kostenverordnung für die Zulassung von Meßgeräten zur Eichung (1)

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  • ... Anlagentechnik Zulassungskostenverordnung - Kostenverordnung für die Zulassung von Meßgeräten zur Eichung Fassung vom 26. November 1999 (BGBl. I S. 2393; 10.11.2001 S. 2992; 18.10.2010 S. 1430 10; 19.01.2012 S. 119; 07.08.2013 S. 3154 13, 13; 25.11.2013 S. 4018 13b; 18.07.2016 S. 1666 16 *, aufgehoben) Gl.-Nr.: 7141-6-5-4 *) Die Änderung BGBl. I vom 07.08.2013 Seite 3154 wu ... ...

Archivdatei - SchankV - Getränkeschankanlagenverordnung - Verordnung über Getränkeschankanlagen (2)

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  • ... zurück § 11 Reinigung (1) Getränkeschankanlagen sind nach Bedarf, mindestens jedoch nach Maßgabe der folgenden Vorschriften, zu reinigen. (2) Getränke- und Grundstoffleitungen einschließlich der Zapfarmaturen sind unmittelbar vor der ersten Inbetriebnahme zu reinigen. (3) Getränkeleitungen einschließlich der Zapfarmaturen sind alle zwei Wochen sowie bei jedem Wechsel der Getränkeart und unmittelbar vor einer Unterbrechung des Betriebs von mehr als einer Woche zu reinigen; der abwechselnd mit Get ... ...

Archivdatei - SchankV 1998 - Getränkeschankanlagenverordnung - Verordnung über Getränkeschankanlagen (1)

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  • ... Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.Regelwerk SchankV - Getränkeschankanlagenverordnung Verordnung über Getränkeschankanlagen Fassung vom 19. Juni 1998 (BGBl. I S. 1421; 29.10.2001 S. 2785 Art. 335; 06.08.2002 S. 3082; 21.06.2005 S. 1818; 30.06.2005 aufgehoben) Gl.-Nr.: 7102-45 § 1 Anwendungsbereich (1) Diese Verordnung gilt für die Errichtung und den Betrieb von Getränkeschankanlagen. (2) Diese Verordnung gilt nicht ... ...

Archivdatei - SchankV - Getränkeschankanlagenverordnung - Verordnung über Getränkeschankanlagen

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - VbF - Verordnung über brennbare Flüssigkeiten - Verordnung über Anlagen zur Lagerung, Abfüllung und Beförderung brennbarer Flüssigkeiten zu Lande etränkeschankanlagenverordnung (1)

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  • ... Anlagentechnik, GPSGV VbF - Verordnung über brennbare Flüssigkeiten Verordnung über Anlagen zur Lagerung, Abfüllung und Beförderung brennbarer Flüssigkeiten zu Lande Vom 13. Dezember 1996 (BGBl. I S 1938, ber. 1997 S. 447; 2001 S. 2785 Art. 334; 27.09.2002 S. 3777 aufgehoben) (Gl.-Nr.: 7102-43) § 1 Anwendungsbereich (1) Diese Verordnung gilt für die Montage, die Installa ... ...

Archivdatei - VbF - Verordnung über brennbare Flüssigkeiten - Verordnung über Anlagen zur Lagerung, Abfüllung und Beförderung brennbarer Flüssigkeiten zu Lande etränkeschankanlagenverordnung

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - AcetV - Acetylenverordnung - Verordnung über Acetylenanlagen und Calciumcarbidlager (2)

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  • ... zurück   § 4 Weitergehende Anforderungen Acetylenanlagen und Calciumcarbidlager müssen ferner den über § 3 Abs. 1 hinausgehenden Anforderungen genügen, die von der zuständigen Behörde im Einzelfall zur Abwendung besonderer Gefahren für Beschäftigte oder Dritte gestellt werden. § 7 Abs. 4 Satz 2 und 3 bleibt unberührt. § 5 Ausnahmen (1) Die zuständige Behörde kann für Acetylenanlagen oder Calciumcarbidlager im Einzelfall aus besonderen Gründen Ausnahmen von § 3 Abs. 1 zulassen, wenn die Sicherhei ... ...

Archivdatei - AcetV - Acetylenverordnung - Verordnung über Acetylenanlagen und Calciumcarbidlager (3)

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  • ... zurück   § 24 Anzeige von Calciumcarbidlagern über 5000 kg (1) Wer Calciumcarbid in einer Menge von mehr als 5000 kg lagen, hat dies unter Angabe der Menge, die voraussichtlich gelagert werden wird, der Aufsichtsbehörde unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Anzeige ist ein Plan des Lagers beizufügen, der genaue Angaben über die Nutzung der angrenzenden Räume und Grundstücke enthalten muß. (2) Der Aufsichtsbehörde ist unverzüglich schriftlich anzuzeigen, wenn die in der Anzeige nach Absatz 1 a ... ...

Archivdatei - AcetV - Acetylenverordnung - Verordnung über Acetylenanlagen und Calciumcarbidlager (1)

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  • ... Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.Regelwerk AcetV - Acetylenverordnung Verordnung über Acetylenanlagen und Calciumcarbidlager Vom 27. Februar 1980 (BGBl. I S. 173; ...
  • ... ; 1996 S. 1922; 29.10.2001 S. 2785 Art. 333 aufgehoben) Gl.-Nr.: 7102-42 aufgehoben/ersetzt durch "Betriebssicherheitsverordnung" Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften § 1 Anwendungsbereich (1) Diese Verordnung gilt für die Errichtung un ... ...

Archivdatei - AcetV - Acetylenverordnung - Verordnung über Acetylenanlagen und Calciumcarbidlager

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - DampfkV - Dampfkesselverordnung - Verordnung über Dampfkesselanlagen (3)

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  • ... zurück § 20 Angeordnete Prüfung Die Aufsichtsbehörde kann bei Schadensfällen oder aus besonderem Anlaß im Einzelfall außerordentliche Prüfungen anordnen. § 21 Instandsetzung Soll an einer Dampfkesselanlage eine Instandsetzungsarbeit, insbesondere eine Schweißarbeit, vorgenommen werden, durch die die Sicherheit der Anlage beeinträchtigt werden kann, so hat dies derjenige, der die Anlage betreibt, dem Sachverständigen vor Aufnahme der Arbeit anzuzeigen. Hat der Sachverständige Bedenken gegen die I ... ...

Archivdatei - DampfkV - Dampfkesselverordnung - Verordnung über Dampfkesselanlagen (1)

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  • ... Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.Regelwerk DampfkV - Dampfkesselverordnung Verordnung über Dampfkesselanlagen Vom 27. Februar 1980 (BGBl. I S. 173; ...
  • ... ; 1996 S. 1917; 29.10.2001 S. 2785 Art. 330 aufgehoben) Gl.-Nr.: 7102-38 aufgehoben/ersetzt durch "Betriebssicherheitsverordnung" § 1 Anwendungsbereich (1) Diese Verordnung gilt für die Errichtung und den Betrieb von Dampfkesselanlagen. (2) Diese Verordnung ... ...

Archivdatei - DampfkV - Dampfkesselverordnung - Verordnung über Dampfkesselanlagen (2)

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      zurück § 10 Erlaubnis zur Errichtung und zum Betrieb (1) Die Errichtung und der Betrieb einer Dampfkesselanlage bedürfen der Erlaubnis der zuständigen Behörde (Erlaubnisbehörde). (2) Die Erlaubnis ist schriftlich zu beantragen. Dem Antrag sind beizufügen: die Beschreibung der Dampfkesselanlage und der vorgesehenen Betriebsweise in je drei Stücken; die erforderlichen Zeichnungen der Dampfkesselanlage in je drei Stücken; bei einer feststehenden Dampfkesselanlage mit einem Dampfkessel der Gruppe ...

Archivdatei - Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Dampfkesselverordnung (1)

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  • ... Anlagentechnik Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Dampfkesselverordnung Vom 27. Februar 1980 (BAnz. Nr. 43 vom 01.03.1980 S. 4) § 1 Prüft die zuständige Behörde, ob eine Dampfkesselanlage den Anforderungen des § 6 Abs. 1 der Dampfkesselverordnung entspricht, so hat sie in der Regel davon auszugehen, daß diese Anforderungen erfüllt sind, soweit die Dampfkesselanlage den vom ... ...

Archivdatei - DampfkV - Dampfkesselverordnung - Verordnung über Dampfkesselanlagen

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - ElexV - Verordnung über elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen (1)

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  • ... Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Anlagentechnik, GPSGV ElexV - Verordnung über elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen Fassung vom 13. Dezember 1996 (BGBl. I S. 1932) aufgehoben/ersetzt durch "Betriebssicherheitsverordnung" § 1 Anwendungsbereich (1) Diese Verordnung gilt für die Montage, die Installation und den Betrieb von elektrischen Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen. (2) Diese Ver ... ...

Archivdatei - ElexV - Verordnung über elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Verordnung über elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Räumen (1)

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  • ... Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Anlagentechnik, GPSGV Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Verordnung über elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Räumen Vom 27. Februar 1980 (BAnz. Nr. 43 vom 01.03.1980 S. 5) § 1 Prüft die zuständige Behörde, ob die in § 7 der Verordnung über elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Räumen vorgesehenen Maßnahmen getroffen sind oder ob ein Raum explosionsgefährdet ist, so ... ...

Archivdatei - ElexV - Verordnung über elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen (2)

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  • ... zurück   § 14 Prüfbescheinigungen (1) Der Sachverständige hat über das Ergebnis einer Prüfung nach § 9 Abs. 1, sofern er nicht das elektrische Betriebsmittel mit einem Prüfzeichen versieht, oder § 12 Abs. 4 eine Bescheinigung zu erteilen. Hat er bei der Prüfung Mängel festgestellt, durch die Beschäftigte oder Dritte gefährdet werden, so hat er dies der Aufsichtsbehörde unverzüglich mitzuteilen. (2) Am Betriebsort der elektrischen Anlage sind die Prüfbescheinigungen nach Absatz 1 aufzubewahren. § ... ...

Archivdatei - Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Aufzugsverordnung (1)

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  • ... Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.Regelwerk Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Aufzugsverordnung Fassung vom 27.02.1980 (BAnz. Nr. 43 v. 1.3.1980) Prüft die zuständige Behörde, ob eine Aufzugsanlage den Anforderungen des § 3 Abs. 1 der Aufzugsverordnung entspricht, so hat sie in der Regel davon auszugehen, daß diese Anforderungen erfüllt sind, soweit die Aufzugsanlage den vom Deutschen Aufzugsausschuß ermittelten ... ...

Archivdatei - Aufzugsverordnung - Verordnung über Aufzugsanlagen

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - Aufzugsverordnung - Verordnung über Aufzugsanlagen (1)

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  • ... Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.Regelwerk AufzV - Aufzugsverordnung Verordnung über Aufzugsanlagen Fassung vom 19. Juni 1998 (BGBl. I S. 1410; 29.10.2001 S. 2785 Art. 332 aufgehoben) Gl.-Nr.: 7102-40 aufgehoben/ersetzt durch "Betriebssicherheitsverordnung" § 1 Anwendungsbereich (1) Diese Verordnung gilt für die Errichtung und den Betrieb von Aufzugsanlagen. (2) Diese Verordnung gilt nicht für Aufzugsanla ... ...

Archivdatei - Aufzugsverordnung - Verordnung über Aufzugsanlagen (2)

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  • ... zurück § 9 Abnahmeprüfung (1) Aufzugsanlagen dürfen nach ihrer Errichtung oder wesentlichen Änderung erst in Betrieb genommen werden, wenn der Sachverständige auf Grund einer Prüfung (Abnahmeprüfung) festgestellt hat, daß sie entsprechend den Anforderungen dieser Verordnung errichtet oder geändert worden sind, und hierüber eine Bescheinigung erteilt hat. Werden vom Sachverständigen Mängel festgestellt, die bei einem in Betrieb genommenen Aufzug nicht dazu führen würden, daß er außer Betrieb gese ... ...

Archivdatei - Aufzugsverordnung - Verordnung über Aufzugsanlagen (3)

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  • ... zurück § 25 Übergangsvorschriften (1) Für Aufzugsanlagen, die vor dem 1. Juli 1980 errichtet waren oder mit deren Errichtung begonnen wurde, bleiben hinsichtlich der an sie zu stellenden Anforderungen die für sie bisher geltenden Vorschriften maßgebend. Die zuständige Behörde kann jedoch anordnen, daß diese Aufzugsanlagen den Vorschriften dieser Verordnung entsprechend geändert werden, soweit sie erweitert, umgebaut oder geändert werden oder Gefahren für Beschäftigte oder Dritte zu befürchten si ... ...

DruckLV - Druckluftverordnung - Verordnung über Arbeiten in Druckluft

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  • ... Siehe Titel ...

DruckLV - Druckluftverordnung - Verordnung über Arbeiten in Druckluft (1)

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  • ... Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.Regelwerk DruckLV - Druckluftverordnung Verordnung über Arbeiten in Druckluft Vom 4. Oktober 1972 (BGBl. I S. 1909; ...
  • ... ; 1997 S. 1384; 21.06.2005 S. 1666 05; 18.12.2008 S. 2768 08; 23.10.2013 S. 3882 13; 29.03.2017 S. 626 17°) Gl.-Nr.: 7108-33 siehe auch: aushangpflichtige Regelungen § 1 Geltungsbereich (1) Diese Verordnung gilt für Arbeiten in Druckluft, soweit diese von einem Arb ... ...

Druckluftverordnung (2)

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  • ... zurück § 18 Bestellung von Fachkräften (1) Der Arbeitgeber hat zu bestellen einen Fachkundigen, der die Arbeiten in Druckluft leitet und den Betrieb der Arbeitskammern ständig überwacht, sowie dessen ständigen Vertreter, einen Sachkundigen, der das Druckleitungsnetz, die Personen- und Materialschleusen und die Krankendruckluftkammern vor dem Beginn einer jeden Arbeitsschicht unter einem dem Arbeitsdruck entsprechenden Luftdruck daraufhin prüft, ob sie dicht sind, einen Sachkundigen, der die elek ... ...

DruckLV - Druckluftverordnung - Verordnung über Arbeiten in Druckluft (1)

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  • ... Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.Regelwerk DruckLV - Druckluftverordnung Verordnung über Arbeiten in Druckluft Vom 4. Oktober 1972 (BGBl. I S. 1909; ...
  • ... ; 1997 S. 1384; 21.06.2005 S. 1666 05; 18.12.2008 S. 2768 08; 23.10.2013 S. 3882 13; 29.03.2017 S. 626 17) Gl.-Nr.: 7108-33 siehe auch: aushangpflichtige Regelungen § 1 Geltungsbereich (1) Diese Verordnung gilt für Arbeiten in Druckluft, soweit diese von einem Arb ... ...

Druckluftverordnung (3)

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  • ... zurück 1.13 Anschlag am Eingang der Personenschleuse Am Eingang der Personenschleuse ist ein Anschlag mit folgendem Wortlaut anzubringen: ACHTUNG! Eingeschleust darf nur werden, wem die Tauglichkeit ärztlich bescheinigt ist! Die Ausschleusungszeit und die Verweildauer auf den einzelnen Druckstufen sind genau einzuhalten! Wer krank, insbesondere erkältet ist oder sich sonst nicht wohl fühlt, darf nicht eingeschleust werden! Der Genuß alkoholischer oder kohlensäurehaltiger Getränke sowie die Einna ... ...

Archivdatei - Verordnung über Gashochdruckleitungen

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - Verordnung über Gashochdruckleitungen (1)

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  • ... Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.Regelwerk Verordnung über Gashochdruckleitungen Vom 17. Dezember 1974 (BGBl. I S. 3591; 1992 S. 1564; 1996 S. 1916; 27.09.2002 S. 3777; 06.01.2004 S. 2 03; 07.07.2005 S. 1970, 2016 05; 31.10.2006 S. 2407 06; 18.05.2011 S. 928; 08.11.2011 S. 2178 11 aufgehoben) Gl.-Nr.: 7102-37 Zur Nachfolgeregelung Auf Grund des § 24 der Gewerbeordnung wird von der Bundesregierung und auf Grund des § ... ...

Archivdatei - DruckbehV - Druckbehälterverordnung - Verordnung über Druckbehälter, Druckgasbehälter und Füllanlagen (6)

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  • ... zurück   § 37 Übergangsvorschriften für Druckbehälter (1) Ist ein Druckbehälter vor dem 1. Juli 1980 keinen Prüfungen unterzogen worden, die den in den §§ 9 und 10 vorgeschriebenen Prüfungen entsprechen, so hat der Betreiber innerhalb einer Frist von 24 Monaten, die mit dem 1. Juli 1980 beginnt, eine Prüfung des Behälters zu veranlassen, die der in § 9 vorgeschriebenen Prüfung entspricht. (2) Die von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung vor dem 1. Juli 1980 ermächtigten Sachverständig ... ...

Archivdatei - DruckbehV - Druckbehälterverordnung - Verordnung über Druckbehälter, Druckgasbehälter und Füllanlagen (3)

Demoversion
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  • ... zurück § 9 Prüfung vor Inbetriebnahme (1) Ein Druckbehälter der Gruppen III, IV, VI und VII darf erst in Betrieb genommen werden, nachdem der Sachverständige den Druckbehälter einer erstmaligen Prüfung und einer Abnahmeprüfung unterzogen und bescheinigt hat, daß dieser sich in ordnungsmäßigem Zustand befindet. (2) Ein Druckbehälter der Gruppe I, soweit er für brennbare, ätzende oder giftige Gase, Dämpfe oder Flüssigkeiten verwendet wird, sowie der Gruppe II darf erst in Betrieb genommen werden, ... ...

Archivdatei - DruckbehV - Druckbehälterverordnung - Verordnung über Druckbehälter, Druckgasbehälter und Füllanlagen

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - DruckbehV - Druckbehälterverordnung - Verordnung über Druckbehälter, Druckgasbehälter und Füllanlagen (4)

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  • ... zurück § 17 Änderung und Instandsetzung (1) Soll an einem Druckgasbehälter eine Änderung oder Instandsetzung vorgenommen werden, durch die die Sicherheit beeinträchtigt werden kann, oder sollen die vom Sachverständigen auf dem Behälter angebrachten Kennzeichen oder Angaben geändert werden, so muß hierzu der Sachverständige vorher gehört werden. (2) Ist an einem Druckgasbehälter eine Änderung oder Instandsetzung im Sinne des Absatzes 1 vorgenommen worden oder sind die vom Sachverständigen auf dem ... ...

Archivdatei - DruckbehV - Druckbehälterverordnung - Verordnung über Druckbehälter, Druckgasbehälter und Füllanlagen (7)

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  • ... zurück ..  Prüfung besonderer Druckbehälter Anhang II (zu § 12) 1. Außenliegende Heiz- oder Kühleinrichtungen ( TRB 801 Nr. 1) (1) Bei außenliegenden Heiz- oder Kühlrohren, die der Beheizung oder Kühlung von Druckbehältern oder offenen Behältern dienen und die mit dem Behältermantel fest verbunden sind, können wiederkehrende Prüfungen entfallen. (2) Bei außenliegenden Heiz- oder Kühlkanälen, die der Beheizung oder Kühlung von Druckbehältern oder offenen Behältern dienen und die mit dem Behälter ... ...

Archivdatei - DruckbehV - Druckbehälterverordnung - Verordnung über Druckbehälter, Druckgasbehälter und Füllanlagen (1)

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  • ... Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.Regelwerk DruckbehV - Druckbehälterverordnung Verordnung über Druckbehälter, Druckgasbehälter und Füllanlagen Fassung vom 21. April 1989 (BGBl. I S. 843; ...
  • ... ; 1997 S. 1384: 1999 S. 1435; 29.10.2001 S. 2785 Art. 331) Gl.-Nr.; 7102-39 Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften § 1 Anwendungsbereich (1) Diese Verordnung gilt für die Errichtung und den Betrieb von Druckbehältern, Druc ... ...

Archivdatei - DruckbehV - Druckbehälterverordnung - Verordnung über Druckbehälter, Druckgasbehälter und Füllanlagen (5)

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  • ... Druckbehälterverordnung (5/8) zurück   § 30 Betrieb von Füllanlagen (1) Wer eine Füllanlage betreibt, hat diese in ordnungsmäßigem Zustand zu erhalten, ordnungsmäßig zu betreiben, notwendige Instandsetzungsarbeiten unverzüglich vorzunehmen und die den Umständen nach erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. (2) Wer eine Füllanlage betreibt, darf sie nur von Personen bedienen lassen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Diese müssen die für die Bedienung der Anlage erforderliche Sachkund ... ...

Archivdatei - DruckbehV - Druckbehälterverordnung - Verordnung über Druckbehälter, Druckgasbehälter und Füllanlagen (8)

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  • ... zurück 24. Plattenwärmeaustauscher ( TRB 801 Nr. 24) (1) An Plattenwärmeaustauschern, die aus lösbar verbundenen Platten bestehen, mit einem zulässigen Betriebsüberdruck von mehr als 1 bar muß unabhängig von der Größe des Druckinhaltsproduktes eine Vorprüfung der druckbeanspruchten Teile des Plattenwärmeaustauschers vom Sachverständigen durchgeführt werden; Bauprüfung, Druckprüfung, Abnahmeprüfung und wiederkehrende Prüfungen können entfallen. (2) An Plattenwärmeaustauschern, die aus lösbar ver ... ...

Archivdatei - DruckbehV - Druckbehälterverordnung - Verordnung über Druckbehälter, Druckgasbehälter und Füllanlagen (2)

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  • ... zurück § 3 Begriffsbestimmungen (1) Druckbehälter im Sinne dieser Verordnung sind Behälter oder Rohranordnungen, die keine Druckgasbehälter sind und in denen durch die Betriebsweise ein Betriebsüberdruck herrscht oder entstehen kann, der größer als 0,1 bar ist. Für Behälter mit mehreren Räumen gilt Satz 1 für die Druckräume. Abweichend von den Sätzen 1 und 2 sind Behälter für tiefkalte, flüssige Gase auch dann Druckbehälter im Sinne dieser Verordnung, wenn in ihnen ein Betriebsüberdruck herrscht ... ...

13. ProdSV - Aerosolpackungsverordnung - Dreizehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz

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  • ... Siehe Titel ...

14. ProdSV - Druckgeräteverordnung - Vierzehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz

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  • ... Siehe Titel ...

6. ProdSV - Verordnung über einfache Druckbehälter - Sechste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz

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  • ... Siehe Titel ...

9. ProdSV - Maschinenverordnung - Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz - Inhalt -

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  • ... Anlagentechnik, ProdSV 9. ProdSV - Inhalt => § 1 Anwendungsbereich § 2 Begriffsbestimmungen § 3 Voraussetzungen für das Inverkehrbringen § 4 Konformitäts- bewertungsverfahren für Maschinen § 5 CE-Kennzeichnung § 6 Voraussetzungen für die Bereitstellung von unvollständigen Maschinen auf dem Markt § 7 Marktüberwachung § 8 Ordnungswidrigkeiten § 9 Übergangsbestimmungen § 10 Außerkrafttreten EU-Bezug Info zum Normenverzeichnis   ...

1. ProdSV - Verordnung über elektrische Betriebsmittel - Erste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz - Inhalt -

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  • ... Anlagentechnik, ProdSV 1. ProdSV - Inhalt - Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften § 1 Anwendungsbereich § 2 Begriffsbestimmungen § 3 Bereitstellung auf dem Markt § 4 Konformitätsvermutung auf der Grundlage harmonisierter Normen § 5 Konformitätsvermutung auf der Grundlage internationaler Normen § 6 Konformitätsvermutung auf der Grundlage nationaler Normen Abschnitt 2 Pflichten der Wirtschaftsakteure § 7 Allgemeine Pflichten des Herstellers § 8 Besondere Kennzeichnungs- und Informat ... ...

2. ProdSV - Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug - Zweite Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - 10. ProdSV 2004 - Zehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz - Verordnung über die Bereitstellung von Sportbooten und den Verkehr mit Sportbooten (1)

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  • ... Anlagentechnik, ProdSV 10. ProdSV - Verordnung über die Bereitstellung von Sportbooten und den Verkehr mit Sportbooten Zehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz Vom 9. Juli 2004 (BGBl. I Nr. 35 vom 14.07.2004 S. 1605; 18.06.2008 S. 1060 08; 19.12.2008 S. 2868; 08.11.2011 S. 2178 11 Inkrafttreten; 29.11.2016 S. 2668 aufgehoben) Gl.-Nr.: 8053-4-13-1 Zur aktuellen Fassu ... ...

15. ProdSV Fünfzehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz - Verordnung über das Verbot der Einfuhr, des Inverkehrbringens und des Bereitstellens von Himmelslaternen auf dem Markt

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  • ... Siehe Titel ...

2. ProdSV - Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug - Zweite Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (1)

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  • ... Anlagentechnik, ProdSV 2. ProdSV - Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug Zweite Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz Vom 7. Juli 2011 (BGBl. I Nr. 35 vom 14.07.2011 S. 1350, ber. 20.07.2011 S. 1470; 20.10.2015 S. 1739 15; 21.10.2015 S. 1786 15a; 13.07.2016 S. 1716 16; 26.06.2017 S. 1966 17; 09.07.2018 S. 1093 18; 27.07.2021 S. 3146 21) Gl.-Nr.: 8053-4-4-1 EU-B ... ...

14. ProdSV - Druckgeräteverordnung - Vierzehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (1)

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  • ... Anlagentechnik, ProdSV 14. ProdSV - Druckgeräteverordnung Vierzehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz Vom 13. Mai 2015 (BGBl. I Nr. 18 vom 18.05.2015 S. 692; 06.04.2016 S. 597 16; 27.07.2021 S. 3146 21) EU-Bezug: RL 2014/68/EU / Normenübersicht / Normen - Beschl. (EU) 2025/165 Siehe Fn. * Archiv 14. ProdSV 2002 / Begründung der Neufassung Zuständigkeiten: Bbg, By, T ... ...

11. ProdSV - Explosionsschutzprodukteverordnung - Elfte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz - Inhalt -

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  • ... Anlagentechnik, ProdSV ExplosionsschutzprodukteVO - Inhalt => Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften § 1 Anwendungsbereich § 2 Begriffsbestimmungen § 3 Bereitstellung auf dem Markt und Inbetriebnahme § 4 Konformitätsvermutung Abschnitt 2 Pflichten der Wirtschaftsakteure § 5 Allgemeine Pflichten des Herstellers § 6 Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Herstellers § 7 Bevollmächtigter des Herstellers § 8 Allgemeine Pflichten des Einführers § 9 Besondere Kennze ... ...

Archivdatei - 8. ProdSV 1997 - Achte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz - Verordnung über die Bereitstellung von persönlichen Schutzausrüstungen auf dem Markt (1)

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  • ... Anlagentechnik, ProdSV 8. ProdSV - Achte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz Verordnung über die Bereitstellung von persönlichen Schutzausrüstungen auf dem Markt 11 Fassung vom 20. Februar 1997 (BGBl. I S. 316; 06.01.2004 S. 2 03; 08.11.2011 S. 2178 11; 18.04.2019 S. 473 aufgehoben) Gl.-Nr.: 8053-4-8 Zur Nachfolgeregelung PSA-DG EU-Bezug: RL 89/686/EWG, ab 21.04.2018 ... ...

1. ProdSV - Verordnung über elektrische Betriebsmittel - Erste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (1)

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  • ... Anlagentechnik, ProdSV 1. ProdSV - Verordnung über elektrische Betriebsmittel Erste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz Vom 17. März 2016 (BGBl. I Nr. 13 vom 31.03.2016 S. 502; 27.07.2021 S. 3146 21) Gl.-Nr.: 8053-4-1-1 EU-Bezug: RL 2014/35/EU // Normenübersicht // Normen - Beschl. (EU) 2023/2723 und Beschl. (EU) 2025/1464 Erläuterungen in der Bundesratsdrucksache 11 ... ...

6. ProdSV - Verordnung über einfache Druckbehälter - Sechste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz - Inhalt -

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  • ... Anlagentechnik, ProdSV 6. ProdSV - DruckbehälterVO Inhalt => Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften § 1 Anwendungsbereich § 2 Begriffsbestimmungen § 3 Bereitstellung auf dem Markt § 4 Konformitätsvermutung Abschnitt 2 Pflichten der Wirtschaftsakteure, Konformitätsbewertungsverfahren § 5 Allgemeine Pflichten des Herstellers § 6 Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Herstellers § 7 Bevollmächtigter des Herstellers § 8 Pflichten des Einführers § 9 Pflichten des H ... ...

9. ProdSV - Maschinenverordnung - Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz

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  • ... Siehe Titel ...

AfR - Geschäftsordnung des Ausschusses für Rohrfernleitungsanlagen

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - 6. ProdSV - Sechste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz - Verordnung über die Bereitstellung von einfachen Druckbehältern auf dem Markt (1)

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  • ... Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.Regelwerk 6. ProdSV - Sechste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz Verordnung über die Bereitstellung von einfachen Druckbehältern auf dem Markt Vom 25. Juni 1992 (BGBl. I S. 1171; S. 1564; 1993 S. 512, 704, 1529, 1564; 1995 S. 1213; 25.11.2003 S. 2304; 06.01.2004 S. 2 03; 06.03.2007 S. 261 07; 08.11.2011 S. 2178 11; 06.04.2016 S. 597 16 aufgehoben) Gl.-Nr.: 8053-4-9 zur aktuell ... ...

Änderungstext: Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Sicherheit

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  • ... Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug Vom 13. Juli 2016 (BGBl. I Nr. 35 vom 22.07.2016 S. 1716) Siehe Fn. 1 Auf Grund des § 8 Absatz 1 des Produktsicherheitsgesetzes vom 8. November 2011 (BGBl. I S. 2078, 2179; 2012 I S. 131), der durch Artikel 435 Nummer 1 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert w ... ...

12. ProdSV - Aufzugsverordnung - Zwölfte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz

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  • ... Siehe Titel ...

14. ProdSV - Druckgeräteverordnung - Vierzehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz - Inhalt -

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  • ... Anlagentechnik, ProdSV 14. ProdSV - DruckgeräteVO Inhalt => Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften § 1 Anwendungsbereich § 2 Begriffsbestimmungen § 3 Bereitstellung auf dem Markt und Inbetriebnahme § 4 Konformitätsvermutung Abschnitt 2 Pflichten der Wirtschaftsakteure § 5 Allgemeine Pflichten des Herstellers § 6 Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Herstellers § 7 Bevollmächtigter des Herstellers § 8 Pflichten des Einführers § 9 Pflichten des Händlers § 10 E ... ...

13. ProdSV - Aerosolpackungsverordnung - Dreizehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (1)

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  • ... Anlagentechnik, ProdSV 13. ProdSV - Aerosolpackungsverordnung Dreizehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz Vom 27. September 2002 (BGBl. I Nr. 70 vom 02.10.2002 S. 3777; 06.01.2004 S. 2 03; 08.11.2011 S. 2178 11; 27.07.2021 S. 3146 21) Gl.-Nr.: 8053-4-16 EU-Bezug: RL 75/324/EWG § 1 Anwendungsbereich 03 11 (1) Diese Verordnung gilt für die Bereitstellung auf dem Mark ... ...

13. ProdSV - Aerosolpackungsverordnung - Dreizehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz - Inhalt -

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  • ... Anlagentechnik, ProdSV 13. ProdSV - AerosolpackungsV - Inhalt- § 1 Anwendungsbereich § 2 Begriffsbestimmung § 3 Sicherheitsanforderungen § 4 Voraussetzungen für die Bereitstellung auf dem Markt § 5 Kennzeichnungen § 6 Ordnungswidrigkeiten ...

Archivdatei - 3. GPSGV -Maschinenlärminformations-Verordnung 1991 - Dritte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - 3. GPSGV -Maschinenlärminformations-Verordnung 1991 - Dritte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (1)

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  • ... Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.Regelwerk 3. GPSGV -Maschinenlärminformations-Verordnung Dritte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz Vom 18. Januar 1991 (BGBl. I S. 146; 1992 S. 1564; 1993 S. 704; 06.01.2004 S. 2 03; 06.03.2007 S.261 aufgehoben) Gl.-Nr.: 8053-4-6 zur Nachfolgeregelung § 1 Lärminformation 03 (1) Wer als Hersteller oder Einführer neue technische Arbeitsmittel oder neue verwendungsfer ... ...
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