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Archivdatei - TRbF 131

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Archivdatei - TRbF 121 - Ortsfeste Tanks aus metallischen Werkstoffen

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Archivdatei - TRbF 110 - Läger (4)

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  • ... TRbF 110 - Läger (3) nur zur Information - ersetzt durch TRbF 20 zurück 6.4 Auffangen auslaufender Flüssigkeiten, Auffangräume 6.41 Brennbare Flüssigkeiten müssen, sofern sie nicht nur in geringen Mengen gelagert werden, entweder in Behältern, aus denen sie nicht auslaufen können, oder so gelagert werden, daß auslaufende brennbare Flüssigkeiten aufgefangen werden sowie erkannt und beseitigt werden können. 6.42 Werden in einem Raum brennbare Flüssigkeiten in einem oder in mehreren Behältern gelag ... ...

Archivdatei - TRbF 111 - Füllstellen, Entleerstellen, Flugfeldbetankungsstellen (3)

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  • ... TRbF 111 - Füllstellen, Entleerstellen, Flugfeldbetankungsstellen (3) Nur zu Information ersetzt durch TRbF 30 (2/2002) zurück 4.22 Aufbau des landseitigen Teils der Überfüllsicherung Jede Fülleitung muß an ihrem Ende mit einer Schnellschlußeinrichtung ausgerüstet sein, die durch das binäre Signal des schiffsseitigen Teils der Überfüllsicherung über eine Steuerungseinrichtung geschlossen wird. 2. 4.23 Baugrundsätze für den landseitigen Teil der Überfüllsicherung 4.231 Allgemeines (1) Die Anlaget ... ...

Archivdatei - TRbF 110 - Läger (1)

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  • ... Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.Regelwerk Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten TRbF 110 - Läger Ausgabe Juli 1980 (BArbBl. 7-8/1980 S. 69; eingearbeitete Änderungen: 11/1981 S. 68; 6/1982 S. 35; 12/1982 S. 34; 4/1983 S. 41; 2/1984 S. 105; 2/1985 S. 80; 3/1986 S. 75; 5/1987 S. 47; 9/1987 S. 77; 1/1988 S. 38; 3/1988 S. 59; 5/1989 S. 67; 9/1990 S. 63; 10/1990 S. 71; 7-8/1992 S. 69; 5/1994 S. 39; 7-8/1995 S. 7 ... ...

Archivdatei - TRbF 142 - Tankcontainer - Fußnoten - Übersicht

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  • ... Fußnoten zu TRbF 142 1) Für die Prüfung von Tankcontainern gelten die verkehrsrechtlichen Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter. Für die Prüfung von Behältern zur Lagerung brennbarer Flüssigkeiten. die am Ort der Lagerung sowohl befüllt als auch entleert werden. gilt TRbF 620. 2) In diesen Fällen sind die sonst geltenden Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften zu beachten. Dabei kann diese TRbF als Erkenntnisquelle herangezogen werden. 3) Wegen Sammelbehälter für Altöle zur ... ...

Archivdatei - TRbF 142 - Tankcontainer

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Archivdatei - TRbF 131 (1)

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  • ... Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.Regelwerk Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten TRbF 131 Teil 2 - Schlauchleitungen Ausgabe November 1981 (BArbBl. 11/1981 S. 72; 5/1989 S. 69; 7-8/1992 S. 72 aufgehoben) Nachfolgeregelung Geltungsbereich Dieses Blatt enthält über TRbF 100 hinausgehende Sicherheitsanforderungen an Schlauchleitungen innerhalb des Werkgeländes für brennbare Flüssigkeiten der Gefahrklassen A I ... ...

Archivdatei - TRbF 143 - Ortsbewegliche Gefäße

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Archivdatei - TRbF 111 - Füllstellen, Entleerstellen, Flugfeldbetankungsstellen (1)

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  • ... Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.Regelwerk Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten TRbF 111 Füllstellen, Entleerstellen, Flugfeldbetankungsstellen Ausgabe Dezember 1982 (BArbBl. 12/1982 S. 37; eingearbeitete Änderungen: 4/1983 S. 42; 2/1984 S. 106; 2/1985 S. 80; 3/1986 S. 77; 5/1987 S. 47; 1/1988 S. 38; 3/1988 S. 59; 5/1989 S. 68; 9/1990 S. 63; 7-8/1992 S. 70 aufgehoben) Nur zu Information ersetzt durch TRbF ... ...

Archivdatei - TRbF 143 - Ortsbewegliche Gefäße - Fußnoten - Übersicht

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  • ... Fußnoten zu TRbF 143 1) Hierfür sind besondere ortsfeste Tanks oder ortsfest verwendete Tankcontainer geeignet; siehe Beschluß des DAbF, veröffentlicht im Bundesarbeitsblatt Heft 3/1986. S. 82/83. Solche Behälter müssen u. a. doppelwandig und explosionsdruckstoßfest (siehe TRbF 120 Nr. 5.22 Abs. 1) sein. 2) In diesen Fällen sind die sonst geltenden Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften zu beachten. Dabei kann diese TRbF als Erkenntnisquelle herangezogen werden. 3) Ortsbewegliche Gefäße ... ...

Archivdatei - TRbF 100 - Allgemeine Sicherheitsanforderungen (4)

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  • ... TRbF 100 - Allgemeine Sicherheitsanforderungen (4) zurück 9 Flammendurchschlagsichere Armaturen 9.1 Begriffe (1) Flammendurchschlagsichere Armaturen sind Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, Tanks oder Anlageteile gegen das Hineinschlagen von Flammen zu schützen. (2) Je nach den Erfordernissen, die sich aus den Betriebsverhältnissen und der gewählten Einbauart ergeben, werden die flammendurchschlagsicheren Armaturen in explosionssichere, dauerbrandsichere und detonationssichere Armaturen einge ... ...

Archivdatei - TRbF 131

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Archivdatei - TRbF 131 (2)

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    131 Teil 1 - Rohrleitungen innerhalb des Werksgeländes (2) zurück 4 Herstellung und Verlegung der Rohrleitungen 4.1 Allgemeines 4.11 Rohrleitungen müssen so verlegt sein, daß ihre Sicherheit nicht beeinträchtigt wird. 4.12 (1) Beim Zusammenfügen einer Rohrleitung dürfen die einzelnen Rohre nicht unzulässig beansprucht oder verformt werden. (2) Absatz 1 gilt als erfüllt, wenn durch die Richtarbeiten, insbesondere durch das Biegen der Rohre, die Güteeigenschaften des Werkstoffes nicht beeinträchti ...

Archivdatei - TRbF 141 - Tanks auf Fahrzeugen

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Archivdatei - TRbF 121 - Ortsfeste Tanks aus metallischen Werkstoffen (2)

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  • ... TRbF 121 - Ortsfeste Tanks aus metallischen Werkstoffen (2) zurück 2.2 Herstellung 2.21 Allgemeine Vorschriften für die Herstellung (1) Werden die Einzelteile der Tankwandungen durch Warm- oder Kaltumformung hergestellt, so dürfen hierdurch keine Änderungen der Güteeigenschaften des Werkstoffes eintreten, die die Sicherheit des Tanks beeinträchtigen. Erforderlichenfalls sind diese Teile einer entsprechenden Wärmebehandlung zu unterziehen. (2) Das Zusammenfügen der Einzelteile der Tankwandungen - ... ...

Archivdatei - TRbF 131 (1)

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  • ... Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.Regelwerk Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten TRbF 131 Rohrleitungen innerhalb des Werkgeländes Ausgabe März 1981 (BArbBl. 3/1981 S. 57; 6/1982 S. 36; 3/1986 S. 72; 3/1988 S. 59; 5/1989 S. 69; 9/1990 S. 64; 7-8/1992 S. 72; 6/1997 S. 52 aufgehoben) als Technische Regel aufgehoben - Beschaffenheitsanforderungen gelten bis Ablösung durch EU-Regelung weiter Nachfolgeregelun ... ...

Archivdatei - TRbF 141 - Tanks auf Fahrzeugen - Fußnoten - Übersicht

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  • ... Fußnoten TRbF 141 1) Dies gilt gleichermaßen für Tanks für Dieselkraftstoffe und Heizöl EL der Gefahrklasse A III. 2) Werden andere Flüssigkeiten abgefüllt, dürfen die Stellglieder der Abfüllsicherung nicht mit der anderen Flüssigkeit in Berührung kommen können. 3) Ottokraftstoffe dürfen nach TRbF 180 Nr. 6.3 Abs. 1 nicht mit Heizöl EL zusammen befördert werden. 4) Bei Tanks. die vor dem 1.7.1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind, werden auch Rückpumpanlagen als ausreichend angesehen. 5) Die ... ...

Archivdatei - TRbF 100 - Allgemeine Sicherheitsanforderungen (1)

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  • ... Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.Regelwerk Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten TRbF 100 - Allgemeine Sicherheitsanforderungen Ausgabe Juli 1980 (BArbBl. 7-8/1980 S. 69; 11/1981 S. 68; 6/1982 S. 35; 12/1982 S. 34; 4/1983 S. 41; 2/1984 S. 105; 2/1985 S. 80; 3/1986 S. 75; 5/1987 S. 47; 9/1987 S. 77; 1/1988 S. 38; 3/1988 S. 59; 5/1989 S. 67; 9/1990 S. 63; 10/1990 S. 71; 7-8/1992 S. 69; 5/1994 S. 39; 7-8/1995 S ... ...

Archivdatei - TRbF 100 - Allgemeine Sicherheitsanforderungen

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Archivdatei - TRbF 110 - Läger (5)

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  • ... TRbF 110 - Läger (4) nur zur Information - ersetzt durch TRbF 20 zurück 7.6 Tankabstände 7.61 Aus Gründen des Brandschutzes und der Brandbekämpfung ist zwischen den Tanks der erforderliche Abstand einzuhalten. 7.62 (1) Die Anforderungen der Nummer 7.61 gelten als erfüllt, wenn die in Tafel 4 und 5 festgelegten Tank- und Tankgruppenabstände eingehalten sind. (2) Angriffswege für die Brandbekämpfung nach TRbF 100 Nr. 5.1 sind um die Tankgruppen nach Tafel 4 bzw. 5 anzulegen. Betragen die Tankgrupp ... ...

Archivdatei - TRbF 402 - Richtlinie für Innenbeschichtungen von Tanks zur Lagerung brennbarer Flüssigkeiten der Gefahrklasse A III - Fußnoten - Übersicht

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  • ... Fußnoten TRbF 402 1) Faserspritzverfahren sind nicht zulässig ...

Archivdatei - TRbF 401 - Richtlinie für Innenbeschichtungen von Tanks zur Lagerungbrennbarer Flüssigkeiten der Gefahrklassen A I, A II und B (Richtlinie Innenbeschichtungen A I, A II und B) (4)

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  • ... zurück 3 Prüfungen 3.1 Prüfung der Stoß- und Schlagfestigkeit Die Prüfung wird nach Nummer 3.61 und 3.62 der Richtlinie durchgeführt. 3.2 Beständigkeitsprüfung (1) Als Prüfflüssigkeiten dienen die entsprechenden Kohlenwasserstoff-Lösemittel, für die der Beschichtungsstoff verwendet werden soll: Kohlenwasserstoff-Lösemittel, Kohlenwasserstoff-Lösemittel, unterschichtet mit dem gleichen Volumen entmineralisierten Wassers. (2) Die Durchführung der Prüfung erfolgt entsprechend Nummer 3.2 des Abschni ... ...

Archivdatei - TRbF 401 - Richtlinie für Innenbeschichtungen von Tanks zur Lagerungbrennbarer Flüssigkeiten der Gefahrklassen A I, A II und B (Richtlinie Innenbeschichtungen A I, A II und B) (4)

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  • ... zurück . Verarbeitungsrichtlinie der Hersteller von Innenbeschichtungsstoffen Muster 1 Hersteller oder Einführer Genaue Produktbezeichnung Prüfstelle Prüfnummer Zulassungsnummer Gütezeichen RAL-RG 977 Beständigkeit gegen . . . . . . . . . . . . . . . Besondere Vorsichtsmaßnahmen (Brand-, Explosions- und Gesundheitsschutz) . . . . . . . . . . . . . . . Um Haltbarkeit und Schutzwirkung der Innenbeschichtung zu gewährleisten, ist neben dieser Verarbeitungsrichtlinie die TRbF 401 - Richtlinie Innenb ... ...

Archivdatei - TRbF 401 - Richtlinie für Innenbeschichtungen von Tanks zur Lagerungbrennbarer Flüssigkeiten der Gefahrklassen A I, A II und B (Richtlinie Innenbeschichtungen A I, A II und B) (2)

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  • ... TRbF 401 - Richtlinie für Innenbeschichtungen von Tanks zur Lagerung brennbarer Flüssigkeiten der Gefahrklassen A I, A II und B (2) zurück 5 Ausführung 5.1 Allgemeines (1) Innenbeschichtungen müssen sachgemäß und sorgfältig ausgeführt werden, damit Haltbarkeit und Schutzwirkung gewährleistet sind. (2) Teilbeschichtungen dürfen nur zum Materialwerterhalt angewendet werden. (3) Die einschlägigen sicherheitstechnischen Vorschriften, insbesondere die Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (VbF (jet ... ...

Archivdatei - TRbF 401 - Richtlinie für Innenbeschichtungen von Tanks zur Lagerungbrennbarer Flüssigkeiten der Gefahrklassen A I, A II und B (Richtlinie Innenbeschichtungen A I, A II und B) (1)

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  • ... Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.Regelwerk Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten TRbF 401 - Richtlinie für Innenbeschichtungen von Tanks zur Lagerung brennbarer Flüssigkeiten der Gefahrklassen A I, A II und B (Richtlinie Innenbeschichtungen A I, A II und B) Ausgabe Dezember 1981 (BArbBl. 12/1981 S. 55; 12/1982 S. 53 aufgehoben) als Technische Regel aufgehoben (BArbBl. 6/2002 S. 62) - Beschaffenheitsa ... ...

Archivdatei - TRbF 401 - Richtlinie für Innenbeschichtungen von Tanks zur Lagerungbrennbarer Flüssigkeiten der Gefahrklassen A I, A II und B (Richtlinie Innenbeschichtungen A I, A II und B) - Fußnoten - Übersicht

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  • ... Fußnoten zu TRbF 401 1) ASTM = American Society for Testing and Materials 2) WSIM = Water Separometer Index modified ...

Archivdatei - TRbF 402 - Richtlinie für Innenbeschichtungen von Tanks zur Lagerung brennbarer Flüssigkeiten der Gefahrklasse A III (3)

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  • ... TRbF 402 - Richtlinie für Innenbeschichtungen von Tanks zur Lagerung brennbarer Flüssigkeiten der Gefahrklasse A III (3) zurück . Verarbeitungsrichtlinie der Hersteller von Innenbeschichtungsstoffen Muster 1 Hersteller oder Einführer Genaue Produktbezeichnung Prüfstelle Prüfnummer Zulassungsnummer Gütezeichen RAL-RG 977 Beständigkeit gegen . . . . . . . . . . . . . . . Besondere Vorsichtsmaßnahmen (Brand-, Explosions- und Gesundheitsschutz) . . . . . . . . . . . . . . . Um Haltbarkeit und Schutz ... ...

Archivdatei - TRbF 402 - Richtlinie für Innenbeschichtungen von Tanks zur Lagerung brennbarer Flüssigkeiten der Gefahrklasse A III (1)

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  • ... Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.Regelwerk Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten TRbF 402 - Richtlinie für Innenbeschichtungen von Tanks zur Lagerung brennbarer Flüssigkeiten der Gefahrklasse A III (Richtlinie Innenbeschichtungen A III) Ausgabe Dezember 1981 (BArbBl. 12/1981 S. 77 aufgehoben) als Technische Regel aufgehoben (BArbBl. 6/2002 S. 62) - Beschaffenheitsanforderungen gelten bis Ablösung durc ... ...

Archivdatei - TRbF 414 - Richtlinie für Faltbehälter zur Zwischenlagerung von Heizöl EL und Dieselkraftstoff (1)

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  • ... Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.Regelwerk Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten TRbF 414 - Richtlinie für Faltbehälter zur Zwischenlagerung von Heizöl EL und Dieselkraftstoff (Richtlinie Faltbehälter A III) Ausgabe März 1981 (BArbBl. 3/1981 S. 64 aufgehoben) als Technische Regel aufgehoben (BArbBl. 6/2002 S. 62) - Beschaffenheitsanforderungen gelten bis Ablösung durch EU-Regelung weiter Nachfolgereg ... ...

Archivdatei - TRbF 402 - Richtlinie für Innenbeschichtungen von Tanks zur Lagerung brennbarer Flüssigkeiten der Gefahrklasse A III (2)

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  • ... TRbF 402 - Richtlinie für Innenbeschichtungen von Tanks zur Lagerung brennbarer Flüssigkeiten der Gefahrklasse A III (2) zurück 5.4 Nacharbeiten und Ausbessern 5.41 Nacharbeiten vor Inbetriebnahme des Tanks (1) Nacharbeiten und Ausbesserungen dürfen nur von Unternehmen durchgeführt werden, die eine Zulassung nach Nummer 5.1 Absatz 4 besitzen. (2) Werden an der Innenbeschichtung Fehler festgestellt, ist nach den Ziffern 1 bis 10 zu verfahren: Stellen mit unzureichender Schichtdicke sind mit dem g ... ...

Archivdatei - TRbF 402 - Richtlinie für Innenbeschichtungen von Tanks zur Lagerung brennbarer Flüssigkeiten der Gefahrklasse A III

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Archivdatei - TRbF 414 - Richtlinie für Faltbehälter zur Zwischenlagerung von Heizöl EL und Dieselkraftstoff - Abbildungs- und Tabellenverzeichnis (2) - Übersicht

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  • ... Abbildungs- und Tabellenverzeichnis TRbF 414 Tafel 1.  Anforderungen an die Eigenschaften von beschichteten Chemiefasergeweben im Anlieferungszustand Tafel 2. Anforderungen an die Eigenschaften von beschichteten Chemiefasergeweben nach Vorbeanspruchung 14 d bei (70 ± 2) °C in Luft und anschließend 28 d bei (20 ± 2) °C im Lagergut 1. Prüfung erst nach Entfernung des Lagergutes von den Proben und Angleichung an das Prüfklima. Tafel 3. Anforderungen an die Nahtverbindungen Fußnoten zu TRbF 414 1) D ... ...

Archivdatei - TRbF 401 - Richtlinie für Innenbeschichtungen von Tanks zur Lagerungbrennbarer Flüssigkeiten der Gefahrklassen A I, A II und B (Richtlinie Innenbeschichtungen A I, A II und B) (3)

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  • ... TRbF 401 - Richtlinie für Innenbeschichtungen von Tanks zur Lagerung brennbarer Flüssigkeiten der Gefahrklassen A I, A II und B (3) zurück . Besondere Anforderungen und Prüfungen bei Beschichtungen für die einzelnen Anwendungsbereiche  Anhang I zu TRbF 401 Die in diesem Anhang beschriebenen Prüfungen richten sich nach der Art der zu lagernden brennbaren Flüssigkeiten. An Prüftafeln soll festgestellt werden, ob außer den im allgemeinen Teil der Richtlinie aufgestellten grundsätzlichen Anforder ... ...

Archivdatei - TRbF 401 - Richtlinie für Innenbeschichtungen von Tanks zur Lagerungbrennbarer Flüssigkeiten der Gefahrklassen A I, A II und B (Richtlinie Innenbeschichtungen A I, A II und B)

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRbF 414 - Richtlinie für Faltbehälter zur Zwischenlagerung von Heizöl EL und Dieselkraftstoff

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRbF 513 - Richtlinie für selbsttätig schließende Zapfventile

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRbF 521 - KKS Richtlinie - Richtlinie für den kathodischen Korrosionsschutz (KKS) von unterirdischen Tankanlagen und Rohrleitungen aus metallischen Werkstoffen (1)

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  • ... Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.Regelwerk TRbF 521 - Richtlinie für den kathodischen Korrosionsschutz (KKS) von unterirdischen Tankanlagen und Rohrleitungen aus metallischen Werkstoffen (KKS Richtlinie) Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten (TRbF) Ausgabe Februar 1984 (BArbBl. 2/1984 S. 106 aufgehoben) als Technische Regel aufgehoben (BArbBl. 6/2002 S. 62) - Beschaffenheitsanforderungen gelten bis A ... ...

Archivdatei - TRbF 502 - Richtlinie/Bau- und Prüfgrundsätze für Leckanzeigegeräte für doppelwandige Rohrleitungen (3)

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  • ... TRbF 502 - Richtlinie/Bau- und Prüfgrundsätze für Leckanzeigegeräte für doppelwandige Rohrleitungen (3) zurück 6 Kennzeichnung (1) Die Leckanzeigegeräte sind dauerhaft und gut sichtbar zu kennzeichnen. (2) Die Kennzeichnung muß mindestens enthalten: Hersteller oder Herstellerzeichen, Herstellungsjahr, Prüfzeichen/Bauartzulassungskennzeichen, Typenbezeichnung. Außerdem ist ggf. die zulässige Leckanzeigeflüssigkeit anzugeben. (3) Innerhalb der Bau- und Prüfgrundsätze zusätzlich festgelegte Kennzei ... ...

Archivdatei - TRbF 511 - Richtlinie für den Bau von Grenzwertgebern

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRbF 510 - Richtlinie/Bau- und Prüfgrundsätze für Überfüllsicherungen

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRbF 502 - Richtlinie/Bau- und Prüfgrundsätze für Leckanzeigegeräte für doppelwandige Rohrleitungen (1)

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  • ... Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.Regelwerk Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten TRbF 502 - Richtlinie/Bau- und Prüfgrundsätze für Leckanzeigegeräte für doppelwandige Rohrleitungen Ausgabe Dezember 1982 (BArbBl. 12/1982 S. 72; 3/1986 S. 80; 5/1989 S. 69 aufgehoben) als Technische Regel aufgehoben (BArbBl. 6/2002 S. 62)- Beschaffenheitsanforderungen gelten bis Ablösung durch EU-Regelung weiter Nachfolger ... ...

Archivdatei - TRbF 522 - LKS-Richtlinie - Richtlinie für den lokalen kathodischen Korrosionsschutz (LKS) von unterirdischen Tankanlagen und Rohrleitungen aus metallischen Werkstoffen - Abbildungs- und Tabellenverzeichnis - Übersicht

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  • ... Abbildungs- und Tabellenverzeichnis TRbF 522 Abbildungen Bild 1. Zu TRbF 522 Nr. 4.11 Potentialmessungen Bild 2. Messung des spezifischen Bodenwiderstandes nach Wenner Bild 3. Tiefenmeßpunkt Bild 4. Meßprobe Tabellen Tafel 1. Potentialdifferenz Tafel 2. Spezifischer Bodenwiderstand Tafel 3. Homogenität des Erdbodens 1) DIN 30676: Die metallenleitende Verbindung ist eine niederohmige. elektrisch leitende Verbindung durch Elektronenleitung 2) z.B. aus Gründen des Explosionsschutzes 3) DIN 30676: E ... ...

Archivdatei - TRbF 512 - Richtlinie für den Bau von Abfüllsicherungen

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRbF 502 - Richtlinie/Bau- und Prüfgrundsätze für Leckanzeigegeräte für doppelwandige Rohrleitungen

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRbF 521 - KKS Richtlinie - Richtlinie für den kathodischen Korrosionsschutz (KKS) von unterirdischen Tankanlagen und Rohrleitungen aus metallischen Werkstoffen (2)

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  • ... TRbF 521 - Richtlinie für den kathodischen Korrosionsschutz (KKS) von unterirdischen Tankanlagen und Rohrleitungen aus metallischen Werkstoffen (KKS-Richtlinie) zurück 6.52 Anoden (1) Anoden sollen so beschaffen und bemessen sein, daß sie den erforderlichen Schutzstrom für die geplante Betriebszeit, mindestens jedoch für 25 Jahre, abgeben können. (2) Anoden sind möglichst in Tiefe der Tankachse bzw. Rohrleitungsachse oder tiefer einzubauen. (3) Zum kathodischen Schutz von Stahl im Erdreich mitte ... ...

Archivdatei - TRbF 501 - Richtlinie/Bau- und Prüfgrundsätze für Leckanzeigegeräte für Behälter (4)

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  • ... TRbF 501 - Richtlinie/Bau- und Prüfgrundsätze für Leckanzeigegeräte für Behälter (4) zurück . Einlagen aus unverstärkten PVC-weich-Bahnen  Anhang 1.1 zu TRbF 501 1 Baugrundsätze 1.1 Die Einlagen aus PVC-weich-Bahnen müssen frei von Blasen, Rissen, Poren und Inhomogenitäten sein. 1.2 Die Einlagen von PVC-weich-Bahnen müssen den Anforderungen von Tafel 1 bis 3 entsprechen. 2 Prüfgrundsätze 2.1 Prüfmuster (1) Zur Prüfung sind Bahnenabschnitte mit und ohne Fügenähte vorzulegen. Die Fügenähte dürf ... ...

Archivdatei - TRbF 502 - Richtlinie/Bau- und Prüfgrundsätze für Leckanzeigegeräte für doppelwandige Rohrleitungen - Abbildungs- und Tabellenverzeichnis (4) - Übersicht

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  • ... Tabellenverzeichnis TRbF 502 Tafel 1 Zu Nummer 7.2 Umfang und Häufigkeit der Fertigungsprüfung Anhang 2 Tafel 1 Zusammensetzung der Mineralsalzlösung Tafel 2 Zusammensetzung des Sabouraud-Maltose-Mediums Tafel 3 Prüfpilze ...

Archivdatei - TRbF 501 - Richtlinie/Bau- und Prüfgrundsätze für Leckanzeigegeräte für Behälter (3)

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  • ... TRbF 501 - Richtlinie/Bau- und Prüfgrundsätze für Leckanzeigegeräte für Behälter (3) zurück 5.2 Leckschutzauskleidungen 5.21 Flexible Einlagen 5.211 Werkstoffe (1) Die Eignung der Einlage als Teil der Leckschutzauskleidung ist durch ein Gutachten nachzuweisen. (2) Für die Prüfung der werkstoffspezifischen Eigenschaften gilt Anhang 1.1. 5.212 Maßhaltigkeit und Dichtheit der Einlagen (1) Die Einlage muß nach Fertigung auf Maßhaltigkeit und mit einem geeigneten Verfahren auf Dichtheit durch den Kon ... ...

Archivdatei - TRbF 501 - Richtlinie/Bau- und Prüfgrundsätze für Leckanzeigegeräte für Behälter (2)

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  • ... TRbF 501 - Richtlinie/Bau- und Prüfgrundsätze für Leckanzeigegeräte für Behälter (2) zurück 4.2 Leckschutzauskleidungen 4.21 Flexible Einlagen 4.211 Werkstoffe (1) Als Werkstoff für flexible Einlagen dienen unverstärkte oder verstärkte Bahnen aus Kunststoffen. Der Werkstoff muß so beschaffen sein, daß er den im Einsatz auftretenden mechanischen, thermischen und chemischen Beanspruchungen standhält und ausreichend beständig gegenüber Alterung ist. Die chemische Zusammensetzung des Werkstoffs der ... ...

Archivdatei - TRbF 503 - Richtlinie für die Überwachung der Montage von Leckanzeigegeräten (1)

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  • ... Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.Regelwerk Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten TRbF 503 - Richtlinie für die Überwachung der Montage von Leckanzeigegeräten Ausgabe Februar 1985 (BArbBl. 2/1985 S. 84; 5/1987 S. 48 aufgehoben) als Technische Regel aufgehoben (BArbBl. 6/2002 S. 62) - Beschaffenheitsanforderungen gelten bis Ablösung durch EU-Regelung weiter Nachfolgeregelung Geltungsbereich Diese Richtlini ... ...

Archivdatei - TRbF 511 - Richtlinie für den Bau von Grenzwertgebern (1)

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  • ... Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.Regelwerk Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten TRbF 511 - Richtlinie für den Bau von Grenzwertgebern Ausgabe Juni 1982 (BArbBl. 6/1982 S. 53; 12/1982 S. 53; 3/1986 S. 80 aufgehoben) als Technische Regel aufgehoben (BArbBl. 6/2002 S. 62) - Beschaffenheitsanforderungen gelten bis Ablösung durch EU-Regelung weiter Nachfolgeregelung Geltungsbereich Diese Richtlinie gilt für ... ...

Archivdatei - TRbF 501 - Richtlinie/Bau- und Prüfgrundsätze für Leckanzeigegeräte für Behälter

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRbF 502 - Richtlinie/Bau- und Prüfgrundsätze für Leckanzeigegeräte für doppelwandige Rohrleitungen (2)

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  • ... TRbF 502 - Richtlinie/Bau- und Prüfgrundsätze für Leckanzeigegeräte für doppelwandige Rohrleitungen (2) zurück 4.23 Leckanzeiger für Über- und Unterdrucksysteme 4.231 Allgemeine Anforderungen (1) Die im Überwachungsraum der doppelwandigen Rohrleitungen von den Leckanzeigern erzeugten Über- bzw. Unterdrücke sind so zu wählen, daß die zulässige Beanspruchung der Rohrleitungswandungen auch bei druckloser Rohrleitung nicht überschritten wird. (2) Die Anlageteile eines Leckanzeigers, die mit Druck be ... ...

Archivdatei - TRbF 512 - Richtlinie für den Bau von Abfüllsicherungen (1)

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  • ... Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.Regelwerk Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten TRbF 512 Richtlinie für den Bau von Abfüllsicherungen Ausgabe Juni 1982 (BArbBl. 6/1982 S. 60; 2/1985 S. 83; 3/1986 S. 80 aufgehoben) als Technische Regel aufgehoben (BArbBl. 6/2002 S. 62) - Beschaffenheitsanforderungen gelten bis Ablösung durch EU-Regelung weiter Nachfolgeregelung Geltungsbereich Diese Richtlinie gilt für den ... ...

Archivdatei - TRbF 501 - Richtlinie/Bau- und Prüfgrundsätze für Leckanzeigegeräte für Behälter (5)

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  • ... TRbF 501 - Richtlinie/Bau- und Prüfgrundsätze für Leckanzeigegeräte für Behälter (5) zurück Tafel 5. Fertigungsüberwachung Lfd. Nr. Werkstoff-Eigenschaften 1 allgemeine Beschaffenheit und Aussehen 2 Dicke 3 Dichte 4 Reißfestigkeit und Reißdehnung 5 Haftung der Schichten 6 Maßänderung nach Lagerung bei 80 °C 7 Falzen in der Kälte 3.3 Fertigungsüberwachung/Fremdüberwachung 3.31 Durchführung (1) Die Fertigungsüberwachung wird mindestens einmal jährlich nach DIN 18200 an aus der laufenden Fertigung ... ...

Archivdatei - TRbF 521 - KKS Richtlinie - Richtlinie für den kathodischen Korrosionsschutz (KKS) von unterirdischen Tankanlagen und Rohrleitungen aus metallischen Werkstoffen - Abbildungs- und Tabellenverzeichnis - Übersicht

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  • ... Abbildungs- und Tabellenverzeichnis TRbF 521 Abbildungen Bild 1. Zu TRbF 521 Nr. 4.11 und 5.11 Messung des spezifischen Bodenwiderstandes nach Wenner Bild 2. Zu TRbF 521 Nr. 4.21 und 5.21 Potentialmessungen Bild 3. Zu TRbF 521 Nr. 4.31 und 5.31 Ermittlung des Ausbreitungswiderstandes Tabellen Tafel 1.  Spezifischer Bodenwiderstand Tafel 2. Homogenität des Erdbodens Tafel 3. Potentialdifferenz Tafel 4. Ausbreitungswiderstand (Tankanlagen) Tafel 5. Ausbreitungswiderstand (Rohrleitungen) Fußnoten T ... ...

Archivdatei - TRbF 510 - Richtlinie/Bau- und Prüfgrundsätze für Überfüllsicherungen (1)

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  • ... Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.Regelwerk TRbF 510 - Richtlinie/Bau- und Prüfgrundsätze für Überfüllsicherungen Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten (TRbF) Ausgabe Februar 1985 (BArbBl. 2/1985 S. 85; 3/1988 S. 59; 5/1989 S. 69 aufgehoben) als Technische Regel aufgehoben (BArbBl. 6/2002 S. 62) Beschaffenheitsanforderungen gelten bis Ablösung durch EU-Regelung weiter Nachfolgeregelung Geltungsbereich/Einführun ... ...

Archivdatei - TRbF 522 - LKS-Richtlinie - Richtlinie für den lokalen kathodischen Korrosionsschutz (LKS) von unterirdischen Tankanlagen und Rohrleitungen aus metallischen Werkstoffen

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRbF 521 - KKS Richtlinie - Richtlinie für den kathodischen Korrosionsschutz (KKS) von unterirdischen Tankanlagen und Rohrleitungen aus metallischen Werkstoffen

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRbF 522 - LKS-Richtlinie - Richtlinie für den lokalen kathodischen Korrosionsschutz (LKS) von unterirdischen Tankanlagen und Rohrleitungen aus metallischen Werkstoffen (1)

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  • ... Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.Regelwerk Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten TRbF 522 - Richtlinie für den lokalen kathodischen Korrosionsschutz (LKS) von unterirdischen Tankanlagen und Rohrleitungen aus metallischen Werkstoffen (LKS-Richtlinie) Ausgabe März 1988 (BArbBl. 3/1988 S. 62 aufgehoben) als Technische Regel aufgehoben (BArbBl. 6/2002 S. 62) - Beschaffenheitsanforderungen gelten bis Ablösun ... ...

Archivdatei - TRbF 501 - Richtlinie/Bau- und Prüfgrundsätze für Leckanzeigegeräte für Behälter (1)

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  • ... Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.Regelwerk Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten TRbF 501 - Richtlinie/Bau- und Prüfgrundsätze für Leckanzeigegeräte für Behälter Ausgabe Dezember 1982 (BArbBl. 12/1982 S. 53; 3/1986 S. 80; 5/1989 S. 69 aufgehoben) als Technische Regel aufgehoben (BArbBl. 6/2002 S. 62)- Beschaffenheitsanforderungen gelten bis Ablösung durch EU-Regelung weiter Nachfolgeregelung Einführung/G ... ...

Archivdatei - TRbF 503 - Richtlinie für die Überwachung der Montage von Leckanzeigegeräten

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRbF 513 - Richtlinie für selbsttätig schließende Zapfventile (1)

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  • ... Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.Regelwerk Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten TRbF 513 - Richtlinie für selbsttätig schließende Zapfventile Ausgabe Februar 1985 (BArbBl. 2/1985 S. 83; 5/1989 S. 68 aufgehoben) als Technische Regel aufgehoben (BArbBl. 6/2002 S. 62) - Beschaffenheitsanforderungen gelten bis Ablösung durch EU-Regelung weiter Nachfolgeregelung Geltungsbereich Diese Richtlinie gilt für den ... ...

Archivdatei - TRbF 501 - Richtlinie/Bau- und Prüfgrundsätze für Leckanzeigegeräte für Behälter - Bild 2 (7) - Übersicht

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  • ... Bild 2. Zu Nummer 5.232 Versuchsanordnung für die Prüfung des Luftstromwiderstandes Prüfmuster Ausgangsdicke s1 in mm Restdicke bei 0,5 bar nach Belastung s2 in mm 1/2 Restdicke s2 s3 in mm Strömungswiderstand W 85 l/h Luft (Anordnung s. Skizze) in mbar ...

Archivdatei - TRbF 501 - Richtlinie/Bau- und Prüfgrundsätze für Leckanzeigegeräte für Behälter - Abbildungs- und Tabellenverzeichnis (8) - Übersicht

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  • ... Abbildungs- und Tabellenverzeichnis TRbF 501 Bild 1. Zu Nummer 4.332 und 4.334: Zulässige Volumenströme von Druckerzeugern Bild 2. Zu Nummer 5.232: Versuchsanordnung für die Prüfung des Luftstromwiderstandes Bild 3. Zu Nummer 5.24: Versuchsanordnung für die Prüfung der Schutzplatte Tafel 1. Zu Nummer 7.2 - Umfang und Häufigkeit der Fertigungsprüfung Tafel 2. Zu Nummer 7.3 - Umfang der Fertigungsüberwachung Anhang 1.1 Einlagen aus unverstärkten PVC-weich-Bahnen Bild 1 zu Nr. 2.41: Prüfzelle aus D ... ...

Archivdatei - TRbF 501 - Richtlinie/Bau- und Prüfgrundsätze für Leckanzeigegeräte für Behälter (6)

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  • ... TRbF 501 - Richtlinie/Bau- und Prüfgrundsätze für Leckanzeigegeräte für Behälter (6) zurück 4 Auswertung der Versuche 4.1 Prüfung nach dem Augenschein (1) Das Aussehen der getrockneten Probebleche wird zunächst nach dem Augenschein beurteilt. Es ist festzustellen, ob die Bleche metallisch blank und unverändert oder metallisch blank und gleichmäßig angeätzt oder mit einer gleichmäßigen Deckschicht behaftet erscheinen oder ob Stellen örtlicher (namentlich pustel- oder lochfraßartiger) Korrosion be ... ...

Archivdatei - TRbF Reihe 100 - Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten - Übersicht

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRbF Reihe 200 - Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten - Übersicht

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  • ... Siehe Titel ...

TRbF - Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten - TRbF 20, 30, 40, 50, 60 (1)

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  • ... Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten (TRbF) Bek. des BMA vom 15. Mai 2002 - IIIb3 - 35508 - (BArbBl. 6/2002 S. 62) Im Anschluss an die Bekanntmachung des BMA vom 1. Februar 2002 - IIIb3-35508 (BArbBl. Heft 3/2002 S. 72) gebe ich nachstehend bekannt: Änderungen, Ergänzungen und Aufhebungen von Technischen Regeln für brennbare Flüssigkeiten (TRbF), die d ... ...

Übergreifende Änderungen (1)

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Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten (TRbF) (1)

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  • ... Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten (TRbF) Vom 15. Juni 2000 (BArbBl. 7-8/2000 S. 45) Bek. des BMA vom 15. Juni 2000 - IIIc1 -35508 - Im Anschluss an die Bekanntmachung des BMA vom 1. November 1998 - IIIb4-35508 (BArbBl. Heft 12/1998 S. 73) gebe ich nachstehend die Änderung der Technischen Regel für brennbare Flüssigkeiten (TRbF) 40, 212 und 280 beka ... ...

Archivdatei - TRbF Reihe 500 - Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten - Übersicht

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRbF - Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRbF Reihe 600 - Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten - Übersicht

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRbF Reihe 400 - Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten - Übersicht

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  • ... Siehe Titel ...

Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten (TRbF) (1)

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  • ... Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten (TRbF) Vom 1. November 1998 (BArBbl. 12/1998 S. 73) Bek. des BMA vom 1. November 1998-111 b 4-35508 - Im Anschluß an die Bekanntmachung des BMA vom 1. August 1998 - IIIb 4-35508 - (BArbBl. 10/1998 S. 77) gebe ich nachstehend die Änderung der Technischen Regeln für brennbare Flüssigkeiten (TRbF) 280 bekannt,die der D ... ...

Archivdatei - TRbF - Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten - Übersicht

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  • ... Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten gültig bis 31.12.2012 vgl. Bauregelliste: 15 Bauprodukte für ortsfest verwendete Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen von wassergefährdeten Stoffen Reihe 000 Allgemeines, Aufbau und Anwendung der TRbF TRbF 003 Einstufung brennbarer Flüssigkeiten - Prüfverfahren aufgehoben TRbF 01 Allgemeines, Aufbau und Anwendung der TRbF TRbF 020 Läger TRbF 20 - Anhang E Sicherheitstechnische Anforderungen an ortsfeste Löschwasser-Rückhalteeinrichtungen in ... ...

Archivdatei - TRbF Reihe 300 - Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten - Übersicht

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRA 600 - Mühlenaufzüge 670 - 679 Türverschlüsse

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRA 600 - Mühlenaufzüge 640 - 649 Fahrkorb und Gegengewicht

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRA 600 - Mühlenaufzüge - Inhalt -

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    • ... Technische Regeln, TRA TRA 600 - Inhalt - Vorbemerkung Begriffsbestimmungen Hauptmerkmale 600 Fahrschacht, Triebwerksraum, Rollenraum 601 Schachtgrube und Schachtkopf 602 Schachtwände 604 Führungsschienen 605 Aufstellung des Triebwerkes 606 Rollenraum 607 Betretbare Räume unter der Fahrbahn des Fahrkorbes 608 Aufzugsfremde Einrichtungen 610 - 619 Schachtöffnungen 610 Schachzugänge 612 Schachtüren 614 Hinweise an den Schachtzugängen 620 - 629 Triebwerk 620 Allgemeines 621 Betriebsges ... ...

Archivdatei - TRA 600 - Mühlenaufzüge 650 - 659 Fangvorrichtungen, Geschwlndigkeitsbegrenzer, Puffer (8)

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  • ... TRA 600 - Mühlenaufzüge (6/8) zurück 650 - 659 Fangvorrichtungen, Geschwlndigkeitsbegrenzer, Puffer 650 Fangvorrichtungen 650.1 Fahrkörbe müssen eine Fangvorrichtung haben. 650.2 Fangvorrichtungen müssen durch einen Geschwindigkeitsbegrenzer eingerückt werden, wenn die Betriebsgeschwindigkeit des Aufzuges in der Abwärtsfahrt überschritten wird und dabei die Auslösegeschwindigkeit erreicht ist. Sie müssen den bis zur zulässigen Nutzlast beladenen Fahrkorb zum Stillstand bringen und an den Führung ... ...

Archivdatei - TRA 600 - Mühlenaufzüge 660 - 669 Elektrische Ausrüstung

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRA 600 - Mühlenaufzüge 650 - 659 Fangvorrichtungen, Geschwlndigkeitsbegrenzer, Puffer

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRA 600 - Mühlenaufzüge 620 - 629 Triebwerk

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRA 600 - Mühlenaufzüge 620 - 629 Triebwerk (3)

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  • ... TRA 600 - Mühlenaufzüge (3/8) zurück 620 - 629 Triebwerk 620 Allgemeines 620.1 Für jeden Aufzug muß mindestens ein eigenes Triebwerk vorhanden sein. 620.2 Es sind nur Treibscheibenantriebe zulässig. 621 Betriebsgeschwindigkeit 621.1 Die in der Beschreibung nach § 7 Abs. 2 AufzV (jetzt BetrSichV) angegebene Betriebsgeschwindigkeit darf bei allen Lastzuständen des Aufzuges bis zur zulässigen Tragfähigkeit nur bis zu 15 vom Hundert überschritten werden können. 621.2 Die Betriebsgeschwindigkeit darf ... ...

Archivdatei - TRA 600 - Mühlenaufzüge 640 - 649 Fahrkorb und Gegengewicht (7)

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  • ... TRA 600 - Mühlenaufzüge (5/8) zurück 640 - 649 Fahrkorb und Gegengewicht 640 Führungen 640.1 Fahrkorb und Gegengewicht müssen mit Gleit- oder Rollenführungen an den Führungsschienen geführt werden. 640.2 Bei Führungen aus nichttragfähigem Material müssen zusätzlich Notführungen vorhanden sein. 640.3 Ist Schmierung erforderlich, muß sie selbsttätig erfolgen. 641 Fahrkorbgröße und Tragfähigkeit 641.1 Die lichte Höhe des Fahrkorbes muß mindestens 2,0 m betragen. 641.2 Die Grundfläche des Fahrkorbes ... ...

Archivdatei - TRA 600 - Mühlenaufzüge 630 - 639 Tragmittel (4)

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  • ... TRA 600 - Mühlenaufzüge (4/8) zurück 630 - 639 Tragmittel 630 Allgemeines 630.1 Als Tragmittel dürfen nur Drahtseile verwendet sein. 631 Drahtseile 631.1 Es müssen mindestens 3 Seile als Tragmittel verwendet werden. 631.2 Der Seildurchmesser muß mindestens 6,5 mm betragen. 632 Seilberechnung 632.1 Die Einzeldrähte der als Tragmittel verwendeten Drahtseile müssen eine Nennfestigkeit von mindestens 130 kg/mm2 haben. Eine Nennfestigkeit über 180 kg/mm2 bleibt bei der Berechnung unberücksichtigt (si ... ...

Archivdatei - TRA 600 - Mühlenaufzüge 630 - 639 Tragmittel

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRA 600 - Mühlenaufzüge 610 - 619 Schachtöffnungen (2)

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  • ... TRA 600 - Mühlenaufzüge (2/8) zurück 610 - 619 Schachtöffnungen 610 Schachzugänge 610.1 Schachtzugänge müssen mit Schachttüren versehen sein. 610.2 Die lichte Höhe der Schachtzugänge muß mindestens 1,8 m betragen. 612 Schachtüren 612.1 Schachttüren dürfen nicht in die Fahrbahn ragen können. 612.2 Schachttüren müssen den Nummern 602.2 oder 602.3 entsprechen. 612.3 Schachttüren müssen so beschaffen sein, daß die Türsperrung auch bei abgenutzten Scharnieren und Führungen nicht versagt, Die Türen mü ... ...

Archivdatei - TRA 600 - Mühlenaufzüge 600 - 609 Fahrschacht, Triebwerksraum, Rollenraum

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRA 600 - Mühlenaufzüge 610 - 619 Schachtöffnungen

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRA 600 - Mühlenaufzüge 600 - 609 Fahrschacht, Triebwerksraum, Rollenraum (1)

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  • ... Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.Regelwerk Technische Regeln, TRA Technische Regeln für Aufzügen TRA 600 - Mühlenaufzüge Ausgabe Mai 1992 (BArbBl. 5/1992 S. 73; 12/1995 S. 49; GMBl. 28.01.2011 S. 161 aufgehoben) Zur Neuregelung: "TRBS - Technische Regeln für Betriebssicherheit" (9. GPSGV - 2006/42/EG) Vorbemerkung Die TRA 200 und folgende sind so aufgebaut, daß sich die Nummern mit gleicher Zehner- und Einer ... ...

Archivdatei - TRA 600 - Mühlenaufzüge 660 - 669 Elektrische Ausrüstung (9)

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  • ... TRA 600 - Mühlenaufzüge (7/8) zurück 660 - 669 Elektrische Ausrüstung 660 Allgemeines 660.1 Allgemeine Anforderungen 660.11 Für die elektrische Ausrüstung sind die als VDE-Bestimmungen gekennzeichneten Normen anzuwenden, soweit in den TRA nichts anderes bestimmt ist. 660.12 Im Triebwerksraum oder beim Triebwerk müssen die Stromlaufpläne der Anlage vorhanden sein, aus denen ersichtlich ist, wie die in den TRA gestellten schaltungstechnischen Anforderungen erfüllt sind. 660.13 Steuerspannungen dür ... ...

Archivdatei - TRA 600 - Mühlenaufzüge 670 - 679 Türverschlüsse (10)

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  • ... TRA 600 - Mühlenaufzüge (8/8) zurück 670 - 679 Türverschlüsse 670 Allgemeine Anforderungen 670.1 Der Aufzug darf erst anfahren können, wenn alle Schachttüren geschlossen und gesperrt sind. Türverschlüsse müssen mit einer elektrischen Sicherheitseinrichtung nach Nummer 661.1 Ziffer 1 ausgerüstet sein. 670.2 Schachttüren dürfen nur geöffnet werden können, wenn. das Triebwerk abgeschaltet ist und der Höhenunterschied zwischen dem Fahrkorbfußboden und der Flurhöhe der Haltestelle höchstens 0,25 m (z ... ...

Archivdatei - TRA 400 - Kleingüteraufzüge 470 - 479 Türverschlüsse

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRA 400 - Kleingüteraufzüge 440 - 449 Fahrkorb, Gegengewicht

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRA 400 - Kleingüteraufzüge - Inhalt -

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    • ... Technische Regeln, TRA TRA 400 - Inhalt - Vorbemerkung Begriffsbestimmungen Hauptmerkmale 400 - 409 Fahrschacht, Triebwerksraum, Rollenraum 401 Schachtgrube und Schachtkopf 402 Schachtwände 403 Lichtöffnungen und Verglasungen 404 Führungsschienen 405 Triebwerksraum 406 Rollenraum 407 Betretbare Räume unter der Fahrbahn des Fahrkorbes oder des Gegengewichtes 408 Aufzugsfremde Einrichtungen 409 Sonderausführungen 410 - 419 Schachtöffnungen 410 Schachtzugänge 412 Schachttüren 413 Schau ... ...

Archivdatei - TRA 400 - Kleingüteraufzüge 450 - 459 Fangvorrichtungen, Rohrbruchsicherungen, Geschwindigkeitsbegrenzer, Puffer (6)

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  • ... TRA 400 Kleingüteraufzüge (6/8) zurück 450 - 459 Fangvorrichtungen, Rohrbruchsicherungen, Geschwindigkeitsbegrenzer, Puffer 450 Fangvorrichtungen 450.1 Ist nach Nummer 407.1 Ziff. 3 oder Nummer 407.2 eine Fangvorrichtung erforderlich, gelten die Nummern 450.2 bis 452. 450.2 (1) Fangvorrichtungen müssen durch einen Geschwindigkeitsbegrenzer eingerückt werden, wenn in der Abwärtsfahrt die Auslösegeschwindigkeit erreicht ist. Sie müssen den mit Nutzlast beladenen Fahrkorb zum Stillstand bringen und ... ...

Archivdatei - TRA 400 - Kleingüteraufzüge 460 - 469 Elektrische Ausrüstung

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRA 400 - Kleingüteraufzüge 450 - 459 Fangvorrichtungen, Rohrbruchsicherungen, Geschwindigkeitsbegrenzer, Puffer

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRA 400 - Kleingüteraufzüge 420 - 429 Triebwerk

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRA 400 - Kleingüteraufzüge 420 - 429 Triebwerk (3)

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  • ... TRA 400 Kleingüteraufzüge (3/8) zurück 420 - 429 Triebwerk 420 Allgemeines 420.1 Für jeden Aufzug muß mindestens ein eigenes Triebwerk vorhanden sein. 421 Betriebsgeschwindigkeit 421.1 Die in der Beschreibung nach § 7 Abs. 2 AufzV (jetzt BetrSichV) angegebene Betriebsgeschwindigkeit darf bei allen Lastzuständen des Aufzuges bis zur zulässigen Tragfähigkeit nur bis 15 vom Hundert überschritten werden können. 421.2 Die Betriebsgeschwindigkeit der Aufzüge mit Seiltrommeln und der Aufzüge, bei denen ... ...

Archivdatei - TRA 400 - Kleingüteraufzüge 440 - 449 Fahrkorb, Gegengewicht (5)

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  • ... TRA 400 Kleingüteraufzüge (5/8) zurück 440 - 449 Fahrkorb, Gegengewicht 440 Allgemeines 440.1 Fahrkorb und Gegengewicht müssen mit Gleit- oder Rollenführungen an Führungsschienen geführt sein. 440.3 Sofern Schmierung der Führungen erforderlich ist, muß sie selbsttätig erfolgen. 441 Fahrkorbgröße und Tragfähigkeit 441.1 (1) Die Grundfläche des Fahrkorbes darf höchstens 1,0 m2 betragen. (2) Die Fahrkorbtiefe darf höchstens 1,0 m betragen. 441.2 Die lichte Höhe des Fahrkorbes darf 1,2 m nur übersch ... ...

Archivdatei - TRA 400 - Kleingüteraufzüge 430 - 439 Tragmittel (4)

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  • ... TRA 400 Kleingüteraufzüge (4/8) zurück 430 - 439 Tragmittel 430 Allgemeines 430.1 (1) Als Tragmittel dürfen nur Drahtseile, Ketten, Kolben, Spindeln oder Zahnstangen verwendet sein. (2) Bei Verwendung von Drahtseilen oder mehr als einer Kette als Tragmittel müssen Einrichtungen vorhanden sein, die eine gleichmäßige Beanspruchung der Tragmittel bewirken. Auf diese Einrichtungen kann verzichtet werden, wenn bei Aufzügen mit zwei Tragmitteln diese an den gegenüberliegenden Seiten des Fahrkorbes bef ... ...

Archivdatei - TRA 400 - Kleingüteraufzüge 430 - 439 Tragmittel

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRA 400 - Kleingüteraufzüge 410 - 419 Schachtöffnungen (2)

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  • ... TRA 400 Kleingüteraufzüge (2/8) zurück 410 - 419 Schachtöffnungen 410 Schachtzugänge 410.1 Schachtzugänge müssen mit Schachttüren versehen sein. 410.2 (1) Die lichte Höhe der Schachtzugänge darf die lichte Höhe des Fahrkorbes um nicht mehr als 5 cm überschreiten. (2) Abweichend von Absatz 1 darf das dort genannte Maß überschritten werden, sofern an der Vorderkante der Fahrkorbdecke eine feste Wand angebracht ist, die den Höhenunterschied ausfüllt. 412 Schachttüren 412.1 (1) Schachttüren dürfen n ... ...

Archivdatei - TRA 400 - Kleingüteraufzüge 400 - 409 Fahrschacht, Triebwerksraum, Rollenraum

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRA 400 - Kleingüteraufzüge 410 - 419 Schachtöffnungen

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRA 400 - Kleingüteraufzüge 400 - 409 Fahrschacht, Triebwerksraum, Rollenraum (1)

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  • ... Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.Regelwerk Technische Regeln, TRA Technische Regeln für Aufzüge TRA 400 - Kleingüteraufzüge Ausgabe Mai 1992 (BArbBl. 5/1992 S. 62; 5/1994 S. 63; 12/1995 S. 49; GMBl. 28.01.2011 S. 161 aufgehoben) Zur Neuregelung: "TRBS - Technische Regeln für Betriebssicherheit" (DIN EN 81-3) Vorbemerkung Die TRA 200 und folgende sind so aufgebaut, daß sich die Nummern mit gleicher Zehner- un ... ...

Archivdatei - TRA 400 - Kleingüteraufzüge 460 - 469 Elektrische Ausrüstung (7)

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  • ... TRA 400 Kleingüteraufzüge (7/8) zurück 460 - 469 Elektrische Ausrüstung 460 Allgemeines 460.1 Allgemeine Anforderungen 460.11 Fürdie elektrische Ausrüstung sind die als VDE Bestimmungen gekennzeichneten Normen anzuwenden, soweit in den TRA nichts anderes bestimmt ist. 460.12 Im Triebwerksraum müssen die Stromlaufpläne der Anlage vorhanden sein, aus denen ersichtlich ist, wie die in den RA gestellten schaltungstechnischen Anforderungen erfüllt 460.13 Steuerspannungen dürfen 250 Volt, Spannungen f ... ...

Archivdatei - TRA 400 - Kleingüteraufzüge 470 - 479 Türverschlüsse (8)

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  • ... TRA 400 Kleingüteraufzüge (7/8) zurück 470 - 479 Türverschlüsse 470 Allgemeine Anforderungen 470.1 (1) Aufzüge, bei denen die Betriebsgeschwindigkeit größer als 0,85 m/s ist, oder Schachtzugänge eine lichte Höhe von mehr als 1,2 m haben, oder Brüstungen von Schachtzugängen niedriger als 0,4 m sind, dürfen erst anfahren können, wenn alle Schachttüren geschlossen und gesperrt sind. (2) Aufzüge, bei denen die Betriebsgeschwindigkeit höchstens 0,85 m/s beträgt und Schachtzugänge eine lichte Höhe von ... ...

Archivdatei - TRA 300 - Vereinfachte Güteraufzüge, Behälteraufzüge, Unterfluraufzüge 370 - 379 Türverschlüsse

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRA 300 - Vereinfachte Güteraufzüge, Behälteraufzüge, Unterfluraufzüge 340 - 349 Fahrkorb, Gegengewicht

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - TRA 300 - Vereinfachte Güteraufzüge, Behälteraufzüge, Unterfluraufzüge - Inhalt -

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    • ... Technische Regeln, TRA TRA 300 - Inhalt - Vorbemerkung Begriffsbestimmungen Hauptmerkmale 301 Schachtgrube und Schachtkopf 302 Schachtwände 303 Lichtöffnungen und Verglasungen 304 Führungsschienen 305 Aufstellung der Triebwerke 306 Rollenraum 307 Betretbare Räume unter der Fahrbahn des Fahrkorbes 308 Aufzugsfremde Einrichtungen 309 Sonderausführungen 310 - 319 Schachtöffnungen, Förderhöhe 310 Schachtzugänge 312 Schachttüren 313 Schauöffnungen in Schachttüren 314 Hinweise an Schacht ... ...

Archivdatei - TRA 300 - Vereinfachte Güteraufzüge, Behälteraufzüge, Unterfluraufzüge 350 - 359 Fangvorrichtungen, Rohrbruchsicherungen, Geschwindigkeitsbegrenzer, Anschläge, Aufsetzvorrichtungen (6)

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  • ... zurück 350 - 359 Fangvorrichtungen, Rohrbruchsicherungen, Geschwindigkeitsbegrenzer, Anschläge, Aufsetzvorrichtungen 350 Fangvorrichtungen, Aufsetzvorrichtungen 350.1 (1) Betretbare Fahrkörbe, die nicht durch Stützketten oder unmittelbar durch Kolben getragen werden, müssen eine Fangvorrichtung oder Aufsetzvorrichtung haben. (2) Auf die Nummern 350.9 und 351.4 wird hingewiesen. 350.2 (1) Fangvorrichtungen müssen bei Bruch eines oder aller Tragmittel oder durch einen Geschwindigkeitsbegrenzer ein ... ...

Archivdatei - TRA 300 - Vereinfachte Güteraufzüge, Behälteraufzüge, Unterfluraufzüge 360 - 369 Elektrische Ausrüstung

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Archivdatei - TRA 300 - Vereinfachte Güteraufzüge, Behälteraufzüge, Unterfluraufzüge 350 - 359 Fangvorrichtungen, Rohrbruchsicherungen, Geschwindigkeitsbegrenzer, Anschläge, Aufsetzvorrichtungen

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Archivdatei - TRA 300 - Vereinfachte Güteraufzüge, Behälteraufzüge, Unterfluraufzüge 320 - 329 Triebwerk

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Archivdatei - TRA 300 - Vereinfachte Güteraufzüge, Behälteraufzüge, Unterfluraufzüge 320 - 329 Triebwerk (3)

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  • ... zurück 320 - 329 Triebwerk 320 Allgemeines 320.1 Für jeden Aufzug muß mindestens ein eigenes Triebwerk vorhanden sein. 321 Betriebsgeschwindigkeit 321.1 Die in der Beschreibung nach § 7 Abs. 2 AufzV (jetzt BetrSichV) angegebene Betriebsgeschwindigkeit darf bei allen Lastzuständen des Aufzugs bis zur zulässigen Tragfähigkeit nur bis 15 vom Hunden überschritten werden können. 321.2 Die Betriebsgeschwindigkeit darf höchstens 0,3 m/s betragen. 322 Treibscheiben 322.1 Treibscheiben sind unzulässig. 3 ... ...

Archivdatei - TRA 300 - Vereinfachte Güteraufzüge, Behälteraufzüge, Unterfluraufzüge 340 - 349 Fahrkorb, Gegengewicht (5)

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  • ... zurück 340 - 349 Fahrkorb, Gegengewicht 340 Allgemeines 340.1 (1) Bei Behälteraufzügen darf der Fahrkorb als Plattform ausgeführt sein. Der Fahrkorb muß mit Gleit- oder Rollenführungen an Führungsschienen geführt sein. 340.2 Bei Führungen aus nichttragfähigem Werkstoff müssen zusätzlich Notführungen vorhanden sein. 340.3 Sofern Schmierung der Führungen erforderlich ist, muß sie selbsttätig erfolgen. B 340.4 Bei Behälteraufzügen müssen am Fahrkorb Einrichtungen vorhanden sein, mit denen die vorge ... ...

Archivdatei - TRA 300 - Vereinfachte Güteraufzüge, Behälteraufzüge, Unterfluraufzüge 330 - 339 Tragmittel (4)

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  • ... zurück 330 - 339 Tragmittel 330 Allgemeines 330.1 (1) Als Tragmittel dürfen nur Drahtseile, Ketten, Kolben, Spindeln oder Zahnstangen verwendet sein. Auf Nummer 334.3 wird hingewiesen. (2) Bei Verwendung von Drahtseilen oder Ketten als Tragmittel müssen Einrichtungen vorhanden sein, die eine gleichmäßige Beanspruchung der Tragmittel bewirken. (3) Werden für die Einrichtung nach Absatz 2 Federn verwendet, müssen diese auf Druck beansprucht werden. Die Endbefestigungen der Tragmittel müssen nachge ... ...

Archivdatei - TRA 300 - Vereinfachte Güteraufzüge, Behälteraufzüge, Unterfluraufzüge 330 - 339 Tragmittel

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Archivdatei - TRA 300 - Vereinfachte Güteraufzüge, Behälteraufzüge, Unterfluraufzüge 310 - 319 Schachtöffnungen, Förderhöhe (2)

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  • ... zurück 310 - 319 Schachtöffnungen, Förderhöhe 310 Schachtzugänge 310.1 Schachtzugänge müssen mit Schachttüren versehen sein. 310.2 (1) Die lichte Höhe der Schachtzugänge von Vereinfachten Güteraufzügen muß bei betretbaren Fahrkörben mindestens 1,8 m darf bei nicht betretbaren Fahrkörben höchstens 1,2 m betragen. (2) Die lichte Breite des Schachtzuganges darf die lichte Breite des Fahrkorbes um nicht mehr als 5 cm überschreiten. (3) Die lichte Höhe von Schachtzugängen von Behälteraufzügen muß min ... ...

Archivdatei - TRA 300 - Vereinfachte Güteraufzüge, Behälteraufzüge, Unterfluraufzüge 300 - 309 Fahrschacht, Aufstellung des Triebwerkes, Rollenraum

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Archivdatei - TRA 300 - Vereinfachte Güteraufzüge, Behälteraufzüge, Unterfluraufzüge 310 - 319 Schachtöffnungen, Förderhöhe

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Archivdatei - TRA 300 - Vereinfachte Güteraufzüge, Behälteraufzüge, Unterfluraufzüge 300 - 309 Fahrschacht, Aufstellung des Triebwerkes, Rollenraum (1)

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  • ... Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.Regelwerk Technische Regeln, TRA Technische Regeln für Aufzüge TRA 300 - Vereinfachte Güteraufzüge, Behälteraufzüge, Unterfluraufzüge Ausgabe Mai 1992 (BArbBl. 5/1992 S. 49; 12/1995 S. 49; GMBl. 28.01.2011 S. 161 aufgehoben) Zur Neuregelung: "TRBS - Technische Regeln für Betriebssicherheit" (DIN EN 81-31) 300 - 309 Fahrschacht, Aufstellung des Triebwerkes, Rollenraum Vorbemer ... ...

Archivdatei - TRA 300 - Vereinfachte Güteraufzüge, Behälteraufzüge, Unterfluraufzüge 360 - 369 Elektrische Ausrüstung (7)

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  • ... zurück 360 - 369 Elektrische Ausrüstung 360 Allgemeines 360.1 Allgemeine Anforderungen 360.11 Für die elektrische Ausrüstung sind die als VDE-Bestimmungen gekennzeichneten Normen anzuwenden, soweit in den TRA nichts anderes bestimmt ist. 360.12 Im Triebwerksraum oder beim Triebwerk müssen die Stromlaufpläne der Anlage vorhanden sein, aus denen ersichtlich ist, wie die in den TRA gestellten schaltungstechnischen Anforderungen erfüllt sind. 360.13 Steuerspannungen dürfen 250 Volt, Spannungen für A ... ...

Archivdatei - TRA 300 - Vereinfachte Güteraufzüge, Behälteraufzüge, Unterfluraufzüge - Fußnoten

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  • ... Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.Regelwerk Technische Regeln, TRA Fußnoten TRA 300 1)Siehe DIN 19361 - Verglasungsarbeiten 2) Z.B. Sammel-, Lager-, Roh-, Ersatzteil-, Sortiment-, Müllbehälter ...
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