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Regelwerk, Bau, Hamburg

BPD 2020-5 - Zu prüfende Rechtsbereiche im Baugenehmigungsverfahren mit Konzentrationswirkung nach § 62 HBauO
- Hamburg -

Vom 2. Oktober 2020
(BPD vom 12.10.2020; 02.12.2021 aufgehoben)



Zur aktuellen Fassung

Archiv: 2017-2, 2018-4, 2019-4, 2020-2

1. Gegenstand des Bauprüfdienstes

Im Baugenehmigungsverfahren mit Konzentrationswirkung werden alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften geprüft, die für die Genehmigung eines Vorhabens beachtlich sind ( §§ 62, 72 Hamburgische Bauordnung - HBauO). Der Bauprüfdienst (BPD) hat das Ziel, die betroffenen Rechtsbereiche aufzuzeigen und die jeweils zuständigen Behörden und Stellen zu benennen, die von der Bauaufsichtsbehörde am Verfahren zur Abgabe einer Stellungnahme gegebenenfalls zu beteiligen sind ( § 70 Abs. 5 HBauO).

Als Service für die Bauaufsichtsbehörden werden in den Rechtsbereichen "Städtebaurecht/Bauplanungsrecht" und "Bauordnungsrecht", für die sie überwiegend selber zuständig sind, sachverständige Stellen aufgelistet, die sie zur Lösung von Fachfragen hinzuziehen können oder müssen.

Der Bauprüfdienst 2020-2 ist nicht mehr anzuwenden.

Das Baugenehmigungsverfahren mit Konzentrationswirkung, insbesondere die Zusammenarbeit der Bauaufsichtsbehörde mit den zu beteiligenden Behörden und Stellen, wird in dem BPD Baugenehmigungsverfahren mit Konzentrationswirkung nach § 62 HBauO erläutert  1.

2. Berücksichtigte Änderungen

Die Neufassung des BPD berücksichtigt in der Anlage 1 im Wesentlichen folgende Änderungen:

3. Rechtsgrundlagen

4. Begriffe

4.1. Bauaufsichtsbehörden

Die Bauaufsichtsbehörden 2 führen das Baugenehmigungsverfahren mit Konzentrationswirkung durch. Zuständig sind die Bezirksämter (Zentren für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt, Fachbereich Bauprüfung). Abweichend hiervon werden die Aufgaben im Hafennutzungsgebiet von der Hamburg Port Authority (HPA) und im Bereich der Kehrwiederspitze, Speicherstadt, HafenCity und den Vorbehaltsgebieten (z.B. Mitte Altona) von der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Bauordnung und Hochbau (BSW/ABH) wahrgenommen.

4.2. Fachrechtsdienststellen

Fachrechtsdienststellen sind Behörden und Stellen, die in der Regel aufgrund von Zuständigkeitsanordnungen des Senats die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Anforderungen überwachen, die bei der Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Anlagen zu berücksichtigen sind.

4.3. Sachverständige Stellen

Sachverständige Stellen sind Behörden und Stellen, die fachlichen Sachverstand in Rechtsbereichen besitzen, für die andere zuständig sind.

5. Erläuterungen zu den Anlagen

5.1. Anlage 1 - Zu prüfende Rechtsbereiche

Im Baugenehmigungsverfahren mit Konzentrationswirkung sind von der Bauaufsichtsbehörde neben den Rechtsvorschriften, für deren Einhaltung sie selber zuständig sind, Anforderungen aus anderen Rechtsbereichen zu berücksichtigen, für die sich andere Fachrechtsdienststellen verantwortlich zeichnen ( §§ 62, 70 Abs. 5 HBauO). Die Anlage 1 listet die Rechtsbereiche, Rechtsvorschriften und zuständigen Fachrechtsdienststellen auf (ohne Anspruch auf Vollständigkeit), deren Anforderungen in Abhängigkeit vom Einzelfall zu berücksichtigen sind.

5.1.1. Spalte 2 - Rechtsvorschrift

Rechtsvorschriften werden als Abkürzungen wiedergegeben, um das Lesen der Tabelle zu erleichtern. Sie werden in Anführungszeichen gesetzt, wenn der Gesetzgeber eine Abkürzung selber nicht vorgesehen hat. Die Abkürzungen in der Spalte 2 sind mit einem Link auf das Gesetz bzw. die Verordnung im Internet versehen.

5.1.2. Spalte 3 - Sachverhalt

Die Spalte 3 listet stichwortartig rechtliche Sachverhalte auf, die die Beteiligung einer Fachrechtsdienststelle auslösen können. Die Aufzählung ist nicht abschließend.

5.1.3. Spalte 4 - Behördliche Entscheidung

Die Baugenehmigung schließt die im Fachrecht geregelten behördlichen Entscheidungen ein; sie sind in der Baugenehmigung zu benennen ( §§ 62, 72 Abs. 2 HBauO). Welche das sein können, ist der 4. Spalte der Anlage 1 zu entnehmen.

In Klammern aufgeführte Begriffe stellen verwaltungsinterne Mitbestimmungspflichten dar oder kennzeichnen Vorschriften, die eine Anzeige- oder Mitteilungspflicht vorsehen. Sie sind keine behördlichen Entscheidungen im Sinne von § 72 Abs. 2 HBauO und in der Baugenehmigung nicht zu benennen.

5.1.4. Spalte 5 - Fachrechtsdienststellen

Die Spalte 5 führt die Fachrechtsdienststellen auf, die im Baugenehmigungsverfahren mit Konzentrationswirkung gegebenenfalls zu beteiligen sind ( § 70 Abs. 5 HBauO).

In den Rechtsbereichen des Bauordnungs- und Bauplanungsrechts werden als Fachrechtsdienststellen, soweit zuständig, nur die bezirklichen Bauaufsichtsbehörden (Bezirksamt/WBZ 2) benannt, auch wenn aufgrund der Lage eines Vorhabens die BSW oder HPa zuständig sein sollten. Die Wahl dieser lediglich bezirklichen Bezeichnung schließt deshalb gegebenenfalls die Bauaufsichtsbehörden der BSW oder HPa in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich ein. Die Anlage 1 hat aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht das Ziel, nach räumlicher Zuständigkeit der verschiedenen Bauaufsichtsbehörden weiter zu differenzieren.

5.1.5. Spalte 6 - Sachverständige Stellen

Die Bauaufsichtsbehörde bedient sich zur Lösung von fachlichen Fragestellungen in Rechtsbereichen, für die sie selber zuständig sind (insbesondere im Bauordnungs- und Bauplanungsrecht), sachverständiger Stellen, z.B.

In der Anlage 1 Spalte 6 werden diese sachverständigen Stellen benannt. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Nennung und Reihenfolge sind kein Indiz für Priorität oder Häufigkeit der Beteiligung. Zu prüfende Rechtsvorschriften werden nur aufgelistet, wenn eine sachverständige Stelle zur Verfügung steht.

Ob eine sachverständige Stelle beteiligt werden kann (z.B. auf dem Wege der Amtshilfe nach § 4 des Hamburgischen Verwaltungsverfahrensgesetzes) oder zwingend zu beteiligen ist (z.B. weil deren Aufgabenbereich durch das Vorhaben nach § 70 Abs. 5 HBauO berührt wird 3 bzw. eine verpflichtende Senatsdrucksache es erfordert 4), ist im Einzelfall zu bewerten.

Sachverständige Stellen außerhalb der Zuständigkeitsbereiche der Bauaufsichtsbehörden bleiben unberücksichtigt. Die Abbildung sachverständiger Stellen im komplexen Fachrecht unter Berücksichtigung deren jeweils spezifischer Abstimmungsprozesse zur Entscheidungsfindung ist nicht Ziel dieses BPD.

5.2. Anlage 2 - Abkürzung der Behörden und Stellen

Die in der Anlage 1 benutzen Leitzeichen der Behörden und Stellen werden in der Anlage 2 erläutert.

Es wird die amtliche Bezeichnung der zuständigen Fachrechtsdienststellen verwendet. Sie kann von der im Postaustausch-Verteiler (FHH) benutzten Bezeichnung abweichen. So erfolgt z.B. die Verteilung der Post an das Archäologische Museum Hamburg (AMH) über das Bezirksamt Harburg (H/AMH).

6. Zu prüfende Rechtsbereiche in anderen bauaufsichtlichen Verfahren

Die Beteiligungspflicht der Bauaufsichtsbehörde zur Einholung von Stellungnahmen anderer Behörden und Stellen ( § 70 Abs. 5 HBauO) gilt auch im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach § 61 HBauO, wenn deren Aufgabenbereich zum Prüfungsumfang gehört. Sie gilt auch im Vorbescheidsverfahren nach § 63 HBauO, wenn Belange anderer Behörden und Stellen Bestandteil der zu beantwortenden Fragen sind. In diesen Fällen ist die Anlage 1 sinngemäß anzuwenden.

7. Hinweis zum Arbeitskreis Gewerbebau

Die Beteiligung des Arbeitskreises Gewerbebau 5 bleibt in der Anlage 1 unberücksichtigt, weil seine Empfehlungen keine zu prüfenden öffentlich-rechtlichen Anforderungen sind und er nur auf Veranlassung des Antragstellers tätig wird.

8. Fortschreibung der Anlagen

Die Fortschreibung der Anlagen erfolgt durch BSW/ABH 2. Die Bauaufsichtsbehörden, Fachrechtsdienststellen und sachverständigen Stellen werden um Mitteilung gebeten, wenn sich Aufgaben, Zuständigkeiten oder Dienststellenbezeichnungen ändern. Mitteilungen können an folgende E-Mail-Adresse gesendet werden:

oberstebauaufsichtabh2@bsw.hamburg.de

.

Zu prüfenden Rechtsbereiche Anlage 1


Rechtsbereich Rechtsvorschrift Sachverhalt Baugenehmigung schließt behördliche Entscheidung ein ... 6 Fachrechts-
dienststelle
Sachverständige
Stelle
Städtebaurecht/
Bauplanungsrecht
§ 11 BauGB Einhaltung städtebaulicher Verträge (mittelbar von Bedeutung) bei
- Bezirksplänen Bezirksamt / SL
- Senatsplänen BSW / LP
§ 14 Abs. 2 BauGB Vorhaben im Geltungsbereich einer Veränderungssperre bei Ausnahme von der Veränderungssperre
- Bezirksplänen Bezirksamt / WBZ 2 Bezirksamt / SL
- Senatsplänen Bezirksamt / WBZ 2 BSW / LP
§ 15 BauGB Zurückstellung von Baugesuchen bei
- Bezirksplänen Bezirksamt / WBZ 2 Bezirksamt / SL
- Senatsplänen Bezirksamt / WBZ 2 BSW / LP
§§ 30 ff. BauGB i.V.m. BauNVO, BPVO Zulässigkeit von Vorhaben Bezirksamt / WBZ 2 Bezirksamt / SL
BSW / LP
BSW / LP / A
BSW / ABH 2
BUKEa / N 1
- Gesicherte Erschließung bei ...
-- Hauptverkehrsstraßen, Senatsplänen und Vorbehaltsgebieten Bezirksamt / WBZ 2 BWM / VE 3
-- Gesicherte Erschließung bei allen anderen Straßen Bezirksamt / WBZ 2 Bezirksamt / MR
- Großflächigen Einzelhandelseinrichtungen mit mehr als 1.200 m2 BGF und unter 1.200 m2 BGF, wenn mit nicht unwesentlichen landesplanerischen und städtebaulichen Auswirkungen zu rechnen ist (Bauprüfdienst 8/1997 großflächiger Einzelhandel) Bezirksamt / WBZ 2 Bezirksamt / SL
BSW / LP
- Vorhaben mit schutzwürdigen Nutzungen innerhalb des angemessenen Sicherheitsabstandes eines Betriebsbereichs nach § 3 Absatz 5a des BImSchG (i. V. m. § 15 BauNVO) 7 Bezirksamt / WBZ 2 BUKEa / I 1
BSW / ABH 2 (Störfall-Bauko)
- Vorhaben, die im Nahbereich von Bahnanlagen unzumutbaren Belästigungen oder Störungen, z.B. durch Erschütterungen, ausgesetzt sein können ( § 15 Abs. 1 S. 2 BauNVO) 8 Bezirksamt / WBZ 2 DB Imm, Hochbahn, AKN, HPA, KieswerkG,
§ 31 BauGB Befreiungen ( § 31 Abs. 2 BauGB)
- Befreiungen vom Bebauungsplan 9 Bezirksamt / WBZ 2 Bezirksamt / SL, betroffene Behörden und Träger öffentlicher Belange,
BSW / LP
- Überbauung festgesetzter Leitungsrechte Bezirksamt / WBZ 2 Leitungsunternehmen
- Befreiung von Lärmfestsetzungen des Bebauungsplans Bezirksamt / WBZ 2 BSW / LP
- Befreiungen für großflächigen Einzelhandel
( § 11 BauNVO, Zentrenkonzept, Zentrenschädigung)
Bezirksamt / WBZ 2 Bezirksamt / SL
BSW / LP
- Informationspflicht gegenüber OD, WoK und BWM 10 bei planungsrechtlichen Entscheidungen 11. Bezirksamt / WBZ 2 BSW / LP / A
BVM / VE 3
§ 33 BauGB Vorweggenehmigung von Vorhaben bei
- Bezirksplänen Bezirksamt / WBZ 2 Bezirksamt / SL
- Senatsplänen und Bezirksplänen mit Flächennutzungsplanänderung Bezirksamt / WBZ 2 BSW / LP
BUKEa / N 1
§ 34 BauGB Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile Bezirksamt / WBZ 2 Bezirksamt / SL bzw. MR, BSW / LP / A
BSW / LP
- Vorhaben mit schutzwürdigen Nutzungen innerhalb des angemessenen Sicherheitsabstandes eines Betriebsbereichs nach § 3 Absatz 5a des BImSchG 12 BUKEa / I 1

BSW / ABH 2 (Störfall-Bauko)

- Vorhaben, deren gesunde Wohn- oder Arbeitsverhältnisse im Nahbereich von Bahnanlagen, von denen Belästigungen oder Störungen, z.B. durch Erschütterungen, ausgehen können, gewahrt bleiben müssen. 13 DB Imm, Hochbahn, AKN, HPA/RI, KieswerkG,
Herstellung des Benehmens nach § 18 Abs. 3 S. 1 BnatSchG 14 Bezirksamt / WBZ, SL oder MR
§ 35 BauGB Außenbereich
- zur Frage ob ein landwirtschaftlicher Betrieb privilegiert ist ( § 35 Abs. 1 BauGB) Bezirksamt / WBZ 2 BUKEa / A
- Beteiligung der einzelnen Stellen, die jeweils für die in § 35 Abs. 3 BauGB genannten Bereiche zuständig sind, insbesondere Bezirksamt / WBZ 2 Bezirksamt / SL, MR, BSW / LP
- - Vorhaben mit schutzwürdigen Nutzungen innerhalb des angemessenen Sicherheitsabstandes eines Betriebsbereichs nach § 3 Absatz 5a des BImSchG ( § 35 Abs. 3 Nr. 3 BauGB) 15 Bezirksamt / WBZ 2 BUKEa / I 1
BSW / ABH 2 (Störfall-Bauko)
- Informationspflicht gegenüber OD, WoK und BWM 16 bei planungsrechtlichen Entscheidungen 17 Hier: vor Zulassung von Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB, wenn Grün-, Park- und sonstige Freiflächen von mehr als 2000 m2 und größenunabhängig im LAPRO dargestellte überörtliche Grünverbindungen betroffen sind Bezirksamt / WBZ 2 BSW / LP / A
- Vorhaben, denen öffentliche Belange im Nahbereich von Bahnanlagen, von denen Belästigungen oder Störungen, z.B. durch Erschütterungen, ausgehen können, nicht entgegenstehen dürfen 18 DB Imm, Hochbahn, AKN, HPA/RI, KieswerkG,
- Herstellung des Benehmens nach § 18 Abs. 3 BNatSchG 19 Bezirksamt / WBZ, SL oder MR
§ 37 BauGB Entscheidung von planungsrechtlichen Abweichungen für bauliche Anlagen des Bundes und des Landes Abweichung BSW / ABH 2
§§ 45 ff. BauGB Vorhaben im Geltungsbereich eines Umlegungsgebietes Genehmigung nach § 51 BauGB BSW / WSB 3
§ 109 BauGB Enteignungsverfahren Genehmigung nach § 109 BauGB FB / Amt 1
§§ 136 ff. BauGB Vorhaben im Bereich städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen
- Beschluss über den Beginn vorbereitender Untersuchungen nach § 141 Abs. 3 BauGB Zurückstellung nach
§ 15 BauGB i. V. m.
§ 141 Abs. 4 BauGB
Bezirksamt / WBZ 2 Bezirksamt / SR bzw. SL
- förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet nach § 142 Abs. 1 BauGB Genehmigung nach
§ 144 Abs. 1 i. V. m.
§ 145 BauGB
Bezirksamt / WBZ 2 Bezirksamt / SR bzw. SL
Genehmigung zur Begründung, Änderung oder Aufhebung einer Baulast nach § 144 Abs. 2 Nr. 4 BauGB Bezirksamt Bezirksamt / SR bzw. SL
Genehmigung der Teilung eines Grundstücks nach § 144 Abs. 2 Nr. 5 BauGB Bezirksamt Bezirksamt / SR bzw. SL
§§ 165 ff. BauGB Vorhaben im Geltungsbereich städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen
- vorbereitende Untersuchungen § 165 Abs. 4 BauGB Zurückstellung nach § 15 BauGB i.V.m. §§ 165 Abs. 4 und 141 Abs. 4 BauGB Bezirksamt / WBZ 2 BSW / WSB 3 Bezirksamt / SR bzw. SL
- Entwicklungsbereich § 165 ff. BauGB Genehmigung nach §§ 169 Abs. 1 i.V.m. § 145 Abs. 1 BauGB Bezirksamt
- Liegenschaftsangelegenheiten nach §§ 166 Abs. 3, 168, 169 BauGB FB / LIG
§§ 171a ff. BauGB Vorhaben im Geltungsbereich von Stadtumbaumaßnahmen
- Aufstellungsbeschluss nach § 171b Abs. 1 BauGB i. V. m. § 171d BauGB Zurückstellung nach § 15 BauGB i.V.m. § 171d Abs. 2 BauGB Bezirksamt / WBZ 2 Bezirksamt / SL oder SR
- Veränderungssperre nach § 14 BauGB i. V. m. §§ 171d Abs. 1 und 16 Abs. 2 BauGB Ausnahme n. § 14 Abs. 2 BauGB Bezirksamt / WBZ 2 Bezirksamt / SL oder SR
- Verordnung (Satzung) nach § 171d Abs. 1 BauGB Genehmigung nach
§ 171d Abs. 1, 4 BauGB i. V. m.
§ 173 BauGB
Bezirksamt / WBZ 2 Bezirksamt / SL oder SR
§§ 172 ff. BauGB Vorhaben im Bereich eines Erhaltungsgebiets
- Beschluss über die Aufstellung einer Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 2 BauGB Zurückstellung nach § 15 BauGB i. V. m. § 172 Abs. 2 BauGB Bezirksamt / WBZ 2 Bezirksamt / SL
- "Städtebauliche" Erhaltungsverordnung 20 nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB Genehmigung nach
§ 173 BauGB i. V. m.
§ 172 Abs. 1 BauGB
Bezirksamt / WBZ 2 Bezirksamt / SL oder SR
- "Soziale" Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB Genehmigung nach
§ 173 BauGB i. V. m.
§ 172 Abs. 1 BauGB
Bezirksamt / WBZ 2 Bezirksamt / SL oder SR
- Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB Genehmigung nach
§ 173 BauGB i. V. m.
§ 172 Abs. 1 BauGB
Bezirksamt / WBZ 2 Bezirksamt / SL oder SR
§ 246 Abs. 14 BauGB 21 Entscheidung über planungsrechtliche Abweichungen für Aufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünfte oder sonstige Unterkünfte für Flüchtlinge oder Asylbegehrende Abweichung BSW / ABH 2
Bauordnungsrecht HBauO i. V. m. GarVO, FeuVO, PVO, VstättVO, VkVO, BeVO bauordnungsrechtliche Prüfung Bezirksamt / WBZ 2
§§ 4, 5 HBauO Erschließung, Zugänglichkeit
- bei Hauptverkehrsstraßen, Senatsplänen, Vorbehaltsgebieten Bezirksamt / WBZ 2 BWM / VE 3
BIS / VD 5
- bei allen anderen Straßen Bezirksamt / WBZ 2 Bezirksamt / MR
Wasserversorgung Bezirksamt / WBZ 2 HWW
Abwassersammelgruben, Abwasserableitung per Baulast über andere Grundstücke BUKEa / W 21 HSE / G 11
Rettungs- und Löscharbeiten Bezirksamt / WBZ 2 BIS / F 04
§§ 12, 13 HBauO Gestaltung, Werbung Bezirksamt / WBZ 2 Bezirksamt / SL oder MR
- Mitwirkung OD bei Bauvorhaben mit besonderer Bedeutung für das Stadtbild 22 Bezirksamt / WBZ 2 BSW / LP / A
- Werbung, die verkehrsgefährdend sein kann
- bei Hauptverkehrsstraßen Bezirksamt / WBZ 2 BIS / PK
- bei allen übrigen Straßen Bezirksamt / WBZ 2 Bezirksamt / MR
i. V. m. BIS / PK 23
§ 15 HBauO Prüfung der bautechnischen Nachweise gemäß "Allgemeine Festlegung über die Beteiligung der BSW 24 bei der Wahrnehmung bauaufsichtlicher Aufgaben der Bezirksämter und der HPA" 25 Bezirksamt / WBZ 2 BSW / ABH 3 HPA/Statische Prüfstelle Hafen
- zu errichtender baulicher Anlage
- anderer vorhandener Anlagen, z.B. Gebäude an der Grundstücksgrenze von Nachbargrundstücken, unterirdische Tunnelanlagen oder Brückenbauwerke der S- und U-Bahn 26 DB Imm, Hochbahn, AKN, HPA/RI, KieswerkG
Berücksichtigung der Standsicherheit von Gebäuden, unterirdische Tunnelanlagen oder Brückenbauwerke der S- und U-Bahn DB Imm, Hochbahn, AKN, HPA/RI, KieswerkG
§ 16 HBauO Schutz gegen schädliche Einflüsse
- schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten (außer Kampfmittel) Bezirksamt / WBZ 2 Bezirksamt / VS 3
BUKEa / N 2
HPa / PA3 / B 27
- im Einwirkungsbereich von elektromagnetischen Feldern, 110 kV-Netz ( 26. BImSchV) Stromnetz Hamburg GmbH
- im Einwirkungsbereich von elektromagnetischen Feldern, eigenes 110 kV-Netz der Deutschen Bahn ( 26. BImSchV) DB Energie GmbH
- im Einwirkungsbereich von elektromagnetischen Feldern, 380 kV-Netz ( 26. BImSchV) 50 Hertz Transmission GmbH
§§ 17, 24 ff. HBauO Brandschutz 28 Bezirksamt / WBZ 2 BIS / F 04
BSW / ABH 2
- zum Brandverhalten von Baustoffen und Bauarten BSW / ABH 3 29
- Löschwasserversorgung (Hydranten) Hamburg Wasser
(hier HWW)
§ 18 Abs. 1 HBauO Wärmeschutz von Gebäuden Bezirksamt / WBZ 2 BSW / ABH 3, HPA/Statische Prüfstelle Hafen
§ 19 HBauO Verkehrssicherheit des öffentlichen Bahnverkehrs, z.B.
- erforderlicher Sichträume,
- Blendwirkung oder Beeinträchtigung der Sicht auf Signalanlagen durch Beleuchtung oder Werbeanlagen 30
DB Imm, Hochbahn, AKN, HPA/RI, KieswerkG
§ 19a HBauO Anwendbarkeit nicht geregelter Bauarten
- bei Grundstücksentwässerungsanlagen Vorhabenbezogene Bauartgenehmigung BUKEa / W 21
- im Übrigen Vorhabenbezogene Bauartgenehmigung BSW / ABH 3
§ 20c HBauO Nachweis der Verwendbarkeit von Bauprodukten im Einzelfall
- bei Grundstücksentwässerungsanlagen Zustimmung im Einzelfall BUKEa / W 21
- im Übrigen Zustimmung im Einzelfall BSW / ABH 3
§ 40 HBauO Lüftungs-, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen in Sonderbauten nach I 2.3 der Anlage zu § 60 HBauO (Allgemeine Festlegung über die Beteiligung der BSW 31[ehemals BSU] bei der Wahrnehmung bauaufsichtlicher Aufgaben der Bezirksämter und der HPA) 32 Bezirksamt / WBZ 2 BSW / ABH 3
§ 41 HBauO Feuerungsanlagen Bezirksamt / WBZ 2 BSW / ABH 3
§ 42 HBauO Anlagen zum Sammeln und Beseitigen von Abwasser, Kleinkläranlagen BUKEa / W 21
§ 43 HBauO Abfälle Bezirksamt / WBZ 2 SRH / RT - 54
§ 43a HBauO Elektrische Anlagen in Sonderbauten nach I 2.3 der Anlage zu § 60 HBauO (Allgemeine Festlegung über die Beteiligung der BSW 33 bei der Wahrnehmung bauaufsichtlicher Aufgaben der Bezirksämter und der HPa 34 Bezirksamt / WBZ 2 BSW / ABH 3
§ 48 HBauO Notwendige Kfz-Stellplätze und Fahrradplätze Bezirksamt / WBZ 2
- Abweichung von der Fa "Notwendige Stellplätze und notwendige Fahrradplätze" (Zustimmung) Bezirksamt / WBZ 2 BSW / ABH 2
BVM / VE 3
§ 51 HBauO Entscheidungen zum Brandschutz (Zustimmungsvorbehalte der BSW [ehemals BSU] bei bauordnungsrechtlichen Abweichungsentscheidungen) 35 (Zustimmung) Bezirksamt / WBZ 2 BSW / ABH 2 (Bauko)
§ 69 HBauO Abweichungen vom Bauordnungsrecht Bezirksamt / WBZ 2
- bei Grundstücksentwässerungsanlagen, z.B.
- § 4 Erschließung der Grundstücke,
- § 42 Anlagen zum Sammeln und Beseitigen von Abwasser
BUKEa / W 21
- beim Brandschutz (Zustimmungsvorbehalte
der BSW [ehemals BSU] bei bauordnungsrechtlichen Abweichungsentscheidungen 36)
(Zustimmung) Bezirksamt / WBZ 2 BSW / ABH 2 (Bauko)
- bei Gestaltungsverordnungen (Zustimmungsvorbehalte der BSW [ehemals BSU] bei bauordnungsrechtlichen Abweichungsentscheidungen 37) (Zustimmung) Bezirksamt / WBZ 2 BSW / LP / A
BSW / LP 3
§ 81a HBauO Einhaltung der technischen Baubestimmungen, z.B. Bezirksamt / WBZ 2
- Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr BIS / F 04
- DIN 18065 (Gebäudetreppen) Hier: Transport von Personen auf einer Trage (Nr. 6.3.3) i. V. m. § 32 HbauO
- DIN 18040 (Barrierefreies Bauen-Planungsgrundlagen) i. V. m. § 52 HBauO
BIS / F 04
BSW / ABH 2
Abwasserbeseitigung §§ 7, 8 und 10 HmbAbwG Herstellung/Wiederinbetriebnahme Sielanschluss Anschlussgenehmigung
- in Hamburg HSE / GE 11
- auf Neuwerk HPa / O 231
§ 11a HmbAbwG Abwassereinleitung von
- Niederschlagswasser mit Einleitmengenbegrenzung,
- nachteilig verändertem Niederschlagswasser,
- Grundwasser aus einer Drainage,
- nicht häusliches Abwasser, z.B. gewerbliches/industrielles Abwasser
Einleitungsgenehmigung
- auf Neuwerk HPa / O 231
- im Übrigen BUKEa / I bzw. W
Apothekenwesen § 1 ApoG i. V. m.
§ 4 ApBetrO
Apotheke BJV / V 4
Arbeitsschutz
Arbeitsstätten § 3a ArbStättV und Anhang Nrn. 1.1 - 2.3, 3.4 - 4.3 und 5.1, BioStoffV, DruckLV, LärmVibrationsArbSchV, ArbSchG Arbeitsstätten 38, Arbeiten in Druckluft oder mit biologischen Arbeitsstoffen
- Betriebe und Verwaltungen des Bundes ( § 21 Abs. 5 ArbSchG) Unfallkasse des Bundes
- im Übrigen BJV / V 3
Gefahrstoffe GefStoffV, ChemG Gefahrstoffe/Asbest BJV / V 3
§ 3 Abs. 1 ChemKlimaschutzV, Verordnung (EU) Nr. 517/2014 über fluorierte Treibhausgase Bau und Betrieb von Kälte-, Klimaanlagen oder Wärmepumpen, die fluorierte Treibhausgase enthalten BUKEa / I
Gerätesicherheit § 15 BetrSichV
ProdSG
überwachungsbedürftige Anlagen, z.B.
- Dampfkesselanlagen, Füllanlagen für Druckgase oder Füllstellen, Tankstellen, Lageranlagen für Füllstellen für leichtentzündliche Flüssigkeiten ( § 15 BetrSichV)
- Aufzugsanlagen ( 12. ProdSV)
- Druckgeräte ( 14. ProdSV)
- Explosionsschutz ( 11. ProdSV)
- Maschinen ( 9. ProdSV)
Erlaubnis BJV / V 2
Bergrecht §§ 108, 110 BBergG Anpassung an Erfordernisse des Bergbaus (Zustimmung) LBEG
§ 127 BBergG Bohrungen von mehr als 100 m, z.B. zur Erdwärmenutzung (Geothermie) 39 LBEG
Bestattungswesen Bestattungsgesetz Errichtung und Betrieb von Leichenhallen mit Kühleinrichtungen und Belüftungsanlagen (§ 7 Abs. 3), sofern sie keine öffentlichen Leichenhallen sind (Leichenhallen der Friedhöfe und Krematorien, der Krankenhäuser und des Instituts für Rechtsmedizin) (§ 7 Abs. 4) Genehmigung Bezirksamt Wandsbek/ Ga 4
Errichtung und Betrieb eines Krematoriums (§ 15 Abs. 3) Genehmigung BUKEa / N und I
Nutzung von Gebäuden auf Friedhöfen zu Friedhof fremden Zwecken z.B. zu sozialen, kulturellen, gewerblichen oder öffentlichen Zwecken (§ 20 Abs. 3) Zulassung
- in Bezug auf die Friedhöfe Ohlsdorf, Öjendorf, Volksdorf HF
- im Übrigen Bezirksamt / MR
Brandsicherheit §§ 5- 8 Feuerwehrgesetz Risikovorsorge gefährlicher Objekte, z.B.
- Alarm- und Gefahrenabwehrpläne
- Feuerwehrpläne
- Bereitstellung von Löschmittel
- Hinweise über Lager- und Verarbeitungsgut
- Brandsicherheitswachen
BIS / F 04
Bundesfernstraßen § 8 FStrG - Sondernutzung freie Strecke Erlaubnis/Vertrag BVM / VI 3
- Sondernutzung Ortsdurchfahrt Erlaubnis/Vertrag Bezirksamt / MR oder WBZ
§ 8a FStrG Zufahrten, Zugänge Erlaubnis BVM / VI 3
§ 9 FStrG Vorhaben im Bereich Bundesfernstraßen Ausnahme (Zustimmung) BVM / VI 3
Bundeswasserstraßen §§ 10, 31 WaStrG Anlagen an Bundeswasserstraßen HPa / Pa 23
Denkmalschutz 41 § 8 DSchG Vorhaben in unmittelbarer Umgebung eines Denkmals (Baudenkmäler, Ensembles, Gartendenkmäler und Bodendenkmäler) Genehmigung BKM / K 3
§ 9 DSchG 42 Veränderung eines geschützten Baudenkmals, Ensembles, Gartendenkmals gemäß § 4 DSchG Genehmigung BKM / K 3
AMH / Bodendenkmalpflege
Ausnahme:
- Denkmalschutzensemble Frank'sche Siedlung
Genehmigung Bezirksamt Hamburg-Nord / WBZ 2
§ 9 DSchG Veränderung eines Bodendenkmals gemäß § 4 DSchG Genehmigung AMH / Bodendenkmalpflege
§ 14 DSchG 43 Änderung der Bodennutzung eines Bodendenkmals Genehmigung AMH / Bodendenkmalpflege
§ 16 DSchG 44 Vorhaben im Grabungsschutzgebiet Genehmigung AMH / Bodendenkmalpflege
Eisenbahnwesen § 10 Hamburgisches Seilbahngesetz Vorhaben entlang der Trasse von Seilbahnen BVM / VM 1
Fernmeldewesen § 55 ff. TKG Vermeidung von Funkstörung bestehender Richtfunkverbindungen durch Bauwerke mit einer Höhe über 20 m, z.B. Windenergieanlagen, Hochhäuser
- Richtfunkstrecken militärischer Anwender BAIUDBw / Infra I 3
- Richtfunkstrecken übriger Anwender Bnetza 45,
Richtfunkbetreiber
§ 64 TKG Vermeidung der Beeinflussung von Funkstellen des Ortungsfunks (Radar) oder im öffentlichen Interesse betriebenen Funkmessstationen der Bundesnetzagentur bei
- Bauwerken mit einer Höhe über 20 m, z.B. Windenergieanlagen, Hochhäuser,
- Photovoltaikanlagen ab einer Fläche von 200 m2
BNetzA
Forstwirtschaft § 4, 7a Landeswaldgesetz 46 Vorhaben im Wald Genehmigung BUKEa / A
Gaststättenrecht § 2 ff. GastVO bauliche Anlage der Gaststätte, Gaststättenbetriebsräume Bezirksamt / VS 1 oder WBZ
Gentechnik § 8 Abs. 2 GenTG Gentechnische Anlagen der Sicherheitsstufe 1 bzw. 2 BUKEa / I 1
Gesundheitswesen
Lebensmittel LFGB, Verordnungen (EG) zum Lebensmittelrecht - Herstellung und Handel mit Lebensmitteln, Futtermitteln oder Bedarfsgegenständen,
- Herstellung von Kosmetika oder Tabak
- Schlachtbetriebe
Bezirksamt / VS
Krankheitsbekämpfung/ Infektionsschutz § 13 ff. TrinkwV Anlagen zur Versorgung mit Trink- und Brauchwasser Bezirksamt / VS
- Bereich Hafen und Flughafen Bezirksamt / VS
§§ 16, 33 und 36 IfSG i. V. m.
§§ 4, 5 HmbKHG
und § 13 HmbGDG
§ 3 HmbMedHygVO
Einrichtungen unter Hygieneaufsicht
- Krankenhäuser
- Vorsorge-/Rehabilitationseinrichtungen
- Einrichtungen für ambulantes Operieren
- Dialyseeinrichtungen
- Gemeinschaftseinrichtungen, in denen überwiegend Säuglinge, Kinder oder Jugendliche betreut werden
- Tageskliniken
- Zahnarztpraxen
- Praxen sonstiger Heilberufe
- sonstige Einrichtungen und Gewerbe, z.B. Labore
Bezirksamt / Ga 3 bzw. VS
Einrichtungen ohne Anzeigenotwendigkeit
- Arztpraxen,
- Pflegeeinrichtungen,
- sonstige Gemeinschaftseinrichtungen (Flüchtlingsunterkünfte)
Bezirksamt / Ga 3 bzw. VS
§ 16 IfSG Allgemeine Maßnahmen Bezirksamt / Ga 3 bzw. VS
§ 37 IfSG Anlagen zur Wassergewinnung und Wasserversorgung, Schwimm- und Badebecken Bezirksamt / Ga 3 bzw. VS
Hygiene-Verordnung i. V. m. IfSG Gewerbebetriebe wie Piercingstudios, Fußpflege etc. Bezirksamt / Ga 3 bzw. VS
§ 2 Abs.3 HmbPSchG,
HmbPSchV
Bauliche Anforderungen an Raucherräume in Gaststätten Bezirksamt / VS
ShKG HA Bauliche Anforderungen an Shisha-Einrichtungen, z.B. raumlufttechnische Anlage, Rauchgasabzugsanlage, Kohlenstoffmonoxid-Warngeräte Bezirksamt / VS
Gewerberecht GewO Genehmigungs- und überwachungsbedürftiges Gewerbe, z.B.
- Schaustellung von Personen ( § 33a GewO)
- Privatkrankenanstalten ( § 30 GewO)
Erlaubnis Bezirksamt / VS 1 oder WBZ
§ 18 ProstSchG Bauliche Anforderungen an Prostitutionsstätten Ausnahme (§ 18 Abs. 3 ProstSchG) 37 Bezirksamt Altona / FA-BEA*Pro 48
Glücksspielbetriebe/ Lotterien GlüStV, HmbGlüÄndStVAG Zulässigkeit von Wettvermittlungsstellen (Vermittlung von Sportwetten) 49, Aufstellung von Wettterminals in anderen Nutzungen BIS / A2
Spielgeräte HmbSpielhG, GlüStV, SpielV - Zulässigkeit von Spielhallen (gewerbsmäßige Aufstellung von Spielgeräten oder Veranstaltung anderer Spiele im Sinne § 33c Abs. 1 S. 1 oder § 33d Abs. 1 S. 1 GewO) 50,
- Aufstellung von Geld- oder Warenspielgeräten in anderen Nutzungen
Erlaubnis Bezirksamt / VS 1 oder WBZ
Grün- und Erholungsanlagen § 4 Gesetz über Grün- und Erholungsanlagen Verordnung zum Schutz der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen Benutzung von öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen Erlaubnis Bezirksamt / MR oder
WBZ 3
Hafen und Schifffahrt
Hafenentwicklung § 3 HafenEG Hafenerweiterungsgebiet Ausnahme HPa / Pa 4
§ 6 HafenEG Hafennutzungsgebiet Ausnahme HPa / Pa 4
§ 8 (2) HafenEG Veränderungssperre Ausnahme HPa / Pa 4
Hafenverkehr und Schifffahrt § 42 Hafenverkehrsordnung Schifffahrtspolizeiliche Belange bei Baumaßnahmen auf oder an Hafengewässern Erlaubnis HPa / HM
§ 42 Hafenverkehrsordnung Schifffahrtspolizeiliche Belange bei Baumaßnahmen auf oder an Alster und ihren Kanälen und Fleeten Erlaubnis BUKEa / W 1
Hafensicherheit HafenSG Sicherheit im Hafen (Schutz vor terroristischen Anschlägen, im Zusammenhang mit der Beförderung gefährlicher Güter) BIS / WSP 031 / Da Hafensicherheit
Kleingartenwesen BkleingG Bauliche Anlagen in Kleingärten Bezirksamt / WBZ 2 Bezirksamt / MR
BUKEa / N 1
Klimaschutz/ Energieeinsparung § 4, 5 HmbKliSchVO 51 Anforderungen an den Wärmeschutz von Gebäude Befreiung ( § 5 HmbKliSchVO) Bezirksamt / WBZ 2 BSW / ABH 3, HPA/Statische Prüfstelle Hafen
§§ 24, 25 EnEV Wärmeschutz, Energieeinsparung Ausnahme / Befreiung Bezirksamt / WBZ 2 BSW / ABH 3, HPA/Statische Prüfstelle Hafen
EnEG Vermeidung von Energieverlusten (Allgemeine Festlegung über die Beteiligung der BSW 52 bei der Wahrnehmung bauaufsichtlicher Aufgaben der Bezirksämter und der HPA) 53 Bezirksamt / WBZ 2 BSW / ABH 3, HPA/Statische Prüfstelle Hafen
§ 9 EEWärmeG Verzicht auf erneuerbare Energien Ausnahme / Befreiung BSW / ABH 3, HPA/Statische Prüfstelle Hafen
Landwirtschaft und Ernährungswirtschaft
Veterinärwesen TierSchG,
TierSchHuV,
TierGesG,
TierSeuchErV,
TierSchNutztV
Tierhaltung/Schutz vor Tierseuchen
- Nutztier-, Hunde- oder sonstige Tierhaltung
- Vorbeugung von Erkrankungen bei Nutztieren
- Tierklinik, Tierarztpraxis
- Räume zum Arbeiten mit Tierseuchenerregern
Bezirksamt / VS
TierNebG Beseitigung tierischer Nebenprodukte
- Verarbeitung, Behandlung und Entsorgung tierischer Nebenprodukte
- Pasteurisierung tierischer Nebenprodukte
- Anforderungen an Biogas- oder Kompostierungsanlagen
Bezirksamt / VS
Landwirtschaftliche Bodenrecht § 34 FlurbG Nutzungsänderung (Zustimmung) LGV / Z 54
Luftverkehr §§ 12- 17 LuftVG Bauschutzbereich im Bereich von nicht militärischen Flug- und Landeplätzen (Zustimmung) BWI / WL 55
Bauschutzbereich des militärischen Flug- und Landeplatzes Nordholz (Nähe Neuwerk) BAIUDBw / Infra I 3
§ 18a LuftVG Störung von Flugsicherungseinrichtung (Vorhaben auf Neuwerk, wie Windenergieanlagen, Funktürme oder -masten sowie Hochbauten mit einer Höhe von mehr als 30 m über Grund) BAIUDBw / Infra I 3
Naturschutz und Landschaftspflege § 4 Baumschutzverordnung 56 Baumbestand außerhalb des Hafengebietes Ausnahme Bezirksamt / WBZ 3, WBZ 4 oder MR
Baumbestand im Hafennutzungsgebiet Ausnahme HPa / Pa 3 / N
Baumbestand auf den Friedhöfen von Hamburger Friedhöfe AöR Ausnahme Hamburger Friedhöfe AöR
§ 5 Abs. 2 des Art. 2 des Gesetzes zur Neuregelung des Hmb. Landesrechts auf dem Gebiet des Naturschutzes und der Landschaftspflege 57 Grünordnungspläne
- Befreiungen Befreiung BUKEa / N 1
- im Übrigen BUKEa / N 1 oder Bezirksamt / WBZ
§§ 14, 15, 17 BnatSchG,
§§ 6, 8 HmbBNatSchAG 58
Eingriff in Natur und Landschaft Bezirksamt / MR; SL oder WBZ
im Hafengebiet HPa / Pa 3 / N
§ 18 Abs. 3 BNatSchG Herstellung des Benehmens bei Entscheidungen nach § 35 Abs. 1, 4 und § 34 BauGB 59 (Benehmen) Bezirksamt / WBZ, SL oder MR
Im Hafengebiet (Benehmen) HPa / S 43 / N
§ 22 Abs. 3 BnatSchG i. V. m. § 10 Abs. 3 HmbBNatSchAG - Einstweilig sichergestellte Teile von Natur und Landschaft
- Untersagung der Veränderung von Natur und Landschaft
BUKEa / N 3
§ 23 BNatSchG i. V. m. § 10 HmbBNatSchAG und den NaturschutzgebietsVO 60 Vorhaben im Naturschutzgebiet Befreiung BUKEa / N 3 oder Bezirksamt / WBZ, SL oder MR
§ 26 BNatSchG i. V. m. § 10 HmbBNatSchAG 61 und den LandschaftsschutzVO Vorhaben im Landschaftsschutzgebiet Ausnahme, Genehmigung, Zulassung oder Zustimmung Bezirksamt / WBZ, SL oder MR
- Befreiungen Befreiung BUKEa / N 3
§ 28 BNatSchG i. V. m § 10 HmbBNatSchAG und NaturdenkmalVO 62 Vorhaben im Naturdenkmal Befreiung BUKEa / N 3
§ 39 Abs. 5 BnatSchG Fällen von Bäumen in der Vegetationsperiode Befreiung Bezirksamt / WBZ oder MR
Im Hafengebiet HPa / Pa 3 / N
§ 39 Abs. 6 BnatSchG 63 Winterquartiere von Fledermäusen BUKEa / N 3
§ 41 BNatSchG Vogelschutz an Energiefreileitungen BUKEa / N 3
§ 30 BNatSchG i. V. m.
§ 14 HmbBNatSchAG und der Anlage zum Gesetz 64
Gesetzlich geschützte Biotope Ausnahmegenehmigung, Befreiung BUKEa / N 3
§ 43 BNatSchG i. V. m.
§ 16 HmbBNatSchAG
Tiergehege (Anzeige) Bezirksamt / VS 2
§ 42 BNatSchG Zoos Genehmigung BUKEa / N 3
§§ 44, 45 BNatSchG 65 Besonders geschützte Arten Ausnahme BUKEa / N 3
Befreiung BUKEa / N 3
§§ 33, 34 BNatSchG 66 Schutz von Natura 2000-Gebieten Befreiung BUKEa / N 3
§ 61 BNatSchG i. V. m.
§ 15 HmbBNatSchAG 67
Vorhaben an Gewässern und Uferzonen Ausnahme § 61 Abs. 3 Bezirksamt / WBZ oder MR
§ 5 "Nationalpark Hmb Wattenmeer" Vorhaben im Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer BUKEa / N 3
Sozialhilfe- und Wohlfahrtswesen § 8 Abs. 1 HmbWBG,
§§ 2-4, 17-19 WBBauVO
Anforderungen an Servicewohnanlagen Befreiung Bezirksamt / GA
§ 16 Abs. 1 HmbWBG,
§§ 2, 5-9, 17-19 WBBauVO
Anforderungen an Wohneinrichtungen Befreiung Bezirksamt / GA
§ 19 Abs. 1 HmbWBG,
§§ 2, 10-14, 17-19 WBBauVO
Anforderungen an Einrichtungen der Tagespflege Befreiung Bezirksamt / GA
§ 19 Abs. 1 HmbWBG,
§§ 2, 15-14, 17-19 WBBauVO
Anforderungen an Hospize und Einrichtungen der Kurzzeitpflege Befreiung Bezirksamt / GA
§ 23 Abs. 2 HmbWBG;
§ 27 Abs. 2 HmbWBG
Wohnassistenzgemeinschaften 68 (Anzeige) Bezirksamt Altona / GA 69
Sozialrecht § 45 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 SGB VIII Räumliche Voraussetzungen für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung 70 BASFI / FS 342
Sprengstoffrecht §§ 18, 25 SprengG, i. V. m.
2. SprengV
Lagerung von Explosivstoffen sowie explosionsgefährlichen Stoffen in kleinen Mengen außerhalb eines Lagers 71 BJV / V3
Ausnahme:
- Aufbewahrung "kleiner Mengen" (i. S. der 2. SprengV) von bestimmten pyrotechnischen Gegenständen (Kategorie 1 oder 2 sowie der Kategorie T1 - [ § 6 der 2. SprengV] in Warenhäusern, Kaufhallen oder ähnlichen Verkaufsgeschäften
Bezirksamt
Strahlenschutz §§ 10, 12, 17, 20 StrlSchG Bauliche Anforderungen des Strahlenschutzes, z.B. bei Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung, dessen Betrieb, Umgang mit radioaktiven Stoffen, Röntgeneinrichtungen oder Störstrahlern, BJV / V 3
§ 123 StrlSchG, § 154 StrlSchV 72 Maßnahmen zum Schutz vor Radon in Gebäuden mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen (Zuständigkeitsanordnung lag bei Veröffentlichung noch nicht vor)
Befreiung ( § 123 Abs. 3 StrlSchG) (Zuständigkeitsanordnung lag bei Veröffentlichung noch nicht vor)
Umweltschutz
Immissionsschutz § 3 Abs. 3 und 5 Nr. 1 und 3 BImSchG (Betriebsstätten, sonstige ortsfeste Einrichtungen, Grundstücke), §§ 22 ff. BImSchG Schädliche Umweltauswirkungen von nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen nach BImSchG Bezirksamt / VS 3 74
- im räumlichen und betrieblichen Zusammenhang mit immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen ( § 4 BImSchG) BUKEa / I
- Anlagen in Betriebsbereichen von Störfallbetrieben ( § 3 Abs. 5a BImSchG) 75 BUKEa / I
- für die von der HPa betriebenen Anlagen und von dieser ausgeführte Strom- und Hafenbauten sowie die Hafenbahn und Wasserfahrzeuge, soweit sie nicht unter § 38 BImSchG fallen HPa / PA
§ 22 der 1. BImSchV Feuerungsanlagen Ausnahme Bezirksamt / VS
§§ 7, 8 der 26. BImSchV Sendefunkanlagen/ Telekommunikationsendeinrichtungen Bezirksamt / WBZ 2
Ausnahme Bezirksamt / WBZ 2
§ 4 BEMFV i. V. m. FuAG Begrenzung elektromagnetischer Felder, Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur 76 Bundesnetzagentur
§ 5 FluLärmG Bauverbot im Lärmschutzbereich des Verkehrsflughafens Hamburg Ausnahme Bezirksamt / WBZ 2 BSW / LP 2
BUKEa / I 2 (Fluglärmschutz-
beauftragte/r - FLSB) 77
§ 6 FluLärmG Schallschutzanforderungen an zulässige bauliche Anlagen Bezirksamt / WBZ 2 BUKEa / I 2
FluLärmHmbV Lärmschutzbereiche des Verkehrsflughafens Hamburg Bezirksamt / WBZ 2 BUKEa / I 2
Bodenschutz § 5 BBodSchG Entsiegelungsgebot Entsiegelungsgebot
- im Hafengebiet HPa / Pa 3 / B
- im Übrigen Bezirksamt / VS oder VS 3
Umweltverträglichkeit HmbUVPG 78 UVP-Pflicht Bezirksamt / WBZ 2 Bezirksamt / SL oder MR
Abfallrecht § 11 HmbAbfG Anschluss- und Benutzungspflicht SRH / SRH / RT - 54
AbfBenVO Abfallentsorgungseinrichtungen SRH / SRH / RT - 54
AltpapierVO
BioAbfVO
HWTVO
Verpflichtung zur Getrenntsammlung von Bioabfall, Altpapier, Wertstoffe SRH / SRH / RT - 54
§§ 1, 2 KrWG i. V. m. § 2 Abs. 2 S. 1 NachwV und
§ 3 Abs. 1 AVV
Überschreitung der Kleinmengen von insgesamt 2 Tonnen gefährlicher Abfälle jährlich bei der Erzeugung oder Bewirtschaftung von Abfällen BUKEa / I
Verkehrsrecht § 45 StVO (außer Abs. 2) Auswirkungen auf den öffentlichen Verkehrsraum
- im direkten Einflussbereich von Lichtzeichenanlagen,
- an Hauptverkehrsstraßen
BIS / VD 52
- an allen übrigen Straßen BIS / PK 79
Verteidigung §§ 1, 3 SchBerG Vorhaben im Schutzbereich einer Verteidigungsanlage, z.B. in Appen (Gemarkungen Rissen und Sülldorf) Genehmigung
Befreiung
BAIUDBw / K4
Waffenrecht § 27 WaffG i. V. m.
§ 3 HBauO i. V. m. den Schießstandrichtlinien
Schießstand BIS / J 4
Wasserrecht
Gewässerschutz § 9 WHG, Erlaubnis nach §§ 8, 10 WHG Entnahme von Wasser aus einem oberirdischen Gewässer sowie Einleiten von Stoffen, z.B. Abwässer, Grundwasser, in ein oberirdisches Gewässer
- Hafen/Elbe, Außen-/ Binnenalster, Untere Bille Erlaubnis BUKEa / I bzw. W
- im Übrigen Erlaubnis Bezirksamt / MR oder WBZ 4
§ 10 i. V. m. §§ 8, 13 WHG Grundwasserbenutzungen wie z.B.
- Grundwasserförderung
- Versickerung von Niederschlagswasser, vorgeklärtem Abwasser oder Grundwasser
- Einbau von Ersatzbaustoffen in den Untergrund
- Erdwärmenutzung (Geothermie)
Erlaubnis BUKEa / W 1
§ 15 HWaG Vorhaben in, an und über Gewässern I. und II. Ordnung wasserrechtliche Genehmigung
- im Gebiet nach Abschn. III der wasserrechtlichen Zuständigkeitsanordnung HPa / Pa 23
- nach Abschn. II der wasserrechtlichen Zuständigkeitsanordnung Bezirksamt / MR oder
WBZ 4
- im Übrigen BUKEa / W 1
§ 52 WHG i. V. m. WasserschutzgebietsVO Vorhaben in Wasserschutzgebieten Befreiung
- bei Betrieben in Zone III und bei AwSV- Anlagen BUKEa / I bzw. W
- im Übrigen BUKEa / W 1
§§ 62, 63 WHG i. V. m.
§ 28 HWaG und AwSV
Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen wasserrechtliche Eignungsfeststellung
- bei sog. privaten Heizölanlagen außerhalb des Hafengebietes Bezirksamt / WBZ 2 oder 3
- im Übrigen BUKEa / I bzw. W
§ 46 WHG Grundwasserförderung BUKEa / W 1
§ 32b HWaG i. V. m.
§ 3 Niederschlags-
wasserversickerungsVO
Niederschlagsversickerung auf Wohngrundstücken BUKEa / W 1
Hochwasserschutz § 76, 78, 78a, c, d WHG Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern, Hochwasserentstehungsgebiet 80
- im Gebiet nach Abschn. III der wasserrechtlichen Zuständigkeitsanordnung Genehmigung ( § 78 Abs. 5 WHG),
Zulassung ( § 78a Abs. 2 WHG,
Ausnahme ( § 78c Abs. 1 WHG),
Genehmigung ( § 78d Abs. 4 WHG)
Ausnahme 81, (Anzeige § 78 Abs. 6 S t 2 WHG
Anzeige § 78c Abs.2 WHG)
HPa / Pa 23
- nach Abschn. II der wasserrechtlichen Zuständigkeitsanordnung Genehmigung ( § 78 Abs. 5 WHG),
Zulassung ( § 78a Abs. 2 WHG,
Ausnahme ( § 78c Abs. 1 WHG),
Genehmigung ( § 78d Abs. 4 WHG) Ausnahme 82,
(Anzeige § 78 Abs. 6 Satz 2 WHG, Anzeige § 78c Abs.2 WHG)
Bezirksamt / MR oder
WBZ 4
§ 3a HWaG
§ 9 DeichO
Öffentliche Hochwasserschutzanlage außerhalb des Hafengebietes gemäß Abschn. I der wasserrechtlichen Zuständigkeitsanordnung Deichrechtliche Genehmigung LSBG / G 4 83
Öffentliche Hochwasserschutzanlage im Hafengebiet gemäß Abschn. III der wasserrechtlichen Zuständigkeitsanordnung Deichrechtliche Genehmigung HPa / Pa 22
§ 3a HwaG
§§ 17,18 PolderO
Private Hochwasserschutzanlage außerhalb des Hafengebietes gemäß Abschn. I der wasserrechtlichen Zuständigkeitsanordnung Polderrechtliche Genehmigung LSBG / G 4
Private Hochwasserschutzanlage im Hafengebiet gemäß Abschnitt III. der wasserrechtlichen Zuständigkeitsanordnung Polderrechtliche Genehmigung HPa / Pa 22
§ 53 HWaG Hochwassergefährdeter Bereich im Tidegebiet der Elbe Genehmigung HPa / Pa 22
Bezirksamt / MR oder WBZ 4
§ 63b HWaG Aufenthalt/Übernachten/Wohnen in Außendeichgebieten Ausnahme HPa / Pa 22
Bezirksamt / MR oder WBZ 4
§§ 7 ff."FlSchutzV" Flutschutz HafenCity LSBG / G 4
Wegerecht § 18 HWG Überfahrten Erlaubnis Bezirksamt / MR
§ 19 (1) HWG Sondernutzungen, z.B. Werbeanlagen, Vordächer, Wärmedämmverbundsysteme 84 Sondernutzungs-
erlaubnis über 6 Monate
Bezirksamt / MR oder WBZ 3
§ 19 (5) HWG Langfristige Sondernutzung für bauliche Anlagen Sondernutzungsvertrag 85 Bezirksamt / MR oder WBZ 3
§ 25 HWG Private Verkehrsflächen Erlaubnis Bezirksamt / MR oder WBZ 3
§ 26 HWG Höhenanweisung Bezirksamt / MR oder WBZ 3
vorgenannte Aufgaben im Bereich des Hamburger Hafens HPa / Pa 24
Wohnungsbauwesen § 9 bis 11 HmbWoSchG Zweckentfremdung von Wohnraum 86 Genehmigung Bezirksamt / VS bzw. GS
§ 18 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 HmbWoFG auch i. V. m. § 6 Abs. 3 Satz 1 HmbWoBindG Nutzung von Mietwohnraum zu anderen Zwecken, bauliche Änderung von Mietwohnraum Genehmigung Bezirksamt / VS bzw. GS
Wohnwagen § 2 Wohnwagengesetz Wohnwagenstandplätze (Zustimmung) BSW / RS,
BSW / LP / A
Zivilschutz § 7 ZSKG Veränderungen an öffentlichen Schutzräumen (Zustimmung)
- im Eigentum des Bundes BMI / BKK
- im Übrigen BSW / ABH 33
§ 8 ZSKG Veränderungen an Hausschutzräumen (Zustimmung) BSW / ABH 33

.

Abkürzungen der Behörden und Stellen Anlage 2


Bezirksamt:

WBZ Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt
WBZ 2 Fachamt Bauprüfung
WBZ 3 Service Foyerbereich
GA Fachamt Gesundheit
GS Fachamt Grundsicherung und Soziales
MR Fachamt Management des öffentlichen Raumes
SL Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung
SR Fachamt Sozialraummanagement
VS Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
FA-BEA*Pro (nur im Bezirsamt Altona) Fachamt Beratungen, Erlaubnisse und Anmeldung nach dem Prostituiertenschutzgesetz

Fachbehörden/Träger öffentlicher Belange:

AKN AKN Eisenbahn AG
AMH Stiftung "Archäologisches Museum Hamburg und Stadtmuseum Harburg" 87
BAIUDBw Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
BAIUDBw / Infra I 3 Infrastruktur (z.B. Luftverkehr, Richtfunk)
BAIUDBw / K4 Kompetenzzentrum Baumanagement Kiel, Haushalt - Bewachung, Schutzbereiche, Offshore-Großprojekte, IT, ZIMI, Manöver/Übungen, NEPS/POL, Konversion, Mobilitätsmanagement
BIS Behörde für Inneres und Sport
BIS / a 24 Glückspielaufsicht
BIS / J 41 Polizei Hamburg, Waffen- und Jagdangelegenheiten
BIS / F04 Feuerwehr - Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz
BIS / PK Polizeikommissariat
BIS / VD 5 Zentrale Straßenverkehrsbehörde
BIS / WSP 061 Wasserschutzpolizei
BJV Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
BJV /V1 Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
BJV /V2 Produkt- und Anlagensicherheit
BJV /V3 Amt für Arbeitsschutz
BJV /V4 Pharmaziewesen und Medizinprodukte
BKM Behörde für Kultur und Medien
BKM / K 3 Denkmalschutzamt
BKM / M 1 Medien- und Digitalwirtschaft
BMI / BBK Bundesministerium des Innern, Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
BNetzA Bundesnetzagentur
BSW Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
BSW / ABH 2 Amt für Bauordnung und Hochbau, Abteilung Oberste Bauaufsicht
BSW / ABH 2 (Bauko) Baukoordinierungskommission des Amtes für Bauordnung und Hochbau
BSW / ABH 2 (Störfall- Bauko) Fachbehördliche Koordinierungskommission beim Amt für Bauordnung und Hochbau
BSW / ABH 3 Amt für Bauordnung und Hochbau, Abteilung Bautechnik, Baustatik und Gebäudetechnik
BSW / LP / A Amt für Landes- und Landschaftsplanung, Arbeitsstab OD
BSW / LP 1 Amt für Landes- und Landschaftsplanung, Abteilung Bauleitplanung
BSW / LP 2 Amt für Landes- und Landschaftsplanung, Abteilung Landes- und Stadtentwicklung
BSW / LP 3 Amt für Landes- und Landschaftsplanung, Abteilung Projekte
BSW / OD Oberbaudirektor
BSW / RS Amt für Verwaltung, Recht und Beteiligungen, Bereich Bauordnung und Städtebau
BSW / WoK Wohnungsbaukoordination
BSW / WSB 3 Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung, Abteilung Bodenordnung
BUKEA Behörde für Umwelt und Energie
BUKEa / W Wasser, Abwasser und Geologie
BUKEa / W 1 Wasserwirtschaft
BUKEa / W 2 Abwasserwirtschaft
BUKEa / W 21 Grundstücksentwässerung, Indirekteinleiter
BUKEa / N Naturschutz, Grünplanung und Bodenschutz
BUKEa / N 1 Landschaftsplanung und Stadtgrün
BUKEa / N 2 Bodenschutz und Altlasten
BUKEa / N 3 Naturschutz
BUKEa / I Immissionsschutz und Abfallwirtschaft
BUKEa / I 1 Betrieblicher Umweltschutz
BUKEa / I 2 Fluglärmschutzbeauftragte, Planerischer Immissionsschutz
BUKEa / I 3 Abfallwirtschaft
BNetza 88 Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
BVM Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation
BVM / RV Rechtsamt, Abteilung Verkehrsrecht, Verkehrsgewerbeaufsicht
BVM / IH 2 Abteilung Hafen, Logistik, Luftverkehr
BVM / VE 3 Verkehrsbelange in der Stadtentwicklung
BVM / VM 1 Öffentlicher Verkehr
BVM / VI 3 Konstruktive Bauwerke und Projekte Dritter
BWI Behörde für Wirtschaft und Innovation
BVM / WL Luftverkehr
DB Imm Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, Region Nord
FB Finanzbehörde
Hamburger Friedhöfe AöR Hamburger Friedhöfe - Anstalt öffentlichen Rechts -
Hamburg Wasser Hamburger Wasserwerke GmbH und Hamburger Stadtentwässerung AöR
Hochbahn Hamburger Hochbahn AG
HF Hamburger Friedhöfe - Anstalt öffentlichen Rechts - (AöR)
HPA Hamburg Port Authority
HPa / HM Harbour Master`s Divison (Oberhafenamt)
HPa / O 231 Anlagenmanagement Neuwerk
HPa / PA Port Affairs Department (Hafenbehörde)
HPa / Pa 22 Hochwasserschutz und Gefahrenabwehr
HPa / Pa 23 Wasserbehörde
HPa / Pa 24 Wegebehörde
HPa / Pa 3 / B Umwelt- und Naturschutz - Bodenschutz
HPa / Pa 3 / N Umwelt- und Naturschutz - Naturschutz
HPa / Pa 4 Grundsatzangelegenheiten
HPa / RI Railway infrastructure (Hafenbahn)
HPa / Statische Prüfstelle Hafen Statische Prüfstelle im Hafengebiet
HSE Hamburger Stadtentwässerung AöR (Unternehmen von Hamburg Wasser)
HWW Hamburger Wasserwerke (Unternehmen von Hamburg Wasser)
KieswerkG Kieswerk Glinde Schweder GmbH & Co. KG
LBEG Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie in Niedersachsen
LGV Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung
LGV / Z Landesbetrieb für Geoinformation und Vermessung, Zentrale Dienste
LIG Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
LSBG Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer
LSBG / G 4 Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer, Gewässer und Hochwasserschutz
Sozialbehörde Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Sozialbehörde / FS 3 Amt für Familie, Abteilung Familie und Kindertagesbetreuung
SRH Stadtreinigung Hamburg
SRH / TS 4 Stadtreinigung Hamburg Bau- und Anlagentechnik

______
1) Siehe Thema "Bauprüfdienste" auf der Internetseite http://www.hamburg.de/baugenehmigung/

2) Siehe auch "Ansprechpartner" auf der Internetseite https://www.hamburg.de/baugenehmigung/

3) Siehe z.B. BPD 2019-3 Bauvorhaben im Nahbereich von Bahnanlagen

4) Beispiel: Beteiligung der Prüfstelle für Baustatik zur Prüfung der Standsicherheitsnachweise ( § 15 HBauO)

5) Internetseite https://www.hamburg.de/baugenehmigung/, Fachanweisungen

6) Hinsichtlich Zustimmung und Einvernehmen nur, soweit sie erteilt oder fingiert sind. Sofern sie verweigert werden, kann die Genehmigung nicht erteilt werden.

7) Siehe § 59 Abs. 4 HBauO

8) BPD Bauvorhaben im Nahbereich von Bahnanlagen

9) Befreiungen von Grünordnungsplänen siehe Rechtsbereich "Naturschutz- und Landschaftspflege"

10) Zum Zeitpunkt der Senatsdrucksache: Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI)

11) Senatsdrucksache Nr. 2012/01545 vom 10.07.2012. Siehe Bauinfobox (ABH) - Zugriff nur für Mitarbeiter der Freien und Hansestadt Hamburg

12) Siehe § 59 Abs. 4 HBauO

13) BPD Bauvorhaben im Nahbereich von Bahnanlagen

14) Siehe auch Naturschutz, § 18 Abs. 3 BnatSchG

15) Siehe § 59 Abs. 4 HBauO

16) Zum Zeitpunkt der Senatsdrucksache: Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI)

17) Senatsdrucksache Nr. 2012/01545 vom 10.07.2012. Siehe Bauinfobox (ABH) - Zugriff nur für Mitarbeiter der Freien und Hansestadt Hamburg

18) BPD Bauvorhaben im Nahbereich von Bahnanlagen

19) Siehe auch Naturschutz, § 18 Abs. 3 BnatSchG

20) An die Stelle der "Satzung" nach § 172 Abs. 1 BauGB tritt die Form der Rechtsverordnung des Senats ( § 4 Bauleitplanfeststellungsgesetz)

21) Befristet bis zum 31.12.2019

22) Senatsbeschluss Nr. 96/0234 vom 14.05.1996, Definition der Funktion des OD. Siehe Bauinfobox (ABH) - Zugriff nur für Mitarbeiter der Freien und Hansestadt Hamburg.

23) Zuständiges Polizeikommissariat siehe: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11262156/

24) Zum Zeitpunkt der Senatsdrucksache: Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU)

25) vom 01. Oktober 2006 (Anlage 4 zur Senatsdrucksache 2006/1025 vom 8. August 2006, MittVw 7/2006 Seite 94) und Änderung vom 27. März 2009 (MittVw 3/2009 Seite 58). Siehe Bauinfobox (ABH) - Zugriff nur für Mitarbeiter der Freien und Hansestadt Hamburg

26) BPD Bauvorhaben im Nahbereich von Bahnanlagen

27) Im Hafengebiet

28) Siehe auch Rechtsbereich "Brandsicherheit"

29) Die Beteiligung in Brandschutzfragen erfolgt über ABH2

30) BPD Bauvorhaben im Nahbereich von Bahnanlagen

31) Zum Zeitpunkt der Senatsdrucksache: Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU)

32) vom 01. Oktober 2006 (Anlage 4 zur Senatsdrucksache 2006/1025 vom 8. August 2006, MittVw 7/2006 Seite 94) und Änderung vom 27. März 2009 (MittVw 3/2009 Seite 58). Siehe Bauinfobox (ABH) - Zugriff nur für Mitarbeiter der Freien und Hansestadt Hamburg

33) Zum Zeitpunkt der Senatsdrucksache: Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU)

34) vom 01. Oktober 2006 (Anlage 4 zur Senatsdrucksache 2006/1025 vom 8. August 2006, MittVw 7/2006 Seite 94) und Änderung vom 27. März 2009 (MittVw 3/2009 Seite 58). Siehe Bauinfobox (ABH) - Zugriff nur für Mitarbeiter der Freien und Hansestadt Hamburg

35) Senatsdrucksache Nr. 2012/01518. Siehe Bauinfobox (ABH) - Zugriff nur für Mitarbeiter der Freien und Hansestadt Hamburg

36) Senatsdrucksache Nr. 2012/01518. Siehe Bauinfobox (ABH) - Zugriff nur für Mitarbeiter der Freien und Hansestadt Hamburg

37) Senatsdrucksache Nr. 2012/01518. Siehe Bauinfobox (ABH) - Zugriff nur für Mitarbeiter der Freien und Hansestadt Hamburg

38) Hierzu gehören auch besondere Wohnformen für pflegebedürftige und behinderte Menschen (Siehe BPD Besondere Wohnformen)

39) In Abhängigkeit von der Stellungnahme des LBEG ist zu klären, ob und ggf. welche Teile eines Vorhabens zur Gewinnung der Erdwärme im Baugenehmigungsverfahren mit Konzentrationswirkung bzw. in einem eigenständigen bergrechtlichen Verfahren zu prüfen sind.

40)

41) Auf die Anzeigepflicht nach § 17 DSchG bei Funden (bisher unbekannten Bodendenkmälern), z.B. bei der Baudurchführung, wird hingewiesen

42) Bei Prüfung der Zulässigkeit des vorzeitigen Baubeginns nach § 72a Absatz 1 HBauO besonders zu beachten

43) Bei Prüfung der Zulässigkeit des vorzeitigen Baubeginns nach § 72a Absatz 1 HBauO besonders zu beachten

44) Bei Prüfung der Zulässigkeit des vorzeitigen Baubeginns nach § 72a Absatz 1 HBauO besonders zu beachten

45) Die BNetza als zuständige Behörde für die Zuteilung von Frequenzen für das Betreiben von Richtfunkanlagen ( § 55 TKG) teilt auf Anfrage Namen und Anschriften der in Frage kommenden Richtfunkbetreiber mit.

46) Bei Prüfung der Zulässigkeit des vorzeitigen Baubeginns nach § 72a Absatz 1 HBauO besonders zu beachten

47) Die "Erlaubnis für das Betreiben eines Prostitutionsgewerbes (§ 12 ProstSchG) wird nicht Bestandteil der Baugenehmigung, weil sie personenbezogene Anforderungen beinhaltet

48) Zentral für Hamburg

49) Siehe BPD Spielhallen und Wettbüros

50) Siehe BPD Spielhallen und Wettbüros

51) gilt als auf Grund von § 8 Absatz 1 Satz 1 HmbKliSchG vom 20. Februar 2020 erlassen (Artikel 5 Gesetz zum Neuerlass des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes sowie zur Anpassung weiterer Vorschriften vom 20. Februar 2020)

52) Zum Zeitpunkt der Senatsdrucksache: Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU)

53) vom 01. Oktober 2006 (Anlage 4 zur Senatsdrucksache 2006/1025 vom 8. August 2006, MittVw 7/2006 Seite 94) und Änderung vom 27. März 2009 (MittVw 3/2009 Seite 58). Siehe Bauinfobox (ABH) - Zugriff nur für Mitarbeiter der Freien und Hansestadt Hamburg

54) Die BSW hat ihre zuständigen Aufgaben als Flurbereinigungsbehörde nach der Anordnung zur Durchführung des Flurbereinigungsgesetzes dem LGV übertragen

55) Sie beteiligt das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) zur Berücksichtigung der Belange gemäß. § 18a LuftVG in ihrer Stellungnahme

56) Bei Prüfung der Zulässigkeit des vorzeitigen Baubeginns nach § 72a Absatz 1 HBauO besonders zu beachten

57) HmbGVBl. Nr. 18 Jahrgang 2010, Seite 350, insbesondere Seite 369

58) Bei Prüfung der Zulässigkeit des vorzeitigen Baubeginns nach § 72a Absatz 1 HBauO besonders zu beachten

59) Siehe Bauplanungsrecht/Städtebaurecht, § 35 und § 34 BauGB

60) Bei Prüfung der Zulässigkeit des vorzeitigen Baubeginns nach § 72a Absatz 1 HBauO besonders zu beachten

61) Bei Prüfung der Zulässigkeit des vorzeitigen Baubeginns nach § 72a Absatz 1 HBauO besonders zu beachten

62) Bei Prüfung der Zulässigkeit des vorzeitigen Baubeginns nach § 72a Absatz 1 HBauO besonders zu beachten

63) Bei Prüfung der Zulässigkeit des vorzeitigen Baubeginns nach § 72a Absatz 1 HBauO besonders zu beachten

64) Bei Prüfung der Zulässigkeit des vorzeitigen Baubeginns nach § 72a Absatz 1 HBauO besonders zu beachten

65) Bei Prüfung der Zulässigkeit des vorzeitigen Baubeginns nach § 72a Absatz 1 HBauO besonders zu beachten

66) Bei Prüfung der Zulässigkeit des vorzeitigen Baubeginns nach § 72a Absatz 1 HBauO besonders zu beachten

67) Bei Prüfung der Zulässigkeit des vorzeitigen Baubeginns nach § 72a Absatz 1 HBauO besonders zu beachten

68) Betreibergestützte Wohngemeinschaften, die durch einen Ambulanten Dienst betrieben werden

69) Zentral für Hamburg

70) Die "Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung" ( § 45 Abs. 1 SGB VIII) wird nicht Bestandteil der Baugenehmigung, weil sie personenbezogene Anforderungen beinhaltet.

71) Die Lagerung von größeren Mengen erfordert eine Lagergenehmigung nach § 17 SprengG durch BJV/V3 bzw. einer Genehmigung nach § 4 BImSchG i. V. m. 4. BImSchV durch BUKEA/IB. Beide Genehmigungsverfahren schließen andere das Lager bzw. die Anlage betreffende behördliche Entscheidungen ein, z.B. die Baugenehmigung ( § 17 Abs. 1 Satz 2 SprengG, § 13 BImSchG). In diesen Fällen entfällt ein Baugenehmigungsverfahren bei der Bauaufsichtsbehörde ( § 59 Absatz 1 Satz 2 HBauO).

72) Weitergehende Maßnahmen nach § 154 StrlSchV sind nur erforderlich, wenn in Hamburg Radonvorsorgegebiete festgelegt werden, nach § 121 StrlSchG innerhalb von 2 Jahren nach Erlass der StrlSchV am 29. November 2018 (BGBl. 2018, Teil 1, Nr. 41, 5. Dezember 2018)

73) z.B. auch Geräuscheinwirkungen von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen wie beispielsweise Ballspielplätzen durch Kinder (§ 22 Abs. 1a BImSchG, §§ 5 ff HmbLärmSchG) oder Geräusche durch Sport (§ 4a HmbLärmSchG, Sportanlagenlärmschutzverordnung - 18. BImSchV).

74) BUE/I steht der Fachrechtsdienststelle als sachverständige Dienststelle zur Verfügung.

75) Insbesondere, sofern noch nicht erfolgt, zur Prüfung der Notwendigkeit der Durchführung eines Anzeigeverfahrens nach § 23a BImSchG zur Feststellung, ob ein störfallrechtliches Genehmigungsverfahren nach § 23b BImSchG (mit Konzentrationswirkung) durchzuführen ist. Im Rahmen von Beratung und Auskunft vor Antragstellung sollte Bauherrinnen und Bauherren frühzeitig der Kontakt zu den zuständigen Stellen der BUE vermittelt werden. Sofern ein störfallrechtliches Genehmigungsverfahren durchzuführen ist, entfällt aufgrund dessen "Konzentrationswirkung" das Baugenehmigungsverfahren.

76) Einzureichende Bauvorlage

77) Beteiligungspflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 und § 6 Abs. 2 FLSBG

78) Bei Prüfung der Zulässigkeit des vorzeitigen Baubeginns nach § 72a Absatz 1 HBauO besonders zu beachten

79) Zuständiges Polizeikommissariat siehe: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11262156/

80) Aktuell gibt es keine gesetzlichen Hochwasserentstehungsgebiete in Hamburg (Stand 21.02.2018)

81) Nach den Verordnungen über Überschwemmungsgebiete, z.B. § 5 der Verordnung über das Überschwemmungsgebiet der Brookwetterung

82) Nach den Verordnungen über Überschwemmungsgebiete, z.B. § 5 der Verordnung über das Überschwemmungsgebiet der Brookwetterung

83) Der LSBG handelt als Dienstleister für die fachlich zuständige Dienststelle, hier der BUE (Anordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft)

84) Die Prüfung der Zulässigkeit von Maßnahmen, die die Bauausführung betreffen, findet nicht statt (§ 62 Abs. 1 Satz 2 HBauO), z.B. Baustellenzufahrten, Baustelleneinrichtungen auf öffentlichem Grund

85) Der Sondernutzungsvertrag ist gesondert abzuschließen und wird zum Bestandteil der Baugenehmigung erklärt

86) I.V.m. der Verordnung über die Feststellung einer Gefährdungslage nach § 9 Absatz 1 HmbWoSchG (befristet bis 31.März 2028)

87) Bezeichnung gemäß Anordnung zur Durchführung des DSchG

88) Keine amtliche Abkürzung


ENDE

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