Suchen im Titel Dokument |  

 Ergebnisse für umwelt  31051 bis 31200 von 118567 Ergebnissen.      |  Seite:1 203 204 205 206 207 208 209 210 211 212 791 Zurück Weitere 150

Änderungstext: 20. Schiffssicherheitsanpassungsverordnung (1)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... 20. Schiffssicherheitsanpassungsverordnung Vom 19. Oktober 2021 (BGBl. I Nr. 75 vom 26.10.2021 S. 4717) Siehe Fn. 1, 2 Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur verordnet auf Grund des § 15 des Schiffsicherheitsgesetzes vom 9. September 1998 (BGBl. I S. 2860), der zuletzt durch Artikel 555 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474 ... ...

ISPS-Code zum SOLAS-Übereinkommen (2)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... ISPS-Code zum SOLAS-Übereinkommen (2) zurück 8 Risikobewertung für das Schiff 8.1 Die Risikobewertung für das Schiff ist ein wesentlicher Bestandteil des Verfahrens der Ausarbeitung und Aktualisierung des Plans zur Gefahrenabwehr auf dem Schiff. 8.2 Der Beauftragte für die Gefahrenabwehr im Unternehmen muss sicherstellen, dass die Risikobewertung für das Schiff von Personen mit einschlägiger Erfahrung in der Beurteilung der Gefährdungslage eines Schiffes nach Maßgabe dieses Abschn ... ...

Archivdatei - EmS-Leitfaden 2007 - Unfallbekämpfungsmaßnahmen für Schiffe, die gefährliche Güter befördern (1)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.Regelwerk Gefahrgut/Transport, Seeschiffahrt EmS-Leitfaden - Unfallbekämpfungsmaßnahmen für Schiffe, die gefährliche Güter befördern Vom 9. Oktober 2007 (VkBl. Nr. 21/2007 S. 1; 16.07.2009 S. 438 09; 19.08.2011 S. 742 aufgehoben) Zur aktuellen Fassung Vorwort Dieser EmS-Leitfaden enthält Empfehlungen für Unfallbekämpfungsmaßnahmen für Schiffe, die gefährliche Güter befördern, einschlie ... ...

Archivdatei - BSHGebV - BSH-Gebührenverordnung - Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (1)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... Gefahrgut/Transport, Seeschifffahrt BSHGebV - BSH-Gebührenverordnung Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie Vom 6. Juli 2018 (BGBl. I Nr. 26 vom 17.07.2018 S. 1168; 24.02.2023 Nr. 49 23; 25.03.2025 Nr. 100 25 aufgehobe ... ...

Änderungstext: Zweite Verordnung zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften in der Seeschifffahrt

Demoversion
Suchausgabe
  • ... Zweite Verordnung zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften in der Seeschifffahrt * Vom 9. April 2008 (BGBl. I Nr. 14 vom 11.04.2008 S. 698) Es verordnen auf Grund des Artikels 2 Abs. 1 Nr. 2 des MARPOL-Gesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. September 1998 (BGBl. 1998 II S. 2546), der zuletzt durch Artikel 1 Nr. 1 des Gesetzes vom 15. Dezember 2001 ... ...

Bekanntmachung über den Transport gefährlicher Güter mit Ro/Ro-Schiffen in der Ostsee (1)

Demoversion
Suchausgabe

HNSG - HNS-Gesetz - Gesetz über die Haftung und Entschädigung für Schäden bei der Beförderung gefährlicher und schädlicher Stoffe auf See

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

BinSchPersV - Binnenschiffspersonalverordnung - Verordnung über die Besatzung und über die Befähigungen der Besatzung von Fahrzeugen in der Binnenschifffahrt (1)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... Gefahrgut; Binnschifffahrt BinSchPersV - Binnenschiffspersonalverordnung Verordnung über die Besatzung und über die Befähigungen der Besatzung von Fahrzeugen in der Binnenschifffahrt Vom 26. November 2021 (BGBl. I Nr. 81 vom 06.12.2021 S. 4982; 05.01.2022 S. 2 22; 22.09.2022 S. 1518 22a; 01.12.2022 S. 2211 22b; BGBl. II 13.04.2023 Nr. 105 23; BGBl. I. 18.03.2024 Nr. 100 ... ...

CSCG - Gesetz zu dem Übereinkommen vom 2. Dezember 1972 über sichere Container

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - Verordnung über das Verbot des Befahrens der Neustädter Bucht mit bestimmten Fahrzeugen 2021 (1)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... Gefahrgut/Transport, Seeschiffahrt Verordnung über das Verbot des Befahrens der Neustädter Bucht mit bestimmten Fahrzeugen Vom 05. Mai 2021 (VkBl. Nr. 10 vom 31.05.2021 S. 617, aufgehoben) Archiv: 2009 Siehe Fn. 1 Auf Grund des § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Seeaufgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juni 2016 (BGBl. I S. 1489), das zuletzt durch Artikel ... ...

Richtlinien für die Erteilung verminderter Freiborde für Schwimmbagger, DR-68 (1)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... Richtlinien für die Erteilung verminderter Freiborde für Schwimmbagger, DR-68 * Vom 14. November 2013 (VkBl. Nr. 23 vom 15.12.2013 SW. 1198) Präambel Schwimmbagger werden in der Regel für Räum- oder Unterhaltungsaufgaben in Häfen, Hafenbecken und Fahrrinnen, für Sanierungsaufgaben bei der Landgewinnung und Wiederauffüllung von Stränden, sowie zum Abbau von Stoffen für den Ho ... ...

Rundschreiben der Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr zur Richtlinie 2014/90 EU(MED) (1)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... Gefahrgut/Transport, Seeschifffahrt Rundschreiben der Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr zur Richtlinie 2014/90 EU(MED) Vom 19. Juli 2021 (VKBl. Nr. 15 vom 14.08.2021 S. 797) American Bureau of Shipping (ABS) Bureau Veritas (BV) Det Norske Veritas (DNV) Lloyds Register (LR) Korean Register (KR) Nippon Kaiji Kyokai (ClassNK) Registro Italiano Navale (R ... ...

Änderungstext: Erstes Gesetz zur Änderung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes (1)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... Erstes Gesetz zur Änderung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes * Vom 19. Juli 2005 BGBl. I Nr. 46 vom 28.07.2005 S. 2186) Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Das Binnenschifffahrtsaufgabengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Juli 2001 (BGBl. I S. 2026), zuletzt geändert durch Artikel 239 der Verordnung vom 25. November 200 ... ...

Allgemeinverfügung zur Regelung des Befahrens einer Sicherheitszone um die Offshore-Windpark-Baustelle Nordsee One (1)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... Gefahrgut/Transport / See Allgemeinverfügung zur Regelung des Befahrens einer Sicherheitszone um die Offshore-Windpark-Baustelle "Nordsee One" Vom 2. Oktober 2015 I. Gemäß § 7 Absatz 3 der Verordnung zu den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See vom 13. Juni 1977 (BGBl. I S. 813), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 15. ... ...

FAL-Übereinkommen - Übereinkommen vom 9. April 1965 zur Erleichterung des Internationalen Seeverkehrs

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

Änderungstext: Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die Erteilung von Buß

Demoversion
Suchausgabe
  • ... Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die Erteilung von Buß- und Verwarnungsgeldern für Zuwiderhandlungen gegen strom- und schifffahrtspolizeiliche Vorschriften des Bundes auf Binnen- und Seeschifffahrtsstraßen sowie in der ausschließlichen Wirtschaftszone und auf der Hohen See (Buß- und Verwarnungsgeldkatalog Binnen- und Seeschifffahrtsstraßen - BVK ... ...

Leitfaden zu bewährten Verfahrensweisen für Betreiber und Nutzer von Hafenauffanganlagen

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

IBC-CODE - Internationaler Code für den Bau und die Ausrüstung von Schiffen zur Beförderung gefährlicher Chemikalien als Massengut (10)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück Kapitel 20 Beförderung flüssiger Abfallchemikalien 20.1 Präambel 20.1.1 Die Beförderung flüssiger Abfallchemikalien auf See kann die menschliche Gesundheit und die Umwelt gefährden. 20.1.2 Flüssige Abfallchemikalien müssen deshalb in Übereinstimmung mit einschlägigen internationalen Übereinkommen und Empfehlungen und insbesondere bei der Massengutbeförderung auf See in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses Codes befördert werden. 20.2 Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Kapitels ... ...

ZustBV-See - Zuständigkeitsbezeichnungs-Verordnung See - Verordnung zur Bezeichnung der zuständigen Vollzugsbeamten des Bundes für bestimmte Aufgaben nach der Strafprozeßordnung auf dem Gebiet der Seeschiffahrt (1)

Demoversion
Suchausgabe

SUG - Seesicherheits-Untersuchungs-Gesetz - Gesetz zur Verbesserung der Sicherheit der Seefahrt durch die Untersuchung von Seeunfällen und anderen Vorkommnissen (1)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... Gefahrgut/Transport, Seeschifffahrt SUG - Seesicherheits-Untersuchungs-Gesetz Gesetz zur Verbesserung der Sicherheit der Seefahrt durch die Untersuchung von Seeunfällen und anderen Vorkommnissen Vom 1. März 2012 (BGBl. I Nr. 12 vom 06.03.2012 S. 390; 08.03.2012 S. 483 12; 07.08.2013 S. 3154 13 13a; 19.10.2013 S. 3836 13b; 31.08.2015 S. 1474 15; 24.05.2016 S. 1217 16; 18. ... ...

Bekanntmachung der Muster von Zeugnissen und Bescheinigungen in den Bereichen Seelotseignung und Seediensttauglichkeit (1)

Demoversion
Suchausgabe

SeeLG - Seelotsgesetz - Gesetz über das Seelotswesen

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

Änderungstext: Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die Erteilung von Buß

Demoversion
Suchausgabe
  • ... Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die Erteilung von Buß- und Verwarnungsgeldern für Zuwiderhandlungen gegen strom- und schifffahrtspolizeiliche Vorschriften des Bundes auf Binnen- und Seeschifffahrtsstraßen sowie in der ausschließlichen Wirtschaftszone und auf der Hohen See BVKatBin-See - Buß- und Verwarnungsgeldkatalog Binnen- und Seeschifffah ... ...

Archivdatei - BHfAbgV 2008 - Bundes-Seehäfen-Abgabenverordnung - Verordnung über die Abgaben in den bundeseigenen Häfen im Geltungsbereich der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung (1)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung Vom 6. Juli 2010 (BGBl. I Nr. 35 vom 12.07.2010 S. 880) Auf Grund des § 91 der Schiffsregisterordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Mai 1994, der zuletzt durch Artikel 86 Nummer 2 der Verordnung vom 29. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2785) geändert worden ist, verordn ... ...

ADN - Teil 3 - Tabelle 3.2 UN-Nr. 1263 ff (3)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück (1) (2) (3a) (3b) (4) (5) (6) (7a) (7b) (8) (9) (10) (11) (12) (13) 1263 FARBE (einschließlich Farbe, Lack, Emaille, Beize, Schellack, Firnis, Politur, flüssiger Füllstoff und flüssige Lackgrundlage) oder FARBZUBEHÖRSTOFFE (einschließlich Farbverdünnung und -lösemittel) 3 F1 I 3 163 367 650 500 ml E3   PP, EX, A VE01       1   1263 FARBE (einschließlich Farbe, Lack, Emaille, Beize, Schellack, Firnis, Politur, flüssiger Füllstoff und flüssige Lackgrundlage) oder FARBZUBEHÖRSTOFFE (eins ... ...

ADN - Teil 7 - Vorschriften für das Laden, Befördern, Löschen und sonstige Handhaben der Ladung

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

Bekanntmachung zu Absatz 1.8.1.2.1 ADN - Kontrollliste für Schiffe, die gefährliche Güter befördern (1)

Demoversion
Suchausgabe

ADN - Teil 3 - Verzeichnis der gefährlichen Güter, Sondervorschriften und Freistellungen im Zusammenhang mit begrenzten und freigestellten Mengen der Anlage zum Europäischen Übereinkommen vom 26. Mai 2000 über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen - 1. ADN-Änderungsverordnung vom 5. Juni 2009

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück 3.2.3.2 Tabelle C Verzeichnis der zur Beförderung in Tankschiffen zugelassenen gefährlichen in numerischer Reihenfolge (siehe M002; M005; M011) (1) (2) (3a) (3c) (4) (5) (6) (7) (8) (9) (10) (11) (12) (13) (14) (15) (16) (17) (18) (19) (20) 1005 AMMONIAK, WASSERFREI 2 2TC   2.3+8 +2.1+ N1 G 1 1 3   91   1 ja T1 II A ja PP, EP, EX, TOX, A 2 1; 2; 31 1010 BUTA-1,2-DIEN, STABILISIERT 2 2F   2.1 + inst. G 1 1     91   1 ja T2 II B 4 ja PP, EX, A 1 2; 3; 31 1010 BUTA-1,3-DIEN, STABILISIE ... ...

ADN - Teil 3 - Verzeichnis der gefährlichen Güter, Sondervorschriften und Freistellungen im Zusammenhang mit begrenzten und freigestellten Mengen der Anlage zum Europäischen Übereinkommen vom 26. Mai 2000 über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen - 1. ADN-Änderungsverordnung vom 5. Juni 2009

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück 3.2.4 Modalitäten für die Anwendung des Abschnitts 1.5.2 bezüglich Ausnahmegenehmigungen für die Beförderung in Tankschiffen 3.2.4.1 Muster einer Ausnahmegenehmigung nach Abschnitt 1.5.2 Ausnahmegenehmigung nach Abschnitt 1.5.2 des ADN Nach Abschnitt 1.5.2 des ADN ist die Beförderung des in der Anlage zu dieser Ausnahmegenehmigung bezeichneten Stoffes in Tankschiffen unter den dort festgelegten Bedingungen zugelassen Der Beförderer muss den Stoff vor der Beförderung von einer zugelassen ... ...

ADN - Teil 9 - Bauvorschriften

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

Änderungstext: Bekanntmachung von Korrekturen des ADN 2009 und der 2

Demoversion
Suchausgabe
  • ... Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.Regelwerk Änderungshinweis Bekanntmachung von Korrekturen des ADN 2009 und der 2. Berichtigung der Anlage zur 1. ADN-Änderungsverordnung Vom 19. Oktober 2010 (BGBl. II Nr. 29 vom 22.10.2010 S. 1183) Zu dem ADN 2009 und zu der Anlage zur 1. ADN-Änderungsverordnung vom 5. Juni 2009 (BGBl. 2009 II S. 534) werden nachstehend die Korrekturen der UNECE WP.15/AC.2 (ECE/TRANS/WP.15/AC.2/34, An ... ...

ADN - Teil 3 - Tabelle 3.2 UN-Nr. 1607 ff (4)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück (1) (2) (3a) (3b) (4) (5) (6) (7a) (7b) (8) (9) (10) (11) (12) (13) 1607 EISEN(III)ARSENIT 6.1 T5 II 6.1 802 500 g E4   PP, EP         2   1608 EISEN(II)ARSENAT 6.1 T5 II 6.1 802 500 g E4   PP, EP         2   1611 HEXAETHYL- TETRAPHOSPHAT 6.1 T1 II 6.1 802 100 ml E4   PP, EP, TOX, A VE02       2   1612 HEXAETHYL- TETRAPHOSPHAT UND VERDICHTETES GAS, GEMISCH 2 1T   2.3   0 E0   PP, EP, TOX, A VE02       2   1613 CYANWASSERSTOFF, WÄSSERIGE LÖSUNG (CYANWASSER- STOFFSÄURE, WÄSSERIGE LÖSUNG ... ...

ADN - Teil 3 - Tabelle 3.2 UN-Nr. 2485 ff (6)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück (1) (2) (3a) (3b) (4) (5) (6) (7a) (7b) (8) (9) (10) (11) (12) (13) 2485 n-BUTYLISOCYANAT 6.1 TF1 I 6.1+3 354 802 0 E0 T PP, EP, EX, TOX, A VE01, VE02       2   2486 ISOBUTYLISOCYANAT 6.1 TF1 I 6.1+3 354 802 0 E0 T PP, EP, EX, TOX, A VE01, VE02       2   2487 PHENYLISOCYANAT 6.1 TF1 I 6.1+3 354 802 0 E0 T PP, EP, EX, TOX, A VE01, VE02       2   2488 CYCLOHEXYL- ISOCYANAT 6.1 TF1 I 6.1+3 354 802 0 E0   PP, EP, EX, TOX, A VE01, VE02       2   2490 DICHLORISO- PROPYLE ... ...

ADN - Teil 3 - Verzeichnis der gefährlichen Güter, Sondervorschriften und Freistellungen im Zusammenhang mit begrenzten und freigestellten Mengen der Anlage zum Europäischen Übereinkommen vom 26. Mai 2000 über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen - 1. ADN-Änderungsverordnung vom 5. Juni 2009

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück (1) (2) (3a) (3c) (4) (5) (6) (7) (8) (9) (10) (11) (12) (13) (14) (15) (16) (17) (18) (19) (20) 2045 ISOBUTYRALDEHYD (ISOBUTYRALDEHYD) 3 F1 II 3 + N3 C 2 2 3 50 95 0,79 2 ja T4 II A 7 ja PP, EX, A 1 15; 23 2046 CYMENE 3 F1 III 3 + N2 + F N 3 3     97 0,88 3 ja T2 II A 7 ja PP, EX, A 0   2047 DICHLORPROPENE (2,3-DICHLORPROPEN-1) 3 F1 II 3 + N2 + CMR C 2 2   45 95 1,2 2 ja T1 II A 7 ja PP, EP, EX, TOX, A 1   2047 DICHLORPROPENE (GEMISCH VON 2,3- DICHLORPROPEN-1 UND 1,3-DICHLORPROPE ... ...

ADN - Teil 1 - Allgemeine Vorschriften der Anlage zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

ADN - Teil 3 - Tabelle 3.2 UN-Nr. 1994 ff (5)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück (1) (2) (3a) (3b) (4) (5) (6) (7a) (7b) (8) (9) (10) (11) (12) (13) 1994 EISENPENTACARBONYL 6.1 TF1 I 6.1+3 354 802 0 E0   PP, EP, EX, TOX, A VE01, VE02       2   1999 TEERE, FLÜSSIG, einschließlich Straßenöle und Cutback-Bitumen (Verschnittbitumen) (Dampfdruck bei 50 °C größer als 110 kPa) 3 F1 II 3 640C 5 L E2   PP, EX, A VE01       1   1999 TEERE, FLÜSSIG, einschließlich Straßenöle und Cutback-Bitumen (Verschnittbitumen) (Dampfdruck bei 50 °C höchstens 110 kPa) 3 F1 II 3 640D 5 L ... ...

ADN - Teil 7 - Vorschriften für das Laden, Befördern, Löschen und sonstige Handhaben der Ladung

Demoversion
Suchausgabe

Änderungstext: 6. ADNÄndV - 6. ADN-Änderungsverordnung - Sechste Verordnung zur Änderung

Demoversion
Suchausgabe
  • ... 6. ADNÄndV - 6. ADN-Änderungsverordnung Sechste Verordnung zur Änderung der Anlage zum ADN-Übereinkommen Vom 25. November 2016 (Anlageband zum BGBl. II Nr 33 vom 05.12.2016 S. 1298) In Arbeit Aufgrund des Artikels 2 Absatz 1 des Gesetzes vom 23. November 2007 zu dem Europäischen Übereinkommen vom 26. Mai 2000 über die internationale Beförderung von gefährlich ... ...

ADN - Teil 1 - Allgemeine Vorschriften der Anlage zum Europäischen Übereinkommen vom 26. Mai 2000 über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen - 1. ADN-Änderungsverordnung vom 5. Juni 2009 (5)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück 2.2.7.2.2 Bestimmung grundlegender Radionuklidwerte 2.2.7.2.2.1 Die folgenden grundlegenden Werte für die einzelnen Radionuklide sind in Tabelle 2.2.7.2.2.1 angegeben: A1 und A2 in TBq; Aktivitätskonzentrationsgrenzwert für freigestellte Stoffe in Bq/g und Aktivitätsgrenzwerte für freigestellte Sendungen in Bq. Tabelle 2.2.7.2.2.1: Grundlegende Radionuklidwerte für einzelne Radionuklide   Radionuklid (Atomzahl) A1 A2 Aktivitätskonzen- trationsgrenzwert für freigestellte Stoffe Aktivi ... ...

ADN - Teil 3 - Verzeichnis der gefährlichen Güter, Sondervorschriften und Freistellungen im Zusammenhang mit begrenzten und freigestellten Mengen der Anlage zum Europäischen Übereinkommen vom 26. Mai 2000 über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen - 1. ADN-Änderungsverordnung vom 5. Juni 2009

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück 3.2.3 Tabelle C: Verzeichnis der zur Beförderung in Tankschiffen zugelassenen gefährlichen Stoffe in numerischer Reihenfolge 3.2.3.1 Erläuterungen zur Tabelle C Jede Zeile der Tabelle C behandelt in der Regel den (die) Stoff(e), der (die) durch eine bestimmte UN-Nummer oder Stoffnummer erfasst wird (werden). Wenn jedoch Stoffe, die zu ein und derselben UN-Nummer oder Stoffnummer gehören, unterschiedliche chemische Eigenschaften, physikalische Eigenschaften und/oder Beförderungsvorschrifte ... ...

Übersicht der gefährlichen Güter in UN-numerischer Reihenfolge Übersicht

Demoversion
Suchausgabe
  • ...(siehe M013)           Übersicht der gefährlichen Güter in UN-numerischer Reihenfolge: UN-Nr.: 0004 0100 0200 0300 0400 0500 UN-Nr.: 1000 1100 1200 1300 1400 1500 1600 1700 1800 1900 UN-Nr.: 2000 2100 2200 2300 2400 2500 2600 2700 2800 2900 UN-Nr.: 3000 3100 3200 3300 3400 3500 UN-Nr.: 9000  

Gegenzeichnung der Bilateralen Vereinbarung ADN/B 001 nach Abschnitt 1.5.1 der Anlage zum ADN

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

ADN - Teil 1 - Allgemeine Vorschriften der Anlage zum Europäischen Übereinkommen vom 26. Mai 2000 über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück 1.2.2 Maßeinheiten 1.2.2.1 Im ADN gelten folgende Maßeinheiten a: Größe SI-Einheit b Zusätzlich zugelassene Einheit Beziehung zwischen den Einheiten Länge m (Meter) - - Fläche m2 (Quadratmeter) - - Volumen m ≥(Kubikmeter) l c (Liter) 1 l = 10 -3 m ≥Zeit s (Sekunde) min (Minute) 1 min = 60 s     h (Stunde) 1 h = 2600 s     d (Tag) 1 d = 86.400 s Masse kg (Kilogramm) g (Gramm) 1 g = 10 -3 kg     t (Tonne) 1 t = 10³kg Dichte kg/m ≥kg/l 1 kg/l × 10 -3 kg Temperatur K (Kelvin) °C (Grad C ... ...

ADN - Teil 4 - Vorschriften für die Verwendung von Verpackungen, Tanks und CTU für die Beförderung in loser Schüttung; Anlage zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

Änderungstext: 4. ADNÄndV - 4. ADN-Änderungsverordnung - Vierte Verordnung zur Änderung

Demoversion
Suchausgabe
  • ... Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.Regelwerk Änderungshinweis 4. ADNÄndV - 4. ADN-Änderungsverordnung Vierte Verordnung zur Änderung der Anlage zum ADN-Übereinkommen Vom 3. Dezember 2012 (BGBl. II Nr. 37 vom 06.12.2012 S. 1386, Anlageband) Auf Grund des Artikels 2 Absatz 1 des Gesetzes vom 23. November 2007 zu dem Europäischen Übereinkommen vom 26. Mai 2000 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf B ... ...

Änderungstext: Bekanntmachung von Berichtigungen der Anlage zum Europäischen Übereinkommen über

Demoversion
Suchausgabe
  • ... Bekanntmachung von Berichtigungen der Anlage zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (ADN) Vom 29. Juni 2015 (BGBl. II Nr. 21 vom 04.08.2015 S. 1033) Zur Anlage (geänderte Fassung der dem ADN-Übereinkommen in der Anlage beigefügten Verordnung) der 1. ADN-Änderungsverordnung vom 5. Juni 2009 ( ... ...

ADN - Übersicht der gefährlichen Güter in UN-numerischer Reihenfolge

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

ADN - Teil 3 - Tabelle 3.2 UN-Nr. 2904 ff (7)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück (1) (2) (3a) (3b) (4) (5) (6) (7a) (7b) (8) (9) (10) (11) (12) (13) 2904 CHLORPHENOLATE, FLÜSSIG oder PHENOLATE, FLÜSSIG 8 C9 III 8   5 L E1 T* PP, EP         0 *gilt nur für Phenolate und nicht für Chlorphenolate 2905 CHLORPHENOLATE, FEST oder PHENOLATE, FEST 8 C10 III 8   5 kg E1   PP, EP         0   2907 ISOSORBIDDINITRAT, MISCHUNG mit mindestens 60 % Lactose, Mannose, Stärke oder Calciumhydrogenphosphat 4.1 D II 4.1 127 0 E0   PP         0   2908 RADIOAKTIVE STOFFE, FREIGESTELLTES VER ... ...

ADN - Teil 2 - Klassifizierung der Anlage zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

ADN - Teil 2 - Klassifizierung der Anlage zum Europäischen Übereinkommen vom 26. Mai 2000 über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen - 1. ADN-Änderungsverordnung vom 5. Juni 2009

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück Teil 2 RSEB Klassifizierung Kapitel 2.1 Allgemeine Vorschriften 2.1.1 Einleitung 2.1.1.1 Im ADN gibt es folgende Klassen gefährlicher Güter: Klasse 1 Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff Klasse 2 Gase Klasse 3 Entzündbare flüssige Stoffe Klasse 4.1 Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe und desensibilisierte explosive feste Stoffe Klasse 4.2 Selbstentzündliche Stoffe Klasse 4.3 Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln Klasse 5.1 Entzünde ... ...

ADN - Teil 9 - Bauvorschriften (3)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück 9.3.3.18 Inertgasanlage Wenn Inertisierung oder Abdeckung der Ladung vorgeschrieben ist, muss das Schiff mit einer Inertgasanlage ausgestattet sein. Diese Anlage muss in der Lage sein, einen Mindestdruck von 7 kPa (0,07 bar) in den zu inertisierenden Räumen jederzeit aufrechtzuerhalten. Außerdem darf die Inertgasanlage den Druck im Ladetank nicht über den Einstelldruck des Überdruckventils hinaus erhöhen. Der Einstelldruck des Unterdruckventils muss 3,5 kPa (0,035 bar) betragen. Eine für ... ...

ADN - Teil 3 - Verzeichnis der gefährlichen Güter, Sondervorschriften und Freistellungen im Zusammenhang mit begrenzten und freigestellten Mengen der Anlage zum Europäischen Übereinkommen vom 26. Mai 2000 über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen - 1. ADN-Änderungsverordnung vom 5. Juni 2009

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück Kapitel 3.3 Für bestimmte Stoffe oder Gegenstände geltende Sondervorschriften 3.3.1 Die in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 6 bei Stoffen oder Gegenständen angegebenen Nummern entsprechen den in diesem Kapitel erläuterten Sondervorschriften, die für diese Stoffe oder Gegenstände gelten. 16 Muster von neuen oder bereits bestehenden explosiven Stoffen oder Gegenständen mit Explosivstoff, die unter anderem zu Versuchs-, Zuordnungs-, Forschungs- und Entwicklungszwecken, zu Qualitätskontrollzwec ... ...

ADN - Teil 1 - Allgemeine Vorschriften der Anlage zum Europäischen Übereinkommen vom 26. Mai 2000 über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen - 1. ADN-Änderungsverordnung vom 5. Juni 2009 (3)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück 1.6.7.2.2.3 Übergangsvorschriften betreffend die Anwendung der Vorschriften des Kapitels 3.2 Tabelle C für die Beförderung in Tankschiffen 1.6.7.2.2.3.1 Die Stoffe, wofür in Kapitel 3.2 Tabelle C der Typ N geschlossen mit einem Einstelldruck des Hochgeschwindigkeitsventils von mindestens 10 kPa (0,10 bar) vorgeschrieben ist, können in in Betrieb befindlichen Tankschiffen des Typs N geschlossen mit einem Einstelldruck des Hochgeschwindigkeitsventils von mindestens 6 kPa (0,06 bar) beförder ... ...

ADN - Teil 1 - Allgemeine Vorschriften der Anlage zum Europäischen Übereinkommen vom 26. Mai 2000 über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen - 1. ADN-Änderungsverordnung vom 5. Juni 2009 (1)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... ADN Anlage zum Europäischen Übereinkommen vom 26. Mai 2000 über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (Anlageband zum BGBl. II Nr. 18 vom 16.06.2009 S. 1; 1. Ber. 18.02.2010 S. 122; 2. Ber. 19.10.2010 S. 1183; Anlageband zum BGBl. II Nr. 37 vom 23.12.2010 S. 54; 30.12.2010 S. 1550; ber. vom 30.12.2010 S. 1569; 03.12.2012 S. 1386, Anlageband; ber.12.12.2012 S. 1567; 15.12.2014 S. 1344, ber. 2015 S. 1033 15) s. auch Beschl. (EU) 2016/1795 Teil 1 RSEB Al ... ...

ADN - Teil 5 - Vorschriften für den Versand

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

ADN - Übersicht der gefährlichen Güter in UN-numerischer Reihenfolge - Kopfdatei

Demoversion
Suchausgabe
  • ... .ADN-Text Inhalt   3.1.2 2.2 2.2 2.1.1.3 5.2.2 3.3 3.4 3.5.1.2 3.2.1 8.1.5 7.1.6 7.1.6 7.1.5 3.2.1 (1) (2) (3a) (3b) (4) (5) (6) (7a) (7b) (8) (9) (10) (11) (12) (13) ...

ADN - Teil 9 - Bauvorschriften

Demoversion
Suchausgabe

ADN - Teil 5 - Vorschriften für den Versand

Demoversion
Suchausgabe

ADN - Teil 8 - Vorschriften für die Besatzung, die Ausrüstung, den Betrieb und die Dokumentation

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

ADN - Teil 3 - Verzeichnis der gefährlichen Güter, Sondervorschriften und Freistellungen im Zusammenhang mit begrenzten und freigestellten Mengen der Anlage zum Europäischen Übereinkommen vom 26. Mai 2000 über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen - 1. ADN-Änderungsverordnung vom 5. Juni 2009

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück Teil 3 RSEB Verzeichnis der gefährlichen Güter, Sondervorschriften und Freistellungen im Zusammenhang mit begrenzten und freigestellten Mengen Kapitel 3.1 Allgemeines 3.1.1 Einführung Neben den Vorschriften, die in den Tabellen dieses Teils angegeben sind oder auf die verwiesen wird, sind die allgemeinen Vorschriften jedes Teils, Kapitels und/oder Abschnitts zu beachten. Diese allgemeinen Vorschriften sind in den Tabellen nicht angegeben. Wenn eine allgemeine Vorschrift in Widerspruch zu ... ...

Gegenzeichnung der Bilateralen Vereinbarung ADN/B 001 nach Abschnitt 1.5.1 der Anlage zum ADN (1)

Demoversion
Suchausgabe

ADN - Anlage zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

ADN - Teil 5 - Vorschriften für den Versand (2)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück 5.3.2.3 Bedeutung der Nummern zur Kennzeichnung der Gefahr 5.3.2.3.1 Die Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr besteht aus zwei oder drei Ziffern. Die Ziffern weisen im Allgemeinen auf folgende Gefahren hin: 2 Entweichen von Gas durch Druck oder durch chemische Reaktion 3 Entzündbarkeit von flüssigen Stoffen (Dämpfen) und Gasen oder selbsterhitzungsfähiger flüssiger Stoff 4 Entzündbarkeit von festen Stoffen oder selbsterhitzungsfähiger fester Stoff 5 Oxidierende (brandfördernde) Wirkung 6 G ... ...

ADN - Teil 3 - Verzeichnis der gefährlichen Güter, Sondervorschriften und Freistellungen im Zusammenhang mit begrenzten und freigestellten Mengen; Anlage zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

ADN - Teil 3 - Tabelle 3.2 UN-Nr. 0004 ff. (1)

Demoversion
Suchausgabe

ADN - Teil 3 - Tabelle 3.2 UN-Nr. 0407 ff (2)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück (1) (2) (3a) (3b) (4) (5) (6) (7a) (7b) (8) (9) (10) (11) (12) (13) 0407 TETRAZOL-1- ESSIGSÄURE 1 1.4C   1.4   0 E0   PP   LO01 HA01, HA03   1   0408 ZÜNDER, SPRENGKRÄFTIG, mit Sicherungsvorrichtungen 1 1.1D   1   0 E0   PP   LO01 HA01, HA02, HA03,   3   0409 ZÜNDER, SPRENGKRÄFTIG, mit Sicherungsvorrichtungen 1 1.2D   1   0 E0   PP   LO01 HA01, HA03   3   0410 ZÜNDER, SPRENGKRÄFTIG, mit Sicherungsvorrichtungen 1 1.4D   1.4   0 E0   PP   LO01 HA01, HA03   1   0411 PENTAERYTHRIT- ... ...

ADN - Teil 1 - Allgemeine Vorschriften der Anlage zum Europäischen Übereinkommen vom 26. Mai 2000 über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen - 1. ADN-Änderungsverordnung vom 5. Juni 2009 (3)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück 2.2.42 Klasse 4.2: Selbstentzündliche Stoffe 2.2.42.1 Kriterien 2.2.42.1.1 Der Begriff der Klasse 4.2 umfasst: pyrophore Stoffe; dies sind Stoffe einschließlich Gemische und Lösungen (flüssig oder fest), die sich in Berührung mit Luft schon in kleinen Mengen innerhalb von fünf Minuten entzünden. Diese Stoffe sind die am leichtesten selbstentzündlichen Stoffe der Klasse 4.2; und selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gegenstände; dies sind Stoffe und Gegenstände einschließlich Gemische und Lösu ... ...

ADN - Teil 1 - Allgemeine Vorschriften der Anlage zum Europäischen Übereinkommen vom 26. Mai 2000 über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen - 1. ADN-Änderungsverordnung vom 5. Juni 2009 (4)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück 2.2.61 Klasse 6.1: Giftige Stoffe 2.2.61.1 Kriterien 2.2.61.1.1 Der Begriff der Klasse 6.1 umfasst Stoffe, von denen aus der Erfahrung bekannt oder nach tierexperimentellen Untersuchungen anzunehmen ist, dass sie bei einmaliger oder kurzdauernder Einwirkung in relativ kleiner Menge beim Einatmen, bei Aufnahme durch die Haut oder Einnahme zu Gesundheitsschäden oder zum Tode eines Menschen führen können. Bem. Genetisch veränderte Mikroorganismen und Organismen sind dieser Klasse zuzuordnen, ... ...

ADN - Teil 6 - Bau- und Prüfvorschriften für Verpackungen (einschließlich Großpackmittel (IBC) und Großverpackungen), Tanks und CTU für die Beförderung in loser Schüttung

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

ADN - Teil 4 - Vorschriften für die Verwendung von Verpackungen, Tanks und CTU für die Beförderung in loser Schüttung; Anlage zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen

Demoversion
Suchausgabe

ADN - Teil 2 - Klassifizierung der Anlage zum Europäischen Übereinkommen vom 26. Mai 2000 über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen - 1. ADN-Änderungsverordnung vom 5. Juni 2009 (2)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück 2.2.1.2 Nicht zur Beförderung zugelassene Stoffe und Gegenstände 2.2.1.2.1 Explosive Stoffe, die nach den Kriterien des Handbuchs Prüfungen und Kriterien Teil I eine unzulässig hohe Empfindlichkeit aufweisen oder bei denen eine spontane Reaktion eintreten kann, sowie explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff, die einer in Kapitel 3.2 Tabelle A aufgeführten Benennung oder n.a.g.-Eintragung nicht zugeordnet werden können, sind nicht zur Beförderung zugelassen. 2.2.1.2.2 Gegenstände ... ...

ADN - Teil 1 - Allgemeine Vorschriften der Anlage zum Europäischen Übereinkommen vom 26. Mai 2000 über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen - 1. ADN-Änderungsverordnung vom 5. Juni 2009 (6)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück 2.2.8 Klasse 8: Ätzende Stoffe 2.2.8.1 Kriterien 2.2.8.1.1 Der Begriff der Klasse 8 umfasst Stoffe sowie Gegenstände mit Stoffen dieser Klasse, die durch chemische Einwirkung die Epithelgewebe der Haut oder der Schleimhäute, mit denen sie in Berührung kommen, angreifen oder die beim Freiwerden Schäden an anderen Gütern oder Transportmitteln verursachen oder sie zerstören können. Unter den Begriff dieser Klasse fallen auch Stoffe, die erst mit Wasser ätzende flüssige Stoffe oder mit natürl ... ...

ADN - Teil 3 - Tabelle 3.2 UN-Nr. 3222 ff (8)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück (1) (2) (3a) (3b) (4) (5) (6) (7a) (7b) (8) (9) (10) (11) (12) (13) 3222 SELBSTZERSETZLICHER STOFF TYP B, FEST 4.1 SR1   4.1+1 181 194 274 100 g E0   PP     HA01, HA10   3   3223 SELBSTZERSETZLICHER STOFF TYP C, FLÜSSIG 4.1 SR1   4.1 194 274 25 ml E0   PP         0   3224 SELBSTZERSETZLICHER STOFF TYP C, FEST 4.1 SR1   4.1 194 274 100 g E0   PP         0   3225 SELBSTZERSETZLICHER STOFF TYP D, FLÜSSIG 4.1 SR1   4.1 194 274 125 ml E0   PP         0   3226 SELBSTZERSETZLICHER ST ... ...

ADN - Teil 9 - Bauvorschriften (2)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück 9.3.2 Bauvorschriften für Tankschiffe des Typs C Die Bauvorschriften der Unterabschnitte 9.3.2.0 bis 9.3.2.99 gelten für Tankschiffe des Typs C. 9.3.2.0 Bauwerkstoffe 9.3.2.0.1 Der Schiffskörper und die Ladetanks müssen aus Schiffbaustahl oder aus einem anderen mindestens gleichwertigen Metall gebaut sein. Für unabhängige Ladetanks dürfen auch andere, gleichwertige Werkstoffe verwendet werden. Die Gleichwertigkeit muss sich auf die mechanischen Eigenschaften und auf die Beständigkeit ge ... ...

ADN - Teil 6 - Bau- und Prüfvorschriften für Verpackungen (einschließlich Großpackmittel (IBC) und Großverpackungen), Tanks und CTU für die Beförderung in loser Schüttung

Demoversion
Suchausgabe

ADN - Teil 1 - Allgemeine Vorschriften der Anlage zum Europäischen Übereinkommen vom 26. Mai 2000 über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen - 1. ADN-Änderungsverordnung vom 5. Juni 2009

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück Kapitel 1.7 Allgemeine Vorschriften für radioaktive Stoffe 1.7.1 Anwendungsbereich Bem. Bei Unfällen oder Zwischenfällen bei der Beförderung radioaktiver Stoffe sind die von den entsprechenden nationalen und/oder internationalen Organisationen festgelegten Notfallvorschriften zu beachten, um Personen, Eigentum und die Umwelt zu schützen. Geeignete Richtlinien für solche Vorschriften sind Planning and Preparing for Emergency Response to Transport Accidents Involving Radioactive Material ... ...

ADN - Teil 8 - Vorschriften für die Besatzung, die Ausrüstung, den Betrieb und die Dokumentation

Demoversion
Suchausgabe

Handbuch über Prüfungen und Kriterien - Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher Güter -

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher Güter - Handbuch über Prüfungen und Kriterien (7)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher Güter - Handbuch über Prüfungen und Kriterien (7) zurück Abschnitt 38 Klassifizierungsverfahren, Prüfverfahren und Kriterien der Beförderungsklasse 9 38.1 Einleitung Dieser Abschnitt enthält Klassifizierungsverfahren, Prüfverfahren und Kriterien in Bezug auf Stoffe und Gegenstände der Beförderungsklasse 9. 38.2 Düngemittel auf Ammoniumnitratbasis, die fähig sind, sich selbstunterhaltend zu zersetzen 38.2.1 Ziel 38.2.1.1 Dieser Abschn ... ...

Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher Güter - Fußnoten zum Handbuch über Prüfungen und Kriterien - Fußnoten

Demoversion
Suchausgabe
  • ... Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher Güter - Handbuch über Prüfungen und Kriterien (Fußnoten) Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher Güter - Fußnoten zum Handbuch über Prüfungen und Kriterien Zurück zum Handbuch Prüfungen und Kriterien Teil I Abschnitt 10 1) Wurfteile können ganze Gegenstände oder Teile von Gegenständen (z.B. Splitter) sein. 2) EIS = Extremely Insensitive Substance 3) Im Englischen steht "mechanische Beanspruchung". Es handelt sich aber u ... ...

Handbuch über Prüfungen und Kriterien (3)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher Güter - Handbuch über Prüfungen und Kriterien (3) zurück Abschnitt 16 Prüfreihe 6 16.1 Einleitung 16.1.1 Die Ergebnisse von vier Prüfarten der Prüfreihe 6 werden angewendet, um festzustellen, welche der Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3 und 1.4 bei einem Brand inneren oder äußeren Ursprungs oder bei einer Explosion inneren Ursprungs (Kästchen 32, 33, 34, 35, 36 und 37 der Abbildung 10.3) am ehesten dem Verhalten des Produktes entspricht. Di ... ...

Handbuch über Prüfungen und Kriterien (6)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher Güter - Handbuch über Prüfungen und Kriterien (6) zurück Abschnitt 32 Klassifizierungsverfahren, Prüfverfahren und Kriterien in Bezug auf flüssige desensibilisierte explosive Stoffe und entzündbare flüssige Stoffe 32.1 Ziel In diesem Abschnitt wird das Schema der Vereinten Nationen für die Klassifizierung von flüssigen desensibilisierten Sprengstoffe und entzündbare Flüssigkeiten (Klasse 3/Kategorien 1 bis 4). Der Text sollte in Verb ... ...

Handbuch über Prüfungen und Kriterien (2)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher Güter - Handbuch über Prüfungen und Kriterien (2) zurück Abschnitt 13 Prüfreihe 3 13.1 Einleitung 21 Diese Versuchsreihe dient zur Beantwortung der Fragen in den Kästchen 12 und 13 von Abbildung 10.2, indem die Empfindlichkeit des Stoffes gegenüber mechanischen Reizen (Schlag und Reibung), Wärme und Flammen bestimmt wird. Die Frage in Kästchen 12 wird mit "nein" beantwortet, wenn bei der Prüfart 3 (c) ein "+" erzi ... ...

Handbuch über Prüfungen und Kriterien (6)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher Güter - Handbuch über Prüfungen und Kriterien (6) zurück Abschnitt 32 Klassifizierungsverfahren, Prüfverfahren und Kriterien in Bezug auf flüssige desensibilisierte explosive Stoffe und entzündbare flüssige Stoffe 32.1 Ziel Dieser Abschnitt beschreibt das Klassifizierungsschema der Vereinten Nationen für flüssige desensibilisierte Explosivstoffe und entzündbare flüssige Stoffe der Klasse 3 (siehe Kapitel 2.3 der Modellvorschriften fü ... ...

Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher Güter - Handbuch über Prüfungen und Kriterien (4)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher Güter - Handbuch über Prüfungen und Kriterien (4) zurück Teil II Klassifizierungsverfahren, Prüfverfahren und Kriterien für selbstzersetzliche Stoffe, organische Peroxide und polymerisierende Stoffe Bemerkung 1: Das Ursprungsland oder die Ursprungsorganisation eines jeden Prüfverfahrens ist in Klammern hinter jedem Prüfnamen angezeigt. Bemerkung 2: Das Prüfverfahren jeder Prüfart, das zur Benutzung empfohlen ist, ist fettgedruckt und ... ...

Handbuch über Prüfungen und Kriterien (1)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... Gefahrgut Handbuch über Prüfungen und Kriterien Stand 2023 (BAM 2010; 03.11.2010; 07.01.2011; 11.05.2011; 2015; 18.03.2015; 2016; 2017; 2019; 2021; 2022; 2023; 2025) Red. Anm.: Das "Globally Harmonized System of classification and Labelling of Chemicals (GHS)" der Vereinten Nationen wird im EU-Recht durch die "Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Pa ... ...

Handbuch über Prüfungen und Kriterien (5)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher Güter - Handbuch über Prüfungen und Kriterien (5) zurück Abschnitt 26 Prüfreihe F 26.1. Einleitung 26.1.1 Die Prüfreihe F umfasst Laborpüfungen und Kriterien, welche die explosive Kraft von Stoffen betreffen, wie in Kästchen 12 der Abbildung 20.1 gefordert. Sie ist auf diejenigen Stoffe anzuwenden, die für die Beförderung in Großpackmitteln (IBC) oder Tankcontainern vorgesehen sind, oder für selbstzersetzliche Stoffe der Unterklasse ... ...

Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher Güter - Handbuch über Prüfungen und Kriterien (7)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... Handbuch über Prüfungen und Kriterien (8) zurück . Spezifikationen von Standarddetonatoren Anhang 1 A1.1 Beschreibung des elektrischen Standarddetonators 0,6 g PETN Zeichnung Nr. Teil Nr. Teil Beschreibung Bemerkungen I A Sprengkapsel B Anzündpille Sie darf keine Komprimierung erfahren. Empfohlene Menge pyrotechnischen Satzes zur Bildung der Pille: 20 mg bis 50 mg Beispiel: Elektrische Anzündpille von der Fa. DNAG, Deutschland, T 10 - U - mit Aluminium-Überzug II A Hülse Tiefgezog ... ...

Archivdatei - R 003 - Richtlinie für das Verfahren der Bauart-Zulassung von Versandstücken zur Beförderung radioaktiver Stoffe, von radioaktiven Stoffen in besonderer Form, von gering dispergierbaren radioaktiven Stoffen und von freigestellten spaltbaren Stoffen 2016 (1)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... Gefahrgut/Transport, Techn.Regeln R 003 - Richtlinie für das Verfahren der Bauart-Zulassung von Versandstücken zur Beförderung radioaktiver Stoffe, von radioaktiven Stoffen in besonderer Form, von gering dispergierbaren radioaktiven Stoffen und von freigestellten spaltbaren Stoffen Vom 9. Juni 2016 (VkBl. Nr. 12 vom 30.06.2016 S. 430; 04.09.2019 S. 618 aufgehoben) Zur aktue ... ...

Archivdatei - R 002- Richtlinien über das Verfahren für die Durchführung der Bauartprüfung, die Anerkennung von Prüfstellen sowie die Zulassung von Verpackungen und Großpackmitteln (IBC) für die Beförderung gefährlicher Güter (1)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.Regelwerk R 002- Richtlinien über das Verfahren für die Durchführung der Bauartprüfung, die Anerkennung von Prüfstellen sowie die Zulassung von Verpackungen und Großpackmitteln (IBC) für die Beförderung gefährlicher Güter (VkBl. 1994 S. 406; s. VkBl. 6/2002 S. 230; 15.05.2002 S. 323 aufgehoben) 1. Geltungsbereich Diese Richtlinien gelten gemäß § 3 Abs. 1 i. V. m. § 19 Nr. 3 der Gefahrgut ... ...

Richtlinie R 003 - Richtlinie für das Verfahren der Bauart-Zulassung von Versandstücken zur Beförderung radioaktiver Stoffe, von radioaktiven Stoffen in besonderer Form, von gering dispergierbaren radioaktiven Stoffen und von freigestellten spaltbaren Stoffen - R 003

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

Richtlinie R 003 - Richtlinie für das Verfahren der Bauart-Zulassung von Versandstücken zur Beförderung radioaktiver Stoffe, von radioaktiven Stoffen in besonderer Form, von gering dispergierbaren radioaktiven Stoffen und von freigestellten spaltbaren Stoffen - R 003 (1)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... Gefahrgut/Transport, Techn.Regeln Richtlinie R 003 - Richtlinie für das Verfahren der Bauart-Zulassung von Versandstücken zur Beförderung radioaktiver Stoffe, von radioaktiven Stoffen in besonderer Form, von gering dispergierbaren radioaktiven Stoffen und von freigestellten spaltbaren Stoffen - R 003 - Vom 17. September 2019 (VkBl. Nr. 18 vom 30.09.2019 S. 618) Archiv: 2012 ... ...

Archivdatei - R 002- Richtlinien über das Verfahren für die Durchführung der Bauartprüfung, die Anerkennung von Prüfstellen sowie die Zulassung von Verpackungen und Großpackmitteln (IBC) für die Beförderung gefährlicher Güter

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - R 003 2004 - Richtlinie für das Verfahren der Bauart-Zulassung von Versandstücken zur Beförderung radioaktiver Stoffe, von radioaktiven Stoffen in besonderer Form und gering dispergierbaren radioaktiven Stoffen (1)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... Gefahrgut/Transport, Techn.Regeln R 003 - Richtlinie für das Verfahren der Bauart-Zulassung von Versandstücken zur Beförderung radioaktiver Stoffe, von radioaktiven Stoffen in besonderer Form und gering dispergierbaren radioaktiven Stoffen Fassung vom 17. November 2004 A33/3641.90/2 (VkBl. Nr. 23 vom 15.12.2004 S. 594; 09.06.2016 S. 430 aufgehoben) Zur aktuellen Fassung ... ...

Archivdatei - ATR D 1/10 2010 - Anerkanntes Technisches Regelwerk für Bau, Ausrüstung, Prüfung, Zulassung, Kennzeichnung und Verwendung von Bergungsdruckgefäßen (1)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.Regelwerk / Gefahrgut / Regeln ATR D 1/10 - Anerkanntes TechnischesRegelwerk für Bau, Ausrüstung, Prüfung, Zulassung, Kennzeichnung und Verwendung von Bergungsdruckgefäßen Vom 5. November 2010 (VkBl. Ne. 22 vom 30.11.2010 S. 554; 16.08.2016 S. 562 aufgehoben) Zur aktuellen Fassung (ersetzt durch ATR D1/16) Siehe Fn. * Aufgrund des § 8 Nummer 10 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbah ... ...

BAM-GGR 008 - Leitlinie für numerisch geführte Sicherheitsnachweise im Rahmen der Bauartprüfung von Behältern für den Transport von radioaktiven Stoffen - BAM-Gefahrgutregeln (BAM-GGR) (1)

Demoversion
Suchausgabe

BAM-GGR 009 - Verfahren zur Zulassung der Baumuster von BK-Schüttgut-Containern zur Beförderung gefährlicher Güter (1)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... Gefahrgut/Transport, Techn.Regeln BAM-GGR 009 - Verfahren zur Zulassung der Baumuster von BK-Schüttgut-Containern zur Beförderung gefährlicher Güter BAM-Gefahrgutregeln (BAM-GGR) Vom 13. März 2024 (Quelle: www.tes-bam.de am 15.04.2024) Als zuständige Behörde gemäß § 8 Nr. 1. Buchstabe k) der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt in der Fassung der Beka ... ...

BAM-GGR 015 - Verfahrensregeln zum Nachweis der ausreichenden chemischen Verträglichkeit von Verpackungen zur Beförderung gefährlicher Güter aus Polyethylen (PE) und aus koextrudiertem Kunststoff (Coex-PE/PA bzw. Coex-PE/EVOH) gegenüber flüssigen Stoffen (z.B. Zubereitungen von Pflanzenschutzmitteln) (1)

Demoversion
Suchausgabe

BAM-GGR 008 - Leitlinie für numerisch geführte Sicherheitsnachweise im Rahmen der Bauartprüfung von Behältern für den Transport von radioaktiven Stoffen - BAM-Gefahrgutregeln (BAM-GGR)

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

BAM-GGR 011 - Maßnahmen zur Qualitätssicherung von Verpackungen zulassungspflichtiger Bauarten von Versandstücken zur Beförderung radioaktiver Stoffe (1)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... Gefahrgut/Transport, Techn.Regeln BAM-GGR 011 - Maßnahmen zur Qualitätssicherung von Verpackungen zulassungspflichtiger Bauarten von Versandstücken zur Beförderung radioaktiver Stoffe BAM-Gefahrgutregeln (BAM-GGR) Vom 01. Oktober 2018 (BAM Amts- und Mitteilungsbl. 48 Nr. 3/2018 S. 109) Archiv: 2010 1 Geltungsbereich Gegenstand dieser Regel ist die Beschreibung der erforder ... ...

BAM-GGR-004 Assimilierungsliste UN-Nrn.: 1300-1699 (4)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück - BAM-GGR-004 "Assimilierungsliste" UN-Nrn.: 1300-1699 1301 Vinylacetat stabilisiert 3 F1 II 3 b) n-Butylacetat/ mit n-Butylacetat gesättigte Netzmittellösung 1306 Holzschutzmittel, flüssig Dampfdruck bei 50 °C größer als 110 kPa, aber höchstens 175 kPa 3 F1 II 5 b) Regel für Sammel- eintragungen 1306 Holzschutzmittel, flüssig Dampfdruck bei 50 °C höchstens 110 kPa 3 F1 II 5 b) Regel für Sammel- eintragungen 1306 Holzschutzmittel, flüssig Flammpunkt von 23 °C ... ...

BAM-GGR 025 - Verfahren zur Anerkennung und Anwendung alternativer Prüfverfahren im Rahmen der Baumusterprüfung sowie der Fertigungsüberwachung von Gefahrgutverpackungen

Demoversion
Suchausgabe

BAM-GGR 020 - Bewertung importierter Tankfahrzeuge/Fahrzeuge mit Aufsetztanks (1)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... Gefahrgut/Transport, Techn.Regeln BAM-GGR 020 - Bewertung importierter Tankfahrzeuge/Fahrzeuge mit Aufsetztanks BAM-Gefahrgutregeln (BAM-GGR) Vom 2. Mai 2017 (BAM-Mitt. vom 01.06.2017) Rechtsgrundlage: Als zuständige Behörde gemäß § 8 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe h der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. M ... ...

BAM-GGR-004 Assimilierungsliste UN-Nrn.: 3000-3099 (17)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück - BAM-GGR-004 "Assimilierungsliste" UN-Nrn.: 3000-3099 3056 n-Heptaldehyd   3 F1 III 31 c) Kohlenwasser- stoffgemisch 3065 Alkoholische Getränke mit mehr als 70 Vol.-% Alkohol 3 F1 II 3   Essigsäure 3065 Alkoholische Getränke mit mehr als 24 Vol.-% und höchstens 70 Vol.-% Alkohol 3 F1 III 31 c) Essigsäure 3066 Farbe (einschließlich Farbe, Lack, Emaille, Beize, Schellack, Fimis, Politur, flüssiger Füllstoff und flüssige Lackgrundlage) oder Farbzubehörstoffe (ein ... ...

BAM-GGR 017 - Leitfaden für die Prüfung und Zulassung von radioaktiven Stoffen in besonderer Form - BAM - Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

Bekanntmachung zur Anwendung des Forschungsberichtes 203 der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) in Verbindung mit der Ausnahme Nr. 47 (S) der Gefahrgut-Ausnahmeverordnung (GGAV), künftig Ausnahme 14 (S) der Gefahrgut-Ausnahmeverordnung (GGAV 2002)

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

BAM-GGR 001 - Verfahren der Qualitätssicherung bei der Herstellung und Überwachung von Verpackungen, Großverpackungen und Großpackmitteln (IBC) für den Transport gefährlicher Güter (1)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... Gefahrgut/Transport, Techn.Regeln BAM-GGR 001 Verfahren der Qualitätssicherung bei der Herstellung und Überwachung von Verpackungen, Großverpackungen und Großpackmitteln (IBC) für den Transport gefährlicher Güter BAM-Gefahrgutregeln (BAM-GGR) Vom 1. Juli 2020 (Quelle: https://www.bam.de) Archiv: 2004 2014 Als zuständige Behörde gemäß § 8 Absatz 1, Nummer 3 und 4 der Gef ... ...

Archivdatei - TR D 4/10 für Bau, Ausrüstung, Prüfung, Zulassung und Kennzeichnung von Großflaschen aus Verbundwerkstoffen

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

BAM-GGR 019 - Anerkannte technische Regelwerke für ortsbewegliche Tanks (1)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... , Gefahrgut/Transport, Techn.Regeln BAM-GGR 019 - Anerkannte technischeRegelwerke für ortsbewegliche Tanks Vom 15. Mai 2024 (Quelle: tes.bam.de, 17.06.2024) Archiv: 2016 Anerkanntes technischesRegelwerk (ATR) für die Auslegung, den Bau und die Prüfung von ortsbeweglichen Tanks nach Kapitel 6.7 RID/ADR/IMDG-Code Aufgrund des § 8 Absatz 1 Nummer 10 der Gefahrgutverordnung ... ...

BAM-GGR-004 Assimilierungsliste UN-Nrn.: 2700-2799 (14)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück - BAM-GGR-004 "Assimilierungsliste" UN-Nrn.: 2700-2799 2707 2,5-Dimethyt-1 4-dioxan   3 F1 II 3 b) Kohlenwasser- stoffgemisch 2707 Dimethyldioxane Flammpunkt unter 23 °C 3 F1 II 3 b) Kohlenwasser- stoffgemisch 2707 4,4-Dimethyl-1,3-dioxan   3 F1 II 3 b) Kohlenwasser- stoffgemisch 2707 Dimethyldioxane Flammpunkt von 23 °C bis 61 C 3 F1 III 31 c) Kohlenwasser- stoffgemisch 2733 Dimethylamin wässerige Lösung, Flammpunkt unter 23 °C, Siedepunkt höchstens 3 ... ...

Archivdatei - BAM-GGR 014 - Verfahren zur Anerkennung und Überwachung von Prüfstellen zur Prüfung von Tanks nach GGVSee zur Beförderung gefährlicher Güter 2020 (1)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.Regelwerk BAM-GGR 014 - Verfahren zur Anerkennung und Überwachung von Prüfstellen zur Prüfung von Tanks nach GGVSee zur Beförderung gefährlicher Güter BAM-Gefahrgutregeln (BAM-GGR) Vom 25.08.2020 (Quelle: www.tes-bam.de, aufgehoben) Zur aktuellen Fassung: => Rechtsgrundlage: Als zuständige Behörde gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 8 der Gefahrgutverordnung See (GGVSee) in der Fassung der ... ...

BAM-GGR 003 - Verfahrensregeln zum alternativen Eignungsnachweis alternativer Kunststoff-Formmassen von Verpackungen und Großpackmitteln (IBC), sowie des verschließenden Zubehörs zur Beförderung gefährlicher Güter - BAM-Gefahrgutregeln (BAM-GGR)

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

BAM-GGR 020 - Bewertung importierter Tankfahrzeuge/Fahrzeuge mit Aufsetztanks

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

ATR D 1/21 - Anerkanntes Technisches Regelwerk (ATR) - Ortsbewegliche, vollumwickelte Flaschen und Großflaschen aus Kohlenstoff-Verbundwerkstoffen für Wasserstoff

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - Bekanntmachung der BAM zur Beförderung von beschädigten oder defekten Lithiumbatterien 2014 (1)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... Gefahrgut/Transport, Techn.Regeln Bekanntmachung der BAM zur Beförderung von beschädigten oder defekten Lithiumbatterien Vom 10. Januar 2014 (VkBl. Nr. 2 vom 31.01.2014 S. 50 aufgehoben) Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) hat auf Grundlage des § 8 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn, Binnenschifffahrt (GGVSEB) in V ... ...

BAM-GGR 023 - Maßnahmen zum Alterungsmanagement von zulassungspflichtigen Versandstücken für die Beförderung radioaktiver Stoffe - BAM-Gefahrgutregeln (BAM-GGR)

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

BAM-GGR 005 - Verfahren zur Anerkennung von Prüfstellen für die Baumusterprüfung sowie zur Durchführung der Baumusterprüfung an Verpackungen, Verpackungen für ansteckungsgefährliche Stoffe der Kategorie A der Klasse 6.2, Großpackmitteln (IBC) und Großverpackungen

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

BAM-GGR 025 - Verfahren zur Anerkennung und Anwendung alternativer Prüfverfahren im Rahmen der Baumusterprüfung sowie der Fertigungsüberwachung von Gefahrgutverpackungen BAM-Gefahrgutregeln (BAM-GGR)

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

BAM-GGR 015 - Verfahrensregeln zum Nachweis der ausreichenden chemischen Verträglichkeit von Verpackungen zur Beförderung gefährlicher Güter aus Polyethylen (PE) und aus koextrudiertem Kunststoff (Coex-PE/PA bzw. Coex-PE/EVOH) gegenüber flüssigen Stoffen (z.B. Zubereitungen von Pflanzenschutzmitteln)

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

BAM-GGR 009 - Verfahren zur Zulassung der Baumuster von BK-Schüttgut-Containern zur Beförderung gefährlicher Güter (1)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... Gefahrgut/Transport, Techn.Regeln BAM-GGR 009 - Verfahren zur Zulassung der Baumuster von BK-Schüttgut-Containern zur Beförderung gefährlicher Güter Vom 1. Juli 2015 BAM-Gefahrgutregeln (BAM-GGR) Als zuständige Behörde gemäß § 8 Nr. 1. Buchstabe k) der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. März 2015 (BGBl. I S. ... ...

BAM-GGR-004 Assimilierungsliste UN-Nrn.: 2600-2699 (13)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück - BAM-GGR-004 "Assimilierungsliste" UN-Nrn.: 2600-2699 2610 Triallylamin   3 FC III 33 c) Kohlenwasser- stoffgemisch und Netzmittellösung 2614 Methallylalkohol   3 F1 III 31 c) Essigsäure 2617 2-Methylcyclohexanol cis/trans- Gemisch, Flammpunkt von 23 °C bis 61 °C 3 F1 III 31 c) Essigsäure 2617 cis-2-Methyl-cyclohexanol   3 F1 III 31 c) Essigsäure 2617 trans-2-Methyl-cyclotiexanot   3 F1 III 31 c) Essigsäure 2617 Methylcyclohexanol Isomerengemisch, Flammpunkt v ... ...

Archivdatei - BAM-GGR 013 - Besondere Verfahren der Bauartprüfung und -zulassung von wiederaufgearbeiteten Fässern aus Stahl mit abnehmbarem Deckel (1A2) 2011 (1)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... Gefahrgut/Transport, Techn.-Regeln BAM-GGR 013 - Besondere Verfahren der Bauartprüfung und -zulassung von wiederaufgearbeiteten Fässern aus Stahl mit abnehmbarem Deckel (1A2) BAM Gefahrgutregeln (BAM-GGR) Vom 7. Juni 2011 (BAM aufgehoben) Zur aktuellen Fassung Aktenzeichen 3.12/200 839 Als zuständige Behörde gemäß: § 8 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnensch ... ...

Rücknahme der Anerkennung Technischer Regelwerke für bestimmte ortsbewegliche Druckgeräte (1)

Demoversion
Suchausgabe

BAM-GGR 018 - Vorgehensweise zur Bewertung von Additivierungseinrichtungen, die nach Übergangsvorschrift 1.6.3.44 ADR weiter verwendet werden sollen (1)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... Gefahrgut/Transport, Techn.Regeln BAM-GGR 018 - Vorgehensweise zur Bewertung von Additivierungseinrichtungen, die nach Übergangsvorschrift 1.6.3.44 ADR weiter verwendet werden sollen Vom 04. Februar 2016 BAM-Gefahrgutregeln (BAM-GGR) Rechtsgrundlage: Als zuständige Behörde gemäß § 8 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe h der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GG ... ...

BAM-GGR 009 - Verfahren zur Zulassung der Baumuster von BK-Schüttgut-Containern zur Beförderung gefährlicher Güter

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - BAM-GGR 004 - Alternativer Nachweis der chemischen Verträglichkeit; Assimilierungsliste 2002 (1)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... Gefahrgut/Transport, Techn.Regeln BAM-GGR 004 Alternativer Nachweis der chemischen Verträglichkeit; Assimilierungsliste Fassung 0 vom 08.02.2002 (BAM-Amts- und Mitteilungsbl. 3/2000 S. 197 aufgehoben) zur aktuellen Fassung 1. Geltungsbereich Diese Regel gilt für den Nachweis der chemischen Verträglichkeit von flüssigen gefährlichen Stoffen mit Fässern, Kanistern, Innengefä ... ...

Archivdatei - BAM-GGR 003 - Verfahrensregeln zum Eignungsnachweis alternativer Kunststoff-Formstoffe von Verpackungen - und Großpackmitteln (IBC) zur Beförderung gefährlicher Güter 2001 (1)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.Regelwerk BAM-GGR 003 - Verfahrensregeln zum Eignungsnachweis alternativer Kunststoff-Formstoffe von Verpackungen und Großpackmitteln (IBC) zur Beförderung gefährlicher Güter BAM - Regeln zu den Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter Vom 20. Juni 2001 (BAM-Amts- und Mitteilungsbl. 3/2000 S. 197; aufgehoben) Zur aktuellen Fassung 1. Geltungsbereich 1.1 Diese Regeln gelten ... ...

BAM-GGR 018 - Vorgehensweise zur Bewertung von Additivierungseinrichtungen, die nach Übergangsvorschrift 1.6.3.44 ADR weiter verwendet werden sollen

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

D/BAM/ADR/003 - Zulassung der Verpackung für die Beförderung von ansteckungsgefährlichen tierischen Stoffen auf der Straße - Allgemeinverfügung (1)

Demoversion
Suchausgabe

  Seite:1 203 204 205 206 207 208 209 210 211 212 791 Zurück Weitere 150



Weitersuchen durch "Doppelklick" auf ein Wort in den Suchergebnissen (JavaScript erforderlich)