Suchen im Titel Dokument |  

 Ergebnisse für Umwelt  29551 bis 29700 von 118175 Ergebnissen.      |  Seite:1 193 194 195 196 197 198 199 200 201 202 788 Zurück Weitere 150

IMDG Code - Teil 5: Verfahren für den Versand - Kapitel 5.5 - Sondervorschriften

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

IMDG Code - Teil 7: Kapitel 7.5 - Stauung und Trennung auf Ro/Ro-Schiffen

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

Bekanntmachung zur Gefahrgutverordnung See in Verbindung mit dem International Maritime Dangerous Goods Code (IMDG-Code) in der Fassung des Amendment 34-06 (1)

Demoversion
Suchausgabe

IMDG Code - Teil 7: Kapitel 7.3 - Packen und Verwendung von Güterbeförderungseinheiten und damit zusammenhängende Vorschriften (Versandvorgänge) (1)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück Kapitel 7.3 Packen und Verwendung von Güterbeförderungseinheiten und damit zusammenhängende Vorschriften (Versandvorgänge) 7.3.1 Einleitung Dieses Kapitel enthält Vorschriften für die Personen, die für die Versandvorgänge in der Gefahrgutbeförderungslieferkette verantwortlich sind, einschließlich Vorschriften für das Packen von gefährlichen Gütern in Güterbeförderungseinheiten. 7.3.2 Allgemeine Bestimmungen für Güterbeförderungseinheiten 7.3.2.1 Versandstücke, die gefährliche Güter enth ... ...

IMDG Code - Teil 3: Gefahrgutliste, Ausnahmen für begrenzte Mengen

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück 250 Diese Eintragung darf nur für Proben chemischer Substanzen verwendet werden, die in Zusammenhang mit der Anwendung des Übereinkommens über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen zu Analysezwecken genommen wurden. Die Beförderung von Stoffen, die unter diese Eintragung fallen, muss nach der Verfahrenskette für den Schutz und die Sicherheit, die von der Organisation für das Verbot chemischer Waffen fe ... ...

IMDG Code - Teil 3.2 Gefahrgutliste, UN-Nrn. 2700 bis 2799

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück   (1)   (2) (3) (4) (5) (6) (7a) (7b) (8) (9) (10) (11) (12) (13) (14) (15) (16a) (16b) (17) 2705 1-PENTOL 1-PENTOL 8 - II - 1 L E2 P001 - IBC02 - - T7 TP2 F-A, S-B Staukategorie B SG20 SG21 Farblose Flüssigkeit mit wahrnehmbarem Geruch. Kann in Berührung mit Säuren und Alkalien reagieren. Verursacht Verätzungen der Haut, der Augen und der Schleimhäute. 2707 DIMETHYLDIOXANE DIMETHYLDIOXANES 3 - II - 1 L E2 P001 - IBC02 - - T4 TP1 F-E, S-D Staukategorie B - Farblose Flüss ... ...

IMDG Code - Teil 7: Kapitel 7.1 - 7.1.10.4 Staumaßnahmen für ÖLKUCHEN (UN 1386) (3)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück 7.1.10.4 Staumaßnahmen für ÖLKUCHEN (UN 1386) 7.1.10.4.1 Staumaßnahmen für ÖLKUCHEN, pflanzliches Öl enthaltend (a), durch Pressen gewonnene Ölsaatrückstände, die mehr als 10 % Öl und oder mehr als 20 % Öl und Feuchtigkeit zusammen enthalten: Durchlüftung und Oberflächenlüftung sind erforderlich. Wenn eine Seereise länger als 5 Tage dauert, muss das Schiff mit Einrichtungen versehen sein, die das Eingeben von Kohlendioxid oder Inertgas in die Laderäume ermöglichen. Die Säcke müssen immer ... ...

IMDG Code - International Maritime Dangerous Goods Code

Demoversion
Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

IMDG Code - Teil 7: Kapitel 7.2 - Allgemeine Trennvorschriften - 7.2.3.3 Trenntabelle für Beförderungseinheiten auf offenen Containerschiffen (3)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück 7.2.3.3 Trenntabelle für Beförderungseinheiten auf offenen Containerschiffen Trennan- forderungen vertikal horizontal     geschl. gegen geschl. geschl. gegen offen offen gegen offen   geschl. gegen geschl geschl gegen offen offen gegen offen an Deck unter Deck an Deck unter Deck an Deck unter Deck "entfernt von" .1 überein- ander erlaubt offen auf geschl. erlaubt; sonst wie "offen gegen offen" nicht in derselben vertikalen Säule Längs- schiffs keine ... ...

IMDG Code - Teil 7: Kapitel 7.4 - Stauung und Trennung auf Containerschiffen

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

IMDG Code - Teil 3.2 Gefahrgutliste, UN-Nrn. 1700 bis 1799

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück   (1)   (2) (3) (4) (5) (6) (7a) (7b) (8) (9) (10) (11) (12) (13) (14) (15) (16a) (16b) (17) 1700 TRÄNENGAS-KERZEN TEAR GAS CANDLES 6.1 4.1 - - 0 E0 P600 - - - - - - F-A, S-G Staukategorie D SW2 - Gegenstände, die Stoffe mit tränenreizender Wirkung enthalten, die bereits in geringen in der Luft verteilten Mengen die Augen sehr stark reizen und starke Tränenbildung hervorrufen. 1701 XYLYLBROMID, FLÜSSIG XYLYL BROMIDE, LIQUID 6.1 - II - 0 E0 P001 PP31 IBC02 - - T7 TP2 TP13 ... ...

IMDG Code - Teil 3.2 Gefahrgutliste, UN-Nrn. 3500 bis 3599

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück (1) (2) (3) (4) (5) (6) (7a) (7b) (8) (9) (10) (11) (12) (13) (14) (15) (16a) (16b) (17) 3500 CHEMIKALIE UNTER DRUCK, N.A.G. CHEMICAL UNDER PRESSURE, N.O.S. 2.2 - - 274 362 0 E0 P206 - - - - T50 TP4 TP40 F-C, S-V Staukategorie B - Flüssige Stoffe, Pasten oder Puder, die mit einem Treibmittel beaufschlagt sind, das der Begriffsbestimmung eines Gases entspricht. 3501 CHEMIKALIE UNTER DRUCK, ENTZÜNDBAR, N.A.G. CHEMICAL UNDER PRESSURE, FLAMMABLE, N.O.S. 2.1 - - 274 362 0 E0 P206 PP89 ... ...

IMDG Code - Teil 6: Kapitel 6.2 - Vorschriften für den Bau und die Prüfung von Druckgefäßen, Druckgaspackungen, Gefäßen, klein mit Gas (Gaspatronen) und Brennstoffzellen-Kartuschen mit verflüssigtem entzündbarem Gas (1)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück Kapitel 6.2 Vorschriften für den Bau und die Prüfung von Druckgefäßen, Druckgaspackungen, Gefäßen, klein mit Gas (Gaspatronen) und Brennstoffzellen-Kartuschen mit verflüssigtem entzündbarem Gas Bem.: Druckgaspackungen, Gefäße, klein, mit Gas (Gaspatronen) und Brennstoffzellen-Kartuschen, die verflüssigtes entzündbares Gas enthalten, unterliegen nicht den Vorschriften von 6.2.1 bis 6.2.3. 6.2.1 Allgemeine Vorschriften 6.2.1.1 Auslegung und Bau 6.2.1.1.1 Druckgefäße und deren Verschlüsse ... ...

IMDG Code - International Maritime Dangerous Goods Code

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück Kapitel 2.4 Klasse 4 - Entzündbare feste Stoffe, selbstentzündliche Stoffe, Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln 2.4.0 Einleitende Bemerkung Da metallorganische Stoffe in Abhängigkeit von ihren Eigenschaften der Klasse 4.2 oder 4.3 mit weiteren Zusatzgefahren zugeordnet werden können, ist in 2.4.5 ein besonderes Flussdiagramm für die Klassifizierung dieser Stoffe aufgeführt. 2.4.1 Begriffsbestimmungen und allgemeine Vorschriften 2.4.1.1 Die Klasse 4 umfasst in ... ...

IMDG Code - Teil 5: Verfahren für den Versand - Kapitel 5.4 - Dokumentation (1)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück Kapitel 5.4 Dokumentation Bemerkung 1: Der Einsatz elektronischer Datenverarbeitungssysteme (EDV) und Übertragungsverfahren unter Nutzung des elektronischen Datenaustauschs (EDI - Electronic data interchange) als Alternative zur Dokumentation auf Papier wird durch die Vorschriften dieses Codes nicht ausgeschlossen. Sämtliche Bezugnahmen auf "Beförderungsdokument für gefährliche Güter" in diesem Kapitel schließen auch die Bereitstellung der erforderlichen Informationen mit Hilfe ... ...

IMDG Code - Teil 3.2 Gefahrgutliste, UN-Nrn. 3200 bis 3299

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück   (1)   (2) (3) (4) (5) (6) (7a) (7b) (8) (9) (10) (11) (12) (13) (14) (15) (16a) (16b) (17) 3200 PYROPHORER ANORGANISCHER FESTER STOFF, N.A.G. PYROPHORIC SOLID, INORGANIC, N.O.S. 4.2 - I 274 0 E0 P404 PP31 - - - T21 TP7 TP33 F-G, S-M Staukategorie D H1 SG26 Neigt an Luft zur Selbstentzündung. Beim Schütteln können sich Funken bilden. Entwickelt bei Berührung mit Wasser Wasserstoff, ein entzündbares Gas. 3205 ERDALKALIMETALLALKOHOLATE, N.A.G. ALKALINE EARTH METAL ALCOHOLA ... ...

IMDG Code - International Maritime Dangerous Goods Code

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück Kapitel 2.6 Klasse 6 - Giftige Stoffe und ansteckungsgefährliche Stoffe 2.6.0 Einleitende Bemerkungen Bemerkung 1: Der Begriff "toxisch" hat die gleiche Bedeutung wie der Begriff "giftig". Bemerkung 2: Genetisch veränderte Mikroorganismen, die nicht der Begriffsbestimmung für giftige oder ansteckungsgefährliche Stoffe entsprechen, müssen für die Einstufung in Klasse 9 in Betracht gezogen und der UN-Nummer 3245 zugeordnet werden. Bemerkung 3: Toxine pflanzlichen, tier ... ...

IMDG Code - International Maritime Dangerous Goods Code - Teil 1: Kapitel 1.2 Begriffsbestimmungen, Maßeinheiten und Abkürzungen (1)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück Kapitel 1.2 Begriffsbestimmungen, Maßeinheiten und Abkürzungen 1.2.1 Begriffsbestimmungen Es folgt eine Liste allgemein anwendbarer Begriffsbestimmungen, die im gesamten Code verwendet werden. Weitere Begriffsbestimmungen spezifischer Art sind in den einzelnen Kapiteln enthalten. Im Sinne dieses Code bedeuten: Abfälle - Stoffe, Lösungen, Gemische und Gegenstände, die einen oder mehrere Bestandteile, die unter die Vorschriften dieses Code fallen, enthalten oder durch diese verunreinigt sin ... ...

IMDG Code - Teil 3.2 Gefahrgutliste, UN-Nrn. 1100 bis 1199

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück   (1)   (2) (3) (4) (5) (6) (7a) (7b) (8) (9) (10) (11) (12) (13) (14) (15) (16a) (16b) (17) 1100 ALLYLCHLORID ALLYL CHLORIDE 3 6.1 I - 0 E0 P001 - - - - T14 TP2 TP13 F-E, S-D Staukategorie E SW2 SGG10 Farblose Flüssigkeit mit unangenehmem, stechendem Geruch. Flammpunkt: -29°C c.c. Explosionsgrenzen: 3,3% bis 11,1%. Siedepunkt: 44°C. Nicht mischbar mit Wasser. Giftig beim Verschlucken, bei Berührung mit der Haut oder beim Einatmen. 1104 AMYLACETATE AMYL ACETATES 3 - III ... ...

IMDG Code 1.2.2 Maßeinheiten

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück 1.2.2 Maßeinheiten 1.2.2.1 In diesem Code gelten folgende Maßeinheiten 1; Größe SI-Einheit 2) Zusätzlich zugelassene Einheit Beziehung zwischen den Einheiten Länge m (Meter) - - Fläche m2 (Quadratmeter) - - Volumen m ≥(Kubikmeter) L 3) (Liter) 1 L = 10-3 m ≥Zeit s (Sekunde) min (Minute) h (Stunde) d (Tag) 1 min = 60 s 1 h = 3600 s 1 d = 86400 s Masse kg (Kilogramm) g (Gramm) t (Tonne) 1 g = 10-3 kg 1 t = 103 kg Dichte kg/m ≥kg/L 1 kg/L = 10 ≥kg/m ≥Temperatur K (Kelvin) °C (Gra ... ...

Nr. 45 Bekanntmachung des Korrigenclums zur amtlichen deutschen Übersetzung des IMDG-Codes 2008 (1)

Demoversion
Suchausgabe

IMDG Code - International Maritime Dangerous Goods Code - Teil 2: Kapitel 2.9 Klasse 9 - Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände (Klasse 9) und umweltgefährdende Stoffe (1)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück Kapitel 2.9 Klasse 9 - Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände (Klasse 9) und umweltgefährdende Stoffe Bemerkung 1: Im Sinne dieses Codes gelten die in diesem Kapitel aufgeführten Kriterien für umweltgefährdende Stoffe (aquatische Umwelt) für die Klassifizierung von Meeresschadstoffen (siehe 2.10). Bemerkung 2: Obwohl die Kriterien für umweltgefährdende Stoffe (aquatische Umwelt) für alle Gefahrenklassen mit Ausnahme der Klasse 7 gelten (siehe 2.10.2.3, 2.10.2.5 und 2.10.3.2), w ... ...

IMDG Code - International Maritime Dangerous Goods Code - Teil 1: Kapitel 1.3 Unterweisung

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

IMDG Code - Teil 6: Kapitel 6.1 - Bau- und Prüfvorschriften für Verpackungen (1)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück IMDG Code Teil 6 Bau- und Prüfvorschriften für Verpackungen, Großpackmitteln (IBC), Großverpackungen, ortsbewegliche Tanks, Gascontainer mit mehreren Elementen (MEGC) und Straßentankfahrzeuge Kapitel 6.1 Bau- und Prüfvorschriften für Verpackungen   6.1.1 Anwendungsbereich und allgemeine Vorschriften 6.1.1.1 Anwendungsbereich Die Vorschriften dieses Kapitels gelten nicht für: Druckgefäße, Versandstücke mit radioaktiven Stoffen, die den Regelungen der Internationalen Atomenergie-Organi ... ...

IMDG Code - Teil 7: Vorschriften für die Beförderung - Kapitel 7.1 - Allgemeine Stauvorschriften (1)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück IMDG Code Teil 7 Vorschriften für die Beförderung Kapitel 7.1 Allgemeine Stauvorschriften 7.1.1 Einleitung Dieses Kapitel enthält allgemeine Vorschriften für die Stauung gefährlicher Güter in Schiffen aller Art. Besondere Stauvorschriften für Containerschiffe, Ro/Ro-Schiffe, Stückgutschiffe und Trägerschiffe sind in den Kapiteln 7.4 bis 7.7 festgelegt. 7.1.2 Begriffsbestimmungen Bemerkung 1: Der Begriff "Magazin" wird im Rahmen des IMDG-Codes nicht mehr verwendet. Ein Magazi ... ...

IMDG Code - International Maritime Dangerous Goods Code - Teil 2: Kapitel 2.8 Klasse 8 - Ätzende Stoffe

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

IMDG Code - International Maritime Dangerous Goods Code - Teil 2: 2.7.7.2.1 - Grundlegende Radionuklidwerte - Tabelle (3)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück Radionuklid (Atomzahl) A1 (TBq) A2 (TBq) Aktivitäts- konzentrations- grenzwert für freigestellte Stoffe (Bq/g) Aktivitäts- grenzwert für eine freigestellte Sendung (Bq) Protactinium (91) Übersicht Pa-230 (a) 2 x 100 7 x 10-2 1 x 101 1 x 106 Pa-231 4 x 100 4 x 10-4 1 x 100 1 x 103 Pa-233 5 x 100 7 x 10-1 1 x 102 1 x 107 Blei (82) Übersicht Pb-201 1 x 100 1 x 100 1 x 101 1 x 106 Pb-202 4 x 101 2 x 101 1 x 103 1 x 106 Pb-203 4 x 100 3 x 100 1 x 102 1 x 106 Pb-205 Unbegr ... ...

IMDG Code - International Maritime Dangerous Goods Code - Teil 2: Kapitel 2.3 Klasse 3 - Entzündbare flüssige Stoffe

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück Kapitel 2.3 Klasse 3 - Entzündbare flüssige Stoffe 2.3.0 Einleitende Bemerkung Der Flammpunkt eines entzündbaren flüssigen Stoffes kann sich durch vorhandene Unreinheiten ändern. Die in der Klasse 3 der Gefahrgutliste aufgeführten Stoffe müssen in der Regel als chemisch rein angesehen werden. Da die handelsüblichen Erzeugnisse Zusatzstoffe oder Unreinheiten enthalten können, kann der Flammpunkt variieren, und dies kann Auswirkungen auf die Klassifizierung oder die Bestimmung der Verpack ... ...

IMDG Code - International Maritime Dangerous Goods Code - Teil 1: Kapitel 1.4 Vorschriften für die Sicherung (Gefahrenabwehr)

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

IMDG Code - Teil 3.2 Gefahrgutliste, UN-Nrn. 1600 bis 1699

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück   (1)   (2) (3) (4) (5) (6) (7a) (7b) (8) (9) (10) (11) (12) (13) (14) (15) (16a) (16b) (17) 1600 DINITROTOLUENE, GESCHMOLZEN DINITROTOLUENES, MOLTEN 6.1 - P II - 0 E0 - - - - - T7 TP3 F-A, S-A Staukategorie C - Schmelze. Mit diesem Eintrag sind die Isomere 2,3-, 2,4-, 2,5-, 2,6-, 3,4- und 3,5- mit Schmelzpunkten zwischen 52°C und 93°C erfasst. Giftig beim Verschlucken, bei Berührung mit der Haut oder beim Einatmen. 1601 DESINFEKTIONSMITTEL, FEST, GIFTIG, N.A.G. DISINFECTANT, SO ... ...

IMDG Code - Teil 4: Vorschriften für die Verwendung von Verpackungen und Tanks - Kapitel 4.1 - P 110b VERPACKUNGSANWEISUNG (2)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück P 110b VERPACKUNGSANWEISUNG Folgende Verpackungen sind zugelassen, wenn die allgemeinen Verpackungsvorschriften nach 4.1.1 und 4.1.3 und die besonderen Verpackungsvorschriften nach 4.1.5 erfüllt sind: Innenverpackungen Zwischenverpackungen Außenverpackungen Behälter aus Metall aus Holz aus leitfähigem Gummi aus leitfähigem Kunststoff Säcke aus leitfähigem Gummi aus leitfähigem Kunststoff Unterteilungen aus Metall aus Holz aus Kunststoff aus Pappe Kisten aus Naturholz, mit st ... ...

IMDG Code - Teil 4: Vorschriften für die Verwendung von Verpackungen und Tanks - Kapitel 4.1 - P 132a VERPACKUNGSANWEISUNG (3)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück P 132a VERPACKUNGSANWEISUNG (Gegenstände, die aus einer geschlossenen Umhüllung aus Metall, Kunststoff oder Pappe bestehen und einen detonierenden Explosivstoff enthalten oder die aus einem kunststoffgebundenen detonierenden Explosivstoff bestehen) Folgende Verpackungen sind zugelassen, wenn die allgemeinen Verpackungsvorschriften nach 4.1.1 und 4.1.3 und die besonderen Verpackungsvorschriften nach 4.1.5 erfüllt sind: Innenverpackungen Zwischenverpackungen Außenverpackungen nicht erford ... ...

IMDG Code - Teil 3.2 Gefahrgutliste, UN-Nrn. 2300 bis 2399

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück   (1)   (2) (3) (4) (5) (6) (7a) (7b) (8) (9) (10) (11) (12) (13) (14) (15) (16a) (16b) (17) 2300 2-METHYL-5-ETHYLPYRIDIN 2-METHYL-5-ETHYLPYRIDINE 6.1 - III - 5 L E1 P001 LP01 - IBC03 - - T4 TP1 F-A, S-A Staukategorie A - Farblose Flüssigkeit mit stechendem Geruch. Giftig beim Verschlucken, bei Berührung mit der Haut oder beim Einatmen. 2301 2-METHYLFURAN 2-METHYLFURAN 3 - II - 1 L E2 P001 - IBC02 - - T4 TP1 F-E, S-D Staukategorie E - Farblose Flüssigkeit mit süßlichem ... ...

IMDG Code - Teil 3.2 Gefahrgutliste, UN-Nrn. 1900 bis 1999

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück   (1)   (2) (3) (4) (5) (6) (7a) (7b) (8) (9) (10) (11) (12) (13) (14) (15) (16a) (16b) (17) 1902 DIISOOCTYLPHOSPHAT DIISOOCTYL ACID PHOSPHATE 8 - III - 5 L E1 P001 LP01 - IBC03 - - T4 TP1 F-A, S-B Staukategorie A SGG1 SG36 SG49 Ölige Flüssigkeit. Greift schwach die meisten Metalle an. 1903 DESINFEKTIONSMITTEL, FLÜSSIG, ÄTZEND, N.A.G. DISINFECTANT, LIQUID, CORROSIVE, N.O.S. 8 - I 274 0 E0 P001 - - - - - - F-A, S-A Staukategorie B - Eine große Anzahl ätzender Flüssig ... ...

IMDG Code - International Maritime Dangerous Goods Code - Teil 2: Kapitel 2.4 Klasse 4 - Entzündbare feste Stoffe, selbstentzündliche Stoffe, Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (1)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück Kapitel 2.4 Klasse 4 - Entzündbare feste Stoffe, selbstentzündliche Stoffe, Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln 2.4.1 Begriffsbestimmungen und allgemeine Vorschriften 2.4.1.1 Die Klasse 4 umfasst in diesem Code Stoffe, die nicht als explosive Stoffe klassifiziert sind, die aber unter Beförderungsbedingungen leicht brennen oder einen Brand verursachen oder dazu beitragen können. Die Klasse 4 ist wie folgt unterteilt: Klasse 4.1 - Entzündbare feste Stoffe Stoffe, ... ...

IMDG Code - Teil 7: Kapitel 7.2 - Allgemeine Trennvorschriften - 7.2.7.3 Trennung von nicht gefährlichen Gütern (6)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück 7.2.7.3 Trennung von nicht gefährlichen Gütern 7.2.7.3.1 Im Allgemeinen ist es nicht erforderlich, Güter der Klasse 1 von anderer nicht gefährlicher Ladung zu trennen. 7.2.7.3.2 Post, Gepäck, persönliche Gegenstände und Haushaltsgegenstände dürfen jedoch nicht zusammen mit Gütern der Klasse 1 in derselben Abteilung oder Abteilungen unmittelbar darüber oder darunter gestaut werden. Ausgenommen hiervon sind Güter der Verträglichkeitsgruppe S. 7.2.7.3.3 Werden Güter der Klasse 1 gegen ein Tr ... ...

IMDG Code - Teil 5: Verfahren für den Versand - Kapitel 5.4 - Dokumentation

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

IMDG Code - Anhang

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

IMDG Code - Teil 3.2 Gefahrgutliste, UN-Nrn. 2900 bis 2999

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück   (1)   (2) (3) (4) (5) (6) (7a) (7b) (8) (9) (10) (11) (12) (13) (14) (15) (16a) (16b) (17) 2900 ANSTECKUNGSGEFÄHR- LICHER STOFF, nur GEFÄHRLICH FÜR TIERE INFECTIOUS SUBSTANGE, AFFECTING ANIMALS only 6.2 - - 318 341 0 E0 P620 - - - - BK2 - F-A, S-T - SW7 - Stoffe, die nur für Tiere gefährlich sind. Für Maßnahmen, die im Falle einer Beschädigung oder Leckage eines Versandstücks, das ansteckungsgefährliche Stoffe enthält, zu ergreifen sind, siehe 7.8.3. 2901 BROMCHLORID BR ... ...

IMDG Code - Teil 7: Kapitel 7.1 - 7.1.7.4 Stauvorschriften für Güter der Klasse 1 (2)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück 7.1.7.4 Stauvorschriften für Güter der Klasse 1 7.1.7.4.1 Allgemeines 7.1.7.4.1.1 Für die Unter-Deck-Stauung für Güter der Klasse 1 in den Staukategorien 09 und 10 die Stauung anderer leicht brennbarer Ladung (z.B. in Stroh verpackte Gegenstände) in derselben Abteilung oder demselben Laderaum ist zu vermeiden, ein direkter Zugang ist zu gewährleisten, indem die Güter nicht überstaut werden durch andere Güter, die nicht der Klasse 1 angehören, alle Güter in der Abteilung oder dem Laderaum, ... ...

IMDG Code - Teil 3.2 Gefahrgutliste, UN-Nrn. 2100 bis 2199

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück   (1)   (2) (3) (4) (5) (6) (7a) (7b) (8) (9) (10) (11) (12) (13) (14) (15) (16a) (16b) (17) 2186 CHLORWASSERSTOFF, TIEFGEKÜHLT, FLÜSSIG HYDROGEN CHLORIDE, REFRIGERATED LIQUID 2.3 8 - 900 - - - - - - - - - - - Beförderung ist verboten. 2187 KOHLENDIOXID, TIEFGEKÜHLT, FLÜSSIG CARBON DIOXIDE, REFRIGERATED LIQUID 2.2 - - - 120 ml E1 P203 - - - - T75 TP5 F-C, S-V Staukategorie D - Nicht entzündbares, verflüssigtes Gas, farblos und geruchlos. Schwerer als Luft (1,5). Bleibt oberhalb vo ... ...

IMDG Code - Teil 6: Kapitel 6.7 - Vorschriften für Auslegung, Bau und Prüfung von ortsbeweglichen Tanks und von Gascontainern mit mehreren Elementen (MEGC) (1)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück Kapitel 6.7 Vorschriften für Auslegung, Bau und Prüfung von ortsbeweglichen Tanks und von Gascontainern mit mehreren Elementen (MEGC) Bemerkung: Die Vorschriften dieses Kapitels gelten auch für Straßentankfahrzeuge in dem in Kapitel 6.8 angegebenen Umfang. 6.7.1 Geltungsbereich und allgemeine Vorschriften 6.7.1.1 Die Vorschriften dieses Kapitels gelten für ortsbewegliche Tanks für die Beförderung gefährlicher Güter sowie für MEGC zur Beförderung nicht tiefgekühlter Gase der Klasse 2 mit ... ...

IMDG Code - Teil 3: Gefahrgutliste, Sondervorschriften und Ausnahmen

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück IMDG Code Teil 3 Gefahrgutliste, Sondervorschriften und Ausnahmen Kapitel 3.1 Allgemeines 3.1.1 Anwendungsbereich und allgemeine Vorschriften 3.1.1.1 Die Gefahrgutliste in Kapitel 3.2 erfasst viele gefährliche Güter, die normalerweise befördert werden. Die Liste umfasst namentlich genannte chemische Stoffe und Gegenstände, Gattungseintragungen oder "Nicht Anderweitig Genannt" (N.A.G.)-Eintragungen. Da es nicht praxisgerecht ist, für jeden chemischen Stoff oder Gegenstand, der ... ...

IMDG Code - Teil 7: Kapitel 7.9 - Ausnahmen, Genehmigungen und Bescheinigungen (1)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück Staat Kontaktinformationen der wichtigsten zuständigen nationalen Behörden GAMBIA (ISLAMIC REPUBLIC OF) The Director General Gambia Port Authority P.O. Box 617 Banjul THE GAMBIA Telephone: +220 4 227 270, +220 4 227 260, +220 4 227 266 Telefax: +220 4 227 268 GEORGIA Maritime Transport Agency 23 Ninoshvili str. 6000 Batumi GEORGIA Telephone: +995 422 274 925 Telefax: +995 422 273 929 Email: info@mta.gov.ge Website: www.mta.gov.ge State Ships' Registry and Flag St ... ...

IMDG Code - Teil 4: Vorschriften für die Verwendung von Verpackungen und Tanks - Kapitel 4.2 - Verwendung ortsbeweglicher Tanks und Gascontainer mit mehreren Elementen (MEGC)

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

IMDG Code - Teil 7: Kapitel 7.2 - Allgemeine Trennvorschriften - 7.2.4 Trennung von Beförderungseinheiten auf Roll-on / Roll-off-Schiffen (4)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück 7.2.4 Trennung von Beförderungseinheiten auf Roll-on / Roll-off-Schiffen 7.2.4.1 Anwendungsbereich 7.2.4.1.1 Diese Vorschriften gelten für die Trennung von Beförderungseinheiten, die auf Roll-on / Roll-off-Schiffen oder auf Roll-on / Roll-off-Stauplätzen befördert werden. 7.2.4.1.2 Für Roll-on / Roll-off-Schiffe, die Beförderungseinheiten auf Decks oder in Laderäumen befördern, gelten für diese Stauplätze die Bestimmungen von 7.2.3, wenn diese Stauplätze so eingerichtet sind, dass für die ... ...

IMDG Code - Teil 6: Kapitel 6.6 - Bau- und Prüfvorschriften für Großverpackungen

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

IMDG Code - Teil 3.2 Gefahrgutliste, UN-Nrn. 2800 bis 2899

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück   (1)   (2) (3) (4) (5) (6) (7a) (7b) (8) (9) (10) (11) (12) (13) (14) (15) (16a) (16b) (17) 2800 BATTERIEN (AKKUMULATOREN), NASS, AUSLAUFSICHER, elektrische Sammler BATTERIES, WET, NON-SPILLABLE electric storage 8 - - 238 1 L E0 P003 PP16 - - - - - F-A, S-B Staukategorie A - Metallplatten, eingetaucht in einen gelatinierten sauren oder basischen Elektrolyten in einem auslaufsicheren Gefäß aus Glas, Hartgummi oder Kunststoff. Im aufgeladenen Zustand kann durch einen Kurzschluss ei ... ...

IMDG Code - Teil 6: Kapitel 6.1 - Bau- und Prüfvorschriften für Verpackungen - 6.1.5 Vorschriften für die Prüfungen der Verpackungen (3)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück 6.1.5 Vorschriften für die Prüfungen der Verpackungen 6.1.5.1 Durchführung und Wiederholung der Prüfungen 6.1.5.1.1 Die Bauart jeder Verpackung muss den in diesem Abschnitt vorgesehenen Prüfungen nach den von der zuständigen Behörde festgelegten Verfahren unterzogen werden. 6.1.5.1.2 Vor der Verwendung muss jede Bauart einer Verpackung die in diesem Kapitel vorgeschriebenen Prüfungen erfolgreich bestanden haben. Die Bauart der Verpackung wird durch Auslegung, Größe, verwendeten Werkstoff ... ...

IMDG Code - Teil 5: Verfahren für den Versand - Kapitel 5.1 Allgemeine Vorschriften

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

IMDG Code - International Maritime Dangerous Goods Code (1)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... Gefahrgut IMDG Code - International Maritime Dangerous Goods Code Vom 13. November 2018 (VkBl. Nr. 23 vom 15.12.2018 S. 847, ber. 31.07.2020 S. 529) Zur aktuellen Fassung: Archiv 2006, 2010, 2012, 2014, 2016, Vorwort Das Internationale Übereinkommen von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS) regelt in seiner geänderten Fassung zahlreiche Aspekte der Sicherheit im Seeverkehr und enthält in Kapitel VII die verbindlichen Bestimmungen zur Beförderung gefährlicher Güter ... ...

IMDG Code - International Maritime Dangerous Goods Code

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück Kapitel 2.8 Klasse 8 - Ätzende Stoffe 2.8.1 Begriffsbestimmung, allgemeine Vorschriften und Eigenschaften 2.8.1.1 Begriffsbestimmung Stoffe der Klasse 8 (ätzende Stoffe) sind Stoffe, die durch chemische Reaktionen lebendes Gewebe, mit dem sie in Berührung kommen, schwer schädigen oder beim Austreten aus der Verpackung andere Güter oder das Beförderungsmittel stark beschädigen oder sogar zerstören. 2.8.1.1.1 Ätzende Stoffe sind Stoffe, die durch chemische Einwirkung eine irreversible Sch ... ...

IMDG Code - International Maritime Dangerous Goods Code - Übersicht

Demoversion
Suchausgabe
  • ... IMDG Code - International Maritime Dangerous Goods Code Übersicht Teil 1 Allgemeine Vorschriften, Begriffsbestimmungen und Unterweisung 1.1 Allgemeine Vorschriften 1.2 Begriffsbestimmungen, Maßeinheiten und Abkürzungen 1.3 Unterweisung 1.4 Vorschriften für die Sicherung (Gefahrenabwehr) 1.5 Allgemeine Vorschriften betreffend Klasse 7 Teil 2 Klassifizierung 2.0 Einleitung 2.1 Klasse 1 - Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff 2.2 Klasse 2 - Gase 2.3 Klasse 3 - Entzündbare flüssige Stof ... ...

IMDG Code - Teil 7: Kapitel 7.2 - Allgemeine Trennvorschriften - 7.2.5 Trennung auf Trägerschiffsleichtern und Trägerschiffen (5)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück 7.2.5 Trennung auf Trägerschiffsleichtern und Trägerschiffen 7.2.5.1 Anwendungsbereich 7.2.5.1.1 Die Vorschriften dieses Unterabschnitts gelten sowohl für die Trennung in Trägerschiffsleichtern als auch für die Trennung von Trägerschiffsleichtern auf Schiffen, die speziell zur Beförderung solcher Leichter gebaut und ausgerüstet sind (siehe auch Kapitel 7.6). 7.2.5.1.2 Für Trägerschiffe, die gleichzeitig Stauplätze für andere Ladung oder für eine andere Art der Stauung haben, gelten die en ... ...

IMDG Code - Teil 3.2 Gefahrgutliste, UN-Nrn. 3400 bis 3499

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück   (1)   (2) (3) (4) (5) (6) (7a) (7b) (8) (9) (10) (11) (12) (13) (14) (15) (16a) (16b) (17) 3400 SELBSTERHITZUNGSFÄHIGER METALLORGANISCHER FESTER STOFF ORGANOMETALLIC SUBSTANCE; SOLID, SELF-HEATING 4.2 - II 274 500 g E2 P410 - IBC06 - - T3 TP33 TP36 F-A, S-J Staukategorie C SG72 Neigt zur Selbsterhitzung oder Selbstentzündung. 3400 SELBSTERHITZUNGSFÄHIGER METALLORGANISCHER FESTER STOFF ORGANOMETALLIC SUBSTANCE; SOLID, SELF-HEATING 4.2 - III 223 274 1 kg E1 P002 - IBC08 - - T1 TP33 ... ...

IMDG Code - Teil 4: Vorschriften für die Verwendung von Verpackungen und Tanks - Kapitel 4.1 - 4.1.4 Verzeichnis der Verpackungsanweisungen (1)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück 4.1.4 Verzeichnis der Verpackungsanweisungen 4.1.4.1 Verpackungsanweisungen für die Verwendung von Verpackungen (außer IBC und Großverpackungen) 16 18 P001 VERPACKUNGSANWEISUNG (FLÜSSIGE STOFFE) Folgende Verpackungen sind zugelassen, wenn die allgemeinen Vorschriften nach 4.1.1 und 4.1.3 erfüllt sind: Zusammengesetzte Verpackungen Höchste(r) Fassungsraum/Nettomasse (siehe 4.1.3.3) Innenverpackungen Außenverpackungen Verpackungs- gruppe I Verpackungs- gruppe II Verpackungs- gruppe III a ... ...

IMDG Code - International Maritime Dangerous Goods Code

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

IMDG Code - International Maritime Dangerous Goods Code - Teil 2: Kapitel 2.10 Meeresschadstoffe

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

IMDG Code - Teil 3.2 Gefahrgutliste, UN-Nrn. 0300 bis 0399

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück   (1)   (2) (3) (4) (5) (6) (7a) (7b) (8) (9) (10) (11) (12) (13) (14) (15) (16a) (16b) (17) 0300 MUNITION, BRAND, mit oder ohne Zerleger, Ausstoß- oder Treibladung AMMUNITION, INCENDIARY with or without burster, expelling charge or propelling charge 1.4 G - - - 0 E0 P130 LP101 PP67 L1 - - - - - F-B, S-X Staukategorie 02 SW1 - s. Glossar der Benennung in Anhang B. 0301 MUNITION, AUGENREIZSTOFF, mit Zerleger, Ausstoß- oder Treibladung AMMUNITION, TEAR-PRODUCING with bu ... ...

IMDG Code - Teil 3.2 Gefahrgutliste, UN-Nrn. 0400 bis 0499

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück   (1)   (2) (3) (4) (5) (6) (7a) (7b) (8) (9) (10) (11) (12) (13) (14) (15) (16a) (16b) (17) 0400 BOMBEN, DIE ENTZÜNDBARE FLÜSSIGKEIT ENTHALTEN, mit Sprengladung BOMBS, WITH FLAMMABLE LIQUID with bursting charge 1.2 J - - - 0 E0 P101 - - - - - - F-B, S-X Staukategorie 05 SW1 SG67 s. Glossar der Benennung in Anhang B. 0401 DIPIKRYLSULFID, trocken oder angefeuchtet mit weniger als 10 Masse-% Wasser DIPICRYL SULPHIDE dry or wetted with less than 10% water, by mass 1.1 D - - - ... ...

IMDG Code - Teil 3.2 Gefahrgutliste, UN-Nrn. 1000 bis 1099

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück   (1)   (2) (3) (4) (5) (6) (7a) (7b) (8) (9) (10) (11) (12) (13) (14) (15) (16a) (16b) (17) 1001 ACETYLEN, GELÖST ACETYLENE, DISSOLVED 2.1 - - - 0 E0 P200 - - - - - - F-D, S-U Staukategorie D SW1 SW2 SG46 Entzündbares Gas mit leichtem Geruch, Explosionsgrenzen: 2,1% bis 80%. Leichter als Luft (0,907). Raue Behandlung und örtliche Erwärmung müssen vermieden werden, da diese Bedingungen zu einer verzögerten Explosion führen können. Leere Flaschen müssen unter den gleichen Vorsicht ... ...

IMDG Code - Teil 7: Kapitel 7.2 - Allgemeine Trennvorschriften

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

IMDG Code - Teil 7: Kapitel 7.2 - Allgemeine Trennvorschriften - 7.2.1 Einleitung (1)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück Kapitel 7.2 18Allgemeine Trennvorschriften 7.2.1 Einleitung Dieses Kapitel enthält allgemeine Vorschriften für die Trennung von miteinander unverträglichen Gütern. Zusätzliche Trennvorschriften sind festgelegt in: 7.3 Packen und Verwendung von Güterbeförderungseinheiten und damit zusammenhängende Vorschriften (Versandvorgänge); 7.4 Stauung und Trennung auf Containerschiffen; 7.5 Stauung und Trennung auf Ro/Ro-Schiffen; 7.6 Stauung und Trennung auf Stückgutschiffen; und 7.7 Trägerschiffsle ... ...

IMDG Code - International Maritime Dangerous Goods Code - Teil 1: Kapitel 1.5 Allgemeine Vorschriften für radioaktive Stoffe

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

IMDG Code - International Maritime Dangerous Goods Code - Teil 2: 2.7.7.2.1 - Grundlegende Radionuklidwerte - Tabelle (4)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück Radionuklid (Atomzahl) A1 (TBq) A2 (TBq) Aktivitäts- konzentrations- grenzwert für freigestellte Stoffe (Bq/g) Aktivitäts- grenzwert für eine freigestellte Sendung (Bq) Terbium (65) Übersicht Tb-157 4 x 101 4 x 101 1 x 104 1 x 107 Tb-158 1 x 100 1 x 100 1 x 101 1 x 106 Tb-160 1 x 100 6 x 10-1 1 x 101 1 x 106 Technetium (43) Übersicht Tc-95m (a) 2 x 100 2 x 100 1 x 101 1 x 106 Tc-96 4 x 10-1 4 x 10-1 1 x 101 1 x 106 Tc-96m (a) 4 x 10-1 4 x 10-1 1 x 103 1 x 107 Tc-97 Unb ... ...

IMDG Code - International Maritime Dangerous Goods Code - Teil 2: Kapitel 2.5 Klasse 5 - 2.5.3 Liste organischer Peroxide (1)

Demoversion
Suchausgabe
  • ...3101 tert-BUTYLPEROXYACETAT 52-77 > 23       OP5     3 1,1-DI-(tert-BUTYLPEROXY)-CYCLOHEXAN > 80-100         OP 5     3 1,1-DI-(tert-BUTYLPEROXY-3,3,5- TRIMETHYLCYCLOHEXAN > 90-100         OP5     3 2,5-DIMETHYL-2,5-DI- (tert-BUTYLPEROXY)-HEX-3-IN > 86-100         OP5     3 METHYLETHYLKETONPEROXID(E) 8 > 48       OP5     3, 8, 13 3102 tert-BUTYLMONOPEROXYMALEAT > 52-100         OP5     3 3-CHLORPEROXYBENZOESÄURE > 57-86     > 14   OP1     3 DIBENZOYLPEROXID > 52-100   ...

IMDG Code - Teil 3: Gefahrgutliste, Ausnahmen für begrenzte Mengen

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück Kapitel 3.2 Gefahrgutliste 16 18 3.2.1 Aufbau der Gefahrgutliste Die Gefahrgutliste ist in 18 Spalten wie nachfolgend unterteilt: Spalte 1 UN-Nummer Diese Spalte enthält die UN-Nummer, die dem gefährlichen Gut durch das "United Nations Sub-Committee of Experts on the Transport of Dangerous Goods" zugeordnet wurde (UN-Liste). Spalte 2 Richtiger technischer Name Diese Spalte enthält in Großbuchstaben die richtigen technischen Namen, denen gegebenenfalls ein zusätzlich beschreibend ... ...

IMDG Code - International Maritime Dangerous Goods Code

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück SOLAS 74 KAPITEL VII BEFÖRDERUNG GEFÄHRLICHER GÜTER Teil A Beförderung gefährlicher Güter in verpackter oder fester Form als Massengut Regel 1 Anwendung Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, findet dieser Teil auf gefährliche Güter Anwendung, die nach Regel 2 in Klassen eingeteilt sind und in verpackter oder fester Form als Massengut (im folgenden als "gefährliche Güter" bezeichnet) auf allen Schiffen, auf die diese Regeln Anwendung finden, sowie auf Fracht ... ...

IMDG Code - Teil 6: Kapitel 6.3 - Bau- und Prüfvorschriften für Verpackungen für ansteckungsgefährliche Stoffe der Kategorie A der Klasse 6.2

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

IMDG Code - Teil 7: Vorschriften für die Beförderung - Kapitel 7.1 - Allgemeine Stauvorschriften

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

IMDG Code - Teil 3.2 Gefahrgutliste, UN-Nrn. 1300 bis 1399

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück   (1)   (2) (3) (4) (5) (6) (7a) (7b) (8) (9) (10) (11) (12) (13) (14) (15) (16a) (16b) (17) 1300 TERPENTINÖLERSATZ TURPENTINE SUBSTITUTE 3 - II - 1 L E2 P001 - IBC02 - - T4 TP1 F-E, S-E Staukategorie B - Nicht mischbar mit Wasser. 1300 TERPENTINÖLERSATZ TURPENTINE SUBSTITUTE 3 - III 223 5 L E1 P001 LP01 - IBC03 - - T2 TP1 F-E, S-E Staukategorie A - Siehe Eintrag oben. 1301 VINYLACETAT, STABILISIERT VINYL ACETATE, STABILIZED 3 - II 386 1 L E2 P001 - IBC02 - - T4 TP ... ...

IMDG Code - International Maritime Dangerous Goods Code - Teil 2: Kapitel 2.3 Klasse 3 - Entzündbare flüssige Stoffe

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

IMDG Code - International Maritime Dangerous Goods Code - Teil 2: Kapitel 2.1 Klasse 1 - Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück Kapitel 2.1 Klasse 1 - Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff 2.1.0 Einleitende Bemerkung (diese Bemerkungen sind völkerrechtlich nicht verbindlich) Bemerkung 1: Klasse 1 ist eine Nur-Klasse, das heißt, dass nur solche explosiven Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff, die in der Gefahrgutliste im Kapitel 3.2 aufgeführt sind, zur Beförderung angenommen werden dürfen. Jedoch behalten sich die zuständigen Behörden im Wege gegenseitiger Vereinbarung das Recht vor, die Beförde ... ...

IMDG Code - Teil 6: Kapitel 6.7 - Vorschriften für Auslegung, Bau und Prüfung von ortsbeweglichen Tanks und von Gascontainern mit mehreren Elementen (MEGC) - 6.7.4.5 Bedienungsausrüstung (6)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück 6.7.4.5 Bedienungsausrüstung 6.7.4.5.1 Die Bedienungsausrüstung muss so angeordnet sein, dass sie gegen Abreißen oder Beschädigung während der Beförderung und des Umschlags geschützt ist. Wenn die Verbindung zwischen Rahmen und Tank oder Ummantelung und Tankkörper eine relative Bewegung zwischen den Baugruppen zulässt, muss die Ausrüstung so befestigt sein, dass durch eine solche Bewegung kein Risiko der Beschädigung von Teilen besteht. Die äußeren Entleerungseinrichtungen (Rohranschlüsse ... ...

IMDG Code - Teil 7: Kapitel 7.8 - Besondere Vorschriften für Unfälle und Brandschutzmaßnahmen bei gefährlichen Gütern (1)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück Kapitel 7.8 Besondere Vorschriften für Unfälle und Brandschutzmaßnahmen bei gefährlichen Gütern Bemerkung: Die Vorschriften dieses Kapitels sind völkerrechtlich nicht verbindlich. 7.8.1 Allgemeines 7.8.1.1 Für den Fall eines Unfalls mit gefährlichen Gütern sind ausführliche Empfehlungen im EmS-Leitfaden: Überarbeitete Unfallbekämpfungsmaßnahmen für Schiffe, die gefährliche Güter befördern enthalten. 7.8.1.2 Für den Fall, dass Personen bei einem Unfall in Kontakt mit gefährlichen Gütern ... ...

IMDG Code - International Maritime Dangerous Goods Code - Teil 2: Kapitel 2.2 Klasse 2 - Gase

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

IMDG Code - Teil 3.2 Gefahrgutliste, UN-Nrn. 0500 bis 0599

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück   (1)   (2) (3) (4) (5) (6) (7a) (7b) (8) (9) (10) (11) (12) (13) (14) (15) (16a) (16b) (17) 0500 ZÜNDEINRICHTUNGEN, für Sprengungen, NICHT ELEKTRISCH DETONATOR ASSEMBLIES, NON-ELECTRIC for blasting 1.4 S - - 347 0 E0 P131 - - - - - - F-B, S-X Staukategorie 01 SW1 - s. Glossar der Benennung in Anhang B. 0501 TREIBSTOFF, FEST PROPELLANT, SOLID 1.4 C - - - 0 E0 P114(b) - - - - - - F-B, S-Y Staukategorie 03 SW1 - s. Glossar der Benennungen in Anhang B. 0502 RAKETEN, mit i ... ...

IMDG Code - Teil 5: Verfahren für den Versand - Kapitel 5.5 - Sondervorschriften (1)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück Kapitel 5.5 Sondervorschriften 5.5.1 (bleibt offen) 5.5.2 Sondervorschriften für begaste Güterbeförderungseinheiten (UN 3359) 1 (vgl. TRGS 512) 5.5.2.1 Allgemeines 5.5.2.1.1 Begaste Güterbeförderungseinheiten (UN 3359), die keine anderen gefährlichen Güter enthalten, unterliegen neben den Vorschriften dieses Abschnitts keinen weiteren Vorschriften dieses Codes. 5.5.2.1.2 Wenn die begaste Güterbeförderungseinheit zusätzlich zu dem Begasungsmittel auch mit gefährlichen Gütern beladen wird ... ...

IMDG Code - Teil 6: Prüf-Vorschriften für den Bau von Verpackungen, Großpackmitteln (IBC), Großverpackungen, ortsbeweglichen Tanks und Straßenfahrzeugen

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück Kapitel 6.3 Bau- und Prüfvorschriften für Verpackungen für ansteckungsgefährliche Stoffe der Kategorie A der Klasse 6.2 6.3.1 Allgemeines 6.3.1.1 Die Vorschriften dieses Kapitels gelten für Verpackungen zur Beförderung von ansteckungsgefährlichen Stoffen der Kategorie A. 6.3.2 Vorschriften für Verpackungen 6.3.2.1 Die Vorschriften in diesem Abschnitt stützen sich auf die derzeit verwendeten Verpackungen, wie sie in 6.1.4 definiert sind. Um den wissenschaftlichen und technischen Fortschr ... ...

IMDG Code - Teil 6: Kapitel 6.7 - Vorschriften für Auslegung, Bau und Prüfung von ortsbeweglichen Tanks und von Gascontainern mit mehreren Elementen (MEGC) - 6.7.3.14 Baumusterzulassung (5)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück 6.7.3.14 Baumusterzulassung 6.7.3.14.1 Für jedes neue Baumuster eines ortsbeweglichen Tanks muss von der zuständigen Behörde oder der von ihr beauftragten Stelle eine Baumusterzulassungsbescheinigung ausgestellt werden. Durch diese Bescheinigung muss bestätigt werden, dass der ortsbewegliche Tank von dieser Behörde geprüft wurde, dass er für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet ist und den Vorschriften dieses Kapitels sowie gegebenenfalls den Vorschriften für Gase gemäß der Anweisun ... ...

IMDG Code - International Maritime Dangerous Goods Code

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück Kapitel 2.7 Klasse 7 - Radioaktive Stoffe Bemerkung: Für die Klasse 7 kann die Art der Verpackung einen entscheidenden Einfluss auf die Klassifizierung haben. 2.7.1 Begriffsbestimmungen 2.7.1.1 Radioaktive Stoffe sind Stoffe, die Radionuklide enthalten, bei denen sowohl die Aktivitätskonzentration als auch die Gesamtaktivität je Sendung die in 2.7.2.2.1 bis 2.7.2.2.6 aufgeführten Werte übersteigt. 2.7.1.2 Kontamination Kontamination ist das Vorhandensein eines radioaktiven Stoffes auf e ... ...

Änderungstext: Bekanntmachung des Korrigendums zur amtlichen deutschen Übersetzung des IMDG

Demoversion
Suchausgabe
  • ... Bekanntmachung des Korrigendums zur amtlichen deutschen Übersetzung des IMDG-Codes 2012 Vom 10. Januar 2014 (VkBl. Nr.2 vom 31.01.2014 S. 50) Hiermit gebe ich Korrekturen zur amtlichen deutschen Fassung des IMDG-Codes in der Fassung des Amendments 36-12 (VkBl. 2012, S. 922 mit Beilage B 8185) bekannt. S. 692 3.4.4.2 Der Unterabschnitt 3.4.4.2 wird durch folgend ... ...

IMDG Code - Teil 3.2 Gefahrgutliste, UN-Nrn. 1800 bis 1899

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück   (1)   (2) (3) (4) (5) (6) (7a) (7b) (8) (9) (10) (11) (12) (13) (14) (15) (16a) (16b) (17) 1800 OCTADECYLTRICHLORSILAN OCTADECYLTRICHLORO- SILANE 8 - II - 0 E0 P010 - - - - T10 TP2 TP7 TP13 F-A, S-B Staukategorie C SW2 SGG1 SG36 SG49 Farblose Flüssigkeit mit stechendem Geruch. Reagiert heftig mit Wasser unter Entwicklung von Chlorwasserstoff, einem ätzenden Gas mit Reizwirkung. Das Gas ist als weißer Nebel sichtbar. Entwickelt bei Feuereinwirkung giftige Gase. Greift b ... ...

IMDG Code - International Maritime Dangerous Goods Code - Teil 2: Kapitel 2.1 Klasse 1 - Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

IMDG Code - Teil 4: Vorschriften für die Verwendung von Verpackungen und Tanks - Kapitel 4.2 - Verwendung ortsbeweglicher Tanks und Gascontainer mit mehreren Elementen (MEGC) (1)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück Kapitel 4.2 Verwendung ortsbeweglicher Tanks und Gascontainer mit mehreren Elementen (MEGC) Die Vorschriften dieses Kapitels sind auch auf Straßentankfahrzeuge in dem in Kapitel 6.8 angegebenen Umfang anzuwenden. 4.2.0 Übergangsbestimmungen 4.2.0.1 Die Vorschriften über die Verwendung und den Bau ortsbeweglicher Tanks dieses Kapitels und des Kapitels 6.7 beruhen auf den UN-Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher Güter. Ortsbewegliche Tanks und Straßentankfahrzeuge nach der IMO-Typ ... ...

IMDG Code - International Maritime Dangerous Goods Code - Teil 2: Kapitel 2.5 Klasse 5 - Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe und organische Peroxide

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

IMDG Code - International Maritime Dangerous Goods Code - Teil 1: Kapitel 1.2 Begriffsbestimmungen, Maßeinheiten und Abkürzungen (1)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück Kapitel 1.2 Begriffsbestimmungen, Maßeinheiten und Abkürzungen 1.2.1 Begriffsbestimmungen 18 Es folgt eine Liste allgemein anwendbarer Begriffsbestimmungen, die im gesamten Code verwendet werden. Weitere Begriffsbestimmungen spezifischer Art sind in den einzelnen Kapiteln enthalten. Im Sinne dieses Codes bedeuten: Abfälle: Stoffe, Lösungen, Gemische und Gegenstände, die ein oder mehrere Bestandteile enthalten oder mit diesem/diesen verunreinigt sind, die diesem Code unterliegen, und für ... ...

IMDG Code - Teil 4: Verwendung von Verpackungen, einschließlich Großpackmitteln und Großverpackungen

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück IMDG Code Teil 4 Vorschriften für die Verwendung von Verpackungen und Tanks Kapitel 4.1 Verwendung von Verpackungen, einschließlich Großpackmitteln (IBC) und Großverpackungen 4.1.0 Begriffsbestimmungen Hermetisch (dicht) verschlossen: Luftdichter Verschluss. Sicher verschlossen: So verschlossen, dass trockener Inhalt bei normaler Handhabung nicht austreten kann; Mindestanforderung an jeden Verschluss. Wirksam verschlossen: Flüssigkeitsdichter Verschluss. 4.1.1 Allgemeine Vorschriften ... ...

IMDG Code - Teil 3.2 Gefahrgutliste, UN-Nrn. 2000 bis 2099

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück   (1)   (2) (3) (4) (5) (6) (7a) (7b) (8) (9) (10) (11) (12) (13) (14) (15) (16a) (16b) (17) 2000 ZELLULOID in Blöcken, Stangen, Rollen, Platten, Rohren, usw. ausgenommen Abfälle CELLULOID in block, rods, rolls, sheets, tubes, etc., except scrap 4.1 - III 223 383 5 kg E1 P002 LP02 PP7 - - - - - F-A, S-I Staukategorie A - Zündet leicht. Unter Feuereinwirkung bilden sich giftige Gase und Dämpfe; in geschlossenen Laderäumen können diese Gase und Dämpfe mit der Luft explosionsfäh ... ...

IMDG Code - Teil 6: Kapitel 6.1 - Bau- und Prüfvorschriften für Verpackungen - 6.1.4.4 Kanister aus Stahl oder Aluminium (2)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück 6.1.4.4 Kanister aus Stahl oder Aluminium 3A1 aus Stahl, mit nicht abnehmbarem Deckel 3A2 aus Stahl, mit abnehmbarem Deckel 3B1 aus Aluminium, mit nicht abnehmbarem Deckel 3B2 aus Aluminium, mit abnehmbarem Deckel 6.1.4.4.1 Das Blech für den Mantel und die Böden muss aus Stahl, aus Aluminium mit einem Reinheitsgrad von mindestens 99 % oder aus einer Legierung auf Aluminiumbasis bestehen. Der Werkstoff muss geeignet sein und eine für den Fassungsraum und den Verwendungszweck des Kanisters ... ...

IMDG Code - Teil 6: Kapitel 6.7 - Vorschriften für Auslegung, Bau und Prüfung von ortsbeweglichen Tanks und von Gascontainern mit mehreren Elementen (MEGC) - 6.7.5 Vorschriften für Auslegung, Bau und Prüfung von Gascontainern mit mehreren Elementen (MEGC) für die Beförderung von nicht tiefgekühlten Gasen (7)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück 6.7.5 Vorschriften für Auslegung, Bau und Prüfung von Gascontainern mit mehreren Elementen (MEGC) für die Beförderung von nicht tiefgekühlten Gasen 6.7.5.1 Begriffsbestimmungen Für Zwecke dieses Abschnitts gelten folgende Begriffsbestimmungen: Bauliche Ausrüstung: Die außen an den Elementen angebrachten Versteifungselemente, Elemente für die Befestigung, den Schutz und die Stabilisierung. Bedienungsausrüstung: Die Messinstrumente sowie die Füll-, Entleerungs-, Lüftungs- und Sicherheitsein ... ...

IMDG Code - Teil 4: Vorschriften für die Verwendung von Verpackungen und Tanks - Kapitel 4.1 - IBC 520 VERPACKUNGSANWEISUNG (7)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück IBC 520 VERPACKUNGSANWEISUNG Diese Anweisung gilt für organische Peroxide und selbstzersetzliche Stoffe des Typs F. Folgende IBC sind für die aufgeführten Zusammensetzungen zugelassen, wenn die allgemeinen Vorschriften nach 4.1.1, 4.1.2 und 4.1.3 und die besonderen Vorschriften nach 4.1.7.2 erfüllt sind. Die nachstehend aufgeführten Zubereitungen dürfen, gegebenenfalls mit denselben Kontroll- und Notfalltemperaturen, auch gemäß 4.1.4.1 Verpackungsanweisung P520 Verpackungsmethode OP8 verp ... ...

IMDG Code - Teil 5: Verfahren für den Versand - Kapitel 5.3 - Plakatierung und Kennzeichnung von Güterbeförderungseinheiten und Schüttgut-Containern

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

IMDG Code - International Maritime Dangerous Goods Code

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück Kapitel 2.7 Klasse 7 - Radioaktive Stoffe 2.7.1 Begriffsbestimmungen für die Klasse 7 - Radioaktive Stoffe 2.7.1.1 Radioaktive Stoffe sind alle Stoffe, die Radionuklide enthalten, bei denen sowohl die Aktivitätskonzentration in der Sendung und ihre Gesamtaktivität die in 2.7.7.2.1 - 2.7.7.2.6 angegebenen Werte überschreitet. 2.7.1.2 Im Sinne dieses Code fallen die folgenden radioaktiven Stoffe nicht unter die Klasse 7: radioaktive Stoffe, die integraler Bestandteil des Beförderungsmittels ... ...

IMDG Code - Teil 7: Kapitel 7.7 - Trägerschiffsleichter auf Trägerschiffen

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

IMDG Code - Teil 6: Kapitel 6.4 - Vorschriften für den Bau, die Prüfung und die Zulassung von Versandstücken für radioaktive Stoffe sowie für die Zulassung solcher Stoffe - 6.4.23 Zulassungsanträge und Beförderungsgenehmigungen für radioaktive Stoffe (3)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück 6.4.23 Zulassungsanträge und Beförderungsgenehmigungen für radioaktive Stoffe 6.4.23.1 (bleibt offen) 6.4.23.2 Ein Antrag auf Beförderungsgenehmigung muss enthalten: den Zeitraum der Beförderung, für den die Genehmigung beantragt wird, den tatsächlichen radioaktiven Inhalt, die vorgesehenen Beförderungsarten, das Beförderungsmittel und den voraussichtlichen oder vorgesehenen Beförderungsweg und ausführliche Angaben darüber, wie die in den gegebenenfalls nach 5.1.5.2.1.1.3, 5.1.5.2.1.1.6 o ... ...

IMDG Code - Teil 3.2 Gefahrgutliste, UN-Nrn. 0000 bis 0099

Demoversion
Suchausgabe
  • ...     (1)   (2) (3) (4) (5) (6) (7a) (7b) (8) (9) (10) (11) (12) (13) (14) (15) (16a) (16b) (17) 0004 AMMONIUMPIKRAT, trocken oder angefeuchtet mit weniger als 10 Masse-% Wasser AMMONIUM PICRATE dry or wetted with less then 10% water, by mass 1.1 D - - - 0 E0 P112(a) P112(b) P112(c) PP26 - - - - - F-B, S-Y Staukategorie 04 SW1 SGG2 SG27 SG31 Stoff. 0005 PATRONEN FÜR WAFFEN, mit Sprengladung CARTRIDGES FOR WEAPONS with bursting charge 1.1 F - - - 0 E0 P130 - - - - - ... ...

Änderungstext: Bekanntmachung des Korrigendums zur amtlichen deutschen Übersetzung des IMDG

Demoversion
Suchausgabe
  • ... Änderungstext Bekanntmachung des Korrigendums zur amtlichen deutschen Übersetzung des IMDG-Codes 2004 Vom 10. Februar 2006 (VkBl. Nr. 5 vom 15.03.2006 S. 158) Hiermit gebe ich das Korrigendum zur amtlichen deutschen Fassung des IMDG-Codes in der Fassung des Amendment 32-04 (VkBl. 2005 S. 418 mit Beilage B 8185) bekannt. Der IMDG-Code Band 1 wird wie folgt korrigiert: 1.2.1 Die Begriffsbestimmung für "Handbuch über Prüfungen und Kriterien" ändern in: "Handbuch über Prüfungen und ... ...

IMDG Code - Teil 4: Vorschriften für die Verwendung von Verpackungen und Tanks - Kapitel 4.1 Verwendung von Verpackungen, einschließlich Großpackmitteln (IBC) und Großverpackungen

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

IMDG Code - Teil 7: Kapitel 7.6 - Stauung und Trennung auf Stückgutschiffen

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

IMDG Code - Teil 3: Kapitel 3.4 In begrenzten Mengen verpackte gefährliche Güter (1)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück Kapitel 3.4 In begrenzten Mengen verpackte gefährliche Güter 3.4.1 Allgemeines 3.4.1.1 Dieses Kapitel enthält die Vorschriften, die für die Beförderung von in begrenzten Mengen verpackten gefährlichen Gütern bestimmter Klassen anzuwenden sind. Die für die Innenverpackung oder den Gegenstand anwendbare Mengengrenze ist für jeden Stoff in der Spalte 7a der Gefahrgutliste in Kapitel 3.2 festgelegt. Darüber hinaus ist in dieser Spalte bei jeder Eintragung, die nicht für die Beförderung nach ... ...

IMDG Code - Teil 6: Kapitel 6.1 - Bau- und Prüfvorschriften für Verpackungen

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

MSC/Rundschreiben 1075 - Gewährung von Ausnahmen von den Vorschriften des internationalen Codes für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen (IMDG-CODE) (1)

Demoversion
Suchausgabe

IMDG Code - Teil 3.2 Gefahrgutliste, UN-Nrn. 1500 bis 1599

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück   (1)   (2) (3) (4) (5) (6) (7a) (7b) (8) (9) (10) (11) (12) (13) (14) (15) (16a) (16b) (17) 1500 NATRIUMNITRIT SODIUM NITRITE 5.1 6.1 III - 5 kg E1 P002 - IBC08 B3 - T1 TP33 F-A, S-Q Staukategorie A SGG12 SG38 SG49 Farbloser zerfließlicher fester Stoff. Löslich in Wasser. Gemische mit brennbaren Stoffen sind leicht entzündbar und können sehr heftig brennen. Gemische mit Ammonium- verbindungen oder Cyaniden können explodieren. Zersetzt sich bei Erhitzung unter Bildung giftiger ... ...

IMDG Code - Teil 7: Kapitel 7.3 - Packen und Verwendung von Güterbeförderungseinheiten und damit zusammenhängende Vorschriften (Versandvorgänge)

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

IMDG Code - International Maritime Dangerous Goods Code - Teil 2: Kapitel 2.10 Meeresschadstoffe (1)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück Kapitel 2.10 Meeresschadstoffe 2.10.1 Begriffsbestimmung Meeresschadstoffe sind Stoffe, die unter die Vorschriften der Anlage III von MARPOL 73/78 in der jeweils geltenden Fassung fallen. 2.10.2 Allgemeine Vorschriften 2.10.2.1 Meeresschadstoffe müssen nach den Vorschriften der Anlage III von MARPOL 73/78 in der jeweils geltenden Fassung befördert werden. 2.10.2.2 Die Stoffe und Gegenstände, die als Meeresschadstoffe identifiziert sind, sind im Index in der Spalte MP durch das Symbol P ge ... ...

Änderungstext: Bekanntmachung des Korrigendums zur amtlichen deutschen Übersetzung des IMDG

Demoversion
Suchausgabe
  • ... Bekanntmachung des Korrigendums zur amtlichen deutschen Übersetzung des IMDG-Codes 2016 Vom 21. Februar 2018 (VkBl. Nr. 5 vom 15.03.2018 S. 210) G 33/3643-20/9 Hiermit gebe ich Korrekturen zur amtlichen deutschen Fassung des IMDG-Codes in der Fassung des Amendments 38-16 (VkBl. 2016, S. 718 mit Beilage B 8185) bekannt. Kapitel 1.2 1.2.1 In der Begriffsbestimmun ... ...

Änderungstext: Korrigendums zur amtlichen deutschen Übersetzung des IMDG-Codes 2018

Demoversion
Suchausgabe
  • ... Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.Regelwerk Änderungsumfang Korrigendums zur amtlichen deutschen Übersetzung des IMDG-Codes 2018 Vom 31. Juli 2020 (VkBl. Nr. 16 vom 31.08.2020 S. 529) G 16/3643-20/10 Korrekturen zur amtlichen deutschen Fassung des IMDG-Codes in der Fassung des Amendments 39-18 (VkBl. 2018, S. 847 mit Beilage B 8185) Kapitel 2.8 Klasse 8 - Ätzende Stoffe 2.8.4.3.3 Es wird folgender Satz angefügt: " ... ...

IMDG Code - Teil 7: Kapitel 7.8 - Besondere Vorschriften für Unfälle und Brandschutzmaßnahmen bei gefährlichen Gütern

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

IMDG Code - Teil 3: Kapitel 3.4 In begrenzten Mengen verpackte gefährliche Güter

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

IMDG Code - Teil 3: Kapitel 3.5 In freigestellten Mengen verpackte gefährliche Güter

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

IMDG Code - Teil 4: Vorschriften für die Verwendung von Verpackungen und Tanks - Kapitel 4.1 - P 302 VERPACKUNGSANWEISUNG (4)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück P 302 VERPACKUNGSANWEISUNG Diese Anweisung gilt für die UN-Nummer 3269. Folgende zusammengesetzte Verpackungen sind zugelassen, wenn die allgemeinen Vorschriften nach 4.1.1 und 4.1.3 erfüllt sind: Außenverpackungen: Fässer (1A1, 1A2, 1B1, 1B2, 1N1, 1N2, 1H1, 1H2, 1D, 1G); Kisten (4A, 4B, 4N, 4C1, 4C2, 4D, 4F, 4G, 4H1, 4H2); Kanister (3A1, 3A2, 3B1, 3B2, 3H1, 3H2). Innenverpackungen: Das Aktivierungsmittel (organisches Peroxid) muss auf eine Menge von 125 ml für flüssige Stoffe und 500 g f ... ...

IMDG Code - Teil 3.2 Gefahrgutliste, UN-Nrn. 0100 bis 0199

Demoversion
Suchausgabe
  • ...  zurück   (1)   (2) (3) (4) (5) (6) (7a) (7b) (8) (9) (10) (11) (12) (13) (14) (15) (16a) (16b) (17) 0101 STOPPINEN, NICHT SPRENGKRÄFTIG FUSE, NON-DETONATING 1.3 G - - - 0 E0 P140 PP74 PP75 - - - - - F-B, S-X Staukategorie 03 SW1 - s. Glossar der Benennungen in Anhang B. 0102 SPRENGSCHNUR, mit Metallmantel CORD (FUSE), DETONATING, metal-clad 1.2 D - - - 0 E0 P139 PP71 - - - - - F-B, S-X Staukategorie 03 SW1 - s. Glossar der Benennungen in Anhang B. 0103 ANZÜNDSCHNUR, rohrf ...

IMDG Code - International Maritime Dangerous Goods Code - Teil 2: 2.7.7.2.1 - Grundlegende Radionuklidwerte - Tabelle (2)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück Radionuklid (Atomzahl) A1 (TBq) A2 (TBq) Aktivitäts- konzentrations- grenzwert für freigestellte Stoffe (Bq/g) Aktivitäts- grenzwert für eine freigestellte Sendung (Bq) Kupfer (29) Übersicht Cu-64 6 x 100 1 x 100 1 x 102 1 x 106 Cu-67 1 x 101 7 x 101 1 x 102 1 x 106 Dysprosium (66) Übersicht Dy-159 2 x 101 2 x 101 1 x 103 1 x 107 Dy-165 9 x 10-1 6 x 10-1 1 x 103 1 x 106 Dy-166 (a) 9 x 10-1 3 x 10-1 1 x 103 1 x 106 Erbium (68) Übersicht Er-169 4 x 101 1 x 100 1 x 104 ... ...

IMDG Code - Teil 6: Kapitel 6.4 - Vorschriften für den Bau, die Prüfung und die Zulassung von Versandstücken für radioaktive Stoffe sowie für die Zulassung solcher Stoffe

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

IMDG Code - International Maritime Dangerous Goods Code - Teil 2: Kapitel 2.5 Klasse 5 - 2.5.3 Liste organischer Peroxide

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

IMDG Code - International Maritime Dangerous Goods Code - Teil 2: Kapitel 2.5 Klasse 5 - Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe und organische Peroxide (1)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück Kapitel 2.5 Klasse 5 - Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe und organische Peroxide 2.5.0 Einleitende Bemerkung Wegen der unterschiedlichen Eigenschaften der gefährlichen Güter der Klassen 5.1 und 5.2 ist es nicht möglich, für die Zuordnung zu diesen Klassen ein einzelnes Kriterium festzulegen. Dieses Kapitel behandelt die Prüfungen und Kriterien für die Zuordnung zu den beiden Klassen. 2.5.1 Begriffsbestimmungen und allgemeine Vorschriften Die Klasse 5 ist in diesem Code wie folgt i ... ...

IMDG Code - International Maritime Dangerous Goods Code - Teil 2: Kapitel 2.5 Klasse 5 - 2.5.3 Liste organischer Peroxide - Kopfdatei -

Demoversion
Suchausgabe
  • ... UN-Nr. (Gattungs- eintra- gung) ORGANISCHES PEROXID Zurück Konzen- tration (%) Verdün- nungs- mitel Typ A (%) Verdün- nungs- mittel Typ B (%) 1 Inerter fester Stoff (%) Was- ser (%) Verpak- kungs- metho- de Kon- troll- tempe- ratur (°C) Not- fall- tempe- ratur (°C) Zusatz- gefahren u. Bemer- kungen ...

IMDG Code - International Maritime Dangerous Goods Code

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

IMDG Code - Teil 3.2 Gefahrgutliste, UN-Nrn. 3000 bis 3099

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück   (1)   (2) (3) (4) (5) (6) (7a) (7b) (8) (9) (10) (11) (12) (13) (14) (15) (16a) (16b) (17) 3005 THIOCARBAMAT-PESTIZID, FLÜSSIG, GIFTIG, ENTZÜNDBAR, mit einem Flammpunkt von 23 °C oder darüber THIOCARBAMATE PESTICIDE, LIQUID, TOXIC, FLAMMABLE, flashpoint not less than 23 °C 6.1 3 I 61 274 0 E5 P001 - - - - T14 TP2 TP13 F-E, S-D Staukategorie B SW2 - Flüssige Pestizide mit einem Flammpunkt zwischen 23 °C und 60 °C c.c. umfassen einen sehr weiten Bereich der Giftigkeit. Sie ... ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 3.5 Transportblätter für Klasse 7 - Radioaktive Stoffe (4)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück Transportblatt 3 FABRIKATE AUS NATÜRLICHEM URAN, ABGEREICHERTEM URAN ODER NATÜRLICHEM THORIUM  ALS FREIGESTELLTE VERSANDSTÜCKE UN-Nr. 2909   1 Allgemeines 2.7.7.1.2.2, 2.7.9.1, 2.7.9.5 Aus Natururan, abgereichertem Uran oder Naturthorium hergestellte Fabrikate, von denen eine sehr begrenzte radiologische Gefahr ausgeht, dürfen in freigestellten Versandstücken oder als freigestellte Versandstücke befördert werden. 2 Eigenschaften / Stoffe 2.7.7.1.2.2, 2.7.9.5 (a) Fabrikate, in den ... ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 6.7 Vorschriften für Auslegung, Bau, Besichtigung und Prüfung von ortsbeweglichen Tanks und von Gascontainern mit mehreren Elemente (MEGC)

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 3: Gefahrgutliste, Ausnahmen für begrenzte Mengen (1)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück 2798 Phenylphosphordichlorid 2799 Phenylphosphorthiodichlorid 2802 Kupferchlorid 2812 Natriumaluminat, fest 2817 Ammoniumhydrogendifluorid, Lösung 2819 Amylsäurephosphat 2820 Buttersäure 2823 Crotonsäure, fest 2826 Ethylchlorthioformiat 2829 Kapronsäure 2834 Phosphorige Säure 2834 Orthophosphorige Säure 2851 Bortrifluoriddihydrat 2865 Hydroxylaminsulfat 2869 Titaniumtrichlorid, Mischung 2879 Selenoxychlorid 2967 Sulfaminsäure 2985 Chlorsilane, entzündbar, ätzend , n.a.g. 2986 Chlorsilane, ... ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 6.9 Vorschriften für Auslegung, Bau, Besichtigung und Prüfung von Schüttgut-Containern (1)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück Kapitel 6.9 Vorschriften für Auslegung, Bau, Besichtigung und Prüfung von Schüttgut-Containern Bemerkung: Bedeckte Schüttgut-Container sind für die Beförderung im Seeverkehr nicht zugelassen. 6.9.1 Begriffsbestimmung Für Zwecke dieses Kapitels versteht man unter: Geschlossener Schüttgut-Container. Ein vollständig geschlossener Schüttgut-Container mit einem starren Dach, starren Seitenwänden, starren Stirnseiten und einem Boden (einschließlich trichterförmiger Böden). Der Begriff umfasst S ... ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 3.3 Anzuwendende Sondervorschriften für bestimmte Stoffe oder Gegenstände (1)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück Kapitel 3.3 Anzuwendende Sondervorschriften für bestimmte Stoffe oder Gegenstände 3.3.1 Wenn in Spalte 6 der Gefahrgutliste angegeben ist, dass für ein gefährliches Gut eine Sondervorschrift gilt, ist die Bedeutung und die Vorschrift bzw. sind die Vorschriften dieser Sondervorschrift nachstehend aufgeführt: 16 Muster von neuen oder bereits bestehenden explosiven Stoffen oder Gegenständen mit Explosivstoff, die unter anderem zu Versuchs-, Zuordnungs-, Forschungs- und Entwicklungszwecken, z ... ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 3.5 Transportblätter für Klasse 7 - Radioaktive Stoffe (12)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück Transportblatt 11 RADIOAKTIVE STOFFE IN TYP B(M)-VERSANDSTÜCKEN UN-Nr. 2917, 3329 soweit zutreffend 1 Allgemeines 2.7.2 Versandstück (g) (a) Radioaktive Stoffe, deren Aktivität den in dem multilateralen Zulassungszeugnis der betreffenden zuständigen Behörden für ein Versandstückmuster vom Typ B(M) festgelegten Grenzwert nicht überschreitet, dürfen in einem Typ-B(M)-Versandstück befördert werden, das so beschaffen sein muss, dass es unwahrscheinlich ist, dass unter Unfall-Beförderungsbedin ... ...

Archivdatei - IMDG Code - Teil 5 Verfahren für den Versand - 5.1 Allgemeine Vorschriften (1)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück IMDG Code Teil 5 Verfahren für den Versand Kapitel 5.1 Allgemeine Vorschriften 5.1.1 Anwendung und allgemeine Vorschriften 5.1.1.1 Dieser Teil enthält die Vorschriften für Sendungen mit gefährlichen Gütern, die sich auf die Genehmigung von Sendungen und die vorherigen Benachrichtigungen, auf die Beschriftung, Kennzeichnung, Dokumentation (manuelle Verfahren, elektronische Datenverarbeitung (EDV) oder elektronischer Datenaustausch) und Plakatierung beziehen. 5.1.1.2 Soweit in diesem Cod ... ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 3.5 Transportblätter für Klasse 7 - Radioaktive Stoffe (3)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück Transportblatt 2 INSTRUMENTE ODER FABRIKATE IN FREIGESTELLTEN VERSANDSTÜCKEN UN-Nr. 2911 1 Allgemeines 2.7.7.1.2.1 (a), 2.7.9.1 Festgelegte Mengen radioaktiver Stoffe, die in einem Instrument oder einem anderen Frabrikat eingeschlossen oder als Bauteil enthalten sind und von denen eine sehr begrenzte radiologische Gefahr ausgeht, dürfen in freigestellten Versandstücken befördert werden. 2 Eigenschaften / Stoffe 2.7.7.1.2.1 (a), 2.7.9.3 (a), Spalte 2 und 3 der Tabelle unter 2.7.7.1.2.1 (b) ... ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 2: Klassifizierung - 2.0 Einleitung

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - IMDG Code Anhang B: Glossar der Benennungen

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück .  Glossar der Benennungen Anhang B Bemerkung: Die Vorschriften dieses Anhangs sind völkerrechtlich nicht rechtsverbindlich. Hinweis: Dieses Glossar dient nur der Information und darf nicht zum Zweck der Einstufung benutzt werden. AIRBAG-GASGENERATOREN, PYROTECHNISCH oder AIRBAG-MODULE, PYROTECHNISCH oder GURTSTRAFFER, PYROTECHNISCH Gegenstände, die pyrotechnische Stoffe enthalten und die als Airbags oder Sicherheitsgurte verwendet werden. ANZÜNDER Gegenstände, die einen oder mehrere expl ... ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 6.5.4.2 Prüfvorschriften (3)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück 6.5.4.2 Prüfvorschriften Die IBC müssen den Bauartprüfungen und gegebenenfalls den erstmaligen und wiederkehrenden Inspektion gemäß 6.5.4.4 unterzogen werden. 6.5.4.3 Bauartzulassung Für jede IBC-Bauart ist ein Bauartzulassung und ein Kennzeichen (nach den Vorschriften gemäß 6.5.2) zu erteilen, wodurch bestätigt wird, dass die Bauart einschließlich ihrer Ausrüstung den Prüfvorschriften entspricht. 6.5.4.4 Inspektion und Prüfung Bemerkung: Für Prüfungen und Inspektionen von reparierten IBC ... ...

Archivdatei - IMDG Code Teil Tabelle 2.7.7.2.1 - Grundlegende Radionuklidwerte

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück Radionuklid (Atomzahl) A1 (TBq) A2 (TBq) Aktivitäts- konzentration für befreite Stoffe (Bq/g) Aktivitäts- grenzwert für eine befreite Sendung (Bq) Silber (47) Übersicht Ag-105 2 x 100 2 x 100 1 x 102 1 x 106 Ag-108m (a) 7 x 10-1 7 x 10-1 1 x 101 (b) 1 x 106 (b) Ag-110m (a) 4 x 10-1 4 x 10-1 1 x 101 1 x 106 Ag-111 2 x 100 6 x 10-1 1 x 103 1 x 106 Aluminium (13)  Übersicht Al-26 1 x 10-1 1 x 10-1 1 x 101 1 x 106 Americium (95)  Übersicht Am-241 1 x 101 1 x 10-3 1 x 100 1 ... ...

Archivdatei - IMDG-Code Teil 1: Allgemeine Vorschriften, Begriffsbestimmungen und Schulungen - 1.4 Vorschriften für die Sicherung (Gefahrenabwehr) (1)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück Kapitel 1.4 Vorschriften für die Sicherung (Gefahrenabwehr) 1.4.0 Vorbemerkung Dieses Kapitel enthält Vorschriften, die die Sicherung gefährlicher Güter bei der Beförderung auf See gewährleisten sollen. Die zuständigen nationalen Behörden können zusätzliche Vorschriften für die Sicherung anwenden, die beachtet werden sollten, wenn gefährliche Güter angeboten oder befördert werden. Die Vorschriften dieses Kapitels bleiben Empfehlungen mit Ausnahme von 1.4.1.1 (siehe 1.1.1.5). 1.4.1 Allgeme ... ...

Archivdatei - Listen und Verzeichnisse

Demoversion
Suchausgabe
  • ... Listen und Verzeichnisse numerisch / alphabetisch Gefahrgutliste Glossar der Benennungen Liste der richtigen technischen Namen von Sammel- und N.A.G.-Eintragungen Radionuklidwerte deutsch / englisch Selbstzersetzliche Stoffe   ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 6.5 Vorschriften für den Bau und die Prüfung von Großpackmitteln (IBC)

Suchausgabe
  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 2: Klassifizierung - 2.0 Einleitung (1)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück IMDG Code Teil 2 Klassifizierung Kapitel 2.0 Einleitung Bemerkung: Für die Anwendung des IMDG-Codes ist es notwendig, gefährliche Güter in verschiedene Klassen einzustufen, einige dieser Klassen zu unterteilen und die Eigenschaften der Stoffe und Gegenstände, die den einzelnen Klassen oder Unterklassen zuzuordenen sind, zu bezeichnen und zu beschreiben. 2.0.0 Verantwortlichkeiten Die Klassifizierung muss durch den Hersteller oder Vertreiber oder Versender oder, sofern es in diesem Code fe ... ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 2: Klassifizierung - 2.4 Klasse 4 - Entzündbare feste Stoffe, selbstentzündliche Stoffe, Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (3)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück (Englisch) UN generic entry SELF-REACTIVE SUBSTANCE Concen- tration (%) Packing- method Control- temperature (°C) Emergency temperature (°C) Remarks 3222 2-DIAZO-1-NAPHTHOL-4-SULPHOCHLORIDE 100 OP5     (2) 2-DIAZO-1-NAPHTHOL-5-SULPHOCHLORIDE 100 OP5     (2) 3223 SELF-REACTIVE LIQUID, SAMPLE   OP2     (8) 3224 AZODICARBONAMIDE FORMULATION TYPE C 100 OP5     (3) 2,2'-AZODI(ISOBUTYRONITRILE) as a water-based paste < 50 OP5       N, N'-DINITROSO-NN'- DIMETHYLTEREPHTHALAMIDE, ... ...

Archivdatei - IMDG Teil 4.2 PORTABLE TANK INSTRUCTION (1)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück  (Englisch) T50 PORTABLE TANK INSTRUCTION T50 This portable tank instruction applies to non-refrigerated liquefied gases. The general provisions of 4.2.2 and the provisions of 6.7.3 should be met. UN-No.. Non-refrigerated liquefied gases Maximum allowable working pressure (bar); Small; Bare;; Sunshield; Insulated Openings below liquid level Pressure-relief provisions (see 6.7.3.7) Maximum filling ratio (kg/l) 1005 Ammonia, anhydrous 29,0 25,7 22,0 19,7 Allowed See 6.7.3 ... ...

Archivdatei - alphabetisches Gefahrgutverzeichnis - Inhalt -

Demoversion
Suchausgabe
    • ... Gefahrgut, IMDG-Code Übersicht Listen IMDG Code Teil 1 - Inhalt - Präambel Teil 1 Allgemeine Vorschriften, Begriffsbestimmungen und Schulungen Kapitel 1.1 Allgemeine Vorschriften 1.1.0 Einleitende Bemerkung 1.1.1 Anwendung und Umsetzung des Code 1.1.2 Übereinkommen 1.1.2.1 Internationales Übereinkommen von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See. Auszug SOLAS 74 KAPITEL VII BEFÖRDERUNG GEFÄHRLICHER GÜTER Teil A Beförderung gefährlicher Güter in verpackter oder fest ... ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 2: Klassifizierung - 2.2 Klasse 2 - Gase (1)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück Kapitel 2.2 Klasse 2 - Gase 2.2.0 Einleitende Bemerkung Bemerkungen 1: Der Begriff "toxisch" hat die gleiche Bedeutung wie der Begriff "giftig". Bemerkungen 2: Kohlensäurehaltige Getränke unterliegen nicht den Vorschriften dieses Code. 2.2.1 Begriffsbestimmungen und allgemeine Vorschriften 2.2.1.1 Gase sind Stoffe, die bei 50 °C einen Dampfdruck von mehr als 300 kPa haben, bei 20 °C und einem Standarddruck von 101,3 kPa vollständig gasförmig sind. 2.2.1.2 Die Beförderu ... ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 3.2 Gefahrgutliste 3300 (29)

Demoversion
Suchausgabe
  • ... zurück   (1)   (2) (3) (4) (5) (6) (7) (8) (9) (10) (11) (12) (13) (14) (15) (16) (17) 3300 ETHYLENOXID UND KOHLENDIOXID, GEMISCH mit mehr als 87% Ethylenoxid ETHYLENE OXIDE AND CARBON DIOXIDE MIXTURE with more than 87% ethylene Oxide 2.3 2.1 - - 0 P200 - - - - - - F-D, S-U Staukategorie D. Frei von Wohn- und Aufenthaltsräumen. Verflüssigtes, entzündbares, giftiges farbloses Gas mit etherartigem Geruch. Schwerer als Luft (1,5). 3301 ÄTZENDER FLÜSSIGER STOFF, SELBSTERHITZUNGSFÄHIG, N.A.G. 8 ... ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 2: Klassifizierung - 2.5 Klasse 5 - Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe und organische Peroxide - Tabelle Englisch - Kopfdatei

Demoversion
Suchausgabe
  • ... Num- ber (gen- eric entry) ORGANIC PEROXIDE Zurück Con- centra- tion (%) Diluent typ A (%) Diluent typ B (%) (1) Inert solid (%) Water (%) Packing Method Control Tem- pera- ture (°C) Emer- gency tempe- rature (°C) Subs- sidiary risks and remarks ...
 Seite:1 193 194 195 196 197 198 199 200 201 202 788 Zurück Weitere 150

Weitersuchen durch "Doppelklick" auf ein Wort in den Suchergebnissen (JavaScript erforderlich)