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Sprengstofflager-Richtlinien - SprengLR 360 - Richtlinie Aufbewahrung sonstiger explosionsgefährlicher Stoffe, die sich wie Explosivstoffe der Lagergruppe 1.3 verhalten

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Sprengstofflager-Richtlinien - SprengLR 300 - Richtlinie Aufbewahrung sonstiger explosionsgefährlicher Stoffe (4)

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  • ... zurück 3.1.2 Lagergruppen II und III 3.1.2.1 Verringerung der Lager/Lager-Abstände Anlage 4 zum Anhang Nr. 3 Abs. 4 und Nr. 4 Abs. 4 (1) Werden Schutzmaßnahmen an den Betriebsgebäuden oder -anlagen oder an den Lagern getroffen, kann der Sicherheitsabstand in der geschützten Richtung teilweise oder ganz entfallen. (2) Nummer 3.1.1.1 Abs. 2 bis 6 gilt entsprechend mit der Maßgabe, daß die Leistung bei Sprinkler- oder Sprühwasser-Löschanlagen für Lagergruppe II mindestens 10 l × min-1 × m-2 und fü ... ...

Sprengstofflager-Richtlinien - SprengLR 350 - Richtlinie Abstände der Lager für sonstige explosionsgefährliche Stoffe (Lagergruppen I-III) (3)

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  • ... zurück Erläuterungen zur Richtlinie Abstände der Lager für sonstige explosionsgefährliche Stoffe (Lagergruppen I bis III) SprengLR 350 Vorbemerkungen Die Richtlinie regelt die Bemessung von Schutz- und Sicherheitsabständen für Lager mit explosionsgefährlichen Stoffen der Lagergruppen I, II und III. Dies bedeutet, daß die Regelung der Abstandsfragen für Lager mit sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen, die gemäß Nr. 3.1 Abs. 2 des Anhangs zu § 2 der Zweiten SprengV den Vorschriften der Nr. 2 un ... ...

Sprengstofflager-Richtlinien - SprengLR 360 - Richtlinie Aufbewahrung sonstiger explosionsgefährlicher Stoffe, die sich wie Explosivstoffe der Lagergruppe 1.3 verhalten (1)

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Sprengstofflager-Richtlinien - SprengLR 360 - Richtlinie Aufbewahrung sonstiger explosionsgefährlicher Stoffe, die sich wie Explosivstoffe der Lagergruppe 1.3 verhalten (3)

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  • ... zurück 6.2 Vergrößerung der Schutzabstände Anlage 1 zum Anhang Nr. 1 (1) Die Schutzabstände der Lager zu Objekten, in denen dauernd oder häufig Menschenansammlungen stattfinden oder zu Objekten von besonderer Bedeutung oder Bauart sind gegenüber den Abständen der Nr. 2 zu vergrößern. (2) Die Schutzabstände nach Nummer 5.1 Abs. 7 brauchen in bezug auf die besonders schutzbedürftigen Objekte der Anlagen 1 und 2 zu dieser Richtlinie nicht vergrößert zu werden, ausgenommen vor Entlastungsflächen. Di ... ...

Sprengstofflager-Richtlinien - SprengLR 300 - Richtlinie Aufbewahrung sonstiger explosionsgefährlicher Stoffe

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Sprengstofflager-Richtlinien - SprengLR 310 - Richtlinie Bauweise und Einrichtungen der Lager für sonstige explosionsgefährliche Stoffe (Lagergruppe I - III) (1)

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Sprengstofflager-Richtlinien - SprengLR 310 - Richtlinie Bauweise und Einrichtungen der Lager für sonstige explosionsgefährliche Stoffe (Lagergruppe I - III) - Inhalt -

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  • ... ; Anlagentechnik, Sprengstoff/Waffen, SprengLR SprengLR 310 - Inhalt- Geltungsbereich 1. Allgemeines 2. Allgemeine Bauvorschriften 3. Elektrische Einrichtungen 4. Schutz vor gefährlichen Reaktionen 5. Schutz gegen atmosphärische Entladungen ...

Sprengstofflager-Richtlinien - SprengLR 300 - Richtlinie Aufbewahrung sonstiger explosionsgefährlicher Stoffe (3)

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  • ... zurück zur SprengLR 300 Nr. 2.2.1 Abs. 6 Anhang 1 1 Allgemeines 1.1 Die nach den Anlagen 3 und 4 zum Anhang der 2. SprengV ermittelten Schutz- und Sicherheitsabstände berücksichtigen die von einem Brand der Stoffe bei Lagerung im Freien ausgehenden Gefahren, wobei an die Bauart der schutzbedürftigen Gebäude oder Anlagen in der Nachbarschaft keine Anforderungen gestellt sind. 1.2 (1) Für die Festlegung der Abstände sind die für die Stoffe der Genehmigung zugrundeliegenden Begrenzungen der Lagerbe ... ...

Sprengstofflager-Richtlinien - SprengLR 310 - Richtlinie Bauweise und Einrichtungen der Lager für sonstige explosionsgefährliche Stoffe (Lagergruppe I - III)

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  • ... Siehe Titel ...

Sprengstofflager-Richtlinien - SprengLR 300 - Richtlinie Aufbewahrung sonstiger explosionsgefährlicher Stoffe (2)

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  • ... zurück 3 Bauweise und Einrichtung 3.1 Allgemeine Bauvorschriften Anhang Nr. 3.3.1 Abs. 1 (1) Die Lagergebäude oder die Lagerräume in ein- oder mehrgeschossigen Gebäuden müssen aus nicht brennbaren Baustoffen errichtet werden. Dies gilt nicht für Dachkonstruktionen, Türen, Fenster sowie Entlastungsflächen in leichter Bauweise. (2) Lagergebäude sollen vorzugsweise eingeschossig errichtet werden. (3) Lagergebäude - ausgenommen Dachkonstruktionen, Türen und Fenster sowie Entlastungsflächen - müssen ... ...

Sprengstofflager-Richtlinien - SprengLR 350 - Richtlinie Abstände der Lager für sonstige explosionsgefährliche Stoffe (Lagergruppen I-III) - Inhalt -

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  • ... ; Anlagentechnik, Sprengstoff/Waffen, SprengLR SprengLR 350 - Inhalt - Geltungsbereich 1. Allgemeines 2. Unterteilung in Teilmengen 3. Zusammenlagerung 4. Schutzabstände 4.1 Lagergruppe I 4.1.1 Verringerung der Schutzabstände 4.1.2 Vergrößerung der Schutzabstände 4.2 Lagergruppe II 4.2.1 Verringerung der Schutzabstände 4.2.2 Vergrößerung der Schutzabstände 4.3 Lagergruppe III 5. Sicherheitsabstände 5.1 Lager/Lager-Abstände 5.1.1 Lagergruppe I 5.1.1.1 Verringerung der Lager/Lager-Abstä ... ...

Sprengstofflager-Richtlinien - SprengLR 350 - Richtlinie Abstände der Lager für sonstige explosionsgefährliche Stoffe (Lagergruppen I-III) (4)

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  • ... zurück Beispiel Nr. 2 1. Beschreibung der Objekte: Lager L, Straße S1, Straße S2 und Betriebsgebäude B wie bei Beispiel Nr. 1. Der Boden des Lagers ist als Auffangwanne ausgebildet. Flächenbelegung: 270 kg/m2 2. Lageplan: vgl. Abb. 1 3. Lagermenge: 10000 kg flüssige sonstige explosionsgefährliche Stoffe der Lagergruppe I. 4. Aufgabe: 4.1 Berechnung der zwischen dem Lager L und dem Wohnhaus W, der Straße S1, der Straße S2 und dem Betriebsgebäude B einzuhaltenden Schutz- und Sicherheitsabstä ... ...

Sprengstofflager-Richtlinien - SprengLR 340 - Richtlinie für die Zusammenlagerung sonstiger explosionsgefährlicher Stoffe (Lagergruppen I-III)

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  • ... Siehe Titel ...

Sprengstofflager-Richtlinien - SprengLR 350 - Richtlinie Abstände der Lager für sonstige explosionsgefährliche Stoffe (Lagergruppen I-III) (1)

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Sprengstofflager-Richtlinien - SprengLR 350 - Richtlinie Abstände der Lager für sonstige explosionsgefährliche Stoffe (Lagergruppen I-III) (2)

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  • ... zurück 4.1.2 Vergrößerung der Schutzabstände Anlage 3 um Anhang Nr. 1 Abs. 4 Satz 2 (1) Ist in einer Richtung mit einer erhöhten Wirkung zu rechnen, ist der Schutzabstand in dieser Richtung zu vergrößern. (2)E Ein vor Entlastungsflächen (s. SprengLR 310 Nr. 2.1.3) auftretender Abbrand der Reaktionsprodukte der gelagerten Stoffe erfordert keine Vergrößerung des Schutzabstandes. 4.2 Lagergruppe II 4.2.1 Verringerung der Schutzabstände Anlage 3 zum Anhang Nr. 2 Abs. 3 Satz 1 (1) Werden besondere Sc ... ...

Sprengstofflager-Richtlinien - SprengLR 340 - Richtlinie für die Zusammenlagerung sonstiger explosionsgefährlicher Stoffe (Lagergruppen I-III) (1)

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Sprengstofflager-Richtlinien - SprengLR 300 - Richtlinie Aufbewahrung sonstiger explosionsgefährlicher Stoffe (1)

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Sprengstofflager-Richtlinien - SprengLR 300 - Richtlinie Aufbewahrung sonstiger explosionsgefährlicher Stoffe (7)

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  • ... zurück Tabelle 3 Lagergruppe Ia/Sicherheitsabstände Anlage 4 zum Anhang Nr. 1 Abs. 2 (1) Bei Lagermengen von mehr als 100 kg wird der Sicherheitsabstand zu Betriebsgebäuden oder -anlagen nach der Formel E = 0,092 Ak1/2. M1/3 *) berechnet, wobei jedoch ein Mindestabstand von 25 m einzuhalten ist. Anlage 4 zum Anhang Nr. 1 Abs. 3 (2) Bei Lagermengen von mehr als 100 kg wird der Sicherheitsabstand zu anderen Lagern mit explosionsgefährlichen Stoffen nach der Formel E = 0,115 Ak1/2 M1/3 *) berechnet ... ...

Sprengstofflager-Richtlinien - SprengLR 360 - Richtlinie Aufbewahrung sonstiger explosionsgefährlicher Stoffe, die sich wie Explosivstoffe der Lagergruppe 1.3 verhalten - Inhalt -

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  • ... ; Anlagentechnik, Sprengstoff/Waffen, SprengLR SprengLR 360 - Inhalt - Geltungsbereich 1. Allgemeines 2. Schutz vor Diebstahl, unbefugter Entnahme und unbefugtem Zugang 3. Bauweise und Einrichtung 3.1 Allgemeines 3.2 Allgemeine Bauvorschriften 3.3 Elektrische Einrichtungen 3.4 Schutz vor gefährlichen Reaktionen 3.5 Schutz gegen atmosphärische Entladungen 3.6 Kennzeichnung von Lagern 4. Zusammenlagerung 5. Schutz- und Sicherheitsabstände 5.1 Allgemeines 5.2 Unterteilung in Teilmengen 5 ... ...

Sprengstofflager-Richtlinien - SprengLR 300 - Richtlinie Aufbewahrung sonstiger explosionsgefährlicher Stoffe - Abbildungen und Tabellen

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  • ... Abbildungen unf Tabellen zur SprengLR 300 - Richtlinie Aufbewahrung sonstiger explosionsgefährlicher Stoffe Tabelle 1 Verringerung der Sicherheitsabstände von Lagern zu anderen Lagern in Abhängigkeit von der Bauweise - Erläuterungen Tabelle 2 Verringerung der Sicherheitsabstände von Lagern zu Betriebsgebäuden oder -anlagen in Abhängigkeit von der Bauweise - Erläuterungen ...

Sprengstofflager-Richtlinien - SprengLR 360 - Richtlinie Aufbewahrung sonstiger explosionsgefährlicher Stoffe, die sich wie Explosivstoffe der Lagergruppe 1.3 verhalten (2)

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  • ... zurück 3.5 Schutz gegen atmosphärische Entladungen Anhang Nr. 2.5.2 Abs. 4 Satz 1 (1) Lager müssen gegen die Gefahren durch atmosphärische Entladungen geschützt sein. (2) Blitzschutzanlagen sind nach DIN 57 185/VDE 0185 Teil 1 "Blitzschutzanlagen. Allgemeines für das Errichten" und Teil 2 "Blitzschutzanlagen. Errichten besonderer Anlagen" zu errichten. 3.6 Kennzeichnung von Lagern Anhang Nr. 2.5.2 Abs. 6 (1) Auf der Außenseite der Innentür oder, sofern nur eine Tür vorhand ... ...

Sprengstofflager-Richtlinien - SprengLR 340 - Richtlinie für die Zusammenlagerung sonstiger explosionsgefährlicher Stoffe (Lagergruppen I-III) - Inhalt -

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  • ... ; Anlagentechnik, Sprengstoff/Waffen, SprengLR SprengLR 340 -Inhalt => Geltungsbereich 1. Allgemeines 2. Zusammenlagerung ...

Sprengstofflager-Richtlinien - SprengLR 300 - Richtlinie Aufbewahrung sonstiger explosionsgefährlicher Stoffe - Inhalt -

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  • ... ; Anlagentechnik, Sprengstoff/Waffen, SprengLR SprengLR 300 - Inhalt => Geltungsbereich 1 Allgemeines 2 Umgebung des Lagers 2.1 Lage zu Zugängen 2.2 Schutz- und Sicherheitsabstände 2.2.1 Allgemeines 2.2.2 Unterteilung in Teilmengen 2.2.3 Ermittlung der Abstände bei Zusammenlagerung von Stoffen miteinander 2.3 Brandschutz 2.3.1 Brandschutzbereich 2.3.2 Brandbekämpfung 3 Bauweise und Einrichtung 3.1 Allgemeine Bauvorschriften 3.2 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel 3.3 Schutz vor ... ...

Sprengstofflager-Richtlinien - SprengLR 220 - Richtlinie Bauweise und Einrichtung der Lager für pyrotechnische Sätze und Gegenstände (1)

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Sprengstofflager-Richtlinien - SprengLR 240 - Lagerung von Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten (1)

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Sprengstofflager-Richtlinien - SprengLR 240 - Lagerung von Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten

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Sprengstofflager-Richtlinien - SprengLR 220 - Richtlinie Bauweise und Einrichtung der Lager für pyrotechnische Sätze und Gegenstände - Inhalt -

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  • ... ; Anlagentechnik, Sprengstoff/Waffen, SprengLR SprengLR 220 - Inhalt - Geltungsbereich 1. Allgemeines 2. Lage zu Zugängen 3. Schutz vor Wasser 4. Bauweise und Einrichtung 5. Betriebsvorschriften ...

Sprengstofflager-Richtlinien - SprengLR 230 - Richtlinie Diebstahlsicherung der Lager für Explosivstoffe und Gegenstände mit Explosivstoff (1)

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Sprengstofflager-Richtlinien - SprengLR 210 - Richtlinie Bauweise und Einrichtung der Lager für Sprengstoffe und Zündmittel

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  • ... Siehe Titel ...

Sprengstofflager-Richtlinien - SprengLR 230 - Richtlinie Diebstahlsicherung der Lager für Explosivstoffe und Gegenstände mit Explosivstoff - Inhalt -

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  • ... ; Anlagentechnik, Sprengstoff/Waffen, SprengLR SprengLR 230 - Inhalt - Geltungsbereich 1. Allgemeines 2. Lager für Explosivstoffe und Gegenstände mit Explosivstoff 2.1 Lager für sprengkräftige Zündmittel und gleichwertig zu schützende Stoffe und Gegenstände 2.1.1 Sprengkräftige Zündmittel und gleichwertig zu schützende Stoffe und Gegenstände sind: 2.1.2 Türen 2.1.3 Türschlösser 2.1.4 Decken (Dächer) und Wände 2.2 Lager für Sprengstoffe und gleichwertig zu schützende Stoffe und Gegenst ... ...

Sprengstofflager-Richtlinien - SprengLR 210 - Richtlinie Bauweise und Einrichtung der Lager für Sprengstoffe und Zündmittel - Inhalt -

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  • ... ; Anlagentechnik, Sprengstoff/Waffen, SprengLR SprengLR 210 - Inhalt - Geltungsbereich 1. Allgemeines 2. Lage zu Zugängen 3. Schutz vor elektrischer Energie 4. Schutz vor Wasser und unbefugtem Zugang 5. Bauweise und Einrichtung 5.1 Bauvorschriften für nichtbetretbare Lager 5.2 Allgemeine Bauvorschriften für betretbare Lager 5.3 Besondere Bauvorschriften für erdüberschüttete Lager 5.4 Freistehende Lager 5.5 Ortsfeste Lager 5.6 Ortsbewegliche Lager ...

Sprengstofflager-Richtlinien - SprengLR 210 - Richtlinie Bauweise und Einrichtung der Lager für Sprengstoffe und Zündmittel (1)

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Sprengstofflager-Richtlinien - SprengLR 220 - Richtlinie Bauweise und Einrichtung der Lager für pyrotechnische Sätze und Gegenstände

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  • ... Siehe Titel ...

Sprengstofflager-Richtlinien - SprengLR 230 - Richtlinie Diebstahlsicherung der Lager für Explosivstoffe und Gegenstände mit Explosivstoff

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - Sprengstofflager-Richtlinien - SprengLR 011 - Richtlinie für das Zuordnen sonstiger explosionsgefährlicher Stoffe zu Lagergruppen - Inhalt -

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  • ... ; Anlagentechnik, Sprengstoff/Waffen, SprengLR SprengLR 011 - Inhalt - Geltungsbereich 1. Zuständige Stelle 2. Prüfung 2.1 Allgemeines 2.2 Prüfungen zum Ermitteln der Lagergruppe 2.3 Ausführung der Prüfungen 2.4 Wiederholung der Prüfungen 2.5 Beschreibung der Prüfungen 2.6 Prüfbericht 3. Zuordnen zu einer Lagergruppe 4. Zuordnung nach Änderung der Voraussetzungen ...

Sprengstofflager-Richtlinien - SprengLR 010 - Richtlinie für das Zuordnen explosionsgefährlicher Stoffe zu Lagergruppen

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - Sprengstofflager-Richtlinien - SprengLR 011 - Richtlinie für das Zuordnen sonstiger explosionsgefährlicher Stoffe zu Lagergruppen

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Sprengstofflager-Richtlinien - Übersicht

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  • ... Anlagentechnik, Arbeitsschutz, Technische Regeln Sprengstofflager-Richtlinien zur 2. SprengV - Zweite Verordnung zum Sprengstoffgesetz SprengLR 010 Richtlinie für das Zuordnen explosionsgefährlicher Stoffe zu Lagergruppen SprengLR 011 Richtlinie für das Zuordnen sonstiger explosionsgefährlicher Stoffe zu Lagergruppen SprengLR 210 Richtlinie Bauweise und Einrichtung der Lage ... ...

Sprengstofflager-Richtlinien - SprengLR 010 - Richtlinie für das Zuordnen explosionsgefährlicher Stoffe zu Lagergruppen (1)

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Archivdatei - Sprengstofflager-Richtlinien - SprengLR 011 - Richtlinie für das Zuordnen sonstiger explosionsgefährlicher Stoffe zu Lagergruppen (1)

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  • ... Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.Regelwerk Sprengstofflager-Richtlinien SprengLR 011 - Richtlinie für das Zuordnen sonstiger explosionsgefährlicher Stoffe zu Lagergruppen Ausgabe Mai 1981 (BArbBl. 5/81 S. 70; 6/1981 S. 88; 11/1991 S. 40) Geltungsbereich Diese Richtlinie gilt für das Prüfen von sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen 1 und das Zuordnen dieser Stoffe zu den Lagergruppen 1.1 und I bis III nach § 4 der ... ...

Sprengstofflager-Richtlinien - SprengLR 010 - Richtlinie für das Zuordnen explosionsgefährlicher Stoffe zu Lagergruppen - Inhalt -

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  • ... ; Anlagentechnik, Sprengstoff/Waffen, SprengLR SprengLR 010 - Inhalt - Geltungsbereich 1. Zuständige Stelle 2. Prüfung 2.1 Allgemeines 2.2 Prüfungen zum Ermitteln der Lagergruppe 2.3 Ausführung der Prüfungen 2.4 Wiederholung der Prüfungen 2.5 Beschreibung der Prüfungen 2.6 Prüfbericht 3. Zuordnen zu einer Lagergruppe 3.2 Explosivstoffe und Gegenstände mit Explosivstoff 3.3 Sonstige explosionsgefährliche Stoffe 4. Zuordnen nach Änderung der Voraussetzungen ...

Archivdatei - Durch die Bundesländer anerkannte Lehrgänge nach § 32 1. SprengV (1)

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Archivdatei - Durch die Bundesländer anerkannte Lehrgänge nach § 32 1. SprengV

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SprengVwV - Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Sprengstoffgesetz (6)

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  • ... Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Sprengstoffgesetz (5) zurück . Muster Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 7 des Sprengstoffgesetzes Anlage 3 (Ort, Datum) Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 7 des Sprengstoffgesetzes zum Umgang 1 mit - Herstellen, Bearbeiten, Verarbeitung, Wiedergewinnen, Aufbewahren, Verwenden und Vernichten sowie Beförderung, Überlassen und Empfangnahme innerhalb der Betriebsstätte - zum Verkehr 1 mit - Erwerben, Vertreiben (Feilhalten, E ... ...

Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen - Ausführungsgesetz zu Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes

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Schießstandrichtlinien - Richtlinien für die Errichtung, die Abnahme und das Betreiben von Schießständen

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  • ... Siehe Titel ...

Bekanntmachung zur Einhaltung der Genehmigungs- und Meldepflichten für industrielle, forschungsbezogene und andere zivile Tätigkeiten mit Chemikalien nach der Ausführungsverordnung zum Chemiewaffenübereinkommen (CWÜV) für das Jahr 2019 (1)

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  • ... Anlagentechnik, Sprengstoff/Waffen Bekanntmachung zur Einhaltung der Genehmigungs- und Meldepflichten für industrielle, forschungsbezogene und andere zivile Tätigkeiten mit Chemikalien nach der Ausführungsverordnung zum Chemiewaffenübereinkommen (CWÜV) für das Jahr 2019 Vom 12. Dezember 2018 (BAnz. AT vom 04.01.2019 B6; 06.01.2020 B9 aufgehoben) zur aktuellen Fassung => ... ...

WaffRGDV - Waffenregistergesetz-Durchführungsverordnung - Verordnung zur Durchführung des Waffenregistergesetzes

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  • ... Siehe Titel ...

Zweite Verordnung über eine Allgemeine Genehmigung nach dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen (1)

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  • ... Anlagentechnik, Waffen Zweite Verordnung über eine Allgemeine Genehmigung nach dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen Vom 29. Januar 1975 (BGBl. I S. 421) Auf Grund des § 3 Abs. 4 und § 8 Abs. 1 und 4 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen vom 20. April 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 444), zuletzt geändert durch Artikel 35 des Einführungsgesetzes zum Strafgese ... ...

SprengVwV - Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Sprengstoffgesetz (3)

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  • ... Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Sprengstoffgesetz (3) zurück 15 Einfuhr (§ 15 SprengG) 15.1 Nach Wegfall der Erlaubnispflicht für die Einfuhr von explosionsgefährlichen Stoffen ist die Einfuhrberechtigung der zuständigen Grenzdienststelle nachzuweisen (§ 15 Abs. 1, auch in Verbindung mit Abs. 3 Satz 2 SprengG). 15.2 Der Nachweis ist für explosionsgefährliche Stoffe zu erbringen, zu deren Umgang oder Erwerb es einer Erlaubnis bedarf, und zwar durch 15.2.1 eine Ausfertigung der ... ...

Dritte Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1)

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  • ... Dritte Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz Vom 18. Dezember 2020 (BAnz. AT vom 21.12.2020 V1) Siehe Fn. * Auf Grund des § 6 Absatz 1 Nummer 4 des Sprengstoffgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. September 2002 (BGBl. I S. 3518), der zuletzt durch Artikel 232 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert ... ...

Änderungstext: Verordnung zur Neufassung der Gefahrstoffverordnung und zur Änderung sprengstoffrechtlicher

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  • ... Verordnung zur Neufassung der Gefahrstoffverordnung und zur Änderung sprengstoffrechtlicher Verordnungen Vom 26. November 2010 (BGBl. Nr. 59 vom 30.11.2010 S. 1643) Bundesratsdrucksachen zur GefStoffV2010 Siehe Fn. * Es verordnen - die Bundesregierung auf Grund des § 18 Absatz 1 und 2 Nummer 1, 2 und 5 sowie des § 19 des Arbeitsschutzgesetzes, von denen § 18 zul ... ...

WaffG - Waffengesetz (5)

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  • ... WaffG - Waffengesetz (5) zurück 1.4 Unbrauchbar gemachte Schusswaffen (Dekorationswaffen) 17b Schusswaffen sind unbrauchbar gemacht, wenn die zuständige Behörde eines Mitgliedstaates der Europäischen Union für diese Schusswaffen eine Bescheinigung nach Artikel 3 Absatz 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2403 der Kommission vom 15. Dezember 2015 zur Festlegung gemeinsamer Leitlinien über Deaktivierungsstandards und -techniken, die gewährleisten, dass Feuerwaffen bei der Deakti ... ...

WaffRG - Waffenregistergesetz - Gesetz über das Nationale Waffenregister (1)

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1. SprengV - Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1)

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  • ... Anlagentechnik, Sprengstoff/Waffen 1. SprengV - Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz Vom 31. Januar 1991 (BGBl. I S. 169, 1993 S. 1782; 1994 S. 3082; 1998 S. 1530 98a; 29.10.2001 S. 2785 Art. 338; 01.09.2002 S. 3434 02; 11.10.2002 S. 3970 02, ber. S. 4592; 25.11.2003 S. 2340; 15.06.2005 S. 1626 05; 31.10.2006 S. 2407 06; 17.07.2009 S. 2062 09; 26.11.2010 S. 1643 10; 06.12. ... ...

Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1)

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  • ... Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz 1 2 Vom 11. Oktober 2012 (BGBl. I Nr. 49 vom 24.10.2012 S. 2171) Auf Grund des § 6 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe c, Nummer 3 Buchstabe b und des § 39 Absatz 1 Satz 1 des Sprengstoffgesetzes, von denen § 6 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe c und § 39 Absatz 1 Satz 1 zuletzt durch Artikel 1 Nummer 6 Bu ... ...

Begründung zur KrWaffUnbrUmgV - Kriegswaffenunbrauchbarmachungs- und -umgangsverordnung - Verordnung über die Unbrauchbarmachung von Kriegswaffen und über den Umgang mit unbrauchbar gemachten Kriegswaffen (1)

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AusgStG - Ausgangsstoffgesetz - Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnung über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe

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  • ... Siehe Titel ...

WaffGBundFreistV - Waffengesetz-Bund-Freistellungsverordnung - Verordnung über die Freistellung von Behörden, Dienststellen und Gerichten des Bundes von waffenrechtlichen Vorschriften

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  • ... Siehe Titel ...

KrWaffUnbrUmgV - Kriegswaffenunbrauchbarmachungs- und -umgangsverordnung - Verordnung über die Unbrauchbarmachung von Kriegswaffen und über den Umgang mit unbrauchbar gemachten Kriegswaffen

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  • ... Siehe Titel ...

SprengÄndG 1997 - Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes und anderer Vorschriften (2)

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  • ... zurück Seite 2 zum Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes und anderer Vorschriften Aritkel 1 Änderung des Sprengstoffgesetzes 6. Nach § 5 wird folgender neuer § 5a eingefügt: " wie eingefügt " 7. § 6 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: aa) In Nummer 1 werden die Worte "explosionsgefährliche Stoffe" durch die Worte "pyrotechnische Sätze, sonstige explosionsgefährliche Stoffe" ersetzt. bb) Nummer 2 wird wie folgt geändert: aaa) In Buchst ... ...

Änderungstext: Gesetz zu dem Übereinkommen über Streumunition (1)

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  • ... Gesetz zu dem Übereinkommen vom 30. Mai 2008 über Streumunition Vom 6. Juni 2009 (BGBl. II Nr. 17 vom 10.06.2009 S. 502) Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Dem von der internationalen diplomatischen Konferenz in Dublin am 30. Mai 2008 angenommenen und von der Bundesrepublik Deutschland auf der internationalen Zeichnungskonferenz in Oslo ... ...

ThürWaffGDVO - Thüringer Verordnung zur Durchführung des Waffengesetzes (1)

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  • ... Anlagentechnik, Waffen ThürWaffGDVO - Thüringer Verordnung zur Durchführung des Waffengesetzes - Thüringen - Vom 10. Dezember 2004 (GVBl. Nr. 22 vom 29.12.2004 S. 895; 02.12.2009 S. 788; 07.08.2013 S. 206 13; 25.04.2025 S. 51 25) Überschrift geändert 25 Aufgrund des § 48 Abs. 1 und des § 55 Abs. 6 des Waffengesetzes (WaffG) vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970, 4592; 2003 ... ...

Gesetz zu dem Übereinkommen über die Markierung von Plastiksprengstoffen zum Zweck des Aufspürens

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  • ... Siehe Titel ...

Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen

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  • ... Siehe Titel ...

DVWaffG - Verordnung zur Durchführung des Waffengesetzes (1)

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  • ... Anlagentechnik, Waffen DVWaffG - Verordnung zur Durchführung des Waffengesetzes - Berlin - Vom 18. März 2003 (GVBl. Nr. 13 vom 29.03.2003 S. 147; 01.09.2004 S. 364; 12.06.2007 S. 244 07) Gl.-Nr.: 7104-1 Auf Grund des § 48 Abs. 1 und des § 55 Abs. 6 des Waffengesetzes vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970) wird verordnet: § 1 Befreiungen 07 (1) Das Waffengesetz findet, sofer ... ...

Archivdatei - 3. WaffV 1980 - Dritte Verordnung zum Waffengesetz (1)

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  • ... Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.Regelwerk 3. WaffV - Dritte Verordnung zum Waffengesetz 20. Dezember 1980 (BGBl. I 1980 S. 2344; 02.09.1991 S. 1872; 25.11.2003 S. 2304; 13.07.2006 S. 1474 aufgehoben) Gl.-Nr.: 7133-3-2-9 zur Nachfolgeregelung Abschnitt I Beschussprüfung § 1 (1) Handfeuerwaffen, Böller, Einsteckläufe sowie wesentliche Teile nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 des Waffengesetzes (Gesetz), die ohne Nacharbeit ausge ... ...

1. SprengV - Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (12)

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  • ... zurück . Markierung von Explosivstoffen nach § 6a Abs. 2 02 Anlage 4 Die Vorschriften dieser Anlage gelten für Sprengstoffe, die aus einem oder mehreren einheitlichen brisanten Sprengstoffen zusammengesetzt sind, die in ihrer reinen Form einen Dampfdruck von weniger als 0,0001 Pa bei einer Temperatur von 25 °C haben, mit einem Bindemittel gemischt sind und bei Raumtemperatur als Mischung verformbar oder elastisch sind. Einheitliche brisante Sprengstoffe sind insbesondere, jedoch nicht ausschlie ... ...

3. WaffRÄndG - Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz - Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (1)

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  • ... 3. WaffRÄndG - Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften Vom 17. Februar 2020 (BGBl. I Nr. 7 vom 19.02.2020 S. 166; 22.04.2020 S. 840 20) Gesetzgebungsvorgang mit Erläuterungen/Begründungen Fn. * Artikel 1 20 Änderung des Waffengesetzes Das Waffengesetz vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970, ... ...

Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen - Ausführungsgesetz zu Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes (1)

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  • ... Anlagentechnik, Waffen Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen Ausführungsgesetz zu Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes Vom 22. November 1990 (BGBl. I 1990 S. 2507, 2000 S. 1956; 29.10.2002 S. 2785, ber. 2002 S. 2972, 10.11.2001 S. 2992; 11.10.2002 S. 3970 02; 25.11.2003 S. 2304; 31.10.2006 S. 2407 06; 06.06.2009 S. 502 09; BGBl. I 27.07.2011 S. 1595 11; 06.06.2013 S. ... ...

Änderungstext: Zweite Verordnung zur Änderung der Beschussverordnung (1)

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  • ... Zweite Verordnung zur Änderung der Beschussverordnung Vom 1. Oktober 2021 (BGBl. I Nr. 71 vom 11.10.2021 S. 4622) Gesetzgebungsvorgang mit Erläuterungen / Begründungen Es verordnet auf Grund des § 14 Absatz 1 Nummer 1 und 3 des Beschussgesetzes, der durch Artikel 234 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist, das Bundesministerium ... ...

Archivdatei - Bekanntmachung zur Einhaltung der Genehmigungs- und Meldepflichten für industrielle, forschungsbezogene und andere zivile Tätigkeiten mit Chemikalien nach der Ausführungsverordnung zum Chemiewaffenübereinkommen (CWÜV) für das Jahr 2018 -

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  • ... Siehe Titel ...

WaffVwV-BBank - Mitteilung Nr. 2004/2008 Verwaltungsvorschrift der Deutschen Bundesbank zum Waffengesetz (1)

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Bekanntmachung zur Einhaltung der Genehmigungs- und Meldepflichten für industrielle, forschungsbezogene und andere zivile Tätigkeiten mit Chemikalien nach der Ausführungsverordnung zum Chemiewaffenübereinkommen für das Jahr 2025 (1)

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  • ... Anlagentechnik, Sprengstoff/Waffen Bekanntmachung zur Einhaltung der Genehmigungs- und Meldepflichten für industrielle, forschungsbezogene und andere zivile Tätigkeiten mit Chemikalien nach der Ausführungsverordnung zum Chemiewaffenübereinkommen für das Jahr 2025 Vom 2. Januar 2025 (BAnz. AT 21.01.2025 B7) Archiv: 2018, 2019, 2020, 2022, 2023 Das Bundesamt für Wirtschaft und ... ...

Gesetz zur effektiveren Ahndung und Bekämpfung von Straftaten im Zusammenhang mit explosionsgefährlichen Stoffen (1)

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  • ... Gesetz zur effektiveren Ahndung und Bekämpfung von Straftaten im Zusammenhang mit explosionsgefährlichen Stoffen Vom 9. Januar 2026 (BGBl. I vom 14.01.2026 Nr. 3 EU) Zu den Beratungsabläufen mit Erläuterungen / Begründungen im DIP Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Änderung des Sprengstoffgesetzes Das Sprengstoffgesetz in der Fas ... ...

Archivdatei - Bekanntmachung zur Einhaltung der Genehmigungs- und Meldepflichten für industrielle, forschungsbezogene und andere zivile Tätigkeiten mit Chemikalien nach der Ausführungsverordnung zum Chemiewaffenübereinkommen (CWÜV) für das Jahr 2018 - (1)

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  • ... Anlagentechnik, Sprengstoff/Waffen Bekanntmachung zur Einhaltung der Genehmigungs- und Meldepflichten für industrielle, forschungsbezogene und andere zivile Tätigkeiten mit Chemikalien nach der Ausführungsverordnung zum Chemiewaffenübereinkommen (CWÜV) für das Jahr 2018 Vom 7. Dezember 2017 (BAnz AT 03.01.2018 B5; 04.01.2019 B6 aufgehoben) zur aktuellen Fassung => Das Bu ... ...

1. SprengV - Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (4)

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  • ... zurück § 22 (1) Pyrotechnische Gegenstände dürfen an den Verbraucher, ausgenommen im Versandhandel, nur in Verkaufsräumen vertrieben und anderen überlassen werden. Pyrotechnische Gegenstände der Klasse I dürfen auch außerhalb von Verkaufsräumen vertrieben und anderen überlassen werden. (2) In Verkaufsräumen dürfen pyrotechnische Gegenstände - ausgenommen Knallbonbons - in Schaufenstern nicht, im übrigen nur in geschlossenen Schaukästen ausgestellt werden. Satz 1 gilt nicht, wenn die pyrotechnisc ... ...

2. SprengV - Zweite Verordnung zum Sprengstoffgesetz

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  • ... Siehe Titel ...

Änderungstext: Verordnung zur Umsetzung der Delegierten Verordnung (EU) 2019/686

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  • ... Verordnung zur Umsetzung der Delegierten Verordnung (EU) 2019/686 der Kommission vom 16. Januar 2019 zur Festlegung detaillierter Vorkehrungen gemäß Richtlinie 91/477/EWG des Rates für den systematischen elektronischen Austausch von Informationen im Zusammenhang mit der Verbringung von Feuerwaffen innerhalb der Union Vom 9. Juli 2019 (BGBl. I Nr. 27 vom 17.07.2 ... ...

WaffG - Waffengesetz

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  • ... Siehe Titel ...

SprengVwV - Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Sprengstoffgesetz (2)

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  • ... Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Sprengstoffgesetz (2) zurück 8. Versagung der Erlaubnis (§ 8 SprengG) 8.1 Die Erlaubnisbehörde prüft die Antragsunterlagen und hört, soweit erforderlich, zur Vorbereitung der Entscheidung andere Behörden (z.B. Gemeinden, Kreisverwaltungsbehörden, Polizeidienststellen). Wird der Umgang oder der Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen oder deren Beförderung außerhalb des Bezirks der Erlaubnisbehörde ausgeübt, so soll diese der für diese Orte z ... ...

Schießstandrichtlinien - Richtlinien für die Errichtung, die Abnahme und das Betreiben von Schießständen (2)

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  • ... Schießstandrichtlinien - Richtlinien für die Errichtung, die Abnahme und das Betreiben von Schießständen (2) zurück 4.3 Anordnung von Scheiben auf Zwischenentfernungen 4.3.1 Allgemeines Grundsätzlich richtet sich die Anordnung von stehenden Scheiben im Sinne der Nummer 2.6 auf Zwischenentfernungen der Schießbahnlänge nach deren individuellen Gegebenheiten. Die innere und äußere Sicherheit eines Schießstandes z.B. durch rück- und abprallende Geschosse bzw. deren Teile darf nicht be ... ...

Archivdatei - 1. SprengV - Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1)

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  • ... Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.Regelwerk 1. SprengV - Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz Vom 31. Januar 1991 (BGBl. I S. 169, 1993 S. 1782; 1994 S. 3082; 1998 S. 1530 98a; 29.10.2001 S. 2785 Art. 338 aufgehoben) Gl.-Nr.: 7134-2-1 Zur aktuellen Fassung Abschnitt 1 Anwendungsbereich des Gesetzes § 1 98a (1) Das Sprengstoffgesetz (Gesetz) ist nicht anzuwenden auf den Erwerb, das Aufbewahren, das Verwenden, das V ... ...

Erste Verordnung über Allgemeine Genehmigungen nach dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen (1)

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  • ... Anlagentechnik, Waffen Erste Verordnung über Allgemeine Genehmigungen nach dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen Vom 30. Juli 1961 (BAnz. Nr. 150 vom 08.08.1961; ...
  • ... ; 08.01.1998 S. 59) Auf Grund des § 3 Abs. 4, § 4 Abs. 2 und § 8 Abs. 1 und 4 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen vom 20. April 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 444) verordnet die Bundesregierung ... ...

Archivdatei - SprengKostV 1991 - Kostenverordnung zum Sprengstoffgesetz (1)

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  • ... Anlagentechnik, Sprengstoff/Waffen SprengKostV - Kostenverordnung zum Sprengstoffgesetz Vom 31. Januar 1991 (BGBl. I 1991 S. 216; 24.01.2000 S. 49; 01.09.2002 S. 3434 02; 15.06.2005 S. 1626 05; 07.08.2013 S. 3154 13; 18.07.2016 S. 1666 aufgehoben) § 1 Die Gebühren für Amtshandlungen, Prüfungen und Untersuchungen nach dem Sprengstoffgesetz (Gesetz) und nach den auf dem Gesetz ... ...

Blockiersysteme für Erbwaffen

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  • ... Siehe Titel ...

Gesetz zum Chemiewaffenübereinkommen - Gesetz zu dem Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen (1)

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  • ... Anlagentechnik, Sprengstoff/Waffen Gesetz zum Chemiewaffenübereinkommen Gesetz zu dem Übereinkommen vom 13. Januar 1993 über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen Vom 5. Juli 1994 (BGBl. II Nr. 29 vom 14.07.1994 S. 806) Gl.-Nr.: 188-58 Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates ... ...

Änderungstext: Zweite Verordnung zur Änderung der Thüringer Verordnung zur Durchführung

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  • ... Zweite Verordnung zur Änderung der Thüringer Verordnung zur Durchführung des Waffengesetzes - Thüringen - Vom 25. März 2025 (GVBl. Nr. 4 vom 25.04.2025 S. 51) Aufgrund des § 42 Abs. 5 Satz 4 Halbsatz 1, des § 48 Abs. 1 Satz 1 und des § 55 Abs. 6 des Waffengesetzes (WaffG) vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970, 4592; 2003 I S. 1957), zuletzt geändert durch ... ...

Änderungstext: Zweite Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz

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  • ... Zweite Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz Vom 11. Juni 2017 (BGBl. I Nr. 37 vom 16.06.2017 S. 1617) Siehe Fn. *, ** Es verordnen auf Grund des § 4 Satz 1 Nummer 2 und 4 sowie des § 6 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a und c bis e, Nummer 3 Buchstabe a bis d und f sowie Nummer 4 und 7 des Sprengstoffgesetzes, von denen § 6 Absatz 1 Nu ... ...

BeschussV - Beschussverordnung - Allgemeine Verordnung zum Beschussgesetz

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  • ... Siehe Titel ...

1. SprengV - Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (7)

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  • ... zurück 1.3.5.1 Anzündschnüre für pyrotechnische Zwecke (Feuerwerksanzündschnüre) 51- Die Umspinnung oder Umhüllung von Feuerwerksanzündschnüren muß die Pulverseele bei üblicher mechanischer Beanspruchung schützen. 52- Die Pulverseele darf an den Enden der Feuerwerksanzündschnur nicht ausrieseln. 53- Feuerwerksanzündschnüre müssen zuverlässig anzündbar sein und zuverlässig anzünden. 54- Feuerwerksanzündschnüre dürfen beim Abbrennen nicht seitlich aussprühen und außen nicht zum Glühen kommen. 55- ... ...

Änderungstext: Dritte Verordnung zur Modifikation des Chemiewaffenübereinkommens (1)

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  • ... Dritte Verordnung zur Modifikation des Chemiewaffenübereinkommens Vom 6. Juli 2020 (BGBl. II Nr. 10 vom 09.07.2020 S. 443) Auf Grund des Artikels 2 des Gesetzes vom 5. Juli 1994 zum Chemiewaffenübereinkommen vom 13. Januar 1993 (BGBl. 1994 II S. 806) verordnet die Bundesregierung: Artikel 1 Die in Den Haag am 27. November 2019 von der Vertragsstaatenkonferenz z ... ...

DVOWaffG - Durchführungsverordnung zum Waffengesetz - Verordnung der Landesregierung zur Durchführung des Waffengesetzes (1)

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  • ... Anlagentechnik, Waffen DVOWaffG - Durchführungsverordnung zum Waffengesetz Verordnung der Landesregierung zur Durchführung des Waffengesetzes - Baden-Württemberg - Vom 8. April 2003 (GBl. Nr. 4 vom 11.04.2003 S. 166; 01.07.2004 S. 469 04; 05.05.2015 S. 313; 22.01.2019 S. 32; 21.05.2019 S. 161 19; 10.12.2024 Nr. 106 24; 09.12.2025 Nr. 130 25) Auf Grund von § 48 Abs. 1 und § ... ...

Grundsätze für die Anerkennung und Durchführung von Lehrgängen nach dem Sprengstoffgesetz

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  • ... Siehe Titel ...

1. SprengV - Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (5)

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  • ... zurück § 35 98a (1) Zu einem Grund- oder Sonderlehrgang zur Durchführung von Sprengarbeiten oder zum Abbrennen von Großfeuerwerken ist der Antragsteller nur zuzulassen, wenn er die Voraussetzungen nach § 34 Abs. 1 erfüllt und an der Vorbereitung und Durchführung von Sprengungen oder Großfeuerwerken in einer für seine jeweilige Ausbildung genügenden Anzahl mitgewirkt hat. Über Art und Umfang sowie den Zeitpunkt der Sprengungen oder Großfeuerwerke sind Nachweise zu führen. Diese sind von der für d ... ...

2. SprengV - Zweite Verordnung zum Sprengstoffgesetz (2)

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  • ...2. SprengV (2) zurück 2.4 Betretbare Lager 2.4.1 Allgemeines (1) Lagergebäude dürfen nur eingeschossig ausgeführt werden. (2) Lagergebäude müssen in feuerbeständiger Bauart errichtet werden. (3) Lagergebäude für Explosivstoffe der Lagergruppe 1.1 müssen bei einer Lagerbelegung von mehr als 1000 kg NEM entweder mit einer Erdüberschüttung von mindestens 0,6 m versehen oder in gewachsenen Fels oder standfesten Boden eingebaut sein. Bei einer Lagerbelegung bis 1000 kg NEM genügt die U ...

Archivdatei - 5. WaffV 1976 - Fünfte Verordnung zum Waffengesetz (1)

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  • ... Anlagentechnik, Sprengstoff/Waffen 5. WaffV - Fünfte Verordnung zum Waffengesetz 11. August 1976 (BGBl. I 1976 S. 2117; 27.02.1992 S. 386; 27.12.1993 S. 2378; 21.12.2000 S. 1956; 29.10.2001 S. 2785; 25.11.2003 S. 2304; 31.10.2006 S. 2407 06; 31.08.2015 S. 1474 15; 02.06.2016 S. 1257 16; 19.06.2020 S. 1328 20; 30.11.2020 S. 2610 aufgehoben) Gl.-Nr.: 7133-3-2-6 Zur Neuregelu ... ...

BeschussV - Beschussverordnung - Allgemeine Verordnung zum Beschussgesetz (4)

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  • ... BeschussV - Beschussverordnung (4) zurück 5.2 Klasseneinteilung von pyrotechnischer Munition in PM I oder PM II 5.2.1 Pyrotechnische Munition ist der Klasse PM I zuzuordnen, wenn 5.2.1.1 sie keinen Knallsatz enthält, 5.2.1.2 die Masse ihrer pyrotechnischen Sätze und ihrer Treibladung zusammen nicht mehr als 10 g beträgt, 5.2.1.3 ihre Steighöhe 100 m nicht überschreitet, 5.2.1.4 sie auch bei einer unbeabsichtigten Zündung nicht in scharfkantige Wurfstücke zerlegt wird, 5.2.1.5 sie ... ...

BeschussV - Beschussverordnung - Allgemeine Verordnung zum Beschussgesetz (2)

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  • ... BeschussV - Beschussverordnung (2) zurück Abschnitt 6 Festlegung der Maße und Energiewerte für Feuerwaffen (Maßtafeln), Einsteck- und Austauschläufe sowie für Munition § 26 Zulässige und nicht zulässige Munition 21 (1) In den Maßtafeln werden festgelegt die Maße für die Patronen- oder Kartuschenlager und für die Übergänge, bei glatten Läufen die Innendurchmesser und bei gezogenen Läufen die Feld- und Zugdurchmesser, erforderlichenfalls auch die Laufquerschnitte von Feuerwaffen, ... ...

2. SprengÄndG - Zweites Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes und anderer Vorschriften (1)

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  • ... 2. SprengÄndG - Zweites Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes und anderer Vorschriften Vom 1. September 2002 (BGBl. I Nr. 63 vom 05.09.2002 S. 3434) Vgl. Fn.: *, ** Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Änderung des Sprengstoffgesetzes Das Sprengstoffgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. April 1986 (BGBl. I S. 577), zule ... ...

1. CWÜAGÄndG - Erstes Gesetz zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Chemiewaffenübereinkommen (1)

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  • ... 1. CWÜAGÄndG - Erstes Gesetz zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Chemiewaffenübereinkommen Vom 11. Oktober 2004 (BGBl. I Nr. 54 vom 15.10.2004 S. 2575) Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 § 1 Nr. 2 Buchstabe b des Ausführungsgesetzes zum Chemiewaffenübereinkommen vom 2. August 1994 (BGBl. I S. 1954), das zuletzt durch Artikel 12g Ab ... ...

1. SprengV - Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (8)

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  • ... zurück 3.5 Zündgeräte für elektronische Zünder 3.5.1 Mechanische Beschaffenheit 124- Die elektronischen Zündgeräte müssen zuverlässig arbeiten. 125- Die elektronischen Zündgeräte müssen ein widerstandsfähiges, geschlossenes Gehäuse haben. 126- Alle Teile der elektronischen Zündgeräte müssen so angebracht und befestigt sein, daß ein selbsttätiges Lockern ausgeschlossen ist. Als Schutz gegen das selbsttätige Lockern von Zündgeräteteilen sind insbesondere Federringe oder gleichwertige Sicherungsele ... ...

Änderungstext: Fünftes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (1)

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  • ... Fünftes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes Vom 11. Juni 2017 (BGBl. I Nr. 37 vom 16.06.2017 S. 1586) Begründung Siehe Fn. *, ** Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Änderung des Sprengstoffgesetzes Das Sprengstoffgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. September 2002 (BGBl. I S. 3518), das zuletzt durch Artikel 109 d ... ...

CWÜAG - Ausführungsgesetz zum Chemiewaffenübereinkommen - Ausführungsgesetz zu dem Übereinkommen über das Verbot chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen (1)

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  • ... Anlagentechnik, Sprengstoff/Waffen CWÜAG - Ausführungsgesetz zum Chemiewaffenübereinkommen Ausführungsgesetz zu dem Übereinkommen über das Verbot chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen Vom 2. August 1994 (BGBl. I S. 1954, 21.12.2000 S. 1956; 29.10.2001 2785; 25.11.2003 S. 2304, 2305; 24.08.2004 S. 2198, 2208 04; 11.10.2004 S. 2575 04a; 31.10.2006 S. 2407 ... ...

Schießstandrichtlinien - Richtlinien für die Errichtung, die Abnahme und das Betreiben von Schießständen (3)

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  • ... Schießstandrichtlinien - Richtlinien für die Errichtung, die Abnahme und das Betreiben von Schießständen (3) zurück 7 Vogelschießstände 7.1 Beschreibung Auf Vogelschießständen werden Ziele aus überwiegend weichem Holz in einem Geschossfangkasten mit eingespannten Schusswaffen oder Armbrüsten (den Schusswaffen gleichgestellte Gegenstände) beschossen. Das Schießen mit Armbrüsten wird in Kapitel 8 behandelt. Sofern die Armbrüste aus sicherheitstechnischen Gründen jedoch wie Schusswaf ... ...

2. SprengV - Zweite Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1)

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Verordnung zur Durchführung des Beschussgesetzes (1)

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  • ... Anlagentechnik, Waffen Verordnung zur Durchführung des Beschussgesetzes - Nordrhein-Westfalen - Vom 8. April 2003 (GV. NRW. Nr. 17 vom 17.04.2003 S. 217; 05.04.2005 S.351; 03.11.2009 S. 561; 27.06.2014 S. 376 14) Gl.-Nr.: 7111 Auf Grund der §§ 4 Abs. 4 und 20 Abs. 1 des Beschussgesetzes (Artikel 2 des Gesetzes zur Neuregelung des Waffenrechts vom 11. Oktober 2002, [BGBl. I ... ...

Landesverordnung zur Durchführung des Waffengesetzes (1)

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  • ... Anlagentechnik, Waffen Landesverordnung zur Durchführung des Waffengesetzes - Rheinland-Pfalz - Vom 26. April 2005 (GVBl. Nr. 8 vom 04.05.2005 S. 148; 24.05.2007 S. 93 07; 25.11.2025 S. 691 25) Aufgrund des § 48 Abs. 1 und des § 55 Abs. 6 Satz 1 des Waffengesetzes vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970, 4592; 2003 I S. 1957), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vo ... ...

Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen (1)

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  • ... Anlagentechnik, Sprengstoff/Waffen Übereinkommen vom 13. Januar 1993 über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen Vom 13. Januar 1993 (BGBl. II Nr. 29 vom 14.07.1994 S. 806; 10.07.2003 S. 578; 02.05.2005 S. 75; 06.07.2020 S. 443 20) Gl.-Nr.: 188-58 Präambel Die Vertragsstaaten dieses Über ... ...
Anlagensicherheit
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  • ... Siehe Titel ...

Änderungstext: Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (1)

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  • ... Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung Vom 17. Dezember 2012 (BGBl. I Nr. 60 vom 21.12.2012 S. 2698) Auf Grund des § 27 Absatz 7 Satz 2 Nummer 3 des Waffengesetzes, der durch Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe c des Gesetzes vom 26. März 2008 (BGBl. I S. 426) eingefügt worden ist, verordnet das Bundesministerium des Innern: Artikel 1 Die All ... ...

WaffRG - Waffenregistergesetz - Gesetz über das Nationale Waffenregister

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  • ... Siehe Titel ...

WaffG - Waffengesetz (3)

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  • ... WaffG - Waffengesetz (3) zurück § 32 Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes, Europäischer Feuerwaffenpass 09 09 17b 20 VV (1) Die Erlaubnis zur Mitnahme von Waffen oder Munition in den oder durch den Geltungsbereich des Gesetzes kann erteilt werden, wenn die Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 vorliegen. Die Erlaubnis kann für die Dauer von bis zu einem Jahr für einen oder für mehrere Mitnahmevorgänge erteilt werden u ... ...

3. SprengV - Dritte Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1)

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  • ... Anlagentechnik, Sprengstoff 3. SprengV - Dritte Verordnung zum Sprengstoffgesetz Vom 23. Juni 1978 (BGBl. I 1978 S. 783; 25.07.2013 S. 2749 13) Auf Grund des § 25 Nr. 1 und 5 in Verbindung mit § 39 Abs. 2 Satz 1 des Sprengstoffgesetzes vom 13. September 1976 (BGBl. I S. 2737) wird vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Inne ... ...

Änderungstext: Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Waffengesetzes

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  • ... Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Waffengesetzes - Nordrhein-Westfalen - Vom 11. Februar 2025 (GV. NRW Nr. 7 vom 14.02.2025 S. 178) Auf Grund des § 42 Absatz 5 Satz 4 Halbsatz 1 sowie des § 48 Absatz 1 Satz 1 des Waffengesetzes vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970, 4592; 2003 I S. 1957), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom ... ...

BeschussV - Beschussverordnung - Allgemeine Verordnung zum Beschussgesetz (3)

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  • ... BeschussV - Beschussverordnung (3) zurück 2.1.3 Ladetabelle für Schwarzpulverwaffen Der Beschuss ist bei den nachstehenden Kalibern mit den folgenden Beschussladungen durchzuführen: Kaliber zulässiger Gebrauchsgasdruck Gebrauchsladung - zulässige Höchstwerte - in g Beschussladung in g Richtwert in bar Pulver Schrot bzw. Langgeschoss Pulver Schrot bzw. Langgeschoss a) 10 750 6,5 36 13 65 12 750 6,5 36 13 65 14 750 6,5 36 13 65 16 800 5,5 32 12 60 20 850 5 25 10 55 24 ... ...

Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes und anderer Vorschriften (1)

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  • ... Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes und anderer Vorschriften Vom 23. Juni 1998 (BGBl. I 530) . (Anm. d. Red.: Nur zur Information, da durch aktuelle Änderungen unwirksam) Artikel 2 Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: wie: Inhaltsverzeichnis 2. § 1 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 w ... ...

AWaffV - Allgemeine Waffengesetz-Verordnung

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  • ... Siehe Titel ...

Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen (1)

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  • ... Anlagentechnik, Waffen Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen Vom 1. Juni 1961 (BGBl. I S. 649; ...
  • ... ; 29.10.2001 S. 2785; 25.11.2003 S. 2304; 31.10.2006 S. 2407 06 ; 31.08.2015 S. 1474 15; 19.06.2020 S. 1328 20) Gl.-Nr.: 190-1-1 Auf Grund des § 11 Abs. 2 und 3 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen vom 20. April 1961 (Bun ... ...

1. SprengV - Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (9)

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  • ... zurück . Zeichen für explosionsgefährliche Stoffe und Sprengzubehör nach § 8 Anlage 2 I. Sprengstoffe Stoff oder Gegenstand Zeichen Gesteinsprengstoffe - Schwarzpulver zum Sprengen und schwarzpulverähnliche Sprengstoffe P Sprengstoffe mit Sprengölzusatz - Hochprozentige gelatinöse Sprengstoffe GNN - Gelatinöse Sprengstoffe GN - Halbgelatinose Sprengstoffe HN - Pulverförmige Sprengstoffe PN - Druckfeste Sprengstoffe GND Sprengstoffe ohne Sprengölzusatz Sprengstoffe mit Explosivstoffzusatz - Pulve ... ...

WaffVordruck VwV - Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu Vordrucken des Waffengesetzes (1)

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Zweite Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung zur Durchführung des Waffengesetzes - Rheinland-Pfalz (1)

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  • ... Zweite Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung zur Durchführung des Waffengesetzes - Rheinland-Pfalz - Vom 25. November 2025 (GVBl. Nr. 25 vom 26.11.2025 S. 691) Aufgrund des § 42 Abs. 5 Satz 4, des § 48 Abs. 1 und des § 55 Abs. 6 Satz 1 des Waffengesetzes vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970, 4592; 2003 I S. 1957), zuletzt geändert durch Arti ... ...

Änderungstext: Zweites Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften

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  • ... Zweites Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften Vom 30. Juni 2017 (BGBl. I Nr. 44 vom 05.07.2017 S. 2133) Siehe Fn. l Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Änderung des Waffengesetzes Das Waffengesetz vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970, 4592; 2003 I S. 1957), das zuletzt durch ... ...

Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (1)

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  • ... Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften * Vom 26. März 2008 (BGBl. I Nr. 11 vom 31.03.2008 S. 426; 17.07.2009 S. 2062 09) Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Änderung des Waffengesetzes Das Waffengesetz vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970, 4592, 2003 I S. 1957), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 5. Novem ... ...

Änderungstext: Dritte Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung zur Durchführung

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  • ... Dritte Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen Vom 13. März 2020 (BGBl. I Nr. 13 vom 19.03.2020 S. 521) Es verordnen auf Grund des § 11 Absatz 4 und des § 12 Absatz 7 Nummer 1 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen vom 20. April 1961 (BGBl. I S. 444) die Bundesregierung sowie auf ... ...

2. SprengV - Zweite Verordnung zum Sprengstoffgesetz (3)

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  • ...2. SprengV (3) zurück . Schutzabstände nach Nummer 2.2.2 des Anhangs für Lager mit Explosivstoffen der Lagergruppen 1.1 bis 1.4 Anlage 1 10 zum Anhang 1 Allgemeines (1) Die Schutzabstände der Lager zu Objekten, in denen dauernd oder häufig Menschenansammlungen stattfinden oder zu Objekten von besonderer Bedeutung oder Bauart, sind gegenüber den Abständen der Nummer 2 zu vergrößern. (2) Bei an Böschungen errichteten Lagern können die Schutzabstände in den Richtungen, in denen mit g ...

1. SprengV - Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (10)

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  • ... zurück . Kennzeichnung und Verpackung von explosionsgefährlichen Stoffen und Sprengzubehör nach § 14 Abs. 1 02 Anlage 3 05 Im Sinne dieser Anlage sind die kleinsten Ursprungsverpackungen des Herstellers diejenigen Verpackungseinheiten, aus denen heraus keine weiteren kleineren Einheiten oder Einzelgegenstände mehr vertrieben werden dürfen. 1. Sprengstoffe 1.1 Gesteinsprengstoffe außer Schwarzpulver zum Sprengen und schwarzpulverähnliche Sprengstoffe 1- Gesteinsprengstoffe müssen in Paketen verpa ... ...

Anordnung zur Durchführung des Waffengesetzes (1)

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  • ... Anlagentechnik, Waffen Anordnung zur Durchführung des Waffengesetzes - Hamburg - Vom 9. November 2004 (Amtl. Anz. Nr. 134 vom 15.11.2004 S. 2226) Auf Grund von § 48 Absatz 1 des Waffengesetzes vom 11. Oktober 2002 (BGBl. 2002 I S. 3970, 4592, 2003 I S. 1957), geändert am 10. September 2004 (BGBl. I S. 2318, 2319), wird bestimmt: I Zuständig für die Durchführung des Waffenges ... ...

2. SprengV - Zweite Verordnung zum Sprengstoffgesetz - Abbildungen und Tabellen - Übersicht

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  • ... Übersicht der Abbildungen und Tabellen zur 2. SprengV Tabelle 1 Sicherheitsabstände für Lager mit Explosivstoffen der Lagergruppe 1.1 - k-Faktoren und Mindestabstände Explosivstoffe, die bei einer Explosion keine schweren Sprengstücke bilden Tabelle 2 Sicherheitsabstände für Lager mit Explosivstoffen der Lagergruppe 1.1 - k-Faktoren und Mindestabstände Explosivstoffe, die bei einer Explosion schwere Sprengstücke bilden Tabelle 3 Sicherheitsabstände für Lager mit Explosivstoffen der Lagergrup ... ...

Vertrag über den Waffenhandel

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - 1. SprengV 2009 - Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1)

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  • ... Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.Regelwerk 1. SprengV - Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz Vom 31. Januar 1991 (BGBl. I S. 169, 1993 S. 1782; 1994 S. 3082; 1998 S. 1530 98a; 29.10.2001 S. 2785 Art. 338; 01.09.2002 S. 3434 02; 11.10.2002 S. 3970 02, ber. S. 4592; 25.11.2003 S. 2340; 15.06.2005 S. 1626 05; 31.10.2006 S. 2407 06) Gl.-Nr.: 7134-2-1 Zur aktuellen Fassung Zur bis 30.6.2003 gültigen Fassung Abschnitt I ... ...
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